-Archivierung: Rechtliche Pflichten, rechtliche Risiken

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "E-Mail-Archivierung: Rechtliche Pflichten, rechtliche Risiken"

Transkript

1 -Archivierung: Rechtliche Pflichten, rechtliche Risiken 16. Starnberger IT-Forum 10. Juli 2013 RA Helge Kauert, LL.M. Kinast & Partner Rechtsanwälte 1

2 Überblick 1. Vorstellung 2. Gesetzliche Vorgaben zur Archivierung von s 3. Welche s müssen archiviert werden 4. Mögliche Konflikte: Archivierung vs. Datenschutz 5. Rechtliche Herausforderung bei Archivierung in der Cloud 6. Haftungsrisiken 7. Fazit Kinast & Partner Rechtsanwälte 2

3 1. Vorstellung Kinast & Partner Rechtsanwälte 3

4 Kanzleisteckbrief Überörtliche Sozietät mit Standorten in Köln, Frankfurt am Main, Nürnberg und München Branchenübergreifende Mandate im Datenschutz- und IT-Recht bei mittelständischen und großen Unternehmen, Verbänden und internationalen Konzernen Qualifikationen unserer Rechtsanwälte/innen: Aufbaustudiengänge in Rechtsinformatik & Informationsrecht Langjährige Beratungstätigkeit mit dem Schwerpunkt Datenschutz und als Datenschutzbeauftragte im nationalen und internationalem Bereich Zertifizierte Datenschutzbeauftragte Kinast & Partner Rechtsanwälte 4

5 2. Gesetzliche Vorgaben zur Archivierung von s Kinast & Partner Rechtsanwälte 5

6 Gesetzliche Vorgaben zur -Archivierung Eine klare und eindeutige gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Vorschriften zur Archivierung finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Beachtet werden müssen außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). International tätige Unternehmen können zudem verpflichtet sein, Vorgaben aus dem amerikanischen Recht zu beachten, zum Beispiel den Sarbanes-Oxley Act (SOX). Nicht nur gesetzliche Pflichten geben Anlass zur -Archivierung: Unternehmen haben eigenes Interesse, geschäftliche Vorgänge zu Beweiszwecken zu dokumentieren. Sämtliche für einen Streitfall relevanten Dokumente sollten unter Beachtung der nötigen Voraussetzungen archiviert werden. Kinast & Partner Rechtsanwälte 6

7 Gesetzliche Vorgaben zur -Archivierung Die wichtigsten Normen: 257 HGB 238 HGB Betrifft unter anderem die empfangenen Handelsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe, 147 AO die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. 257HGB 147 AO Buchungsbelege bzw. Dokumentationen von Verfahren mit Belegfunktion (Handels-)Bücher bzw. Aufzeichnungen Aufbewahrungsfrist 6 Jahre 6 Jahre 10 Jahre Die Fristen beginnen jeweils zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Kinast & Partner Rechtsanwälte 7

8 Gesetzliche Vorgaben zur -Archivierung Das Gesetz bestimmt damit allgemein die Aufbewahrungs- und Archivierungspflicht für Handels- und Geschäftsbriefe. Erfasst sind sämtliche ein- und ausgehenden Handels- und Geschäftsbriefe Die Vorschriften sind nicht auf eine Papierform oder ähnliches beschränkt, sondern beziehen sich auf die gesamte Korrespondenz, die ein Geschäft vorbereitet, abwickelt, rückgängig macht oder abschließt. s können Handels- und Geschäftsbriefe sein. Entscheidend ist ihr Inhalt, die elektronische Form ist für die Frage der Archivierungspflicht ohne Bedeutung. Kinast & Partner Rechtsanwälte 8

9 3. Welche s müssen archiviert werden? Kinast & Partner Rechtsanwälte 9

10 Umfang der Archivierungspflichten Grundsätzlich müssen sämtliche s archiviert werden, deren Inhalt zur geschäftlichen Korrespondenz gehört, siehe oben. 147 AO verlangt zusätzlich die Archivierung von Unterlagen, die für die Besteuerung relevant sind. Einfacher als die Umschreibung, welche s konkret erfasst sind, ist es, Ausnahmen zu nennen: Werbesendungen, Spam Newsletter Angebote, die nicht zu einem Abschluss geführt haben Unternehmensinterner verkehr grds. ebenfalls nicht, es sei denn, Kalkulationsunterlagen oder Bewertungen von Eigenleistungen usw. sind bedeutsam für die Besteuerung. Konsequenz daraus: Zentrale Archivierung des vollständigen -Verkehrs wäre naheliegend, um nicht jede einzeln überprüfen und archivieren zu müssen. Kinast & Partner Rechtsanwälte 10

11 Umfang der Archivierungspflichten Grundsätzliche Möglichkeiten der -Archivierung: Einzeln und von Hand durch den jeweiligen Mitarbeiter, nachdem die in sein Postfach gelangt ist bzw. die gesendet wurde. Erhöhter Arbeitsaufwand Beweiskraft für den Nicht- Empfang von Nachrichten bzw. Nichtsendung gemindert Zentrale und vollständige Archivierung im Sinne eines systemgetrieben Ansatzes, ohne dass der Empfänger Einfluss auf die Archivierung einer nehmen kann Arbeitsaufwand gering Höchster Beweiswert und Revisionssicherheit Problematisch bzgl. Datenschutz, siehe unten Kinast & Partner Rechtsanwälte 11

12 Rechtliche Probleme der vollständigen Archivierung 1. Problem bei zentraler und vollständiger Archivierung: Archivierungspflicht Datenschutz Archivierung erfasst fremde Daten von Dritten, sei es aus s der Beschäftigten oder aus eingehenden s von Dritten Die Mitarbeiter müssen über die Archivierung informiert werden (Transparenz, 4 Abs. 3 BDSG) Bestimmte s sind datenschutzrechtlich besonders zu behandeln, z.b.: s von Bewerbern mit Bewerbungsunterlagen die Speicherfrist beträgt im Falle der Ablehnung eines Bewerbers ohne Einwilligung zur weitergehenden Speicherung höchstens sechs Monate. Darüber hinaus fehlt die Rechtfertigung, die Daten inkl. müssen gelöscht werden s mit Gesundheitsdaten (besondere personenbezogene Daten) von Mitarbeitern sind ebenfalls problematisch Kinast & Partner Rechtsanwälte 12

13 Rechtliche Probleme der vollständigen Archivierung 2. Problem bei zentraler und vollständiger Archivierung: Verbot der Privatnutzung des systems Archivierung OK Gestattung der Privatnutzung des systems Archivierung (-) Archivierung ausgehender s unproblematisch, nur eingehende möglw. private s sollten qualitätsgesichert und nachvollziehbar aussortiert werden können Das Unternehmen gilt als TK-Dienstleister gegenüber dem Arbeitnehmer und muss neben dem Datenschutz die Vorgaben des TKG beachten; zusätzlich gilt das Fernmeldegeheimnis Private s müssen bei der Archivierung außen vor bleiben, Archivierung wäre unzulässig Kinast & Partner Rechtsanwälte 13

14 Rechtliche Probleme der vollständigen Archivierung 2. Problem bei zentraler und vollständiger Archivierung: Verbot der Privatnutzung des systems Gestattung der Privatnutzung des systems Private s müssten unter großem Verwaltungsaufwand nachträglich aussortiert werden; Revisionssicherheit der Archivierung kaum möglich Empfehlung: Privatnutzung des systems verbieten Nutzung von Webmail-Diensten im angemessenen Umfang erlauben Anders lässt sich eine für automatische Archivierungsmechanismen taugliche Ausgangslage nicht erreichen. Kinast & Partner Rechtsanwälte 14

15 Rechtliche Probleme der vollständigen Archivierung Regelung des Verbots der Privatnutzung: Betriebsvereinbarungen wirken nach 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis Effizienter als individualvertragliche Regelungen Schulung der Mitarbeiter zum Umgang mit ausnahmsweise eingehenden privaten s oder anderen s, deren Inhalt eine Abweichung der systemgetriebenen Archivierung rechtfertigt. Ein wirksames Verbot der Privatnutzung erfordert die stetige stichprobenartige Kontrolle auf Einhaltung des Verbots. Kinast & Partner Rechtsanwälte 15

16 Wie müssen s archiviert werden? Zur technischen Ausgestaltung der -Archivierung gibt es keine detaillierten gesetzlichen Vorgaben Die 257 Abs. 3 HGB und 147 Abs. 2 AO verlangen, dass während der Dauer der Aufbewahrungsfrist die archivierten s jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Eine revisionssichere Speicherung setzt zudem voraus, dass die Archivierung fälschungssicher ist und dauerhaft erfolgt. Für die Steuerverwaltung muss eine Zugriffsmöglichkeit nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) bestehen, außerdem müssen in technischer und organisatorischer Hinsicht die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) beachtet werden. Kinast & Partner Rechtsanwälte 16

17 Wie müssen s archiviert werden? Die handelsrechtlichen Vorschriften würden auch den Ausdruck einer zur Einhaltung der Aufbewahrungspflicht ausreichen lassen, solange die bildliche und inhaltliche Gleichheit gewährleistet ist. Das Steuerrecht hingegen verlangt nach der GDPdU die Aufbewahrung der E- Mail als originär digitales Dokument zwecks maschineller Auswertbarkeit. Ausdruck und Umwandlung sind nicht zulässig. Nach den GoBS müssen elektronische Archivierungssysteme folgenden Anforderungen genügen: Ordnungsprinzip Ausreichende Indexstrukturen Nachvollziehbarkeit Protokollierung Vollständigkeit Lückenlose Erfassung und Transaktionskontrolle Richtigkeit Manipulationssicherung und Qualitätssicherung bei manuellen Proz. Zeitgerechtheit Datumsspeicherung Unveränderbarkeit - Revisionssicherheit Kinast & Partner Rechtsanwälte 17

18 4. Rechtliche Herausforderungen bei Archivierungslösungen in der Cloud Kinast & Partner Rechtsanwälte 18

19 Archivierung in der Cloud Als Archivierungslösung bieten mehr und mehr Anbieter Cloud-Services an, die aus dem Blickwinkel des Datenschutzes nicht ohne weiteres zulässigerweise eingesetzt werden können Probleme beim Outsourcing von -Archivierung in die Cloud: Die s dürfen nicht ohne Weiteres in die Cloud gesendet werden, die aus rechtlicher Sicht von einem Dritten betrieben wird ( Übermittlung ) Zur Rechtfertigung sind Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG nötig Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung dürfen nur einem mit ausgewählten und geprüften Vertragspartner geschlossen werden; während der Laufzeit muss der Vertragspartner als Datenverarbeiter im Auftrag vom Auftraggeber kontrolliert werden Cloud-Services sind kaum in geographischen Grenzen fassbar; ein Transfer der Archiv-Daten außerhalb des Europäischen Rechtsraums bedarf einer besonderen Rechtfertigung und sollte vermieden werden. Kinast & Partner Rechtsanwälte 19

20 5. Haftungsrisiken bei Nichteinhaltung der Vorgaben Kinast & Partner Rechtsanwälte 20

21 Haftungsrisiken Im Rahmen der Organisationsverpflichtung liegt die Verantwortung für die revisionssichere -Archivierung bei der Geschäftsführung des Unternehmens. Geschäftsführer oder Vorstände der betroffenen Gesellschaft kann eine Schadensersatzpflicht nach 43 Abs. 2 GmbHG bzw. 93 Abs. 2 AktG treffen. Verstöße gegen die Archivierungspflicht können den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit wegen Steuergefährdung nach 379 AO erfüllen (Geldbuße bis zu Euro) Kinast & Partner Rechtsanwälte 21

22 Haftungsrisiken Weitreichender sind Verstöße gegen 283b StGB, wonach sich strafbar macht, wer Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung er nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert, - und die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden Werden bei erlaubter Privatnutzung private s unter Verstoß gegen das BDSG archiviert, drohen nach 43 Abs. 2 BDSG Bußgelder bis zu Euro. Mitarbeiter können Löschansprüche geltend machen Kinast & Partner Rechtsanwälte 22

23 Fazit Kinast & Partner Rechtsanwälte 23

24 Fazit Die Archivierung von s ist beim heutigen elektronischen Geschäftsalltag aus rechtlicher Sicht unverzichtbar Revisionssicherheit der gewählten Lösung ist zur Vermeidung von Haftungsrisiken wichtig Zur Vermeidung von datenschutzrechtlichen Hindernissen sollte die Privatnutzung des geschäftlichen systems verboten werden Richtlinien für Mitarbeiter sollten klare Regelungen für den Umgang mit dem system aufstellen; Mitarbeiter sollten im Umgang geschult werden und müssen über die Archivierung informiert werden Bei der Wahl eines externen Dienstleisters, insbesondere für Cloud-Services, sind unter anderem Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, Kontrollen des Dienstleisters und ein Serverstandort in der EU zwingend zu beachten. Kinast & Partner Rechtsanwälte 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Helge Kauert, LL.M. Rechtsanwalt / Partner kauert@kinast-partner.de Kinast & Partner Rechtsanwälte Fürstenstraße München Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Kinast & Partner Rechtsanwälte 25

E-Mail-Archivierung: Vermeidung von rechtlichen Stolperfallen

E-Mail-Archivierung: Vermeidung von rechtlichen Stolperfallen Falls nötig Untertitel, Datum oder ähnliches 0 E-Mail-Archivierung: Vermeidung von rechtlichen Stolperfallen Business Excellence Days 2015 Dr. Oliver Hornung, Partner, SKW Schwarz Rechtsanwälte Falls 1

Mehr

Email Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1

Email Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1 Email Archivierung Whitepaper Seite 1 Inhalt Thematik - Email Archivierung:...3 Recht der Email-Kommunikation:...3 1. Vertragsabschluss...3 2. Beweispflicht...3 3. Spam / Private E-Mail Nutzung...4 Email

Mehr

IT Management 2014. Rechtliche Aspekte des IT Managements am Beispiel des Umgangs mit E-Mail Systemen

IT Management 2014. Rechtliche Aspekte des IT Managements am Beispiel des Umgangs mit E-Mail Systemen IT Management 2014 Rechtliche Aspekte des IT Managements am Beispiel des Umgangs mit E-Mail Systemen Rechtsanwalt Hans Sebastian Helmschrott, LL.M Eur. Rechtsanwältin Patricia Lotz Rechtsquellen des IT-Managements:

Mehr

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange

Mehr

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Zwischen den Stühlen: Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufbewahrungspflichten

Zwischen den Stühlen: Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufbewahrungspflichten Zwischen den Stühlen: Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufbewahrungspflichten Die Email-Falle RA Thomas Brehm Hamburg Aus der Vortragsreihe der Systemhaus for you GmbH Heidenkampsweg 66 20097 Hamburg Bei

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07. Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der

Mehr

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Jan Bischoff Bremer Software & Beratungs GmbH Fahrenheitstraße 10 28359 Bremen Web: www.bsb.net Email: info@bsb.net Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Inhalt: - Allgemeine

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

10.15 Frühstückspause

10.15 Frühstückspause 9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

- Datenschutz im Unternehmen -

- Datenschutz im Unternehmen - - Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen.

Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. E-Mail-Archivierung Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. Dipl. Ing. Detlev Bonkamp E-Mail-Archivierung: Motivation Gesetzliche Vorgaben GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit

Mehr

E-Mailarchivierung für den Mittelstand

E-Mailarchivierung für den Mittelstand E-Mailarchivierung für den Mittelstand SaaS-Lösung von PIRONET NDH PIRONET NDH Datacenter GmbH 1 E-Mailarchivierung Agenda: E-Mailarchivierung warum? Wer muss archivieren? Welche E-Mails sind zu archivieren?

Mehr

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber?

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Prof. Dr. Peter Wedde Vortrag auf der CeBIT am 20. März 2007 Wedde / d+a 2007 / Seite 1 Internet und E-Mail Moderne Arbeitsmittel mit

Mehr

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de

Mehr

1. Aufbewahrungsfristen für Personalakten

1. Aufbewahrungsfristen für Personalakten Aufbewahrungsfristen für Personalakten X AUFBEWAHRUNG, ARCHIVIERUNG, BEWEIS- VERWERTBARKEIT, ORDNUNGSMÄßIGKEIT 1. Aufbewahrungsfristen für Personalakten Ein allgemeiner Rahmen für die Dauer der Personalaktenführung

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1 E-Mail Archivierung IHK-Vortrag 11. Mai 2010 Foliennummer: 1 Teil 1 - Praxis Referent: Henning Hüfken Foliennummer: 2 Einleitung Was ist E-Mail-Archivierung? Als E-Mail-Archivierung bezeichnet man die

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht

Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich

Mehr

E-Mail-Archivierung rechtskonform gestalten. Whitepaper für Unternehmen und Verantwortliche

E-Mail-Archivierung rechtskonform gestalten. Whitepaper für Unternehmen und Verantwortliche 2014 E-Mail-Archivierung rechtskonform gestalten. Whitepaper für Unternehmen und Verantwortliche Severin Maier und Maik Kleindienst Thilo Märtin & Collegen Rechtsanwalts GmbH Version Version Datenname

Mehr

Datenschutz im Spendenwesen

Datenschutz im Spendenwesen Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung

Mehr

Alles sicher? Backup und Archivierung aus rechtlicher Sicht. Gelsenkirchen, 25. März 2014. Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.

Alles sicher? Backup und Archivierung aus rechtlicher Sicht. Gelsenkirchen, 25. März 2014. Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Alles sicher? Backup und Archivierung aus rechtlicher Sicht Dr. Maximilian Dorndorf Johanna Langer, LL.M. Gelsenkirchen, 25. März 2014 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Agenda I. Begriffsbestimmungen

Mehr

Rechtliche Absicherung von Administratoren

Rechtliche Absicherung von Administratoren Informationstag "IT-Sicherheit im Arbeitsrecht" Berlin, 15.04.2014 Rechtliche Absicherung von Administratoren RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Admin in der Organisation

Mehr

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,

Mehr

Wir machen Sachen! E-Mail rechtsicher Archivieren! Wie? ZAPw@re

Wir machen Sachen! E-Mail rechtsicher Archivieren! Wie? ZAPw@re E-Mail rechtsicher Archivieren! Wie? ZAPw@re Inhalt 1. Hintergrund & Allgemeines 2. Hard-Facts zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung in Kurzform a. Für wen gilt die Archivierungspflicht? b. Für welche

Mehr

Executive Information. «E-Mail-Archivierung notwendiges Übel oder übertriebener Hype?»

Executive Information. «E-Mail-Archivierung notwendiges Übel oder übertriebener Hype?» Executive Information «E-Mail-Archivierung notwendiges Übel oder übertriebener Hype?» E-Mail-Archivierung notwendiges Übel oder übertriebener Hype? Hintergrund Die Gesetzeslage ist eindeutig, die Notwendigkeit

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

DATENSCHUTZBERATUNG. vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher

DATENSCHUTZBERATUNG. vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher DATENSCHUTZBERATUNG vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher SIND SIE WIRKLICH SICHER? Wer sorgt in Ihrem Unternehmen dafür, dass die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit

Mehr

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Gelangensbestätigung? Wie Sie die Vorschriften am einfachsten erfüllen können!

Gelangensbestätigung? Wie Sie die Vorschriften am einfachsten erfüllen können! Gelangensbestätigung? Wie Sie die Vorschriften am einfachsten erfüllen können! 3 Agenda Ihr Referent Vorstellung Das Thema Die Idee Das Konzept Gelangensbestätigung Am liebsten per E-Mail! Wie können Sie

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Cloud Computing und Datenschutz

Cloud Computing und Datenschutz Cloud Computing und Datenschutz Kurzvortrag CeBIT 2012 Christopher Beindorff Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstraße 3-30177 Hannover Tel: 0511-6468098 Fax:

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG. 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!

AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG. 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG... 4 Eingehende E-Mails können

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Working for. your. future. ...wherever. you are

Working for. your. future. ...wherever. you are GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

REDDOXX 2014 all rights reserved. E-Mail Management

REDDOXX 2014 all rights reserved. E-Mail Management E-Mail Management Christian Schröder Key Account Manager D/A/CH Tel.: +49 7021 92846-30 Mobil: +49 151 149 244 70 E-Mail: christian.schroeder@reddoxx.com Web: www.reddoxx.com Inhalt E-Mail Archivierung

Mehr

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter

Mehr

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Zertifizierte Archivierung: Dauerhaft und sicher Daten lagern und den Zugriff sicherstellen

Zertifizierte Archivierung: Dauerhaft und sicher Daten lagern und den Zugriff sicherstellen Zertifizierte Archivierung: Dauerhaft und sicher Daten lagern und den Zugriff sicherstellen Torsten Kaden Senior Consultant 2 Agenda 1. Unternehmen 2. Entstehung elektronischer Daten 3. Sicherung 4. Gesetzliche

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,

Mehr

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht

Mehr

Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?

Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöttle Osborne Clarke, München Perspektive Open Source München 22.04.2008 Übersicht Wie kann

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegt sehr strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordert immer eine ausführliche Abwägung der betroffenen Interessen des Kameraverwenders

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

IT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH

IT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH IT-Sicherheit ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen Zirngibl Langwieser Inhaltsübersicht 1. Pflichten des Managements in Bezug auf die IT-Sicherheit 2. Instrumente der Pflichterfüllung und

Mehr

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein

Mehr

Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen. Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen. Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Cloud Dienste als rechtliche Herausforderung BESTANDSAUFNAHME

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher

Mehr

Februar Newsletter der all4it AG

Februar Newsletter der all4it AG Februar Newsletter der all4it AG Geschätzter Kunde, gerne möchte ich Sie über die ersten neuen Produkte welche bei der all4it AG erhältlich sind Informieren. Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie

Mehr

Rechtliche Aspekte der (revisions-) sicheren Administration von IT-Systemen Secure Linux Administration Conference, 07.

Rechtliche Aspekte der (revisions-) sicheren Administration von IT-Systemen Secure Linux Administration Conference, 07. NetworkedAssets GmbH Rechtliche Aspekte der (revisions-) sicheren Administration von IT-Systemen Secure Linux Administration Conference, 07. Dezember 2006 Rechtliche Aspekte Administration Gliederung Praktische

Mehr

E-MAIL-ARCHIVIERUNG. Unternehmensbefragung. antispameurope GmbH STAND DER AKTIVITÄTEN UND KENNTNISSE. im Auftrag der. erstellt vom

E-MAIL-ARCHIVIERUNG. Unternehmensbefragung. antispameurope GmbH STAND DER AKTIVITÄTEN UND KENNTNISSE. im Auftrag der. erstellt vom E-MAIL-ARCHIVIERUNG STAND DER AKTIVITÄTEN UND KENNTNISSE ZUM THEMA IN DEUTSCHEN UNTERNEHMEN Unternehmensbefragung im Auftrag der antispameurope GmbH erstellt vom Auftraggeber: antispameurope GmbH Am Listholze

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Freie Universität Berlin

Freie Universität Berlin Freie Universität Berlin Was muss eine Cloud-Richtlinie regeln? Dietmar Dräger Folie 1 von 10 Cloud-Computing Abgrenzung Cloud eines externen Anbieters Keine Kontrolle über die Cloud-IT Fokussierung auf

Mehr

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

E-Mail: Archivieren, Beweissichern, Filtern Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

E-Mail: Archivieren, Beweissichern, Filtern Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis E-Mail: Archivieren, Beweissichern, Filtern Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Geschäftsprozesse werden zunehmend durch E-Mail-Kommunikation abgewickelt. E-Mail- Dokumente sind nach den Grundsätzen des Handelsrechts

Mehr

Gesetzeskonforme Archivierung

Gesetzeskonforme Archivierung Gesetzeskonforme Archivierung Omicron AG Kundenveranstaltung vom 24. September 2010 Michael Isler Übersicht Gesetzliche Grundlagen Buchführungsgrundsätze Technische Anforderungen an elektronische Archivierungssysteme

Mehr

Vorwort 6. Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Vorwort 6. Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Inhaltsverzeichnis Vorwort 6 Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Überblick 8 Woraus ergeben sich Aufbewahrungspflichten? 8 Wer ist für die Einhaltung der jeweiligen Pflichten verantwortlich? 9

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr