Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt. Verfahren zur (Neu)Vergabe von Straßenbeleuchtungsverträgen. Titel
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- Margarethe Maurer
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1 Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Verfahren zur (Neu)Vergabe von Straßenbeleuchtungsverträgen Titel RA
2 Kommunale Straßenbeleuchtungsaufträge sind öffentliche Aufträge im Regelfall: Dienstleistungsaufträge ausnahmsweise: Bauaufträge bei umfangreichen Bauarbeiten (z.b. Komplettaustausch von Masten und Leuchten) müssen grds. nach Vergaberecht ausgeschrieben werden bei Erreichen der EU-Schwellenwerte sogar europaweit i.d.r. (= Dienstleistungsauftrag) ab EUR (netto) ausnahmsweise (= Bauauftrag) erst ab 5,225 Mio. EUR (netto) 2
3 Vergabe ohne Ausschreibung? Inhouse-Geschäfte: Beauftragung von Tochtergesellschaften, die im Wesentlichen für die Kommune tätig sind scheidet stets aus bei privaten Mitgesellschaftern scheidet bei Stadtwerken aus, wenn sie Gewerbe- und/oder Privatkunden beliefern (OLG Hamburg, Beschl. v ) ggf. möglich bei Kommunalservice-Gesellschaften Freihändige Vergabe an Stromkonzessionär ist nicht zulässig Verknüpfung mit der Konzessionsvergabe ist ebf. nicht zulässig gesetzliche Kriterien für beide Vergaben sind inkompatibel Konzessionär hat kein Monopol auf Stromlieferung 3
4 Derzeitige Rahmenbedingungen (1) Anzuwendende Vergabeordnung: im Regelfall (= Dienstleistung): VgV im Oberschwellenbereich, 1. Abschnitt der VOL/A im Unterschwellenbereich ausnahmsweise (= Bauauftrag): VgV + 2. Abschnitt der VOB/A im Oberschwellenbereich, 1. Abschnitt der VOB/A im Unterschwellenbereich Grundsatz: öffentliche Ausschreibung / offenes Verfahren oder beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb / nicht-offenes Verfahren Teilung in Lose ist stets zu prüfen Gesamtvergabe komplexer Strombeleuchtungsverträge muss aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich sein Dokumentation der Gründe ist erforderlich! 4
5 Derzeitige Rahmenbedingungen (2) Verfahren muss transparent und diskriminierungsfrei sein Eignungs- und Zuschlagskriterien sind vorher bekanntzugeben alle Bieter sind stets gleich zu informieren nachvollziehbare Verfahrensdokumentation erforderlich Wirtschaftlichkeitsgrundsatz den Zuschlag soll das insgesamt wirtschaftlichste und nicht unbedingt das preisgünstigste Angebot erhalten Angemessene Vertragsbedingungen grds. Bindung an VOL/B (bzw. ausnahmsweise an VOB/B) Vertragsstrafen und Sicherheitsleistung nur bedingt zulässig 5
6 Öffentliche Ausschreibung / offenes Verfahren Öffentliche (ggf. EU-weite) Bekanntmachung Jeder Interessent kann die Vergabeunterlagen anfordern und ein Angebot abgeben Eignungsprüfung erst nach Angebotseingang Formale Fehler führen i.d.r. zum Angebotsausschluss Nachbesserung ist nur möglich bei fehlenden Unterlagen Zuschlagserteilung anhand der mitgeteilten Kriterien 6
7 Nicht offenes Verfahren (beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb) Öffentliche (ggf. EU-weite) Bekanntmachung Interessenten müssen zunächst einen Teilnahmeantrag stellen Nur die geeignetsten Interessenten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert Formale Fehler führen i.d.r. zum Angebotsausschluss Nachbesserung ist nur möglich bei fehlenden Unterlagen Zuschlagserteilung anhand der mitgeteilten Kriterien NEU: generell zulässig, gleichrangig mit offenem Verfahren. 7
8 Verhandlungsfahren Öffentliche (ggf. EU-weite) Bekanntmachung Interessenten müssen zunächst einen Teilnahmeantrag stellen Nur mit den geeignetsten Interessenten wird verhandelt Mehrere Verhandlungsrunden möglich Bieter können Angebote abändern AG kann Leistungsbeschreibung modifizieren (aber nur im Rahmen des bekannt gegebenen Auftragsgegenstands) AG muss schließlich finale Angebotsrunde durchführen Zuschlagserteilung anhand der mitgeteilten Kriterien Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (z.b. Leistung ist auch funktional nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar). 8
9 Eignungskriterien Betreffen Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters Müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen Ja: Referenzen für vergleichbare Leistungen, technische Ausrüstung, Personalstärke Nein: Ortsansässigkeit/regionale Nähe, Lohnniveau Sind in der Bekanntmachung abschließend anzugeben Neu: Vergabeunterlagen dürfen lediglich eine Konkretisierung vorsehen Unternehmensbezogene Ausschlussgründe Selbstreinigungsmöglichkeit 9
10 Eignungskriterien: Beispiele Referenzen für vergleichbare Leistungen (Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit mindestens Leuchtstellen) in den letzten 3 Jahren Gesamtumsätze des Unternehmens und Umsätze mit Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen in den letzten drei Geschäftsjahren Beschreibung der Qualitätsmanagement-Maßnahmen des Unternehmens in Bezug auf Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen 10
11 Zuschlagskriterien Betreffen das Preis-Leistungs-Verhältnis des Angebots Notwendiges Kriterium: Preis darf keine völlige Nebenrolle spielen kann alleiniges Zuschlagskriterium sein, insbesondere bei stark standardisierten Leistungen Mögliche weitere Kriterien: Instandhaltungskonzept Störungsbeseitigungskonzept Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Erneuerungskonzept 11
12 Anforderungen an Leistungsbeschreibungen Bestimmung des Auftragsgegenstandes obliegt dem Auftraggeber ( Was ) Vergaberecht regelt das Wie Eindeutige u. erschöpfende Festlegung des Leistungsumfangs bei komplexen Aufträgen (z.b. Kombination mit Planungsleistungen) ggf. funktionale Leistungsbeschreibung Vorgabe von Mindeststandards (z.b. Reinigung/Instandhaltung) Mitteilung kalkulationsrelevanter Faktoren notwendig Anlagenstandorte und Anzahl technische Merkmale der vorhandenen Anlagen 12
13 Anforderungen an Leistungsbeschreibungen Produkt- und Herstellerneutralität Kein Verweis auf bestimmte Marke, Produktion, Herkunft etc. Gilt auch für verdeckte Produktvorgaben Ausnahme nur in besonderen Fällen (z.b. bei Ersatzteilen für vorhandene Anlagen) Gründe sind zu dokumentieren! Fallgruppen: Zwingende Vorgabe eines bestimmten Produkts: Typ: BMW 530d Vorgabe eines Leitfabrikats: Typ: BMW 530d o. glw. Nennung eines Produktbeispiels: bspw. BMW 530d 13
14 Anforderungen an Leistungsbeschreibungen Ausnahme nur in besonderen Fällen (z.b. Beschaffung von Ersatzteilen für vorhandene Anlagen, Erweiterung von Anlagen) objektive in der Sache liegende Gründe erforderlich Gründe sind detailliert zu dokumentieren! höherer Verwaltungs-/Koordinationsaufwand allein reicht nicht Im Einzelfall zulässige Gründe: technische Gründe (z.b. Kompatibilität) gestalterische Gründe (kein Flickenteppich durch Auswechseln einzelner Leuchten) unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei Ersatzteilhaltung oder Wartung Zurückhaltung geboten! 14
15 Berücksichtigung ökologischer Aspekte AG muss Vorgaben zur Energieeffizienz machen höchstmögliches Niveau an Energieeffizienz höchste Energieeffizienzklasse, soweit vorhanden AG muss Angaben zur Nachhaltigkeit abfragen grds. konkrete Energieverbrauchsangaben in geeigneten Fällen Analyse der Lebenszykluskosten Berücksichtigung als Zuschlagskriterium Energieeffizienz muss angemessen berücksichtigt werden weitere ökologische Kriterien (z.b. Schadstoffgehalt von Leuchtmitteln; Art der Stromerzeugung) können berücksichtigt werden 15
16 Risiken bei Rechtsverstößen Schwebende Unwirksamkeit des Vertrages (bis zu 6 Monate) bei unzulässiger Direktvergabe (ohne Ausschreibung) betrifft nur EU-weit auszuschreibende Verträge Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer betrifft nur EU-weite Vergabeverfahren automatisches Zuschlagsverbot, umfassende Prüfung Sonst: einstweiliger Rechtsschutz vor Zivilgerichten (AG/LG) Schadensersatz Aufwendungsersatz, ausnahmsweise auch entgangener Gewinn Einschreiten der Kommunalaufsicht 16
17 Ihr Ansprechpartner RA Martin Brück von Oertzen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator / /
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