ANHANG B BETRIEBSABLÄUFE CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG. Version 1.2 CEGH AB B-VHP

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1 ANHANG B BETRIEBSABLÄUFE CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG Versin 1.2 CEGH AB B-VHP

2 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Operativer Betrieb Verfügbarkeit Allgemeines Service-Anbieter Kmmunikatin Benutzerhandbuch für CEGH-Web Access Änderungen bzw. Ergänzungen der Operating Prcedures Benutzerdaten CEGH-Web Access Pflichten der Bilanzgruppenverantwrtlichen Betriebsabläufe Pflichten des Kunden und des Hub-Betreibers Berechnung vn saldierten Psitinen Bestätigung des Eingangs der Nminierung Tageweise Nminierung Änderung der Handelsnminierung Mangelnde Übereinstimmung (Mismatch) Mengenprtklle Allgemeines Reprting Finales Mnatsprtkll Mitteilungen An den Hub-Betreiber An den Kunden: BEILAGE 1 / ANHANG B Operating Prcedures CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

3 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Operativer Betrieb Der Hub-Betreiber und der Kunde haben ihren perativen Betrieb einschließlich die jeweiligen Systeme und Betriebsanlagen als Srgfältiger und Vernünftiger Betreiber zu führen. Dies gilt insbesndere für die Verpflichtung, einander jeweils ehestmöglich vn vrhersehbaren Umständen in Kenntnis zu setzen, welche die Quantität, die Qualität der den Druck am Virtuellen Handelspunkt (VHP) beeinträchtigen könnten Verfügbarkeit Allgemeines Swhl der Hub-Betreiber als auch der Kunde haben täglich rund um die Uhr (d.h. 24 Stunden pr Tag) unter den in Punkt 4 des gegenständlichen Anhangs B angegebenen Kntaktdaten erreichbar zu sein, um eine slche rdnungsgemäße Betriebsführung zu gewährleisten Service-Anbieter Der Kunde ist berechtigt, seiner Verpflichtung gemäß Punkt 1.2. dieses Anhangs (Rund-um-die- Uhr-Verfügbarkeit) insfern nachzukmmen, als er diese, an eine in seinem Auftrag handelnde Drittpartei, auslagert (vrbehaltlich der unter Punkt 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Bestimmungen) Kmmunikatin Der Hub-Betreiber und der Kunde haben die einvernehmlich vereinbarten Kmmunikatinsmittel zu verwenden, um Infrmatinen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Handelsnminierungen auszutauschen. Vrbehaltlich der vrherigen Prüfung und Genehmigung durch den Hub-Betreiber ist der Kunde berechtigt, Handelsnminierung auf elektrnischem Wege auch in Excel-Frm, edig@s, MSCONS der über den CEGH-Web Access zu übermitteln. Zu Zwecken der Absicherung bei Störungen der Ausfällen können die Handelsnminierungen nach vrheriger Genehmigung durch CEGH auch per Fax übermittelt werden. Die Hub-Nminierungen müssen den jeweiligen Spezifikatinen entsprechen, was deren jeweiliges Frmat betrifft (wie z.b. die Edig@s- Spezifikatinen bzw. jedwede ergänzenden Spezifikatin, wie sie auf der Website des Hub- Betreibers veröffentlicht ist). Die Krrespndenzsprache für alle derartigen Mitteilungen ist vrrangig Englisch und alternativ hierzu auch Deutsch. Der Kunde hat den CEGH-Web Access unter Verwendung jenes Standardvrdrucks zu beantragen, welcher dem gegenständlichen Anhang angeschlssen ist Benutzerhandbuch für CEGH-Web Access Der Hub-Betreiber ist verpflichtet, dem Kunden das Benutzerhandbuch auszuflgen, in welchem die Nutzung des CEGH-Web Access im Detail dkumentiert wird und welches auch detaillierte Anleitungen betreffend des Dwnlads vn Mengenprtkllen enthält. Aktualisierungen des Benutzerhandbuches werden regelmäßig auf der Website des Hub-Betreibers veröffentlicht Änderungen bzw. Ergänzungen der Operating Prcedures Der Hub-Betreiber hat dem Kunden sämtliche Änderungen bzw. Ergänzungen zu den Betriebsabläufen, die Inhalt dieses Anhangs B sind, fristgerecht mitzuteilen. 3 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

4 1.6. Benutzerdaten CEGH-Web Access Nach erflgter Anmeldung erhält der Kunde eine Einlggkennung ( Lgin ID ) swie ein Passwrt für den Internetzugang zum CEGH-Websystem. Der Kunde haftet für die Verteilung und Verwaltung swhl der Einlggkennungen als auch der Passwörter. Dementsprechend bliegt es der alleinigen Verantwrtung des Kunden, entsprechende Ablaufverfahren einzurichten, um die Nutzung des CEGH-Web Access ausnahmsls nur auf die zugelassenen Nutzer zu beschränken Pflichten der Bilanzgruppenverantwrtlichen Der Bilanzgruppenverantwrtliche ist verpflichtet, alle erfrderlichen Vrgaben für die Bilanzierung, welche vm Marktgebietsmanager gemäß den Bestimmungen der österreichischen Gas-Marktmdell-Verrdnung 2012 über die CEGH Gas Exchange der Wiener Börse am Virtuellen Handelspunkt verpflichtend vrzunehmen ist, umzusetzen und zu vllziehen. Diese Vrgaben umfassen unter anderem: Mitgliedschaft beim Betreiber des Virtuellen Handelspunktes; Mitgliedschaft bei der CEGH-Exchange der Wiener Börse; Mitgliedschaft bei der Abwicklungsstelle als Nn-Clearing Member; Clearing & Settlement Vertrag mit einer Clearing Bank bzw. einem Clearing Member der Abwicklungsstelle; Nminierung einer Standardbilanzgruppe, welche als Gegenpartei für die Lieferanweisungen der Abwicklungsstelle fungiert, da der Bilanzgruppenverantwrtliche ein Nn-Clearing Member der Abwicklungsstelle ist. Vrlage der Bankgarantie(n) 2. Betriebsabläufe 2.1. Pflichten des Kunden und des Hub-Betreibers Der Kunde hat jene Energiemengen zu nminieren, deren Titel am Virtuellen Handelspunkt ( VHP ) übertragen werden sll. Der Kunde hat die Handelsnminierungen gemäß den nachstehend angeführten Bestimmungen abzugeben. Handelsnminierungen müssen flgende Infrmatinen enthalten: Energiemengen, ausgedrückt im jeweiligen Energieäquivalenzwert (d.h. kwh) je vllständigem Gastag und auf Stundenbasis; Gültigkeitsstichtag der Nminierung (d.h. Datum des betreffenden Gastages); EIC-Cde des Energielieferanten ( Delivering Party ); EIC-Cde des Energiebeziehers ( Receiving Party ); EIC-Cde des nminierenden Kunden ( Nminating Custmer ); Art der Nminierung (Kauf der Verkauf); swie Nummer der jeweiligen Versin der eingereichten Nminierung. Bei Bedarf haben sich der Hub-Betreiber und der Kunde auf einen zusätzlichen Kenncde für die jeweilige Nminierung zu einigen (z.b. Handelskenncde). Der Kunde wird bei der Übermittlung vn Handelsnminierungen an CEGH als Srgfältiger und Vernünftiger Betreiber handeln. 4 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

5 Sllten Handelsnminierungen die erfrderlichen Vrgaben wie ben vrgesehen nicht erfüllen, ist der Hub-Betreiber berechtigt, die betreffende Nminierung abzulehnen. Für den Fall, dass der Kunde unrichtige Angaben in Bezug auf die gegenständliche(n) Handelsnminierung(en) macht, hat sich der Kunde nach besten Kräften zu bemühen, die betreffenden Angaben zu vervllständigen, um s die Durchführung der Hub-Dienstleistungen zu ermöglichen. Handelsnminierungen sind hne Priritäts-Festlegungen (wie in den Beschreibungen vn mehreren Nminierungsfrmaten angegeben sind) zu übermitteln. Handelsnminierungen haben in Übereinstimmung mit den Frmaten und Beschreibungen, die in den Snstigen Marktregeln und in anderen standardisierten Definitin (z.b. Edig@s) festgelegt sind, zu erflgen Berechnung vn saldierten Psitinen Der Hub-Betreiber berechnet die Saldpsitin für jede Kundenbilanzgruppe auf Basis der Summe aller Kauf- und Verkaufsnminierungen des Kunden (unter Berücksichtigung der Lieferanweisungen der Abwicklungsstelle) pr Gastag und auf Stundenbasis. Diese Saldpsitin kann entweder einen Überschuss der eine Unterlieferung ausdrücken (wbei eine Unterlieferung dann vrliegt, wenn die Summe der Kaufnminierungen niedriger ist als die Summe der Verkaufsnminierungen, und ein Überschuss dann gegeben ist, wenn die Summe der Verkaufsnminierungen niedriger ist als die Summe der Kaufnminierungen), gerechnet jeweils pr Gastag und auf Stundenbasis. Diese Saldpsitin ist, wie in den Snstigen Marktregeln vrgesehen der auch auf dessen Anfrderung an den Marktgebietsmanager zu übermitteln. Der Bilanzgruppenverantwrtliche anerkennt, dass die übermittelte Saldpsitin zur Berechnung des täglichen Salds der jeweiligen Bilanzgruppe auf Stundenbasis, innerhalb des entsprechenden Marktgebiets, wie vn den Snstigen Marktregeln vrgesehen, herangezgen wird. Der Bilanzgruppenverantwrtliche anerkennt, dass der Marktgebietsmanager gemäß 26 Abs. 7, Gas-Marktmdell-Verrdnung 2012, berechtigt ist, die Netzbetreiber, den Hub-Betreiber (in dessen Eigenschaft als Betreiber des Virtuellen Handelspunktes) swie den Verteilergebietsmanager anzuweisen, Kürzungen bei Nminierungen vrzunehmen (und zwar ungeachtet der vertraglichen Rechte und Pflichten der betrffenen Bilanzgruppe). Der Hub- Betreiber schließt jede Haftung für derartige Kürzungen, welche über Anweisung des Marktgebietsmanagers vrgenmmen werden, aus. Jede Kürzung hat auch eine Änderung der Saldpsitin der Bilanzgruppe zur Flge. Im Falle vn Kürzungen, wird der Hub-Betreiber, physische Nettzuflüsse und abflüsse zu bzw. der Abwicklungsstelle erst nach Kürzungen anderer Kunden vrnehmen. Diese Pririsierung vn Einkürzungen ist ntwendig, weil CEGH Gas Exchange der Wiener Börse als primäre Stelle für Ausgleichsenergie für den Marktgebietsmanager im Marktgebiet fungiert. Dementsprechend hat der Hub-Betreiber zuallererst die berechneten Saldpsitinen und erst als allerletzte Maßnahme die börslichen Handelsgeschäfte entsprechend zu kürzen. Im Falle einer Kürzung ist der Hub-Betreiber verpflichtet, die zum Mengenabgleich geeignetste Methde zu wählen und entsprechend anzuwenden, um s das Gesamthandelsvlumen am VHP zu maximieren und s viele Handelsgeschäfte wie möglich aufrechtzuerhalten. 5 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

6 Jede Haftung des Hub-Betreibers für Übermittlungsfehler und falsch berechnete Saldpsitinen ist ausgeschlssen. Ansprüche können ausnahmsls nur gegen die Bereitsteller der Daten der Nettpsitinen (z.b. Abwicklungsstelle) geltend gemacht werden Bestätigung des Eingangs der Nminierung Sbald beim Hub-Betreiber eine Handelsnminierung eingeht, ist dieser verpflichtet, eine Antwrtnachricht an den Kunden in Frm einer DATA_QUIT -Nachricht zu senden, wbei es sich hierbei entweder handelt um eine psitive DATA_QUIT - bzw. APERAK -Nachricht im Falle einer fehlerfreien Übermittlung der um eine negative DATA_QUIT - bzw. APERAK -Nachricht (die eine Beschreibung der Störung der des Fehlers enthält) im Falle einer fehlgeschlagenen Übermittlung. Nminierungen gelten als beim Hub-Betreiber eingegangen, sbald dem Kunden eine DATA_QUIT - bzw. APERAK -Nachricht übermittelt wird Tageweise Nminierung Für jeden Gastag hat der Kunde dem Hub-Betreiber eine Ersthandelsnminierung ( Initial Trade Nminatin ) für den nächstflgenden Gastag gemäß den Bestimmungen der Snstigen Marktregeln zu übermitteln. Eine frühere Übermittlung vn Handelsnminierungen (z.b. ein paar Tage vr Durchführung der angefrderten Hub-Dienstleistungen) ist zulässig jedch nur unter der Vraussetzung, dass jede Nminierung für jeden Gastag datiert ist und an den Hub-Betreiber gesndert übermittelt wird. Jene Kunden, welche das Edig@s-Frmat nutzen, können in einer einzigen Datei auch Nminierungen für gleich mehrere Gastage übermitteln (vrbehaltlich der jeweiligen Beschränkungen des Edig@s-Frmats). Handelsnminierungen für Wchenend- der Urlaubszeiten sind vm Kunden auf Grundlage einer einvernehmlichen Vereinbarung mit dem Hub-Betreiber jeweils in einem einzureichen, und zwar für den gesamten Zeitraum zuzüglich des hierauf erstflgenden Geschäftstags, wbei eine slche Einreichung spätestens am letzten Geschäftstag vr einem slchen Zeitraum zu erflgen hat. Vrausgesetzt, der Kunde hat eine Handelsnminierung gemäß den Bedingungen des gegenständlichen Vertragspunktes fristgerecht eingereicht, wird der Hub-Betreiber: unmittelbar nach Eingang der Nminierung eine Empfangsbestätigung (z.b. DATA_QUIT bzw. APERAK) elektrnisch an den Kunden versenden; nach Abschluss des vrzunehmenden Abgleichs nch am selben Gastag eine Bestätigung für den nächstflgenden Gastag an den Kunden übermitteln, welche eine Bestätigung für die Werte bzw. die berichtigten Werte, jeweils auf Basis der Ergebnisse des Matchingverfahrens, ausweist (wie unter Punkt 2.6 des gegenständlichen Anhangs B beschrieben). Der Hub-Betreiber wird jeweils einen Tag im Vraus eine Bestätigung für lediglich einen (1) vllständigen Gastag übermitteln, selbst wenn die Nminierung des Kunden einen längeren Zeitraum als blß einen Gastag umfasst. 6 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

7 Übermittelt der Kunde Handelsnminierung nicht gemäß den Bestimmungen dieses gegenständlichen Vertragspunktes, wird der Hub-Betreiber keine Hub-Dienstleistungen in Bezug auf die betreffende Handelsnminierung erbringen Änderung der Handelsnminierung Bis spätestens zwei (2) Stunden vr Gasfluss ist der Kunde berechtigt, Änderungen an bereits eingereichten Handelsnminierungen zu beantragen vrausgesetzt, dass derartige Änderungen ausnahmsls nur vlle Stunden betreffen. Der Kunde hat den Hub-Betreiber vn einem slchen Änderungsantrag mittels Einreichung einer berichtigten Handelsnminierung zu benachrichtigen, die eine höhere Versinsnummer aufweist. Für den Fall, dass der Kunde eine berichtigte, tageweise Handelsnminierung fristgerecht und im Einklang mit den Bestimmungen des gegenständlichen Vertragspunktes an den Hub- Betreiber übermittelt hat, wird der Hub-Betreiber, eine elektrnische Empfangsbestätigung (z.b. DATA_QUIT bzw. APERAK) versenden, sbald die berichtigte Nminierung des Kunden beim Hub-Betreiber eingegangen ist; eine Bestätigung auf Basis des Ergebnisses des Abgleichverfahrens (wie unter Punkt 2.6 des gegenständlichen Anhangs B beschrieben) an den Kunden versenden Mangelnde Übereinstimmung (Mismatch) Liegt zu irgendeinem Zeitpunkt ein Mismatch vr, gilt jeweils flgende Regelung: Der Hub-Betreiber hat die Lesser Rule als Standardregel anzuwenden, das heißt, dass der jeweils niedrigere Wert bei unstimmigen Handelsnminierungen zu verwenden ist. Der Kunde hat den Hub-Betreiber hinsichtlich sämtlicher Frderungen und Schäden schad- und klagls zu halten, welche vn Kunden gegen den Hub-Betreiber aufgrund eines Mismatches geltend gemacht werden, vrausgesetzt diese sind nicht dem Hub- Betreiber zuzurechnen. Für den Fall, dass bei Ringnminierungen eine auftretender Mismatch allenfalls nicht festgestellt bzw. durch das standardisierte Abgleichverfahren nicht zugerdnet wird, wird der Hub-Betreiber ein autmatisches Optimierungsverfahren anwenden, um den betreffende Mismatch jeweils s zuzurdnen, dass die insgesamt verarbeitete Energie maximiert werden kann. Der gleiche Optimierungsgrundsatz für die Ringbeziehungen ist auch für die Mengenprtklle anzuwenden. In der Regel werden aliqute Kürzungen vrgenmmen, außer die autmatisierte Optimierungssftware ist im Falle besnders kmplizierter Ringbeziehungen nicht in der Lage, mathematische Lösungen innerhalb derartiger Ringbeziehungen unter Aufrechterhaltung einer slchen aliquten Kürzung zu ermitteln. 3. Mengenprtklle 3.1. Allgemeines Grundsätzlich erhalten die Kunden eine Nachricht über die bestätigten bzw. berichtigten Werte auf Basis der Ergebnisse des Matchingverfahrens, wie unter Punkt 2 des gegenständlichen Anhangs B beschrieben. Sllte es zu keinen physischen Kürzungen kmmen (z.b. Unterlieferungen, nicht spezifikatinsgemäßes Erdgas, mechanische Fehlfunktinen, Pannen, Dienstausfälle), weisen die gegenständlichen Bestätigungen (Cnfirmatins) die endgültig gehandelte Energie aus. Im Falle unabwendbarer physischer Kürzungen teilt der 7 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

8 Marktgebietsmanager dem Hub-Betreiber die physisch jeweils verfügbaren Mengen an Energie mit. Diese Mengen werden dann entlang der betrffenen Kette vn Handelsnminierungen rückwärts allziert und prtklliert. Der Hub-Betreiber führt ein Prtkll über die erhaltenen Infrmatinen / Nminierungen, welches zu Verrechnungs- und Meldezwecken verwendet wird Reprting Die Meldungen erflgen in Kilwattstunden (kwh). Die Kunden können auf diese Mengenprtklle über CEGH-Web Access zugreifen und diese auch herunterladen Finales Mnatsprtkll Sllte es während der jeweils einmnatigen Berichtsperide zu physischen Kürzungen durch den Marktgebietsmanager kmmen, hat der Hub-Betreiber dem Kunden eine mnatliche Abschlussmeldung zu übermitteln, in welcher die jeweils zugeteilte Energie im Einzelnen ausgewiesen ist. Nach dem dritten Geschäftstag des Mnats, der auf die Erbringung der Hub-Dienstleistung flgt, wird dem Kunden ein mnatliches Abschlussprtkll zur Verfügung gestellt, das über den CEGH-Web Access abrufbar ist. 8 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

9 4. Mitteilungen Sämtliche Mitteilungen, welche vn den Parteien im Rahmen des gegenständlichen Anhangs B zu tätigen sind, sind zu richten an: 4.1. An den Hub-Betreiber Name: Straße/Hausnummer: Stadt: Pstleitzahl: 1210 Staat: Österreich Central Eurpean Gas Hub AG Flridtwer Flridsdrfer Hauptstraße Nr. 1 Wien Telefn: +43 (1) (Assistant) +43 (1) (OTC Business Dispatching) 24/7 Telephne: +43 (1) Grundsätzlich werden Geschäfte unter dieser Nummer vierundzwanzig Stunden und sieben Tage die Wche (24/7) abgefertigt. Back-up Dispatching Telefn: Fax: +43 (1) (Assistant) +43 (1) (OTC Business Dispatching) inf@cegh.at (Assistant) dispatching@gashub.at (OTC Business Dispatching) Website: An den Kunden: Name: Straße/Hausnummer: Stadt: Pstleitzahl: Staat: Telefn: Rund-um-die-Uhr Telefn: Der Kunde ist unter dieser Telefnnummer vierundzwanzig Stunden und sieben Tage die Wche (24/7) erreichbar. Fax.: Website: 9 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

10 5. BEILAGE 1 / ANHANG B Operating Prcedures Verpflichtendes Antragsfrmular für den Zugang zu den über die CEGH-Web Access zugerdneten Daten swie für den Zugang zum Verwaltungssystem für Online-Nminierungen ( An: Datum: Central Eurpean Gas Hub AG dispatching@gashub.at Fax-Nr: +43 (1) Vllzugang (d.h. Read & Write ) ODER Eingeschränkter Zugang (d.h. read nly ) Name der den Webzugang beantragenden Persn: E-Mai-Adresse: Fax Nr.: Telefn: Vllzugang (d.h. Read & Write ) ODER Eingeschränkter Zugang (d.h. read nly ) Name der den Webzugang beantragenden Persn: E-Mai-Adresse: Fax Nr.: Telefn: Vllzugang (d.h. Read & Write ) ODER Eingeschränkter Zugang (d.h. read nly ) Name der den Webzugang beantragenden Persn: E-Mai-Adresse: Fax Nr.: Telefn: 10 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

11 Vllzugang (d.h. Read & Write ) ODER Eingeschränkter Zugang (d.h. read nly ) Name der den Webzugang beantragenden Persn: E-Mai-Adresse: Fax Nr.: Telefn: Firmenname: Datum: Kunde: (Unterschrift) 11 CEGH APPENDIX B Betriebsabläufe

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