Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
|
|
- Bella Hartmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 N GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Ausgabe 13/2009 1/ /2015 Direkt-Login in Ihre persönliche Tipp-Datenbank: Juni 2015 Liebe Leserin, lieber Leser, das Mindestlohngesetz gilt nun schon seit fast einem halben Jahr, aber dennoch kommen immer wieder neue Fragen auf. Viele davon erreichen auch uns hier Tag für Tag am Redaktionstelefon. Eine zentraler Punkt ist die Aufzeichnungspflicht der Stunden für Minijobs. Was ist zum Beispiel, wenn Sie in Ihrem Betrieb eine Putzfrau beschäftigen für 200 Euro im Monat, die einfach saubermachen soll, und es ist Ihnen egal, wie lange sie braucht? Da gilt leider keine Ausnahme. Auch wenn Ihnen egal ist, ob die Putzfrau gerne trödelt, solange hinterher alles sauber ist: Es muss der Stundenzettel her. Aufatmen können private Arbeitgeber: In Privathaushalten gilt die Auszeichnungspflicht nicht ( 17 Absatz 1 letzter Satz MiLoG). Hier kann man sich die Zettel sparen. Und noch ein Unfug kann hier nicht unerwähnt bleiben: Die Schreiben, die kursieren, in denen man aufgefordert wird, Kunden zu versichern, dass man den Mindestlohn zahlt. In 99 Prozent der Fälle sind sie sowieso überflüssig, weil die Haftung des Subunternehmers nur im Rahmen von Werkverträgen gilt, nicht aber bei normalen Lieferbeziehungen. Und selbst wenn die Haftung tatsächlich greifen sollte, ist eine Bestätigung unnütz, denn man kann sich nicht exkulpieren. Beispiel: Bauunternehmer Meier beauftragt einen Subunternehmer mit dem Rohbau. Dieser hat schriftlich bestätigt, dass er den Mindestlohn zahlt, macht es aber nicht. Ergebnis: Die Arbeiter des Subunternehmers können gleichwohl Meier in die Haftung nehmen. Das Bestätigungsschreiben des Subunternehmers ist wertlos. Herzliche Grüße aus München Wer muss den Jahres - abschluss unterzeichnen? Wann der Prüfer beim Auto keinen Spaß mehr versteht Einen IAB können Sie auch aufstocken Prüfer kann doch Einzelumsätze aus PC-Kasse verlangen Wenn man sich beim Angebot verkalkuliert... Häufiger steuerlicher Fehler bei Auslandsreisen Unbürokratischer Zuschuss zu den Internetkosten Hochzinskredit schnell mal kündigen: Eigentor droht Ausschließlich beruflich genutzte Koffer absetzen Aus der Redaktions-Hotline: Benzingutscheine - Gewerb - licher Grundstückshandel Unser Service für Sie Exklusive Tipp-Datenbank mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr Telefon Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion oder jederzeit per Fax oder Mail ulrike.mattis@izw-info.de Ulrike Mattis
2 Wer muss den Jahresabschluss einer GmbH unterzeichnen? Wann der Prüfer beim Firmenwagen keinen Spaß mehr versteht Das sollten Sie tun: Wer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Jahres - abschlusses kein Geschäfts - führer mehr ist, muss ihn auch nicht unterzeichnen. Wer muss den Jahresabschluss einer CoKG unterzeichnen? Müssen eigentlich alle Geschäftsführer einer GmbH & Co KG den Jahresabschluss unterschreiben? Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Jahresabschlusses keine Kaufleute mehr im Sinne des 238 HGB sind (wie etwa ausgeschiedene Komplementäre oder Geschäftsführer), brauchen den Jahresabschluss nicht zu unterzeichnen. (Beck'scher Bilanzkommentar 245 HGB Rz 2). Wer aber Geschäftsführer ist, kann sich auch nicht vertreten lassen. Kann sich ein Geschäftsführer vertreten lassen? Die herrschende Meinung sagt: nein. Die Unterzeichnung des Jahresabschlusses ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, bei der man sich nicht vertreten lassen kann. Müssen alle Geschäftsführer unterschreiben? Ja, es müssen alle unterschreiben, die zum Zeitpunkt der Aufstellung Geschäftsführer sind. Das gilt auch dann, wenn jeder einzelne Geschäftsführer für sich einzelvertretungsberechtigt ist. Das gilt sogar auch dann, wenn ein Geschäftsführer mit dem Inhalt des Jahresabschlusses nicht einverstanden ist (Adler Düring Schmalz 265 HGB, Anmerkung 11). Fazit: Wer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht mehr Geschäftsführer ist, braucht nicht zu unterschreiben. Sonst müssen alle unterschreiben. Und: Man kann sich dabei nicht vertreten lassen. Wann der Prüfer beim Firmenwagen keinen Spaß mehr versteht Bei der Dienstwagensteuer wird beim Listenpreis gerne einmal geschummelt. So wird zum Beispiel der gewährte Rabatt abgezogen, obwohl dies nicht zulässig ist. Wer einen Geschäftswagen privat mitbenutzt, muss diese Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel versteuern (sofern er kein Fahrtenbuch führt). Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenneupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattungen. Hier wird gerne geschummelt, in der Hoffnung, dass das Finanzamt nicht so genau hinschaut. Der Kaufpreis ist nicht maßgeblich: Den tatsächlichen Kaufpreis darf man nicht ansetzen. Insbesondere darf man keine Rabatte abziehen, und erst recht darf der Kaufpreis nicht angesetzt werden, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft. 2 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juni
3 Einen IAB können Sie auch aufstocken Prüfer kann doch Einzelumsätze aus PC-Kasse verlangen Aber Vorsicht: Die Finanzämter verstehen hier keinen Spaß mehr. Im Zweifel droht sogar ein Steuerstrafverfahren. Viele können der Versuchung nicht widerstehen: Und da nimmt man einfach die Rechnung des Autohauses und übersieht dabei geflissentlich, dass dieses vielleicht sogar bis zu 20 Prozent Rabatt gewährt hat. IZW wurden nun die ersten Fälle bekannt, in denen das Finanzamt nach einer Betriebs - prüfung Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Geschäftsführer eingeleitet hat, da dieser die zu niedrigen Werte vorsätzlich angewandt (Steuerhinterziehung = Straftat) oder leichtfertig hingenommen hat (leichtfertige Steuerverkürzung = Ordnungswidrigkeit). Fazit: Wer bei den Listenpreisen schummelt, muss mit der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. Dies umso mehr, je größer der Unterschied zwischen dem Bruttolistenneupreis und dem angesetzten Wert und, je kritischer der Betriebsprüfer ist. Einen IAB können Sie auch aufstocken Das ist neu: Einen Investitionsabzugsbetrag können Sie noch aufstocken, wenn Sie ihn im Vorjahr noch nicht ganz ausgeschöpft haben. Geplante Investitionen können Sie bis zu drei Jahre vorher schon mit 40 Prozent abschreiben - maximal aber mit Euro ( 7g EStG). Können Sie einen solchen Betrag eigentlich in einem späteren Jahr aufstocken, wenn Sie ihn im Vorjahr noch nicht ganz ausgeschöpft haben? Die Finanzverwaltung hatte das bisher verneint, aber der Bundesfinanzhof urteilte nun: ja. Beispiel: Die X-Co-KG (Eigenkapital unter Euro) will 2015 eine Maschine für Euro kaufen. In der 2013er-Steuererklärung hat sie dafür bereits Euro Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet. In der 2014er-Steuererklärung möchte sie noch einmal weitere Euro abziehen, womit dann der Höchstbetrag in Höhe von 40 Prozent der Investition erreicht wäre. Das ist zulässig. (BFH, , X R 4/13, DStR 15, 276) Prüfer kann doch Einzelumsätze aus PC-Kasse verlangen Und auch das ist neu: Der Betriebsprüfer kann nun doch Einzelumsätze aus PC-Kassen verlangen. Wer Waren überwiegend an private Endkunden verkauft, braucht nur die Tagesendsummen aufzuzeichnen, die einzelnen Umsätze nicht. Was ist nun aber, wenn man die einzelnen Umsätze aufgezeichnet hat, obwohl man es gar nicht müsste? Ausgabe Juni 2015 GmbH & Co KG aktuell 3
4 Wenn man sich beim Angebot verkalkuliert... Das spielt eine immer größere Rolle, weil Kassen- und Warenwirtschaftssystem heutzutage fast immer miteinander verbunden sind. Und das dürfte heute der Regelfall sein: Jedes Kassensystem ist mit der Warenwirtschaft verbunden und zeichnet jeden einzelnen Umsatz auf - egal, ob bar, ec oder auf Lieferschein. Darf der Betriebsprüfer dann auf diese Einzeldaten zugreifen? Ein 2013er-Urteil des Hessischen Finanzgericht verneinte das zwar, doch der Bundesfinanzhof sieht das nun exakt anders: Entscheidet der Steuerpflichtige sich für ein modernes PC-Kassensystem, das sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet, kann er sich nicht (mehr) auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung berufen. Bei Verwendung einer PC-Kasse ist die mit ihr bewirkte Einzelaufzeichnung zumutbar. (BFH, , X R 42/13, DStR 15, 892) Der Prüfer kann die einzelnen Datensätze mit einer Analyse- Software umfassend verproben und auswerten. Das heißt konkret: Sobald Sie moderne Kassensysteme mit Verbindung zur Warenwirtschaft verwenden, müssen Sie damit rechnen, dass ein Betriebs - prüfer die einzelnen Datensätze verlangt und auswertet. Das wiederum geschieht mit der IDEA -Analyse-Software der Finanzverwaltung. Und deren umfassende Verprobungs- und Auswertungsmöglichkeiten in den Händen eines jungen, EDV-affinen Betriebsprüfers führen dann oftmals zu sehr überraschenden Ergebnissen Wenn man sich beim Angebot verkalkuliert... Vorsicht: Ein Kalkulationsirrtum beim Angebot kann teuer werden. Aber es gibt Ausnahmen: Ganz offensichtliche Rechenfehler, die klar erkennbar sind und auch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, kann man noch im Nachhinein korrigieren. Wer sich bei einem Angebot vertippt, indem er zum Beispiel Euro statt Euro anbietet, der wird das Angebot wegen Irrtums widerrufen können, weil das relativ einfach erkennbar ist. ( 119 BGB) Anders im Regelfall beim Kalkulationsirrtum: Wenn dem Angebot eine fehlerhafte Kalkulation zugrunde liegt, hat man in aller Regel keine Chance, und ist an das Angebot gebunden. Bereits 1998 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angebotsersteller grundsätzlich das Risiko dafür trägt, dass seine Kalkulation zutrifft. (BGH, , X ZR 17/97, NJW 98, 3192) Aber das gilt nicht immer: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vor kur - zem einen Fall entschieden, bei dem sich der Verkäufer eines Autohauses um Euro verrechnet hatte, weil er die Ablösung des Autokredits des Kunden übersehen hatte. Die Kundin, deutlich cleverer als der Verkäufer und kaufmännisch sehr geschickt, hatte das wohl ganz klar erkannt und woll- 4 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juni
5 Häufiger steuerlicher Fehler bei Auslandsreisen te diesen Fehler zu Ihren Gunsten eiskalt ausnutzen. Sie hatte sogar besonders raffiniert extra noch einmal nachgefragt, ob das Angebot so steht und bekam das erneut bestätigt. Das Urteil wird die clevere Kundin enttäuscht haben: Wenn man erkennt, dass ein Rechenfehler des Anbieters vorliegt, sei es unzulässige Rechtsaus - übung, sich auf diesen Kaufpreis zu berufen. (OLG Düsseldorf, , I 13 U 52/14) Tagesaktuelle Infos finden mit dem Direkt-Login in den Kundenbereich im Internet: Tipp-Datenbank. Fazit: Rechenfehler beim Angebot kann man noch retten, aber nur, wenn sie offensichtlich sind und erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Häufiger steuerlicher Fehler bei Auslandsreisen Bei Inlandsreisen gilt seit 2014 bei über achtstündiger Abwesenheit eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro und für einen ganzen Tag Abwesenheit (24 Stunden) von 24 Euro. Gut zu wissen: Bei Auslandsreisen gelten nicht nur länderspezifische Tagessätze, sondern auch individuelle Sätze für An- und Abreisetage. Dass bei Auslandsreisen andere Tagessätze gelten, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Ein häufiger Fehler jedoch: Für An- und Abreisetage im Ausland gilt nicht der halbierte Betrag wie im Inland (zwölf statt 24 Euro), sondern individuelle Sätze laut Auslandsreisekostentabelle. Beispiel: X fliegt am Dienstagabend nach Paris, wo er am Mittwoch ganz - tägig Termine hat, und am Donnerstag früh fliegt er zurück. Die Verpfle- Ausgabe Juni 2015 GmbH & Co KG aktuell 5
6 Unbürokratischer Zuschuss zu den Internetkosten: so geht's Kostenloser IZW-Service: Die amtliche Auslandsreise - kostentabelle für 2015 finden Sie im IZW-Kundenbereich: Tipp-Datenbank. gungspauschale für Paris für den vollen Tag beträgt laut Auslandsreise - kostentabelle 58 Euro, für den An- und Abreisetag aber nicht die Hälfte davon, sondern 39 Euro. Man muss also stets in die Tabelle hineinsehen, die Sie unter Tipp-Datenbank abrufen können. Übrigens: Der Satz für den An- und Abreisetag gilt unabhängig von der Reisedauer. Unbürokratischer Zuschuss zu den Internetkosten: so geht's Tipp: Sie können Ihren Mitarbeitern einen einfachen und unbüro - kra tischen Zuschuss zu den Internetkosten geben. Wenn Ihr Mitarbeiter das Internet zuhause oder unterwegs auch beruflich nutzt, könnten Sie ihm theoretisch die Kosten dafür insoweit steuerfrei ersetzen. Das ist aber recht kompliziert, weil zum einen die berufliche Nutzung nachgewiesen werden und zum anderen eine Aufteilung auf private und berufliche Nutzung vorgenommen werden muss. So geht s: Ihr Mitarbeiter unterzeichnet Ihnen eine einfache Erklärung, und Sie versteuern die Zuschüsse pauschal mit 25 Prozent. Wie eine solche Erklärung aussehen kann, finden Sie nebenstehend. Viel einfacher ist es so: Sie pauschalieren die Zuschüsse mit 25 Prozent Pauschalsteuer. Dann genügt nämlich eine einfache Erklärung des Arbeitnehmers. Nachweise der beruflichen Nutzung sind dann nicht notwendig. Das gilt bei Kosten von maximal 50 Euro monatlich. ( 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG) Hinweis: Sie müssen diesen Zuschuss zusätzlich zum Lohn gewähren. Es ist also nicht möglich, Bruttogehalt in einen Internetzuschuss zu verwandeln. Ihr Mitarbeiter muss lediglich eine Erklärung wie folgt unterschreiben: Erklärung zur Pauschalierung der Lohnsteuer für Barzuschüsse zur Internet - nutzung mit 25 Prozent nach 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG Arbeitgeber: Arbeitnehmer: Ich versichere hiermit, dass mir Aufwendungen für die laufende Internetnutzung in Höhe von Euro monatlich entstehen. Ich verpflichte mich, meinen Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn meine Aufwendungen für die Internetnutzung den oben genannten Betrag unterschreiten. (Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers) 6 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juni
7 Hochzinskredit schnell mal kündigen: Eigentor droht Ausschließlich beruflich genutzte Koffer absetzen Hochzinskredit schnell mal kündigen: Eigentor droht Aufgepasst: Wenn Sie einen Hochzinskredit nach zehn Jahren einfach schnell einmal so kündigen, droht ein übles Eigentor. Manch einer schließt Immobilien-Darlehen nicht nur über zehn Jahre Festlaufzeit ab, sondern gleich über 15 Jahre. Vorteil: Die Bank ist dann 15 Jahre an den Kredit und die Konditionen gebunden, aber der Kreditnehmer kann dennoch nach zehn Jahren kündigen ( 489 BGB). Viele nutzen dieses Kündigungsrecht nach zehn Jahren auch tatsächlich aus, weil das Zinsniveau 2005 deutlich höher war als heute. Machen Sie es besser so: Sichern Sie sich vorher unbedingt die Anschluss - finanzierung. Doch Vorsicht: Einen Kredit sollte man nur kündigen, wenn man die Anschlussfinanzierung bereits sicher in der Tasche hat. Keinesfalls kann man davon ausgehen, dass die Bank einem immer automatisch eine An - schlussfinanzierung anbietet. Die Bank kann nach der Kündigung durch den Kunden Folgendes verlangen: volle Rückzahlung, Teilrückzahlung oder mehr Sicherheiten. IZW wurde ein Fall bekannt, in dem sich ein 72-jähriger Besitzer einer millionenschweren Gewerbe-Immobilie durch seine Eigenkündigung der Hypothek in riesige Schwierigkeiten gebracht hatte. Denn die Bank wollte die Anschluss - finanzierung nur gegen die Stellung von einer Million Euro zusätzlicher Sicherheit gewähren, die der Mann nicht aufbringen konnte. Fazit: Einfach einmal so die Hypothek zu kündigen, ohne die Anschlussfinanzierung sicher gestellt zu haben, kann ein übles Eigentor werden. Ausschließlich beruflich genutzte Koffer absetzen Kaum zu glauben: In Einzelfällen gelingt es einem sogar, das Finanzamt von der ausschließlich beruflichen Nutzung von Gepäckstücken zu überzeugen. Vorteil: Die Anschaffungskosten mindern dann die private Steuer. Gegenstände, die man sowohl privat als auch beruflich nutzen kann, kann man eigentlich nicht absetzen. Eigentlich. Es klappt aber, wenn man dem Finanzamt glaubhaft machen kann, dass man etwas über 90 Prozent beruflich nutzt. Das funktioniert auch bei Koffern. Einem Lufthansapiloten war es gelungen, einen Pilotentrolley in Höhe von 225 Euro auf diese Art und Weise als ausschließlich beruflich genutztes Arbeitsmittel abzusetzen, weil er glaubhaft machen konnte, dass er den Koffer zu mehr als 90 Prozent für seine Flugreisen nutzte. (FG Hamburg, , Az: 6 K 77/10, EFG 11, 2057) Ausgabe Juni 2015 GmbH & Co KG aktuell 7
8 Aus der Redaktions-Hotline: Benzingutscheine - Gewerblicher Grundstückshandel von Reinhard Z. aus Mönchengladbach an die Redaktions-Hot - line: Ich habe in einer Ihrer älteren Ausgaben gelesen, dass Benzingutscheine in Höhe von 44 Euro eine clevere Methode sind, um Lohn ohne Abgabenbelastung auszuzahlen. Ich möchte das nun bei mir im Betrieb einführen. Gilt das noch?" IZW antwortet: Ja, das gilt noch. Solange diese Steuerbefreiung gilt ( 8 Absatz 2 Satz 11 EStG), ist das in der Tat eine clevere Methode. Bedenken Sie aber: Es war bereits Ende 2014 im Gespräch, das abzuschaffen. Die Begünstigung blieb 2015 dann aber doch im Gesetz - vorerst. Sollte die Steuerbefreiung aber eines Tages tatsächlich abgeschafft werden, besteht für Ihre Mitarbeiter kein Anspruch, die 44 Euro weiterhin netto zu bekommen. Vielmehr müssen sie die Steuerpflicht hinnehmen. (BAG, , 8 AZR 20/00, NJW 01, 1666) von Helene M. aus München an die Redaktions-Hotline: Mein Vater hat in den 80er-Jahren drei Mehrfamilienhäuser mit zusammen 50 Wohnungen gekauft. Es gibt je Haus ein Grundbuchblatt. Ich habe diese Wohnungen nun geerbt und will sie in Wohnungseigentum nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufteilen und alle 50 verkaufen. Muss ich das dann versteuern? Ist das gewerblicher Grundstückshandel?" IZW antwortet: Die bloße Aufteilung nach WEG und der Verkauf begründen noch keinen gewerblichen Grundstückshandel. Da Sie die Immobilien seit über 30 Jahren besitzen (Besitzzeit des Rechtsvorgängers zählt mit), handelt es sich um die Veräußerung von Privatvermögen und ist steuerfrei. Das würde sogar gelten, wenn Sie Mitarbeiter zur Vermarktung anstellen und ein Verkaufsbüro einrichten würden. Diese Kosten könnten Sie allerdings nicht absetzen, weil die Verkaufserlöse steuerfrei sind. Ein gewerblicher Grundstückshandel würde erst dann entstehen, wenn Sie die Wohnungen vorher grundlegend modernisierten. Dann entstünde ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit (BMF, , Rz. 9). Allerdings bliebe auch dann die Wertsteigerung der letzten 30 Jahre unversteuert, denn die Einlage ins Betriebsvermögen würde mit dem Verkehrswert zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgen. In der nächsten Ausgabe Alte KG-Gewinne darf man auch später noch entnehmen Mehr Gehalt? Lieber steuerfreie Goodies! Manipulationsmöglichkeit macht Fahrtenbuch kaputt Wenn Oma und Opa des Minijobbers auch mitarbeiten... Kennen Sie den Mindest - umsatz Ihrer GmbH & Co KG? Wann Sie bei Ihrer Firmen- Immobilie Steuern sparen Häufige Irrtümer über eheliche Güterstände Bei der Abgeltungssteuer darf man keine Kosten absetzen Aus der Redaktions-Hotline: Untervermietung - Beleidigung im Straßenverkehr Impressum GmbH & Co KG aktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Ludwig Macher, Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juni
GeschäftsführerPersönlich
N 11 2015 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 11/2015 Direkt-Login in
MehrDer Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater
N 6 2015 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 6/2015 Direkt-Login in Ihre persönliche
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
MehrDer Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
N 21 13 1 2009 2013 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010
Mehr1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung
7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung
MehrDer Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
N 15 13 1 2009 2014 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010
MehrGmbH&CoKGaktuell. Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
N 16 13 1 2009 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.izw-info.de Ausgabe 16/2010 13/2009 1/2010 Mit herzlichen
MehrKfz-Kosten für Selbständige
Kfz-Kosten für Selbständige Stand: 09/2017 1 Vorbemerkungen Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und in wieweit dies
MehrFirmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010
Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Im folgenden gehe ich auf diverse, in Beratungsgesprächen oft gestellte Fragen zum Thema private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer
MehrNEWSLETTER: AUSGABE
Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem
MehrDer Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater
N 10 2016 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 10/2016 Direkt-Login in Ihre
MehrDer Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
N 14 13 1 2009 2015 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010
MehrGeschäftsführerPersönlich
N 13 2016 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 13/2016 Direkt-Login in
MehrÜbungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA
Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich
MehrDer Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
N 19 13 1 2009 2016 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010
MehrMerkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004
1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der
MehrDer Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
N 12 13 1 2009 2016 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010
MehrSicher durch die Steuer steuern
Sicher durch die Steuer steuern Die private Nutzung des betrieblichen PKWs HLB Ratgeber I/2013 Das (Dienst-)Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder Angestellter Firmenwagen
MehrGeschäftsführerPersönlich
N 19 2016 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 19/2016 Direkt-Login in
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung
Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen
MehrGeschäftsführerPersönlich
N 14 2015 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 14/2015 Direkt-Login in
MehrBuchungen im Personalbereich
Buchungen im Personalbereich Firmenwagen & Sachbezüge 23 Der PKW und die Ein-Prozent-Regelung Das Unternehmen kauft beispielsweise ein Firmenfahrzeug für Mitarbeiter mit einem Listenpreis von 17.850,00
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre
Mehr400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen
Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt
MehrWas sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern
Im Wirtschaftsleben ist es üblich, seinen Geschäftsfreunden zur Pflege und Sicherung der Geschäftsbeziehung zu machen. Damit diese steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gesetzliche Vorgaben
MehrSTEUERRUNDSCHREIBEN III/2006
STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung
Mehr1 Welche Begünstigungen gibt es?
1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von
MehrReisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte
Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche
MehrSteuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.
Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT
REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
Mehr3.5.1 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen. 3.5.2 Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Mietwohnungen
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
MehrFallen bei befristeten Arbeitsverträgen
Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 5 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse gegenüber 27 Millionen unbefristeten, Tendenz steigend. Damit steigt auch die
MehrWie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben
Investitionsabzugsbetrag I 80/01 Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wie die Steuerbelastung gesenkt
MehrGeschäftsführerPersönlich
N 8 2017 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 8/2017 Direkt-Login in Ihre
Mehr1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrMandanten- Informationsblatt
Mandanten- Informationsblatt Ausgabe Nr. 02/2014 Inhalt 1. Kredit-Gebühren rückforderbar... 2 2. Widerrufsrecht bei Bankdarlehen möglich... 2 3. Reisekosten... 2 3.1 Erste Tätigkeitsstätte anstatt regelmäßige
MehrÄnderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015
Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien
MehrZunächst muss der Unternehmer die private Nutzung des Pkws im Wege einer Privatentnahme erfassen. Die Privatentnahme führt zu einer Gewinnerhöhung.
Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prof. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Donauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-0 info@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de
MehrSteuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr Ingolstadt Tel / Fax.
Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. +49841/4936205 Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Bei der Steuererklärung
MehrFINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5
MehrDurch diese Fehler verschenken die meisten Unternehmer jährlich tausende Euro Steuern
Durch diese Fehler verschenken die meisten Unternehmer jährlich tausende Euro Steuern Gutscheine für Mitarbeiter Gutscheine im Wert von 44 pro Mitarbeiter Steuerfrei und sozialabgabenfrei 44 sind für Mitarbeiter
MehrSteuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010
Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer
MehrGeschäftsführerPersönlich
N 16 2014 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 16/2014 Direkt-Login in
MehrDie Reform des Reisekostenrechtes
Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61
Mehr1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,
MehrDie private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt:
Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Private Nutzung
MehrInfo-Blatt Telekommunikationskosten
skosten 1. Vorbemerkung 2. Werbungskosten Inhalt Geltendmachung von beruflich veranlaßten Aufwendungen durch Arbeitnehmer (soweit keine Erstattung durch Arbeitgeber) 3. Auslagenersatz nach 3 Nr. 50 EStG
MehrDer Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater
N 7 2016 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 7/2016 Direkt-Login in Ihre persönliche
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten... 1
Inhaltsübersicht 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten.............. 1 1.1 Auswärtstätigkeiten über einen längeren Zeitraum............. 2 1.2 Keine Betriebsstätte oder regelmäßige Arbeitsstätte
MehrVorsteuerabzug sichern
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Vorsteuerabzug sichern Voraussetzungen Prüfpflichten Fehler vermeiden In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Vorsteuerabzug sichern Inhalt
MehrSteuerliche Behandlung von Geschäftsreisen im Inland
Steuerliche Behandlung von Geschäftsreisen im Inland Aufwendungen für betrieblich veranlasste Reisen von Unternehmern sind als Betriebsausgaben absetzbar. Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für Verkehrsmittel
MehrI. Steuerstrategien zum Betriebsausgabenabzug
1. Typischer Fall aus der Praxis Hätten Sie den Fehler erkannt? I. Steuerstrategien zum Betriebsausgabenabzug Letztendlich laufen Steuerstrategien zu 99 % darauf hinaus, weniger Steuern ans Finanzamt zahlen
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2742-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, wohnhaft in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Einkommensteuer
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
MehrInhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
Mehra) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014
a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem
MehrKonstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Eigentumsvorbehalt
: Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads
MehrArzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Arzt + Steuern Referent: Frank Moritz, Steuerberater 1 Überblick 1. Arzt und Steuern a. Umsatzsteuerfreiheit b. Private Kfz-Nutzung
MehrAusgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung!
Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung! Firmen-Pkw - Privatnutzung - 1% Methode AN GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer Unternehmer Höhere Gewalt z.b. Hochwasserschaden Außerplanmäßige
MehrSteueränderungsgesetz 2007
2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30
MehrSteuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax.
Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. +49841/4936205 Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Herzlich willkommen!
MehrKündigung eines Arbeitsverhältnisses
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Rechtstipp Februar 2010 Die Kündigungserklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss stets schriftlich erfolgen und unterschrieben sein. Ist die Kündigung
MehrNegative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte
BFH v. 12.06.2002 - XI R 55/01 BStBl 2002 II S. 751 Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind keine Betriebsausgaben Leitsatz Sog. negative Unterschiedsbeträge sind
MehrDas Fahrtenbuch Ihr Wegbegleiter im Auto
Das Fahrtenbuch Ihr Wegbegleiter im Auto Wir machen aus Zahlen Werte Verwendet ein Unternehmer seinen Betriebs-PKW, den er überwiegend betrieblich nutzt und dessen Kosten er in voller Höhe als Betriebsausgaben
MehrSteuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien
Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Als Steuerberaterin berate ich in meiner Münchner Steuerkanzlei immer wieder Mandanten zum Thema Immobilienkauf,
MehrDer Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater
N 2 2018 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 2/2018 Direkt-Login in Ihre persönliche
MehrWir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2012 in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammengefasst.
Aktuelles im Personalwesen 1/2012 Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2012 in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammengefasst. Seite 1. Firmenwagen 2 2. Fahrtkosten allgemein
MehrGrunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum auf 6,5 Prozent
Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum 1.1.2017 auf 6,5 Prozent Foto: jogys - Fotolia.com Grundstücke sind teuer und jetzt will auch noch das Finanzamt kräftig von Ihrem Kauf profitieren: mit der Grunderwerbsteuer.
MehrLohnsteuernachforderung
Lohnsteuernachforderung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Dipl.-Vw., Dipl. Fw. Marcus Spahn, Christoph Fleige TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015 Lohnsteuernachforderung HI521694 Zusammenfassung LI1928107 Begriff
MehrDer Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater
N 4 2017 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 4/2017 Direkt-Login in Ihre persönliche
MehrBerechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber): E-Mail:..
MehrReisekostenabrechnung
Reisekostenabrechnung Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Hiermit ergeben sich umfangreiche Änderungen
MehrVerschärfte Prüfungen der Dt. Rentenversicherung hinsichtlich Urlaubs- und Krankheitsvergütungen. Anna Lena Bauer Juristische Beratung LIV
Verschärfte Prüfungen der Dt. Rentenversicherung hinsichtlich Urlaubs- und Krankheitsvergütungen Anna Lena Bauer Juristische Beratung LIV Rechtslage Ist ein Arbeitnehmer im Urlaub, so hat ihm der Arbeitgeber
MehrSteuer-1x1: Steuerschulden und kein Geld was tun?
Steuer-1x1: Steuerschulden und kein Geld was tun? Nach besonders guten Jahren oder nach abgeschlossenen Betriebsprüfungen, kommt es in Handwerksbetrieben oftmals zu finanziellen Engpässen. Dann nämlich,
MehrWelche Verpflegungspauschale ist im Inland und Ausland anzuwenden
Auswärtige Tätigkeiten, die am gleichen Tag beginnen und enden mehr als 8 Stunden Welche Verpflegungspauschale ist im Inland und anzuwenden Welche Verpflegungspauschale ist für den Tag anzuwenden? Auswärtige
MehrSteueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016
25. Januar 2016 Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016 Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Andreas Walden Steuerberater Obotritenring 17, 19053 Schwerin Tel. 0385-485070 1 A. Gesetzliche Änderungen Jahressteuergesetz
MehrErtrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil
Wirtschaft Melanie Haberer Ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil Gestaltungsmöglichkeiten durch zivil- und schuldrechtliche Regelungen Bachelorarbeit Ertrag-
MehrBundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01
Bundesfinanzhof Urt. v. 12.06.2002, Az.: XI R 55/01 Entfernungspauschale: Für Selbständige keine Gleichbehandlung Arbeitnehmer können pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle 36 Cent
MehrLeseprobe aus "Der Sachbezug" März Begriff der Sachbezüge
Kap 1 Einleitung 1.1 Begriff der Sachbezüge Unter Sachbezügen versteht man Sachzuwendungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber erhält,
MehrA.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014
A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 Aufgrund der Neuregelungen zu den Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Bewertung von Sachbezügen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrGeschäftsführerPersönlich
N 20 2017 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 20/2017 Direkt-Login in
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0077-F/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26.
MehrMandantenrundschreiben Juli / August 2015
Andreas Borchardt Diplom-Kaufmann Rüdiger Borchardt * Diplom-Betriebswirt Klaus Suchsland Nicole Hänel in Matthias Borchardt Rechtsanwalt Lübeck, 22.07.2015 Mandantenrundschreiben Juli / August 2015 Sehr
MehrMusterbriefe zum Widerruf von Kreditverträgen
e zum Widerruf von Kreditverträgen VORBEMERKUNG: Unbedingt lesen Lesen Sie die Informationen sorgfältig durch. Widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag nur, wenn Sie sicher sind, alles richtig verstanden zu
MehrBelegschaftsrabatte richtig versteuern
Billiger ist nicht umsonst Belegschaftsrabatte richtig versteuern Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen, kann der Rabatt
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse
REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit
MehrAllgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.
Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-
MehrIZW-EXTRAAusgabe. Sonderausgabe für Abonnenten des Beratungsbriefs Meister Persönlich www.meister-persönlich.de EXTRA-Ausgabe
2015 InformationsZentrum für die Wirtschaft IZW-EXTRAAusgabe Sonderausgabe für Abonnenten des Beratungsbriefs Meister Persönlich www.meister-persönlich.de EXTRA-Ausgabe Wie Sie Ihren Geschäftswagen steuerlich
MehrLohnsteuer. 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn. 2 Steuerfreier Kostenersatz nur in Ausnahmefällen HI HI
TK Lexikon Steuern Führerschein Lohnsteuer 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn HI1442485 HI1442486 Der Ersatz von Führerscheinkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als steuerpflichtiger
MehrKlasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung
Übungsaufgaben Aufgabe 1 Das Unternehmen U. erhält am 30.06.2008 einen Zuschuss von 50.000,00 zu einer Maschine, deren Anschaffungskosten 200.000,00 betragen. Die Maschine wurde am 10.05.2008 erworben.
Mehr