21. Pantaenius-Immobilientagung Empire Riverside Hotel, Hamburg Viel Lärm um Nichts? Sportplatz- und andere Immissionen als Mietmangel
|
|
- Alexandra Egger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 21. Pantaenius-Immobilientagung Empire Riverside Hotel, Hamburg Viel Lärm um Nichts? Sportplatz- und andere Immissionen als Mietmangel Referentin: RAin Ruth Breiholdt, Hamburg Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht S. 1
2 Wellingsbütteler Lärmgutachten bedroht Club an der Alster Die Fußballer des TSC Wellingsbüttel können aufatmen. Das Lärmgutachten bescheinigt ihnen, dass nur die Hockeyspieler nebenan zu laut sind. Jetzt könnten die Anwohner den Europapokalsieger lahmlegen. Hamburger Abendblatt S. 2
3 Der Bolzplatz-Fall des BGH Fall: 1993 gemietet EG-Whg. nebst Terrasse in MFH in HH. Bei Vertragsschluss direkt an Grundstück angrenzend Schulgelände der Streithelferin. In 2010 errichtet Streithelferin 20 m von Terrasse Bolzplatz mit Metallzaun; Hinweisschild Kinder bis 12 Jahr jeweils Montags bis Freitags bis Uhr. M rügen fortdauernde Lärmstörungen durch außerhalb der Zeiten auf Bolzplatz spielende Jugendliche und mindern die Miete um 20 %. Mit Erfolg? BGH, Urt. v , VIII ZR 197/14 S. 3
4 Mangel? = eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes (Ist-Beschaffenheit) von dem vertraglich geschuldeten Zustand (Soll-Beschaffenheit). Vorrangig zu ermitteln nach den ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarungen der Parteien. Beschaffenheitsvereinbarung (BV) auch über solche Umstände, die von außen auf Mietsache unmittelbar einwirken (sog. Umweltfehler), z.b. Immissionen. S. 4
5 LG Hamburg bejaht konkludente negative BV: keine Erhöhung Lärm vom Schulgelände. Lehnt BGH ab: bloße Kenntnis des V von entsprechender Vorstellung des M, reicht nicht; erforderlich Zustimmung des V. M könne grdsl. nicht erwarten, V wolle Zustand des Umfeldes bei Vertragsschluss für Dauer MV gewährleisten. S. 5
6 Ohne BV Sollbeschaffenheit durch - ggf. ergänzende Auslegung ermitteln: Was hätten Parteien bei sachgerechter Abwägung beiderseitiger Interessen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung Verkehrssitte vereinbart, wenn sie künftige Errichtung und Nutzung des Bolzplatzes incl. Lärmerhöhungen bedacht hätten. Frage, ob V in der Lage wäre, erhöhte Geräuscheinwirkungen zu unterbinden. S. 6
7 Grdsl. Pflicht des V, Störungen Dritter im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen zu unterbinden. Maßgebend für V - Nachbar: nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis und Duldungspflichten aus 906 BGB. 906 BGB zwischen V und M nicht anwendbar; aber Mietgebrauch von der Situationsgebundenheit des Grundstücks beeinflusst, auf die V wg. 906 BGB keinen Einfluss hat. S. 7
8 Ergänzende Vertragsauslegung nach Treu und Glauben: Nachträglich erhöhte Geräuscheinwirkungen durch Dritte sind jdf. dann grdsl. kein Mangel, wenn auch V sie ohne Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss. Bei Duldung gegen Entschädigung: Ausgleichsanspruch nach 906 II 2 BGB muss sich in adäquater Minderung der Miete niederschlagen. S. 8
9 Unterstellt, Lärm nur von Kindern: Ausstrahlungswirkung des 22 Ia BImSchG (2011): Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Auslegung nach Verkehrsanschauung: Kein Mangel, Mietgebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt. S. 9
10 Lösung nach BGH Zurückverweisung an LG Hamburg - Feststellung Mangel: 1. Bolzplatz = Kinder- oder Ballspielplatz i.s.d. 22 Ia BImSchG? 2. Lärmen Kinder oder andere Personen? 3. Welche Standards bestimmen Wesentlichkeit des Lärms? 4. Muss V Geräuschimmissionen dulden (immissionsschutzrechtl., bauplanungsrechtl. oder sonstige Umstände)? 5. Wenn ja, hat V Ausgleichsanspruch gegen Streithelferin? S. 10
11 Leitsätze der Bolzplatz-Entscheidung 1. Die bei einer Mietsache für eine konkludent getroffene Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Einigung kommt nicht schon dadurch zustande, dass dem Vermieter eine bestimmte Beschaffenheitsvorstellung des Mieters bekannt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert ( ) 2. Die in 22 Ia BImSchG vorgesehene Privilegierung von Kinderlärm ist auch bei einer Bewertung von Lärmeinwirkungen als Mangel einer gemieteten Wohnung zu berücksichtigen. S. 11
12 3. Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, begründen bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß 536 I 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach 906 BGB als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss. Insoweit hat der Wohnungsmieter an der jeweiligen Situationsgebundenheit des Mietgrundstücks teil. S. 12
13 Kritik an der Bolzplatz-Entscheidung Wir halten das Bolzplatzurteil für höchst problematisch. Im Ergebnis wird das gesetzlich garantierte Mietminderungsrecht stark ausgehöhlt. Nach Abschluss des Mietvertrages auftretende Verschlechterungen des Wohnstandards, sogenannte Umweltmängel, werden künftig nur noch in Einzelfällen Mietminderungsansprüche auslösen können. Das ist ein Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB S. 13
14 Aufstockung des Nachbargebäudes M mindern u.a. wg. Bauarbeiten im Nachbarhaus, das um 1 Etage aufgestockt wird, die Miete. Ohne Erfolg. BGH habe in der Bolzplatzentscheidung zur Frage der Mangelhaftigkeit einer Mietsache bei Baulärm vom Nachbargrundstück Folgendes ausgeführt: Seitenlange wörtl. Zitate und schließlich die Feststellung: Dem schließt sich das erkennende Gericht an. AG Schöneberg, Urt. v , 15 C 353/14, GE 2015, 1536 S. 14
15 Großbaustelle in München Fall: M begehren Rückerstattung zu viel gezahlter Miete. Begründung: Miete sei wg. Lärms einer gegenüber der Mietwhg. gelegenen Großbaustelle zwischen 08/2013 und 07/2014 gemindert gewesen. Errichtung neuen Quartiers mit 200 Wohnungen, Geschäften, Büros, Restaurants, 1 Kindertagesstätte und 1 Hotel, wobei vorher sämtliche auf dem Areal vorhandene Gebäude abgerissen wurden. Mit Erfolg? LG München I, Urt. v , 31 S 20691/14, ZMR 2016, 290 S. 15
16 Entscheidung LG München: wg. Beweislast Rückzahlung! Lärmprotokoll (-tagebuch) des M nicht erforderlich. Grdsl. reicht Darstellung, welche Art von Beeinträchtigungen zu welchen Tageszeiten über welche Zeiträume und in welcher Frequenz auftreten. Großprojekt: Baufahrzeuge, Verkehr- und Maschineneinsatz Lärm- und Schmutzemissionen offenkundig. Gleichbleibende durchschnittliche Minderungsquote zulässig. S. 16
17 Bolzplatz-Urteil gilt auch für Lärm einer Großbaustelle. Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen von Nachbargrundstück sind grdsl. kein Mangel, wenn auch V Immissionen als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss, es sei denn anderslautende BV. Aber: Soweit V sich auf Ausschluss des Minderungsrechts des M beruft, ist er für fehlende eigene Abwehrmöglichkeiten darlegungs- und beweispflichtig. S. 17
18 Baustelle 63. Kammer LG Berlin Bolzplatz-Urteil auf Nachbarbaustelle anwendbar. Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen kein Mangel wg. fehlender Abwehrmöglichkeit. Konkludente negative BV, weil V bei Besichtigung mit Hinweis auf Baustellenschild erklärte, sie gehe nicht davon aus, dass in nächster Zeit mit Bauarbeiten begonnen werde? Nein, kein Wille V, Beschaffenheitsgarantie abzugeben, dass Bauarbeiten in Vertragszeit nicht stattfinden. LG Berlin, Urt. v , 63 S 177/15, GE 2016, 329 S. 18
19 Baustelle 67. Kammer LG Berlin (a.a.) Bauimmissionen durch Errichtung Tiefgarage und Neubau auf Nachbargrundstück. = Selbstverständlich Mangel der Mietwohnung. Bolzplatzentscheidung nicht einschlägig, da sie dauerhafte, nicht vorübergehende Immissionsveränderung betrifft. I.Ü. keine Lücke im Vertrag keine ergänzende Auslegung. Konkludente BV : Wohnraum entspricht üblichem Mindeststandard vergleichbarer Räume und ermöglicht M zeitgemäßes Wohnen. LG Berlin, Urt. v , 67 S 76/16, ZMR 2016, 693 S. 19
20 Hotelbetrieb im Hinterhof in Berlin Einige Zeit nach MV-Abschluss nimmt Hotel im Hinterhof (60 Zimmer, App., Ferinewhg en) Betrieb auf erhebliche Lärm- und sonstige Immissionen durch touristische Nutzung. 20 % Minderung prima facie! Bolzplatz-Urteil nicht anwendbar (auch wenn dauerhaft), - Ausmaß der Beeinträchtigungen. - Keine Lücke, da konkludente BV. - V selbst hat an Hotel vermietet. LG Berlin, Urt. v , 67 S 162/16, NZM 2016, 679 S. 20
21 Fazit Das Licht am Ende des Tunnels ist meist ein hereinkommender Zug! S. 21
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 112/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrSch - Mängel des Mietobjektes, Schimmel, Schall und Schadstoffe
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Sch - Mängel des Mietobjektes, Schimmel, Schall und Schadstoffe Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg S. 1 Sachmangel Mangel: nachteilige
MehrMietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013
Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:
MehrMietfläche und Beschaffenheitsvereinbarung
Mietfläche und Beschaffenheitsvereinbarung Prof. Dr. Martin Häublein Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Rosenheim, den 26. April 2012 31. Fachgespräch des ESW zum Mietrecht 1 Gliederung I. Begriff
Mehr31. Fachgespräch Mietrechtstage des ESWiD
31. Fachgespräch Mietrechtstage des ESWiD Vertragsgerechte Qualität von Wohn- und Gewerberaum Sicherheit der Mieträume Ruth Breiholdt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Mietund Wohnungseigentumsrecht,
MehrAktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Dr. Karin Milger 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen 1 Modernisierung BGH NZM 2011, 849
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 152/12 URTEIL Verkündet am: 19. Dezember 2012 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja
MehrErfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen
Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 317/13. vom. 18. März in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 317/13 BESCHLUSS vom 18. März 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. März 2014 durch die Richterin Dr. Milger als Vorsitzende, die
MehrVorlesung BGB II - Übungsteil
Vorlesung BGB II - Übungsteil Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Sommersemester 2012 7. Besprechungsfall Viel Lärm zur Nachtzeit A. Herausgabe der Wohnung An.: 546 I BGB Voraussetzung: Beendigung
MehrDer gestörte Nachbar Überbau und andere Beeinträchtigungen fremder Grundstücke
11. Pantaenius Immobilientagung 17.11.2011 Empire Riverside Hotel Hamburg Der gestörte Nachbar Überbau und andere Beeinträchtigungen fremder Grundstücke Rechtsanwalt Christopher Nierhaus Fachanwalt für
MehrNachbarschaftslärm aus Sicht des Mieters eine rechtliche Betrachtung Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin,
Nachbarschaftslärm aus Sicht des Mieters eine rechtliche Betrachtung Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 12.12.2013 Wann ist Lärm ein Mietmangel? 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte, Pflichten, Gewährleistungsrecht
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte,, srecht Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe
Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe 31. Fachgespräch - Mietrechtstage Rosenheim 26. April 2012 Richter am AG Dr. Ulf Börstinghaus Folie 2 Ausgangslage 1. Angabe einer Wohnfläche in einem
MehrNewsletter Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Juni 2015. Mietmangel: Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch neuen Bolzplatz?
Newsletter Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Juni 2015 Mietmangel: Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch neuen Bolzplatz? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Grundsatzentscheidung zu der Frage
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrNutzungsentschädigung
Nutzungsentschädigung Überblick Gibt der Mieter die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung
MehrI. Anspruch K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 437 Nr. 2, 326 V, 323 I, 346 I BGB 1
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 Fall 3: Lösung Frage 1: I. Anspruch K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 437 Nr. 2, 326 V, 323 I, 346
MehrMietrechtänderungsgesetz 2013
Mietrechtänderungsgesetz 2013 Erleichterung energetischer Maßnahmen Bekämpfung Mietnomaden Mieterschutz bei Umwandlung in WEG Berliner Räumung Kappungsgrenze Mieterhöhung Minderungsauschluss Bisher nur,
MehrMietrechts-Warm up Aktuelle (BGH-) Rechtsprechung
19. Pantaenius-Immobilientagung am 19.11.2015 in Hamburg Mietrechts-Warm up Aktuelle (BGH-) Rechtsprechung von dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frank Weißenborn Wanderer
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I
MehrMietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
MehrDNotI. Dokumentnummer: 5zr47_07 letzte Aktualisierung: 1.2.2008 BGH, 1.2.2008 - V ZR 47/07. BGB 906 Abs. 2 Satz 2
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 5zr47_07 letzte Aktualisierung: 1.2.2008 BGH, 1.2.2008 - V ZR 47/07 BGB 906 Abs. 2 Satz 2 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch umfasst Schäden an beweglichen
MehrLösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder
1 Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder Trennen: A. Ansprüche der I gegen S B. Ansprüche der S gegen I A. Ansprüche der I gegen S I. Anspruch auf Zahlung von 159 gemäß 433 II BGB 1. Kaufvertrag
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 223/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 4. April 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrModernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht
Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Muss der Mieter jede Modernisierung dulden? Eine häufig von unseren Mitgliedern gestellte Frage. Darf der Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen? Wie ist
MehrWohnungs- und mietrechtliche Informationen
Wohnungsmängel - Mietminderung Information über Rechte und Pflichten bei Wohnungsmängeln Das Wichtigste in Kürze Die Frage, ob ein Wohnungsmangel vorliegt und wer den Mangel zu beheben hat, führt in der
MehrDas BGH-Heizkörper-Urteil: Kritik und Konsequenzen
Beispielbild Das BGH-Heizkörper-Urteil: Kritik und Konsequenzen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen am 26. Oktober 2012 Thema und Ausgangsfragen Untersuchungsgegenstand:
MehrHenrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer
Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Müller & Hillmayer Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 36/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Juli 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrInhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...
Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
MehrAbnahme des Gemeinschaftseigentums
12. Weimarer Baurechtstage 21./22.02.2013 Abnahme des Gemeinschaftseigentums - Systematische Darstellung der Rechtslage RA Dr. Andreas Ott Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachwanwalt für
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 231/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrBGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU?
1 BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 7. Berlin-Brandenburger Verwalterforum 08.11.2016 Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin/Köln Die richtige Abrechnung von 2 Betriebskosten -
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 30/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrMit VOB/B ist es besser, weil.
Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich
MehrMietminderung wegen Wohnflächenabweichung bei möblierter Wohnung
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr209_10 letzte Aktualisierung: 26.05.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10 BGB 536 Abs. 1 S. 2 Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung bei möblierter Wohnung
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 181/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Dezember 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrAnspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.
Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 194/99 BESCHLUSS vom 17. Januar 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 69 Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit
MehrEnergieeinsparung und Betriebskosten
32. Mietrechtstage des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Hubert Blank Energieeinsparung und Betriebskosten I. Das Energiekonzept der Bundesregierung und das
MehrDie Einführung neuer Betriebskosten
Abrechnungstage der ARGE Mietrecht und Immobilien 01. Februar 2013 in Celle Die Einführung neuer Betriebskosten Referentin: RAin Ruth Breiholdt, Hamburg S. 1 Neue Betriebskosten Neue BK = solche, 1. deren
MehrDie10häufigsten Fragen zumkinderlärm
Checkliste Die10häufigsten Fragen zumkinderlärm Inwieweit dürfen Kinder in der Mietwohnung spielen? Sind dabei Ruhezeiten Einzuhalten? Was gilt für das Spielen auf Hof- oder Spielflächen? Kann die Hausordnung
MehrMietrecht: BGH erlaubt Abrisskündigung. Mietrecht: Anfechtung des Mietvertrags auch nach dessen Vollzug
Newsletter Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht 02. Februar 2009 Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich Willkommen zu unserem heutigen Newsletter für Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
MehrUrteil IM NAMEN DES VOLKES
Landgericht Hamburg Az.: 334 S 61/13 913 C 401/12 AG HamburgSt. Georg Verkündet am 08.01.2015.., JAng Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Urteil In der Sache.. IM NAMEN DES VOLKES Klägerin und Berufungsbeklagte
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrMietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen
Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem
MehrWas kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung
Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 02/2012 Gewerberaummietrecht Der Mieter ist auch ohne besondere Vereinbarung im Mietvertrag zur Zahlung von Umsatzsteuer auf die Kaltmiete
MehrWertsicherungsklauseln in Mietverträgen
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen In Mietverträgen werden häufig zur Wertsicherung des Mietpreises Wertsicherungsklauseln oder Preisklauseln/Indexklauseln vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrR e c h t s a n w ä l t i n. Andrea Lesser. Vortrag. zum Thema:
R e c h t s a n w ä l t i n Ferdinand-Rhode-Str. 5 04107 Leipzig www. der-rechtsladen.de Vortrag zum Thema: Kritische Auseinandersetzung zu dem Thema: Informationsbeschaffung und Datenschutz im Mietverhältnis
MehrGdW kompakt. Die Mietrechtsreform 2012
GdW kompakt Die Mietrechtsreform 2012 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Mecklenburgische Straße 57 14197 Berlin Telefon: +49 30 82403-0 Telefax: +49 30 82403-199
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 21/2007 Ehewohnung: Kann ein Ehepartner nach der Scheidung seine Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen? (OLG Köln, Beschl. v. 9.1.2007
MehrDer Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms
ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm 12. Dezember 2013 in Berlin Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms Dr. Rudolf Brüggemann Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 70/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
Mehr14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht
14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht von Rechtsanwalt Thomas Kern Leimen e.v. 69181 Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: 06224-78203 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
MehrSchäden am Sondereigentum wer haftet und wer nicht?
Schäden am Sondereigentum wer haftet und wer nicht? Verwaltungsbeiratsseminar 30.08.2014 Referent: Volker Grundmann RA u. FA f. Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beispiel: Wasserschaden am Sondereigentum
MehrMieterhöhung nach energetischer Sanierung?
Mieterhöhung nach energetischer Sanierung? Referent: Rolf Janßen Geschäftsführer DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.v. Energiepunkt Frankfurt Vorträge im Sophienhof, 14.05.2013 Modernisierung:
Mehr2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Seite 2 hat das Amtsgericht Leipzig durch Richter am Amtsgericht Petersen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02. Februar 2006 für R e c h t e r k a n n t : 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten
MehrKindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida
Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Dienstvertrag, 611 BGB ff. 614 -Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nachder Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die
MehrRechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR
Rechtliche Aspekte für erfolgreiche Contracting-Modelle in der Wohnungswirtschaft die Mieter-GbR Vortrag von Ralf M. Vorstand Forum Contracting e.v. 1 Vortragsübersicht Kanzleiprofil Forum Contracting
MehrHerzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung
Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels
MehrAuswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen. Jens Grundei, Rechtsanwalt
Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen Jens Grundei, Rechtsanwalt 18.te Immo-Goe unwirksame Klausel = besenreine Herausgabe der Wohnung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 48/13 Verkündet am: 24. Januar 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Prüfungsschema 1. Anwendbarkeit Handelt es sich um eine nach 310 IV BGB ausgeschlossene Vertragsart? 2. Liegen AGB isd 305 I BGB vor? (siehe auch unten II. 1.) Vertragsbedingungen......die
MehrDie Zulässigkeit von Versorgungssperren wegen Zahlungsrückständen gegenüber Mietern
Sandra Bross Die Zulässigkeit von Versorgungssperren wegen Zahlungsrückständen gegenüber Mietern Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Einleitung 13 Kapitel 1: Die Rechtsprechung zu Versorgungssperren durch
MehrNachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB
19. Pantaenius-Immobilientagung am 19. November 2015 in Hamburg Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 906 BGB [Zuführung unwägbarer Stoffe] (1) Der Eigentümer
MehrFLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf
FLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-Nr: Adresse: 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage / Provision:
Mehr»Betriebskosten und Schönheitsreparaturen: Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die Praxis«
7. Pantaenius-Immobilientagung am 5. November 2009 in Hamburg»Betriebskosten und Schönheitsreparaturen: Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die Praxis«RA Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 Teil
MehrVoraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)
Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) 1. Einigung a) Antrag/Angebot (auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung) (1) Erforderlicher Inhalt: wesentliche Vertragsbestandteile
MehrEinführungsfall Drittschadensliquidation (JuS 2007, 610)
Einführungsfall Drittschadensliquidation (JuS 2007, 610) Der Hamburger Student V verkauft seinen Computer an den Berliner K und lässt ihn auf dessen Wunsch nach Berlin versenden. Transporteur T verwechselt
MehrWindenergietage 2015
Windenergietage 2015 10. - 12. November 2015 Nutzungsvertragsrecht: Neue Rechtsprechung und weitere Entwicklungen Marion Westphal-Hansen Rechtsanwältin FA für Verwaltungsrecht und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrLG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung
Gericht OLG Hamburg Aktenzeichen 5 W 24/10 Datum Beschluss vom 27.04.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss Urheberrecht, Internetrecht
MehrRechtssichere Abnahme der Werkleistung
www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand
MehrHaus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft
Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Rauchmelderpflicht Dr. Holger Neumann Geschäftsführer Haus & Grund Magdeburg e.v. Haus & Grund Magdeburg e.v., Halberstädter Str. 10, 39112 Magdeburg, www.hugma.de
MehrD. Literaturempfehlungen
den Mieter i.s.d. 07 BGB unangemessen benachteiligen würde. D. Literaturempfehlungen Langenberg, Betriebskostenrecht, 6. Aufl. 01, F Rn. 151 ff. Hannemann in: Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch
MehrFeststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter
Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter Horst Müller Kanzlei Rechtsanwalt Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei für privates
MehrMietspiegel 2010 für die Stadt Norden
Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 166/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2004 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrLG Saarbrücken Urteil vom , 11 S 87/07. Tenor
R e c h t s a n w ä l t e D r. B a u e r & K o l l e g e n R E C H T S A N W Ä L T E & F A C H A N W Ä L T E i n N E U N K I R C H E N / S A A R s e i t 1 9 3 5 w w w. 1 a r e c h t s a n w a e l t e.
Mehr7. Verwalterforum. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG. RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Aachener Str. 500 50933 Köln Tel. 0221-934663-0 Fax 0221-934663-30 7. Verwalterforum Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar BERNHARD GRÄMLICH Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 10., neu bearbeitete
MehrMaklerrecht I Basics
Maklerrecht I Basics ImmobilienScout24-Foren 2009 Dr. Oliver Buss LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht [www.dres-ruge.de] Problemschwerpunkte Maklervertrag,
MehrDie sieben Sünden im Mietrecht
Rechtsanwalt Thomas Hannemann - Karlsruhe Die sieben Sünden im Mietrecht 23. Deutscher Verwaltertag 17./18. September 2015 in Berlin 1 1. Alles schriftlich oder? Abgesehen von den allseits bekannten Beweisproblemen
Mehr23. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht. Samstag, 20. April 2013 ASC Clubhaus, Danziger Str. 21, Göttingen
23. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht Samstag, 20. April 2013 ASC Clubhaus, Danziger Str. 21, 37083 Göttingen Die erleichterte Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungsansprüchen
MehrVerkehrssicherungspflichten und Sicherheit der Mieträume
13. Pantaenius-Immobilientagung 15. November 2012 Hamburg Verkehrssicherungspflichten und Sicherheit der Mieträume Referentin: RAin Ruth Breiholdt, Hamburg Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung
MehrRECHT AKTUELL. Ausgabe VII-VIII/2013. 27. August 2013. Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht
27. August 2013 RECHT AKTUELL Ausgabe VII-VIII/2013 Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht aclanz Partnerschaft von Rechtsanwälten An der Hauptwache 11 (Alemanniahaus), 60313 Frankfurt
MehrHINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Mietrecht
Mietrecht Vorfrage: GbR als Mietpartei BGH: GbR rechtsfähig Gesellschafter haften als Gesamschuldner Bei Außen-GbR haftet GbR in jeweiliger Zusammensetzung Mietvertrag Grundsätzlich formfrei Bei längerfristigen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 20. Dezember 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 132/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Dezember 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrDie Abnahme im Architektenrecht
Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI
MehrDas Mietrechtsnovellierungsgesetz (Mietpreisbremse) - mögliche Rechtsfolgen
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz (Mietpreisbremse) - mögliche Rechtsfolgen VorsRi`in LG Paschke 1 I. Rechtsverordnung VorsRi`in LG Paschke 2 556d BGB-E Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
MehrGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.
MehrMietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich.
Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Dieses Formular dient lediglich zur Vorbereitung. I.d.R. Wird ein persönliches Gespräch dennoch
MehrVerkehrssicherungspflicht Die Umlage der Kosten. Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln
Die Umlage der Kosten Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln www.e-b-z.de 2015 Prof. Dr. Volker Eichener Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? In 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB
MehrBeispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild
Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild Die Studentin S sieht im Schaufenster einer Boutique ein Abendkleid, das mit einem Preis von 250 ausgestellt ist. Im Geschäft bittet sie die Inhaberin
Mehr