B e r i c h t und A n t r ä g e. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Baukredit und Folgekosten für den Neubau des Busterminals Süd

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1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r ä g e des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Baukredit und Folgekosten für den Neubau des Busterminals Süd und die Verlängerung der Personenunterführung Mitte 1. Ausgangslage Die Entwicklungsplanungen für die Gebiete Vision Mitte, Bahnhof und Zentrum Brugg haben das gemeinsame Ziel, eine nachhaltige Entwicklung herbeizuführen. In der zentralen Lage um den Bahnhof wurden bereits einzelne städtebauliche Akzente geschaffen. Mit dem Bau des Campus und dem integrierten Campussaal wird die räumliche Entwicklung fortgesetzt. Weitere Planungs- und Bewilligungsverfahren bilden in der Stadt Brugg und der Gemeinde Windisch die Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Schlüsselgebietes.

2 2 Die Ergebnisse des Studienauftrages Bahnhofplatz-Neumarkt zeigen, dass nördlich des Bahnhofs Aufwertungspotentiale in städtebaulicher und gestalterischer Hinsicht bestehen. Im zweistufigen Studienauftrag wurden Vorschläge zur Verbesserung der heute unbefriedigenden Situation erarbeitet. Das betroffene Gebiet bildet nicht nur den Eingangsbereich in die Stadt Brugg und das geografische und verkehrliche Scharnier zwischen der Altstadt und der Gemeinde Windisch, sondern erhält durch den Campus, als Bestandteil des Netzwerkes Fachhochschule Nordwestschweiz, eine besondere Bedeutung in der Region. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen Bahnhofplatz und Neumarkt als zentralen Ort im Stadtgefüge erlebbar und für die Benutzerinnen und Benutzer attraktiver machen. Eine Stätte der Begegnung, des Bewegens und Verweilens soll geschaffen werden. Die Fussgängersignaletik und die Veloparkierung Bahnhof sind Teilprojekte aus dem Studienauftrag, welche bereits realisiert werden konnten. Ein nächstes und wichtiges Element stellt der Busterminal Süd dar, welcher die Neugestaltung des Bahnhofplatzes und des Busterminals Nord erst ermöglicht. Die Campus- Passage wurde aufgrund der fehlenden Finanzierungszusagen zurückgestellt. Deshalb kommt der Personenunterführung Mitte besondere Bedeutung zu. Ebenfalls im Zusammenhang steht das in Bearbeitung stehende Projekt Ausbau Süssbachunterführung, welches zum Ziel hat, die bestehende Fussgängerverbindung für den Veloverkehr durchgängig fahrbar zu gestalten. Der vorliegende Kreditantrag dient der Realisierung des Busterminals Süd sowie der Verlängerung der Personenunterführung Mitte im Bahnhofareal.

3 3 Das generelle Projekt des Neubaus des Busterminals Süd und die Verlängerung der Personenunterführung Mitte verfolgen folgende wesentliche Ziele: - Der Busterminal Süd soll alle Postautolinien aufnehmen, welche die südlich und östlich gelegenen Gemeinden ab Bahnhof Brugg bedienen. Dies entlastet den bestehenden Busterminal Nord und den Verkehrsknoten Neumarkt. Weiter wird der Personenfluss am Bahnhof und in der Campus Passage besser verteilt. - Die heutige Personenunterführung Mitte, welche ab Bahnhof Brugg zu den Geleisen führt, soll durchgängig gemacht werden. Damit wird die Industriestrasse besser erschlossen und der geplante Busterminal Süd gut erreichbar. An der bestehenden Unterführung sind keine Anpassungen vorgesehen; daher wird keine Durchfahrt für den Fahrradverkehr möglich sein. Ebenso ist kein Lift geplant, aber ein späterer Einbau bleibt möglich; der behindertengerechte Zugang zu den Geleisen mit Liften ist bereits heute über die nordöstlich gelegene Personenunterführung gewährleistet. - Mit der Entlastung der nördlichen Standplätze wird die zukünftige Realisierung der Umgestaltung des Bahnhofplatzes, des Neumarktes und des Busterminals Nord möglich. 2. Bauprojekt 2.1 Platzfläche des Busterminals Süd Aufgrund der Machbarkeitsstudie Erschliessung mit Busterminal Süd aus dem Jahre 2006 wurde Anfang 2008 unter der Leitung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mit der Vorprojektierung begonnen. Nach intensivem Variantenstudium erarbeitete das beauftragte Ingenieur- und Architekturbüro mit einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe aus diversen Fachstellen des Kantons, der SBB und der Stadt Brugg ein generelles Projekt, welches die grundlegenden geometrischen Elemente beinhaltet. Verschiedene Randbedingungen wie die Trasseefreihaltung für die zukünftige neue Kantonsstrasse (NK 118), das Baufeld F mit der heutigen Park+Ride-Anlage der SBB, die Industriestrasse mit Anschluss zum Platz Campus Forum hin sowie die bestehende Windischer Bahnhofshalle mit dem Abgang in die Campus Passage waren zu beachten. Weiter mussten die Bedürfnisse der benachbarten Firmen wie Kabelwerke Brugg AG und Landi berücksichtigt werden.

4 4 Der Projektperimeter umfasst die notwendige Fläche des Busterminals Süd und der Verlängerung der PU Mitte sowie den angrenzenden Teil der Industriestrasse. Dies entspricht der neu geschaffenen Zone für öffentliche Bauten. Die erarbeitete Grundidee sieht vor, dass eine Begegnungszone (Tempo 20, Fussgängervortritt) geschaffen werden soll, welche optisch mit einem durchgehenden Belag (Vorschlag in Beton) den Busterminal und die Industriestrasse umfasst. Ebenfalls soll sich die Gestaltung an das Freiraumkonzept des Platzes Campus Forum und an die Vorzonen der Gebäude Flex und B12 der Kabelwerke Brugg AG anlehnen. Der Terminal bildet das Kernstück der Anlage und liegt auf dem gleichen Niveau wie die Industriestrasse. Eine niedrige Sockelmauer grenzt den Terminal vom Gleisfeld ab. Zusammen mit der zu erstellenden Stützmauer für die Mobility-Parkplätze sowie der Brüstung der neuen Treppe zur Unterführung entsteht eine einheitliche Fassung des Raumes, ohne die gewünschte optische Durchlässigkeit im Bahnhofareal zu verhindern. Die Sägezahnform des Busperrons mit sechs Anlegekanten ist das Resultat der umfassenden Machbarkeitsstudie und erweist sich als zweckmässige Lösung. 2.2 Überdachung des Busterminals Süd Das Perrondach gehört städtebaulich zu den Verkehrsinfrastrukturanlagen des Bahnhofareals. Seine Grundform ist als einfaches Rechteck ausgebildet. Um grosszügige Platzverhältnisse für die Buspassagiere zu schaffen, ist die Überdachung mittels einer Mittelstützenreihe mit grossen Abständen konstruiert. Dies bedingt eine andere Konstruktionsweise als bei üblichen Perrondächern. Die Konstruktion aus Beton und Stahl sieht in der

5 5 Dachfläche eine Verjüngung der Stahlkonstruktion vor, wodurch eine geknickte Dachlinie die Lineariät der Anlage bricht. Es entsteht eine Platzüberdachung, welche den Gedanken der Durchlässigkeit aufnimmt. 2.3 Verlängerung der Personenunterführung Mitte Die Personenunterführung Mitte wird mit der bestehenden Breite von 5 m bis zum Busterminal Süd verlängert. Im Übergangsbereich zwischen der bestehenden Personenunterführung und der Verlängerung ist eine leichte Absenkung notwendig, um den technisch notwendigen Unterbau des SBB-Geleisetrassees aufgrund der neuen Vorschriften bezüglich minimaler Schotterüberdeckung zu gewährleisten. Der Aufgang erfolgt in gerader Linie auf den offenen Platz. Im Bereich vor dem Aufgang ist auf dem unteren Niveau optional Platz für eine minimale WC-Anlage für Buschauffeure vorgesehen. Ebenfalls als Option besteht die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt, einen Lift direkt zum Baufeld F der SBB zu erstellen. Da mit der nordöstlich gelegenen Personenunterführung bereits eine komplett behindertengerechte Unterführung vorhanden ist, wird vorerst von einem entsprechenden Ausbau der Personenunterführung Mitte abgesehen.

6 6 2.4 Park+Ride und Veloparkierung Die Park+Ride-Anlage der SBB muss aufgrund des Abgangs in die Personenunterführung angepasst werden. Es wird eine Zu- und Wegfahrt in die Industriestrasse für die Autos geschaffen sowie eine Erschliessungsrampe für die Fussgänger. Der Bereich zwischen den beiden Rampen bietet Platz für fünf Mobility-Parkplätze. Aus Gründen der Fahrgeometrie der Busse ist innerhalb der Platzfläche des Busterminals keine Veloparkierung möglich. Bei einer Platzierung der Veloparkierungsanlage im Bereich des Gleises 10 wären die Kosten unverhältnismässig hoch, da das Gleis abzubrechen wäre. Ein Teil der Projektpartner empfiehlt, die Veloparkierung an einem Ort zu konzentrieren, da so die Parkordnung besser durchgesetzt werden kann. Die Veloparkierung soll im Rahmen eines separaten Projektes im Bereich der bestehenden Veloparkierungen bei der Bahnhofshalle Windisch oder im Freiraum nördlich der Campusbauten erfolgen. Die SBB AG stimmt einer Einschränkung des Baufeldes F und der Park+Ride-Anlage durch weitere Veloabstellplätze derzeit nicht zu. Eine Anordnung von Veloabstellplätzen ist auch im Bereich des Park+Ride ein Bedürfnis und soll trotz der Einschränkung durch das Baufeld F sowie der offen stehenden Finanzierung nochmals geprüft werden. Der Gemeinderat Windisch geht heute davon aus, dass bei der Personenunterführung Mitte eine einfache Veloabstellanlage errichtet wird. 2.5 Technische Ausrüstungen und Möblierung Die Kundeninformationen in der Personenunterführung und beim Bahnhof sind an die neuen Gebenheiten anzupassen. Es werden zusätzliche Abfahrtsmonitore in der Unterführung aufgestellt. Zur Ausrüstung des Busterminals gehört ebenfalls das dynamische Anzeigesystem für die Buschauffeure. Für die Passagiere werden Informationsstelen mit Fahrplänen und Sitzgelegenheiten aufgestellt. Zudem soll die bestehende Fussgängersignaletik entsprechend ergänzt werden. Die Beleuchtung des Terminals wird gestalterisch mit dem Projekt Campus Forum koordiniert.

7 7 3. Industriestrasse und Leitungsinfrastruktur Der Neubau des Busterminals erfordert eine vorgängige Erneuerung der Infrastrukturleitungen im Strassenbereich. Die IBB-Gruppe erneuert auf eigene Kosten die Trinkwasserund Erdgasleitungen sowie die Rohranlagen für die elektrische Versorgung. Koordiniert erfolgen der Neubau und die teilweise Renovierung der Abwasserleitungen durch die Stadt Brugg. Dazu wird dem Einwohnerrat zu Lasten des Eigenwirtschaftsbetriebes Abwasserbeseitigung eine separate Kreditvorlage zur Genehmigung vorgelegt. Der schlechte Zustand des Belages und die zum Teil fehlende Fundationsschicht der Industriestrasse erfordern nach dem Ersatz der Leitungen einen Strassenneubau. Die Industriestrasse kommt auf die Länge des Busterminals in die Begegnungszone zu liegen. Die westliche Fortsetzung der Industriestrasse wird in die bestehende Tempo-30-Zone der Gemeinde Windisch integriert. Aufgrund der intensiven Nutzung durch den Werkverkehr der Kabelwerke Brugg AG können auf der Industriestrasse keine Verkehrsberuhigungsmassnahmen vorgesehen werden. Für die Strassenerneuerung wird dem Einwohnerrat ebenfalls gleichzeitig mit dem Busterminal Süd eine separate Kreditvorlage vorgelegt. 4. Investitionskosten 4.1 Bruttoinvestitionskosten der Stadt Brugg Auf Basis des generellen Projektes erstellte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Grobkostenschätzung vom 30. November 2010 mit Kostenbasis April 2010 und einer Kostengenauigkeit von +/- 20 %. Die Bruttoinvestitionskosten beinhalten die Planungs- und Baukosten ohne Teuerung gemäss Kostenschätzung vom 30. November 2010 inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) von 8 %. Der gegenüber der Kostenschätzung vom 30. November 2010 erhöhte Ansatz der MwSt. ab 1. Januar 2011 von 0.4 % kann über den Kostenanteil für Unvorhergesehenes aufgefangen werden. Die Bruttoinvestitionskosten werden durch die Projektträger Bund, SBB AG, Kanton, Stadt Brugg und Dritte getragen (vgl. Abschnitt 5.2):

8 8 1 Platzfläche des Busterminals Süd CHF Überdachung des Busterminals Süd CHF Verlängerung der Personenunterführung Mitte CHF Park+Ride CHF Bereitstellung des Baufeldes CHF Kundeninformation in Personenunterführung CHF Ausrüstung für Postauto CHF Total Bruttoinvestitionskosten inkl. 15 % für Unvorhergesehenes* CHF * gemäss der Grobkostenschätzung vom 30. November 2010 des Departements Bau, Verkehr und Umwelt 4.2 Nettoinvestitionskosten der Stadt Brugg Die errechneten Nettoinvestitionskosten zulasten der Stadt Brugg betragen gemäss Kostenteiler im Abschnitt 5.2 rund CHF inkl. Mehrwertsteuer. Dieser Betrag unterliegt einem Kostengenauigkeitsrisiko von +/- 20 %. 4.3 Bauliche Investitionsfolgekosten der Stadt Brugg Die baulichen Investitionsfolgekosten dienen der Instandsetzung resp. dem baulichen Unterhalt der Bauwerke. Sie setzen sich für die Stadt Brugg für die erwartete Nutzungsdauer der Bauteile wie folgt zusammen: 1 Platzfläche des Busterminals Süd (30 Jahre) CHF Überdachung des Busterminals Süd (30 Jahre) CHF Verlängerung der Personenunterführung Mitte (60 Jahre) CHF Park+Ride Zuständigkeit bei der SBB AG 5 Bereitstellung Baufeld Keine baulichen Investitionsfolgekosten 6 Kundeninformation in Personenunterführung Zuständigkeit bei der SBB AG 7 Ausrüstung für Postauto Zuständigkeit bei der Postauto Aargau Gesamttotal der baulichen Investitionsfolgekosten CHF

9 9 Die baulichen Investitionsfolgekosten werden aufgrund der effektiven Baukosten und der unterschiedlichen Nutzungsdauer der Bauteile ermittelt. Der daraus resultierende jährlich wiederkehrende Aufwand beträgt CHF Betriebliche Investitionsfolgekosten der Stadt Brugg Die betrieblichen Investitionsfolgekosten dienen der Instandhaltung (Reparaturen, Reinigung, Winterdienst, Licht, Strom etc). Sie setzen sich für die Stadt Brugg wie folgt zusammen: 1 Platzfläche des Busterminals Süd (30 Jahre) CHF Überdachung des Busterminals Süd (30 Jahre) CHF Verlängerung der Personenunterführung Mitte (60 Jahre) CHF Park+Ride Zuständigkeit bei der SBB AG 5 Bereitstellung Baufeld keine betrieblichen Folgekosten 6 Kundeninformation in Personenunterführung Zuständigkeit bei der SBB AG 7 Ausrüstung für Postauto Zuständigkeit bei der Postauto Aargau Gesamttotal der betrieblichen Investitionsfolgekosten CHF Dies entspricht betrieblichen Investitionsfolgekosten von gesamthaft CHF pro Jahr. Die Kostentragung der betrieblichen Aufwendungen für die Personenunterführung ist noch zwischen der SBB AG und der Stadt Brugg auszuhandeln. Der Stadtrat ist der Meinung, dass die SBB AG diese Kosten teilweise übernehmen muss. Trotzdem wurde in dieser Kreditvorlage der volle Betrag eingesetzt. 4.5 Baurechtskosten für die Fläche des Busterminals Süd Ein weiteres Kostenelement ist der Baurechtszins für den Baurechtsvertrag zwischen der Stadt und der SBB AG für die beanspruchte Landfläche von rund m 2. Der Zins beträgt hochgerechnet auf die 15-jährige Gültigkeit mit der Option von weiteren 15 Jahren des Baurechtsvertrags CHF Dies entspricht jährlichen Kosten von CHF

10 10 Der Baurechtsvertrag wurde durch den Stadtrat unter dem Vorbehalt einer erneuten juristischen Prüfung am 1. Dezember 2010 gutgeheissen. 4.6 Investitionsfolgekosten gesamthaft Es ergeben sich folgende jährlich wiederkehrende Kosten: Bauliche Investitionsfolgekosten CHF Betriebliche Investitionsfolgekosten CHF Baurechtszins CHF Total Investitionsfolgekosten pro Jahr CHF Finanzierung 5.1 Finanzierung der Kapitalverzinsungs- und Investitionsfolgekosten Bei einer Finanzierung durch eigene Mittel entfallen infolge des Vermögensabbaus die Vermögenserträge. Aufgrund der Investitionen von rund CHF muss bei einer durchschnittlichen Kapitalverzinsung von 3.0 % mit einem Ertragsausfall von jährlich rund CHF gerechnet werden. Hinzu kommen die Investitionsfolgekosten von jährlich rund CHF , welche jeweils über die Erfolgsrechnung zu finanzieren sind. Es ergeben sich folgende jährlich wiederkehrende Kosten: Kapitalverzinsungskosten CHF Investitionsfolgekosten CHF Total Folgekosten pro Jahr CHF Der Gesamtbetrag entspricht rund 0.8 % des ordentlichen Steueraufkommens ( CHF bei CHF 22.5 Mio. Ertrag) und rund 0.65 % des gesamten Steueraufkommens (CHF 26.6 Mio.).

11 Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten durch die Projektpartner Die Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten von CHF präsentiert sich wie folgt: Anteil Stadt Brugg (zzgl. Teuerung) CHF Anteil Agglomerationsgelder (zzgl. Teuerung) CHF Anteil SBB (zzgl. Teuerung) CHF Anteil Kanton Aargau / Strassenrechnung (zzgl. Teuerung) CHF Anteil Kanton Aargau / Ordentliche Rechnung (zzgl. Teuerung) CHF Anteil Brugg Immobilien AG im Rahmen des Infrastrukturvertrages CHF Total CHF Beiträge des Bundes im Rahmen des Agglomerationsprogrammes Der Bund beteiligt sich, gestützt auf das Infrastrukturgesetz (IFG), an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Für das Projekt Busterminal Süd und Verlängerung Personenunterführung Mitte sichert der Bund die Mitfinanzierung im Rahmen von rund CHF 2 Mio. zzgl. Teuerung im Massnahmenpaket der Priorität A zu. Bei der festgelegten Kostenbeteiligung des Bundes handelt es sich um einen Höchstbetrag der Subvention, der nicht überschritten werden kann. Die Bruttofinanzierung des Projektes muss durch die Stadt Brugg mit Parlamentsbeschluss und Volksabstimmung sichergestellt werden. Zurzeit liegt eine bereinigte Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und Bund vor, aufgrund welcher nach der Bruttokreditsprechung durch die Stadt Brugg die Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen wird. Damit beantragt der Kanton dem Bund die Mitfinanzierung mit Agglomerationsgeldern. Der Baubeginn darf erst nach Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung und der Finanzierungsvereinbarung erfolgen. Die Finanzierung durch den Bund ist gemäss der Leistungsvereinbarung an verschiedene Bedingungen geknüpft. So werden bei ungenügender Liquidität des Infrastrukturfonds die Mittel durch die Stadt vorfinanziert werden müssen. Daher besteht ein gewisses Kostenrisiko zu Lasten der Stadt Brugg. Die definitive schriftliche Zusage des Bundes bezüglich Mitfinanzierung steht noch aus.

12 Beiträge der SBB Durch die Bereitstellung des Baufeldes mit dem Abbruch des bestehenden Güterschuppens und dem Rückbau des Landi -Gleises beteiligen sich die SBB mit rund CHF zzgl. Teuerung. Dazu kommen die Anlagen für die Kundeninformation, ein Beitrag an die Anpassungen der Park&Ride-Anlage im Betrag von CHF zzgl. Teuerung sowie ein minimaler Betrag an die Investitionsfolgekosten. Die SBB AG beantragt die entsprechenden Investitionsbeiträge der Geschäftsleitung. Die Realisierung kann erst nach der Zustimmung in Angriff genommen werden Beiträge des Kantons Der Kanton leistet gemäss Kostenteiler rund CHF an die Investitionskosten zzgl. Teuerung. Der Beitrag aus der ordentlichen Rechnung erfordert die Zustimmung des Grossen Rates, der Beitrag aus der Strassenrechnung erfordert die Zustimmung des Regierungsrates. Es liegt die Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vor, die entsprechenden Kreditvorlagen auszuarbeiten. Die Realisierung des Bauvorhabens erfolgt erst nach den definitiven Beitragszusicherungen des Regierungsrates und des Grossen Rates Beiträge von Dritten Die Brugg Immobilien AG hat mit Zustimmung der Vertragspartner zugesichert, im Rahmen eines zwischen dem Kanton, der Gemeinde Windisch, der Brugg Immobilien AG und der Stadt Brugg abgeschlossenen Infrastrukturvertrages einen Betrag von CHF an den Busterminal Süd und die Verlängerung der Personenunterführung Mitte beizusteuern. Die vier Vertragspartner haben dazu einen gemeinsamen Konsens gefunden. Der Gemeinderat Windisch sieht aus finanziellen Überlegungen von einer Kostenbeteiligung ab. 5.3 Finanzierung der aufgelaufenen Planungskosten Für die Erarbeitung der Grundlagen, des Variantenstudiums sowie des nun vorliegenden generellen Projekts hat der Kanton einen Planungskredit von ca. CHF zzgl. Teuerung bewilligt. Diese Kosten sind in der Kostenermittlung und somit im beantragten Kredit

13 13 enthalten. Sollte der Kredit für die Realisierung des Busterminals Süd und der Verlängerung der Personenunterführung Mitte nicht bewilligt werden, sollen gemäss Schreiben des Kantons vom 11. Januar 2011 die Planungskosten gemäss dem im Gesamtprojekt vorgesehenen Kostenteiler zwischen der Stadt Brugg und dem Kanton aufgeteilt werden. 6. Realisierung Die Federführung des Projektes und die Projektleitungsfunktion gehen mit der Kreditgenehmigung durch den Einwohnerrat und der Abstimmung durch die Stimmberechtigten vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt an die Stadt Brugg über. Die Ausarbeitung des Auflageprojekts erfolgt im zweiten Halbjahr Ende des Jahres 2011 soll die Kreditgenehmigung (Grossratsbeschluss) des Kantons vorliegen. Das Jahr 2012 dient der öffentlichen Auflage, dem eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren und den definitiven Projektgenehmigungen. Parallel dazu erfolgt die Submission der Bauarbeiten. Die definitive Arbeitsvergabe an die Bauunternehmen erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr Es wird mit einer Bauzeit von rund eineinhalb Jahren gerechnet, was demnach einer Inbetriebnahme des Busterminals auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2014 entsprechen würde. 7. Zustimmungsvorbehalt Mit dem Bau des Busterminals Süd und der Verlängerung der Personenunterführung kann erst nach Vorliegen der definitiven Kreditgenehmigungen aller Kostenträger in vorgesehener Höhe begonnen werden. Die zeitgleich beantragten Kredite für den Neubau und die Renovierung der Kanalisation in der Industriestrasse sowie der Belagserneuerung der Industriestrasse stehen in direktem Zusammenhang zur Zustimmung des Einwohnerrates und der Stimmberechtigten zum Busterminals Süd und der Verlängerung der Personenunterführung. Das heisst, die Kreditanträge für die Kanalisation und die Belagserneuerung entfallen bei Ablehnung des vorliegenden Projektes.

14 14 Demgemäss die A n t r ä g e : 1. Sie wollen für die Realisierung des Busterminals Süd und der Verlängerung der Personenunterführung einen Bruttokredit von CHF , zuzüglich Teuerung ab April 2010 (ZH WBK-Index Basis 2005, Punkte), zuhanden der Urnenabstimmung bewilligen. 2. Sie wollen den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten für den baulichen und betrieblichen Unterhalt zulasten der Stadt Brugg von CHF zustimmen. Brugg, 2. Februar 2011 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Das Bauprojektdossier ist beim Stadtbauamt zu den Bürozeiten einsehbar.

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