Kreisverwaltungsreferat

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1 Telefon: Telefax: Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 12 Hauptabteilung IV Branddirektion Opt-out; Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit im Wachdienst der Berufsfeuerwehr zum Personalbedarfsfinanzierung im Einsatzdienst und in der Integrierten Leitstelle (ILS) Anlagen: Produktdatenblätter der Branddirektion - Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung - Notfallrettung Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1 1. Ausgangslage 1 2. Entwicklung zur wöchentlichen Arbeitszeit 2 3. Aktuelle Personalausstattung und aufwachsender Personalbedarf 3 4. Übergangsregelung 4 5. Qualifikation, Personal- und Sachkosten 5 6. Finanzierung und Produktbezug 8 II. Antrag des Referenten 11 III. Beschluss 11 I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangslage Der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr München einschließlich des Betriebs der Integrierten Leitstelle wird in einem 24- Stunden Wachdienst durchgeführt. Darin werden auch Bereitschaftszeiten geleistet. Die wöchentlichen Arbeitszeiten für den Einsatzdienst betragen 54 Wochenstunden bzw. für die Integrierte Leitstelle 50 Wochenstunden. Damit wird grundsätzlich die europarechtlich zulässige Höchtsarbeitszeit von 48 Wochenstunden überschritten. Die Einhaltung dieser Höchstarbeitszeitgrenze von 48 Wochenstunden löst jedoch einen Personalbedarf von insgesamt 250 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Einsatzdienst der Feuerwachen und der Integrierten Leitstelle aus. Dadurch entstehen dauerhaft Personalmehrkosten in Höhe von 10,3 Mio.

2 Seite 2 von 12 Gemäß 4 Abs. 2 der aktuellen Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Arbeitszeitverordnung - AzV) vom ist bei einem Dienst, der Bereitschaftszeiten einschließt, unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beamtinnen und Beamten, eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 56 Stunden möglich (Opt-out Regelung). Die Beamtinnen und Beamten müssen sich hierzu schriftlich bereit erklären (Opt-out Erklärung). Damit erkennen sie an, dass sie auf die Einhaltung der europarechtlichen Höchstarbeitszeit von 48 h/wo aus eigenem Willen verzichten. Zum wurde diese Vorschrift bei der Branddirektion umgesetzt. Alle Dienstkräfte des Einsatzdienstes und der Integrierten Leitstelle haben die erforderliche Erklärung schriftlich abgegeben. 2. Entwicklung der wöchentlichen Arbeitszeit Die Opt-out Regelung wurde bei allen Berufsfeuerwehren in Bayern genutzt. Dadurch war ein Aufbau des erforderlichen Personalkörpers für 48 Wochenstunden zunächst nicht in vollem Umfang erforderlich. Im Vergleich zwischen den bayerischen Berufsfeuerwehren variieren die so vereinbarten Wochenarbeitszeiten seit 2007 von 50 Wochenstunden im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Augsburg bis zu 54 Wochenstunden bei der Berufsfeuerwehr München. Der bayerische Durchschnitt liegt derzeit bei 52,25 Wochenstunden. Die Berufsfeuerwehr München hat somit seit 2007 die mit Abstand längste wöchentliche Arbeitszeit aller Standorte in Bayern. Die körperlich wie auch psychische Belastung der Einsatzkräfte im Einsatzdienst ist aber gerade bei der Berufsfeuerwehr einer Großstadt höher als bei Feuerwehren kleiner Städte. Dies ist sowohl im Spektrum der abzudeckenden Einsätze im Bereich Brandbekämpfung als auch bei technischen Hilfeleistungen und im Rettungsdienstbereich zu erkennen. Hier fordert die Einsatzhäufigkeit und Intensität der Einsätze gerade auch im Notarztdienst längere Regenerationsphasen. Will man die Berufsfeuerwehr in Deutschland vergleichen, stellt die Berufsfeuerwehr München trotz dieser erheblichen Belastung eine der schlagkräftigsten Berufsfeuerwehren in Deutschland dar. Dies begründet sich auch im bemerkenswerten Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die trotz dieser Belastung ohne Ausnahme einen Verzicht auf die Einhaltung der europarechtlichen Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden erklärt haben. Innerhalb Bayerns haben sich mittlerweile jedoch in allen Berufsfeuerwehren Initiativen ergeben, die eine Näherung zur europarechtlichen Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden zum Ziel haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branddirektion München haben gleichfalls dem örtlichen Personalrat wegen ihrer hohen Belastung ein Verhandlungsmandat im Sinne dieser Initiative übertragen. Dieser ist somit beauftragt, die

3 Seite 3 von 12 Opt-out Regelung neu zu verhandeln. Das Ziel ist dabei eine Absenkung der heutigen Wochenarbeitszeit. Der örtliche Personalrat hat die Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am gegenüber der Dienststellenleitung der Branddirektion benannt: Der örtliche Personalrat fordert im einzelnen: eine Reduzierung auf durchschnittlich 51 Wochenstunden für die Feuerwachen (ohne FW 3 ILSt) für die ILSt eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 48,5 Wochenstunden im Durchschnitt Beibehaltung der derzeitigen festgelegten Arbeitszeit im Tagesablauf. Die Dienststellenleitung sieht keine Möglichkeit, sich den Forderungen des Personalrates gänzlich zu verschließen. Sie hat daher ein Angebot erarbeitet, das eine Absenkung der Arbeitszeit auf 52 Wochenstunden im Einsatzdienst der Feuerwachen und auf 49 Wochenstunden in der Integrierten Leitstelle vorsieht. Mit diesem Angebot reiht sich die Berufsfeuerwehr München dann in der Mitte der bayerischen Arbeitszeiten ein. Dies ist in der Gesamtsicht auch wegen der höheren Belastung im Ballungsraum München vertretbar. Die genannte Reduzierung der Wochenarbeitszeit löst einerseits einen geringeren Personalmehrbedarf aus. Andererseits kann aber auch ein effizienterer Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden. Das Verringern der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit wirkt sich stärker auf die Bereitschaftszeitanteile der Wochenarbeitszeit aus. Dadurch stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des 24-stündigen Wachdienstes pro Woche 2 Stunden mehr für interne Arbeiten zur Verfügung. Außerdem soll die Personaldisposition durch einen sogenannten Stärkeausgleich über die Wachen hinweg weiter verbessert werden. Die Dienstkräfte stehen dem Angebot insgesamt positiv gegenüber, so dass auch diesmal eine hohe Anzahl an Abschlüssen der Vereinbarung prognostiziert werden kann. 3. Aktuelle Personalausstattung und aufwachsender Personalbedarf 3.1 Teilbereich Feuerwachen Derzeit sind im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in den Feuerwachen 241 Funktionen im 24-Stundendienst an jedem Kalendertag des Jahres vorgehalten. Bei dem derzeitigen Personalfaktor von 4,63 und einer Arbeitszeit von durchschnittlich 54 h/wo müssen dementsprechend Dienstkräfte vorgehalten werden, um diese Funktionen täglich rund um die Uhr besetzen zu können. Die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf im Durchschnitt 52 Wochenstunden hat zur Folge, dass sich bei gleichbleibender Anzahl der zu besetzenden Funktionen der Personalfaktor auf 4,91 erhöht und somit Dienstkräfte notwendig sind, um

4 Seite 4 von 12 das Funktionskonzept der Berufsfeuerwehr zu erfüllen. Das bedeutet eine Aufstockung des Personalstamms um 68 Dienstkräfte im Einsatzdienst der Feuerwachen 1 bis 10 ohne Feuerwache 3 (Integrierte Leitstelle). Aufgrund des Personalzuwachses sind weitere 4 Dienstkräfte für rückwärtige Bereiche notwendig, da sich der Ausbildungs- und Fortbildungsaufwand, der Verwaltungsaufwand sowie der Aufwand in den Werkstättenbereichen (z.b. Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge, wie Atemschutz, Hygiene etc.) entsprechend erhöht. 3.2 Teilbereich Integrierte Leitstelle Derzeit werden in der Feuerwache 3 im Einsatzdienst und in der Disposition der Integrierten Leitstelle 44 Funktionen vorgehalten. Bei dem für diesen Bereich gültigen Personalfaktor von derzeit 4,74 und einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 50 Wochenstunden sind 208 Dienstkräfte nötig, um die Funktionen zu besetzen. Die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf im Durchschnitt 49 Wochenstunden löst bei Anwendung des neuen Personalfaktors 4,90 einen Personalmehrbedarf von 7 Dienstkräften aus. Weiterer Personalbedarf im rückwärtigen Bereich der ILS ist nicht ersichtlich. Der bestehende Sicherheitsstandard für das Gebiet der LHM lässt sich mit dem aktuellen Funktionskonzept und der heutigen Personalausstattung gerade noch halten. Schon heute sind bestimmte Bereiche auf dem Gebiet der LHM nicht so versorgt, dass die gesetzliche Hilfsfrist eingehalten werden kann. Dies hat das Kreisverwaltungsreferat auch dem Stadtrat im Grundsatzbeschluss Zielplanung Feuerwachen 2020, Standortkonzept Feuerwachen vom dargelegt. Eine Änderung des Funktionskonzepts ohne eine genaue Bedarfsermittlung für den heutigen und zukünftigen Bedarf ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend. 4. Übergangsregelung Dieser Personalbedarf von insgesamt 77 Dienstkräften im feuerwehrtechnischen Dienst kann weder über Einstellungen zur Ausbildung noch über externe Einstellungen sofort gedeckt werden. Es ist daher eine Übergangsregelung notwendig, die nach derzeitigen Planungen die Jahre 2014 bis 2018 umfassen wird. 4.1 Bedarfsdeckung durch eigene Ausbildung Die Ausbildung der Dienstkräfte für die 2. Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst dauert 1 Jahr. Sowohl die personellen wie auch räumlichen Kapazitäten der Aus- und Fortbildungsabteilung der Berufsfeuerwehr München reichen nicht aus, um bereits im Jahre 2014 die erforderlichen 77

5 Seite 5 von 12 Dienstkräfte zusätzlich ausbilden zu können. Werden alle Ausbildungskapazitäten der Berufsfeuerwehr München für die Ausbildung eigener Dienstkräfte ausgeschöpft, können jährlich 20 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Die Bedarfsdeckung erfolgt daher im Wesentlichen durch die Erhöhung der Ausbildungsbeamten in den Jahren 2014 bis Bedarfsdeckung durch externe Einstellung: Neben der eigenen Ausbildung wird weiterhin auch Personalgewinnung über externe Stellenausschreibungen erfolgen, um die normale Personalfluktuation aufzufangen und eine schnellstmögliche Anpassung des benötigten Personalstands zu erreichen. 4.3 Monetärer Ausgleich von bestehenden Freizeitausgleichsansprüchen: Die Einsatzdienst leistenden Feuerwehrkräfte erhalten grundsätzlich vier sog. Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) im Jahr. Diese dienen dem Ausgleich der dienstplanmäßig geleisteten Arbeit. In der Übergangszeit werden diese zur Aufrecherhaltung des Sicherheitsstandards bis zum Erreichen der erforderlichen Größe des Personalkörpers monetär ausgeglichen. Dementsprechend geht der Finanzbedarf für diese Maßnahme mit zunehmender Personalgewinnung zurück. 5. Qualifikation, Personal- und Sachkosten Die Einwertung der benötigten Stellen wird in der 2. bzw. 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Feuerwehr in den Einwertungen der BesGr. A 7 bis A 10 gesehen. Die Berechnung des Finanzierungsbedarfs erfolgt über einen Mittelwert, der sich aus dem Verhältnis der vorhandenen Funktionen (A7 18%; A8 36%; A9+Z 9%; A9 32 % und A10 5%) im Einsatzdienst multipliziert mit den für die Feuerwehr gültigen Jahresmittelbeträgen ergibt. Dieser Mittelwert ist bei ,-- anzusetzen. Anhand dieser Werte errechnet sich ein Finanzierungsbedarf für die Personalkosten der zusätzlich erforderlichen Dienstkräfte. Dieser beträgt nach Abschluss der erforderlichen Personalgewinnungsmaßnahmen (vsl. 2018) jährlich dauerhaft 3.17 Mio.. Aufgrund des Aufwachsens in Abhängigkeit zur Bedarfsdeckung durch eigene Ausbildung ergibt sich jedoch folgende differenzierte Betrachtung: 5.1 Personalkosten Finanzbedarf für den aufwachsenden Personalbedarf im Einsatzdienst Die Personalkosten für die Einsatzdienstkräfte werden im Rahmen der referatsspezifischen Besonderheit, Branddirektion, Einsatzdienst, bedarfsorientiert aus zentralen Mitteln der Stadtkämmerei finanziert. Durch die planmäßige Deckung des aufwachsenden Pesonalbedarfs entstehen in diesem Bereich erstmals im Jahr 2015 einmalig Personalmehrkosten in Höhe von 0,83 Mio.. In

6 Seite 6 von erhöhen sich diese auf einmalig 1,65 Mio., in 2017 auf 2,47 Mio.. Ab 2018 greift der volle Betrag in Höhe von 3,17 Mio Finanzbedarf für die eigene Ausbildung: Die Personalkosten für die Ausbildung von Nachwuchskräften im feuerwehrtechnischen Dienst werden ebenfalls im Rahmen der referatsspezifischen Besonderheit, Branddirektion, Poolanwärter, aus zentralen Mitteln finanziert. Durch die höhere Anzahl von Ausbildungsbeamtinnen und -beamten entstehen zusätzlich zu den in 5.1 dargestellten Mehrkosten in den Jahren 2014 bis 2016 Personalmehrkosten in Höhe von jährlich , bzw. in 2017 in Höhe von Finanzbedarf für den monetären Ausgleich von Freizeitausgleichsansprüchen Für den monetären Ausgleich der AZV-Tage sollen die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütungsverordnung zur Anwendung gebracht werden, da diese zur dienstplanmäßigen Arbeit in einem nahen Sachzusammenhang stehen. Danach sind hierfür in 2014 einmalig Finanzmittel in Höhe von 2,06 Mio. notwendig. Bei planmäßiger Personalgewinnung reduziert sich der Bedarf dementsprechend in 2015 auf einmalig 1,54 Mio.. In 2016 sind noch 1,03 Mio. nötig und in 2017 letztmalig 0,52 Mio.. Danach sind hierfür keine Finanzmittel mehr erforderlich. Daraus ergeben sich jährliche (zahlungswirksame) Personalkosten für den Einsatzdienst auf den Feuerwachen in Höhe von bis zu und für die Integrierte Leitstelle in Höhe von bis zu Insgesamt ergibt sich somit ein ansteigender Personalkostenmehrbedarf von in 2014 bis zu in Personalkosten Personalzuschaltung Einsatzdienst und Integrierte Leitstelle Personalzuschaltung Verwaltung/Werkstatt (A 10; E 6) Anwärterbezüge Ausgleich AzV Summe

7 Seite 7 von 12 Die zu Bedarfsdeckung erforderlichen Finanzmittel sollen im Personalhaushalt der Branddirektion im Bereich der referatsspezifischen Besonderheit, Branddirektion, Einsatzdienst bzw. Poolanwärter, aus zentralen Mitteln der Stadtkämmerei bereitgestellt werden. 5.2 Sachkosten Für die Ausbildung entstehen Sachkosten, insbesondere für Einstellungsprüfungen, Grundausbildung, Führerscheinlehrgänge, Rettungssanitäterausbildungen. Des Weiteren sind Erstausstattungen mit persönlicher Schutzausrüstung (Kleidung, Atemschutz, Sonderausstattung) sowie G-Untersuchungen, Führerscheinuntersuchungen, Umzugskosten, Gemeinschaftsveranstaltungen etc. erforderlich. Darüber hinaus sind ab 2015 jährlich zusätzlich Zahlungen an IT@M zu leisten. Sachkosten Sachmittel für Einstellungsprüfung, Grundausbildung, Führerscheinlehrgänge, Rettungssanitäterlehrgänge Persönliche Schutzausrüstung inkl. Betriebs- Wartungskosten in 2014 in 2015 in 2016 in 2017 Dauerhaft ab Zahlungen an IT@M Summe Damit sind auch alle personalbezogenen Sachkosten abgedeckt. Ein Ansatz der üblichen Werte gemäß des Finanzhandbuchs für personalbezogene Sachkosten (z.b. die Ersteinrichtung eines Arbeitsplatzes) kommen hier aufgrund der grundsätzlich verschiedenen Arbeitsplatzsituation im Einsatzdienst der Feuerwehr nicht zum Ansatz.

8 Seite 8 von Finanzierung und Produktbezug 6.1 Ein-/ Auszahlungen Personalauszahlung en* Beamte** Sachauszahlungen (z.b. Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an it@m, Ersteinrichtung Transferauszahlung en Summe Auszahlungen Dauerhaft ab Einzahlungen Saldo Aus- und Einzahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente Nachrichtlich: Investitionen * Jahresmittelbetrag ** Bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beilhilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages (nicht zahlungswirksam). Die beabsichtigte Personalzuschaltung hat Auswirkungen auf die Produkte Brandbekämpfung/Technische Hilfeleistungen und Notfallrettung der Branddirektion. Der Verteilungsschlüssel wurde anhand der jeweiligen Aufgabenstellungen und deren Bezug zu dem jeweiligen Produkt bemessen. Durch die zusätzlichen Personal- und Sachkosten steigen die Produktausgabenbudgets der betroffenen Produkte folgendermaßen:

9 Seite 9 von Änderung der Produktkostenbudgets Brandbekämpfung und technische Hilfeleistungen (Kostenanteil 60 %) Ab 2018 Personalauszahlungen Sachkosten Pensions- und Beihilferückstellungen Gesamt: zahlungswirksam: Notfallrettung (Kostenanteil 40%) Personalauszahlungen Sachkosten Pensions- und Beihilferückstellungen Gesamt: zahlungswirksam: Produktkostensteigerung gesamt Gesamt: zahlungswirksam: Die Vorgaben zu Leistungsmenge, Qualität, Zielgruppe und Ziele in den jeweiligen Produkten ändern sich nicht.

10 Seite 10 von 12 Die dargestellten Maßnahmen zur Personalbedarfsdeckung stehen in einer Wechselwirkung zueinander. Je mehr Einsatzkräfte über externe Stellenausschreibungen gewonnen werden können, desto schneller kann der Gesamtpersonalbedarf gedeckt werden bzw. desto weniger Einsatzkräfte müssen über die eigene Ausbildung gewonnen werden. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die unter Ziffer 5 dargestellten Finanzierungsbedarfe in den einzelnen Haushaltsjahren haben. Aus heutiger Sicht kann keine Prognose abgegeben werden, welche Maßnahme der Personalgewinnung erfolgreicher ist, da der externe Bewerbermarkt im Bereich des feuerwehrtechnischen Dienstes einer nicht vorhersehbaren Dynamik unterliegt. Die Berechnung des Finanzierungsbedarfs auf Basis der heute bekannten Jahresmittelbeträge berücksichtigt zukünftige Besoldungserhöhungen nicht, da hierüber, und auch zu anderen zukünftigen Teuerungen, keine validen Aussagen getroffen werden können. Es ist daher notwendig, im Rahmen der jährlichen Planungen des Personal- und Sachhaushalts die konkret erforderlichen, ggf. von den oben dargestellten Planungen abweichenden Finanzmittel zu ermitteln und mit dem Personal- und Organisationsreferat bzw. der Stadtkämmerei im Rahmen der jährlichen Planungen des Personalhaushalts auf dem Büroweg oder im Rahmen der Anmeldungen zum Nachtragshaushalt abzustimmen. Die Stadtkämmerei ist mit den Darstellungen im Beschluss, insbesondere mit der zentralen Finanzierung des Stellenbedarfs, einverstanden. Das Direktorium hat hinsichtlich des Produktbezugs und das Personal- und Organisationsreferat hinsichtlich des Stellenbedarfs und der Auswirkungen auf die referatsspezifische Besonderheit, Branddirektion, dem Beschluss zugestimmt. Der Korreferent des Kreisverwaltungsreferates, Herr Stadtrat Brannekämper, und der Verwaltungsbeirat der Branddirektion, Herr Stadtrat Dr. Assal, haben einen Abdruck des Beschlussentwurfs erhalten. In dieser Angelegenheit besteht kein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses.

11 Seite 11 von 12 II. Antrag des Referenten Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 1. Den im Vortrag dargestellten Personalmaßnahmen wird zugestimmt. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Kreisverwaltungsreferat - Branddirektion die erforderlichen 79 Planstellen einzurichten. 2. Der im Vortrag unter 5. und 6 dargestellte Finanzierungsbedarf für die Schaffung der 79 Planstellen sowie für die erforderlichen Sachausgaben wird anerkannt. Die Bereitstellung der für 2014 erforderlichen Mittel erfolgt auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des Nachtragshaushalts. Für 2015 ff. erfolgt die Anmeldung im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldung. 3. Von den Maßnahmen sind wie unter 6. im Vortrag dargestellt die Produktkostenbudgets der Produkte Brandbekämpfung/Technische Hilfeleistung und Notfallrettung betroffen. 4. Über die Finanzierung der o.g. Maßnahmen entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen des Finanzierungsmoratoriums. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/ die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/ in Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat

12 Seite 12 von 12 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. - KVR GL/12 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- und Organisationsreferat P an das KVR, HA IV, Branddirektion, GS4 4. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA IV-BD ZD zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat GL/12

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