Der technische Zinssatz. Eine Analyse für Stiftungsräte
|
|
- Dennis Fürst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der technische Zinssatz Eine Analyse für Stiftungsräte
2 Der technische Zinssatz Eine Analyse für Stiftungsräte Nichts überstürzen Mut zur Solidarität Vorwort Inhalt Liebe Stiftungsrätinnen, liebe Stiftungsräte Vorwort 3 Die Grundlagen Auswirkungen auf das Vorsorgekapital 6 Auswirkungen auf die Versicherten 8 Festlegung des Zinssatzes 10 Die PK-Experten Einschätzung von Patrick Spuhler 14 Einschätzung von Roger Baumann 16 Die Stiftungsräte Einschätzungen von Stiftungsräten 20 Der Trend Entwicklung 24 Einschätzung von Professor Tobias Straumann 26 Einschätzung von SGB Chefökonom Daniel Lampart 28 Die tiefen Zinsen stellen die 2. Säule vor eine harte Nagelprobe. Wir befinden uns in einer historisch einmaligen Lage, und für die Vertretungen der Arbeitnehmenden in den Stiftungsräten ist dieses unsichere Umfeld eine noch grössere Herausforderung. Die globale Geldpolitik hat die risikolosen Anlagen unattraktiv gemacht und die Zinsen auf ein unvergleichbar tiefes Niveau gedrückt. Die Schweiz ist mit dem überbewerteten Franken doppelt unter Druck, weshalb der technische Zinssatz in den Mittelpunkt rückt. Die Festsetzung des technischen Zinssatzes hat sich zur wichtigsten und schwierigsten Aufgabe des Stiftungsrates entwickelt. Diese Verantwortung zu übernehmen verdient grossen Respekt, eine Verantwortung, die von den Versicherten oft zu wenig gewürdigt wird. Gleichzeitig steht der Stiftungsrat oft in einem Spannungsfeld von Arbeitgeberinteressen und anspruchsvollen gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Trotzdem darf die Kernaufgabe des Stiftungsrates nicht aus dem Fokus rücken: Für gute Leistungen für die Versicherten zu sorgen. Das bedeutet auch, die Vorschläge der PK- Experten kritisch zu hinterfragen und die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. 2 3
3 Oft geht jedoch vergessen, dass auch die 2. Säule als Sozialversicherung viele Solidaritäten kennt. Diese müssen nun verteidigt werden. Viele dieser Solidaritäten gehören zur Systemlogik der beruflichen Vorsorge und tragen zum Vertrauen der Arbeitnehmenden in die Pensionskassen bei. Aus der beruflichen Vorsorge ein privates Sparkonto zu machen, lohnt sich für den Einzelnen nicht. Nur gemeinsam sind wir imstande, die Risiken der volatilen Finanzmärkte über längere Zeiträume zu verteilen und zu tragen. Ohne diese kollektive Logik lohnen sich die hohen Lohnabzüge für die Versicherten nicht mehr. Dabei gilt es auch, die Interessen der Aktiven und Rentenbeziehenden nicht gegeneinander ausspielen zu lassen. Eine zu starke und übereilige Senkung des technischen Zinssatzes entlastet die Arbeitgeber zu einseitig und senkt die Leistungen der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner zu stark, und, sie wird der Risikofähigkeit des Kollektivsparens nicht gerecht. Es ist wichtig, dass wir die übervorsichtige Haltung vieler Beratungsfirmen oder PK Experten zu hinterfragen wagen. Aus diesen Gründen haben wir zusammen mit dem PK Netz eine Broschüre für Sie verfasst, die sich kritisch mit den wichtigsten Grundlagen und Auswirkungen einer Anpassung des technischen Zinssatzes befasst. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine anregende Lektüre. Und denken Sie daran: Nichts überstürzen genau hinschauen lohnt sich! Die Grundlagen Paul Rechsteiner Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund Adrian Wüthrich Präsident Travail.Suisse 4
4 Auswirkungen auf das Vorsorgekapital Der technische Zinssatz ist der Diskontsatz (oder Bewertungszinssatz), mit dem Vorsorgekapitale und technische Rückstellungen bewertet werden. Der Zinssatz dient dazu, die künftigen Rentenverpflichtungen auf den heutigen Wert herunter zu rechnen. Oder kurz: Wie hoch kann das für die Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital verzinst werden? Diese Annahme hängt von der Erwartung der Entwicklung der Finanzmärkte ab und sollte einer langfristigen und sicher erzielbaren Rendite entsprechen. Je nach Renditeerwartung ergibt sich für dasselbe Kapital eine höhere oder tiefere Rente (zu berücksichtigen ist zusätzlich die Lebenserwartung). Der technische Zinssatz ist damit eine wichtige Grundlage für die Festlegung des Umwandlungssatzes sowie der Beiträge zur Finanzierung der künftigen Rentenleistungen. Das nachfolgende Berechnungsbeispiel zeigt, wie sich die Anpassung des technischen Zins satzes auf den Deckungsgrad auswirkt. Wird der technische Zinssatz reduziert, muss das den laufenden Renten zugrunde liegende Kapital erhöht werden, da der einberechnete künftige Zinsertrag nun tiefer ausfällt. Nur so können die laufenden Renten in gleicher Höhe weiter ausbezahlt werden. Gemäss einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad um bis zu 5 Prozentpunkte, wenn der technische Zinssatz einer Pensionskasse um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird. Die folgende Grafik veranschaulicht die Auswirkungen anhand der Zahlen aus der vorgängigen Tabelle; sie zeigt, wie sich eine Veränderung des technischen Zinssatzes auf das Vermögen, die Verpflichtungen und den Deckungsgrad auswirkt. Gemäss einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad um bis zu 5 Prozentpunkte, wenn der technische Zinssatz einer Pensionskasse um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird. Auswirkung des technischen Zinssatzes auf Verpflichtungen und Deckungsgrad Vermögen Verpflichtung Deckung Deckungsgrad 4.0% 3.5% 3.0% 2.5% 2.0% 1.5% % 97% 90% 84% 78% 73% Die konkrete Berechnung (Diskontierung der zukünftigen Leistungen) an einem einfachen Beispiel mit techn. Zins von 3% Jahr x: Jahr x+1 Alter 65, Kapital 500`000, UWS 6%, Altersrente 30`000 Alter 66, Kapital , Altersrente 30` `000-30`000 = ` % = Verpflichtung Deckung Vermögen 4.0% 3.5% 3.0% 2.5% 2.0% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% So kann berechnet werden, wie lange das Kapital ausreicht! 6 7
5 Folgende Grafik zeigt denselben Mechanismus anhand einer anderen Darstellung auf. Es ist ersichtlich, dass der tiefere technische Zinssatz zu einem höheren Barwert der Verpflichtungen führt (Barwert: heutiger Wert zukünftiger Zahlungen, unter Annahme einer bestimmten Verzinsung). Auswirkung auf das Vorsorgekapital der Rentner Impliziter technischer Zins 6% 5% 4% 3% 2% 1% Quelle: Expert Fokus, 2016/5, Roger Baumann, S % 4.5% 5.0% 5.5% 6.0% 6.8% Tiefer technischer Zinsatz Höherer Barwert der Verpflichtung Tieferer Deckungsgrad Barwert der Renten der 71-Jährigen mit technischem Zins 2.5% Aktive Versicherte Barwert der Renten der 71-Jährigen mit technischem Zins 3.5% Rentner Auswirkungen auf die Versicherten Die Notwendigkeit einer Anpassung ist kritisch im Auge zu behalten. Dasselbe gilt noch mehr für deren Auswirkungen. Für die aktiv Versicherten bedeutet die Senkung des technischen Zinssatzes, dass in aller Regel der Umwandlungssatz gesenkt wird und somit die künftige Altersrente tiefer ausfällt. Als Faustregel gilt hier: Eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergibt eine Reduktion des Umwandlungssatzes um rund 0,3 Prozentpunkte bei gleichbleibender Lebenserwartung. Quelle: c-alm, Der technische Zinssatz, Versicherungstechnischer Umwandlungssatz Eine Senkung des Umwandlungssatzes ist nicht zwingend, kann aber zu einer Querfinanzierung von den Aktiven, zu den Pensionierten führen. Bei einer Senkung des Umwandlungssatzes kann die Absenkung des Rentenniveaus trotzdem verhindert werden. Dem Stiftungsrat stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Beispielsweise: Eine stärkere Kapitalisierung durch die Erhöhung der Sparbeiträge oder eine Verlängerung der Beitragsdauer. Einmaleinlagen für die Übergangsgeneration: Für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, kann das Alterskapital so erhöht werden. Finanziert durch die Auflösung von Rückstellungen oder durch die Beteiligung der Arbeitgeber. Einführung eines Umlagebeitrags, der eine transparente Solidaritätskomponente beinhaltet, um das Leistungsniveau zu halten oder eine Senkung abzufedern. (siehe Seite 15, Beispiel von Patrick Spuhler bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse) Bei einer Senkung des Umwandlungssatzes aufgrund einer Senkung des technischen Zinssatzes stellt sich die Frage, wie die Angestellten für die Risikoverlagerung durch den Arbeitgeber entschädigt werden. Denn die Arbeitgeber können durch die Senkung teure Sanierungen vermeiden. Deshalb sind die Arbeitgeber oft gewillt, Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration zu bezahlen. Sie fahren damit mittel- bis langfristig günstiger und profitieren von einem tieferen technischen Zinssatz. 8 9
6 Exkurs Wackelrenten Rentenmodelle, in denen Rentner je nach Verlauf der Renditen einen Zuschlag oder Abschlag auf ihre Altersrente erhalten, werden angesichts der sinkenden technischen Zinsen immer wieder diskutiert. Bei der Wackelrente werden die Anlagerisiken jedoch voll auf die Versicherten überwälzt. Die nicht garantierte Höhe der Rente, beschönigend als flexibel bezeichnet, ist für mittlere und tiefere Renten verheerend. Denn die Ausgaben für Wohnung, Krankenkasse usw. sind für die Rentnerinnen und Rentner auch nicht flexibel. Das Vertrauen in das System würde ausserdem nachhaltig geschädigt. Deshalb ist es für den Stiftungsrat keine Option, die garantierte Höhe der Renten in Frage zu stellen. Festlegung des Zinssatzes Referenzzinssatz Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich die Kammer der PK-Experten auf eine Formel. Laut dieser Formel berechnet sich der Referenzzinssatz aus dem Durchschnitt, der zu 2/3 der durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre (BVG-Index 2005 Pictet BVG-25) entspricht und zu 1/3 mit der aktuellen Rendite 10-jähriger Bundesanleihen gewichtet wird. Das Resultat wird danach um 0.5 % reduziert und das so erhaltene Ergebnis auf das nächstliegende Viertelprozent abgerundet. Für 2016 bedeutet dies konkret: 2/3 vom BVG-Index von 3.12 % und 1/3 Bundesobligationen von 0.17 % ergeben zusammen %. Diesem Wert wird ein halbes Prozent abgezogen, was % ergibt. Für das Endresultat wird auf das nächstliegende Viertelprozent abgerundet: 2.25 %. Formel der Experten für den Referenzzinssatz nach FRP 4 Der technische Zinssatz wird durch das Führungsorgan (Stiftungsrat) festgelegt. Das gehört zu den strategischen und deshalb unübertragbaren Kernaufgaben eines Stiftungsrates. Der Pensionskassenexperte macht dem Stiftungsrat einen Vorschlag. Wenn der Stiftungsrat einen anderen Zinssatz festlegt, meldet der Experte dies der Aufsichtsbehörde - jedoch nur, wenn die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung dadurch gefährdet ist. durchschnittliche Performance 2 / 3 der letzten 20 Jahre in % + Rendite für 10-jährige 1/ 3 Bundesanleihen in % -0.5% Unübertragbar (BVG Art. 51a ABs 2 lit. e) PK-Experte (BVG Art. 52e Abs. 2) Meldepflicht (BVG Art. 52e Abs. 3) Versicherungsmathematische Berechnungen beruhen auf Annahmen, so auch der technische Zinssatz. In der realen Pensions kassenwelt folgt jedoch keine Pensionskasse einer für diese Formel angenommenen Anlagestrategie. Denn der Anteil an Obligationen in der Formel entspricht mehr als 75 %. Allein der Anteil von inländischen Obligationen liegt bei 60 %. Gemäss den Erhebungen der Oberaufsichtskommission BV über 10 11
7 die Anlagen aller Vorsorgeeinrichtungen lag der Anteil der Obligationen in Schweizer Franken bei 23.5 %, der Gesamtanteil aller Anleihen bei 40 %. Also deutlich tiefer als die angenommenen Ansätze in der Formel für den Referenzzinssatz. Wegen dieser starken Gewichtung der Obligationen und insbesondere der Bundes obligationen erstaunt es nicht, dass der Referenzzinssatz der Experten Jahr für Jahr tiefer ausfällt. Die Formel der Experten wird voraussichtlich nicht mehr lange in dieser Form bestehen, sie wird aktuell von der Oberaufsichtskommission der beruflichen Vorsorge mit den PK-Experten überarbeitet. Deshalb hat der Stiftungsrat das Augenmerk noch stärker auf Renditeperspektiven und die Risikofähigkeit der eigenen Pensionskasse zu richten. Mit dem standardisierten Referenzzinssatz wird der tatsächlichen Situation der jeweiligen PK kaum Rechnung getragen, etwa ihrer Fähigkeit, Risiken einzugehen oder ihrer Sanierungsbereitschaft. Die PK-Experten Der Stiftungsrat kann in extremis bei lang dauernder Missachtung der Empfehlung, die zur Insolvenz der PK führt, haftbar gemacht werden. Die Haftungsfrage stellt sich jedoch nur bei krasser Missachtung oder gar Misswirtschaft. Trotzdem wird in der Praxis oft vorschnell mit der Haftungsfrage gedroht. Dabei ist es wichtig, auch die Empfehlungen des Experten kritisch zu hinterfragen. Die Festlegung des technischen Zinssatzes wie auch des Referenz - zinssatzes sollte mit einem mittel- bis langfristigen Zeit horizont aufgrund der erwarteten Vermögenserträge erfolgen. Eine unabhängige ALM-Studie (Asset Liability Management) über die erwartete Rendite der eigenen Kasse kann dem Stiftungsrat die Beurteilung erleichtern. Eine ALM-Studie nimmt die bestehende Anlagestrategie unter die Lupe mit Berücksichtigung der Risikobereitschaft, der Leistungsziele sowie der Risikofähigkeit einer spezifischen Vorsorgeeinrichtung. Dabei werden Chancen und Risiken der verschiedenen Szenarien aufgezeigt. 12
8 Einschätzung der PK-Experten: Patrick Spuhler Grundsätzlich sagt der technische Zinssatz aus, wie hoch der Umwandlungssatz sein soll. Bei Kassen mit einem sehr hohen Deckungsgrad muss eine Anpassung nicht mit schmerzlichen Leistungseinbussen verbunden sein. Über die Senkung des Deckungsgrades kann sowohl die buchhalterische höhere Verpflichtung ausgeglichen werden, wie auch eine Zusatzverzins ung der Aktiven gewährt werden. Bei einer Kasse mit einem Deckungsgrad von rund 100 % ist der Spielraum kleiner, und die Konsequenzen für die Versicherten hängen vom Arbeit geber ab. Im folgenden schematischen Ablauf sind die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Anpassung des technischen Zinssatzes aufgelistet. Wichtige Fragen für den Stiftungsrat Ablauf Das wirtschaftliche Umfeld für die Pensionskassen hat sich seit 2000 verschlechtert. Dieser Trend hat sich seit dem 15. Januar 2015 nochmals drastisch verstärkt. Deshalb kann man nicht durch die rosarote Brille schauen. Der Zinssatz muss jedoch nicht per se so tief angesetzt werden, dass es null Umverteilung gibt. Die Basellandschaftliche Pensionskasse bietet ihren Vorsorgewerken beispielsweise ab 2018 einen Umlagebeitrag von 1.5 % an, der die Umwandlungssatzsenkung um 0.4 % abfedern kann. Das kann ein sehr effizientes Mittel für den Leistungserhalt oder die Abfederung einer Senkung sein. Aus meiner Sicht ist es wichtig, Umverteilungen transparent zu machen. Ein bestimmtes Mass an Umverteilung ist zu lässig. In den 90er Jahren war es umgekehrt, dort hat man ohne Rententeuerung eine Umverteilung von Rentnern zu Aktiven praktiziert. 1. Senkung technischer Zinssatz Notwendigkeit, Zielgrösse, erwartete Rendite 2. Art der Senkung Sofort oder mit Übergangsfrist 3. Höhe Umwandlungssatz Zielgrösse, korrekte Höhe, Mass der Umverteilung 4. Abfederungsmassnahmen 5. Neue Rentenmodelle 6. Sanierungsfolgen 7. Sparbeiträge und Höhe der Risikobeiträge Quelle: Prevanto AG, Patrick Spuhler 8. Kommunikation Weiteres Vorgehen Der streng ökonomische Ansatz, der für den technischen Zinssatz gegen Null tendiert, ist in der Praxis nicht wirklich realistisch. Es ist durchaus plausibel, dass die Pensionskassen langfristig eine Rendite von rund 1.5 % über dem Zinsniveau erreichen. Nicht zuletzt, weil die Pensionskassen auch Real werte im Portfolio haben. Angesichts der vielen Un sicher heiten ist sicher lich ein Mittelweg angebracht. Patrick Spuhler Pensionskassen-Experte, Leiter Prevanto AG Basel und Mitglied der Eidg. BVG Kommission 14 15
9 Einschätzung der PK-Experten: Roger Baumann Drastische Massnahmen sind lediglich bei Kassen mit einem ungünstigen Verhältnis aus Aktiven und Rentnern oder ungünstigen arbeitgeberseitigen Rahmenbedingungen angebracht. Die Aussichten bezüglich Sicherheit von Seiten des Arbeitgebers und der Branche spielen für die Beurteilung der Risikofähigkeit eine Rolle. Bei öffentlich-rechtlichen Pensionskassen sind die Sicherheiten beispielsweise gross, und deshalb ist ihre Risikofähigkeit entsprechend höher. Die Entscheidungsfaktoren können in quantitative und qualitative unterschieden werden. Die demografische Struktur (Verhältnis Aktive/Rentner) kann als quantitativer Faktor betrachtet werden. Dabei sind auch die Indizien der Zukunft zu berücksichtigen, z.b. wie sich die Altersstruktur und somit die Risikofähigkeit der Pensionskasse verändern wird. Als qualitative Faktoren können beispielsweise die Perspektiven des Arbeitgebers betrachtet werden. Die Flexibilität muss ebenfalls berücksichtigt werden: Kann der Stiftungsrat in angemessener Zeit reagieren, wenn sich das Umfeld massiv verschlechtert? Dazu gehört ebenso die Handlungsfähigkeit bei einer starken Unterdeckung könnten Sanierungsmassnahmen schnell realisiert werden? Falls diese Faktoren gegeben sind, kann die Pensionskasse auch mehr Risiken übernehmen. Den objektiv richtigen technischen Zinssatz gibt es nicht, weil die Bewertung der Solidarität unterschiedlich ist. Die Solidaritäten können nicht nur unterschiedlich bewertet, sondern auch systematisch unterschieden werden. Solidaritäten werden bei jeder Kasse anders beurteilt. Solidarität ist nicht identisch mit systematischer Umverteilung, schliesst Umverteilung aber nicht aus. Es gibt zwei Ebenen der Solidarität. Die Solidaritäten im ersten Moment sind planmässige Umverteilungen, beispielsweise ein massiv überhöhter Umwandlungssatz, welcher die berufliche Vorsorge belastet. Die Solidaritäten im zweiten Moment betreffen hingegen die Versicherungsrisiken oder die Finanzmarktrisiken. Der Risikotransfer ist aus ökonomischer Sicht die Legitimation des Systems der 2. Säule. Deshalb ist die risikolose Bewertung in der 2. Säule nicht der passende Ansatz. Im Gegenteil: Dank der Risikotransfers können die Pensionskassen langfristig höhere Risiken eingehen. Was eine bedeutende Stärke der beruflichen Vorsorge ist. Dies führt für den Einzelnen auch zu wesentlich besseren Leistungen. Wie die folgende Grafik aufzeigt, können die Pensionskassen im Vergleich zum individuellen Sparen auf hohem Niveau konstante Leistungen bieten. Vergleich Endkapital Pro Franken Lohn 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% Pensionskasse individuelle Variante Quelle: Expert Fokus 5/2016, Dr. Roger Baumann, S
10 Der Anteil an risikoarmen Obligationen einer durchschnittlichen Schweizer Pensionskasse ist im Vergleich zu einer privaten Lebensversicherung bedeutend kleiner. Hingegen halten die Pensionskassen knapp 30% Aktien. Dies ist die Folge davon, dass die Pensionskassen eine risikoreichere Anlagestrategie eingehen können und das Risiko von Generation zu Generation weitergegeben werden kann. Diese Möglichkeit muss in die Bewertung einfliessen, eine risikolose Bewertung ist nur angemessen, wenn wie bei einer reinen Rentnerkasse - diese Solidarität entfällt. Vergleich der Anlageportfolios Schweizer Pensionskassen Übrige 0.7% Alternative Anlagen 5.4% Aktien 29.4% Immobilien 20.4% Liquide Mittel 7.1% Anlagen beim AG Obligationen 34.7% Hypotheken 1.2% Total: ca. CHF 800 Mia. Private Lebensversicherungen Übrige 0.5% Alternative Anlagen 2% Aktien 4.0% Immobilien 13.5% Hypotheken 9.0% Total: CHF 192 Mia. Liquide Mittel 2.4% Darlehen 1.8% Obligationen 66.8% Durchschnittliche Schweizer Pensionskasse 2,5% Durchschnittliche private Lebensversicherung 0,8% Quelle: Expert Fokus 5/2016, Dr. Roger Baumann, S. 9 Die Stiftungsräte Roger Baumann Pensionskassen-Experte SKPE, Aktuar SAV, Partner c-alm AG, Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen 18
11 Einschätzungen von Stiftungsräten Die Höhe des technischen Zinssatzes festzusetzen, ist aktuell nicht nur eine der wichtigsten, sondern die schwierigste Aufgabe des Stiftungsrates schlechthin. Wir haben Einschätzungen von erfahrenen Arbeitnehmer vertretenden Stiftungsräten zusammengetragen. Giorgio Pardini Stiftungsrat bei ComPlan & Leiter des Sektors Telekom und IT bei Syndicom Eine übereilige Senkung der technischen Zinsen muss abgewehrt werden. Zentral bleiben der Leistungserhalt und die Beteiligung des Arbeitgebers. Es muss eine politische Diskussion geführt werden, in Zukunft noch vermehrt. Als Gewerkschaft spürten wir bei den letzten Verhandlungen auch einen grossen Rückhalt unserer Mitglieder. Aldo Ferrari Vizepräsident UNIA, Mitglied der OAK BV Kommission Das System der beruflichen Vorsorge funktioniert auf der kollektiven Tragung von Anlagerisiken. Pensionskassen können weit mehr in risikobehaftete An lagen wie Aktien oder Immobilien investieren als beispielsweise Lebensversicherungen. Wenn sich nun die 2. Säule wegen des tiefen technischen Zinssatzes immer mehr in Richtung Festhalten am risikolosen Zins entwickelt, wird die kollektive Risikotragung untergraben. Matthias Kuert Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, Präsident Sicherheitsfonds BVG Der Stiftungsrat darf dem Herdentrieb nicht erliegen. Eine übereilige Senkung entlastet den Arbeitgeber einseitig. Als Delegierte der Versicherten ist es unsere Pflicht, die Vorschläge zu hinterfragen und die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen damit sie Leistungsziele ein halten. Die enge Bindung an den Arbeitgeber entspricht auch der Systemlogik der 2. Säule. Heiri Nydegger Mitglied in diversen Stiftungsräten und ehemaliges Mitglied der Eidg. BVG-Kommission Die drastischen Senkungen des Umwandlungs- und des technischen Zinssatzes werden wie ein Main stream nicht mehr hinterfragt. Ich bin der Ansicht, dass heute zum Teil voreilig vorgegangen wird. Die Konsequenzen für die Betroffenen werden zu wenig berücksichtigt. Der aktuelle Trend befreit die Arbeitgeber von jeglichem Risiko, die Versicherten haben das Nachsehen
12 Doris Bianchi Geschäftsführende Sekretärin SGB, Präsidentin Stiftung Auffangeinrichtung BVG Mit einem tiefen technischen Zinssatz vermeidet die PK präventiv eine Sanierung. Die Kosten dafür trägt einseitig der Arbeitnehmende durch einen tieferen Umwandlungssatz bei seiner Pensionierung. Die Arbeitgeberseite profitiert hingegen. Denn damit werden kostspielige Sanierungen vermieden. Jorge Serra PK-Netz Vizepräsident, VPOD-Finanzchef und Mitglied in diversen Stiftungsräten Das Tiefzinsumfeld ist natürlich ein Riesen problem für die Vorsorgeeinrichtungen. Umso mehr sind die Arbeit geber gefordert, wenn der dritte Beitragszahler ausbleibt. Die berufliche Vorsorge ist eng mit den Arbeitgebern verknüpft. Unter dieser Prämisse wurde die berufliche Vorsorge eingeführt und breit akzeptiert. Darauf müssen wir insistieren. Der Trend 22
13 Entwicklung Der Trend zu tieferen technischen Zinssätzen setzt sich fort. Der durchschnittliche technische Zinssatz sank 2015 bei privat rechtlichen Pensionskassen von 2.91 % auf 2.66 %, während er bei öffentlich-rechtlichen Pensionskassen von 3.24 % auf 3.11 % sank. Das zeigt die Grafik der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) auf. Entwicklung des Referenzzinssatzes 5.0% 4.5% 4.0% 3.5% 3.0% 2.5% Technische Zinssätze % 1.5% ohne Staatsgarantie mit Staatsgarantie % 20% 40% 60% 80% 100% % 20% 40% 60% 80% 100% keine selbst erbrachten Rentenleistungen unter 2.00% 2.00%-2.49% 2.50%-2.99% 3.00%-3.49% 3.50%-3.99% über 4.00% Quelle: OAK BV, Bericht finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2015 Referenzzinssatz Durchschnitt effektive Renditen Für die PK-Experten ist der Sinkflug noch nicht zu Ende. Nach Berechnungen der einflussreichen Beratungsfirma PPCmetrics wird der Referenzzinssatz (FRP 4) in den nächsten Jahren unter 1.5 % sinken, und 2025 auf beinahe 1 % fallen. Bereits ab Oktober 2017 soll mit einer Wahrscheinlichkeit von 43 % der Zinssatz auf 1.75 % sinken, wie folgende Grafik zeigt: Erwartete Entwicklung des Referenzzinssatzes gemäss FRP 4 Aktuell ist zu beobachten, dass viele Pensionskassen 2016 oder 2017 den Zinssatz bereits auf 2 % oder darunter gesenkt haben. Damit unterbieten sie sogar den äusserst vorsichtig kalkulierten Referenzzinssatz. Seit der Finanzkrise sinken die Zinssätze massiv. Seit 2007 ist der Referenzzinssatz von 4.5 % auf heute 2.25 % gesunken, während die durchschnittlichen effektiv erzielten Renditen laut der PK-Statistik 2016 von Swisscanto mehr als 3.7% pro Jahr betrugen (2005 bis 2016). 3.5% 3.0% 2.5% 2.0% 1.5% 1.0% 0.5% 0.0% Quelle: PPCmetrics, Datenquelle SNB, Pictet BVG Indizes Stand: Erwartungswert 50% Vertrauensintervall 80% 24 25
14 Einschätzung von Professor Tobias Straumann Professor Dr. Tobias Straumann betrachtet als Wirtschaftshistoriker lange Zeiträume. Der lange Zeithorizont spielt bei der Beurteilung des technischen Zinssatzes eine zentrale Rolle. Die Stiftungsräte stehen vor der schwierigen Beurteilung, wie sich die Zinsen entwickeln werden. Was sind Ihrer Ansicht nach die wichtigsten Gründe für die anhaltend tiefen Zinsen? Die wichtigsten Gründe sind die Folgen der Finanzkrise von 2008 und die immer noch anhaltende Eurokrise. Das Fed und die EZB senkten die Zinsen, um einen Kollaps des Bankensystems und ein Auseinanderbrechen der Währungsunion zu verhindern. Was ist Ihrer Ansicht nach ein wahrscheinliches Zins-Szenario kurz- bis mittelfristig? Was müsste sich ändern, damit wir langfristig mit höheren Zinsen rechnen könnten? Es müsste in den USA zu einer Arbeitskräfteknappheit kommen, die die Löhne und die Preise nach oben drücken würde. Dann würde das Fed schnell reagieren. Eine gewisse Knappheit ist bereits heute eingetreten, aber das Fed hat immer noch Angst, mit schnellen Zinserhöhungen den Aufschwung abzuwürgen. Deshalb rechne ich damit, dass das Fed weiterhin vorsichtig bleibt - es sei denn, Trump startet ein ganz grosses Infrastrukturprogramm. Gibt es Anzeichen, dass wir nicht mehr zur Normalität zurückkehren und langfristig ein sehr tiefes Niveau erwarten müssen? Die Schulden der meisten Länder sind immer noch hoch. Das begrenzt den Spielraum für eine Normalisierung, vor allem in der Eurozone. Ich erwarte deshalb in Europa noch lange keine Normalisierung. Wenn die südeuropäischen Länder plötzlich wieder fünf Prozent Zins zahlen müssten, kämen sie bald an die Grenze ihrer Finanzpolitik. Das weiss die EZB natürlich ganz genau. In den USA gehe ich von einem moderaten Anstieg der Zinsen im Laufe des Jahres 2017 aus. In Europa reicht es höchstens für ein Ende der Negativzinspolitik, aber eine Normalisierung halte ich für unrealistisch. Entsprechend wird auch die SNB vorsichtig agieren. Mittelfristig dürften die Zinsen in den USA weiter steigen. Allerdings sollte man abwarten mit einer Prognose, bis man weiss, wie das Infrastrukturprogramm der Trump-Administration aussieht. Es könnte auch zu einer grossen Enttäuschung kommen. Der steigende Ölpreis könnte die Inflation antreiben und die USA erhöhen langsam die Leitzinsen. Sind das nicht Indizien, dass das Zinsniveau anziehen könnte? Die Zentralbanken reagieren in der Regel nicht direkt auf Ölpreiserhöhungen, sondern konzentrieren sich auf die Kerninflation ohne Rohstoffpreise. Hier ist der Inflationsdruck weniger stark. Tobias Straumann Währungsexperte, Wirtschaftshistoriker, Titularprofessor an der Universität Zürich 26 27
15 Einschätzungen vom SGB Chefökonom Daniel Lampart Das heutige Dilemma: Die Negativzinsen sind nötig, damit sich der Franken nicht noch mehr aufwertet. Dabei schlägt sich die Tiefzinssituation voll auf die zukünftigen Rentner durch. Die ersten Versicherten werden mit einem Bewertungszinssatz um die 2 % in Rente geschickt, Tendenz weiter sinkend. Herr Lampart, gibt es Anzeichen für eine Trendwende? Zinsprognosen sind sehr schwierig. Es gibt klare Anzeichen, dass sich die Konjunktur erholt. In den USA ziehen die Zinsen langsam an. Eine solche Entwicklung kann sich auch rasant beschleunigen. Angenommen, der Franken würde sich deutlich abwerten (weil er immer noch überbewertet ist), dann würde die Teuerung steigen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Zinsen. Viele Stiftungsräte sind stark verunsichert Womit kann man ihnen Mut machen, damit die technischen Zinsen nicht ins Bodenlose fallen? Pensionskassen haben einen langen Anlagehorizont. In der Schweiz befinden wir uns historisch gesehen hingegen in einer speziellen Situation. Wir haben nach wie vor eine ausserordentlich über bewertete Währung. Es kann nicht der Normalzustand sein, dass der Wechselkurs sich derart stark von fundamentalen Faktoren, wie z.b. der Kaufkraftparität, weg bewegt. Kann der risikolose Zins überhaupt als Orientierung für den technischen Zinssatz herhalten? die Renditen der Bundesobligationen können sich rasch verändern, damit ist auch zu rechnen. Eine risikofähige Pensionskasse sollte zudem in der Lage sein, Anlagen zu tätigen, deren Renditen höher sind als die einer länger laufenden Bundesobligation darauf ist das System ausgerichtet. Ich bin der Ansicht, dass viele Berater diese Risikofähigkeit aktuell zu wenig berücksichtigen. Die Prognosen sind schon länger düster, trotzdem erzielen die PK s aktuell ansprechende Renditen. Kann es sein, dass das Bild zu düster gezeichnet wird? (Renditen 2016: 3.41 %, Renditen im Schnitt 3.7 %) Ein grosser Teil dieser Renditen sind Kurs- oder Buchgewinne und stark abhängig von der Anlagepolitik der jeweiligen Kasse. Aber zurückschauen bringt wenig. Für die Zukunft ist es wichtig, in Szenarien zu arbeiten. Mit Szenarien, welche dem längeren Anlagehorizont der Pensionskassen von 10 bis 20 Jahren auch gerecht werden. In den Wirtschaftswissenschaften geht man davon aus, dass der sogenannte risikolose Zinssatz im Mittel ungefähr dem nominellen Wachstumspotenzial unserer Wirtschaft entspricht. Das wären in unserem Fall ungefähr 2.5 % oder 3 %. Risikofähige, langfristige Anleger wie die Pensionskassen können darüber hinaus deutliche Zusatzrenditen erwirtschaften. Daniel Lampart Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Natürlich braucht es eine Referenz, damit unter vernünftigen Bedingungen Renditen erwirtschaftet werden können. Aber auch 28 29
16 Das PK-Netz Die 17 Mitgliederverbände repräsentieren gemeinsam rund Mitglieder und machen das PK-Netz damit zum wichtigsten Netzwerk der Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge. Impressum Herausgeber: PK-Netz Autor: Urban Hodel Redaktionnelle Begleitung: Doris Bianchi, Matthias Kuert, Jorge Serra Gestaltung: Mario Suter, Luzern Auflage: 3000 Exemplare 1. Auflage, März
17 PK-Netz Die BVG-Plattform der Arbeitnehmenden Postfach 1184, 3000 Bern 23
BVK 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen
B 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen 27. April 2016 Aktuelles Umfeld für Pensionskassen Anlagesituation der Pensionskassen hat sich durch die anhaltend tiefen
MehrAktuelle Herausforderungen für die 2. Säule
Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule Versicherungstechnische Auswirkungen Patrick Spuhler Patrick Spuhler Zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Zugelassener Mitglied Experte der eidg. für
MehrRealistische Renditeerwartungen und Führungsinstrumente im Tiefzinsumfeld
Realistische Renditeerwartungen und Führungsinstrumente im Tiefzinsumfeld Dr. Alfred Bühler, Partner PPCmetrics AG Financial Consulting, Controlling & Research Pension Fund Forum Zurich, 20. September
MehrPensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz. Leistungsanpassungen per 1. Juli 2017
Pensionskasse der Leistungsanpassungen per 1. Juli 2017 Einführung 1 Ziele der heutigen Veranstaltung Informationen aus erster Hand erhalten Entscheide des Stiftungsrates nachvollziehen Auswirkungen anhand
MehrDestinatärversammlung 9. November 2016
Destinatärversammlung 9. November 2016 Bericht zur Lage der St. Ursen-Vorsorgestiftung Destinatärversammlung, 09.11.2016 1 Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge Aktuelles Umfeld Die finanzielle Situation
MehrBerufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen
Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen Kritische Beurteilung der Neuausrichtung der BVK: Herausforderungen der Zukunft 25. September 2012 Dr. Christoph Plüss eidg. dipl.
MehrBVG-Arena der Innovation Zweite Säule
BVG-Arena der Innovation Zweite Säule Konsequenzen des Tiefzinsumfeldes PPCmetrics AG Dr. Alfred Bühler, Partner Bern, 7. September 2015 Ausgangslage Stark sinkende langfristige Zinssätze Zinsrisikomanagement
MehrHerausforderungen für die berufliche Vorsorge aus Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen
Herausforderungen für die berufliche Vorsorge aus Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen Herausforderung 1: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen Sanierungsmassnahmen und Wertschwankungsreserven
MehrDer technische Zinssatz Eine strategische, keine technische Größe
Der technische Zinssatz Eine strategische, keine technische Größe Aufsichtstage Ostschweiz Dr. Roger Baumann, Partner c-alm AG Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte/Aktuar SAV März 2013 Technischer
MehrSenkung technischer Zinssatz und
Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze per 1. Januar
MehrPensionskasse Stadt Chur. Informationsanlass für die Versicherten 7./10. November 2016
Stadt Chur Informationsanlass für die Versicherten 7./10. November 2016 1. Senkung Umwandlungssatz weshalb? (Daniel Dubach, Präsident der Verwaltungskommission PKSC) 2. Sicht des Arbeitgebers (Claudia
MehrRentenabbau in der zweiten Säule stoppen
D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G D E S S G B V OM 2 7. M A I 2 0 1 6 Bern, 27. Mai 2016 Rentenabbau in der zweiten Säule stoppen Gesunkene und weiter sinkende Rentensprüche in der zweiten Säule
MehrInfotage BVS Workshop B Änderung der Anlagestrategie Ja oder Nein? Dr. Dominique Ammann, Partner. PPCmetrics AG
Infotage BVS 2010 Workshop B Änderung der Anlagestrategie Ja oder Nein? Dr. Dominique Ammann, Partner PPCmetrics AG Financial Consulting, Controlling & Research Zürich, Frühjahr 2010 PPCmetrics AG Inhalt
MehrSenkung des Umwandlungssatzes auf 6.0%
Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0% Gründe für diese Senkung; Folgen für die Versicherten Carolina Baumann lic. rer. pol. Zugelassene Expertin für berufliche Vorsorge Stiftung Abendrot Basel, 21. September
MehrAktuelles aus der Beruflichen Vorsorge und Altersreform Othmar Simeon, 31. Oktober 2016
Aktuelles aus der Beruflichen Vorsorge und Altersreform 2020 Othmar Simeon, 31. Oktober 2016 Drei-Säulen-Prinzip in der Schweiz 1. Säule Existenzsicherung Staatliche Vorsorge 2. Säule Sicherung der gewohnten
MehrInformationsanlass für Arbeitnehmende zum Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019
Informationsanlass für Arbeitnehmende zum Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019 St.Gallen, Januar 2017 Präsidium Agenda Warum müssen die technischen Grundlagen geändert werden? Wie funktioniert eine Pensionskasse?
MehrSenkung der Umwandlungssätze auf den mit flankierenden Massnahmen Anpassung der Risikoleistungen
Pensionskasse Kanton Solothurn Senkung der Umwandlungssätze auf den 1.1.2019 mit flankierenden Massnahmen Anpassung der Risikoleistungen 1. Ausgangslage Vor dem Hintergrund der sinkenden Zinsen wurde der
MehrJA zum fairen Umwandlungssatz. Antworten auf die wichtigsten Fragen
JA zum fairen Umwandlungssatz Antworten auf die wichtigsten Fragen JA zum fairen Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge ist zu hoch. Er muss rasch an die höhere Lebenserwartung
MehrPPCmetrics AG Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research.
PPCmetrics AG Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research. www.ppcmetrics.ch BVG-Arena der Innovation Zweite Säule Konsequenzen des Tiefzinsumfeldes PPCmetrics AG Dr. Alfred Bühler, Partner
MehrWie können Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge finanziert werden? Pierre Chevalier Bern, 21. November 2014
Wie können Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge finanziert werden? Pierre Chevalier Bern, 21. November 2014 1 Agenda Einführung Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge Aktuelle Finanzierungsproblematik
MehrNachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt.
Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Inhaltsverzeichnis: Nr. Fragestellung Seite 1. Wie wird das erzielte Nettoergebnis aus den Vermögensanlagen
MehrRegierungsrat Dr. Anton Lauber / 26. Januar Beschlüsse der Basellandschaftlichen Pensionskasse: Betroffenheit der Baselbieter Gemeinden
Regierungsrat Dr. Anton Lauber / 26. Januar 2017 Beschlüsse der Basellandschaftlichen Pensionskasse: Betroffenheit der Baselbieter Gemeinden 2 Ablauf 1. Begrüssung 2. Aktuelle Herausforderungen für die
MehrInformationsabend der EVP TG vom
Informationsabend der EVP TG vom 16.2.2017 Zukunft der Altersvorsorge Wie funktioniert die 2. Säule? Wie sind unsere Pensionskassengelder investiert? Wie sicher ist meine Rente? Joel Blunier Geschäftsführer
MehrFinanzierung Leistungswahrung/ Nachzahlung Arbeitgebende
Finanzierung Leistungswahrung/ Nachzahlung Arbeitgebende Pensionskasse der Diözese St. Gallen St. Gallen, Februar 2017 Dr. Roger Baumann, Partner AGENDA Ausgangslage Umstellung auf Beitragsprimat Senkung
MehrWann tritt die Anpassung in Kraft? Die Senkung des Umwandlungssatzes beginnt ab Januar 2017.
Ab Januar 2017 gelten die neuen Umwandlungssätze. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und erfahren, wie sich die Änderungen auf die Rentenleistungen auswirken. Was ist der Umwandlungssatz?
MehrBilanz-Medienkonferenz vom 22. März 2017
Bilanz-Medienkonferenz vom 22. März 2017 Ablauf Begrüssung, Einleitung Beat Käch Bilanz, Erläuterung GB 2016 Reto Bachmann Anlagen, Prozess und Resultate Alois Müller Ausblick 2017 Beat Käch Fragen / Diskussion
MehrBayer Pensionskasse Schweiz 2017
Bayer Pensionskasse Schweiz 2017 November 2016 Inhalt Das Vorsorgesystem der Schweiz Ihre Vorsorgeeinrichtung: Die Bayer Pensionskasse Schweiz Was sich ändert: Anpassungen am Leistungsplan ab 01.01.2017
MehrFRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG
FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG Nach der a.o. Generalversammlung vom 29.11.2011 FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie
MehrAltersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB
Altersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB Markus Hübscher, Geschäftsführer der PK SBB Altersvorsorge im internationalen Vergleich: Wo steht die Schweiz? Bern, Mittwoch, 27. August 2014 1 PK SBB im Jahr
MehrFRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015
FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015 FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten / Fassung 2015 Seite 1 Rechtsgrundlagen BVG Art. 65b, 65c, 65d BVV 2 Art.
MehrRisikotool zur Beurteilung der finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit, sowie der Belastung der Risikoträger einer Vorsorgeeinrichtung (VE)
BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) Infotage BVS Frühjahr 2013 (Vertiefungsthema) Risikobeurteilung von Vorsorgeeinrichtungen Risikotool zur Beurteilung der finanziellen und strukturellen
MehrAllgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion. 11. Dezember 2003
Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion W W W. W A T S O N W Y A T T. C O M 11. Dezember 2003 2 Grundlagen Versichertenbestand per 1.1.2003 (von
MehrHerzlich Willkommen 1
Herzlich Willkommen 1 Benno Burtscher Präsident des Stiftungsrates 2 Themen 1. Was uns beschäftigt 2. Finanzielle Lage der Pensionskasse 3. Verschiedenes 3 Was uns beschäftigt/schlagzeilen Rentenalter
MehrKMU Forum 13. März 2017 Pensionskassen Herausforderung für KMU s
KMU Forum 13. März 2017 Pensionskassen Herausforderung für KMU s Prof. Markus Rupp Mitglied der Institutsleitung Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ 13. März 2017 markus.rupp@hslu.ch /+41 41 757
MehrTechnischer Zinssatz risikoadjustiert für jede Pensionskasse?
Technischer Zinssatz risikoadjustiert für jede Pensionskasse? Zürich, 10. Mai 2017 René Zehnder Pensionskassen-Experte SKPE Seestrasse 6 Postfach 1544 8027 Zürich E: rene.zehnder@allvisa.ch T: 043 344
MehrReglement über technische Bestimmungen. Schweizerische Rentnerstiftung SRS
Reglement über technische Bestimmungen gültig per 01. Januar 2015 c / o Peter Rösler Aeplistrasse 7 CH-9008 St. Gallen rentnerstiftung.ch Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Definitionen und Grundlagen 3 3
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen Rückstellungspolitik... 2
Reglement zur Festlegung der Rückstellungspolitik (Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom 08.02.2016) Ausgabe 01.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 Art. 1 Begriffe und allgemeine
MehrARBEITSGEMEINSCHAFT BASELLANDSCHAFTLICHER PERSONALVERBÄNDE. Senkung Technischer Zinssatz und Umwandlungssatz Variante ABP
ARBEITSGEMEINSCHAFT BASELLANDSCHAFTLICHER PERSONALVERBÄNDE Senkung Technischer Zinssatz und Umwandlungssatz Variante ABP Verzehr des Pensionskassenvermögens aktuell (techn. Zinssatz 3.0%, Umwandlungssatz
MehrAktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge
Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Kanton Solothurn Arbeitgeber-Tagung 30. August 2017 Christoph Furrer Die drei Säulen der Altersvorsorge Abstimmung 3. Dezember 1972: 74%
MehrPKS AKTUELL SENKUNG DES TECHNISCHEN ZINSSATZES PER 1. JANUAR 2017
Foto: RTS / Laurent Bleuze PKS AKTUELL SENKUNG DES TECHNISCHEN ZINSSATZES PER 1. JANUAR 2017 Einleitung 2 Anpassungen im Überblick 3 Einmalgutschrift für Versicherte im Beitragsprimat Plan A und B 4 Glossar
MehrDestinatärversammlung 9. November 2016
Destinatärversammlung 9. November 2016 Erläuterungen zur Jahresrechnung 2015 Destinatärversammlung, 09.11.2016 1 Inhaltsübersicht Erläuterungen zur Bilanz (Aktiven /Passiven) Was passiert während der Aktivzeit
MehrPensionskasse der Einwohnergemeinde Muri bei Bern; Weiterführung der Sanierungsmassnahmen
Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 23. Mai 2017 Geschäft Nr. 5 Pensionskasse der Einwohnergemeinde Muri bei Bern; Weiterführung der Sanierungsmassnahmen 1 AUSGANGSLAGE Trotz der in den Jahren
Mehr«Wir wollen einen erneuten Sanierungsfall Pensionskasse unbedingt vermeiden»
Markus Jordi, Leiter Human Resources Mitglied Konzernleitung, Stiftungsratspräsident der PK SBB 2017-2020. «Wir wollen einen erneuten Sanierungsfall Pensionskasse unbedingt vermeiden» #HR #Finanzen #Pensionskasse
MehrHerzlich Willkommen. PK RhB Informationsanlass vom 18. / 19. November 2015
Herzlich Willkommen 1 Benno Burtscher Präsident des Stiftungsrates 2 Themen Pensionskasse im Tiefzinsumfeld Aktuelle finanzielle Lage der Pensionskasse Verschiedenes 3 Minuszinsen und Kennzahlen NZZ am
MehrReduktion des technischen Zinssatzes und Differenzierung in Tarifzins und Bilanzzins
Reduktion des technischen Zinssatzes und Differenzierung in Tarifzins und Bilanzzins Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Inhaltsverzeichnis 1. Zum Begriff des technischen Zinssatzes
MehrBayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen
Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen gültig ab 1. Dezember 2014 INHALTSVERZEICHNIS I Zweck... 3 II Versicherungstechnische Rückstellungen... 4 Art. 1 Grundsatz... 4
MehrPPCmetrics AG Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research.
PPCmetrics AG Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research. www.ppcmetrics.ch Technischer oder finanzökonomischer Deckungsgrad Die Sicht eines Investment Consultants Dr. Hansruedi Scherer,
Mehr2. Säule: Sichere Renten auch in Zukunft. Antimo Perretta CEO AXA Winterthur, Vizepräsident SVV
2. Säule: Sichere Renten auch in Zukunft Antimo Perretta CEO AXA Winterthur, Vizepräsident SVV 26. Januar 2015 Inhalt Kollektivlebensversicherung Erfolgsstory Polemik Reform «Altersvorsorge 2020» Herausforderungen
MehrDie Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert..
Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert.. Anlässlich seiner Sitzungen vom 10. März 2016 und vom 2. Juni 2016 hat sich der Stiftungsrat unter anderem mit den nachfolgenden Geschäften befasst: 1.
MehrWann steigen die Umwandlungssätze wieder? Herausforderungen Analysen Perspektiven UWS. Breakfast Meeting
Wann steigen die Umwandlungssätze wieder? Herausforderungen Analysen Perspektiven UWS Breakfast Meeting im März 2017 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
MehrUmwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze
Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Pensionskasse der Stadt Frauenfeld 26.02.2015/04.03.2015 Matthias H. Keller KELLER Pensionskassenexperten AG Altweg 2 8500 Frauenfeld 052 723 60 60 mk@k-exp.ch
MehrRückstellungsreglement. Gültig ab 18. November 2015
Rückstellungsreglement Gültig ab 18. November 2015 Vorsorgestiftung VSAO Kollerweg 32 Postfach 389 CH-3000 Bern 6 Telefon-Nr.: +41 31 350 46 00 Fax-Nr.: +41 31 350 46 01 Internet: www.vorsorgestiftung-vsao.ch
MehrReservereglement. Beschluss des Stiftungsrates vom 1. November Ausgabe
Reservereglement Beschluss des Stiftungsrates vom. November 06 Ausgabe 07 Reservereglement der Pensionskasse Stadt Zürich Stiftungsratsbeschluss vom. November 06 (Ersetzt das Reservenkonzept vom 6.9.008
MehrSanierung Pensionskasse. Offerten von Sammelstiftungen. Toptima AG
Sanierung Pensionskasse Offerten von Sammelstiftungen 1 Info-Veranstaltung Donnerstag, 13. August 2015 Agenda Einleitung; IST-Situation Dr. Marco Rupp Präsident des Stiftungsrates Vergleich Sammeleinrichtungen
MehrReduktion der Umwandlungssätze auf Januar 2016; Das Leistungsziel bleibt im Wesentlichen erhalten
Geschäftsleitung Tel. 044 412 52 42 Dr. sc. math. Ernst Welti E-Mail ernst.welti@pkzh.ch Version Datum 4. Dezember 2014 Reduktion der Umwandlungssätze auf Januar 2016; Das Leistungsziel bleibt im Wesentlichen
MehrUZH entscheidet über Verbleib oder Wechsel der Pensionskasse
UZH entscheidet über Verbleib oder Wechsel der Pensionskasse Prorektor Prof. Dr. Christian Schwarzenegger 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 1 Ablauf des Verfahrens BVK
MehrAnpassung Vorsorgereglement 1. Januar 2018
Anpassung Vorsorgereglement 1. Januar 2018 Informationsveranstaltung für die Versicherten der Pensionskasse des Kantons Nidwalden Christian Schäli Präsident des Verwaltungsrates Roger Metz Geschäftsleiter
MehrPensionskasse General Electric Schweiz. Mitarbeiter-Information
Pensionskasse General Electric Schweiz Agenda 1 Organisation / Grundbegriffe und Zahlen 2 Aktuelles Umfeld 3 Ausblick 4 Auswirkungen auf PK/EV durch GE Übernahme 5 Weitere Informationen 6 Fragen & Antworten
MehrRentenreform 2020. Schwerpunkt Revision BVG. Informationsveranstaltung Seniorenrat Zug und Gemeinnützige Gesellschaft Zug 2.
Rentenreform 2020 Schwerpunkt Revision BVG Informationsveranstaltung Seniorenrat Zug und Gemeinnützige Gesellschaft Zug 2. September 2015 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schwerpunkt 2. Säule das BVG
MehrAgenda. Aon Schweiz AG 2
Aon Schweiz AG Agenda 10:30 11:00 Willkommenskaffee 11:00 11:30 Überblick, Fakten und Beispiele 11:30 12:15 Podiumsdiskussion 12:15 13:00 Publikumsfragen 13:00 Steh-Lunch Aon Schweiz AG 2 Überblick AHV
MehrReglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab
Reglement für Rückstellungen und Reserven Gültig ab 0.0.04 Inhaltsverzeichnis Art. Ziel Art. Definitionen Art. Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger Art. 4 Rückstellungsarten
MehrReglement zu den Rückstellungen und Schwankungsreserven
Reglement zu den Rückstellungen und Schwankungsreserven Gültig ab 31. Dezember 2016 (3. Fassung) Inhalt I. Begriffe und allgemeine Grundsätze... 4 1. Grundsätze... 4 2. Vorsorgekapitalien und technische
MehrREGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN
REGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG 1. SEPTEMBER 2014 2014 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSI CHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE
MehrReglement Rückstellungen und Reserven Vita Invest. Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Zürich
Reglement Rückstellungen und Reserven Vita Invest Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Zürich Inhalt Reglement für Rückstellungen und Reserven 1 Einleitung 3 2 Definitionen
MehrFRP 8. Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten. STAND Vernehmlassungsversion
FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten STAND 24.10.2014 FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten / Stand 24.10.2014 Seite 1 Fachrichtlinie FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals
MehrBewertung von Vorsorgeverpflichtungen
Bewertung von Vorsorgeverpflichtungen Szenarien für die Entwicklung des technischen Zinssatzes und deren Auswirkungen auf den Deckungsgrad und die Anlagetätigkeit PPCmetrics AG Dr. Dominique Ammann, Partner
MehrWie funktioniert die 2. Säule?
Wie funktioniert die 2. Säule? Kate Kristovic Pensionskassen-Expertin SKPE kate.kristovic@libera.ch 7.11.2013 / 1 Übersicht Einführung 3 Säulen System der Schweiz Akteure und Organe in der beruflichen
Mehrco re REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974
co re LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974 REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN copré Februar 2016 REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN 2011 2 / 9 INHALTSVERZEICHNIS I
MehrWie sicher sind unsere Renten?
Wie sicher sind unsere Renten? Christine Egerszegi-Obrist Ständerätin, Mellingen Ch. Egerszegi -0brist 1 Zusammenspiel der 3 Säulen AHV / IV Sicherung des Existenzbedarfs (mit EL) Einfacher aber menschenwürdiger
MehrWieso eine Revision? Revision Reglement der Pensionskasse Thurgau
Wieso eine Revision? Revision Reglement der Pensionskasse Thurgau Es besteht Handlungsbedarf Solidarität hat Grenzen Wir wollen die pk.tg nachhaltig auf finanziell gesunder Basis führen Informationen zur
MehrÜbersicht über die Veränderungen bei der Beitragsbelastung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und Rentenveränderungen in der AHV und im BVG
14.088s Altersvorsorge 2020. Reform Die Reform nach den Beschlüssen der SGK-NR vom 2. Februar 2017 Übersicht über die Veränderungen bei der Beitragsbelastung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und
Mehr1. TECHNISCHE PARAMETER... 2
Fragen und Antworten (FAQ) Senkung technischer Zinssatz per 1. Januar 2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. TECHNISCHE PARAMETER... 2 1.1. Warum senkt die PKS den technischen Zinssatz?... 2 1.2. Warum senkt die PKS
MehrREGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN
REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 2017 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE
MehrZwischen Skylla und Charybdis: Generationensolidarität in der 2. Säule
Zwischen Skylla und Charybdis: Generationensolidarität in der 2. Säule Seminar «Klartext St. Gallen» für institutionelle Anleger Dr. Roger Baumann, Partner c-alm AG St. Gallen November 2012 Agenda Zunehmende
MehrSwissbroke Vorsorgestiftung
Swissbroke Vorsorgestiftung Anhang 1 zum Rahmenreglement Grenzwerte und Versicherungstechnische Werte gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Grenzbeträge... 3 2. Lohnmaxima... 3 3. Umwandlungssätze
MehrMassnahmen zur finanziellen Stabilisierung von complan
18. Oktober 2016 Informationsschreiben Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung von complan Inhalt: > Das Wichtigste im Überblick > Tiefe Zinsen und gestiegene Lebensdauer > complan und Swisscom federn
MehrVorsorgeanlass
17.05.2017 Vorsorgeanlass Programm 16.00 16.15 Uhr Begrüssung Beni Schmocker Präsident 16.15 16.45 Uhr FUTURA Update Rolf Lüscher Geschäftsführer 16.45 16.55 Uhr Fragerunde 16.55 17.55 Uhr Digital Detox:
MehrSolidarität auf dem Prüfstand
Nachhaltige Bewertung und Finanzierung von Vorsorgeverpflichtungen Solidarität auf dem Prüfstand Peter Zanella, Towers Watson, Director, Retirement Services, Switzerland Im Umfeld hoher gesetzlicher Garantien
MehrWelche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica
Welche Zukunft für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica 3 Säulen System Qui sommes-nous? 1. Säule 2. Säule 3. Säule AHV Berufliche Vorsorge Individuelles
MehrAnlageverhalten der Schweizer Pensionskassen: Fakten und Trends
Anlageverhalten der Schweizer Pensionskassen: Fakten und Trends 28. Oktober 2009 Nicole Brändle, CFA Head Industry Analysis Credit Suisse Finanzmarktkrise: Wachsendes Interesse an Deckungsgrad Google-Suchanfragen,
MehrÜberprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve
Aon Hewitt Investment Consulting Urheberrechtlich geschützt und vertraulich Überprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve Pensionskasse XY, Januar 2015 Risk. Reinsurance. Human Resources. Inhaltsverzeichnis
MehrDaher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.
PKExklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Februar 2013 PKE stellt die Weichen für eine sichere Zukunft In den vergangenen zwei Jahren ist das weltweite Zinsniveau weiter gesunken. Die Renditen werden in
MehrGeschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken
Geschäftsbericht 2016, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Das Jahr 2016 verlief für Anleger und somit auch für Pensionskassen eher enttäuschend. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden im festverzinslichen
MehrInnovation zweite Säule
Innovation zweite Säule BVG - Apéro Wertschwankungsreserven und Anlagestrategie Wie sollen sich Pensionskassen verhalten? Dr. Alfred Bühler, Partner PPCmetrics AG Zürich, 6. Oktober 2008 Chancen und Risiken
MehrJA zu sicheren Renten
JA zu sicheren Renten Kurzargumentarium zur eidgenössischen Volksabstimmung Altersvorsorge 2020 (AV 2020) vom 24. September 2017 vucas Impressum: Travail.Suisse, PF, 3001 Bern, 031 370 21 11, info@travailsuisse.ch
MehrJA zu sicheren Renten
JA zu sicheren Renten Kurzargumentarium zur eidgenössischen Volksabstimmung Altersvorsorge 2020 (AV 2020) vom 24. September 2017 vucas Impressum: Travail.Suisse, PF, 3001 Bern, 031 370 21 11, info@travailsuisse.ch
MehrInformationsveranstaltung vom 1. März 2017 zur
Informationsveranstaltung vom 1. März 2017 zur Altersvorsorge 2020 (AV2020) Punkte der AV2020, die Auswirkungen auf die pk.tg haben Referenzalter Mann und Frau bei 65 Flexible, individuelle Pensionierung
MehrRichtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK
Walcheplatz I, Postfach, X090 Zürich Telefon 043 259 33 01 Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK 1. Zweck der Richtlinien Die Richtlinien
MehrFRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND
FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND 29.11.2011 FRP 2 Fachrichtlinie Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 2 Vorsorgekapitalien
MehrDr. sc. math. Ernst Welti
Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Einleitung Gründe für die Reduktion Konsequenzen der Reduktion Flankierende Massnahmen Informationsveranstaltungen 2005 70 1 Der technische Zinssatz
Mehr5. Regionalanlass WDA Forum
5. Regionalanlass WDA Forum Vermögensanlage und Demographie Kommentar aus Analystensicht 30. Oktober 201 Dr. Thomas Stucki Chief Investment Officer St.Galler Kantonalbank Japanische Verhältnisse das bedeutet
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrPensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz. Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel
Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel 18. März 2010 Marc-André Röthlisberger Dipl. Pensionsversicherungsexperte Aon Consulting AG Spitalackerstrasse
MehrDynamische Altersvorsorge Die Lösung für die zweite Säule?
Dynamische Altersvorsorge Die Lösung für die zweite Säule? Handlungsbedarf? Slide 2 Handlungsbedarf Richtiger Umwandlungssatz gibt es nicht 30 Jahre Garantie ohne fundierte Grundlagen und Sicherheit Politischer
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2016 23. November 2016 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...
MehrFast jede zweite Frau hat keine private Vorsorge
Zürich 20. Juni 2016 Pressemitteilung zur sofortigen Verwendung Fast jede zweite Frau hat keine private Vorsorge 66 Prozent der Männer aber nur 56 Prozent der Frauen verfügen über eine private Vorsorge
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 10. Mai 2017 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrInflation - Fluch oder Segen für die berufliche Vorsorge?
Inflation - Fluch oder Segen für die berufliche Vorsorge? Dr. Dominique Ammann, Partner PPCmetrics AG Financial Consulting, Controlling & Research, www.ppcmetrics.ch Inhalt Inflation und Zinsniveau Auswirkungen
MehrRückstellungsreglement
31. Dezember 2013 Rückstellungsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa di pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031 350
MehrGarantiekosten in der Altersvorsorge 2017 Update der Garantiekostenstudie
Garantiekosten in der Altersvorsorge 2017 Update der Garantiekostenstudie Autor der Studie Prof. Dr. Olaf Stotz Professur für Asset Management Frankfurt School of Finance & Management Sonnemannstr. 9 11
Mehr