Niederschrift Nr. 2/2016

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1 1 Stadt Schönau im Schwarzwald Niederschrift Nr. 2/2016 über die öffentliche Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald am (Beginn: 19:00 Uhr; Ende: 20:30 Uhr) in Schönau im Schwarzwald, Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald Vorsitzender: Bürgermeister Peter Schelshorn Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 10/11 Normalzahl der Mitglieder 12 Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder: Stadtrat Jesko Anschütz Stadträtin Greta Hierholzer Stadtrat Alexander Knobel Stadtrat Dirk Lais Stadträtin Mechthild Münzer Stadträtin Marika Prekur Stadträtin Susanne Schindler Stadtrat Ulrich Schlageter Stadtrat Michael Schröder Stadtrat Sebastian Sladek Stadtrat Jürgen Strohmeier (ab TOP Uhr) Es fehlt entschuldigt: Stadträtin Christine Thoma-Garbe (krankheitsbedingt) Stadtrat Jürgen Strohmeier (bis einschließlich TOP 4 - persönlich verhindert) Sonstige Verhandlungsteilnehmer/-innern Hauptamtsleiter Dietmar Krumm (Schriftführer) Rechnungsamtsleiterin Gisela Schäuble Bauamtsleiter Steinebrunner 12 Hexen der Schönauer Hexen-Clique (zu TOP 10.1) Zuhörer/-innen: 5, darunter zwei Pressevertreter Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.

2 2 Tagesordnung öffentlich TOP 1: Fragestunde für den Bürger TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: TOP 7: TOP 8: TOP 9: TOP 10: TOP 10.1: TOP 11: TOP 12: Bauantrag: Einbau von Dachgauben auf Flst.-Nr. 760/16 (Georg-Färber-Straße 20) Freibad Schönau, Ausstattung Gastronomiebereich (Tische und Stühle) Freibad Schönau, Thekeneinbau Gaststätte Freibad Schönau, Sanierung der Minigolfanlage Photovoltaik-Gemeinschaftsanlage ("Schönauer Schöpfungsfenster"), Jahresrechnung 2015 Landmobil Schönau, Festsetzung der Verleihpreise für das E-Fahrzeug (Renault Zoe) und für die E-Bikes Städtebaulicher Vertrag zu dem Bebauungsplan "Sonnenpark II" Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre der Stadt Schönau im Schwarzwald Hexensitzung (traditionelle Gemeinderatsentführung) Kurzinformationen der Verwaltung Fragen und Anregungen des Gemeinderates Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. TOP 1: Fragestunde für den Bürger Hiervon wird kein Gebrauch gemacht. TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Dem Gemeinderat werden die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.

3 3 Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Zu dieser Niederschrift erklärt Hauptamtsleiter Krumm, dass der Beschlusswortlaut zu TOP 7 Freibad Schönau, Festsetzung der Vorverkaufspreise 2016 nachträglich wie folgt ergänzt wurde: Bei den Bezugsberechtigten für eine Familienkarte werden die bei TOP 6 beschlossene Ergänzung und Änderung für den Saisonkartenvorverkauf ebenfalls berücksichtigt Stadträtin Münzer bittet um eine weitere Protokollergänzung. In TOP 5 Sanierung Freibad Schönau, Entscheidung über die Art der Beheizung (Gas oder Fernwärme) sollte die auf ihre Frage von Bürgermeister Schelshorn gemachte Aussage festgehalten werden, dass die mit der Heizungsinstallation beauftragte Firma mit der nachträglich beschlossenen Beheizungsart Fernwärme und Absorber einverstanden ist. Der Gemeinderat ist mit den beiden Protokollergänzungen einhellig einverstanden. Im Übrigen wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom anerkannt. TOP 3: Bauantrag: Einbau von Dachgauben auf Flst.-Nr. 760/16 (Georg-Färber-Straße 20) Wegen Befangenheit von Bürgermeister Schelshorn übernimmt der zweite Bürgermeister- Stellvertreter, Stadtrat Schlageter, den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert. Er weist besonders darauf hin, dass das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liege und sich das Bauvorhaben somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müsse. Diese Forderung werde erfüllt, weshalb vorgeschlagen werde, den Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Bürgermeister Schelshorn und Stadtrat Lais haben wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; sie hatten die Sitzung verlassen. TOP 4: Freibad Schönau, Ausstattung Gastronomiebereich (Tische und Stühle) Der Stadt Schönau im Schwarzwald lag ein Angebot der Firma Huber + Stannek GmbH aus Umkirch zur Ausstattung der Freibadgaststätte mit Tischen und Stühlen vom (Eingang bei der Stadt am ) vor.

4 4 Am Dienstag, den , wurden von Bürgermeister Schelshorn, dem Pächter der Freibadgaststätte (Peter Löw und Beate Frank) und dem Unterzeichner dieser Vorlage mehrere Stühle und Tischplattenmuster getestet bzw. begutachtet. Alle Anwesenden haben sich einstimmig auf die in der Anlage angebotenen Tische und Stühle geeinigt. Diese sind von angemessener Qualität und entsprechen in vollem Umfang den Anforderungen an unser Freibad (u.a. chlortauglich). Deshalb wird von der Verwaltung die Beschaffung dieser Tische und Stühle empfohlen. Das Angebot beinhaltet (alles Nettopreise): - 60 St. Stapelstühle à 70,40 = 4.224,00-10 St, Stapelsessel à 78,40 = 784,00-5 St. Barhocker à 126,40 = 632,00-9 St. Säulentische (120/80 cm) à 349,00 = 3.141,00-8 St. Säulentische (80/80 cm) à 213,00 = 1.704,00 - Anlieferung = 160,00 Die Gesamtsumme beläuft sich auf ,00. Bei den Verhandlungen über die Konditionen konnte erreicht werden, dass der Lieferant bis zum die Preise für das Jahr 2015 anbietet. Bei einer späteren Bestellung gelten die Preise des Jahres Außerdem konnte ein Skonto von 5 % bei sofortiger Zahlung nach Rechnungserhalt ausgehandelt werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt der Beschaffung der Tische und Stühle für die Schwimmbadgaststätte wie angeboten zu. Im Haushaltsplan 2016 sind im Finanzhaushalt entsprechende Mittel eingestellt. Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Für Stadtrat Schröder stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Ausstattung des Gastronomiebetriebes in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters oder des Pächters falle. Der Vorsitzende erklärt, dass beide Varianten möglich seien. Bei kommunalen Einrichtungen erfolge die Kostenübernahme für die Ausstattung aber üblicherweise durch die Kommunen. Für den vorliegenden Fall sei dies hinsichtlich möglicher Pächterwechsel bereits folgerichtig. Außerdem werde dies beispielsweise bei der FC-Vereinsheimgaststätte ebenso praktiziert. Auf Frage von Stadträtin Münzer bestätigt der Vorsitzende, dass lediglich das Angebot der Firma Huber + Stannek GmbH vorliege, da man nur über diese Firma die günstigeren Brauereipreise erhalte. Stadtrat Schlageter ist die Firma Huber+ Stannek GmbH als zuverlässiger und guter Gastronomieausstatter bekannt. Ferner sei es zutreffend, dass die Grundausstattungen von Gastronomiebetrieben grundsätzlich Sache der Vermieter seien. In den Pachtvertrag für die Freibadgaststätte sollte aber einer Selbstbeteiligung des Pächters für eventuelle Schadensfälle an der Einrichtung festgelegt werden. Der Vorsitzende dankt für diesen Hinweis. Ein entsprechende Regelung werde in den Pachtvertrag aufgenommen.

5 5 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der Tische und Stühle für die Schwimmbadgaststätte wie angeboten zu. Im Haushaltsplan 2016 sind im Finanzhaushalt entsprechende Mittel eingestellt. Einstimmiger Beschluss. TOP 5: Freibad Schönau, Thekeneinbau Gaststätte Der Stadt Schönau im Schwarzwald liegt ein Angebot der Firma Zerfass vom zum Einbau einer Thekenanlage in der Freibadgaststätte vor. Das Angebot umfasst die Thekenanlage, Schreinerarbeiten sowie Kühl- und Edelstahlmöbel für insgesamt ,00 (netto). Das Angebot wurde über die Fürstlich Fürstenbergische Brauerei GmbH & Co.KG vermittelt und enthält vergünstigte Brauereipreise. Außerdem enthält das Angebot eine Schankanlage für 986,12 (netto). Ursprünglich war vorgesehen, die gesamte Thekenanlage über ein Bierliefervertrag und ein damit verbundenes zinsloses Darlehen zu finanzieren. Mit dem Vertriebsbeauftragten der Brauerei wurden mehrere konstruktive Gespräche geführt (zuletzt am und am ). Dabei wurden am der Stadt Schönau im Schwarzwald folgende Konditionen angeboten: - Die Brauerei stellt die Thekenanlage (18.627,00 ) der Stadt Schönau im Schwarzwald als zinsloses Darlehen zur Verfügung. - Die Schankanlage wird kostenfrei durch die Brauerei auf Mietbasis zur Verfügung gestellt. - Im Gegenzug wird die vertraglich vereinbarte Bierlieferung um das 3,5 fache erhöht und die Stadt Schönau im Schwarzwald wird Vertragspartner für die Bierabnahme (Voraussetzung für das zinslose Darlehen). Außerdem würde bei Nichterreichen der vereinbarten Bierabnahme ein Malus an die Brauerei fällig, bei Überschreiten würde ein Bonus gewährt. Durch den Malus entsteht ein jährliches Risiko von bis zu 875 (gerechnet auf die bisherige Bierabnahme). Der Zinsvorteil durch das zinsfreie Darlehen würde dagegen bei etwa 150 liegen (jährlich abnehmend). Mit einem Bonus durch das Überschreiten der vereinbarten Bierabnahme ist nach Ansicht der Verwaltung und des Pächters realistisch nicht zu rechnen. Da die Stadt Schönau im Schwarzwald liquide ist und auch das mögliche Risiko durch den Malus zum Zinsvorteil in keinem Verhältnis steht, schlägt die Verwaltung vor, die Thekenanlage selbst zu finanzieren. Haushaltstechnisch wird somit die Tilgung des geplanten zinslosen Darlehens durch die Abschreibung in gleicher Höhe ersetzt. Statt der Tilgung des zinslosen Darlehens wird nun die Abschreibung der Thekenanlage in die Pacht eingerechnet. Die Schankanlage sowie die Bierlieferung ist ausschließliche Angelegenheit des Pächters und ist somit dessen Verhandlungssache. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen der Verwaltung und der Vergabe an die Firma Zerfass zum Angebotspreis von ,00 (netto) zu.

6 6 Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit zusätzlichen Erläuterungen vor. Besonders weist er darauf hin, dass - entgegen dem vorliegenden Angebot - die Bierfässer nicht mehr im Thekenbereich sondern im Keller der Freibadgaststätte gelagert werden. Für den Anschluss der Fässer an die Schankanlage müsse ein Loch durch die Decke gebohrt und eine Leitung zur Schankanlage gelegt werden. Die hierfür entstehenden Kosten heben sich auf, da die im Thekenbereich für die Fässer vorgesehene Kühlung entfalle. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen der Verwaltung - mit der vom Vorsitzenden vorgetragenen Änderung - und der Vergabe an die Firma Zerfass zum Angebotspreis von ,00 (netto) einstimmig zu. TOP 6: Freibad Schönau, Sanierung der Minigolfanlage Der Stadt Schönau im Schwarzwald liegt ein Angebot der Firma Game`n Fun KG vom zur Sanierung der Minigolfanlage im Freibad über insgesamt ,98 (brutto) vor. Darin enthalten ist bereits ein Nachlass von 18%. Auf Nachfrage durch die Verwaltung erklärte sich die Firma Game`n Fun KG bereit, die ursprünglich angebotenen Preise zu halten und auf Preissteigerungen bis zu einer Auftragsvergabe bis Mitte Februar 2016 zu verzichten. Die Sanierung der Minigolfanlage und das Angebot der Firma Game`n Fun KG wurde bereits in der Klausurtagung des Gemeinderats vom behandelt. Das Angebot beinhaltet die Sanierung aller Bahnen (soweit erforderlich) und der entsprechenden Hindernisse. Nicht im Angebot enthalten, aber von der Firma Game`n Fun KG dringend empfohlen, ist die Sanierung der Fundamente und die Sanierung des Fußweges. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Minigolfanlage durch die Firma Game`n Fun KG zum angebotenen Preis von ,98 (brutto) zu. Außerdem wird die Verwaltung ermächtigt, die Fundamente und den Fußweg in Absprache mit dem Förderverein Freibad Schönau zu sanieren. Für die Gesamtmaßnahme sind Mittel von insgesamt ,00 (Finanzhaushalt Auftrag ) in den Haushalt 2016 eingestellt. Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor. Stadträtin Prekur bittet den Förderverein bei den Sanierungsarbeiten für die Fundamente und den Fußweg zunächst außen vorzulassen. Der Verein könne gegenwärtig keine konkrete Aussage machen, in welchem Umfang er bei diesen Arbeiten mitwirke. Der Vorsitzende erwidert, dass dies nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden im vorliegenden Beschlussvorschlag bereits berücksichtigt worden sei. Demzufolge soll die Verwaltung ermächtigt werden, die Fundamente und den Fußweg nur in Absprache mit dem Förderverein zu sanieren. Auf Frage von Stadtrat Sladek erklärt Kassenverwalter Stähle, dass die sanierte Minigolfanlage auf 20 Jahre abgeschrieben werde.

7 7 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Minigolfanlage durch die Firma Game`n Fun KG zum angebotenen Preis von ,98 (brutto) einstimmig zu. Außerdem wird die Verwaltung ermächtigt, die Fundamente und den Fußweg in Absprache mit dem Förderverein Frei- Freibad Schönau zu sanieren. Für die Gesamtmaßnahme sind Mittel von insgesamt ,00 (Finanzhaushalt Auftrag ) in den Haushalt 2016 eingestellt. TOP 7: Photovoltaik-Gemeinschaftsanlage ("Schönauer Schöpfungsfenster"), Jahresrechnung 2015 Das Schreiben der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) Energie GmbH vom mit der Jahresabrechnung 2015 ist in der Anlage beigefügt. Die Abrechnung mit dem Ausschüttungsergebnis von netto 435,47 Euro für die Stadt Schönau im Schwarzwald wird vom Gemeinderat hiermit zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Abrechnung ohne Aussprache zur Kenntnis. Auf Frage von Stadtrat Anschütz führt Kassenverwalter Stähle aus, dass die Stadt im Jahr 1999 für den Erwerb der sieben Module 6.144,50 EUR ausgegeben habe. TOP 8: Landmobil Schönau, Festsetzung der Verleihpreise für das E-Fahrzeug (Renault Zoe) und für die E-Bikes Im Rahmen des Ideenwettbewerbs Elektromobilität Ländlicher Raum wurden für das Projekt Landmobil Schönau ein Elektrofahrzeuge und sechs E-Bikes angeschafft. Für den Verleih des Renault-Zoe und der E-Bikes sind die Preise durch den Gemeinderat festzusetzen. Hierfür wird folgender Vorschlag unterbreitet: Renault-Zoe Dauer Verleih mit/ohne GK Preise 2 Std. E-Car Verleih mit Gästekarte 10,00 1/2 Tag E-Car Verleih mit Gästekarte 30,00 1 Tag E-Car Verleih mit Gästekarte 55,00 2 Tage E-Car Verleih mit Gästekarte 100,00 jed. weiterer Tag E-Car Verleih mit Gästekarte 40,00 2 Std. E-Car Verleih ohne Gästekarte 12,00 1/2 Tag E-Car Verleih ohne Gästekarte 36,00 1 Tag E-Car Verleih ohne Gästekarte 60,00 2 Tage E-Car Verleih ohne Gästekarte 110,00 jed. weiterer Tag E-Car Verleih ohne Gästekarte 45,00

8 8 E-Bikes: Dauer Verleih mit/ohne GK Preise 1/2 Tag E-Bike - Verleih mit Gästekarte 13,00 1 Tag E-Bike - Verleih mit Gästekarte 18,00 2 Tage E-Bike - Verleih mit Gästekarte 31,00 3 Tage E-Bike - Verleih mit Gästekarte 42,00 4 Tage E-Bike - Verleih mit Gästekarte 51,00 5 Tage E-Bike - Verleih mit Gästekarte 58,00 1 Woche E-Bike - Verleih mit Gästekarte 68,00 1/2 Tag E-Bike - Verleih ohne Gästekarte 15,00 1 Tag E-Bike - Verleih ohne Gästekarte 20,00 2 Tage E-Bike - Verleih ohne Gästekarte 35,00 3 Tage E-Bike - Verleih ohne Gästekarte 48,00 4 Tage E-Bike - Verleih ohne Gästekarte 59,00 5 Tage E-Bike - Verleih ohne Gästekarte 68,00 1 Woche E-Bike - Verleih ohne Gästekarte 82,00 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat setzt die Preise für den Verleih des E-Fahrzeugs und der E-Bikes wie vorgeschlagen fest. Der Vorsitzende gibt zum Sachverhalt der Sitzungsvorlage ergänzende Erläuterungen. Stadträtin Münzer möchte wissen, ob die vorgeschlagenen Verleihpreise für das Elektrofahrzeug unabhängig von den gefahrenen Kilometern gelten. Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt. Die EWS liefere im ersten Jahr den Strom für die Ladesäule in der Ledergasse kostenfrei. Nach dem Einführungsjahr könne der Stromverbrauch ermittelt und über den weiteren Strombezug für die Ladesäule mit EWS verhandelt und gegebenenfalls auch der Verleihpreis angepasst werden. Auf Frage von Stadtrat Lais erklärt der Vorsitzende, dass die günstigeren Leihpreise für Feriengäste der Schwarzwaldregion Belchen mit Gästekarte und für die Einwohner der Stadt Schönau im Schwarzwald gelten. Die Vergünstigung für die städtischen Einwohner erfolge, weil das Fahrzeug und die Bikes von der Stadt alleine finanziert wurden. Stadträtin Prekur möchte wissen, welche Stelle für den Verleih des Fahrzeugs und der Bikes zuständig ist. Der Vorsitzende erwidert, dass dies über die Tourist-Information erfolgen wird. Für die Buchung des E-Fahrzeugs wird ein Buchungskalender auf der städtischen Homepage eingestellt. Beschluss: Der Gemeinderat setzt die Preise für den Verleih des E-Fahrzeugs und der E-Bikes wie vorgeschlagen fest. Einstimmiger Beschluss.

9 9 TOP 9: Städtebaulicher Vertrag zu dem Bebauungsplan "Sonnenpark II" Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat am beschlossen die Kanzlei Bender, Harrer, Krevet Partnerschaft mbb mit dem Entwurf und der Verhandlung eines städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Sonnenpark II zu beauftragen. Von der Kanzlei wurde ein Vertragsentwurf gefertigt. Dieser Vertragsentwurf wurde zusammen mit dem Vorhabenträger besprochen und abgestimmt. Der Vorhabenträger ist mit dem Vertragsentwurf in der vorgelegten Fassung einverstanden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Städtebaulichen Vertrag zu dem Bebauungsplan Sonnenpark II in der vorgelegten Fassung zu. Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor. Im Folgenden werden die Eckpunkte des vorliegenden Vertrags von Bauamtsleiter Steinebrunner eingehend erläutert. Demzufolge übernehmen die Vorhabenträger sämtliche Kosten des Bebauungsplanverfahrens. Ebenso verhalte es sich mit den Kosten für die Erschließung des Baugebiets, die aufgrund der topografischen Gegebenheiten gewiss nicht günstig ausfallen werde. Auf die Stadt, die von dieser sinnvollen städtebaulichen Entwicklung profitiere, kommen somit keine Kosten zu. Stadträtin Münzer stellt Verständnisfragen zu den vertraglichen Regelungen in 25 Nr. 3 und 6 Nr. 3. Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert, dass die Regelung in 25 Nr. 3 besage, dass die Stadt für Herstellung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigung keine Beiträge erhebe, da die Anlagen vom Vorhabenträger auf eigene Kosten erstellt werden. Zu 6 Abs. 3 führt er aus, dass diese Regelung voraussichtlich nicht zur Anwendung komme, da nach Stand der Dinge die Stadt im Verfahren keine direkten Aufträge vergeben werde. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Sonnenpark II in der vorgelegten Fassung einstimmig zu. Stadtrat Lais hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; er hatte die Sitzung verlassen. TOP 10: Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre der Stadt Schönau im Schwarzwald Das Landratsamt Lörrach hat die Rechnungsjahre 2005 bis 2013 gemäß 113 und 114 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 11 der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) als Prüfungsbehörde geprüft.

10 10 Die dazu ergangene Verfügung des Landratsamtes Lörrach vom mit vollständigem Prüfbericht wird hiermit dem Gemeinderat gem. 114 Abs. 5 Satz 2 GemO in Verbindung mit 43 Abs. 5 GemO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Eckpunkte des vorliegenden Prüfberichts werden vom Vorsitzenden dargestellt und erläutert. Stadtrat Anschütz erklärt, dass der Bericht für den Prüfungszeitraum uneingeschränkt eine gute und solide Arbeit des Rechnungsamtes bestätige. Im Übrigen nimmt der Gemeinderat den Prüfbericht ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. TOP 10.1: Hexensitzung (traditionelle Gemeinderatsentführung) Um Uhr stürmen unter Anführung von Oberhexe Sabine zwölf Hexen mit lautem Geheul den Ratssaal, so dass die weitere Behandlung der ordentlichen Tagesordnung nicht mehr möglich ist. Oberhexe Sabine übernimmt sofort den Vorsitz und hält folgenden Prolog: Gude Obe, liebe Lüt! Wir Hexe stürme zum 35. Mol die Rothuus-Sitzung hüt! Narri Narro, ihr Rät am Tisch, was ihr do entscheide mit nem Fedrewisch, isch it immer des was mir Hexe wänn, drum höret jetzt zue was mir eu z sage hän! Ebbis was jo gar it goth, isch das mer als Stadrot ebbis it verschtoht! It das des früher besser war, do wars de meischte au it klar! Mer het halt sie Dummheit guet versteckt

11 11 un Lieb un brav die Finger gschtreckt. Des isch verständlich, mer wird halt gwählt! Bi de Wahl ischs it immer der Verstand, de zählt! Ähnlich wie in de grosse Politik, fehlts dann mengmol au an Selbstkritik! Un so wird fröhlich vor sich hin entschiede, d Hauptsach isch, mer het sin Friede! Aber jetzt mien ihr uns Hexe mol bewaise, un zwar uff e ganz spezielle Weise, dass ihr zu Recht am Rotstisch sitze! Passet uff jetz gohts ans schwitzte! Jedi Fraktion sucht de Schlauschte us! De dann mit de andre spiele muess! Im Spiel kriegt dä dann en Zettel ufd Stirn, «Des isch die Flächi vor em Hirn «! Dann muess er froge: «Wer bin i? Des muesst jo eigentlich ganz einfach sie! Als Antwort gits nur jo oder nai, des isch jo dann die Krux dabei! Denn jedes Nai des koschtet Geld! Un am Schluss wird alles zämmezählt! Mir Hexe gän dann de Rescht no dra, dass de Peter was Schöns fürs Schwimmbad chaufe cha! Der entmachtete Vogt, König Peter I, heißt die Hexen herzlich willkommen dankt der Oberhexe für ihren Vortrag. Er freue sich auf das Spiel, bei dem hoffentlich ein stattlicher Betrag für das Schwimmbad erspielt werde. Jedenfalls erkläre er sich bereit, den erspielten Betrag für den guten Zweck zu verdoppeln. Sodann werden folgende Personen für das Promi-Ratespiel benannt: König Peter I, Stadträtin Marika, Stadträte Alex und Matz, Zuhörer Lumi und Bauamtsleiter Steini. König Peter I als Dolly Buster Marika als Mahatma Gandhi Alex als Cindy von Marzahn

12 12 Matz als Papst Franziskus Lumi als Angie Merkel Steini als Jogi Löw??? Mit großem Eifer nehmen sich die Spielerin und die Spieler den ihnen gestellten Doppelgänger-Aufgaben an, die sie - teils gekonnt, teils mit kleinen Hilfestellungen schließlich alle lösen. Die Zählung des Spielgeldes samt freiwilligen Spenden ergibt einen Betrag von153,25 EUR, der von König Peter I um weitere 154,00 EUR aufstockt, so dass insgesamt 307,25 EUR der Freibadsanierung zugutekommen. Dem Ratespiel schließen sich zwei internetbasierte Hexen-Tests an, mit denen König Peter I ermitteln möchte, inwieweit es sich bei den Schönauer Hexen um richtige Hexen handelt. Nachdem die Testergebnisse nur schwer zu interpretieren sind, einigt sich die ausgelassene Runde darauf, dass man es zumindest zu fünfzig Prozent mit wirklichen Hexen zu tun habe. Sodann schließt König Peter I die Sitzung und lädt die Anwesenden in das Floriansstüble der Feuerwehr ein, wo der Abend seinen gemütlichen Ausklang findet. Narri - Narro!!! TOP 11: Kurzinformationen der Verwaltung Wegen des Hexeneinzugs entfällt dieser Tagesordnungspunkt. TOP 12: Fragen und Anregungen des Gemeinderates Wegen des Hexeneinzugs entfällt dieser Tagesordnungspunkt. Zur Beurkundung: Der Vorsitzende: Der Gemeinderat: Der Schriftführer:

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