Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

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1 N GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Ausgabe 13/2009 1/ /2015 Direkt-Login in Ihre persönliche Tipp-Datenbank: Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion 27. Juli 2015 Liebe Leserin, lieber Leser, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - im Umgang mit dem Finanzamt sorgen sie eher für Ärger. Immerhin hat sich dieses Jahr einiges zu Gunsten der Steuerzahler geändert. Mitarbeitern können Sie lohnsteuerfrei nun Geschenke machen bis 60 Euro brutto (vorher maximal 40 Euro), aber nur aus einem persönlichen Anlass. Ohne einen solchen Anlass oder bei einem Wert von über 60 Euro, sind die Geschenke lohnsteuerpflichtig. Bei Kunden sind die Spielregeln etwas anders, denn hier gilt eine Ober - grenze von 35 Euro netto insgesamt für alle Geschenke in einem Jahr. Einen persönlichen Anlass brauchen Sie beim Kunden nicht. Eine Entspannung gibt es bei der Pauschalsteuer, die Lohnsteuer-Prüfer gerne kassieren. Ein BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 legt nun fest, dass die Steuerpflicht beim Empfänger nur noch dann eintritt, wenn man diesem etwas zukommen lässt im Rahmen einer Leistungsbeziehung. Geschenke zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses, fallen hingegen explizit nicht unter die Pauschalsteuer. Da sollten Sie bei einer Prüfung in Zukunft leicht argumentieren können. Am besten hält man sich jedoch bei Geschenken gegenüber Kunden und Lieferanten ohnehin zurück. Nach diversen Korruptionsskandalen hat sich hier ein Gesinnungswandel durchgesetzt, und bei Geschenken an Mitarbeiter von Geschäftspartnern kann man sich unbeliebt machen, wenn man dies ohne Zustimmung der Geschäftsleitung macht. Zurückhaltung bei Geschenken dürfte also selten zu Umsatzverlusten führen, sehr wohl aber zur Kosten - senkung. Zu weniger unnützen Diskussionen mit dem Finanzamt allemal. Herzliche Grüße aus München Betriebsimmobilie muss vor einer Anteilsübertragung weg Wann und wie Sie Verpflegungspauschalen kürzen müssen Welche Abschreibung bei Büromöbeln meist besser ist Keine Ein-Prozent-Regel bei nur privat genutzten Autos mehr? Diese Angaben im Internet- Impressum lieber weglassen Wie werden Zinsen bei Ange - hörigendarlehen besteuert? Die vier Nachteile des Berliner Testaments für Eltern Für Kinder mit Gewerbebetrieb gibt es kein Kindergeld Aus der Redaktions-Hotline: Essensmarken bei Krankheit Benzinguscheine Unser Service für Sie Exklusive Tipp-Datenbank mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr Telefon oder jederzeit per Fax oder Mail ulrike.mattis@izw-info.de Ulrike Mattis

2 Betriebsimmobilie muss vor einer Anteilsübertragung weg Betriebsimmobilie muss vor einer Anteilsübertragung weg In Kundenstamm und Grundstrücken stecken bei vielen älteren GmbH & Co KGs hohe stille Reserven. Diese können auf den Nach - folger nur dann steuerfrei übertragen werden, wenn gleichzeitig alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden. In vielen älteren Betrieben stecken hohe stille Reserven: Zum einen im (niemals bilanzierten) Kundenstamm und zum anderen in Grundstücken, die meist unter Wert bilanziert sind. Alle diese stillen Reserven können Sie steuerfrei auf den Unternehmensnachfolger übertragen, aber nur, wenn gleichzeitig auch alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden. ( 6 Abs. 3 EStG) Beispiel, wie es nicht geht: Der Vater übertragt die Co KG auf den Sohn, behält aber das Firmengrundstück zurück. Dann hat er nicht alle wesent - lichen Betriebsgrundlagen übertragen und hat die ungünstigen Folgen zu tragen: Die stillen Reserven im Betrieb müssen versteuert werden. Machen Sie es also so: Verkaufen Sie Betriebsimmobilien, bevor Sie Ihre Anteile übertragen. Beispiel, wie es geht: Ein Vater hatte eine GmbH & Co KG mit drei Betriebsgrundstücken. Am 2. Oktober 2010 verkaufte er das Grundstück Nr. 1. Am 18. Oktober 2010 übertrug er den Kommanditanteil, die Komplementär- GmbH und die beiden anderen Grundstücke auf den Sohn. Dann kam der Betriebsprüfer und schimpfte: Sie haben nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Sohn übertragen, denn das Grundstück Nr. 1 haben Sie ja vorher noch verkauft. Das (vorläufige) ungünstige Ergebnis: Der Vater sollte die kompletten stillen Reserven in den übrigen Grundstücken und in der GmbH & Co KG versteuern. Tagesaktuelle Infos finden mit dem Direkt-Login in den Kundenbereich im Internet: Tipp-Datenbank. Der Bundesfinanzhof rückt das jedoch zurecht: Es müssen nur alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden, die zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung überhaupt noch vorhanden sind. Das Grundstück, das der Vater vorher schon verkauft hatte, war ja zum Zeitpunkt der Schenkung des Betriebs an den Sohn gar nicht mehr vorhanden. (BFH, , IV R 29/14, DStR 15, 211) Das (endgültige) günstige Ergebnis: Der Vater hat so wie es das Gesetz verlangt - die GmbH & Co KG mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen. Der Sohn konnte also die Buchwerte fortführen, und die stillen Reserven mussten nicht versteuert werden. Zu versteuern war nur der Verkauf des Grundstücks. 2 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juli

3 Wann und wie Sie Verpflegungspauschalen kürzen müssen Welche Abschreibung bei Büromöbeln meist besser ist Wann und wie Sie Verpflegungspauschalen kürzen müssen Die Verpflegungspauschale müssen Sie seit 2014 immer dann kürzen, wenn Ihre Mitarbeiter unterwegs beköstigt wurden und Sie damit letztendlich bezahlen. Die Kürzung der Verpflegungspauschalen ist seit 2014 immer dann vorzunehmen, wenn Mahlzeiten auf Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzverwaltung sieht die Kürzung der Pauschalen auch dann vor, wenn der Arbeitgeber nicht bewusst eine Mahlzeit für den Mitarbeiter wünscht, aber sie letztendlich doch bezahlt. Das ist der Fall beim Aufenthalt in Flughafen-Lounges, wo der Arbeitgeber die Flugkarten bezahlt oder bei Seminaren, wo das Essen im Seminarpreis mit enthalten ist. (BMF, , BSt. Bl. I 14, 1412 Rz 82) Voraussetzung für die Kürzung: Die Mahlzeit muss auf Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden. Wahrscheinlich würde ein strenger Betriebsprüfer das bereits dann vermuten, wenn der Leistungsanbieter die Mahlzeiten für die Mitarbeiter irgendwie einkalkuliert hat. Praxistipp: Kürzen Sie immer dann, wenn Sie eine Rechnung für die Mahlzeit bekommen oder wenn die Mahlzeit im Paketpreis eingeschlossen ist. IZW rät: Wir würden an Ihrer Stelle eine Kürzung nur dann vornehmen, wenn Sie eine Rechnung bekommen (zum Beispiel von einem Hotel), in der explizit erwähnt ist, dass Frühstück (bzw. Mittag-/Abendessen) zur Verfügung gestellt wurde. Fazit: Sie bezahlen ein Essen explizit = Kürzung. Sie bezahlen einen Paketpreis, in dem Essen mit dabei ist (längere Flüge, Seminare) = Kürzung. Der Mitarbeiter bekommt ohne Ihr Zutun Essen von einem Kunden oder Lieferanten spendiert = keine Kürzung. Bewirtet Ihr Mitarbeiter einen Kunden = Kürzung. Welche Abschreibung bei Büromöbeln meist besser ist Für geringwertige Wirtschaftsgüter können Sie entweder die Sofortabschreibung oder den Abschreibungs-Pool wählen. Das gilt dann für alle in dem betreffenden Wirtschaftsjahr angeschafften GWG. Seit fünf Jahren haben Sie die Wahl zwischen zwei Methoden der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Einmal die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro oder einmal die Pool-Abschreibung von Wirtschaftsgütern zwischen 150,01 und Euro. Die Crux dabei: Man muss alle Wirtschaftsgüter eines Jahres einheitlich abschreiben. Man kann also nicht das eine Wirtschaftsgut so abschreiben, und das andere anders. Ausgabe Juli 2015 GmbH & Co KG aktuell 3

4 Keine Ein-Prozent-Regel bei nur privat genutzten Autos mehr? Tipp: Bei Büromöbeln ist die Pool-Abschreibungsmethode meist besser. Bei Büro-Erneuerungen gilt: Falls Sie in einem Jahr in größerem Stile Büromöbel gekauft haben (solche liegen in aller Regel in dem Bereich zwischen 150 und Euro), ist es meist besser, auf die Sofortabschreibung zu verzichten und lieber die Pool-Abschreibung zu nutzen. Denn sonst landen Sie bei allen Regalen, Schreibtischen und Bürostühlen zwischen 410 und Euro bei sage und schreibe 13 Jahren Abschreibungsdauer! Dies vermeiden Sie, wenn Sie diese Sammelbewertung nutzen, denn dann haben Sie nur fünf Jahre Abschreibungsdauer. Bei Computern dagegen eher die Sofortabschreibung. Anders bei Computern: Falls Sie in großem Stile neue Computer gekauft haben, ist es kurioserweise genau anders herum. Hier sind die regulären Abschreibungsregeln günstiger als die Pool-Abschreibung, denn PCs und Zubehör kann man über drei Jahre mit 33 Prozent pro Jahr abschreiben - also noch schneller als mit der Pool-Abschreibung. Hier lautet also die Devise: Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sofort abschreiben und den Rest regulär. Falls Sie in einem Jahr sowohl Computer, als auch Büromöbel gekauft haben, muss eine Probeberechnung durchgeführt werden, mit welcher Methode man insgesamt zu schnelleren Abschreibungen kommt. Keine Ein-Prozent-Regel bei nur privat genutzten Autos mehr? Das ist neu: Eine aktuelle Entscheidung stellt die Ein-Prozent-Regel bei ausschließlich privat genutzten Autos in Frage. Eigentlich bestand bisher genereller Konsens, dass Autos einer GmbH sowie Autos, die an Arbeitnehmer überlassen werden, per Definition aus Sicht des Betriebs immer zu 100 Prozent betrieblich genutzt werden. Das ist auch logisch, denn die Überlassung an einen Arbeitnehmer ist immer betrieblich, egal, was der mit dem Auto macht. Es ist ja auch die Gehaltszahlung an einen Arbeitnehmer Betriebsausgabe, auch wenn dieser das Gehalt privat verwendet. Warum sollte es also anders sein, wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen privat verwendet? Anders jedoch eine neue Entscheidung: Das Finanzgericht Saarland schert sich um derartige Grundsätze der Logik nicht, und ist der Meinung, dass die Ein-Prozent-Regel nicht gelten kann, wenn ein Auto ausschließlich privat genutzt wird. (FG Saarland, , 1 V 1407/14, EFG 15, 800) Der Fall war allerdings mit Besonderheiten versehen: Es hatte nämlich der Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH ein weiteres Auto ange- 4 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juli

5 Diese Angaben im Internet-Impressum unterlassen Sie lieber Nun wird der Bundesfinanzhof das letzte Wort haben. schafft, das seiner Ehefrau überlassen wurde, und diese Überlassung war nicht im Anstellungsvertrag geregelt worden. Insofern ist das natürlich ein offenes Scheunentor für das Finanzamt, eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen. Letztendlich wird sich der Bundesfinanzhof nun mit dieser Frage beschäftigen (Az. BFH VIII B 20/15). Diese Angaben im Internet-Impressum unterlassen Sie lieber Im Internet stößt man immer wieder auf überflüssige Angaben im Impressum. Immer wieder stößt man im Internet auf Unternehmen, die unnötige An - gaben im Internet-Impressum machen und sich dadurch Sicherheitsrisiken aussetzen. Aber Vorsicht: Derlei Angaben öffnen unnötige Sicherheitslücken. Das sollten Sie tun: Geben Sie weder Ihre Steuernummer an, noch die Bank verbindung oder Ihre Privat adresse oder gar Ihr Stamm kapital. Geben Sie keine Steuernummer an: Offenkundig bringen manche Web master die Vorschriften zu Pflichtangaben auf Rechnungen ( 14 UStG) mit denen zu den Pflichtangaben im Internet (nach 5 Telemediengesetz) durcheinander. Fürs Internet gilt: Wer eine USt.-ID-Nr. hat, muss diese im Impressum angeben. Ebenso die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach 139c Abgabenordnung, die allerdings nur sehr wenige Unternehmen haben. So weit, so gut. Sie haben keine USt.-ID-Nummer? Dann müssen Sie gar keine Nummer angeben, auch nicht die Steuernummer vom Finanzamt. Das wäre gefährlich und unnötig. Denn die Steuernummer ist so eine Art Pin-Code zu Ihrer Steuerakte im Finanzamt. Wenn ein unbefugter Fremder weiß, wie man beim Finanzamt geschickt fragt, kann er dort mit Hilfe der Steuernummer Vertrauliches über Sie ausspionieren. Ausgabe Juli 2015 GmbH & Co KG aktuell 5

6 Wie werden Zinsen bei Angehörigendarlehen besteuert? Geben Sie auch keine Bankverbindung an: Denn das ist weder vorgeschrieben, noch empfehlenswert. Es muss doch nicht jeder in der ganzen Welt Ihre Bankverbindung kennen. Raffinierte Betrüger könnten sich ansonsten mit unberechtigten Lastschriftabbuchungen an Ihrem Konto vergreifen. Auch die Privatadresse der Geschäftsführer geht niemanden etwas an: Es muss die Adresse der GmbH angegeben werden, aber nicht die Privat - adresse der Geschäftsführer. Name und Anschrift in 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG bezieht sich nur auf die Gesellschaft, nicht aber auf den Geschäftsführer. Genauso wenig müssen Sie Angaben zum Stammkapital machen: Das Stammkapital brauchen Sie nicht anzugeben, allenfalls in dem Sonderfall, dass Sie Angaben über das Kapital Ihrer Gesellschaft machen. Das macht aber sowieso im Impressum niemand, oder? Wie werden Zinsen bei Angehörigendarlehen besteuert? Tipp: Angehörigendarlehen werden mit nur 25 Prozent pauschal besteuert, wenn es kein Abhängigkeitsverhältnis gibt. Zinseinnahmen müssen Sie eigentlich nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuern. Ausnahme: Bei Darlehen von Angehörigen gilt der persönliche Steuersatz ( 32 d Abs. 2 Nr. 1a EStG). In dieser allgemeinen Form ist die Vorschrift allerdings verfassungswidrig, weil sie die Familie diskriminiert (BFH, , VIII R 44/13, DB 14, 1960). Das Bundesfinanz minis te - rium sieht das inzwischen genauso. (BMF, , BStBl. 14, I 1608, Rz. 136) Seitdem gilt Folgendes: Der volle Steuersatz gilt nur bei einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis des Angehörigen, der das Geld geliehen hat. Sonst gilt die Abgeltungssteuer wie bei Bankzinsen auch. Bei wirtschaftlicher Abhängigkeit des Ehepartners gilt jedoch der volle Steuersatz. Beispiel voller Steuersatz: Der Ehemann leiht seiner Frau Euro, damit diese ein Mietshaus kaufen kann. Die Frau hat keine eigenen Sicherheiten und würde bei der Bank keinen Kredit bekommen. Dadurch ist sie von ihrem Mann wirtschaftlich abhängig. Ergebnis: voller Steuersatz für die Zinsen beim Ehemann. Beispiel niedrige Abgeltungssteuer: Beispiel wie oben, allerdings könnte die Ehefrau aufgrund ihrer Bonität oder Sicherheiten genauso gut ein Bankdarlehen aufnehmen. Keine Abhängigkeit = Abgeltungssteuersatz 25 Prozent. 6 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juli

7 Die vier Nachteile des Berliner Testaments für Eltern Für Kinder mit Gewerbebetrieb gibt es kein Kindergeld Die vier Nachteile des Berliner Testaments für Eltern Bei einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegen - seitig zum Alleinerben ein. Das ist bei kinderlosen Ehe - paaren sehr sinnvoll. Bei Paaren mit Kindern führt das jedoch zu enormen Nach - teilen bei der Erbschaftssteuer. Bei einem Berliner Testament ordnen die Ehegatten an, dass zuerst der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist. Die Kinder kommen erst an die Reihe, wenn der überlebende Ehegatte stirbt. Diese Art des Testamentes ist sehr verbreitet, doch viele Eltern sind sich der Nachteile nicht bewusst. 1. Nachteil Nummer 1: Beim Berliner Testament wird der Übergang des Vermögens zweimal besteuert. Einmal beim Tod des Vaters und noch einmal beim Tod der Mutter. 2. Nachteil Nummer 2: Beim Berliner Testament verschenken die Kinder den Erbschaftsteuer-Freibetrag ( Euro) nach dem Elternteil, der zuerst stirbt. 3. Nachteil Nummer 3: Der Erbschaftssteuersatz steigt durch den zusammengeballten Erwerb durch den überlebenden Ehegatten als Alleinerben. Der gleiche ungünstige Effekt tritt noch einmal bei den Kindern als Schlusserben ein. Denn der Progressionseffekt der Erbschaftsteuer schlägt doppelt zu. Einmal beim Vermögensübergang auf den überlebenden Ehegatten und dann erneut beim Übergang auf die Kinder. 4. Nachteil Nummer 4: Der überlebende Ehegatte kann das Vermögen (mit einem neuen Ehepartner) verprassen, sodass den Kindern nichts verbleibt. Übrigens: Für kinderlose Ehepaare dagegen ist das Berliner Testament, wie bereits in der letzten Ausgabe von GmbH & Co KG aktuell beschreiben, durchaus empfehlenswert! Für Kinder mit Gewerbebetrieb gibt es kein Kindergeld Für volljährige Kinder, die eine Ausbildung machen, bekommen Sie Kindergeld. Ebenso für arbeitslose Kinder. Das gilt jedoch nicht, wenn Ihr Kind in einem Nebenberuf mehr als 15 Stunden/Woche arbeitet. Für volljährige Kinder gibt es im Normalfall nur dann Kindergeld, wenn sie eine Ausbildung machen. Ausnahme: Für arbeitslose Kinder bis zu 21 Jahren gibt es auch Kindergeld. Dafür müssen sie sich aber als arbeitslos gemeldet haben und dürfen keinen Job haben. Ebenso schädlich: Eine gewerbliche (Neben-)Tätigkeit des Kindes, in der es 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet. Arbeitet das Kind im selbständigen Nebenberuf aber weniger als 15 Stunden pro Woche, ist das unschädlich. Beträgt das Arbeitspensum jedoch mehr, gilt das Kind nicht mehr als arbeitslos. Damit verlieren die Eltern - ggf. auch rückwirkend! - das Kindergeld. (BFH, , III R 9/14) Ausgabe Juli 2015 GmbH & Co KG aktuell 7

8 Aus der Redaktions-Hotline: Essensmarken bei Krankheit - Benzingutscheine von Gertraud H. aus Bremen an die Redaktions-Hotline: Meine Mitarbeiterin (Fünf-Tage-Woche) ist den ganzen August wegen einer OP krank. Jeden Monat bekommt sie 15 Essensmarken zu je 6,10 Euro. Kann ich das auch für den August dann im September aushändigen, obwohl sie den ganzen August nicht da ist? IZW antwortet: Sie haben bei den Essensmarken grundsätzlich zwei Alternativen: Entweder, Sie händigen pro tatsächlichem Arbeitstag eine Marke bzw. einen Restaurantscheck aus und ermitteln eben jeden Monat taggenau, wie viele Tage der Mitarbeiter gearbeitet hat. Oder Sie händigen pauschal pro Monat 15 Essensmarken aus, dann brauchen Sie Abwesenheit wegen Urlaub oder Krankheit nicht zu prüfen. Hier ist keine falsche Scham angebracht, denn bei dieser 15-Tage-Regel hat der Gesetzgeber ohnehin großzügig zu seinen Gunsten gerechnet, denn 15 x 12 = 180. Ein normales Arbeitsjahr für einen Vollzeitmitarbeiter hat aber 230 Tage. Ergebnis: Sie können der Dame problemlos die 15 Essensmarken für den August geben - auch nachträglich im September. Übrigens: Falls die sechswöchige Entgeltfortzahlungsfrist endet, weil der Mitarbeiter noch länger krank ist, entfällt natürlich auch die Pflicht zur Fortzahlung des Entgelts und damit auch die Pflicht, Sachleistungen wie zum Beispiel Dienstwagen oder Essensmarken weiterhin zu überlassen. von Georg P. aus Offenbach an die Redaktions-Hotline: Wie ist das nun mit dem Vorsteuerabzug aus Benzingutscheinen? Hat man den oder nicht? Unser Steuerberater sagt, das Benzin wird ja an den Arbeitnehmer geliefert und nicht an uns. Können Sie eine Rechtsquelle nennen?" IZW antwortet: Explizit zu Benzingutscheinen gibt es keine Fundstelle. Es gibt aber im Umsatzsteueranwendungserlass (A 1.8) Ausführungen, die zum Thema Benzingutscheine passen. Diese Beispiele handeln zwar von Kantinen, allerdings sind die Sachverhalte mit dem Benzingutscheinen vergleichbar. Eine von einem externen Unternehmer betriebene Kantine, die mit dem Arbeitgeber abrechnet, aber das Essen direkt an die Arbeitnehmer ausreicht, ist umsatzsteuerlich gleichzusetzen mit einer Tankstelle, die gegenüber dem Arbeitgeber abrechnet, der seinerseits das Benzin an die Arbeitnehmer weiter überlässt. Der Gutschein muss aber explizit lauten auf z. B. Superbenzin für 44 Euro. Dann greift der Vorsteuerabzug. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist außerdem, dass der Mitarbeiter die Benzinquittung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (möglichst exakt auf 44,00 Euro lautend) mitbringt. In der nächsten Ausgabe Für den Einsatz von nicht li zen - zierter Software haften Sie! Wertguthaben von Arbeitnehmern muss versichert werden Das sind die Steuerregeln für Mitarbeiter-Fahrräder Was die neuen Digital-Bu - chungsgrundsätze bedeuten Wenn Mitarbeiter unterwegs normal essen oder ein Luxus - essen bekommen Beteiligen Sie den Fiskus an Ihrer Sommernachtsparty Das plant die Bundesregierung bei der Erbschaftsteuer Brandenburg hat Grunderwerbsteuer erhöht Aus der Redaktions-Hotline: Altersversorgung und Erholungsbeihilfe für Minijobber Rabattfreibetrag Impressum GmbH & Co KG aktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Ludwig Macher, Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juli

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