Freitag, 6. Juni, Uhr in der Mehrzweckhalle

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1 E I N W O H N E R G E M E I N D E J E NS Gemeindeverwaltung Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag, 6. Juni, Uhr in der Mehrzweckhalle Inhaltsübersicht Traktandenliste Botschaft Hinterdorf 5 Postfach Jens Telefon info@jens.ch

2 Liebe Jäisserinnen, liebe Jäisser Für die Gemeindeversammlung vom Freitag, 6. Juni 2014 um Uhr in der Mehrzweckhalle wurden vom Gemeinderat folgende Traktanden festgelegt: Traktanden 1. Verwaltungsrechnung 2013 Genehmigung 2. Gebührenreglement vom Genehmigung Teilrevision 3. Sanierung Worbenstrasse Bewilligen eines Verpflichtungskredites 4. Ergänzungswahl für die laufende Amtsperiode Mitglied des Gemeinderates 5. Orientierungen 6. Verschiedenes Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom hat im Sinne von Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeverfassung ab dem während 20 Tagen öffentlich aufgelegen. Die Auflage wurde im Nidauer Anzeiger vom publiziert. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Zur Einsichtnahme liegen vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung folgende Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung auf oder können auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden. Gemeinderechnung 2013 (14 Tage) Teilrevision Gebührenreglement (30 Tage) Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Jens angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung herzlich eingeladen. * * * * * 2

3 Botschaft des Gemeinderates Traktandum 1 Verwaltungsrechnung 2013 Genehmigung Voranschlag und Steueranlage Der Voranschlag für das Jahr 2013 sah bei Ausgaben von Fr und Einnahmen von Fr einen Aufwandüberschuss von Fr vor und wurde von der Gemeindeversammlung am mit folgenden Ansätzen beschlossen: a) Steueransätze Gemeindesteueranlage Liegenschaftssteuer Wehrdienstpflichtersatz Hundetaxe das 1.90-fache der kantonalen Einheitsansätze 1,0 Promille des amtlichen Wertes 6 % des Staatssteuerbetrages, mind. Fr max. Fr pro pflichtige Person; die Einnahmen fliessen in den per gegründeten Gemeindeverband Regio-Feuerwehr Aarberg. Fr für den ersten, Fr für jeden weiteren Hund des gleichen Haushaltes b) Gebühren Abfallbeseitigung Grundgebühr pro Haushalt Fr Grundgebühr pro Einwohner Fr (max. 4 Pers. pro Haushalt) Abwasserbeseitigung Grundgebühr pro Haushalt Fr Grundgebühr pro Einwohner Fr (max. 4 Pers. pro Haushalt) für Restaurants Fr für öffentliche Gebäude mit Duschanlage Fr für übrige Betriebe und öffentliche Bauten Fr Verbrauchsgebühr Fr pro m³ Frischwasser Die wichtigsten Geschäftsfälle Mehraufwand bei der Besoldung des Verwaltungspersonals (Personalwechsel, Besoldung Lernende) 3

4 Mehraufwand beim Kindergarten (Lehrerbesoldungen) und im Sekundarschulbereich (Lehrerbesoldungen und Betriebsbeitrag), jedoch Minderaufwand bei der Primarschule Mehraufwand Gemeindeanteil Lastenausgleich Ergänzungsleistungen + Sozialhilfe Ausserordentlicher Ertrag im Zusammenhang mit der Umwandlung des Gemeindeverbandes Seelandheim Worben in die Seelandheim AG Mehraufwand im Bereich Zivilschutz, weil die Entnahme aus dem Fonds nicht mehr bewilligt wurde Mehrertrag Benützungsgebühren Abwasser Minderaufwand beim Betriebsbeitrag an den Gemeindeverband ARAT Deutlich tiefere Einnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen; jedoch auch tiefere Belastung bei den Steuerteilungen zulasten Gemeinde Jens Entlastung der Gemeinderechnung aufgrund der Auflösung von Rückstellungen bei den Steuerteilungen zulasten Gemeinde Jens Mehraufwand bei den Steuerabschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (aperiodische Steuern) Minderaufwand bei den harmonisierten Abschreibungen übrige Abschreibungen Detaillierte Ausführungen zur Jahresrechnung Allgemeine Verwaltung (Nettoaufwand) Rechnung Voranschlag Rechnung Der Nettoaufwand der Allgemeinen Verwaltung liegt rund Fr über dem budgetierten Wert. Im Legislativ- und Exekutivbereich liegt der Aufwand unter dem budgetierten Wert, obwohl verschiedentlich zusätzlich zu entschädigende Sitzungen und Spesen anfielen. Aufgrund des personellen Wechsels per anfangs März und der Lernenden, welche von Januar bis Juni beschäftigt war, liegen die Besoldungen des Verwaltungspersonals Fr über dem Budget. Dementsprechend sind auch die Pensionskassenbeiträge höher ausgefallen (+Fr ). Die übrigen Positionen liegen in Etwa im Rahmen des Budgets. Die Unterhaltskosten der Verwaltungsliegenschaft fielen geringfügig höher aus als veranschlagt, weil u.a. der Boiler im Gemeindehaus ersetzt werden musste. Im Zusammenhang mit dem Aus- bzw. Einbau des Boilers waren einige Schreinerarbeiten unumgänglich. Die internen Verrechnungen zulasten Funktion 090 sowie die Energiekosten fielen etwas tiefer aus als veranschlagt. 4

5 1 Öffentliche Sicherheit (Nettoaufwand) Rechnung Voranschlag Rechnung Der Nettoaufwand liegt im Rahmen des Budgets. Die Ausgaben und Einnahmen in den Bereichen Vermessung und übrige Rechtspflege (z.b. Dienstleistungen externer Bauinspektor oder Baubewilligungsgebühren) entsprechen in Etwa dem Voranschlag. Im Bereich Feuerwehr werden die Ersatzabgaben und der Beitrag an die Regio Feuerwehr Aarberg und das Ausbildungszentrum für Sicherheit in Büren verbucht. Die Ersatzabgaben liegen rund Fr über dem Budget. Diese werden jedoch abzüglich der Abschreibungen im Sinne eines Gemeindebeitrages an den Gemeindeverband Regio Feuerwehr überwiesen. Der Nettoaufwand im Bereich Zivilschutz beträgt Fr Das Gesuch, wonach der Betrag zur Deckung des Aufwandes dem Ersatzbeitragsfonds der Gemeinde Jens entnommen werden darf, wurde seitens Amtes für Bevölkerungsschutz des Kantons Bern abgelehnt. Somit geht der Nettoaufwand vollumfänglich zulasten Steuerhaushalt. Lediglich für die Einkleidung der Mannschaft wurde eine Entnahme in der Höhe von Fr bewilligt. 2 Bildung (Nettoaufwand) Rechnung Voranschlag Rechnung Der Nettoaufwand im Bereich Bildung liegt rund Fr unter dem Voranschlag. Im Bereich Kindergarten liegt der Nettoaufwand rund Fr und bei der Sekundarschule rund Fr höher, bei der Primarschule hingegen liegt der Nettoaufwand Fr tiefer als budgetiert. Beim Kindergarten ist der Mehraufwand auf den höheren Anteil an die Lehrerbesoldungen zurückzuführen. Die übrigen Ausgaben entsprechend dem Budget. Bei der Primarschule sind sowohl der Lohnanteil an den Kanton als auch alle übrigen Ausgabenpositionen unter dem Budget (Nettoaufwand Fr , davon Lohnanteil Kanton rund Fr ). Im Sekundarschul-Bereich beträgt der Anteil an die Lehrerbesoldungen Fr (+Fr ), der Beitrag an den Schulverband Nidau Fr (+Fr ) sowie die übrigen Beiträge der Sek-Stufe I Fr Die Beiträge an den Musikschulunterricht fielen gut Fr tiefer aus als budgetiert. Im Bereich der Schulliegenschaften sind die Besoldungen und Lohnnebenkosten rund Fr tiefer als veranschlagt. Die Ausgaben für Wasser, Energie, Heizmaterial und für den baulichen Unterhalt machen in diesem Bereich die grössten Ausgabenposten aus. Die Energie- und Heizkosten liegen mit Fr etwas tiefer als veranschlagt. Der bauliche Unterhalt liegt mit Fr rund Fr über dem 5

6 Budget. Insbesondere die Tankrevision ist aufgrund von zusätzlich, erforderlichem Material - teurer ausgefallen als veranschlagt. Ebenfalls waren Reparaturarbeiten bei den Elektrischen Installationen erforderlich. Der Mietzinsertrag liegt rund Fr über dem Budget. Ebenfalls die internen Verrechnungen zugunsten der Funktion 217 fielen um Fr höher aus. 3 Kultur und Freizeit (Nettoaufwand) Rechnung Voranschlag Rechnung Der Nettoaufwand von Kultur und Freizeit liegt rund Fr tiefer als veranschlagt. Die Auslagen für Fahnen, die Bundes- und Jungbürgerfeier und der Kulturbeitrag an die Stadt Biel liegen nur geringfügig über dem Budget. Auch die Entschädigung für das Dorfblettli liegt im Rahmen des Budgets. Die Druckkosten konnten um mehr als die Hälfte auf Fr reduziert werden. Als grösseres Projekt war die Neugestaltung der Gemeindewebseite vorgesehen. Die Kosten für die Neugestaltung liegen mit Fr (-Fr ) unter dem Budget. Der Beitrag für den Fussballclub beträgt Fr Zusätzlich sind für den Unterhalt des Fussballfeldes (Personalkosten, Energie, Benzin Rasenmäher) Kosten im Umfang von Fr entstanden, welche mit internen Verrechnung der Funktion 349 belastet wurden. Der Beitrag an die Feldschützen für den Unterhalt des Schiessstandes beträgt Fr Der Seniorenausflug liegt mit Fr unter dem Budget. 4 Gesundheit (Nettoaufwand) Rechnung Voranschlag Rechnung Die Funktion Gesundheit weist eine Besserstellung von rund Fr auf. Die Auslagen bei der schulärztlichen Pflege und bei der Schulzahnpflege fielen tiefer aus. Ebenfalls wurde der budgetierte Betrag für die Trinkwasserkontrolle nicht vollumfänglich verwendet. 5 Soziale Wohlfahrt (Nettoaufwand) Rechnung Voranschlag Rechnung Bei den Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt handelt es sich vorwiegend um Gemeindebeiträge an den Kanton für den Lastenausgleich Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen. Aufgrund der Umwandlung des Gemeindeverbandes Seelandheim Worben in die Seelandheim AG konnte ein einmaliger Umwandlungserlös in der Höhe von Fr (148 Aktien; Fr Nominalwert je Aktie) verbucht werden. Aus diesem Grund liegt der Nettoaufwand deutlich unter dem Voranschlag. 6

7 Der Beitrag an die AHV-Zweigstelle HMJ fiel geringfügig höher aus. Der Gemeindebeitrag an den Lastenausgleich Ergänzungsleistungen ist um rund Fr und derjenige an den Lastenausgleich Sozialhilfe um rund Fr höher als budgetiert. Der Gemeindebeitrag an den Regionalen Sozialdienst Lyss liegt mit Fr im Rahmen des Budgets. Im Bereich Jugendschutz sind Mehrkosten im Umfang von Fr angefallen. Diese sind auf die höheren Selbstbehalte bei der Kindertagesstätte/Tageseltern Nestwärme zurückzuführen. Ausserdem wurde im Bereich der Spielgruppe im Zusammenhang mit der Frühintegration ein Unterstützungsbeitrag für die Begleitung durch eine Fachperson der Welcome-Spielgruppe bewilligt (+Fr ). 6 Verkehr (Nettoaufwand) Rechnung Voranschlag Rechnung Der Nettoaufwand liegt mit rund Fr geringfügig über dem Budget. Die Besoldungen und Lohnnebenkosten liegen Fr unter dem Budget, davon ausgenommen sind die Besoldungen für Aushilfen, welche rund Fr höher ausgefallen sind. Einen Mehraufwand muss für den Ersatz von Signalen (+Fr ) verbucht werden. Verbrauchsmaterial, Treibstoff, Miete- und Benützungskosten, Unterhalt Maschinen und Werkzeuge, Unterhalt Strassenbeleuchtung liegen im Rahmen oder geringfügig unter dem Budget. Die Kosten für den Strassen- und Belagsunterhalt liegen mit Fr rund 50 % unter dem veranschlagten Wert. Bei den allgemeinen Verwaltungskosten muss ein Mehraufwand von rund Fr verzeichnet werden, welcher auf die höheren Abgaben an das Strassenverkehrsamt (LSVA) zurückzuführen sind. Die internen Verrechnungen zur Entlastung der Funktion 620 liegen im Rahmen des Voranschlages. 7 Umwelt und Raumordnung (Nettoaufwand) Rechnung Voranschlag Rechnung Funktion 710 Abwasserbeseitigung Die Spezialfinanzierung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr ab. Vorgesehen war ein Verlust von rund Fr Diese Besserstellung ist auf den deutlich tieferen Betriebsbeitrag an den Gemeindeverband ARAT (-Fr ) sowie den Minderaufwand beim Unterhalt des Kanalisationsnetzes (-Fr ) zurück zu führen. Ausserdem wurde der Auftrag für die Überarbeitung der GEP-Grundlagen in den Bereichen Küfergasse und Hinterdorf nicht ausgeführt und auf Zusehen hin verschoben (-Fr ). Aufgrund der hohen Investitionen in den vergangenen Jahren weist die Spezialfinanzierung ein beträchtliches Verwaltungsvermögen aus, welches zugunsten des Steuerhaushaltes zu verzinsen ist. Der 7

8 Zins zugunsten Steuerhaushalt beträgt rund Fr Bei den Benützungs- und Grundgebühren resultierte ein Mehrertrag von Fr Der Rechnungsausgleich (Reserve der SF Abwasser) beträgt per Ende 2013 Fr Funktion 720 Abfallbeseitigung Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schliesst auch im 2013 mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe von Fr ab. Im Voranschlag war ein Gewinn von Fr vorgesehen. Die einzelnen Positionen liegen jeweils nur geringfügig über oder unter dem Budget. Die Verpflichtung für die Spezialfinanzierung Abfall (Guthaben der Spezialfinanzierung bei der Gemeinde) beträgt per nun Fr Die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen sind für die Rechnung erfolgsneutral. Die Ausgaben und Einnahmen im Bereich Friedhof liegen rund Fr über dem Voranschlag. Einerseits ist das Schneiden der Ahornallee etwas teurer ausgefallen, andererseits war für die Behandlung des Buchs (bzw. die Pflanzenkrankheit Buchsbaumzünsler) zusätzliches Verbrauchsmaterial notwendig. Die internen Verrechnungen zugunsten der Funktion Friedhof fielen rund Fr höher aus. Der Nettoaufwand im Bereich Gewässerverbauungen liegt rund Fr über dem Budget. Die Entschädigungen für Arbeiten an den Bächen und Hecken liegen deutlich unter dem Budget (-Fr ). Hingegen liegen die Unterhaltskosten für die Bäche und Hecken, d.h. extern ausgeführte Aufträge, über dem Budget (+Fr ). Im Weiteren ist der Gemeindebeitrag an den Unterhalt der JGK-Gewässer mit Fr deutlich höher ausgefallen als veranschlagt (+Fr ). Die Auslagen der Funktion öffentliche Toiletten liegen im Rahmen des Budgets. Bei der Raumplanung wurde lediglich der Beitrag an den Planungsverbands seeland.biel/bienne verbucht (Fr ), welcher nicht veranschlagt war. Die Aufwände für die Ortsplanungsrevision sind in der Investitionsrechnung enthalten. 8 Volkswirtschaft (Nettoertrag) Rechnung Voranschlag Rechnung Der Nettoertrag im Bereich Volkswirtschaft liegt rund Fr über dem Budget Die Entschädigungen der Fachgruppe Landschaft und des Ackerbaustellenleiters liegen unter dem Budget. Ein Beitrag an den Tierschutzverein ist nicht angefallen. Auch wurde auf eine Einlage in den Fonds Landschaftsschutz verzichtet. Zulasten Fonds wurden im 2013 lediglich die Pflegebeiträge für die Landwirte in der Höhe von Fr verbucht. Der Fonds Landschaftsschutz beträgt per Fr Die Rückvergütung der BKW beträgt Fr

9 9 Finanzen und Steuern (Nettoertrag) Rechnung Voranschlag Rechnung Der Nettoertrag liegt um rund Fr unter dem Budget. Die einzelnen Abweichungen sehen wie folgt aus: Besserstellung Quellensteuer Gemeindesteuerteilungen nat. Personen zu Lasten der Gemeinde Rückstellungen Gemeindesteuerteilungen nat. Personen Gewinnsteuern jur. Personen Gemeindesteuerteilungen zu Gunsten Gde. juristische Personen Nachsteuern und Bussen Sonderveranlagungen Liegenschaftssteuern Steuerabschreibungen infolge Uneinbringlichkeit periodische Steuern Eingang abgeschriebener Steuern periodisch Hundetaxe Erbschafts- und Schenkungssteuer Schlechterstellung Einkommenssteuern nat. Personen Vermögenssteuern nat. Personen Gemeindesteuerteilungen zugunsten der Gemeinde nat. Personen Kapitalsteuern juristische Personen Grundstückgewinnsteuern Wertberechtigung für gefährdete Steuern Steuerabschreibung infolge Uneinbringlichkeit aperiodische Steuern Der Beitrag aus dem Finanzausgleich (Disparitätenabbau, sozio-demografischer und geografisch-topografischer Zuschuss) beträgt Fr (+Fr ). Demgegenüber stehen jedoch Zahlungen an den Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung im Umfang von Fr Über diesen Lastenverteiler werden insbesondere die Kosten des Kindes- und Erwachsenenschutzes vom Kanton auf die Gemeinden umverteilt. Der Nettozinsaufwand liegt mit Fr rund Fr über dem Budget. Einerseits sind die Vergütungszinse höher ausgefallen als veranschlagt, andererseits liegen aber auch die verrechneten Passivzinsen unter dem veranschlagten Wert. Der Zinsaufwand bei den mittel- und langfristigen Schulden liegt rund Fr über dem Budget. Während des Rechnungsjahres wurde bei der Postfinance ein weiteres Fest- 9

10 darlehen in der Höhe von Fr. 0.6 Mio. (Zinssatz 0.68 %) aufgenommen. Davon waren Fr. 0.2 Mio. für die Amortisation des deutlich teureren SUVA-Darlehens (Zinssatz 3.30 %) vorgesehen. Die Abschreibungen auf dem Finanzvermögen betragen Fr Es handelt sich dabei vorwiegend um die Abschreibung von Verzugszinsen gemäss Nesko- Ertragsabrechnung. Investitionsrechnung Steuerhaushalt Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 Bruttoinvestitionen Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen Spezialfinanzierungen Bruttoinvestitionen gebührenfinanzierte Anlagen Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen Gesamtgemeinde Total Bruttoinvestitionen Total Nettoinvestitionen Die Nettoinvestitionen liegen bei Fr und sind damit deutlich über dem veranschlagten Betrag von Fr Aufgrund der Umwandlung des Gemeindeverbandes Seelandheim Worben in die Seelandheim AG resultierte für die Gemeinde Jens ein einmaliger Umwandlungserlös von Fr (148 Aktien; Fr Nominalwert je Aktie). Da sich die Verbandsgemeinden mit dem Umwandlungsbeschluss nicht von der öffentliche Aufgabe gelöst haben (mit der vorherigen Form des Gemeindeverbandes galt der Heimbetrieb zweifellos als Gemeindeaufgabe) sind die Aktien im Verwaltungsvermögen zu verbuchen und die Beteiligung in der Gemeinderechnung 2013 entsprechend zu bilanzieren. Die Kosten für die Anschaffung der Schülerpulte und stühle liegen unter dem veranschlagten Wert. Im Weiteren sind keine Aufwendungen angefallen für den Strassen-, Flurweg- und Belagsunterhalt. Die in der Investitionsrechnung ausgewiesenen Kosten für die Ortsplanung belaufen sich auf Fr Im Voranschlag enthalten war lediglich die zweite Tranche von Fr Die Stimmberechtigten haben am einen Nachkredit in der Höhe von Fr bewilligt. 10

11 Im gebührenfinanzierten Bereich Abwasser sind keine Ausgaben angefallen. Jedoch konnten der Investitionsrechnung Anschlussgebühren im Umfang von Fr gutgeschrieben werden. Nachkredite Alle Nachkredite sind in einer separaten Nachkredittabelle aufgeführt und mit entsprechenden Begründungen versehen. Im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision haben die Stimmberechtigten am bereits einen Nachkredit bewilligt. Der Nachkredit für die übrigen Abschreibungen ist durch die Gemeindeversammlung zu bewilligen. Alle übrigen Nachkredite liegen in der Finanzkompetenz des Gemeinderates. Bestandesrechnung Das Fremdkapital wird per mit Fr. 3.3 Mio. ausgewiesen. Es bestehen unverändert die drei Darlehen à total Fr. 2,9 Mio. Bei der Postfinance wurde ein weiteres Festdarlehen mit einer Laufzeit von zwei Jahren über Fr. 0.6 Mio. aufgenommen. Ein Teil davon wurde für die Amortisation des SUVA-Darlehens verwendet, da der Zinssatz deutlich höher ist und nur dieses Darlehen vor Ende der Laufzeit amortisiert werden kann. Das Eigenkapital von Fr per Anfang Jahr, vermindert sich um den Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung von Fr auf neu Fr und beträgt damit rund 7 Steuerzehntel (1 Steuerzehntel = ). Die Unterlagen zur Gemeinderechnung 2013 liegen bei der Gemeindeverwaltung auf oder können unter heruntergeladen werden. Der Gemeinderat von Jens hat die vorliegende Jahresrechnung mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom genehmigt und beantragt der Gemeindeversammlung die Annahme des folgenden Beschlusses 1. Auf dem Restbuchwert des Verwaltungsvermögens werden übrige Abschreibungen in der Höhe von Fr (Fr an Strassen, Fr an Schulhaus, Fr an Mehrzweckhalle) bewilligt. 2. Die Rechnung der Einwohnergemeinde Jens für das Jahr 2013 wird bei einem Aufwand von Fr gegenüber einem Ertrag von Fr mit einem Aufwandüberschuss von Fr genehmigt. 3. Von den vom Gemeinderat beschlossenen Nachkrediten wird Kenntnis genommen. * * * * * 11

12 12

13 Traktandum 2 Gebührenreglement vom Genehmigung Teilrevision Das Gebührenreglement datiert aus dem Jahre Seither haben sich die gesetzlichen Bestimmungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene teilweise geändert. Aus diesem Grund verweist das aktuell gültige Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Jens auf falsche Bestimmungen des übergeordneten Rechts oder enthält Bestimmungen, welche in der Zwischenzeit aufgehoben wurden oder neue Bestimmungen sind noch nicht enthalten. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat das Gebührenreglement vom einer Totalrevision unterzogen. Sämtliche Artikel wurden auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft bzw. dem kantonalen Musterreglement angepasst. So sollen zum Beispiel Artikel betreffend das Personen- und Familienrecht (Vormundschaftswesen) aufgehoben und die neuen Bestimmungen bezüglich Einbürgerungen (Einbürgerungskurs) neu ins Reglement aufgenommen werden. Das teilrevidierte Gebührenreglement kann in der Fassung vom April 2014 auf der Gemeindewebseite heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Annahme des folgenden Beschlusses Die Teilrevision des Gebührenreglementes vom (Fassung April 2014) wird genehmigt. * * * * * 13

14 Traktandum 3 Sanierung Worbenstrasse Bewilligen eines Verpflichtungskredites Ausgangslage Die Kosten für den Unterhalt der Worbenstrasse waren in der Vergangenheit beträchtlich und die jeweils getroffenen Massnahmen haben sich als wenig nachhaltig erwiesen. Die Gemeindestrasse präsentiert sich heute in einem äusserst schlechten Zustand: Der Belag ist rissig, die Ränder sind stark abgebrochen und das Bankett auf den beiden Strassenseiten kann nicht mehr richtig befestigt werden. Bei nassen Wetterverhältnissen werden dieselben Löcher immer wieder ausgespült. Der Gemeinderat ist mehrfach schriftlich an das kantonale Tiefbauamt gelangt, um eine Bewilligung für die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu erlangen. Die kantonale Gesetzgebung verlangt jedoch ein Verkehrsgutachten sowie Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen. Letzteres wurde mehrfach durchgeführt und die Auswertungen auch den zuständigen kantonalen Behörden zugestellt. Eine Bewilligung konnte der Gemeinde Jens jedoch nie in Aussicht gestellt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im Rahmen der letztjährigen Budget- und Finanzplanungsphase entschieden, dass der aktuelle Strassenzustand aus Sicherheitsgründen nicht mehr tragbar und verantwortbar ist und eine Gesamtsanierung als hohe Dringlichkeit eingestuft wird. In einem ersten Schritt wurde eine Richtofferte eingeholt, damit die Sanierung in den Finanzplan aufgenommen werden konnte. Projektbeschrieb und -kosten In der Zwischenzeit wurde die Sachlage und Problematik konkreter angegangen. Es haben mit Fachpersonen mehrere Besprechungen vor Ort stattgefunden, um eine nachhaltige Sanierungsvariante zu finden. Vorgesehen ist nun auf der Strecke Gemeindegrenze Worben bis Höhe Schalenbach den Belag an den Rändern abzutragen, die Ränder zu festigen und anschliessend auf der gesamten Strassenbreite einen neuen Deckbelag aufzutragen. Für die Realisierung der Gesamtsanierung auf dem vor erwähnten Streckenabschnitt wird die Bewilligung eines Verpflichtungskredit über Fr beantragt. Die Arbeiten sollen im kommenden Herbst/Winter ausgeführt werden. Das Projekt wird im Rahmen der Gemeindeversammlung umfassend vorgestellt. Finanzierung und Folgekosten Die Finanzierung soll soweit als möglich aus Eigenmitteln erfolgen. Führt dies jedoch kurzfristig zu einem Liquiditätsengpass oder Unterdeckung des Kontokorrentkontos soll zur Überbrückung ein kurzfristiges Darlehen aufgenommen werden. Die Kosten für die Sanierung werden über die Investitionsrechnung verbucht. Die Laufende Rechnung wird indessen mit zusätzlichem Abschreibungsaufwand (10 % des jeweiligen Restbuchwertes bis 2015; ab lineare Abschreibung innert 8 bis 16 Jahren) sowie mit allfälligem Zinsaufwand (aktueller Zinssatz bei der Postfinance %, Laufzeit zwischen 3 und 6 Monaten) belastet. 14

15 Der Gemeinderat beantragt Ihnen die Annahme des folgenden Beschlusses: 1. Für die Sanierung der Worbenstrasse wird ein Verpflichtungskredit über Fr bewilligt. 2. Mit der Realisierung des Vorhabens, insbesondere der Vergabe des Auftrages und der Bereitstellung der notwendigen Mittel, wird der Gemeinderat beauftragt. * * * * * Traktandum 4 Ergänzungswahl für die laufende Amtsperiode Mitglied des Gemeinderates Gestützt Art. 49 Abs. 2 der Gemeindeverfassung wurde mit Publikation im Nidauer Anzeiger am darauf aufmerksam gemacht, dass der nachfolgende Sitz zu besetzen ist und entsprechende Wahlvorschläge eingereicht werden können: - 1 Mitglied des Gemeinderates Gestützt auf Art. 50 der Gemeindeverfassung ist wählbar, wer spätestens 20 Tage vor der Wahlversammlung durch eine der Dorfparteien oder mit 10 Unterschriften stimmberechtigter Personen angemeldet ist. Der/die Kandidat/in muss auf dem Wahlvorschlag seine Kandidatur unterschriftlich bestätigen. Die Wahlvorschläge mussten demnach bis spätestens am Freitag, 16. Mai 2014 bei der Gemeindeverwaltung Jens eingereicht werden. Es sind keine Kandidaturen fristgerecht eingereicht worden. Das weitere Vorgehen sieht wie folgt aus: Für den noch freien Sitz im Gemeinderat kann an der Gemeindeversammlung jede stimmberechtigte Person zur Wahl vorgeschlagen werden. * * * * * 15

16 Traktandum 5 Orientierungen Im Weiteren orientieren die Ratsmitglieder über die wichtigsten laufenden Geschäfte aus ihren Ressorts. * * * * * Traktandum 6 Verschiedenes Wortmeldungen aus der Versammlung. * * * * * * * * * Das Rechnungsprüfungsorgan der Einwohnergemeinde Jens ist gestützt auf Art. 13 der Gemeindeverfassung ebenfalls Aufsichtsstelle für Datenschutz im Sinne des kantonalen Datenschutzgesetzes. In Anwendung von Art. 13 Abs. 3 der Gemeindeverfassung wird hiermit bekanntgegeben, dass die externe Revisionsstelle die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen überprüft hat. In Ihrem Bericht vom bestätigt die Revisionsstelle, dass die gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften im Kalenderjahr 2013 eingehalten wurden. 16

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