Schalltechnische Untersuchung. Stadt Unterschleißheim. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Lärmkartierung der bestehenden Schallsituation

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1 Schalltechnische Untersuchung Stadt Unterschleißheim Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Lärmkartierung der bestehenden Schallsituation Bericht Nr im Auftrag der Stadt Unterschleißheim Unterschleißheim München, im März 2009 M Ö H L E R + P A R T N E R Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik

2 Möhler + Partner Bericht Seite 2 von 20 Auftraggeber: Stadt Unterschleißheim Rathausplatz Unterschleißheim Auftragsvergabe vom: Bericht-Nr.: Schalltechnische Untersuchung Stadt Unterschleißheim Neuaufstellung des Flächen- nutzungsplans, Lärmkartierung Auftragnehmer: Möhler + Partner Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik Paul-Heyse-Straße 27, München Messstelle nach 26 BImSchG auf dem Gebiet der Geräusche und der Erschütterungen Bearbeiter: Dipl.- Ing. U. Möhler Dipl.-Ing. R. Karimi Telefon: 0 89 / Fax: 0 89 / info@mopa.de Internet: Datum der Abgabe: O:\OWDATEN\2008\ \BERICHT\50311.DOC

3 Möhler + Partner Bericht Seite 3 von 20 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Vorhandene Lärmbelastung Darstellung des Untersuchungsgebiets Belastung durch Verkehrslärm Anlagen- sowie Sport- und Freizeitlärm Gesamtlärm Konflikte Zusammenfassung Grundlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis... 20

4 Möhler + Partner Bericht Seite 4 von Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Die Stadt Unterschleißheim plant die Neuaufstellung des seit 1993 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes. Ein wichtiger Baustein zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die genaue Kenntnis der derzeitigen Schallimmissionssituation aus Verkehrs-, Anlagen-, Sport- und Freizeitlärm in Unterschleißheim. In vorliegendem 1. Untersuchungsteil wird als Grundlage für die Erstellung des Flächennutzungsplanes die derzeitige Schallsituation in flächenhaften Beurteilungspegelkarten dargestellt und in Konfliktkarten beurteilt. Mit der Erstellung der schalltechnischen Untersuchung wurde das Ingenieurbüro Möhler + Partner am von der Stadt Unterschleißheim beauftragt. 1.2 Rechtliche Grundlagen Die für die Bauleitplanung anzuwendende Rechtsvorschrift ist die mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren Nr. II B /87 [1], eingeführte DIN Schallschutz im Städtebau [2], mit dem dazugehörigen Beiblatt 1 [3]. Entsprechend den in DIN Teil 1 [2] angegebenen Verfahren werden die Schallemissionen und immissionen des Straßenverkehrs nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90 [7], die des Schienenverkehrs nach Schall 03 [13] ermittelt. Nach DIN werden Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach TA Lärm [4] in Verbindung mit DIN ISO [14], diejenigen von Sportanlagen nach Sportanlagenlärmschutzverordnung [7] in Verbindung mit VDI 2714 [15] und VDI 2720 [16] berechnet. Der Belang des Schallimmissionsschutzes bei Gewerbe- und Anlagenlärmimmissionen erfordert eine Berücksichtigung der Summenwirkung von Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN Teil 1 [3] sind ein in der Bauleitplanung zu berücksichtigendes Ziel, von dem im Rahmen der städtebaulichen Abwägung im Einzelfall nach oben (jedenfalls bei Verkehrslärmeinwirkungen) und unten abgewichen werden kann. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN Teil 1 betragen: "a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten

5 Möhler + Partner Bericht Seite 5 von 20 tags 50 db(a) nachts 40 db(a) bzw. 35 db(a). b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a). c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db(a). d) Bei besonderen Wohngebieten (WB) tags 60 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a). e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 db(a) nachts 50 db(a) bzw. 45 db(a). f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 db(a) nachts 55 db(a) bzw. 50 db(a). g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 bis 65 db(a) nachts 35 bis 65 db(a). [...] [...] Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu unterschiedlichen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden." Im Falle von Sport-, Freizeit- und Gewerbelärm sind die Orientierungswerte der DIN im wesentlichen zahlengleich mit den für Sport- und Freizeitlärm maßgeblichen Immissionsrichtwerten der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) bzw. mit den für Gewerbelärm maßgeblichen Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Diese sind im Regelfall bereits bei der Genehmigung von Anlagen einzuhalten. Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN für Anlagen treten dementsprechend in der Praxis wesentlich seltener auf als Überschreitungen durch Verkehrslärm.

6 Möhler + Partner Bericht Seite 6 von Vorhandene Lärmbelastung 2.1 Darstellung des Untersuchungsgebiets Die Stadt Unterschleißheim liegt nördlich von München und wird im Osten durch die Bundesstraße B 13 und nördlich durch die Bundesautobahn A 92 tangiert. Die Bahnlinie München- Regensburg verläuft vom Süden nach Nordosten durch die ganze Gemeinde. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet mit den Ortsteilen Unterschleißheim, Lohhof, Lohhof-Süd und dem westlich der BAB A 92 gelegenen Ortsteil Riedmoos im Nordwesten der Stadt. Die Kartierung der Schallimmissionen erfolgt flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet inklusive unbebauter Bereiche. Die Kartierung in Beurteilungspegelkarten erfolgt in Übereinstimmung mit der Vorgehensweise der DIN getrennt für den Verkehrslärm (Straße und Eisenbahn) sowie die Geräusche aus Sport-, Freizeit- und gewerblichen Anlagen. Informativ werden auch die Gesamtbeurteilungspegel als Überlagerung des Verkehrslärms mit dem Anlagenlärm (Sport-, Freizeit- und gewerbliche Anlagen) dargestellt. Die Kartierung des Verkehrslärms berücksichtigt die in Anlage 1.1 (Schallquellenplan Straße und Eisenbahn) dargestellten Straßen und Schienenwege. Bei den Schienenwegen wird die Bahnstrecke München Regensburg mit den Verkehrsmengen 2008 [24] angesetzt. Die Verkehrsmengen des berücksichtigten Straßenverkehrs entstammen einer Verkehrsuntersuchung von Professor Dr.-Ing. Kurzak vom Juni 2007 [17]. Als maßgebliche Verkehrsmenge wurde der Stand von 2007 berücksichtigt. Neben der BAB A 92 und B 13 wurden ebenfalls die Mittenheimer-, die Landshuter Straße und der Münchner Ring sowie alle weiteren Straßen mit einer täglichen Verkehrsmenge von mehr als Fahrzeugen / 24h berücksichtigt. Zur Erreichung von zusammenhängenden Verkehrsbeziehungen wurden auch einzelne Anschnitte von Verkehrswegen mit weniger als 5000 Fahrzeugen /24 h in die Berechnung mit einbezogen, sofern hierfür Verkehrsmengen vorlagen. Die Kartierung des Anlagenlärms berücksichtigt die in Anlage 1 (Schallquellenplan Gewerbe Freizeit, und Sport) dargestellten Quellen. Die Schallemissionen der gewerblichen Anlagen wurden größtenteils auf Grundlage von vorhandenen schalltechnischen Untersuchungen zu diesen Bereichen sowie auf der Grundlage von Festsetzungen zur zulässigen Schallabstrahlung von diesen Flächen in ggf. vorhandenen Bebauungsplänen berücksichtigt.

7 Möhler + Partner Bericht Seite 7 von 20 Kleinere gewerbliche Anlagen und Betriebe (wie z.b. Kfz-Werkstätte) wurden zunächst nicht berücksichtigt, da daraus keine Auswirkungen auf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu erwarten sind. Bei Einrichtungen mit Geräuschen durch Parkplätze (z.b. Einkaufsmärkte) erfolgt die Berechnung der Schallemissionen auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt [19]. Lage und Art von vorhandenen Sport- und Freizeitanlagen wurden ebenfalls im Rahmen von Ortsbegehungen bzw. Luftaufnahmen erhoben. Deren Schallemissionen wurden anhand der Vorgaben der VDI 3770 Emissionskennwerte von Sport- und Freizeitanlagen [21] sowie der Studie zu den Trendsportanlagen der BayLfU [20] berechnet. Das Niveau des anzustrebenden Schallschutzes und somit der anzustrebenden Beurteilungspegel in einzelnen Bereichen des Stadtgebiets richtet sich nach der Einstufung des jeweiligen Gebiets in die Kategorien unterschiedlicher Schutzbedürftigkeit nach DIN bzw. nach den Kategorien der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Grundlage für die Einteilung des Untersuchungsgebiets in diese unterschiedlichen Kategorien ist der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim [25]. Das anzustrebende Schutzniveau ist dabei anhand der Orientierungswerte der DIN in der Planlegende konkretisiert. Bei Sondergebieten richtet sich die Schutzbedürftigkeit nach der jeweiligen Nutzung. Sondergebiete mit schulischen, kirchlichen oder sozialen Einrichtungen, d.h. mit hoher Schutzbedürftigkeit, werden entsprechend von allgemeinen Wohngebieten eingestuft.

8 Möhler + Partner Bericht Seite 8 von Belastung durch Verkehrslärm Die vorhandene Belastung aus Verkehrslärm ist in den Anlagen 2 und 3. in flächenhaften Beurteilungspegelkarten jeweils getrennt für die Zeiträume Tag und Nacht sowie Straßenund Schienenverkehr dargestellt. Die Gesamtverkehrslärmsituation ist den Anlagen 4.1 und 4.2 zu entnehmen. Die Berechnungen geben die Lärmbelastung in einer Aufpunkthöhe von 4 m über Gelände wieder. Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgte unter Berücksichtigung von schallpegelmindernden Hindernissen (Bebauung, Gelände, etc.) auf dem Ausbreitungsweg sowie unter Berücksichtigung der jeweils 1. Reflexion gemäß den Vorgaben der RLS-90 [12]. Abweichend von den Vorgaben der Schall03 [13] wurden diese Hindernisse auch bei der Berechnung der Schienenverkehrsgeräusche des Bahnverkehrs berücksichtigt. Aus den Beurteilungspegelkarten lässt sich Folgendes für die einzelnen Bereiche ableiten: Straßenverkehr Anlage 2.1 und 2.2 zeigen die flächenhaften Beurteilungspegel, die durch den Straßenverkehr entstehen. Hier wurden alle Straßen mit mehr als 5000 Fahrzeugen /24 h und zur besseren Übersicht auch einige weitere vernetzte Verkehrswege der Kartierung zugrunde gelegt. Abbildung 1 verdeutlicht beispielhaft, dass die straßenzugewandten Fassaden der ersten Baureihe entlang des Münchener Rings Beurteilungspegel von db in der Nacht ausgesetzt sind. Ähnlich zeigt sich die Straßenlärmsituation in der Nacht ebenfalls entlang der Haupt- bzw. Bezirksstraße. Abbildung 1: Beurteilungspegel für den Zeitraum Nacht für den östlichen Bereich des Münchener Rings an der Einmündung in die B 13

9 Möhler + Partner Bericht Seite 9 von 20 Die entstehenden Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der Landshuter Straße (siehe Abbildung 2) werden zum größten Teil durch bestehende Wälle und Wände reduziert; dies trifft ebenfalls für Straßenlärmsituation entlang der BAB A 92 und B 13 zu. Abbildung 3 zeigt exemplarisch die Lage einer solchen Wall-Wand-Kombination. Abbildung 2: Beurteilungspegel für den Zeitraum Nacht für die Landshuter Straße Abbildung 3: Wall-Wand-Kombination entlang der Landshuter Straße

10 Möhler + Partner Bericht Seite 10 von 20 Schienenverkehr Anlage 3.1 und 3.2 zeigen flächenhaft die Beurteilungspegel aus dem Schienenverkehr. Aufgrund von fehlenden Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke werden besonders hohe Beurteilungspegel erreicht. Abbildung 4 verdeutlicht dies beispielhaft für den Bereich zwischen der Hauptstraße und der Raiffeisenstraße. Hier werden nachts Pegel von db(a) verzeichnet. Die Immissionsgrenzwerte für die Lärmssanierung liegen für den Zeitraum Nacht bei 60 db(a) und für den Zeitraum Tag bei 70 db(a) und werden tags und nachts deutlich überschritten. Abbildung 4: Nächtliche Beurteilungspegel des Schienenverkehrs für den Bereich zwischen der Haupt- und Raiffeisenstraße Gesamtverkehr Eine Überlagerung des Straßen- und Schienenverkehrslärms zeigt eine hohe Lärmbelastung von großen Bereichen von Unterschleißheim auf. Diese Beurteilungspegel können den Anlagen 4.1 und 4.2 für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht entnommen werden.

11 Möhler + Partner Bericht Seite 11 von Anlagen- sowie Sport- und Freizeitlärm Die vorhandene Belastung aus Anlagenlärm (Sport, Freizeit und Gewerbelärm) ist in den Anlagen 5.1 und 5.2 in flächenhaften Beurteilungspegelkarten getrennt für die Zeiträume Tag und Nacht dargestellt. Die Berechnungen geben die Lärmbelastung in einer Aufpunkthöhe von 4 m über Gelände wieder. Bei den Berechungen fanden die Abschirmwirkung von Gebäuden und natürlichen sowie künstlichen Hindernissen Berücksichtigung. Weiterhin wurden Reflexionen an Gebäudefassaden berücksichtigt. Aus den Beurteilungspegelkarten lässt sich folgendes ableiten: Gewerbelärm Ausgedehnte Gewerbegebietsflächen finden sich zwischen Bahn und Autobahn A 92. Abbildung 5 zeigt, dass von den beschriebenen Gewerbebetrieben maximale Beurteilungspegel von bis zu 55 db(a) tags an den Fassaden der entlang der Bahnstrecke liegenden Gebäude zu verzeichnen sind. Vereinzelte Schallquellen wie Parkplätze oder Glascontainer verursachen Beurteilungspegel an den unmittelbar benachbarten Gebäuden von bis zu 60 db (A) am Tage. Abbildung 5: Beurteilungspegel der Anlagen (Gewerbe, Freizeit und Sport) für den Zeitraum Tag des Bereiches um den S-Bahnhaltepunkt Lohhof

12 Möhler + Partner Bericht Seite 12 von 20 Sport- und Freizeitlärm Neben den schulisch genutzten Sportplätzen, lässt sich im Südosten im Stadtteil Lohhof-Süd im Bereich des Stadions ein örtlicher Schwerpunkt an Sportplätzen feststellen. Wie in Abbildung 6 ersichtlich überschreiten die Beurteilungspegel der Nachbarbebauung nicht den Orientierungswert der DIN für den Tag von 55 db(a). Für den Zeitraum Nacht wurden keine maßgeblichen Aktivitäten für die Sportplätze angenommen. Abbildung 6: Beurteilungspegel der Anlagen für den Zeitraum Tag im Bereich des Stadions Zum Freizeitlärm zählt ebenfalls u.a. der durch die Parkplätze des Ballhausforums entstehender Lärm im nördlichen Bereich der Stadt. Die einwirkenden Lärmbelastungen in der angrenzenden Wohnbebauung betragen jedoch höchstens 50 db(a) am Tag. 2.4 Gesamtlärm Die Gesamtlärmsituation ist als Überlagerung der Einwirkungen aus Verkehrslärm (Straße und Eisenbahn) und Anlagenlärm (Sport, Freizeit und Gewerbe) in den Anlagen 6.1 und 6.2 dargestellt. Die Darstellung der Gesamtlärmeinwirkungen erfolgt hier informativ, da die Beurteilung von Verkehrslärm und Anlagenlärm bei der Berücksichtigung von Immissionsschutzbelangen in der Bauleitplanung getrennt berücksichtigt wird.

13 Möhler + Partner Bericht Seite 13 von 20 Es zeigt sich insgesamt, dass die Gesamtlärmeinwirkungen wesentlich von den Einwirkungen des Verkehrslärms bestimmt werden. 2.5 Konflikte Die Darstellung von Lärmkonflikten erfolgt auf der Grundlage der Über- bzw. Unterschreitung der in der Bauleitplanung maßgeblichen Orientierungswerte der DIN Die Orientierungswerte der DIN sind in Kapitel 1.2 in Abhängigkeit der jeweiligen Gebietskategorie aufgeführt. Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN sind im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung in der Regel (zumindest bei Verkehrslärmeinwirkungen) bis zu einer Höhe von 5 db(a) abwägbar. Darüber hinaus gehende Überschreitungen erfordern in der Planung zusätzliche Schallschutzmaßnahmen. Die Farbdarstellung der Lärmkonflikte in den Anlagen 7 und 8 orientiert sich an diesen Einstufungen. Unterschreitungen der Orientierungswerte sind in Grünstufen dargestellt, Überschreitungen bis zu 5 db(a) in Gelb- bis Orangeschattierungen und darüber hinausgehende Überschreitungen in Violett-, Grau- und Blauschattierungen Verkehrslärm Die Über- bzw. Unterschreitungen der Orientierungswerte der DIN durch Verkehrslärmeinwirkungen ist flächenhaft in den Anlagen 7.1 und 7.2 getrennt für die Zeiträume Tag und Nacht dargstellt. Grundlage für die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der dargestellten Flächen ist der Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim. Aus den Konfliktplänen für Verkehrslärm lässt sich im Einzelnen ableiten, dass die zuvor beschriebenen Schallimmissionen in erheblichem Maße die Orientierungswerte der DIN überschreiten. Nachfolgend sollen beispielhafte einige Lärmschwerpunkte betrachtet werden. Abbildung 7 ist zu entnehmen, dass durch den Schienenverkehr Überschreitungen von mehr als 10 db (A) entlang der Schienenstrecke zu verzeichnen ist. Im weiteren nördlichen Verlauf der Schienenstrecke ist die Lärmsituation vergleichbar.

14 Möhler + Partner Bericht Seite 14 von 20 Abbildung 7: Konfliktplan mit den Unter-/Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN durch den Gesamtverkehr in dem Bereich zwischen der Hauptstraße und der Bezirksstraße, Zeitraum Nacht

15 Möhler + Partner Bericht Seite 15 von 20 Obgleich die meisten Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN aufgrund des Schienenverkehrs resultieren, lassen sich auch straßenverkehrsbedingte Überschreitungen aufzeigen. So verdeutlicht Abbildung 8 beispielhaft, dass es ebenfalls im innerstädtischen Bereich zu deutlichen Überschreitungen von über 10 db (A) kommt. Die Abbildung zeigt den östlichen Teil des Münchener Rings. Abbildung 8: Konfliktplan mit den Unter-/Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN durch den Gesamtverkehr in dem östlichen Bereich des Münchener Rings, Zeitraum Nacht

16 Möhler + Partner Bericht Seite 16 von 20 Entlang der BAB 92 sind bereits an vielen Stellen Wälle und Wände errichtet worden. Dennoch lassen sich für den Zeitraum Nacht auch hier der Abbildung 9 flächenhafte Überschreitungen von teilweise bis 9 db(a) entnehmen. Die Wohnbebauung, die entsprechend dem derzeitigen Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen ist, wird westlich durch die Autobahn und östlich durch die Landshuter Straße beschallt. Abbildung 9: Konfliktplan mit den Unter-/Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN durch den Gesamtverkehr nördlich des EADS-Areals, Zeitraum Nacht Anlagenlärm Die Über- bzw. Unterschreitungen der Orientierungswerte der DIN durch Anlagenlärmeinwirkungen ist flächenhaft in den Anlagen 8.1 und 8.2 getrennt für die Zeiträume Tag und Nacht dargstellt. Grundlage für die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der dargestellten Flächen ist der derzeitig Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim. Die Konfliktpläne zeigen, dass Konflikte durch Sport, Freizeit und Gewerbeanlagen im Bereich der Stadt Unterschleißheim nicht bzw. nur in sehr untergeordnetem Maß auftreten. Die in Gewerbegebieten dargestellten Überschreitungen der Orientierungswerte für Gewerbegebiete sind nur in dem Fall maßgeblich, wenn auf dieser Fläche nicht zum eigenen Betrieb gehörende Wohnungen oder Büros betroffen sind. Dies ist jedoch nach den vorliegenden Daten nicht der Fall.

17 Möhler + Partner Bericht Seite 17 von Zusammenfassung Die vorliegende Bestandsaufnahme der Schallsituation verdeutlicht, dass die überwiegenden Lärmüberschreitungen in der Stadt Unterschleißheim durch den Schienenverkehr verursacht werden. (Die Prognosezugzahlen der Bahn für das Jahr 2015 gehen von deutlich höheren Zugzahlen aus.) Weiterhin werden aufgrund der straßenbedingten Lärmsituation im Bereich der entlang der BAB A 92 Überschreitungen der Orientierungswerte festgestellt. Dieses Gutachten umfasst 20 Seiten und 8 Anlagen. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit Zustimmung von Möhler + Partner gestattet. München, den 3. März 2009 Möhler + Partner Dipl.-Ing. U. Möhler i.a. Dipl.-Ing. R. Karimi

18 Möhler + Partner Bericht Seite 18 von Grundlagenverzeichnis [1] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren Nr. II B /87 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, 3. August 1988 [2] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Juli 2002 [3] Beiblatt 1 zu DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Mai 1987 [4] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 26. September 2002 zuletzt geändert am 08. Juli 2004 [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), vom August 1998 [6] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16.BImSchV) vom 17. Juni 1990 [7] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18.BImSchV), 18. Juli 1991 [8] Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV), 6. März 2006 [9] Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [10] Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 466) [11] Baunutzungsverordnung (BauNVO), April 1993 [12] RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, 1990 [13] Akustik 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03, Ausgabe 1990 [14] DIN ISO E, Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997 [15] VDI 2714, Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 [16] VDI 2720 Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997

19 Möhler + Partner Bericht Seite 19 von 20 [17] Verkehrsuntersuchung VAM 2007, Oberschleißheim und Unterschleißheim, Analyse, Professor Dr.-Ing. Kurzak, Stand: [18] IMMI Version 6.3, EDV Programm zur Schallimmissionsprognose, Wölfel Meßsystem, 2007 [19] Parkplatzlärmstudie, 6. vollständig überarbeitete Auflage, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen im Auftrag des Bayr. Landesamt für Umwelt LfU, Januar 2006 [20] Geräusche von Trendsportanlagen im Auftrag des bayerischen Landesamt für Umwelt, 2005 [21] VDI 3770, Emissionskennwerte von Sport- und Freizeitanlagen, April 2002 [22] Studie Handwerk und Wohnen, Umweltministerium NRW, Juli 1993 [23] Geräusche von Speditionen, Frachtzentren und Auslieferungslagern, Hessisches Landesamt für Umweltschutz, 1995Ortscheid, J., Wende, H.: Sind 3 db wahrnehmbar? Eine Richtigstellung. Zeitschrift für Lärmbekämpfung, 51, 3, 2004, S ; In: Umgebungslärm, Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung, Silent City, ein Handbuch zur kommunalen Lärmminderung, Berlin 2008 [24] Aktuelle Zugzahlen für die Strecke München Regensburg, Deutsche Bahn AG, vom [25] Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim, Stand: Zugriff am

20 Möhler + Partner Bericht Seite 20 von Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage : Anlage : Anlage : Anlage : Anlage : Anlage : Anlage : Untersuchungsgebiet mit Schallquellenplan Beurteilungspegelkarten Straßenverkehr Beurteilungspegelkarten Schienenverkehr Beurteilungspegelkarten Gesamtverkehr Beurteilungspegelkarten Gewerbe, Freizeit und Sport Beurteilungspegelkarten Gesamtlärm Konfliktpläne Gesamtverkehr Straße / Eisenbahn Konfliktpläne Gewerbe, Freizeit und Sport

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