N I E D E R S C H R I F T ÜBER DIE 6. SITZUNG DES GEMEINDERATES HAUENSTEIN

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1 N I E D E R S C H R I F T ÜBER DIE 6. SITZUNG DES GEMEINDERATES HAUENSTEIN SITZUNGSTAG: Donnerstag, 21. Januar 2010 SITZUNGSORT: SITZUNGSDAUER: Sitzungssaal im Rathaus Uhr bis Uhr ANWESEND: VORSITZENDER: Bernhard Rödig, Ortsbürgermeister RATSMITGLIEDER: Markus Pohl, 2. Ortsbeigeordneter Manfred Seibel, 3. Ortsbeigeordneter Ulrich Schöffel Norbert Meyerer Boris Keiser Mario Kunz Markus Meyer Christof Glaser Ottilie Meyer-Binder Horst Eisenmann Barbara Hengen Joachim Stöbener Peter Seibel Inge Wieser-Doppler Bernd Geißinger Andreas Wilde Timo Westrich ENTSCH. GEFEHLT: Alfred Busch, 1.Ortsbeigeordneter - ohne Mandat - Susanne Münch Oliver Stöbener Manfred van Venrooy AUF EINLADUNG ANWESEND: Andreas Beck, Ingenieurbüro DILGER GmbH, zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 Alexander Meyer, stellv. Werksleiter, zu Tagesordnungspunkt 3 der nicht-öffentlichen Sitzung SCHRIFTFÜHRER: Jochen Kerner Verwaltungsfachangestellter

2 - 2 - Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Anschließend traf er folgende Feststellungen: a) Die Einladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß. b) Der Gemeinderat ist beschlussfähig. c) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung ging den Ratsmitgliedern zu. Einwendungen wurden nicht erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: Tagesordnung: A) Öffentliche Sitzung 1. Informationen des Vorsitzenden 2. Einwohnerfragestunde 3. Vorstellung und Genehmigung der Planung für den Ausbau der Kaiserstraße 4. Beschlussfassung über den Straßennutzungsplan 5. Bebauungsplan Industriegebiet Alte B 10, Teil I, 6. Änderung und Erweiterung; Beschlussfassung als Satzung 6. Anschaffung von Geräten für den Kommunaltraktor hier: Antrag der SPD-Fraktion 7. Änderung der Hauptsatzung 8. Festlegung der Zeitung für öffentliche Bekanntmachungen 9. Änderung der Friedhofssatzung 10. Übertragung eines Geschäftsbereiches an den 1. Ortsbeigeordneten 11. Übertragung eines Geschäftsbereiches an den 2. Ortsbeigeordneten 12. Verschiedenes B) Nicht-öffentliche Sitzung 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Abgabenangelegenheiten 3. Kooperation mit anderen Werken 4. Verschiedenes

3 A) Öffentliche Sitzung Informationen des Vorsitzenden a) Bei der Besichtigung des Bauhofgebäudes durch den Ortsbürgermeister mit der Bauaufsicht, dem Ordnungsamt und Zuständigen des Brandschutzes wurden keine brandschutztechnischen Bedenken geäußert. b) Für die Sanierung des Hauses Turnstraße 16 sei die Kreisverwaltung zuständig. c) Der Förderantrag für den Bahnhaltepunkt ist genehmigt. d) Die nächste Sitzung der Lenkungsgruppe Schuhmeile findet am , Uhr statt. 2. Einwohnerfragestunde Bei diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. 3. Vorstellung und Genehmigung der Planung für den Ausbau der Kaiserstraße Herr Beck vom Ingenieurbüro Dilger stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Planung vor. Er zeigt Knackpunkte und Engstellen der Straße auf und berichtet über verschiedene Ausbausysteme und Materialwahlmöglichkeiten. Die geplante Bauzeit nach der erfolgten Ausschreibung beträgt rund 3 Monate. Auf Nachfrage erklärt Herr Beck, dass keine großen Kanalarbeiten notwendig wären. Eventuell entstehende Kosten hat das Kanalwerk zu tragen. Bei den geplanten Kosten von ca sind die Straßenlampen und die benötigten Stromleitungen bereits enthalten. Ratsmitglied Inge Wieser-Doppler erklärt, dass sich die Fraktion Grüne/Bündnis 90 bei der Abstimmung dieses Punktes enthalten werde, da die Kosten die veranschlagten in erheblichem Maße überschreiten würden. Ortsbürgermeister Rödig erklärte dazu, dass im Falle höherer Kosten für das gesamte Straßenbauprogramm eine Straße aus dem aktuellen Straßenausbauprogramm rausfallen würde und ins nächste Straßenbauprogramm zu übertragen wäre. Beim Ausbau der Landauer Straße bieten sich gegenüber der jetzigen Kostenschätzung noch Kosteneinsparungen an. Ortsbeigeordneter Markus Pohl erklärt, dass der untere Teil der Kaiserstraße mit Städtebauförderungsmitteln ausgebaut werden würde und dies die durch die wiederkehrenden Beiträge zu tragenden Kosten vermindern würde. Laut Herrn Beck wäre eine dementsprechende Trennung der Kosten kein Problem. Auf Anfrage von Ratsmitglied Westrich erklärt Herr Beck, dass es Probleme mit Fördermitteln geben würde, wenn die Kaiserstraße für den LKW-Verkehr gesperrt werden würde.

4 - 4 - Der Rat beschließt sodann die Genehmigung der Planung, sofern bei der Anliegerbesprechung, die im Februar stattfinden soll, keine Einwände erhoben werden. Sollten bei der Anliegerversammlung Bedenken und Anregungen vorgetragen werden, die eine Änderung der Planung erforderlich machen, erfolgt nochmals eine Beratung im Gemeinderat. Gleichzeitig wird die Kostenschätzung in Höhe von ,-- genehmigt und der Ortsbürgermeister beauftragt, alles Weitere, einschließlich der Ausschreibung, zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen Ratsmitglied Barbara Hengen nimmt wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. 4. Beschlussfassung über den Straßennutzungsplan Der Gemeinderat hat am die Erstellung eines digitalen Straßennutzungsplanes beschlossen. Der Straßennutzungsplan ist u.a. erforderlich, um für die innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (z.b. Turnstraße, Kaiserstraße, Falkenburgstraße) Zuwendungsanträge für den Gemeindeanteil an den Baukosten stellen zu können. Das Ing.Büro Dilger hat einen Entwurf des Straßennutzungsplanes erstellt und mit dem Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern vorabgestimmt. Dieser Straßennutzungsplan soll alle 10 Jahre fortgeschrieben werden. Herr Beck vom Ingenieurbüro Dilger stellt den Straßennutzungsplan vor und nennt die momentanen Hauptverkehrsstraßen. Diese müssten als Kriterium eine Sammel- und Verbindungsfunktion erfüllen. Von Seiten des Gemeinderates wird der Wunsch geäußert die Straßen Am Schulrech und An der Vogelhege noch als Hauptverkehrsstraßen aufzunehmen. Herr Beck wird dies mit dem Landesbetrieb Mobilität abstimmen. Der Gemeinderat beschließt sodann den vorgestellten Straßennutzungsplan mit der Erweiterung um die beiden o.g. Straßen.

5 Bebauungsplan Industriegebiet Alte B 10, Teil I, 6. Änderung und Erweiterung; Beschlussfassung als Satzung Der Ortsgemeinderat hat am die erneute öffentliche Auslegung des o.a. Änderungs- und Erweiterungsplanes (Bauvorhaben Schreinerei Klein) beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung war notwendig, weil die textlichen Festsetzungen angepasst wurden. Die Auslegung fand in der Zeit vom bis statt. Bedenken und Anregungen sind nicht eingegangen. Mit Schreiben vom wurden außerdem die Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und mitgeteilt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist möglich sind. Auch hier sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden. Dem Gemeinderat beschließt die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Industriegebiet Alte B 10, Teil I (Stand April 2009) als Satzung. 6. Anschaffung von Geräten für den Kommunaltraktor hier: Antrag der SPD-Fraktion Entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion in der Ratssitzung am ist beabsichtigt, nach Rücksprache mit den Mitarbeitern des Bauhofes vorerst eine Kehrmaschine anzuschaffen. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 2.600,--. Aus logistischen Gründen wird zunächst auf die Anschaffung weiterer Geräte verzichtet. Es soll ein Gerät mit Auffangsack angeschafft werden, da nur so eine effizientes Arbeiten möglich wäre. Der Rat stimmt der Anschaffung der Kehrmaschine zu und beauftragt den Ortsbürgermeister Angebote einzuholen und den Kauf zu veranlassen.

6 Änderung der Hauptsatzung Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinien ist es erforderlich, die Hauptsatzung zu ändern. Betroffen hiervon ist 1 der Hauptsatzung. 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben wird wie folgt geändert: Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen in der Zeitung. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 27. Dezember 2009 in Kraft treten. Eine Änderungssatzung ist beigefügt. Beschluss: Die beiliegende Änderungssatzung wird beschlossen.

7 Festlegung der Zeitung für öffentliche Bekanntmachungen Durch die Änderung der Hauptsatzung sind die Zeitungen für öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde durch Beschluss festzulegen. Bisher wurden die öffentlichen Bekanntmachungen im Wochenblatt Hauensteiner Bote und dringliche Sitzungen in der Rheinpfalz, Pirmasenser Rundschau, sowie in der Pirmasenser Zeitung veröffentlicht. Diese Regelung soll so beibehalten werden. : Beschluss: Zu Abs. 1 der Hauptsatzung: Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt Hauensteiner Bote. Zu Abs. 4 der Hauptsatzung: (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der Rheinpfalz, Pirmasenser Rundschau sowie in der Pirmasenser Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist.

8 Änderung der Friedhofssatzung Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinien wird eine Änderung der Friedhofsatzung notwendig. Betroffen hiervon sind die 5 und 6 der Friedhofsatzung. 5 Abs. 3 Verhalten auf dem Friedhof wird wie folgt geändert: Buchstabe d) wird gestrichen. Die bisherigen Buchstaben e) bis i) werden Buchstabe d) bis h). Es wird ein neuer Buchstabe i) mit folgendem Inhalt angefügt: i) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend." 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten erhält folgende Fassung: (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom , GVBl. S. 355 abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 27. Dezember 2009 in Kraft treten. Eine Änderungssatzung ist beigefügt. Die beiliegende Änderungssatzung wird beschlossen.

9 Übertragung eines Geschäftsbereiches an den 1. Ortsbeigeordneten Gemäß 8 der Hauptsatzung vom , einschl. der Änderung vom , werden für die Verwaltung der Gemeinde zwei Geschäftsbereiche gebildet. Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters werden dem 1. Beigeordneten, Herrn Alfred Busch die Geschäftsbereiche Miets- und Geschäftshäuser sowie Friedhof übertragen. Die Übertragung erfolgt mit Wirkung vom und unter der Prämisse, dass der Ortsbürgermeister jederzeit ohne Ratsbeschluss und ohne Angabe von Gründen die Übertragung ändern kann. Ortsbürgermeister Rödig stellt klar, dass im Moment nichts angedacht sei. Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 v.h. der dem Ortsbürgermeister gem. 12 KomAEVO zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung. Der Rat stimmt sodann der Übertragung zu. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen Vor der Sitzung wurde Ortsbürgermeister Rödig von der Verwaltung und vor der Abstimmung vom Schriftführer auf den 50 Abs. 4 GemO hingewiesen. 11. Übertragung eines Geschäftsbereiches an den 2. Ortsbeigeordneten Gemäß 8 der Hauptsatzung vom , einschl. der Änderung vom , werden für die Verwaltung der Gemeinde zwei Geschäftsbereiche gebildet. Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters werden dem 2. Beigeordneten, Herrn Markus Pohl die Geschäftsbereiche Spielplätze, Koordination der Städtebeauförderung sowie Tourismus übertragen. Die Übertragung erfolgt mit Wirkung vom und unter der Prämisse, dass der Ortsbürgermeister jederzeit ohne Ratsbeschluss und ohne Angabe von Gründen diese Übertragung ändern kann. Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 v.h. der dem Ortsbürgermeister gem. 12 KomAEVO zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung. Der Rat stimmt der Übertragung zu. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen Aus Sonderinteresse nimmt der Beigeordnete Markus Pohl an der Abstimmung nicht teil. Vor der Sitzung wurde Ortsbürgermeister Rödig von der Verwaltung und vor der Abstimmung vom Schriftführer auf den 50 Abs. 4 GemO hingewiesen.

10 Verschiedenes a) Weg hinter dem Wasgauland-Hotel Ratsmitglied Andreas Wilde trägt vor, dass bezüglich der Nutzung des Weges hinter dem Wasgauland-Hotel die Gemeinde eingreifen müsse und gegebenenfalls die gemeindeeigenen Parkplätze vor dem Hotel zwangsweise sperren, sollte keine Einigung erzielt werden. Die Sperrung der Parkplätze soll als Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. Außerdem solle geprüft werden, wer Eigentümer der Container hinter dem Weg ist. b) Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Andreas Wilde erklärt der Ortsbürgermeister, dass noch kein Inventar für das neue Bürgerhaus gekauft wurde. c) Ratsmitglied Wilde fordert, dass zum Thema Solar- und Photovoltaik der Gemeinderat endlich aktiv werden müsse. So sollen vom Ortsbürgermeister und den Beigeordneten Berechnungen von Fachfirmen angefordert werden und Aufrufe im Hauensteiner Boten veröffentlicht werden, um das Nachfragevolumen abzuklären. d) Die nächste Gemeinderatssitzung soll am stattfinden. Für die Richtigkeit der Niederschrift: Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Bernhard Rödig Ortsbürgermeister Jochen Kerner Verwaltungsangestellter

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