Niederschrift. des Finanzausschusses. im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5

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1 Niederschrift über die 08. Sitzung der Wahlperiode am: Ort: Beginn/Ende: des Finanzausschusses im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5 19:00 Uhr/ 21:20 Uhr TeilnehmerInnen: Ausschuss Herr Björn Wahnfried Stadtverordnete/r Herr Wilfried Janson Stadtverordnete/r Herr Horst Möller Stadtverordnete/r Herr Christof Rietzke Bürgerliches Mitglied Frau Renata Hoffmann Bürgerliches Mitglied Vertreterin Frau Reichardt- Mewes Herr Heinz Drenkberg Stadtverordnete/r Vorsitzender Herr Bernd Neppeßen Bürgerliches Mitglied Vertreter Herr Vosgerau Herr Sven Seligmann Bürgerliches Mitglied Herr Jürgen Schneider Stadtverordnete/r Gäste Frau Eva Bendrien Seniorenbeirat, bis TOP 8 Verwaltung Frau Mandy Treetzen Verwaltung Herr Malte Schaarmann Verwaltung bis TOP 8 Herr Jürgen Fahl Frau Kammer Personalrat, bis TOP 5 Herr Bürgermeister Tassilo von Bary Verwaltung Herr Sven Nils-Olsson-Boy Schriftführer Es fehlen: Herr Heiko Vosgerau Frau Birgit Reichardt-Mewes

2 Tagesordnung: Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Aktuelles aus dem Fachbereich Finanzen 5. Einführung des Leistungsentgelts nach 18 TVöD bei der Stadt Bad Oldesloe 6. Zwischenbericht der Stadtwerke Bad Oldesloe für das zweite Halbjahr Bericht über die bereits vom Bürgermeister genehmigten überund außerplanmäßigen Ausgaben / Verpflichtungsermächtigungen gemäß 4 Haushaltssatzung 8. Mitteilungen/Anfragen 0349/ / Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 9. Miteilungen/Anfragen 10. Inanspruchnahme der Position "Unvorhergesehenes" im Jahr Beschlusskontrolle 0348/

3 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Eröffnung der Sitzung Herr Drenkberg eröffnet die achte Sitzung des Finanzausschusses. Er teilt mit, dass das Protokoll der letzten Sitzung aufgrund Abwesenheit der Vorsitzenden bisher nicht vorgelegt werden konnte. Arbeitsauftrag An

4 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung Herr Janson nimmt an der Sitzung teil. Herr Drenkberg stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der Finanzausschuss ist mit neun anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Die vorstehende Tagesordnung wird mit einstimmiger Beschlussfassung über die Beratung der Tagesordnungspunkte 9 bis 11 in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen Arbeitsauftrag An

5 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Einwohnerfragestunde Schriftliche Anfragen liegen nicht vor, mündliche werden nicht gestellt. Arbeitsauftrag An

6 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Aktuelles aus dem Fachbereich Finanzen Jahresabschluss 2008 Frau Treetzen berichtet zum Jahresabschluss Trotz des Gewerbesteuereinbruches Ende 2008 ist dieser positiver als erwartet ausgefallen. Der Verwaltungshaushalt konnte mit einer Verbesserung von rd. 2 Mio. abgeschlossen werden, der Gesamthaushalt mit einer Verbesserung von rd. 4,3 Mio.. Der allgemeinen Rücklage wurden rd. 5,6 Mio. zugeführt. Die Verbesserungen ergeben sich hauptsächlich aus Einsparungen bei Ausgaben. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Verbesserung auch aus der Verlagerung von rd. 2 Mio. an Haushaltsmitteln aus dem Haushalt 2008 in den Haushalt 2009 resultiert. Der Erläuterungsbericht zum Haushalt 2008 und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Haushalt 2008 sollen im April den politischen Gremien vorgelegt werden. Konjunkturprogramm Herr von Bary teilt mit, dass 14,9 Mio. aus dem Konjunkturprogramm für Schulbaumaßnahmen nach Stormarn fließen werden. Für Infrastrukturmaßnahmen werden voraussichtlich rd. 8 Mio. nach Stormarn fließen. Es wird ein Gespräch mit dem Landrat am stattfinden. Vom Land werden Mitte März entsprechende Richtlinien erwartet. Frau Treetzen ergänzt, dass die Planungsarbeiten für die Maßnahmen der Prioritätenliste zz. im Hause durchgeführt werden. Herr Rietzke weist darauf hin, dass die Kommunen einen Eigenanteil von 25 %, nicht wie anfangs erwartet von nur rd. 10 %, aufbringen müssen. Frau Treetzen führt aus, dass die haushaltsmäßige Ordnung der notwendigen haushaltsmittel voraussichtlich im Rahmen über-/außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen erfolgen wird. Arbeitsauftrag An

7 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Einführung des Leistungsentgelts nach 18 TVöD bei der Stadt Bad Oldesloe Herr Schaarmann erläutert anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, die Einführung des Leistungsentgelts nach 18 TVöD bei der Stadt Bad Oldesloe. Arbeitsauftrag An

8 Agenda Einführung des Leistungsentgelts nach 18 TVöD bei der Stadt Bad Oldesloe Finanzausschuss am Tarifvertragliche Regelung 2. Vorteile 3. Budgetermittlung 4. Einbeziehung der Beamten 5. Betriebliche Kommission 6. Dienstvereinbarung 7. Leistungsmessung 8. Zielvereinbarungen 9. Auszahlungsmechanismen 10. Verteilungsmechanismen 11. Schlusswort Tarifvertragliche Regelung In 18 TVöD ist das Leistungsentgelt bereits abschließend tariflich geregelt: Das Leistungsentgelt soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden Einführung ab dem Tarifvertragliche Regelung Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt Das Leistungsentgelt muss grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein Tarifvertragliche Regelung Was soll durch die Einführung von Leistungsentgelt erreicht werden? 2. Vorteile Vorteile des Beschäftigten Leistung steigern Gerechtigkeit (Leistung lohnt sich) Unternehmens- und Führungskultur neu definieren Transparenz erzeugen Begriff Leistung in allen Bereichen definieren Die Kommunikation verändert sich Akzeptanz schaffen Offenheit und Vertrauen schaffen Leistungsträger binden Leistungsbremsen aktiv angehen/beseitigen Sie/Er kennt ihre/seine zukünftigen Arbeitsschwerpunkte und legt ihre/seine persönlichen Ziele mit ihrer/seiner Führungskraft fest Sie/Er weiß genau, was ihre/seine Führungskraft von ihr/ihm erwartet Sie/Er erhält Feedback über ihre/seine Leistung 5 6 1

9 2. Vorteile Vorteile der Führungskraft Sie/Er erhält eine klare Übersicht über die Ziele ihres/seines Teams Sie/Er erhält Feedback über ihre/seine Führungsarbeit Sie/Er setzt aktiv Maßnahmen der Personalentwicklung und Mitarbeiterförderung ein 2. Vorteile Vorteile des Arbeitgebers Leistungsentgelt ermöglicht eine aktive Steuerung des Personals Ziele der Beschäftigten und der Organisation werden aufeinander abgestimmt Die Leistungserwartungen werden dokumentiert und transparent Offene Gespräche und Feedback werden gefördert und geben Orientierung Budgetermittlung 18 Abs. 3 TVöD Für das Leistungsentgelt ist das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von 1% der ständigen Monatsentgelte aller unter dem Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers festzulegen Heranzuziehen ist der Bezugszeitraum der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres ( ) Budget 2007: : : Budgetermittlung Das Budget ist auf 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres gedeckelt, es darf nicht mehr und nicht weniger ausgezahlt werden und ist zweckentsprechend zu verwenden Die Zielgröße für das Volumen des Leistungsentgelts ist mit 8% des Jahresentgelts (ständige Monatsentgelte) definiert Das zunächst vereinbarte Volumen liegt so lange bei 1%, bis die Tarifvertragsparteien einen höheren Prozentsatz vereinbaren Einbeziehung der Beamten Regelungen gelten nur für den Tarifbereich Eine entsprechende rechtliche Regelung für den Beamtenbereich fehlt bislang Verbeamtete Führungskräfte sind vom Leistungsentgelt ausgeschlossen, müssen aber maßgeblich die Umsetzung begleiten und unterstützen Konfliktpotenzial und fehlende Akzeptanz! 4. Einbeziehung der Beamten Es empfiehlt sich, ein umfassendes und alle Beschäftigten einbeziehendes System zu entwickeln Leistungsprämienverordnung vom sieht lediglich 15% der Beamtinnen/Beamten vor (inkl. Gruppenprämie) Bereitstellung der finanziellen Mittel über den ersten Nachtrag 2009 (1% der ständigen Beamtenbezüge ca )

10 5. Betriebliche Kommission Die Aufgaben im Rahmen des Leistungsentgelts richten sich nach 18 Abs. 7 TVöD: Mitwirkung bei der Entwicklung des betrieblichen Systems Controlling des betrieblichen Systems Beratung von schriftlichen Beschwerden In Bad Oldesloe gleichzeitig Aufgabe, die Dienstvereinbarung zu erarbeiten 5. Betriebliche Kommission Besetzung bei der Stadt Bad Oldesloe: Dienststelle Personalrat: Malte Schaarmann Manuela Knape Stefan Teich Marion Gurlit (beratendes Mitglied) Barbara Kammer Jutta Wiebrow-Seiller Torben Klöhn Dienstvereinbarung Die Umsetzung muss auf betrieblicher Ebene durch eine Dienstvereinbarung konkretisiert werden Die Einführung des Leistungsentgelts setzt eine einvernehmliche Dienstvereinbarung voraus einvernehmlich nach 38 Abs. 3 TVöD = nur ohne Entscheidung der Einigungsstelle Die Leistungsziele müssen in der regelmäßigen Arbeitszeit erreichbar sein 6. Dienstvereinbarung Der Soll-Inhalt der Dienstvereinbarung ist in 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD aufgeführt (nicht abschließend): Verfahren der Einführung Zulässige Kriterien der Zielvereinbarungen Ziele zu Sicherung und Verbesserung der Effektivität und Effizienz Auswahl der Formen von Leistungsentgelten, der Methoden sowie der Kriterien der aufgabenbezogenen Bewertung Anpassung von Zielvereinbarungen bei wesentlichen Veränderungen der Geschäftsgrundlagen Dienstvereinbarung Vereinbarung von Verteilungsgrundsätzen Überprüfung und Verteilung des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens Dokumentation und Umgang mit Auswertungen über Leistungsbewertung 7. Leistungsmessung Leistungsbewertung Nicht messbare Leistungen können erfasst werden, hat aber weniger Wirkung auf Motivation und Leistung Zielvereinbarung Komplexer, aber höhere Wirkung auf Motivation und Leistung In Bad Oldesloe zunächst Leistungsmessung ausschließlich über Zielvereinbarungen

11 8. Zielvereinbarungen 8. Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen und Zielerreichung Freiwillige Abrede zwischen der Führungskraft und den einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigungsgruppen über Leistungsziele und die Bedingung ihrer Erfüllung Zum festgelegten späteren Zeitpunkt wird die Erfüllung überprüft und der Grad der Zielerreichung festgestellt Ziele Maßstab Zielerreichung Zwischenwerte Was soll in diesem Jahr erreicht werden? Nach welchem Wert wird die Zielerreichung bestimmt? %,, Datum Welche Stufen der Zielerreichung soll es geben? 50, 75, 100, 125 Sollen zwischenwerte berücksichtigt werden? 66% Zielvereinbarungen Ziele müssen SMART sein S spezifisch sie müssen eindeutig, konkret und präzise formuliert werden M messbar es müssen sowohl für die Messung als auch für die Beurteilung der Zielerreichung konkrete Kriterien festgelegt werden 8. Zielvereinbarungen R realistisch die Erreichung der Ziele muss der Beschäftigte selbst beeinflussen können T terminiert es muss ein Zeitpunkt angegeben werden, an dem das Ziel erreicht bzw. der Grad der Zielerreichung gemessen werden soll A angemessen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des einzelnen Beschäftigten Zielvereinbarungen Kaskadische Ableitung Schwerpunkte und Leitziele für die kommende Zielvereinbarungsperiode werden von der Verwaltungsleitung festgelegt Darauf ausgerichtet schließ die Verwaltungsleitung Zielvereinbarungen mit der ihr unmittelbar nachgeordneten Ebene, diese wiederum mit den Leiterinnen und Leitern der nächsten Ebene Am Ende ist mit jedem Beschäftigten ohne Führungsverantwortung eine Zielvereinbarung geschlossen worden 9. Auszahlungsmechanismen Formen des Leistungsentgelts: Leistungsprämie einmalige Zahlung am Ende des Bewertungszeitraums auf Basis einer Zielvereinbarung, die erfüllt worden ist, oder Leistungsbewertung Leistungszulage i.d.r. als monatlich wiederkehrende Zahlung i.d.r. befristet und immer widerruflich

12 9. Auszahlungsmechanismen Erfolgsprämie in Abhängigkeit von einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zusätzlich zum Startvolumen von 1% ( 18 Abs. 3 TVöD) In Bad Oldesloe Leistungsentgelt als Leistungsprämie 10. Verteilungsmechanismen Modelle der Verteilung: Individualmodell jeweiliges individuelles Entgelt Entgeltgruppenmodell einheitlich für jede Entgeltgruppe/einheitlicher Grundwert Pauschalmodell fiktiver Faktor für jede Entgeltgruppe Verteilungsmechanismen Sozialismusmodell differenziert Entgeltfaktor wird über mehrere Gruppen vereinheitlicht Sozialismusmodell global gleiches Leistungsentgelt für alle In Bad Oldesloe 50% individueller Sockelbetrag und 50% entgeltgruppenabhängiger Betrag 10. Verteilungsmechanismen Regelungsbedarf für Sonderfälle: Aufnahme einer neuen Tätigkeit im laufenden Jahr Ausscheiden aus einer Tätigkeit im laufenden Jahr Beurlaubung Krankheitsausfall Veränderung der Arbeitszeit Altersteilzeit Höhergruppierung Mutterschutz/Elternzeit Verteilungsmechanismen Falls keine Regelung vorhanden: Kommt bis zum keine Dienstvereinbarung zustande, wird im Dezember % des Tabellenentgelts des Monats September 2007 ausgezahlt Kommt bis zum keine Dienstvereinbarung zustande, wird im Dezember % des Tabellenentgelts des Monats September 2007 ausgezahlt; der Rest des Gesamtvolumens wird in das Folgejahr übertragen 10. Verteilungsmechanismen Kommt auch in den Folgejahren keine Dienstvereinbarung zustande, gilt die 6%-Regelung sinngemäß Intention: Wenn man sich nicht einigt, wird Geld zurückgehalten Es ist ein konstruktives Verhalten der Betriebsparteien gefordert

13 11. Schlusswort Die in 18 Abs. 1 TVöD formulierten Grundgedanken des Tarifvertrages zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung setzen einen Kulturund Bewusstseinswandel von Verwaltungsführung voraus Eine sorgfältige Umsetzung ist ratsam 31 6

14 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Zwischenbericht der Stadtwerke Bad Oldesloe für das zweite Halbjahr 2008 Sachverhalt: Sitzungsvorlage der Stadtwerke vom Auf Nachfrage von Frau Hoffmann führt Herr Fahl aus, dass aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit die Nutzerzahlen bei einer Öffnung des Freibades bereits im April oder Mai zu gering sind. Die Wassertemperatur ist unabhängig von den Wetterbedingungen bis Ende Mai zu niedrig. Lt. Badesicherheitsverordnung Schleswig-Holstein besteht die Verpflichtung, eine Badeaufsicht vorzuhalten. In der weiteren Diskussion wird um eine Vorlage für die nächste Sitzung des Finanzausschusses (Öffnung bereits zum 01. Mai, Darstellung der Kosten) gebeten. Frau Bendrien bittet aus Attraktivitätsgründen darum, die Blumenkübel beim Freibad schon mit Öffnung und nicht erst im Laufe der Saison zu bepflanzen. Arbeitsauftrag An

15 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Bericht über die bereits vom Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben / Verpflichtungsermächtigungen gemäß 4 Haushaltssatzung Sachverhalt: Sitzungsvorlage des Fachbereiches II vom Beschluss Der Bericht über die Bewilligung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben durch den Bürgermeister gem. 4 der Haushaltssatzung wird für das Haushaltsjahr 2008 zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen Arbeitsauftrag An

16 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Mitteilungen/Anfragen Gebäude Königstraße 33, Volkshochschule Herr von Bary berichtet, dass der BPA sich einig war, dass das Gebäude bei Erhalt und eines vorliegenden Nutzungskonzeptes verkauft werden soll. Nach vorheriger Beratung im BSKA wird für die Sitzungen im April/Mai ein Grundsatzbeschluss zum Verkauf im FA und der STVV vorbereitet. Frau Bendrien und Herr Schaarmann verlasen die Sitzung. Arbeitsauftrag An

17 Niederschrift öffentlich über die 08. Sitzung des Finanzausschusses am Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Nach Abschluss der nicht öffentlichen Beratungen eröffnet der Vorsitzende den öffentlichen Teil wieder und gibt gemäß 35 Abs. 3 GO die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 9. Miteilungen/Anfragen 10. Inanspruchnahme der Position "Unvorhergesehenes" im Jahr Beschlusskontrolle Es erfolgten keine Beschlüsse. Herr Drenkberg schließt die Sitzung Arbeitsauftrag An

18 Beurkundung - öffentlich der 08. Sitzung der Wahlperiode des Finanzausschusses am: Ort: im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5 Beginn/Ende: 19:00 Uhr/21:20 Uhr Drenkberg Vorsitz Nils-Olsson-Boy Schriftführung

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