Der Mindestlohn. Lange Zeit umstritten: Mindestlöhne für Postboten
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- Sylvia Bader
- vor 7 Jahren
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1 Die aktuelle Diskussion zum Mindestlohn kann im Anschluss an die Unterrichtssequenz Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht (Buch, S. 25ff) bzw. im Zusammenhang mit dem Lerninhalt Tarifverträge (Buch, S. 39) behandelt werden. Der Mindestlohn Bild: D. Claus Lange Zeit umstritten: Mindestlöhne für Postboten 1. Wie viel müsste Ihrer Meinung nach a) ein Postbote bzw. Zusteller, b) ein Dachdecker, c) ein Maler oder Lackierer, d) ein Gebäudereiniger in der Stunde mindestens brutto verdienen? 2. Für welche Arbeitnehmer gelten die Regelungen eines Tarifvertrages? (Buch, S. 39) 3. Wodurch erlangt ein Tarifvertrag auch Geltung für alle anderen Arbeitnehmer eines bestimmten Tarifgebietes und Wirtschaftsbereiches? (Buch, S. 39)
2 Ein Mindestlohn kann sich durch eine gesetzliche Regelung ergeben. Auch ein allgemein verbindlich festgelegter Tarifvertrag wirkt für seinen Geltungsbereich wie ein Mindestlohn. Durch die Unzulässigkeit von Lohnwucher ergibt sich ebenfalls ein Mindestlohn. In der Bundesrepublik gibt es bislang keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 1996 ein Mindestlohn für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe festgeschrieben. Damit sollte Lohndumping durch ausländische Unternehmen verhindert werden. Die Höhe dieses Mindestlohnes hängt jeweils von dem als allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag im Baugewerbe ab. Mindestlöhne in Westdeutschland Stundenlohn in Euro Bauhauptgewerbe Dachdecker Postboten Abbruch- und Abwrackgewerbe Elektrohandwerk Branchen bzw. Berufe Gebäudereiniger Maler und Lackierer Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01./ Vergleichen Sie Ihre Bewertung mit den in der Grafik dargestellten Mindestlöhnen! 5. Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach für einen Mindestlohn, welche Gründe dagegen? 6. Gegen welches Grundrecht würde verstoßen, wenn in einem gesetzlichen Mindestlohn Männer für die gleiche Arbeit mehr verdienten als Frauen? (Siehe Buch, S. 166)
3 Zwischen den Parteien gibt es derzeit keine Einigkeit über Mindestlöhne. SPD Allerdings müssen wir feststellen, dass immer weniger Unternehmen in tariffähigen Arbeitgeberverbänden, immer weniger Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisiert sind. Immer mehr Bereiche und Arbeitsverhältnisse sind tariffrei. Auch auf Grund dieser Entwicklung hat sich eine starke Lohnspreizung entwickelt. Der Niedriglohnbereich hat sich verbreitert und immer mehr Löhne liegen zum Teil weit unterhalb des Existenzminimums. Davon sind besonders Frauen betroffen. Das wollen wir ändern. Wer voll arbeitet, muss von seinem Arbeitseinkommen leben können. ( ) Mindestlöhne sind eine Frage der Würde und Mindestlöhne entsprechen den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Sie sind Existenz sichernd und garantieren, dass diejenigen, die arbeiten, davon einen Vorteil haben. Unser Ziel ist es, Dumpinglöhne und Lohndumping zu beseitigen. Quelle: CDU/CSU Für die CDU ist ein Mindestlohn nicht akzeptabel, wenn er Arbeitsplätze gefährdet, sagte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller dem Tagesspiegel. Sein sächsischer Kollege Georg Milbradt bezeichnete Mindestlöhne als ökonomischen Unsinn. In strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands sei heute schon die Arbeitslosigkeit hoch. Durch Mindestlöhne würden weitere zigtausend Jobs verloren gehen, warnt er. Quelle: FDP Die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne ist die falsche Antwort auf die Herausforderungen einer europäischen Erweiterung und den zunehmenden Wettbewerbsdruck aufgrund deutlich niedriger Löhne, vor allem aus den EU- Beitrittsländern. Sie werden dauerhaft die Probleme des Arbeitsmarktes, insbesondere den Abbau von Arbeitsplätzen in lohnintensiven Sektoren sowie im Niedriglohnbereich nicht lösen sondern verschärfen. Gesetzliche Mindestlöhne führen zu einer Verdrängung von Arbeitsplätzen, insbesondere im gering qualifizierten Bereich. Die Konsequenz daraus ist die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland und die Abwanderung in die Schwarzarbeit. Quelle: fdp-fraktion.de Bündnis 90/Die Grünen Der Mindestlohn muss kommen und die Koalition muss ihren Streit darüber endlich beenden, fordern die Grünen. Die Mehrheit der Bevölkerung steht offenbar hinter dieser Forderung. ( ) Die Position von Bündnis 90/Die Grünen ist klar: "Wenn eine sächsische Friseurin 3,50 Euro in der Stunde verdient, ist das aus grüner Sicht sittenwidrig", so der Bundesvorsitzende Reinhard Bütikofer, "niemand, der in Deutschland Vollzeit arbeitet, sollte im Monat weniger als 1000,- Euro verdienen." Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Quelle:
4 Die Linke Ein gesetzlicher Mindestlohn würde verhindern, dass Menschen zu Hungerlöhnen arbeiten müssen, mit denen sie ihre Existenz nicht sichern können. Mit einer ausschließlichen Festlegung der Löhne durch die Tarifparteien ist dieses Ziel gegenwärtig nicht zu erreichen. ( ) Nur mit Hilfe der gesetzlichen Festlegung eines Mindestlohns ließen sich gegenwärtig Armutslöhne vermeiden. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre eine einfache und einheitliche (politische und moralische) Orientierungsgröße für eine Untergrenze bei der Entlohnung jeglicher Beschäftigung. Dabei käme ein Mindestlohn auch den Unternehmen zugute, da sie vor so genannter "Schmutzkonkurrenz" und Lohndumping geschützt würden. Dadurch, dass alle Unternehmen den gleichen Lohn zahlen müssten, würden ruinöse Unterbietungswettläufe verhindert. Quelle: 7. Welche Parteien vertreten ähnliche Positionen? 8. Warum wäre ein einheitlicher Mindestlohn in der EU problematisch? Mindestlöhne in Europa (Stundenlohn in Euro) Quelle: SZ-Graphik vom Bulgarien 0.71 Lettland Polen Tschechien Spanien Griechenland Belgien 8.41 Großbritannien 7.2 Luxemburg 9.49
5 Lösungsvorschläge 1. Schülereinschätzungen 2. Die Regelungen eines Tarifvertrages gelten nur für alle Arbeitnehmer, die Mitglied in der/den an den Tarifverhandlungen beteiligten Gewerkschaft(en) sind. 3. Wenn ein Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für allgemein verbindlich erklärt wurde, gilt er für alle Arbeitnehmer eines bestimmten Tarifgebietes und Wirtschaftsbereiches. 4. individueller Vergleich 5. Gründe, die gegen einen Mindestlohn sprechen: Ein Mindestlohn verteuert evtl. die Produkte, weil die Lohnkosten der Unternehmen steigen und sie die Kosten über die Preise abwälzen. Der Mindestlohn veranlasst Unternehmen zu Unternehmensschließungen, Entlassungen und Verlagerung der Betriebsstätten ins Ausland. Ein Mindestlohn kann dazu führen, dass Unternehmer keine Arbeitnehmer mehr einzustellen. Der Mindestlohn stellt ein Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dar. Weiterhin wird mit einem Mindestlohn ein Anreiz geschaffen, dass so genannte Scheinselbstständige unterhalb des Mindestlohnes ihre Leistungen anbieten bzw. dass Leistungen in Schwarzarbeit abgewickelt werden. Somit würden bestehende Arbeitsplätze wiederum gefährdet. Gründe, die für einen Mindestlohn sprechen: Der Mindestlohn stellt einen staatlichen Schutz vor Ausbeutung der Arbeitnehmer dar. Der Mindestlohn vermeidet den Absturz der Arbeitnehmer in die Armut. Dadurch wird auch der Sozialstaat entlastet. Der Mindestlohn wirkt wie eine Barriere gegen fortgesetztes Unterbieten der Arbeitnehmer untereinander. Mindestlöhne drücken eine Achtung vor der erbrachten Arbeitsleistung der Arbeitnehmer aus. 6. Das Grundrecht der Gleichheit vor dem Gesetz verbietet eine ungleiche Entlohnung in einem gesetzlichen Mindestlohn (Art. 3 Abs. 1 GG). 7. Gemeinsame Positionen vertreten die SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einerseits sowie die FDP und die CDU andererseits. 8. Ein einheitlich hoher Mindestlohn in der EU würde in den wirtschaftlich rückständigen Ländern die dortigen Unternehmen überfordern. Ein einheitlich niedriger Mindestlohn würde in den wirtschaftlich starken Ländern der EU die dortigen Arbeitnehmer stark benachteiligen. Ein Mindestlohn kann also nur in Abhängigkeit zu den Lebenshaltungskosten gesehen werden. Die Lebenshaltungskosten sind in der EU noch sehr unterschiedlich.
6 Weitere Informationen für die Lehrkraft: Bundestag stimmt Post-Mindestlohn zu Der Bundestag hat grünes Licht für den Post-Mindestlohn gegeben. Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Briefdienstleister zum 1. Januar zu. In namentlicher Abstimmung votierten 466 Abgeordnete für die Regierungsvorlage. 70 stimmten dagegen, 16 enthielten sich. Für die Regelung hatten sich alle Fraktionen außer der FDP ausgesprochen. Der Mindestlohn soll für Beschäftigte, die nur Briefe sortieren, im Osten 8,00 und im Westen 8,40 Euro betragen. Für Zusteller sind im Osten 9,00 und im Westen 9,80 Euro vorgesehen. Der Bundesrat, der am 20. Dezember tagt, muss dem Gesetz noch zustimmen. Auf Grundlage des Gesetzes kann Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den Post-Mindestlohn, den die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt hatten, für allgemeinverbindlich erklären. Nach der Baubranche und den Gebäudereinigern würde damit zum 1. Januar ein Mindestlohn für eine dritte Branche eingeführt. Die Koalition hat ferner verabredet, dass weitere Branchen bis Ende März beantragen können, in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden Post-Mindestlohn rechtswidrig Berlin Die Ausweitung des Post-Mindestlohns auf die gesamte Branche der Brief- Dienstleister ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg rechtswidrig. Das Gericht gab eine entsprechende Entscheidung am Donnerstag bekannt. Der Mindestlohn für Briefträger von 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der Bundesregierung danach für allgemeinverbindlich erklärt worden. Süddeutsche Zeitung, Dezember 2008 Im Februar 2009 wurde das Entsendegesetz für die Bereiche Altenpflege, Wach- und Sicherheitsdienste, Großwäschereien, Abfallwirtschaft, Bergbau-Spezialarbeiten sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche geöffnet. Neue Mindestlöhne gibt es damit aber noch nicht. die betroffenen Branchen müssen erst noch beim Bundesarbeitsministerium entsprechende Anträge stellen. Für die Zeitarbeit mit etwa Beschäftigten ringen Union und SPD immer noch um eine gesonderte Lösung im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Süddeutsche Zeitung vom
Der Mindestlohn. 2. Für welche Arbeitnehmer gelten die Regelungen eines Tarifvertrages? (Buch, S. 39)
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