Haushaltssicherungskonzept

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Haushaltssicherungskonzept"

Transkript

1 Haushaltssicherungskonzept Fortschreibung für das Haushaltsjahr

2 Allgemein: Gemäß 92 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, von der Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen. Der Haushalt gilt gemäß 95 Abs. 4 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge ebenso hoch ist, wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am das Haushaltssicherungskonzept- Fortschreibung 2013 beschlossen. Mit Verfügung des Landrates des Kreises Bergstrasse vom AZ. L- Kommunalaufsicht (b) wurden die erforderlichen Genehmigungen zur Haushaltssatzung 2013 und zum Feststellungsvermerk des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs erteilt. In der Genehmigungsverfügung wird festgestellt, dass die Fehlbeträge der Jahre 2009 bis 2012, unter Berücksichtigung von außerordentlichen Überschüssen, auf ca. 7,7 Millionen kumulieren werden. Bis Ende des Finanzplanungszeitraums 2016 wird sich der kumulierte Fehlbedarf auf ca. 14,4 Millionen - ca. 32 des Eigenkapitals- erhöhen. Angesicht dieser aktuellen Haushaltssituation und deren weiteren Entwicklung, so der Wortlaut der Genehmigungsverfügung, ist die Sicherstellung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Mörlenbach weiterhin nicht gewährleistet. Es ist deshalb zwingend erforderlich der Haushaltskonsolidierung weiter allerhöchste Priorität einzuräumen. Positiv wird der Beschluss der Gemeindevertretung bewertet, dass bis 2018 ein Haushaltsausgleich erreicht werden soll. Ausdrücklich weist der Landrat des Kreises Bergstrasse in seiner Genehmigungsverfügung darauf hin, dass der Hebesatz der Grundsteuer B weiter angehoben werden muss. Unterberücksichtigung der Entwicklung der Steuersätze vergleichbarer Kommunen erscheint dem Landrat ein Hebesatz von mindestens 310 v.h. als angemessen. Darüber hinaus wird schon darauf hingewiesen, dass eine erneute Anhebung im Konsolidierungszeitraum als notwendig angesehen wird. Das, durch die Gemeindevertretung am beschlossene Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist konsequent umzusetzen und fortzuschreiben. Das gilt insbesondere für die beschlossene Überprüfung der Gebührenhaushalte; hier vor allem für den Bereich Bestattungswesen (Deckungsgrad 55 v.h.). Weiterhin ist zur Verbesserung der Finanzsituation zu prüfen, ob Vermögensgegenstände, die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden, veräußert werden können. Hierbei ist 109 HGO zu beachten. Bei der Aufstellung künftiger Haushalts- bzw. Wirtschaftspläne wird gebeten das Investitionsprogramm hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunktes der Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Der Landrat fordert weiter auf, Aufwendungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, hinsichtlich Notwendigkeit und Höhe zu überprüfen, insbesondere ob gesetzlich vorgegebene Standards überschritten werden. Für solche wünschenswerten jedoch nicht zwingend notwendigen Aufwendungen, dies gilt generell für den gesamten Bereich der freiwilligen Leistungen, wird Seitens der Kommunalaufsicht beim Landrat des Kreises Bergstrasse keinerlei Raum gesehen. 2

3 Der Landrat weist in seiner Genehmigungsverfügung vorsorglich darauf hin, dass eine uneingeschränkte Genehmigung des Haushalts wesentlich von der Umsetzung der in der Verfügung genannten Punkte abhängig gemacht wird. Die Gemeindevertretung hat mit Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2013 und zum Wirtschaftsplan 2013 am den Gemeindevorstand beauftragt die Aufträge aus den Änderungs- und Erweiterungsanträgen abzuarbeiten und über die Ergebnisse zu berichten, insbesondere wie sich die Ergebnisse auf die weitere Konsolidierung des Haushalts auswirken werden. Als Konsolidierungsziel wurde der Ausgleich des Haushalts ab dem Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Über den Umsetzungsstand der Änderungs- und Erweiterungsanträge zum Haushalt 2014 bzw. zum Wirtschaftsplan 2014 wurde im Haupt- und Finanzausschuss unterrichtet. In Umsetzung der Ergebnisse der Prüfaufträgen an den Gemeindevorstand aus den Änderungs- und Erweiterungsanträgen zum Haushalt 2013 bzw. zum Wirtschaftsplan 2013 hat die Gemeindevertretung im Hinblick auf den Haushalt 2014 und die Finanzplanung bis 2017 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Erhöhung der Wassergebühren ab dem um 0,15 / cbm 2. Leistungsoptimierung/Leistungseinschränkung von Bauhofleistungen 3. Nichtbesetzung einer Stelle im Bauhof nach Kündigung durch den Beschäftigten Folgende weitere Maßnahmen wurden durch den Gemeindevorstand im Hinblick auf die Generierung von Konsolidierungspotential durch Aufwandsreduzierungen umgesetzt: 4. Zinsersparnis durch Tilgung des internen Darlehns durch den AOW 5. Vertragsanpassungen im Bereich der mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessung im Hinblick auf die Reduzierung der Zuweisung an den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk 6. Anpassung des Personalbedarfs auf der Basis des Kinderfördergesetzes ab dem Die sich aus den Ziffern 1-6 ergebenden Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen sind betragsmäßig in der nachfolgenden Tabelle Konsolidierungsmaßnahmen, neben weiteren geplanten Maßnahmen, dokumentiert. Im Hinblick auf das Konsolidierungsziels wird eine Aussage dahingehend zu treffen sein, ob die Zielerreichung eines Haushaltsausgleichs im Jahr 2018 unter den derzeitigen Erkenntnissen noch realistisch erscheint, oder ob dieses Ziel zeitlich neu definiert werden muss. Die vorausgeschickt gilt Eingangs Folgendes festzustellen: In dem von der Gemeinde Mörlenbach vorzulegenden Haushaltssicherungskonzepts soll die Gemeinde darlegen, wie sie mit eigenem Handeln und geeigneten Maßnahmen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit für die Zukunft sicherstellen will. 3

4 In Anerkenntnis der mittlerweile allseits vorliegenden Informationen und Erkenntnissen zu den strukturellen Finanzierungsproblemen nahezu aller kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Hessen ist aber völlig klar, dass eine Kommune durch eigenes Handeln diese finanzielle Handlungsfähigkeit nicht herstellen kann. Unabdingbar notwendig erscheint es, dass weitere übergeordnete politische Ebenen die ihnen zukommende Verantwortlichkeit ebenfalls wahrnehmen. Es ist festzuhalten, dass die haushaltssichernde Verantwortung durch die Gemeinde Mörlenbach erst dann wahrgenommen werden kann, wenn andere politische Ebenen der Gemeinde hierzu die Freiheit geben. Ein Haushaltssicherungskonzept kann so folgerichtig von der Gemeinde Mörlenbach zwar erstellt werden, muss sich in seinen Inhalten aber wesentlich auch auf Sachverhalte und Maßnahmen beziehen, die auf einer übergeordneten politischen Ebene zur Entscheidung anstehen. Vergleich Gesamtergebnishaushalt auf der Basis der Haushaltsplanung 2013 und 2014, Prognose zum für das Haushaltsjahr 2013, sowie mittelfristige Finanz- und Ergebnisplanung bis 2017 (Quellen: Haushalt 2013 mit Finanz- und Ergebnisplanung ; Finanzzwischenbericht zur Haushaltswirtschaft 2013 zum mit Prognose zum und Verwaltungsentwurf Haushalt 2014 mit Finanz- und Ergebnisplanung ) Quelle Haushalt 2013 Verwaltungsentwurf Haushalt 2014 Finanzplanung 2015 Finanzplanung 2016 Finanzplanung 2017 Haushalt ( ) Haushalt Prognose Verbesserung zu Planung 2016 Die vorangestellte Tabelle weist aus, dass auf der Basis des Haushaltes 2013, für das Haushaltsjahr 2013 ein Konsolidierungspotential in Höhe von aufgezeigt werden kann. In den Planjahren gelingt es die Fehlbeträge unter die Planungen aus der Finanzplanung zum Haushalt 2013 zu reduzieren. Die Reduzierung des Fehlbetrages auf der Basis der Finanzplanung zum Haushalt 2013 beträgt Maßnahmen der Konsolidierung: Erträge verbessern (Ziffern 7 und 10 Konsolidierungserlass) Aufwendungen reduzieren (Ziffern 2 und 3 Konsolidierungserlass) Betriebsabläufe optimieren (Ziffer 12 Konsolidierungserlass) Interkommunale Zusammenarbeit (Ziffer 13 Konsolidierungserlass) Leitbild für die Gemeinde Mörlenbach 4

5 Folgende Konsolidierungsmaßnahmen sind in den Haushalt 2014 bzw. in die Finanzplanung bis zum Jahr 2017 eingerechnet: Konsolidierungsmaßnahmen Gesamt Erhöhung Grundsteuer B auf 310 v.h Erhöhung Abwassergebühr zum Erhöhung Betreuungsgebühren Konsolidierungspotential aus Erträgen Zinsersparnis Tilgung internes Darlehen durch AOW Reduzierung Zuweisung an Ordnungsbehördenbez Anpassung Personalschlüssel an Kinderfördergesetz Budgetkürzungen Reduzierung Zuweisungen an Eigenbetrieb Konsolidierungspotential aus Aufwendungen Konsolidierungspotential gesamt *) Der Beschluss zur Erhöhung der Grundsteuer B zum wurde bereits gefasst. Hinsichtlich der weiteren vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen stehen die Beschlüsse aus. Die vorgenannte Tabelle weist aus, dass die Reduzierung der Fehlbeträge gegenüber der Finanzplanung zum Haushalt 2013 in Höhe von (Zeitraum ) aus den Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen der Konsolidierungsmaßnahmen generiert werden kann. Dies bedeutet auch, dass die sonstigen Mehrerträge dazu dienen die Mehraufwendungen z.b. Tariferhöhungen bei den Personalkosten oder Mehrbelastung im kommunalen Finanzausgleich abzudecken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Reduzierung der Einwohnerzahl auf der Basis des Zensus um 280 Einwohner die ursprünglich geplanten Erträge aus den Schlüsselzuweisungen nicht erreicht werden können. Zur weiteren Information zur vorgenannten Tabelle Konsolidierungsmaßnahmen ist zum Punkt Reduzierung der Zuweisungen an den Eigenbetrieb- folgendes auszuführen: Die durch die Gemeindevertretung beschlossene Erhöhung der Wassergebühren trägt lediglich zum Ausgleichs der Sparte I- Wasserversorgung in den Wirtschaftsplänen bei, d.h. es errechnet sich hieraus kein direktes Konsolidierungspotential für den kommunalen Haushalt. Durch die Minderaufwendungen, welche durch die Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung (siehe Ziffer 1-3 auf Seite 3) in den Wirtschaftsplänen bis 2017 erreicht werden, ergeben sich direkte Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt in Form der genannten Minderaufwendungen aus den Zuweisungen an den Eigenbetrieb in Höhe von ca für den Zeitraum Einflussgrößen auf die Entwicklung des Fehlbedarfs im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2014 gegenüber den Festsetzungen im Haushalt 2013 Insgesamt fällt das Defizit im Ergebnishaushalt im Haushalt 2014 um niedriger als im Haushalt 2013 festgesetzt aus. Dies bedeutet eine Reduzierung des Fehlbedarfs um 24,79 % gegenüber dem Fehlbedarf aus dem Haushalt

6 In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu nennen, die auf die Entwicklung des Fehlbedarfs positiven Einfluss nehmen: Mehrerträge Gebühren, Bußgelder Mehrerträge aus Steuern und steuerähnlichen Erträge (Einkommensteueranteil, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) Minderaufwand Zuweisungen an Eigenbetrieb (Konsolidierungsmaßnahmen im Eigenbetrieb) Mehrerträge Zuweisungen gem. Kinderfördergesetz Minderaufwand durch Budgetkürzungen Die vorgenannten Beträge summieren sich auf insgesamt Negativen Einfluss haben unter anderen folgende Faktoren: Erhöhung der Personalkosten aufgrund Tarifsteigerung Erhöhung Kreis- u. Schulumlage, Gewerbesteuerumlage Minderertrag Zinserlöse aus Darlehnsvergabe an AOW Minderertrag Auflösung von Rückstellungen Minderertrag Zuweisungen Mitgliedskommunen (gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk-Konsolidierung) Die vorgenannten Mehraufwendungen betragen insgesamt Konsolidierungsziel: Aus der Basis der Haushaltsplanung 2014 und unter Einbeziehung des Fehlbedarfs der Haushaltsjahre 2009 bis 2013, werden sich die Fehlbeträge im Ergebnishaushalt bis zum Ende des Finanzplanungsjahres 2017 auf ,73 kumulieren. (Für die Haushaltsjahre 2009, 2010, 2011 und 2012 liegen die Jahresabschlüsse vor. Insoweit werden die vorläufigen Ergebnisse berücksichtigt). Um den vorgenannten kumulierten Fehlbetrag für den Zeitraum 2009 bis 2017 richtig einordnen und bewerten zu können, ist die Nennung folgender Aspekte notwendig: (die nachfolgenden Angaben beziehen sich ebenfalls auf den Zeitraum 2009 bis 2017). Kumuliertes Defizit bei der Kinderbetreuung Kumuliertes Defizit bei der Sportförderung Kumuliertes Defizit Kommunaler Finanzausgleich Summe: Im gleichen Zeitraum beträgt die Steuerkraft insgesamt , sodass die Steuerkraft durch die vorgenannte Summe des kumulierten Defizits in den Bereichen der Kinderbetreuung, Sportförderung und kommunaler Finanzausgleich mit 69,11 % ab geschöpft wird. Ein krasses Missverhältnis, wenn feststeht, dass der gesamte Aufwand in den vorgenannten Bereichen im Schnitt bei ca. 50 % der Gesamtaufwendungen im Ergebnishaushalt pro Jahr liegt. Wichtig erscheint noch in diesem Zusammenhang die Feststellung im Konsolidierungserlaß zu erwähnen, dass für das Gemeinwesen die Kinderbetreuung von Bedeutung und die Förderung des Sports von wichtiger Bedeutung sind. 6

7 Dennoch muss es weiter Ziel sein, die bereits jetzt schon aufgezeigten Potentiale zur Haushaltsstabilisierung und Konsolidierung weiter zu festigen und auszubauen. Dabei gilt, dass zum einen weitere, zusätzliche Ertragspotentiale aufgezeigt und wenn möglich auch umgesetzt werden und zweitens weitere Möglichkeiten der Reduzierung im Aufwandsbereich untersucht und realisiert werden. Das Konsolidierungsziel ist auf der Grundlage der Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltes 2013 und der Finanzplanung bis 2016 durch Beschluss der Gemeindevertretung vom festgelegt. Hiernach ist ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes im Haushaltsjahr 2018 anzustreben. Weitere Vorgaben und Arbeitsaufträge ergeben sich aus den Änderungs- bzw. Erweiterungsanträgen zum Haushalt 2013 bzw. dem Wirtschaftsplan 2013 für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Mörlenbach. Priorisierung des Konsolidierungsziels: Haushaltskonsolidierung ist ein Prozess, der sich nicht im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung abbilden lässt. Hauptaugenmerk liegt dabei zunächst auf den Bereich des Ergebnishaushaltes. In zweiter Linie gilt es die langfristigen Verbindlichkeiten aus der Investitionstätigkeit wieder zurückzuführen. Daraus ergeben sich folgende Phasen der langfristigen Haushaltskonsolidierung: 1. Phase: Ausgleichs des zahlungswirksamen Ergebnisses aus Verwaltungstätigkeit. 2. Phase: Rückführung der langfristigen Verbindlichkeiten aus Investitionstätigkeit. Zielvorgabe Haushaltsausgleich bis 2018 : Nach der Berechnung der Finanzplanung wird, wie bereits auf Seite 2 erläutert, der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt auf zurückgeführt. Der zahlungswirksame Finanzmittelfehlbedarf aus Verwaltungstätigkeit wird mit berechnet. Nach den derzeitigen Erkenntnissen hinsichtlich der Orientierungsdaten des Landes Hessen und unter Berücksichtigung des Einwohnerrückgangs (Zensus) erscheint ein Haushaltsausgleich im Jahr 2018 ohne weitere, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen nicht realistisch. 7

8 Zur weiteren Reduzierung des Fehlbetrags im Ergebnishaushalt und zur Zielerreichung Haushaltsausgleich 2018 werden daher für die Planungsjahre 2015 bis 2017 folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Erhöhung Hebesatz Grundsteuer B auf 330 v.h zum ; Mehrertrag pro Jahr , 2. Erhöhung Hebesatz Gewerbesteuer auf 350 v.h zum ; Mehrertrag pro Jahr , 3. Weitere Reduzierung der Zuweisungen an den Eigenbetrieb um pro Jahr, 4. Budgetkürzungen durch die Aktualisierung des Kindergartenkonzeptes 5. Budgetkürzungen durch sonstige Aufwandsreduzierungen im kommunalen Haushalt. 6. Erhöhung Grundsteuer B auf 350 v.h. zum ; Mehrertrag pro Jahr Fiktiv würde sich, nach Umsetzung und Beschlussfassung zu den Vorschlägen Ziffer 1-5 im Ergebnishaushalt 2017 ein Fehlbetrag in Höhe von ca errechnen. Der zahlungswirksame Finanzmittelfehlbedarf aus der Verwaltungstätigkeit würde dann betragen. Die Entwicklung der Fehlbeträge im Zeitraum 2015 bis 2018 und der veranlassten bzw. noch zu veranlassenden Konsolidierungsmaßnahmen kann aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle entnommen werden. Bei unveränderten Bedingungen könnte im Jahr 2018 der Haushaltsausgleich realistisch erreicht werden. Folgende Handlungsfelder müssen weiter beachtet werden: 1. Weitere Überprüfung zur möglichen Leistungsoptimierung/ Leistungseinschränkung/ Leistungskürzung von Bauhofleistungen. 2. Weitere freiwillige Leistungen können nicht übernommen werden. 3. Aktualisierung der Liste der Baugrundstücke, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden 4. Prüfung welche dieser Baugrundstücke am freien Markt veräußert werden können 5. Weitere Überprüfung hinsichtlich der Veräußerung von Gemeindehäusern 6. Es wird erwartet, dass die wirtschaftliche Entwicklung mit einem weiteren Wachstum stabil bleibt, die Schlüsselzuweisungen des Landes Hessen ansteigen und aus den zur Zeit laufenden Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich zwischen der hessischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden steigende Zuweisungen, insbesondere für die besonderen Bedarfe der Kommunen im ländlichen Raum in den Haushalt einfließen. 8

9 Im Planungszeitraum wird von einer Reduzierung des Hebesatzes der Kreisumlage ausgegangen. Die zugesagte stärkere Förderung der Kommunen aus dem Bundeshaushalt wird ein wichtiger Baustein zur nachhaltigen Sanierung der Kommunalfinanzen und muss im Zeitraum des Haushaltssicherungskonzeptes wirksam werden. Im Bereich der Kinderbetreuung wird neben einer stärkeren Eigenbeteiligung der Eltern auch ein weiter steigender Anteil an Zuschüssen von Bund und/oder Land für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätten erwartet. Trotz der hohen gesellschaftlichen Bedeutung einer attraktiven Kinderbetreuung wird die Gemeinde Mörlenbach eine Aufwandsüberprüfung vornehmen. Vor der Anhebung gemeindlicher Steuern über die im Haushaltskonsolidierungskonzept festgeschriebenen Eckwerte hinaus sind seitens der Verwaltung Alternativen in Form von entsprechenden Ausgabenkürzungen vorzulegen. Finanzhaushalt Grundsätzlich gilt, sowohl für den kommunalen Finanzhaushalt wie auch für den Vermögensplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Mörlenbach, dass jedes Investitionsvorhaben hinsichtlich der Generierung von Ko- Finanzierungsmitteln in Form von Zuweisungen oder Inv. Fonds Darlehen überprüft wird. Investitionsvorhaben im Rahmen der Pflichterfüllung haben Vorrang. Zu berücksichtigen ist die Möglichkeit der Abwicklung von Investitionsvorhaben über PPP- Projekte. Es bleibt dabei, dass der Finanzhaushalt auch im Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2017 und darüber hinaus ohne die Aufnahme von Krediten am Kreditmarkt finanziert wird. Ausnahme hiervon bildet das Planjahr 2015, wo die finanztechnische Abwicklung des Breitbandprojektes mit dem Eigenbetrieb IKbit dokumentiert werden muss. Für die Vermögenspläne des Eigenbetriebs Gemeindewerke Mörlenbach soll gelten, dass ab dem Jahr 2017 die Netto-Kreditaufnahme (mögliche Kreditaufnahme=Tilgung) jeweils mit 0 oder > 0 einzuplanen ist. Durch die Berichtspflicht nach 28 GemHVO- Doppik gem. Ziffer 16 des Konsolidierungserlasses ist die Information gegenüber der Gemeindevertretung über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen zeit- und sachgerecht sicherzustellen. 9

10 Tabellarische Zusammenfassung Haushaltssicherungskonzept (HSK) Anlage 1 Beträge in Fehlbedarf ohne Konsolidierungsmaßnahmen Konsolidierungsmaßnahmen 2.1*) Erhöhung Grundsteuer B zum auf 310 v.h *) Erhöhung Abwassergebühr zum , 2016 und *) Erhöhung Betreuungsgebühren Betreuungseinrichtungen **) Erhöhung Grundsteuer B zum auf 330 v.h **) Erhöhung Gewerbesteuer zum auf 350 v.h **) Erhöhung Grundsteuer B zum auf 350 v.h Konsolidierungspotential durch Mehrerträge *) Zinsersparnis Tilgung internes Darlehen durch AOW *) Reduzierung Zuweisung an gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk *) Anpassung Personalschlüssel Betreuungseinrichtungen an KiföG *) Reduzierung Zuweisung an Eigenbetrieb aus Aufwandsreduzierungen *) Deckelung Zuweisung an Eigenbetrieb ab dem HHj **) Budgetkürzungen durch Anpassung Aktualisierung Kindergartenkonzept **) Budgetkürzungen durch Reduzierung der Zuweisungen an den Eigenbetrieb **) Budgetkürzungen durch sonstige Aufwandsreduzierungen Konsolidierungspotential aus Aufwandsreduzierungen Konsolidierungspotential gesamt verbleibender Fehlbedarf abzüglich nichtzahlungswirksame Vorgänge zahlungswirksames Defizit/ Überschuss Gesamtergebnishaushalt hierzu sind jeweils Beschlüsse der Gemeindevertretung notwendig *) das Konsolidierungspotential aus den Ziffern 2.1 bis 2.3 und 2.8 bis 2.12 ist in der Finanzplanung 2015 bis 2017 bereits berücksichtigt. **) das Konsolidierungspotential zu den Ziffern 2.4 bis 2.6 und 2.13 bis 2.15 ist in die Finanzplanung noch nicht eingerechnet.

Haushaltsrede für das Jahr 2012

Haushaltsrede für das Jahr 2012 Haushaltsrede für das Jahr 2012 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir Ihnen heute einen Haushalt für das Jahr 2012 vorlegen können, der im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Übersicht. Stand der Jahresabschlüsse

Übersicht. Stand der Jahresabschlüsse Übersicht Stand der Jahresabschlüsse 2012-2016 Haushaltsjahr 2012 2013 Stand Geprüft, Entlastung erteilt Geprüft, Entlastung erteilt Ordentliches Jahresergebnis Planung Ordentliches Jahresergebnis Rechnung

Mehr

2. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. der Gemeinde Birkenau

2. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. der Gemeinde Birkenau 2. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Birkenau Haushaltskonsolidierung führt zu Beschränkungen in Politik, Verwaltung und bei den Bürgern. Sie ist nicht in erster Linie ein

Mehr

Einbringung Haushalt 2017

Einbringung Haushalt 2017 Einbringung Haushalt 2017 Überblick Informationen zu: Haushaltssatzung Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssicherungskonzept 1 Haushaltsplan 2017 - Satzung Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

Mehr

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung 1052 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 16 vom 23. April 2008 5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung Ergebnishaushalt und mittelfristige

Mehr

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Finanzplanung 2015 wie sieht es aus im Gemeindehaushalt?

Finanzplanung 2015 wie sieht es aus im Gemeindehaushalt? Finanzplanung 2015 wie sieht es aus im Gemeindehaushalt? Bürgerinformationsveranstaltung 4. Dezember 2014 Stand: 02.12.2014 1 Gliederung der Veranstaltung 1. Eckpunkte Ergebnishaushalt 2015 2. Eckpunkte

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Magistrat der Kreisstadt Heppenheim I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses Informationsveranstaltung am 7. November 2012

Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses Informationsveranstaltung am 7. November 2012 Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses Informationsveranstaltung am 7. November 2012 Haushaltsplanentwurf 2013 Zahlen, Grafiken Investitionsprogramm / Ergebnishaushalt Haushaltssicherung Gesetzliche

Mehr

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mehr

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen Nr. 24 Stadt Grevenbroich 27.12.2017 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen Orientierungsdaten 2018-2021 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau

Mehr

Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2015 für die Finanzplanungsjahre Gemeinde Echzell

Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2015 für die Finanzplanungsjahre Gemeinde Echzell Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2015 für die Finanzplanungsjahre 2015-2018 Gemeinde Echzell Gemeinde Echzell Lindenstr. 9 61209 Echzell Telefon: 06008/9120-0 Telefax: 06008/9120-25 Internet:

Mehr

N I E D E R S C H R I F T. über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom

N I E D E R S C H R I F T. über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom N I E D E R S C H R I F T über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.04.2008 Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende des

Mehr

Haushaltssatzung 2017

Haushaltssatzung 2017 Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage 18. Wahlperiode Drucksache 18/4199 HESSISCHER LANDTAG 07. 09. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Ellen Enslin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 16.06.2011 betreffend aktuelle Finanzlage der e und Antwort des Ministers

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013 Veröffentlichungsdatum: 14.05.2013 Inkrafttreten: 15.05.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird

Mehr

Deutscher Kämmerertag Das Konzept der Stadt Wuppertal zur Haushaltssanierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen

Deutscher Kämmerertag Das Konzept der Stadt Wuppertal zur Haushaltssanierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Deutscher Kämmerertag Das Konzept der Stadt Wuppertal zur Haushaltssanierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Dr. Johannes Slawig 13. 09.2012 Entwicklung der Fehlbeträge von 1992 bis 2013 0

Mehr

Haushalt Einbringung Stadtverordnetenversammlung

Haushalt Einbringung Stadtverordnetenversammlung Haushalt 2019 Einbringung Stadtverordnetenversammlung 29.10.2018 Haushalt 2019 Vorbemerkungen Liquiditätskredite Jahresergebnisse Vorjahre Ausblick auf das Haushaltsjahr 2019 Ergebnishaushalt 2019 Steuererträge

Mehr

Gemeinderatssitzung am Niederschrift Anwesend: Bürgermeisterstellvertreter Lohr und 11 Gemeinderäte

Gemeinderatssitzung am Niederschrift Anwesend: Bürgermeisterstellvertreter Lohr und 11 Gemeinderäte Gemeinde Wald Gemeinderatssitzung am 22.05.2018 Az: Niederschrift Anwesend: Bürgermeisterstellvertreter Lohr und 11 Gemeinderäte 022.31/Op über die Normalzahl einschließlich des Vorsitzenden: 15 Öffentlichen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Änderungen Ratssitzung vom 15.03.2017 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 13 H A U S H A L T

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Haushaltsatzung Haushaltssatzung Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Auf Grund der 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Haushaltssanierungsplan der Stadt Altena

Haushaltssanierungsplan der Stadt Altena Haushaltssanierungsplan der Stadt Altena Bürgerinformation 19. Juni 2012 Übersicht: Rahmenbedingungen Stärkungspakt Aktuelle Finanzsituation der Stadt Altena Überblick über die Einzelmaßnahmen und Vorschläge

Mehr

8 Was ist ein Haushaltssicherungskonzept?

8 Was ist ein Haushaltssicherungskonzept? 8 Was ist ein? Die Pflicht zur Aufstellung eines s knüpft an den Grundsatz an, dass der Haushalt der Gemeinde in jedem Jahr ausgeglichen sein muss. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge

Mehr

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen Orientierungsdaten 2019-2022 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau

Mehr

im Ergebnishaushalt mit dem

im Ergebnishaushalt mit dem Muster 1 (zu 74 Abs. 2 SächsGemO) Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2017/2018 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in

Mehr

Haushaltssicherungskonzept

Haushaltssicherungskonzept Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Vilbel für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 1. Rechtsgrundlagen Nach 24 Abs. 2 GemHVO-Doppik ist der Haushaltsausgleich nicht hergestellt, wenn der Gesamtbetrag

Mehr

Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses. am 15. November 2017

Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses. am 15. November 2017 Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. November 2017 VORSTELLUNG UND BERATUNG DER ECKDATEN DES HH -PLAN-ENTWURFS 2018 FINANZIELLE SITUATION DER SCHÖFFERSTADT GERNSHEIM AKTUELLE PROJEKTLISTE

Mehr

Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)/Entschuldungsfonds

Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)/Entschuldungsfonds Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)/Entschuldungsfonds Bürgerinformation zum Schutzschirm 2013-01 01-15 15 Kämmerei Dirk During Schwerpunkte Was sind wichtige Eckwerte zur Haushaltslage? Was bedeutet

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom 29.06.2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 1. auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in

Mehr

Gemeinde Bröckel. Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012

Gemeinde Bröckel. Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012 Gemeinde Bröckel Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Bröckel in der Sitzung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung Ergebnisrechnung In der Doppik ist ein ausgeglichener Jahresabschluss wesentliches Kriterium zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune, wobei das Hauptaugenmerk auf die Erträge

Mehr

TOP 7 Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016

TOP 7 Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 TOP 7 Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 Verantwortung tragen UNESCO Es obliegt den heutigen Generationen sicherzustellen, dass die Bedürfnisse

Mehr

H a u s h a l t s j a h r

H a u s h a l t s j a h r 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan H a u s h a l t s j a h r 2 0 1 5 S t a d t B a d K r e u z n a c h K ä m m e r e i a m t www.stadt-bad-kreuznach.de 1. Nachtragshaushalt 2015

Mehr

Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen

Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Netzwerk-Themenworkshop am 14. September 2006 in der Bezirksregierung Münster Dr. Claudia Burger Dezernat Kommunalaufsicht Bezirksregierung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Sitzungsvorlage Nummer: 121/2015 Bearbeiter: Herr Neubauer TOP: 4 ö

Sitzungsvorlage Nummer: 121/2015 Bearbeiter: Herr Neubauer TOP: 4 ö Bürgermeisteramt Dettingen unter Teck Sitzungsvorlage Nummer: 121/2015 Bearbeiter: Herr Neubauer TOP: 4 ö Gemeinderat Sitzung am 21.09.2015 öffentlich I. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan

Mehr

Der Kommunale Schutzschirm. Ulrike Bellersheim Stadt Dillenburg

Der Kommunale Schutzschirm. Ulrike Bellersheim Stadt Dillenburg Der Kommunale Schutzschirm 1 Was ist der Kommunale Schutzschirm? Programm zur Teilentschuldung von Kommunen und Kreisen mit einer überdurchschnittlich schlechten Haushaltslage. Kommunaler Schutzschirm

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2015 Einbringung in den Gemeinderat am 13. Oktober 2014

Haushaltsplanentwurf 2015 Einbringung in den Gemeinderat am 13. Oktober 2014 Einbringung in den Gemeinderat am 13. Oktober 2014 Birgit Strohbach Stadtkämmerei Esslingen www.esslingen.de Rahmenbedingungen Eckdatenbeschluss vom 17.03.2014: Mittelfristige Planung für den Haushalt

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltssatzung. der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltssatzung der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2018 Stand: Entwurf Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung, zuletzt geändert

Mehr

Haushalt 2013 Haushaltssanierungsplan

Haushalt 2013 Haushaltssanierungsplan Stadt Dorsten Haushalt 2013 Haushaltssanierungsplan 2013-2021 Hubert Große-Ruiken, 19.02.2013 1 Hubert Große-Ruiken, 19.02.2013 2 Hubert Große-Ruiken, 19.02.2013 4 Haushalt 2013 Haushaltssanierungsplan

Mehr

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. ldung Der Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung einschließlich Übernahmebuchungen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 NKR ldung Ziel: Intergenerative Gerechtigkeit

Mehr

Haushalt der Gemeinde Fischbachtal

Haushalt der Gemeinde Fischbachtal Haushalt der Gemeinde Fischbachtal Auszüge aus den Haushaltsplänen des aktuellen und des Vorjahres Vereinfachte Darstellungen von Kennzahlen Seite 1 von 8 Haushaltssatzung 2014 Der Haushaltsplan wird festgesetzt

Mehr

Einbringung Haushaltsplan 2018

Einbringung Haushaltsplan 2018 Einbringung Haushaltsplan 2018 Alle Rechte bei der Stadt Böblingen. Jede Verwendung, gesamt oder auszugsweise, nur mit Genehmigung der Stadt Böblingen. 1 Rückblick auf das Jahr 2017 Wesentliche Kennzahlen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung 1/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 13.12.2017

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015 1 Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der 65, 66 und 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19] S. 286), zuletzt geändert

Mehr

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 14. DEZEMBER Haushaltserläuterung für das Jahr 2018

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 14. DEZEMBER Haushaltserläuterung für das Jahr 2018 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 14. DEZEMBER 2017 Haushaltserläuterung für das Jahr 2018 Allgemeines 2 Rückblick auf das Jahr 2017 Defizit laut Haushaltssatzung 2017: 12,4 Mio. Euro Voraussichtliches Defizit

Mehr

Haushalt 2018 HAUSHALT

Haushalt 2018 HAUSHALT HAUSHALT für das HAUSHALTSJAHR 2018 - unbesetzt Inhaltsübersicht Band I Seite Haushalt der Stadt Regensburg Gesamtübersicht zum Haushalt der Stadt Regensburg Haushaltssatzung der Stadt Regensburg X 1 ff

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2012 folgende

Mehr

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand:

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand: 3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018 Stand: 07.12.2017 Planungsstelle Bezeichnung der Planungsstelle Aufwendungen Ergebnisplan Aufwand 2018 16.01.01.537200 Kreisumlage 16.608.404 16.803.119

Mehr

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

B e s c h l u s s p r o t o k o l l B e s c h l u s s p r o t o k o l l zur 25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg am Dienstag, 14.07.2009 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Ortenberg T a g e s o r d n u n g

Mehr

Einbringung des Haushaltsentwurfs 2018

Einbringung des Haushaltsentwurfs 2018 Gemeinde Einbringung des Haushaltsentwurfs 2018 in Verantwortung für die nächsten Generationen! www.gemeinde-merzenich.de Plan/Ist-Vergleich 2016 (vorläufiger Abschluss) 0 Ursachen für die Verbesserungen:

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom 21.02.2018 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018

Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018 Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018 Inhaltsübersicht t 1) 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 / 2018 Seite 3 2) Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. mittelfristiger Planung 6 3) Änderungsliste

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 04.05.2017 Nummer: 05/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Dienstleistungen der Stadt Pfungstadt Beispiele:

Dienstleistungen der Stadt Pfungstadt Beispiele: Finanzsituation Dienstleistungen der Stadt Pfungstadt Beispiele: Kindertagesstätten Kinder- / Jugendförderung Standesamt Wahlen Bücherei Seniorenförderung Meldewesen Feuerwehr Stadtplanung Straßen / Parkplätze

Mehr

Ein Haushaltsspagat: Expansion und Konsolidierung

Ein Haushaltsspagat: Expansion und Konsolidierung Ein Haushaltsspagat: Expansion und Konsolidierung Haushalt 2017 Wolfgang Beckermann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Ergebnisplan (in Mio. ) -0,1 Mio. Haushaltsplanentwurf 2017 wesentliche Verbesserung

Mehr

Haushaltssicherungskonzept 2017

Haushaltssicherungskonzept 2017 Haushaltssicherungskonzept 207 (HSK 207) der Gemeinde Hosenfeld Landkreis Fulda Gemeinde Hosenfeld F Haushaltsjahr 207 Haushaltssicherungskonzept 207 Vorbemerkungen / Rechtsgrundlagen Gemäß 92 Abs. 4 HGO

Mehr

Haushalt 2019 HAUSHALT

Haushalt 2019 HAUSHALT HAUSHALT für das HAUSHALTSJAHR 2019 INHALTSÜBERSICHT Seite TEIL A Haushaltssatzung - Vorbericht Haushalt der Stadt Regensburg Übersicht zum Haushalt der Stadt Regensburg Haushaltssatzung der Stadt Regensburg

Mehr

1. Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wird Buchstabe A Ziffer 1 Buchstabe d) gestrichen.

1. Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wird Buchstabe A Ziffer 1 Buchstabe d) gestrichen. 2. Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung

Mehr

Haushalt Entwurf -

Haushalt Entwurf - Haushalt 2015 - Entwurf - Einbringung in der Ratssitzung 12.11.2014 Ausgangssituation 2014 Haushalt 2014 mit Haushaltssicherungskonzept Haushaltsausgleich im Jahr 2021 Finanzieller Ausgleich 2017 Bestand

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom 01.09.2015 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 24.03.2015 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom 22.06.2016 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 15.03.2016 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

Mehr

Konsolidieren und investieren der Flörsheimer Weg!

Konsolidieren und investieren der Flörsheimer Weg! Konsolidieren und investieren der Flörsheimer Weg! Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2015/2016 der Stadt Flörsheim am Main Stand: 1. Fortschreibungsliste 1 Gesamtergebnishaushalt 2015 Erträge: 36.777.400

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Seite 1 Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 110 Abs. 4 NKomVG 1 Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung

Mehr

Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage

Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage Wechselwirkungen des Finanzausgleichs Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage 1 Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz BbgFAG regelt den allgemeinen Finanzausgleich zwischen

Mehr

Präsentation des Haushaltsentwurfs 2016

Präsentation des Haushaltsentwurfs 2016 Präsentation des Haushaltsentwurfs 2016 Stand: 15.12.2015 1 Gliederung der Präsentation 1. Ergebnishaushalt 2016 2. Finanzhaushalt 2016 3. Entwicklung der Verbindlichkeiten 4. Kommunaler Finanzausgleich

Mehr

Anlage 5 zur DS-Nr. X/094-1. Lagebericht. zum Jahresabschluss 2012

Anlage 5 zur DS-Nr. X/094-1. Lagebericht. zum Jahresabschluss 2012 Anlage 5 zur DS-Nr. X/094-1 Lagebericht zum Jahresabschluss 2012 - 2 - Gem. 44 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach 52 GemHVO-Doppik beizufügen.

Mehr

Begrüßung durch Frau Landrätin Fründt Der Haushaltsplan Ein Buch mit sieben Siegeln?

Begrüßung durch Frau Landrätin Fründt Der Haushaltsplan Ein Buch mit sieben Siegeln? 2 Agenda Begrüßung durch Frau Landrätin Fründt Der Haushaltsplan Ein Buch mit sieben Siegeln? Was ist ein Haushaltsplan? Was wird in einer Haushaltssatzung festgelegt? Wie kommt der Haushaltsplan zustande?

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Präsentation der Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2018

Präsentation der Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2018 Präsentation der Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2018 Bürgerversammlung am 16. November 2017 Stand: 16.11.2017 1 Gliederung der Präsentation 1. Eckpunkte Ergebnishaushalt 2018 2. Eckpunkte Finanzhaushalt

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom 21.02.2017 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom 30.01.2018 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

HAUSHALT Bürgerversammlungen und Bürgermeisterin Christel Sprößler

HAUSHALT Bürgerversammlungen und Bürgermeisterin Christel Sprößler HAUSHALT 2018 Bürgerversammlungen 13.11.2017 und 20.11.2017 Bürgermeisterin Christel Sprößler Vorbemerkung Die wirtschaftliche Lage der Städte und Gemeinde entspannt sich. Konjunkturell geht es unserem

Mehr

-329- Der Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage errechnet sich wie folgt:

-329- Der Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage errechnet sich wie folgt: -329- Eigenkapital Die Ausgleichsrücklage, die allgemeine Rücklage, mögliche Sonderrücklagen sowie der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag sind Bestandteil des Eigenkapitals. Die Ausgleichsrücklage kann

Mehr

Im Finanzstatusbericht sind Eintragungen nur in den blau unterlegten Feldern vorzunehmen.

Im Finanzstatusbericht sind Eintragungen nur in den blau unterlegten Feldern vorzunehmen. Seite 1 von 12 28.02.2018 Finanzstatusbericht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Schlüsselnummer: Regierungsbezirk: Kassel Schlüsselnummer: 632018 Gemeinde: Landkreis: Hersfeld-Rotenburg

Mehr

Handlungsspielräume in der Haushaltssicherung Möglichkeiten der Kommunalaufsicht am Beispiel einer geplanten Rathaussanierung

Handlungsspielräume in der Haushaltssicherung Möglichkeiten der Kommunalaufsicht am Beispiel einer geplanten Rathaussanierung Handlungsspielräume in der Haushaltssicherung Möglichkeiten der Kommunalaufsicht am Beispiel einer geplanten Rathaussanierung Düsseldorf, den 12. April 2011 1 Daten des Regierungsbezirks Arnsberg Fläche:

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014

Mehr

Gemeinde Breitenbach am Herzberg. Haushaltsplan & Haushaltssatzung 2013

Gemeinde Breitenbach am Herzberg. Haushaltsplan & Haushaltssatzung 2013 Gemeinde Breitenbach am Herzberg Haushaltsplan & Haushaltssatzung 2013 Haushaltssatzung 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag

Mehr

2. Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen Personalkosten

2. Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen Personalkosten Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden 1. Konsolidierungsmaßnahmen

Mehr

STELLUNGNAHME ZUM HAUSHALTSPLAN 2017 DER GEMEINDE KREUZAU

STELLUNGNAHME ZUM HAUSHALTSPLAN 2017 DER GEMEINDE KREUZAU STELLUNGNAHME ZUM HAUSHALTSPLAN 2017 DER GEMEINDE KREUZAU Inhaltsverzeichnis I. Schlaglichter auf zentrale Punkte... 3 II. Entwicklung wichtiger Eckdaten... 3 1. Erträge, Aufwendungen, Fehlbedarf... 3

Mehr

Gemeinde Wingst Wingst, 29. Januar 2016

Gemeinde Wingst Wingst, 29. Januar 2016 Gemeinde Wingst Wingst, 29. Januar 2016 N i e d e r s c h r i f t über die 9. öffentliche Sitzung des Finanzausschusses am Donnerstag, 28. Januar 2016, 18.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Wingst, Hasenbeckallee

Mehr

Feststellung des Gesamtabschlusses zum und des Gesamtlageberichtes sowie die Entlastung des Bürgermeisters

Feststellung des Gesamtabschlusses zum und des Gesamtlageberichtes sowie die Entlastung des Bürgermeisters Feststellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 und des Gesamtlageberichtes sowie die Entlastung des Bürgermeisters Der Rat der Gemeinde Kürten hat einstimmig in seiner Sitzung am 25.02.2015 gem. 116

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Gemeindefinanzplanung; Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2017 bis Bek. d. MI. v /7.

Gemeindefinanzplanung; Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2017 bis Bek. d. MI. v /7. 1 Allgemeines Gemeindefinanzplanung; Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2017 bis 2021 Bek. d. MI. v. 30.06.2017 33.22-04020/7 Voris 20300 Die steuernahen Nettoeinnahmen haben wie bereits im Vorjahr

Mehr

Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen ab dem Haushaltsjahr. anhand des kommunalen Auswertungssystems Hessen kash

Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen ab dem Haushaltsjahr. anhand des kommunalen Auswertungssystems Hessen kash Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2019 anhand des kommunalen Auswertungssystems Hessen kash I. Durch die Gesetzgebung zur HESSENKASSE sind einige wichtige

Mehr

Vorlage. für die Sitzung des - HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES der Gemeinde Hünxe

Vorlage. für die Sitzung des - HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES der Gemeinde Hünxe TOP GEMEINDE HÜNXE Der Bürgermeister - GB II Kämmerei - Hünxe, 02. Juli 2014 Vorlage für die Sitzung des - HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES Gemeinde Hünxe Haushaltssatzung 2014 einschl. Haushaltssicherungskonzept

Mehr

Präsentation der Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2017

Präsentation der Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2017 Präsentation der Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2017 Bürgerversammlung am 23. November 2016 Stand: 23.11.2016 1 Gliederung der Präsentation 1. Eckpunkte Ergebnishaushalt 2017 2. Eckpunkte Finanzhaushalt

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Einbringung des Haushalts 2017 der Stadt Ibbenbüren. 10. November 2016

Einbringung des Haushalts 2017 der Stadt Ibbenbüren. 10. November 2016 Einbringung des Haushalts 2017 der Stadt Ibbenbüren 10. November 2016 Entwicklung der Jahresergebnisse 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0-2.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 vorl. 2015 2016 2017

Mehr