Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des Gemeinderates

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1 Gemeinde Emmerting Seite: 119 Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom im Sitzungssaal der Gemeinde Emmerting Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte. Vorsitzender: 1. Bgm. Stefan Kammergruber 2. Bgm. Siegfried Ribesmeier 3. Bgm. Gisela Kriegl GR Franz Kastenhuber GR Florian Maier GR Herbert Bergmann GR Helmut Radecker GR Michael Hager GR Sebastian Antersberger GR Thomas Estermeier GR Josef Fellner GRin Olga Antesberger GR Dr. Georg Lößel GR Hans Florian Ott GR Erwin Scheiwein GR Uwe Vollmerhausen bis Pkt Entschuldigt fehlten: GRin Renate Pittner Unentschuldigt fehlten: Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) haben die Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes der Gegenstände Nr.: nicht teilgenommen. Die Gemeinderatsmitglieder waren bei der Beratung und Beschlussfassung über Gegenstand Nr. nicht anwesend. Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: Herr Alfred Sandner, Montessorischule Herr Friedrich Schaffer Kämmerer Fritz Schuder GL Franz Schmidhammer Vorsitzender: Erster Bürgermeister Stefan Kammergruber Schriftführerin: Inge Schaffer

2 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 120 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Aktuelle Bürgerfragestunde 4. Bauanträge 4.1 Maurizio und Anastacia Italia 772 Bedok Reservoir Road Singapor Errichtung eines Einfamilienhauses Maurerweg Martin Hofmann, Wiesbauerstr. 3, Emmerting; Errichtung eines Carports mit PCS-Dach Antrag auf isolierte Befreiung 4.3 Helmut Radecker, Fischerweg 14, Emmerting; Bau einer Überdachung für einen Auto-Stellplatz, Antrag auf isolierte Befreiung 4.4 Lilli Starflinger, Sebastiansplatz 13, Neuötting; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Untere Dorfstr. Flst.Nr. 231/T Außenbereichssatzung 4.5 Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für die Flurnummern 937/0 und 938/0 der Gemarkung Emmerting Antragsteller: Wasserwirtschaftsamt Traunstein 5. (TOP 7) Zuschussantrag Montessori Schule Neubau, Neuötting Referent: Herr Sandner 6. Bekanntgabe der örtlichen Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung Rathaussanierung Konzeptplanung Referent: Herr Schaffer 8. Beschaffung von Digitalfunkgeräten in einer gemeinsamen Ausschreibung 9. Nachtragsangebot Umbau Adalbert-Stifter-Straße 10. Kanalsanierung Kettelerstraße 11. Vereinbarung zur Ergebnisverwendung der Kindertageseinrichtungen St. Nikolaus und St. Elisabeth 12. Verschiedenes 12.1 Wassergesetze und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Wasserrechtsverfahren für die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Entnehmen von Wasser aus der Alz und zum Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen 1 bis 15 für die Brauchwasserversorgung (Kühlwasser, Reaktions- und Kesselspeisewasser) des Industrieparks Werk Gendorf, Burgkirchen a.d.alz; - Scoping-Termin 12.2 Querungshilfe Untere Dorfstraße 12.3 Winterdienstbesprechung Sperrung der Hohlgasse (Altstraße) 12.4 Christbaumbeleuchtung 12.5 Volkstrauertag 13. Wünsche und Anträge 13.1 Arbeiten des Landschaftspflegeverbands 13.2 Ankauf weiterer Hundetoiletten 13.4 Wärmepumpen/Lärm Karrerwiese 13.5 Hochwasserschutzdamm 13.6 Geschwindigkeitsbeschränkung Bruck 13.7 Abriss des Knogler-Anwesens 13.8 LKW-Fahrverbot Richtung Bruck 13.9 Schlussrechung Ing.-Büro Viereck

3 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 121 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 1. Bgm. Kammergruber begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. GRin Pittner ist für die heutige Sitzung entschuldigt (krank). Sein besonderer Gruß gilt den heutigen Referenten Herrn Sandner und Herrn Schaffer sowie den Zuhörern. Er bittet den Gemeinderat um Einverständnis zur Änderung der Tagesordnung, bzw. um die vorgezogene Behandlung von TOP 7. Beschluss: Mit der vorgezogenen Behandlung (nach TOP 4) von TOP 7 - Zuschussantrag Montessori Schule Neubau, Neuötting, Referent: Herr Sandner besteht Einverständnis. 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom GR Ott spricht TOP 4.1 (Bauantrag BRK) an und wünscht seine Feststellung, dass er 3 m Abstand zur öffentlichen Straße (Guglweiterstraße) als zu gering ansieht, in das Protokoll mit aufgenommen. Beschluss: Das öffentliche Sitzungsprotokoll vom wird unter Berücksichtigung der vorstehenden redaktionellen Änderung in der bestehenden Form genehmigt. Beschlussfassung: 15 : 0 (GR Fellner in der letzten Sitzung nicht anwesend) 3. Aktuelle Bürgerfragestunde Es liegen keine Anfragen vor. 4. Bauanträge 4.1 Maurizio und Anastacia Italia 772 Bedok Reservoir Road Singapor Errichtung eines Einfamilienhauses Maurerweg 4 Der Bauantrag wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt. Beschluss: Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 West eingehalten werden, stimmt der Gemeinderat dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

4 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: Martin Hofmann, Wiesbauerstr. 3, Emmerting; Errichtung eines Carports mit PCS-Dach Antrag auf isolierte Befreiung GR Fellner stellt fest, dass bei Verwendung eines Kunststoffdaches eine Brandschutztüre vorzusehen ist. Ein entsprechender Hinweis an den Bauherrn sollte erfolgen. Beschluss: Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird stattgegeben. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Südost hinsichtlich der Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und der Baugrenzen wird ebenfalls zugestimmt. 4.3 Helmut Radecker, Fischerweg 14, Emmerting; Bau einer Überdachung für einen Auto-Stellplatz, Antrag auf isolierte Befreiung Beschluss: Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird stattgegeben. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und der Baugrenzen wird ebenfalls zugestimmt. Beschlussfassung: 15 : 0 (GR Radecker aufgrund pers. Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen) 4.4 Lilli Starflinger, Sebastiansplatz 13, Neuötting; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Untere Dorfstr. Flst.Nr. 231/T Außenbereichssatzung Herr Architekt Kammerer, in der Sitzung anwesend, erläutert das Bauvorhaben und beantwortet anstehende Fragen des Gemeinderates. In Bezug auf ein evtl. zu erbringendes Emissionsgutachten ist bereits eine Abklärung über Herrn Althammer vom LRA AÖ beantragt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. 4.5 Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für die Flurnummern 937/0 und 938/0 der Gemarkung Emmerting Antragsteller: Wasserwirtschaftsamt Traunstein Mit Schreiben vom wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Töging, der Antrag vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein auf Ersatzaufforstung für die Grundstücke Flst.Nr. 937/0 und 938/0 gestellt. Um gemeindliche Stellungnahme wird gebeten. Anhand des Lageplans wird dem Gemeinderat die Lage der Grundstücke näher erläutert.

5 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 123 Beschluss: Mit der beantragten Ersatzaufforstung auf den Grundstücken Flst.Nr. 937/0 und 938/0 besteht Einverständnis. 5. (TOP 7) Zuschussantrag Montessori Schule Neubau, Neuötting Referent: Herr Sandner 1.Bgm. Kammergruber verliest den an ihn gerichteten Antrag der Schule vom wie folgt: auf der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung des Landkreises Altötting haben wir auf Einladung von Herrn Landrat Schneider unser Neubauprojekt in Neuötting vorstellen können. Wir werden eine Montessori Schule mit 14 Klassen von 1-10, zwei MOS Klassen (Kunst und Gestaltung), eine Turnhalle und einen integrativen Kindergarten bauen. Das Gebäude wird ein eingeschossiger Holzständerbau in ökologischer Bauweise, finanziert durch die Umweltbank in Nürnberg. Die Fertigstellung ist für den 01. September 2016 eingeplant. Uns steht ein tatkräftiges und innovatives Fachplaner-Team zur Seite. Für Schule und Turnhalle bekommen wir als Privatschule einen Baukostenzuschuss der Regierung von Oberbayern, unseren Eigenanteil finanzieren wir über verschiedene Parameter, wie Wegfall der Miete, Verringerung der Buskosten, Steigerung der Schülerzahlen, sehr günstige Zinsen und eine lange Laufzeit. Die Montessori-Pädagogik ist ein wichtiger Bestandteil in unserer Bildungslandschaft im Landkreis und nicht mehr wegzudenken. Unser integrativer Montessori-Kindergarten hat derzeit 29 Kinder und eine lange Warteliste. Mit unserem Umzug nach Neuötting bieten wir hier für viele Eltern eine zentrale Möglichkeit ihr Kindergartenkind einer reformpädagogischen Einrichtung anzuvertrauen. Dieses Angebot kann jede Gemeinde/Stadt in ihrer Bedarfsplanung nutzen. Durch die Gesetzesänderung im BayKiBiG im letzten Jahr können private Kindergärten ihre Baukostenzuschüsse nicht eigenständig bei der Regierung beantragen und haben auch über die Bedarfsanerkennung keinen Anspruch mehr gegenüber den Gemeinden. Wir sind darauf angewiesen, dass die Gemeinden und Städte das Angebot der Montessori-Pädagogik in ihrem Landkreis befürworten und uns mit einer Anzahl von Plätzen unterstützen. Die Kosten pro Platz betragen ca , die Regierung erstattet davon je nach Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde zwischen 30% und 75%. Die Stadt Neuötting übernimmt hier dankenswerter Weise die federführende Beantragung. Die Möglichkeit für Eltern in unserem Landkreis, sich bereits ab dem Kindergarten für die Montessori-Pädagogik zu entscheiden, sollten sie als Bürgermeister aufrecht erhalten, das Angebot einer pluralen Bildungslandschaft kann für jede Gemeinde ein Aushängeschild sein. Gerne stellen wir unser Projekt in ihrer nächsten Sitzung vor und beantworten offene Fragen. 1.Bgm. Kammergruber begrüßt zu diesem TOP Herrn Alfred Sandner, der als Vertreter der Montessori Schule Unterneukirchen das Projekt nochmals im Detail vorstellt.

6 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 124 In der anschließenden Beratung kristallisiert sich heraus, dass die Mitglieder des Gemeinderates allgemein die Meinung vertreten, dass aufgrund der Kindergartensituation in unserer doch finanzschwachen Gemeinde (zwei gut ausgestattete Kindergärten vorhanden, die vom Angebot auch in pädagogischer Hinsicht sehr viel bieten können, zusätzlich werden in der neu errichteten Kinderkrippe ausreichend Plätze angeboten) das Angebot an Kindertagesstätten ausreichend vorhanden ist. Die Gemeinde ist bestrebt, dass die im Ort angebotenen Plätze auch beleget werden. Des weiteren sieht der Gemeinderat einen Unterschied zwischen Schule und Kindergarten und ist der Ansicht, dass für Kinder im Kindergartenalter der gravierende Bedarf für einen nach dem Montessori Gedanken geführten Kindergarten nicht vorhanden ist. Auch ist die rechtsaufsichtliche Beanstandung, bei Bezuschussung durch finanzschwache Gemeinden wie Emmerting, zu befürchten. 1. Bgm. Kammergruber lässt über die Zustimmung zur Förderung von einem Kindergartenplatz im Montessori-Kindergarten in Neuötting (Kosten ca ) abstimmen. Abstimmungsergebnis: 0 : Bgm. Kammergruber bedankt sich bei Herrn Sandner für die ausführlichen Erläuterungen. 6. Bekanntgabe der örtlichen Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung 2013 Der Rechnungsprüfungsvorsitzende GR Dr. Lößel gibt seinen Bericht zur Rechnungsprüfung wie folgt ab: Ergänzend zum Prüfungsprotokoll werden folgende Feststellungen getroffen: 1. Alle Fragen des Prüfungsausschusses wurden von Kämmerer Fritz Schuder und seinem Team prompt und ausführlich beantwortet. 2. Die Haushaltsansätze in 2013 wurden überwiegend eingehalten. Nachträgliche Erhöhungen durch GR-Beschluss oder erklärbare Überschreitungen fanden nicht oder nur in geringem Masse statt. 3. Anhand von Stichproben konnte die Kontrolle von eingehenden Rechnungen auf deren Sinnhaftigkeit / Rechtmässigkeit nachgewiesen werden. 4. Die seitens Rechnungsprüfungsausschuss vorgebrachten Hinweise wurden zusammen mit dem Kämmerer Herrn Fritz Schuder und seinem Team sofort eingehend diskutiert und übernommen: z.b. übersichtlichere Einordnung bei steuerlichen Vorgängen (Gewerbe-steuer).

7 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: Die bei der letzten Rechnungsprüfung unter Punkt 5 beschriebene Aktion (Stichwort Spendenakquise) wurde überprüft: in Summe kamen von den beteiligten Firmen 1500 zusammen. GR Dr. Lößel bedankt sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Kämmerer für die gute Zusammenarbeit. Kämmerer Schuder verliest die Zahlen zur Jahresrechnung: Beschluss: Feststellung der Jahresrechnung 2013 (gemäß Art. 102 Abs. 3 GO) Solleinnahmen und ausgaben -Verwaltungshaushalt ,63 Solleinnahmen und ausgaben -Vermögenshaushalt ,10 Gesamthaushalt ,73 Zuführung vom VwH zum VmH ,91 Zuführung zur Allgemeinen Rücklage ,79 Entlastung des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2013 (Art. 102 Abs. 3 GO). 2. Bgm. Ribesmeier übernimmt für die nachfolgende Beschlussfassung den Sitzungsvorsitz. Die Jahresrechnung 2013 ist vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und vom GR festgestellt. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstünden, ergaben sich nicht. Beschluss: Entlastung des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2013, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, wird erteilt. Beschlussfassung: 15 : 0 (1. Bgm. Kammergruber aufgrund pers. Beteiligung von der und Beschlussfassung ausgeschlossen)

8 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: Rathaussanierung Konzeptplanung Referent: Herr Schaffer 1. Bgm. Kammergruber stellt eingangs fest, dass bei den in Zukunft zu finanzierenden Projekten die Sanierung bestehender kommunaler Gebäude abgeschlossen sein sollte, bevor neue Projekte in Angriff genommen werden. Für die Rathaussanierung wurde in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und Herrn Schaffer ein aussagefähiges Konzept erarbeitet. Er bittet Herrn Schaffer diese Konzeptplanung im Detail vorzustellen. Anhand der vorgenannten Planung wird von Herrn Schaffer die beabsichtigte Vorgangsweise zum Umbau näher erläutert. Er führt aus, dass aufgrund der gewünschten Büroumplanungen (Bauamt mit Archiv in den 1. Stock) kostenintensive und nicht ganz unkomplizierte Umbauarbeiten (z.b. verstärken der Decke mit Eisenpeinern) anfallen werden. Des weiteren werden vom ihm die diversen Änderungen in den einzelnen Stockwerken und auch der geplante Einbau eines Aufzuges näher erläutert. 3. Bürgermeisterin Kriegl weist auf Fördergelder für einen barrierefreien Umbau hin. 1. Bgm. Kammergruber stellt diesbezüglich fest, dass er sich bereits mit dem Behindertenbeauftragten im Kreistag kurzgeschlossen hat und dieser eine Beratung zugesagt hat. GR Kastenhuber erinnert daran, dass der Sitzungssaal auch für anderweitige Veranstaltungen offen sein soll und in diesem Zusammenhang für ausreichend vorhandene sanitäre Anlagen gesorgt werden muss. 1. Bgm. Kammergruber stellt fest, dass Entscheidungen, die den Umbau im Detail betreffen, momentan noch nicht anstehen. Als heutige Zielvorgabe sieht er die Fassung eines Beschlusses über das vorgestellte Konzept. Zu den Umbaukosten teilt Herr Schaffer mit, dass nach einer überschlägigen Berechnung insgesamt Kosten in Höhe von anfallen werden. Beschluss: Mit der heute vorgestellten Konzeptplanung für den Umbau des Rathauses, kleine Veränderungen vorbehalten, besteht seitens des Gemeinderates Einverständnis. Beschluss: Des weiteren besteht Einverständnis damit, die genannten Kosten in Höhe von ca in den Haushalt 2015 aufzunehmen. Es besteht ebenfalls Einverständnis damit, dass von Herrn Schaffer die weiteren Vorbereitungen (LV, Ausschreibungen usw.) zur Durchführung des Umbaus übernommen werden.

9 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: Beschaffung von Digitalfunkgeräten in einer gemeinsamen Ausschreibung Kämmerer Schuder erläutert die Einzelheiten zur o.g. Anschaffung, wie Mengenabfrage und Kalkulationshilfe für die Haushaltsplanung mit den entsprechenden Kosten. Haushaltsansatz mit brutto zur erwartender Zuschuss mit und den verbleibenden kommunalen Anteil mit Beschluss: Im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung, werden, gemäß der Mengenabfrage, folgende Digitalgeräte mit Zubehör abgenommen: Fahrzeugfunkgeräte: MRT Handbedienhörer mit Display 7 MRT - Zusatzlizenz für Repeater und Gateway 2 MRT Zusatzlizenz für Gateway 1 2. Sprechstelle Handbedienhörer mit Display 2 Handfunkgeräte: HRT mit Standladegerät 230 V 2 HRT - mit passiver KFZ-Ladehalterung 18 Zusatzlizenz für Repeater 2 FRT - Festfunkstelle 1 9. Nachtragsangebot Umbau Adalbert-Stifter-Straße Das Angebot der Fa. Swietelsky vom mit einer Summe von brutto bezüglich des Umbaus der Adalbert-Stifter-Straße wurde mit Beschluss vom Gemeinderates vom einstimmig angenommen. Ein Nachtragsangebot bzw. eine Neuberechnung der Fa. Swietelsky wurde vorgelegt und der Fa. ING Altötting geprüft. Demnach beträgt die tatsächlich Auftragssumme statt brutto ,77 brutto. Beschluss: Die Fa. Swietelsky erhält aufgrund des geprüften Angebotes vom mit einer geprüften Angebotssumme von ,77 brutto den Auftrag für die Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße. Die Fa. Swietelsky wird die Baumaßnahme im Frühjahr 2015 ausführen. Die Kosten für den Straßenbau bleiben auch im Frühjahr 2015 unverändert bestehen (Mitteilung der Fa. Swietelsky vom ). Beschlussfassung: 15 : Kanalsanierung Kettelerstraße Für die Kanalsanierung in der Kettelerstraße liegt ein Honorarangebot der Fa. ING Altötting vor. Laut HOAI 2013 ergeben sich Kosten in Höhe von 4.750, plus aus 4% örtlicher Bauüberwachung. Die Fa. ING Altötting schlägt aus Kostengründen für die Gemeinde Emmerting eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand vor. Hier

10 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 128 würden sich Kosten in Höhe von ca ergeben (beide Summen sind Netto- Beträge). Laut HOAI beläuft sich die Mindestbausumme auf Deshalb der Vorschlag von Herrn Kagerer nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen. Die Kosten für die Sanierung des Kanals belaufen sich auf ca Beschluss: In dieser Angelegenheit wird 1. Bgm. Kammergruber nochmals mit Herrn Kagerer Kontakt aufnehmen, da die Summen Baukosten/Honorarkosten in keinem Verhältnis stehen. Mit der Zurückstellung der Vergabe, bis zur nächsten Bauausschusssitzung, besteht Einverständnis. 11. Vereinbarung zur Ergebnisverwendung der Kindertageseinrichtungen St. Nikolaus und St. Elisabeth Kämmerer Schuder erläutert wie folgt: die bisherigen Vereinbarungen Beteiligung an den ungedeckten Betriebskosten sind seit gültig. Für St. Elisabeth war bisher nur der Kindergarten betroffen, seit ist auch die Kinderkrippe in Betrieb, deshalb ist die neue Vereinbarung Ergebnisverwendung in Kindertageseinrichtungen in erweitertem Umfang und wegen der neuen Betriebserlaubnis notwendig. Zum anderen, und das gilt auch für St. Nikolaus, ist inzwischen das BayKiBiG seit 2005 gültig und hat das Bayerische Kindergartengesetz abgelöst. Somit sind unter 3 Abs. 3 die entsprechenden Förderungsgrundlagen aufgenommen worden. Weiters wurde der Text etwas modifiziert (z.b. 100 % Zuschuss bei Anschaffungen über 400, der seit längerer Zeit gültig ist, aber in der früheren Vereinbarung so nicht enthalten war) Die Vereinbarung wurde zwischenzeitlich der Pfarrkirchenstiftung Emmerting, der Bischöflichen Finanzkammer Passau und dem Caritasverband für die Diözese Passau vorgelegt und von diesen Stellen genehmigt. Zur Genehmigung durch das LRA AÖ ist unser GR-Beschluss notwendig. Beschluss: Die Vereinbarung zur Ergebnisverwendung der Kindertageseinrichtungen St. Nikolaus und St. Elisabeth zwischen der Kath. Pfarrkirchenstiftung, vertreten durch Herrn Pfarrer Eduard Mayer und der Gemeinde Emmerting, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Stefan Kammergruber wird vollinhaltlich genehmigt. Die Vereinbarung tritt zum in Kraft.

11 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: Verschiedenes 12.1 Wassergesetze und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Wasserrechtsverfahren für die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Entnehmen von Wasser aus der Alz und zum Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen 1 bis 15 für die Brauchwasserversorgung (Kühlwasser, Reaktions- und Kesselspeisewasser) des Industrieparks Werk Gendorf, Burgkirchen a.d.alz; - Scoping-Termin 1. Bgm. Kammergruber verweist auf die jedem Gemeinderat zugegangenen Scoping- Unterlagen und teilt mit, dass GR Kastenhuber und er an dem Besprechungstermin teilnehmen werden Querungshilfe Untere Dorfstraße 1. Bgm. Kammergruber bezieht sich auf einen Antrag von GRin Pittner und verweist auf den OT mit der Polizei AÖ, Herrn Reischer, der sich grundsätzlich für eine Verkehrsinsel, bzw. eine Überquerungshilfe an dieser Stelle ausgesprochen hat. Vom Ing.-Büro ing AÖ liegt zwischenzeitlich eine Kostenschätzung in Höhe von ca vor (Honorarkosten ca ). Es stellt sich nun die Frage, inwieweit die Notwendigkeit besteht, hinsichtlich der Kosten eine Querungshilfe zu errichten. 1. Bgm. Kammergruber spricht sich aufgrund der hohen Kosten gegen dieses Projekt aus. Aufgrund der Platzierung der Dunkelampel und auch des in unmittelbarer Nähe befindlichen Übergangs bei der Bäckerei Bruckmaier wird auch mehrheitlich vom Gemeinderat keine Notwendigkeit gesehen, an der vorgeschlagenen Stelle eine Überquerungshilfe zu schaffen. GR Maier ist der Meinung, dass aufgrund der vorhandenen Straßenbreite mit dieser Querungshilfe sogar eine Gefahrenstelle geschaffen wird. GR Ott bezieht sich auf einen OT mit Herrn Kagerer, von dem den Vorschlag unterbreitet wurde, die Maßnahme im nächsten Jahr zusammen mit einer anderen Baumaßnahme auszuführen. Somit würde man Kosten (z.b. nur einmal Baustelleneinrichtung) einsparen können. 1. Bgm. Kammergruber lässt über die Zustimmung zur Errichtung einer zusätzlichen Querungshilfe im Bereich der Unteren Dorfstraße (siehe Lageplan) abstimmen. Abstimmungsergebnis: 2 : 14 - der Antrag ist somit abgelehnt Winterdienstbesprechung Sperrung der Hohlgasse (Altstraße) 1. Bgm. Kammergruber teilt mit, dass in der am durchgeführten Winterdienstbesprechung u. a. die Sperrung der Hohlgasse (im Winter bei Schneefall/Schlittenfahrverhältnisse) angesprochen wurde.

12 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 130 Aufgrund der neuen Straßenführung (Baugebiet Ertl) wäre eine Sperrung einfacher erklärbar. Beschluss: Der Bereich der Hohlgasse wird im Winter (Schlittenfahrverhältnisse) für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist zu erlassen (Absperrbalken und das entsprechende Verkehrszeichen sind anzubringen). GR Vollmerhausen verlässt die Sitzung Christbaumbeleuchtung 1. Bgm. Kammergruber teilt mit, dass lt. Bauhofleiter Leidmann die Beleuchtungskörper am Christbaum ausgetauscht gehört. Von der Firma Masters liegt ein Angebot für 150 Stck.Tropfenlampen in Höhe von 264,-- + MWST vor. LED Lampen in gleicher Anzahl würden ca ,-- + MWST kosten. Beschluss: Mit dem Ankauf von 150 Stck. Halogen-Tropfenlampen zum Preis von 264,-- + MWST bei der Firma Masters Burghausen, besteht Einverständnis. Beschlussfassung: 13 : Volkstrauertag 1. Bgm. Kammergruber bittet um Beteiligung am Volkstrauertag um Uhr 13. Wünsche und Anträge 13.1 Arbeiten des Landschaftspflegeverbands GR Kastenhuber informiert anhand von vorher/nachher Fotos über die Arbeiten des Landschaftspflegeverbandes am Schulbiotop. Ein Zugang zur Wasserfläche sei jetzt wieder ungehindert möglich Ankauf weiterer Hundetoiletten GR Antersberger hält den Ankauf von weiteren Hundetoiletten für erforderlich. Z.B. im Bereich der Kläranlage wäre eine Aufstellung sinnvoll. Beschluss: Mit dem Ankauf von zwei weiteren Hundetoiletten besteht Einverständnis.

13 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: Vortrag über Wärmepumpen/Lärm Karrerwiese 2. Bgm. Ribesmeier bezieht sich auf den Vortrag von Herrn Mayereder in Bezug auf den Einbau von Wärmepumpen und hält es für sinnvoll, den entsprechenden Flyer zur Info für den Bauherrn den Baugnehemigungsunterlagen beizulegen. Des weiteren fragt er, ob am Samstagabend auf der Karrerwiese Lärm verursacht wurde. 1. Bgm. Kammergruber sagt die Verteilung des Flyers zu. Die Lärmbelästigung auf der Karrerwiese wird vom ihm ebenfalls bestätigt Hochwasserschutzdamm GR Fellner fragt an, wie weit die Landwirte an den Damm heranackern dürfen. 1. Bgm. Kammergruber antwortet, dass als Grenze der Dammfuß gilt. Allgemein wird Kritik daran geübt, dass, auch in anderen Bereichen, bis an die Teerdecke herangeackert wird Geschwindigkeitsbeschränkung Bruck GR Fellner stellt den Antrag, den Bereich von seinem Grundstück bis zum Anwesen Altenkirch mit Absperrpfosten zu versehen, da dort Rally gefahren wird. 1. Bgm. Kammergruber wird die Errichtung einer Schranke mit dem WWA abklären. Des weiteren spricht GR Fellner den Bereich der Teerstraße Einmündung Sengstraße (Mauritz) bis Einmündung Obere Dorfstraße an und beantragt eine Beschränkung auf 60 km/h. 1.Bgm. Kammergruber lässt über die Antragstellung abstimmen. Abstimmungsergebnis: 10 : 5 Beschluss: Der o.g. Bereich wird auf 60 km beschränkt. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen ist vor Ort abzuklären Abriss des Knogler-Anwesens GR Radecker fragt nach dem Zeitpunkt des Abrisses. 1. Bgm. Kammergruber erwidert, dass bis spätestens das gesamte Anwesen beseitigt sein muss.

14 Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: LKW-Fahrverbot Richtung Bruck GR Ott spricht das vorhandene Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 t in Richtung Bruck an und stellt fest, dass dieses wenig Sinn hat, da sich viele Fahrer nicht daran halten Schlussrechung Ing.-Büro Viereck GR Scheiwein möchte wissen, ob Herr Viereck eine Schlussrechnung gestellt hat und wie damit verfahren wurde. Die Angelegenheit wird abgeklärt. Ende des öffentlichen Teils

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