Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
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- Jonas Franke
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1 N GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Ausgabe 13/2009 1/ /2014 Direkt-Login in Ihre persönliche Tipp-Datenbank: August 2014 Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 8. Juli verhandelt das Bundesverfassungsgericht (wieder einmal) über die Erbschaftssteuer, nachdem die beiden vorherigen Fassungen bereits 1997 und 2006 als verfassungswidrig verworfen wurden. Hat der Gesetzgeber bei der 2008er-Neufassung wieder versagt? Das kann gut sein. Allerdings muss man dem Gesetzgeber zugestehen, dass er in einem Dilemma steckt: Besteuert er Unternehmenserben genauso hoch wie Erben von Privatvermögen, können Unternehmen in eine Krise oder gar Pleite schlittern. Besteuert er Unternehmenserben geringer als andere - so wie jetzt -, ist das eine Benachteiligung von normalen Erben. Der Sohn bekommt das Unternehmen im Wert von zehn Millionen und zahlt nichts, die Tochter erbt die Mietshäuser im gleichen Wert und zahlt zwei Millionen Erbschaftssteuer. Die Richter des Verfassungsgerichts haben also eine schwere Aufgabe. Vermutlich wird es Ihnen vor allem darauf ankommen, ob Unternehmen durch die Erbschaftssteuer wirklich in Schwierigkeiten kommen. Das Dilemma der Ungleichbehandlung könnte man auch durch niedrigere Steuersätze lösen, und zwar für alle Erben. Dann sinkt das Aufkommen durch die Erbschaftssteuer aber noch weiter. Schon jetzt dümpelt es bei etwa vier Milliarden dahin, und verursacht dabei einen enormen Verwaltungsaufwand. Denn Betriebe und Immobilien müssen ja erst einmal aufwendig bewertet werden, bevor man sie besteuern kann. Eine simple Möglichkeit wäre diese: Die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Das ist der einzige Weg, wie Unternehmenserben nichts zahlen und trotzdem niemand benachteiligt wird. Herzliche Grüße aus München Wenn man die reduzierte Offenlegung zu Un recht nutzt Worüber der Prüfer vermeintlich harmlos mit Ihnen plaudert... Steuerfreie Smartphones für die ganze Familie Wann nicht Sie die Lohn - steuer nachzahlen müssen Schätzen Sie die Listenpreise von Autos nicht zu glatt Korrektur von Voranmeldung kann Sie in Bedrängnis bringen Mehr Steuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden Scheidungskosten nicht mehr abzugsfähig: Musterprozess Aus der Redaktions-Hotline: Auto für die Ehefrau Betriebsprüfung verschieben Unser Service für Sie Exklusive Tipp-Datenbank mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr Telefon Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion oder jederzeit per Fax oder Mail ulrike.mattis@izw-info.de Ulrike Mattis
2 Reduzierte Offenlegung zu Unrecht nutzen: Was sind die Folgen? Wenn der Prüfer vermeintlich harmlos mit Ihnen plaudert... Reduzierte Offenlegung zu Unrecht nutzen: Was sind die Folgen? Vorteil: Hat eine GmbH & Co KG maximal Euro Umsatz, muss sie nur eine verkürzte Bilanz beim Unternehmens - register hinterlegen. Seit dem Bilanzjahr 2012 müssen Kleinst -Kapitalgesellschaften (Faustregel: bis Euro Umsatz) den Jahresabschluss nicht mehr offenlegen, sondern nur noch beim Unternehmensregister hinterlegen. Außerdem darf man den Anhang weglassen ( 267a HGB). Vorteil: Das senkt die Kosten und schreckt Neugierige ab. Denn man kann nicht mehr einfach so per Mausklick anonym und kostenlos in Ihrer Bilanz schnüffeln, weil die Einsicht in eine hinterlegte Bilanz nur auf Antrag möglich ist und 4,50 Euro kostet. Liegt der Umsatz bei über Euro, und veröffentlicht sie dennoch reduziert, hat das allerdings - falls es überhaupt auffliegt - nur eine geringe Mahngebühr zur Folge. Das hört sich verlockend an, auch für zu große Gesellschaften: Angenommen, eine Co KG hat eine Million Euro Umsatz (statt der vorgeschriebenen maximal Euro) und zwölf (statt maximal zehn) Mitarbeiter, dann kann sie die erleichterten Vorschriften des Mikrobilanzgesetzes nicht nutzen. Wenn sie es aber trotzdem tut, was wäre die Folge? Sie hätte dann ihre Offenlegungspflichten nicht erfüllt, und wenn das Bundesamt für Justiz das merkt, wird es sie auffordern, das nachzuholen, was eine kostenpflichtige Mahnung mit 103,50 Euro Gebühr (seit 2014) auslöst. Selbst solch eine Mahnung ist jedoch unwahrscheinlich: Denn woher will das Bundesamt wissen, dass der Umsatz über Euro liegt? Den Umsatz muss man ja auch als kleine Kapitalgesellschaft bisher nicht veröffentlichen. Der Verstoß (Hinterlegung statt Offenlegung) dürfte vermutlich folgenlos bleiben im Gegensatz zur kompletten Nichtveröffentlichung, die ein Computer automatisch bemerken und abmahnen kann. Nebenwirkung: Fachkundige Unternehmensregister-Leser könnten annehmen, dass die betreffende GmbH & Co KG nicht einmal Euro Umsatz schafft, weil sie Ihre Bilanz nicht offengelegt hat. Wenn ihr das egal ist, dann dürfte die Hinterlegung in diesem Fall eine relativ gefahrlose Methode sein, der totalen Publizität, wie sie seit 2007 gilt, zu entgehen. Das Risiko beläuft sich auf 103,50 Euro. Wenn der Prüfer vermeintlich harmlos mit Ihnen plaudert... Auch Betriebsprüfer sind Menschen warum sollte man sich also nicht mit ihnen über ganz alltägliche Themen wie Urlaub, Autos oder Kinder unter- 2 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe August
3 Steuerfreie Smartphones für die ganze Familie Aufgepasst: Der vermeintlich harmlose Smalltalk eines Betriebsprüfers kann gefährlichen Hintergedanken entspringen. Tagesaktuelle Infos finden mit dem Direkt-Login in den Kundenbereich im Internet: Tipp-Datenbank. halten? Manche Prüfer fragen aber nicht einfach so absichtslos, sondern hoffen, in der Antwort Hinweise auf Ansatzpunkte für Steuer-Nachzahlungen zu finden. Hier ein paar typische - nur scheinbar unverfängliche - Fragen: - Das sind aber nette Kinder, sind das alles Ihre Kinder? Wie alt sind die denn heute? Woran der Prüfer in Wahrheit denkt: Ist die im Betrieb beschäftigte Ehefrau überhaupt in der Lage, Vollzeit dort zu arbeiten, wenn sie doch drei kleine Kinder hat? Ist der Arbeitsvertrag daher womöglich nicht anzuerkennen? - Schickes Auto! Und welches Modell fahren Sie denn privat? Hintergedanke: Falls es kein zusätzliches Privatauto gibt, könnte die behauptete 100- prozentige betriebliche Nutzung erfunden sein. - Ein herrliches Strandfoto. Ist das am Mittelmeer? Was der Prüfer denkt: Sind womöglich urlaubsbedingte Flugreisen in der Buchhaltung gelandet? Wurde ein Firmenauto für Urlaubsreisen genutzt? Oder gibt es gar ein mit Schwarzgeld bezahltes Ferienhaus? - Dieser Schreibtisch sieht so ordentlich aus da arbeitet wohl gar niemand? Was der Prüfer denkt: Vielleicht arbeitet da doch jemand, bei dem ein Heimarbeitsplatz behauptet wurde, sodass der Prüfer nun Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nachversteuern kann. Steuerfreie Smartphones für die ganze Familie? Ein Arbeitnehmer kann von Ihnen steuerfreie Smartphones bekommen für seine ganze Familie. Die Apparate müssen aber Sie anschaffen und sie müssen Ihnen gehören. Eine spezielle Steuerbefreiung stellt die private Benutzung von betrieblichen Mobiltelefonen und Smartphones steuerfrei ( 3 Nr. 45 EStG). Eine Begrenzung der Anzahl oder ein Erfordernis einer betrieblichen Notwendigkeit gibt es nicht. Ein Arbeitnehmer könnte also durchaus ein weiteres Smartphone für die Ehefrau und noch mehr Apparate für die Kinder steuerfrei überlassen bekommen. Sozialabgabenfreiheit tritt dafür ebenfalls ein. Wichtig ist: Es muss sich um betriebliche Geräte handeln. Die Apparate müssen also dem Arbeitgeber gehören, und die Rechnung muss an den Arbeitgeber gehen. Hinweis: Das Gesetz enthält keine Begrenzung der Anzahl der Geräte. Urteile und Verwaltungsanweisungen zu dem Thema gibt es nicht. Der führende Kommentar zum Einkommenssteuergesetz äußert sich dazu nicht (Schmidt/Heinicke EStG 33.A., 2014, 3 ABC Stichwort Arbeitsmittelgestel- Ausgabe August 2014 GmbH & Co KG aktuell 3
4 Wann nicht Sie die Lohnsteuer nachzahlen müssen lung). Ein anderes Werk lehnt die Steuerfreiheit in diesem Fall jedoch ausdrücklich ab - was Sie freilich nicht bindet (Küttner/Thomas in Personalbuch 2014 Stichwort Internet-/Telefonnutzung Rz 34). Das sollten Sie wissen: Die Steuerfreiheit ist in der Fachliteratur zwar umstritten, Sie riskieren aber schlimmstenfalls die Streichung bei einer Prüfung. Fazit: Wenn Sie also einem Arbeitnehmer eine Fülle von funktionsgleichen Geräten überlassen, müssen Sie im schlimmsten Fall mit einer Streichung der Steuerfreiheit durch einen Betriebsprüfer rechnen. Je größer das Unternehmen und je unüberschaubarer die Anzahl der Geräte ist, desto unwahrscheinlicher ist es freilich, dass ein Prüfer tiefer in das Thema einsteigt. Wann nicht Sie die Lohnsteuer nachzahlen müssen Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen das Finanzamt Lohnsteuer-Nachzahlungen nicht bei Ihnen als Arbeitgeber kassieren darf. Und zwar immer dann, wenn in der ElStAM falsche Angaben waren, der Arbeitnehmer bereits ausgeschieden ist oder der Arbeitgeber nicht Schuld ist am unterbliebenen Lohnsteuerabzug. Lohnsteuer soll den Arbeitnehmer belasten. Der Arbeitgeber muss sie nur einbehalten und abführen. Tut er das nicht in vollem Umfang, haftet er für die Lohnsteuer. Diese Haftung ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Es gibt allerdings diverse Fälle, in denen der Arbeitgeber nicht haftet und das Finanzamt die Steuernachzahlung direkt beim Arbeitnehmer einkassieren muss: ( 42d Abs. 2 EStG) Die Eintragungen in der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) sind falsch. Zum Beispiel falsche Lohnsteuerklasse, zu hoher Freibetrag, den sich der Arbeitnehmer eintragen ließ. Der Arbeitnehmer ist ausgeschieden. So kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht mehr einbehalten, weil er ja gar keinen Arbeitslohn an diesen ausgeschiedenen Mitarbeiter mehr auszahlt. Diese Tatsache muss man allerdings zusammen mit Hinweisen darauf, warum da womöglich eine Nachzahlung drohen könnte, dem Prüfer mitteilen, bevor er den Sachverhalt entdeckt. Beispiel: Bei Arbeitnehmer X wurde aufgrund eines Versehens eine zu niedrige Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vermerkt, sodass die Dienstwagensteuer zu niedrig ausfiel. Inzwischen ist X ausgeschieden. Der Arbeitgeber weist den Prüfer darauf hin, dann muss das Finanzamt den Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber ist nach einer Anrufungsauskunft des Finanzamts verfahren. Damit trifft ihn keine Schuld am unterbliebenen Lohnsteuer - abzug. 4 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe August
5 Schätzen Sie die Listenpreise von Autos nicht zu glatt Falls der Arbeitgeber nur ein geringfügiges Verschulden am zu niedrigen Lohnsteuerabzug hat, muss das zu Gunsten des Arbeitgebers gewürdigt werden (R 42 d Punkt 1 Abs. 4 Satz 2 LStR). Beispiel: Der Arbeitnehmer macht dienstliche Fahrten mit seinem Privatauto und lässt sich hierfür 30 Cent je Kilometer erstatten. Er versichert, dass die Kilometerangaben richtig sind. Der Lohnsteuerprüfer rechnet nach und stellt fest, dass der Arbeitnehmer geschummelt hat. An dieser Schummelei hat der Arbeitgeber kein Verschulden. Hier muss das Finanzamt den Arbeitnehmer direkt in die Haftung nehmen und darf nicht beim Arbeitgeber kassieren. Fazit: In aller Regel ist nach einer Lohnsteuerprüfung der Arbeitgeber der Dumme und muss nachzahlen - und kann das Geld allenfalls beim Arbeitnehmer nachfordern. In oben genannten Fällen muss sich das Finanzamt aber gleich direkt an den Arbeitnehmer halten, und der Chef ist außen vor. Schätzen Sie die Listenpreise von Autos nicht zu glatt Wenn Sie den Listenpreis bei einem Firmenwagen schätzen müssen, nehmen Sie lieber keinen allzu glatten Betrag. Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regel bei der Besteuerung der Dienstwagennutzung ist nicht der Kaufpreis des Autos. Maßgeblich ist vielmehr der Bruttolistenneupreis. Beim Kauf eines gebrauchten Geschäfts - wagens ist dieser aber oft schwer in Erfahrung zu bringen. Falls man den ursprünglichen Preis nicht ermitteln kann, wird man den Listenpreis schätzen. Zu empfehlen ist es dabei allerdings, nicht auf allzu gerade Beträge zu schätzen. Es kommt nämlich selten vor, dass der Listenpreis eines Autos genau ,00 oder ,00 Euro beträgt. So etwas fällt einem Betriebs - prüfer sofort auf. Wenn man hingegen Euro schätzt, wird ein Ausgabe August 2014 GmbH & Co KG aktuell 5
6 Korrektur von Voranmeldung kann Sie in Bedrängnis bringen Gemischt genutzte Gebäude: Sichern Sie sich mehr Steuerabzug Prüfer weniger wahrscheinlich in eine tiefere Prüfung einsteigen, als wenn man auf genau Euro schätzt. Warnhinweis: Geschätzt werden darf nur dann, wenn der Bruttolistenneupreis mit großen Schwierigkeiten in Erfahrung zu bringen ist. Vorsätzlich zu niedrig zu schätzen, ist natürlich nicht erlaubt. Korrektur von Voranmeldung kann Sie in Bedrängnis bringen Vorsicht: Wenn Sie zweimal dieselbe Umsatzsteuer-Voranmeldung korrigieren, kann Sie das in Schwierigkeiten bringen. Spätestens seit den Fällen Hoeneß und Schwarzer weiß man, dass nur vollständige Selbstanzeigen strafbefreiende Wirkung haben. Wer nun zum Beispiel in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Umsatz vergisst und dies durch eine korrigierte Voranmeldung nachholt, reicht damit eine Selbst - anzeige ein (ob diese so bezeichnet ist oder nicht, spielt keine Rolle). Wird dann die Korrektur nochmals korrigiert, wird dem Finanzamt damit aufs Brot geschmiert, dass die erste Korrektur nicht vollständig war und damit keine strafbefreiende Wirkung hatte. Korrigieren Sie lieber gar nicht, sondern holen Sie das in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung nach. Besser gar keine Korrektur von Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Es ist am sichersten, das generell zu unterlassen und lieber bis zur Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzuwarten. Da sollte dann allerdings sichergestellt sein, dass 100 Prozent aller bisher nicht erfassten Sachverhalte - inkl. Kfz-Eigenverbrauch usw. - erfasst sind, damit dann nicht auch noch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung wieder korrigiert werden muss. Damit sind alle falschen Voranmeldungen erschlagen : Die Finanzverwaltung hat ausdrücklich klargestellt, dass es für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige keiner gesonderten Korrektur des einzelnen Voranmeldungszeitraums bedarf. Vielmehr kann die Abgabe einer vollständigen und richtigen Umsatzsteuer-Jahreserklärung als Selbstanzeige bezüglich falscher Angaben in den zuvor abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen des betreffenden Jahres gewertet werden. (Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2013, , BStBl. 12 I, 1018, Nr. 132 Abs. 2/ , BStBl. I 13, 1394) Gemischt genutzte Gebäude: Sichern Sie sich mehr Steuerabzug Wenn man ein Gebäude zum Teil umsatzsteuerpflichtig vermietet und zum Teil umsatzsteuerfrei, müssen die Kosten nach einem Flächenschlüssel auf- 6 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe August
7 Scheidungskosten nicht mehr abzugsfähig: Musterprozess läuft So bekommen Sie mehr Vorsteuer abzug bei gemischt genutzten Gebäuden: Hebeln Sie den Flächen - schlüssel aus, wenn die verschiedenen Räume unterschiedlich ausgestattet sind. geteilt werden. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Räume bestehen. Beispiel: X hat ein Gebäude wie folgt vermietet: Erdgeschoss an einen Supermarkt, Obergeschoss an eine Arztpraxis. Beide haben gleich viel Fläche, der Supermarkt zahlt aber viel mehr Miete. Es kommen nämlich 75 Prozent der Gesamtmiete aus dem Supermarkt. X würde also mit dem Umsatzschlüssel (75 Prozent abzugsfähige Vorsteuer) viel besser fahren als mit dem Flächenschlüssel (nur 50 Prozent). X lässt die Fassade streichen. In der Maler - rechnung sind Euro Mehrwertsteuer enthalten. Nach dem neuen Urteil kann er 75 Prozent dieser Vorsteuer geltend machen, weil er hier den Umsatzschlüssel anwenden kann. Das liegt daran, dass der Supermarkt zum Beispiel viel höhere Räume hat, sodass der Flächenschlüssel eben nicht präziser ist als der Umsatzschlüssel. (BFH, , V R 1/10, DStR 14, 1162) Scheidungskosten nicht mehr abzugsfähig: Musterprozess läuft Scheidungskosten sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig. Seit dem Steuerjahr 2013 kann man Prozesskosten nur noch dann absetzen, wenn man sonst Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. ( 33 Abs. 2 Satz 4 EStG) Nun laufen Musterprozesse dagegen, auf die Sie sich im Falle des Falles berufen sollten. Vom Gesetzgeber wohl nicht beabsichtigt: Die Finanzämter lehnen deshalb nun auch den Abzug von Scheidungskosten ab, sofern die Ehescheidung nicht direkt zur Existenzvernichtung führt. Der Bundesverband der Lohnsteuervereine führt dagegen nun zwei Musterverfahren vor dem Finanzgericht München. Wer also 2013 Scheidungskosten hatte, sollte diese in jedem Fall als außergewöhnliche Belastung ansetzen und bei Nichtanerkennung durch das Finanzamt Einspruch einlegen und des Ruhen des Verfahrens beantragen unter Verweis auf folgendes Aktenzeichen: Finanzgericht München, 13 K 1421/14. Hinweis: Einen Anspruch auf das Ruhen des Verfahrens haben Sie nur, wenn ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Das ist noch nicht der Fall, denn im Moment ist nur das Finanzgericht München tätig. Es kann also sein, dass das Finanzamt Ihren Antrag ablehnt und Ihren Einspruch zurückweist. Dann bleibt Ihnen nur noch die Klage vor dem Finanzgericht. Ausgabe August 2014 GmbH & Co KG aktuell 7
8 Aus der Redaktions-Hotline: Auto für die Ehefrau - Betriebsprüfung verschieben von Fritz H. aus Coesfeld an die Redaktions-Hotline: Sie haben einmal Folgendes geschrieben: Wenn Sie einen Zweitwagen in Ihrer Firma halten, versteuern Sie den geldwerten Vorteil mit Ihrem hohen Steuersatz. Der Ausweg: Sie schließen mit Ihren Kindern einen Familien-Arbeitsvertrag mit Dienstwagenüberlassung. Denn Autos, die an Arbeitnehmer (und seien es Familienangehörige) überlassen werden, gelten stets als zu 100 Prozent betrieblich genutzt." Meine Frage: Kann man Kind durch Ehefrau ersetzen? IZW antwortet: Der Tipp funktioniert im Grunde auch für die Ehefrau, sofern diese an der Co KG NICHT beteiligt ist. Wenn sie beteiligt ist, geht es nicht. Allerdings gibt es einen steuerlichen Nachteil, wenn den Wagen statt eines Kindes die Ehefrau bekommt: Ein mitarbeitendes Kind - unterstellt es handelt sich noch um einen Schüler oder Studenten - wird in aller Regel geringe Einkünfte haben und daher einen niedrigen Steuersatz. Die Ehefrau wird jedoch meist mit ihrem Unternehmer-Ehegatten zusammen zur Steuer veranlagt und versteuert daher die Dienstwagennutzung häufig zum Spitzensteuersatz. Ein Kind kommt günstiger davon. von Markus W. aus Aichach an die Redaktions-Hotline: Bei uns ist eine Prüfungsanordnung für eine Lohnsteuer-Außenprüfung eingegangen für Ende August. Das passt mir überhaupt nicht, weil meine Buchhalterin und ich da Urlaub haben. Ich habe im Internet recherchiert und die Empfehlung gefunden, Einspruch gegen die Prüfungsanordnung einzulegen. Was meinen Sie?" IZW antwortet: Ein Einspruch sollte nur letztes Mittel sein - wir raten ab. Denn ein Einspruch würde die Atmosphäre gleich zu Beginn vergiften. Ein Einspruch verursacht im Finanzamt relativ viel Arbeit, denn es muss ein Vorgang angelegt werden und der Vorgesetzte wird involviert. Probieren Sie es zuerst mit einem Telefonat mit dem Prüfer. In aller Regel wird er zur Verschiebung der Prüfung auf dem kleinen Dienstweg bereit sein. Erst falls der Prüfer kompromisslos auf seinem Termin beharren sollte - was ungewöhnlich wäre -, können Sie langsam mit einem Einspruch drohen, vorher bitte nicht. In der nächsten Ausgabe Wie Sie privat bezahlte Garagenmiete extra absetzen Wenn Sie Rentner als Mini - jobber haben Kontoauszüge als pdf-dokument: Das sagt der Fiskus So bereiten Sie sich auf die Schlussbesprechung vor Wechsel zum Fahrtenbuch nur zum 1. Januar möglich Eine Lohnsteuer- Nachschau erfolgt ohne Vorwarnung Wenn Sie die Differenz - besteuerung nutzen möchten Wollen Sie Mieteinkünfte auf Ihre Kinder verlagern? Wenn Sie eine neue Photo - voltaikanlage haben Aus der Redaktions-Hotline: Überschreitung der 450-Euro-Grenze Impressum GmbH & Co KG aktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Ludwig Macher, Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH & Co KG aktuell Ausgabe August
Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
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