Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
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- Lisa Gertrud Meyer
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1 N GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Ausgabe 13/2009 1/ /2013 Direkt-Login in Ihren persönlichen Kundenbereich: Liebe Leserin, lieber Leser, schon seit 1993 liegt die Grenze für lohnsteuerfreie Weihnachtsfeiern bei 200 DM (= 102 Euro). Im Jahre 2002 wurde der Wert unwesentlich auf 110 Euro erhöht. Da alles teurer wird, haben Weihnachtsfeiern in den letzten Jahren immer öfter die Grenze der Steuerfreiheit gesprengt. Doch nun hat das oberste Steuergericht die Spielregeln verändert, und zwar zu Ihren Gunsten. In Zukunft zählen nur noch solche Kosten bei der Prüfung der 110- Euro-Grenze mit, die der Arbeitnehmer konsumieren kann (Essen und Geschenke), nicht aber das Rahmenprogramm. Auch der Konsum von Angehörigen bleibt nun außen vor. Das gilt ab sofort. Ein Beispiel: Ein Betrieb mit 15 Arbeitnehmern macht eine Weihnachtsfeier. Es kommen zehn Angehörige mit. Die Kosten (alles brutto): Saalmiete, Musik und Zauberer 700 Euro; Essen und Trinken Euro; Geschenke 300 Euro. Bisher wurde so gerechnet: Euro geteilt durch 25 = 80 Euro pro Kopf. Den Arbeitnehmern mit Angehörigen wurden deren Kosten zugerechnet. Damit war für zehn Arbeitnehmer (zweimal 80 Euro) die 110-Euro-Grenze überschritten und die Weihnachtsfeier lohnsteuerpflichtig. Ab sofort muss so gerechnet werden: Geschenke und Essen Euro geteilt durch 25 macht 52 Euro pro Kopf. Eine Zurechnung des Konsums von Angehörigen auf den jeweiligen Arbeitnehmer gibt es nicht mehr. Damit bleibt die komplette Feier für alle steuerfrei. 12. November 2013 Wie den geschäftsführenden Gesellschafter gerecht bezahlen? Wie nachträglich erstellte Fahrtenbücher auffliegen Golfturnier geht nicht als Betriebsausgabe Was ist der optimale Termin zum Steuerberaterwechsel? Darauf sollten Sie nach einer Betriebsprüfung achten Keine Dienstwagensteuer für umgerüstete Flüssiggasanlage Wenn Sie Schüler und Studenten beschäftigen Finanzministerium rudert in Sachen Gutschrift zurück Tappen Sie nicht in diese Renovierungs-Falle Aus der Redaktions-Hotline: Erholungsbeihilfe Umsatzsteuer Unser Service für Sie Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion Exklusiver Kundenbereich mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Übrigens: Allen Fragen rund um Weihnachtsgeld, Weihnachtsfeier und das Thema Steuern sparen in letzter Minute haben wir ein komplettes EXTRA gewidmet, das dieser Ausgabe beiliegt. Viel Spaß beim Lesen, Feiern und Steuernsparen wünscht Ihnen Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr Telefon oder jederzeit per Fax oder Mail ulrike.mattis@izw-info.de Ulrike Mattis
2 Wie den geschäftsführenden Gesellschafter gerecht bezahlen? Wi Wie den geschäftsführenden Gesellschafter gerecht bezahlen? Wie kann der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH & Co KG gerecht entlohnt werden? Ein normales Geschäftsführer- Gehalt gibt es in der GmbH & Co KG nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Vorabgewinn: Der Geschäftsführer bekommt einen Teil des Gewinns vorab, der Rest wird später an alle verteilt. Wenn an einer KG mehrere Gesellschafter beteiligt sind, aber nur einer die Geschäfte führt, will er dafür in aller Regel extra entlohnt werden. Aber wie macht man das? Geschäftsführer-Gehalt? Ein Gehalt auf Lohnsteuerkarte wie bei der normalen GmbH ist bei einer KG nicht möglich. Ein Kommanditist hat immer gewerbliche Einkünfte. Ein Gehalt geht übrigens auch dann nicht, wenn der Geschäftsführer von der Komplementär-GmbH bezahlt wird. Vorabgewinn: Hier wird dem Geschäftsführer vorab etwas vom Gewinn zugeteilt, und nur der Rest wird auf alle Gesellschafter verteilt. Beispiel: Die AB-GmbH-&-Co-KG gehört A und B, die jeweils mit 50 Prozent beteiligt sind. A führt die Geschäfte, B tut nichts. Die KG macht Euro Gewinn. A erhält Euro Vorabgewinn im Monat, macht Euro im Jahr. Nur der Rest ( Euro) wird 50 : 50 verteilt. Am Ende des Jahres bekommt A also Euro ( Euro vorab und 50 Prozent vom Restgewinn) und B Euro. Vorteil: Es ist kein Theater mit Rechnungen und Umsatzsteuer notwendig. Der A muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Die KG-Bilanz zeigt einen höheren Gewinn als bei einer Tätigkeitsvergütung. Nachteil (aus Sicht von A): Reicht der Gewinn nicht, muss er den Vorabgewinn ganz oder teilweise zurückzahlen. Für seine Mühe geht er dann leer aus. 2. Tätigkeitsvergütung: Der Geschäftsführer schreibt monatliche Rechnungen. Beides hat Vor- und Nachteile. Tätigkeitsvergütung: Hier schreibt A der KG jeden Monat eine Rechnung über Euro plus Mehrwertsteuer. Das Geld wird in der KG-Bilanz als Aufwand verbucht. Es bleibt am Ende des Jahres dann nur noch Euro übrig, die 50 : 50 auf A und B verteilt werden. Vorteil (aus Sicht von A): Reicht der Gewinn nicht oder macht die KG gar Verlust, kann er die Tätigkeitsvergütung trotzdem behalten. Nachteile: Bürokratischer Aufwand mit Rechnungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die KG-Bilanz zeigt einen niedrigeren Gewinn, weil die Tätigkeitsvergütung als Aufwand gebucht wird. Steuerlich kommt es aber immer auf dasselbe heraus. Was ist steuerlich besser? Abgesehen von dem Aufwand mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen ergibt sich steuerlich kein Unterschied. 2 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe November
3 Wie gefälschte Fahrtenbücher auffliegen Golfturnier ist keine Betriebsausgabe Was ist der optimale Termin zum Steuerberaterwechsel? Wie nachträglich erstellte Fahrtenbücher auffliegen Lügen haben kurze Beine: Ein Fahrtenbuchschreiber, der erst auf Verlangen sein Fahrtenbuch nachträglich erstellt hat, verwendete dafür Vordrucke mit dem aktuellen Jahr im Copyright. Das Fahrtenbuch sollte aber für 2009 bis 2010 gelten. Folgende Geschichte erzählte uns ein befreundeter Steuerberater: Ein Mandant hatte eine Betriebsprüfung und der Betriebsprüfer wollte die Fahrtenbücher sehen, die der Mandant angeblich geführt hatte. Dieser sagte, er könne sie erst in zwei Wochen vorlegen, da sie bei seinem Bruder zu Hause seien, den er erst in zwei Wochen wieder treffe. Nach zwei Wochen lagen die Fahrtenbücher dann vor, und nach einer überschlägigen Prüfung wurden sie an den Prüfer weitergegeben. Dieser lehnte sie ab. Warum? Sie betrafen den Zeitraum 2009 bis 2010, im Einbanddeckel stand allerdings: Auflage Damit war der Schwindel entlarvt, und zwei Wochen Mühe des Fahrtenbuchschreibers waren umsonst gewesen. Golfturnier geht nicht als Betriebsausgabe Bei Golfturnieren kann man gut Geschäftskontakte knüpfen und pflegen oder PR für die eigene Firma machen. Dennoch: Der Vergnügungsfaktor steht fürs Finanzamt immer an erster Stelle, und daher ist kein Betriebsausgabenabzug möglich. Viele Unternehmer spielen gerne Golf. Insofern kann man durch die Veranstaltung eines Golfturnieres mit anschließender Abendveranstaltung gut Kunden akquirieren. Trotzdem darf man die Kosten nicht als Betriebsausgabe absetzen. Aus einem aktuellen Urteil: Bei der Veranstaltung eines Golfturnieres ist es unbeachtlich, ob die Anbahnung von Geschäftsabschlüssen bzw. die Werbung für das Unternehmen im Vordergrund gestanden hat. Für die Streichung des Betriebsausgabenabzugs reicht es aus, wenn die Möglichkeit besteht, dass Geschäftsfreunde unterhalten werden oder dass man privaten Neigungen nachgeht. (FG Hessen, , 11 K 1165/12, EFG 13, 1477) Was ist der optimale Termin zum Steuerberaterwechsel? Wann ist eigentlich der beste Zeitpunkt, um den Steuerberater zu wechseln? Das kommt darauf an, was der Steuerberater alles für einen macht. Viele Unternehmer bleiben ein Leben lang beim selben Steuerberater. Trotzdem gibt es manchmal Anlässe, die Kanzlei zu wechseln. Viele Unter nehmer meinen, der Jahreswechsel sei der perfekte Zeitpunkt für den Steuer - beraterwechsel. Stimmt das wirklich? Wenn der Steuerberater nur den Jahresabschluss macht: Dann ist ein taggenauer Wechseltermin nicht so entscheidend. Hauptsache, Sie kündigen dem alten Berater nicht das Mandat, während er schon mitten in den näch- Ausgabe November 2013 GmbH & Co KG aktuell 3
4 Darauf sollten Sie nach einer Betriebsprüfung achten Ist das nur der Jahresabschluss, dann kommt es nicht auf den Tag an. Macht er auch Lohn und Buchhaltung, bietet sich Ende Januar an. sten Abschlussarbeiten steckt. Dann würde der alte Steuerberater wahrscheinlich das volle Honorar abrechnen und der neue noch einmal, weil er sich nicht auf die halbfertigen Arbeiten des alten Beraters verlassen will. Wenn der Steuerberater auch Lohn und Buchhaltung macht: Dann könnte einiges dafür sprechen, ihn im Januar 2014 noch die Dezember-2013-Fibu erledigen zu lassen und dann erst den Wechsel durchzuführen, sodass der neue im Februar den Januar bearbeiten kann. Beachten Sie: Auch bei den Lohnabrechnungen ist ein kompletter Datenübertrag (bei DATEV kein Problem) notwendig, weil Sonderzahlungen bis März noch dem alten Jahr zugerechnet werden. ( 23a Abs. 4 Viertes Buch SGB) Macht er die Buchhaltung tagesaktuell, ist der Jahreswechsel nicht so günstig. Steuerberater macht tagesaktuelle Buchhaltung: Dann ist der Jahreswechsel ein schlechter Wechseltermin, weil viele Kanzleien in der Zeit rund um Weihnachten/Neujahr geschlossen haben und eine taggenaue Umstellung zum 1. Januar 2014 in dieser Zeit denkbar ungünstig ist. Lieber im Herbst oder Frühjahr wechseln? Falls die alte und die neue Kanzlei DATEV verwenden, ist ein Wechsel im Prinzip zu jedem beliebigen Datum problemlos möglich, sofern der alte Berater dem DATEV-Mandantenübertrag zustimmt - was er muss, wenn keine Rechnungen offen sind. Tipp: Lassen Sie den neuen Steuer - berater ruhig die alte Bilanz noch machen. Wer soll noch den alten Jahresabschluss machen? Manche Unternehmer denken: Der alte hat noch die alte Buchhaltung gemacht, dann soll er auch noch die Bilanz machen. Wir sehen das anders: Die Erstellung des Jahres - abschlusses ist für den neuen Steuerberater eine gute Gelegenheit, sich intensiv in das neue Mandat einzuarbeiten. Erteilen Sie deshalb den Auftrag für die 2013-er-Bilanz gleich dem neuen Steuerberater. Darauf sollten Sie nach einer Betriebsprüfung achten Tipp: Achten Sie darauf, dass das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung endgültige Bescheide erlässt. Steuerbescheide ergehen oft unter Vorbehalt der Nachprüfung ( 164 AO), weil sich das Finanzamt vorbehalten will, bei einer Betriebsprüfung das alles noch einmal genauer zu kontrollieren. Wenn aber eine Betriebsprüfung stattgefunden hat, muss das Finanzamt anschließend den Vorbehalt aufheben und endgültige Steuerbescheide erlassen, die nicht mehr änderbar sind. Denn der Sinn einer Betriebsprüfung ist ja, dass man anschließend Ruhe hat. 4 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe November
5 Keine Dienstwagensteuer für umgerüstete Flüssiggasanlage Wenn Sie Schüler und Studenten beschäftigen In einem aktuellen Fall hat das Finanzamt den Vorbehalt allerdings trotz abgeschlossener Betriebsprüfung nicht aufgehoben und ein Jahr später massive Nachzahlungen gefordert. Urteil des Bundesfinanzhofs: Auch ein rechtswidriger Vorbehaltsvermerk ist wirksam. Deshalb konnte das Finanzamt die Bescheide (immer noch) ändern. Fazit: Nach einer Betriebsprüfung muss der Nachprüfungsvorbehalt auf den betroffenen Steuerbescheiden aufgehoben werden. Falls das Finanzamt das nicht von selber macht, muss der Steuerberater das beantragen und notfalls gegen das Finanzamt vorgehen. (BFH, , X R 8/09, BFH/NV 2010, 161) Keine Dienstwagensteuer für umgerüstete Flüssiggasanlage Tipp: Eine nachgerüstete Flüssiggasanlage erhöht die Steuer für den Pkw-Eigenverbrauch nicht. Die Ein-Prozent-Regel richtet sich nach dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, wobei (nur) alle zu diesem Zeitpunkt vorhandenen werkseitig eingebauten Extras mitzurechnen sind. Nachträglich gelieferte Extras wie zum Beispiel teure Felgen, Dachgepäckträger oder Sonstiges erhöhen diesen Bruttolistenneupreis nicht, genauso wenig eine umgerüstete Flüssiggasanlage. (BFH, , VI R 12/09, DStR 11, 207) Wenn Sie Schüler und Studenten beschäftigen Macht ein Schüler oder Student bei Ihnen ein freiwilliges Praktikum, ist dieses in der Regel nur rentenversicherungspflichtig. In unserem EXTRA Beschäftigung von Schülern und Studenten vom Mai 2013 kam es zu einer Verwechslung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von freiwilligen und vorgeschriebenen Praktika während des Studiums. Richtig ist: Freiwillige Praktika unterliegen - wie beschrieben - Ausgabe November 2013 GmbH & Co KG aktuell 5
6 Finanzministerium rudert in Sachen Gutschrift zurück Tappen Sie nicht in diese Renovierungs-Falle den gleichen Regeln wie Werkstudenten-Beschäftigungen (i. d. R. nur Rentenversicherungspflicht). Ist es jedoch ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, dann bleibt dieses sozialversicherungsfrei. Vorgeschriebene Zwischenpraktika (d. h. während des Studiums) unterliegen jedoch anderen Regeln: Es besteht keine Rentenversicherungspflicht, sondern Versicherungsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung, unabhängig von der Höhe des Entgelts. Finanzministerium rudert in Sachen Gutschrift zurück Eine kaufmännische Gutschrift darf jetzt doch weiterhin Gutschrift heißen. Das hat das Bundesfinanzministerium auf Druck von der Wirtschaft hin nun entschieden. Mitte des Jahres wurde das Umsatzsteuergesetz geändert und der Begriff Gutschrift reserviert für Fälle der Abrechnung des Leistungsempfängers. Typisches Beispiel: Ein Unternehmen erteilt dem Handelsvertreter eine Povisions-Gutschrift für Umsätze, die dieser vermittelt hat. Die kaufmännische Gutschrift wegen Änderung oder Stornierung einer Rechnung hätte nicht mehr so heißen dürfen. Diese Ausschließlichkeit des Gutschrifts - begriffs hat jedoch einen Aufschrei in den Betrieben ausgelöst. Das Bundesfinanzministerium lenkt nun ein: Die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Stornierung oder Korrektur der ursprünglichen Rechnung als Gutschrift (sogenannte kaufmännische Gutschrift) sei keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Die Bezeichnung als Gutschrift allein führe nicht zur Anwendung des 14c UStG (= Entstehung der Umsatzsteuerschuld beim Gutschriftsempfänger). Aber: Wird tatsächlich per Gutschrift abgerechnet, muss auch das Wort Gutschrift drauf stehen. Die englische Bezeichnung self billing invoice ist auch in Ordnung. (BMF, , IV D 2 - S 7280/12/10002) Tappen Sie nicht in diese Renovierungs-Falle Vorsicht: Nach dem Kauf eines Miets - hauses oder einer -wohnung dürfen Sie maximal 15 Prozent der Anschaffungskosten in die Renovierung stecken. Wer eine Immobilie zum Vermieten kauft, darf innerhalb von drei Jahren höchstens 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten (hier Euro) für Renovierungen und Instandhaltungen ausgeben, sonst drohen steuerliche Nachteile. 6 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe November
7 Tappen Sie nicht in diese Renovierungs-Falle Beispiel: Otto kauft 2013 für Euro ein vermietetes Zweifamilienhaus. Auf Grund und Boden entfallen Euro. Otto nimmt noch 2013 folgende Arbeiten in Angriff für brutto Euro: Neue Fenster, neue Türen, neuer Putz, neue Tapeten und neuer Anstrich. Das alles setzt er sofort ab in Höhe von Euro. Die von seiner Software errechnete Steuer - erstattung in Höhe von ca Euro nimmt Otto für bare Münze und fliegt mit seiner Frau schon einmal auf die Seychellen. Mit dem Steuerbescheid kommt das böse Erwachen für Otto: Das Finanzamt erhöht seine Vermietungseinkünfte um die Euro und gesteht ihm im Gegenzug nur magere 630 Euro Abschreibung zu (zwei Prozent von Euro) - das freilich für die nächsten 50 Jahre. Wie konnte das geschehen? Innerhalb von drei Jahren darf man höchstens 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten (hier Euro) für Instandhaltungen ausgeben, sonst gelten diese als so genannte anschaffungsnahe Herstellungskosten. Ottos Limit wären also Euro gewesen. Ausnahme: Üblicherweise jedes Jahr anfallende Schönheitsreparaturen zählen dabei nicht mit. Einheitliche Baumaßnahmen wiederum sind Anschaffungsnahe Herstellungskosten. Ausnahmen: Üblicherweise jährlich anfallende Schönheitsreparaturen kann man immer sofort absetzen. Durch das Herausrechnen solcher Positionen kann man es unter Umständen unter die 15-Prozent-Grenze schaffen. (BFH, , IX R 20/08, DStR 09, 2476) Einheitliche Baumaßnahmen: Wenn man mit einer Erweiterungsmaßnahme gleichzeitig Instandhaltungsmaßnahmen verbindet, wird alles zu anschaffungsnahen Herstellungskosten. Das kann gut oder schlecht sein. Beispiel: Otto lässt das Dach (bisher ein bloßer Speicher) zu einer Wohnung ausbauen und dabei auch das Dach neu decken. Eine Dachneueindeckung ist eigentlich sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand. Da sie aber technisch verzahnt ist mit dem Dachausbau, gehört sie zu den Herstellungs kosten des Dachs und kann nur mit zwei Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Das ist erst einmal schlecht. Wenn aber durch das Herausrechnen der Dachneueindeckung für die übrigen Instandhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel neue Fenster, neue Bäder usw.) diese wieder unter die 15-Prozent-Grenze sinken, ist das wiederum gut. Ausgabe November 2013 GmbH & Co KG aktuell 7
8 Aus der Redaktions-Hotline: Erholungsbeihilfe - Umsatzsteuer von Edmund F. aus Hamm an die Redaktions-Hotline: Bei der Erholungsbeihilfe kann man doch 52 Euro für jedes Kind draufschlagen. Meine Sekretärin hat drei Kinder im Alter von 22, 25 und 30. Kann ich ihr den Zuschlag also für drei Kinder auch zukommen lassen?" IZW antwortet: Als Kinder gelten nur kindergeldberechtigte Kinder im Sinne von 32 EStG. Das sind in jedem Fall Kinder unter 18. Kinder unter 25 nur dann, wenn sie eine Ausbildung (Lehre/Schule/Universität) absolvieren. Die zwei größeren Kinder scheiden also schon einmal definitiv aus, weil sie über 24 sind. Erholungsbeihilfe käme höchstens für das 22-jährige Kind infrage. Tipp: Lassen Sie sich eine Ausbildungsbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Vorsicht: Die Höchstbeträge bei der Erholungsbeihilfe sind Freigrenzen. Ein Euro Überschreitung führt zur vollen Versteuerung und Sozialabgabenpflicht für diese Beihilfe. Zur Erinnerung die Höchstbeträge: 156 Euro für den Arbeitnehmer und 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro je Kind, aber eben nur Kinder in obigem Sinne. ( 40 Absatz 2 Nr. 3 EStG) von Claudia A. aus Oberpframmern an die Redaktions-Hotline: Ich buche in meiner GmbH & Co KG die Umsatzsteuer auf den Privatanteil der Autofahrten immer erst am Jahresende. Mein neuer Steuerberater sagt, das wäre nicht in Ordnung. Gleichzeitig mache ich aber viele Vorsteuerbeträge auch erst am Jahresende geltend, weil ich sie erst dann verbuche. Das kann man doch miteinander verrechnen? IZW antwortet: Ihr Steuerberater hat schon Recht. Die Umsatzsteuer muss immer im richtigen Voranmeldungszeitraum angemeldet werden. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass das Finanzamt bei kleineren Abweichungen einschreitet, aber dem Grunde nach begehen Sie stets Steuerhinterziehung auf Zeit. Die Aufrechnung mit der nicht geltend gemachten Vorsteuer ist nicht möglich ( Kompensationsverbot ; 370 Abs. 4 S. 3 AO). Wer Umsätze nicht angibt, kann sich nicht darauf hinausausreden, dass er ja gleichzeitig bestimmte Vorsteuerbeträge nicht geltend gemacht hat. Was nichts ausmacht, ist Vorsteuerbeträge verspätet geltend zu machen, selbst wenn alle Vorsteuerbeträge erst in einer Summe in der Jahreserklärung geltend gemacht werden. In der nächsten Ausgabe Haben Sie 2013 einen Firmenwagen gekauft? Wann man eine Drohverlustrückstellung absetzen kann Welches Auto Sie keine Steuer für Privatnutzung kostet Wenn das Finanzamt Sie mit dem Routenplaner überprüft Investitionsabzug: Wann Sie keinen Strafzins bezahlen Überziehen Sie Ihr Bankkonto nicht länger als 90 Tage Wenn Sie EU-Ausländer beschäftigen So schenken Sie einem Schwiegerkind steuerfrei Nicht einmal den Kaminkehrer darf man bar bezahlen Aus der Redaktions-Hotline: Kfz-Überlassung Software-Download Impressum GmbH & Co KG aktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Ludwig Macher, Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH & Co KG aktuell Ausgabe November
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