Mindestanforderungen an integrale Hochwasserschutzkonzepte in Thüringen

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2 Mindestanforderungen an integrale Hochwasserschutzkonzepte in Thüringen Inhaltsverzeichnis Einführung... 2 Mustergliederung integraler HWSK... 4 Quellenverzeichnis... 7 Anlage... 7 Mai

3 Einführung Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) sind ein in Thüringen bereits etabliertes Instrument der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. In der Vergangenheit wiesen HWSK jedoch eindeutige Schwerpunktsetzungen bei Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes auf. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM- RL) ergeben sich für HWSK darüber hinausgehende Anforderungen, die auch nicht losgelöst von den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) betrachtet werden können. HWSK können infolgedessen nicht auf die Aspekte und Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes beschränkt bleiben, sondern betrachten gleichberechtigt auch alle anderen Handlungsbereiche des Hochwasserschutzes: natürlicher Wasserrückhalt, Flächen- und Bauvorsorge, Informations-, Verhaltens- und Risikovorsorge sowie Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz. Durch den Begriff Integrales Hochwasserschutzkonzept soll neben der konsequenten Erweiterung des Blickwinkels auf alle oben genannten Handlungsbereiche gleichfalls die besondere Bedeutung hervorgehoben werden, die sich aus der ganzheitlichen Betrachtung der Anforderungen sowohl der HWRM-RL als auch der WRRL ergibt. Im Hinblick auf eine spätere Maßnahmenumsetzung ist zwingend zu berücksichtigen, dass die Bewirtschaftungsziele der WRRL nicht in Frage gestellt werden dürfen (vgl. Landesprogramm Gewässerschutz [2]). Das bedeutet u. a. auch, dass für schon im Sinne der Maßnahmenableitung der WRRL überplante Gewässer die bereits abgeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit und der Gewässerstruktur nicht durch Maßnahmen des Hochwasserschutzes konterkariert werden dürfen. In diesem Zusammenhang sind allerdings die Ausnahmetatbestände des 31 Abs. 2 WHG zu beachten (übergeordnetes öffentliches Interesse, Gesundheit oder Sicherheit des Menschen, nachhaltige Entwicklung). Das Potential zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit von Gewässern darf nicht eingeschränkt werden, soweit dies zu deren Zielerreichung notwendig ist. Damit wird zugleich der Strategie genügt, dass Maßnahmen zum natürlichen Hochwasserschutz (z. B. natürlicher Rückhalt in der Fläche), der Hochwasservorsorge und der eigenverantwortlichen Gefahrenabwehr der Vorrang vor technischen Hochwasserschutzmaßnahmen (Polder, Rückhaltebecken, etc.) einzuräumen ist. Falls für ein Gewässer noch keine Planungen nach WRRL (z. B. Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan) vorliegen, ist die Erstellung eines kombinierten Hochwasserschutz- und Gewässerentwicklungskonzeptes sinnvoll. Dies hat den Vorteil, dass Synergieeffekte von Hochwasser- und Gewässerschutz bei der Maßnahmenplanung genutzt werden können. Mai

4 Förderung An Gewässern 2. Ordnung ist die Aufstellung eines integralen HWSK im Regelfall die Voraussetzung für die Förderung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen. Auch hinsichtlich der Förderung von HWSK selbst, gelten Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Es werden daher nur HWSK gefördert, welche nachweislich mit den Unterliegern abgestimmt wurden. Die Förderung kann von Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden, kommunalen Zweckverbänden sowie Wasser- und Bodenverbänden in Anspruch genommen werden. Bei der Überarbeitung bzw. Neuaufstellung eines HWSK ist ein gemeinsames Vorgehen mehrerer Gemeinden in einem Einzugsgebiet zweckmäßig. Weitere Informationen zum Hintergrund und zur Förderung von integralen HWSK finden sich im Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz [3] sowie im Förderprogramm der Thüringer Aufbaubank (TAB) [1]. Räumliche Bezugsebene Die räumliche Bezugsebene für HWSK soll grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet der betroffenen Gewässer umfassen. Dies bezieht sich zumindest auf die allgemeine Beschreibung der betroffenen Gewässer und ihrer Einzugsgebiete als hydrologisches System, die naturräumlichen Randbedingungen, die Flächennutzungen, die für den konkret beplanten Bereich relevanten wasserbaulichen Anlagen und Systeme sowie bereits vorhandene Planungen. Die Betrachtungstiefe durch den Bearbeiter des HWSK ist jeweils abhängig von der Problemstellung sowie der Art der vorgesehenen Maßnahmen. Administrative Zuständigkeiten sind in den meisten Fällen mit den natürlichen Grenzen des zu betrachtenden Einzugsgebietes nicht deckungsgleich. Es ist daher auch zu prüfen, ob außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Auftraggebers des HWSK geeignete Maßnahmenvorschläge für das gesamte Einzugsgebiet sinnvoll und möglich sind. Alle Maßnahmen sind in jedem Fall mit den Unterliegern abzustimmen. Ausschreibung und Vergabe Die Inhalte des zu erarbeitenden HWSK sind in einer ausführlichen Leistungsbeschreibung zu verfassen und vor der Vergabe der TAB zur Bestätigung vorzulegen. Gem. Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge [7] sollte in Anlehnung an die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ein Leistungswettbewerb mit mindestens drei Bewerbern durchgeführt und die Auswahl ausführlich dokumentiert und begründet werden. Die TAB bietet im Rahmen von Konsultationen und Beratungen hierzu weitere Unterstützung an. Abgabe der Unterlagen Alle Unterlagen sind der TAB digital und analog für die weitere Verwendung zur Verfügung zu stellen. Neben dem Erläuterungsbericht und Karten zählen dazu u. a. die lauffähigen Modelldateien und Modellprojekte sowie die erzeugten vollständigen GIS-Projekte mit allen dazugehörigen Projektdateien. Dabei sind die in der Anlage enthaltenen Vorgaben für die Datenübergabe einzuhalten. Mai

5 Mustergliederung integraler HWSK Es folgt eine Mustergliederung für die Erstellung eines integralen HWSK. Unter den einzelnen Gliederungspunkten sind jeweils Hinweise (kursiv) zu den Inhalten enthalten. 1. Allgemeines Einleitung/Überblick/Beschreibung der räumlichen Zuordnung des Bearbeitungsgebietes 2. Zielstellung Formulierung von Veranlassung und Zielstellung des integralen HWSK 3. Grundlagenermittlung 3.1. Beschaffung erforderlicher Daten Abfrage vorhandener Daten, Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes 3.2. Abstimmung mit Fachbehörden 3.3. Terrestrische Gewässeraufnahme (Vermessung) 3.4. Ggf. Luftbild-/Laserscanner-Befliegung der Gewässer, Vorländer, Überschwemmungsflächen 4. Beschreibung des Einzugsgebietes 4.1. Gebietsmorphologie 4.2. Flächennutzung 4.3. Gewässerausbau, relevante Einflussparameter Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Industrie- und Altlasten-/ Altlastenverdachtsstandorte, wasserwirtschaftliche Anlagen 4.4. Beurteilung des Gewässerzustandes 4.5. Beurteilung der ökologischen Situation 4.6. Bewertung der Raumordnung/Bauleitplanung 5. Analyse und Bewertung bedeutender Hochwasserereignisse der Vergangenheit 5.1. Recherche vorangegangener Ereignisse Aussagen zur hydro-meteorologischen Situation / Niederschlagshöhen und deren raum-zeitliche Verteilung, Abflussverhältnisse, hydrologische Bewertung / Einordnung der Ereignisse, signifikante morphologische Auswirkungen (Geschiebetransport, Erosions- und Sedimentationsverhalten), Treib- und Schwemmgut, Verklausung 5.2. Dokumentation und Auswertung von Hochwasserschäden und abgelaufenen Prozessen 5.3. Ökonomische Bewertung/Schadensbilanzen 6. Hydrologische Grundlagen 6.1. Ermittlung entsprechend der Anforderungen an Hydrologische Gutachten [5] vgl. auch Hochwasserabflüsse in Thüringen [6] 6.2. Herausstellung und Abgleich der hydrologischen Daten für die weiterführende Projektbearbeitung Mai

6 7. Hydraulische Berechnungen 7.1. Grundlagen 7.2. Aufbau des hydraulischen Modells 7.3. Modellkalibrierung 7.4. Durchführung der hydraulischen Berechnung Ermittlung der Überschwemmungsflächen Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit von Gewässern, Brücken, Hochwasserschutzanlagen, Querbauwerken etc Beurteilung und ggf. Berücksichtigung der Interaktion mit Gewässern I. Ordnung bzw. anderen relevanten Gewässern 7.6. Bewertung von Prozessen Abflussbildung, Geschiebe- und Schwemmholztransport, Verklausung von Engstellen 7.7. Schadenspotenzialanalyse bei verschiedenen Hochwasserabflüssen Ermittlung des Schadenspotenzials entsprechend der Methodik zur Erstellung einer landesweiten Übersicht der Hochwasser-Schadenspotenziale auf Basis vorhandener Daten für den Freistaat Thüringen als Grundlage für die vorläufige Bewertung des Hochwasser-Risikos [4] 7.8. Erfassung und Bewertung des vorhandenen Schutzgrades Bewertung des aktuell vorhandenen natürlichen Rückhalts in der Fläche (Flächennutzung, Gefälle, Bodenbeschaffung des Einzugsgebietes), Retentionsvolumen der Gewässer im Einzugsgebiet inkl. Beschreibung und Quantifizierung der Aue, Beschreibung des Ausbaugrades der Gewässer, hydraulische Leistungsfähigkeit der Gerinne / Straßen / Brücken / bestehenden Hochwasserschutzanlagen / Gewässerausbauten 8. Ist-Ziel-Vergleich 8.1. Feststellung des aktuellen Hochwasserschutzgrades 8.2. Abstimmung differenzierter Schutzziele Ableitung eines bestimmten Maßes an Sicherheit bezogen auf ein Ereignis mit einem bestimmten Wiederkehrintervall in Abhängigkeit von den Nutzungen im Untersuchungsgebiet, Abstimmung mit Auftraggeber und TAB 8.3. Defizitanalyse 9. Ableitung von Maßnahmen des HWRM 9.1. Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts Retentionsräume, Maßnahmen der Gewässerentwicklung und der Auenrevitalisierung, Berücksichtigung geänderter Bewirtschaftungsformen in der Aue 9.2. Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes 9.3. Abstimmung mit Ober- und Unterliegern (Verschlechterungsverbot) 9.4. Vorschläge für Hochwasservorsorgemaßnahmen Flächen- und Bauvorsorge, Informations-, Verhaltens- und Risikovorsorge vgl. Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz [3] 9.5. Maßnahmen der Gefahrenabwehr/des Katastrophenschutzes Wasserwehrdienst gem. 90 ThürWG, Alarm- und Einsatzplanung, Hochwasserübungen vgl. Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz [3] Mai

7 10. Qualitative Bewertung der Einzelmaßnahmen 10.1.Wirksamkeit der Maßnahmen Kriterien für die Wirksamkeit von Maßnahmen der einzelnen Handlungsbereiche, Bewertung der Wirksamkeit der abgeleiteten Maßnahmen 10.2.Ökologische Verträglichkeit/ mögliche Widersprüche zu den Zielvorgaben der WRRL 10.3.Wirtschaftlichkeit Betrachtung der Kosten sowie des monetären und nicht monetären Nutzens 10.4.Restriktionen z.b. wesentliche Abwassersammler, Gasleitungen, Infrastrukturprojekte, Schutzgebiete, Denkmale 11. Gesamtkonzeption aller Maßnahmen 11.1.Ableitung/Zusammenstellung von Maßnahmenvarianten Untersuchung des Zusammenwirkens verschiedener Maßnahmen auf den Hochwasserschutz sowie auf die Gewässerentwicklung 11.2.Wirkungsnachweis der Maßnahmenvarianten Modellrechnung, qualitative Beschreibung 11.3.Betrachtung des verbleibenden Risikos und Handlungsempfehlungen 11.4.ggf. Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP-Vorprüfung) 11.5.Kosten-Nutzen-Betrachtungen der einzelnen Varianten 11.6.Aufstellung von Finanzbedarfs- und Zeitplänen Anhang - Fotodokumentation - Schadensberichte - hydrologisches Gutachten/Übersichtslageplan Hydrologie/Einzugsgebiete - Übersichtslageplan Vermessung - Darstellung der Überschwemmungsflächen/Wassertiefen/Fließgeschwindigkeiten für verschiedene HQ-Zustände - Karte mit Darstellung der geplanten bzw. favorisierten Maßnahmen - Differenzenkarten Istzustand/ Zielzustand - CD mit Erläuterungsbericht, Karten sowie den digitalen Daten - Literaturverzeichnis Mai

8 Quellenverzeichnis [1] TAB (2015): Förderprogramm für Gewässer (Aufruf am ) [2] TMUEN (2015): Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz. (Aufruf am ) [3] TMUEN (2015): Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz. (Aufruf am ) [4] TLUG (2011): Ermittlung des Schadenspotenzials entsprechend der Methodik zur Erstellung einer landesweiten Übersicht der Hochwasser-Schadenspotenziale auf Basis vorhandener Daten für den Freistaat Thüringen als Grundlage für die vorläufige Bewertung des Hochwasser-Risikos (unveröffentlicht). [5] TLUG (2014): Anforderungen an Hydrologische Gutachten _anforderungen_hyga.pdf (Aufruf am ) [6] TLUG (2014): Hochwasserabflüsse in Thüringen. Schriftenreihe der TLUG, Band 108. [7] Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) (Aufruf am ) Anlage Anforderungen an die Datenübergabe Mai

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