Kurzbericht Neunkirchen

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1 Kurzbericht Neunkirchen Familienberichterstattung für den Kreis Siegen-Wittgenstein 2007/2008 Neunkirchen

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3 Kurzbericht Neunkirchen Familienberichterstattung für den Kreis Siegen-Wittgenstein 2007/2008 Lebenslage und Zufriedenheit von Familien In Kooperation mit der Gemeinde Neunkirchen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein Dipl.- Soz. Wiss. Stefanie Klein Kontaktadresse Faktor Familie GmbH Lokale Familienforschung und Familienpolitik Im Lottental Bochum Tel.: +49 (0) 234/ Sitz in Bochum, AG Bochum, HRB Geschäftsführung Annett Schultz/Holger Wunderlich Juli 2008

4 Inhaltsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Einleitung Bevölkerungs- und Familienstrukturen in der Gemeinde Neunkirchen Erwerbstätigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erwerbskonstellationen und Müttererwerbstätigkeit Aus Sicht der Familien: Wie lassen sich Familie und Beruf vereinbaren? Häusliche und institutionelle Kinderbetreuung in Neunkirchen Die wirtschaftliche Lage von Familien in Neunkirchen Einkommenssituation Neunkirchener Familien Einkommensarmut und subjektives Armutsempfinden Ausgabenstrukturen der Familien Lebensraum Neunkirchen Kinderfreundlichkeit und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche Wohnsituation der Familien und Zufriedenheit mit der eigenen Wohnung Das Wohnumfeld der Familien kindgerecht und alltagstauglich? Zusammenfassung Literaturverzeichnis Glossar

5 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 2.1: Familienhaushalte, Alleinerziehende und kinderreiche Familien im Kreis Siegen-Wittgenstein...6 Abbildung 3.1: Erwerbsaufteilung von Paaren in Neunkirchen und im Kreis Siegen- Wittgenstein...10 Abbildung 3.2: Müttererwerbstätigkeit in Neunkirchen und im Kreis Siegen-Wittgenstein...11 Abbildung 3.3: Einschätzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf...13 Abbildung 3.4: Gründe für eine schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf*...14 Abbildung 3.5: Betreuung der Kinder außerhalb von Schule und Kindergarten...15 Abbildung 3.6: Betreuung von Drei- bis unter Sechsjährigen in Tageseinrichtungen für Kinder.16 Abbildung 3.7: Betreuungsquoten der unter Dreijährigen in Tageseinrichtungen...17 Abbildung 3.8: Bedarf an institutioneller Betreuung für unter dreijährige Kinder...18 Abbildung 4.1: Verteilung der Äquivalenzeinkommen in Neunkirchen und im Kreis Siegen- Wittgenstein...21 Abbildung 4.2: Äquivalenzeinkommen von Neunkirchener Familien...22 Abbildung 4.3: Arme, armutsnahe und nicht arme Familien und Kinder in Neunkirchen und im Kreis Siegen-Wittgenstein...24 Abbildung 4.4: Working poor nach Familienstrukturen in Neunkirchen und im Kreis Siegen-Wittgenstein...25 Abbildung 4.5: Beurteilung der finanziellen Situation des Haushalts...26 Abbildung 5.1: Bewertung der Kinderfreundlichkeit und der Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche...32 Abbildung 5.2: Wohnungszufriedenheit der Neunkirchener Familien...34 Abbildung 5.3: Mängel hinsichtlich eines kindgerechten Wohnumfeldes...36 Abbildung 5.4: Weitere Mängel des Wohnumfeldes...38 Abbildung 5.5: Fußläufige Erreichbarkeit von Einrichtungen...39 Abbildung 5.6: Wohnumfeldzufriedenheit der Neunkirchener Familien...40 Tabelle 2.1: Bevölkerungsstruktur in Neunkirchen...5 Tabelle 2.2: Familienstrukturen in Neunkirchen und im Kreis Siegen-Wittgenstein...7 Tabelle 3.1: Müttererwerbstätigkeit in Neunkirchen nach Migrationsstatus, Kinderanzahl, Alter des jüngsten Kindes und Bildungsstatus des Haushalts...12 Tabelle 4.1: Wird Einkommensarmut auch subjektiv als Armut empfunden?...27 Tabelle 4.2: Ausgabenstrukturen von Paarfamilien nach Erwerbseinbindung...29 Tabelle 8.1: Äquivalenzeinkommen und Einkommensarmut...47 Tabelle 8.2: Schulabschluss und Ausbildungsniveau

6 1 Einleitung Der vorliegende Familienbericht für die Gemeinde Neunkirchen ist eine ergänzende Veröffentlichung zum Familienbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein, der im Herbst 2007 erschienen ist. Der Kurzbericht Neunkirchen greift die für Neunkirchen wesentlichen Ergebnisse des Kreisberichts auf, bündelt diese Ergebnisse und analysiert einige Aspekte der Lebenslage von Familien in der Gemeinde Neunkirchen noch einmal detaillierter. Wie im Kreisfamilienbericht stützen wir uns dabei auf Daten des Familienstatistischen Informationssystems des Kreises Siegen-Wittgenstein, das wesentliche familienrelevante Verwaltungsdaten in einem Datenbanksystem zusammenführt, und auf die Ergebnisse einer im Jahr 2006 im Kreis Siegen-Wittgenstein durchgeführten Familienbefragung. Im Rahmen dieser Befragung wurden im gesamten Kreis Siegen-Wittgensteiner Familien (ohne die Städte Siegen und Kreuztal) und Kreuztaler Familien 1 mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren angeschrieben. Aus Neunkirchen haben 175 Familien an der Befragung teilgenommen. 2 Neben einer kurzen Beschreibung der Bevölkerungs- und Familienstruktur in der Gemeinde Neunkirchen stehen die Themen Wirtschaftliche Lage, Erwerbstätigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Fragen rund um das Thema Wohnen bzw. Lebensraum Neunkirchen im Mittelpunkt. Neben den konkreten Ergebnissen für die Gemeinde Neunkirchen wird dabei konsequent der Vergleich zu den Ergebnissen für den Kreis Siegen- Wittgenstein insgesamt, die im Familienbericht für den Kreis Siegen-Wittgenstein ausführlich beschrieben wurden, mitgeführt. So erfolgt zugleich eine Einordnung der Ergebnisse und es können sowohl vorhandene Ressourcen und Potentiale als auch Problemlagen und Handlungserfordernisse identifiziert werden. Mit dem Kreisfamilienbericht und dem Kurzbericht für die Gemeinde Neunkirchen liegt nun eine differenzierte Beschreibung der Lebenssituation von Familien in Neunkirchen vor. Bei den hoffentlich daran anknüpfenden Diskussionen und Aktivitäten rund um das Thema Familie und Familienpolitik gilt es möglichst viele Akteure aus Politik und Verwaltung, aber auch darüber hinaus, einzubinden. Nur mit einer breiten Basis kann eine langfristige und damit nachhaltige Familienpolitik vor Ort gestaltet werden! 1 Die Kreuztaler Familienbefragung wurde bereits im Rahmen des Projektes Familienbericht Kreuztal durchgeführt (vgl. ZEFIR/Stadt Kreuztal 2007). Die Daten dieser Befragung sind im Kreisfamilienbericht integriert. 2 Da die angeschriebenen Familien über ein statistisches Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister des Kreises ausgewählt wurden, sind die Aussagen der 175 Neunkirchener Familien repräsentativ für alle Familien mit Kindern unter 18 Jahren in der Gemeinde. 3

7 2 Bevölkerungs- und Familienstrukturen in der Gemeinde Neunkirchen Das folgende Kapitel bietet einen Überblick über die Bevölkerungs- und Familienstrukturen in der Gemeinde Neunkirchen. Wir betrachten, wie viele Personen insgesamt in Neunkirchen leben, wie viele davon keinen deutschen Pass haben und wie hoch die Anteile der Kinder und Jugendlichen sowie der Ältern und Alten auch im Vergleich mit den Anteilen im Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt sind. Außerdem sehen wir uns an, wie viele Haushalte in Neunkirchen Familienhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren sind und in wie vielen dieser Familien drei und mehr Kinder leben (die Familien also als kinderreich gelten) oder ein Elternteil alleine für die Pflege und Erziehung der Kinder verantwortlich ist. Dabei greifen wir sowohl auf amtliche Daten (Tabelle 2.1 und Abbildung 2.1), als auch auf Ergebnisse der Familienbefragung (Tabelle 2.2), zurück. Nach Angaben der amtlichen Statistik ist Neunkirchen mit knapp Einwohnern zum Stichtag die zweitkleinste unter den Siegen-Wittgensteiner Städten und Gemeinden (vgl. Tabelle 2.1). Anteilig leben hier fünf Prozent der Einwohner des Kreises. Etwa Neunkirchener (also jeder zehnte Einwohner der Gemeinde) haben keinen deutschen Pass, der Anteil der unter 18-jährigen Nichtdeutschen an allen unter 18-Jährigen beträgt 10,6 Prozent. Beides sind die kreisweit höchsten Anteile. Jede/r Fünfte in Neunkirchen ist jünger als 18 Jahre und 6,3 Prozent der Bevölkerung sind Kinder unter sieben Jahren. Damit entspricht der Anteil der unter Siebenjährigen dem Kreisdurchschnitt, der Anteil der unter 18- Jährigen liegt leicht darüber. Ebenfalls im Kreisdurchschnitt liegen die Anteile der Älteren und Alten (also der über 64-Jährigen sowie der über 79-Jährigen). 19,3 Prozent der Neunkirchener sind älter als 64 Jahre und 4,3 Prozent sind sogar über 79 Jahre alt. In beiden Gruppen sind wie in allen anderen Städten und Gemeinden im Kreis deutlich mehr Frauen als Männer vertreten. 4

8 Tabelle 2.1: Bevölkerungsstruktur in Neunkirchen Absolut Anteile Ø Kreis* Einwohnerzahl insgesamt Nichtdeutsche insgesamt Anteil an der Einwohnerzahl des Kreises (inkl. Stadt Siegen) 5,0 Anteil an allen Nichtdeutschen des Kreises (inkl. Stadt Siegen) 5,9 Anteil der Nichtdeutschen an der Einwohnerzahl insgesamt 10,5 5,8 unter 7-Jährige insgesamt 910 Anteil der unter 7-Jährigen 6,3 6,3 unter 18-Jährige insgesamt Anteil der unter 18-Jährigen 20,0 19,5 unter 18-jährige Nichtdeutsche 305 Anteil der Nichtdeutschen unter den unter 18-Jährigen insgesamt 10,6 6,5 über 64-Jährige insgesamt Anteil der über 64-Jährigen 19,3 19,2 davon männlich Anteil der über 64-jährigen Männer 16,1 16,4 davon weiblich Anteil der über 64-jährigen Frauen 22,5 22,0 über 79-Jährige insgesamt 615 Anteil der über 79-Jährigen 4,3 4,2 davon männlich 151 Anteil der über 79-jährigen Männer 2,1 2,3 davon weiblich 464 Anteil der über 79-jährigen Frauen 6,4 6,0 *Kreis Siegen-Wittgenstein ohne Stadt Siegen Datenbasis: Familienstatistisches Informationssystem (FIS) Siegen-Wittgenstein (Stichtag ) In insgesamt der Neunkirchener Haushalte leben Kinder unter 18 Jahren, was einem Anteil von 21,1 Prozent entspricht. Kreisweit liegen die Anteile der Familienhaushalte an allen Haushalten zwischen 19,0 und 21,5 Prozent und damit recht nah beieinander. Im Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt werden 20,6 Prozent erreicht. Neunkirchen ist damit (hinter Burbach) die kreisweit am stärksten familiengeprägte Gemeinde (vgl. Abbildung 2.1). Der Anteil der kinderreichen Familien (mit drei und mehr Kindern) an allen Familienhaushalten liegt in Neunkirchen mit 14,9 Prozent höher als in den übrigen Siegen-WIttgensteiner Städten und Gemeinden und deutlich über dem kreisweiten Durchschnitt von 12,8 Prozent. Der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte an allen Familienhaushalten liegt mit 15,7 Prozent unterhalb des kreisweiten Durchschnitts von 16,7 Prozent. In sämtlichen Städten und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein liegen die Anteile der Alleinerziehenden (zum Teil deutlich) über den Anteilen der kinderreichen Familien. Dies trifft auch auf Neunkirchen zu, allerdings liegen die Anteile hier näher beieinander als im übrigen Kreis. 5

9 Abbildung 2.1: Familienhaushalte, Alleinerziehende und kinderreiche Familien im Kreis Siegen-Wittgenstein Datenbasis: Familienstatistisches Informationssystem (FIS) Siegen-Wittgenstein (Stichtag ). Weitere Angaben zu den Familienhaushalten im Kreis Siegen-Wittgenstein und der Gemeinde Neunkirchen beispielsweise zur Haushaltsgröße insgesamt, zur durchschnittlichen Kinderanzahl oder dem Familienstand der Eltern sind Anhand der Ergebnisse der Familienbefragung möglich (vgl. Tabelle 2.2). Im Kreis Siegen-Wittgenstein bestehen Familienhaushalte aus durchschnittlich 3,9 Mitgliedern, davon sind im Schnitt 1,7 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In den meisten Familien leben ein oder zwei minderjährige Kinder (44 bzw. 43 Prozent), in elf Prozent der Familien wohnen drei Kinder, in nur wenigen Familienhaushalten leben vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren. Der Anteil der kinderreichen Familien (mit drei und mehr Kindern) liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein somit bei insgesamt 14 Prozent. In etwas mehr als jeder zehnten Familie leben die Großeltern im selben Haushalt. Etwa jede sechste Familie im 6

10 Kreis ist eine Familie mit Migrationshintergrund (d.h. mindestens ein Elternteil hat eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, neben der deutschen eine zweite Staatsangehörigkeit oder aber mindestens ein Elternteil ist außerhalb Deutschlands geboren). Tabelle 2.2: Familienstrukturen in Neunkirchen und im Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Stadt Siegen) Durchschnittswerte Gemeinde Neunkirchen Haushaltsgröße (Zahl der Personen, insg.) aller Familien 3,9 4,0 der Familien ohne Migrationshintergrund 3,9 4,0 der Familien mit Migrationshintergrund 4,0 4,1 Zahl der Kinder unter 18 im Haushalt, insg. aller Familien 1,7 1,8 der Familien ohne Migrationshintergrund 1,7 1,8 der Familien mit Migrationshintergrund 1,8 1,8 Angaben in Prozent Anzahl der Kinder unter 18 im Haushalt, insg. 1 Kind 44% 42% 2 Kinder 43% 40% 3 Kinder 11% 14% 4 und mehr Kinder 3% 3% Großeltern im Haushalt, insg. in allen Familien 11% 14% in Familien ohne Migrationshintergrund 11% 15% in Familien mit Migrationshintergrund 9% 8% Familienstand der Bezugsperson* verheiratet, zusammenlebend 86% 92% verheiratet, getrennt 1% 1% ledig 4% 1% geschieden 8% 5% verwitwet 1% 1% mit Lebenspartner im Haushalt, insg.** 5% 3% ohne Lebenspartner im Haushalt, insg.** 10% 6% Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf Familien mit Migrationshintergrund 15% 19% Kinderreiche Familien 14% 17% Alleinerziehende 10% 6% *Die Bezugsperson ist der Elternteil, der den Fragebogen ausfüllt **verheiratet und getrennt lebend, ledig, geschieden oder verwitwet Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) 2006 Neunkirchener Familienhaushalte sind durchschnittlich etwas größer als die Haushalte im kreisweiten Durchschnitt. Sie bestehen im Schnitt aus 4,0 Mitgliedern bzw. 1,8 Kindern unter 18 Jahren. Dabei gibt es in Neunkirchen weniger Ein- und Zwei-Kind-Familien und mehr Drei- und Vier-Kind-Familien als in Siegen-Wittgenstein insgesamt, wodurch mit 17 Prozent der kreisweit höchste Anteil an kinderreichen Familien erreicht wird. Großeltern leben in jeder siebten Neunkirchener Familie mit im Haushalt (14 Prozent), einen Migrationshin- 7

11 tergrund hat fast jede fünfte Familie (19 Prozent). Auch diese Anteile sind im Vergleich aller Städte und Gemeinden im Kreis überdurchschnittlich hoch. Im Kreis Siegen-Wittgenstein lebt die übergroße Mehrheit der Eltern als Ehepaar zusammen (86 Prozent). Weitere fünf Prozent der Eltern, die nicht (mehr) verheiratet zusammenwohnen, leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, zehn Prozent der Eltern sind alleinerziehend, d.h. sie leben ohne Lebenspartner bzw. -partnerin mit ihren Kindern im Haushalt. Innerhalb des Kreises zeichnet sich Neunkirchen durch noch etwas traditionellere Familienstrukturen aus. So leben in 92 Prozent aller Familien und damit in mehr Familien als in allen anderen Städten und Gemeinden des Kreises die Eltern als Ehepaar zusammen, die Anteile der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und insbesondere der Alleinerziehenden liegen mit drei bzw. sechs Prozent (deutlich) unterhalb des kreisweiten Durchschnitts. Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit Migrationshintergrund betrachten wir als Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf, da wir für diese Familien davon ausgehen, dass sie aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation besondere Anforderungen und Belastungen im Familienalltag zu bewältigen haben. 3 Diese Anforderungen und Belastungen gilt es bei der Gestaltung einer passgenauen Familienpolitik vor Ort zu berücksichtigen. Im vorliegenden Kurzbericht Neunkirchen können leider keine Detailaussagen zu Alleinerziehenden gemacht werden, da die Fallzahlen in der Familienbefragung hierfür nicht ausreichen. 4 Für Familien mit Migrationshintergrund und kinderreiche Familien sind Detailauswertungen nur teilweise möglich. Während der Anteil der kinderreichen Familien in der Familienbefragung nur gering von den Anteilen abweicht, die die amtliche Statistik für Neunkirchen (und den Kreis Siegen- Wittgenstein insgesamt) ausweisen, liegt der Anteil der Alleinerziehenden sehr deutlich unter den offiziellen Daten der Gemeinde. Diese Unterschiede können auch in anderen Untersuchungen festgestellt werden und sind unter anderem dadurch zu erklären, dass in der amtlichen Statistik allein sorgeberechtigte Elternteile auch dann als alleinerziehend gelten, wenn sie mit einem (neuen) Partner bzw. einer (neuen) Partnerin in einem Haushalt leben. 3 Die Definitionen der genannten Familienformen und ausführlichere Beschreibung der Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf finden sich im Glossar. 4 In der empirischen Sozialforschung wird erst bei Fallzahlen über 30 von hinreichend validen Ergebnissen für Verteilungen ausgegangen. Diesem Grundsatz folgend präsentieren wir ausschließlich Analyseergebnisse der Familienbefragung für Gruppen über 30 Fälle. 8

12 3 Erwerbstätigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Erwerbseinbindung der Eltern spielt für das Leben von Familien eine ganz entscheidende Rolle. Zum einen werden die Höhe des Haushaltseinkommens und damit der finanzielle Spielraum der Familien durch die Art und den Umfang der Erwerbstätigkeit der Eltern beeinflusst. Zum anderen ist es für den Tagesablauf und die Organisation des Familienalltags von Bedeutung, ob ein oder beide Elternteile berufstätig sind und in welchem Umfang das der Fall ist. Dabei ist unter den Paarfamilien in Deutschland das klassische Ernährermodell mit dem voll erwerbstätigen Vater und der Mutter, die die Familienarbeit leistet und nicht oder nur in Teilzeit berufstätig ist, die am weitesten verbreitete Erwerbskonstellation. Dementsprechend sind Mütter sehr viel seltener erwerbstätig als kinderlose Frauen, während bei Männern die Erwerbsquote von Vätern sogar etwas höher als bei Männern ohne Kinder ist (vgl. MGFFI 2007: 63). Erklärt wird die niedrige Erwerbsbeteiligung von Müttern im Allgemeinen durch die ungünstigen institutionellen Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Elternschaft und Erwerbstätigkeit: Fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen, Unflexibilität auf Arbeitgeberseite, negative Wirkungen des Steuersystems auf die Erwerbseinbindung von Müttern und andere strukturelle Rücksichtslosigkeiten (Kaufmann) der Gesellschaft gegenüber Familien mit Kindern. Daneben gibt es aber auch Familien, die sich bewusst für eine (zeitlich begrenzte) Nichterwerbstätigkeit der Mütter zugunsten der Kindererziehung entscheiden. Im folgenden Kapitel betrachten wir die Erwerbseinbindung der Neunkirchener Eltern und inwiefern die Müttererwerbstätigkeit durch Alter und Anzahl der Kinder, durch das Bildungsniveau oder den Migrationshintergrund des Haushalts beeinflusst wird (Kapitel 3.1). Außerdem sollen die Einschätzung der Neunkirchener Familien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie mögliche Gründe für eine schwierige Vereinbarkeit dargestellt werden (Kapitel 3.2). Abschließend betrachten wir die Kinderbetreuungsarrangements der Neunkirchener Familien: Die Betreuungsquoten der Drei- bis unter Sechsjährigen, das Angebot an Ganztagsbetreuungsplätzen für Kinder dieser Altersgruppe sowie die Betreuungsquoten der unter dreijährigen Kinder. Neben dieser institutionellen Kinderbetreuung wird auch skizziert, wie die Neunkirchener Familien die häusliche Kinderbetreuung außerhalb von Schule und Kindergarten regeln (Kapitel 3.3). 9

13 3.1 Erwerbskonstellationen und Müttererwerbstätigkeit Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist wie in sämtlichen anderen Kommunen der Projektfamilie unter den Paarfamilien das klassische Ernährermodell die häufigste Erwerbskonstellation (vgl. Abbildung 3.1). 5 Wir finden sie in 87 Prozent der Siegen-Wittgensteiner Paarfamilien mit Kindern unter 18 Jahren, wobei der Anteil der Familien mit allein erwerbstätigen Vätern mit 54 Prozent noch einmal deutlich größer ist als der Anteil der Familien, in denen der Vater in Voll- und die Mutter in Teilzeit arbeitet. Vergleichen wir die Erwerbsaufteilung der Paarfamilien im Kreis insgesamt mit der Erwerbsbeteiligung der Neunkirchener Paarfamilien, fällt auf, dass in Neunkirchen der Anteil der Familien, in denen nur der Vater erwerbstätig ist, mit 64 Prozent noch einmal deutlich über dem kreisweiten Durchschnitt liegt. Alle anderen Erwerbskonstellationen sind dagegen anteilig seltener als in Siegen-Wittgenstein insgesamt vorzufinden. In sechs Prozent der Neunkirchener Paarhaushalte sind beide Elternteile voll erwerbstätig. Familien, in denen der Erwerbsumfang der Mutter größer als der des Vaters ist oder in denen beide Elternteile nicht erwerbstätig sind, kommen mit jeweils einem Prozent kaum vor. Abbildung 3.1: Erwerbsaufteilung von Paaren in Neunkirchen und im Kreis Siegen- Wittgenstein Gemeinde Neunkirchen Kreis Siegen- Wittgenstein (ohne Siegen) % 20% 40% 60% 80% 100% Paare, beide voll erwerbstätig Vater allein erwerbstätig Paare, beide nicht erwerbstätig Vater Vollzeit, Mutter Teilzeit erwerbstätig Mutter hauptsächlich erwerbstätig Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) Nach der Definition unserer Familienberichte gelten sämtliche Personen als erwerbstätig, die einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachgehen, sich im Wehr- oder Zivildienst oder in einer beruflichen Ausbildung befinden. Zu den nicht Erwerbstätigen zählen neben Arbeitslosen, Schüler/innen, Student/innen und Rentner/innen auch Personen in Mutterschafts-/Erziehungsurlaub und Elternzeit sowie geringfügig beschäftigte Personen. 10

14 Da in Deutschland die Verantwortung für ein Kind die Erwerbsbeteiligung von Frauen sehr viel deutlicher beeinträchtigt als dies bei Männern der Fall ist, betrachten wir im Weiteren nur die Müttererwerbstätigkeit und inwiefern diese durch die Familiensituation beeinflusst wird. Bei der Erwerbseinbindung der Mütter spiegeln sich die in Neunkirchen noch stärker traditionell geprägten Familienstrukturen (vgl. Kapitel 2) wider: In neun Prozent der Neunkirchener Familienhaushalte (zu denen nicht nur Paarhaushalte sondern auch die Haushalte Alleinerziehender zählen) ist die Mutter in Vollzeit erwerbstätig, in weiteren 29 Prozent in Teilzeit. Der Anteil der nicht erwerbstätigen Mütter liegt dementsprechend bei 62 Prozent und damit höher als in allen anderen Siegen-Wittgensteiner Städten und Gemeinden und deutlich über dem kreisweiten Durchschnitt von 55 Prozent (vgl. Abbildung 3.2). Abbildung 3.2: Müttererwerbstätigkeit in Neunkirchen und im Kreis Siegen-Wittgenstein Gemeinde Neunkirchen Kreis Siegen- Wittgenstein (ohne Siegen) % 20% 40% 60% 80% 100% Mutter Vollzeit erwerbstätig Mutter Teilzeit erwerbstätig Mutter nicht erwerbstätig Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) 2006 Anders als im Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt nimmt in Neunkirchen die Müttererwerbstätigkeit mit einem höheren Bildungsstatus des Haushalts nicht deutlich zu (vgl. Tabelle 3.1). Zwar sind in Haushalten mit niedriger Qualifikation nur 28 Prozent der Mütter erwerbstätig, während es in Haushalten mit höchster Qualifikation 35 Prozent sind, dennoch liegt dieser Anteil unter dem Anteil aller erwerbstätigen Mütter von 38 Prozent. Die meisten erwerbstätigen Mütter sind in Haushalten mit mittlerer und höherer Qualifikation zu finden. Die Anteile der Vollzeit erwerbstätigen Mütter liegen in sämtlichen Qualifikationsgruppen sehr nah beieinander. Mütter aus Familien mit Migrationshintergrund sind häufiger Vollzeit erwerbstätig als Mütter aus Familien ohne Migrationhintergrund, allerdings sind sie sehr viel seltener Teilzeit erwerbstätig, so dass insgesamt der Anteil der nicht erwerbstätigen Mütter in Migrantenfami- 11

15 lien höher ist als in Familien ohne Migrationshintergrund. In Familien mit zwei und mehr Kindern sind die Mütter sowohl seltener Vollzeit als auch Teilzeit erwerbstätig als in Ein-Kind- Familien. Allerdings beeinflussen der Migrationsstatus des Haushalts und die Anzahl der Kinder die Erwerbstätigkeit der Mütter weniger als das Alter des jüngsten Kindes: 76 Prozent der Mütter, deren jüngstes Kind unter sechs Jahre ist, gehen keiner Erwerbstätigkeit nach, nur ein Prozent der Mütter sind Vollzeit erwerbstätig. Mit steigendem Alter des jüngsten Kindes nimmt der Anteil der nicht erwerbstätigen Mütter stetig ab. Bereits in Familien, deren jüngstes Kind zwischen sechs und unter zehn Jahre alt ist, sind fast so viele Mütter erwerbstätig wie in den Neunkirchener Familien insgesamt (Vollzeit und Teilzeit zusammengefasst). Ist das jüngste Kind zehn Jahre oder älter, ist sogar die Hälfte der Mütter erwerbstätig und der Anteil der Vollzeit erwerbstätigen Mütter liegt bei 17 Prozent. Tabelle 3.1: Müttererwerbstätigkeit in Neunkirchen nach Migrationsstatus, Kinderanzahl, Alter des jüngsten Kindes und Bildungsstatus des Haushalts Mutter Vollzeit erwerbstätig Mutter Teilzeit erwerbstätig in Prozent Mutter nicht erwerbstätig Migrationsstatus ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Kinderanzahl Familien mit einem Kind Familien mit zwei und mehr Kindern Familien, deren jüngstes Kind... alt ist unter 6 Jahre bis unter 10 Jahre bis unter 18 Jahre Bildungsstatus des Haushalts niedrige Qualifikation mittlere Qualifikation höhere Qualifikation höchste Qualifikation Familien insgesamt Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet)

16 3.2 Aus Sicht der Familien: Wie lassen sich Familie und Beruf vereinbaren? Danach befragt, ob und wie sie Familie und Beruf vereinbaren können, geben in Neunkirchen etwas mehr Familien als in allen anderen Siegen-Wittgensteiner Städten und Gemeinden an, dass sich Familie und Beruf gut vereinbaren lassen (44 Prozent gegenüber 40 Prozent im Kreis). Auf der anderen Seite sagen in Neunkirchen aber auch etwas mehr Familien als im Kreis insgesamt, dass eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf kaum oder gar nicht möglich sei (15 Prozent gegenüber 13 Prozent im Kreis). Für Familien, in denen die Mutter erwerbstätig ist, ist es zwar seltener völlig unproblematisch, Arbeit und Familienleben zu koordinieren, allerdings ist auch der Anteil der Familien, für die eine Vereinbarkeit kaum oder gar nicht möglich ist, etwas geringer. Fast der Hälfte der Familien mit erwerbstätigen Müttern gelingt es, Arbeit und Familie zumindest mit viel Energie und Geschick zu koordinieren. Ist die Mutter nicht erwerbstätig, ist sowohl der Anteil der Familien, die angeben, Familie und Beruf gut vereinbaren zu können, als auch der Anteil der Familien, denen eine solche Vereinbarkeit kaum oder gar nicht gelingt, am größten (vgl. Abbildung 3.3). Denkbar wäre, dass es sich bei letzterer Gruppe insbesondere um Familien handelt, in denen die Mütter aufgrund der schwierigen Vereinbarkeit nicht berufstätig sein können, während sich viele der Familien in der ersten Gruppe bewusst gegen eine (momentane) Berufstätigkeit der Mutter entschieden haben und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit aus der Perspektive des Vaters als unproblematisch eingeschätzt wird. Abbildung 3.3: Einschätzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Familien insgesamt Mutter erwerbstätig Mutter nicht erwerbstätig % 20% 40% 60% 80% 100% gut vereinbaren mit viel Energie und Geschick vereinbaren kaum oder gar nicht vereinbaren Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet)

17 Als Gründe für eine schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden am häufigsten längere Abwesenheitszeiten von zu Hause (37 Prozent) und häufig wechselnde Arbeitszeiten, die kurzfristige Flexibilität erfordern (35 Prozent) genannt (vgl. Abbildung 3.4). Zu lange Arbeitszeiten mit regelmäßigen Überstunden nennen 31 Prozent der Familien. Deutlich seltener wird mangelnde Flexibilität von Arbeitgeberseite angegeben (19 Prozent). Im Vergleich zu den erwerbstätigkeitsbezogenen Vereinbarkeitsproblemen wird die externe Kinderbetreuung nur selten beanstandet. Sie wird erst an vierter Stelle von 25 Prozent der Familien genannt. Abbildung 3.4: Gründe für eine schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf* Zu starre Vorgaben, keine Flexibilität von Arbeitgeberseite 7% 20% 19% Externe Kinderbetreuung unzureichend 16% 25% 33% Arbeitszeiten zu lang, regelmäßige Überstunden 30% 29% 31% Arbeitszeiten häufig wechselnd, kurzfristige Flexibilität erforderlich Längere Abwesenheitszeiten von zu Hause 29% 35% 35% 38% 38% 37% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% Familien insgesamt Familien mit erwerbstätigen Müttern Familien, jüngstes Kind unter 6 Jahren *Nur Familien, die angeben, Familie und Beruf seien nur mit viel Energie und Geschick oder kaum bzw. gar nicht vereinbar. Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) 2006 Von Familien mit erwerbstätigen Müttern wird eine unzureichende externe Kinderbetreuung noch einmal deutlich seltener als Grund für eine schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf genannt als von Familien insgesamt. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass auch in Neunkirchen Mütter aus Familien mit älteren Kindern, die bereits zur Schule gehen, häufiger erwerbstätig sind. In mehr als der Hälfte der Neunkirchener Haushalte mit berufstätigen Müttern ist das jüngste Kind bereits zehn Jahre oder älter, lediglich 23 Prozent der berufstätigen Mütter leben in Haushalten mit Kindern unter sechs Jahren. Für Familien mit kleinen Kindern stellt sich die Situation anders dar: Jede dritte Neunkirchener Familie, 14

18 deren jüngstes Kind unter sechs Jahre alt ist, nennt eine unzureichende externe Kinderbetreuung als Grund für eine schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 3.3 Häusliche und institutionelle Kinderbetreuung in Neunkirchen Abschließend zu diesem Kapitel werden die Kinderbetreuungsarrangements der Neunkirchener Familien dargestellt. Wir betrachten die Betreuungsquoten der Drei- bis unter Sechsjährigen in Kindertageseinrichtungen, das Angebot an Ganztagsbetreuungsplätzen für Kinder dieser Altersgruppe sowie die Betreuungsquoten der unter dreijährigen Kinder. Neben dieser institutionellen Kinderbetreuung wird auch skizziert, wie die Neunkirchener Familien die häusliche Kinderbetreuung außerhalb von Schule und Kindergarten regeln. Bei der häuslichen Kinderbetreuung spielt die Mutter unabhängig vom Alter der Kinder die mit Abstand wichtigste Rolle: 86 Prozent der Kinder unter drei Jahren und sogar 96 Prozent der Kinder zwischen drei und unter sechs Jahren werden außerhalb von Schule und Kindergarten von der Mutter betreut (vgl. Abbildung 3.5). Abbildung 3.5: Betreuung der Kinder außerhalb von Schule und Kindergarten Kinder im Alter von unter 3 Jahren Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren Kinder im Alter von 10 bis unter 14 Jahren Kinder im Alter von 14 bis unter 18 Jahren 0% 14% 2% 8% 4% 17% 23% 27% 18% 14% 13% 4% 5% 37% 42% 47% 53% 41% 44% 53% 46% 73% 86% 83% 96% Betreuung durch: 0% 20% 40% 60% 80% 100% sonstige verwandte und nicht verwandte Personen Großeltern Vater Mutter keine Betreuung mehr nötig Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) 2006 (Kinderdatensatz) Väter und Großeltern sind insbesondere bei Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter, aber auch bei sehr kleinen Kindern unter drei Jahren für die Betreuung ihrer Kinder bzw. 15

19 Enkelkinder verantwortlich. Sonstige verwandte und nicht verwandte Personen (wie Onkel, Tanten, Freunde oder Nachbarn) sind ebenfalls wenn auch sehr viel seltener als die Eltern oder Großeltern mit in die Betreuung der Kinder eingebunden. Mit zunehmendem Alter der Kinder nimmt der Anteil derjenigen, die keine Betreuung mehr benötigen, zu und die betreuenden Personen verlieren an Bedeutung. Für knapp jedes fünfte Kind im Alter von zehn bis unter 14 Jahren ist aus Sicht der Eltern keine Betreuung außerhalb von Schule und Kindergarten mehr nötig, bei den Kindern im Alter zwischen 14 und 18 Jahren trifft dies bereits auf mehr als die Hälfte zu. Trotz dieser Betreuungsleistungen durch Großeltern, Verwandte und Freunde ist die institutionelle Kinderbetreuung eine der wichtigsten Voraussetzungen, um den Familien und insbesondere den Müttern eine gute Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Dabei spielen neben der klassischen vormittäglichen Betreuung in Kindertageseinrichtungen auch die Ganztagsbetreuung für drei- bis unter sechsjährige Kinder sowie die Tagesbetreuung für unter dreijährige Kinder eine immer größere Rolle. Zahlreiche Kommunen haben aus diesem Grund ihr Betreuungsangebot in den vergangenen Jahren erweitert. Auch im Kreis Siegen-Wittgenstein und in der Gemeinde Neunkirchen wurden die Ganztagsbetreuung für Drei- bis unter Sechsjährige sowie die Tagesbetreuung für unter Dreijährige in den letzten beiden Jahren ausgebaut (vgl. Abbildung 3.6). Abbildung 3.6: Betreuung von Drei- bis unter Sechsjährigen in Tageseinrichtungen für Kinder Gemeinde Neunkirchen Schuljahr 2005/2006 Schuljahr 2007/2008 Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Siegen) Schuljahr 2005/2006 Schuljahr 2007/ ,0% 15,1% 8,2% 13,3% 110,5% 108,1% 109,9% 114,5% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% Betreuungsquote Drei- bis unter Sechsjährige davon Ganztagsplätze Datenbasis: Familienstatistisches Informationssystem (FIS) Siegen-Wittgenstein 2005 und aktuelle Daten des Kreises 16

20 In der Ganztagsbetreuung der Drei- bis unter Sechsjährigen konnte die Betreuungsquote im Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne die Stadt Siegen) von 8,2 Prozent im Schuljahr 2005/2006 auf 13,3 Prozent im Schuljahr 2007/2008 gesteigert werden. 6 In Neunkirchen wurde das Angebot der Ganztagsbetreuung von 10,0 auf 15,1 Prozent ausgebaut. Die Betreuungsquote der Drei- bis unter Sechsjährigen in Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt lag im Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne die Stadt Siegen) und in Neunkirchen sowohl im Schuljahr 2005/2006 als auch im Schuljahr 2007/2008 deutlich über 100 Prozent. Abbildung 3.7: Betreuungsquoten der unter Dreijährigen in Tageseinrichtungen Gemeinde Neunkirchen Schuljahr 2005/2006 5,8% Schuljahr 2007/2008 6,9% Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Siegen) Schuljahr 2005/2006 5,1% Schuljahr 2007/2008 6,1% 0% 2% 4% 6% 8% 10% Datenbasis: Familienstatistisches Informationssystem (FIS) Siegen-Wittgenstein 2005 und aktuelle Daten des Kreises Auch das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder in Tageseinrichtungen konnte in Neunkirchen und im Kreis insgesamt in den vergangenen beiden Jahren weiter ausgebaut werden (vgl. Abbildung 3.7). In Neunkirchen wurde im Schuljahr 2007/2008 für 6,9 Prozent der Kinder unter drei Jahren eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bereitgestellt, kreisweit konnten 6,1 Prozent der unter dreijährigen Kinder betreut werden. Trotzdem sind Betreuungsangebote für unter Dreijährige nach wie vor (noch) eher selten. Da allerdings nicht davon auszugehen ist, dass für alle Kinder unter drei Jahren ein solcher Betreuungsplatz benötigt wird, und um einen Eindruck davon zu erhalten, wie viele Betreuungsplätze tatsächlich benötigt werden, haben wir die Familien mit unter dreijährigen Kindern gefragt, ob sie innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder in Anspruch nehmen möchten (vgl. Abbildung 3.8). 6 Für das Jahr 2007 stehen uns leider keine amtlichen Daten zur Anzahl der Kinder im Alter von unter drei bzw. von drei bis unter sechs Jahren zur Verfügung. Zur Berechnung der Betreuungsquoten greifen wir daher auf Prognosedaten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen (LDS) zurück, die wir bereits im Kapitel 3 des Familienberichtes Siegen-Wittgenstein verwendet haben. 17

21 Abbildung 3.8: Bedarf an institutioneller Betreuung für unter dreijährige Kinder Gemeinde Neunkirchen Kreis Siegen- Wittgenstein (ohne Siegen) % 20% 40% 60% 80% 100% Nein, benötigen wir nicht Ja, wir stehen bereits auf der Warteliste Können wir (noch) nicht abschätzen Ja, wir haben bereits eine Zusage Ja, wir haben unser Kind aber noch nicht angemeldet Die Angaben wurden nicht auf den Anteil der Familien sondern auf den Anteil der Kinder bezogen. Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) 2006 (Kinderdatensatz) Im Vergleich mit den Angaben für den Kreis insgesamt fällt in Neunkirchen insbesondere der sehr hohe Anteil an unter dreijährigen Kindern auf, für die die Eltern angeben, innerhalb der nächsten zwölf Monate keinen Bedarf an einer institutionellen Betreuung zu haben. Während kreisweit für nur 55 Prozent der Kinder unter drei Jahren kein Betreuungsbedarf angemeldet wird, gilt dies in Neunkirchen für 70 Prozent der unter Dreijährigen und damit für mehr Kinder als in den übrigen Siegen-Wittgensteiner Städten und Gemeinden. Nur für jedes zwanzigste Kind unter drei Jahren und damit für deutlich weniger Kinder als im Rest des Kreises Siegen-Wittgenstein geben die Eltern an, einen möglichen Bedarf an institutioneller Betreuung (noch) nicht abschätzen zu können. Während kreisweit für sechs Prozent der unter dreijährigen Kinder bereits ein Betreuungsplatz innerhalb des nächsten Jahres zugesagt wurde, gibt keine der Neunkirchener Familien an, eine solche Zusage bereits erhalten zu haben. 7 Für elf Prozent der unter Dreijährigen in Neunkirchen geben die Eltern an, lediglich auf der Warteliste zu stehen, für weitere 14 Prozent haben die Eltern den Betreuungsbedarf noch nicht angemeldet. Dies bedeutet zwar, dass auch in Neunkirchen von einem zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige ausgegangen werden muss, dennoch spielt für die übergroße Mehrheit der Neunkirchener Familien eine institutionelle Betreuung von unter dreijährigen Kindern nur eine untergeordnete Rolle. 7 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Befragung (Oktober 2006) meist noch keine Zu- oder Absagen für Plätze in Kindertageseinrichtungen erteilt wurden. 18

22 Zusammenfassend kann mit Blick auf die Erwerbseinbindung der Familien festgestellt werden, dass in Neunkirchen das klassische Ernährermodell noch weiter verbreitet ist als im Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt. In gut neun von zehn Neunkirchener Paarfamilien ist der Vater Vollzeit erwerbstätig, während die Mutter nicht oder nur in Teilzeit berufstätig ist. Dementsprechend ist in Neunkirchen auch der Anteil der nicht erwerbstätigen Mütter mit 62 Prozent der höchste Anteil im Kreis. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schätzen in Neunkirchen etwas mehr Familien als in den anderen Siegen-Wittgensteiner Städten und Gemeinden als unproblematisch ein. Als Gründe für eine schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden erwerbstätigkeitsbezogene Vereinbarkeitsprobleme häufiger als eine unzureichende externe Kinderbetreuung genannt. Sowohl im Kreis Siegen-Wittgenstein als auch in der Gemeinde Neunkirchen ist die Ganztagsbetreuung für Drei- bis unter Sechsjährige sowie die Tagesbetreuung für unter Dreijährige in den letzten beiden Jahren weiter ausgebaut worden. Zwar muss aufgrund der Ergebnisse der Familienbefragung auch in Neunkirchen von einem zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige ausgegangen werden. Mit 70 Prozent ist aber der Anteil der unter Dreijährigen, für die ihre Eltern innerhalb der nächsten zwölf Monate keinen Bedarf an einer institutionellen Betreuung angeben, höher als in den übrigen Siegen- Wittgensteiner Städten und Gemeinden. 19

23 4 Die wirtschaftliche Lage von Familien in Neunkirchen Die wirtschaftliche Lage von Familien, also ihre aktuelle Einkommens- und Ausgabensituation, stellt eine wesentliche Komponente der Lebenslage von Familien dar. Dabei ist das Haushaltseinkommen eine wichtige vielleicht die wichtigste Ressource der Lebensführung von Familien und ein Mangel an Einkommen bzw. Einkommensarmut ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für soziale Benachteiligungen und soziale Ausgrenzungen von Familien und insbesondere von Kindern. Die Familienbefragung im Kreis Siegen- Wittgenstein ermöglicht zu diesem Themenbereich sehr detaillierte Ergebnisse, die mit Daten der Verwaltungsstatistik nicht beantwortet werden können: Wie hoch ist das Einkommen der Neunkirchener Familien? Gibt es Unterschiede zu den Einkommen der Familien im Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt? Welchen Einfluss haben die berufliche Qualifikation, der Migrationshintergrund oder die Erwerbsaufteilung der Eltern auf die wirtschaftliche Lage von Familien? Und wie viele Familien müssen vielleicht sogar obwohl ein oder beide Elternteile berufstätig sind als arm oder armutsnah betrachtet werden? Diese und andere Fragen werden im Folgenden anhand der Ergebnisse unserer Familienbefragung beantwortet. 4.1 Einkommenssituation Neunkirchener Familien Nur drei Prozent der Neunkirchener Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren müssen mit einem sehr niedrigen monatlichen Nettoeinkommen unter Euro auskommen, 23 Prozent verfügen über ein Haushaltseinkommen zwischen und unter Euro. Am stärksten besetzt ist mit 46 Prozent die Gruppe der mittleren Einkommen zwischen und unter Euro. Die restlichen 31 Prozent der Neunkirchener Familien können über ein schon recht komfortables Einkommen von Euro und mehr verfügen (wobei lediglich jede zwanzigste Familie ein Einkommen über Euro angibt). Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen der Familien liegt bei Euro. Allerdings müssen von diesen Einkommen ganz unterschiedlich große Familien leben, weshalb das absolute Haushaltseinkommen noch nichts über Armut und Reichtum der Neunkirchener Familien aussagt. In größeren Familien und Haushalten lassen sich durch das gemeinsame Zusammenleben Einsparungen erzielen (ein Vier-Personen-Haushalt benötigt keine viermal so große Wohnung wie ein Ein-Personen-Haushalt und keine vier Autos). Auch die Bedarfe der Kinder in den Familien gestalten sich je nach Altersgruppe sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund muss zusätzlich eine Gewichtung am faktischen Bedarf der Familien vorgenommen werden. Bei dieser so genannten Äquivalenzgewichtung 20

24 orientieren wir uns an der alten OECD-Skala, die auch in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet wird (vgl. LDS 2007: 19ff.). 8 Durch die Äquivalenzgewichtung verschiebt sich die Einkommensverteilung der Familien in Neunkirchen deutlich nach unten (vgl. Abbildung 4.1). Die am stärksten besetzten Einkommensgruppen sind bei dieser Betrachtungsweise monatliche Äquivalenzeinkommen von 500 bis unter Euro, wobei die Einkommensgruppe von 750 bis unter Euro mit 31 Prozent der Familien die größte Gruppe darstellt. Etwa jede vierte Familie verfügt lediglich über ein monatliches Äquivalenzeinkommen von 500 bis unter 750 Euro und sieben Prozent der Neunkirchener Familien müssen mit einem sehr niedrigen Äquivalenzeinkommen von unter 500 Euro monatlich wirtschaften. Auf der anderen Seite können 22 Prozent der Familien in Neunkirchen zu den wohlhabenden Familien mit einem Äquivalenzeinkommen von Euro und mehr gezählt werden. Mit 984 Euro ist das durchschnittliche monatliche Äquivalenzeinkommen der Neunkirchener Familien genauso hoch wie das der Familien im Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt (989 Euro). Abbildung 4.1: Verteilung der Äquivalenzeinkommen in Neunkirchen und im Kreis Siegen-Wittgenstein über bis unter bis unter % 5% 6% Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Stadt Siegen) ø 989 Gemeinde Neunkirchen ø bis unter % bis unter % 750 bis unter % 500 bis unter % unter 500 7% 0% 4% 8% 12% 16% 20% 24% 28% 32% 36% Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) Die genaue Berechnung der Äquivalenzeinkommen ist im Glossar nachzulesen. 21

25 Die Ergebnisse der Familienbefragungen im Kreis Siegen-Wittgenstein und den anderen Projektkommunen haben gezeigt, dass eine Reihe von Faktoren das Äquivalenzeinkommen der Familien beeinflussen: Neben dem Migrationshintergrund des Haushalts, der Anzahl der Kinder und der Tatsache, ob die Eltern als Paar zusammen leben oder alleinerziehend sind, spielen insbesondere der Bildungsstatus und die beruflichen Stellung der Eltern eine große Rolle. Außerdem hängt das Äquivalenzeinkommen der Familien natürlich auch davon ab, ob die Eltern beide berufstätig sind oder nur ein Elternteil arbeitet. Auch für Neunkirchen können diese Zusammenhänge festgestellt werden (vgl. Abbildung 4.2). 9 Abbildung 4.2: Äquivalenzeinkommen von Neunkirchener Familien Familien insgesamt höhere/höchste Qualifikation* niedrige Qualifikation ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Paare, beide erwerbstätig Paare, nur eine/r erwerbstätig % 20% 40% 60% 80% 100% unter bis unter bis unter und mehr *Die Kategorien höhere Qualifikation und höchste Qualifikation wurden aufgrund niedriger Fallzahlen zusammengefasst. Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) 2006 Am deutlichsten zeigt sich in Neunkirchen der Einfluss des Bildungsstatus auf das erreichte Äquivalenzeinkommen: Fast drei Viertel der Familien mit niedriger Qualifikation müssen mit weniger als 750 Euro monatlichem Äquivalenzeinkommen haushalten, gerade einmal jede zwanzigste dieser Familien verfügt über ein Einkommen von Euro und mehr. Bei Familien mit Migrationshintergrund zeigt sich eine ähnliche Einkommensverteilung. 62 Prozent der Familien haben weniger als 750 Euro zur Verfügung, nur drei Prozent verfügen über ein Einkommen der höchsten Einkommensgruppe. Demgegenüber müssen Familien 9 Zwar können aufgrund zu geringer Fallzahlen an dieser Stelle keine Detailaussagen zu Alleinerziehenden gemacht werden, dennoch muss (auch aufgrund der Ergebnisse des Kreisfamilienberichts) auch für die Gemeinde Neunkirchen von einer durchschnittlich schlechteren wirtschaftlichen Lage der Alleinerziehenden im Vergleich zu den Familien insgesamt ausgegangen werden (vgl. Familienbericht Kreis Siegen-Wittgenstein, Kapitel 5). 22

26 mit höherer bzw. höchster Qualifikation und Familien ohne Migrationshintergrund sehr viel seltener mit einem Einkommen von weniger als 750 Euro wirtschaften und sie verfügen auch überdurchschnittlich oft über Einkommen von Euro und mehr. Auch die Erwerbseinbindung der Eltern beeinflusst das Einkommen der Familien: 37 Prozent der Neunkirchener Paarfamilien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, verfügen über ein komfortables monatliches Äquivalenzeinkommen von Euro und mehr, 15 Prozent der Familien müssen mit weniger als 750 Euro monatlich haushalten. Bei Paarfamilien, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, drehen sich diese Anteile um: Lediglich 15 Prozent der Familien verfügen über ein bedarfsgewichtetes Monatseinkommen von Euro und mehr, während 35 Prozent unter 750 Euro zur Verfügung haben. Insgesamt haben Familien mit zwei erwerbstätigen Elternteilen ein durchschnittliches monatliches Äquivalenzeinkommen von Euro, Familien mit nur einem erwerbstätigen Elternteil durchschnittlich 926 Euro. Da in der Gemeinde Neunkirchen der Anteil der Familien, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist höher als in den anderen Siegen-Wittgensteiner Städten und Gemeinden ist, sind in Neunkirchen auch mehr Familien von einem durchschnittlich niedrigeren Äquivalenzeinkommen betroffen. 4.2 Einkommensarmut und subjektives Armutsempfinden Der Sozialbericht des Landes Nordrhein-Westfalen weist für 2005 die Armutsschwelle in NRW mit 50 Prozent des bedarfsgewichteten Nettoeinkommens (auch Äquivalenzeinkommen) bei 615 Euro aus (vgl. MAGS 2007: 19). Die 60-Prozent-Schwelle, die von manchen als Armutsschwelle, von anderen als Armutsnähe bzw. Armutsgefährdung bezeichnet wird, liegt (gerundet) bei 750 Euro. Wir definieren die Armutsgrenze in diesem Bericht bei einem Äquivalenzeinkommen von 615 Euro netto im Monat. Einkünfte zwischen 615 und 750 Euro (Äquivalenzeinkommen) bezeichnen wir als armutsnahe wirtschaftliche Verhältnisse. 10 Nach dieser Definition leben in Neunkirchen 16 Prozent der Familien in armutsnahen Verhältnissen und 15 Prozent müssen als (einkommens-)arm eingestuft werden (vgl. Abbildung 4.3). Der Anteil der nicht armen Familien liegt in Neunkirchen bei 69 Prozent und damit leicht unterhalb des kreisweiten Durchschnitts von 72 Prozent. Dies ist durch den etwas höheren Anteil armutsnaher Familien in Neunkirchen bedingt. 10 Diese Schwellenwerte beziehen sich auf die Haushaltseinkommen aller Haushalte in Nordrhein-Westfalen, also auch auf Haushalte ohne Kinder. Damit ist die gesamte Einkommensverteilung der Bevölkerung in Nordrhein- Westfalen Maßstab für die hier dargestellten Analysen der Einkommensarmut von Familien in Neunkirchen. Die Ergebnisse sind deshalb nicht nur zwischen der Gemeinde Neunkirchen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein vergleichbar, sondern auch mit den Ergebnissen der Landessozialberichterstattung und den Familienberichten der Projektfamilie ab dem Jahr

27 Abbildung 4.3: Arme, armutsnahe und nicht arme Familien und Kinder in Neunkirchen und im Kreis Siegen-Wittgenstein Familien Gemeinde Neunkirchen Kreis Siegen- Wittgenstein Kinder Gemeinde Neunkirchen Kreis Siegen- Wittgenstein % 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% nicht arm (750 und mehr*) armutsnah (615 bis unter 750 *) arm (unter 615 *) *monatliches Äquivalenzeinkommen Datenbasis: Familienbefragung Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Kreuztal (gewichtet) 2006 (Haushalts- und Kinderdatensatz) Sowohl im Kreis Siegen-Wittgenstein als auch in der Gemeinde Neunkirchen sind Kinder noch etwas häufiger von Armut bedroht oder betroffen als ihre Familien. Insgesamt lebt mit 35 Prozent mehr als ein Drittel der Neunkirchener Kinder in einer Familie, der monatlich weniger als 750 Euro zur Verfügung steht und die somit als arm oder armutsnah eingestuft werden muss. Die höhere Armutsbetroffenheit von Kindern ist dadurch zu erklären, dass in armen und armutsnahen Familien durchschnittlich mehr Kinder als in nicht armen Familien leben. In der Gemeinde Neunkirchen liegt die durchschnittliche Kinderzahl nicht armer Familien bei 1,7 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. In armutsnahen Familien leben durchschnittlich 1,8 Kinder und Jugendliche, in armen Familien sind es 2,1. Bereits in Abbildung 4.2 haben wir eine Reihe von Faktoren dargestellt, die das Äquivalenzeinkommen der Familien und damit auch ihre Armutsbetroffenheit beeinflussen. Da in der untersten Einkommensgruppe (unter 750 Euro) arme und armutsnahe Familien zusammengefasst werden, kann in dieser Abbildung auch die Armutsbedrohung bzw. -betroffenheit der unterschiedlichen Familien abgelesen werden. Demzufolge sind Familien mit niedriger Qualifikation und mit Migrationshintergrund sehr viel häufiger von Armut bedroht oder betroffen als Familien mit höherer/höchster Qualifikation und ohne Migrationshintergrund. 24

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