Botschaft Mai 2017 EINWOHNERGEMEINDE HÖCHSTETTEN

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1 Botschaft Mai 2017 EINWOHNERGEMEINDE HÖCHSTETTEN Botschaft 01/2017 Seite 1

2 Die Beschlüsse der letzten Gemeindeversammlung vom Montag, 5. Dezember 2016 hiessen wie folgt: 1. Voranschlag 2016; Beratung und Genehmigung, Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer, Kenntnisnahme des Finanzplanes Der Voranschlag 2017, welcher bei einem Aufwand von Fr und einem Ertrag von Fr ein ausgeglichenes Ergebnis vorsieht, wurde einstimmig genehmigt. Die Steueranlage wurde auf 1.85 Einheiten belassen. Die Liegenschaftssteuer wurde auf 1 o / oo des amtlichen Wertes, die Feuerwehrersatzabgabe auf 8 % der Staatssteuer (max. Fr ) festgelegt. 2. Genehmigung Kredit TV- Anlage Der Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr zu Lasten der Spezialfinanzierung Gemeinschaftsantennenanlage wurde einstimmig genehmigt. 3. Genehmigung Kredit Strassenbeleuchtung Der Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr zu Lasten des allgemeinden Haushaltes wurde einstimmig genehmigt. 4. Regionalkonferenz Emmental Das Reglement Altersplanung und das Reglement Spezialfinanzierung Altersplanung wurden einstimmig genehmigt. 5. Orientierungen Es wurden keine Beschlüsse gefasst. 6. Verschiedenes Es wurden keine Beschlüsse gefasst. Botschaft 01/2017 Seite 2

3 Versammlung der Einwohnergemeinde Höchstetten Montag, 29. Mai 2017 um Uhr im Rest. Kreuz Höchstetten Traktanden 1. Genehmigung der Jahresrechnung Orientierungen 3. Verschiedenes Das Protokoll der Versammlung vom 5. Dezember 2016 lag 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage wurden keine Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat genehmigte das Protokoll anschliessend. Die Rechnung 2016 liegt 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse kann zudem innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, Beschwerde geführt werden. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu rügen. Alle Stimmberechtigten, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen Höchstetten, 27. April 2017 DER GEMEINDERAT Botschaft 01/2017 Seite 3

4 TRAKTANDUM 1 GENEHMIGUNG DER JAHRESRECHNUNG 2016 Ergebnisse Ergebnis Gesamthaushalt Fr Ergebnis Allgemeiner Haushalt Fr Ergebnis SF Feuerwehr Fr Ergebnis SF Antennen- und Kabelanlagen Fr Ergebnis SF Abwasserentsorgung Fr Ergebnis SF Abfallentsorgung Fr Ergebnis SF Forstwirtschaft Fr Ergebnis Spezialfinanzierungen (SF) Fr Ergebnis Gesamthaushalt Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr Die Besserstellung des Ergebnisses des Gesamthaushaltes ist auf Minderaufwendungen im Bereich Abschreibungen und auf die einzelnen Resultate der Ergebnisse der Spezialfinanzierungen zurückzuführen. Ergebnis Allgemeiner Haushalt Das Budget des Allgemeinen Haushaltes sah, infolge der zusätzlichen systembedingten Abschreibungen ein ausgeglichenes Ergebnis vor. Der nun ausgewiesene Ertragsüberschuss von Fr kann vor allem darauf zurückgeführt werden, dass keine zusätzlichen systembedingten Abschreibungen (Minderaufwand Fr ) vorgenommen werden müssen. Die systembedingten Abschreibungen müssen nicht vorgenommen werden, da im Allgemeinen Haushalt keine Investitionen getätigt wurden und daher auch keine Abschreibungen vorgenommen werden müssen. Spezialfinanzierungen (SF) übergeordnetes Recht SF Abwasserentsorgung Die Abwasserentsorgung (Funktion 7201) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr ab. Dies ist eine Besserstellung gegenüber dem Budget von Fr Die Aufwendungen für den Unterhalt des Kanalisationsnetzes und auch die Planmässigen Abschreibungen sind tiefer ausgefallen als budgetiert. Mit dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 werden die Anschlussgebühren in der Erfolgsrechnung (bisher Investitionsrechnung) verbucht. Die Anschlussgebühren müssen als Einlage in den Werterhalt verwendet werden. Diese Beträge können an den ordentlichen Aufwendungen für die Einlage in den Werterhalt angerechnet werden, was einen entsprechenden Minderaufwand zur Folge hat. Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) der SF Abwasserentsorgung beträgt Fr (Bilanz Konto: ). Der Bestand des Werterhalts beläuft sich auf Fr (Bilanz Konto: ). Botschaft 01/2017 Seite 4

5 SF Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung (Funktion 7301) schliesst mit einem kleinen Aufwandüberschuss von Fr ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr Die Aufwendungen an den Gemeindeverband Koppigen (Tierkörperbeseitigung, Fr ) war nicht budgetiert. Der Verkaufserlös der Kehrichtsäcke und Marken sind um Fr tiefer ausgefallen als budgetiert. Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) der SF Abfallentsorgung beträgt Fr (Bilanz Konto: ). Da die Abfallentsorgung über keine Anlagen verfügt, muss auch kein Werterhalt geführt werden. Spezialfinanzierungen (SF) Gemeindereglement SF Feuerwehr Die Feuerwehr (Funktion 1500) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr Eine Nachzahlung an den Gemeindeverband Koppigen für die Jahre 2013/2014 und Mindererträge bei den Ersatzabgaben sind die Hauptgründe für den tieferen Ertragsüberschuss. Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) der SF Feuerwehr beträgt Fr (Bilanz Konto: ). SF Antennen und Kabelanlagen Die SF Gemeinschaftsantenne schliesst im Rahmen des Budgets ab. Anstelle des budgetierten Ertragsüberschusses von Fr resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr , was einer Differenz von Fr entspricht. Mehraufwendungen im Bereich des Unterhaltes konnten durch Mehrerträge der Quickline ausgeglichen werden. Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) der SF Gemeinschaftsantenne beträgt Fr (Bilanz Konto: ). SF Forstwirtschaft In der SF Gemeindewälder wurde einzig die interne Verzinsung des Eigenkapitals vorgenommen. Ansonsten sind im vergangenen Rechnungsjahr keine Buchungen vorgenommen worden. Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) der SF Gemeindewälder beträgt Fr (Bilanz Konto: ). Investitionsrechnung Im Budget 2016 waren Investitionen von insgesamt Fr eingestellt. Ausgeführt wurde das Projekte Umsetzung GEP (Generelle Entwässerung Planung) der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung im Umfang von Fr Die Sanierung der Winterhaldenstrasse wurde noch nicht in Angriff genommen. Bilanz Die Aktiven sind per Ende 2016 mit Fr. 1'056' bilanziert. Dies ist eine Zunahme von Fr. 140' gegenüber dem Jahresbeginn. Die flüssigen Mittel belaufen sich auf Fr. 670'098.39, was einer Zunahme von Fr. 58' entspricht. Die Forderungen (Steuerguthaben, diverse Debitoren) haben nur unwesentlich um Fr. 7' zugenommen und betragen nun Fr. 296' Das Verwaltungsvermögen (Abwasserentsorgung) ist per Ende 2016 mit Fr. 73' bilanziert. Dies entspricht den Nettoinvestitionen abzüglich der planmässigen Abschreibungen. Bei den Passiven haben sich die laufenden Verbindlichkeiten um Fr. 39' erhöht und sind nun mit Fr. 74' bilanziert. Die Verpflichtungen gegenüber den Spezialfinanzierungen haben um insgesamt Fr. 36' zugenommen, ebenso die Vorfinanzierungen (Werterhalt Abwasserentsorgung), welche um Fr. 32' angestiegen sind. Der Bilanzüberschuss beläuft sich nach Verbuchung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung auf Fr. 236' Botschaft 01/2017 Seite 5

6 Nachkredite Total: Fr davon: gebunden Fr Kompetenz GR Fr Kompetenz GV (noch zu beschliessen) Fr Gestufte Erfolgsausweise, Gesamthaushalt Rechnung 2016 Budget 2016 Betrieblicher Aufwand 30 Personalaufwand Sach- und übriger Betriebsaufwand Abschreibungen Verwaltungsvermögen Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen Transferaufwand Durchlaufende Beiträge Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag 40 Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte Verschiedene Erträge Entnahmen Fonds und Spezialfinanzierungen Transferertrag Durchlaufende Beiträge Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) Botschaft 01/2017 Seite 6

7 0 Allgemeine Verwaltung Der Nettoaufwand liegt um 1.77% über dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Exekutive (0120) Die Aufwendungen für die Exekutive (Gemeinderat) sind insgesamt um Fr tiefer ausgefallen. Die Mehraufwendungen für Tag- und Sitzungsgelder konnten durch Minderaufwendungen beim Gemeinderatskredit kompensiert werden. Allgemeine Dienste (0220) Die Löhne des Verwaltungspersonals sind Fr höher als budgetiert. Dies ist vor allem auf die Auszahlung von Überzeit zurückzuführen. Durch die Anschaffung eines Multifunktionsgerätes/Kopierer sind Mehraufwendungen von Fr entstanden. 1 Öffentliche Sicherheit Der Nettoaufwand liegt um % über dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Allgemeines Rechtswesen (1400) Für die Nachführung der Vermessungswerke mussten Fr mehr aufgewendet werden als budgetiert. Dies ist auf die Neuvermessung Los 3 zurückzuführen, der Kanton Bern hat zwei Raten für die Rückzahlung der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten waren im Budget nicht vorgesehen. Feuerwehr (1500) Die Feuerwehr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr (Budget 2016: Fr ) ab. Die Mehrkosten sind durch eine Nachzahlung für die Jahre 2013 und 2014 an den Gemeindeverband Koppigen entstanden. Zivilschutz (1620) Durch die Revision der Feuerlöscher und die periodische Schutzraumkontrolle sind Mehraufwendungen gegenüber dem Budget in der Höhe von Fr entstanden. 2 Bildung Der Nettoaufwand liegt um 2.74% unter dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Kindergarten (2110) Die Entschädigung (Gehaltskostenbeitrag) des Kantons Bern ist um Fr tiefer ausgefallen als budgetiert. Primarstufe (2120) Der Beitrag an den Gemeindeverband Koppigen ist um Fr tiefer als im Budget vorgesehen. Aus der Abrechnung des Jahres 2015 entstand eine Gutschrift von Fr welche die Aufwendungen entsprechend reduziert. Die Entschädigung des Kantons Bern (Gehaltskostenbeitrag) fällt um Fr höher aus als budgetiert. Botschaft 01/2017 Seite 7

8 Sekundarstufe 1 (2130) Die Aufwendungen an den Kanton Bern (Schlussrechnung Schuljahr 2015/2016) sind um Fr tiefer ausgefallen. Die Entschädigung des Kantons Bern (Gehaltskostenbeitrag) ist um Fr höher als im Budget vorgesehen. Musikschule (2140) Der Gemeindeanteil an die Musikschule Region Burgdorf ist um Fr höher ausgefallen. Schulliegenschaften (2170) Der Beitrag an den Gemeindeverband Koppigen für den Liegenschaftsunterhalt ist tiefer ausgefallen. Die Minderaufwendungen belaufen sich auf Fr Durch einen Wasserschaden zu Beginn des Jahres 2016 am Schulhaus Hellsau fällt der Beitrag des Schulliegenschaftenverbandes bedeutend kleiner aus. Der Minderertrag beläuft sich auf Fr Kultur und Freizeit Der Nettoaufwand liegt um 16.85% unter dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Übrige Kultur (3290) Die Aufwendungen für die Bundesfeier sind um Fr unter dem budgetierten Betrag von Fr Freizeit (3420) Der Gemeindebeitrag an die Einwohnergemeinde Koppigen für das Schwimmbad ist tiefer ausgefallen als budgetiert. Die Minderaufwendungen betragen Fr Gesundheit Der Nettoaufwand liegt um 38.12% unter dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Schulgesundheitsdienst (4330) Der Beitrag an den Gemeindeverband Koppigen ist tiefer ausgefallen als budgetiert. Schulzahnpflege (4331) Auch hier kann festgestellt werden, dass der Beitrag an den Gemeindeverband Koppigen unter dem Budgetwert liegt. 5 Soziale Wohlfahrt Der Nettoaufwand liegt um 3.44% unter dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Ergänzungsleistungen AHV//IV (5320) Der Gemeindebeitrag an den Lastenausgleich Ergänzungsleistung von Fr ist im Rechnungsjahr 2016 um Fr geringer ausgefallen als budgetiert. Leistungen an das Alter (5350) Der Gemeindebeitrag an den Altersausflug ist um Fr tiefer als budgetiert. Botschaft 01/2017 Seite 8

9 Kinderkrippen und Kinderhorte (5451) Auch der Beitrag an die Kindertagesstätte Utzenstorf fällt tiefer aus als budgetiert. Die Minderaufwendungen betragen Fr Sozialhilfe (579) Der Gemeindebeitrag an den Sozialdienst Wynigen ist mit Fr um Fr höher ausgefallen als budgetiert. Dagegen ist der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe um Fr tiefer als im Budget 2016 vorgesehen. 6 Verkehr Der Nettoaufwand liegt um 5.60% über dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Gemeindestrassen (6150) Die Nettoaufwendungen für die Gemeindestrassen sind um Fr tiefer als im Budget vorgesehen. Ein Grund sind die planmässigen Abschreibungen, welche nicht vorgenommen werden müssen, da das Projekt, Sanierung Winterhaldenstrasse, noch nicht umgesetzt wurde. Öffentlicher Verkehr (6290) Der Verkaufserlös der Tageskarten der SBB ist einmal mehr sehr tief ausgefallen. An Stelle der budgetierten Erträge von Fr konnten nur gerade Erträge von Fr verbucht werden. 7 Umwelt und Raumordnung Der Nettoaufwand liegt um 10.67% unter dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Abwasserentsorgung (7201) Die Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr (Budget 2016: Ertragsüberschuss Fr ) ab. Die Einlage in den Werterhalt ist um Fr tiefer ausgefallen. Neue Berechnungen haben einen tieferen Einlagewert ergeben. Zudem können die Anschlussgebühren neu an die Einlage angerechnet werden, was im Jahr 2016 einem Betrag von Fr entspricht. Abfallentsorgung (7301) Die Abfallentsorgung schliesst mit einem kleinen Aufwandüberschuss von Fr (Budget 2016: Ertragsüberschuss Fr ) ab. Die Schlechterstellung kann auf Mindererträge aus dem Verkauf von Kehrichtsäcke und Kehrichtmarken begründet werden. Friedhof und Bestattung (7710) Der Minderbeitrag an den Gemeindeverband Koppigen in der Höhe von Fr ist vor allem auf eine Gutschrift aus dem Rechnungsjahr 2015 in der Höhe von Fr zurückzuführen. 8 Volkswirtschaft Botschaft 01/2017 Seite 9

10 Der Nettoertrag liegt um 4.36% über dem budgetierten Wert. Aufgrund der finanziell geringen Abweichung von Fr wird auf eine detaillierte Begründung verzichtet. 9 Finanzen und Steuern Der Nettoertrag der Funktion Finanzen und Steuern liegt um 0.64% oder Fr über dem budgetierten Wert. Begründungen für die wesentlichen Abweichungen zum Budget: Gemeindesteuern (9100) Der Gesamtertrag der Gemeindesteuern (Fr ) liegt mit Fr leicht über dem budgetierten Ertrag von Fr Mindererträge im Bereich der Einkommenssteuern der natürlichen Personen konnten durch Nachsteuern und Bussen kompensiert werden. Bei den Grundstückgewinnsteuern konnten Mehrerträge von Fr gegenüber dem Budget erzielt werden. Nicht aufgeteilte Posten (9900) Die im Budget vorgesehenen zusätzlichen Abschreibungen müssen, infolge der fehlenden Investitionen im Allgemeinen Haushalt nicht vorgenommen werden. Stattdessen kann der Ertragsüberschuss von Fr des Allgemeinen Haushaltes in den Bilanzüberschuss verbucht werden. Nachkredittabelle, über Fr KONTO BEZEICHNUNG BUDGET RECHNUNG ÜBER- SCHREI- TUNG NACHKREDITE BEGRÜNDUNG gebunden Kompetenz GR/GV Total 92' ' ' ' ' ALLGEMEINE VERWALTUNG Löhne, Tag-/Sitzungsgelder Gemeinderat 6' ' ' ' höherer Aufwand für Sitzungen ausserhalb der Gemeinde Löhne Verwaltungspersonal 38' ' ' ' Lohnkosten zu tief budgetiert, Auszahlung von Überzeit Anschaffungen Büromaschinen ' ' ' Anschaffung Multifunktionsgerat/Kopierer Ver- und Entsorgung Liegenschaft 2' ' ' ' Erhöhter Energiebedarf 1 Öffentliche Sicherheit Gebühren Baugesuche 2' ' ' ' Vermehrte Bautätigkeit, Mehrertrag Kto Nachführung Vermessungswerk Beitrag Gemeindeverband Koppigen 5' ' ' ' Rückzahlung an Kanton Bern, Neuvermessung Los Nr. 3 9' ' ' ' Nachforderung Gdeverband für die Jahre 2013/ Baulicher Unterhalt ' ' ' Revision Feuerlöscher, Schutzraumkontrolle 2 BILDUNG Beitrag Gemeindeverband Koppigen 16' ' ' ' Nachforderung Gdeverband für das Jahr Beitrag Musikschule 8' ' ' ' Mehrkosten Musikschule 3 Kultur, Sport und Freizeit Botschaft 01/2017 Seite 10

11 Unterhalt GGA-Netz 1' ' ' ' diverse Anschlussgebühren 5 SOZIALE WOHLFAHRT Entschädigung Sozialdienst Wynigen 1' ' ' ' zu tief budgetiert 6 VERKEHR Betriebs- und Verbrauchsmaterial 1' ' ' ' diverse Mehraufwendungen, zu tief budgetiert Unterhalt Flurwege/Strassen 5' ' ' ' Mehraufwendungen welche nicht vorgesehen waren 7 UMWELT UND RAUMORDNUNG Lohn Gemeindearbeiter ' ' ' Aufwand analog Vorjahr, zu teif budgetiert 9 FINANZEN UND STEUERN Interne Verrechnung Zinsen 2' ' ' ' zu teif budgetiert ANTRAG DER EXEKUTIVE, GENEHMIGUNG Gemäss Art. 71 GV ( ) verabschiedet der Gemeinderat die Jahresrechnung 2016 der Einwohnergemeinde Höchstetten: ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt Fr Ertrag Gesamthaushalt Fr Ertragsüberschuss Fr davon Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr Ertragsüberschuss Fr Aufwand Feuerwehr Fr Ertrag Feuerwehr Fr Ertragsüberschuss Fr Aufwand Antennenanlage Fr Ertrag Antennenanlag Fr Ertragsüberschuss Fr Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 59' Ertrag Abwasserentsorgung Fr Ertragsüberschuss Fr Aufwand Abfall Fr Ertrag Abfall Fr Aufwandüberschuss Fr Aufwand Forstwirtschaft Fr Ertrag Forstwirtschaft Fr Ertragsüberschuss Fr Botschaft 01/2017 Seite 11

12 INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben Fr. 74' Einnahmen Fr Nettoinvestitionen Fr. 74' ANTRAG: Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2016 zu genehmigen. ************************************** TRAKTANDUM 2 ORIENTIERUNGEN ALLGEMEINE INFORMATION DES GEMEINDERATES Schwimmbad Koppigen; Gratis Badieintritt Alle Jahre wieder! Als kleines Dankeschön hat die Schwimmbadkommission beschlossen, auch diese Saison jeder Betriebsgemeinde ein Abonnement gratis abzugeben. Der Gemeinderat möchte dieses wiederum als Dankeschön der Bevölkerung von Höchstetten weitergeben. Um in den Genuss des Gratiseintrittes zu kommen, müssen sie sich an der Schwimmbadkasse als Bewohner der Gemeinde Höchstetten ausweisen. Der Gratiseintritt kann pro Tag nur einmal vergeben werden. Also nützen sie die Gelegenheit und geniessen einen schönen Sommertag im erfrischenden Schwimmbecken des Schwimmbades Koppigen. ************************************** Schulliegenschaftenverband Höchstetten-Hellsau Die ordentliche Versammlung des Schulliegenschaftenverbandes Höchstetten-Hellsau findet am Montag, 29. Mai 2017 um Uhr vor der Gemeindeversammlung der Gemeinde Höchstetten im Restaurant Kreuz statt. Folgende Geschäfte werden behandelt: 1. Versammlungsprotokoll vom 7. Juni 2016; Genehmigung 2. Jahresrechnung 2016; Genehmigung 3. Budget 2018; Genehmigung 4. Wahl Präsidium 5. Kredit Anschaffung Putzmaschine (CHF ); Genehmigung 6. Verschiedenes ************************************** Botschaft 01/2017 Seite 12

13 Genereller Entwässerungsplan GEP Für die Gemeinde Höchstetten wurde im Jahre 2007 durch die Firma Ostag AG über das gesamte Gemeindegebiet ein GEP erstellt, welches dann Mitte 2015 durch die Behörden genehmigt wurde. Dabei wurde das gesamte Kanalisations- und Regenwassernetz sowie die Gewässer und Gefahrenzonen untersucht. Geprüft wurden ebenfalls die Versickerungsmöglichkeiten. Das Netz wurde in der Vergangenheit nur punktuell unterhalten. Dies führte seit einigen Monaten zu grösseren Bauarbeiten in Höchstetten. Nun sind die Sanierungs- und Umbaumassnahmen zum grössten Teil erledigt. ************************************** Botschaft 01/2017 Seite 13

14 Unter jedem Ablauf verbirgt sich ein Fluss Leider gab es wieder ein grosses Fischsterben im Bach in grösserem Ausmass. Dies kann viele Gründe haben: Brunnenreinigung mit Chemikalien Waschen von Spritzmittelbehältern Waschen von Milchgeschirr Waschen von Autos Gülle Nach der Umsetzung vom GEP fliesst nun jeder offene Schacht oder Brunnenablauf in den Bach. Nun ist besonderes Augenmerk darauf zu richten was runtergelassen wird. Botschaft 01/2017 Seite 14

15 ************************************** INFORMATIONEN DER GEMEINDEVERWALTUNG Öffnungszeiten Gemeindeschreiberei Dienstag 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Donnerstag 8.00 Uhr Uhr Freitag 8.00 Uhr Uhr info@hoechstetten.ch (Verwaltungsangestellte, Margot Nydegger) info@hellsau.ch (Gemeindeschreiberin, Marina Matic) Telefonnummer: Fax: Öffnungszeiten Finanzverwaltung und AHV-Zweigstelle Donnerstag 8.00 Uhr Uhr sitter.t@muenchenbuchsee.ch (Thomas Sitter, Finanzverwalter) daniela.gerber@hoechstetten.ch (AHV-Zweigstellenleiterin) Botschaft 01/2017 Seite 15

16 ************************************** Die Seniorenreise findet am 13. Juni 2017 statt. Wir hoffen auf möglichst viele Anmeldungen. Anmeldeschluss ist 22. Mai ************************************** TRAKTANDUM 3 VERSCHIEDENES Der Gemeinderat und die Verwaltungsangestellten von Höchstetten wünschen Ihnen einen schönen Sommer! Botschaft 01/2017 Seite 16

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