Neugründung einer Energiegenossenschaft
|
|
- Hedwig Kneller
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neugründung einer Energiegenossenschaft 2012 RA Christoph A. Gottwald, LL. M. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft
2 Was ist eine Genossenschaft? Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Unternehmung Ziele: Genossen: Befriedigung gemeinsamer wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Bedürfnisse Weltweit 700 Mio. in Deutschland: 17,4 Mio. grundlegende Werte: Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 2
3 Genossenschaftliche Grundsätze 1. Selbsthilfe 2. Selbstverwaltung 3. Selbstverantwortung 4. Solidarität 5. Freiwilligkeit 6. Unbeschränkte Mitgliederzahl 7. Identität Mitglied/Kunde 8. Lokalität RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 3
4 Genossenschaftliche Grundsätze Selbsthilfe (Eigeninitiative der Mitglieder zur gemeinsamen Wahrung gleicher oder ähnlicher wirtschaftlicher Interessen) Selbstverwaltung (Gestaltung der inneren Ordnung durch die Organe der Genossenschaft auf der Basis demokratischer Entscheidungen) Selbstverantwortung (Verantwortlichkeit der Mitglieder für die Existenz und den Erhalt der Genossenschaft. Die Mitglieder bringen das erforderliche Kapital selbst auf und übernehmen die Haftung) Solidarität (füreinander einstehen; alle und jeder einzelne ist verantwortlich für das Wohl des Ganzen und umgekehrt) Selbsthilfe Selbstverwaltung Selbstverantwortung Solidarität RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 4
5 Genossenschaftliche Grundsätze Freiwilligkeit (Freiwilliger Eintritt in und Austritt aus der Genossenschaft) Offene Mitgliedschaft (Zugang zu einer Genossenschaft für jeden, der sich dazu entschließt, auf der Basis der gesetzlichen und statutarischen Regelungen Mitglied zu werden, (aber: Vorstand entscheidet!)) Identität (Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Kunden bzw. Lieferanten der Genossenschaft) Lokalität (Der Aktionsradius der Genossenschaft beschränkt sich auf kleine Gebiete mit relativ homogener Bedürfnisstruktur der Mitglieder) Freiwilligkeit Offene Mitgliedschaft Identität Lokalität RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 5
6 Die Stärken der eg? Gesetzlicher Auftrag: Mitgliederförderung Flexibilität bei Ein- und Austritt (kein Notar erforderlich, keine Unternehmensbewertung) Breite Beteiligung, Dominanz durch Einzelne ausgeschlossen Schutz vor feindlichen Übernahmen Haftungsbegrenzung Insolvenzresistenz (Prüfung) RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 6
7 Was spricht für eine Energiegenossenschaft? Begründung eines innovativen, zukunftsorientierten, sauberen Images. Höhere Akzeptanz des Vorhabens durch Teilhabe der Bürger. Erträge für die Kommune durch Pachten und Steuern. Bürger werden mit ins Boot geholt. Landwirte profitieren von der Pacht, Bürger bekommen Dividende. Wertschöpfung bleibt in der Region. Die Einbindung der Kommune bietet auch der Genossenschaft Vorteile. Kommune wird unabhängiger von fossilen Energieträgern. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 7
8 Warum ist die eg die richtige Rechtsform? Sowohl Beitritt als auch Ausscheiden von Mitgliedern ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertung möglich (anders GmbH & Co. KG). Mitgliederliste wird von der eg selbst geführt, nicht vom Gericht. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Kapitalbeteiligung (Dominanz durch Einzelne ausgeschlossen). Gründungs- und Generalversammlung erfolgt ohne Notar. Haftungsbeschränkung (Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage) Keine Teilhabe der Mitglieder am inneren Wert. Mitglieder bekommen bei Ausscheiden nur ihr eingezahltes Geschäftsguthaben ausgezahlt, keine Auszahlung von stillen Reserven, die die Fortsetzung der Gesellschaft gefährden können. Kein von der BaFin zu genehmigender Prospekt erforderlich ( 8 f Abs. 2 Nr. 1 VerkaufsprospektG). Transparenz der eg und Sicherheit des angelegten Kapitals durch die Prüfung Mit dem RWGV haben Sie einen starken Partner, der Ihr Unternehmen von der Gründung an in allen rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und sonstigen Fragen begleitet. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 8
9 Geschäftsgebiet und Kunden des RWGV 238 gewerbliche Genossenschaften Umsatz 7 Mrd. 220 Kreditgenossenschaften Bilanzsumme 164 Mrd. 192 landwirtschaftliche Genossenschaften Umsatz 19,9 Milliarden RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 9
10 Unsere Beratungsleistungen Die Initiatoren erhalten auf Wunsch Beratung in allen Phasen der Gründung: Zusendung eines umfangreichen Info-Pakets Persönliches Informationsgespräch bei Ihnen vor Ort Beratung bei der Ausarbeitung der Satzung Beratung im Rahmen der Erstellung des Businessplans Kontaktvermittlung zu Netzwerkpartnern (Volksbanken, Ingenieure für Planung und technische Betriebsführung, Steuerberater) Teilnahme an Gründungsversammlung, Öffentlichkeitsveranstaltung oder Präsentation bei der Kommune RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 10
11 Ablauf eines Neugründungsvorhabens - Kontaktaufnahme zum RWGV, der persönlich oder schriftlich umfassend informiert - Kontaktaufnahme zur Kommune, sonstigen Fächeneigentümern, sowie projektierenden Ingenieuren - Erarbeitung der Satzung in enger Abstimmung mit dem RWGV - Parallel Erstellung Businessplan/Wirtschaftlichkeitsberechnung - Nach Prüfung der Satzung: Gründungsversammlung, an der wir auf Wunsch auch teilnehmen - Dann Erstattung des Gründungsgutachtens durch den RWGV - Anmeldung der eg zum Genossenschaftsregister durch den Vorstand - Eintragung der eg in das Genossenschaftsregister RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 11
12 Erstellung der Satzung Den rechtlichen Rahmen einer Genossenschaft bestimmt in ganz wesentlichem Umfang die Satzung, die sich die Mitglieder selbst geben. Aufgrund der vielfältigen rechtlichen Möglichkeiten dient eine Mustersatzung zunächst als Orientierungshilfe. Die Anpassung dieser Satzung an die eigenen Bedürfnisse erfolgt dann in enger Abstimmung mit dem Berater des Prüfungsverbandes. Die endgültige Fassung der Satzung wird schließlich vom RWGV auf ihre Vereinbarkeit mit dem Genossenschaftsgesetz geprüft. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 12
13 In der Satzung zu klärende Fragen - Die Rechtsform der Genossenschaft ist sehr flexibel, was sich auch in der Satzung dem Gesellschaftsvertrag der eg widerspiegelt. - Bei der Ausarbeitung sind folgende Dinge zu beachten bzw. zu regeln: 1. Name der Genossenschaft (vorherige Abklärung mit IHK) 2. Gegenstand des Unternehmens (möglichst umfassend, da sonst Satzungsänderung erforderlich) 3. Voraussetzungen für Mitgliedschaft gewünscht (z. B. Wohnort, Beruf etc.) 4. Kündigungsfrist (in aller Regel die maximal mögliche von 5 Jahren) RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 13
14 In der Satzung zu klärende Fragen 5. Höhe des Geschäftsanteils (zu niedrig = u. U. fehlende Ernsthaftigkeit, hoher Verwaltungsaufwand; zu hoch= Hürde für potenzielle Mitglieder) 6. Mindest-/Höchstbeteiligungsgrenze 7. Eintrittsgeld (Stärkung des Eigenkapitals, Berücksichtigung der Wertsteigerung des Unternehmens) 8. Rücklagenzuführung aus Jahresüberschuss (weitere Projekte geplant Zuführung sinnvoll oder Kapazitäten ausgeschöpft 1 %) 9. Mindestkapital (Sicherung vor Flucht des Eigenkapitals und dem Vorhalten entsprechender Liquidität; aber Minderung der Attraktivität) 10. Sicherung der Rechte der Kommune oder auch Bank ( geborene Vorstandsmitglieder (umstr.) oder Vorschlagsrecht für den Aufsichtsrat möglich) RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 14
15 Businessplan / Wirtschaftlichkeitsberechnung Keine Unternehmensgründung ohne klare wirtschaftliche Planung. Die Erarbeitung des Businessplans ist eine der wichtigsten Vorbereitungshandlungen. In diesen gehört das Vorhaben, die möglichen Beteiligten, in Frage kommende Flächen sowie die Finanzierung (i. d. R. fertigen die Gründer ohnehin eine Broschüre für Interessierte) Der Businessplan wird ergänzt um eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die den Eigen- und den Fremdkapitalanteil sowie die prognostizierten Erträge und Aufwendungen darstellt. Broschüre für Interessierte RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 15
16 Gründungsversammlung Die eigentliche Gründung vollzieht sich in der Gründungsversammlung. Empfehlung: kleiner Kreis (!) Dort wird den Gründungsmitgliedern das wirtschaftliche Konzept sowie der rechtliche Rahmen die Satzung umfassend erläutert. Der konkrete Gründungsakt vollzieht sich durch die Unterzeichnung der Gründungssatzung durch die Gründungsmitglieder. Direkt im Anschluss werden in der 1. Generalversammlung der Aufsichtsrat und in der anschließenden 1. Aufsichtsratssitzung der Vorstand gewählt. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 16
17 Gründungsprüfung Der Anmeldung beizufügen ist ein Gutachten eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der geplanten Genossenschaft. Schwerpunkt des Gründungsgutachtens ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Konzepts sowie die Eintragungsfähigkeit der Satzung. Die bei positiver Prüfung erteilte Zulassungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung in das Genossenschaftsregister. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 17
18 Eintragung in das Genossenschaftsregister Nach dem positiven Gründungsgutachten des Prüfungsverbandes muss die Genossenschaft beim zuständigen Genossenschaftsregister eingetragen werden. Hierfür meldet der neu gewählte Vorstand die Genossenschaft über den Notar seines Vertrauens an. Der Notar sendet die Gründungsunterlagen elektronisch an das zuständige Genossenschaftsregister, das dann die Eintragung vornimmt. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 18
19 Rechtsfähigkeit Mit der Eintragung der Genossenschaft in das zuständige Genossenschaftsregister erlangt die eg die Rechtsfähigkeit. Zwar kann die eg auch schon vorher nach der Gründungsversammlung Verträge abschließen, doch ist die Frage der Haftung in diesem Zeitraum umstritten (hm: Haftung auf eg-vermögen beschränkt). Nach der Eintragung gilt die Haftungsbeschränkung auf jeden Fall. Haftung auf eg- Vermögen beschränkt. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 19
20 Tipps aus der Praxis Begleitung durch erfahrene Ingenieure (z. B. ineg) Nur Flächen von wirtschaftlich starken Partnern pachten (Risiko: Insolvenz) Satzung möglichst offen gestalten, um sich Handlungsspielraum zu erhalten Kommune oder Bürgermeister sollte als Galionsfigur Mitglied werden Gründung im kleinen Kreis (s. o.) Gestaffelte Pressearbeit sinnvoll Zeichnungsfrist für gleichmäßige Beteiligung Ggf. Anschubfinanzierung durch Hauptinitiatoren (zwischen Planung und Inbetriebnahme können 2 5 Jahre liegen), späterer Beitritt von Mitgliedern (auch Treuhandmodelle möglich) RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 20
21 Kosten der Rechtsform Gründungskosten: Gründungsberatung inkl. Gutachten durch RWGV ab Sonstige Kosten für Notar (Beglaubigung) und Genossenschaftsregister ca. 300 Laufende Kosten: Jahresbeitrag RWGV (Gründungsjahr und ersten 3 Jahre) 100 danach 500 Prüfungsgebühren nach Aufwand (Erstprüfung 500 danach ca alle zwei Jahre, sofern Bilanzsumme unter 2 Mio. liegt) RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 21
22 Leistungen des RWGV Die neu gegründete eg erhält auf Wunsch vielfältigste Dienstleistung durch den RWGV: Beratung durch die schon bekannten Ansprechpartner Übernahme der Buchführung und Erstellung der Steuererklärung durch die Steuerabteilung möglich Beratende Prüfung Rechtsberatung Begleitung durch die Presseabteilung, die selbst Texte veröffentlicht, aber auch Pressetexte für regionale Zeitungen schreibt Schulungen für Mitarbeiter und Organmitglieder durch die Akademien des RWGV. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 22
23 Rechtsform Genossenschaft und Windenergieerzeugung a)bürgerwindpark b)bündelung einzelner Gesellschaften in einer genossenschaftlichen Betreibergesellschaft c)betreiber GmbH & Co. KG RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 23
24 a) Bürgerwindpark Bürger Kapital, Akzeptanz Landwirte Kapital, Fläche evt. örtliche Organisationen (insb. VB für Kapital, know how) evtl. Stadtwerke Kapital, know how Geschäftsguthaben Dividende, evtl. WR auf eigenen Stromumsatz Windenergie eg Anschaffung und Betrieb von Windenergieanlagen RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 24
25 a) Bürgerwindpark Anschaffung und Bewirtschaftung durch die Windenergie eg, Mitgliedschaft der Bürger und anderer Beteiligter in der eg schlanke, transparente Gesellschaftsstruktur gute Einbindung der Bürgerinteressen; wichtig für die Genehmigung eines entsprechenden Projektes Einsparungen beim Betrieb von Windenergieanlagen durch Bündelung mehrerer Anlagen in einem Windpark (perspektivisch): beim Direktvertrieb von Strom an die Mitglieder kann eine Warenrückvergütung gewährt werden. Gewinne aus einer GmbH & Co. KG stellen Einkünfte aus unternehmerischer Aktivität dar, die bei Altenteilern der Landwirtschaft zur Beitragspflicht in der Krankenkasse führen kann; Die Genossenschaft schüttet eine Dividende aus, eine unternehmerische Tätigkeit der Mitglieder liegt nicht vor. Kein von der BaFin zu genehmigender Prospekt erforderlich. Grds. Landwirte bzw. Kommune als förderfähige und Bürger als investierende Mitglieder mit eingeschränktem Stimmrecht möglich (aber: Imageverlust, wenn Bürger nichts zu sagen haben) RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 25
26 b) Betreibergenossenschaft Bürger eg Verwaltung durch örtliche Volksbank Landwirte mit Einzelanlagen evt. örtliche Organisationen evt. Stadtwerke Anschaffung der WEA Anschaffung der WEA Anschaffung der WEA Anschaffung der WEA Beteiligung / Verpachtung der Anlagen Dividende / WR auf Pachtumsatz Windpark eg Bewirtschaftung von WEA der Mitglieder (Verwaltung, Wartung, Reparatur) (dadurch Risikoausgleich) RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 26
27 b) Betreibergenossenschaft - Einzelne Windenergieanlagen sind im Eigentum einzelner Investoren / Investorengruppen; Windenergieanlagen werden an die Windparkbetrieb eg verpachtet. - Steuerliche Aspekte, bezogen auf das Anlagevermögen, können individuell beim jeweiligen Besitzer der Anlagen geregelt werden. - Es findet ein Risikoausgleich zwischen den Anlagen statt, (die Pachten für die Anlagen werden einheitlich und langfristig festgelegt (bspw. in Höhe der Abschreibung der Anlage + x), die Erträge (Einspeisevergütung) und die Kosten der Bewirtschaftung (Wartung, Reparaturen) fallen in der Betriebs eg an. Es wird anschließend eine Warenrückvergütung oder/und eine Dividende gewährt. - Das Stimmgewicht der Kleinanleger kann in einer Bürger eg gebündelt werden, die Mitgliederversammlung der Windparkbetriebs eg wird dann nicht durch Kleinanleger bestimmt (evtl. auch Mehrstimmrecht möglich). - Die Verwaltung und das Erwerben von Mitgliedschaften in der Bürger eg kann evtl. die örtliche Volksbank organisieren. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 27
28 c) Betreiber GmbH & Co. KG Bürger eg Verwaltung durch örtliche Volksbank Landwirte mit Einzelanlagen evt. örtliche Organisationen evt. Stadtwerke Zeichnen KG-Anteile Zeichnen KG-Anteile Zeichnen KG-Anteile Zeichnen KG-Anteile Dividende Beteiligung Windpark GmbH & Co. KG Bewirtschaftung von WEA (Verwaltung, Wartung, Reparatur, Erlösverteilung) dadurch Risikoausgleich RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 28
29 c) Betreiber- GmbH & Co. KG - Bürgergenossenschaft, Landwirte und ggf. Weitere werden Kommanditisten an einer Windpark-Betriebs-GmbH & Co. KG, die die Anlagen kauft, verwaltet, repariert und die Gewinne (sowie steuerliche Verlustvorträge) an die Mitglieder weiterleitet. - Aber: reine Beteiligungsgenossenschaft ist nicht zulässig, daher zusätzlich Betrieb von PV-Anlagen sowie Förderung sozialer Belange (ggf. Förderung der Verpachtung von Grundstücken) durch die Bürger-eG nötig. - Aber II: Für die Beteiligung an der Betriebs-GmbH & Co. KG ist im Zweifel ein von der BaFin zu genehmigender Verkaufsprospekt zu erstellen (außer weniger als 20 Kommanditisten oder jeder Anteil mindestens , 8f II Nr. 3 VerkaufsprospG). - Das Stimmgewicht der Kleinanleger kann in einer Bürger eg gebündelt werden, die Mitgliederversammlung der Windparkbetriebs-GmbH & Co. KG wird dann nicht durch Kleinanleger bestimmt (evtl. auch Mehrstimmrecht möglich). - Die Verwaltung und das Erwerben von Mitgliedschaften in der Bürger eg kann evtl. die örtliche Volksbank organisieren. RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 29
30 Ansprechpartner Christoph Gottwald Telefon: Fax: Dr. Martin Spielhoff Telefon: Fax: Bruno F. J. Simmler Telefon: Fax: Dr. Stefan Touchard Telefon: Fax: RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 30
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RWGV Neugründung Energiegenossenschaft RA Christoph A. Gottwald, LL. M. 31
Energiegenossenschaften
Energiegenossenschaften Schritte zur Gründung von Energiegenossenschaften und Anforderungen an die Gründung aus Sicht eines Prüfungsverbandes Rheine, 05. Juli Geschäftsgebiet und Kunden des RWGV 179 gewerbliche
MehrEnergiegenossenschaften wie macht man das? 2014 Asmus Schütt, RWGV
Energiegenossenschaften wie macht man das? 2014 Asmus Schütt, RWGV Inhalt. 1. Kurzvorstellung RWGV 2. Organisation einer Genossenschaft 3. Gründung einer Genossenschaft 2 1. Kurzvorstellung RWGV RWGV Grundzüge
Mehr20. Juni 2017/ RWGV. Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Unternehmen auf dem Weg zu einer Gesellschaft von Teilhabern?
i 20. Juni 2017/ RWGV Mitarbeiterkapitalbeteiligung in auf dem Weg zu einer Gesellschaft von Teilhabern? Gliederung Allgemeines zur Genossenschaftsgründung Genossenschaftliche Ausprägung einer Mitarbeiterbeteiligung
MehrKommunale Genossenschaften - Partizipation und Effizienz bei der Erbringung bislang kommunaler Leistungen
Kommunale Genossenschaften - Partizipation und Effizienz bei der Erbringung bislang kommunaler Leistungen Bruno F.J. Simmler, RWGV RWGV Düsseldorf 01.02.2012 Geschäftsgebiet und Mitglieder des RWGV 302
MehrRegionale Konzepte für erneuerbare Energien
Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Organisation, Gründung und Praxis von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Genossenschaftsgesetz - Genossenschaftsverband
MehrRegionale Konzepte für erneuerbare Energien
Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Die Genossenschaft als geeignetes Betreibermodell zur Produktion und Vermarktung alternativer Energien Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Ausgangslage
MehrKommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis
Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis 9. Kommunal-Börse, 29.04.2014 Prof. Dr. Holger Kröninger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Agenda I. Einführung II.
MehrGenossenschaften. Organisation, Praxis und Gründung von Genossenschaften. Bernhard Brauner 4. Juli 2017
Genossenschaften Organisation, Praxis und Gründung von Genossenschaften Bernhard Brauner 4. Juli 2017 Vorstellung Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernhard Brauner Abteilungsleiter Beratung und Betreuung Ware/Agrar
MehrSpezifika und Potenziale
Bioenergiedörfer als Genossenschaft Spezifika und Potenziale Dr. Andreas Eisen Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Wir vertreten... 1.800 Genossenschaften in 13 Bundesländern prüfen beraten bilden Genossenschaften
MehrSatzung der Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie
Satzung der Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie Wie entstand die Satzung? Mustersatzungen: Genossenschaftsverband RA SES Eulitz & Schrader + Beispielsatzungen: Bioenergiedorf Jühnde hndeeg eg Bürger rger-energiegenossenschaft
MehrEingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft
Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft Regionale Wirtschaftsförderung durch regionale Energieversorgung Neumarkt, 26. Februar 2011 Max Riedl Genossenschaftsverband Bayern e.v. Max Riedl Genossenschaftsverband
MehrBürgerinnen und Bürger wollen die Energiewende!
Der rheinland pfälzische Weg Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften, Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften (LaNEG e.v.) Neuwied, Bürgerinnen und Bürger wollen die Energiewende! 1 2 3 Bürgerinnen
MehrEnergiegenossenschaften und soziale Verantwortung
Energiegenossenschaften und soziale Verantwortung 2013 RA Christoph A. Gottwald, LL. M. RWGV Energiegenossenschaften und soziale Verantwortung RA Christoph A. Gottwald, LL. M. Inhalt. 1. Kurzvorstellung
MehrEingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft
Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft Regionale Wirtschaftsförderung durch regionale Energie- und Wärmeversorgung Wang, 2. Februar 2012 Max Riedl Genossenschaftsverband Bayern e.v. Max Riedl
MehrVorstellung Internationales Jahr der Genossenschaften. Genossenschaften und Fair Trade - Erfahrungen und Möglichkeiten
Genossenschaften und Fair Trade - Erfahrungen und Möglichkeiten Mathias Fiedler Vorstellung Zentralverband: 280 Genossenschaften Traditionelle und moderne Konsumgenossenschaften Mathias Fiedler: Rechtsanwalt
MehrOrganisation, Gründung und Wertschöpfung einer Energiegenossenschaft
Organisation, Gründung und Wertschöpfung einer Energiegenossenschaft 2013 RA Christoph A. Gottwald, LL. M. Inhalt 1. Kurzvorstellung RWGV 2. Organisation einer Genossenschaft 3. Gründung einer Genossenschaft
Mehr2. Energieforum der Gemeinde Werther: Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft
: Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft 14.02.2013 1 Inhaltsübersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Was ist eine Genossenschaft 3. Genossenschaftliche Grundsätze 4. Arten von Genossenschaften 5. Wie
MehrGenossenschaft. Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft.
Genossenschaft Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft. Hartmut Vöhringer Eine Genossenschaft ist: Rechtsform für Vielzahl von Personen
MehrGenossenschaften eine solidarische Organisationsform für die Zukunft
Genossenschaften eine solidarische Organisationsform für die Zukunft Genossenschaftsgesetz Steuerrecht Haftung Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Einleitung 2. Beispiele
MehrInnovative Wege zur Haushaltskonsolidierung - interkommunale Zusammenarbeit in Genossenschaften
Innovative Wege zur Haushaltskonsolidierung - interkommunale Zusammenarbeit in Genossenschaften Dr. Stefan Touchard Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.v. Geschäftsgebiet und Mitglieder des
MehrGenossenschaften in Deutschland
Genossenschaften in Deutschland Anwendungsgebiete für Genossenschaften in den Bereichen Pflege, neue Energien und Regionalförderung/Arbeitsförderung Dr. Andreas Wieg DGRV Deutscher Genossenschafts- und
Mehr1. Selbstverständnis der Genossenschaft Ursprung und Struktur der Genossenschaft Die Stärken der MEHR Energie eg...
Inhalt 1. Selbstverständnis der Genossenschaft... 1 2. Ursprung und Struktur der Genossenschaft... 1 3. Die Stärken der MEHR Energie eg... 2 4. Beteiligungsformen... 3 5. Projektvorgehen... 4 6. Finanzierung...
MehrKurzvorstellung der EGMB. Praxisforum Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen"
Kurzvorstellung der EGMB 2 Inhalt Gegenstand des Unternehmens Struktur der Genossenschaft Ziele Projekte Mögliche Beteiligungs- bzw. Finanzierungsformen 3 Gegenstand des Unternehmens die Planung, Finanzierung,
MehrGenossenschaftsgründung - Organisatorische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
Genossenschaftsgründung - Organisatorische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen Dr. Michael Roth Stuttgart, 07.02.2018 Sozialgenossenschaften Definition Sozialgenossenschaften (DGRV): Sozialgenossenschaften
MehrRegionale Konzepte für erneuerbaren Energien
Regionale Konzepte für erneuerbaren Energien Organisation, Praxis und Gründung von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Genossenschaftsgesetz - Genossenschaftsverband
MehrDie Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte
Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Genossenschaftsverband e.v. - Auftrag - Der
MehrQuierschieder Energiegenossenschaft eg. Eine saarländische Gemeinde zeigt ökologische Verantwortung
Quierschieder Energiegenossenschaft Eine saarländische Gemeinde zeigt ökologische Verantwortung Am 15.04.2011 gründeten auf eine Initiative der Vereinigten Volksbank und der Gemeinde Quierschied 10 Personen
MehrDie Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer
Die Genossenschaft Rechtliche Betrachtung Rechtsanwalt Michael Weimer Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen
MehrZIM-NEMO-Netzwerk NiELS Ein Kurzläufer mit Nachhaltigkeit. BMWi-Jahrestagung in Berlin
ZIM-NEMO-Netzwerk NiELS Ein Kurzläufer mit Nachhaltigkeit BMWi-Jahrestagung 13.06.2012 in Berlin Netzwerk für innovative Entwicklungen von Lärmschutztechnologien Optimiertes Lärmschutzprogramm für Flughäfen
MehrWie gründe und betreibe ich Energiegenossenschaften?
Wie gründe und betreibe ich Energiegenossenschaften? Dr. Michael Roth Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Merkmale von Genossenschaften Die Idee der Genossenschaft» Was dem einzelnen nicht
MehrGenossenschaften für ältere Menschen
Genossenschaften für ältere Menschen 15. November 2013 Dr. Andrea Althanns Chefsyndika Genossenschaftsverband Bayern e.v. 15.11.2013 Dr. Andrea Althanns Chefsyndika GVB 1 Ziel der Genossenschaft Gemeinsam
MehrRegionale Konzepte für erneuerbare Energien
Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Organisation, Praxis und Gründung von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Beispiele 2. Das deutsche Genossenschaftswesen
MehrVfkE-Landesveranstaltung Mecklenburg-Vorpommern
www.pwclegal.de VfkE-Landesveranstaltung Mecklenburg-Vorpommern Erneuerbare Energien und Bürgerbeteiligung Agenda Gründe und Vorteile der Bürgerbeteiligung Grundlegende smodelle Genossenschaftliche (eg)
Mehrredcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen
redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische
MehrErfahrungen einer Bürgerenergiegenossenschaft. Johannes Pinn, eegon Eifel Energiegenossenschaft eg
Erfahrungen einer Bürgerenergiegenossenschaft Johannes Pinn, eegon Eifel Energiegenossenschaft eg eegon Eifel Energiegenossenschaft eg Einbindung und Nutzen für Kommunen Erfahrungen Projekte Wirtschaftlichkeit
MehrInfoveranstaltung Energiewende gestalten durch Energiegenossenschaften Genossenschaften - ein Erfolgsmodell
Infoveranstaltung Energiewende gestalten durch Energiegenossenschaften Genossenschaften - ein Erfolgsmodell Quarnbek 20. März 2013 Seite 1 Übersicht 1. Energiegenossenschaften - ein Überblick 2. Was ist
Mehr2012 Internationales Jahr der Genossenschaften
Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft Mathias Fiedler 2012 Internationales Jahr der Genossenschaften Co-operative Enterprises build a better world Warum Umwandlung? Weil die bisherige Rechtsform
MehrLeitfaden zur Bearbeitung der Mustersatzung für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
Leitfaden zur Bearbeitung der Mustersatzung für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften In der Ihnen überlassenen Mustersatzung sind die wesentlichsten Punkte umfassend und rechtssicher geregelt, so
MehrDas Genossenschaftsmodell für Bioenergieprojekte
Das Genossenschaftsmodell für Bioenergieprojekte Nico Storz 29.10.2013 Bad Dürrheim 1) Das Genossenschaftsprinzip 2) Übersicht Energiegenossenschaften 3) Spezifika Bioenergie-Genossenschaft 4) Gründung
MehrProjekt: Solarkraftwerke Altmannshausen + Markt Bibart. FWR Bürger Energie eg Markt Bibart. Agrokraft GmbH Berthold Barthelmes
Projekt: Solarkraftwerke Altmannshausen + Markt Bibart als Energiegenossenschaft FWR Bürger Energie eg Markt Bibart Agrokraft GmbH Berthold Barthelmes Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen
Mehr"Gestaltung der Energiewende nach genossenschaftlichen Prinzipien - die Gründung von (Bürger-) Energiegenossenschaften"
"Gestaltung der Energiewende nach genossenschaftlichen Prinzipien - die Gründung von (-) Energiegenossenschaften" Wolfdieter v. Trotha Landshut, 07.12.2011 Dezentrale Energieversorgung: Ein Thema mit langer
MehrDas Genossenschaftsmodell als Motor für den Breitbandausbau.
3. NGA-Breitbandforum NRW am 26. Oktober 2015: Das Genossenschaftsmodell als Motor für den Breitbandausbau. Dr. Stefan Touchard 2012 2015 2014 RWGV Nachhaltiger AGIL Mehrgenerationen NGA-Netzausbau Wohnen
MehrDie Genossenschaft Rechtliche und steuerliche Aspekte
Die Genossenschaft Rechtliche und steuerliche Aspekte Dipl.-oec. Konrad Bobinger Steuerberater München Referent: Dipl.-oec. Konrad Bobinger Steuerberater Genossenschaftsverband Bayern e. V. München Türkenstraße
MehrDie Genossenschaft als Rechtsform für Bürgerwindparks Nico Storz
Die Genossenschaft als Rechtsform für Bürgerwindparks Nico Storz Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. 1 Genossenschaftsgesetz (1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl,
MehrGründung einer Energiegenossenschaft im Landkreis Nordhausen - Energiegenossenschaft Harztor e.g.
Gründung einer Energiegenossenschaft im Landkreis Nordhausen - Erfahrungen und erste Projekte der Energiegenossenschaft Harztor e.g. Erarbeitet von: Horst Huck Mitglied im Aufsichtsrat Gliederung: 1. Von
MehrInformationsveranstaltung der Stadt Lichtenau. Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau
Informationsveranstaltung der Stadt Lichtenau Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau Veranstaltungsablauf 1. Begrüßung durch Vorstandsmitglied Catharina Hoff 2. Vorstellung der BürgerWIND
MehrGemeinschaftsanlagen mit Energie- Genossenschaften Dr. Michael Roth
Gemeinschaftsanlagen mit Energie- Genossenschaften Dr. Michael Roth Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Merkmale von Genossenschaften Potenziale heutiger Genossenschaften:» Weltweit rund
MehrRechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen
MehrBürgerwindparks - Projektbeispiele
Vertikale Position des Bildes: 1,55 cm von der oberen linken Ecke Höhe des Bildes: 10,46 cm Bildmotiv alternativ Farbfläche Vertikale Position der Doppelscala: 11,52 cm von der oberen linken Ecke Höhe
MehrRegionalkonferenz Energiewende
Regionalkonferenz Energiewende Genossenschaftliche Konzepte zur regionalen Umsetzung unter Einbindung von Bürgern und Kommunen Wolfdieter v. Trotha Augsburg, den 15.02.2012 Dezentrale Energieversorgung:
MehrInformationen zur Gründung der Delitzscher Bürger-Energie e.g
Informationen zur Gründung der Delitzscher Bürger-Energie e.g. 17.04.2018 Energiewende und Genossenschaft in Delitzsch Hermann Schulze-Delitzsch 1808-1883 Investitionssumme 533 T für 4 PV-Anlagen auf kommunalen
MehrDie Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,
MehrGenossenschaftsmodelle in der Praxis
Genossenschaftsmodelle in der Praxis Kloster Heiligkreuztal, 11. Oktober 2013 Dr. Michael Roth Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Potenziale heutiger Genossenschaften Weltweit rund 800
MehrInhalte des Vertrages der stillen Gesellschaft (Stichworte):
Inhalte des Vertrages der stillen Gesellschaft (Stichworte): Die wichtigsten Inhalte (Grobüberblick des Vertrages): Sitz und Name Zweck und Gegenstand Mitgliedschaft (Wer, Wie, Beginn, Beendigung, Anzahl
MehrBürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf
Bürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf Klein Woltersdorf, 23.06.2016 Firmenvorstellung Das Geschäftsmodell der nawes sind die Entwicklung, Planung, Finanzierung, Umsetzung und
Mehr(1) Der Geschäftsanteil beträgt Euro. Davon ist 1 Euro sofort in voller Höhe einzuzahlen. Im Übrigen kann der Vorstand Ratenzahlung zulassen.
Übungsfall Einheit Genossenschaftsrecht Fall: Die Winzergenossenschaft Die drei Winzer A, B und C sind in finanziellen Nöten und wollen deshalb auf den Bio-Zug aufspringen. Gemeinsam wollen sie eine Gesellschaft
MehrEntstehung der Hammer Eis eg
hammer-eis.de Entstehung der Hammer Eis eg Die Maximilian Eissporthalle Hamm geschlossen?! Das wollten acht Bürger aus Hamm nicht hinnehmen. Sie gründeten die Initiative Hammer Eis und kämpften um den
MehrVoneinander profitieren Genossenschaftsgründung in der Kreativwirtschaft
Voneinander profitieren Genossenschaftsgründung in der Kreativwirtschaft - Impulsvortrag - Hannover 20. Mai 2010 Hans-Wolfgang Richter, 20. Mai 2010 Seite 1 Übersicht Allgemeines Ziel und Zweck der Genossenschaft
MehrRECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ München im November 2017
RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ 2017 München im November 2017 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender Aufwand, Rechnungswesen Steuerbelastung Leitung, Vertretung, Management
MehrWas einer allein nicht schafft, das schaffen viele. (Friedrich Wilhelm Raiffeisen), Begründer des Genossenschaftsgedankens (1818-1888) www.neue-energie-bendorf.de Die stellt sich vor Die Genossenschaft
MehrDie Genossenschaft Für alle ein Gewinn!
Die Genossenschaft Für alle ein Gewinn! WILLKOMMEN GVTS IHR GENOSSENSCHAFTLICHER PRÜFUNGSVERBAND Der GVTS-Genossenschaftsverband ist ein in 2012 neu gegründeter branchenübergreifender Genossenschaftsverband
MehrMünchen im November 2016
Ass. IHK für München und Oberbayern Tel.: 089 5116-1259 Fax: 089 5116-81259 E-Mail: markus.neuner@muenchen.ihk.de München im November 2016 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender
MehrUnternehmertum im ländlichen Raum Potenziale der Genossenschaftsidee
Unternehmertum im ländlichen Raum Potenziale der Genossenschaftsidee Genossenschaftsverband Norddeutschland e. V. Dr. Andreas Eisen Geschäftsstelle Berlin Potenziale der Genossenschaftsidee für den ländlichen
MehrAltmühl Jura Energiegenossenschaft eg. Energiewende in der Altmühl-Jura-Region
Altmühl Jura Energiegenossenschaft eg Zukunft mitgestalten, mitverdienen Energiewende in der Altmühl-Jura-Region Bürger werden regionale Energieversorger Altmühl Jura Gemeinden Was ist Altmühl-Jura? 11
Mehrvon Laura, Marie und Doreen
von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung
MehrBürger-Energie Plüderhausen eg (BEP)
Plüderhausen, im September 2012 Information über die Bürger-Energie Plüderhausen eg (BEP) Liebe Plüderhäuser Bürgerinnen und Bürger! Am 18. Oktober 2011 gab es eine Informationsveranstaltung im Plüderhäuser
MehrDie Energiegenossenschaft Sonnenland Illerich eg wurde am 7. April 2014 auf Initiative des Gemeinderates Illerich gegründet
Erderwärmung und Gletscherschmelze, Treibhausgase und CO 2 -Anstieg, Dürren und Überschwemmungen. Wir alle wissen: der Klimawandel ist in vollem Gange weltweit und auch in unserer Region. Die Notwendigkeit
MehrDie Genossenschaft Regionales Konzept für Erneuerbare Energien
Die Genossenschaft Regionales Konzept für Erneuerbare Energien Daniela Watzke Genossenschaftsverband e.v. Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Rheinland- Pfalz
MehrSozialgenossenschaften in Bayern Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Sozialgenossenschaften in Bayern Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung Inhalt Vorwort 4 I. Was sind Sozialgenossenschaften?
MehrHier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften
Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität
MehrBürger- und Kommunalbeteiligungsmodell
Landkreis Ebersberg Klimaschutzmanager Bürger- und Kommunalbeteiligungsmodell für den Landkreis Ebersberg Folie 1 Themen Rückblick Das Ebersberger Modell Merkmale des Genossenschaftsmodells Wichtige Satzungsinhalte
Mehrrmeversorgung Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft Regionale Wirtschaftsförderung rderung durch regionale Energie- und
Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft Regionale Wirtschaftsförderung rderung durch regionale Energie- und und Wärme rmeversorgung Traunstein, 8. Mai 2012 Max Riedl Genossenschaftsverband Bayern
Mehr2
1 2 3 Nachteile 4 6 Termine: Wir nehmen die Energiewende in die Hand! 13. Dezember 2011 1. Informationsveranstaltung Bürgerbeteiligung 30. März 2012 Vorbereitungsversammlung Genossenschaft 20. Juli 2012
MehrRechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien
Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien I. Hinweise II. Einzelunternehmen III. Offene Handelsgesellschaft (OHG) IV. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) V. Kommanditgesellschaft (KG)
MehrFragen zur Ausgestaltung der Satzung
Fragen zur Ausgestaltung der Satzung Bitte beantworten Sie die Fragen zur Satzung und bringen Sie bitte diese Unterlagen zu dem Beratungsgespräch im Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. mit.
MehrLändliche Entwicklung durch LEADER/ILE und Genossenschaften in der Region Weser-Ems. Von der Idee zur eg
Ländliche Entwicklung durch LEADER/ILE und Genossenschaften in der Region Weser-Ems Wie gründe ich eine Genossenschaft? Unterstützungsleistungen des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems Kirsten König Bachelor
MehrRegionalkonferenz Energiewende Oberfranken
Regionalkonferenz Energiewende Oberfranken Genossenschaftliche Konzepte zur regionalen Umsetzung unter Einbindung von Bürgern und Kommunen Wolfdieter v. Trotha Bayreuth, den 18.04.2012 Dezentrale Energieversorgung:
MehrSeniorengemeinschaft als Verein
Seniorengemeinschaft als Verein Welche Rechtsform e.g e.v. Mögliche Organisationsstrukturen für bürgerschaftliche Zusammenschlüsse Verein oder Genossenschaft in unterschiedlichen Rechtsformen und steuerlichen
MehrWirtschaftliche Betätigung der Gemeinden bei der Windenergienutzung
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden bei der Windenergienutzung Eberswalde, 08. August 2012 Stephanie Reinhardt Städte- und Gemeindebund Der Ausgangspunkt: BbgKVerf 2 Absatz 1 Die Gemeinde erfüllt
MehrHerzlich willkommen! Bei der Energiegenossenschaft Lehrte- Sehnde eg
Herzlich willkommen! Bei der Energiegenossenschaft Lehrte- Sehnde eg Gründung am 14. Dezember 2010 auf Ideen und Anregungen aus dem Stadtrat heraus 22.01.2014 www.eg-lehrte.de 2 Die Volksbank Lehrte-Springe-Pattensen-Ronnenberg
Mehr"Gestaltung der Energiewende nach genossenschaftlichen Prinzipien - die Gründung von (Bürger-) Energiegenossenschaften"
"Gestaltung der Energiewende nach genossenschaftlichen Prinzipien - die Gründung von (Bürger-) Energiegenossenschaften" Max Riedl LRA Ebersberg, den 11.10.2012 Dezentrale Energieversorgung: Ein Thema mit
MehrDezentrale Energieversorgung Kommunale Beteiligung Margit Nitsche
Seite 1 Kommunale Beteiligung Seite 2 Rechtsform der Genossenschaft 1. Rechtsform: - selbständige juristische Person, einer HG nach dem HGB gleichgestellt - freie und wechselnde Mitgliederzahl - Beteiligung
MehrKommunales Bürgerbeteiligungsmodell
08. Mai 2012 Regionale Bürgerbeteiligungsmodelle zum Ausbau Erneuerbarer Energien für Kommunen und Bürger Kommunales Bürgerbeteiligungsmodell Bayerngrund eine Gesellschaft mit Hintergrund Gesellschafter
MehrBürgerenergie Bohlsen eg
Bürgerenergie Bohlsen eg Gründung einer Nahwärmegenossenschaft Kirsten Tienz Bachelor of Arts (BA) Referentin Marketing Verbundkoordination Gründungsberatung Bohlsen, 11. Juni 2015 Agenda 1 Der Genossenschaftsverband
MehrGenossenschaftliche Betreibermodelle in der Nahversorgung
MainEngagement Genossenschaftliche Betreibermodelle in der Nahversorgung Regionalkonferenz Mainfranken Hofheim-Rügheim, 07.06.2013 Wolfdieter v. Trotha Die bayerische Genossenschaftsorganisation 1.237
MehrDrei Landkreise auf dem Weg in die Energie-Zukunft Bürger-Akzeptanz durch kommunale Garantenstellung
NEW Neue Energien West eg und Bürger-Energiegenossenschaft West eg zwei Genossenschaften ein Ziel Drei Landkreise auf dem Weg in die Energie-Zukunft Bürger-Akzeptanz durch kommunale Garantenstellung Lage
MehrAusgliederungen und Gemeinden
Ausgliederungen und Gemeinden Mag. Karl Heinz Müller 2008 Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at
MehrNachhaltiges Wirtschaften im Oberland. Erfolgsmodell Genossenschaft Die Energiewende gemeinsam gestalten
Nachhaltiges Wirtschaften im Oberland Erfolgsmodell Genossenschaft Die Energiewende gemeinsam gestalten Wolfdieter v. Trotha Benediktbeuren, den 22.11.2012 Dezentrale Energieversorgung: Ein Thema mit langer
MehrEnergieweg der Stadt Wolfhagen mit der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eg
Energieweg der Stadt Wolfhagen mit der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eg 1 I. Wolfhagen stellt sich vor 2 Fakten zu Wol-agen Nordhessen 13.800 Einwohner (Kernstadt
MehrHerzlich willkommen! Generalversammlung 2016 Donnerstag, 29. September Gaststätte Ramirez
Herzlich willkommen! Generalversammlung 2016 Donnerstag, 29. September Gaststätte Ramirez Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2015 3. Bericht des Aufsichtsrats
MehrStadt Erwitte Beteiligungsbericht Anröchte eg
V. Anröchte eg A. Gründung Die Volksbank Anröchte eg wurde am 20. Januar 1884 als Anröchter Spar- und Darlehenskassenverein gegründet. Im Jahr 1980 erfolgte die Umfirmierung in Volksbank Anröchte. Auf
MehrAnlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen
Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Synopse jener Normen der Satzung der Volksbank im Märkischen Kreis eg, über deren Änderung die Vertreterversammlung vom 29. Mai 2018 Beschluss
MehrSteuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bioenergieprojekten Rechtsformwahl, Ertragsteuer. Haus Düsse Ostinghausen, den
Steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bioenergieprojekten Rechtsformwahl, Ertragsteuer Haus Düsse Ostinghausen, den 26.01.2012 1 Ihr Ansprechpartner Jochen Nölle Master of Science (agriculture)
MehrEnergiegenossenschaften Umfrage Juli 2012
Energiegenossenschaften Umfrage 2012 19. Juli 2012 Datenbasis Grundgesamtheit (Neue EE-eGs seit 2005) Rücklauf Fragebögen 506* 290 Erhebungszeitraum Februar bis Mai 2012 Bearbeiter Vorstand oder Aufsichtsrat
MehrSuchen BILANZ. Name Bereich Information V.-Datum. Rechnungslegung/ Finanzberichte Bürger Energie Genossenschaft (BEG) eg
1 von 5 06.03.2017 18:25 Suchen Name Bereich Information V.-Datum Bürger Energie Genossenschaft (BEG) eg Freisen Rechnungslegung/ Finanzberichte Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum
MehrNovelle des Genossenschaftsgesetzes Die wichtigsten Änderungen des GenG, deren Zusammenstellung und Erläuterung
Novelle des Genossenschaftsgesetzes Die wichtigsten Änderungen des GenG, deren Zusammenstellung und Erläuterung Pfaffenhofen, 22.10.2017 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns
MehrCheckliste für Unternehmensgründer
Checkliste für Unternehmensgründer Firmenbezeichnung festlegen Keine unwahren oder irreführenden Angaben Es darf am selben Ort kein anderes bereits im Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit derselben
MehrRechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance
MehrDer Verein als Rechtsträger für Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft und welche Alternativen gibt es?
Der Verein als Rechtsträger für Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft und welche Alternativen gibt es? RA Ingo Krampen, Barkhoff und Partner und Kuratoriumsvorsitzender des IfBB Im Anfang war der
MehrBürgerbeteiligung/Energiegenossenschaften. Matthias Wangelin
Bürgerbeteiligung/Energiegenossenschaften Matthias Wangelin wangelin@keea.de KEEA - MUT Modellregionen & Projekte Kommunale/Regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte Energetische Quartierskonzepte Forschungsprojekte
Mehr