Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Hauenstein. Sitzungssaal des Rathauses in Hauenstein

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1 Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Hauenstein Sitzungstag: Dienstag, den Sitzungsort: Sitzungsdauer: Sitzungssaal des Rathauses in Hauenstein Uhr bis Uhr Anwesend: Vorsitzender: Ortsbürgermeister Bernhard Rödig Ratsmitglieder: Alfred Busch, 1. Ortsbeig. ab Tagesordnungspunkt 3 Markus Pohl, 2. Ortsbeig. ab Tagesordnungspunkt 3 Manfred Seibel, Burgstr., 3. Ortsbeig. ab Tagesordnungspunkt 3 Ulrich Schöffel Norbert Meyerer Boris Keiser Mario Kunz Susanne Münch Christof Glaser Ottilie Meyer-Binder Manfred van Venrooy Barbara Hengen Joachim Stöbener Peter Seibel Oliver Stöbener Inge Wieser-Doppler Bernd Geißinger bis Uhr, Tagesordnungspunkt 9 Andreas Wilde Timo Westrich Entschuldigt gefehlt: Schriftführerin: Zusätzlich anwesend: Markus Meyer Klaudia Turchi Verwaltungsfachangestellte Ulrich Lauth, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hauenstein Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Ratsmitglieder und die Presse. Anschließend traf er folgende Feststellungen: a) Die Einladung erfolgte ordnungsgemäß. b) Der Gemeinderat ist beschlussfähig. c) Die Niederschrift über die letzte Sitzung ging den Ratsmitgliedern zu. Einwendungen wurden nicht erhoben, somit gilt die Niederschrift als genehmigt.

2 2 Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. Sie umfasst folgende Punkte: 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters a) Ggf. Wahl des mit der Ernennung zu beauftragenden Ratsmitglieds b) Ernennung 3. Wahl der Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt a) Erster Ortsbeigeordneter b) Weitere Ortsbeigeordnete 4. Hauptsatzung der Ortsgemeinde 5. Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates 6. Wahl der Ausschüsse a) Hauptausschuss b) Bauausschuss c) Rechnungsprüfungsausschuss d) Ausschuss für Kultur, Soziales und Sport e) Fremdenverkehrs- und Partnerschaftsausschuss f) Werksausschuss g) Wald- und Umweltausschuss h) Jugend- und Familienausschuss 7. Wahl der Mitglieder für den Stiftungsrat "Deutsches Schuhmuseum Hauenstein" 8. Wahl der Mitglieder für die Lenkungsgruppe Schuhmeile 9. Ausbau von Gemeindestraßen einschließlich Gehwegen a) Festlegung des Ausbauprogrammes b) Festsetzung des Beitragssatzes c) Festsetzung der Fälligkeitstermine 10. Verschiedenes 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder Nach den Bestimmungen des 29 der Gemeindeordnung besteht der Gemeinderat aus 20 Mitgliedern. Gegen die Wahl des Gemeinderates, die am 7. Juni 2009 stattfand, wurde kein Einspruch erhoben. Damit ist die Wahl gültig. Von den gewählten Ratsmitgliedern haben Bernhard Rödig, Alexander Scheib und Stefan Kölsch die Wahl nicht angenommen. Als Nachrücker wurden Joachim Stöbener, Peter Seibel und Bernd Geißinger in den Rat einberufen. Sie haben die Wahl angenommen. Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Bernhard Rödig verpflichtete die Ratsmitglieder durch Handschlag, wie es die Gemeindeordnung in 30 Abs. 2 vorschreibt. Das Ratsmitglied Markus Meyer war nicht anwesend und wird deshalb in der nächsten Sitzung verpflichtet. Der Vorsitzende wies insbesondere auf die Schweige- und Treuepflicht, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder und eventuelle Ausschlussgründe hin.

3 3 Jedem Ratsmitglied wurde ein Kommunalbrevier ausgehändigt. Die Niederschrift über die Verpflichtung der Ratsmitglieder ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters Herr Bernhard Rödig wurde am 7. Juni 2009 zum Ortsbürgermeister gewählt. Gegen die Wahl wurde kein Einspruch erhoben. Damit ist die Wahl gültig. Nach 54 Abs. 2 GemO erfolgte die Ernennung des Ortsbürgermeisters durch den geschäftsführenden Ortsbeigeordneten Alfred Busch. Nachdem es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. Der wieder gewählte Ortsbürgermeister gab anschließend in komprimierter Form einen Überblick über die anstehenden Projekte, die neben der Tagesarbeit in den kommenden 5 Jahren zu bewältigen sind. Viele Projekte der kommenden Jahre seien durch Beschlüsse des alten Gemeinderates vorgegeben. So stehen die Sanierung verschiedener Straßen an, wie sie im Bauprogramm der Gemeinde beschlossen wurden. Ein klares Bürgervotum gibt es für das Bürgerhaus. Hier warten viele engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme. Der Kostenrahmen müsse eingehalten werden. Vieles sei wünschenswert, aber nicht alles machbar. Das Projekt Schuhmeile sei für die Ortsgemeinde und die Region von großer Bedeutung. Hier wartet man gespannt auf eine Antwort aus Mainz über künftige Finanzierungshilfen. Bevor keine Klarheit darüber bestehe, sei das Vorhaben nur beschränkt umzusetzen. Wichtig sei die Erschließung eines interkommunalen Gewerbegebietes. Hier nutzten zwei Kommunen gemeinsam ihre Potentiale, die sich zukünftig positiv für die Region auswirken werden. Sorgen mache er sich um die Zukunft des E-Werkes angesichts der mächtigen internationalen Konkurrenz und der vielen Auflagen seitens der übergeordneten Behörden und Institutionen. Daher sei es notwendig durch einen hervorragenden Kundenservice und der Nähe zu den Kunden Stärke zu beweisen. Der Bahnhaltepunkt Hauenstein Mitte ist in Planung und soll rasch umgesetzt werden. Für die Kosten des Baues der Bahnanlage kommen das Land RLP und der Kreis Südwestpfalz auf, die Zuwegung liegt in der Hand der Ortsgemeinde, die dafür vom Land einen Zuschuss erhält. Die Ortsgemeinde habe ihre Hausaufgaben gemacht. Es sei nun an der Zeit, dass alle anderen Behörden zügig die Maßnahme umsetzten. Zum Schluss seiner Ausführungen bedankte sich Ortsbürgermeister Rödig nochmals sehr herzlich bei all den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich in der vergangenen Amtszeit für die Allgemeinheit eingesetzt haben. Er betonte, seine ganze Energie für das Wohl Hauensteins einzusetzen, dass aber nicht der Einzelne die Vorhaben bewältigen könne, sondern alle gemeinsam an der Zukunft Hauensteins arbeiten müssten. Die besondere Niederschrift über die Ernennung ist als Anlage beigefügt.

4 4 3. Wahl der Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung sind bis zu drei Ortsbeigeordnete zu wählen. Die Wahl wurde unter der Leitung von Ortsbürgermeister Bernhard Rödig unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung durchgeführt. Gem. 5 Abs. 4 KWG i. V. m. 36 Abs. 3 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden. Im Einvernehmen mit dem Rat werden vom Vorsitzenden folgende zwei Personen für den Wahlvorstand bestimmt ( 25 Abs. 8 GeschO): Norbert Meyerer und Joachim Stöbener Somit bilden Ortsbürgermeister Bernhard Rödig, die beiden Ratsmitglieder Norbert Meyerer und Joachim Stöbener sowie die Schriftführerin den Wahlvorstand. Für das Amt des ersten Ortsbeigeordneten wurde Alfred Busch vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf Alfred Busch 16 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Ratsmitglied hat sich der Stimme enthalten. Damit war Alfred Busch zum ersten Ortsbeigeordneten gewählt. Ortsbürgermeister Rödig händigte ihm die Ernennungsurkunde aus. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. Die besondere Niederschrift über die Wahl und Ernennung ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt. Anmerkung: Gem. 5 Abs. 4 KWG i. V. m. 36 Abs. 3 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden.

5 5 Für das Amt des zweiten Ortsbeigeordneten wurden Markus Pohl und Manfred Seibel, Burgstraße vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf Markus Pohl Manfred Seibel 14 Stimmen 5 Stimmen Damit war Markus Pohl zum zweiten Ortsbeigeordneten gewählt. Ortsbürgermeister Rödig händigte ihm die Ernennungsurkunde aus und nahm anschließend die Vereidigung und Amtseinführung vor. Die besondere Niederschrift über die Wahl und Ernennung mit Vereidigung und Amtseinführung ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt. Anmerkung: Gem. 5 Abs. 4 KWG i. V. m. 36 Abs. 3 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden. Für das Amt des dritten Ortsbeigeordneten wurden Manfred Seibel und Andreas Wilde vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf Manfred Seibel, Burgstraße Andreas Wilde 13 Stimmen 6 Stimmen

6 6 Damit war Manfred Seibel zum dritten Ortsbeigeordneten gewählt. Ortsbürgermeister Rödig händigte ihm die Ernennungsurkunde aus und nahm anschließend die Vereidigung und Amtseinführung vor. Die besondere Niederschrift über die Wahl und Ernennung mit Vereidigung und Amtseinführung ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt. Anmerkung: Gem. 5 Abs. 4 KWG i. V. m. 36 Abs. 3 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden. 4. Hauptsatzung des Gemeinderates 4 Ausschüsse des Gemeinderates wird wie folgt geändert: (1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse: d) Ausschuss für Kultur, Soziales und Familien mit 16 Mitgliedern, davon mind. 3 Ratsmitglieder Die Aufgaben der bisherigen Ausschüsse 1d) Ausschuss für Kultur, Soziales und Sport und 1h) Jugend- und Familienausschuss sowie die Partnerschaftsangelegenheiten werden von dem neu gebildeten Ausschuss übernommen. e) Tourismusausschuss mit 10 Mitgliedern, davon mind. 3 Ratsmitglieder Die Fremdenverkehrsangelegenheiten des bisherigen Fremdenverkehrs- und Partnerschaftsausschusses werden von dem neu gebildeten Ausschuss übernommen. Die Wahl der Ausschussmitglieder kann erst nach Bekanntmachung der Satzungsänderung erfolgen. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen 1 Enthaltung

7 7 5. Geschäftsordnung des Gemeinderates Gem. 37 GemO beschließt der Gemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder die Geschäftsordnung. Diese ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Gemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen. Bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl ein Beschluss nicht zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums. Es wird vorgeschlagen, die bisherige Geschäftsordnung einschl. der zwischenzeitlich ergangenen Änderungsvorschläge des Ministeriums des Innern und für Sport auch für die neue Wahlperiode zu beschließen. Weiterhin wurde 5 Abs. 2 um die Nr. 13 ergänzt werden, so dass die Beratung und Beschlussfassung über die Geltendmachung des Vorkaufsrechts an Grundstücken in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt, soweit schutzwürdige Belange berührt werden. Ein Exemplar der Geschäftsordnung einschl. der o. g. Änderungen ging jedem Ratsmitglied mit der Einladung zur Sitzung zu. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Abstimmungsergebnis: einstimmig. 6. Wahl der Ausschüsse Nach 4 der Hauptsatzung sind folgende Ausschüsse zu bilden: a) Hauptausschuss mit 8 Mitgliedern, davon mind. 4 Ratsmitglieder b) Bauausschuss mit 8 Mitgliedern, davon mind. 4 Ratsmitglieder c) Rechnungsprüfungsausschuss mit 5 Mitgliedern, alle Ratsmitglieder d) Ausschuss für Kultur, Soziales und Sport mit 10 Mitgliedern, davon mind. 4 Ratsmitglieder e) Fremdenverkehrs- und Partnerschaftsausschuss mit 10 Mitgliedern, davon mind. 3 Ratsmitglieder f) Werksausschuss mit 8 Mitgliedern, davon mind. 4 Ratsmitglieder g) Wald- und Umweltausschuss mit 8 Mitgliedern, davon mind. 3 Ratsmitglieder h) Jugend- und Familienausschuss mit 10 Mitgliedern, davon mind. 3 Ratsmitglieder Jedes Ausschussmitglied hat einen Stellvertreter. Für die Ausschüsse nach den Buchstaben d), e) und h) ist die Änderung der Hauptsatzung (Tagesordnungspunkt 3) zu beachten.

8 8 Die Sitzverteilung errechnet sich entsprechend dem Kommunalwahlergebnis wie folgt: 10 Mitglieder: CDU FDP Bündnis 90/Die Grünen SPD 8 Mitglieder: CDU Bündnis 90/Die Grünen FDP SPD 6 Sitze 2 Sitze 1 Sitz 1 Sitz 5 Sitze 1 Sitz 1 Sitz 1 Sitz 5 Mitglieder: CDU 3 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz FDP 1 Sitz SPD Der Vorsitzende verlas einen von den Fraktionen gemeinsam erstellten Wahlvorschlag für die Besetzung der entsprechenden Ausschüsse. Die Ausschüsse wurden wie folgt besetzt: A) Hauptausschuss Mitglied: a) CDU Kunz Mario (RM) Meyerer Norbert (RM) Schöffel Ulrich (RM) Hammer Roger (B) Zimmermann Michael (B) b) Bündnis 90/ Die Grünen Oliver Stöbener (RM) c) FDP van Venrooy Manfred (RM) d) SPD Westrich Timo (RM) Stellvertreter: Keiser Boris (RM) Meyer Markus (RM) Glaser Christof (RM) Fath Silke (B) Sanden Joachim (B) Inge Wieser-Doppler (RM) Hengen Barbara (RM) Wilde Andreas (RM)

9 9 B) Bauausschuss Mitglied: a) CDU Glaser Christof (RM) Keiser Boris (RM) Meyer-Binder Ottilie (RM) Münch Susanne (RM) Keller Vitus (B) b) Bündnis 90/ Die Grünen Paulinic Emil (B) c) FDP Hengen Ulrich (B) d) SPD Keiner Jens (B) Stellvertreter: Schöffel Ulrich (RM) Meyer Markus (RM) Meyerer Norbert (RM) Kunz Mario (RM) Lauerbach Gerhard (B) Seibel Manfred (B) Scheib Helmut (B) Spielberger Kai (B) C) Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied: a) CDU Kunz Mario (RM) Münch Susanne (RM) Schöffel Ulrich (RM) b) Bündnis 90/ Die Grünen Wieser-Doppler Inge (RM) c) FDP Stöbener Joachim (RM) Stellvertreter: Keiser Boris (RM) Westrich Timo (RM) Glaser Christof (RM) Bernd Geisinger (RM) Hengen Barbara (RM)

10 10 D) Werksausschuss Mitglied: a) CDU Fath Silke (B) Glaser Christof (RM) Meyer Markus (RM) Winter Gerhard (B) Zimmermann Michael (B) Stellvertreter: Münch Susanne (RM) Schöffel Ulrich (RM) Meyerer Norbert (RM) Brunner Rudi (B) Sanden Joachim (B) b) Bündnis 90/ Die Grünen Keller Markus (B) Kölsch Stefan (B) c) FDP Seibel Peter (RM) d) SPD Wilde Andreas (RM) van Venrooy Manfred (RM) Westrich Timo (RM) E) Wald- und Umweltausschuss Mitglied: a) CDU Kunz Mario (RM) Meyerer Norbert (RM) Schöffel Ulrich (RM) Zimmermann Michael (B) Fath Christof (B) b) Bündnis 90/ Die Grünen Stöbener Oliver (RM) c) FDP Kirsch Manfred (B) d) SPD Seibel Gerhard (B) Stellvertreter: Meyer-Binder Ottlilie (RM) Münch Susanne (RM) Glaser Christof (RM) Sanden Joachim (B) Winter Gerhard (B) Wieser-Doppler Inge (RM) Braun Birger (B) Spielberger Jan (B)

11 11 Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Anmerkung: Gemäß 36 Abs. 3 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden. Durch die Änderung der Hauptsatzung (Tagesordnungspunkt 3) erfolgt die Wahl für die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Soziales und Familien, sowie für die Mitglieder des Tourismusausschusses in der nächsten Sitzung. 7. Wahl der Mitglieder für den Stiftungsrat Deutsches Schuhmuseum Hauenstein Gemäß 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung besteht der Stiftungsrat aus 15 Mitgliedern und dem Vorsitzenden. Für jedes Mitglied ist ein/eine Stellvertreter/in zu berufen. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von den Stiftern gewählt. 8 Mitglieder, mindestens 5 Ratsmitglieder, werden vom Gemeinderat Hauenstein benannt. Erster Vorsitzender des Stiftungsrates ist der jeweilige Bürgermeister der Ortsgemeinde Hauenstein. Die Sitzverteilung errechnet sich wie folgt: 8 Mitglieder: CDU Bündnis 90/Die Grünen FDP SPD a) CDU Meyer Markus (RM) Meyer-Binder Ottilie (RM) Schöffel Ullrich (RM) Kunz Mario (RM) Leidner Hugo (B) b) Bündnis 90/ Die Grünen Kölsch Stefan (B) c) FDP Stöbener Joachim (RM) d) SPD Wilde Andreas (RM) 5 Mitglieder 1 Mitglied 1 Mitglied 1 Mitglied Seibel Manfred (RM) Busch Alfred (RM) Glaser Christof (RM) Pohl Markus (RM) Zimmermann Michael (RM) Seibel Manfred (B) Mansmann Franz-Josef (B) Westrich Timo (RM) Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Anmerkung: Gem. 36 Abs. 3 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden.

12 12 8. Wahl der Mitglieder für die Lenkungsgruppe Schuhmeile Der Gemeinderat Hauenstein hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Lenkungsgruppe Schuhmeile zu bilden. Der Lenkungsgruppe sollen 9 Bürgerinnen bzw. Bürger aus der Gemeinde angehören. Weiterhin wird empfohlen für jedes Mitglied noch einen Stellvertreter zu benennen. Die Sitzverteilung errechnet sich wie folgt: CDU: Bündnis 90/Die Grünen FDP: SPD: 5 Mitglieder 1 Mitglied 2 Mitglieder 1 Mitglied Wahlvorschlag: a) CDU Busch Alfred Lauth Ulrich Pohl Markus Schöffel Ulrich Seibel Manfred b) Bündnis 90/ Die Grünen Geisinger Bernd c) FDP Kunz Angelika Rödig Bernhard d) SPD Westrich Timo Eisenmann Horst Meyer-Binder Ottilie Kunz Mario Münch Susanne Meyer Markus Wieser-Doppler Inge Stöbener Regina van Venrooy Manfred Wilde Andreas Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Anmerkung: Gemäß 36 Abs. 3 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden.

13 13 9. Ausbau von Gemeindestraßen einschließlich Gehwegen a) Festlegung des Ausbauprogrammes Aufgrund aktueller Gegebenheiten ändert sich das Ausbauprogramm. Das aktualisierte Ausbauprogramm gestaltet sich wie folgt: Straße Kostenschätzung Am Zimmerberg Kaiserstraße Turnstraße inkl. Kreuzungsbereich Queichstraße (Teilausbau) Dahner Straße (Teilausbau) Industriestraße (vorderer Teil) Gehwegausbau Landauer Straße Gehwegausbau Pirmasenser Straße Gehwegausbau Bahnhofstraße Falkenburgstraße Anteil Ortsgemeinde (40%): Umzulegende Kosten: Gewichtete beitragspflichtige Fläche: ,90 m² wiederkehrender Beitrag: 0,773 /m² verteilt auf 5 Jahre: 0,15 /m² (pro Jahr) Der Gemeinderat beschließt das vorstehende Ausbauprogramm. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung. b) Festsetzung des Beitragssatzes Der Gemeinderat hatte am das Ausbauprogramm beschlossen. Der in diesem Ausbauprogramm genannte Beitragssatz konnte aufgrund der noch nicht vorliegenden endgültigen Grundlagenermittlung nur vorläufig erfolgen. Es handelte sich daher nur um einen voraussichtlichen Beitragssatz. Nunmehr ist die Grundlagenermittlung abgeschlossen und der Beitragssatz wurde kalkuliert. Der kalkulierte Beitragssatz beträgt 0,15 /m² gewichtete beitragspflichtige Fläche. Da die Ermittlung des Abgabesatzes aufgrund einer Kalkulation in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt (vgl. 32 Abs. 2 Nr. 10 GemO) muss die dem Abgabesatz zugrundeliegende Kalkulation einschließlich des Abgabesatzes vom Gemeinderat beschlossen werden (VV Ziff. 1 Satz 3 zu 2 Kommunalabgabengesetz). Der Gemeinderat beschließt den kalkulierten Beitragssatz von 0,15 /m² pro Jahr. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

14 14 c) Festsetzung der Fälligkeitstermine Die Fälligkeiten für Vorausleistungen für das Jahr 2009 werden wie folgt festgesetzt: 1. Rate am Rate am Die Fälligkeitstermine werden beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Gemäß der Satzung über die Erhebung von wiederkehrender Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, die der Gemeinderat am beschlossen hat, ist in 9 Abs. 2 geregelt, dass durch Beschluss des Rates 4 Ratentermine festgelegt werden. Die Fälligkeiten für Vorausleistungen für das Jahr 2010 werden wie folgt festgesetzt: 1. Rate am Rate am Rate am Rate am Abstimmungsergebnis: 19 Ja- Stimmen 1 Enthaltung 10. Verschiedenes Der Vorsitzende gab die Namen der Fraktionssprecher wie folgt bekannt: Schöffel Ulrich Van Venrooy Manfred Oliver Stöbener Westrich Timo (CDU) (FDP) (Bündnis 90/Die Grünen) (SPD) Die Kommunalakademie bietet verschiedene Kurse für neue Ratsmitglieder oder zur Auffrischung an. Jede Fraktion erhielt eine Ausfertigung der Angebote.

15 15 Ratsmitglied Ulrich Schöffel erinnerte daran, dass zu den jeweiligen Ausschusssitzungen sowohl die Mitglieder als auch ihre Stellvertreter einzuladen sind. Für die Richtigkeit der Niederschrift: Der Vorsitzende: Ortsbürgermeister Die Schriftführerin: Verwaltungsfachangestellte

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