Städtetag Rheinland-Pfalz

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1 Städtetag Hauptamtsleitertagung in Koblenz 1

2 Sollte man E-Government verhindern? 2

3 Technologieeinführungen: Telefon, PC, Internetzugänge In der Vergangenheit meist nur für die Führungsebene Heute sind diese Technologien eine Selbstverständlichkeit in den Verwaltungen. In Dienstanweisungen wird die Handhabung geregelt. 3

4 Die Verwaltung braucht innovative Technologien: Warum? Immer weniger Personal muss immer mehr Dienstleistungen/Service rund um die Uhr zur Verfügung stellen. Lösung: E-Government? Die Wirtschaft hat den Nutzen bereits erkannt: DB-Ticketservice, Online-Buchungen, Ebay, Amazon 4

5 Und wenn man sich nicht mit E-Government auseinandersetzt? Zitat Arbeitskreis Digitales Rathaus DST: Die Verwaltung, die sich nicht mit dieser Entwicklung beschäftigt und die Weichen nicht rechtzeitig stellt, lässt ein erkennbares Rationalisierungspotential ungenutzt. Da die Zusammenhänge... doch einigermaßen Komplex sind, muss man versuchen frühzeitig auf die Entwicklung und die Organisationsabläufe Einfluss zu nehmen. 5

6 Definition von E-Government: Electronic Government ist eine Organisationsform des Staates, welche die Interaktionen und Wechselbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern, privaten Unternehmungen, Kunden und öffentlichen Institutionen durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien integriert. Quelle: Gilser, M. Spahni, D. egovernment: Standortbestimmung

7 E-Government muss vereinfacht dargestellt von 3 Bereichen aus beleuchtet werden: 1. Recht 2. Organisation 3. Technik 7

8 1. Warum müssen wir uns mit E-Government auseinandersetzen? 2. Wo stehen die rechtlichen Grundlagen? 3. Wo beginnt E-Government? 4. Wer soll E-Government zunächst nutzen? 5. Was braucht man für E-Government? 8

9 1.Warum müssen wir uns mit E-Government auseinandersetzen? Sobald wir unsere Adresse/n auf unseren Briefköpfen veröffentlichen, sind wir rechtlich verpflichtet, einen Zugang zu eröffnen! Kleiner Tatbestand mit großer Wirkung. 9

10 2. Wo stehen die rechtlichen Grundlagen für E-Gov.? 10 VwVfg: Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens. Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach und zügig durchzuführen. 3a VwVfg: Elektronische Kommunikation. (1) Die Übermittlung elektr. Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektr. Dokument mit einer qualifizierten elektr. Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.... (3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektr. Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden techn. Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektr. Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektr. Format oder als Schriftstück zu übermitteln. 126a BGB Elektronische Form: Soll die gesetzl. vorgeschriebene schriftl. Form durch die elektr. Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektr. Dokument mit einer qualifizierten elektr. Signatur nach dem Signaturgesetzt versehen. Recherche in KOS-Direkt: Es gibt ca Vorschriften mit Schriftformgebot 10

11 Gesetzlicher Auftrag Die Kommune muss einen Zugang eröffnen Elektronische Dokumente müssen mit der digitalen Signatur versehen werden können. (Schriftformgebot) Die Kommune muss dem digitalen Nutzer (Bürger, Wirtschaft, Kommunale Familie) ihre technischen Rahmenbedingungen mitteilen. 11

12 3. Wo beginnt E-Government? Telefon Fax - hier Portale/Internetauftritte - hier SMS Brief Funk Hab ich doch schon alles? 12

13 Zu 1) Die Kommune erhält eine , durch die eine Handlung bei der Kommune ausgelöst wird. -Wo kommt diese an? Beim Sachbearbeiter? Urlaub, Fristen, Zeitstempel, Nachweis für Gericht. -Hier ist eine zentrale virtuelle-elektronische Poststelle für alle Eingänge mit zentralen Schutzmechanismen zu installieren. Qualifiziertes Personal. Standort der virtuellen Poststelle muss nicht der Standort der jetzigen Poststelle sein. -Ist der Versender der tatsächlich die angegebene Person? -Muss diese eigentlich (Schreiben) unterschrieben werden? -Können alle ( ) Formate von der Verwaltung gelesen werden? -Hierzu hat die Kommune einen öffentlichen Zugang zu eröffnen. -Wie wird die archiviert? 13

14 Zu 2) Portale/Gateway/ Ihre Homepage -Dieser Kontakt ist nicht gleichzusetzen mit einer . -Der Kontakt entsteht durch die Anmeldung an einem Portal. Registrierung; Identifizierung der Person -Hier gibt die Verwaltung die Technik und die Vorgehensweise vor Daten können direkt in die Fachverfahren integriert werden. Zunächst größter Mehrwert der Kommune. -Welche Angebote bietet die Kommune über das Portal an? -Welche Dienstleistungen kann der Nutzer elektr. ausführen? -Sind die Angebote der Kommune kostenpflichtig? Elektr. Geldverkehr? -Besteht ein Schriftformgebot? Qualifizierte Signatur? -Wie werden die Daten archiviert? 14

15 4. Wer soll E-Government zunächst nutzen? 1. Rang: Verwaltung(en) mit Verwaltung(en) (intern/extern) 2. Rang: Verwaltungen mit der Wirtschaft (extern) 3. Rang: Verwaltung mit dem Bürger (extern) Der Bürger steht zunächst nicht im Mittelpunkt von e-government! 15

16 Beispiele: Meldeangelegenheiten Kfz-Angelegenheiten Genehmigungen aller Art, Informationen, Beratungen Standesamtangelegenheiten Gewerbeangelegenheiten One-shop für Unternehmensgründer. Alle Anmeldungen/Genehmigungen aus einer Hand. Anwohnerparkausweise, Aufstellung von Grabsteinen, Einfahrgenehmigungen in Fussgängerzonen, Baugenehmigungen, kostenpflichtige Dienstleistungen etc.) Interne Verwaltungsangelegenheiten (Fuhrpark, Personal, Doppik, Ablösung von selbstgestrickten Eigenlösungen, Bürger/Mitarbeiter Umfragen, etc.) 16

17 Die heutige Situation: Der Bürger steht im ersten Schritt nicht im Focus von E-Government. Kaum Mehrwerte und kaum Teilnehmer, jedoch hoher Aufwand. Erste Mehrwerte des E-Government entstehen in den Verwaltungen und zwischen den Verwaltungen untereinander, sowie durch den Datenaustausch mit der Wirtschaft auf Grund von (Zeit-)Optimierungen und der Ablösung von Papierprozessen durch elektronische Prozesse. 17

18 Mögliche Mehrwerte einer E-Governmentverwaltung: Kurze, schnelle elektronische Wege (Bürokratiedurchlauf, Personalentlastung durch Wegfall von Routinearbeiten) Schnelle Informationen und Reaktionszeiten Kommunikationssicherheit.(Digitale Signatur, Firewall, Virenschutz, Zeitstempel) Entlastung der Mitarbeiter (Vermeidung der z. Tl. mehrfachen händischen Belegerfassung durch Medienbrüche; Wegfall von zeitintensiven Postdurchläufen bei der Beteiligung mehrerer Verfahrensbeteiligter) Digitale Öffnungszeiten: Rund um die Uhr ; Dienst am Wochenende (Dienstleistungen auch am Wochenende anfordern und direkt elektronisch bezahlen.) Überregionale verbindliche Angebote nutzen. (z.b. Tourismus) Intern programmierte (Alt-)Verfahren können oft durch interaktive Formularserverkomponenten abgelöst werden. (Wegfall von selbstgestrickter Software und der aufwendigen Pflege sowie Weiterentwicklung) 18

19 5. Welche Komponenten braucht E-Government? Virtuelle elektronische Poststelle (rechtsverbindlicher Posteingang/Postausgang) Zeitstempel (Fristen) Registrierungs- und Authentifizierungsdienste Digitale Signatur (elektronische Unterschrift!) Elektronische Bezahldienste (ecash) Elektronische Formulare; Dienstleistungsangebot auf der Homepage. Größter Mehrwert Protokollierung, Fehlerbehandlung, Quittung, Überwachung, Sicherheit, Verfügbarkeit, Prozessoptimierung Anbindung an Internet, RLP-Netz, Testa-Netz, EWOIS-Neu. Einbindung kommunaler Verfahren (Mehrwerte-Ansätze vom Das Papierlose Büro!) Gemeinsame Schnittstellen und Formate- interaktiver Datenaustausch durch XML (Diese Aufzählung ist nicht abschließend und sehr allgemein) 19

20 Stadt Rlp-middleware / E-Government Basisdienste Kreis Virtuelle Poststelle Formulare Internet Webservice Payment Gateway Kryptographie OSCI Webservice Kommunalnetz DV² Zeitstempel Staatliches rlp-netz Ministerium EWOISneu 20

21 Sind diese Themen besetzt? Alle Themen sind besetzt: Microsoft, LDI, Pilotkommunen, Städtetag-RLP, Landkreistag, Fachanwendungshersteller, Kommwis, Koop-ADV, ISM, Ministerkonferenz, Datenschützer, Deutscher Städtetag, Programmierer, Strategen, Organisatoren, Juristen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Saarländischer Städteund Gemeindetag, Baden-Württemberg, Bayern, Arbeitskreis Digitales Rathaus, T-Systems. 21

22 Was ist bereits erreicht? Multimedia Preis für die Stadt NW rlp-middleware Teilprojekt. Bei Politikern und Technikern wird dieses Projekt ausdrücklich begrüßt. Einbau des öffentlichen Gateways: Motorkomponente von HH. Erste Version im laufenden Jahr 2006 Landeslizenz des interaktiven Formularmanagementsystems der Fa. BOL. Nutzungsrecht für alle Kommunen. Es sind 2 Installationen möglich: 1. Für die rlp-middleware extern 2. Für die Verwaltung selbst intern Zentraler Betrieb durch das LDI - Betreibervertrag Arbeitsgruppen sind in regelmäßiger Abstimmung Die Finanzierung ist ausgearbeitet. Adressen-EWOIS. Siehe Bayern Anbindung verschiedener Softwarelösungen möglich. (CMS, DMS, Lebenslagenmodel, etc.) Diese Auflistung ist nicht abschließend. 22

23 Wie soll ein solches Großprojekt realisiert werden? Entscheidungen der Spitzenverbände und des Landes RLP unterstützen. Einbringen von Anforderungen der Kommunen über Arbeitskreise. Akteure der kommunalen Seite: Geschäftsstellen des Städte- und Landkreistages RLP, Ak-EDV, IV-Beirat, OSS-Arbeitsgruppe, Leiter des KGRZ und KDZ, Kommwis, Vorstand und Ausschuss für Recht, Personal, Organisation und Verwaltungsmodernisierung des STT-RLP. Die Politik steht für einen einheitlichen E-Government Standard in RLP Eindeutige Aufgabenstellungen für die organisatorischen und technischen Ebenen. (E-Government Beauftragte) Vermeiden von teuren, nicht kompatiblen Insellösungen. Alleingänge? Einheitliches Vorgehen. 23

24 Wie geht es weiter? Die kommunalen Spitzenverbände sind derzeit mit Experten und den Kommunen im Gespräch, allgemeingültige Dienstanweisungen und Mustertexte für die Zugangseröffnung für alle Kommunen zu erstellen. Aktive Teilnahme an den Arbeitskreisen Auf Grund der existierenden Landeslizenz für das interaktive Formularmanagementsystem der Fa. BOL, können alle Kommunen lizenzkostenfrei, landeseinheitliche und/oder interne Projekte aufsetzen. Intensiv das Gespräch mit Verantwortlichen führen. Kontaktdaten: Stichwort: Städtetag rlp-middleware Fa. Kommwis: Herr Benz; 06131/ Städtetag : Herr Donsbach; 06131/ Firma BOL: Herr Di Lorenzo; 0160/ Herr Wolf; 089/

25 Wer kann sich alleine um......die Signatur...virtuelle Poststelle...rechtssichere Zugangstexte...digitale Bezahldienste...Programmierung interaktive Formulare...Finanzierung...überarbeitete Dienstanweisungen...während der Einführung der Doppik...standardisierte Schnittstellen...allg. Programmierarbeiten...24-Stunden-Betrieb etc. E-Government kümmern? 25

26 Der E-Government Standard für Kommunen, Landkreise und dem Land heißt in : Rlp-middleware / E-Government Basisdienste Wer kann so etwas alleine? Leisten? Weitere Informationen zu allen angesprochenen Themen unter: de Infothek/Infodienste/Publikationen/Verwaltung und/oder Newsletter/Downloads 26

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