Schätzung der Auftragswerte
|
|
- Edwina Siegel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Saarländischer Vergabetag 5. Oktober 2016, Saarbrücken Schätzung der Auftragswerte Dr. iur. Berthold Kohl Rechtsanwalt, Rechtsanwalt am Barreau d Avocats de Luxembourg Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Steuerrecht Baumediator, Bauschlichter (SOBau) und Bauschiedsrichter (SOBau)
2 Disclaimer 2016 Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung sowie Übersetzung. Kein Teil dieser Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung von kohl rechtsanwälte reproduziert werden oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Unterlagen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. 2
3 Schätzung der Auftragswerte Inhalt: I. 3 VgV als zentrale Norm II. III. IV. Bedeutung der Schätzung des Auftragswertes Regeln zum Schätzen des Auftragswertes Gemischte Verträge V. Zusammenfassung 3
4 Begriff geschätzter Auftragswert Landesrecht: 1 Abs. 5 STTG (Saarländisches Tariftreuegesetz) vom : Dieses Gesetz gilt für Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert (Schwellenwert) von Die Berechnung des Auftragswertes bestimmt sich nach 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) 4
5 Folge der Anwendbarkeit des STTG: Vergabegrundsätze Gleichbehandlungsgebot, Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot ( 2 Abs. 2 STTG) Tariftreuepflicht der Bieter ( 3 STTG) Mindestlohn ( 3 STTG) Kontrollmöglichkeit des AG in Entgeltabrechnung des AN ( 9 des STTG) ILO-Kernarbeitsnormen 5
6 Bundesrecht: 3 Abs. 1 VgV (Vergabeverordnung) vom : Bei der Schätzung des Auftragswerts ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Zudem sind etwaige Optionen oder Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen 6
7 Maßgeblich also: geschätzter Netto- Auftragswert. Optionen sind zu berücksichtigen: Beispiele: Ausschreibung von Abfall- Entsorgungsleistungen für 4 Jahre mit optionaler Verlängerung um ein fünftes Jahr. Ausschreibung von Bauleistungen mit Bedarfspositionen ( Eventualpositionen ). 7
8 I. 3 VgV als zentrale Norm Wert der Leistung ist vor Beginn des Vergabeverfahrens mit allen relevanten Faktoren zu schätzen Prognoseentscheidung des Auftraggebers mit Beurteilungsspielraum: Die Schätzung hat nach objektiven Kriterien, transparent und nachprüfbar zu erfolgen. 8
9 Möglich ist Einschaltung eines sachverständigen Dritten (Architektur-, Ingenieurbüros etc.) Relevante Schwellenwerte seit dem 1. Januar 2016 Bauaufträge: Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
10 II. Bedeutung der Schätzung des Auftragswerts 1.Schwellenwert a. Wahl des richtigen Vergabeverfahrens Unterhalb der Schwellenwerte nationale Ausschreibung Oberhalb der Schwellenwerte europaweite Ausschreibung 10
11 b. Rechtsschutz bei falscher Berechnung nationale Ausschreibungen (Unterschwellenwertverfahren): Rechtsschutz vor den Landgerichten Erwirkung einstweiliger Verfügung möglich Problem: Die Voraussetzungen für das Erwirken eines Zuschlagsverbots im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes sind sehr hoch. 11
12 europaweite Ausschreibungen: Rechtsschutz vor den Vergabekammern Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots. Substantiierter Antrag genügt. Zuständigkeit der Vergabekammern nur bei Überschreitung des Schwellenwertes. Achtung: Keine Vk-Zuständigkeit bei europaweiter Ausschreibung aufgrund Binnenmarktrelevanz! 12
13 Folgen: Folge einer zu hohen Schätzung: (europaweite Ausschreibung aufgrund überhöhter Schätzung): Unzulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern Rechtsweg vor den Landgerichten ist eröffnet Folge einer zu niedrigen Schätzung: (nationale Ausschreibung aufgrund untersetzter Schätzung): nur das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern ist zulässig. Landgerichte sind unzuständig. 13
14 2. Aufhebungsentscheidung der Ausschreibung bei fehlerhafter Schätzung? 17 Abs. 1 Nr. 3 (EU) VOB/A: Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen. Beispiel: Budgetierte Finanzmittel reichen nicht aus Wirtschaftliche, insbesondere haushalterische Umstände können einen schwerwiegenden Grund im Sinne des 17 Abs. 1 Nr. 3 (EU) VOB/A zur Aufhebung darstellen. 14
15 ABER: kein schwerwiegender Grund, wenn fehlende Mittel auf eine falsche Kostenschätzung zurückzuführen sind Aufhebung (wirksam aber) rechtswidrig. Dem öffentlichen AG drohen Schadensersatzansprüche auf positives Interesse. Soweit der öffentliche Auftraggeber einen Planer mit der Schätzung der Kosten beauftragt, hat AG im Verhältnis zu den Bietern für fehlerhafte Schätzung einzustehen, 278 BGB. Also: Regressansprüche des AG gegen Planer 15
16 3. Regressansprüche Voraussetzungen für Schadenersatzanspruch des AG gegen den Planer: Pflichtverletzung: falsche Kostenermittlung ist auf Verschulden des Planers zurückzuführen Schaden: grundsätzlich in Höhe des vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Schadensersatzes 16
17 Nicht jede unzutreffende Schätzung führt zur Haftung: Dem Planer ist ein Toleranzrahmen für Unvorhersehbarkeiten zuzusprechen Grundsatz: eine erste Kostenschätzung darf weniger genau ausfallen, als spätere Kostenermittlungen bei fortgeschrittenem Bauvorhaben Der zulässige Toleranzrahmen ist immer einzelfallabhängig. In der Rechtsprechung finden sich Toleranzen von max. +/- 30 % im Rahmen der Auftragswertschätzung. 17
18 4. Verstoß gegen Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Fördermittelbestimmungen können die Beachtung des Vergaberechts vorschreiben, z. B. ANBest-P bei schwerwiegenden Verstößen gegen Vergaberecht kann der Zuwendungsbescheid aufgehoben werden Fehlerhafte Kostenschätzung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Vergaberecht 18
19 Folge: Zuwendungsbescheid wird aufgehoben Auftraggeber muss die gewährten Mittel zurückzahlen Regress des AG beim Planer wegen falscher Kostenermittlung in Höhe der zurückzuzahlenden Zuwendungen! 19
20 Fall: Der öffentliche AG will auf einem ihm gehörenden Grundstück zwei Gebäude errichten. Das erste Gebäude wird als Kita genutzt, das zweite als Wohnheim mit Verwaltungstrakt. Beide Gebäude stehen ab Oberkante UG getrennt voneinander. Sie sind, was von außen nicht sichtbar erkennbar ist, unterirdisch durch ein gemeinsames UG (Keller) verbunden und werden durch eine darin befindliche gemeinsame Heizzentrale beheizt. Für beide Gebäude steht ein gemeinsamer PKW-Parkplatz auf dem Gelände zur Verfügung. Der Betrieb der Kita und des Wohnheims sind unabhängig voneinander. 20
21 Der geschätzte Auftragswert für den Rohbau der Kita beläuft sich netto (einschließlich der Anteile an Keller) auf 2,5 Mio, derjenige des Wohnheims auf 3,0 Mio. Der vom AG beauftragte Architekt schreibt beide Gebäude national als Unterschwellenwertverfahren aus ( öffentliche Ausschreibung, kein offenes Verfahren ). Seine (zutreffende) Kostenschätzung für die Kita beläuft sich auf 2,5 Mio und für das Wohnheim auf 3,0 Mio. 21
22 Für die Kita nimmt der AG öffentliche Fördermittel in 7-stelliger Höhe in Anspruch. Die Bescheide unterliegen den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Nach Fertigstellung der Kita fordert das zuständige Ministerium den AG auf, die Fördermittel zurück zu zahlen, da Vergaberecht verletzt worden sei. Zu Recht? 22
23 Antwort: Ja. Einheitliche Nutzung der Heizzentrale sowie unterirdische Verbindung des Kellergeschosses sind für den funktionalen Zusammenhang ausreichend, 3 Abs. 2 VgV. Einheitlicher Vergabewille des AG für Gesamtprojekt Also zwei Teilaufträge, deren Auftragswerte zu addieren sind. 5,5 Mio (2,5 + 3,0 Mio ) netto übersteigen Schwellenwert (5,225 Mio ). Europaweite Ausschreibung erforderlich. 23
24 Ergebnis: Die nationale Ausschreibung stellt einen schweren Vergabeverstoß dar. Die ANBest-P sind verletzt. Die Fördermittel sind zurück zu bezahlen. Das Verschulden des Architekten hat der AG sich zurechnen zu lassen ( Haftung für Erfüllungsgehilfen, 278 BGB). 24
25 Achtung: Der Architekt hat die Grundsätze des deutschen und europäischen Vergaberechts zu kennen und den AG darin zu beraten bzw. den AG darauf hinzuweisen, frühzeitig entsprechenden Rechtsrat einzuholen. 25
26 III. Regeln zur Schätzung des Auftragswertes gem. 3 VgV 1.Gesamte Vergütung, 3 Abs. 1 VgV Bei der Schätzung des Auftragswerts ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung auszugehen die geschätzte Gesamtvergütung 26
27 Optionen, Vertragsverlängerungen sowie Prämien an den Bieter sind zu berücksichtigen Die Umsatzsteuer ist außer Acht zu lassen Ausgangspunkt: Festlegung der vorgesehenen Leistung, 3 Abs. 1 Satz 1 VgV 27
28 Fall: Der öffentliche AG will auf einem ihm gehörenden Grundstück in X-Stadt eine Schulgebäude errichten. Er beauftragt seinen Architekten mit der Erstellung einer Kostenschätzung zur Schätzung des Auftragswertes. Der Architekt legt für die Schule die von ihm festgestellten Kosten eines kürzlich von ihm abgeschlossenen Schul-Neubaus in Z- Stadt vor. Da beide Schulen in etwa miteinander vergleichbar seien, sei auch in etwa mit vergleichbaren Kosten zu rechnen. Die Aufsichtsbehörde moniert gegenüber dem AG, dies sei keine vergaberechtskonforme Schätzung des Auftragswertes. 28
29 Zu Recht? Antwort: Ja. Die Schule in Z-Stadt stellt nicht die vorgesehene Leistung in X- Stadt dar. Es ist auch nicht ausreichend, ein in etwa vergleichbares Bauvorhaben zu referenzieren, sondern exakt die vorgesehene Leistung. Daher liegt nicht etwa eine fehlerhafte, sondern gar keine Schätzung des Auftragswertes vor. Damit ist auch die Dokumentationspflicht des AG verletzt, da über die Schätzung des Auftragswertes ein förmlicher Vergabevermerk in die Vergabeakte aufzunehmen ist, 8 VgV. Merksatz: Die Auftragswertschätzung ist als Vergabevermerk in Textform (schriftlich oder elektronisch) zu dokumentieren 29
30 2.Umgehungsverbot, 3 Abs. 2 VgV Schätzung oder Aufteilung des Auftragswertes darf nicht in der Absicht erfolgen, die vergaberechtlichen Vorschriften zu umgehen, sog. Umgehungsverbot. 30
31 Eine Aufteilung der Leistung ist nicht gerechtfertigt, wenn sie im Hinblick auf ihre technische und wirtschaftliche Funktion einen einheitlichen Charakter aufweist, sog. funktionelle Betrachtungsweise. Dabei sind organisatorische, inhaltliche, wirtschaftliche und technische Zusammenhänge zu berücksichtigen. So ist zu beantworten, ob Teilaufträge so verbunden sind, dass sie als einheitlicher Auftrag zu sehen sind. Die Werte derart miteinander verknüpfter Leistungen sind zusammenzurechnen (vgl. KiTa-Wohnheim -Beispiel). 31
32 3. Maßgeblicher Zeitpunkt, 3 Abs. 3 VgV Maßgeblicher Zeitpunkt der Schätzung: Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung oder sonstiger Weise der Verfahrenseinleitung Sonstige Verfahrenseinleitung: Der Auftraggeber hat sich zu Beschaffung von Waren, Bauleistungen etc. entschlossen und beginnt dies mit organisatorischen/planerischen Schritten zu regeln. 32
33 4. Rahmenvereinbarungen, 3 Abs. 4 VgV Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme: Wert wird auf der Grundlage des geschätzten Gesamtwertes aller geplanten Einzelaufträge berechnet 33
34 5. Innovationspartnerschaften, 3 Abs. 5 VgV Innovationspartnerschaften: umfassende Berücksichtigung der Vergütung aller Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die während der geplanten Partnerschaft stattfinden sollen, einschließlich der durch den öffentlichen Auftraggeber nach Abschluss der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden und zu beschaffenden Leistungen 34
35 6. Bauleistungen, 3 Abs. 6 VgV Bauleistungen: Auftragswert der Bauaufträge zuzüglich geschätzter Gesamtwert aller Liefer- und Dienstleistungen, die unmittelbar für die Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Vorschrift bezweckt nicht die gemeinsame Vergabe von Bau- und Planungsleistungen! D. h.: Planungsleistungen sind in den Auftragswert der Bauaufträge einzurechnen, aber getrennt auszuschreiben. 35
36 7.Lose, 3 Abs. 7 VgV Losweise Vergabe von Bauleistungen oder Dienstleistungen: geschätzter Gesamtwert sämtlicher Lose addieren 36
37 Losweise Vergabe von Planungsleistungen: Zusammenrechnung des Gesamtwerts der Lose nur bei gleichartigen Leistungen. Bestimmung der Gleichartigkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen oder technischen Funktion der Leistung. Nicht gleichartig sind nach deutscher Auffassung Leistungen von Architekten und Fachplanern (a.a.: EuGH). Wenn geschätzter Gesamtwert aller Lose den maßgeblichen Schwellenwerte erreicht, gelten vergaberechtliche Vorschriften für jedes Los. 37
38 8. Lose bei Lieferungen, 3 Abs. 8 VgV Losweise Vergabe zum Zweck des Erwerbs gleichartiger Lieferungen: Zusammenrechnung des geschätzten Gesamtwerts aller Lose Gleichartige Lieferungen: Lieferleistungen, die für gleichartige Verwendungszwecke vorgesehen sind (Beispiel: Erstausstattung einer KiTa) 38
39 9. Bagatellgrenze, 3 Abs. 9 VgV Bei Losvergabe dürfen nach der sog. 80/20-Regel Lose bis zu einer bestimmten Höhe national vergeben werden, obwohl nach dem geschätzten Gesamtwert des Auftrages der EU- Schwellenwert erreicht ist. Voraussetzung: Nettowert des Loses liegt bei Liefer- und Dienstleistungen unter bei Bauleistungen unter 1 Mio - und der kumulierte Auftragswert dieser Lose übersteigt 20 % des Gesamtwerts aller Lose nicht. 39
40 Beispiel für 80/20-Regel - Vergabe von Bauleistungen. Geschätzter Gesamtwert: 10 Mio. Zulässige Aufteilung auf insgesamt 6 Lose Los 1: Los 2: Lose unterhalb der Bagatellgrenze von 1 Mio. : Los 1 - Los 3 Los 3: Summe dieser Lose: 1,9 Mio. Los 4: 2.7 Mio. Los 5: 2.7 Mio. 40
41 Folge: Los 1, Los 2 und Los 3 werden nicht von der VgV erfasst und können national vergeben werden, denn: 1. Voraussetzung: Geschätzter Nettowert der einzelnen Lose liegt unter 1 Mio. 2. Voraussetzung: Die Summe der Nettowerte dieser Lose liegt bei insgesamt 1,9 Mio, mithin unter 20 % des Gesamtwertes aller Lose (10 Mio x 20 % = 2 Mio. ) 41
42 10.Postdienstleistungen, 3 Abs. 10 VgV Dies sind regelmäßige Aufträge und Daueraufträge, soweit diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums verlängert werden sollen: Schätzung auf rückblickender oder zukünftiger Basis Rückblickend: Der tatsächlichen Gesamtwert entsprechender aufeinanderfolgender Aufträge aus dem vorangegangenem Haushaltjahr oder Geschäftsjahr ist zugrunde zu legen oder 42
43 Zukünftig: Geschätzter Gesamtwert aufeinanderfolgender Aufträge, die im Zeitraum von zwölf Monaten nach der ersten Lieferung vergeben werden oder im Zeitraum des auf die erste Lieferung folgenden Haushalts- oder Geschäftsjahr vergeben werden Regelmäßige Aufträge: ständig wiederkehrende sich wiederholende Leistungen, z. B. Postdienstleistungen Daueraufträge: Dauerschuldverhältnisse (Miete, Leasing o. ä.) 43
44 Monatsregel, 3 Abs. 11 VgV Zeitlich begrenzte Aufträge bis zu 48 Monate: Auftragswert ergibt sich aus dem Gesamtwert für die tatsächliche Laufzeit der Aufträge Zeitlich unbegrenzte Aufträge oder Aufträge über mehr als 48 Monate (z. B. Abfallentsorgung): Auftragswert ergibt sich aus dem Wert der geschätzten monatlichen Zahlung, der dann mit 48 zu multiplizieren ist (Monatswert x 48) 44
45 12. Planungswettbewerbe, 3 Abs. 12 VgV Planungswettbewerb (Dienstleistungsauftrag): Wert des Dienstleistungsauftrag zuzüglich Preisgelder und Zahlungen an die Teilnehmer Planungswettbewerb (andere Aufträge): Auftragswert entspricht der Summe der Preisgelder und Zahlungen an die Teilnehmer einschließlich des Werts eines möglicherweise zu vergebenden Dienstleistungsauftrag, soweit dies nicht ausgeschlossen ist 45
46 IV. Gemischte Verträge Zwei Haupt-Fallgruppen: 1. Bauauftrag oder Liefer- /Dienstleistungsauftrag? 2. Bauauftrag oder Mietvertrag? 46
47 Definitionen: 103 GWB: - Abs. 2: Lieferaufträge sind Verträge zur Beschaffung von Waren [ ]. - Abs. 3: Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung von Bauleistungen [ ] oder eines Bauwerkes für den öffentlichen Auftraggeber [ ]. - Abs. 4: Als Dienstleistungsaufträge gelten die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter die Absätze 2 und 3 fallen. 47
48 Richtige Einordnung insbesondere wichtig für die Anwendung der EU-Schwellenwerte. Nur bei korrekter Festlegung der zu vergebenden Leistung kann der maßgebliche Schwellenwert bestimmt und der Auftragswerte richtig geschätzt werden Bauaufträge: Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
49 Besondere Schwierigkeiten: Qualifizierung gemischter Verträge 110 GWB Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU, neu eingefügt mit Wirkung vom 18. April
50 Abs. 1 Abstellen auf den Hauptgegenstand Abs. 2 Hauptgegenstand öffentlicher Aufträge, die teilweise aus Lieferleistungen und aus Dienstleistungen bestehen bestimmt sich nach dem geschätzten Wert der jeweiligen Leistungen. Bauleistungen in Abs. 2 und in der Gesetzesbegründung zu Abs. 2 nicht erwähnt. Problem: Wie bestimmt sich der Hauptgegenstand bei Aufträgen, die Bau- und Lieferleistungen betreffen? 50
51 1. Sanierung der Straßenbeleuchtung einschließlich Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten (VK Baden-Württemberg, Beschluss v , Az.: - 1 VK 21/14 -) Auftrag enthält Liefer- und Bauleistungsmerkmale, sog. Typengemischter Vertrag Rechtsnatur bestimmt sich nach dem Hauptgegenstand des Vertrages (so im neuen 110 GWB) 51
52 Für einen Bauauftrag maßgebend, ob Bauleistungen den Hauptgegenstand bilden oder im Verhältnis zum Hauptgegenstand nur Nebenleistungen darstellen Sanierung der Straßenbeleuchtung erfordert ein nicht unerhebliches Eingreifen in die Substanz der Baukörper Substanzeingriff = Bauleistung weitere Teilleistung bestand in der Lieferung von neuen Laternen (= Lieferleistung) Kriterium zur Bestimmung: welche Teilleistungen überwiegen im Verhältnis zum Auftragswert? 52
53 Hier: Bauleistung hat im Verhältnis des Lieferwerts einen geringeren Anteil. Aber: Ein typengemischter Auftrag, der Elemente aus Bau-, aber auch Liefer- und Dienstleistung aufweist, kann insgesamt als Bauauftrag qualifiziert werden, selbst wenn das Auftragsvolumen des Liefer- und Dienstleistungsanteils gegenüber der Bauleistung überwiegt. 53
54 Qualifizierung als Bauauftrag, wenn die Bauleistungen einen für die Vertragserfüllung prägenden Charakter haben. Die Liefer- und Dienstleistungsarbeiten werden trotz ihres höheren Volumens zu Nebenarbeiten, wenn die Bauleistung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung prägt. Auftrag ist insgesamt Bauauftrag 54
55 2. Bestellbau zur Anmietung vergaberechtsfreier Mietvertrag oder öffentlicher Bauauftrag? Beispiel: Öffentlicher AG mietet Gebäude an, das nach seinen Vorgaben für ihn errichtet oder umgebaut wird (EuGH, Urteil vom , Az.: - C 213/13 -): Bei Verträgen, die Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und eines Auftrages anderer Art aufweisen, ist auf den Hauptgegenstand abzustellen. 55
56 Bei einem Vertrag, der die Errichtung eines Gebäudes und die Verpflichtung zur späteren Vermietung zum Gegenstand hat, ist der Hauptgegenstand des Vertrages die Errichtung des Gebäudes und damit öffentlicher Bauauftrag. Erforderlich ist, dass die Errichtung den Anforderungen des Auftraggebers genügt. Dies ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber auf die Ausführung zumindest entscheidenden Einfluss ausüben kann. 56
57 Im Umkehrschluss: Hat der Auftraggeber keinen Einfluss auf die Ausführung der Bauleistung, dann unterliegt ein Mietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude nicht dem Vergaberecht, 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Es kommt auf die vertragliche Gestaltung ( inhaltliche Schwerpunktsetzung ) an. 57
58 Beispielfall: Kommune K benötigt dringend eine weitere Kita in Zentrumsnähe. Ursprünglich wollte K selbst ein Grundstück erwerben und bebauen. Dies war jedoch nicht zu finanzieren, da die Baukosten rund 5,5 Mio netto betrugen. Daher entscheidet K sich um und möchte jetzt einen Investor finden, der entweder einen nach Ihren Anforderungen zu errichtenden Neubau oder einen entsprechend umgebauten Altbau für die Dauer von 20 Jahren an die Kommune vermietet. 58
59 Der zukünftige Investor soll auch die vollständige Erstausstattung der Kita mit vollständig eingerichteter Küche, allen Möbeln und dem gesamten Spielzeug liefern. Außerdem soll der Investor auch die Außenanlagen mit Spielgeräten (Schaukeln etc.) herstellen und liefern. Alles dies soll in den Mietpreis umgelegt werden. Der Investor hat die gesetzlichen Normen für Kitas zu beachten. Bauliche Anforderungen, Einrichtung und Ausstattung der Kita gibt K anhand eines LV exakt vor. 59
60 Kommune K geht davon aus, dass der Mietpreis für die Dauer von 48 Monaten oberhalb des Schwellenwertes von netto liegen wird. Sie stellt jedoch fest, dass öffentliche Aufträge über die Anmietung von Grundstücken gemäß 107 Abs. 1 Ziffer 2 GWB oberhalb der Schwellenwerte nicht ausschreibungspflichtig ist. Dort heißt es: Dieser Teil (über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen) ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für die Miete von Grundstücken, vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichem Vermögen. 60
61 K erspart sich daher die Erstellung einer Kostenschätzung und nimmt Gespräche mit dem ihr bekannten Investor I über die Herrichtung und Vermietung einer geeigneten Immobilie zum Betrieb der Kita auf. Unternehmer U möchte der Kommune dagegen seine eigene Immobilie vermieten und wundert sich, als K ihm mitteilt, man beabsichtige, sich anderweitig zu entscheiden. 61
62 Öffentliche Auftraggeber? Kommune = Gebietskörperschaft (+) Öffentlicher Auftrag? Liefervertrag wegen Lieferung von Einrichtung, Spielzeug, etc.? Sonstiger (vergabefreier) Vertrag wegen Vermietung (Mietvertrag)? Bauvertrag wegen Neu- oder Umbau? 62
63 Antwort: Es liegt ein Bestellbau vor (Mietvertrag einer nach genauen Vorgaben des AG zu errichtenden oder herzurichtenden Immobilien). Bestellbau gilt als Bauvertrag Also: Ausschreibungspflichtig (europaweit) Es gilt also 3 VgV: Schätzung des Auftragswertes ist erforderlich. Daran fehlt es. Folge: Vertragsschluss mit Investor I ist eine unzulässige defacto-vergabe und damit rechtswidrig. 63
64 V. Zusammenfassung Auftragswert-Schätzung ist zentrale Stellschraube des Vergaberechts entscheidet über anzuwendende Rechtsvorschriften unterhalb Schwellenwert: VOB/A, VOL/A oberhalb Schwellenwert: EU VOB/A, VgV, GWB ist als Vergabevermerk förmlich in der Vergabeakte zu dokumentieren 64
65 Auftragswert-Schätzung kann in einem Nachprüfungsverfahren durch einen Sachverständigen auf Antrag eines Bieters überprüft werden entscheidet über Art und Umfang von Rechtschutzmöglichkeiten der Bieter unterhalb Schwellenwert: einstweilige Verfügung vor Landgericht oberhalb Schwellenwert: Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer und OLG 65
66 Auftragswert-Schätzung kann bei fehlerhafter Schätzung zur Schadensersatzpflicht des AG führen kann bei fehlerhafter Schätzung zu Schadensersatzansprüchen des AG gegen Planer führen kann bei fehlerhafter Schätzung zum Wegfall von Fördermitteln führen sollte daher mit größter Sorgfalt durchgeführt werden. 66
67 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 67
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrZum Vergaberecht nach Ahlhorn, GWB-Novelle und EuGH-Entscheidung, insbesondere im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen
1 Zum Vergaberecht nach Ahlhorn, GWB-Novelle und EuGH-Entscheidung, insbesondere im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen 2 Vor OLG Düsseldorf Vergaberecht anwendbar, wenn öffentlicher Auftraggeber
MehrVergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.
Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 15.12.2011 folgende Vergabeordnung beschlossen. 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für
MehrRechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe
Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.
MehrRechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen
Prof. Dr. Jürgen F. Baur/Philip Matthey Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 Vorwort
MehrVergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung
NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen
MehrAuftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Der Aggerverband - KöR 122537802 Sonnenstr. 40 Gummersbach 51645 DEUTSCHLAND
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)
MehrDeutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S Auftragsbekanntmachung.
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:295894-2013:text:de:html Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S 171-295894
MehrDas neue Vergaberecht und die besondere Versorgung nach 140a SGB V
Das neue Vergaberecht und die besondere Versorgung nach 140a SGB V Hintergrundgespräch, 22. März 2016 Rechtsanwalt Jan Christian Eggers, LL.M. Überblick Vergaberechtsreform 2016 Relevanz für Verträge über
MehrLANGUAGE: CUSTOMER: / NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: COUNTRY: PHONE:
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: TEDE5 CUSTOMER: / NO_DOC_EXT: 2016-001523 SOFTWARE VERSION: 2.13.5-20160712-1538 ORGANISATION: subreport Verlag Schawe GmbH COUNTRY: DE
MehrFristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Thomas Ferber Darmstadt, Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist Wartefrist Frist für Teilnahmeantrag Frist zur Bekanntmachung über
MehrDie neuen Schwellenwerte ab 2012
Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012 für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Thomas Ferber 4. Dezember 2011 Agenda Die neuen Schwellenwerte
MehrDas neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des
MehrVergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin
Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur 20.05.2014 Berlin Inhalt 2 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3 Nationales Vergaberecht Impulse
Mehr55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge
55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere
MehrInhaltsverzeichnis Vergabeordnung
Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrLeitfaden für das Öffentliche Auftragswesen
Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche
MehrVergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern Leitfaden www.stmwivt.bayern.de Vergabe öffentlicher
MehrDeutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:114843-2015:text:de:html Deutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S 066-114843 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag
MehrRechtssichere kommunale Grundstücksverkäufe im Rahmen der Investorenansiedlung? Strategien unter Beachtung der jüngsten Rechtsprechung
Rechtssichere kommunale Grundstücksverkäufe im Rahmen der Investorenansiedlung? Strategien unter Beachtung der jüngsten Rechtsprechung Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Struktur
MehrRechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg
Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg Dr. Peter Neusüß Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung 1
MehrVergabe von Rettungsdienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rechtsanwalt Dr. Martin Ott Hamburger Vergabetag 2013 31. Januar 2013 Kurzportrait Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige, partnerschaftlich
MehrLANGUAGE: CUSTOMER: / NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: COUNTRY: PHONE:
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: TEDE5 CUSTOMER: / NO_DOC_EXT: 2016-001747 SOFTWARE VERSION: 2.14.1-20160808-1242 ORGANISATION: subreport Verlag Schawe GmbH COUNTRY: DE
MehrTeilnahmeantrag für den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu Vergabe-Nr.:
Teilnahmeantrag für den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu Vergabe-Nr.: 50-001-2015 Bezeichnung der Leistung: Handels- und haushaltsrechtliche Jahresabschlussprüfung 2015 bis längstens
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrBEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag
Seite 1 von 5 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Wolmirstedt August-Bebel-Straße 25 Vergabestelle z. Hd. von Dr. Ringhard
MehrMitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren. D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:215921-2010:text:de:html D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT
MehrDr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016
Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur
Mehr121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
Bau2134T 121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Straße: Adalbert-Stifter-Str. 105 Postleitzahl:
MehrDeutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:333750-2015:text:de:html Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrDeutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:153495-2016:text:de:html Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag
MehrDeutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:303925-2016:text:de:html Deutschland-München: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S 169-303925 Auftragsbekanntmachung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. März in dem Vergabenachprüfungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF X ZB 12/13 BESCHLUSS vom 18. März 2014 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Bioabfallvergärungsanlage GKG 50 Abs. 2; VgV 3 Abs. 1 Abs. 4 Nr. 2 Soll
MehrPacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht
Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien
Mehr9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement. Einführung. Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer
9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement Einführung Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer Vergabe im GM: Wirtschaftliche Bedeutung Summe für Fremdvergaben in Hochschulen
MehrFachtagung Korruptionsprävention am
fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Fachtagung Korruptionsprävention am 18.06.2014 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert Leiter der Fachgruppe Vergabe- und Vertragswesen, Justiziariat
MehrVOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte
VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition
MehrFristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,
Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.
Mehr3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss
3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung
MehrDeutschland-Gera: Verkehrsüberwachungseinrichtung 2016/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:322603-2016:text:de:html -Gera: Verkehrsüberwachungseinrichtung 2016/S 180-322603 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen
Mehr2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000
Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
MehrMERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge
MERKBLATT Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr
MehrTelefon: +43 57767-24483. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen (URL):
EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg E-mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Telefax (+352) 29 29 42 670 Internet-Adresse: http://simap.eu.int
Mehrük 3: Register 12 Zielsetzung Ablauf 30.10.2015 Öffentliches Beschaffungswesen 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen
ük 3: Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle den
MehrAuftragsbekanntmachung. Bauauftrag
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: TED21 CUSTOMER: _RIB NO_DOC_EXT: 2016-071200 SOFTWARE VERSION: / ORGANISATION: RIB COUNTRY: DE PHONE: / E-mail: evergabe-ted@rib-software.com
MehrBEKANNTMACHUNG. Bauauftrag
Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Bauauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister Fachbereich Öffentliches Bauen Lutherstraße
MehrDeutschland-Lüdenscheid: Installation von Trennwänden 2014/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:333022-2014:text:de:html Deutschland-Lüdenscheid: Installation von Trennwänden 2014/S 189-333022 Auftragsbekanntmachung
MehrVorhabensbezogene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Anlage (gemäß Ziffer 5 des Antrages) Vorhabensbezogene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Hinweis: Die nachgenannten Angaben dienen der Ermittlung der zu erwartenden Nettoeinnahmen, da diese Einfluss auf die
MehrDeutschland-Hamburg: Mobile, modulare Containergebäude 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:340432-2016:text:de:html -: Mobile, modulare Containergebäude 2016/S 190-340432 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrRECHTSINFO VERGABERECHT IN FRAGEN UND ANTWORTEN. Inhaltsverzeichnis
RECHTSINFO VERGABERECHT IN FRAGEN UND ANTWORTEN Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Auftragsvergabe wie, was und wozu?... 2 2. Rechtsgrundlagen?... 2 3. Welche vergaberechtlichen Grundsätze sind einzuhalten?...
MehrAmtsblatt des Saarlandes Teil II vom 24. Juii
Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 24. Juii 2014 597 993 Bekanntmachung von Mustern zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach S des Saarländischen Tariftreuegesetzes vom 6. Februar 2013 Vom 13. Mai
MehrHandkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren
Handkommentar zur VOB Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren Von Wolfgahg Heiennann Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Honorarprofessor Dr. jur. Richard Riedl Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
MehrLANGUAGE: NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: TremmelS NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: stefan.tremmel@muenchen.de
MehrLeitfaden zur Auftragsvergabe
Leitfaden zur Auftragsvergabe Pichler; Leitfaden Leitfaden zur Auftragsvergabe Auf den folgenden Seiten finden Sie einen kurzen Leitfaden zum. Dieser soll Sie dabei unterstützen, die gesetzlichen Bestimmungen
MehrErfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren
10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des
MehrSchnelleinstieg Vergaberecht
Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978
Mehre121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016 Vergabestelle:
Vergabestelle: Gemeinde Noer vertreten durch das Amt Dänischenhagen Sturenhagener Weg 14 24229 Dänischenhagen Tel.: 04349 809 305 Fax: 04349 809 925 email: info@amt-daenischenhagen.de Datum: 13.09.2016
MehrÜbersicht über den Ablauf des Vergabeverfahrens
Übersicht über den Ablauf des Vergabeverfahrens Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management Stephan Richter Ablauf des Vergabeverfahrens 1. Ermittlung des Bedarfs
MehrPostanschrift: Kennedy-Ufer 2 Ort: Köln Postleitzahl: 50679. E-Mail: peter.lippe@lvr.de Fax: 0221-8284 0215
EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg Fax (352) 29 29-42670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos & Online-Formulare:
MehrAusschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe
Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Magistrats der Stadt Lauenburg/Elbe vom 12. März 1996, das Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) vom 17.
MehrDie Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB
Norbert Portz, Deutscher Städte- und Gemeindebund Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB I. Vereinfachung des Vergaberechts erfordert umfassende Vereinheitlichung
MehrD-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:251063-2012:text:de:html D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie
MehrWorkshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf
Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Rechtsanwältin Katharina Strauß Köln 2 I Cornelius,
MehrMERKBLATT. Öffentliche Aufträge in Deutschland
MERKBLATT Öffentliche Aufträge in Deutschland Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Name der Verfasser: Hantschel
MehrRichtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB)
85.2 Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB) 1 Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Richtlinien sind, sofern nicht im Einzelfall abweichende
MehrLizenznehmerforum 2005
Lizenznehmerforum 2005 Die öffentliche Ausschreibung von Postdienstleistungen Verfahren und Rechtsschutz Rechtsanwalt Dr. Matthias Krist KDU Rechtsanwälte www.kdu.de Inhaltsübersicht Allgemeiner Überblick
MehrBEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag
BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Hugo - Preuß- Platz 1, 99084 Erfurt, Deutschland
MehrBuchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung
Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung 1. Buchführungsgrenzen Gemäß 125 Bundesabgabenordnung besteht Buchführungspflicht, wenn a) der Umsatz eines Betriebes
MehrKurzüberblick Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge
1 Kurzüberblick Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge Auftrag oder Zuwendung Zunächst ist zu überprüfen, ob die von externen Einrichtungen zu erledigenden Aufgaben über Verträge nach
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrDeutschland-Dresden: Hafenkräne 2014/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren. Lieferauftrag
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:268807-2014:text:de:html Deutschland-Dresden: Hafenkräne 2014/S 149-268807 Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
MehrVergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen
Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci
MehrBEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag
Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Studie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie
Mehr2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO
Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO 001 Version 1.1 Stand: 14.07.2009 Leitfaden
MehrDeutschland-Braunschweig: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 066-114681. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:114681-2016:text:de:html Deutschland-Braunschweig: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 066-114681 Auftragsbekanntmachung
MehrDeutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:195428-2014:text:de:html Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428 Auftragsbekanntmachung
MehrVergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG
, den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der
MehrDeutschland-Gera: Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte 2015/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:264544-2015:text:de:html Deutschland-Gera: Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte 2015/S 143-264544 Auftragsbekanntmachung
MehrBESCHAFFUNGSRICHTLINIE VOM 12. MAI 2015 FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 BESCHAFFUNGSRICHTLINIE FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN VOM 12. MAI 2015 (Verkündungsblatt Jg. 13, 2015 S. 249 / Nr. 65) A. Allgemeines
MehrAuftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 13 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Bundeseisenbahnvermögen Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2 Bonn 53175 Deutschland
MehrProfessionelles Projektmanagement in der Praxis
Professionelles Projektmanagement in der Praxis Veranstaltung 11 Teil 2 (30.06.2014): Vertragsmanagement (Contract Management) SS 2014 1 Vertragsmanagement Ziel des Vertragsmanagements (Contract Management):
MehrCOUNTRY: PHONE: / NOTIFICATION TECHNICAL: NOTIFICATION PUBLICATION:
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F03 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: ECAS_nkoehmnu NO_DOC_EXT: 2016-107686 SOFTWARE VERSION: 9.2.0 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: manuel.koehle@landkreis-rottweil.de
MehrBau- und Vergaberecht
Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht
MehrVergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2
Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6
MehrHerzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb
Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb 1 Agenda 09.00 Uhr Begrüssung (B. Marty / N. Mettler) 09.15 Uhr Verfahrensabläufe und Schwellenwerte (N. Mettler) 10.00 Uhr Pause 10.30 Uhr Eignungs-
MehrAUFTRAGSBEKANNTMACHUNG SEKTOREN
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG SEKTOREN Richtlinie 2014/25/EU ABSCHNITT I:ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrVERGABERECHT. Vergaberecht im Zeichen der Flüchtlingskrise. RA Christoph Richter
VERGABERECHT Vergaberecht im Zeichen der Flüchtlingskrise RA Christoph Richter richter@lutzabel.com Die Flüchtlingskrise bringt Bund, Länder und Kommunen derzeit an ihre Belastungsgrenze: Nachdem zunächst
MehrCOUNTRY: PHONE: / NOTIFICATION TECHNICAL: NOTIFICATION PUBLICATION:
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F03 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: ECAS_nkoehmnu NO_DOC_EXT: 2016-107683 SOFTWARE VERSION: 9.2.0 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: manuel.koehle@landkreis-rottweil.de
MehrDeutschland-Erlangen: Bauarbeiten für Schwimmbäder 2016/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:119536-2016:text:de:html Deutschland-Erlangen: Bauarbeiten für Schwimmbäder 2016/S 069-119536 Auftragsbekanntmachung
MehrLANGUAGE: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: 9.2.1
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: Lesestart NO_DOC_EXT: 2016-113768 SOFTWARE VERSION: 9.2.1 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: wolf.borchers@stiftunglesen.de
MehrDeutschland-Hamburg: Werbe- und Marketingdienstleistungen 2016/S 029-047074. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:47074-2016:text:de:html Deutschland-Hamburg: Werbe- und Marketingdienstleistungen 2016/S 029-047074 Auftragsbekanntmachung
MehrDeutschland-München: Hilfstätigkeiten für den Landverkehr 2016/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:58415-2016:text:de:html Deutschland-München: Hilfstätigkeiten für den Landverkehr 2016/S 036-058415 Auftragsbekanntmachung
MehrRudolf Weyand. Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009
Rudolf Weyand Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009 Fallbezogener Praxisleitfaden 1. Auflage (2011) Ziel dieses Leitfadens ist es, die
MehrCarsten Wilke. Mietrecht: Indexmieterhöhung. - Kurzskript Rechtsanwalt Carsten Wilke
Carsten Wilke Mietrecht: Indexmieterhöhung - Kurzskript 1 Impressum Autor Carsten Wilke Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Anwaltskanzlei
MehrÖffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK -
Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 9. 8. 2006-42-32570/2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Bezug: RdErl. des MW vom 5.3.2003 (MBI. 1.SA S. 215)
MehrVergabe von Leistungen in der Städtebauförderung
Foto: Gernot Krautberger / fotolia.com HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung Stand Januar 2013 Vergabe von Leistungen in
Mehr