Jahrestagung 18. März 2014
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- Tobias Jaeger
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1 Jahrestagung 18. März 2014
2 2014 Ein brisantes Politjahr Stephan Alexander, Projektleiter Wirtschaftspolitik hotelleriesuisse
3 Folie 3 Agenda Themen Logiernächtezahlen 2013 und Einschätzung der Hotellerie Umsetzung Masseneinwanderungs-Initiative Mindestlohn-Initiative: Abstimmung vom 18. Mai 2014 Zweitwohnungsgesetzgebung / Optimierung der Beherbergungsförderung Umsetzung der CO 2 -Verordnung in der Hotellerie
4 Folie 4 Logiernächtezahlen 2013 und Einschätzung der Hotellerie
5 Folie 5 Logiernächte in der Schweizer Hotellerie Logiernächte 2013 Anzahl Veränderung Vorjahr Anteil Herkunft Anzahl Veränderung Vorjahr Gäste Inland Gäste Ausland ,3% 44,6% ,5% 55,4% Total ,5% 100,0% Europa (ohne Schweiz) ,8% Deutschland ,1% Vereinigtes Königreich ,2% China (ohne Hongkong) ,3% Golfstaaten* ,1% Regionen Grosse Städte ,3% Bergregionen ,4% Berner Oberland ,6% Graubünden ,9% Wallis ,5% Quelle: Beherbergungsstatistik HESTA / *Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate
6 Folie 6 Einschätzung Wintersaison 2013/2014 im Vergleich zum Vorjahr Gesamte Schweiz: Die laufende Wintersaison wird von der Schweizer Hotellerie grösstenteils gleich gut oder besser beurteilt als im vergangenen Jahr 19% 46% 35% Städte: Jeder 4. Hotelier in der Städtehotellerie beurteilt die aktuelle Wintersaison besser als im Vorjahr eine Mehrheit von 50 Prozent schätzen die laufende Wintersaison im Vergleich zum letzten Jahr als gleich gut ein 23% 50% 27% Alpin/Land: 85 Prozent der Umfrageteilnehmer aus alpinen und ländlichen Gebieten erachten die Wintersaison als besser oder gleich gut im Vergleich zur letzten Wintersaison 15% 43% 42% Quelle: hotelleriesuisse, Umfrage unter Hoteliers (Februar 2014) Einschätzung der Wintersaison im Vergleich zum Vorjahr als Besser Gleich Schlechter
7 Folie 7 Prognose Preisentwicklung für das Jahr 2014 Knapp 60 Prozent der Umfrageteilnehmer gehen davon aus, dass sich die Preise im Jahr 2014 nicht verändern werden Jeder 4. Hotelier rechnet sogar mit einer Anpassung der Preise nach unten Insgesamt gehen 84 Prozent der Befragten davon aus, dass sich die schwierige Preislage in der Hotellerie nicht verbessern wird 14% 57% 27% k.a. 2% Quelle: hotelleriesuisse, Umfrage unter Hoteliers (Februar 2014) Prognose Preisentwicklung Nach oben Stabil Nach unten
8 Folie 8 Umsetzung Masseneinwanderungs-Initiative
9 Folie 9 Wie weiter nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative? 1/2 Ausgangslage Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 mit einer knappen Mehrheit von 50,3 Prozent Ja-Stimmen Neuausrichtung der Zuwanderungspolitik nach Kontingenten Das Personenfreizügigkeitsabkommen bleibt in Kraft bis es eine neue Rechtslage gibt Auswirkungen für die Hotellerie Erschwerte Rekrutierung von Fachkräften durch kontingentierte Arbeitsbewilligungen zu befürchten Einschränkung der Flexibilität der Betriebe
10 Folie 10 Wie weiter nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative? 2/2 Relevante Branchenmerkmale im Rahmen der Umsetzung Der inländische Arbeitsmarkt ist trotz verhältnismässig hoher Arbeitslosigkeit in der Branche ausgetrocknet, deshalb ist die Branche auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen Im Gastgewerbe ist nicht nur die Zahl der Arbeitslosen hoch, sondern auch die der offenen Stellen (hohe Sockelarbeitslosigkeit) Forderungen aus Sicht der Hotelbranche Wirtschaftstaugliche Ausgestaltung der Initiative Keine Diskriminierung zwischen Branchen oder Regionen und keine ausschliessliche Privilegierung von Hochqualifizierten Flexible Ausgestaltung der Kontingente, damit auch in Branchen mit stark schwankender Arbeitskraftnachfrage rasch reagiert werden kann Rasche, kostengünstige und unbürokratische Bewilligungsverfahren (vor allem in der Saisonhotellerie wichtig)
11 Folie 11 Mindestlohn-Initiative: Abstimmung vom 18. Mai 2014
12 Folie 12 Mindestlohninitiative Bedrohung für die Hotellerie Ausgangslage Die Volksinitiative "Für den Schutz fairer Löhne" (Mindestlohn-Initiative) fordert einen neuen Verfassungsartikel zum Schutz der Löhne und einen nationalen vom Bund festgelegten Mindestlohn Der Mindestlohn soll Franken pro Stunde betragen (entspricht einem Monatslohn von rund 4000 Franken bei einer 42h-Woche) Dieser Mindestlohn gilt für alle Branchen, Regionen und Berufe Die Initiative kommt am 18. Mai 2014 zur Abstimmung Auswirkungen auf die Hotellerie Ein Mindestlohn in der geforderten Höhe von CHF pro Stunde wäre für viele Hotels nicht tragbar Staatliche Mindestlöhne gefährden zudem die gut funktionierende Sozialpartnerschaft und hemmen den Anreiz zur Aus- und Weiterbildung Die Hotellerie würde durch die Annahme dieser Initiative massiv geschwächt
13 Folie 13 Mindestlohninitiative Branchenrelevante Sicht Relevante Branchenmerkmale im Rahmen der Initiative Im Gastgewerbe besteht seit Jahrzehnten eine intakte Sozialpartnerschaft, den allgemeinverbindlich erklärten L-GAV gibt es seit Mitte der 70er Jahre Der L-GAV kennt seit jeher Mindestlöhne, ist aber (gewollt) kein Tarifvertrag Das Schweizer Gastgewerbe erfüllt eine wichtige soziale Funktion, indem Arbeitsplätze für jene Gruppe bereitgestellt werden, welche am Arbeitsmarkt die meisten Schwierigkeiten haben (überdurchschnittlich hoher Anteil an wenig Qualifizierten, Ausländern, Frauen, Jungen und Teilzeitmitarbeitenden) Forderungen aus Sicht der Hotelbranche hotelleriesuisse lehnt die Mindestlohn-Initiative dezidiert ab Die Festlegung der Löhne muss den Sozialpartnern überlassen werden, da die Branchenvertreter über die nötigen branchenrelevanten Kenntnisse verfügen und die entsprechenden Lohn- und Arbeitsbedingungen festlegen können
14 Folie 14 Zweitwohnungsgesetzgebung / Optimierung der Beherbergungsförderung
15 Folie 15 Entwurf für ein Bundesgesetz über Zweitwohnungen Vorschlag des Bundesrates Zulässig ist die Erstellung von Wohnungen, die touristisch bewirtschaftet werden (warme Betten) Unter strengen Bedingungen: Möglichkeit für die Finanzierung von Neu- und Umbauten von strukturierten Beherbergungsbetrieben durch das Erstellen und den Verkauf von Zweitwohnungen Umnutzung von Hotelbetrieben nur als Ultima Ratio möglich, wenn Mindestbewirtschaftungsdauer von 25 Jahren Keine wirtschaftliche Weiterführung des Betriebs mehr möglich Kein Fehlverhalten des Eigentümers/Betreibers Vorliegen eines Gutachtens der SGH
16 Folie 16 Haltung hotelleriesuisse hotelleriesuisse begrüsst den Gesetzesentwurf des Bundesrats Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative stellt die Schweizer Hotellerie und die Tourismusregionen vor grosse Herausforderungen Möglichst rasches Inkrafttreten des Gesetzes ist zentral, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen Koordination der Zweitwohnungsgesetzgebung mit der Förderung der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) als tourismuspolitisches Instrument
17 Folie 17 Umsetzung der CO 2 -Verordnung in der Hotellerie
18 Folie 18 Umsetzung der CO 2 -Verordnung Die revidierte CO 2 -Verordnung: Weitere Anhebung der CO 2 -Abgabe (seit : CHF pro Tonne) Befreiung für touristisch genutzte Hotels möglich Rückverteilung der Lenkungsabgabe auch an befreite Unternehmen Möglichkeit der gemeinsamen Verpflichtung mehrerer Unternehmen zur Befreiung von der CO 2 -Abgabe Unterstützung für interessierte Hotelbetriebe Merkblatt auf Website von hotelleriesuisse einsehbar Energie-Agentur der Wirtschaft, EnAW Cleantech Agentur Schweiz BKW Energie AG
19 Folie 19 Befreiung von der CO 2 -Abgabe Schweizweit lassen sich immer mehr Hotelbetriebe von der CO 2 -Abgabe befreien: Graubünden: 69 Hotels KMU-Modell der EnAW: 32 Hotels 2 Gruppen im Energie-Modell à 18 und 19 Mitglieder Diese sparen zusammen 12 Millionen Franken ein, fast die Hälfte daraus dank des geringeren Energieverbrauchs. Romandie: 58 Hotels Kongresshotels, Raum Zürich: 19 Hotels Oberwallis: 25 Hotels
20 Folie 20 Brennende Themen in der Rechtsberatung von hotelleriesuisse David Stirnimann, Projektleiter Rechtsdienst
21 Folie 21 Auftrag und Aufgabe der Rechtsberatung Die Rechtsberatung berät die Mitglieder in Rechtsfragen rund um den Gesamtarbeitsvertrag, das Arbeitsrecht und allgemeine rechtliche Fragen rund um die Hotellerie: Telefonische oder elektronische Rechtsauskunft (ca ad hoc Auskünfte pro Jahr) Inkasso für Mitglieder Blacklist für Reiseveranstalter Brennende Themen in der Rechtsberatung
22 Folie 22 Brennende Themen L-GAV (Arbeitsrecht) Online-Buchungsplattformen Lebensmittelsicherheit Urheberrecht (Suisa) & Empfangsgebühren (Billag) Weitere Rechtsgebiete Brennende Themen in der Rechtsberatung
23 Folie 23 L-GAV (Arbeitsrecht) hotelleriesuisse verhandelt und vollzieht zusammen mit den Sozialpartnern den Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe. Der Grösste seiner Art mit unterstellten Mitarbeitern und Betrieben Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung des Bundesrates Sechs Sozialpartner: Arbeitnehmer: Arbeitgeber: Brennende Themen in der Rechtsberatung
24 Folie 24 Online-Buchungsplattformen 15. Dezember 2012: (Vor)Untersuchung gegen die Buchungsplattformen April heute: Befragung der angezeigten Buchungsplattformen Oktober 2013: Umfrage hotelleriesuisse bei betroffenen Mitglieder Dezember 2013: Deutsche Kartellbehörde verbietet HRS Bestpreisklausel: Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch Niedrigpreisgarantien Ausweitung des Verfahrens auf Booking und Expedia «Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können» Verbot für HRS, bei Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise & die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im INET zu garantieren. Berechtigte Hoffnungen, dass das Urteil aus Deutschland Signalwirkung in der Schweiz haben wird.
25 Folie 25 Lebensmittelsicherheit Genehmigung der «Leitlinie für gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» Die Leitlinie vermittelt einen sicheren Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen in der Lebensmittelsicherheit und konkrete Mindeststandards für die tägliche Arbeit im Hotelbetrieb. Brennende Themen in der Rechtsberatung
26 Folie 26 Urheberrecht (Suisa) & Empfangsgebühren (Billag) Das Urheberrechtsgesetz (URG) schützt geistige Werke, die individuellen Charakter haben. Dazu gehören Sprachwerke, Werke der Musik, fotografische, filmische und andere visuelle choreographische Werke. Der Gebrauch dieser Werke ist grundsätzlich nur für den Eigengebrauch unentgeltlich und sonst entschädigungspflichtig. Die Abgeltungen für die Nutzung der geschützten Werke sind zu unterscheiden von der Pflicht, Radiound Fernsehempfangsgebühren oder Konzessionsgebühren zu bezahlen. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) regelt die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Diese sind für den privaten wie für den gewerblich-kommerziellen Empfang geschuldet.
27 Folie 27 Weitere Rechtsgebiete Mietrecht Reiserecht Vertragsrecht Arbeitssicherheit Ausländerrecht Haftungsrecht Datenschutz Wettbewerbsrecht Brandschutz Sozialversicherungsrecht
28 Zwei Meinungen - Eine Ombudsstelle der Schweizer Hotellerie Brigitta Schaffner, Leiterin Ombudstelle der Schweizer Hotellerie
29 Folie 29 Reklamation? Reklamation!
30 Folie 30 Aufgaben und Ziele der Ombudsstelle Das Ohr für unzufriedene Gäste Beratung Vermittlung Schlichtung Pflege des Ansehens der schweizerischen Hotellerie und des Schweizer Tourismus
31 Folie 31 Reklamationsgründe Annullierung Rechnung Ueberbuchung Reservierung Gebühren Gutschein Haftpflicht Kreditkarte kein Empfang Preise Essen Frühstück Hahnenwasser Lärm Diebstahl Einzelzimmer Hygiene Sauberkeit Wanzen Kinder Hunde Freundlichkeit Kommunikation Service Hotelklassifikation
32 Folie 32 Vorgehen Schriftliche Reklamation des Gastes Stellungnahme des Gastgebers Zwei Meinungen, die zu «beurteilen» sind Wenn angezeigt, Meldung an die Hotelklassifikation
33 Folie 33 Wie erreichen die Reklamationen die Ombudsstelle?
34 Folie 34 Woher kommen diese Gäste?
35 Folie 35 Zahlen Seit 20 Jahren = 3874 Reklamationen Im Durchschnitt 194 pro Jahr. 2013: 55 % sind klassierte Betriebe von hotelleriesuisse % der Fälle können erfolgreich abgeschlossen werden.
36 Folie 36 Schweizer Hotelklassifikation Quo Vadis Thomas Allemann Leiter Mitglieder, htr hotel-revue und Verlag
37 Folie 37 Milestones 1979 Einführung der Hotelklassifikation in der Schweiz als erstes privatwirtschaftliches Klassifikationssystem Vorbild für viele Klassifikationssysteme (D, A) Revision der Normen im 5-Jahres-Rhythmus (1985, 1990, 1995, 2000, 2005, 2011) 2009 Neue Architektur der Schweizer Hotelklassifikation nach dem Prinzip der Gewaltentrennung 2009 Gründung Hotelstars Union HSU 2011 Einführung harmonisierten HSU Normen in CH 2014 Weiterführung Professionalisierungsprozess 2015 Einführung HSU Normen
38 Folie 38 The 15 Members of the Hotelstars Union
39 Folie 39 Hotelstars Union Mitgliedschaften Member Land, welches die Anwendung der harmonisierten Kriterien bereits anwendet (CH, D, A, CZ, HU, S, Baltische Staaten, Malta) Implementing Member Land, welches die Anwendung der harmonisierten Kriterien zugesichert hat, jedoch die Kriterien noch nicht im Land implementiert hat (GR, BE, NL, LU, DK) Observer Land, welches beabsichtig, die harmonisierten Kriterien anzuwenden, jedoch aus verschiedenen Gründen dies noch nicht tun kann (Frankreich, Italien, Irland, Island)
40 Folie 40 Schweizer Hotelklassifikation Wie Weiter
41 Folie 41 Weiterführung Professionalisierungsprozess Reduktion Team Nationaler Auditoren-Pool NAP Gültigkeit Klassifikation «3 Jahre» ab Auditbesuch Zwischenaudits aufgrund «schlechter Gästerkommentare» Harmonisierung Revisionsperiode mit der HSU Einführung neuer Normen HSU im Jahr 2015
42 Folie 42 Professionalisierung Vollzug
43 Basis-Kategorien Folie 43 Harmonisierte Kriterien (HSU) Eintrittshürde Sicherheit Zustand Swiss Lodge Superior Superior Superior Superior Superior Garni Garni Garni Garni Spezialisierungen
44 Folie 44 Schweiz: Modell der Gewaltentrennung Vollzug NAP Executive Unabhängige Rekursinstanz URI Judikative Entwicklung «Swiss Finish» ENOR Legislative Entwicklung «Sterne-Kriterien» Hotelstars Union (Management Board)
45 Folie 45 Nationaler Auditoren-Pool NAP: Lead-Auditoren Manuela Kroll Springer Anita Streibich Deutschschweiz Mitte Jean-Marc Habersaat Romandie Hans Ulrich Gerber Deutschschweiz West Monique Moretti Deutschschweiz Ost Pierre Borer Romandie Carlo Schmid Tessin (bis )
46 Folie 46 Nationaler Auditoren-Pool NAP: Co-Auditoren Galliker Roland Tessin Gilliéron Franz-Henri Romandie, Valais NN Berner Oberland Lehner Hubert Wallis Liechti Michèle Romandie Lips Barbara Ostschweiz Mosimann Marlis Bern und Mittelland Müller Nicoletta Zürich und Region Stettler Pierre Romandie Urban Scherer Yvonne Gabriele Graubünden von Reding Aloys Zentralschweiz, Zug Wüthrich Fritz Basel und Region, Aargau
47 Folie 47 Fazit Paradigmenwechsel von «Kontrolle» zu «Beratung» ist ein grosser Erfolg. Professionalisiertes Auditoren-System gibt dem Vollzug «Köpfe», die Verantwortung mittragen.
48 Folie 48 Überwachung der Klassifikation
49 Folie 49 Trust You Zusammenzug aller Bewertungsplattformen 50 Millionen Gästebewertungen aus über 60 Bewertungskanälen
50 Folie 50 Schweizer Hotelklassifikation: unterwegs für die Qualität Zusammenzug der Bewertungsplattformen ergibt Gesamtsicht: Insgesamt bewerten die Gäste im 2013 die klassierten Schweizer Hotels mit Punkten als «sehr gut» Die Leuchttürme sind rund 16% (über 300 Hotels), welche mit über 90 Punkten als «hervorragend» bewertet werden U-Boote mit Scores unter 60 Punkte sind Mangelware (nur knapp 30 Betriebe)
51 Folie 51 Schweizer Hotelklassifikation: Gästebewertungen 2013 Sterne-Kategorie Wir nehmen «sehr gut/gut bewertete» Hotels in unsere Familie auf Score «Neue Betriebe»: Je höher klassiert, desto höher bewertet: 1-Sterne: Score Sterne: Score Sterne: Sterne: Sterne: Swiss Lodge schneidet insgesamt besser als 1 und 2- Sterne Kategorie ab Score 79.73
52 Folie 52 Schweizer Hotelklassifikation: Gästebewertungen 2013 Segmente Zimmer und Essen werden in 5-Sterne Hotels am besten bewertet Service wird in 3-Sterne Hotels am besten bewertet Preis wird in 2-Sterne Hotels am besten bewertet Insgesamt schneiden aber diese Segmente nur durchschnittlich (Essen, Zimmer, Service) oder sogar schlecht (Preis) ab
53 Folie 53 Bedeutung für den Klassifikationsvollzug 2014 Gästebewertungen gewinnen für den Vollzug an Bedeutung: Unterdurchschnittlich bewertete Betriebe werden analysiert Bei «Klassifikationsrelevanten schlechten Bewertungen» (Bsp.: Bewertungen bezogen auf die Infrastruktur) kann ein ausserterminliches Zwischenaudit ausgelöst werden Pilotphase 2014: wir lösen 20 solche Audits aus; die Betriebe werden vorher über die Gründe ausführlich informiert Vorreiterrolle Schweizer Vollzug
54 Folie 54 Revisionsprozess HSU
55 Folie 55 Zusammenfassung Ergebnisse der Umfrage Womit sind Hotelgäste potentiell unzufrieden? Qualität und Größe des Bettes Konnektivität Beschaffenheit des Wellnessbereiches Angebot und Qualität der Dienstleistungen im/in Hotelrestaurant/s
56 Folie 56 Ergebnis der Umfrage: Attractors und Must Haves Top 10 attractors Bettenbreite von mind. 200 cm Badewanne mit Dusche Separate Toilette Kosmetikspiegel im Badezimmer Wasserkocher im Zimmer Tageszeitungen Kundenmanagement Hotelinformationen (digital) Regionales Informationsmaterial Spa-Bereich Top 10 Must-haves Bettenbreite von mind. 160 cm Telefon im Zimmer Minibar im Zimmer Radioprogramme im Zimmer Bügelmöglichkeit im Zimmer Internetzugang im Zimmer Sicherheit Barrierefreie Zugänglichkeit Beschwerdemanagement Meeting/Konferenzbereich
57 Folie 57 Meilensteine Umsetzung Revision (harmonisierte Kriterien)
58 Folie 58 Und die Zukunft?
59 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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