Fortschreibung Nahverkehrsplan für den Landkreis Mainz-Bingen

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1 Bericht Nahverkehrsplan Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund Teil B: Fortschreibung Nahverkehrsplan für den Landkreis Mainz-Bingen Auftraggeber: Landkreis Mainz-Bingen Postfach Ingelheim Auftragnehmer: PTV Planung Transport Verkehr AG Stumpfstraße Karlsruhe Beschlossen am 13. März. 2009

2 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Dokument-Informationen Dokument-Informationen Kurztitel Auftraggeber: Auftragnehmer: Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Landkreis Mainz-Bingen PTV Planung Transport Verkehr AG Auftrags-Nr.: Bearbeitet von: Lic.rer.reg. Irene Burger, Kevin Löhr Version: 02 Autor: Lic.rer.reg. Irene Burger Erstellungsdatum: zuletzt gespeichert: Speicherort: von PTV T:\Projekte\Nahverkehrsplan\ZRNN\Text_Termine\Bericht\5_ENDFASSUNG_ NACH_BESCHLUSS\05_B0_NVP_LK_MZB.doc PTV AG Apr/09 Seite 3/28

3 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Inhalt Inhalt 1 Einordnung in den Gesamtnahverkehrsplan Bestandsaufnahme Ergänzungen für den Landkreis Mainz- Bingen ÖPNV-Nachfrageströme Berufspendler Binnenverkehr Neubaugebiete Verkehrspolitische Ziele Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Erschließungsmängel Analyse der Erreichbarkeit Relationsbezogene Mängel Wichtige Umsteigehaltestellen Verknüpfung zum Individualverkehr (Park-and-ride / Bikeand-ride) Fähren 23 5 Anregungen der Gemeinden Maßnahmendefinition Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Abläufe im ÖPNV Kostenübersicht Anlagen Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Geplante Wohngebiete und Gewerbegebiete durch ÖPNV erschlossen 11 Tabelle 2: Geplante Wohngebiete und Gewerbegebiete noch keine ausreichende Nachfrage 12 Tabelle 3: Verkehrspolitische Ziele des Nahverkehrsplans Tabelle 4: Übersicht Maßnahmen Nahverkehrplan Tabelle 5: Erschließungsmängel im Landkreis Mainz-Bingen 15 Tabelle 6: Anregungen der Gemeinden 25 Tabelle 7: Kostenübersicht 29 PTV AG Apr/09 Seite 4/28

4 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Inhalt Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ein- und Ausbrechender Verkehr (Quellen/Ziele des ÖPNV außerhalb des Landkreises) 7 Abbildung 2: ÖPNV-Nachfrage - Zeitliche Verteilung des ausbrechenden Verkehrs aus dem LK Mainz-Bingen 8 Abbildung 3: ÖPNV-Nachfrage - Zeitliche Verteilung des einbrechenden Verkehrs in den LK Mainz-Bingen 8 Abbildung 4: Fahrgastaufkommen Binnenverkehr im Kreis Mainz- Bingen (Querschnitt) 9 Abbildung 5: Berufspendler Binnenverkehr Landkreis Mainz-Bingen (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2004) 10 Abbildung 6: Erschließungsradien westlicher Teil des Landkreises 16 Abbildung 7: Erschließungsradien östlicher Teil des Landkreises 17 Abbildung 8: Erreichbarkeit der Grundzentren 18 Abbildung 9: Relationen mit mangelhafter Bedienung zur VG Bodenheim 19 Abbildung 10: Relationen mit mangelhafter Bedienung zum Mittelzentrum Bingen 20 Abbildung 11: Wichtige Umsteigehaltestellen im Landkreis Mainz- Bingen 21 Abbildung 12: Park-and-ride-Anlagen im Landkreis Mainz-Bingen 22 Abbildung 13: Bike-and-ride-Anlagen im Landkreis Mainz-Bingen 23 PTV AG Apr/09 Seite 5/28

5 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Einordnung in den Gesamtnahverkehrsplan 1 Einordnung in den Gesamtnahverkehrsplan Der vollständige Nahverkehrsplan des Landkreises Mainz-Bingen besteht aus Teil A und B. Der Gemeinsame Nahverkehrsplan des RNN Teil A ist für das Verständnis des vorliegenden Nahverkehrsplan Teil B unverzichtbar. Ergänzt wird dies durch die Nahverkehrspläne der Städte Ingelheim (Teil B1) und Bingen (Teil B2). Im Gemeinsamen Nahverkehrsplan des RNN (Teil A) wird im Kapitel 1 die Bearbeitungsstruktur der Nahverkehrpläne im RNN dargestellt. Der vorliegende Nahverkehrsplan des Landkreises Mainz-Bingen ist demzufolge nur der Teil des Gemeinsamen Nahverkehrsplans, der die Festlegungen, Analyseergebnisse und Maßnahmen im Binnenverkehr des Kreises berührt. Die Bestandsaufnahme im Teil A beinhaltet bereits die meisten wichtigen Strukturdaten und Verkehrsangebote des Landkreises. Im vorliegenden Teil B werden nur diejenigen Größen genannt, die für den Kreis spezifisch sind. Das Anforderungsprofil für den ÖPNV soll für den gesamten RNN einheitlich sein. Die Mindestanforderungen an die Qualität des ÖPNV sind daher in Teil A dargelegt. Der Landkreis Mainz-Bingen hat hier innerhalb des Arbeitskreises mitgewirkt. In der Schwachstellenanalyse wird das ÖPNV-Angebot daraufhin überprüft, ob die im Anforderungsprofil festgelegten Mindeststandards erfüllt werden. Die festgestellten Schwachstellen werden hier dargelegt, soweit sie den Binnenverkehr des Landkreises Mainz-Bingen betreffen. Sie dienen als Grundlage für die Definition von Einzelmaßnahmen. Die Maßnahmen werden definiert und anhand des Anforderungsprofils auf ihre verkehrlichen Wirkungen geprüft, Kennziffern hinsichtlich zusätzlich entstehender oder eingesparter Fahrzeugkilometer werden berechnet und entstehende Kosten bzw. Einsparungen ermittelt. Um die Wirkungen auf die Fahrgastzahlen sowie entstehende Neuerlöse abzuschätzen, wird im Einzelfall eine Nachfrageprognose in Anlehnung an das Verfahren durchgeführt, das für die "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs" vorgeschrieben und an empirischen Untersuchungen geeicht ist. PTV AG Apr/09 Seite 6/28

6 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Bestandsaufnahme Ergänzungen für den Landkreis Mainz-Bingen 2 Bestandsaufnahme Ergänzungen für den Landkreis Mainz-Bingen 2.1 ÖPNV-Nachfrageströme Die Auswertungen zur ÖPNV-Nachfrage aus der Verbunderhebung 2003 sind im Teil A dargestellt. Im Folgenden werden einige weitere Ergebnisse erläutert, die den Landkreis Mainz-Bingen betreffen. Abbildung 1 zeigt die Quell- und Zielverkehre des Landkreises. Es zeigt sich die deutliche Verflechtung mit der Stadt Mainz, die auf den engen Beziehungen im Berufs-, Ausbildungs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr zum Oberzentrum hinweisen. In die Nachbarkreise Alzey-Worms und Bad Kreuznach bestehen erheblich kleinere aber immer noch deutliche verkehrliche Verflechtungen, weitere Ströme fließen auch in das rechtsrheinische Gebiet (zum Beispiel Wiesbaden, Frankfurt, Rüsselsheim). Die Verkehre vom und zum Landkreis Birkenfeld sind unerheblich. Quell-Ziel-Verkehr LK Mainz-Bingen 70,0% 65,0% 60,0% 50,0% Fahrgäste 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 12,6% 11,8% 10,0% 0,0% Stadt Mainz Alzey-Worms sonst Bad Kreuznach Quell-Ziel-Landkreis 0,3% 0,2% Birkenfeld Worms Abbildung 1: Ein- und Ausbrechender Verkehr (Quellen/Ziele des ÖPNV außerhalb des Landkreises) Abbildung 2 zeigt die zeitliche Verteilung der ausbrechenden Verkehre im ÖPNV über einen Schultag. Dabei wird die hohe Morgenspitze des ausbrechenden Verkehrs nach Mainz deutlich sowie niedriger auch in die Nachbarkereise, vor allem nach Alzey-Worms. Mittags zeigt sich eine weitere Spitze in die Landkreise Alzey- PTV AG Apr/09 Seite 7/28

7 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Bestandsaufnahme Ergänzungen für den Landkreis Mainz-Bingen Worms und Bad Kreuznach, was vor allem auf Rückfahrten im Schülerverkehr hinweist. Die ausbrechenden Verkehre nach Mainz bleiben nach der morgendlichen Spitze gleich bleibend hoch bis nach Uhr sonst Alzey-Worms Bad Kreuznach Stadt Mainz Fahrgäste vor nach 20 Zeit Abbildung 2: ÖPNV-Nachfrage - Zeitliche Verteilung des ausbrechenden Verkehrs aus dem LK Mainz-Bingen sonst Alzey-Worms Bad Kreuznach Stadt Mainz Fahrgäste vor nach 20 Zeit Abbildung 3: ÖPNV-Nachfrage - Zeitliche Verteilung des einbrechenden Verkehrs in den LK Mainz- Bingen Der einbrechende Verkehr in Abbildung 3 zeigt morgens eine geringe Spitze aus den anderen Landkreisen und der Stadt Mainz. Sehr deutlich ist die Mittagsspitze der Verkehre aus Mainz, die sich bis in den Nachmittag zieht und nur langsam abflacht. Dies deutet auf die starken Schülerverflechtungen mit Mainz hin, da die Schüler mittags zurück in den Landkreis fahren. Die Nachmittagsverkehre aus den anderen Landkreisen zeigen keine ausgeprägten Spitzen mehr. Die Verkehre aus den sonstigen Gebieten zeigen noch einmal eine deutlichere Spitze am Spät- PTV AG Apr/09 Seite 8/28

8 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Bestandsaufnahme Ergänzungen für den Landkreis Mainz-Bingen nachmittag und frühen Abend und weisen auf die zurückkehrenden Pendler vor allem aus den rechtsrheinischen Gebieten hin. Der Binnenverkehr im ÖPNV macht mit etwa 60 % des Gesamtverkehrsaufkommens den größten Teil der ÖPNV-Nachfrage aus. ÖPNV-Nachfrage / Schultag Erhebungsdaten 2003 < 10 Fahrten < 25 Fahrten < 50 Fahrten < 100 Fahrten < 200 Fahrten < 500 Fahrten > 500 Fahrten Abbildung 4: Fahrgastaufkommen Binnenverkehr im Kreis Mainz-Bingen (Querschnitt) Abbildung 4 zeigt die Fahrgastströme im ÖPNV an einem Schultag im Binnenverkehr des Kreises. Die stärksten Ströme zeigen sich in den Stadtverkehren sowie zwischen Nierstein und Oppenheim. Wichtige weitere Ziele sind Bodenheim, Heidesheim und Nieder-Olm. Viele Relationen sind von Strömen mit unter zehn täglichen Fahrgästen geprägt. Für die meisten Relationen zeigt sich jedoch eine klare Ausrichtung auf das nächstliegende Zentrum. 2.2 Berufspendler Binnenverkehr Abbildung 5 zeigt die Berufspendler (Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort mit allen Verkehrsmitteln ab fünf Pendlern) im Binnenverkehr. Die Quell-Ziel-Verkehre nach außerhalb des Landkreises sind in Abbildung A-12 im Anhang sowie im Teil A des gemeinsamen Nahverkehrsplans dargestellt. Die Berufspendler pendeln teilweise erheblich weiter als die Schüler. Vorwiegend sind sie auf Mainz und den rechtsrheinischen Raum ausgerichtet. Größere Pendlerströme im Binnenverkehr bestehen nur zu den Mittelzentren Bingen und Ingelheim. PTV AG Apr/09 Seite 9/28

9 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Bestandsaufnahme Ergänzungen für den Landkreis Mainz-Bingen Berufspendler Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2004 >5 bis >500 Quelle: Bundesversicherungsanstalt für Angestellt, 2004 Abbildung 5: Berufspendler Binnenverkehr Landkreis Mainz-Bingen (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2004) 2.3 Neubaugebiete Um die Entwicklung im Landkreis über die demographische Gesamtentwicklung (siehe Teil A) hinaus zu berücksichtigen, wurden vom Landkreis alle geplanten Neubaugebiete (Wohngebiete) und Gewerbegebiete zusammengestellt. Hier können Gebiete in bislang nicht mit dem ÖPNV erschlossenen Bereichen entstehen, die in der ÖPNV-Planung der nächsten Jahre berücksichtigt werden sollen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Der Planungshorizont für die Bebauung mit Wohnnutzung sollte im Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans liegen Bei Gewerbegebieten sollte nicht nur eine Ausweisung des Gewerbegebiets vorliegen, es soll auch bereits angemessen genutzt werden und Gewerbeansiedlungen im Planungshorizont absehbar sein. Die Größe des Gebiets sollte so sein, dass ein angemessenes Potenzial für eine ÖPNV-Anbindung vorliegt. Dies betrifft Beschäftigtenzahlen oder auch Einwohnerzahlen in Wohngebieten. Diese angemessene Größe muss im Einzelfall beurteilt werden und hängt vom Aufwand für eine Erschließung mit dem ÖPNV ab. Die in Tabelle 1 dargestellten Gebiete werden im Landkreis geplant: PTV AG Apr/09 Seite 10/28

10 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Bestandsaufnahme Ergänzungen für den Landkreis Mainz-Bingen Ortsgemeinde Lage / Name Größe und Stand der Bebauung Bodenheim Kapelle (südlich Ortslage) 54 Grundstücke frei, 130 sind bebaut, Hochbau läuft Budenheim Wäldchenloch 250 Wohneinheiten Dorn-Dürkheim Essenheim Gau-Algesheim Harxheim Heidesheim Klein-Winternheim Nackenheim Hinter der Kirche (nordwestlich Ortslage) Domherrngärten (östlich Ortsrand) Sandkaut (westlich von Gau- Algesheim) Über Rück I + II (südlich Ortsrand) Trift ; OT Heidenfahrt, nördlich Ortsrand, östlich K 18 Südlich Quellborn (Hechtsheimer Berg) Wiesendeichweg (nördlich Ortslage) 65 Grundstücke 200 Wohneinheiten 80 Wohneinheiten 108 Grundstücke, Hochbau läuft 100 Wohneinheiten 150 Wohneinheiten 120 Grundstücke, Hochbau läuft Nieder-Olm Weinberg II (östlicher Stadtrand) 260 Wohneinheiten Nieder-Olm Gewerbepark (westlich A63) 100 Grundstücke Oppenheim Krämereck Süd (südlich vorh. Neubaugebiet) 50 Grundstücke Schwabenheim Sonnenberg (südöstlich) 54 Grundstücke, Hochbau läuft Sörgenloch Oberweide Süd (Südwestlich Ortsrand) 63 Grundstücke Sprendlingen Westlich der Ortslage 90 Grundstücke Sprendlingen Östlich der Ortslage 450 Grundstücke in kleinen Abschnitten langfristig Stadecken-Elsheim In den Acht Morgen (zwischen den Ortsteilen) 150 Wohneinheiten Wolfsheim Südlich der Ortslage 60 Grundstücke Zornheim Erw. Pfortengewann 150 Wohneinheiten Tabelle 1: Geplante Wohngebiete und Gewerbegebiete durch ÖPNV erschlossen Die genannten geplanten Gebiete sind alle durch den ÖPNV erschlossen. Nicht ausgewiesen sind hier Neubaugebiete in Bingen und Ingelheim. Diese werden in jeweiligen Nahverkehrsplänen dargestellt. Folgende Gebiete (Tabelle 2) sind noch nicht mit dem ÖPNV erschlossen. Sie weisen derzeit allerdings auch noch keine Einwohner- oder Beschäftigtenzahlen auf, die groß genug wäre, um eine Erschließung notwendig zu machen. Daher sollen sie in den nächsten Jahren hinsichtlich ihrer zu erwartenden Einwohnerzahl PTV AG Apr/09 Seite 11/28

11 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Verkehrspolitische Ziele beobachtet und Erschließung bei entsprechender zu erwartender Nachfrage geprüft werden. Ortsgemeinde Lage / Name Größe Budenheim Wiesmoorer / Gonsenheimer Str. Teil 1 73 Wohneinheiten Heidesheim In der Sommeraue ; östl. K 18 zwischen Heidesheim und Wackernheim Georgenflur ; nördl. Ostrand, östl. K Wohneinheiten 200 Wohneinheiten Jugenheim Laukenstein IV Keine Angaben Ober-Olm Pfannenstiel IV-VI Keine Angaben Stadecken - Elsheim Gewerbegebiet Peterswiese Keine Angaben Tabelle 2: Geplante Wohngebiete und Gewerbegebiete noch keine ausreichende Nachfrage 3 Verkehrspolitische Ziele Das Nahverkehrsgesetz des Landes hat mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV vorgegeben, dass der Aufgabenträger eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen sicherzustellen hat, wobei auch in dünn besiedelten Räumen eine Grundversorgung gewährleistet sein soll ( 2, Abs. 1, NVG). Der Begriff einer Grundversorgung oder einer ausreichenden Verkehrsbedienung ist allerdings in den maßgeblichen Gesetzen und Verordnungen (NVG, PBefG, EU-VO) inhaltlich nicht weiter festgelegt. Der jeweilige Kontext ergibt jedoch und dies entspricht der vorherrschenden Gesetzesinterpretation dass ausreichende Verkehrsbedienung nicht vom ÖPNV- Angebot, sondern von der ÖPNV-Nachfrage her zu interpretieren ist. Dies insbesondere, da nach den Vorgaben von Nahverkehrsgesetz und Personenbeförderungsgesetz Verkehrsleistungen möglichst eigenwirtschaftlich zu erbringen sind. Bei einer linien- oder gemeindebezogenen Betrachtung des ÖPNV-Angebots ist zu prüfen, ob Bedienungsdefizite festzustellen sind. Hierzu wird das Status-quo-Angebot hinsichtlich einer Mindestbedienung bewertet. Empfehlungen für eine solche Mindestbedienung sind nicht in den Gesetzestexten (NVG, PBefG, EU-VO) festgelegt, müssen also aus der Fachdiskussion abgeleitet werden, Eine Bewertung nach Mindestbedienungskriterien hat damit zunächst analytischen Charakter. Für die Zielvorstellungen des Landkreises sind aber über Mindestbedienungskriterien hinausgehende allgemeine Bedienungsstandards zu entwickeln. Diese stellen eine Zielvorgabe dar, an der das zukünftige ÖPNV-Zielsystem zu orientieren ist, Diese Bedienungsstandards sind durch Angebotselemente bestimmt, so dass hier die Gemeinwirtschaftlichkeit gegeben sein kann. PTV AG Apr/09 Seite 12/28

12 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Verkehrspolitische Ziele Vor diesem Hintergrund legt der Kreis seine verkehrspolitischen Ziele fest, die im wesentlichen bereits bei der Erstellung des NVP 1997 definiert wurden und weiterhin gelten: Verkehrspolitische Ziele Sicherstellung einer Mindestbedienung in den defizitären Bereichen des Kreises Bedarfsgerechte Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Rahmen eines Taktverkehrs ÖPNV-Verfügbarkeit auch in Neben- und Schwachlastverkehrszeiten Abstimmung und Verknüpfung zwischen Regionalbus und Bahn zur Schaffung abgestimmter Transportketten Festlegung einer Hierarchie des Busnetzes und der Verkehrsprodukte Integration des freigestellten Schülerverkehrs in einem möglichst großen Umfang Verbesserung von Qualität und Escheinungsbild des ÖPNV bei Fahrzeugen und Haltestellen Darstellung des ÖPNV-Angebotes für die Bevölkerung (zum Beispiel kreisbezogener Fahrplan) Gültigkeit weiterhin und Umsetzung Ziel ist weiterhin gültig, im Rahmen der wirtschaftlichen Machbarkeit Partiell umgesetzt durch Einführung der Regio- Linien Ziel ist weiterhin gültig, im Rahmen der wirtschaftlichen Machbarkeit Ziel ist weiterhin gültig, im Anforderungsprofil festgelegt Ziel ist weiterhin gültig, teilweise ist es bereits umgesetzt durch Einführung der RegioLinien und alternativer Bedienungsformen Weitestgehend umgesetzt, es bestehen nur noch wenige freigestellte Schülerverkehre Wird fortlaufend umgesetzt, als Ziel ist es weiter zu verfolgen und im Anforderungsprofil festgelegt Fahrplanbuch des Verbundes sowie Internet- Fahrplanauskunft wurden eingeführt Initiativen zur Vorbereitung eines Verkehrsverbundes RNN Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund wurde eingeführt Tabelle 3: Verkehrspolitische Ziele des Nahverkehrsplans 1997 Die verkehrspolitischen Zielsetzungen und die daraus abzuleitenden Maßnahmen haben das Ziel, eine Stärkung des ÖPNV und damit verbunden eine Erhöhung des ÖPNV-Anteils im Modal Split im Landkreis herbeizuführen. Die Präzisierung und Spezifizierung der verkehrspolitischen Ziele erfolgt im weiteren durch die Festlegung von Bedienungsstandards und Qualitätsmerkmalen (Anforderungsprofil). Zusammenfassend wurden aus den politischen Zielen heraus für den NVP 1997 folgende Maßnahmen definiert: PTV AG Apr/09 Seite 13/28

13 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Maßnahme Einrichtung von hochwertigen Regio-Linien und Regionalen Ergänzungslinien überwiegend im 60 Minuten-Grundtakt Stand der Umsetzung Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Die RegioLinien wurden eingeführt (640: Ingelheim Nieder-Olm, 650: Mainz-Sprendlingen, 660: Mainz-Alzey). Die regionalen Ergänzungslinien sind teilweise auf den Schülerverkehr ausgerichtet und nicht stringent getaktet. Angebotsverbesserungen im defizitären Bereichen (Bereiche Bacharach und VG Guntersblum) Ergänzende Maßnahmen: Anwohnerparken Innenstadt Parkraumbewirtschaftung ÖPNV-Beschleunigung Anwohnerparken in der Innenstadt wurde nicht umgesetzt Parkraumbewirtschaftung wurde weiterentwickelt ÖPNV-Beschleunigung Tabelle 4: Übersicht Maßnahmen Nahverkehrplan 1997 Eine detaillierte Darstellung der geplanten Maßnahmen ist dem Nahverkehrsplan 1997 zu entnehmen. 4 Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Auf der Basis des Anforderungsprofils (siehe Teil A) wurde die Schwachstellenanalyse durchgeführt. Die Methodik ist im Kapitel 4 des Gesamtnahverkehrsplans beschrieben. Die Ergebnisse für den Kreis Mainz-Bingen werden im Folgenden dargestellt Erschließungsmängel Die Erschließungsmängel beziehen sich auf die Entfernung der Haltestellen zu den Siedlungen. Die meisten Bereiche werden durch die vorhandenen Haltestellen gut erschlossen, wenn auch Bedienungszeiten und Fahrtenhäufigkeit nicht immer ausreichend sind. Dies wird jedoch im Zuge der relationsbezogenen Analysen bewertet. Den Analysen zur Erschließung sind folgende Haltestellenradien zu Grunde gelegt: Bahnhof Bushaltestelle Zentrum 1000m m Gemeinde 1000m 600m Die Erschließungslücken wurden im Einzelfall geprüft und im Arbeitskreis diskutiert. Dadurch konnten eine Reihe von Erschließungsmängeln bereits ausgeschlossen werden. Die in Tabelle 5 genannten Mängel wurden vertieft untersucht. In Abbildung 6 und Abbildung 7 sind alle Erschließungsradien sowie die Mängel dargestellt. PTV AG Apr/09 Seite 14/28

14 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Nr. Ort Raum Mangel Anmerkung 1 Ockenheim Südöstlicher Ortsteil (Bergstraße/Helmerichstraße Fußweg bis zur nächsten Haltestellen bis zu m Wenig Nachfragepotenzial wegen sehr lockerer Bebauung Maßnahme wird definiert 2 Nackenheim Bestehendes Wohngebiet und Neubaugebiet Wiesendeichweg zwischen Wiesendeich und In den Haferwiesen sowie Wohngebiet Südlich der Mainzer Straße Durch bestehende Bushaltestellen nicht erschlossen. Lage im Erschließungsbereich des neuen Bahnhofs Maßnahme wird definiert 3 Zornheim Kurt-Schumacher- Straße / Burgunderstraße Durch bestehende Bushaltestellen nicht erschlossen. Verbesserung durch Stichfahrt nicht möglich. Zusätzliche Haltestelle auf der Ebersheimer Straße wegen schwieriger Zuwegung nicht sinnvoll. Die Einzelhaus-Bebauung und die Bevölkerungsstruktur lässt auf sehr geringe Potenziale schließen. Daher wird keine Maßnahme definiert. 4 Mommenheim Bereich Bacchusweg und Römerring Durch bestehende Bushaltestellen nicht erschlossen. Maßnahme wird definiert Tabelle 5: Erschließungsmängel im Landkreis Mainz-Bingen PTV AG Apr/09 Seite 15/28

15 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse 1 Haltestelleneinzugsbereich 1000m Schiene 400m 600m Zentrum Region Abbildung 6: Erschließungsradien westlicher Teil des Landkreises PTV AG Apr/09 Seite 16/28

16 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Haltestelleneinzugsbereich 1000m Schiene 400m 600m Zentrum Region Abbildung 7: Erschließungsradien östlicher Teil des Landkreises PTV AG Apr/09 Seite 17/28

17 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Analyse der Erreichbarkeit Die Analyse der Erreichbarkeit der Mittelzentren wird im Teil A erläutert. Hier wird die Erreichbarkeit der Grundzentren analysiert, in denen die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs gedeckt werden. Zunächst wird festgestellt in welcher Zeit das nächste Grundzentrum erreicht wird. Erreichbarkeit der Grundzentren mit dem ÖPNV Grundzentrum (und höhere Zentren) < 5min < 10min < 15min < 20min < 25min < 30min < 35min < 40min < 45min < 50min > 50min Abbildung 8: Erreichbarkeit der Grundzentren Es zeigt sich, dass von allen Orten aus in kurzer Zeit (in der Regel maximal 30min) das nächste Grundzentrum erreicht wird. Hier ist jedoch die Häufigkeit der angebotenen Fahrten noch nicht berücksichtigt Relationsbezogene Mängel Die relationsbezogenen Mängel ergeben sich aus der Analyse, die in Teil A beschriebene wird: Bedienungshäufigkeit in den einzelnen Verkehrszeiten des Tages, Beförderungszeit im Vergleich zur Fahrzeit mit dem Pkw Umsteigehäufigkeit Dabei liegt die Kategorisierung der Verkehrsrelationen nach Achsen, Verbindungen und Verflechtungen zu Grunde, die in Abhängigkeit von der Bedeutung der Relation (Versorgungsbereich der zentralen Orte und Gesamtnachfragepotenzial) festgelegt wird. PTV AG Apr/09 Seite 18/28

18 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Hierbei zeigten sich folgende Mängel: Verflechtungen zwischen Bodenheim nach Gau-Bischofsheim und Harxheim Die Richtung von Bodenheim nach Harxheim wird nicht direkt bedient (Linie 662), es ist nur eine Umsteigeverbindung über Mainz Hbf. mit sehr langer Beförderungszeit vorhanden. Der Versorgungs- und Pendlerverkehr nach Mainz wird mit der stündlichen RegioLinie 660 ausreichend gut bedient. Harxheim und Gau-Bischofsheim gehören aber zur Verbandsgemeinde Bodenheim, das nur schwierig mit dem ÖPNV erreichbar ist. Die Nachfrage ist jedoch gering und ein bereits vorhandenes Angebot wurde vor einigen Jahren eingestellt. Aus den Gemeinden bestehen gelegentlich Anfragen nach einem Angebot. Abbildung 9: Relationen mit mangelhafter Bedienung zur VG Bodenheim PTV AG Apr/09 Seite 19/28

19 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Verflechtungen zwischen Breitscheid und Manubach zum Mittelzentrum Bingen Von Breitscheid und Manubach nach Bingen bestehen schlechte Verknüpfungen der Buslinien an RB in Niederheimbach und Bacharach (633/635). Die Buslinien verkehren im Schülerverkehr und sind auf die Schulanfangszeiten abgestimmt. Abbildung 10: Relationen mit mangelhafter Bedienung zum Mittelzentrum Bingen PTV AG Apr/09 Seite 20/28

20 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Wichtige Umsteigehaltestellen Auf Basis der Verbunderhebungsdaten wurden Haltestellen und Bahnhöfe ermittelt, die wichtige Umsteigehaltestellen im Landkreis sind. An diesen sollen die Anschlüsse zwischen den Linien zumindest in Lastrichtung gut abgestimmt sein mit maximal 10 Minuten Umsteigezeit und flexiblen Reaktionsmöglichkeiten auf Verspätungen. Die Haltestellen und Bahnhöfe sind in Abbildung 11 dargestellt. Abbildung 11: Wichtige Umsteigehaltestellen im Landkreis Mainz-Bingen PTV AG Apr/09 Seite 21/28

21 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Verknüpfung zum Individualverkehr (Park-and-ride / Bike-and-ride) Park-and-ride In den in Abbildung 12 dargestellten Orten sind P+R-Anlagen an den Bahnhöfen vorhanden. Sie werden hinsichtlich ihrer Auslastung dargestellt. Es zeigt sich, dass an allen wichtigen Bahnhöfen P+R-Anlagen vorhanden sind, sie jedoch zum Großteil nicht ausreichen. Folgende Maßnahmen sind bereits vorgesehen: Gau-Algesheim: Erweiterung ist in Planung Guntersblum: Erweiterung ist in Planung Gensingen-Horrweiler: Erweiterung ist beabsichtigt Bodenheim: Erweiterung nicht möglich Nieder-Olm: Erweiterung nicht möglich Nierstein: Erweiterung ist möglich und wird empfohlen teilweise ausgelastet voll ausgelastet Trechtingshausen Gau-Algesheim Ockenheim Kl. Winternheim Nieder-Olm Gensingen-H. Sprendlingen Heidesheim Bodenheim Nierstein Wörrstadt Albig Guntersblum Alzey Abbildung 12: Park-and-ride-Anlagen im Landkreis Mainz-Bingen PTV AG Apr/09 Seite 22/28

22 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Ergebnisse der Schwachstellenanalyse Bike-and-ride Zur Auslastung der in Abbildung 13 dargestellten Bike-and-ride-Anlagen liegen keine Untersuchungen vor Ergänzung von Fahrradabstellplätzen an den Park-and-ride-Anlagen in Sprendlingen und Heidesheim sollte geprüft werden. Zu prüfen ist die Errichtung zusätzlicher Anlagen in den Mittelzentren Bingen und Oppenheim Trechtingshausen Ockenheim Gau-Algesheim Kl. Winternheim Bodenheim Gensingen-H. Nieder-Olm Nierstein Wallertheim Wörrstadt Albig Guntersblum Alzey Abbildung 13: Bike-and-ride-Anlagen im Landkreis Mainz-Bingen Fähren Zusätzlich zum straßengebundenen ÖPNV unterstützt der LK Mainz-Bingen derzeit die Tarifkooperation der Fährbetriebe (Einbindung in den RNN-Tarif). Eine weitergehende tarifliche Integration und eine Ausweitung der Bedienungszeiten der Fähren werden angestrebt. PTV AG Apr/09 Seite 23/28

23 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Anregungen der Gemeinden 5 Anregungen der Gemeinden Wie in Teil A Kapitel 6.1 beschrieben, wurden die Gemeinden hinsichtlich ihrer Anregungen zum Nahverkehrplan befragt. Nach Aussortierung von Fragen, die nicht die Aufgabenträgerschaft des Landkreises betreffen, verbleiben die in Tabelle 6 aufgelisteten Anregungen und Wünsche, die für den Nahverkehrsplan näher geprüft wurden. Gemeinde Anregung Anmerkung Stadt Nieder- Olm Vorschlag für neue Verbindung : Mainz-Lerchenberg - Klein-Winternheim - Ober-Olm - Baugebiet Weinberg II - Nieder-Olm Baugebiet Weinberg weitestgehend erschlossen, nur Randbereich nicht. Vorläufig wird keine Maßnahme verfolgt Gemeinde Nierstein Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim Ortsgemeinde Heidesheim Verbindung Nieder-Olm - Zornheim - Mainz (ggf. Mainz-Ebersheim) zur Anbindung von Nieder-Olm an die Gewerbegebiete in Mainz-Hechtsheim und -Ebersheim Anschluss des Ortsteil Schwabsburg an den ÖPNV Bessere Hinweise bezüglich der Fahrpläne im Allgemeinen und im Internet Anbindung des Welzbachtals (Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim) auch nach 19 Uhr und am Wochenende Ausdehnung der Bedienung im Ortsteil Heidenfahrt auf einen Stundentakt, auch am Wochenende (ist im Rahmen des Rheinauenprojekts zu beliebtem Ausflugsziel geworden) ggf. durch Verlängerung der Linie 58 von Wackernheim über Heidesheim (Sitz der VGV) um Heidenfahrt besser anzubinden. Dafür wären keine alternierenden Fahrten der RegioLinie 620 nach Wackernheim / Heidesheim mehr nötig Siehe Teil A Kap. 6.2 Potenzial- und Kostenabschätzung für Verlängerung der Linie 66 von Zornheim nach Nieder-Olm. (Auch im Nahverkehrsplan Mainz angedacht) Ortsteil wird seit zwei Jahren in der HVZ bedient Einstufung der Relationen zu den Orten als Verflechtung, Bedienung nach nur bei entsprechender (wirtschaftlicher) Nachfrage denkbar (heute letzte Fahrt Uhr). Wegen der geringen Nachfrage ist eher eine Bedienung mit alternativen Bedienungsformen denkbar, die Finanzierung ist nicht geklärt Heidenfahrt ist entsprechend dem Anforderungsprofil zunächst ausreichend bedient. Die Relation zwischen Heidenfahrt und Heidesheim wird als Verflechtung eingestuft, da Heidenfahrt keine eigene zentrale Bedeutung aufweist. Dies bedeutet gemäß dem Anforderungsprofil, dass zunächst eine Mindestbedienung nur zu den Schülerverkehrszeiten (Schulanfangs- Schulschluss) notwendig ist. Jedoch sieht das Anforderungsprofil vor, dass auch in den übrigen Zeiten Fahrten gefordert werden können, wenn eine entsprechende Nachfrage vorliegt. Diese wäre aufgrund der vergleichsweise großen Ortsgröße und der Lage im Verdichtungsraum um Mainz und Wiesbaden zu begründen. PTV AG Apr/09 Seite 24/28

24 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Maßnahmendefinition Gemeinde Anregung Anmerkung Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum Die Linie 663 soll über den ganzen Tag vertaktet werden und in den RLP-Takt eingebunden werden und eine einheitliche Linienführung erhalten Die Orte westlich von Guntersblum sind durch Verflechtungen eingebunden, die Linie 663 bedient vorwiegend Schülerverkehr. So weit die Anforderungen des Schülerverkehrs dies zulassen, wurden die Anregungen bereits umgesetzt Guntersblum soll besser in das Liniennetz eingebunden werden, auch der Bahnhof soll durch die Busse bedient werden Anfahren des Bahnhofs durch die Buslinien ist grundsätzlich sinnvoll. Ausrichtung der Linie 663 ist aber eher auf den Bahnhof Oppenheim Die Versorgung erfolgt eher in Oppenheim, daher ist umlauftechnisch eine Ausrichtung zusätzlich nach Guntersblum nicht möglich Für die Versorgungslücken (z.b. Wochenende) sollen ergänzende Angebote (Ruftaxen etc.) eingerichtet werden. Unter Umständen ist auch eine Kooperation von Verbandsgemeinden möglich. Die Angebote von RNN und VRN sollen untereinander abgestimmt werden, besonders die Linien 435 und 432 Tabelle 6: Anregungen der Gemeinden 6 Maßnahmendefinition 6.1 Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen Für den Landkreis Mainz-Bingen wurden auf Basis der Schwachstellenanalyse folgende Maßnahmen geprüft und hinsichtlich ihrer Wirkungen untersucht. Nach einer ersten Abschätzung der Kosten und des Nutzens wird eine Priorisierung vorgenommen: Priorität 1: Vorrangiger Handlungsbedarf: Umsetzung zeitnah vorgesehen Priorität 2: Mittlerer Handlungsbedarf: Umsetzung nach weiteren Prüfungen im Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans vorgesehen Priorität 3: Nachrangiger Handlungsbedarf, Umsetzung nur bei ausreichenden Mitteln oder entsprechender Nachfrage vorgesehen PTV AG Apr/09 Seite 25/28

25 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Maßnahmendefinition Maßnahmen Priorität 1: Maßnahmen mit vorrangigem Handlungsbedarf werden im Landkreis Mainz-Bingen derzeit nicht gesehen. Maßnahmen Priorität 2: Erschließung Nackenheim: Bestehendes Wohngebiet und Neubaugebiet Wiesendeichweg zwischen Wiesendeich und In den Haferwiesen Eine Bedienung des Bereichs wird zur Zeit durch den Bahnhof sichergestellt, der die Verbindung zu den wichtigsten Zielen (Mainz, Oppenheim) der Fahrgäste sicherstellt. Eine feinere Erschließung wird aufgrund der neuen Schulstandorte und Schülerverkehre neu geprüft. Erschließung Mommenheim Bereich Bacchusweg und Römerring Die Erschließung des nördlichen Bereichs von Mommenheim ist grundsätzlich durch einen zusätzlichen Halt der RegioLinie 660 (Mainz-Alzey) möglich. Eine alternative Linienführung ist nicht machbar. Für die Einrichtung einer Haltestelle wären in diesem Bereich der Gaustraße Fußwege an den Straßenrändern sowie Querungshilfen durch eine Lichtsignalanlage notwendig. Die Infrastrukturkosten für die Gemeinde sind daher erheblich. Die Entscheidung darüber ist letztlich von der Gemeinde zu treffen. Verbesserte Bedienung zwischen Bodenheim und Gau-Bischofsheim / Harxheim: Zur Behebung des Mangels wurde geprüft, in wie weit eine Direktverbindung möglich ist. Notwendig wären Verbindungen im Versorgungsverkehr, also außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Daher wurde eine Bedienungshäufigkeit von zwei Fahrtenpaaren zu Grunde gelegt. Sie sollen vormittags und nachmittags jeweils einer Hinund Rückfahrt stattfinden, zwischen denen genügend zeitlicher Abstand herrscht, um die Besorgungen erledigen zu können. Bei einer Strecke von etwa 6 km und 15 Minuten Fahrzeit entstehen dadurch jährliche Kosten von etwa Euro. Die Nachfragepotenziale sind jedoch niedrig einzuschätzen. Zwar haben die beiden Orte gemeinsam etwa Einwohner, das Hauptziel für den Versorgungsverkehr dürfte jedoch Mainz sein, das durch das vorhandene Angebot mit dem ÖPNV gut erreichbar ist. Daher wird vorgeschlagen, die Bedienung durch ein Ruftaxi sicherzustellen, das je nach Nachfrage eventuell nur an ausgewählten Wochentagen verkehrt. Die Kosten für ein Ruftaxi-Angebot sind schwierig abzuschätzen, da sie direkt abhängig sind von der Häufigkeit der Nutzung des Angebots. PTV AG Apr/09 Seite 26/28

26 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Maßnahmendefinition Maßnahmen Priorität 3: Erschließung Ockenheim Zur Erschließung des südlichen Bereichs von Ockenheim (Helmerichstraße, Bergstraße) ist eine Verlängerung der Fahrten der Linie 601 denkbar, die in Ockenheim beginnen und enden. Dies betrifft etwa acht Fahrtenpaare pro Tag, die zwei weitere Haltestellen im neu erschlossenen Bereich bedienen könnten. Aufgrund des engen Fahrplans der Linie 601 ist hierfür jedoch mit Kosten von ca Euro pro Jahr zu rechnen, da ein zusätzliches Fahrzeug benötigt würde. Die Nachfrage in dem Bereich ist jedoch aufgrund der lockeren Bebauung mit geringer Einwohnerdichte gering. Daher hat die Maßnahme nachrangige Priorität. Verbesserte Bedienung zwischen Breitscheid / Manubach und Bingen Breitscheid ist mit 150 Einwohnern ein sehr kleiner Ort, der jedoch eine sehr schlechte Verbindung nach Bingen aufweist. Die Buslinie 635 ist auf den Schülerverkehr ausgerichtet und bietet daher keinen Anschluss an die Bahn am Bahnhof Bacharach. Obwohl aufgrund der Fahrplanlagen der Bahn eine Busverbindung möglich wäre, die ankommende und abfahrende Züge von/nach Bingen bedient, werden zusätzliche Busfahrten nicht vorgesehen. Bei vier Fahrtenpaaren ist mit Kosten von ca Euro zu rechnen. Manubach hat 350 Einwohner und ist ebenfalls schlecht mit dem zugehörigen Mittelzentrum Bingen verbunden. Der Anschluss an die Bahn über die Buslinie 633 ist ebenfalls schlecht abgestimmt. Nur einzelne Fahrten bieten kurze Übergangszeiten in Niederheimbach oder Bacharach. Für eine Busverbindung mit zusätzlichen Fahrten nach Niederheimbach ist für vier Fahrtenpaare mit Kosten von jährlich ca Euro zu rechnen. Die Nachfragepotenziale sind jedoch auch hier sehr gering, da ebenso wie im Falle von Breitscheid nur ein verhältnismäßig kleiner Ort erschlossen wird. Daher wird in beiden Fällen eine Bedienung durch Ruftaxi empfohlen. Hierbei sollten einige Fahrplanfahrten angeboten werden, die auf die Bahn abgestimmt sind. Da dies ein zusätzliches Angebot ist, ist je nach Nutzung mit Zusatzkosten zu rechnen. 6.2 Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Abläufe im ÖPNV Für die Verkehrsunternehmen und die Fahrgäste können im Linienbetrieb eine Reihe von Störungen des verkehrlichen Ablaufs auftreten, zum Beispiel Stauanfälligkeit auf Strecken, Sicherheitsprobleme beim Fahrgastwechsel. Diese Störungen können in vielen Fällen durch Maßnahmen der zuständigen Kommunen behoben werden, beispielsweise von sichere Querungsmöglichkeiten an Haltestellen PTV AG Apr/09 Seite 27/28

27 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Maßnahmendefinition ausreichende Aufstellflächen für wartende Fahrgäste an Haltestellen ausreichende Aufstellflächen für Busse an Haltestellen Busspuren ÖPNV - Bevorrechtigung durch Lichtsignalanlagen Für die Linien im Landkreis Mainz-Bingen wurden vom Verkehrsunternehmen folgende Problempunkte benannt: Verkehrsbehinderungen von Gau-Bischofsheim bis Hechtsheim im morgendlichen Berufsverkehr durch lange Rückstaus (Linie 660) Eine Lösungsmöglichkeit besteht im Bau einer Busspur (größtenteils auf Mainzer Stadtgebiet) Haltestellensituation Nierstein Realschule (Linie 662): Durch die Vergrößerung der Schule ist die Haltestellensituation unzumutbar, insbesondere an der Haltestelle Rathaus. Eine Lösung wird im Ausbau der Haltestelle Realschule an der Rundsporthalle durch die Schaffung zusätzlicher Halte- und Aufstellflächen gesehen. PTV AG Apr/09 Seite 28/28

28 Nahverkehrsplan LK Mainz-Bingen Kostenübersicht 7 Kostenübersicht Die Kosten für die Maßnahmen sind nur teilweise direkt abschätzbar, da sie in vielen Fällen abhängig sind von infrastrukturellen Notwendigkeiten oder einer nur schwer bezifferbaren Nachfrage, insbesondere für Rufverkehre. Maßnahmen Priorität 1 Vorrangiger Handlungsbedarf: Umsetzung zeitnah vorgesehen keine Maßnahmen definiert Maßnahmen Priorität 2 Mittlerer Handlungsbedarf: Umsetzung nach weiteren Prüfungen im Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans vorgesehen Erschließung Nackenheim Erschließung Nackenheim: Bestehendes Wohngebiet und Neubaugebiet Wiesendeichweg zwischen Wiesendeich und In den Haferwiesen Eine feinere Erschließung wird geprüft. Kosten noch nicht abschätzbar, da erneute Prüfung erst vorgesehen ist Erschließung Mommenheim Bereich Bacchusweg und Römerring Zusätzlicher Halt der RegioLinie 660 (Mainz-Alzey). Dafür im Bereich der Gaustraße Fußwege an den Kosten für Infrastruktur nicht abschätzbar / Straßenrändern sowie Querungshilfen durch eine Abhängig von Art der notwendigen Lichtsignalanlage notwendig. (Infrastrukturkosten für die Querung Gemeinde) Verbesserte Bedienung zwischen Bodenheim und Gau-Bischofsheim / Harxheim: Zwei Fahrtenpaare pro Tag im Linienverkehr ca Euro pro Jahr Bei Bedienung durch Ruftaxi ist Testphase notwendig, um sinnvolle Angebotsfrequenz zu ermitteln. Nutzung ist schwer Oder Ruftaxi ggf. an ausgewählten Wochentagen abzuschätzen. Erfahrungswerte liegen bei einem Zuschuss von 6-10 Euro je Fahrgastfahrt Maßnahmen Priorität 3 Nachrangiger Handlungsbedarf: Umsetzung nur bei ausreichenden Mitteln oder entsprechender Nachfrage vorgesehen Erschließung Ockenheim Zur Erschließung Helmerichstraße, Bergstraße durch Verlängerung der Fahrten der Linie 601 für acht Fahrtenpaare pro Tag im Linienverkehr Euro Verbesserte Bedienung zwischen Breitscheid / Manubach und Bingen Vier Fahrtenpaaren pro Tag im Linienverkehr Bereich Breitscheid Euro Vier Fahrtenpaaren pro Tag im Linienverkehr Bereich Manubach/ Niederheimbach Euro Oder Ruftaxi abgestimmt auf Bahn Zuschuss von 6-10 Euro je Fahrgastfahrt Tabelle 7: Kostenübersicht PTV AG Apr/09 Seite 29/28

29 Anlage zum Nahverkehrsplan des Landkreises Mainz-Bingen Dokumentation der Anhörung im Kreistag zum Nahverkehrsplan des Landkreises Mainz-Bingen

30 Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Mainz-Bingen vom TOP/Betreff/Drucksache-Nr. Öffentlicher Teil 7.3 Durchführung einer Anhörung ''ÖPNV und Nahverkehrsplan im Landkreis Mainz-Bingen'' - Kreistagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FWG - Vorlage: VIII/1598/2008 Mitglied Rückert (Bündnis 90/ Die Grünen) erklärt, dass es sich beim öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) um eine bedeutsame Aufgabe handele. Aufgrund dessen sollte der Nahverkehrsplan öffentlich in den Kreisgremien behandelt werden. Es sollten langfristige verkehrspolitische Ziele wie z.b. die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs sowie die Fortführung der S-Bahn-Linie von Frankfurt über Mainz nach Bingen besprochen und festgelegt werden. Vor diesen Überlegungen sollte jedoch eine Anhörung von Experten erfolgen, um Informationen und Anregung zur Gestaltung des ÖPNV im Landkreis Mainz- Bingen zu erhalten. Mitglied Fleischmann (CDU) erklärt, dass die Förderung des ÖPNV auch für CDU-Fraktion ein wichtiges Ziel darstelle und berichtet von seinen persönlichen Erfahrungen im Bereich des ÖPNV. Seiner Auffassung nach sollten bei einer Expertenanhörung u.a. Vertreter des Fahrgastbeirates des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes, des Vereins zur Förderung des ÖPNV, des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes sowie der Deutschen Bahn AG gehört werden. Der Begriff Experten sollte hier nicht zu eng gefasst werden, denn beispielsweise könnten auch Kommunen, welche sich zu dem Plan geäußert haben an der Anhörung teilnehmen. Nach kurzer Anmerkung des Mitgliedes Keitel (SPD) wonach sich der Nahverkehrsplan in einer breiten Diskussion bewähren könne, fasst der Kreistag einstimmig mit 44 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung folgenden B e s c h l u s s : Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, vor der Verabschiedung des Nahverkehrsplans eine Anhörung im Kreistag zum Thema ÖPNV und Nahverkehrsplan im Landkreis Mainz-Bingen durchzuführen.

31 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Kreisdienste AZ: Ingelheim am Rhein, I N F O R M A T I O N Vorlage Nr.: Datum: Gremium: VIII/1657/2008 Ö Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen Betreff Anhörung/Erörterung zum Thema "ÖPNV und Nahverkehrsplan im Landkreis Mainz- Bingen" Sachdarstellung: Der Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen hat in seiner Sitzung am die Durchführung einer Anhörung zum Thema ÖPNV und Nahverkehrsplan im Landkreis Mainz- Bingen beschlossen. Der Ablauf der für die Kreistagssitzung am vorgesehenen Expertenanhörung ist wie folgt vorgesehen: Vorstellung des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans durch das Planungsbüro PTV Planung, Transport, Verkehr AG, Karlsruhe Stellungnahme des VCD Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Rheinhessen Stellungnahme des Vereins zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Mainz-Bingen Stellungnahme des Geschäftsführers des RNN Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes, Herr Wolfgang Hammermeister Für die anschließende Diskussionsrunde stehen weiterhin zur Verfügung: Vertreter/in des Fahrgastbeirates des RNN Vertreter der ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH Vertreter des ZSPVN-Süd Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland- Pfalz Süd Behindertenbeauftragter des Landkreises Mainz-Bingen, Herr Knut Jordan Leiterin Kreisdienste Abteilungsleiter/in Geschäftsbereichsleiter/in Landrat Der hat am die Information zur Kenntnis genommen.

32 Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Mainz-Bingen vom TOP/Betreff/Drucksache-Nr. 1 Anhörung/Erörterung zum Thema ''ÖPNV und Nahverkehrsplan im Landkreis Mainz-Bingen'' Vorlage: VIII/1657/2008 Der Vorsitzende berichtet, dass der Entwurf des Nahverkehrsplanes deutliche Verbesserungen festschreibe. Unter anderem stelle der Bereich der Barrierefreiheit einen wichtigen Bestandteil des Planes dar. Er skizziert kurz den Arbeitsauftrag des Planungsbüros, das mit der Erstellung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes befasst ist und schildert, dass rund 195 Institutionen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angeschrieben wurden. Die Verbandsversammlung des RNN habe den Nahverkehrsplan für den Bereich des RNN in der vergangenen Sitzung auf den Weg gebracht. Sodann bittet er Frau Burger von dem Planungsbüro PTV Planung, Transport, Verkehr AG um eine Vorstellung des fortgeschriebenen Nahverkehrsplanes. Frau Burger stellt den Nahverkehrsplan anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Die Vorträge von Herrn Briest (Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Rheinhessen), Herrn Weichlein und Herrn Nepelius (Verein zur Förderung des ÖPNV) sowie Herrn Hammermeister (Geschäftsführer des RNN) sind der Niederschrift als Anlagen 2 bis 4 beigefügt. In der sich anschließenden Aussprache schildert Mitglied Dr. Hill (SPD), dass der ÖPNV ein wichtiges Politikfeld darstelle. Unter anderem bedeute ÖPNV Attraktivität für eine ganze Region, Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen innerhalb und außerhalb des Landkreises Mainz-Bingen, Erreichbarkeit von Bildungsangeboten, Kultur, Einkaufsmöglichkeiten. Des Weiteren habe der ÖPNV eine wichtige Bedeutung für den Klimaschutz, da durch diesen u. a. Energieverbrauch und Lärm reduziert werde. Zudem erweise sich der ÖPNV gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Menschen ohne Führerschein als wichtiges Transportmittel. Auch in Bezug auf die Sozialpolitik erweise er sich als günstig, denn die Fahrpreise gestalten sich hierbei günstiger als im Bereich des Individualverkehrs. Des Weiteren berichtet er, dass der vorgestellte Nahverkehrsplan zudem eine gute Grundlage für die Entwicklung des ÖPNV im Landkreis Mainz-Bingen darstelle und für die Weiterentwicklung des Kreises von großer Bedeutung sei. Seit Dezember 2008 sei die neue MittelrheinBahn der trans regio mit schnelleren Zügen, mehr Komfort, Service und Zugbegleitern über 21 Uhr im Stundentakt unterwegs. Dies sei seiner Auffassung nach ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auch das RNN-9Uhr Abo PLUS Jahresticket ab 22 Euro/ Monat stelle sich im Vergleich zu allen anderen Verkehrsträgern als unschlagbar dar. Als weiteres Beispiel für die richtige Entwicklung sei die bessere Gestaltung der Bahnhofsvorplätze sowie die Anhebung der Gleise, wie dies derzeit in der Gemeinde Budenheim durchgeführt werde. Sodann berichtet er, dass die SPD-Kreistagsfraktion in Erwägung ziehe, in der

33 kommenden Wahlperiode einen Fahrgastbeirat für den Bereich des Landkreises Mainz- Bingen zu beantragen. Er um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie bewerten Sie den Zustand des schienengebundenen Verkehrs insbesondere in der Relation Bingen / Mainz und darüber hinaus in die Verdichtungsräume Wiesbaden / Frankfurt / Darmstadt / Rüsselsheim usw.? 2. Teilen Sie die Auffassung, dass die Attraktivität dieses Verkehrsweges deutlich erhöht werden muss und dies insbesondere in Bezug auf den Zustand der Bahnhöfe, Verbesserung des Fahrplanangebotes, Modernisierung der Infrastruktur, Sicherstellung von Direktverbindungen von Rheinhessen nach Mainz, Wiesbaden und darüber hinaus gelten sollte? 3. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit und Realisierungschancen eines dreigleisigen Ausbaus der Strecke Mainz Bingen, der Nord-Südachse Mainz Oppenheim Mannheim und darüber hinaus in die Nachbarstädte? (Hier sind planerische Aspekte hier zu beantworten: Kosten, Wirtschaftlichkeiten und Finanzierbarkeiten). 4. Wie beurteilen Sie den geringen Rücklauf der Stellungnahmen aus den Gebietskörperschaften zum Entwurf des Nahverkehrsplanes? Von 195 Adressaten kamen Rückläufe von 12 Verbands- bzw. Ortsgemeinden. 5. Welche Notwendigkeiten sehen Sie in der aktiven Beteiligung von Institutionen und Personen, um diese wichtigen Zukunftsfragen deutlich zu verbessern? Sollten die Nutzer und potentiellen Nutzer von ÖPNV nicht noch stärker beteiligt werden? Abschließend verdeutlicht er, dass ein guter ÖPNV nicht umsonst gestaltet werden könne. Die Beratung und Entscheidung hierüber obliege dem Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen. Mitglied Grosse (SPD) zeigt sich erfreut über die erkannte Notwendigkeit der Erschließung des Bebauungsgebietes Wiesendeich in der Ortsgemeinde Nackenheim an den ÖPNV, da dies für die Kommune von großer Bedeutung sei. Auch die Aufnahme des Ziels, bessere Verbindungen der Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim nach Bodenheim zu schaffen, erachte sie gerade in Bezug auf mobilitätseingeschränkte Menschen als wichtig. In Bezug auf die Aussagen von Herrn Weichlein zu einer Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit bittet sie um Überprüfung, ob hier ein ähnliches System wie bei der Herausgabe des sog. Dreckblättche des Landkreises erfolgen kann. Mitglied Fleischmann (CDU) bedankt sich im Namen seiner Fraktion für die heute stattfindende Anhörung und berichtet zunächst von seinen Erfahrungen als regelmäßiger Nutzer des ÖPNV und die mangelhaften Gegebenheiten am Bahnhof Gensingen (Überschwemmte Überführungen). Des Weiteren schildert er, dass die Ortsgemeinde Zotzenheim ihre Überlegungen zur Renovierung des Bahnhofes angesichts eines Zuständigkeitswirrwarrs nicht weiter verfolgte. Sodann bittet er um Beantwortung/ Prüfung der folgenden Fragen bzw. Anregungen 1. Warum haben von ca. 200 Adressaten nur wenige Gebietskörperschaften Stellung zu dem Entwurf des Nahverkehrsplanes genommen? In diesem Zusammenhang regt er an, die Stellungnahmen sowie die hierzu ergangenen Beurteilungen der Planer bzw. Behörden in den Plan mit aufzunehmen. 2. Wurden die neuen Schulstandorte im Landkreis Mainz-Bingen in dem vorliegenden Nahverkehrsplan berücksichtigt? Da sich die Schülerströme in den kommenden Jahren ändern werden, sollten diese seiner Auffassung nach in den Planungen berücksichtigt werden. 3. In dem Nahverkehrsplan sollten wie bereits angesprochen für geplante Ziele und Forderungen ein Zeitrahmen vorgegeben werden, in welchem diese erfüllt werden sollen. 4. Warum stellen sich die Ergebnisse des Kundenbarometers für den Bereich des

34 RNN schlecht dar? 5. Die Ausstattungsstandards der Haltestellen müssen wie bereits am Beispiel des Bahnhofs Gensingen und Zotzenheim erläutert - verbessert werden. Hier sollte auch der Landkreis Mittel zur Verfügung stellen, um die Gemeinden bei der Verbesserung der Situation an Haltestellen und Bahnhöfen zu unterstützen. 6. Ab dem kommenden Jahr werden seitens des Anbieters trans regio neue Fahrkartenautomaten zur Verfügung gestellt. Ist es möglich einen bedienungsfreundlichen Automaten für alle Strecken zu installieren? 7. Die Fahrgastinformationen sollten auch an kleineren Haltestellen z. B. durch ein Display verbessert werden. An größeren Haltestellen sei dies bereits der Fall. 8. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nahverkehrsplanes, welcher fünf Jahre gelten soll, sollte ein sog. Planerfüllungsbereicht erstellt werden um überprüfen zu können, ob die geplanten Ziele erreicht wurden. Herr Hammermeister erklärt zu den Fragen des Mitgliedes Fleischmann, dass der RNN im vergangenen Jahr erstmals an dem Kundenbarometer teilgenommen habe. Neben dem RNN haben u. auch die Verkehrsverbünde Hamburg und München teilgenommen. Diese haben aufgrund ihrer Strukturen und Gebietszuschnitte verständlicherweise besser abgeschnitten als der RNN als Flächenverbund. In Bezug auf die Ausstattung der Haltestellen berichtet er, dass im Rahmen eines Projekts des Zweckverbandes kleine Haltestellen mit Anzeigen z. B. von Laufbändern ausgestattet werden sollen. Hierdurch sollen Kundinnen und Kunden besser über Verspätungen usw. informiert werden können. Herr Kutzner bemerkt, dass sich der RNN-Fahrgastbeirat mehr Informationen über die Behandlung von Bedenken und Anregungen erhofft habe. Sodann macht er auf folgende Schwachstellen des ÖPNV aufmerksam: Im Bereich des Gau-Algesheimer Stadtteils Laurenziberg leben ca. 160 Personen. Dennoch existiere hier kein wahrnehmbarer ÖPNV. Die Schulbusverbindungen seien keinem Fahrplan zu entnehmen und es existiere keine Möglichkeit festzustellen, wie man den Stadtteil erreichen kann. Der vorliegende Entwurf des Nahverkehrsplanes regele u. a. folgende Kriterien in Bezug auf die Anbindung von Neubaugebieten: Die Größe des Gebietes sollte so sein, dass ein angemessenes Potential für eine ÖPNV-Anbindung vorliegt. Die angemessene Größe muss im Einzelfall beurteilt werden und hängt von dem Aufwand der Erschließung mit dem ÖPNV ab. Für ihn sei diese Festlegung missverständlich. Seiner Auffassung nach sollte die angemessene Größe anhand einer Personenzahl definiert werden, um beispielsweise besser überprüfen zu können, ob die Vorgaben eingehalten werden. Hinsichtlich der Strecke Harxheim Bodenheim sei die derzeit einzige Verbindung über die Stadt Mainz auch aus tariflichen Gründen unzumutbar, da man neben der Wabe Harxheim zusätzlich die Wabe Mainz bezahlen müsse. In Bezug auf die Errichtung neuer Fahrkartenautomaten schildert er, dass man egal wo man eine Fahrkarte erwerbe eine Verbundfahrkarte erhalte und somit im gesamten Verbundgebiet reisen könne. So könne man z. B. an dem Automaten von trans regio eine Fahrkarte erwerben und mit der DB oder der ORN im Verbundgebiet reisen. Eine Betrachtung der Verkehrsbedürfnisse sollte seiner Auffassung nach nicht ohne die Stadt Mainz erfolgen, da zahlreiche Querverbindungen an der Mainzer Stadtgrenze verlaufen. Diese würden jedoch nur wenig bedient. Die Strecke von Nieder-Olm über Mainz-Lerchenberg und Mainz-Finthen nach Budenheim (Linie 657) werde nur wenig befahren. Hier sollte überprüft werden, inwieweit eine regelmäßige Verbindung angeboten werden könne. Zu dem Bedürfnis nach Einrichtung weiterer Spätbusse von der Stadt Mainz in den Landkreis berichtet er, dass nun weitere Züge in Richtung Bad Kreuznach, Bingen

35 und Alzey eingesetzt wurden. In diesem Zusammenhang sollte überprüft werden, ob regelmäßige Querverbindungen aus Oppenheim in Richtung Wörrstadt nach Bad Kreuznach über den Schülerverkehr hinaus gehend eingerichtet werden können. Letzteres spricht er sich für eine Verkürzung der Umsteigezeiten auf dem Schienenweg von Richtung Oppenheim in Richtung Ingelheim und Bingen am Hauptbahnhof Mainz an. Mitglied Malkmus (FWG) fasst zusammen, dass der Landkreis Mainz-Bingen über einen sehr guten Nahverkehr verfüge und die Mindestanforderungen an die Grundversorgung auch in schwachen Gebieten - gesichert seien. Zudem sei in den heutigen Anhörung klar geworden, dass der ÖPNV besser ist als sein Ruf. So verausgabe der Landkreis beispielsweise insgesamt über 3 Mio. Euro für ÖPNV und Schülerbeförderung. Sodann zeigt er sich darüber erfreut, dass noch vor Verabschiedung des Nahverkehrsplanes die Linie 66 von Zornheim nach Nieder-Olm fortgeführt werden konnte. Hierdurch könne u. a. das Zentrum der Stadt Nieder-Olm gestärkt werden. Abschließend appelliert er daran, darauf zu achten, dass sich Verbesserungen, Änderungen usw. auf Dauer bezahlbar gestalten müssen, denn diese sollten nicht nur für ein Jahr sondern auf Dauer gelten können. Sodann bedankt er sich für die Erstellung des Nahverkehrsplanes und verdeutlicht, dass dieser einen guten Handlungsentwurf darstelle. Mitglied Rückert (Bündnis 90/ Die Grünen) zeigt sich erfreut über die Anhörung und erklärt, dass der vorliegende Entwurf des Nahverkehrsplanes mit der Prämisse beginne, dass der OPNV keine zusätzlichen Kosten verursachen dürfe. In dieser Form sollte eine Planung ihrer Auffassung nach nicht durchgeführt werden. Es sollte zunächst geplant und dann über eine entsprechende Finanzierung beraten werden. Hinsichtlich der Ausführungen von Frau Burger zu der Vergabe von Linienkonzessionen fragt sie an, wer für die Vergabe von Konzessionen für Fähren zuständig sei. In diesem Zusammenhang bemerkt sie, dass zu dem Fährverkehr nur wenige Aussagen in dem Entwurf des Nahverkehrsplanes getroffen wurden. Des Weiteren führt sie aus, dass der Schienenpersonennahverkehr ungünstigerweise über den Zweckverband und nicht über den RNN organisiert werde. Der Nahverkehrsplan enthalte einige wichtige Ziele hinsichtlich des Schienenpersonennahverkehrs und der Landkreis sollte sich dafür einsetzen, dass diese umgesetzt werden. Auch sie schließt sich den Aussagen an, wonach für geplante Maßnahmen und Ziele ein Zeitrahmen festgelegt werden sollte. Zudem sollte in Bezug auf ein zentrales Beschwerdemanagement bekannt gemacht werden, an wen sich die Kundschaft wenden kann. Mitglied Schultz (FDP) nimmt Bezug auf die fehlende Direktverbindung von Gau- Bischofsheim / Harxheim nach Bodenheim. Hier sollte überprüft werden, ob die Buslinien, die von Mainz nach Mainz-Laubenheim oder von Mainz nach Mainz- Ebersheim und Zornheim verlaufen so gestaltet werden können, dass diese von Mainz über Mainz-Laubenheim nach Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim und Zornheim führen. Hierdurch könne eine bessere Verkehrsanbindung bei vertretbaren Kosten erreicht werden. Mitglied Linck (FWG) verweist auf die überwiegend positive Situation des ÖPNV im Bereich der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim. Nicht ausreichend sei hier jedoch die Anbindung der Ortsgemeinden Appenheim, Nieder-Hilbersheim und Ober-Hilbersheim mit insgesamt ca Einwohnern. An Wochenenden existiere hier keinerlei Anbindung und die letzte Verbindung unter der Woche erfolge bereits um 19:00 Uhr. In den Ortsgemeinden Egelstadt und Bubenheim mit insgesamt lediglich rd Einwohnern hingegen existiere eine gute Anbindung. Dieses Ungleichgewicht sollte behoben werden.

36 Abschließend macht er darauf aufmerksam, dass Kinder aus Ober-Hilbersheim die neue Integrierte Gesamtschule in Sprendlingen nicht besuchen werden können, da keinerlei Anbindung gegeben sei. Mitglied Lerch (FDP) verdeutlicht, dass dringend geprüft werden müsse, ob an allen Bahnhöfen im Landkreis der Aspekt der Barrierefreiheit gegeben ist. In diesem Zusammenhang verweist sie auf das Projekt Barrierefreiheit in der Stadt Oppenheim, welches von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Oppenheim und dem Behindertenbeauftragten Herrn Jordan durchgeführt wurde. Ein Ziel sollte es sein, als Rollstuhlfahrer mit dem Zug von Oppenheim nach Mainz zu gelangen. Hier wurde den Beteiligten mitgeteilt, dass eine solche Fahrt vier Wochen im Voraus angemeldet werden müsse, so dass der Zug auf ein entsprechendes Gleis, welches den Zustieg ermögliche, umgeleitet werden könne. Solchen Missständen müsse entgegengewirkt werden, da auch andere mobilitätseingeschränkte Personen betroffen seien. Den Aussagen des Mitgliedes Lerch schließt sich der Vorsitzende an und berichtet, dass derzeit alle Bahnhöfe im Landkreis mobilitätsgerecht ausgebaut werden. Sodann dankt er den Sachverständigen für die interessanten Ausführungen zum vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplanes, die in die weiteren Beratungen einfließen werden.

37 Anlage 1 Nahverkehrspläne Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund Teilplan Landkreis Mainz-Bingen Vortrag im Kreistag Irene Burger Ingelheim, Inhalt Teil 1 > Aufgaben des Nahverkehrsplans > Vorgaben für die Erstellung der NVP im RNN > Nahverkehrsplan als Rahmenplan > Vorgehen bei der Erstellung der NVP im RNN > Prüfung der Anregungen/Einwendungen Teil 2 > Anforderungsprofil > Schwachstellenanalyse und Maßnahmen PTV AG

38 Übersicht und Einordnung Teil A: Gemeinsamer Nahverkehrsplan Rhein-Nahe- Nahverkehrsverbund Teil B: NVP LK Mainz-Bingen Teil B1 NVP Stadt Ingelheim am Rhein Teil B2 NVP Stadt Bingen am Rhein Teil C: NVP LK Bad Kreuznach Teil C1 NVP Stadt Bad Kreuznach Teil D: NVP LK Birkenfeld Teil D1 NVP Stadt Idar-Oberstein Aufnahme Netzmodell übrige Bestands - aufnahme Rahmenvorgaben Gemeindebefragung Anforderungsprofil Schwachstellenanalyse ÖPNV -Angebot Maßnahmenkonzept Arbeitskreise Maßnahmenwirkung Finanzierung und Investitionsplanung PTV AG Aufgaben des Nahverkehrsplans > Definition von Zielen und Standards der ÖPNV-Qualität für einen Zeitraum von 5 Jahren > Rahmenplan zur Definition des Qualitätsniveaus der zu erbringenden Leistungen > Vergabe von Linienkonzessionen > NVP fließt in die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ( Kann- Bestimmung ) > dadurch Vorgaben für Verkehrsunternehmen > keine bindende Wirkung für Kommunen Aufgaben Nahverkehrsplan Vorgaben für NVP Nahverkehrsplan Rahmenplan Vorgehen Erstellung des NVP Anregungen/Einwendungen PTV AG

39 Vorgaben für Fortschreibung der NVP im RNN Finanzierung der im NVP geforderten Standards und Maßnahmen liegt bei den Aufgabenträgern > Einheitliche Maßstäbe, Vereinheitlichung der Ziele und Anforderungen für das gesamte RNN-Gebiet > Ausgehend von den bereits fortgeschriebenen Nahverkehrsplänen des Landkreises Alzey-Worms und der Stadt Mainz > NVP definiert nur Mindestanforderungen (angepasst an jeweilige Raumstruktur) > Ziel für den gesamten RNN: Keine Verursachung von zusätzlichen Kosten > NVP steht der Initiative von Landkreis, Gemeinden oder Verkehrsunternehmen nicht entgegen, zusätzliche ÖPNV Angebote zu finanzieren Aufgaben Nahverkehrsplan Vorgaben für NVP Nahverkehrsplan Rahmenplan Vorgehen Erstellung des NVP Anregungen/Einwendungen PTV AG Nahverkehrsplan als Rahmenplan > Nahverkehrsplan ist ein Rahmenplan > Geltungszeitraum ist begrenzt > Er berücksichtigt > strukturelle Entwicklungen der Kommunen > unterschiedliche Siedlungsstrukturen > Kern ist das Anforderungsprofil zur Qualität des ÖPNV im RNN > NVP definiert Mindestanforderungen Aufgaben Nahverkehrsplan Vorgaben für NVP Nahverkehrsplan Rahmenplan Vorgehen Erstellung des NVP Anregungen/Einwendungen PTV AG

40 Nahverkehrsplan als Rahmenplan > Der NVP beinhaltet nicht: > eigene Planungen für den Schienenverkehr > zuständiger Aufgabenträger ist der Zweckverband SPNV Süd, > Planungen nachrichtlich übernommen > Ausarbeitung zu Details der lokalen Ausgestaltung von z.b. > Haltestellenausstattung > Zuwegung > Details zu verkehrlichen Ausgestaltungen von z.b. > Abfahrtszeiten > Lage von Haltestellen > Fahrpläne zu einzelnen Fahrten (Detailplanung liegt beim Verkehrsunternehmen) Aufgaben Nahverkehrsplan Vorgaben für NVP Nahverkehrsplan Rahmenplan Vorgehen Erstellung des NVP Anregungen/Einwendungen PTV AG Vorgehen bei der Erstellung des NVP > NVP RNN > Bestandsaufnahme zur Erfassung von Raumstruktur, Strukturdaten, Verkehrsangebot und Nachfrage im RNN-Raum > Definition eines Anforderungsprofils (Mindestanforderungen) im NVP > Differenziert nach Raumkategorien > NVP Mainz-Bingen > Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen > Prüfung entsprechend der Prüfaufträge > Definition von Maßnahmen Kriterien Qualitätsprüfung Relationen und Räume Abgleich mit Mindestanforderungen Mindestanforderungen erfüllt Mindestanforderungen nicht erfüllt ja Maßnahme Ursache Erfüllbarkeit nein Begründete Ausnahme Aufgaben Nahverkehrsplan Vorgaben für NVP Nahverkehrsplan Rahmenplan Vorgehen Erstellung des NVP Anregungen/Einwendungen PTV AG

41 Prüfung der Anregungen/Einwendungen > sachgerecht? Aufnahme in Nahverkehrsplan nahverkehrsplanrelevant? nein ja ja nein > Ablehnung / > Verweis auf andere Planungen, Zuständigkeiten Ablehnung Abgleich mit Vorgaben der Aufgabenträger + Anforderungsprofil nein ja Ablehnung, denn Nahverkehrsplan (Rahmenplan) beinhaltet nicht: > Detailplanung einzelner Linienfahrten, Haltestellen > Fahrplanlagen Aufgaben Nahverkehrsplan Vorgaben für NVP Nahverkehrsplan Rahmenplan Vorgehen Erstellung des NVP Anregungen/Einwendungen PTV AG Anforderungsprofil für das RNN-Gebiet Aufnahme Netzmodell übrige Bestands - aufnahme Rahmenvorgaben Gemeindebefragung Anforderungsprofil Schwachstellenanalyse ÖPNV -Angebot Maßnahmenkonzept Maßnahmenwirkung Wettbewerb Linienbündelung Finanzierung und Investitionsplanung PTV AG

42 Anforderungsprofil > Zentraler Teil der RNN-Nahverkehrspläne > Sehr konkrete Definitionen mit klaren Zielwerten > Differenziert nach Räumen, Verkehrszeiten und in Abhängigkeit von den Nachfragepotenzialen Definition von Standards mit Schwachstellenanalyse Erschließung - Fußläufiger Einzugsbereich der Haltestellen Erreichbarkeit ausgewählter Zielgebiete Schnelligkeit: Reisezeitverhältnis ÖV / IV / Umsteigehäufigkeit Bedienungszeiträume / Bedienungshäufigkeit Verknüpfungspunkte PTV AG Anforderungsprofil Definition von Standards für die weitere ÖPNV-Entwicklung Haltestellenausstattung Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen (Barrierefreiheit) Fahrgastinformation Fahrzeugausstattung ÖPNV-relevantes Straßennetz Service, Sicherheit, Sauberkeit Anschlusssicherung PTV AG

43 Gemeindebefragung > Befragung aller Ortsgemeinden im RNN nach Wünschen und Anregungen für den ÖPNV zu Beginn der Bearbeitungsphase > Prüfung der Anregungen auf Relevanz > Gegebenenfalls Weiterleitung > NVP-relevante Anregungen kamen von zwölf Verbandsgemeinden / Gemeinden > Prüfung der Anregungen auf ihre Übereinstimmung mit dem Anforderungsprofil PTV AG Schwachstellenanalyse - Maßnahmen Aufnahme Netzmodell übrige Bestands - aufnahme Rahmenvorgaben Gemeindebefragung Anforderungsprofil Schwachstellenanalyse ÖPNV -Angebot Maßnahmenkonzept Maßnahmenwirkung Wettbewerb Linienbündelung Finanzierung und Investitionsplanung PTV AG

44 Schwachstellenanalyse > ÖPNV im Landkreis Mainz-Bingen erfüllt auch in den meisten schwach besiedelten Gebieten die Mindestanforderungen der Grundversorgung gut. > In den dichter besiedelten Räumen und entlang der Hauptachsen entspricht das Angebot den entsprechend höheren Mindestanforderungen. > Die Erschließung ist weitestgehend gut. > Insgesamt wurden auf Basis des Anforderungsprofils sehr wenige Mängel ermittelt. PTV AG Maßnahmen - Erschließung Nackenheim: Bereich Wiesendeichweg und Wohngebiet südlich der Mainzer Straße liegt im Erschließungsbereich des neuen Bahnhofs Zornheim: Stichfahrt oder zusätzliche Haltestelle auf Ebersheimer Straße nicht möglich. Geringe Nachfragepotenziale (Einzelhaus-Bebauung) Feinere Erschließung wird nunmehr aufgrund der der neuen Schulstandorte und Schülerverkehre neu geprüft Daher keine Maßnahme definiert. Haltestelleneinzugsbereich 1000m Schiene 400m 600m Zentrum Region Mommenheim: Bereich Bacchusweg und Römerring - Zusätzlicher Halt der RegioLinie 660 (Mainz-Alzey) möglich. Dafür notwendig (Gaustraße ): Fußwege an Straßenrändern Querungshilfen Infrastrukturkosten - Entscheidung der Gemeinde PTV AG

45 Maßnahmen - Erschließung Ockenheim: Ockenheim, Südöstlicher Ortsteil, Fußweg bis zu m zur nächsten Haltestelle lockere Bebauung wenig Nachfrage / Möglich: Verlängerung der acht Fahrtenpaare pro Tag (Linie 601, beginnen und enden in Ockenheim). Jedoch Kosten von ca Euro pro Jahr (zusätzliches Fahrzeug) Haltestelleneinzugsbereich 1000m Schiene 400m Zentrum 600m Region PTV AG Maßnahmen - Relationsbezogen Umsteigeverbindung über Mainz Hbf. zeitaufwändig - Bereits vorhandenes Angebot vor einigen Jahren eingestellt - Aus den Gemeinden bestehen Anfragen Maßnahmenprüfung: Verbindungen im Versorgungsverkehr - vormittags und nachmittags jeweils eine Hin- und Rückfahrt - Kosten ca Euro pro Jahr Nachfragepotenziale eher niedrig, da Hauptziel für den Versorgungsverkehr Mainz ist (gut erreichbar) Empfohlen: Bedienung durch Ruftaxi ggf. an einzelnen Wochentagen Zusatzkosten je nach Nutzung PTV AG

46 Schwachstellenanalyse - Relationsbezogen Bacharach Niederheimbach Verflechtungen zwischen Breitscheid und Manubach zum Mittelzentrum Bingen schlechte Verknüpfungen der Buslinien an RB in Niederheimbach und Bacharach (633/635). Schülerverkehr auf Schulanfangszeiten abgestimmt. Zusätzliche Linienfahrten kostenintensiv Empfohlen: Bedienung durch Ruftaxi mit Abstimmung auf die Bahn Zusatzkosten je nach Nutzung PTV AG Maßnahmen Prüfauftrag (Gemeinsamer NVP) Tram 50/51/52 Gemeinde Nieder-Olm: Wunsch nach Verlängerung der Buslinie 66 von Zornheim nach Nieder-Olm Hechtsheim Direktverbindung von Nieder-Olm nach Mainz Ebersheim und Mainz Hechtsheim Umsetzung für Dezember 2008 geplant Gewerbegebiet 66 PTV AG

47 Vielen Dank! PTV Planung Transport Verkehr AG, Karlsruhe PTV AG

48 Anlage 2 Anhörung/ Erörterung zum Thema ÖPNV und Nahverkehrsplan im Landkreis Mainz-Bingen am Vortrag von Herrn Rainer Briest (Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Rheinhessen) Sehr geehrte Damen und Herren, Zu Anfang möchte ich mich vorstellen: Mein Name ist Rainer Briest und ich bin Leiter des Arbeitskreises ÖPNV beim VCD Kreisverband Rheinhessen. Zunächst einmal darf ich mich im Namen des VCD für die Gelegenheit bedanken, an der Anhörung teilzunehmen und einige der uns wichtigen Punkte nochmals kurz skizzieren zu können. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass unsere Anregungen Aufnahme in den NVP finden. In Mainz wurde es z. B. so geregelt, dass es als Anlage zu dem Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, damit man sehen konnte was wir angeregt haben. Kommen wir also gleich zur zentralen Aussage unserer Stellungnahme: Vor dem Hintergrund des wachsenden Umweltbewusstseins, (Stichwort Klimadebatte), einer immer älter werden Bevölkerung, abnehmender Schülerzahlen, finanzieller Einschränkungen und des sich dadurch ändernden Mobilitätsverhaltens erscheint uns der Grundsatz Wir engagieren uns für den ÖPNV nicht, sofern es etwas zusätzlich kostet oder Die Defizite dürfen sich nicht wesentlich erhöhen, der den vorliegenden Nahverkehrsplänen weitgehend zugrunde liegt, nicht ausreichend zukunftsorientiert. Wir loben ausdrücklich, dass es einen Nahverkehrsplan gibt, aber was gut ist und was nicht, ist immer eine Frage des Standpunktes. Unserer Meinung nach ist der ÖPNV insgesamt trotz aller Verbesserungen nach wie vor weit von den Fortschritten entfernt, die wir z. B. im Autoverkehr erzielt haben. Insofern gilt: Wenn die Rahmenbedingungen eng und die Messlatte niedrig sind, ist es klar, dass wir einen guten ÖPNV haben und dies soll die Leistungen nicht schmälern, die z. B. die einzelnen Verkehrsunternehmen in der Vergangenheit geleistet haben. Ein kurzes Beispiel: Die Neuerschließung der Strecke von Nieder-Olm Mainz-Ebersheim mit der Linie 66 ist mehr oder weniger eine Eigeninitiative, die wir ausdrücklich begrüßen. Unseres Erachtens wird von der Bevölkerung zu Recht erwartet, dass nun richtungweisende Entscheidungen für die Zukunft getroffen werden. Mit der Maßgabe, dass der ÖPNV nicht mehr kosten darf, kommen wir also hier nicht viel weiter. Die konkrete Bereitschaft, auf den ÖPNV umzusteigen bzw. vorhandene Angebote stärker zu nutzen, hat nach Einschätzung des VCD und auch aus meinen persönlichen Pendler- Erfahrungen bereits begonnen. Auch der gerade veröffentlichte Bericht des RNN, welcher für 2008 eine Steigerung der Fahrgastzahlen um 2,5 Prozent erwarten lässt, weist darauf hin. Davon sind auch Kultur- und Freizeitangebote und zunehmend auch der Tourismus betroffen. Wandern ist in und die Leute sind erpicht darauf, dass sie an einem Sonntag mit einer guten ÖPNV-Verbindung reisen können. Wenn diese Entwicklung anhält, muss der ÖPNV (und somit alle Beteiligten wie Zweckverbände, Verkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber usw.) für diese Welle gerüstet sein. Im Bereich der Autoindustrie sieht man derzeit, wie es nicht sein sollte. So war seit Jahren absehbar, dass die Kunden aus finanziellen Gründen in Kombination mit Umweltaspekten und den entsprechenden Rahmenbedingungen irgendwann auf kleinere Fahrzeuge umsteigen werden bzw. sogar müssen. Dieser Industriezweig ist darauf überhaupt nicht vorbereitet und schreit sofort nach finanziellen Mitteln. Wenn man diese Mittel dem ÖPNV zur Verfügung stellen würde, könnte ein toller ÖPNV entstehen. D.h. denn wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Unser Appell ist also, dass die Politik die oben skizzierte, absehbare Entwicklung als Chance zur proaktiven Gestaltung nutzen sollte. Mit dem finanziellen Engagement der Geldgeber (Politik, Gebietskörperschaften) steht und fällt alles. Insofern wären wir sehr zufrieden, wenn

49 unsere Vorschläge in den Nahverkehrsplan aufgenommen und die Realisierung aller Maßnahmen durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung abgesichert würden. Dann hätten wir die Garantie, dass etwas passiert. Daraus hervorgehend wollen wir weiter anregen, dass für alle angedachten Maßnahmen konkrete Ziel- und Zeithorizonte zu definieren. Dies gilt insbesondere für angedachte Strukturmaßnahmen. Unsere Stellungnahme enthält ein ganzes Maßnahmenpaket für die Optimierung und den Ausbau der Schieneninfrastruktur als Rückgrat des Verkehrskonzepts. Diese Vorschläge sind mit dem Konzept Rheinland-Pfalz-Takt 2015 in Übereinstimmung zu bringen. Des Weiteren ist uns wichtig, dass die Verflechtung der Verkehrsbeziehungen zwischen dem Umland Rheinhessen / Nahe und den Städten wie Mainz oder Wiesbaden eng verzahnt wird. So hat die angedachte Bahnstation Schott in Mainz weitaus mehr Bedeutung für die Pendler aus dem Umland als für die Stadt Mainz selbst, umgekehrt ist der Bau des neuen Stadions in Mainz eher realistisch, wenn die Menschen aus dem Umland mit dem ÖPNV anreisen, denn hier hat die Stadt mehr Vorteile als das Umland. Zudem sollten alle Bemühungen sowohl bei der Fahrplanabstimmung als auch bei der begleitenden Infrastrukturgestaltung dahingehend ausgerichtet werden, dass ein möglichst umfassender Anschluss aller Verkehre untereinander (z.b. Bus/Bahn) gewährleistet wird. Für zielführend halten wir hierbei auch eine weitestgehende Vertaktung des Busangebotes, wie es schon beim Rheinland-Pfalz-Takt, nach dem Schweizer Vorbild praktiziert wird. Wo ein Rundumanschluss nicht gelingt, müssen im Nahverkehrsplan Prioritäten der Verknüpfung gesetzt werden. Dass hierbei die Pünktlichkeit der Verkehrsmittel eine entscheidende Rolle spielt, versteht sich von selbst. In unserer Stellungnahme haben wir solche Verknüpfungspunkte aufgezählt. Kurz gefasst: Mutig handeln, ÖPNV-Finanzierung erweitern, ausstatten, proaktiv werden, dann bin ich mir sicher, wird der ÖPNV eine gute Zukunft haben. Dies erwarten die Menschen meiner Auffassung nach von Ihnen. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit. Für weitere Fragen stehe ich anschließend gerne zur Verfügung.

50 Anlage 3 Anhörung/ Erörterung zum Thema ÖPNV und Nahverkehrsplan im Landkreis Mainz-Bingen am Vortrag Herrn Emil Weichlein und Herrn Walter Nepelius (Verein zur Förderung des ÖPNV) Herr Weichlein Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns, dass wir im Kreistag zum ÖPNV und zu dem Entwurf des Nahverkehrsplans im Landkreis Mainz-Bingen Stellung nehmen dürfen. Der ÖPNV ist ein wesentlicher Standortfaktor. Wenn man sich die Wohnungs- und Grundstückspreise betrachtet, so hängen diese nicht zuletzt von deren Erschließung durch den ÖPNV ab. Dennoch wird er im öffentlichen Bereich viel zu wenig diskutiert und erörtert. Darum freuen wir uns, dass diese Anhörung durchgeführt wird, wir freuen uns auch, dass viele eingeladen worden sind, wir hätten uns jedoch gewünscht, dass noch weitere Institutionen wie z. B. Schülervertretungen, Jugend- und Seniorenvertretungen eingeladen worden wären. Der nun vorliegende Entwurf des Nahverkehrsplanes enthält wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf, zu dem wir schriftlich Stellung genommen haben. Zwei Dinge sind besonders erfreulich: Erstmals sind die Angebote und Planungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) dargestellt und verkehrspolitische Ziele für den Landkreis Mainz-Bingen definiert worden. Trotzdem gibt es viele Fragen, die unbeantwortet geblieben sind. Zum SPNV möchten wir nachdrücklich darauf hinweisen, dass es unsere Aufgabe ist, über diesen zu diskutieren, denn Aufgabenträger dafür ist nicht der Zweckverband, sondern der Landkreis Mainz-Bingen. Die Erledigung dieser Aufgabe ist zwar dem Zweckverband übertragen, dies setzt aber voraus, dass Sie hier darüber diskutieren. Unabhängig davon ist für uns nicht erkennbar, ob und mit welchem Ergebnis die Planungen des ersten Entwurfs des Nahverkehrsplanes aufgrund der geplanten weiteren Angebote des SPNV überprüft wurden. Beispielsweise ist nicht aufgeführt, wie der Busverkehr angepasst werden soll, wenn im Jahre 2015 die S-Bahn von Mainz nach Worms und Mannheim fahren soll. Herr Nepelius: Dass die Darstellung der Zuständigkeit für den SPNV im Nahverkehrsplan ergänzungsbedürftig ist, hat Herr Weichlein schon ausgeführt. Daraus resultiert natürlich auch die Verpflichtung, die Ansprüche und Wünsche der örtlichen Aufgabenträger sprich des Landkreises - deutlich zu artikulieren und offensiv zu vertreten und zwar sowohl für den SPNV selbst, als auch für dessen Verknüpfung mit den anderen Verkehresmitteln. Der Ansatz einer Mindest- oder ausreichenden Bedienung mit der unzulänglichen Definition dafür mag zwar im Einzelfall richtig sein, als Ziel taugt er jedoch nicht. Die Analyse der Potentiale liegt außerdem oft unter der späteren tatsächlichen Nutzung. Besonders bei den Stadtbahnprojekten der jüngeren Vergangenheit war das oftmals der Fall, hier lagen die Nutzerzahl beim 3 bis 4-fachen der vorherigen Schätzungen. Außerdem sind wir der Auffassung, dass, wie z.b. bei der Strecke Bodenheim - Harxheim angedacht, zwei Fahrtenpaare pro Tag nicht ausreichen. Ein zusätzliches Fahrtenpaar am Mittag ist aus unserer Sicht unabdingbar, es könnte durch entsprechende Fahrplanlage auch

51 Synergien mit dem Schülerverkehr nutzen. Solche Nebenlinien können auch mit alternativen Verkehrsmitteln wie Kleinbus, Ruftaxi o. ä. betrieben werden. Hauptsache es existiert überhaupt ein Angebot. Im SPNV ist ein offensives Handeln für bessere Verbindungen nach Hessen, insbesondere Wiesbaden, Rüsselsheim und Frankfurt/Main nötig. Neben besseren Umsteigezeiten am Mainzer Südbahnhof und durchgehenden Verbindungen ist auch der geplante Haltepunkt Schott in Mainz wichtig. Er liegt zwar auf Mainzer Gebiet, aber hauptsächlicher Nutzen wird für den Verkehr aus dem Umland bestehen, in erster Linie also dem Landkreis Mainz- Bingen. Der Hinweis auf die Zuständigkeit bzw. das Vorhandensein des Mainzer Nahverkehrsplanes ist also nicht zielführend, vielmehr müssen sich der Kreis und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr sich hier stärker engagieren. Deshalb muss die Realisierung dieses Projektes auch Ziel des Nahverkehrsplanes des Kreises sein. Erfreulich sind die dargestellten Verbesserungen von Qualität und Erscheinungsbild bei Fahrzeugen und Haltestellen; hier hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Vor allem sind viele Wartehäuser erstellt worden, die neben Witterungsschutz auch Sitzgelegenheiten und Informationen bieten. Soweit die Busse von den Verkehrsunternehmen selbst stammen, ist auch hier eine Verbesserung festzustellen, was bei angemieteten Fahrzeugen leider oft noch nicht zutrifft. Bei diesen sind noch viele Barrieren wie hohe Stufen, kein Zugang für Rollstuhlfahrer, keine Fahrgastinformation im Bus usw. vorhanden. Viele Ziele aus dem Nahverkehrsplan 1997 sind auch nach elf Jahren noch immer nicht erreicht, es ist erfreulich, dass daran festgehalten wird. Unerreichbar sind sie nicht und der Nachweis der wirtschaftlichen Machbarkeit stellt oft höhere Ansprüche als nötig. Zum Einen sind die Nutzerzahlen oft viel höher als zuvor prognostiziert und zum Anderen kann eine Anschubfinanzierung nach einer Anlaufzeit von 2 oder 3 Jahren auch ordentliche Nutzerzahlen (und damit auch Wirtschaftlichkeit) erzeugen. So wird gemeinwirtschaftlicher Verkehr eigenwirtschaftlich, wie es z. B. bei den Regio-Linien 650 und 660 der Fall ist. Ein Maß für die Steigerung des ÖPNV sollte auf jeden Fall z.b. in Form des Modal Split (= Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr) eingeführt werden. Mindestens 20 % sehen wir als erstrebenswertes Ziel an, das ist bei der hiesigen Randlage zum Ballungsraum Rhein-Main noch nicht einmal besonders anspruchsvoll. Zu den Maßnahmen: Der Entwurf des Nahverkehrsplanes stellt zum SPNV die Ansichten des Landes zur Weiterentwicklung des Rheinland-Pfalz-Taktes vor. Zuvor sind dazu aber etliche Investitionen in die Infrastruktur wie z.b. für neue Haltepunkte wie Dienheim, Nieder- Olm Nord oder Bahnsteiganpassungen für stufenfreien Zugang notwendig. Die Zeithorizonte dieser Maßnahmen sind nicht dargestellt. Gemeinden, die an der geplanten S-Bahn-Linie Ludwigshafen-Mainz liegen haben sogar schon Kostenübernahmen abgelehnt. Deshalb sind auch hier Vorgaben des Nahverkehrsplans und Anstöße durch den Landkreis erforderlich. Das bisher teilweise schwache Interesse der betroffenen Gemeinden muss gestärkt werden. Sie müssen die Standortvorteile einer guten ÖPNV-Versorgung besser erkennen, dazu ist auch Lobbyarbeit des Kreises nötig. Der zweigleisige Ausbau der Strecke Mainz-Alzey ist für deutliche Verbesserungen des Angebotes nötig. Dies steht im Regionalen Raumordnungsplan und wird auch schon seit vielen Jahren versprochen. Er muss von den Kreisen offensiver eingefordert werden, der Nahverkehrsplan muss als Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels einen dichteren Takt vorgeben. Die Maßnahmentabelle zeigt leider nicht alle nötigen Maßnahmen auf. Sie verschweigt auch, dass die Regio-Linie 640 ursprünglich von Ingelheim bis Nierstein und Oppenheim geführt werden sollte. Wir hatten dazu schon vor vielen Jahren vorgeschlagen, statt der ursprünglichen, mäandrierenden Führung über die Höhengemeinden eine gestrecktere Variante zu untersuchen, was dem Anspruch einer Regio-Linie als hochwertiger ÖPNV näher gekommen wäre. Die jetzt beschlossene Verlängerung der Stadtbuslinie 67, die wir

52 jetzt natürlich begrüßen, wäre dann nicht notwendig gewesen. Im Raum Oppenheim könnte die Linie 640 u. a. auch zur besseren Anbindung an die Bahn und der südlichen Stadtteile beitragen. Zu den Defiziten in den Bereichen Bacharach und Guntersblum kommen u. a. solche in Bingen und Gau-Algesheim. Die Tabelle bedarf auch hier der Ergänzung. Wichtig ist uns aber auch, dass an den geplanten und neuen Maßnahmen festgehalten wird, damit sie irgendwann auch einmal umgesetzt werden. Da diese Tabelle noch unerledigte Maßnahmen von 1997 enthält, sollte auch hier ein Zeithorizont eingeführt werden. ÖPNV-Beschleunigung im Landkreis ist uns bisher noch nicht bekannt, dies wäre aber z. B. auf der L 425 am Abzweig Mainz-Ebersheim eine gute Maßnahme, den Regio-Bus 660 aus dem Autostau zu holen. Hier wäre eine nachhaltige Entwicklung durch das von unserem Verein mit erarbeitete Stadtbahn-Konzept zu erreichen, das die Achse L 425 Mainz- Undenheim und weiter über Gau-Odernheim bis Alzey und Hillesheim äußerst attraktiv machen könnte. Wirtschaftliche und Bevölkerungsentwicklung dieses Korridors, der auch seitens des Verkehrsministeriums als förderwürdig eingestuft wurde, versprechen durchaus die Chance einer guten standardisierten Bewertung. Wir würden uns einen etwas aufgeschlosseneren Umgang des Kreises mit solchen Überlegungen wünschen. Wir können auch nicht nachvollziehen, weshalb die ursprüngliche dargestellte Untersuchung des Korridors Mainz-Wackernheim-Ingelheim wieder aus dem Nahverkehrsplan herausgenommen wurde. Er zählt auch zu den insgesamt fünf von Mainz in Rheinhessische führenden potentiellen Stadtbahn-Korridoren, die wir schon vor fast 10 Jahren ins Gespräch gebracht hatten leider nicht mit der nötigen Resonanz bei den zuständigen Entscheidern. Schwachstellen sind z. B. die Reisezeiten, wobei der Nahverkehrsplan nur die reinen Fahrta einzubeziehen. Damit wird die Haltestellendichte bzw. der Einzugsbereich als maßgebliche Größe wichtig. Da halten wir Verbesserungen für notwendig. Der Weg zum Bus sollte nicht weiter als 400 Meter sein, dies entspricht etwa fünf Minuten Fußweg. Zu der Karte mit der Haltestellenübersicht: In Essenheim z. B. ist eine Haltestelle dargestellt, die nur an Schultagen und dann nur von einem Bus angefahren wird. Der im Einzugsbereich liegende Ortsteil wird sonst überhaupt nicht bedient. Die Darstellung des Nahverkehrsplanes ist hier irreführend und entsprechend zu korrigieren. Ein ähnliches Beispiel gibt es in Ober- Olm, die wichtige Haltestelle Rathaus wird tagsüber nur an Schultagen mit einzelnen Fahrten bedient. Hier hatten wir vorgeschlagen die Linie 71 über Ober-Olm zu führen, damit dieser große Ortsteil wenigstens stündlich bedient wird. Herr Weichlein Meine Damen und Herren, der ÖPNV im Landkreis ist besser als sein Ruf, das ist unsere feste Überzeugung. Wenn der ÖPNV-Förderverein und ich als sein Vorsitzender demgegenüber als Miesmacher dargestellt werden, wird der Bote schlecht gemacht, weil man die schlechte Botschaft das eigentlich schlechte Ergebnis des Kundenbarometers nicht hören will. Wir fordern, dass das Image des ÖPNV im Landkreis Mainz-Bingen durch dauernde, geplante und nachhaltige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit verbessert wird. Es reicht nicht aus, bei der Einrichtung von Übergangstarifen oder neuen Verknüpfungen darüber einoder zweimal zu berichten. Es muss ein einfaches und klares Anliegen- und Beschwerdemanagement entwickelt und ständig bekannt gemacht werden. Wie soll der Kunde wissen, ob der RNN, die ORN, die Stadtverwaltung Ingelheim, die Bahn, der Zweckverband SPNV Süd oder Nord, das Land oder die Kreisverwaltung der richtige Ansprechpartner für eine Verbesserung des Fahrplans oder laufende Verspätungen des Regionalzuges ist? Wo findet er die Anschriften oder Telefonnummern?

53 Unter anderem ist es angezeigt, dass der Kreis Mainz-Bingen ein Institut beauftragt, welches ein Grundkonzept für nachhaltige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Für das Anliegen- und Beschwerdemanagement sollte unserer Auffassung nach der Landkreis als gesetzlicher Träger des gesamten ÖPNV für sein Gebiet als richtiger Ansprechpartner auftreten. Darauf könnte an allen Haltestellen, in allen Nachrichtenblättern der Verbandsgemeinden und den entsprechenden Teilen der Tagespresse laufend hingewiesen werden. Das wäre für uns ein Fortschritt. Ich denke ein Plan sollte immer in die Zukunft weisen und nicht Mindestanforderungen festschreiben, sondern eine gewisse Vision enthalten. (Wo wollen wir hinkommen, was wird uns das kosten?) Es muss ja nicht realisiert werden, aber wer keine Idee niederschreibt welche Ziele er erreichen will, der wird auch kein Ziel erreichen. Vielen Dank.

54 Anlage 4 Anhörung/ Erörterung zum Thema ÖPNV und Nahverkehrsplan im Landkreis Mainz-Bingen am Vortrag von Herrn Wolfgang Hammermeister (Geschäftsführer des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes (RNN)) Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir uns viel Arbeit gemacht haben, hat Frau Burger entsprechend gut dargestellt. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, einen Nahverkehrsplan für das Gebiet des Zweckverbandes RNN aufzulegen, der gewisse Maßnahmen und Ansprüche an den Nahverkehr definiert und der sich eng an schon bestehenden Nahverkehrsplänen orientieren musste. Wir haben ein Gebiet in Gänze zu beachten und daher nicht das Rad in einem kleinflächigen Gebiet neu zu erfinden, sondern wir definieren Standards, auf die wir aufbauen und stetig ausbauen können. Der Landkreis Mainz-Bingen gönnt sich den Zweckverband RNN mit drei anderen Partnern und der Stadt Mainz und wendet allein dafür rund Euro ohne die Schülerbeförderung - im Jahr auf. Mit der Schülerbeförderung sind es über 3 Mio. Euro. Der Nahverkehrsplan ist noch ein Entwurf und dass über diesen Entwurf bereits hinaus gegangen wird, dies sieht man an dem Beispiel Nieder-Olm und auch daran, dass uns der Zweckverband in der vergangenen Sitzung die Mittel gegeben hat, um im nächsten Jahr im Bereich Fahrgastinformationen mehr arbeiten zu können als ursprünglich angedacht wurde. Wir werden versuchen, in dem Bereich Kundeninformation und Anschlusssicherung Schritte in die Wege zu leiten, die dafür sorgen, dass die Forderungen aus dem Nahverkehrsplan erfüllt werden. Ich danke Herrn Weichlein für die Feststellung, dass das, was wir Ihnen in einem eineinhalb Stunden langen Gespräch besprochen haben, wesentlich verbessert worden ist. Dies ist auch Ihren Anregungen geschuldet und Sie werden feststellen, dass einige bzw. viele Anregungen in diesen Nahverkehrsplan eingeflossen sind. Sollen aus der heutigen Sitzung noch Anregungen aufgenommen werden, können diese selbstverständlich ergänzt werden. Sinn und Zweck des Nahverkehrsplanes ist es, das die Genehmigungsbehörde Entscheidungshilfen an die Hand bekommt, um z. B. bei der Vergabe von Linien oder Konzessionen die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Sinn und Zweck ist es auch, dass sich der Kreis selbst verpflichtet, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Dafür ist ein Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen. Allerdings haben wir auch in der letzten Zweckverbandsversammlung beschlossen, dass wir jedes Jahr in der Dezembersitzung Bericht erstatten, wie weit die definierten Maßnahmen umgesetzt worden sind. Somit werden eine stetige Berichterstattung und ein stetiger Austausch erfolgen. Was die Aufnahme von visionären Zielen anbelangt, so kann man solche in einen Nahverkehrsplan hineinschreiben, aber man muss auch im Hinblick auf die vorhandenen Mittel darstellen, wie etwas finanziert werden kann. Von daher wurde vielleicht die eine oder andere Stadtbahn nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen. Wie sich die Entwicklungen, die durch den Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar ab dem Jahre 2015 und die dazugehörigen Busverbindungen entstehen, darstellen werden, so sollte man da der Nahverkehrsplan eine Dauer von fünf Jahren hat, also bis 2013 gilt meiner Auffassung nach im Jahre 2013 Ziele in dieser Art und Weise für das Jahr 2015 definieren. Dies ist mit Sicherheit ausreichend und zeitnah. Aufgrund dessen denke ich, dass dieser Entwurf des Nahverkehrsplanes, der beschlossene Nahverkehrsplan des Zweckverbandes, der Entwurf des Binger Nahverkehrsplanes

55 zusammen gesehen eine runde Sache und in der Entscheidungshilfe, wie wir weiter mit ÖPNV umgehen und diesen weiter entwickeln, gelungen ist. Noch ein kleiner Hinweis auf den Stadtverkehr Ingelheim, der auch ab 14. Dezember 2008 ein neues Gesicht erhalten wird (1/2-Stunden-Takt). Am Anfang des Jahres war auch nicht sicher, dass dies in dem Ersten Entwurf des Planes enthalten ist, nun steht es drin! Zu dem Beschwerdemanagement: Ich möchte den Landkreis damit nicht befrachten. Ich hätte im Moment lieber, dass bei Beschwerden, Wünschen und Anregungen der RNN - und hier die Geschäftsstelle - genannt wird, denn dieser weiß, an wen etwas weitergeleitet oder wie etwas abgestellt werden kann. Ich kann Ihnen versichern, es gibt zwar nicht so viele Beschwerden, aber die Beschwerden, die bei uns eingehen, werden zur Zufriedenheit unserer Kunden behandelt. Herzlichen Dank.

56 Anlage 5(wurde nachgereicht) Anfragen des Behindertenbeauftragter des Landkreises Mainz Bingen Knut Jordan zur Anhörung Nahverkehrsplan im Kreistag Betreff: Erfordernisse der Barrierefreiheit zum NVP Sehr geehrte Frau Krause, da ich auf der Kreistagssitzung nicht zu der Thematik angesprochen wurde, möchte ich meine Anliegen zum NVP und den Aspekten der Barrierefreiheit, Ihnen auf diesem Wege mitteilen und bitten die Fragen entsprechend weiterzuleiten: 1. Auf welchen Linien im LK befinden sich barrierefreie Niederflurbusse? Anmerkung: Es ist flächendeckend ein barrierefreies Netz mit Niederflurbussen vorzusehen, auch im Umland! 2. Fahren diese Busse zu festen Fahrzeiten? 3. Wie sind diese Busse ausgestattet? Sind bei allen diesen Bussen die absenkbaren "Kneeling-Systeme" vorhanden? 4. Befinden sich in diesen Bussen Klapprampen, wenn ja, sind diese Bedienungszeiten für die Busfahrer im Zeitplan integrierbar? Anmerkung: Ohne vorhandene Klapprampen ist ein selbstständiges, schnelles und gefahrloses Einsteigen in einen Bus nicht möglich!! 5. Sind die Busfahrer alle geschult, diese Klapprampen zu bedienen? 6. Werde die Busse durch ein Rollstuhl-Symbol als "barrierefrei" kenntlich gemacht? 7. Wieviele Haltestellen sind bereits mit erhöhten Halteborden ausgestattet und zwar welche? 8. Wie sieht die Planung in der Umsetzung barrierefreier Haltestellen aus (kurz-, mittel- und langfristig m. Zeitangaben)? Anmerkung: Es ist zwingend darauf zu achten, daß die Kommunen bei der Neusetzung von Haltestellen, diese barrierefrei setzen, auch wenn diese Linien noch nicht barrierefrei angefahren werden! 9. Werden bei der Neuanschaffung von Bussen generell Busse mit "kneeling" und "Klapprampen" angeschafft? 10.In welchem Verhältnis des Fuhrparks der im LK fahrenden Busse, stehen barrierefreie zu nicht barrierefreien Bussen? 11. Wie sieht die Planung in der Anschaffung barrierefreier Busse in den kommenden Jahren aus? 12. Werden neueingerichtete barrierefreie Linien mit einer kurzen Pressenotiz veröffentlicht? 13. Werden die Haltestellen mit akustischen und taktilen Hinweisen (bei Fahrplänen etc.) für Blinde und sehbehinderte Personengruppen ausgestattet? 14. Werden alle Haltestellen mit entsprechenden Orientierungsleitlinien versehen. Welche sind bereits entsprechend ausgestattet? 15. Sind die Erfordernisse der Barrierefreiheit auch bei den Einsätzen von Subunternehmen gewährleistet? 16. Welche Bahnhöfe sind bis zu den Gleisen barrierefrei zugänglich? 17. Bei welchen Bahnhöfen ist ein problemloser Ein- und Aussteig mit dem Rollstuhl gewährleistet und bei welchen nicht? Wann ist an eine entsprechende barrierefreie Erstellung der einzelnen Bahnhhöfe gedacht? 18. Bei welchen Bahnhöfen ist geschultes Personal vorhanden? 19. Muss bei Fahrten mit dem Rollstuhl eine Voranmeldung erfolgen und wenn

57 ja, wo und wie lange vorher? 20. Welche Bahnsteighöhen weisen die entsprechenden Bahnhöfe auf? Anmerkung: Die häufig eingesetzten und vorhandenen Höhen von 55 cm reihen nicht aus! Es muss zwingend eine Bahnsteighöhe von 76 SOK vorhanden sein, um problemlos und ohne Gefahren in den Zug einsteigen zu können. Dies gilt nicht nur für Personen im Rollstuhl, sondern auch für alle anderen mobilitätseingeschränkten Menschen. 21. Gibt es bei Zügen und auf bestimmten Linien, fahrzeuggebundene Einstieghilfen, wie Liftsysteme? 22. Im Entwurf des NVP auf S. 56, werden die Ausstattungsmerkmale vorgestellt. Hier wird auf "standardisierte" behindertengerechte Toiletten hingewiesen. An welchen Orten befinden sich diese barrierefreien WC-Anlagen? Sind diese mit dem "Euro-Schließsystem" ausgestattet? 23. Ist an eine Erweiterung von barrierefreien WC-Anlagen an Bus- Knotenpunkten bzw. an Bahnhöfen gedacht? Anmerkung: Es gibt Möglichkeiten, dass die Finanzierung dieser WC- Anlagen über "Städtereklame-Unternehmen" getragen werden kann! 24. Gibt es eine Broschüre oder einen Fleyer, der auf alle barrierefreien Aspekte der Linien und Bahnhöfe hinweist? Wenn nein, könnte so eine Broschüre geschaffen werden? 25. Werden die barrierefreien Hinweise zum ÖPNV auf entsprechenden Seiten im Intenet ausgewiesen? Über eine Bearbeitung bzw. Weiterleitung dieser Fragen würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen Knut Jordan Behindertenbeauftragter des Landkreises Mainz Bingen

58 Anhörung des Nahverkehrsplan des Landkreises Mainz-Bingen in der Kreistagssitzung vom Zusammenfassung der Stellungnahmen durch die Verwaltung: a) Stellungnahme zu Anfragen und Anregungen der Kreistagsmitglieder Mitglied Hill: Allgemein: Grundsätzlich wurden für den Nahverkehrsplan alle Räume auf ihre ausreichende Bedienung hin geprüft, auch wenn sie Schienenstrecken betreffen. Die Definition von Maßnahmen muss sich im Nahverkehrsplan jedoch auf den Busbereich beschränken, da der Schienenverkehr nicht in der Aufgabenträgerschaft des Kreises liegt. Hier können nur Hinweise auf Mängel für den ZV SPNV Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV) gegeben werden. Planungen zum Schienenverkehr können nur nachrichtlich vom ZSPNV übernommen werden Zu 1 und 2) Das Angebot im Schienenpersonennahverkehr zwischen Bingen bzw. Mainz und dem hessischen Teil der Metropolregion Rhein-Main wird seitens des ZSPNV grundsätzlich als zufrieden stellend bewertet. Allerdings ist dem ZV SPNV Rheinland- Pfalz Süd bewusst, dass insbesondere zwischen Bingen/Ingelheim und Wiesbaden sowie zwischen dem Raum Alzey/Wörrstadt und Frankfurt/Main weitere Angebotsverbesserungen wünschenswert sind und auch angestrebt werden. Hierfür wird der Landkreis als Mitglied des ZSPNV entsprechende Anstrengungen unternehmen. Die Relation Ingelheim Wiesbaden ist im NVP ZRNN als Mangel vermerkt, da die hohe Anzahl von Pendlern eine Direktverbindung erfordern würde. Weitere Verbesserungen der Relationen in Richtung Frankfurt sollen mit dem Rheinland-Pfalz-Takt 2015 erzielt werden. Zu 3) Ein dreigleisiger Ausbau des Streckenabschnitts Mainz Gau Algesheim (hier Ausfädelung der Nahestrecke) würde aus Sicht des Zweckverbandes erhebliche Möglichkeiten zur flexibleren und vor allem auch pünktlicheren Gestaltung des Angebotes bieten. Aus Sicht des Landkreises als auch des ZSPNV wäre deswegen eine Aufnahme dieses Projektes in den nächsten Bundesverkehrswegeplan wünschenswert. Dementsprechend werden Landkreis, RNN und ZSPNV ein entspr. Ersuchen einreichen. Ein dreigleisiger Ausbau des Streckenabschnitts Mainz Worms (- Ludwigshafen) ist derzeit nicht vorgesehen. Zu 4) Es kamen von 195 Institutionen insgesamt etwa 50 Schreiben im Beteiligungsverfahren. Der überwiegende Teil dieser Schreiben formulierte keine Einwendungen zum Nahverkehrsplan. Andere Schreiben bezogen sich nicht auf den Nahverkehrsplan des Landkreises Mainz-Bingen, sondern auf den überregionalen NVP ZRNN oder die Nahverkehrspläne anderen Landkreise/Städte. Der Rücklauf von etwa 25 % wird als realistische Größenordnung betrachtet. Anmerkung: Die 12 Antworten, die im Vortrag genannt wurden, bezogen sich auf die Gemeindebefragung vor Beginn des eigentlichen Anhörungsverfahrens des NVP und nicht auf das Beteiligungsverfahren nach Fertigstellung der Untersuchung. Zu 5) Es wird als sehr bedeutend erachtet, dass eine aktive Beteiligung von Institutionen und Personen in einem Planungsprozess des ÖPNV erfolgt. Im durchgeführten Anhörungsverfahren wurden eine Vielzahl von Institutionen und Verbände beteiligt, die eine Vielzahl an Interessensgruppen und einen umfangreichen Personenkreis abbilden. Zudem besteht eine dauerhafte Zusammenarbeit und Anhörung des Fahrgastbeirates des RNN, der regelmäßig zusammenkommt und damit aktiv in die Entwicklung und dauernde Optimierung des ÖPNV eingebunden ist.

59 Mitglied Grosse: Mit der Taktzeitung (Rheinland-Pfalz-Takt) wird mind. 3 x jährlich über Veränderungen, Fortschritte und Neuerungen im ÖPNV informiert. Aufgrund der landesweiten Verteilung werden Informationen zu überregionalen Angeboten und Veränderungen gegeben. Allerdings erfolgt eine ständige Integration regionaler Seiten ( bspw. für Rheinhessen) in diese Publikation. Eine gesonderte Broschüre für den Landkreis Mainz-Bingen erscheint dem Zweckverband als auch dem ZSPNV wegen einer möglichen doppelten Öffentlichkeitsarbeit daher entbehrlich. Mitglied Fleischmann: Zu 1) Es kamen von 195 Institutionen insgesamt etwa 50 Schreiben im Beteiligungsverfahren. Der überwiegende Teil dieser Schreiben formulierte keine Einwendungen zum Nahverkehrsplan. Andere Schreiben bezogen sich nicht auf den Nahverkehrsplan des Landkreises Mainz-Bingen, sondern auf den überregionalen NVP ZRNN oder die Nahverkehrspläne anderen Landkreise/Städte. Der Rücklauf von etwa 25 % wird als realistische Größenordnung betrachtet. Anmerkung: Die 12 Antworten, die im Vortrag genannt wurden, bezogen sich auf die Gemeindebefragung vor Beginn des eigentlichen Anhörungsverfahrens des NVP und nicht auf das Beteiligungsverfahren nach Fertigstellung der Untersuchung. Zu 2) Die neuen Schulstandorte wurden bei der Betrachtung und gutachterlichen Prüfung berücksichtigt. Es bleibt zu beobachten inwieweit zukünftig jährlich neue Beziehungen zu Schulstandorten und Herkunftsorten entstehen. In vielen Bereichen ist der ÖPNV auf Schulfahrten abgestimmt. Prognosen der Schülerzahlen sind berücksichtigt. Zu 3 u.8) Das Nahverkehrsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz schreibt für die Fortschreibung keine zeitliche Befristung vor. Um die sich abzeichnenden strukturellen Veränderungen und Entwicklungen im Landkreis in Ihren Auswirkungen auf die Erfordernisse an eine angemessene Verkehrsbedienung im ÖPNV realistisch einschätzen zu können, wird für die Fortschreibung ein Zielhorizont von 5 Jahren angesetzt. Bei einer weiteren Fortschreibung wird eine Bilanzierung der jetzigen Fortschreibung erfolgen. Zudem wird eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung im Rahmen der Verbandsversammlung des RNN erfolgen. Zu 4) Der RNN hat im vergangenen Jahr erstmals am Kundenbarometer teilgenommen. Neben dem RNN haben ausschließlich Verkehrsverbünde mit großstädtischen Strukturen teilgenommen (z.b. Hamburg oder München). Diese sind aufgrund ihrer Strukturen und damit einhergehendem anderem Nutzungsverhalten durch die Fahrgäste gerade in den Kategorien, in denen der RNN besonders schlecht abschneidet, nicht mit dem RNN vergleichbar. Dies wurde zum besseren Verständnis auch im Nahverkehrsplan noch ergänzt. Zu 5) Eine Verbesserung der Haltestellenausstattung ist ein ausdrückliches Ziel der Nahverkehrsplanung, um den ÖPNV attraktiv zu gestalten. Die Umgestaltung und Ausstattung von Haltestellen ist vordergründig Aufgabe der Gemeinden und Städte. Eine Planung und konkrete Umsetzung hängt daher von kommunalen Entscheidungen vor Ort und der entspr. Finanzierung ab. Darüber hinaus können Landeszuweisung nach EntflechtG/LFAG zur Finanzierung solcher Maßnahmen beantragt werden (siehe Punkt 7). Zu 6) Sowohl an den Fahrausweisautomaten von trans regio als auch an den Fahrausweisautomaten der DB lassen sich Fahrscheine für den gesamten RNN kaufen. Es spielt dabei keine Rolle, mit welchem Verkehrsunternehmen im RNN eine Fahrt durchgeführt wird. Zu 7) Im Bereich des Zweckverbandes SPNV Rheinland-Pfalz Süd wurden in den vergangenen Jahren von insgesamt 240 Bahnhöfen und Haltepunkten bereits 115 grundlegend modernisiert, bei weiteren 27 sind die Arbeiten derzeit im Gange. Das Land

60 Rheinland-Pfalz fördert diese Umbaumaßnahmen i. d. R. mit 85 % der förderfähigen Kosten. Der kommunal zu finanzierende Anteil beläuft sich somit auf die verbleibenden 15 % zuzüglich der (nicht förderfähigen) Planungskosten. Der Landkreis, RNN und der ZSPNV messen der Information der Fahrgäste große Bedeutung zu, dies gilt insbesondere bei eventuellen Zugverspätungen. Derzeit ist im Bereich des ZV ein Programm (in Zusammenarbeit mit DB Station & Service) zur Ausstattung kleinerer Haltepunkte mit einem elektronisch gesteuerten Informationssystem (Display / Laufband, sog. Low cost Anzeige)in Vorbereitung. Sollten die derzeit laufenden Testprojekte erfolgreich verlaufen, sollen sukzessive möglichst viele der in Betracht kommenden Haltepunkte mit diesem System ausgestattet werden. Mitglied Rückert: Zu 1) Zuständig für die Vergabe von Konzessionen für Fähren ist der Landesbetrieb Mobilität Koblenz. Auf die Tarifkooperation mit dem RNN und die finanzielle Unterstützung des Landkreises wird im NVP hingewiesen. Zu 2) Zuständig für den schienengebundenen ÖPNV ist der ZSPNV- Rheinland-Pfalz Süd, bei dem der Landkreis Verbandsmitglied ist und somit seine Ziele und Anliegen vorbringen und seine Interessen vertreten kann. Gleiches gilt für den RNN. Im Übrigen wird auf eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit dem ZSPNV verwiesen. Zu 3) Der RNN führt für seine Verkehrsunternehmen, als auch für die Aufgabenträger ein zentrales Beschwerdemanagement durch. Von dort erfolgt, sofern keine direkte Abhilfe geschaffen werden kann, eine zentrale Weiterleitung an Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträger. Mitglied Schultz: Die angesprochene Maßnahme ist im NVP definiert und ist im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplanes gutachterlich näher zu betrachten. Der vorgeschlagene Linienverlauf wird hierbei einem Prüfauftrag unterzogen. Mitglied Linck: Zu 1) Bei der Verbindung ins Welzbachtal handelt es sich um eine Verflechtung (die Einteilung in Achse, Verbindung und Verflechtung erfolgte anhand raumordnerischer Gesichtspunkte unter Berücksichtung der gesamten Pendlerzahlen inkl. des Individualverkehrs). Aufgrund der Anregung der Trägeranhörung wurde im Kapitel 6.3. ein Hinweis zu alternativen Bedienungsformen ( Ruftaxi) aufgenommen. Eine detaillierte Planung kann im Nahverkehrsplan allerdings nicht erfolgen. Dies wäre im Hinblick auf eine konkrete Umsetzung vorzunehmen Zu 2) Die Anregung einer Busverbindung aus Ober-Hilbersheim an die IGS Sprendlingen wird in Abstimmungsgespräch mit dem Verkehrsunternehmen (ORN) eingebracht, in dem auch verschiedene Punkte aus anderen Anregungen im Beteiligungsverfahren thematisiert werden. Derzeit gibt es keinen Bedarf der Anbindung Ober-Hilbersheim-IGS Sprendlingen. Mitglied Lerch: Im NVP sind unter Kap entsprechende Vorgaben zur Barrierefreiheit vorgesehen. Eine Verbesserung der Haltestellenausstattung ist somit ein ausdrückliches Ziel der Nahverkehrsplanung, um den ÖPNV attraktiv zu gestalten. Bei Umsetzung von Maßnahmen sind die im Rahmen der Nahverkehrsplanung gemachten Vorgaben einzuhalten. Eine Planung und konkrete Durchführung ist mit dem Aufgabenträger

61 abzustimmen. Bei allen bisher durch den ZSPNV betreuten Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von Bahnhaltepunkten wurde dem Aspekt der Barrierefreiheit ein Höchstmaß an Bedeutung beigemessen. Auch bei allen folgenden Projekten wird darauf geachtet, dass die entsprechenden Vorgaben Beachtung finden. b) Stellungnahme zu Anfragen und Anregungen des Fahrgastbeirates Zu 1) In den dem Gutachterbüro für die Mängelanalyse zur Verfügung stehenden Daten sind die Pendlerzahlen und sonstigen raumbezogenen Daten des Laurenzibergs der Verkehrszelle Gau-Algesheim zugeordnet. Aufgrund der weiten Entfernung nach Gau- Algesheim wird der Landkreis Mainz-Bingen jedoch prüfen, ob die heute im freigestellten Schülerverkehr durchgeführten Fahrten geöffnet werden können. Zu 2) Eine Definition einer angemessenen Größe neuer Siedlungsgebiete lässt sich ausschließlich für den Einzelfall darlegen. Die Erschließung eines neuen Siedlungsgebiets entlang einer bereits bestehenden RegioLinie verursacht zum Beispiel einen weit geringeren Erschließungsaufwand als ein weitab bisheriger Siedlungen gelegenes Neubaugebiet. Im ersten Fall ist häufig lediglich die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle notwendig. Im zweiten Fall muss das Potential eine zusätzliche Fahrt eines Busses oder gar eine zusätzliche Linie rechtfertigen. Zu3) Die angesprochene Maßnahme ist im NVP definiert und ist im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplanes gutachterlich näher zu betrachten. Der künftige Linienverlauf wird hierbei einer Prüfung unterzogen. Zu 4) Die Nachfrage in die randlichen Stadtteile von Mainz ist ohne genauere Untersuchung im Rahmen des NVP nicht exakt zu bestimmen. Erfahrungsgemäß sind solche stadtrandbezogenen Tangentialverbindungen zwischen Orten und Stadtteilen dieser Größe und Zentralität in der Regel nicht intensiv nachgefragt. Eventuelle Besonderheiten (relevante Nachfragequellen und ziele) müssten gesondert untersucht werden. Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob auf den gewünschten Relationen eine nennenswerte ÖPNV-Nachfrage besteht. zu 5) Die Relationen Oppenheim Wörrstadt und Wörrstadt- Bad Kreuznach wurden als Verflechtungen eingestuft und auf Basis des Anforderungsprofils hinsichtlich ihrer Bedienung analysiert. Zu allen Tageszeiten finden erheblich mehr Fahrten statt als gefordert und die Reisegeschwindigkeit ist im Rahmen. Zwischen Bad Kreuznach und Wörrstadt sind zwar zwei Umstiege notwendig, die aber aufgrund der häufigen, gut abgestimmten Umsteigeverbindung als akzeptabel betrachtet wurde. Eine Direktverbindung müsste hinsichtlich ihrer Potenziale gesondert geprüft werden. Ggf. kann ein Gutachter mit einer Grobschätzung mögliche Potenziale abschätzen. Dies wäre zwischen den Aufgabenträgern abzustimmen. Sodann können Feinuntersuchungen erfolgen. Zu 6) Auch aus Sicht des Zweckverbandes sollten die SPNV-Verbindungen zwischen Nord- und Südteil des Landkreises verbessert werden. Im Zuge der Vorbereitungen zur Ausschreibung der sog. Dieselnetze Südwest wird deswegen geprüft, ob es möglich ist, zumindest in der Hauptverkehrszeit einzelne aus Richtung Bad Kreuznach kommende Regionalbahnen bis nach Nierstein/Oppenheim durchzubinden (das Gleiche gilt natürlich für die Gegenrichtung). c) Stellungnahme zu Anfragen des Behindertenbeauftragten des Landkreises Mainz- Bingen Herrn Knut Jordan Zu 1) Im NVP sind u.a. folgende Vorgaben zur Barrierefreiheit vorgesehen: Es werden bei der Fahrzeugausstattung niveaugleiche Einstiege, Türen ohne Mittelpfosten und Mehrzweckflächen (für Rollstühle Kinderwagen etc.) sowie Haltewunschtasten, die für mobilitätseingeschränkte Personen aus Sitzposition erreichbar als Mindestausstattung gefordert. Sukzessive werden somit die Fahrzeuge auf Barrierefreiheit umgestellt. Aktuell

62 können die Züge der trans regio, die Busse im Stadtverkehr Ingelheim, einige Busse im Stadtverkehr Bingen, nahezu der gesamt Stadtverkehr Mainz/Wiesbaden sowie vereinzelte Busse auf regionalen Buslinien barrierefrei genutzt werden. Seitens der ORN werden auf allen Linien Niederflurfahrzeuge eingesetzt, aufgrund des Fahrzeugbestandes allerdings nicht durchgängig. Zu 2) Auf den Linien 64, 66, 68, 71 sowie 611 und 612 fahren Niederflurbusse zu Zeiten, die im Fahrplan ausgewiesen sind. Auf diesen Linien werden bis auf geringen Ausnahmen alle Fahrten mit Niederflurbussen gefahren. Die Fahrzeiten und die Niederflurigkeit der Busse sind in den Bereichsfahrplänen des RNN speziell gekennzeichnet. Zu 3) Diese Busse sind mit Sondernutzungsfläche (= Kinderwagenplatz ) sowie Kneeling und Rampe ausgestattet. Zu 4) Eine besondere Berücksichtigung längerer Fahrzeiten wegen Nutzung der Rampe findet nicht statt, da die Inanspruchnahme und die damit verbundenen Zeiten keinesfalls planbar sind. Zu 5) Das Fahrpersonal ist entsprechend eingewiesen, zudem können die mechanischen Klapprampen auch von Fahrgästen bedient werden. Für die Bedienung sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich sind. Zu 6) Die Busse sind überwiegend mit entsprechendem Symbol gekennzeichnet. Zu7) Eine konkrete Anzahl der vorhandenen Haltestellen mit erhöhtem Haltebord kann nicht benannt werden, jedoch ist nach den Vorgaben des NVP bei Umbaumaßnahmen von Haltestellen auf einen barrierefreien Ausbau und auf eine behindertengerechte Gestaltung zu achten. Bei in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen wurde dies bereits berücksichtigt. Zu 8) Die Umgestaltung und Ausstattung von (Bus-)Haltestellen ist Aufgabe der Gemeinden und Städte und damit definitionsgemäß kein eigentlicher Inhalt des Nahverkehrsplans. Eine Planung und konkrete Umsetzung hängt daher von kommunalen Entscheidungen vor Ort und der entspr. Finanzierung ab. Zu 9) Im NVP ist festgelegt, dass bei Neuanschaffungen von Bussen eine Barrierefreiheit sichergestellt wird, sofern dies topographisch und technisch möglich ist. Zu 10) Derzeit sind im ORN Betrieb Mainz ca. 42% der eingesetzten Fahrzeuge Niederflurfahrzeuge. Durch Neu- und Ersatzbeschaffungen ist von einem weiter steigenden Niederfluranteil auszugehen. Zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der Hochbodenfahrzeuge nur kurzzeitig in den Verkehrsspitzen eingesetzt wird. Zu 11) Die Planungen zur Fahrzeugbeschaffung sind von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Es ist allerdings beabsichtigt, im Regelfall nur noch Niederflurfahrzeuge zu beschaffen. Zu 12) Grundsätzlich werden alle Neuerungen durch den RNN in der Presse bekannt gegeben, demnach auch die Einrichtung barrierefreier Linien. Zu13+14) Der NVP weist darauf hin, dass bei Haltstellenausstattungen auf eine behindertengerechte Gestaltung (taktiler Leitstreifen) zu achten ist und eine barrierefreie Erreichbarkeit zu gewährleisten ist. zu 15) Der NVP verlangt die Erfordernisse der Barrierefreiheit nur bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen. Diese Vorgaben gelten dementsprechend auch für Subunternehmen. Zu 16-23) Der ZSPNV- Süd hat die beiliegenden Karten zur Verfügung gestellt in denen die barrierefreie Mobilität im ZSPNV-Süd sowie dessen Planungen aufgeführt sind. Diese werden dem NVP als Anlage beigefügt. Aufgrund der Vielzahl der Bahnhöfe würde eine ausnahmslose, detaillierte Aufzählung im NVP zu weit führen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bahnhöfen und Haltepunkten werden durch DB Station & Service, Herr Heiko Scholz, Bahnhofplatz 1, Mainz, erteilt. Allgemein kann zur Barrierefreiheit

63 der Bahnsteige mitgeteilt werden, dass in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern im Saarland und Baden-Württemberg sowie dem Land Rheinland-Pfalz festgelegt wurde, dass sämtliche Bahnsteige abseits der S-Bahn-Linien mit einer Bahnsteighöhe von 55 cm ausgestattet werden sollen. In Konsequenz hieraus wird auch bei sämtlichen Ausschreibungen von Regionalbahn- und Regional-Express-Verkehren diese Einstiegshöhe bei den Fahrzeugen gefordert. Fahrzeuggebundene Einstiegshilfen sind derzeit insb. auf der RB 75 (Wiesbaden Mainz Aschaffenburg und der RB 32 (Mainz Bingen (Rh) Koblenz im Einsatz. Zu 24) Eine Broschüre mit barrierefreien Angeboten ist bisher nicht geschaffen worden. Es würde Sinn machen, die barrierefreien Angebote im RNN mit Zusatzseiten in die Fahrplanhefte mit aufzunehmen. Zu 25) Hinweise zum barrierefreien ÖPNV werden bei einer der nächsten Aktualisierungen des Homepage des RNN aufgenommen. d) Stellungnahme zu Anfragen und Anregungen des Verkehrsclub Deutschland - Kreisverband Rheinhessen zu 1). Der RNN erarbeitet gemeinsam mit Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern ein Verkehrskonzept zur Flankierung des Rheinland-Pfalz-Taktes Dieses Konzept wird in den nächsten zu erstellenden Nahverkehrsplan einfließen. Zu 2) Die Relation Ingelheim Wiesbaden ist im NVP ZRNN als Mangel vermerkt, da die hohe Anzahl von Pendlern eine Direktverbindung erfordern würde. Weitere Verbesserungen der Relationen in Richtung Frankfurt sollen mit dem Rheinland-Pfalz- Takt 2015 erzielt werden zu 3) Die Aufgabenträger haben unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen im Nahverkehrsplan festgelegt, dass sich Fahrpläne und Anschlüsse an Verknüpfungspunkten an den nachfragestärksten Relationen und den Zeiten der Hauptlastrichtung ausrichten sollen e) Stellungnahme zu Anfragen und Anregungen des Vereins zur Förderung des ÖPNV Zu 1) Der RNN erarbeitet gemeinsam mit Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern ein Verkehrskonzept zur Flankierung des Rheinland-Pfalz-Taktes Dieses Konzept wird in den nächsten zu erstellenden Nahverkehrsplan einfließen. Zu 2) Die angesprochene Maßnahme (Bodenheim-Harxheim) ist im NVP definiert und ist im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplanes gutachterlich näher zu betrachten. Der künftige Linienverlauf wird hierbei einer Prüfung unterzogen. Zu 3) Der Landkreis und auch der Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd messen dem geplanten Haltepunkt Schott große Bedeutung zu, dies einerseits als Umsteigebahnhof in und aus Richtung Wiesbaden und andererseits auf Grund seines erheblichen eigenen Ein- und Aussteigerpotenzials. Die Planungen zur Errichtung dieses Haltepunktes erfolgen insb. wegen der überregionalen Bedeutung und der zu erwartenden hohen Kosten unter Federführung des Landes Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus steht das Vorhaben in engem Zusammenhang mit dem sog. Überwerfungsbauwerk am Nordkopf des Mainzer Hauptbahnhofs. Als Realisierungszeitpunkt werden die Jahre als realistisch angesehen. Zu 4) Die genannten (und alle weiteren) Bahnhofsprojekte an den Schienenstrecken Worms Alzey Bingen und Kirchheimbolanden Alzey Mainz sollen bis zum Fahrplanwechsel 2014/2015 fertig gestellt sein. Hintergrund ist die für diesen Termin vorgesehene Betriebsaufnahme des sog. Dieselnetzes Südwest, dessen europaweite Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Analog gilt dies auch für die Bahnhaltepunkte zwischen Worms und Mainz (2. Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar, Betriebsaufnahme

64 vorgesehen zum Fahrplanwechsel 2014/2015, Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung läuft ebenfalls). Zu 5) Nach intensiven Prüfungen durch den ZSPNV und die zuständige Niederlassung der DB Netz AG ist ein zweigleisiger Ausbau der Schienenstrecke Alzey - Mainz nicht in voller Länge erforderlich. Um allerdings einerseits eine Verbesserung der Anschlusssituation (in Mainz und in Alzey) zu erreichen und um gleichzeitig die Stabilität des Betriebs (Pünktlichkeit) zu erhöhen, wird erwogen, den Streckenabschnitt Gonsenheim Marienborn zweigleisig auszubauen. Zu 6) Die Bereiche Bingen und Gau-Algesheim waren im NVP 1997 als nicht defizitär ausgewiesen. Auch der vorliegende NVP erkennt hier keinen Erschließungsmangel. Das Nahverkehrsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz schreibt für die Fortschreibung keine zeitliche Befristung vor. Um die sich abzeichnenden strukturellen Veränderungen und Entwicklungen im Landkreis in Ihren Auswirkungen auf die Erfordernisse an eine angemessene Verkehrsbedienung im ÖPNV realistisch einschätzen zu können, wird für die Fortschreibung ein Zielhorizont von 5 Jahren angesetzt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die beschriebenen Maßnahmen in diesem Zeitrahmen umgesetzt werden sollen. Bei einer weiteren Fortschreibung wird eine Bilanzierung der jetzigen Fortschreibung erfolgen. Zudem wird eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung im Rahmen der Verbandsversammlung des RNN erfolgen. Zu 7) Die Anregungen zur Beschleunigung des ÖPNV insbesondere im Bereich der L425 (Mainz-Undenheim-Alzey) werden aufgegriffen und werden mit beteiligten Verkehrsträgern und dem Verbund zur Abstimmung mit dem Verkehrsministerium aufgenommen. Zu 8) Im Anforderungsprofil wurden die Einzugsbereiche der ÖPNV Haltestellen auf 600 m außerhalb der Städte festgelegt. Die Werte basieren auf Erfahrungswerten sowie Anforderungen in vergleichbaren Räumen. Um eine verbundeinheitliche Regelung herbeizuführen, erfolgte eine Anpassung an den NVP des Landkreises Alzey-Worms. In den meisten Fällen werden jedoch 400m Fußweg nicht überschritten. Zu 9) Im Rahmen der Mängelanalyse wurde die Erschließungsfunktion der Haltestellen durch Haltestelleneinzugsradien zunächst unabhängig von der Häufigkeit der Bedienung der Haltestellen untersucht. Die Analyse der Bedienungshäufigkeit erfolgte anschließend jeweils für die Verkehrszelle (zusammenhängendes Siedlungsgebiet, i.d.r mindestens Ortsgemeindeebene). Zu 10) Der RNN führt für seine Verkehrsunternehmen, als auch für die Aufgabenträger ein zentrales Beschwerdemanagement durch. Von dort erfolgt, sofern keine direkte Abhilfe geschaffen werden kann, eine zentrale Weiterleitung an Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträger. Entsprechende Informationen werden von dort in der lokalen Tagespresse koordiniert.

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