Landeshauptstadt Hannover Datum

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1 Landeshauptstadt Hannover Datum Einladung zur 16. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 3. Juni 2013, Uhr, Rathaus, Hodlersaal zu der Anhörung (TOP 4.1) sind auch die Mitglieder der folgenden Ausschüsse eingeladen: Kulturausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. Mai Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde 4. G E N D E R B U D G E T I N G 4.1. A N H Ö R U N G gem. 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Eingeladen sind: Frau Hösl-Kulike (Stadtverwaltung Freiburg) Frau Jauk (Österreichisches Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst) Frau Parlar (Stadtverwaltung München) 4.2. Anfragen und Anträge zum Thema Gender Budgeting Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung Gender Budgeting) (Drucks. Nr. 0523/2013) Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung Gender Budgeting (Drucks. Nr. 0410/2013) 5. Jahresbericht der Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen häusliche Gewalt in der Region Hannover 2012 (Informationsdrucks. Nr.1194/2013 mit 1 Anlage) 6. weitere Anfragen und Anträge 6.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Restkostenübernahme durch das Land Niedersachsen bei der Umschulung zur Erzieherin / zum Erzieher - 1 -

2 (Drucks. Nr. 0802/2013) 7. Bericht der Verwaltung 8. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten 9. Verschiedenes Der Oberbürgermeister - 2 -

3 Landeshauptstadt Hannover -18 F - Datum PROTOKOLL 16. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 3. Juni 2013, Rathaus, Hodlersaal zu der Anhörung (TOP 4.1) waren auch die Mitglieder der folgenden Ausschüsse eingeladen: Kulturausschuss Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung Beginn Ende Uhr Uhr Anwesend: (verhindert waren) Ratsfrau Markowis Ratsfrau Fischer Ratsfrau Arikoglu Ratsherr Gill Ratsfrau Jeschke Ratsherr Küßner Ratsherr Lorenz Ratsfrau Nolte-Vogt Ratsfrau Pohler-Franke Ratsfrau Pollok-Jabbi Ratsherr Römer (Bündnis 90/Die Grünen) (SPD) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (SPD) (CDU) (CDU) (CDU) Uhr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (SPD) (DIE LINKE.) (SPD) Beratende Mitglieder: Frau Dr. Gubaydullina Frau Krüger-Pöppelwiehe Herr Moormann Frau Mücke-Bertram Frau Prokisch Grundmandat: (Ratsherr Böning) Ratsfrau Bruns Ratsherr Dr. Junghänel (DIE HANNOVERANER) (FDP) (PIRATEN) Kulturausschuss: - 1 -

4 Ratsherr Kluck Frau Dirscherl Herr M.A. Siegel Bezirksratsfrau Stolzenwald Herr Sydow Herr Prof. Dr. Terbuyken (Bündnis 90/Die Grünen) Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Ratsherr Emmelmann (CDU) Uhr Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) Uhr Herr Bebek Uhr Frau Steinhoff Uhr Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung: Beigeordnete Kastning (SPD) Uhr Verwaltung: Herr Bodemann Herr Härke Frau Kannenberg Frau Mentner Frau Müller Frau Schwiertzky Frau Siebert Frau Volkmann Frau Dr. Vollmer-Schubert Stadtbaurat Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste Referat für Frauen und Gleichstellung Gesamtpersonalrat Referat für Frauen und Gleichstellung Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste Referat für Frauen und Gleichstellung Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. Mai Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde 4. G E N D E R B U D G E T I N G 4.1. A N H Ö R U N G gem. 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Gender Budgeting Eingeladen waren: Frau Hösl-Kulike (Stadtverwaltung Freiburg) Frau Jauk (Österreichisches Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst) Frau Parlar (Stadtverwaltung München) 4.2. Anfragen und Anträge zum Thema Gender Budgeting Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung - 2 -

5 Gender Budgeting) (Drucks. Nr. 0523/2013) Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung Gender Budgeting (Drucks. Nr. 0410/2013) Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Einführung Gender Budgeting) (Drucks. Nr. 1420/2013) 5. Jahresbericht der Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen häusliche Gewalt in der Region Hannover 2012 (Informationsdrucks. Nr. 1194/2013 mit 1 Anlage) 6. weitere Anfragen und Anträge 6.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Restkostenübernahme durch das Land Niedersachsen bei der Umschulung zur Erzieherin / zum Erzieher (Drucks. Nr. 0802/2013) 7. Bericht der Verwaltung 8. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten 9. Verschiedenes TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung Frau Markowis eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: Die Tagesordnung wurde um Punkt ergänzt. Der Antrag 6.1 wurde von der SPD in die Fraktion gezogen. TOP 2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. Mai 2013 Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt. TOP 3. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde Es gab keine Einwohnerinnen und Einwohner, die Fragen hatten. TOP 4. G E N D E R B U D G E T I N G TOP

6 A N H Ö R U N G gem. 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Gender Budgeting Eingeladen waren: Frau Hösl-Kulike (Stadtverwaltung Freiburg) Frau Jauk (Österreichisches Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst) Frau Parlar (Stadtverwaltung München) Frau Markowis begrüßte die Referentinnen sowie die Mitglieder der anderen Ausschüsse zu dieser Anhörung. [Anmerkung: Alle Präsentationen sind als Anlage beigefügt.] Frau Hösl-Kulike stellte ihre Präsentation vor. Sie betonte, dass Gender Budgeting mehr Qualität für die Kommune bedeute. Es gebe einen Imagegewinn bei der Umsetzung der politisch vereinbarten Themenfelder und trage zu einer lebenswerten Stadt bei und soll allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Wichtig sei, dass die Umsetzung nach und nach stufenweise erfolge. Es betreffe alle Dienststellen und man bekomme bessere Angaben zur Nutzung, insbesondere zu Altersgruppen, kulturellem Hintergrund etc. Nach der EU-Definition sei Gender Budgeting die Anwendung von Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess und fördere die Gleichstellung der Geschlechter. In der Sportentwicklung bedeute dies nicht, dass 50 % für Fußball und 50 % für Schwimmen ausgegeben werden müssen. Keineswegs sei der Haushalt 50/50 aufzuteilen. Es habe sich aber bewährt, die Nutzergruppen zu kennen. Theater würden z.b. mehr von Frauen besucht. Nach der Auswertung der Fragebögen erfolge die fachliche Weiterentwicklung von Marketingstrategien. Es gehe um eine gemeinsame Verbesserung des Angebots sowie um Überlegungen welche Zielgruppe erreicht werden soll. Genderaspekte im Haushalt ermöglichen eine bessere Steuerung bei Schlüsselprodukten wie Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Fortbildung etc. Frau Jauk berichtet über die Einführung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in Österreich. Pilotprojekte habe es in der Kunst und bei der Ehrung gegeben, beispielsweise seien nur wenige Frauen für einen Orden vorgeschlagen worden. Zunächst seien Schulungen für diese neue Geschlechterperspektive erforderlich gewesen. Es gehe um eine Analyse bei der Mittelverteilung. Gender Budgeting sei in der Verfassung verankert und liefere den Einrichtungen Informationen zur fachlichen Weiterentwicklung. An verschiedenen Beispielen stellt sie die Verbesserungen durch eine wirkungsorientierte Steuerung dar. Man könne auch externe Wirkung erzielen, z.b. in Aufsichtsräten. Frau Parlar stellte ihre anschließend Präsentation vor. Statt "Gender Budgeting" wählte sie den Begriff "Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung". Am Beispiel Fortbildungen gab es von den Zahlen her kaum Unterschiede (52% Frauen und 47 % Männer). Bei einer Untersuchung der Kosten wurde deutlich, dass die Fortbildungen der Männer weitaus teurer waren, weil sie nicht am Dienstort durchgeführt wurden. Frau Markowis dankte allen Referentinnen und gab Gelegenheit, Fragen zu stellen. Herr Küßner dankte den Damen für die hervorragenden Referate. Das Thema sei nicht ganz so einfach und sicherlich gebe es Probleme bei der Umsetzung. Er fragte nach den Resultaten für bestimmte Gruppen und Erfolge

7 Frau Hösl-Kulike berichtete, dass ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss vorlag und zur verwaltungsinternen Umsetzung als Vorreiter Zahlen für Bibliotheken und Musikschule ermittelt wurden. Das Thema könne nicht in 2-3 Jahren umgesetzt werden. Unter dem Stichwort Nachhaltigkeitsmanagement seien Schlüsselprodukte aus fünf Dezernaten als Indikatoren ausgewählt worden, z.b. Kinderbetreuung. Es seien Zeitreihendaten erforderlich. Frau Jauk schilderte die Situation in Österreich, dass es zunächst Widerstand der Verwaltung gab und die Akzeptanz durch Schulungen und Informationen gut gelungen sei. Die Festschreibung im Gesetz sei ein wesentlicher Erfolg gewesen. Es sei Überzeugungsarbeit erforderlich gewesen, welche Vorteile Gender Budgeting bringe. Es werde eher die inhaltliche Arbeit zur Leistungsverbesserung gesehen. Bei der Kunstförderung wurden z.b. Genderkriterien zugrunde gelegt. Bei der Auftragsvergabe werde geprüft, ob in den Unternehmen Frauenförderung betrieben werde. Dies sei ein großer Erfolg. Frau Parlar verdeutlichte, dass Gender Budgeting als Querschnittsaufgabe zu verstehen sei und nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden dürfe. Manche ControllerInnen mögen dies für überflüssig halten, solange sie noch nicht wissen wie es geht. Es sei spannend. Sie habe gemeinsam mit dem Leiter der Haushaltsabteilung in Berlin haushaltspolitische Steuerungsmaßnahmen entwickelt. Gender Budgeting ermögliche eine andere Qualität der Haushaltsplanung, indem man genauere Angaben zu den Zielgruppen hat. Und welche Wirkungen man bei den Steuerungsansätzen habe. Es wurden vier Pilotbereiche mit vorhandenen Zahlen ausgewählt, z.b. Radverkehr. Es nutzen mehr Frauen das Fahrrad. Man könne es als Marketingkampagne ansehen. Männer hätten weitere Arbeitswege zurückzulegen. Man könne Steuerungsansätze und Kennzahlen festlegen und sehen, was in den nächsten Jahren bewegt wird. Frau Nolte-Vogt dankte für die vielen Informationen und erkundigte sich nach den Zuständigkeiten bei dieser Querschnittsaufgabe für alle Fachbereiche und wo diese zentral angesiedelt sei. Die Gleichstellungsziele müssten sicherlich in den Fachbereichen formuliert und Kennzahlen festgelegt werden. Frau Arikoglu dankte für die Berichterstattung und fragte Frau Hösl-Kulike zum Sportverhalten von Mädchen mit Migrationshintergrund. Ebenso fragte sie nach Senioren mit Migrationshintergrund und dem Gleichstellungsaspekt für Menschen mit Behinderung. Frau Prokisch bedankte sich bei allen drei Damen und fragte Frau Jauk nach den Fortschritten, Erfahrungen und dem Verwaltungsaufwand, der auf allen Ebenen erforderlich sei. Sie fragte, ob es eine Evaluierung gab, wie die Kosten (z.b. für den bürokratischen Aufwand) und der tatsächliche Nutzen, der daraus gezogen werden kann, bewertet wurden. An die anderen stellte sie die Frage, ob zu den Zielgruppen, z.b. in Freiburg bei der Sportförderung das Nutzungsverhalten der Frauen und Mädchen in den Bädern näher untersucht wurde. Möglicherweise hätten ältere Frauen mehr Zeit zur Nutzung der Bäder. Frau Hösl-Kulike betonte, dass die Zuständigkeit bei den einzelnen Ämtern und Dienststellen liege. Übergeordnet und koordinierend sei die Kämmerei und die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming für Hilfestellungen zuständig. Die Gleichstellungsziele würden von der Geschäftsstelle festgelegt, sonst sei es die Arbeit der einzelnen Fachbereiche. Es gebe Indikatoren für eine umfangreiche Stadtstatistik, wie z.b. den Gleichstellungsbericht mit Zahlen zu Mädchen mit Migrationshintergrund oder zum Sportentwicklungsplan. Zu Menschen mit Behinderung lagen keine Ergebnisse vor. Bei einer Kürzung im Sport seien 11 % mehr Frauen betroffen. Die Gründe habe man nicht hinterfragt Frau Jauk berichtete, dass die Zuständigkeit für die Definierung der Gleichstellungsziele - 5 -

8 und Indikatoren in den Ministerien liege, die beratende Koordination liege im Frauenministerium. Menschen mit Migrationshintergrund seien bei den fünf Zielen nicht enthalten gewesen. Man habe andere Prioritäten gesetzt. Der Verwaltungsaufwand sei bei der Einführung relativ hoch gewesen, sie sei sicher, dass der Aufwand geringer werde und sich amortisiere. Man habe keine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt. Frau Parlar teilte mit, dass die Fachreferate zuständig seien für die Umsetzung. Die Kämmerei habe die Methoden entwickelt und die Controllingabteilung in der Hauptabteilung befasse sich mit den Kennzahlen und der Wirkungstransparenz. Das Controlling sei im Hauptamt und bei der Kämmerei verankert. Frau Pollok-Jabbi fragte, ob zusätzliches Personal bereitgestellt wurde und welche finanziellen Auswirkungen es im Haushalt gab. Sie war beeindruckt von den Strukturen zur Umsetzung und fragte Frau Jauk zur Historie wie dies Top-down von der Bundesebene für alle Städte umgesetzt wird. Herr Junghänel dankte Frau Parlar für die Schaffung des deutschen Begriffs "Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung" statt Gender Budgeting. Eine spezielle Frage gab es zum Produkt Wirtschaftsförderung zu Zielen und Kennziffern bei der Existenzgründung. Frau Ranke-Heck lobte die Referentinnen für die interessanten Vorträge und fragte zur Wirtschaftsförderung, ob es konkrete Projekte oder Zahlen gebe. Herr Moormann fragte, ob man abschätzen könne, welche Verluste die Stadtverwaltungen München oder Freiburg hätten, wenn man mit Gender Budgeting aufhören würde und für wen es ein Gewinn sei, wenn man es weiterführe. Frau Parlar antworte, dass zur Wirtschaftsförderung Existenzgründungen im Gender-Alp-Projekt ausführlich ausgewertet wurden. Bei Gründungskrediten seien Frauen eher unterrepräsentiert und hätten nur Kleinkredite erhalten. Bei diesem Pilotprodukt habe man als Kennzahlen die Anzahl der Frauen bei den Neugründungen genommen. Migrantinnen seien bei den Gründungsberatungen stark unterrepräsentiert, deshalb soll der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund bei den Beratungen auf den Anteil, den sie bei der Gründung haben, erhöht werden. In München gebe es eine Stelle für Interkulturelle Öffnung und die Koordination laufe gut. Für eine Verwaltungsmodernisierung seien Zielsetzungen und Zielgruppenorientierung erforderlich. Frau Hösl-Kulike versicherte, dass kein zusätzliches Personal eingestellt wurde, da das vorhandene Personal diese Aufgabe bewältigen könne. Es sei geprüft worden wie z.b. die Mittel für Fortbildung eingesetzt wurden. Es sei in jedem Fall ein Verlust und auch Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger, da die Finanzen passgenau eingesetzt würden. Der Kämmerer wisse genau, wie die Mittel verwendet werden und wem sie zugute kommen. Gerade im Zuge des demografischen Wandels sei eine Zielgruppentransparenz wichtig. Ergänzend fügte sie hinzu, dass jede Autofirma genau auf die Zielgruppe schaue. Ebenso müsse die Verwaltung sehen, ob sie für Frauen, Männer, Junge oder Ältere Angebote wie z.b. Sporteinrichtungen habe. Frau Jauk informierte, dass die Verbindlichkeit in Österreich nur für den Bund gelte, da die Länder eigene Haushaltsgesetze hätten, sie wollen die Regelungen aber übernehmen. Frau Parlar räumte ein, dass in der Einführungsphase mehr Ressourcen erforderlich waren

9 Für die Methodenentwicklung seien zwei Personen eingesetzt gewesen. Frau Krüger-Pöppelwiehe fragte, wie das Personal diese zusätzliche Aufgabe und den zusätzlichen Arbeitsaufwand bewältigen könne, da dies nebenbei offensichtlich nicht zu erledigen sei. Frau Hösl-Kulike versicherte, dass keinesfalls mehr gemacht werden solle, sondern anders. Es gehöre seit langem zum Arbeitsbereich, dass man Ziele setzen und überlegen müsse für wen die Arbeit gemacht werde, z.b. im Bereich für Kinder und Jugendliche mit Nutzungszahlen. Einen Teil der Arbeit würden die Zuwendungsempfänger übernehmen, da diese Angaben zu den Nutzerinnen und Nutzern liefern müssten, also ob es Männer oder Frauen waren oder Junge/Ältere. Frau Jauk ging darauf ein, dass die Schwerpunkte anders gesetzt würden. Der Prozess habe Spaß gemacht. Es gehe nicht um Bestimmungen von oben, sondern die einzelnen Bereiche hätten die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Beispielsweise könne man bei der Verwendung von Sprache und Bildern genauer überlegen, wen man erreichen wolle und z.b. mehr Frauen oder Männer abbilden. Geschlechtergerechtigkeit sei ein wichtiger Aspekt der modernen bürgernahen Verwaltung. Frau Parlar antworte auf die Frage zur zusätzlichen Arbeit, dass man ressourcenschonend arbeiten müsse. Man müsse sowohl die Zielgruppe als auch die Kapazitäten im Blick haben und sehen wo es Handlungsbedarf gebe. Ein anderes Standbein seien die Leistungsmengen. Es gebe diverse Bereiche, wo bereits die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgefragt wird und welche Altersgruppe die Angebote genutzt hat. Ein Kulturreferat könne beispielsweise die Besucherinnen und Besucher an der Kasse eines Museums zählen. Frau Markowis dankte für die Anregungen zur Umsetzung und den Erfahrungsaustausch. Sie sei sicher, dass Hannover die Pilotphase jetzt starte. Sie sei erfreut, dass die Einführung von Gender Budgeting durchaus Spaß machen könne. Sicherlich tausche man auch künftig die Erfahrungen aus. TOP 4.2. Anfragen und Anträge zum Thema Gender Budgeting TOP Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung Gender Budgeting) (Drucks. Nr. 0523/2013) Frau Bruns zog den Antrag zurück. Es habe überzeugt, dass München auch nur mit einigen Produkten begonnen habe und eine Umsetzung für den gesamten Haushalt mehr Zeit benötige. Der Antrag sollte somit nicht aufrecht erhalten werden. Zur weiteren Diskussion vgl. TOP TOP Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung Gender Budgeting (Drucks. Nr. 0410/2013) - 7 -

10 Frau Fischer stellte den Antrag vor und begründete ihn damit, dass mit diesem neuen Instrument eine effektivere und zielgerichtetere Gestaltung der Haushaltspolitik möglich sei. Mit der Einführung von Gender Mainstreaming habe man seit mehr als zehn Jahren gute Erfolge erzielt, somit sei es folgerichtig, nun auch Gender Budgeting zu praktizieren. Es seien zwei Produkte ausgewählt worden und es sei spannend, für die Stadtteilkulturarbeit und die Wirtschaftsförderung konkrete Aussagen, Analysen und Daten zu erhalten. Bei der Zeitschiene sei zu berücksichtigen, dass die Umsetzung nicht sofort machbar sei, sondern einen längeren Zeitraum erfordere, dennoch soll mit dem Haushalt 2014 begonnen werden. Weitere Diskussion (auch zu TOP und ): Frau Pollok-Jabbi dankte für die Ausführungen der Referentinnen und bezog sich auf den Antrag von SPD und Grünen. Die Langfristigkeit mit dem vorgegebenen Zeitrahmen bis 2016 erscheine ihr sehr lang. Die ausgewählten Produkte seien nicht relevant genug. Die Wirtschaftsförderung sei wichtig, aber statt der Stadtteilkulturarbeit wäre der Bereich Sport besser gewesen. Der Antrag sei etwas unausgegoren, da die Wirkung nicht definiert wurde. Gender Budgeting sei eine große Aufgabe, die mit dem Personalrat zu regeln sei, wie die Umsetzung bei der bestehenden Arbeitsverdichtung erfolgen könne. Sie würde den Antrag der Piraten unterstützen. Frau Nolte-Vogt wies auf die Zeitschiene hin. Es sollte zeitnah von der Verwaltung eine Drucksache zum Haushalt 2014 erstellt werden wie die Umsetzung geplant sei. Im ersten Halbjahr 2015 ein Zwischenbericht und 2016 ein Abschlussbericht. Die Anhörung habe gezeigt, dass ein großer Zeitvorlauf erforderlich sei. Sie wundere sich über den Antrag der Piraten, da man die Zielformulierung nicht der Verwaltung überlassen, sondern selbst Akzente setzen wolle. Herr Küßner bezog sich auf den Antrag der Piraten, der einen gewissen Charme und Reiz habe, der neuen Gleichstellungsbeauftragten die wesentlichen Produkte zu überlassen. Anschließend bezog er sich auf den Antrag von SPD und Grünen mit der Forderung nach konkreten Produkten Stadtteilkultur und Wirtschaftsförderung. Man soll jetzt dieses anspruchsvolle und spannende Thema Gender Budgeting starten und sich den Anforderungen stellen. Die Realisierung könne Überraschungen bringen. Wie in der Anhörung deutlich wurde, sei es notwendig zu beginnen, um Erkenntnisse zu erhalten und später zu evaluieren. Dem Antrag soll zugestimmt werden. Frau Fischer merkte an, dass gerade die Anfänge mehr Zeit benötigten, deshalb seien zwei Jahre ein eher kurzer Zeitraum und diese Zeit sollte man investieren. Der Start sei ein Probelauf mit der Vision, dass später alle Produkte zum Zuge kämen. Sie gab zum Antrag von Herrn Junghänel die Empfehlung, die Möglichkeit der Auswahl nicht aus der Hand zu geben. Herr Junghänel ging darauf ein, dass die Verwaltung den Haushalt mit Zielen und Kennzahlen erprobe. Er erinnerte an das wesentliche Produkt Gleichstellung, zu dem bei den Zielen und Kennzahlen für den Probelauf erst auswertbare Daten ermittelt würden. Die Produkte sollten deshalb leicht definierbar sein. Ob die vorgeschlagenen geeignet seien, sollte geprüft werden. Frau Markowis bestätigte, dass man sich damit auseinandergesetzt habe und auswertbare Zahlen bei beiden Produkten vorhanden seien. Der Antrag wurde einstimmig angenommen

11 TOP Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Einführung Gender Budgeting) (Drucks. Nr. 1420/2013) Herr Junghänel begründete den Änderungsantrag damit, dass selbst bei dem Produkt Gleichstellung noch eine Erhebung der Ist-Daten in den Betrieben erforderlich sei, um dann Ziele festzulegen. Deshalb sollte es der neuen Gleichstellungsbeauftragten überlassen bleiben, auch wegen des Zeitdrucks zwei Produkte auszuwählen, für die es eine vorhandene Datenbasis gebe. Zur weiteren Diskussion vgl. TOP Der Antrag wurde mit 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt. TOP 5. Jahresbericht der Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen häusliche Gewalt in der Region Hannover 2012 (Informationsdrucksache Nr. 1194/2013 mit 1 Anlage) Frau Dr. Vollmer-Schubert stand für Fragen zur Verfügung: Frau Prokisch bedauerte, dass die Seiten des BISS-Berichts nicht nummeriert seien. Sie erkundigte sich nach der Beratung von männlichen Opfern (s. vorletzte Seite der Drucksache). Frau Dr. Vollmer-Schubert antwortete, dass die vom Land bereitgestellten Mittel ausschließlich für die Beratung von Frauen zur Verfügung stünden. Deshalb unterstütze die Stadt Hannover und auch die Region Hannover das Männerbüro im Rahmen einer institutionellen Förderung. Die meisten Opfer seien weiblichen Geschlechts. Das Männerbüro berate seit vielen Jahren sowohl männliche Täter als auch männliche Opfer. Frau Pohler-Franke erkundigte sich nach der Altersstruktur und was der Grund dafür sei, dass die und Jährigen in besonderem Maß von Häuslicher Gewalt betroffen seien. Frau Vollmer- Schubert antwortete, dass die anderen Altersgruppen oftmals nicht oder nicht mehr in Paarbeziehungen leben würden. Es gebe keine wissenschaftliche Begleitung. Frau Nolte-Vogt bezog sich auf die erste Seite der Drucksache und die steigende Zahl von Fällen, die angezeigt wurden. Sie fragte, ob die Zahlen tatsächlich angestiegen seien oder ob es an der erhöhten Bereitschaft liege, die Polizei zu rufen. Nach Ziffer 3.3 des Berichts für die Stadt Hannover liege der Rücklauf von gewalttätigen Männern beim Männerbüro lediglich bei 10 % und ob es Ideen gebe, wie dieser Prozentsatz gesteigert werden könne. Frau Dr. Vollmer-Schubert bestätigte, dass die Zahl der Frauen, die sich selbst melden deutlich angestiegen sei (357 Fälle). Dies liege an der besseren Aufklärungsarbeit und Informationen z.b. mit Broschüren in verschiedenen Sprachen und dem Internet. Die betroffenen Frauen holen sich Hilfe. Die Beratungskapazität für Männer sei mit den vorhandenen Mitteln begrenzt. Die Männer kämen eher freiwillig in die Beratung, die Zahlen könnten sicherlich gesteigert werden

12 Frau Prokisch bezog sich auf Kapitel 3.1 und die Staatsangehörigkeit der Selbstmelderinnen. Frau Dr. Vollmer-Schubert bestätigte, dass dazu keine Daten erhoben wurden. Immerhin 190 Selbstmelderinnen hätten sich bei SUANA, der Beratungsstelle für Frauen mit Migrationshintergrund, gemeldet. Herr Moormann ergänzte, dass es laut Ziffer männliche Geschädigte als Selbstmelder gab. Frau Arikoglu bedauerte, dass es keine wissenschaftliche Evaluierung zu den Finanzen und dem Bedarf gab. TOP 6. weitere Anfragen und Anträge TOP 6.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Restkostenübernahme durch das Land Niedersachsen bei der Umschulung zur Erzieherin / zum Erzieher (Drucks. Nr. 0802/2013) Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen TOP 7. Bericht der Verwaltung Herr Härke bezog sich auf die Anhörung zu Gender Budgeting und die Datenerhebungen in Freiburg und München. In Hannover würden im Rahmen des Zuwendungscontrollings ebenfalls seit vielen Jahren umfangreiche Daten zu den Nutzerinnen und Nutzern erhoben. Zum Haushalt 2013 wurden einige Ziele und Kennzahlen für das wesentliche Produkt Gleichstellung festgelegt, sowohl verwaltungsintern als auch extern, z.b. zu Männern in Teilzeit und Vätern in Elternzeit. TOP 8. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Dr. Vollmer-Schubert wies auf den vorliegenden Flyer zum Stadt Hannover Preis hin. Sie verabschiedete sich in dieser Sitzung und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit. Hannover habe in der Gleichstellungspolitik vieles erreicht und der Beschluss zu Gender Budgeting zeige den Willen zur Zusammenarbeit und gemeinsamen Zielsetzungen. Sie gehe von einer positiven Weiterentwicklung aus und freue sich, dass Frau Kämpfe die Arbeit fortführe. Die Tätigkeit habe Spaß gemacht und sie wünsche weiterhin eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit. Frau Fischer dankte Frau Vollmer-Schubert für die Zusammenarbeit und wünschte alles Gute für die Zukunft. Frau Markowis dankte im Namen des Gleichstellungsausschusses für die gute Zusammenarbeit. Herr Küßner wünschte viel Freude, Gesundheit und Erfolg für die Aufgaben in der

13 Freizeitphase und dankte für die gemeinsame Zeit im Gleichstellungsausschuss. Frau Pollok-Jabbi hätte sich eine längere Zusammenarbeit gewünscht und dankte für die langjährige Arbeit und wünschte ebenfalls alles Gute. TOP 9. Verschiedenes Frau Markowis wünschte ein schöne und erholsame Sommerpause bis zum Frau Markowis schloss die Sitzung um Uhr. Harald Härke Gundula Müller (18 F) Leiter des Fachbereichs Steuerung, für das Protokoll Personal und Zentrale Dienste

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15 Inhalt Gender Budgeting in Freiburg im Breisgau Voraussetzungen für Gender Budgeting in Freiburg Zur Umsetzung von Gender Budgeting Anhörung im Gleichstellungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover am 3. Juni 2013 Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Warum Gender Mainstreaming / Gender Budgeting? Rechtliche Grundlagen UN - Resolution von 1995 Amsterdamer Vertrag (EG-Vertrag) von 1999, v.a. Art.3, Abs. 2 EGV Art.3 Abs.2 GG Umsetzung des Gleichstellungsgebots nach Art. 3 Abs.2 S.2 GG Mehr Qualität für die Kommune Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Art. 3 Abs.2 S.2 GG Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 1

16 Mehr Qualität für die Kommune... Ziel- und passgenauere Dienstleistungen der Verwaltung Nutzung der Potentiale beider Geschlechter Abbau geschlechtsspezifischer Barrieren Berücksichtigung der Belange aller Mitarbeitenden (EU-)Förderungswürdigkeit Imagegewinn für die Stadt Freiburg Gemeinderatsbeschlüsse: 2002: Einführung von Gender Mainstreaming und Empfehlung an die städtischen Gesellschaften, Gender Mainstreaming ebenfalls aufzugreifen 2003: Beschluss des Umsetzungskonzeptes 2004: Auftaktveranstaltung für Politik und Verwaltung 2010: Stufenweise Einführung von Gender Budgeting 2011: Verabschiedung Gender Rahmenplan 2012: Beschluss zur Unterzeichnung "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming 2010: Beschluss Gender Budgeting (GB) EU-Definition: Gender Budgeting Der Gemeinderat beschließt gemäß Drucksache G- 10/070, dass die Stadt Freiburg i.br. finanzrelevante Entscheidungen in zu bestimmenden Themenfeldern stufenweise unter den Maßgaben von Gender Budgeting vorbereitet und dem Gemeinderat Beschlüsse mit den entsprechenden Angaben vorgelegt werden. ( ) Gender Budgeting ist eine Anwendung des Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess. Es bedeutet eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten und integriert eine Geschlechterperspektive in allen Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel restrukturiert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. (EG-S-GB 2004, RAP FIN, prov2, S. 11) Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 2

17 Jede Mittel-Verteilung hat Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse Genderinformationen zu einzelnen Haushaltstiteln ermöglichen eine gezielte Gleichstellungspolitik GB erhöht die Transparenz von Entscheidungen GB bezieht auch die unbezahlte Arbeit in die Analyse der Haushaltspolitik ein GB prüft gegenüber Frauen und Männern/ Mädchen und Jungen in verschiedenen Lebenslagen die Bedürfnisgerechtigkeit staatlicher Leistungen Qualität und Geschlechtergerechtigkeit durch Gender Budgeting Faire Mittelvergabe Verbesserung der Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienste Vorhandene Ressourcen können passgenauer genutzt werden Gezieltes Nachsteuern durch geschlechtsbezogene Analyse erhöht die Wirksamkeit öffentlicher Mittel Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Beispiel Kinderbetreuung Freiburg hat im letzten Haushalt ca. 56,4 Mio für über Plätze in Kindergärten, Horten und Krippen in verschiedenen Formen (ganztags, Teilzeit, altersgemischt, integrativ usw.) ausgegeben. Damit fördert die Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Chancengleichheit für Mädchen und Jungen Gut eingesetzte Haushaltsmittel Weniger Haushaltsmittel für die Kinderbetreuung in der Kommune bedeutet mehr (unbezahlte) Arbeit für Eltern (meist für die Mütter), was nicht nur weniger Chancengleichheit heißt, sondern angesichts des demographischen Wandels auch zulasten der wirtschaftliche Stärke geht. Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 3

18 Beispiel Sportförderung: Mittelkürzungen für wen? Gender Budgeting schaut: Wer treibt welchen Sport? Wer wird gefördert, Mädchen oder Jungen, Frauen oder Männer? Ziel: Gerechte Mittelverteilung Passgenaue Zielsetzungen Der Sportentwicklungsplan zeigt: 11% mehr Frauen als Männer nutzen die Bäder. Werden die Mittel für die Bäder gekürzt, sind Frauen also stärker betroffen als Männer. Wahlfreiheit Entwicklungschancen Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Individuelle Wahlfreiheit? Fachbereiche Der Freiburger Verkehrsentwicklungsplan zeigt, dass Kinder, Jugendliche, Frauen und ältere Menschen den öffentlichen Nahverkehr stärker als andere nutzen. Werden hier Mittel abgebaut Gender Budgeting werden, wird ihre Mobilität eingeschränkt. Gleichstellung Finanzen Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 4

19 Gender Budgeting in Freiburg Zur Umsetzung von Gender Budgeting Erlass von Zuschussbescheiden (HBdV 6.16) : Am wurde unter Punkt 7. festgelegt, dass die Zuschussbegünstigten geschlechterspezifisch erfasst werden Geschlechtersensibler Beteiligungshaushalt 2009/ /2011 Abfrage von Zuschussempfängern 2012 Gender Budgeting in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2012 Gender Budgeting-Projekt im Amt für Soziales und Senioren GM im Beteiligungshaushalt 2011/2012 und 2013/2014 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen 2015/2016 Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Zielsetzung Gender Budgeting im Zuschusswesen Die geschlechtergerechtere Verwendung der Zuwendungsmittel soll in Verbindung mit einem zielgruppenorientierten Ansatz und durch die Verknüpfung des Merkmals Geschlecht mit anderen sozialen Merkmalen, wie beispielsweise Migrationshintergrund oder Alter, einen passgenauen Mitteleinsatz ermöglichen. Das heißt nicht, dass in jedem Bereich, in dem eine Unter- oder Überrepräsentanz des einen oder des anderen Geschlechts festgestellt wird, Parität herzustellen ist. Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 5

20 Themenbereiche des Fragebogens Fragen zur Zielgruppe kommunaler Mittel Allgemeines zur Einrichtung Welche Zielgruppe wird mit dem Angebot bzw. Institution angesprochen? Zielgruppe und Angebotsstruktur: Wer nimmt Leistungen / Angebote in Anspruch? Fragen zur Angebotsstruktur Bedarfsanalysen: Werden geschlechtsspezifische Bedarfsanalysen durchgeführt? Fragen zur Einrichtung - Beschäftigungsstruktur Fragen zur Betriebskultur / Geschlechterrolle Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Fragen zur Angebotsstruktur Fragen zur Angebotsstruktur Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 6

21 Fragen zur Einrichtung Fragen zur Familienfreundlichkeit Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Gender Budgeting-Projekt im Amt für Soziales und Senioren Auszug aus den Ergebnissen (DRUCKSACHE SO-12/013): Die Geschlechterverteilung der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist weitgehend ausgeglichen. Allerdings lediglich zwei Hauptamtliche mit Migrationshintergrund Gender Budgeting im Beteiligungshaushalt Alle Einrichtungen sind mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar Männer sind bisher als Zielgruppe schwer erreichbar Nur wenige Besucherinnen und Besucher mit Migrationshintergrund (rd. 5 % der Gesamtbesucherzahl) nutzen die Angebote der Seniorenbegegnungsstätten Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 7

22 Gender & Vielfalt im Beteiligungsverfahren Möglichst alle Bevölkerungsgruppen integrieren durch dezentrale Einrichtungen mit kostenlosem, begleitetem Internetzugang in: Volkshochschule Stadtbibliothek und Stadtteilbibliotheken Stadteiltreff und Stadteilbüro Seniorentreff Jugendtreff Freiwilligentreff Gender Budgeting Informationen auf der Internet-Plattform Bürgerumfrage: Unterschiedliche Präferenzen Frauen wollen mehr ausgeben / weniger einsparen bei: Klimaschutz Integration ausländischer Mitbürger_innen Theaterangebot Treffpunkte Beratungsstellen Öffentliche Sicherheit/ Ordnung Kindergärten, -tagungsstätten Kulturförderung Instandhaltung / Bau von Schulen Männer wollen mehr Geld ausgeben / weniger einsparen beim Wohnungsbau Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Rechtliche Rahmenbedingungen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen 2015/2016 Das Neue Kommunale Haushaltsund Rechnungswesen (NKHR) Beschluss der Innenministerkonferenz vom und HGrG Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrecht vom Gemeindehaushalts- und Gemeindekasse n-verordnung beide vom VwV Produkt- und Kontenrahmen vom Stadt Freiburg: Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Umstellung des städtischen Rechnungswesens auf das NKHR zum DHH 2015/2016 (G- 09/145) vom Beauftragung durch GR: Einbindung der Geschäftsstelle Gender- Mainstreaming Integration Gender- Budgeting in die Zielvorgaben vom Projekt FF2015 Sonderregelungen der Stadt Freiburg Stadt Freiburg: Offizieller Projektstart des Projekts FF2015 am Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 8

23 Musterhaushalt Teilhaushalt 9 Amt für Kinder, Jugend und Familie 1. Allgemeines Verantwortliche für 1.1. den Teilhaushalt 1.2. Kurzbeschreibung 2. Ziele und Kennzahlen 2.1. Ziele Ergebnis Ansatz Ansatz Ansatz Kennzahlen Kennzahl 1 Kosten für offene Kinder- und Jugendarbeit je jungem Mensch Kennzahl 2 Anteil Zuschüsse an freie Träger an den Gesamtkosten für offene Kinder- + Jugendarbeit 3. Auszug aus Stellenplan Beamte Beschäftigte Beamte Beschäftigte Anzahl Stellen Ausschnitt Beschreibung Teilhaushalt Teilhaushalt : 9 Amt für Kinder, Jugend und Familie Produktbereich: 36 Kinder, Jugend und Familienhilfe Produktgruppe: Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Enthaltene Einzelprodukte: Musterhaushalt Ausschnitt Beschreibung Produktgruppe (Schlüsselprodukt) Förd. von Kindern in Gruppen für 0 bis 3 Jahre in Tageseinrichtungen (Beispiel) Förd. von Kindern in Gruppen für 3 bis 6 Jährige in Tageseinrichtungen Förd. von Kindern in Gruppen für 6 bis 14 Jährige in Tageseinrichtungen Förd. von Kindern in altersgemischten Gruppen in Tageseinrichtungen Heilpädagogische Tagesbetreuung Förd. und Vermittlung von Kindern bis 14 Jahre in Tagespflege Finanzielle Förderung, Übernahme von Teilnahmebeiträgen 4. Leistungsbezug Produktgruppen: Allgemeine Förderung junger Menschen Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Kooperation und Vernetzung Unterhaltsvorschussleistungen Kurzbeschreibung : Verantwortlich: Zielsetzungen: Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Schlüsselprodukt: Förderungen von Kindern in Gruppen für 0-3-Jährige (Beispiel) Kennzahlen: Dr. Cornelia Hösl-Kulike Genderaspekte Nutzungs- und Gleichstellungsanalyse Nutzen eines geschlechterdifferenzierten Verwaltungshandelns Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Nutzungs- und Gleichstellungsanalyse/ Nutzen für geschlechterdifferenziertes Verwaltungshandeln: Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Teilhaushalt Beispiel Schlüsselprodukt Beispiel: Erhöhung der Quote der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren im Stadtgebiet auf 50 % bis Vielen Dank! Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Dr. Cornelia Hösl-Kulike Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Diensstelle (Anpassen: Ansicht, Kopf- und Fußzeile) 9

24 D-I/CS "Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung" (Gender Budgeting) bei der LHM Landeshauptstadt Hannover Anhörung im Gleichstellungsausschuss am 3. Juni 2013 Vortrag: Renée Parlar LHM, Direktorium, Abteilung Controlling und Steuerungsunterstützung 1

25 Inhaltsübersicht D-I/CS 1 Einführung von Gender Budgeting / GlstorHHstrg* 2 Definition von Gender Budgeting / GlstorHHstrg 3 Ziele der GlstorHHstrg und der Pilotphase 4 Pilotprodukte 5 Zwei Vorgehensweisen 6 Verteilungstransparenz 7 Wirkungstransparenz 8 Weiteres Vorgehen *Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung 2

26 1. Einführung: Gender Budgeting / GlstorHHstrg* D-I/CS Gleichstellung bei der LHM seit 1985 Querschnittsaufgabe Alle (Politk/Verwaltung) sind für Umsetzung des Gleichstellungsauftrags verantwortlich. Gender Mainstreaming in der Haushaltskonsolidierung (2004) Wirkungsprüfung der Konsolidierungsmaßnahmen auf die Zielgruppen Beteiligung am EU-Projekt 'GenderAlp' (Gender Budgeting) ( ) Produkt: Wirtschaftsförderung; Vorschläge von Zielen und Indikatoren Neues Steuerungsmodell (erste Beschlüsse in den 90er Jahre) Von der Inputsteuerung zur Output- und Outcomesteuerung Zielgruppenorientierung Beschluss zur Einführung des Produktorientierten Haushalts (2006) Auftrag zur Methodenentwicklung für eine ergebnisorientierte Haushaltssteuerung mit Fokus auf Zielgruppenorientierung und Gleichstellung. Tun wir das Richtige für die Richtigen richtig?! * Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung 3

27 Tun wir das Richtige für die Richtigen richtig? D-I/CS Damit es gerecht zugeht! "Damit es gerecht zugeht, erhalten Sie alle die gleiche 4 Prüfungsaufgabe: Klettern Sie auf den Baum!"

28 2. Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung und Gender Budgeting - Definition Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung (GlstorHHstrg) ist die Münchner Übersetzung von Gender Budgeting. D-I/CS Definition (gekürzt) Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung zielt auf die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags im gesamten Haushaltsprozess ab. Die Gleichstellungswirkung wird analysiert, gesteuert und evaluiert. 1) Kernelemente: integrierte Gleichstellungsziele, die zielgruppenorientierte Produktsteuerung und ein kennzahlengestütztes Wirkungscontrolling mit Budgetbezug Die verschiedenen Zielgruppen werden mit ihren unterschiedlichen Lebenslagen nach Geschlecht sowie Alter, Behinderung, Bildungsstand, Migrationshintergrund und ihren spezifischen Bedarfen berücksichtigt. 1) Basis dieser Definition sind die Begriffsbestimmungen von "Gender Budgeting in der Machbarkeitsstudie im Auftrag der Bundesregierung (BMFSFJ) (2007) und der Europäischen Kommission (2005) 5

29 3.1 Ziele der Gleichstellungorientierten Haushaltssteuerung D-I/CS Es soll Transparenz darüber hergestellt werden, wem welche Mittel aus dem öffentlichen Haushalt mit welchen Wirkungen zufließen. Gleichstellungsaktiver und zielgruppengenauer Einsatz der Finanzmittel Verteilungsgerechtigkeit beim Einsatz der Finanzmittel 6

30 3.2 Ziele der GlstorHHstrg* und der Pilotphase D-I/CS Pilotphase von Mitte 2009 bis Ende 2012 *Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung 7

31 4. Pilotprodukte D-I/CS Pilotprodukte: Realschule (Städtische Realschulen) Wirtschaftsförderung (Existenzgründungen) Verkehrsplanung (Radverkehr) Fortbildungen städtischer Mitarbeitenden (internes Produkt) Anhand der Pilotprodukte wurden die Methoden für die 'Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung' entwickelt und getestet. Auswahlkriterien: Größe der Budgets Steuerbarkeit durch den Stadtrat Produkt, das sich an Bürgerinnen und Bürger richtet Gleichstellungs- und Zielgruppenrelevanz Datenlage 8

32 5. Zwei Vorgehensweisen der LHM D-I/CS 1. Verteilungstransparenz in die Breite: Abdeckung aller Produkte mit geschlechterdifferenzierten Leistungsmengenkennzahlen (sofern dies sinnvoll ist) 2. Wirkungstransparenz in die Tiefe: schrittweise Zielgruppenanalysen einschließlich der Erarbeitung zielgruppenspezifischer und geschlechterdifferenzierter Wirkungsziele und -kennzahlen 9

33 6.1 Verteilungstransparenz durch Leistungsmengen D-I/CS direkte Steuerbarkeit (z.b. Sing- & Musikschule) Vorschläge für geschlechtsdifferenzierte Leistungsmengen 1 : * keine direkte Steuerbarkeit (z.b. Notfallrettung) Fortbildung 3,5 Mio. vorhanden ja - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fortbildungen unterschiedlicher Kategorien und Preisstufen 1. Die Zuständigkeit für die Leistungsmengen liegt bei der Stadtkämmerei. * sinnvoll = Leistungs-/Nutzungs- und WirkungsempfängerInnen sind (überwiegend) natürliche Personen, denen die Leistungsmengen zugeordnet werden können. 10

34 6.2 Geschlechterdifferenzierte Leistungsmengen und Budgetbezug (Verteilungstransparenz) D-I/CS Leistungsmengen, die nach Geschlecht differenziert werden, zeigen die Nutzungs- und Budgetverteilung*: Beispiel Pilotprodukt Realschulen V-Ist 2012 Leistungsmengen: Gesamtschülerzahl an städt. Realschulen - davon Schüler - davon Schülerinnen Summe Kosten: (ohne Produktleistung 4 Ganztagesangebote, da die Verteilung zw. den Geschlechtern dort anders ist) - davon für Schüler (51,7%) - davon für Schülerinnen (48,3%) ,7% 48,3% T T T - Tiefergehende Ursachen- und Detailanalysen können hierauf aufbauen - Budget-Wirkungsbezüge werden unabhängig hiervon abgebildet Diese direkte Berechnung ist möglich, wenn: das Angebot, das mit der Leistungsmenge abgebildet wird, in sich homogen ist; das Produkt / die Produktleistung weitestgehend abgebildet werden kann. 11

35 6.3 Darstellung der Leistungsmengen und Zielgruppen D-I/CS Haushaltsplan 2011 Produkt 'Fortbildung' Beispiel Pilotprodukt Fortbildung Abweichungen sind auf die Schwankungen bei der Umsetzung der LiMux-Migrationsprojekte zurückzuführen. 2. Kennzahlen zur im Aufbau befindlichen Pilotphase "Gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung" bei der LHM. 12

36 7.1 Wirkungstransparenz - Vorgehen D-I/CS 13

37 7.2 Beispiel - Datenanalyse Karriereorientierung von Frauen Beispiel Pilotprodukt Fortbildung D-I/CS Frauen wollen und können Karriere machen und auch Führungsaufgaben übernehmen, realisieren dies aber seltener als Männer. 14

38 7.3 Einige exemplarische Ergebnisse zu Ursachen* und Steuerungsansätzen Beispiel Pilotprodukt Fortbildung D-I/CS Ursachen - Warum machen Frauen seltener Karriere? Familienpflichten und die Weichenstellung für Karriere fallen in die 'Rushhour' des Lebens. Frauen sehen Informationsdefizite bei Bewerbungsverfahren. Steuerungsansätze auf Produktebene Für bestehende Fortbildungen stärker werben. Informationsmaterial mit Fragenkatalog zur Prüfung für MitarbeiterInnen, ob sie Karriere und Familie vereinbaren können. Seminare zur längerfristigen Karriereplanung von Frauen mit individueller Ressourcenfeststellung und Entwicklung von Plan A und B* auf Referatsebene Mentoringprogramm für Mitarbeiterinnen, die über Potentiale verfügen * Die Ursachenanalyse wurde anhand der in der Pilotphase entwickelten Leitfragen durchgeführt. 15

39 7.4 Exemplarische Ergebnisse zu Wirkungszielen und -kennzahlen D-I/CS Beispiel Pilotprodukt Fortbildung Wirkungsziel Kennzahl IST-Wert Ziel-Wert Das Interesse und die Potenziale von Mitarbeiterinnen an einem beruflichen Weiterkommen sind besser genutzt: Mehr Frauen machen Karriere. Anteil von Frauen an Aufstiegsseminaren in den höheren Dienst (Untersuchungszeitraum 3 Jahre) Wahrscheinlichkeitsdifferenz, dass Frauen Führungsfunktionen im höheren Dienst übernehmen. (Kennzahl - Pe-Con-Bericht 2008) 36 %???41 % -15 %???-10 % 16

40 8. Weiteres Vorgehen D-I/CS Beschluss zur Pilotphase (Juli 2013) Abschließende Ergebnisse der Pilotphase Umsetzungskonzept (weiteres, schrittweises Vorgehen) Weiteres Vorgehen Leitfaden zur Anwendung der Methoden und Instrumente steht zur Verfügung Verwaltungsinternes Dokument Weiterentwicklung der Methoden und des Leitfadens Soweit möglich, verknüpfen mit referatsspezifischen Controllinginstrumenten Vervollständigung und Weiterentwicklung geschlechterdifferenzierter Leistungsmengen und ggf. Wirkungskennzahlen Schrittweise Ausweitung der Zielgruppenanalysen zur Bestimmung weiterer, zielgruppenspezifischer Wirkungsziele und -kennzahlen 17

41 D-I/CS Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 18

42 Gender Budgeting in Österreich Grundlagen, Beispiele und Erfahrungen Dr. in Vera Jauk Hannover, 3. Juni 2013

43 Im Anschluss. Die Entwicklung von Gender Mainstreaming in Ö Gender Budgeting Evaluierung und Monitoring Resümee Zum Nachlesen 2

44 Regierungsbeschlüsse 2000: Interministerielle AG Gender Mainstreaming 2002: Arbeitsprogramm, Pilotprojekte 2004: Gleichstellungsziele für die Ressorts, u.a. Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen budgetpolitischen Maßnahmen 2008: Arbeitshilfen GM in der Legistik, Gender Budgeting 2011: Nachhaltige Implementierung von GM Hinweis auf Erfolge im Bereichen Gender Budgeting 3

45 Begleitende Maßnahmen Studien Pilotprojekte Entwicklung von Instrumenten und Leitfäden Schulungen Publikationen, Folder Evaluierung 10 Jahre GM in Österreich Handlungsfelder: Strukturen, Daten, Legistik, Förderungen, Auftragsvergabe, Schulungen und Informationsarbeit 4

46 Die Rolle der IMAG GMB Vorsitz: Mitglieder: Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst alle Ressorts, oberste Organe, GÖD, Vertreterin der Bundesländer Ziel: Unterstützung/Begleitung der Implementierung von GM/GB in allen Ressorts, auf allen politischen Ebenen Aufgaben: - Austausch von Informationen und guten Beispielen, - Entwicklung von Kriterien für die Umsetzung von GM/GB, - Begleitung und Evaluierung von Projekten, Maßnahmen und Gesetzen hinsichtlich Anwendung von GM 5

47 Gender Budgeting Ziel: Gender-Perspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses integrieren Wirkung staatlicher Einnahmen und Ausgaben auf die Gleichstellung aufzeigen Einnahmen und Ausgaben in Richtung Förderung der Gleichstellung umgestalten Nicht: separater Budgetposten für Frauen Budgetverteilung 50:50 auf Frauen und Männer 6

48 Gender Budgeting in der Verfassung 1. Etappe der Haushaltsrechtsreform 2009 Art. 13 (3) B-VG Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben (Staatszielbestimmung) 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform 2013 Art. 51 (8) B-VG Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten 7

49 Die Wirkungsorientierung verstärkt die Transparenz über die Ziele der Politik stärkt die Außenorientierung der Verwaltung fördert die Ergebnisverantwortung der Führungskräfte der Verwaltung fördert die Berücksichtigung von Gleichstellung von Frauen und Männern im Verwaltungshandeln schafft die Voraussetzung für eine ganzheitliche Steuerung der Verwaltung 8

50 Logik der wirkungsorientierten Steuerung Ziel: Mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen Polit. Aufträge Wirkungsziele Vermehrtes Verkehrsaufkommen Witterungsbedingungen Andere Einflüsse Ressort / Leistungs-Anbieter Input Output Wirkung Prozesse Personal Budget Sachmittel PartnerInnen Aufbau der Ausbildung zum Phasenführerschein Gestaltung einer Kampagne Erstellung von Maßnahmenvorschlägen zur Unfallvermeidung basierend auf einer Analyse von Unfalldaten und -mustern Verordnung zur Ausbildung durch Mehrphasenführerschein Bewusstseinskampagne zu Alkohol am Steuer Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung mit den PartnerInnen Weniger Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf Österreichs Straßen 9

51 Budget- und Zielstruktur im neuen Haushaltsrecht Budgetstruktur Zielstruktur Teilheft Strategiebericht Rubrik Bundesvoranschlag RZL-Plan Untergliederung Globalbudget Detailbudget 1. Ebene Detailbudget 2. Ebene Optional Leitbild, Strategie und 1-5 Wirkungsziele 1-5 Maßnahmen Ziele und Maßnahmen Ziele und Maßnahmen 10

52 Gleichstellungsziele und Gleichstellungsmaßnahmen im BHG 2013 Untergliederung Globalbudget Detailbudget min. 1 Gleichstellungsziel (inkl. Kennzahl) je UG min. 1 Gleichstellungsmaßnahme (inkl. Kennzahl/Meilenstein) in einem GB der UG min. 1 Gleichstellungsziel und 1 Gleichstellungsmaßnahme (inkl. Kennzahl/Meilenstein) in einem DB der UG Von den Ressorts anzugeben Auf Personen bezogene Indikatoren werden nach Geschlecht dargestellt, wenn eine Auswirkung auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu erwarten ist und eine Differenzierung daher steuerungsrelevant ist. 11

53 Gender Budgeting bedeutet somit Die Auswirkungen des Verwaltungshandelns und der Budgetpolitik insbesondere hinsichtlich der Verteilung und Aufbringung öffent- licher Mittel auf Frauen und Männer zu analysieren Ziele zu formulieren Maßnahmen zu ergreifen diese zu evaluieren 12

54 Angaben zur Wirkungsorientierung müssen enthalten: 13

55 Gleichstellungsziele externe/gesellschaftspolitische Ziele (richten sich an die Bürgerinnen und Bürger) haben Vorrang! Beispiel: Studienabschlüsse von Frauen in technischen und NAWI- Fächern steigern, Mobilitätschancen von Frauen steigern, Zahl der Schüler an den BAKIPÄDs steigern usw. interne/ressortspezifische Ziele (richten sich an die Bediensteten der Ressorts) Beispiel: Verbesserung der Rahmenbedingungen im Arbeitsumfeld für MitarbeiterInnen mit Familie, Steigerung des Frauenanteils in mittleren und hohen Führungspositionen, Mentoringprogramme usw. 14

56 Qualitätskriterien für die Angaben zur Wirkungsorientierung Relevanz Inhaltliche Konsistenz Verständlichkeit Nachvollziehbarkeit Vergleichbarkeit Überprüfbarkeit Wesentliche und bedeutsame Inhalte, Prioritäten Abstimmung und Zusammenhang zwischen den Angaben für die Untergliederung, Globalbudgets, Detailbudgets Für Nationalrat und interessierte Öffentlichkeit Klarer Zusammenhang mit Ressortkompetenz und Regierungsauftrag insbes. zeitlich, d.h. Angaben sind über mehrere Jahre zu gewährleisten, um Entwicklungen und Fortschritte nachvollziehen zu können Kennzahlen sind so zu wählen, dass die Zielerreichung/der Erfolg objektiv feststellbar ist 15

57 Beispiel BFG Wirtschaft Ziel: Förderung von Frauen in Unternehmen, insb. Erhöhung des Frauenanteils in staatsnahen Betrieben (Management-, Vorstands-, bzw. Aufsichtsratspositionen) und Stärkung von deren Führungskompetenz Maßnahmen: Quotenregelung in staatsnahen Betrieben an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist Lancierung des Führungskräfteprogramms "Zukunft.Frauen" durch Qualitätssicherung des Programms und Bewerbung Etablierung der öffentlich zugänglichen Aufsichtsrätinnen-Datenbank als Rechercheinstrument für Personalentscheidungen durch Bewerbung ( ) Indikatoren: Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMWFJ liegen; Ziel (2013): 25 % Aufsichtsrätinnen in 6 (75%) von 8 Unternehmen; Ist (2011): 25% Ausichtsrätinnen in 3 von 8 Unternehmen Teilnehmerinnen am Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen"; Ziel (2013): 60 Absolventinnen; Ist (2011): 45 Absolventinnen Registrierungen in der Aufsichtsrätinnendatebank: Ziel (2013): >199 Registrierungen; Ist (2011): 199 Registrierungen 16

58 Beispiel BFG Justiz Ziel: Effektive Durchsetzung von Entscheidungen durch zivil- und strafgerichtlichen Vollzug letzterer unter besonderer Berücksichtigung der Reintegration und Rückfallsprävention sowie der Lebenssituation weiblicher Insassen im Strafund Maßnahmenvollzug Maßnahmen: Schaffung von Haftplätzen für Frauen in Landesgerichtlichen Gefangenenhäusern einschließlich von Beschäftigungsmöglichkeiten und Mutter-Kind- Haftplätzen Indikatoren: Anzahl der Abteilungen für weibliche Insassen in Hafteinrichtungen der mit Strafsachen befassten Landesgerichte; Ziel: 2013: 14 von 16; Ist 2011: 12 von 16 17

59 Beispiel BFG Gesundheit Ziel: Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens Maßnahmen: Erhöhung der Transparenz im Hinblick auf die geschlechtsspezifische Verteilung der Krankheiten durch Auswertung der Daten betreffend Herzinfarkt und Krebs Wesentlicher Schwerpunkt: Implementierung des Nationalen Brustkrebs - Früherkennungsprogramms Indikatoren: Teilnahmerate von Frauen und Männern an der Vorsorgeuntersuchung NEU, Ziel 2013: Personen ( Frauen und Männer) (Erhöhung um Personen bzw. 10 %, das bedeutet eine Erhöhung um Frauen und Männer); Ist: 2010: Personen ( Frauen und Männer) 18

60 Beispiel BFG Forschung Ziel: Bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Fachkräften, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation Maßnahmen: Gezielte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Forschung und Innovation (z.b. Lange Nacht der Forschung) sowie für Frauen im Bereich FTI Nutzung der Erkenntnisse aus den Programmen w-fforte und Laura Bassi Centres bei der Weiterentwicklung von Förderprogrammen (Workshops mit Programmverantwortlichen, Implementierung von gendergerechten Auswahlprozessen) Lernen von best-practice- Modellen in Bezug auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.b. Workshops für Programmverantwortliche aus Ressorts und Förderagenturen) Indikatoren: Anteil von Frauen in leitenden Positionen bei den von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag des BMWFJ abgewickelten Programmen: Zielzustand 2013: 12%; Ist 2011: 11,1%; Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen: Ziel 2013: 14,8% Ist 2011: 14,4% 19

61 Beispiel BFG Arbeit und Soziales Ziel: Verringerung des Frauenanteils bei AusgleichszulagenbezieherInnen Maßnahmen: Gezielte berufliche Rehabilitation um die Notwendigkeit der Pension zu verhindern Durchführung einer vertiefenden Gender Analyse: Die nach Geschlecht erhobenen Daten werden dahingehend aufbereitet, dass damit gezielte Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Disparitäten abgeleitet werden können Indikatoren: Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen: Ziel 2013: 67,4%; Ist 2010: 68,1 % Anteil der Männer an AusgleichszulagenbezieherInnen: Ziel 2013: 32,6 %; Ist 2010: 31,9 % Gesamtübersicht: pdf 20

62 Resümee Gleichstellung im BFG 2013 Gleichstellung: einzige durchgängige wirkungsorientierte Zielsetzung, die von allen Ressorts berücksichtigt werden muss 28 explizite Gleichstellungsziele, überwiegend mit externen, gesellschaftspolitischen Wirkungen Wesentliche Probleme (z.b. erhebliche Einkommensunterschiede, Mangel an Frauen in Führungspositionen, hoher Frauenanteil bei AusgleichszulagenbezieherInnen) angesprochen Rechtliche Vorgaben im BFG 2013 weitgehend umgesetzt! aber: unterschiedliche Qualität und unterschiedliches Ambitionsniveau der einzelnen Ziele, Maßnahmen und Indikatoren 21

63 Verbesserungspotential Abstimmung zwischen den Ressorts verbessern Internationale Vergleiche und Rangverbesserungsziele aufnehmen Abgrenzung von Genderzielen zur Frauenförderung schärfen Gleichstellungsziele und -maßnahmen in Bezug zum Budget setzen ausreichende Datengrundlagen schaffen Gender Budgeting in den Zielen und Maßnahmen stärker zum Ausdruck bringen! 22

64 Wirkungsorientierter Steuerungskreislauf Kontrolle Wirkung evaluieren 7 Maßnahmen beurteilen 6 1 Strategie erarbeiten 2 3 Wirkungsziele festlegen Maßnahmen formulieren Planung Umsetzung Zielumsetzung gewährleisten 5 4 Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne erstellen 23

65 Ressortinternes Wirkungscontrolling Steuerung im Ressort: Planung: Gesamtausrichtung für das kommende Jahr festlegen, Schwerpunkte der Sektionen, Abteilungen und nachgeordneten Dienststellen abstimmen Umsetzung: jährliche MitarbeiterInnengespräche, Teamarbeitsbesprechung Evaluierung standardisierte Berichte (bis 31.5.) 24

66 Wirkungscontrollingstelle des Bundes Methodisch-prozesshafte Unterstützung der Ressorts bei der Entwicklung von Zielen und Indikatoren qualitätssichernde Maßnahmen Vermeidung von Überschneidungen Jährlicher Bericht zur Wirkungsorientierung an den Nationalrat (bis ) über Erreichung der Wirkungsziele und Maßnahmen im BVA-Entwurf des vorangegangenen Finanzjahres Info unter: Gleichstellung ist bei Berichtslegungs- und Informationspflichten zu berücksichtigen! 25

67 Beobachtung und Diskussion der Ergebnisse» Nationalrat» interessierte Öffentlichkeit 26

68 Budgetdienst unterstützt Nationalrat bei Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haushaltsführung des Bundes berät Budgetausschuss (schriftliche Expertisen, Analysen, Kurzstudien...) berät weitere Ausschüsse hinsichtlich wirkungsorientierter Folgenabschätzung von rechtssetzenden Maßnahmen erstellt Stellungnahmen auf Anfrage einzelner Mitglieder des Budgetausschusses Aufgaben umfassen auch die Wirkungsorientierung unter der Berücksichtigung der Gleichstellung Veröffentlichung der Ergebnisse auf der Homepage des Parlaments 27

69 Angebote des BKA-Frauen Workshops, Seminare und Beratungen On-Demand-Workshops für die Ressorts MulitplikatorInnenausbildung der Ressorts unter besonderer Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung, 2. Auflage Beispielkatalog für Gleichstellungsziele Tool Box für Gender Budgeting ( Informationsaustausch/Diskussion in der IMAG GMB 28

70 Website Zusammensetzung der IMAG GMB und der ressortinternen AGen Aufgabenprofil der Ressortbeauftragten GM/GB Projekte Bund, Länder, Gemeinden und international Instrumente, Leitfäden, Liste ExpertInnen Tool Box Gender Budgeting 29

71 Wollen Sie auf dem laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie kostenlos unseren GM Newsletter! Er erscheint vierteljährlich enthält aktuelle Informationen über Entwicklungen (Projekte, Studien, Veranstaltungen) zu GMB aus dem In- und Ausland ist zu bestellen bei: 30

72 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. in Vera Jauk Bundeskanzleramt - Abt. II/1 Gleichstellungspolitische Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten 1010 Wien, Minoritenplatz 3 Tel.: 01/53115/207510, Fax: 01/53109/ : vera.jauk@bka.gv.at 31

73 Eingereicht am um 16:00 Uhr. FDP-Fraktion ( Antrag Nr. 0523/2013 ) Gleichstellungsausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegnheiten, Kulturausschuss, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung Gender Budgeting) Antrag: Gender Budgeting 1. Das Gender Budgeting wird für alle Produkte für den Haushalt 2014 umgesetzt. 2. Das Gleichstellungsreferat wird hierfür bis Ende September 2013 ein Umsetzungskonzept vorlegen. Begründung: Gender Bugdeting ist ein wichtiges Kontrollinstrument der Umsetzung der Geschlechtergleichheit. Die gleichwertige Berücksichtigung der Anliegen beider Geschlechter in der Politik des Rats und der Umsetzung durch die Verwaltung kann durch das Gender Budgeting effektiv überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Da Frau Kämpfe, die neue Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover, in ihrer Vorstellung im Rat das Gender Budgeting als Schwerpunktthema vorgestellt hat, geht die FDP-Ratsfraktion davon aus, dass eine entsprechende Kompetenz vorliegt und daher eine zügige und vollständige Umsetzung dieses wichtigen Instruments erfolgen kann und es keiner Erprobung an lediglich zwei beliebigen Produkten bedarf. Sylvia Bruns Stellv. Fraktionsvorsitzende Hannover /

74 SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( Antrag Nr. 0410/2013 ) Eingereicht am um 10:22 Uhr. Gleichstellungsausschuss, Kulturausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung Gender Budgeting Antrag zu beschließen: Die Verwaltung erprobt bei den Haushalten 2014 und 2015 an den zwei Produkten Stadtteilkulturarbeit sowie Wirtschaftsförderung das Gender Budgeting. Im Vorfeld werden für die jeweiligen Produkte gleichstellungspolitische Ziele formuliert, damit eine zielgerichtete Analyse der Auswirkungen der Haushaltspolitik in dem jeweiligen Produkt erfolgen kann. Zu den Haushaltsberatungen 2014 wird eine Beschlussdrucksache zur Umsetzung dieses Ratsauftrages vorgelegt. Im ersten Halbjahr 2015 legt die Verwaltung einen ersten Erfah-rungsbericht, im ersten Halbjahr 2016 einen Abschlussbericht mit den Ergebnissen und Erfahrungen vor. In den Berichten sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden: Welche Auswirkungen haben die Entscheidungen auf die vielfältigen Situationen von Männern und Frauen? Wer profitiert von welchen Ausgaben direkt und indirekt? Welche Entscheidungen/Maßnahmen verfestigen oder verändern die bestehenden Geschlechterrollen? Welche konkreten Handlungsempfehlungen und gleichstellungspolitischen Etappenziele ergeben sich aus der geschlechtersensiblen Analyse der beiden Modellprodukte für die Umsetzung der zuvor benannten gleichstellungspolitischen Ziele? Begründung: Die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit ist eine zentrale Querschnittsaufgabe, die sich auf alle Arbeitsbereiche und Entscheidungsprozesse erstreckt. Nach der Einführung des Gender Mainstreamings 2002 soll nun mit der Erprobung des Gender Budgeting der Haus-halt der LHH aus der Geschlechterperspektive betrachtet werden. Ziel ist es, eine größere Transparenz hinsichtlich der Kriterien, die haushaltspolitischen Ent-scheidungen zugrunde liegen, zu schaffen und bei der Mittelverwendung auf den tatsäch-lichen Bedarf der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zielgenauer und nachhaltiger einzugehen. Christine Kastning Fraktionsvorsitzende Lothar Schlieckau Fraktionsvorsitzender - 1 -

75 - 2 - Hannover /

76 Eingereicht am um 15:00 Uhr. Piraten-Fraktion ( Antrag Nr. 1420/2013 ) Gleichstellungsausschuss, Kulturausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Einführung Gender Budgeting) Antrag zu beschließen: Der Antragstext wird wie folgt geändert: Die Gleichstellungsbeauftragte definiert probeweise für zwei von ihr zu wählende wesentliche Produkte solche Produktziele und Kennzahlen, die ihr zur Erreichung gleichstellungspolitischer Ziele sinnvoll erscheinen. Diese werden in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2014 aufgenommen. Die Gleichstellungsbeauftragte informiert im Rahmen ihrer regelmäßigen Berichte im Gleichstellungsausschuss über die entwickelten Ziele und Kennzahlen sowie die Ergebnisse der praktischen Umsetzung. Begründung: Das neue kommunale Rechnungswesen bietet die notwendigen Instrumente, gleichstellungspolitische Ziele im Haushalt zu definieren und zu kontrollieren. Genderpolitische Ansätze mittels Produktzielen und Kennzahlen in den Haushalt aufzunehmen, wurde bereits vor fünf Jahren in Drs. 1748/2008 angekündigt. Eine Umsetzung ist somit überfällig. In der Antwort auf die Anfrage der PIRATEN-Fraktion zum Thema Gender Mainstreaming in der Haushaltsplanung Drs. 0896/2013 geht die Verwaltung bei einer konsequenten Einführung von Gender Budgeting von hohem personellen und finanziellen Aufwand aus. Durch die Beschränkung auf zwei von der Gleichstellungsbeauftragten selbst gewählte Produkte kann dieser Aufwand auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Sie ist in der Lage Produkte auszuwählen, die sich auf Grund bereits vorhandener Datenbasis am besten eignen, um rasch gleichstellungspolitische Ziele zu definieren. Anders erscheint selbst probeweise eine Einführung zum Haushalt 2014 zeitlich nicht umsetzbar. Zum Haushalt 2015 kann der Rat über Erfolg oder Misserfolg der Testeinführung beraten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Da die Gleichstellungsbeauftragte ohnehin regelmäßig im federführenden Gleichstellungsausschuss ausführlich berichtet, ist die Vorgabe zusätzlicher Berichtspflichten entbehrlich. Dr. Jürgen Junghänel - 1 -

77 (Fraktionsvorsitzender) Hannover /

78 Landeshauptstadt Informationsdrucksache i In den Gleichstellungsausschuss Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1194/ Jahresbericht der Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen häusliche Gewalt in der Region Hannover 2012 Für das Jahr 2012 wird hiermit ein Bericht vorgelegt, der aus zwei Teilen besteht, um die unterschiedlichen Gegebenheiten in der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover darzustellen. Insgesamt gab es im Jahr 2012 in der Region Hannover Fälle häuslicher Gewalt, davon im Stadtgebiet Hannover. Mitbetroffen waren allein im Stadtgebiet Kinder. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen angestiegen, was auf die erhöhte Bereitschaft der Frauen zurückzuführen ist, sich bei häuslicher Gewalt an die Polizei oder entsprechende Beratungsstellen zu wenden. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Nach dem vorliegenden Bericht sind mehr als 90 % der von häuslicher Gewalt Betroffenen weiblich. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 18F Hannover /

79 Jahresbericht der Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen häusliche Gewalt in der Region Hannover 2012

80 Vorwort Der Einsatz gegen häusliche Gewalt inn der Region Hannover hat einee lange, von al- Neben den unzähligen Aktionen und Aktivitäten gegen häusliche Gewalt, der hoch- engagierten Arbeit der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser in der Region Hannover sind die Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) ein weiterer unver- zichtbarer Baustein in der Arbeit gegenn häusliche Gewalt. len Beteiligten aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft unterstützte Geschichte. Im letzten Jahr gab es erstmals einen gemeinsamen Bericht der r beiden BISS- Stellen, vorgestelltt in einem gemeinsam m tagenden Ausschuss der Landeshauptstadt und der Region Hannover. In diesem Berichtsjahr legen wir den Bericht der beiden BISS-Stellen in einer neuen Variante vor, um den unterschiedlichenn Gegebenheiten beider Stellenn Rechnung zu tragen: Beide Biss-Stellen erstellen ihren Bericht für ihr jeweiliges Einsatzgebiet und geben diesen Bericht weiterr an die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte, die beide Berichte als gemeinsame Drucksache herausgeben gab es insgesamt 4322 Fälle häuslicher Gewalt in der d Regionn Hannover zu verzeichnen, insgesamt waren 3251 Kinder mit betroffen. Wir bedanken uns bei allen in der Arbeit engagierten Fachfrauen, Fachmännern und den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung für die d gute Zusammenarbeit im Einsatz gegen häusliche Gewalt. Brigitte Vollmer-Schubert Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover Petra Mundt Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover

81 BISSS HAIP Beri chtt der Landeshauptstadt Han nnover BISS-Verbund HAnnove ersches InterventionsProgramm gegen MännerGewalt in der Familie (HAIP)

82 1. BISS-Verbund HAnnoversches Interventionsprogramm gegen MännerGewalt in der Familie 1.1 Vorstellung HAIP HAIP ist das Gewaltpräventionsprogramm der Landeshauptstadt Hannover bei Häuslicher Gewalt. Es besteht seit Die Federführung von HAIP liegt von Anfang an bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hannover, Frau Dr. Brigitte Vollmer-Schubert. Innerhalb von HAIP arbeiten die HAIP-Bausteine Polizei, Staatsanwaltschaft, BISS- Koordinierungsstelle, Bestärkungsstelle, SUANA/Kargah e.v., Frauen-und Kinderschutz-haus, Kommunaler Sozialdienst, Männerbüro Hannover und Waage eng zusammen, um von Beziehungsgewalt Betroffenen unmittelbare Hilfe und Schutz zu ermöglichen. In der nachfolgenden Übersicht sind die Aufgaben und Tätigkeiten der in HAIP beteiligten Institutionen dargestellt (vgl. HAIP-Broschüre 2010, S. 14) Polizei fertigt ggf. Strafanzeige und führt die Ermittlungen spricht ggf. Platzverweise gegen Täter aus sichert Beweise und dokumentiert den Einsatz gibt Hinweise auf weitergehende Beratungsund Bestärkungsmöglichkeiten für die Opfer setzt in jedem Fall das Jugendamt in Kenntnis, wenn Kinder betroffen sind oder im gleichen Haushalt leben gibt die Formularberichte an die BISS Koordination Frauen- und Kinderschutzhaus bietet Schutz und Unterkunft in akuten Gewaltsituationen bietet Beratung und Unterstützung BISS Koordinierungsstelle (im Frauen-und Kinderschutzhaus) Koordinationsaufgabe, bekommt alle Faxe von der Polizei und leitet diese an die BISS- Kooperationspartner weiter (siehe Interventionsverlauf) pro-aktive Beratung nach BISS - Konzept Staatsanwaltschaft macht Anklageerhebung macht Anklagevertretung bei Strafverfahren Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht bietet Unterstützung bei Antragsstellung nach dem Gewaltschutzgesetz Familiengericht weist ggf. der Geschädigten die Wohnung zu erlässt Schutzanordnung für betroffene Frauen und Kinder setzt aus oder beschränkt ggf. das Sorgerecht Bestärkungsstelle Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt erarbeitet individuellen Bestärkungsplan gibt psychosoziale Unterstützung für betroffene Frauen und ihre Kinder bietet Beratung und Therapie für betroffene Frauen Einzel- und Gruppenangebote pro-aktive Beratung nach BISS- Konzept Kommunaler Sozialdienst (KSD) bietet Beratung für Kinder/ Jugendliche/ Eltern/ Familien an vermittelt bzw. leitet ggf. Hilfen ein wirkt mit in Familiengerichtsverfahren bietet Täter- Opfer- Ausgleich für TäterInnen bis 21 Jahren und deren Opfer an SUANA Beratungsstelle für von Männergewalt betroffene Migrantinnen bietet multiprofessionelle und multilinguale Hilfe und Bestärkung informiert über aufenthaltsrechtliche und asylrechtliche Fragen unterstützt und begleitet betroffene Migrantinnen

83 pro-aktive Beratung nach BISS- Konzept Männerbüro Hannover führt Erstberatung der Beschuldigten durch bietet Folgeberatungen und Kriseninterventi- on an führt Soziale Trainingsgruppen durch nimmt Kontaktt auf und berät (Ex)Partnerinnen berät männliche Opfer HG pro-aktiv nachh BISS-Konzept Waage Hannover e.v. e bietet Täter- Opfer- Ausgleich für Erwachsene an führt außergerichtliche Konfliktschlichtung pro-aktive Beratung nach BISS- Konzept Kinderschutz-Zentrum Koordinierungsstelle für r Mädchen und Jun- gen berät und vermittelt v ggf. weitere Hilfen unterstützende Gruppenangebote (bei zu- sätzlicher Finanzierung) ) Am regelmäßig stattfindenden Runden Tisch (s.u.) arbeiten die d HAIP-Bausteine mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern von Justiz, Polizei, kommunalen, sozialen und freien Trägern zusammen. Der Runde Tisch trifft sich zweimal im Jahr. HAIP-Broschüre 2010, S.10

84 Arbeitskreise werden entsprechend der aktuellen Schwerpunkte eingerichtet. Die Bausteine-Treffen arbeiten eigenständig, d.h. dort werden sowohl Aufträge und Themen des Runden Tisches bearbeitet als auch gemeinsame Öffentlichkeit- und politische Arbeit besprochen. Darüber hinaus finden in diesem Gremium regelmäßig Fallbesprechungen statt. Weitere Arbeitsgruppen sind: o AG Migrantinnen o AG Kinder o AG Zwangsheirat In diesen Arbeitsgruppen wird das spezifische Hilfs-und Unterstützungsangebot weiterentwickelt, wie z.b. über inhaltliche Konzeptarbeit, Erarbeitung von Informationsmaterial, Positionspapieren, der Durchführung von themenbezogenen Aktionen, Fortbildungsund Öffentlichkeitsarbeit. 2 BISS Verbund HAnnoversches Interventionsprogramm gegen Männergewalt in der Familie (HAIP) 2.1 Vorstellung BISS HAIP Im Dezember 2005 hat die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) in der Landeshauptstadt Hannover die Arbeit aufgenommen. In der LHH wurde die BISS integriert in das bestehende Gewaltpräventionsnetz HAIP als BISS-Verbund HAIP. Die BISS hat damit die Nachfolge von PPS Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit angetreten und ist als Anlaufstelle bei Häuslicher Gewalt zuständig für die vier Polizeiinspektionen in der Stadt Hannover. Der BISS-HAIP Verbund besteht aus einer Koordinierungsstelle, angesiedelt im Frauen- und Kinderschutzhaus, und den weiteren Kooperationspartnern: Bestärkungsstelle Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt, SUANA - Beratungsstelle für von Männergewalt betroffene Migrantinnen, Waage - Täter-Opfer-Ausgleich und Männerbüro Hannover Arbeit mit Tätern und männlichen Opfern. Zu den Aufgaben des BISS-Arbeit gehört die Pro-aktive Kontaktaufnahme mit der Betroffenen, telefonisch und/oder schriftlich Psychosoziale Erstberatung am Telefon und/oder persönlich: Erarbeitung eines individuellen Sicherheitsplans für die Frau und ihre Kinder Information über weitere juristische Schritte wie z.b. zivilrechtliche Schutz-anordnungen (Näherungsverbot, Wohnungszuweisung etc.) und strafrechtliche Schritte (Anzeigen, Strafanträge..) Bei Bedarf Weitervermittlung an andere Institutionen (z.b. Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Ärztinnen, TherapeutInnen) Die pro-aktive Arbeit (BISS) für die von Gewalt betroffenen Frauen wird von Beginn an seit 2006 durch Landesmittel finanziert. Die (weiterführende) Stabilisierungsarbeit wiederum, in der die Betroffenen darin begleitet werden, die Gewaltspirale nachhaltig zu durchbrechen, findet im Rahmen der seit 1997 der Landeshauptstadt Hannover geförderten HAIP-Gewaltberatung (Bestärkungsstelle, SUANA, Männerbüro) statt. Auf diese Weise ermöglicht die Kooperation im BISS-Verbund HAIP eine schnelle, unkomplizierte und bedarfsgerechte Hilfe für die von Häuslicher Gewalt Betroffenen.

85 2.2 BISS-Interventionsverlauf im HAIP-Verbund BISS-Intervention im HAIP-Verbund Polizeieinsatz Häusliche Gewalt Polizeibericht per Fax an BISS - Koordinierungsstelle im Frauen-und Kinderschutzhaus an KSD, wenn Kinder/Jugendliche mitbetroffen sind Bestärkungsstelle SUANA Waage Männerbüro Hat ein Polizeieinsatz (Polizeidirektion Hannover) aufgrund von Häuslicher Gewalt stattgefunden, schreibt die Polizistin/der Polizist einen Bericht über diesen Einsatz und faxt diesen weiter an die BlSS-Koordinierungsstelle. In Hannover ist diese angegliedert an das Frauen- und Kinderschutzhaus. Die Koordinierungsstelle, die an 5 Tagen in der Woche besetzt ist, leitet nun diese Faxe weiter an die zuständigen Bausteine. Diese nehmen dann telefonisch bzw. per Brief Kontakt mit den Betroffenen auf. In einigen Fällen bietet die Koordinierungsstelle bereits einen ersten pro-aktiven Kontakt an. Immer, wenn Kinder mitbetroffen sind, leitet die Polizei dieselben Informationen weiter an den Kommunalen Sozialdienst (KSD). Kennzeichnend für die BISS-Arbeit ist eine zeitnahe pro-aktive Kontaktaufnahme nach Eingang der Polizeiberichte. Bewährt hat sich der telefonische Erst-Kontakt, da die Betroffenen durch die persönliche Ansprache einen besseren Zugang zur Beratungs-einrichtung erhalten. Gerade die Kombination von pro-aktiver Erst-Intervention und weiterführendem Beratungsangebot ermöglicht in den meisten Fällen einen nachhaltigen Ausstieg aus der Gewaltspirale.

86 3 Statistik der BISS-Fälle in Gesamtfallaufkommen im Vergleich der letzten drei Jahre Gesamtfälle mit betroffene Kinder Berichtsjahr Gesamtfälle mit-betroffene Kinder Seit Initiierung der BISS sind die Zahlen stetig gestiegen. Nach einemm erstmaligen leichten Rückgang in 2011 sind die Polizeimeldungen erneut deutlich gestiegen und bleiben somit im Trend der letzten Jahre: Häusliche Gewalt wird sichtbarer. Mithilfe der polizeilichen Erst- intervention erreichen die Beratungsstellenn die Betroffenen zu einem früheren Zeitpunkt (Poli- ein gesondertes Hilfsangebot erhalten. Jede Polizeimeldung, bei der Kinder mit-betroffen sind, wird dem Kommunalen Sozialdienst weitergeleitet, um entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Kinder einzuleiten. zeieinsatz). Viele Betroffene unterschätzen die Folgenn für ihre Kinder, umso wichtiger ist es, dass diese 3. 2 Fälle der von Häuslicher Gewalt betroffenen Frauen F inn Fallverteilung im BISS-Verbund Gesamtfälle pro- aktiv Selbst- melderinnen Geschädigte Verursacherin Bestärkungsstellee SUANAA BISS- Koordinierungsstelle Waage

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