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1 f ü a m t s b l a t t l l i n s d o r f Publikation der Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung Füllinsdorf Tel , Fax Jahrgang Nr November 2014

2 EINWOHNERGEMEINDE FÜLLINSDORF Volksabstimmung vom 30. November 2014 Neuorganisation Primarschule Festlegung Schuleinzugsgebiet Im Rahmen der Abstimmungskampagne des Referendumskomitees betreffend Neuorganisation der Schule, werden falsche Informationen mittels Flyer und Plakataushang verbreitet. Der Gemeinderat respektiert die verschiedenen Meinungen, welche für oder gegen die neue Schulorganisation sprechen. Er will aber verhindern, dass die Meinungsbildung durch nicht korrekte Informationen verfälscht wird. Das Referendumskomitee behauptet, dass die Neuorganisation der Schule jährliche Mehrkosten von CHF 150' mit sich zieht und dies de facto zu einer Steuererhöhung von 1% führt. Diese Falschinformation verlangt folgende Richtigstellung: «Die Neuorganisation der Schule führt gegenüber der bisherigen Schulorganisation unter dem Strich zu keinen Mehrkosten und somit auch nicht zu höheren Steuern.» Ergänzend dazu ist zu erwähnen, dass die Kosten für den Schulbus max. CHF 20' betragen und durch die sinkenden Kosten und den wirkungsvollen Einsatz der Mittel des Schulbetriebes mehr als aufgewogen werden. Gemeinderat Füllinsdorf 1

3 Gemeindeverwaltung: Mitteldorfstrasse 4 Tel Fax Bauverwaltung Tel Bestattungswesen Tel Tel Buchhaltung/Steuerbezug Tel Gemeindepolizei Tel Sozialberatung Tel Steuerabteilung/ Tel AHV-Zweigstelle Tel Wasserversorgung Tel Werkhof, Hammerstr. 10 Tel Zivilschutz-Stelle, Gemeindezentrum Frenkendorf Tel Schalterstunden: Vormittag Uhr Mo-, Di-, Do-, Fr-Nachmittag Uhr Mittwochnachmittag Uhr Adressen: Bereich Dienste: Gemeindeverwalter/-rat kurt.sidler@fuellinsdorf.ch Einwohnerdienste Leiter: pascal.liederer@fuellinsdorf.ch fatima.salihovic@fuellinsdorf.ch Einwohnerdienste/IT-Support diana.sibilia@fuellinsdorf.ch Gemeindepolizei chasper.holinger@fuellinsdorf.ch Info/Amtsblatt info@fuellinsdorf.ch Lernende deborah.hurni@fuellinsdorf.ch silvana.schaffner@fuellinsdorf.ch Sekretariat/Verw.-Stv. kaja.luetzelschwab@fuellinsdorf.ch Sekretariat jessica.mueller@fuellinsdorf.ch Zivilschutzstelle Altenberg christine.meier@altenberg.ch Sozialdienst Leiter: simon.sayer@fuellinsdorf.ch SozialarbeiterIn: patrik.amsler@fuellinsdorf.ch Sekretariat: claudia.vontobel@fuellinsdorf.ch arlette.pfister@fuellinsdorf.ch elisabeth.wuellner@fuellinsdorf.ch Bereich Bau: Bauverwalter christoph.leupi@fuellinsdorf.ch Bausekretariat daniela.hofer@fuellinsdorf.ch Werkhof werkhof.4414@fuellinsdorf.ch Bereich Finanzen: Finanzverwalter stefan.walthard@fuellinsdorf.ch Buchhaltung / Steuerbezug / Lehrlingswesen vanessa.jost@fuellinsdorf.ch AHV-Zweigstelle / Steuern / Bestattungswesen steuern@fuellinsdorf.ch Besprechungen mit dem Gemeindepräsidenten: nach Vereinbarung Tel roger.matter@fuellinsdorf.ch Friedensrichteramt Kreis 11 Liselotte Groeflin Tel Kabelfernsehen: Störungsmeldung EBLTelecom Tel Schulleitungen: Kindergarten und Tel Primarschule: Fax Schulhaus Schönthal schulleitung@schule-fuellinsdorf.ch Sekretariatszeiten: Mo Do Uhr Termine mit der Schulleitung n. Vereinbarung Schulsozialarbeit Natel Kindergarten und Primarschule schulsozialarbeit@schule-fuellinsdorf.ch Sekundarschule Tel Frenkendorf: Fax sekundarschule.frenkendorf@sbl.ch Sekretariatszeiten: Mo Fr , Di + Do Uhr Schulsozialdienst für Sekundarstufe I Natel (6. bis 9. Schuljahr) Büro Seniorenzentrum Tel Schönthal Spitex Regio Liestal: Schützenstrasse 10, Liestal Tel Mo Fr: Uhr und Uhr Tagesstätte für Betagte Tel Spitex à la carte Tel Soziale Dienste: KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde): Tel Mütter- und Väterberatung: Telefonische Beratung: Tel Montag Freitag von Uhr Beratungsnachmittage: 2. und 4. Dienstag im Monat, Uhr auf Voranmeldung im kath. Pfarreizentrum Dreikönig, Mühlemattstrasse 2, Füllinsdorf SOS-Fahrdienst: Tel Tel Tagesfamilien Oberes Baselbiet: Rathausstr. 49, 4410 Liestal Tel Bürozeiten gem. Telefonbeantworter Gemeindebibliothek: Mühlerainstrasse 24 Tel Öffnungszeiten: Dienstag und Uhr Mittwoch, Donnerstag und Freitag Uhr Samstag Uhr 2

4 Amtliche Publikationen Handänderung Kauf. StWE-Parz. S2167: 125/1000 ME an Parz mit Sonderrecht an der 5½-Zimmerwohnung Nr. 20 E und Nebenräumen, laut Vertrag und Plan, Schönthal, Grundackerstrasse 20 E; StWE-Parz. S2168: 5/1000 ME an Parz mit Sonderrecht an der Garage Nr. 1, laut Vertrag und Plan, Schönthal, Grundackerstrasse 18. Veräusserer: Prezmecky-Szabo Iren, Riehen, Eigentum seit Erwerber zu je ½: Uzelac Radoslav, Liestal, Uzelac-Milenkovic Danijela, Liestal. Sitzungsgeld von Gemeindebehörden und -kommissionen Alle Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten werden aufgefordert, die Präsenzlisten mit Sitzungsstunden der Kommissionen bis spätestens Freitag, 28. November 2014, dem Finanzverwalter der Gemeinde, Herrn Stefan Walthard, abzugeben. Sitzungen, die nach diesem Datum stattfinden, sind bereits in die Präsenzliste des neuen Jahres einzutragen. Die Überweisung erfolgt bargeldlos per 24. Dezember Hinweis! Auf geringfügige Entschädigungen bis CHF wird kein Abzug für AHV/IV/EO vorgenommen. Falls ein Abzug gewünscht wird, ist dies schriftlich unter Angabe der Sozialversicherungsnummer der Finanzverwaltung, stefan.walthard@fuellinsdorf.ch, mitzuteilen. Erscheinungsdaten Amtsblatt über den Jahreswechsel Dieses Jahr liegt, aufgrund der unter der Woche liegenden Feiertage, eine grosse Zeitspanne zwischen dem letzten Amtsblatt im 2014 und dem ersten im Bitte beachten Sie folgende Ausgabe-Daten: Nr. 23: Freitag, 28. November 2014 Nr. 24: Freitag, 19. Dezember 2014 Nr. 1: Freitag, 9. Januar 2015 Inseratenschluss ist jeweils am Montag vor Erscheinungsdatum, Uhr. Terminplan 2015 Daten der geplanten Einwohnergemeindeversammlungen 2015: Donnerstag, 23. April 2015 Montag, 22. Juni 2015 Donnerstag, 24. September 2015 Montag, 07. Dezember 2015 Bürgergemeindeversammlungen 2015: Mittwoch, 17. Juni 2015 Montag, 30. November 2015 Inseratenschluss für das nächs te Amts blatt: Montag, 24. November 2014, Uhr IMPRESSUM Publikation der Gemeindebehörde und Ge meindeverwaltung Füllinsdorf. Verant wort lich für den Textteil ist die Ge meinde verwal tung. Inseratenannahme und Druck: Regiodruck GmbH, Benzburweg 30 a (im Hanro-Areal), 4410 Liestal Telefon , Telefax , anzeiger@regiodruck.ch, Spedition: Gemeindeverwaltung Füllinsdorf. Erscheint in der Regel 14-täglich. Insertionspreise (exkl. MWST): 1 1 Seite Fr. 268., 1 2 Seite Fr. 145., 1 4 Seite Fr. 86., 1 8 Seite Fr

5 Ärztlicher Notfalldienst Der ärztliche Notfalldienst, der Notfallzahnarzt sowie die Notfall-Apotheke sind über die medizinische Notrufzentrale, Telefon , erreichbar. Für lebensbedrohende Notfälle wählen Sie die Nr Richard Hofer, Gemeinderatsvertreter für Altersfragen, die anwesenden Jubilarinnen und Jubilare. Der Jubilarentag wurde vom Trio Harmonetta musikalisch sehr schön gestaltet, was dem Fest einen feierlichen Rahmen verliehen hat. Auch dieses Jahr hat der Gemeinderat alle Geburtstagsjubilarinnen und -jubilare ab 80, welche einen runden resp. halbrunden Geburtstag feierten bzw. feiern werden, sowie alle Hochzeits-Jubelpaare (goldene, diamantene und eiserne Hochzeit) zu einer Feier eingeladen. Im 2014 feierten oder feiern 142 EinwohnerInnen ein Geburtstags- oder Hochzeitsjubiläum. Folgende Gäste durften wir am Samstag, 8. November 2014, begrüssen: 96-Jährige 11 Jubilarin 95-Jährige 11 Jubilarin 90-Jährige 11 Jubilarin und 13 Jubilare 85-Jährige 8 Jubilarinnen und 80-Jährige 16 Jubilare 14 Jubilarinnen und 17 Jubilare Diamantene Hochzeit 10 Personen Goldene Hochzeit 18 Personen Unter Berücksichtigung von «Doppeljubiläen», d.h. Geburtstag und Hochzeitstag, zählten wir 70 JubilarInnen. Total nahmen 86 Personen am 8. Jubilaren-Fest teil. Gemeinsam mit Gemeinde- und KirchenvertrerInnen verbrachten die JubilarInnen im römisch-katholischen Pfarreizentrum Dreikönig einen gemütlichen Nachmittag. Der Willkommensgruss der römisch-katholischen Kirche wurde überbracht von Kerstin Rödiger und anschliessend begrüsste Für das leibliche Wohl hat der Brüderli Partyservice gesorgt und uns mit einem feinen Mittagessen verwöhnt. Danach hat Pfarrer Peter Leuenberger die Grüsse der ref. Kirchgemeinde mit einer ansprechenden Rede vorgetragen. 4

6 Der darauffolgende Auftritt der Füllinsdörfer HipHop-Gruppe erfreute die Gäste. Es war herrlich, den motivierten Kindern bei den gut eingeübten Bewegungen zuzuschauen. Anschliessend nahmen Gemeindepräsident Roger Matter und Gemeinderätin Karin Thommen die Gratulations-Runden in zwei Teilen vor. Den Jubilarinnen und Jubilaren wurde von den 5 weiteren Gemeinderats-VertreterInnen ein Geschenk überreicht. Dieser schöne und gemütliche Samstagnachmittag wird uns sicher in freudiger Erinnerung bleiben. Auch dieses Jahr haben Annarös Hartmann und Marianne Lützelschwab eine festliche und wunderschöne Tischdekoration gestaltet. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Ebenfalls vielen Dank auch an die Jubilarinnen und Jubilare für ihren Besuch. Nicht zuletzt danken wir dem Trio Harmonetta für den musikalischen Rahmen und den Kindern sowie Frau Ruesch Buser von der HipHop-Gruppe Füllinsdorf für den wunderbar einstudierten Auftritt. Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Tiefbauamt Gemeinden Füllinsdorf und Frenkendorf; Planauflage Das von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 5. November 2014 beschlossene Bauprojekt für die HPL, Abschnitt Rheinstrasse, Abschnitt Nord bis Wölferstrasse wird gemäss 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes während 30 Tagen, vom 17. November 2014 bis 16. Dezember 2014 in den Gemeindeverwaltungen Füllinsdorf und Frenkendorf öffentlich aufgelegt und kann dort während den jeweiligen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen zu diesem Bauprojekt sind bis spätestens 16. Dezember 2014 schriftlich und begründet der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen. Tiefbauamt Baugesuch Die Einsprachefrist richtet sich nach der Publikation im Kantonalen Amtsblatt. Die öffentliche Planauflage ist angeordnet worden für folgendes Bauvorhaben: Duyar Hüseyin und Hatice, Muttenz Einfamilienhaus auf Parz. 3921, Bodenacherstrasse Informationen über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Oktober

7 Wahlen und Abstimmungen Am Wochenende vom 30. November 2014 werden folgende eidgenössischen und kommunalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen: Eidgenössisch: Volksinitiative vom 19. Oktober 2012 «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung Pauschalsteuer)» Volksinitiative vom 2. November 2012 «Stopp der Überbevölkerung zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» Volksinitiative vom 20. März 2013 «Rettet unser Schweizer Gold (Gold Initiative)» Kantonal: Am 30. November 2014 kommen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung. Kommunal: Referendum gegen den EGV-Beschluss vom 10. April 2014 «Neuorganisation Schule Festlegung Schuleinzugsgebiet» * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Die Wahlunterlagen sollten bereits bei Ihnen eingetroffen sein. Stimmberechtigte, welche keine oder unvollständige Unterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich bis am Dienstag, 25. November, an unsere Einwohnerdienste zu wenden. Im Stimm- und Wahllokal erhalten Sie keine Unterlagen. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Sie können Ihre Stimme auch brieflich abgeben. Das Verfahren ist auf der Rückseite des Abstimmungs-Couverts beschrieben. Vergessen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe nicht, Ihren Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite zu unterzeichnen und in das Abstimmungs-Couvert zu legen. Bitte verwenden Sie nur das offizielle Abstimmungs- Couvert. Das Abstimmungs-Couvert muss bis Samstag, 29. November 2014, Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Die Urnen in den Wahllokalen «Gemeindehaus» und «Schulhaus Schönthal» sind am Sonntag von bis Uhr geöffnet. 6

8 EINLADUNG Bürgergemeinde- Versammlung Dienstag, 2. Dezember 2014, Uhr, im Gemeindehaus, Sitzungszimmer 2. Stock Dezember Décembre Dicembre 2 Dienstag Mardi Martedì Geschäfte: 1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 11. Juni Budget Einbürgerungen 4. Diverses Die Bürgergemeindeversammlung ist öffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen werden gebeten, im speziell gekennzeichneten Bereich Platz zu nehmen. Die Broschüre «Budget 2015» kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 1. Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 kann während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. An der Versammlung werden nur die Beschlüsse verlesen. 2. Budget 2015 Bericht Das Budget 2015 der Bürgergemeinde Füllinsdorf weist einen Ertragsüberschuss von CHF 22'500 aus (Budget 2014: Ertragsüberschuss CHF 16'400). Budget Differenz Aufwand (in CHF) 151' '100 7'000 Ertrag (in CHF) 173' ' Ertragsüberschuss 22'500 16'400 Allgemeine Verwaltung (Bürgerrechnung) Im Budget 2015 sind gegenüber dem Vorjahr höhere Aufwendungen für die Baumpflege der Blutbuche bei den Schrebergärten enthalten. Dagegen ist dieses Jahr die Defizitgarantie für den Weihnachtmarkt nicht notwendig, da dieser nur alle zwei Jahre stattfindet. Bei den Gebühren für Amtshandlungen (Einbürgerungsgebühren) sind wie im Vorjahr CHF 7'000 budgetiert. Die Kosten für die bestellten Kirschbäume fallen nun erst bei der Lieferung im Jahr 2016 an. 7

9 Budget Differenz Aufwand (in CHF) 28'100 29'400 1'300 Ertrag (in CHF) 7'200 7'200 Nettoaufwand 20'900 22'200 Volkswirtschaft Für den Waldwegunterhalt 2015 sind CHF 8'000 eingesetzt (Budget 2014: CHF 12'500). Der Forstbetrieb rechnet im Jahr 2015 mit Aufwendungen von rund CHF 75'500. Beim Holzverkauf ist ein Ertrag von CHF 57'000 eingesetzt. Bei den Rückerstattungen sind CHF 4'000 Mehreinnahmen für Holzschlag beim Steinhölzli budgetiert. Aus dem Betrieb der Deponie Elbisgraben wird mit einem Ertrag von CHF 60'000 geplant. Forstwirtschaft, sonstige Betriebe Budget Differenz Aufwand (in CHF) 123' '700 5'700 Ertrag (in CHF) 138' ' Nettoertrag 15'100 10'100 Finanzen, Finanzvermögen Da für die Verzinsung des Guthabens der Bürgergemeinde mit einem Zins von 0.65% (Basis Sparkonto 0.15% zzgl. 0.50%) kalkuliert wurde (Budget 2014: 0.70%), resultiert ein Minderertrag. Budget Differenz Ertrag (in CHF) 28'300 28' Nettoertrag 28'300 28'500 Antrag Der Bürgerrat beantragt der Bürgergemeindeversammlung, das Budget 2015 zu genehmigen. Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Bürgergemeindeversammlung Füllinsdorf über die Begutachtung des Budgets 2015 Als Rechnungsprüfungskommission haben wir das Budget 2015 begutachtet. Für das Budget ist der Bürgergemeinderat verantwortlich. Wir haben die Begutachtung so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen mit angemessener Sicherheit erkannt wurden. Wir nahmen ausschliesslich analytische Prüfungshandlungen vor. Wir sind der Auffassung, dass unser Vorgehen eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. 8

10 Gemäss unserer Beurteilung entspricht das Budget der Bürgergemeinde der Gemeindeordnung, dem Gemeindegesetz und der Gemeinderechnungsverordnung. Wir empfehlen das vorliegende Budget zu genehmigen. Füllinsdorf, 10. November 2014 Die Rechnungsprüfungskommission: Der Präsident Ein Mitglied Peter Jänchen Erwin Meier 3. Die EinbürgerungskandidatInnen sind: Bazzicalupo geb. Diana Anna Maria, 1978 von Italien in Füllinsdorf wohnhaft seit Dogan geb. Aslan Sengül, 1963 von der Türkei in Füllinsdorf seit Inkaya Fatma, 1998 von der Türkei in Füllinsdorf seit Inkaya Imam, 1999 von der Türkei in Füllinsdorf seit von der Insel Mark, 1965 von Grossbritannien in Füllinsdorf seit

11 EINLADUNG Einwohnergemeinde- Versammlung Montag, 8. Dezember 2014, Uhr in der Turnhalle Dorf Dezember Dicembre Decembre 8 Montag Lundi Lunedì Geschäfte: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni Budget Aufgaben- und Finanzplan TWE-Projekt Sanierung Schutzanlage, Ergolzstrasse 65; Anlagetyp neu KP I / BSA I; Planungskredit 5. Bau- und Strassenlinienplan sowie Mutation Zonenplan Siedlung, Lindenweg und Rheinsprung 6. Bauabrechnung Erschliessung Bodenacher; Nachtragskredit Genereller Entwässerungsplan (GEP) und Fussweg (Treppenweg) 7. Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (neues Reglement) 8. Jahresbericht Geschäftsprüfungskommission 2013/ Diverses Die Einwohnergemeindeversammlung ist öffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen werden gebeten, im speziell gekennzeichneten Bereich Platz zu nehmen. Die Kurzfassung «Budget 2015» sowie der «Finanzplan » können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die detaillierte Broschüre des Budgets 2015 kann zudem bestellt werden. 1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2014 kann während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. An der Versammlung werden nur die Beschlüsse verlesen. 10

12 2. Budget 2015 Bericht (in Kurzzahlen d.h. TCHF = tausend Schweizer Franken) Das Budget 2015 der Einwohnergemeinde Füllinsdorf weist bei einem Aufwand von TCHF 18'812 (Vorjahr: TCHF 17'961) und einem Ertrag von TCHF 18'528 (Vorjahr: TCHF 17'706) einen Aufwandüberschuss von TCHF 284 aus. Die Abschreibungen des Verwaltungsvermögens und der Investitionsbeiträge der Einwohnergemeinde betragen TCHF 622. Der Geldzufluss der Erfolgsrechnung beträgt TCHF 338 (Budget 2014: TCHF 509). Im Jahr 2015 sind in der Einwohnerrechnung Nettoinvestitionen von TCHF 1'740 geplant. Die Verschuldung wird demnach um TCHF 1'402 auf TCHF 5'639 zunehmen. Mit den Budgetprognosen 2015 kann die Gemeinde Füllinsdorf weiter auf einem soliden Finanzhaushalt aufbauen. Der Aufwandüberschuss mit TCHF 284 bewegt sich annähernd auf dem Vorjahreswert (plus TCHF 29) und kann angesichts des schwierigen Umfelds als erfreulich bewertet werden. Die wesentlichen Mehraufwendungen sind in den Bereichen der Bildung und der Sozialen Sicherheit zu finden. Die beeinflussbaren Aufwendungen sind grundsätzlich unter Kontrolle. Aber die wechselnden Aufgabenzuordnungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden, die Gesetzesänderungen und die Abhängigkeit von den anderen 85 Gemeinden für die Berechnung des horizontalen Finanzausgleichs können die Budgetgenauigkeit einschränken. Die Budgetierung basiert auf unveränderten Steuersätzen und Gebühren. Bemerkungen zur Erfolgsrechnung Der Aufwand ist um TCHF 851 bzw. der Ertrag ist um TCHF 822 gegenüber dem Vorjahresbudget angestiegen. Dies kann u.a. wie folgt begründet werden: Bildung: Ab dem Schuljahr 2015/2016 gibt es grössere Veränderungen durch Harmos: Einerseits entstehen bei den Gemeinden im Bereich der Bildung durch Harmos (6. Primarschule) höhere Aufwendungen beim Personal- und Sachaufwand sowie bei den Schulbauten. Andererseits ist der Kanton bestrebt, diese Zusatzaufgabe mit höheren Beiträgen an Finanzausgleichszahlungen den Gemeinden kostenneutral auszugleichen. Soziale Sicherheit: Der Regierungsrat hat betreffend den Ergänzungsleistungen eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht vor, dass der Kanton ab 2015 für die Ergänzungsleistungen im Bereich der Invalidität und die Gemeinden im Bereich der Altersvorsorge zuständig sind. Auch diese Aufgabenverschiebung ist kostenneutral ausgestaltet, hat aber zu Folge, dass zwar die Aufwendungen im Bereich der Sozialen Sicherheit steigen (höhere Ergänzungsleistungen im Bereich der AHV), aber dafür höhere Erträge bei den Beiträgen des Finanzausgleichs an die Ausgabenkompensation gutgeschrieben werden. Weiterer Mehraufwand im Bereich der Sozialen Sicherheit kann mit steigenden Unterstützungsleistungen begründet werden. Die Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen der Steuerjahre (laufendes Jahr und Vorjahre) werden im Rechnungsjahr 2014 und im Budget 2015 erstmals auf den kumulierten Wert geschätzt. Bisher sind die Erträge, abgesehen von Einzelbewertungen, aufgrund der Rechnungsstellung gebucht worden. Dadurch kann im Budget 2015 nur noch mit unwesentlichen Steuererträgen der Vorjahre gerechnet werden. Deshalb sind die Werte mit null eingesetzt worden. Die Steuereinnahmen des laufenden Jahres d.h. die Erträge des Steuerjahres 2015 (Steuern der natürlichen und juristischen Personen) sind viel höher als gegenüber dem Vorjahresbudget, da diese nun auf das 11

13 zu erwartende kumulierte Ertragsniveau geschätzt bzw. budgetiert worden sind. Bei der Hochrechnung sind die Einschätzungen des Kantons mit einbezogen worden. Zusammenfassend erhält die Gemeinde durch den Systemwechsel nicht mehr Steuern, sondern die Erträge werden anders auf die Rechnungsjahre verteilt. Insgesamt werden mit den Berechnungen und Prognosen TCHF 280 mehr Steuererträge als im Vorjahresbudget erwartet. Bemerkungen zur Bilanz und zur Deckungslücke der Pensionskasse Die Bilanz der Rechnung 2013 muss auf das neue Rechnungsmodell umgeschrieben werden. Dabei sind das Finanzvermögen und ein Teil des Verwaltungsvermögens (Beteiligungen, Darlehen) neu zu bewerten. Aus dieser Bewertung resultiert ein Bewertungsgewinn (Neubewertungsreserven) von TCHF 1'880. Diese Neubewertungsreserven werden dazu verwendet, den Bilanzwert der Deckungslücke für die Ausfinanzierung bei der Pensionskasse von TCHF 4'623 auf TCHF 2'743 zu reduzieren. Mit der Auflösung des Nachtparkfonds (separates Traktandum) und der zusätzlichen Anrechnung bzw. Reduzierung des bisherigen Eigenkapitals zu Gunsten der Abtragung des Bilanzfehlbetrages für die Ausfinanzierung der Pensionskasse, wird dieser Fehlbetrag von TCHF 2'743 auf TCHF null abgeschrieben. Zwar resultiert dadurch ein kleineres Eigenkapital (per : TCHF 2'133 inkl. Sonderfinanzierung) als bisher, doch dafür wird die Erfolgsrechnung des Budgets 2015 mit der vorgeschriebenen Abschreibung der Deckungslücke der Pensionskasse von TCHF 137 entlastet. 12

14 Investitionen Einwohnerkasse (Beträge in TCHF) brutto Beiträge netto Mit dem Budget zu genehmigen: Geschäftsverwaltungssoftware Mobiliarausstattung 2 x 6. Klasse SH Schönthal/Dorf Schulhaus Schönthal: Baul. Massnahmen 6. Klasse Schulhaus Dorf: Baul. Massnahmen 6. Klasse Wölferstrasse Etappe Werkhof; Sanierung EFH Mit dem Budget Vorjahr / als Sondervorlage genehmigt: Schulhaus Schönthal: Proj. Schulraumanpassungen Schulhaus Dorf: Proj. Schulraumanpassungen Schulhaus Dorf: Spielplatz Elbisstrasse: Projekt Abschnitt Süd Lindenweg / Rheinsprung (Kredit: TCHF 720) Schulstrasse (Kredit: TCHF 200) Uferstrasse: Sanierung (Kredit: TCHF 180) '005 1'005 Als Sondervorlage noch nicht genehmigt: ZSA Schönthal; TWE-Projekt Elbisstrasse: Abschnitt Süd (Kredit: TCHF 1'200) Mühlemattstrasse: Sanierung (Kredit: TCHF 600) Total aller Investitionen 2' '350 Erschliessungsbeiträge Elbisstrasse Süd Total Nettoinvestitionen 2' '740 Insgesamt sind im Jahr 2015 Investitionen von brutto TCHF 2'350 geplant. Mit den einkalkulierten Investitionseinnahmen (Erschliessungsbeiträge Elbisstrasse Süd) von rund TCHF 610 reduzieren sich die Investitionen auf netto TCHF 1'740. Von diesen Nettoinvestitionen wird voraussichtlich der Anteil der Selbstfinanzierung nur TCHF 338 betragen und somit wird eine Fremdfinanzierung von TCHF 1'402 notwendig sein. Mit dem Budget 2015 werden Investitionskredite von TCHF 445 zur Genehmigung beantragt. Die übrigen Investitionen sind entweder bereits von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt oder werden mit einer separaten Sondervorlage zur Genehmigung vorgelegt. Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Budget Budget Differenz Aufwand (in TCHF) 862 1' Ertrag (in TCHF) Ertragsüberschuss 51 Aufwandüberschuss

15 In der Wasserversorgung ist ein Ertragsüberschuss von TCHF 51 budgetiert. Der im Vorjahr einmalige Aufwand von TCHF 140 für den Rückbau des Reservoirs Gwidem entfällt. Zudem muss gegenüber dem Vorjahresbudget deutlich weniger abgeschrieben werden. Die Nettoinvestitionen betragen TCHF 940 und die Abschreibungen TCHF 294. Die Verschuldung wird dementsprechend um TCHF 594 auf TCHF 2'749 ansteigen und das Eigenkapital wird sich um den Ertragsüberschuss auf TCHF 1'443 erhöhen. Investitionen Wasserversorgung (Nettobeträge in TCHF) brutto Beiträge netto Mit dem Budget zu genehmigen: Ersatz (unvorhergesehener Bedarf) Verbindung Pool ums Reservoir: Projekt Ergolzstrasse Etappe 1: Projekt Pumpwerk Wanne: Projekt Sanierung Mit dem Budget / als Sondervorlage genehmigt: Elbisstrasse: Projekt Abschnitt Süd Lindenweg / Rheinsprung (Kredit: TCHF 184 inkl. MwSt.) Wölferstrasse: HPL Als Sondervorlage noch nicht genehmigt: Elbisstrasse: Abschnitt Süd (Kredit: TCHF 378 inkl. MwSt.) Mühlemattstrasse (Kredit: TCHF 216 inkl. MwSt.) Wölferstrasse Etappe 3 (Kredit: TCHF 216 inkl. MwSt.) Schutzzone Pumpwerk Wanne (Kredit: TCHF 108 inkl. MwSt.) Total aller Investitionen 1'090 1'090 Anschlussgebühren Total Nettoinvestitionen 1' Abwasserbeseitigung Budget Budget Differenz Aufwand (in TCHF) 928 1' Ertrag (in TCHF) 915 1' Ertragsüberschuss 2 Aufwandüberschuss 13 Einerseits wird mit weniger Aufwand an die Abwasserreinigungsanlage (ARA) des Kantons und mit weniger Abschreibungen gerechnet. Andererseits mussten die Erträge der Abwassergebühren aufgrund der aktuellsten Messungen stark reduziert werden. Somit resultiert in der Erfolgsrechnung ein Aufwandüberschuss von TCHF 13. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf TCHF 940 bzw. die Abschreibungen auf TCHF 232. Das Guthaben der Abwasserbeseitigung nimmt gegenüber der Einwohnergemeinde um TCHF 722 auf TCHF 12 ab. Nach der Abbuchung des Aufwandüberschusses ist noch ein Eigenkapital von TCHF 3'871 vorhanden. 14

16 Investitionen Abwasserbeseitigung (Nettobeträge in TCHF) brutto Beiträge netto Mit dem Budget zu genehmigen: GEP: Sanierung MWK-Netz Wölferstrasse Etappe 4: Projekt Uferstrasse Sanierung Anpassung Regenauslässe GEP (Kredit: TCHF 76 inkl.mwst.) Friedhofweg Sauberwasserleitung Mit dem Budget / als Sondervorlage genehmigt: Elbisstrasse: Projekt Abschnitt Süd Lindenweg/Rheinsprung (Kredit: TCHF 151 inkl. MwSt.) keine Als Sondervorlage noch nicht genehmigt: Elbisstrasse: Abschnitt Süd/GEP (Kredit: TCHF 508 inkl. MwSt.) Wölferstrasse Etappe 3 (Kredit: TCHF 270 inkl. MwSt.) Mühlemattstrasse, Verstärkung MWK/GEP (Kredit: TCHF 972) Total aller Investitionen 1'090 1'090 Anschlussgebühren Total Nettoinvestitionen 1' Abfallbeseitigung Budget Budget Differenz Aufwand (in TCHF) Ertrag (in TCHF) Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 2 2 Mit dem Bau der Unterflursammelstelle im Gebiet Ebene wird voraussichtlich bis 2017 zugewartet. Dieser wurde zwar im 2014 mit einer Investitionssumme von TCHF 100 budgetiert und genehmigt. Da die Frage des Standortes nicht abschliessend geklärt ist, wird zuerst die Unterflursammelstelle beim Werkhof von TCHF 120 realisiert. Die Erfolgsrechnung weist mit TCHF 2 Aufwandüberschuss ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Anträge Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung: 1. die Genehmigung der folgenden Steuersätze und Gebühren: Steuersätze natürliche Personen % von der Staatssteuer juristische Personen Ertragssteuer 5.00 % juristische Personen Kapitalsteuer 0.275% 15

17 16 Gebühren Wasserbezugsgebühr pro m³ CHF 1.80 plus 2.5% MwSt. Grundgebühr pro Haushalt CHF plus 2.5% MwSt. Abwassergebühr pro m³ Wasserbezug CHF 2.60 plus 8.0% MwSt. Grundgebühr pro Haushalt CHF plus 8.0% MwSt. Gebührenmarke Kehrichtsack CHF 2.60 inkl. 8.0% MwSt. 2. die Genehmigung des Budgets 2015 der Einwohnerkasse sowie die Budgets 2015 der Spezialfinanzierungen. Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Einwohnergemeindeversammlung Füllinsdorf über die Begutachtung des Budgets 2015 Als Rechnungsprüfungskommission (RPK) haben wir das Budget 2015 begutachtet. Für das Budget ist der Gemeinderat verantwortlich. Wir haben unsere Begutachtung so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Falschaussagen mit angemessener Sicherheit erkannt wurden. Wir nahmen analytische Prüfungshandlungen vor und befragten mit der Erstellung des Budgets betraute Personen. Insbesondere haben wir die budgetierten Kosten, die erwarteten Einnahmen, die geplanten Investitionen inkl. Spezialfinanzierung begutachtet. Wir sind der Auffassung, dass diese Begutachtung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss 55 GRV und 40 GemG hat die Haushaltsführung auf die Dauer ausgeglichen zu erfolgen und gemäss 157 c GemG zeigt der Finanzplan Massnahmen zur Beibehaltung oder Erreichung des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichtes. Gemäss unserer Beurteilung entspricht das Budget der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde, dem Gemeindegesetz (GemG) und der Gemeinderechnungsverordung (GRV). Infolge weiterhin überdurchschnittlicher Investitionen resultiert ein Ausgabenüberschuss von TCHF 284. Die mittelfristige Haushaltsführung ist noch nicht ausgeglichen. Im Jahr 2015 sind in der Einwohnerrechnung ohne die separaten Spezialfinanzierungen Nettoinvestitionen von TCHF 1'740 geplant. Die Verschuldung im steuerfinanzierten Bereich wird sich um TCHF 1'402 erhöhen. Gemäss Finanzplan werden ab 2018 positive Ergebnisse prognostiziert aber die RPK ist der Ansicht, dass diese Prognose unrealistisch ist, da sie z.b. die bereits absehbare Sanierung der Schulhäuser im Finanzplan nicht berücksichtigt. Der Sanierungsbeitrag der Gemeinde Füllinsdorf an die Ausfinanzierung der BLPK wird Ende 2014 an diese überwiesen. Der entsprechende Betrag wird in der Rechnung 2014 verbucht und hat demnach keine Auswirkung auf das Budget Die Auswirkung auf das Eigenkapital der Gemeinde konnte durch die Auflösung der stillen Reserven bzw. den daraus resultierende Bewertungsgewinn von TCHF 1'880 und weitere Mittel (z.b. Auflösung Parkplatzfonds) teilweise aufgefangen werden. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben vom Kanton beim Übergang auf HRM2. Wir danken dem Finanzverwalter und dem Finanzchef für die gute Vorbereitung des Budgets. Gemäss unserer Beurteilung entspricht das Budget der Gemeindeordnung, dem Gemeindegesetz sowie der Gemeinderechnungsverordnung und wir empfehlen der Einwohnergemeindeversammlung, dieses zu genehmigen. Füllinsdorf, 10. November 2014 Die Rechnungsprüfungskommission: Der Präsident Ein Mitglied Peter Jänchen Erwin Meier

18 3. Aufgaben- und Finanzplan Kommentar zum Aufgaben- und Finanzplan Der vorliegende Aufgaben- und Finanzplan wurde erstmals nach den Rechnungslegungsvorschriften des Harmonisierten Rechnungsmodells BL berechnet. Die Grundlage für die Erstellung des Finanzplanes ist das Budget Die Finanzplanung beruht auf dem Informationsstand von September Es sind keine Steuer- und Gebührenerhöhungen eingerechnet. 17

19 Steuerhaushalt Die Entwicklung der Ergebnisse der Erfolgsrechnung (Laufenden Rechnung) hängt stark von der Entwicklung der Steuerprognosen und des horizontalen Finanzausgleiches sowie den Beiträgen gemäss dem Finanzausgleichgesetz und dem Investitionsvolumen ab. Im Finanzplan berücksichtigt sind ab dem Schuljahr 2015/16 zwei zusätzliche Klassen (6. Primarschule) sowie der damit verbundene Lastenausgleich des Kantons. Die geplante Einführung des Schulbusses ab Schuljahr 2015/16 ist im Finanzplan ebenfalls enthalten. Der hohe Investitionsbedarf in den Jahren 2015 bis 2017 führt zu einem Anstieg der Abschreibungen. Im vorliegenden Finanzplan nicht berücksichtigt sind Investitionsausgaben für Schulraumerweiterungen und für die Sanierung des Schulhauses Dorf, da zum Zeitpunkt des Finanzplanes die definitive Schulraumorganisation noch nicht geklärt ist. Diese Investitionsausgaben im Schulbereich werden in etwa ab dem Jahr 2017 oder 2018 notwendig sein. Einschätzung der Ergebnisse der Planjahre Welche Tendenz ist festzustellen? Im Planjahr 2015 wird ein Aufwandüberschuss von TCHF 284 erzielt. Am Ende der Planperiode, d.h. im Jahr 2019, wird ein Ertragsüberschuss von TCHF 365 prognostiziert. Der Hauptgrund liegt in den zu erwartenden Steuererträgen. Bei den Steuern der natürlichen Personen wird ein jährlicher Zuwachs von 2.5% angenommen (der Kanton BL rechnet mit ähnlichen Zuwachsraten). Demgegenüber ist bei den Löhnen und beim Sachaufwand ein Zuwachs von 1% angenommen. Mit dem grösseren Volumen und der höheren Zuwachsrate steigen die Erträge schneller als die Aufwendungen. Wichtiger Faktor für die Beeinflussung der Ergebnisse der Erfolgsrechnung sind die Investitionen bzw. die daraus folgenden Abschreibungen. Da ab 2014 nach der kategorisierten Nutzungsdauer vom Anschaffungswert abgeschrieben wird, werden die Abschreibungen gleichmässig auf die Nutzungsjahre verteilt und nicht wie bisher vom aktuellen Buchwert 10% abgeschrieben. Das Eigenkapital erhöht sich von CHF Mio. (Basis 2014: CHF Mio. zzgl. CHF Mio. mit Zweckbindung) auf CHF Mio. (CHF Mio. zzgl. CHF Mio.). Im Eigenkapital sind der Bilanzfehlbetrag für die Ausfinanzierung BLPK und die Neubewertungsreserve sowie die Auflösung des Nachtparkfonds eingerechnet. Durch diese Vorgehensweise wird zukünftig die Erfolgsrechnung jährlich um ca. CHF Mio. entlastet. Was aber bleibt, ist die Zinsbelastung. Denn mit einem Ausfinanzierungsbetrag von ca. CHF Mio. zu einem Zinssatz von 1.4% beträgt der Zinsaufwand rund CHF Mio. Das Verwaltungsvermögen erhöht sich aufgrund der geplanten Investitionen von CHF Mio. auf neu CHF Mio. und die Nettoschuld steigt bis zum Jahr 2017 von CHF Mio. auf CHF Mio. an und kann anschliessend abgebaut werden auf CHF Mio. Dies kann als mittlere Verschuldung angesehen werden. Wasserversorgung Trotz der positiven Ergebnisse in der Erfolgsrechnung (Laufenden Rechnung) über die ganze Planperiode erhöht sich in den Jahren 2015 und 2016 als Folge des hohen Investitionsniveaus die Verschuldung gegenüber der Einwohnerkasse. Ab dem Jahr 2017 ist der Investitionsbedarf wieder auf normalem Niveau, was insgesamt einen moderaten Abbau der Verschuldung ermöglicht. Über die gesamte Planperiode erhöht sich das Eigenkapital von CHF Mio. auf CHF Mio. Das Verwaltungsvermögen erhöht sich von CHF Mio. auf neu CHF Mio. und die Schuld an die Einwohnergemeinde steigt von CHF Mio. auf CHF Mio. an. 18

20 Abwasserbeseitigung Die Ergebnisse bei der Abwasserbeseitigung hängen stark von der Entwicklung der kantonalen Abwassergebühren und der Entwicklung der Abwassermengen ab. Gemäss Prognose ist ab 2018 eine Selbstfinanzierung von über 100 % zu erwarten. Das Eigenkapital reduziert sich von CHF Mio. auf CHF Mio. Das Verwaltungsvermögen erhöht sich aufgrund der geplanten Investitionen von CHF Mio. auf neu CHF Mio. und das Guthaben an die Einwohnergemeinde von CHF Mio. wird zu einer Schuld von neu CHF Mio. Auch bei der Abwasserbeseitigung ist damit zu rechnen, dass sich nach dem «Nachholbedarf» das Investitionsvolumen längerfristig reduzieren wird. Dies wirkt sich positiv auf den Abschreibungsbedarf und die Zinsbelastung und somit auf die Ergebnisse der Erfolgsrechnung aus. Abfallbeseitigung Als Folge der Reduktion der Abfallgebühren im 2014 und den Investitionen in die Unterflursammelstellen erfolgen in den Planjahren Aufwandüberschüsse. Das Eigenkapital reduziert sich von CHF Mio. auf CHF Mio. Das Verwaltungsvermögen erhöht sich aufgrund der geplanten Investitionen von CHF Mio. auf neu CHF Mio. und das Guthaben an die Einwohnergemeinde von CHF Mio. wird zu einer Schuld von neu CHF Mio. Eine Erhöhung der Gebühren drängt sich vorerst nicht auf. Die effektive Entwicklung muss abgewartet werden. Gesamtrechnung Das Gesamtergebnis ist stark von der Entwicklung der Steuer- und Gebührenerträge sowie des Finanzausgleiches abhängig. Sorge bereitet, dass immer mehr Aufgaben und damit verbundene Kosten vom Kanton den Gemeinden übertragen werden. Die Restbeiträge für die Pflegefinanzierung und die Entwicklung der Sozialhilfekosten sind schwer prognostizierbar. Erfreulich ist, dass über die Planperiode mit einer ausgeglichen Erfolgsrechnung zu rechnen ist. Mit der hohen Investitionstätigkeit in den ersten beiden Jahren der Planperiode wird die Verschuldung tendenziell zunehmen. Im Finanzplan wird der zunehmenden Zinsbelastung auch unter steigenden Zinssätzen Rechnung getragen. Der Zinsaufwand muss mittelfristig reduziert werden d.h. allfällige Ertragsüberschüsse sollen primär dazu verwendet werden, um Schulden abzubauen. Mit diesem Finanzplan kann die Gemeinde Füllinsdorf in eine positive finanzielle Zukunft blicken. Denn wie beschrieben, konnte die Altlast, die «Deckungslücke Pensionskasse», bilanzmässig abgetragen werden und tendenziell werden ab dem Jahr 2018 Ertragsüberschüsse erzielt. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom Finanzplan 2015 bis 2019 in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen. 4. TWE-Projekt Sanierung Schutzanlage, Ergolzstrasse 65; Anlagetyp neu KP I / BSA I; Planungskredit Bericht Ausgangslage Die regionale Zivilschutzorganisation (R-ZSO) Altenberg und das kantonale Amt für Militär und Bevölkerungsschutz beabsichtigen im Zusammenhang mit der zukünftigen 19

21 Schutzanlagenplanung 2014 den Standort KP I / BSA I in Füllinsdorf als aktiven Führungsstandort der ZSO-Region, sowie als ziviler Führungsstandort des regionalen Führungsorgans RFO zu nutzen. Da es sich um eine TWO-Anlage (Erklärung siehe unten) handelt und diverse Installationen veraltet sind oder nicht mehr den neuen, gültigen Vorgaben entsprechen, ist eine Erneuerung beabsichtigt. Die R-ZSO, die Gemeinde Füllinsdorf und der Kanton Basellandschaft beantragen deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) eine Erneuerung der Anlage. Eine erste Bestandsaufnahme mit Mitwirkung aller Parteien fand am 9. Juli 2014 vor Ort statt. Der nun vorliegende Zustandsbericht des BABS zeigt einerseits den Zustand der Anlage heute, und andererseits die nötigen Massnahmen, welche erforderlich sind, um die Anlage zukunftstauglich zu sanieren, auf. Die Massnahmen der Erneuerung werden nach TWE 1997 und TWO 1977 festgelegt. TWE = Technische Weisungen für die Erneuerung von Anlagen und speziellen Schutzräumen. TWO = Technische Weisungen für die Schutzanlage der Organisation und des Sanitätsdienstes Die Anlage wird zukünftig als Einsatzort zur Bewältigung von Notlagen und Katastrophen, sowie für den bewaffneten Konflikt genutzt. Eine zivilschutzfremde, zukünftige Nutzung seitens Dritter ist nicht vorgesehen. Ausgeführt werden folgende Massnahmen: Bauliche Massnahmen Erneuerung Lüftung, Heizung inkl. nötiger Steuerungen Erneuerung sanitärer Anlagen, Kanalisation Erneuerung elektrischer Anlagen, Telematik, Übermittlung, Notstromversorgung Erforderliche Honorare für Fachplaner Kosten / Finanzierung Eine erste Kostenschätzung geht von Gesamtkosten von CHF 1'155' (± 20%) inkl. Honorare aus. Der Bund trägt gemäss Artikel 71, Absatz 2 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) die anerkannten Mehrkosten für die Erneuerung von Schutzanlagen. Das BABS bestätigt somit, die Kosten für die zivilschutzrechtlichen Einrichtungen, Systeme und Baustruktur gemäss gültigen Weisungen und Richtlinien zu übernehmen. Bedingung ist, dass die Arbeiten ausgeführt werden. Damit nun das Projekt weiter bearbeitet werden kann, wird ein Projektierungskredit benötigt. Gemäss Erfahrungen wird von einer Grössenordnung von CHF 200' ausgegangen. Auch diese Kosten werden, sobald das Projekt genehmigt ist, vom BABS übernommen. Ausnahme: Friedensmässige und zivilschutzfremde Installationen seitens Dritter (Eigentümerschaft und Zivilschutzorganisation ZSO) werden vom Bund nicht finanziert. Solche sind seitens der Gemeinde Füllinsdorf jedoch auch nicht vorgesehen. 20

22 Projektabwicklung Die administrativen Weisungen (AW) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz für den Neubau und die Erneuerung von Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräumen (AW 2004) bilden den Leitfaden für eine einwandfreie Projektabwicklung. Ein komplettes Detailprojekt wird auf dem Dienstweg dem Kanton und anschliessend dem Bundesamt zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Nach Genehmigung und Zusicherung des finanziellen Beitrages werden die Arbeiten unter der Leitung der projektverantwortlichen Planer ausgeführt. Eine Akontozahlung seitens Bund ist gemäss Baufortschritt jederzeit möglich. Die Baukontrollen und Abnahmen erfolgen ebenfalls nach den AW Weiteres Vorgehen Nach der Wahl der Planer ist vom Eigentümer (Gemeinde) in der Anlage eine Koordinationssitzung mit dem Kanton und Vertretern des BABS zu organisieren. Anlässlich dieser Sitzung werden den Planern seitens BABS nochmals detailliert die Projektvorstellungen erklärt. Anschliessend können die Planer eine Detailprojektierung erstellen und die Ausschreibungen erarbeiten. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung dem Projekt Sanierung Schutzanlage, Ergolzstrasse 65, zuzustimmen und den erforderlichen Planungskredit von CHF 200' zu genehmigen. 5. Bau- und Strassenlinienplan sowie Mutation Zonenplan Siedlung, Lindenweg und Rheinsprung Bericht Ausgangslage Die Gemeinde Füllinsdorf plant die Sanierung und gleichzeitige Korrektion des Lindenwegs und des Rheinsprungs. Der dafür notwendige Baukredit wurde bereits an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2013 genehmigt. Damit das Bauprojekt nun realisiert werden kann, müssen noch die geplanten Bau- und Strassenlinien in einem Bau- und Strassenlinienplan verbindlich festgelegt werden. Gleichzeitig wird im Bereich des Bau- und Strassenlinienplans eine Mutation des Zonenplans Siedlung erforderlich. Die Planung wurde im Herbst 2013 eingeleitet. Die Entwürfe der Planungsvorlage wurden im Frühjahr 2014 der Bevölkerung zur Vernehmlassung unterbreitet (Informationsund Mitwirkungsverfahren). Gleichzeitig ist eine kantonale Vorprüfung erfolgt. In der Zwischenzeit sind die kantonale Vorprüfung und das Mitwirkungsverfahren abgeschlossen, so dass die in einem Planwerk zusammengefassten neuen Planungsinstrumente Bau- und Strassenlinienplan, Lindenweg und Rheinsprung und Mutation Zonenplan Siedlung, Lindenweg und Rheinsprung der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden können. 21

23 Die erarbeitete Planung enthält folgende Schwerpunkte: Bau- und Strassenlinienplan: Festlegung von Strassenlinien, die variabel auf die Kleinräumigkeit des Strassenraumes ausgerichtet wurden. Festlegung von Strassenbaulinien mit einem Regelabstand von 3 Metern, gemessen ab Strassenlinie Erhaltung der ortskerntypischen Raumkammern durch Festlegung von Gestaltungsbaulinien und durch die Umfahrung der Vorplatzbereiche mit Strassenbaulinien. Mutation Zonenplan Siedlung: Anpassung der Zonengrenzen an die neuen Strassenlinien des Bau- und Strassenlinienplans Resultat Informations- und Mitwirkungsverfahren: Die aus der Vernehmlassung zum Planungsentwurf hervorgegangenen Eingaben wurden geprüft und sind in die Planung eingeflossen. Hinweis zum Verfahren im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung Nach der Beschlussfassung durch die Einwohnergemeindeversammlung unterliegt das Planungsdokument dem Auflage- und Einspracheverfahren gemäss Raumplanungs- und Baugesetz. Es erfolgt eine entsprechende Publikation. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung den vorliegenden Bauund Strassenlinienplan und die Mutation Zonenplan Siedlung, Lindenweg und Rheinsprung zu genehmigen. 6. Bauabrechnung Erschliessung Bodenacher; Nachtragskredit Genereller Entwässerungsplan (GEP) und Fussweg (Treppenweg) Bericht Ausgangslage Die Einwohnergemeindeversammlung vom 29. März 2006 hat folgende Projekte bzw. Kredite beschlossen: a) Strassenbau und Hangsicherungsmassnahmen CHF 2'100' b) Kanalisationsanlagen (mit Trennsystem) CHF 1'150' c) Wasserleitungen CHF 200' d) Fussweg zwischen Friedhofweg und Bodenacherstrasse CHF 75' Total CHF 3'525' Während den Hangsicherungsarbeiten kam es im Winter 2006/2007 zu Geländeinstabilitäten, welche Schäden an den oberhalb befindlichen Liegenschaften am Hünkelerweg zur Folge hatten. Die Kosten zur Behebung dieser Schäden wurden durch die, von der Gemeinde abgeschlossene Bauherrschaftspflichtversicherung, übernommen. In der Folge wurde durch das Ingenieurbüro Pfirter, Nyfeler + Partner AG, Muttenz, eine Neubeurteilung der geologischen Verhältnisse vorgenommen und das Ergebnis bzw. die Voraussetzung für die Weiterführung der Erschliessungsarbeiten in einem ausführlichen Bericht festgehalten. 22

24 Die wesentlichen Erkenntnisse bestanden einerseits aus der Notwendigkeit zusätzlicher Hangsicherungsmassnahmen und andererseits aus der Empfehlung, die exponiertesten Bereiche einstweilen nicht zu überbauen. Des Weiteren drängten sich Anpassungen beim Kanalisationsprojekt sowie bei der vertikalen Linienführung der neuen Strasse auf. Aufgrund von Vorstudien und aktualisierten Kostenberechnungen ergab sich folgender Kostenvoranschlag, welcher an der Gemeindeversammlung vom 14. April 2011 genehmigt wurde. a) Strassenbau und Hangsicherungsmassnahmen CHF 3'079' b) Kanalisationsanlagen (mit Trennsystem) CHF 1'096' c) Wasserleitungen CHF 195' d) Fussweg zwischen Friedhofweg und Bodenacherstrasse CHF 75' Total CHF 4'445' Die Erschliessung des Baugebiets Bodenacher ist nun grösstenteils abgeschlossen. Alle baulichen Arbeiten sind, bis auf die Stützmauer oberhalb des Friedhofareals, die Strassenbeleuchtung sowie den Deckbelag auf der Bodenacherstrasse, ausgeführt. Diese noch ausstehenden Arbeiten sind von der Bebauung des Baugebiets abhängig und daher nicht genau voraussehbar. In der vorliegenden Bauabrechnung sind die Kosten gemäss Offerten eingerechnet und von der Baulandumlegung (BLU) bezahlt worden (Mauer oberhalb Friedhof CHF 80'000.00, Deckbelag CHF 35' und Beleuchtung CHF 32'000.00). Die Ausführung dieser Arbeiten wird nach Bedarf in den Investitionsplan aufgenommen und fortlaufend ausgeführt. Die vorliegende Bauabrechnung wurde von der BLU geprüft und genehmigt. Sämtliche Kosten, welche durch die BLU zu finanzieren waren, sind bezahlt. 23

25 Wie aus der Bauabrechnung hervorgeht, ist die Höhe der Gesamtkosten im Rahmen der bewilligten Kredite. Bei den Einzelobjekten gab es Abweichungen, welche zu Mehrresp. Minderkosten geführt haben. Bei der Hangsicherung verzeichneten wir Minderkosten und beim Strassenbau Mehrkosten. Bei den Objekten GEP und Treppenweg, welche die Gemeinde direkt betreffen, haben wir Mehrkosten, für welche die Einwohnergemeindeversammlung einen Nachtragskredit 24

26 sprechen muss. Die entstandenen Mehrkosten sind auf die schwierige Situation, welche beim Bodenacher vorherrschte, zurückzuführen (Es mussten zusätzliche Sickerleitungen gebaut werden, wegen grossen Mengen an Hangwasser). Auch wenn für die Gemeinde im Teil GEP Mehrkosten von CHF 90' (Kanalisationskasse) entstanden sind, sind wir der Meinung, dass diese Mehrkosten unter Berücksichtigung der vielen Überraschungen welche wir angetroffen haben und der Komplexität des Gesamtprojekts, absolut vertreten werden können. Beim Kostenvoranschlag des Treppenweges wurde eine relativ einfache Ausführung berechnet. Das Ausführungsprojekt war etwas umfangreicher und führte dadurch zu Mehrkosten. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung die Gesamtbauabrechnung Erschliessung Bodenacherstrasse in vorliegender Form zu genehmigen, von den Mehr- resp. Minderkosten Kenntnis zu nehmen und den Nachtragskredit für die Mehrkosten GEP CHF 90' und für die Mehrkosten Treppenweg CHF 36' zu genehmigen. 7. Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (neues Reglement) Bericht Ausgangslage Der Anstoss, das bestehende Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal vom 15. Juni 1993 zu überarbeiten, kam von zwei Seiten, welche beide mit dem Fonds für Parkplatzschaffung zu tun haben: Einerseits wird mit der Einführung der neuen Rechnungslegungsvorschriften für Gemeinden verlangt, dass Fonds zwingend eine reglementarische Grundlage haben, welche bestimmten Anforderungen genügt. Das heutige Reglement über das nächtliche Dauerparkieren genügt nur teilweise diesen Anforderungen. Andererseits stellt sich die Frage nach dem Sinn dieses Fonds, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde mit der Übernahme der Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse per 31. Dezember 2014 ca. CHF Mio. zulasten des Eigenkapitals abbuchen muss. Mit verschiedenen Massnahmen wird nun versucht, das Eigenkapital zu erhöhen. Einer dieser Massnahmen ist die Auflösung des Fonds für die Schaffung von Parkplätzen, dessen Saldo per 1. Januar 2014 CHF 565' betragen hat. Dieser Fonds wurde vom Gemeinderat eingerichtet, da gemäss bisherigem Reglement mindestens 50% der Gebühreneinnahmen für die Schaffung von Parkplätzen verwendet werden müssen. Der Gemeinderat anerkennt, dass in einigen Gebieten von Füllinsdorf ein gewisser Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen besteht, aber es fehlen entsprechende Flächen sowie realisier- und finanzierbare Projekte, wofür die zweckgebundenen Mittel in nächster Zeit eingesetzt werden können. Daher macht es wenig Sinn, mit einem Fonds Mittel zu blockieren, welche zur Stärkung der finanziellen Lage der Gemeinde genutzt werden könnten. Daher beantragt der Gemeinderat der Einwohnergemeindeversammlung die Auflösung des Fonds zur Schaffung von Parkplätzen per 31. Dezember

27 Mit der Aufhebung des Fonds wird nicht entschieden, kein Geld mehr in zukünftige Projekte für öffentliche Parkplätze zu investieren. Investitionen in solche Projekte sind weiterhin möglich und müssen wie bisher von der Einwohnergemeinde mit dem Budget oder als Sondervorlage genehmigt werden. Neu würden diese Investitionen jedoch wie andere Investitionen dem ordentlichen Abschreibungsdienst unterliegen und die folgenden Erfolgsrechnungen belasten. Die Auflösung des Fonds bedingt eine Reglementänderung. Da das bestehende Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal vom 15. Juni 1993 in einigen Teilen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht, soll dieses durch ein neues, zeitgemässes Reglement ersetzt werden, welches den übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen Rechnung trägt. Ziele des neuen Reglements Die Gebührenerträge werden der Funktion Strassenverkehr (steuerfinanziert) gutgeschrieben Anpassungen an übergeordnete Gesetzgebung Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten Erwägungen Das bisherige Reglement hat sich in weiten Teilen bewährt und ausser der Auflösung des Fonds bzw. der Zweckbestimmung der Gebührenerträge, soll im Grundsatz an den bisherigen Bestimmungen festgehalten werden. Es erfolgen lediglich Anpassungen an die übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen sowie an die aktuellen Gegebenheiten. Auf eine synoptische Darstellung wird verzichtet, da der Aufbau des neuen Reglements aufgrund neuer, vom Kanton genehmigter Vorlagen gegenüber dem Bisherigen stark verändert ist. Gebühren Im bisherigen Reglement ist die monatliche Gebühr von CHF für das nächtliche Dauerparkieren festgeschrieben, der Gemeinderat war jedoch ermächtigt die Gebühren in eigener Kompetenz zu erhöhen, wovon er aber nie Gebrauch gemacht hat. Im neuen Reglement wird die ordentliche Gebühr nicht mehr festgelegt, hingegen ist der Gemeinderat in der Festlegung der Gebühr nicht mehr frei, sondern darf die Gebühr auf maximal CHF erhöhen. Der Gemeinderat wird die monatliche Gebühr für das nächtliche Dauerparkieren neu in der Gebührenverordnung der Gemeinde festlegen. Die Gebühr wird unverändert CHF pro Monat betragen. Vorprüfung des Kantons Das Reglement wurde der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft zur rechtlichen Vorprüfung eingereicht und für in Ordnung befunden. Inkraftsetzung Die Inkraftsetzung des neuen Reglements über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund ist auf den 1. Januar 2015 geplant und ersetzt das bisherige Reglement vom 15. Juni Information der Stimmberechtigten Zur Vorbereitung der Stimmberechtigten und für die Beratung im Rahmen der Einwohnergemeindeversammlung ist das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vorgängig auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Ebenfalls ist ein Link auf der Homepage aufgeschaltet. 26

28 Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung: 1. Den Fonds für die Schaffung von Parkplätzen per 31. Dezember 2014 aufzulösen und den Saldo (Stand : 565'756.30) dem Eigenkapitel der Einwohnergemeinde zu übertragen. 2. Das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund zu genehmigen. 8. Jahresbericht Geschäftsprüfungskommission 2013/2014 Aufgaben Die Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission sind im Gesetz über die Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) in 102 geregelt und umfassen: Prüfung der Tätigkeit aller Gemeindebehörden und der Gemeindeangestellten Prüfung der Tätigkeit der interkommunalen Amtsstellen, Kommissionen und Behörden, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sowie die Tätigkeit derer Angestellter Prüfung, ob die Rechtsnormen generell richtig angewendet und die Gemeindeversammlungsbeschlüsse vollzogen worden sind. Gemeinderat Im Gespräch mit Gemeindepräsident Roger Matter wurden folgende Themen erörtert: R. Matter stellt in einigen Abteilungen eine gewisse Missstimmung fest und die traditionellen Mechanismen vertragen sich bei einigen nur schlecht mit der Dynamik des neuen Gemeinderats, was zu grösseren Personalfluktuationen geführt hat. Es werden neu jährlich Mitarbeitergespräche mit dem gesamten Personal geführt und im Juni 2014 fand ein Führungs-Workshop mit der GL und dem Kader statt. Der Austritt aus der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) wurde von der Sozialhilfebehörde gefällt und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Beim Rückbau der Rheinstrasse ist noch eine IG Rheinstrasse tätig, die Zuständigkeit liegt aber beim Kanton, deshalb wartet der GR noch ab. Auf den erfolgte die Umstellung auf HRM2, was zusätzlichen Aufwand mit sich brachte. Die Vorsorgekommission ist intensiv damit beschäftigt, eine Lösung für die neue Pensionskasse zu finden. Umweltschutz, Entsorgung, öffentlicher Verkehr, Wald, Friedhof (Carine Hugenschmidt- Wüst) Für den Umweltschutz besteht ein Pflichtenheft der Naturschutzkommission, zusätzlich fällt die Bachreinigung in dieses Departement. Gravierende Probleme mit Umweltsündern sind in der letzten Zeit keine zu erwähnen. 27

29 Die Gas- und Feuerungskontrolle wird mit dem externen Kontrolleur Hr. Vogel abgesprochen. Die Daten der Entsorgung von Hauskehricht, Altpapier und Glas werden von der Gemeinde statistisch erfasst. Ein Unterflursammelsystem für Hauskehricht dürfte aus Kostengründen kein Thema sein. Eine Kartonsammlung findet nicht jeden Monat statt wie in anderen Gemeinden, dies weil seitens der Bevölkerung kein Bedarf dafür besteht. Die ÖV-Kommission befasst sich momentan mit der Optimierung der Buslinie 75 mit Direktanschluss an Liestal, dem Busbahnhof und dem Umbau des Bahnhofgebäudes. Für das Bahnhofareal besteht ein alter Vertrag zwischen den Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf, der einen Kostenteiler von 50: 50 bei Investitionskosten vorsieht, was aber nicht im Sinne unserer Gemeinde sein kann. Zudem ist Füllinsdorf zu keiner Zeit von Frenkendorf an Planungssitzungen eingeladen worden. Die Waldfläche von 131,6 ha ist konstant geblieben und gehört zu einem grossen Teil der Bürgergemeinde, davon entfallen 3,7 ha auf die Deponie Elbisgraben. Zwischen den 5 Gemeinden Füllinsdorf, Arisdorf, Giebenach, Augst und Hersberg besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Förster, der Anteil von Füllinsdorf beträgt 24%, was im Jahr 2013 CHF entsprach. Seniorenzentrum Schönthal Die Fragestunde zum APH fand gemeinsam mit der GPK Frenkendorf am 20. November 2013 in der Gemeindeverwaltung Füllinsdorf statt. Die 2 GPKs waren vollzählig anwesend; für das APH waren der Präsident des Stiftungsrates, René Gröflin, und Frau Margrit Felix, Pflegedienstleiterin und Heimleiterin a.i. anwesend. Ein zentraler Auslöser der Befragung war die Entlassung des langjährigen Leiters im März Nach 22 Jahren hat das Alters- und Pflegeheim seinen Namen gewechselt und heisst seit dem 1. Oktober 2013 Seniorenzentrum Schönthal. Die GPK wollte unter anderem Auskunft über folgende Themen: Organisation: Die Heimleitung wird durch den Stiftungsrat beaufsichtigt; dieser wiederum durch die kantonale Stiftungsaufsicht. Es konnte dargelegt werden, dass der Stiftungsrat seine Aufgaben effektiv wahrnimmt und die Zusammenarbeit mit der Heimleitung gut funktioniert. Entlassung des Heimleiters: Die Entlassung des langjährigen Heimleiters zeichnete sich schon länger ab; schlussendlich wurde getreu den gesetzlichen Vorgaben gekündigt. Da solche Kündigungen natürlich auch stark mit Emotionen verbunden sind, wurde das Ganze sorgfältig vorbereitet und versucht, den entlassenen Heimleiter soweit möglich zu unterstützen. Es konnte plausibel dargelegt werden, dass die Entlassung rechtlich einwandfrei abgelaufen ist und versucht wurde, auch die «menschliche» Ebene so gut wie möglich zu berücksichtigen. Finanzen: Die Vorgaben konnten diesbezüglich in der Vergangenheit regelmässig nicht eingehalten werden; der Stiftungsrat wird darauf auch in Zukunft sein besonderes Augenmerk richten. Öffentlichkeitsarbeit: Zum Zeitpunkt der Befragung waren auf der Internetseite nur äusserst knappe Informationen zum Seniorenzentrum zu finden; ein Organigramm fehlte komplett, was für eine öffentliche Institution doch zu bemängeln ist. Es wurde aber erläutert, dass eine neue Homepage im Aufbau ist. Mit Stand Mai 2014 verfügt das Seniorenzentrum über einen guten attraktiven Internetauftritt, der die wichtigen Infos enthält inkl. Infos zum Ausbauprojekt. 28

30 Da das Seniorenzentrum keine Institution der Gemeinde ist, hat die GPK eigentlich nicht die Aufgabe und Kompetenz eine Geschäftsprüfung beim Seniorenzentrum durchzuführen, diese Aufgabe liegt bei der kantonalen Stiftungsaufsicht. Die kantonale Stiftungsaufsicht hat allerdings nicht genügend Kapazitäten eine effektive Aufsicht / Kontrolle über den Stiftungsrat auszuüben, die Gemeinderäte haben deshalb im Stiftungsrat insbesondere auch die Aufgabe auf die korrekte Abwicklung aller Geschäfte ihre Aufmerksamkeit zu richten. Die GPK wird sich unter den gegebenen Umständen vorbehalten, weitere Befragungen im Zusammenhang mit dem Seniorenzentrum Schönthal durchzuführen. Verwaltung (Stefan Walthard Finanzverwalter) Mit HRM2 ist das Budget umgesetzt, die Anlagebuchhaltung muss noch eingeführt werden. Alle involvierten Mitarbeiter können mit dem neuen System arbeiten, ein Feinschliff wird aber noch nötig sein. GR M. Langel arbeitet beruflich mit dem gleichen System, was die fachliche Kommunikation sehr vereinfacht. Mit Vanessa Jost konnte eine junge und motivierte Vertreterin für S. Walthard eingestellt werden. Die Steuerabschreibungen der Gemeinde Füllinsdorf bewegen sich glücklicherweise unter 1%, wahrscheinlich auf den pragmatischen Umgang mit Ratenzahlungen zurückzuführen. Die Zusammenarbeit mit GV K. Sidler ist sehr gut und gemäss dem neuen Geschäftsleitungsmodell treffen sich die Geschäftsleitung und der Gemeindepräsident jeden Freitag um aktuelle Themen und Gemeinderatsgeschäfte zu besprechen. Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung Die Geschäftsprüfungskommission hat die Durchführung und den Vollzug der Gemeindeversammlungsbeschlüsse geprüft und für richtig befunden. Es liegen keine Beanstandungen oder Einwände vor. Die GPK dankt den Mitgliedern von Behörden und Kommissionen sowie allen Mitarbeitenden der Gemeinde für ihren Einsatz ganz herzlich. Antrag Die GPK beantragt der Gemeindeversammlung diesen Bericht in zustimmendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen. Füllinsdorf, 11. Juli 2014 Die Geschäftsprüfungskommission: Thomas Pfirter, Präsident Urs Roth, Aktuar Ernst Brun Hansjörg Oberer Tobias Dieffenbach 29

31 Heb Sorg zur Umwält! Nächste gebührenfreie Karton-Abfuhr am Freitag, 21. November 2014 Es dürfen keine Waschmittel-Verpackungen mitgegeben werden (Gefahr von Waschmittel-Rückständen). 30

32 Heb Sorg zur Umwält! Der nächste Häckseldienst findet statt am Dienstag, 2. Dezember Es ist nicht erforderlich, dass die Eigentümer/innen anwesend sind. Das Material muss bis Uhr geschichtet am Strassenrand (Vorplatz, Ga ra ge einfahrt) für das Häckselfahrzeug gut zugänglich bereitgestellt werden. Das Häckselgut kann in bereitgestellte Behälter abgefüllt wer den. Material: Es kann nur Baum- und Strauchschnitt gehäckselt werden (keine Cotoneaster, Bodendecker usw.) Es darf keine Metallteile, Steine oder Erdreich enthalten. Der Astdurchmesser darf max. 15 cm betragen. Der Häckseldienst ist während 10 Minuten (bei Überbauungen 30 Minuten) gratis. Schriftliche Anmeldung mit untenstehendem Talon bis spätes tens Mittwoch, 26. November 2014, an die Gemeinde verwaltung, Mittel dorf strasse 4, 4414 Füllinsdorf. Bitte halten Sie diesen Termin ein; nachträgliche Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden! Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Häckseldienst sollte die Firma Kym am Dienstag mit den Arbeiten nicht fertig werden jeweils am Mittwoch fortgesetzt wird. Anmeldung für den Häckseldienst vom Dienstag, 2. Dezember 2014 Name: Vorname: Adresse: Telefon privat: Geschäft: Standort Grünzeug: Ich habe ca. m 3 loses Astmaterial. Unterschrift: Einreichen bis Mittwoch, 26. November

33 November 2014 Gemeindebibliothek Füllinsdorf Öffnungszeiten: Dienstag 9 11 Uhr und Uhr Mittwoch, Donnerstag, Freitag Uhr Samstag Uhr 32

34 Parteien Sozialdemokratische Partei Frenkendorf-Füllinsdorf Parolen für die Abstimmungen vom 30. November 2014 Eidgenössische Abstimmungen: JA zur Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuerbesteuerung)» NEIN zur Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» (Ecopop-Initiative) NEIN zur Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold (Gold Initiative)» Kommunale Abstimmung: JA zur Bestätigung des Beschlusses der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. April 2014, betreffend der Neuorganisation der Schule Festlegung Schuleinzugsgebiet. 33

35 Vereine FRAUENVEREIN Schenken Sie Ihren Lieben entlastende Momente Mit einem Gutschein der Spitex à la carte schenken Sie Betreuungs-Stunden nach individuellem Bedürfnis. Spitex à la carte, Gerberstrasse 3, 4410 Liestal, Tel , Familienzentrum Treffpunkt Frenkendorf/ Füllinsdorf Bahnhofstrasse 16, 4402 Frenkendorf, Tel / Cafeteria offen: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr In den Schulferien bleibt das FAZ geschlossen! Figurentheater Tokkel-Bühne Silvia und Christoph Bosshard-Zimmermann «Kasper und die verzauberte Erdbeeri» Ein Kasperlispiel für alle von 4 99 Jahren Datum: Mittwoch, 19. November 2014 Ort: Aula der Schule Egg, Frenkendorf Aufführungen: und Uhr Eintritt: Fr. 8. pro Person Vorverkauf: Ab Montag, 3. November 2014, im Familienzentrum Treffpunkt, Bahnhofstasse 16, Frenkendorf, im Volg-Laden Frenkendorf, oder Reservation unter info@faz-treffpunkt.ch Tageskasse ab Uhr Organisation: Familienzentrum Treffpunkt, Frenkendorf/ Füllinsdorf, Telefon Sponsoren: Ökumenisches Familienprogramm Frenkendorf/Füllinsdorf Stiftung Gemeindestube Frenkendorf/Füllinsdorf 4414 FÜLLINSDORF Der Vorstand des Frauenvereins Füllinsdorf sucht Dich als Kollegin. Wir sind ein aufgestelltes Team und suchen eine neue Kollegin als Ersatz für ein langjähriges Vorstandsmitglied. Hast Du Freude an Teamarbeit, Mithilfe beim Organisieren von verschiedenen Anlässen wie Bastelnachmittage für Kinder/Erwachsene, Reisen etc. Dann würden wir uns auf eine Zusammenarbeit mit Dir freuen. Für weitere Infos melde Dich bei: Liliane Kern, Präsidentin Telefon oder liliane.kern@outlook.com KONZERT IN DER KIRCHE Vor zwei Jahren begannen wir unsere Konzerte unter das Motto eines Elementes zu stellen. «Wasser» und «Feuer» durften wir Ihnen präsentieren, lassen Sie sich jetzt überraschen, wie vielfältig wir unser neues Motto «Erde» musikalisch beschreiben. Auch dieses Jahr werden wir einen Gastsolisten präsentieren und freuen uns auf den Auftritt von Jean-Claude Forestier. Als 13-Jähriger erlernte er zunächst autodidaktisch das Vibraphon-Spiel. Seine musikalische Ausbildung erhielt er in Basel und Strassbourg und trat danach ins Schlagzeugregister des Basler Sinfonieorchesters ein. Kurz danach holte Paul Sacher unseren Gastsolisten in den Vorstand des Basler Kammerorchesters und verschiedene Kom- 34

36 positionen sind aus dieser Zusammenarbeit für ihn entstanden. Auch auf dem Jazzsektor gilt Jean-Claude Forestier als brillanter und stilsicherer Könner und eine tiefe Freundschaft verband ihn mit Lionel Hampton. Im ersten Konzertteil unterhält Sie unser musikalischer Nachwuchs. Wir freuen uns auf den Auftritt der Jugend Brass Band Früh-Frech unter der musikalischen Leitung von Roland Schaub und ihren Besuch am Sonntagabend, 23. November 2014, um Uhr in der reformierten Kirche Füllinsdorf. Brass Band Musikgesellschaft Füllinsdorf bei uns gibt es immer was Gutes zu hören Nach einer aktiven Sommersaison mit regem Spielbetrieb, Turnieren und Clubanlässen sind wir bereits bei der Planung und Vorbereitung des kommenden Vereinsjahres, der 36. Spielsaison unsers Clubs. So werden zur Zeit die Plätze 1 3 einer Gesamtsanierung unterzogen, ausgeführt durch eine Spezialfirma, damit der Spielbetrieb im Frühjahr 2015 auf tadellosen Courts aufgenommen werden kann. Um den Ansprüchen der Mitglieder nach einem aktiven Clubleben mit kulinarischem Angebot nachzukommen, suchen wir zudem für unser Clubrestaurant Pächter oder Pächterin (im Nebenamt) ab Januar 2015 oder nach Vereinbarung Geeignete Interessenten kontaktieren bitte Thomas Waldmeier, Telefon E.Mail: thomas.waldmeier@casatonelly.ch Tennisclub Füllinsdorf Bruno Lingeri, Präsident Tennisclub Füllinsdorf FÜNFLIBERVEREIN FÜLLINSDORF Im Dezember 2014 geht die fünfjährige Sparperiode zu Ende. Einladung zur Generalversammlung und Auszahlung der 15. Sparperiode von Freitag, 19. Dezember 2014, Uhr im Schulhaus Dorf, Turnhalle Musik/Vereinszimmer, Schulstrasse Traktanden: 1. Begrüssung 2. Protokoll der Generalversammlung vom 18. Dezember Bericht des Präsidenten 4. Rechnung und Revisorenbericht 5. Auflösung Fünfliberverein Füllinsdorf oder Beschlussfassung für eine neue Sparperiode Statuten 7. Entschädigung des Kassiers 8. Wahl des Vorstandes und der Revisoren 9. Verschiedenes Damit die Abrechnung rechtzeitig erstellt werden kann bitten wir Sie, Ihre restlichen Beiträge bis spätestens 20. November 2014 einzubezahlen. Mitglieder mit Daueraufträgen sind gebeten, Ihre Bank/Post entsprechend zu benachrichtigen. Bei Unklarheiten bitten wir Sie unser Kassier, Herrn Heinz Ritter, Telefon zu kontaktieren. Wichtig! Sollten Sie Interesse als Kassier/in, Vorstandsmitglied oder Revisor/in haben, melden Sie sich umgehend bei Peter Martin, Telefon oder Heinz Ritter, Telefon Wir freuen uns, wenn eine Nachfolgeregelung gefunden wird. Können wir die Vakanzen nicht besetzen, sind wir gezwungen den Fünfliberverein Füllinsdorf aufzuheben. Für Sparer die weiterhin dem Fünfliber- Vereinen Baselland treu bleiben wollen bestehen folgende Möglichkeiten. >> 35

37 Mögliche Beitrittserklärung für eine neue Sparperiode 1. Der Fünfliberverein Buckten beginnt ab 1. Januar 2015 eine neue Sparperiode. Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Der Präsident, Herrn Rudolf Heckendorn, Tel , heck oder die Kassierin, Christine Gysin, Tel , 2. Der Fünfliberverein Frenkendorf beginnt ab 1. Januar 2017 eine neue Sparperiode. Sie haben die Gelegenheit, im Dezember 2016 mit dieser Sparperiode neu zu starten. Für Fragen steht Ihnen gerne der Präsident vom Fünfliberverein Frenkendorf,Dominik Egger, Tel , zur Verfügung. Fünfliberverein Füllinsdorf Natur- und Vogelschutzverein Füllinsdorf Der Vorstand Chumm go luege und mach mit! NISTKASTENKONTROLLE Der Schutz unserer heimischen Vogelwelt gehört zu den vorrangigsten Aufgaben des Vereins. Zur Verbesserung des Brutplatzangebots unterhalten wir künstliche Nisthöhlen im Füllinsdörfer Wald. Sie erfordern intensive Betreuung durch Kontrolle und Reinigung. Dieser praktizierte Vogelschutz trägt zur Erhaltung des Gleichgewichtes des Waldes bei, da unsere Singvögel als eifrige Vertilger von Schadinsekten gelten. So bringen Sie Ihren Kindern die Natur näher! Die zeitlich nicht genau festgelegten Kontrolltage im November/Dezember sind besonders für Familien mit Kindern sehr aufschlussreich und werden mit vielfältigen Naturbeobachtungen belohnt, da nach dem Öffnen der Nistkästen die verschiedenen Bewohner anhand des Nistmaterials bestimmt werden können. Auf Wunsch reservieren wir gerne den Mittwochnachmittag oder Samstag für Ihre Teilnahme. Bitte melden Sie sich bei Max Ballmer Telefon Wir sind auch anwesend am Weihnachtsmarkt, Samstag, 6. Dezember. An unserem Stand können Sie Nistkästen und Insektenhotels ansehen und bestellen sowie Informationen über den Natur- und Vogelschutzverein erhalten. Mit freundlichen Grüssen Der Vorstand Besuchen Sie auch unsere Homepage: für weitere Informationen. Herbstkonzert des Kammerchors Munzach in Füllinsdorf und Liestal Marienbilder In tiefer Freundschaft und höchster Anerkennung für das künstlerische Schaffen des Anderen standen die beiden grossen Komponisten Joseph Haydn und Wolfgang Amadeus Mozart sich zu ihren Lebzeiten gegenüber und sollen sich auch in unserem Programm die Hand reichen. Einstimmend eröffnen wir mit dem «Kyrie» KV 90 von Mozart. Das frühe «Salve Regina» (Lobgesang auf die milde, gütige Maria) von Haydn, noch ganz in der Sprache seiner barocken Lehrer, schenkt uns das erste zarte und doch virtuose Marienbild. Einschneidend schiebt sich das überaus kräftige und alttestamentlich-brachiale «Dixit» (von Mozart in seiner frühen Zeit in Salzburg komponiert), der Königspsalm Davids mit messianischem Gehalt, dazwischen und erinnert noch einmal an die Beschreibungen der rohen Gangart in der Zeit vor Jesus Christus. In diesen Werken ist beiden Komponisten in ihrer jeweiligen Eigenart eine bildhafte und affektreiche Ausdeutung der Textvor- 36

38 lagen mit den Prinzipien der barocken Rhetorik gelungen. Das Thema der Maria wieder aufgreifend erklingt anschliessend das zweite «Salve Regina» von Haydn. Jetzt aber musikalisch in ein neues Gewand gebracht, lässt diese Vertonung den reiferen Haydn, der schon zu seiner stilbildenden Sprache gefunden hat, erkennen. Abschliessend ergreift Maria selbst das Wort und wendet sich mit Mozarts «Magnificat» speziell den Geringen, Machtlosen und Hungernden zu. Aber wie tut sie das? Dietrich Bonhoeffer sagt dazu folgendes: «Dieses Lied der Maria ist das leidenschaftlichste, wildeste, ja man möchte fast sagen revolutionärste Adventslied, das je gesungen wurde. Es ist nicht die sanfte, zärtliche, verträumte Maria, wie wir sie auf Bildern sehen, sondern es ist die leidenschaftliche, hingerissene, stolze, begeisterte Maria, die hier spricht... ein hartes, starkes, unerbittliches Lied von stürzenden Thronen und gedemütigten Herren dieser Welt, von Gottes Gewalt und von der Menschen Ohnmacht.» Folgende Werke kommen zur Aufführung: Joseph Haydn Salve Regina in g-moll (XXIIIb:2) Joseph Haydn Salve Regina in E-Dur (XXIIIb:1) W.A. Mozart Kyrie in d-moll (KV 90) W.A. Mozart Dixit et Magnificat (KV 193) Die Gesamtleitung hat Jakob Bergsma. Als SolisteInnen treten auf: Perrine Devillers (Sopran), Lisa Weiss (Alt), Florian Glaus (Tenor) und Csongor Szanto (Bass). Ein Ad-hoc-Ensemble bereichert und begleitet unser Konzert. Die Konzerte finden statt am: Samstag, 22. November 2014, Uhr in der reformierten Kirche in Füllinsdorf und Sonntag 23. November 2014, Uhr in der Katholischen Kirche in Liestal. Der Kammerchor Munzach freut sich auf ein zahlreiches Publikum! J.B./W.L. Referendumskomitee: Stimmen Sie NEIN zur geplanten Schul- Neuorganisation! Füllinsdorf soll eine finanziell gesunde und attraktive Gemeinde bleiben. Die unglaubliche Zahl von 523 Einwohner unterstützt unser Referendum, welches sich gegen die Neu-Organisation der Schule wehrt. Auch bereits die «IG für starke Quartierschulen» konnte 351 Unterschriften für ihr Anliegen der Quartierschulen gewinnen. Wir sind der Überzeugung, dass sich eine Neu-Organisation für Füllinsdorf stark negativ auswirken wird. Die Argumente und Vorgehensweise der Gemeinde (Gemeinderat und Ortsschulrat) zum Thema «Neuorganisation Schule» werfen viele Fragen auf. Stimmen Sie jetzt ab und legen Sie ein NEIN in die Urne. Unsere Argumente sind: NEIN, weil das Projekt in unseren Augen unausgereift und die Gemeinde immer neue, kostenpflichtige Korrekturen und Anpassungen vornehmen muss. Jetzt spricht sie auch noch von Verkehrsregelung. NEIN, weil die finanziellen Kostenfolgen und Mehrkosten uns immer noch nicht bekannt sind! NEIN, weil wir kein Umkrempeln von unserem bewährten Ortsschulsystem unterstützen. NEIN, weil die Schulwege für Kleinkinder im heutigen Strassenverkehr gefährlicher und unzumutbar würden. Stellen Sie sich vor, dass jeden Morgen und Mittag vom Trülliweg zwischen (oder mehr) Kinder gleichzeitig stehen werden! Die Unfallgefahr ist enorm und unverantwortbar; unsere Behörden gehen dieses Risiko ein. NEIN, weil Familien und deren Kinder nicht zusätzlich mit zu langen, gefährlicheren Schulwegen und Zeitknappheit gestresst werden sollen. NEIN, weil uns die jährlich wiederkehrende Mehrkosten zu hoch sind und 37

39 nicht zu vergleichen sind mit ein paar kleineren Neuanschaffungen für Schulklassen. NEIN, weil wir keinen Mehr-Verkehr und keine Elterntaxis im ganzen Dorf haben wollen, geschweige vom Schulbus-Trassee und den Bushaltestellen auf den Anwohnerstrassen. NEIN, weil Integration bereits stattfindet und die Klassen in beiden Schulhäusern gut durchmischt sind. NEIN, weil vor mehreren Jahren ein solch ehrgeiziges Projekt folgerichtig abgebrochen wurde. NEIN, weil wir die Standortattraktivität verbessern und nicht verschlechtern wollen. Die Quartierschulen sind ein wichtiges Entscheidungskriterium für zuziehende Familien. Nachdem wir mit der A22 ein grosses Geschenk erhalten haben, sollten wir den gewonnenen Pluspunkt nicht durch eine Fehlentscheidung verspielen. NEIN, weil bereits heute viele Gemeinden erkennen, dass ihre Schul-Neuorganisationen viel zu teuer werden und in die Millionen gehen. Wir glauben, dass mit dem Quartierprinzip günstige Alternativen möglich sind. Wieso stellt uns die Gemeinde nicht alle Varianten vor? NEIN, weil die Stimmbürger auch in Zukunft das letzte Wort haben sollen. Mit einem Nein verhindern wir, dass die Einwohnerschaft sämtliche Mittel aus der Hand gibt und die Entscheidungsbefugnis in Zukunft nicht nur noch bei den Behörden liegen würde. Würde die Neu- Organisation angenommen, müssen wir künftig mit allen Konsequenzen leben: Mehrverkehr durch den teuren Schulbus und die Elterntaxis, ein teurer Mittagstisch, möglicherweise höhere Steuern, alleine schon durch die neuen, jährlich wiederkehrenden Kosten, zusätzlichem Stress für Jungfamilien etc. Uns ist bis heute nicht klar, wieso man für eine solch simple Anpassung bereit ist, so viel aufs Spiel zu setzen. Die Gemeinde kann oder will immer noch nicht über die detaillierten Varianten (und deren Kostenfolgen) informieren, was uns bei solch weitreichenden Entscheidungen doch befremdet. Diese ungewisse Zukunft hinterlässt ein grosses Unbehagen und schon deshalb können wir der Schulreform nicht zustimmen. Was wir wollen ist ganz einfach: Die durch Harmos geforderte neue 6. Klasse wird in jedem Schulhaus eingeführt und dabei bleiben die bewährten Ortsschulen in der Nähe unserer Kinder und Familien zu bisherigen, überschaubaren Kosten. Unter dem sympathisch tönenden Argument «ein Dorf ein Schuleinzugsgebiet» der Befürworter der Neuorganisation verstecken sich Folgerungen, die wir konsequent ablehnen. Wir wollen keine unnötigen Experimente mit allen kleineren Schülern vom unteren Dorfteil, die ins obere Schulhaus und allen Grösseren vom oberen Dorfteil, die ins unteren Schulhaus gehen müssten, komplett unabhängig vom Wohnort der Kinder, um eine eigentlich simple Erweiterung unserer Schule auf die 6. Klasse hinzukriegen. Platz ist an beiden Orten genügend vorhanden! Die Gemeindeexponenten wollen uns die von ihnen so gepriesene Schulreform als fortschrittlich verkaufen. Waren die bisherigen Schullektionen und das Schulangebot denn so schlecht und unprofessionell? Wir haben nie davon gehört und unsere Kinder schneiden im Kantonsdurchschnitt überdurchschnittlich gut ab. Wollen wir dies aufs Spiel setzen? Wir sagen ganz klar NEIN. Zu viele stichfeste Argumente sprechen gegen die Schul-Neuorganisation. Deshalb bitten wir Sie, ein NEIN an der Urne einzulegen! Das Referendumskomitee D. Beurret R. Bischof P. Moosmann 38

40 Kirchliche Mitteilungen Reformierte Kirche Frenkendorf-Füllinsdorf Sekretariat: Dienstag Freitag Uhr Andrea Bretschneider Tel KGH Schönthal, Füllinsdorf Fax Pfr. Joel Keller Tel Pfr. Andrea Kutzarow Tel Pfr. Peter Leuenberger Tel Katja Meier, Tel Jugendbeauftragte Amrei Ebinger, Tel Sigristin Frenkendorf Hella Raff, Tel Sigristin Füllinsdorf Sonntag, 16. November 2014 SONNTAGSGOTTESDIENSTE Uhr, Kirche Frenkendorf Uhr, Kirche Füllinsdorf Pfarrer Joel Keller Kollekte zugunsten Mission 21 Amtswoche: Pfr. Peter Leuenberger Sonntag, 23. November 2014 Ewigkeitssonntag, beide Gottesdienste beginnen um Uhr Uhr, Kirche Frenkendorf, Pfarrerin Andrea Kutzarow und Severine Schmid, Harfe Uhr, Kirche Füllinsdorf, Pfarrer Peter Leuenberger Kollekte zugunsten Theodora Amtswoche: Pfrn. Andrea Kutzarow KINDERGOTTESDIENSTE MIT ZVIERI 14., 21. und 28. November In Füllinsdorf: Von Uhr im UG der Kirche, Andrea Kutzarow In Frenkendorf: Von Uhr in der Kirche, Barbara Jansen Sonntagsschule Frenkendorf-Füllinsdorf für 4- bis 10-jährige Kinder Sonntag, 16. und 23. November, bis Uhr, Unterrichtsraum Kirche Füllinsdorf Mit Laila Dannenhauer und Anina Fässler. GOTTENSDIENST ZUM EWIGKEITSSONNTAG, 23. November, um Uhr Im Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag wollen wir unsere Tränen gemeinsam vor Gott bringen. Wir wollen uns trösten lassen und ermutigen, miteinander und durcheinander. Wir wollen unsere Trauer teilen und unserer Verstorbenen gedenken. Sie sind und bleiben wichtig in unserem Leben. So werden wir in beiden Kirchen für jeden Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres eine Kerze anzünden. Wir werden die Namen aller hören, die uns in Gottes Ewigkeit vorausgegangen sind. Und wir werden daran festhalten, dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Wir glauben über das Leben hinaus ans Leben. Wir freuen uns, wenn Sie an diesem Morgen bei uns sein können. Wenn Sie nicht teilnehmen können oder mögen, werden wir in der Fürbitte dennoch mit Ihnen verbunden sein. Pfarrerin Andrea Kutzarow und Pfarrer Peter Leuenberger 39

41 Bericht aus der Kirchenpflege Der Herbst neigt sich schon langsam wieder in Richtung Winter. Auf die Kirchgemeinde kommt im Jahresturnus wieder eine intensive Zeit zu. Auch in der Kirchenpflege läuft zurzeit einiges. An der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 3. September wurde die Schaffung einer unbefristeten 50%-Pfarrstelle ab neuem Jahr beschlossen. Vorderhand bleibt jedoch Pfr. Joel Keller unserer Kirchgemeinde noch etwas erhalten. Aufgrund der anderweitigen Belastung konnte die an der Kirchgemeindeversammlung eingesetzte Pfarrwahlkommission noch nicht tagen. Sie wird jedoch in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Positives gibt es zu berichten in Bezug auf die Finanzkommission. Nach dem Rücktritt deren Präsidenten Heinz Ebinger konnte nun ein Nachfolger gefunden werden. Neuer Präsident der Finanzkommission ist Raphael Meister aus Frenkendorf. Die Kirchenpflege bedankt sich bei ihm für seine Bereitschaft und wünscht ihm viel Erfolg und Befriedigung in seinem Amt. Neu in der Finanzkommission ist zudem auch Anita Renggli aus Füllinsdorf. Auch auf ihre Mitarbeit freut sich die Kirchenpflege sehr. Noch nicht fündig geworden ist die Kirchenpflege bei der Suche nach einer Nachfolge für den zurücktretenden Theo Haug in Kirchenpflege und Synode. Doch die Kirchenpflege setzt ihre Bemühungen fort. Die Kirchenpflege wünscht den Kirchgemeindemitgliedern einen schönen Rest des Herbsts und danach besinnliche Feiertage. Für die Kirchenpflege Hanspeter Thommen, Präsident Mittagsclub Dienstag, 18. & 25. November, Uhr UG Kirche Füllinsdorf Donnerstag, 20. & 27. November, Uhr KGH, Kirchacker, Frenkendorf WEITERE ANLÄSSE Kleine Montagswanderung: 1. Dezember Fast schon ist es Tradition, dass die letzte Wanderung des Jahres in einem unserer Dörfer endet. Abfahrt um Uhr mit Bus 78 vom Bahnhof Frenkendorf-Füllinsdorf nach Liestal-Munzach (1 Zone). Wer mag, kann auch zu Fuss nach Munzach, Abmarsch dort Uhr. Wir wandern das Röserntal hinauf, über Goldbrunnen Bad Schauenburg Rosenberg Adlerhof zum Restaurant «Wilder Mann» in Frenkendorf, wo uns das Zvieri erwartet. Weglänge ca. 7 km, Anstieg 140m (sanft), leichter Abstieg 150m, Wanderzeit ca. 2 2½ Stdn. Auch diejenigen, die früher mitwanderten, heute aber nicht mehr mögen, sind herzlich eingeladen zum Zvieri in den «Wilden Mann» zu kommen, die Wanderer werden ca. um Uhr dort sein. Auf Ihre/Deine Teilnahme freuen sich Peter Leuenberger und Theo Haug. Nächste Wanderung: Montag, 5. Januar 2015 Teenagertreff Montag, 17. November, bis Uhr im Elefantehuus Füllinsdorf. Der explosive Treff für 12- bis 15-jährige Teenager aus Frenkendorf und Füllinsdorf mit Katja Maier Zum nächsten Cevi-Nachmittag bist du herzlich eingeladen. Wir treffen uns am Samstag, 22. November Den Treffpunktort und weitere Infos findest du unter Bis zum nächsten Samstag, Katja und Alex AMTSHANDLUNGEN Trauung Rahel und Pascal Nieth, in der Kirche Frenkendorf 40

42 Gott liess den Sturm zur leichten Brise werden, und die tobenden Wellen legten sich. Da wurde ihnen wieder leicht ums Herz und er brachte sie zum ersehnten Hafen. Psalm 107, 29 und 30 Bestattung Herr Hugo Imhof, Füllinsdorf Redet untereinander in Psalmen und Lobgesängen und geistlichen Liedern, singet und spielet dem Herrn in eurem Herzen. Epheser 5,12 Gemeinsame Mitteilungen Ökumenische Gottesdienste im Seniorenzentrum Schönthal Mittwoch, 19. November, Uhr (Andrea Kutzarow) Mittwoch, 26. November, Uhr (Stephan Gassler) Ökumenisches Familienprogramm Weihnachtspäckliaktion von Heks Herzlichen Dank an die vielen Relischülerinnen und Relischülern, die auch in diesem Jahr wieder an der Weihnachtspäckliaktion mitgemacht haben. Wir freuen uns, dass wir mit 83 Päckli bedürftigen Kindern in Portugal und Rumänien eine Freude bereiten können. Christine Jansen GESCHICHTEN UND MUSIK ZUM 1. ADVENT Für Erwachsene und Kinder ab Schulalter Sonntag, 30. November, Uhr in der ref. Kirche Füllinsdorf Wir laden ein zu einer adventlichen Zusammenkunft. Paul Strahm erzählt Geschichten und das Ensemble «La Piccola Volta» spielt unter der Leitung von Jürgen Hübscher Musik auf verschiedenen Zupfinstrumenten. Das Programm enthält musikalisch und textlich Besinnliches, Wildes, Lustiges, Weises, Absurdes und Rührendes. Mit Paul Strahm, Erzähler, und dem Ensemble La Piccola Volta, Musik Kasperlitheater: «Kasper und die verzauberte Erdbeeri» Mittwoch, 19. November, um und Uhr in der Aula der Primarschule Egg, Frenkendorf. Entritt Fr. 8. pro Person. Eintritt frei, Kollekte Eine Veranstaltung des ökumenischen Familienprogramms 41

43 Katholische Pfarrei Frenkendorf-Füllinsdorf Sekretariat: Dienstag Freitag Uhr Claudia Fux Tel Fax/ Seelsorgeteam: Peter Bernd, Gemeindeleiter und Pfarrer Tel Maria Klemm Tel./Fax Claudia Christen Tel Stefanie Huber Tel Sprechstunden: nach Vereinbarung Sozialfonds: PC AGENDA Sonntag, 16. November Eucharistie Kollekte: Aufgaben Bistum Dienstag, 18. November AG Eine Welt Strategiesitzung Mittwoch, 19. November Dekanatsversammlung in Liestal Ökumen. Gottesdienst im SZS Probe Projektchor für Weihnachten Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 20. November Abfahrt am Bahnhof Frenkendorf zum Frauenabend in Binningen mit Kerstin Rödiger Freitag, 21. November Kinderfeier (bis Uhr) Samstag, 22. November Taufe von Ilaria Paone Sonntag, 23. November Wortgottesdienst Kollekte: Universität Fribourg Dienstag, 25. November Treffen der PK-Synodalen in Aesch Probe Projektchor für Weihnachten Mittwoch, 26. November Eucharistie; Morgenkaffee Teamsitzung Aktion Kranzen (bis Uhr) Pastoralkonferenz in Aesch Pfarreiratssitzung im Pfarrhaus Donnerstag, 27. November Aktion Kranzen (bis Uhr) Vorbereitungssitzung für die Dekanatsfortbildung 2015 in Pratteln Freitag, 28. November Perspektivensitzung zum Thema «Liedtage Wie weiter?» in Aarau Kinderfeier (bis Uhr) MITTEILUNGEN Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 19. November 2014, Uhr im Pfarreizentrum Dreikönig. Traktanden: 1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 26. Juni Antrag Sonderkredit von CHF zwecks Abfederung Pensionskassenbeiträge unserer Arbeitnehmer für das Jahr 2014 bei der St. Heinrich-Stiftung 3. Voranschlag Vorstellung Voranschlag Genehmigung Steuerfuss Genehmigung Voranschlag Diverses 42

44 Der Voranschlag 2015 kann im Pfarreisekretariat eingesehen oder abgeholt werden. Im Anschluss an die Versammlung sitzen wir noch bei einem Getränk aus unserer Clubwirtschaft gemütlich zusammen. Giuseppe Paone Kirchgemeindepräsident Frauenabend: Auf dem Weg Am Donnerstag, 20. November, machen wir uns auf den Weg mit dem Frauenverein Dreikönig und allen interessierten Frauen nach Binningen. Treffpunkt: Uhr Bahnhof Frenkendorf- Füllinsdorf. Wir fahren mit der SBB nach Basel. Billette bitte selber lösen. In Basel wird uns Kerstin Rödiger, die neue hauptamtliche Bezugsperson des Frauenvereins, in Empfang nehmen. Sie führt uns durch das Kirchgemeindezentrum der Pfarrei Binningen-Bottmingen, ihrem früheren Arbeitsort. Frauen aus der Pfarrei begrüssen uns mit Kaffee und Apéro. Nachher besuchen wir die drei Könige auf dem Bild in der Kirche in Binningen und machen uns mit diesen auch innerlich auf den Weg. Anschliessend werden wir noch vor Ort gemeinsam zu Abend essen (auf eigene Kosten). Anmeldung (wichtig!) bis 17. November bei Yvonne Stegmüller, Telefon oder , oder bei Rita Pasciullo, Telefon Kranzen 2014 Adventsdekor Mittwoch, 26. November, ab Uhr und Donnerstag, 27. November, Uhr. Auch dieses Jahr möchten wir ein reichhaltiges Angebot an Adventsdekor anbieten, das laufend gekauft werden kann. Damit dies möglich ist, rufen wir alle fleissigen Hände auf, sich am Wirken zu beteiligen. Wie jedes Jahr wird uns ein Zvieri serviert. Wir bitten euch, die eigene Gartenschere mitzubringen. Der Vorstand des Frauenvereins Dreikönig freut sich auf alle Helferinnen und Helfer. 50 Jahre Lebenszeit Danke! Am 9. November sind viele Menschen gekommen, um zu meinem 50sten anzustossen. Viele gute Wünsche und liebe Aufmerksamkeiten habe ich erhalten. Für alles möchte ich mich bei Ihnen und Euch von Herzen bedanken. Ich fühle mich dadurch ermutigt und bestärkt. Danke für alles! Peter Bernd Projektchor für Weihnachten Proben Singen macht Spass. Der Projektchor auch. Neue Leute sind daher immer willkommen, egal welchen Alters. Die Proben für Weihnachten haben angefangen; selbstverständlich kann man und frau jederzeit noch dazustossen. Es ist nicht zwingend, bei jeder Probe dabeizusein. Wenn hin und wieder ein Termin nicht passt, soll das daher niemanden daran hindern mitzumachen. Also: Einfach vorbeikommen! Die nächsten Proben für den grossen Weihnachtsgottesdienst am 24. Dezember, Uhr, sind, wie folgt, angesetzt: Mittwoch, 19. November, Uhr Dienstag, 25. November, Uhr Freitag, 5. Dezember, Uhr Samstag, 6. Dezember, Uhr Samstag, 13. Dezember, Uhr Samstag, 20. Dezember, Uhr Dienstag, 23. Dezember, Uhr Mittwoch, 24. Dezember, Uhr (Einsingen) Geprobt wird entweder im Musikzimmer (1. Etage ganz hinten) oder in der Kirche des Zentrums Dreikönig. Die musikalische Leitung hat wieder Theresia Gisin- Berlinger. Infos über Telefon oder 43

45 BERICHTE «Kreuzberg brennt, Kreuzberg pennt!» Spannende Tage in Berlin Drogen, Alkohol, Messerstechereien, Polizeirazzien, 1.-Mai-Demonstrationen, Hausbesetzungen, dies sind Vorurteile, Klischees, aber auch Geschichten aus dem realen Leben, die mit dem Stadtteil Kreuzberg in Berlin in Verbindung gebracht werden. «Kreuzberg brennt, Kreuzberg pennt!» ist ein im Bezirk bekannter Spruch der Leute, der nicht nur diese Seite eines lebhaften Stadtteils in Erinnerung ruft, sondern auch jene bravere und ruhige Ecke eines zum Teil schon zu verbürgerlichten Wohnbezirkes. Bestens gelaunt am ersten Abend. Firmlinge aus dem Kursjahrgang 2015 waren bei einer Führung am letzten Tag ihrer Berlinreise im berühmt-berüchtigten Kiez SO36 unterwegs. Der wirkt tagsüber wie ein friedliches Quartier mit Menschen verschiedenster kultureller und sozialer Hintergründe. Trotz hoher Arbeitslosenquote und 40% Schulabbrüche versuchen die meisten Menschen hier das Beste daraus zu machen und wollen gemeinsam positiv in die Zukunft blicken. Jugendliche finden im legendären Jugendzentrum «NaunynRitze» einen Ort, wo sie kreativ sein können und Chancen auf Entwicklung haben: Viele engagieren sich hier in den Bereichen Sport, Bildung und Kultur. Die Firmlinge sahen auf ihrer Reise neben den typischen Sehenswürdigkeiten wie dem Brandenburger Tor, dem Mauerrest der Eastsidegallerie, dem Fernsehturm und dergleichen auch die ganz anderen Seiten der Stadt wie den «schmuddeligen» RAW-Tempel mit seiner autonomen Kultur und Spektakuläres wie die Show «The Wyld» in Europas grösstem Revuetheater, dem Friedrichstadtpalast. Berlin hat viel zu bieten: Tolle Shopping-Möglichkeiten, einen unvergleichlichen Lifestyle und viele offenen und hilfsbereite Menschen. Ivan, russischer Student und Mitarbeiter der Gedenkstätte, führte über das Gelände des ehemaligen KZ Sachsenhausen. Da für Berlin die Weltkriege und eine belastete Geschichte eine wichtige Rolle spielen, war der Besuch in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen nördlich der Stadt der Programmpunkt, der emotional wirklich sehr nahe ging, wovon die Bilder bleiben werden und das Wissen, wie wichtig Erinnerung ist. Beim LSVD: Eine Übung zum Thema «Stereotypen». Infos, Diskussion und eine spannende Übung zum Thema «Stereotypen» prägten den Besuch beim LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg. Im deutschen Bundestag war das Thema «Demokratie»; die Gruppe aus Frenkendorf-Füllinsdorf bekam das Ende einer aktuellen Stunde zum Thema Beschaffung und Lieferung von Waffen und die Debatte zu einem Antrag Irlands in Bezug auf den Euro-Rettungsschirm mit. Am letzten Abend gab es im «Vicolo Bergmann» in Kreuzberg ein tolles Abschlussessen. Kurzum, Berlin ist der Hammer. Julia, Ramona, Stephanie, Chantal, Peter 44

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