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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 14 für Gesundheit und Umwelt Hauptabteilung Gesundheitsschutz RGU-GS Impfen im Asylbereich Eine Aufgabe des ÖGD Produkt Ärztliche Gutachten, Heilpraktikererlaubnisse und Belehrungen nach 43 IfSG Finanzierungsbeschluss 2 Anlagen Beschluss des Gesundheitsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1. Vorbemerkung 2 2. Personalsituation 3 3. Darstellung der ressourcenrelevanten Situation 4 4. Zweck des Vorhabens 6 5. Finanzierung / Mehrbedarf Darstellung des Personalbedarfes Darstellung des Sachmittelbedarfes Kosten Nutzen Finanzierung / Kontierung Zahlungsverlauf ITK-Anteile Produktbezug Ziele Finanzierungsmoratorium Vorläufige Haushaltsführung 11 II. Antrag des Referenten 12 III. Beschluss 13

2 Seite 2 von 14 I. Vortrag des Referenten 1. Vorbemerkung Gemäß 4 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellt die zuständige Behörde die ärztliche und zahnärztliche Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen sicher. Hierzu wird im Schreiben des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (UMS V5/6516/2/08 v ) ausgeführt, dass folgende Schutzimpfungen bzw. Prophylaxemaßnahmen, die auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beruhen, bei Leistungsberechtigten nach AsylbLG vorzugsweise durch die örtlichen Gesundheitsämter auf Nachfrage durchzuführen sind: Diphterie, Virusgrippe (Influenza), Keuchhusten, Poliomyelitis (Übertragbare Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln, Tollwut, Wundstarrkrampf, Frühsommer- Meningoencephalitis, Virushepatitis A und B, Haemophilus-Influenza-B- Erkrankungen, Meningokokken, Pneumokokken, Windpocken, Humanes Papilloma Virus (HPV, Impfung für Mädchen und Frauen) Zuständig für die Durchführung bei Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern in München ist das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU). Nach einem Poliomyelitis Ausbruch in der Provinz Deir Al Zour in Ostsyrien präzisierte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in seinem Schreiben vom (GPS Lfd-G /1-5) die Aussagen dahin gehend, dass bei allen Flüchtlingen, die in Bayern in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden, im Rahmen der ärztlichen Untersuchung nach 62 AsylVfG der Impfstatus durch die zuständigen Gesundheitsämter zu überprüfen ist. Bei unklarem oder unvollständigem Impfstatus ist eine Vervollständigung der Impfungen nach den Empfehlungen der STIKO, vorrangig die Impfung gegen Poliomyelitis, anzubieten. Darüber hinaus ist in allen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge inklusive Übergangswohnheimen für dauerhaft Bleibeberechtigte von den örtlich für diese Unterkünfte zuständigen Gesundheitsämtern der Impfstatus der Bewohner zu überprüfen und ggf. die o. g. Impfungen, vorrangig aber die gegen Poliomyelitis, anzubieten. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist nicht Teil dieser Beschlussvorlage. Eine gesonderte Befassung des Stadtrates hierzu erfolgt bei Bedarf nach Schätzung der erforderlichen Ressourcen durch die hierfür zuständige Hauptabteilung Gesundheitsvorsorge.

3 Seite 3 von 14 Um eine Einschleppung der in Deutschland ausgerotteten Polio über die z. Z. in großer Zahl ins Land kommenden syrischen Flüchtlinge zu verhindern, wird die Polioimpfung derzeit allen syrischen Flüchtlingen angeboten und fast zu 100 % angenommen. Die Kosten für die Impfungen werden der Regierung v. Oberbayern durch die LH München in Rechnung gestellt. Diese belaufen sich auf ca. 35 pro durchgeführter Impfung zuzüglich des der Regierung von Oberbayern gesondert in Rechnung gestellten Impfstoffes. Selbst unter der Annahme, dass von den ca avisierten Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Jahren 2014 bis 2017 jährlich lediglich 75 % (= ) geimpft werden, ist für diese Tätigkeit mit Mehreinnahmen von ca Euro zu rechnen, da die Regierung von Oberbayern für diese Tätigkeit Gebühren erstattet. Für das Angebot und die Durchführung aller gem. STIKO Empfehlungen erforderlichen Impfungen im Asylbereich fehlen derzeit aber die personellen Ressourcen im RGU. 2. Personalsituation in der Abteilung RGU-GS-AG In der Abteilung Ärztliche Gutachten sind derzeit im ärztlichen Dienst 17 Ärztinnen und Ärzte mit 13,48 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt. Im nichtärztlichen Bereich arbeiten derzeit 15 Mitarbeiterinnen im Verwaltungsdienst mit 13,37 VZÄ. Im Sachgebiet Röntgen sind drei Radiologieassistentinnen (2,6 VZÄ) beschäftigt sowie ein Facharzt für Radiologie (0,5 VZÄ). Im ärztlichen Bereich ist derzeit eine Vollzeitstelle nicht besetzt. Die im Beschluss des Gesundheitsausschusses vom (08-14/V 12546) beantragten Stellen befinden sich derzeit im Besetzungsverfahren. Eine Vorlage für den Gesundheitsausschuss am mit weiteren Stellen, die auf Grund der neuen Hochrechnungen der Regierung von Oberbayern zu den Asylzahlen 2014 und durch den Umzug von Teilen der Abteilung Ärztliche Gutachten (RGU-GS- AG) in die Erstaufnahmeeinrichtung in die Bayernkaserne erforderlich werden, wurde im Stadtrat und am in der Vollversammlung genehmigt. Aufgabenbereiche Die Aufgabenbereiche der Abteilung RGU-GS-AG sind dem Produkt Ärztliche Gutachten, Heilpraktikererlaubnis und Belehrungen nach 43 Infektionsschutzgesetz zugeordnet und umfassen nachfolgende Produktleistungen: PL1: Beamtenrechtliche Gutachten: Einstellungsuntersuchungen für Verbeamtung,

4 Seite 4 von 14 Untersuchungen nach dem Dienstunfallrecht, Ruhestandsversetzungen, Untersuchungen nach dem Beihilferecht PL2: Personalärztliche Gutachten für Tarifbeschäftigte: Einstellungsuntersuchungen, Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nach TVöD und TV-L PL3: Gutachten nach dem Ausländerrecht: Untersuchungen nach dem Asylverfahrensgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Gutachten zur Reisefähigkeit bei Ausreiseverpflichtung PL4: Gutachten nach Sozialgesetzbüchern: Beurteilung der Arbeitsfähigkeit für das Jobcenter, Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, der Notwendigkeit eines Mehrbedarfs,usw. PL5: Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und betriebsärztliche Betreuung der Berufsfeuerwehr München PL6: Gutachten nach anderen gesetzlichen Grundlagen, z. B. Beurteilung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden, Kindergeldanspruch bei Erkrankung eines erwachsenen Kindes, Begutachtungen zur Einkommenssteuergesetzgebung usw. PL7: Heilpraktikererlaubnis und Belehrung nach 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln 3. Darstellung der ressourcenrelevanten Situation Die Personalausstattung der Abteilung ist mit Besetzung der genannten Stellen ausgelegt auf bis zu 100 Untersuchungen nach 62 Asylverfahrensgesetz pro Tag. Mit der Notwendigkeit des Angebots und der Durchführung von Impfungen gemäß der STIKO Empfehlungen ergeben sich zusätzliche neue Anforderungen an die Abteilung. So hat die ärztliche Impfleistung gem. Schreiben vom des STMGP im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen nach 62 AsylVfG Folgendes zu umfassen: Informationen über den Nutzen der Impfungen und die zu verhütenden Krankheiten Hinweise auf mögliche unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen und Komplikationen Erhebung der Krankengeschichte und der Impfanamnese einschließlich der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen Feststellen der akuten Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen Empfehlungen zu Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwirkung

5 Seite 5 von 14 Hinweise zu Auffrischimpfungen Dokumentation der Impfungen im Impfausweis bzw. Ausstellen einer Impfbescheinigung. Pro Untersuchung ist von folgenden durchschnittlichen Bearbeitungszeiten auszugehen: Personal Zeitbedarf (min) pro Asylbewerber Ärztin / Arzt 20 Verwaltungspersonal 12 Der Personalbedarf für die zu erwartenden zusätzlichen Impfungen (entspricht 75 % der gem. der Berechnungen der Regierung von Oberbayern zu erwartenden Flüchtlinge und Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung München von ) errechnet sich wie folgt: Jährliche Nettoarbeitszeit TVöD 39h / Woche Jährliche Nettoarbeitszeit nach Abzug der Rüst- und Verteilzeiten (10 %) TVöD 39h / Woche Ärztlicher Bereich Nichtärztlicher Bereich min min min min Benötigte Zeit pro Impfung 20 min 12 min Benötigte Arbeitszeiten unter Zugrundelegung der prognostizierten zusätzlichen Impfungen pro Jahr min min Entspricht VZÄ 3,5 2,1 gerundet 2 Insgesamt besteht ein weiterer Bedarf von 3,5 Stellen im ärztlichen Bereich und 2 Stellen im nichtärztlichen Bereich, um die Aufgabe im geforderten Umfang bewältigen zu können. Es ist geplant, die Arztstellen durch Kinderärzte oder in der Kinderheilkunde erfahrene Fachärzte für Allgemeinmedizin zu besetzen, da in diesem Bereich die erforderliche Impfkompetenz vorhanden ist und die Ärztinnen und Ärzte im Rollierverfahren auch an den Untersuchungen nach 62 Asylverfahrensgesetz bei Kindern eingesetzt werden sollen.

6 Seite 6 von 14 Um den künftigen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, sollen die Stellen auf 3 Jahre befristet werden. Aufgrund der Gewinnungsschwierigkeiten im ärztlichen Bereich ist aber das Angebot befristeter Arbeitsverträge für Fachärztinnen und Fachärzte nicht erfolgversprechend. Vor diesem Hintergrund sollen die 3,5 zusätzlich einzurichtenden Stellen mit unbefristet beschäftigten Fachärztinnen und Fachärzten besetzt werden. Soweit eine künftige Stellenbemessung aufgrund veränderter Bedarfe geringere Kapazitäten für die Durchführung der erforderlichen Impfungen verlangt, wird das Personal auf im Rahmen der Fluktuation frei werdenden originäre, unbefristete Stellen in der Hauptabteilung Gesundheitsschutz und umgesetzt. Zu berücksichtigen ist auch, dass derzeit für dieses zusätzliche Personal in der Abteilung RGU-GS-AG nicht genügend Räume zur Verfügung stehen. Eine Anmietung der Räume in der Bayernkaserne für die befristeten Stellen ist daher notwendig. 4. Zweck des Vorhabens Folgender Zweck wird mit dem Vorhaben erfüllt: Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten eine Überprüfung des bestehenden Impfschutzes, eine entsprechende Impfberatung und ggf. eine Vervollständigung des Schutz gegen impfpräventable Erkrankungen gem. STIKO Empfehlungen. Die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger durch die Einschleppung von Erkrankungen (z. B. Polio) wird minimiert. Die Vorgaben des des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Schreiben vom (GPS Lfd-G /1-5) werden erfüllt. 5. Finanzierung / Mehrbedarf Für die Umsetzung des Beschlusses entstehen die im Folgenden dargestellten zahlungswirksamen Kosten. Diese können aus dem derzeitigen Budget des RGU nicht finanziert werden. Der Mittelbedarf entsteht ab

7 Seite 7 von Darstellung des Personalbedarfes Darstellung des Personalbedarfes: 3,5 Stellen E15/Q4/GD JMB Stellen in E5/Q2/VD JMB Summen zahlungswirksamer Personalbedarf Einmalig in 2014 Dauerhaft Befristet von bis (pro Jahr) * JMB = Jahresmittelbeträge ** Sachkonto bei Tarifbeschäftigten: // Sachkonto bei Beamtinnen / Beamte: Zusätzlich werden für die Stellen einmalige Sachmittel in Höhe von zur Deckung der Kosten für die Personalbeschaffung (Stellenanzeigen) benötigt. 5.2 Darstellung des stellenbezogenen Sachmittelbedarfes Darstellung des stellenbezogenen Sachmittelbedarfes: Sonstige Sachauszahlungen (ohne Büromöbel und DV) + Ausstattung Büromaterial (Sachkonto ) + Ersteinrichtung Büromöbel (Sachkonto ) + Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an it@m (Sachkonto ) Summe zahlungswirksamer Sachmittelbedarf Einmalig in 2014 Dauerhaft Befristet von bis (pro Jahr)

8 Seite 8 von Kosten Summe zahlungswirksame Kosten * davon Einmalig in 2014 Dauerhaft Befristet von bis (pro Jahr) Personalauszahlungen ** Sachauszahlungen Transferauszahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente (VZÄ) Nachrichtlich: Investitionen 5,50 0,00 5, * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnungen, Steuerungsumlage und kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können nicht beziffert werden. ** Bei Besetzung der Stelle mit einer Beamtin / einem Beamten entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beilhilferückstellungen in Höhe von 50 % der Jahresmittelbeträge. 5.4 Nutzen Monetärer Nutzen Summe zahlungswirksame Erlöse Summe Einsparung von Kosten davon Einmalig in 2014 Dauerhaft Befristet von bis (pro Jahr) Personalauszahlungen Sachauszahlungen Transferauszahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente (VZÄ) 0,00 0,00 0, Nicht monetärer Nutzen Neben dem monetär messbaren Nutzen ergibt sich folgender Nutzen, der durch Kennzahlen bzw. Indikatoren quantifizierbar ist:

9 Seite 9 von 14 Kennzahlen (Leistungsmenge, Wirkung, Qualität) (L) Impfungen von Asylbewerberinnen / Asylbewerbern IST Vorjahr * * vorbehaltlich des Rechenschaftsberichtes PLAN akt. Jahr V-IST akt. Jahr Änderung durch Beschluss PLAN-Wert nach Beschlussumsetzung Sonstiger Nutzen Darüber hinaus ergibt sich folgender Nutzen, der nicht durch Kennzahlen bzw. Indikatoren beziffert werden kann und in oben genannter Ziffer 4 dargestellt ist. Die Maßnahme ist außerdem zwingend erforderlich, da im beantragten Umfang und wie im Schreiben vom (GPS Lfd-G /1-5) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ausgeführt, bei allen Flüchtlingen, die in Bayern in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden, im Rahmen der ärztlichen Untersuchung nach 62 AsylVfG der Impfstatus durch die zuständigen Gesundheitsämter zu erheben und bei unklarem oder unvollständigem Impfstatus eine Vervollständigung der Impfungen nach den Empfehlungen der STIKO anzubieten ist. 5.5 Finanzierung / Kontierung Die Finanzierung der Kosten erfolgt laut folgender Übersicht aus zentralen Mitteln Finanzierung / Kontierung im laufenden Jahr 2014 Nr. Kostenstelle bzw. Innenauftrag * Nr. Kostenart (Sachkonto) Einsparungen / Einzahlungen Reste zentrale Mittel KST KST KST KST KST KST IA Gesamtsummen * KST = Kostenstelle IA = Innenauftrag

10 Seite 10 von Finanzierung / Kontierung ab Folgejahr 2015 Nr. Kostenstelle bzw. Innenauftrag * Nr. Kostenart (Sachkonto) Einsparungen / Einzahlungen Reste zentrale Mittel KST KST KST KST IA Gesamtsummen * KST = Kostenstelle IA = Innenauftrag 5.6 Zahlungsverlauf (Auszahlungen) bis 2017 (pro Jahr) dauerhaft 0 0 einmalig befristet Summen ITK-Anteile Die zahlungswirksame Erhöhung von jährlich dient dem Rechnungsausgleich für bezogene IT-Leistungen an it@m. 5.8 Produktbezug Die Veränderung betreffen das Produkt Ärztliche Gutachten, Heilpraktikererlaubnisse und Belehrungen nach 43 IfSG. Die Produktbeschreibung ändert sich wie folgt: Produktleistung 3: Gutachten nach dem Ausländerrecht, Impfungen bei Asylbewerberinnen / Asylbewerbern. Die geänderte Produktbeschreibung liegt diesem Beschluss als Anlage 1 bei. Die produktbezogenen Kennzahlen werden um die neue Kennzahl gemäß Ziffer ergänzt. Die produktbezogene Verrechnung der Impfleistungen erfolgt mit einer neuen Leistungsart.

11 Seite 11 von Ziele Eine Änderung der Ziele ist mit dieser Maßnahme nicht verbunden Finanzierungsmoratorium Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium. Die Beschlussfassung in der vorgesehenen Sitzung wird als zwingend angesehen, da eine zeitnahe Besetzung der erforderlichen Stellen zur Erledigung der zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist Vorläufige Haushaltsführung Das Referat ist aus folgenden Gründen rechtlich zur Leistung verpflichtet: Gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom ist bei allen Flüchtlingen, die in Bayern in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden, im Rahmen der ärztlichen Untersuchung nach 62 Asylverfahrensgesetz der Impfstatus durch die zuständigen Gesundheitsämter zu überprüfen. Bei unklarem oder unvollständigem Impfschutz ist die Vervollständigung der Impfungen nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzubieten. Diese Vorgaben sind ab sofort durch das RGU umzusetzen. Das Direktorium stimmt der Beschlussvorlage bezüglich der Darstellung der Produktauswirkungen zu und verweist auf die Stellungnahmen der Stadtkämmerei und des Personal- und Organisationsreferats. Die Stadtkämmerei stimmt der Beschlussvorlage zu. Das Personal- und Organisationsreferat stimmt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung der künftig in diesem Zusammenhang geltend gemachten Stellenkapazitäten (3,5 Stellen für Fachärzte und 2 Stellen für SB Gesundheitswesen befristet auf 3 Jahre) der Beschlussvorlage zu. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Eine verspätete Abgabe der Beschlussvorlage war nicht zu vermeiden, da die Aufgabe bereits jetzt vom RGU bewältigt werden muss und die Behandlung der Beschlussvorlage im Gesundheitsausschuss vom als zwingend erforderlich angesehen wird, da die Schaffung der beantragten Stellen dringend erforderlich ist. Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Ingo Mittermaier, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Dr. Manuela Olhausen, sowie das Direktorium und die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

12 Seite 12 von 14 II. Antrag des Referenten 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu der Aufgabenmehrung auf Grund der Notwendigkeit des Angebots und der Durchführung von Impfungen gemäß den STIKO Empfehlungen bei Asylbewerbern im Zusammenhang mit den Untersuchungen nach 62 Asylverfahrensgesetz zur Kenntnis. 2. Das Produktkostenbudget erhöht sich für 2014 einmalig um und befristet von 2015 bis 2017 um jährlich je Die Gesamtbeträge sind zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag des Referenten unter Punkt 5.5 dargestellt. 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die einmalig in 2014 anfallenden Sachkosten in Höhe von auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei HA II/1 zu beantragen. 5. Das Referat wird beauftragt, die einmalig in 2014 anfallenden Einzahlungen in Höhe von im Rahmen der Nachtragsplanaufstellung zusätzlich anzumelden. 6. Das Referat wird beauftragt, die befristet von anfallenden Einzahlungen in Höhe von jährlich im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. zusätzlich anzumelden. 7. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, befristet von , die anfallende Sachkosten von im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. zusätzlich anzumelden. 8. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die einmalig in 2014 anfallenden Personalkosten in Höhe von im Rahmen der Nachtragsplanaufstellung 2014 zusätzlich anzumelden. Die befristet von anfallenden Personalkosten von p.a. sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen 2015 ff. zusätzlich anzumelden. Die Personalmittel sind bei dem Kostenstellenknoten GU Kostenstelle Ärztlicher Bereich bzw. Nichtärztlicher Bereich , Unterabschnitt 5000 einzustellen. 9. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, beim Personal- und Organisationsreferat vorbehaltlich der Überprüfung des Stellenbedarfs sowie der Stellenwerte die Einrichtung der erforderlichen 5,5 Stellen, davon 2,0 Stellen in Verg.Gr. VII BAT (entspricht Entgeltgruppe 5 TVöD), 3,5 Stellen in Verg.Gr. Ib/Ia BAT

13 Seite 13 von 14 (entspricht Entgeltgruppe 15 TVöD) befristet für 3 Jahre zu veranlassen und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Die Stellen sollen mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit besetzt werden. 10. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, vor Ablauf von drei Jahren in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Stellenbemessung, bzw. eine Evaluation gemäß dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang ein Stellenmehrbedarf weiterhin besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist ggf. eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. 11. Der Änderung der Produktbeschreibung wird zugestimmt. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium. Die Beschlussfassung in der vorgesehenen Sitzung wird als zwingend angesehen, da eine zeitnahe Besetzung der erforderlichen Stellen zur Erledigung der zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. 13. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung des Stadtrates vorbehalten. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat

14 Seite 14 von 14 IV. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen) über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail)..

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