Die Gemeinde in Österreich. Status quo, Probleme, Ausblick

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1 INSTITUT FÜR STAATS- UND VERWALTUNGSRECHT Die Gemeinde in Österreich Status quo, Probleme, Ausblick Ein Beitrag zum Gemeinderecht Mag. Anton-Alexander Havlik Exposé zur Dissertation Angestrebter akademischer Grad: Doctor iuris (Dr. iur.) Betreuer: Priv.- Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M. Juni 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Dissertationsvorhabens Problemstellung und Ziel Methoden Ungefährer Zeitplan Sach- und Finanzmittel Vorläufige Gliederung Vorläufiges Quellenverzeichnis Beschreibung des Dissertationsvorhabens Die Gemeinde ist, als kleinste territoriale Einheit innerhalb der Staatsorganisation, in den letzten Jahren immer mehr werdenden Veränderungen unterworfen. Es ist daher fraglich, ob das überkommene Modell der Gemeinde noch zeitgemäß ist und die Gemeinde jenen Anforderungen überhaupt noch gerecht werden kann, die man an sie stellt. 2. Problemstellung und Ziel Art. 116 (1) B-VG normiert, dass die Gemeinde Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel ist. Dies setzt jedoch voraus, dass der Gemeinde im Bereich ihrer Selbstverwaltung ein gewisses Maß an Eigenständigkeit und Freiheit zugestanden wird. Primäres Ziel dieser Dissertation ist es, sich mit dem gegenwärtigen Wesen der Gemeinde auseinander zu setzen und das Bestehen sowie das Ausmaß dieser Freiheit mitsamt allfälliger (gerechtfertigter) Beschränkungen derselben herauszuarbeiten, um in weiterer Folge beurteilen zu können, ob der Gemeinde de facto noch ein Bereich der Selbstverwaltung verbleibt. Es wird zu untersuchen sein, ob die der Gemeinde offenstehenden Handlungsformen selbiger ein jeweils unterschiedliches Maß an (Handlungs-)Freiheit einräumen. Die zu verfassende Dissertation beabsichtigt darüber hinaus, zu beleuchten, inwieweit sich der verwaltungsrechtliche Vertrag eignet, um auf das Ausmaß der Freiheit der Gemeinde Einfluss zu nehmen. Dasselbe gilt für die Gemeindeverbände. Insbesondere vor dem Hintergrund des schon in der Monarchie geprägten Grundsatzes Grundfeste eines demokratischen Staates ist die freie Gemeinde erscheint die angestrebte Dissertation als sinnvoll, um den aktuellen Status quo der Gemeinde in Österreich herauszuarbeiten. Des Weiteren erfolgt durch die ab in Kraft tretende Neuregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein vehementer Eingriff auch in das Gemeinderecht,

3 welcher eine genaue Analyse der - diesbezüglich neuen Stellung der Gemeinde erforderlich macht. Insbesondere soll hier das Verhältnis zwischen Verwaltungsgericht,Aufsichtsbehörde und sachlich in Betracht kommender Oberbehörde beleuchtet werden, um zu untersuchen, ob diese tatsächlich problemlos nebeneinander bestehen können, oder ob es nicht viel mehr einer zusätzlichen Änderung bedurft hätte, um eine im Hinblick auf den Rechtsschutzgedanken und dem Grundrecht auf den gesetzlichen Richter eindeutige und verfassungskonforme Rechtslage zu schaffen. Auch im Hinblick auf das demokratische und das bundesstaatliche Grundprinzip ergeben sich angesichts der oben angesprochenen Veränderungen zahlreiche Fragestellungen, die für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung sind. Zu alledem finden sich zahlreiche Erkenntnisse des Verwaltungs- und des Verfassungsgerichtshofes, sowie unterschiedlichste Ansichten der Lehre. Die angestrebte Dissertation kann nicht das komplette Gemeinderecht mit all seinen vielseitigen Aspekten abdecken, hat es sich jedoch zum Ziel gesetzt, die oben angedeuteten Eckpunkte im Hinblick auf die Freiheit zu der Gemeinde beleuchten. Dies alles soll anhand von ausgewählten Beispielen dargestellt werden. Es ergeben sich daher für die angestrebte Dissertation drei wesentliche Forschungsfragen. So soll zum Ersten untersucht werden, was man unter dem Begriff der Freiheit der Gemeinde versteht, und wo ihre Grenzen liegen. Dann soll erörtert werden, inwieweit der verwaltungsrechtliche Vertrag dem Wesen der Gemeinde dienlich sein kann. Als dritte wesentliche Frage soll untersucht werden, ob zwischen der Freiheit der Gemeinde und den Grundrechten ein (lösbarer?) Konflikt besteht. Die hier genannten Forschungsfragen sind jedoch nur demonstrativ aufgezählt. Es ergeben sich zwangsläufig noch weitere Fragen, deren Beantwortung im Zuge der Dissertation zu erfolgen haben wird. Die zu verfassende Dissertation wird im Wesentlichen in vier Teile unterteilt. Im Rahmen einer ersten Einführung soll zunächst ein Überblick über die Gemeindeorganisation in Österreich gegeben werden, um einen leichteren Einstieg in die Materie zu ermöglichen. Sodann soll sich der zweite Teil der Dissertation mit zwei Themenblöcken beschäftigen. Zunächst mit den unterschiedlichen Handlungsformen der Gemeinde. Dabei sollen einerseits die hoheitlichen und die nichthoheitlichen Tätigkeitsbereiche behandelt werden, und andererseits auch die Möglichkeiten und Konsequenzen des Zusammenschlusses zu Gemeindeverbänden. Zur Veranschaulichung und zum besseren Verständnis ist angedacht, praktische Beispiele anzuführen. Im Anschluss daran befasst sich der zweite Teil mit der Frage des Einflusses der Grundrechte auf die Gemeinde. Dabei soll sowohl die Gemeinde als Grundrechtsträgerin als auch als Grundrechtsverpflichtete beleuchtet werden.

4 Der dritte Teil der Dissertation wird sich mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag befassen. Zunächst soll dargelegt werden, was man unter einem solchen versteht, und in der Folge soll untersucht werden, ob der verwaltungsrechtliche Vertrag geeignet ist, der Freiheit der Gemeinde dienlich zu sein, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit Art. 116 b B-VG eine Bestimmung Eingang in die Verfassung gefunden hat, die der Gemeinde sog. Vereinbarungen erlaubt. Im vierten Teil sollen die Zwischenergebnisse der drei vorangehenden Teile analysiert, und Endergebnisse herausgearbeitet werden. 3. Methoden Der Schwerpunkt dieser Dissertation liegt auf der Aufarbeitung der nationalen Literatur und Judikatur. Die angewandten Grundsätze werden sich an den allgemeinen juristischen Methoden orientieren. Abseits der Analyse der Judikatur wird das Analysieren und Recherchieren des Schrifttums von großer Bedeutung sein. 4. Ungefährer Zeitplan Erfordernis WS 2012/13 SS 2013 WS 2013/14 SS 2014 WS 2014/15 SS 2015 KU juristische Methoden- Lehre KU Judikatur und Textanalyse 2 Seminare, davon eines verpflichtend im Dissertationsfach Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Wahlfächer Seminar im Dissertationsfach zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens Fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens Einreichen des Antrages auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens

5 Verfassen der Dissertation (Juni 2014 bis Mai 2015) Feedbackgespräch Januar 2015 Korrektur der Dissertation ( April/Mai 2015) 2.Feedbackgespräch ( Juni 2015) Abgabe der Dissertation ( Juni 2015) Öffentliche Defensio ( September 2015) 5. Sach- und Finanzmittel Der Zugang zu sämtlichen notwendigen Materialien und Unterlagen ist durch Datenbanken und Bibliotheken gewährleistet. Es sind daher keine zusätzlichen Sachund Finanzmittel erforderlich. 6. Vorläufige Gliederung 1 Einleitung 2 Teil I: Die Gemeindeorganisation 1. die verfassungsrechtlichen Determinanten a) Der eigene Wirkungsbereich aa) Änderungen durch BGBl. 51/2012 b) Der übertragene Wirkungsbereich c) Die Gemeinde als selbständiger Wirtschaftskörper d) Zwischenergebnis 2. Aufsicht über die Gemeinde a) Das BundesgemeindeaufsichtsG b) die jeweiligen Gemeindeorganisationsgesetze der Länder c) Aufsicht in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung d) Zwischenergebnis 3 Teil II: Formen gemeindlichen Handelns 1. Abgrenzung Hoheitsverwaltung- Privatwirtschaftsverwaltung

6 a) Artikel 17 B-VG b) endlose Kompetenz c) Beispiel der Bundesstraßen (Art. 10 Abs 1 Z 9 B-VG) d) Zwischenergebnis 2. Die Gemeindeverbände 3. Die Gemeinde und die Grundrechte a) Geltung im Bereich der Hoheitsverwaltung b) Geltung im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung c) Der Gleichheitssatz d) Die Fiskalgeltung des Gleichheitssatzes e) Zwischenfazit f) Beispiel Enteignungsverfahren g) Begriff der Enteignung h) Rechtskraftverlust des Enteignungsbescheides i) Zwischenergebnis 4 Teil III: Der verwaltungsrechtliche Vertrag 1. Abgrenzung verwaltungsrechtlicher Vertrag privatrechtlicher Vertrag 2. Ausgestaltung und Abschluss 3. Beendigung 4. Art. 16a und 16b B-VG 5. Zwischenergebnis 5 Teil IV: Endfazit und zusammenfassende Thesen 7. Vorläufiges Quellenverzeichnis Adamovich/Funk, allgemeines Verwaltungsrecht, 1987 Adamovich/Funk, Verfassungsrecht, 1985 Antoniolli, Probleme um das Legalitätsprinzip, 1974 Binder, Der Staat als Träger von Privatrechten, 1980 F. Bydlinski, Die privatwirtschaftliche Tätigkeit des Staates in privatrechtlicher Sicht, JBl 1968, 9ff

7 Eberhard, der verwaltungsrechtliche Vertrag, 2005 Funk, Die Besorgung öffentlicher Aufgaben durch Privatrechtssubjekte, 1981 Grof, Die verfassungs- und verwaltungsrechtssystematische Konzeption des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts, 1991 Hengstschläger, Rechtsfragen der Kontrolle kommunaler Unternehmungen, 1980 H.Klecatsky, Die Köpenickiade der Privatwirtschaftsverwaltung, JBl 1957,333f Klug/Oberndorfer/Wolny, Gemeinderecht, 2008 Kobzina, Der Staat des Privatwirtschaftssubjekt, ÖJZ 1961, 421 ff Korinek/Holoubek, Grundlagen staatlicher Privatwirtschaftsverwaltung, 1993 Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts, 2007 Krejci/Ruppe, Rechtsfragen der kommunalen Wirtschaftsverwaltung, 1992 Mayer, der öffentlich-rechtliche Vertrag im österreichischen Abgabenrecht, JBl 1976, 632 ff. Mayer, Staatsmonopole, 1976 Merkl, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1927 Neuhofer, Handbuch des Gemeinderechts, 1972 Neuhofer, Gemeinderecht, 1998 Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 2012 Öhlinger, Das Problem des verwaltungsrechtlichen Vertrages, 1974 Öhlinger, Der Stufenbau der Rechtsordnung, 1975 Pauger, Die juristische Person öffentlichen und die juristische Person privaten Rechts, ZfV 1986, 1ff Pernthaler/Purtscheller, Die Gemeinde im Spannungsfeld von privatrechtlicher Vertragsbindung und öffentlichrechtlicher Aufgabenerfüllung, JBl 1979, 281 ff. B. Raschauer, Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff? ÖZW 1980, 72 ff.

8 B. Raschauer, Grenzen der Wahlfreiheit zwischen den Handlungsformen der Verwaltung im Wirtschaftsrecht, ÖZW 1977, 1 ff. B. Raschauer, Monopolunternehmen, ZfV 1987, 1 ff. B. Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2009 N. Raschauer/Wessely, Probleme und Zukunft der Gemeindeautonomie Schwarzer, Gemeindewirtschaft und Gemeindeverfassung, 1980 Stelzer, Grundzüge des öffentlichen Rechts, 2013 Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts Wenger, Förderungsverwaltung, 1973 Festschriften: FS Adamovich, 1992 FS Antoniolli, 1979 FS Klecatsky, 1990 FS Wenger, 1983 FS Winkler, 1989 Erkenntnisse: VfSlg /2012 VfSlg /09 VfSlg /06 VfSlg /05

9 VfSlg /05 VfSlg /05 VfSlg /05 VfSlg /05 VfSlg /05 VfSlg /04 VfSlg /90 VfSlg /87 VfSlg /85 VfSlg /89

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