Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting
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- Christian Böhme
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1 und Arbeitswissenschaft Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin B23 " und Arbeitssicherheit" Diese Präsentation finden Sie auf: M21 " und Arbeitswissenschaft" Wintersemester 2014/15 2 Klausurraum Wie nun Unfälle verhindern? Leider steht der Klausurraum derzeit noch nicht fest. Bitte informieren Sie sich kurzfristig auf der Website Welche Schutzmaßnahmen sind zu treffen B23 " und Arbeitssicherheit" 3 B23 " und Arbeitssicherheit" 4 4 ArbSchG Allgemeine Grundsätze ArbSchG 5, 6 Der Arbeitgeber hat bei des es von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine für das sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen ; 6. 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen zu ermitteln, welche des es erforderlich sind.... (2) 6 Dokumentation (3) (1)Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der sbeurteilung, die von ihm festgelegten des es und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. B23 " und Arbeitssicherheit" 5 B23 " und Arbeitssicherheit" 6 1
2 und Arbeitswissenschaft Weitere Regelwerke Wozu sbeurteilung? ArbStättV B23 " und Arbeitssicherheit" 3 sbeurteilung BetrSichV: 3 sbeurteilung GefStoffV: 6 Informationsermittlung und sbeurteilung BioStoffV: 5 Informationen für die sbeurteilung BildscharbV: 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen BGV/GUV-V A1: 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten... 7 B23 " und Arbeitssicherheit" Mitarbeiter schützen: en gezielt erkennen Schutzmaßnahmen bzw. verbessern Produktion/Dienstleistung sicherstellen: Ablauf des Geschäftsprozesses optimieren Produktivität steigern Relative Rechtssicherheit erreichen: sbeurteilung ist gesetzliche Forderung bei Unfalluntersuchungen wird die sbeurteilung von den untersuchenden Behörden angefordert. 8 nach Änderungen des Standes der Technik (Änderung von Vorschriften) Erstbeurteilung und bei Neubeschaffungen (Maschinen, Geräte, Einrichtungen) sbeurteilung bei jeder wesentlichen Änderung im Betrieb Festgelegter Zeitraum nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen B23 " und Arbeitssicherheit" 9 B23 " und Arbeitssicherheit" 10 Wesentliche Änderung oder nicht??? Erste Seite des Tagesspiegel vom 08. Oktober 2015 Früh- und Spätausgabe [1,2] B23 " und Arbeitssicherheit" 11 B23 " und Arbeitssicherheit" 12 2
3 und Arbeitswissenschaft Was wird beurteilt? Was wird beurteilt? Anforderungen an die Arbeitsstätte Anforderungen an Arbeitsmittel Arbeitsplätze Tätigkeiten Anforderungen Gruppen an den Abteilungen Arbeitsplatz Betriebsstätten Organisation des Betriebs Anforderungen an die Organisation Anforderungen an die Person Zusammenwirken von Betrieben/Gewerken/Abteilungen etc. Zusammenwirken von Unternehmen und Umfeld B23 " und Arbeitssicherheit" 13 B23 " und Arbeitssicherheit" 14 Allgemeines System Arbeitssystem-Modell (angelehnt an DIN EN ISO 6385:2004 und REFA-Modell) Arbeitsablauf Systemgrenze Beziehungen Treiber/Störgrößen Bedarf Auftrag Mensch Arbeitsmittel Arbeitsobjekt Ergebnis Input Output Material Gewinn Systemelemente System Umgebung Energie Information Pfffff Abfall Information B23 " und Arbeitssicherheit" 15 B23 " und Arbeitssicherheit" 16 Hilfsmittel Verwendungsverbote und - beschränkungen von Baustoffen regelmäßige Begehung Einheitsaktenplan Unterweisung Geschäftsverteilungsplan arbeitsmed. Untersuchung Bestellung Prüfungen Kataster Alarmplan Geschäftsanweisung Betriebsanweisung Dienstvorschrift Pandemieplan sbeurteilung Betriebsvereinbarung Dienstvereinbarung Fortbildung Ermittlungen eigenes Alltagswissen Unterlagen über Unfälle, Erkrankungen, Verbandbucheinträge (mündliche) Informationen über Beinahe-Unfälle Begehungsprotokolle GUV-I 8700 ff. (Auflistung von sfaktoren) Befragung Mitarbeiter das spezielle betriebsinterne Wissen der Beschäftigten als Experten in eigener Sache wird genutzt die Eigenverantwortlichkeit der Beschäftigten wird gefördert und die Akzeptanz für erhöht die Mitarbeiter haben das Recht, dem Arbeitgeber zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes Vorschläge zu machen ( 17 ArbSchG) B23 " und Arbeitssicherheit" 17 B23 " und Arbeitssicherheit" 18 3
4 und Arbeitswissenschaft Gefahr/ Gefahr Mensch Technik Organisation Verhalten Risikofaktoren Zeitpunkt der + bei der Planung Erkrankung am Arbeitsplatz auf Grund einer Störung auf Grund einer Verletzung/Erkrankung B23 " und Arbeitssicherheit" 19 B23 " und Arbeitssicherheit" 20 ermitteln Mechanische Gefahren (Quetschen, Scheren...) Gefahr durch Ausrutschen, Stolpern und Abstürzen Biologische Einwirkungen Einwirkung von Gefahrstoffen Brand- und Explosionsgefahren Gefahren durch ungünstiges Klima (Temperatur, Beleuchtung...) Psychische Belastungen Elektrische Gefahren Gefahren durch Lärm, Vibration, Strahlung Gefahren durch ungünstige Ergonomie (Tragen von Lasten...) B23 " und Arbeitssicherheit" 21 B23 " und Arbeitssicherheit" 22 Dokumentation Dokumentation Festlegen des Bereiches, wer hat mitgewirkt... Ermittlung der en... die über das normale srisiko hinausgehen. B23 " und Arbeitssicherheit" 23 B23 " und Arbeitssicherheit" 24 4
5 und Arbeitswissenschaft Dokumentation Software oder Papierversion? Auf einen Blick... Papierfassung: Von den UVT stehen so genannte skataloge in Form von Checklisten zur Verfügung Dokumentation mittels des gezeigten Beispiels der BG RCI GefDok light Geeignete Software: Branchenspezifische Lösungen der UVT Private Softwareanbieter bzw. Verlagshäuser B23 " und Arbeitssicherheit" 25 B23 " und Arbeitssicherheit" 26 sicher gefährlich Risiko? Sicherer Zustand Risiko ist gleich o. geringer als Grenzrisiko verbleibendes Restrisiko Höchstes akzeptables Risiko ( Grenzrisiko ) Gefährlicher Zustand Risiko ist höher als Grenzrisiko Risiko ohne niedrig optimiert Risiko mindestens hoch B23 " und Arbeitssicherheit" 27 B23 " und Arbeitssicherheit" 28 srisiko Risikobewertung (Beispiel) Risiko kennzeichnet das Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Folgenschwere eines Schadens. gegen en können nie die absolute Sicherheit garantieren. Es bleibt immer ein Restrisiko. Quelle : Risikobewertung nach Nohl und Thiemecke (1988) B23 " und Arbeitssicherheit" 29 B23 " und Arbeitssicherheit" 30 5
6 und Arbeitswissenschaft Risikobewertung (nach Nohl, Abwandlung) Dokumentation Methode der Risikobewertung Risikogruppe 1, Groß : Feinanalyse, eliminieren, risikomindernde, Sofortmaßnahmen, bei Tätigkeiten: Betriebsanweisungen, detaillierte und häufigere Unterweisungen mit erhöhter Schutzwirkung dringend notwendig Risikogruppe 2, Mittel : Feinanalyse,, bei Tätigkeiten: Betriebsanweisungen, Unterweisungen Risikogruppe 3, Klein : Keine zusätzlichen nötig. B23 " und Arbeitssicherheit" 31 B23 " und Arbeitssicherheit" 32 Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit?? Beseitigung der Gefahr optimale Wirksamkeit B23 " und Arbeitssicherheit" 33 B23 " und Arbeitssicherheit" 34 Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit Entfernung der Person sehr hoch Schutz der Person mittel Abschirmung der Gefahr hoch Hinweis Achtung Krokodil sehr gering B23 " und Arbeitssicherheit" 35 B23 " und Arbeitssicherheit" 36 6
7 und Arbeitswissenschaft Rangfolge der Schutzmaßnahmen B23 " und Arbeitssicherheit" Räumliche Isolierung der Gefahr (Trennwand, Abstand,...) Beseitigung der Gefahr (Ersatzstoff, leise Maschine,...) Isolierung der Gefahr (Kapselung,...) Minderung d. Intensität / Einwirkung (Absaugung, Absorber,...) Persönliche Schutzausrüstung (Atem-, Gesichts-, Kopf-, Handschutz,...) Kennzeichnung der Gefahr (Schilder, Farben, Piktogramme,...) 37 Quellen der Erkenntnis B23 " und Arbeitssicherheit" Verbindlichkeit Gesetze Technische Regeln Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften BG-/GUV-Informationen Normen, Informationen Praktischer Nutzen, Detailliertheit 38 Welche Maßstäbe gibt es? Die Regelwerke des es setzen Mindeststandards. In jedem Fall gilt aber auch: Vorschrift GMV ableiten und durchführen B23 " und Arbeitssicherheit" 39 B23 " und Arbeitssicherheit" 40 Die organisation FaSi/ Betriebsarzt unterstützend Sicherheitsbeauftragter beratend verantwortlich mitwirkend Unternehmer - Direktionsrecht - Führungskraft - weisungsbefugt - Beschäftigte zur Mitarbeit verpflichtet mitbestimmend, mitwirkend mitwirkend Betriebsrat/ Personalrat ableiten und durchführen Wirksamkeit prüfen, GB fortschreiben B23 " und Arbeitssicherheit" 41 B23 " und Arbeitssicherheit" 42 7
8 und Arbeitswissenschaft Wirksamkeit kontrollieren ableiten und durchführen Wirksamkeit prüfen, GB fortschreiben Wirksam B23 " und Arbeitssicherheit" 43 B23 " und Arbeitssicherheit" 44 Erstbeurteilung und bei Neubeschaffungen (Maschinen, Geräte, Einrichtungen) Festgelegter Zeitraum sbeurteilung nach Änderungen des Standes der Technik (Änderung von Vorschriften) bei jeder wesentlichen Änderung im Betrieb nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen ableiten und durchführen Wirksamkeit prüfen, GB fortschreiben B23 " und Arbeitssicherheit" 45 B23 " und Arbeitssicherheit" 46 Besonderheit 6 Gefahrstoffverordnung Besonderheit 6 (9) Gefahrstoffverordnung 6 Informationsermittlung und sbeurteilung Brand- und Explosionsgefahren 7 Grundpflichten Schutzmaßnahmen 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen + 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen EX-geschützte Anlagen B23 " und Arbeitssicherheit" 47 B23 " und Arbeitssicherheit" 48 8
9 und Arbeitswissenschaft Besonderheit 2 Lastenhandhabungsverordnung Besonderheit 47 BauO Berlin Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. B23 " und Arbeitssicherheit" 49 B23 " und Arbeitssicherheit" 50 Auf Wiedersehen! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche Ihnen einen unfallfreien Heimweg und eine gute Vorbereitung auf die erste Klausur, am , 16:00 Uhr, im Raum! Bis zum nächsten Mal... Diese Präsentation finden Sie auf: M21 " und Arbeitswissenschaft" Wintersemester 2014/
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