Einschätzungen der kommunalen Planungsakteure in Berlin und Brandenburg zur Steuerungswirkung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B)

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1 Einschätzungen der kommunalen Planungsakteure in Berlin und Brandenburg zur Steuerungswirkung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B im Zeitraum Februar bis Mai 2015 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) 27. August 2015

2 INHALT 1. Zusammenfassung Anlass und Verfahren Rückläufe der Fragebögen Auswertungsmethode Auswertung nach Themenbereichen Siedlungsentwicklung einschließlich Einzelhandel Zentrale Orte System Freiraumentwicklung Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung sowie Energiegewinnung Kulturlandschaftsentwicklung Entwicklung der Hauptstadtregion Fazit und Ausblick ANHANG Fragebogen Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) 27. August 2015 GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B

3 1. Zusammenfassung Die Landesplanung hat die Aufgabe, räumliche Vorsorge für Nutzungen und Funktionen im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg zu treffen, mit teilräumlich gegenläufigen Entwicklungstendenzen umzugehen und die räumlichen Entwicklungen im kompetenziellen Rahmen der Raumordnungsplanung zu steuern. Dafür sind Raumnutzungskonflikte auszuhandeln und abzuwägen. Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) trifft überörtlich und überfachlich abgeleitete Festlegungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung im Gesamtraum. Damit ist ein Spannungsverhältnis zwischen den übergeordneten, gesamträumlich abgewogenen Zielen der beiden Länder, z.b. zusätzliche Entwicklungen auf geeignete Schwerpunkträume zu lenken, und einzelnen kommunalen Entwicklungsvorstellungen ggf. vorprogrammiert. Die Landesentwicklungspläne sind spätestens nach zehn Jahren zu überprüfen, um sie an aktuelle räumliche Entwicklungstrends und ggf. geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Im Zusammenhang mit der schon frühzeitig begonnenen Überprüfung wurden die rund 450 kommunalen Planungsträger in den Ländern Berlin und Brandenburg als Hauptadressaten der Landesplanung von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mittels eines Fragebogens zu ihren Einschätzungen zur Steuerungswirkung des LEP B-B befragt. Der Bericht fasst die Einschätzungen der mehr als 60% der kommunalen Planungsträger, die sich an der Befragung beteiligt haben, zusammen. Es ergibt sich ein breites Meinungsspektrum, bei dem sich deutliche Unterschiede zeigen, insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Funktionszuweisungen innerhalb des raumordnerischen Steuerungssystems. Während Städte, Gemeinden oder Berliner Bezirke, denen durch den LEP B-B Entwicklungsfunktionen bevorzugt zugewiesen werden, die Gestaltungsziele des Planes meist begrüßen, äußern sich Kommunen, denen vorrangig die Absicherung der Grundfunktionen der Daseinsvorsorge und die bauliche Eigenentwicklung zugewiesen wird, eher kritisch. Die Einschätzungen der kommunalen Planungsträger zu den einzelnen Themenbereichen, die in Kapitel 5 des Berichtes ausführlicher dargestellt werden, können zu den in Tabelle 1 formulierten Kernaussagen zusammengefasst werden. Im Ergebnis der Befragung haben sich als Schwerpunktthemen für den Prozess der Überarbeitung der Landesplanung die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung, der großflächige Einzelhandel sowie die Steuerung der Daseinsvorsorge herauskristallisiert. Im nächsten Schritt werden in einem offenen Diskurs mit den Planadressaten ggf. veränderte Rahmenbedingungen und Chancen in der Hauptstadtregion zu erörtern sein, aktuelle Entwicklungstrends zu bewerten und hieraus Steuerungsbedarfe und -möglichkeiten der Raumordnungsplanung für Berlin und Brandenburg abzuleiten sein. Die in der Befragung vorgebrachten Meinungsäußerungen der kommunalen Planungsträger, die in diesem Bericht zusammengestellt sind, bilden einen wichtigen Baustein für diesen Diskurs. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 3

4 Tabelle 1: Zusammengefasste Einschätzungen der kommunalen Planungsträger - Kernaussagen 1. Siedlungsentwicklung einschließlich Einzelhandel Der Steuerungsansatz zur Siedlungsentwicklung (Konzentration, Innenentwicklung, Siedlungsanschluss) wird mehrheitlich für geeignet erachtet, Zersiedelung zu minimieren. Der Ansatz biete ausreichende Entwicklungspotenziale. Flächenpotenziale für die Eigenentwicklung seien teilweise zu eng bemessen (z.b. für bergbaubetroffene Gemeinden). Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte (GIV) seien zur Flächenvorsorge für Wirtschaftsentwicklung und Standortmarketing erforderlich. Die räumliche Funktionsbündelung im Großflächigen Einzelhandel wird von den Zentralen Orten überwiegend begrüßt, habe aber - nach Einschätzung insbesondere kleiner Gemeinden - keine Verbesserung der Versorgungsangebote in der Fläche gebracht. Die innergemeindliche Bindung des großflächigen Einzelhandels an städtische Kernbereiche durch die Raumordnung sei entbehrlich. Die Ausnahmeregelung für die Sicherung der Nahversorgung außerhalb Zentraler Orte und städtischer Kernbereiche sei weiterhin erforderlich. 2. Zentrale Orte System Das Zentrale Orte System habe sich - nach mehrheitlicher Meinung größerer Städte und Gemeinden - bewährt, von kleineren Städten und Gemeinden wird es meist kritisch gesehen. Die Grundversorgung in den Kommunen wird mehrheitlich als gesichert betrachtet, es wird aber die Wiedereinführung der Nahbereichsstufe (Funktionszuweisung Grundzentrum) gefordert. Für das Berliner Umland sei wegen kaum feststellbarer Funktionsüberhänge eine räumliche Differenzierung des Ansatzes zur Steuerung der Daseinsvorsorge erforderlich. 3. Freiraumentwicklung Der multifunktionale Ansatz des Freiraumschutzes habe sich bewährt und sei auch im Hinblick auf die Anforderungen der Energiewende und des Klimawandels geeignet. Die Hochwasservorsorge gewinne weiter an Bedeutung (Klimawandel), müsse aber an die Fachplanung angepasst werden. 4. Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung sowie Energiegewinnung Die Erreichbarkeiten zwischen den Zentralen Orten seien ausreichend. Die Netzverdichtung der Mittelzentren habe aber keine Verbesserung der Erreichbarkeit übergemeindlich wirkender Versorgungsangebote gebracht. 5. Kulturlandschaftsentwicklung Der kulturlandschaftliche Handlungsansatz zeige kaum Wirkung; es würden jedoch - auch ohne landesplanerische Steuerung konkrete kulturlandschaftliche Aktivitäten umgesetzt. 6. Entwicklung der Hauptstadtregion Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg werde von außen noch nicht als gemeinsamer Wirtschafts- und Lebensraum wahrgenommen. Die Teilräume würden abhängig von Lage und Erreichbarkeit unterschiedlich von der Zugehörigkeit und gemeinsamen Vermarktung der Hauptstadtregion profitieren: Berlin und Berliner Umland im Bereich Wirtschaftsentwicklung und Wohnen, der weitere Metropolenraum im Bereich Tourismus. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 4

5 2. Anlass und Verfahren Der Landesplanungsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg sieht eine Überprüfung der gemeinsamen Landesentwicklungspläne spätestens zehn Jahre nach ihrer Aufstellung vor (Artikel 8 Abs.5 Landesplanungsvertrag). Im Land Brandenburg haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag zudem darauf verständigt, die Instrumente der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg im Hinblick auf mögliche neue Anforderungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) hat daher Ende 2014 mit der Evaluierung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) begonnen. Einen wichtigen Teil der Evaluierung bildet der Dialog mit den kommunalen Planungsakteuren in Berlin und Brandenburg als Hauptadressaten der Landesplanung (Städte und Gemeinden, Landkreise, Regionale Planungsgemeinschaften und kommunale Spitzenverbände in Brandenburg sowie planende Haupt- und Bezirksverwaltungen in Berlin). Die GL hat zum Auftakt dieses Dialogs zwischen Februar und Mai 2015 eine Befragung bei den genannten Adressaten durchgeführt, um so ein Meinungsbild über die bisherigen Steuerungswirkungen des LEP B-B zu erhalten und den ersten Schritt im Diskurs zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B zu machen. Für die Befragung wurde ein Fragebogen entworfen und mit den Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung, den kommunalen Spitzenverbänden (Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) in Brandenburg sowie der für Stadtentwicklung zuständigen Hauptverwaltung in Berlin und Abteilung 2 des MIL abgestimmt. Der Fragebogen enthält jeweils eine thematisch gegliederte Darstellung zu den Planungszielen des LEP B-B, Thesen zu den beabsichtigten Steuerungswirkungen des Plans sowie weiterführende Leitfragen zu künftigen Steuerungsbedarfen. Mit einem Informationsschreiben über das Anliegen der Befragung wurde der Fragebogen Ende Februar 2015 an rund 450 Adressaten verschickt und parallel auf der Homepage der GL zum Download zur Verfügung gestellt (siehe ANHANG). Die Adressaten wurden gebeten, den ausgefüllten Fragebogen bis zum 30. April 2015 an die GL zurück zu senden. Die Thesen konnten durch Ankreuzen jeweils befürwortet (ja) oder abgelehnt (nein) werden. Die zustimmenden oder ablehnenden Meinungsäußerungen sollten möglichst begründet werden; sie konnten zudem durch die Beantwortung der Leitfragen oder durch freien Text ergänzt werden. Begleitend wurde über die für das 4.Quartal 2015 geplanten regionalen Dialogveranstaltungen zur Erörterung der Ergebnisse informiert. Auf Bitten einiger Kommunen und auf Anregung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg wurde den Adressaten eine verlängerte Abgabefrist eingeräumt und auch die Möglichkeit der Abgabe formloser Stellungnahmen gegeben. Alle Eingänge wurden mit Unterstützung eines externen Dienstleisters in einer Datenbank erfasst und von der GL ausgewertet. Kapitel 2 dieses Berichts enthält einen Überblick über die Auswertung der Fragebogenrückläufe nach Anzahl, Themen und Adressatengruppen. In Kapitel 3 erfolgt eine themenbezogene Auswertung der Aussagen (ja/nein) sowie eine Zusammenfassung der eingegangenen Begründungen und übermittelten Antworten zu den Leitfragen. Dabei wurden die formlos übermittelten Stellungnahmen thematisch zugeordnet und in die Auswertungen integriert. Ein Fazit und kurzer Ausblick wird in Kapitel 4 gegeben. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 5

6 3. Rückläufe der Fragebögen Insgesamt gingen 274 Antworten ein, was einem Rücklauf von über 60 % aller Befragten entspricht. Die übrigen knapp 40 % der Befragten haben sich im Rahmen der Befragung nicht geäußert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Planungsträger keinen Änderungsbedarf der aktuellen Raumordnungsplanung sehen. Mehr als 85 % der Stellungnehmenden (235) haben für die Beantwortung den Fragebogen genutzt, 13 Kommunen haben eine formlose Stellungnahme abgegeben. Da der LEP B-B raumordnerische Festlegungen zu unterschiedlichen Sachverhalten in allen Teilen der Hauptstadtregion trifft, haben nicht alle Stellungnehmenden zu allen Themen ihr Meinungsbild übermittelt. Im Durchschnitt wurde ungefähr die Hälfte aller Fragen beantwortet (siehe thematische Einzelauswertungen in Kapitel 3). Mit Verweis auf das Normenkontrollverfahren und das OVG-Urteil zum LEP B-B vom 16. Juni 2014 haben 26 Stellungnehmende, d.h. 6 % aller Befragten ihre Teilnahme an der Fragebogenaktion abgelehnt (vor allem Nicht-Zentrale Orte im weiteren Metropolenraum). In diesem Zusammenhang wurde auf die Forderungen aus dem Normenkontrollverfahren verwiesen, als Nahbereichszentrum oder (funktionsteiliges) Mittelzentrum festgelegt zu werden und auf dieser Grundlage im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg höhere Transferleistungen zu erhalten oder Ansiedlungsoptionen für großflächigen Einzelhandel zu erlangen. Einen statistischen Überblick über die Beteiligung an der Befragung gibt Tabelle 2. Tabelle 2: Beteiligung der kommunalen Planungsakteure an der Befragung (nach Adressatengruppen) beteiligt Antworten gesamt in % Antworten über den Fragebogen formlose Antworten Beantwortung abgelehnt gesamt % Berlin % Brandenburg % kommunale Spitzenverbände 2 0 0% unaufgeforderte Antworten Berliner Bezirke % Städte u. Gemeinden in BB (inkl. Kreisfreie Städte) % Landkreise in BB % Regionale Planungsgemeinschaften in BB % Berliner Umland * % Weiterer Metropolenraum * % Zentrale Orte in BB % Nicht-Zentrale Orte in BB % RPG Havelland-Fläming % RPG Lausitz-Spreewald % RPG Oderland-Spree % RPG Prignitz-Oberhavel % RPG Uckermark-Barnim % * Städte und Gemeinden GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 6

7 Die Rücklaufquote der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg entspricht mit rund 60 % der o.g. Gesamtquote. Mehr als zwei Drittel aller Antworten stammen von Nicht-Zentralen Orten im weiteren Metropolenraum. Der Rücklauf aus den Brandenburger Landkreisen lag bei rund 70 %. Beteiligt haben sich außerdem alle Regionalen Planungsgemeinschaften im Land Brandenburg. Die Beteiligung der Brandenburger Akteure differenziert nach den Planungsregionen ergibt ein heterogenes Bild. Während in der Planungsregion Oderland-Spree über 60% den Fragebogen beantworteten und in der Region Prignitz-Oberhavel ca. 70% der Städte und Gemeinden eine Stellungnahme abgaben, so ist für die Region Uckermark-Barnim ein Fragebogenrücklauf von 44% zu verzeichnen. Die beiden kommunalen Spitzenverbände im Land Brandenburg (Städte- und Gemeindebund und Landkreistag) haben im Zuge der Befragung keine Stellungnahme abgegeben, jedoch in anderer Form Erwartungen an die Überarbeitung der Landesplanung vorgetragen. Aus Berlin beteiligten sich acht Bezirke sowie die Hauptverwaltung (drei Stellungnahmen). Der Rücklauf ist somit sowohl hinsichtlich der räumlichen Verteilung als auch der zentralörtlichen Einordnung ausgewogen (Berlin, Berliner Umland, weiterer Metropolenraum; Zentrale Orte / Nicht-Zentrale Orte): Berliner Bezirke: 67 % Städte und Gemeinden im Berliner Umland: 52 % Städte und Gemeinden im weiteren Metropolenraum: 60 % Zentrale Orte in Brandenburg: 61 % Nicht-Zentrale Orte in Brandenburg: 59 % Eine Übersicht über die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg sowie die Berliner Bezirke, die sich an der Fragebogenaktion beteiligt haben, liefert Karte 1. Detaillierte Auswertungen zu den einzelnen Themen des Fragebogens finden sich in Kapitel 5. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 7

8 Abbildung 1: Antwortverhalten der Städte und Gemeinden in Brandenburg und der Berliner Bezirke GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 8

9 4. Auswertungsmethode Kapitel 5 enthält einerseits eine quantitative Auswertung der thesenhaften Aussagen des Fragebogens (ja/ nein), andererseits eine qualitative Auswertung der zugehörigen Begründungen und Antworten zu den ergänzenden Leitfragen. Die Thesen bzw. Leitfragen des Fragebogens sind den Auswertungen jeweils vorangestellt. Die quantitative Auswertung der Aussagen (ja/nein) wurde jeweils für die Gesamtheit der Antworten durchgeführt sowie untergliedert nach Strukturräumen, Zentralortfunktion und Regionen (Tabelle 3). Die Ergebnisse sind entsprechend dieser Gliederung in tabellarischen Übersichten dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Summe der ja/nein-antworten von Aussage zu Aussage variiert, da sich nicht alle Stellungnehmenden zu allen Aussagen geäußert haben. Die Begründungen und die Antworten zu den Leitfragen wurden textlich ausgewertet. Die formlosen Stellungnahmen wurden den Themen des Fragebogens zugeordnet und in die textlichen Auswertungen integriert. Tabelle 3: Legende zu den verwendeten Abkürzungen Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Gesamtheit der Antworten (ja, nein, ja/nein) zur jeweiligen Aussage laut Fragebogen Berliner Bezirke und Berliner Hauptverwaltung Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Regionale Planungsgemeinschaften im Land Brandenburg Städte und Gemeinden inkl. kreisfreie Stadt im Berliner Umland Städte und Gemeinden inkl. kreisfreie Städte im Weiteren Metropolenraum Zentrale Orte im Land Brandenburg Nicht-Zentrale Orte im Land Brandenburg Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Regionale Planungsgemeinschaft der Region Havelland-Fläming Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Stadt sowie Regionale Planungsgemeinschaft der Region Lausitz-Spreewald Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Stadt sowie Regionale Planungsgemeinschaft der Region Oderland-Spree Städte, Gemeinden, Landkreise sowie Regionale Planungsgemeinschaft der Region Prignitz-Oberhavel Städte, Gemeinden, Landkreise sowie Regionale Planungsgemeinschaft der Region Uckermark-Barnim GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 9

10 5. Auswertung nach Themenbereichen 5.1 Siedlungsentwicklung einschließlich Einzelhandel Konzentration der Siedlungsentwicklung, Orientierung auf Innenentwicklung 1.1a Die landesplanerisch festgelegte Konzentration der Wohnsiedlungsentwicklung auf den Gestaltungsraum Siedlung (in Berlin und im Berliner Umland) und auf die Zentralen Orte (im weiteren Metropolenraum) sowie die Orientierung der Siedlungsentwicklung auf die Innenentwicklung und der Anschluss neuer Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsstrukturen hat dazu beigetragen, eine Zersiedlung der Landschaft in der Kommune / im Bezirk zu minimieren. 1.1b Die über die Eigenentwicklung hinausgehenden Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung bzw. in den Zentralen Orten (im weiteren Metropolenraum) sind ausreichend, um Ansiedlungswünschen in den Gemeinden ausreichend Rechnung zu tragen. 1.1a 1.1b ja nein ja/nein ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Die überwiegende Mehrheit der Stellungnehmenden hält die Festlegungen der Landesplanung zur Konzentration der Siedlungsentwicklung und die Orientierung auf die Innenentwicklung für geeignet, die Zersiedlung zu minimieren. Die Verteilung der Antworten folgt dabei keinem räumlichen Muster (Abbildung 2). Rund die Hälfte ist der Meinung, dass die über die Eigenentwicklung hinausgehenden Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung bzw. in den Zentralen Orten (im weiteren Metropolenraum) für Ansiedlungswünsche ausreichen. Die Zentralen Orte bejahen dies mehrheitlich, während dies von Gemeinden im Berliner Umland und Nicht-Zentralen Orten eher kritisch gesehen wird. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 10

11 In den Begründungen wird zustimmend ausgeführt, dass die Konzentration der Siedlungsentwicklung einer sparsamen Flächeninanspruchnahme diene und vorhandene Infrastruktur genutzt würden. Von verschiedenen Stellungnehmenden aus Berlin, Zentralen Orten, Landkreisen bzw. Regionalen Planungsgemeinschaften wird dabei geäußert, dass sich der LEP B-B hierfür bewährt habe. Er schaffe einen Ausgleich zwischen individuellen kommunalen Planungen und stütze kommunale Ziele der Innenentwicklung. Ansiedlungswünsche im Außenbereich konnten auf den Innenbereich gelenkt und Freiräume, z.b. zur Erholung, gesichert werden. Von einigen Stellungnehmenden werden vorhandene Entwicklungspotenziale im Innenbereich ( 34 BauGB), u.a. wegen rückläufiger Nachfrage, für ausreichend erachtet. Große Siedlungsflächenpotenziale werden vor allem auch im gewerblichen Bereich gesehen. Im Einzelfall wird befürchtet, dass Zentrale Orte durch übermäßige Wohnungsbauaktivitäten in ihrem Verflechtungsbereich geschwächt werden könnten. Ganz häufig werden die Entwicklungspotenziale, die der LEP B-B zulässt, zwar als ausreichend eingeschätzt, es werden aber Einschränkungen durch das Fachrecht (Überschwemmungsflächen nach WHG, naturschutz- bzw. wasserrechtliche Restriktionen durch LSG, FFH und Wasserschutzgebiete). oder durch ortsspezifische Strukturen (z.b. Waldflächen oder überörtliche Verkehrswege mit Emissionen) konstatiert. Damit wären durch den LEP B-B gewährte Flächenpotenziale, z.b. im Gestaltungsraum Siedlung, nicht für Siedlungszwecke verfügbar. Auch die individuelle Verfügbarkeit freier Bauflächen oder die planungsrechtliche Zulässigkeit von Nutzungen (z.b. Umnutzung von Wochenendhäusern) könnten eine gewünschte Flächenentwicklung behindern. Ablehnende Antworten werden u.a. damit begründet, dass durch den Steuerungsansatz der Konzentration der ländliche Raum entsiedelt, vernachlässigt und sich selbst überlassen werde. Von einigen Gemeinden wird die Steuerung der Siedlungsentwicklung als Eingriff in die Planungshoheit bewertet und grundsätzlich in Frage gestellt. Dabei wird betont, dass die Gemeinden auf Basis des Baurechts eigenverantwortlich mit ihrer Entwicklung umgingen. Die Ansiedlungswünsche seien zudem wegen positiver Bevölkerungsentwicklung zum Teil größer als die zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten. Als Beispiel wird das Umfeld des BER genannt. Vereinzelt wird auch darauf hingewiesen, dass Hauptortsteile der Gemeinden wegen der besseren sozialen Infrastruktur ( kurze Wege ) zunehmend nachgefragt werden, dort aber keine weitere innerörtliche Verdichtung mehr möglich sei. Durch die Privilegierung des Gestaltungsraums Siedlung würden die anderen Bereiche im Berliner Umland zu stark eingeschränkt. Einige Gemeinden im Berliner Umland, insbesondere aber auch Gemeinden im weiteren Metropolenraum, die unmittelbar an das Berliner Umland grenzen ( 2. Reihe ), äußern, dass sie aufgrund ihrer Lagegunst und günstigen Verkehrsanbindung (ÖPNV, Autobahn) nach Berlin als Standort gefragt seien, aber durch den LEP B-B in ihrer Entwicklung gebremst würden. Vorgeschlagen wird die Ausweisung klassischer Entwicklungsachsen, auf denen die Siedlungsentwicklung begünstigt werden sollte. Viele Gemeinden fordern die Einführung von Grundzentren (vgl. Kapitel 2) und erwarten dann dieselben Regelungen wie die anderen Zentralen Orte. Von einzelnen vom Bergbau betroffenen Gemeinden wird vorgebracht, dass bei der Entwicklung geeigneter Ansiedlungsflächen für Bergbaubetroffene, die Potenziale für Innenentwicklung nicht ausreichten. Eine Gemeinde kritisiert, dass eine im Sinne des Denkmalschutzes gewünschte Reaktivierung von Konversionsobjekten im Außenbereich ohne Siedlungsanschluss für eine Wohnsiedlungsentwicklung nicht möglich sei. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 11

12 Abbildung 2: Antwortverhalten der Städte und Gemeinden in Brandenburg und der Berliner Bezirke zur Frage 1.1a Konzentration der Siedlungsentwicklung GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 12

13 Flächenpotenziale für die Eigenentwicklung 1.2a Den Nicht-Zentralen Orten im weiteren Metropolenraum und den Gemeinden des Berliner Umlandes / der Bezirke mit Flächen außerhalb des Gestaltungsraums Siedlung bietet der LEP B-B ausreichende Entwicklungspotenziale für die Eigenentwicklung (Innenentwicklungspotenziale und zusätzliche Entwicklungsoption von 0,5 ha pro 1000 Einwohner in 10 Jahren). 1.2b Sind in der Gemeinde / im Bezirk für den Zeitraum bis 2019 ausreichende Flächen für die Eigenentwicklung vorhanden? 1.2c Sind in der Gemeinde / im Bezirk für einen weiteren 10-Jahreszeitraum ausreichende Flächen für die Eigenentwicklung vorhanden? 1.2d Liegen in der Gemeinde / im Bezirk Angaben zu diesen Flächenpotenzialen vor? Wie wurden die Flächenpotenziale ermittelt? 1.2a 1.2b 1.2c 1.2d ja nein ja/nein ja nein ja/nein ja nein ja/nein ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB In einer Vielzahl von Antworten, vornehmlich auch aus Berlin und aus Landkreisen in Brandenburg, werden die Potenziale für die Eigenentwicklung (Innenentwicklung, planerischer Bestand, zusätzliche Entwicklungsoption) bis 2019 als ausreichend eingeschätzt. Die zusätzliche Entwicklungsoption werde bis auf wenige Ausnahmen nicht ausgeschöpft. Den Begründungen ist zu entnehmen, dass grundsätzlich das Wachstum von Dörfern und Streusiedlungen nur moderat zugelassen werden solle, während bei enger Innenbereichsbebauung ohne Baulücken die zusätzliche Entwicklungsoption z.t. als zu restriktiv betrachtet wird. Die Eignung des bauplanungsrechtlichen Instruments 13a BauGB als raumordnerisches Kriterium für die Innenentwicklung wird von einem stellungnehmenden Landkreis für fraglich gehalten. Gefordert wird in diesem Zusammenhang eine Selbstbindung der Gemeinde an eine konzentrierende Siedlungsentwicklung im Hauptort. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 13

14 Andere Stellungnehmer äußern, dass die Entwicklungspotenziale zwar grundsätzlich ausreichend seien, sich wegen örtlicher Gegebenheiten aber Beschränkungen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Denkmalschutz, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Boden- und Naturschutz oder auch durch Eigentumsrechte ergeben. Von einigen Stellungnehmern wird eingeschätzt, dass die Entwicklungspotenziale im weiteren Metropolenraum ausreichend seien, aber Berliner Umlandgemeinden mit kleinen Ortsteilen außerhalb des Gestaltungsraums Siedlung aufgrund steigender Nachfragen (durch die Nähe zu Berlin und Potsdam, Wachstum und Flüchtlingssituation) z.t. an ihre Grenzen stoßen würden. Anderen Begründungen ist zu entnehmen, dass durch eine starr gefasste Obergrenze der Siedlungsbestand im ländlichen Raum eingefroren werde, wodurch Dörfer im ländlichen Raum ihrer Entwicklungschancen beraubt würden, Familien in Zentrale Orte abwandern und die kommunale Planungshoheit ausgehöhlt werde. Einige Stellungnehmer befürchten, dass Innenentwicklungspotenziale kurz- bis mittelfristig erschöpft sein würden und für die nächsten 10 Jahre nicht ausreichten. Die Flächenpotenziale für die zusätzliche Entwicklungsoption würden bei zunehmender Entwicklung in Kernstädten und gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang in den Ortsteilen knapp. Gerade in früheren Grundzentren sei sie nicht ausreichend. Als Gründe werden örtliche Besonderheiten wie schwierige Aktivierbarkeit der Innenentwicklungspotenziale, Eigentumsverhältnisse, Erschließungsprobleme oder die einer Flächennutzung entgegenstehende Immissionssituation entlang von Straßen- oder Schienenwegen angeführt. Als Vorschlag wurde mehrfach eingebracht, bei der Festlegung des Steuerungsregimes Lagegunst und Verkehrsanbindung von Nicht-Zentralen Orten stärker zu berücksichtigen. Von einigen Stellungnehmenden wird kritisiert, dass Gemeinden mit sehr geringer Bevölkerungszahl aufgrund der engen Bemessung der zusätzlichen Entwicklungsoption fast keine neuen Flächen entwickeln könnten und dadurch besonders benachteiligt wären ( Planung lohnt sich gar nicht ). Bemängelt wird auch, dass Wochenendhaussiedlungen mit tatsächlicher Wohnnutzung bei Umwandlung flächenmäßig auf die zusätzliche Entwicklungsoption anzurechnen sind. Da Entwicklungspotenziale unterschiedlich ausgeprägt und verteilt seien und daher eine pauschale Berechnung für den gesamten Planungsraum nicht dienlich sei, wird aus dem Kreis der RPG ein Handlungsauftrag an die Regionalplanung gefordert. Zur Erhebung der Flächenpotenziale wird ein regionales Monitoring empfohlen. Eine Gemeinde bringt vor, dass die gewünschte Wiedernutzbarmachung einer denkmalgeschützten Brachfläche die komplette Option der Gemeinde aufbrauchen und Entwicklungsmöglichkeiten anderer Ortsteile beschneiden würde. An Grenzen stoßen betroffene Gemeinden auch bei der Umsiedlung im Zusammenhang mit dem Braunkohleabbau oder der Wiedernutzbarmachung von Braunkohletagebauen. So würden z.b. zur Umsiedlung keine ausreichenden Flächen im Rahmen der Eigenentwicklung verfügbar sein. Gewachsene Bereiche für die Wiederbesiedlung würden nur siedlungsferner bereit stehen, siedlungsnahe Bereiche (Cottbuser Ostsee, Großräschen, Welzow) seien geschüttet und daher für eine Besiedelung ungeeignet. Zur Frage der Ermittlung von Flächenpotenzialen wird von einer Vielzahl der brandenburgischen Gemeinden auf Bilanzzahlen aus FNP-Angaben verwiesen. Einige Gemeinden führen GIS-gestützte Baulandkataster oder erstellen eigene Analysen und Erhebungen (z.b. Masterplan Wohnen, Forschungsprojekt EUDISÉ). Berlin führt ein gesamtstädtisches Flächenmonitoring durch und betreibt ein Wohnbauflächen-Informationssystem. Einige Bezirke erstellen bezirkliche Bauflächenpotenzialanalysen. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 14

15 Ausnahmeregelung Gewerbe 1.3 Die Ausnahmeregelung des LEP B-B für den zwingenden Siedlungsanschluss bei Gewerbeund Industrieansiedlungen war in der Gemeinde / im Bezirk für einzelne Vorhaben erforderlich. 1.3 ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Der größte Teil der Stellungnehmenden äußert, dass die Ausnahmeregelung nicht erforderlich sei, da es keine entsprechenden Planungen für solche Gewerbe- und Industrievorhaben gäbe. Einige Gemeinden teilten mit, dass die Regelung nicht zum Tragen kam, da bereits ausreichende Gewerbegebiete planungsrechtlich gesichert seien und somit für Ansiedlungen zur Verfügung stünden. Von einer Gemeinde wird kritisiert, dass die Ausnahmeregelung die Zersiedelung an Autobahnen und Bundestraßen begünstige und neue Verkehrsströme erzeuge. Der kleinere Teil der Antwortenden hält die Regelung nach wie vor für erforderlich und plädiert für Beibehaltung. Als Beispiele werden die Nachnutzung von Konversionsflächen genannt oder die Errichtung von Anlagen, die der alternativen Energiegewinnung dienen (z.b. Biogasanlagen). Die Ausnahmeregelung habe dort zur Minimierung von Nutzungskonflikten vor Ort beigetragen. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 15

16 Großflächiger Einzelhandel 1.4a Die raumordnungsplanerische Lenkung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen > 800 qm Verkaufsfläche auf Zentrale Orte (Konzentrationsgebot) hat die Verfügbarkeit von Versorgungsangeboten insgesamt gestärkt und Verkehrsleistungen gebündelt. 1.4b Hat sich die raumordnungsplanerische Festlegung Städtischer Kernbereiche als innergemeindliche Orientierung für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen (Integrationsgebot) bewährt und ist sie weiterhin erforderlich? 1.4c Sind Änderungen der im LEP B-B festgelegten Städtischen Kernbereiche innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung erforderlich? 1.4a 1.4b 1.4c ja nein ja/nein ja nein ja/nein ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Das bestehende raumordnerische Steuerungssystem wird je nach Betroffenheit der Stellungnehmenden differenziert beurteilt. Die Mehrzahl der Stellungnehmenden, darunter insbesondere kleinere Gemeinden, schätzen ein, dass die Standortbündelung des großflächigen Einzelhandels keine Sicherung der Nahversorgung in der Fläche mit sich gebracht habe. Zentrale Orte begrüßen dagegen überwiegend die raumordnerisch geforderte räumliche Funktionsbündelung im Bereich des großflächigen Einzelhandels und wenden sich teilweise gegen die aus ihrer Sicht zu großzügigen Ansiedlungsoptionen außerhalb. Einzelne Stellungnehmende fordern die generelle Öffnung der Ansiedlungsoptionen für Vollsortimenter > 800 m² Verkaufsfläche für alle Ortsteile, alle Nicht-Zentralen Orte oder für wieder einzuführende Zentren der Nahbereichsstufe oder fordern sogar einen gänzlichen Verzicht auf eine raumordnerische Steuerung im Bereich der Einzelhandelsansiedlung. Die innergemeindliche Bindung des großflächigen Einzelhandels an städtische Kernbereiche wird von dem größeren Teil der Stellungnehmenden für entbehrlich gehalten; die innergemeindliche Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung wird für ausreichend erachtet. Andere Gemeinden wünschen dagegen die Festlegung Städtischer Kernbereiche auch in Berlin fernen Bereichen. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 16

17 Ausnahmeregelung großflächiger Einzelhandel 1.5a Die Ausnahmeregelung für die Sicherung der Nahversorgung (bis zu 2500 qm Verkaufsfläche) außerhalb Zentraler Orte und außerhalb städtischer Kernbereich war erforderlich und hat die Versorgungssituation der Bevölkerung verbessert, ohne den Innenstädten der Zentralen Orte geschadet zu haben. 1.5b Ist die Ausnahmeregelung generell und in diesem Umfang weiterhin erforderlich? 1.5a 1.5b ja nein ja/nein ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Eine Mehrzahl der Stellungnehmenden sieht die Ausnahmeregelung als erforderlich an. Sie wird auch weiterhin und auch in diesem Umfang als erforderlich bewertet. Soweit Kommunen ihre Einschätzungen begründen, wird angeführt, dass außerhalb Zentraler Orte und außerhalb städtischer Kernbereiche Ausnahmen erforderlich seien, um auch über großflächige Einzelhandelsansiedlungen die Versorgung abzusichern. Von anderen Kommunen werden in diesen Ansiedlungsmöglichkeiten Gefährdungen für die gewollte Entwicklung der Zentralen Orte und der integrierten Stadtteilzentren gesehen und auch Befürchtungen geäußert, Innenstädte könnten verstärkt ausbluten. Für Berlin wie auch für Brandenburg wird von einzelnen Stellungnehmern eine Reduzierung der jeweils ausnahmsweise zulässigen Verkaufsfläche bei großflächigen Ansiedlungen für erforderlich gehalten, um die zentralen Versorgungsbereiche nicht zu gefährden. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 17

18 Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte (GIV) 1.6a Die Festlegung von gewerblich-industriellen Vorsorgestandorten (GIV) ist als Flächenvorsorge für Ansiedlungsbegehren von industriellen Großunternehmen erforderlich. 1.6b Auch wenn sie bisher nicht zu diesem Zweck beansprucht wurden, sind GIV ein wichtiges Instrument für die Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung und sollten auch künftig durch die Raumordnungsplanung gesichert werden. 1.6a 1.6b ja nein ja/nein ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Eine deutliche Mehrheit der Stellungnehmenden bestätigt, dass die Festlegung von gewerblichindustriellen Vorsorgestandorten (GIV) erforderlich sei und GIV auch künftig raumordnerisch gesichert werden sollten (Flächenvorsorge, Bündelung, Wirtschaftsentwicklung, Standortmarketing, Verkürzung von Genehmigungsverfahren). Von einzelnen Gemeinden werden zusätzliche Bedarfe genannt und sogar konkrete Standorte vorgeschlagen. Von den Regionalen Planungsgemeinschaften wird der Bedarf einer räumlichen Konkretisierung und Erweiterung der Flächenkulisse auf Ebene der Regionalplanung gesehen. Ein kleinerer Teil der Stellungnehmenden sieht in der Festlegung von GIV-Standorten keine Relevanz, da keine Nachfrage vorhanden sei oder eine Ansiedlung nicht den Entwicklungszielen der Kommune entspräche. Andere Teilnehmer äußern, dass ohnehin ausreichende Flächen zu diesem Zweck verfügbar seien, oder sie stellen die Durchsetzungskraft des raumordnerischen Grundsatzes in Frage. Einzelne Stellungnehmende halten die Flächenvorsorge über die kommunale Bauleitplanung für ausreichend. Teilweise wird auch darauf hingewiesen, dass für die Vorsorgestandorte ein Bedarf für andere gewerbliche Ansiedlungen oder die Erzeugung erneuerbarer Energie bestünde. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 18

19 Einschränkungen der kommunalen Entwicklungsvorstellungen bei der Siedlungsentwicklung Leitfrage 1 Hat der LEP B-B die Kommune / den Berliner Bezirk bei Entwicklungsvorstellungen (z.b. Siedlung, Gewerbe, Tourismus) eingeschränkt? Wenn ja, welche Planungen konnten nicht verwirklicht werden? Welche ergänzenden Regelungen wären hier erforderlich? Die überwiegende Zahl der Stellungnehmenden äußert sich nicht zu der Frage oder verneint sie. Ungefähr ein Viertel der Stellungnehmenden gibt an, dass durch den LEP B-B die Entwicklungsvorstellungen zur Siedlungsentwicklung einschränkt werde. Größtenteils betrifft dies Kommunen aus dem weiteren Metropolenraum, vereinzelt auch aus dem Berliner Umland. In den Begründungen wird kritisiert, dass die Festlegungen des LEP B-B zur Konzentration der Wohnsiedlungsentwicklung die Entwicklungsmöglichkeiten der Nicht-Zentralen Orte im weiteren Metropolenraum sowie der Kommunen in den Achsenzwischenräumen des Berliner Umlandes zu stark einschränken würde. In diesem Zusammenhang wird von einigen Stellungnehmenden die Bemessung der zusätzlichen Entwicklungsoption als nicht ausreichend bewertet. Vereinzelt wird berichtet, dass aufgrund fehlender Eigenentwicklungspotentiale Vorhaben nicht realisiert bzw. Wohnbauflächen nicht ausgewiesen werden konnten. Dazu fordern die Stellungnehmenden, dass ihre unterschiedlichen Bedarfe, die sich aus unterschiedlich verfügbaren Innenbereichspotenzialen oder unterschiedlichen demographischen Entwicklungstrends ergeben, bei der Bemessung stärker berücksichtigt werden sollten. Weitere Einschränkungen ergeben sich nach Meinung einiger Stellungnehmenden aus den Regelungen zum Siedlungsanschluss sowie zur Umwandlung von Wochenendhäusern in Wohnsiedlungsflächen. Hier werden die Festlegungen als zu restriktiv erachtet und trotz bereits bestehender Ausnahmeregelungen flexiblere Regelungen gefordert. So wird z.b. problematisiert, dass durch die speziellen Baugrundverhältnisse in ehemaligen Bergbaugebieten ein direkter Siedlungsanschluss nicht immer möglich sei oder dass der Siedlungsanschluss für touristische Einrichtungen oftmals nur schwer umsetzbar sei. Auch die Entwicklung baulich vorgeprägter Konversionsflächen im Außenbereich wird von einzelnen Stellungnehmenden unter den bestehenden Regelungen als problematisch empfunden. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 19

20 5.2 Zentrale Orte System ZOS - Sicherung der Versorgungsangebote 2.1 Die Festlegung des dreistufigen Zentralen-Orte-Systems von Metropole, Oberzentren und Mittelzentren und die Zuweisung der Grundversorgung auf die räumliche Kulisse der amtsfreien Gemeinden und der Ämter im Land Brandenburg ist ein zweckmäßiger raumordnerischer Steuerungsansatz zur Sicherung der Versorgungsangebote im Gesamtraum. 2.1 ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Die Eignung des dreistufigen Systems Zentraler Orte und die Zuweisung der Absicherung der Grundversorgung innerhalb der amtsfreien Gemeinden und der Ämter wird von den Stellungnehmenden unterschiedlich bewertet (vgl. Abbildung 3), in den Begründungstexten aber nur zum Teil inhaltlich untersetzt. Vor allem größere Städte und Gemeinden bewerten das bestehende System positiv und warnen vor einer Verwässerung. Kleinere Städte und Gemeinden sehen das System hingegen meist kritisch. Einzelne Stellungnehmende fordern die Reduzierung der Netzdichte der Mittelzentren und stattdessen die Wiedereinführung von Nahbereichszentren. Häufig wird die Wiedereinführung einer zentralörtlichen Funktionszuweisung als Grundzentrum gefordert, allerdings meist ohne nähere Erläuterung der intendierten Steuerungswirkung und der daran gebundenen Erwartungen. In der zentralörtlichen Funktionszuweisung durch die Regionalplanung wird dabei ein Instrument zur Bestandsicherung bestimmter Einrichtungen gesehen. Der Verzicht auf eine entsprechende Funktionszuweisung wird im Umkehrschluss als Auslöser (bzw. als Nicht-Verhinderer) für den Rückbau entsprechender Einrichtungen interpretiert. Unklar bleibt hinsichtlich der geforderten Grundzentren, ob Gemeinden, Ortsteile oder Funktionscluster als Grundzentrum festgelegt werden sollen und ob dies durch die Landes- oder die Regionalplanung erfolgen soll. Als Zentrale Orte der Nahbereichsstufe werden in Abhängigkeit von der jeweiligen administrativen Gliederung entweder die Kernstädte der inzwischen entstandenen Großgemeinden oder die amtsangehörigen Verwaltungssitzgemeinden innerhalb der Ämter wahrgenommen. Insoweit werden sowohl übergemeindliche als auch überörtliche Mitversorgungsleistungen als Begründung für eine raumordnerische Funktionszuweisung als Zentraler Ort aufgerufen. Die Raumordnungsplanung aus GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 20

21 dem Jahr 2009 wird als Ursache für die seit 2007 erfolgte Reduzierung vormaliger Transferleistungen aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) kritisiert. Mit dem Wunsch der (Wieder-)Erlangung einer Funktionszuweisung als Zentraler Ort der Nahbereichsstufe (Grund- oder Kleinzentrum) wird daher auch die Forderung verbunden, dies mit einem finanziellen Mehrbelastungsausgleich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches (KFA) zu kombinieren. Von Kommunen des Berliner Umlandes wird vereinzelt vorgetragen, dass sich hier das klassische Zentrale Orte-System nicht eigne, es kaum feststellbare Funktionsüberhänge der festgelegten Mittelzentren gäbe und es hier anderer Formen der Steuerung der Daseinsvorsorge bedürfe, die alle Gemeinden gleich behandelt. Eine besondere Behandlung von Ballungsrandzonen wird unter Verweis auf den LEP NRW für erforderlich gehalten. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 21

22 Abbildung 3: Antwortverhalten der Städte und Gemeinden in Brandenburg und der Berliner Bezirke zur Frage 2.1 ZOS - Sicherung der Versorgungsangebote GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 22

23 Grundversorgung innerhalb Gemeinde / Amt 2.2 Die Grundversorgung innerhalb der amtsfreien Gemeinde bzw. des Amtes ist gesichert. 2.2 ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Etwa zwei Drittel der Stellungnehmenden sieht die Grundversorgung als gesichert an. Die erfolgten Bewertungen der These bleiben aber häufig ohne nähere Begründung/Erläuterung. Thematisiert werden aber vereinzelt auch schon vorhandene oder aufkommende Versorgungsdefizite. Mehrere Stellungnehmende weisen vor dem Hintergrund des Bevölkerungsrückgangs in den Berlin fernen Räumen auf den schleichenden Niedergang bei den Grundversorgungsangeboten hin, namentlich in kleineren Ortsteilen. Problematisiert werden v.a. Defizite bei der medizinischen Versorgung und im Einzelhandel. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Grundversorgung nicht von den Ämtern erbracht werden könne, da dies die Aufgabe der amtsangehörigen Gemeinden sei. Andere Stimmen plädieren für die Stärkung der Ämter hinsichtlich der Übernahme kommunaler Pflichtaufgaben. Erfragt wird auch eine Definition von Grundversorgung. Die kommunale Pflicht zur Sicherung der Grundversorgung wird auch unabhängig von der Raumordnungsplanung gesehen. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 23

24 Interkommunale Kooperationen 2.3a Zwischen den Mittelzentren und den Gemeinden ihres Versorgungsbereiches sind interkommunale Kooperationen entstanden. 2.3b Die Regelungen der Landesplanung haben sich hierbei als hilfreich erwiesen. 2.3a 2.3b ja nein ja/nein ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Die Ausführungen der Stellungnehmenden vermitteln ein heterogenes Bild. Während der größere Teil von sich verstetigenden Kooperationen mit den Nachbargemeinden im Mittelbereich berichtet, können andere Stellungnehmende bisher nur gering ausgeprägte Kooperationsprozesse mit ihren Nachbargemeinden feststellen und sehen dazu auch nur begrenzte Anlässe. Die Kooperation im Mittelbereich wird von einigen Stellungnehmenden als asymmetrisch beschrieben, da das Verhältnis des Zentralen Ortes und der Gemeinden im Verflechtungsbereich von einem Dominanzverhältnis geprägt sei. Andere Gemeinden fordern die Zuordnung zu einem anderen Mittelbereich. Die Festlegungen des LEP B-B werden von einigen Stellungnehmenden als hilfreiche Anregung, von der Mehrzahl der Gemeinden als nicht erforderlich oder unangemessen bewertet. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 24

25 Mittelzentren in Funktionsteilung 2.4 Die Kommunen, die gemeinsam ein Mittelzentrum in Funktionsteilung bilden, haben die Abstimmung gemeinsamer Aktivitäten zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den letzten Jahren intensiviert. 2.4 ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Die Anzahl der Antworten geht über die Anzahl der betroffenen 16 Brandenburger Städte hinaus. Die Antworten beziehen sich daher vermutlich auch auf die Kooperationen innerhalb des Mittelbereiches monopolarer Mittelzentren. Konkrete Ausführungen in der Begründung gibt es nur für ein Städtepaar diese dann positiv. Räumliche Differenzierung des Zentrale Orte Systems Leitfrage 2.1 Soll das Zentrale-Orte-System ein einheitliches System für die gesamte Hauptstadtregion bleiben oder bedarf es künftig einer räumlichen Differenzierung zwischen Berlin, dem Berliner Umland und dem weiteren Metropolenraum? Wenn ja, weshalb? In der Mehrzahl der Antworten wird ein Bedarf zur räumlichen Differenzierung des Systemansatzes des Zentrale Orte Systems für die Berlin nahen und die Berlin fernen Gebiete gesehen. Die Bevölkerungsdichte, die demografische Entwicklung wie auch die Siedlungsstrukturen in den unterschiedlichen Teilräumen würden zu stark differieren, um diese mit einem einheitlichen Systemansatz ordnen zu können. Für das verdichtete Berliner Umland wird die Entwicklung einer neuen Methode der raumordnerischen Steuerung der Daseinsvorsorge für erforderlich gehalten, da dort die klassischen zentralörtlichen Funktionsüberhänge nur begrenzt erkennbar seien. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 25

26 Erforderlich gehalten wird von einem Teil der Stellungnehmenden auch die raumordnerische Ansprache von Ortsteilen und nicht nur von ganzen Gemeinden, um die Steuerung der Nahbereichsversorgung abbilden zu können. Übergemeindlich wirkende Versorgungsfunktionen Leitfrage 2.2 Sind übergemeindlich wirkende Versorgungsfunktionen in der Gemeinde benennbar, die einer raumordnerischen Steuerung bedürfen? Wenn ja, auf welche anderen Gemeinden wirken diese Versorgungsstrukturen? Bedürfen diese einer raumordnerischen Steuerung? Zu dieser Leitfrage gibt es nur wenige begründende Ausführungen. Als Mittelzentren festgelegte Städte konstatieren übergemeindlich wirkende Funktionen und sehen auch den Bedarf einer diesbezüglichen raumordnerischen Steuerung. Für die Nahbereichsebene werden nur einzelne Funktionen (insbesondere die medizinische Versorgung, Einzelhandel) benannt, die raumordnerisch gesteuert werden sollten. Erhofft wird dabei offenbar der Erhalt der Einrichtungen im Gegenpol zu den fachplanerischen oder privatwirtschaftlichen Standortentscheidungen. Von den Gemeinden eines Amtes wird die Entwicklung der künftigen Stromversorgung als raumordnerisch steuerungsbedürftig benannt. Innergemeindliche Funktionsschwerpunkte Leitfrage 2.3 Soll es raumordnerisch festgelegte innergemeindliche räumliche Funktionsschwerpunkte geben? Wenn ja, in welcher Form? Oder reichen die Instrumente der kommunalen Bauleitplanung aus? Während die Mehrzahl der Stellungnehmer die raumordenrische Festlegung innergemeindlicher Funktionsschwerpunkte, die bisher der Regionalplanung obliegt, für entbehrlich hält, wird eine solche innergemeindliche Schwerpunktsetzung von der Regionalplanung selbst für sinnvoll gehalten. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 26

27 5.3 Freiraumentwicklung Ausnahmeregelungen Freiraumverbund 3.1 Die Ausnahmeregelungen für die Realisierung bedeutsamer öffentlicher Vorhaben auch innerhalb des Freiraumverbundes waren für die Kommune/ für den Bezirk ausreichend, um eventuell entstehende Raumnutzungskonflikte zu lösen. 3.1 ja nein ja/nein Gesamt BE BB BU WMR ZO Nicht-ZO RPG HF RPG LS RPG OS RPG PO RPG UB Eine deutliche Mehrheit (zwei Drittel) der Stellungnehmenden hat der Aussage zugestimmt. Es wurde vereinzelt darauf hingewiesen, dass die Regelungen zwar grundsätzlich ausreichend seien, die Kulissen aber überprüft werden müssten. Viele Stellungnehmende haben keine Antwort abgegeben mit der Begründung, dass sie von dem dargelegten Sachverhalt bisher nicht betroffen waren. Die (zahlenmäßig wenigen) Begründungen zu den Antworten, die die bestehenden Regelungen als nicht ausreichend empfinden, sind sehr unterschiedlich. Während einigen Stellungnehmenden die Ausnahmeregelungen nicht differenziert genug seien und nicht weit genug gingen (beispielhaft werden Konversionsvorhaben genannt, die dadurch nicht umgesetzt werden konnten), wird von anderer Seite gefordert, dass Ausnahmeregelungen generell unzulässig sein sollten. In einem Fall wurde eine flexiblere und stärker auf den Einzelfall bezogene Betrachtung bei gewünschten gemeindlichen Inanspruchnahmen des Freiraumverbundes gefordert. Dies wurde damit begründet, dass sich die Kulisse des Freiraumverbundes aus qualitativ sehr unterschiedlich zu bewertenden Flächen zusammensetzt. Dem gegenüber wird aber auch gefordert, dass die Freiraumentwicklung in der Landesplanung stärker berücksichtigt, die vorhandenen Freiräume geschützt und keine abweichenden Regelungen zugelassen werden sollten. GL Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B 27

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