Exposé des Dissertationsvorhabens

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1 Exposé des Dissertationsvorhabens Titel des Dissertationsvorhabens PatientInnenrechte und Kultursensibilität Eine Analyse ausgewählter PatientInnenrechte mit Schwerpunkt Selbstbestimmung Verfasserin MMag. a Katharina Leitner angestrebter akademischer Grad Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) Wien, Juni 2014 Studienkennzahl lt Studienblatt: A Dissertationsgebiet lt Studienblatt: Rechtswissenschaften Betreuer: Ao.Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer Dissertationsfach: Medizinrecht

2 Inhalt 1 Einleitung PatientInnenrechte und Kultursensibilität... 4 Kultur und Kultursensibilität Analyse einzelner PatientInnenrechte Recht auf Aufklärung Recht auf Einwilligung Recht auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit Recht auf ein würdevolles Sterben Recht auf seelsorgerische bzw. religiöse Betreuung Recht auf sachgerechte medizinische Betreuung Forschungsfrage Zielsetzung Methode Erforderliche Ressourcen Vorläufiger Zeitplan Vorläufiger Aufbau der Dissertation Vorläufiges Literaturverzeichnis

3 1 Einleitung 11.9% der österreichischen Gesamtbevölkerung hatten mit Stichtag keine österreichische Staatsbürgerschaft und werden daher als AusländerInnen bezeichnet 1. Hinzu kommt eine beachtliche Zahl von Personen mit so genanntem Migrationshintergrund. Diese Personen besitzen zwar die österreichische Staatsbürgerschaft, sie oder deren Eltern wurden allerdings im Ausland geboren 2. Die Angehörigen des Gesundheitswesens sind daher jeden Tag mit Personen ausländischer Herkunft konfrontiert. Daraus können sich nicht nur Sprachbarrieren 3 ergeben, sondern häufig kommt es auch zu kulturell bedingten Missverständnissen. Diese treten sowohl in Hinblick auf medizinische Behandlungen als auch in Hinblick auf PatientInnenrechte auf 4. Sprach- und Kulturbarrieren im medizinischen Setting betreffen aber nicht nur die Gruppe der in Österreich lebenden Personen mit Migrationshintergrund. Auch AusländerInnen lassen sich gezielt in Österreich behandeln, weil es im Herkunftsland an medizinischen Ressourcen mangelt, die dort herrschenden medizinischen Standards als unzureichend empfunden werden oder die Behandlung in Österreich preiswerter scheint 5. Hinzu kommen ausländische TouristInnen, die sich in Österreich verletzen und das österreichische Gesundheitssystem in Anspruch nehmen 6. Der medizinische Alltag ist also geprägt von einer Internationalisierung, weshalb es nicht verwundert, dass Begriffe wie Kultursensibilität, interkulturelle Kompetenz oder Interkulturalität auch im Zusammenhang mit der Medizin in den Raum gestellt werden und eine kultursensible Gesundheitsversorgung gefordert wird 7. So hat beispielsweise die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration der 1 Statistik Austria, Statistik des Bevölkerungsstandes, revidierte Ergebnisse von 2002 bis 2012, erstellt am Statistik Austria, Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Überblick. Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (Durchschnitt aller Wochen eines Jahres), erstellt am Diese Sprachbarrieren haben oftmals fatale Auswirkungen, wie etwa der Fall OGH , 4 Ob 36/10p zeigt. Zwei Männer mit Kohlenmonoxidvergiftung wurden aufgrund eines sprachbedingten Missverständnisses aus der Krankenanstalt nach Hause geschickt und starben in der Folge. 4 Peters et al, Grundsätze zum Umgang mit Interkulturalität in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Ethik Med 2014/26, Deloitte, Medical Tourism Consumers in Search of Value (2008). 6 Müller, Dann gehen die Russen halt woanders hin. Interview mit Jens Juszczak, Der Standard Printausgabe 3./4. September 2011; online abrufbar Russen-halt-woanders-hin ( ). 7 So etwa Peters et al, Grundsätze zum Umgang mit Interkulturalität in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Ethik Med 2014/26, 65. 2

4 Bundesrepublik Deutschland im Juli 2013 den Praxisleitfaden das kultursensible Krankenhaus 8 herausgegeben. Zudem gibt es zahlreiche Literatur zum Thema kultursensible Pflege 9 und das Thema wird auch in der Ausbildung der Gesundheitsberufe aufgegriffen 10. Im Medizinrecht gibt es vereinzelte Überlegungen zur Kultursensibilität. So stellt etwa der deutsche Jurist Andreas Spickhoff 11 ebenso wie der Medizinethiker Ilhan Ilkilic 12 die Forderung nach einer kultursensiblen und kultursensitiven Patientenverfügung. Auch wenn aus meiner Sicht gerade das Instrument der Patientenverfügung ein etwas unglücklich gewähltes Beispiel darstellt, da es wie kaum ein anderes Instrument die Selbstbestimmung des/der PatientIn ermöglicht und unabhängig von Religion oder Kultur medizinische Behandlungen verbindlich abgelehnt werden können, zeigt es doch klar, dass auch im Medizinrecht der Bedarf nach einer Diskussion über die Kultursensibilität gegeben ist. Was dabei unter Kultursensibilität oder anderen verwendeten Begriffen wie kulturelle Kompetenz oder Interkulturalität verstanden wird, ist allerdings keineswegs selbsterklärend, sondern mit vielfältigen Bedeutungen, Vorannahmen und oft nicht reflektierten Werturteilen verbunden 13. Neben der Internationalisierung der Medizin bzw. auch des Medizinrechts gewinnt die Berücksichtigung und Einbeziehung des PatientInnenwillens an Bedeutung. Durch die rasante technologische Entwicklung und die damit einhergehende medizinisch-technische Gestaltbarkeit des menschlichen Lebens ist es auch zunehmend wichtiger, den Willen des/der entscheidungsunfähigen PatientIn in die medizinische Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. Das traditionelle Verständnis des Arzt-Patienten-Verhältnisses ist paternalistisch geprägt, dh PatientInnen vertrauten auf die Kompetenz der ÄrztInnen, denen 8 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg), Das kultursensible Krankenhaus (2013). 9 Binder-Fritz, Transkulturelle Kompetenz der Pflegepersonen im Krankenhaus als Fortbildungsziel, in Schnepp/Walte (Hrsg), Multikulturalität in Pflege und Gesellschaft. Zum 70. Geburtstag von Elisabeth Seidl (2010) 191; Arbeitskreis Charta für eine kultursensible Altenpflege (Hrsg), Für eine kultursensible Altenpflege. Eine Handreichung (2002). 10 Siehe etwa den Masterlehrgang an der Medizinischen Universität Wien: Universitätslehrgang Transkulturelle Medizin und Diversity Care; ebenso: Trainingsinitiative Transkulturelle Kompetenz für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Kooperation von MUW, Ärztekammer und Donau-Universität Krems. 11 Spickhoff, Spezielle Patientenrechte für Migranten? in Deutscher Ethikrat, Migration und Gesundheit. Kulturelle Vielfalt als Herausforderung für die medizinische Versorgung (2010) Ilkilic, Die kultursensible und kultursensitive Patientenverfügung in einer wertpluralen Gesellschaft am Beispiel muslimischer Patienten, Ethik Med 2008/20, Peters et al, Grundsätze zum Umgang mit Interkulturalität in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Ethik Med 2014/ 26, 65. 3

5 die alleinige Entscheidungsbefugnis zugesprochen wurde. Zunehmend gewann die Selbstbestimmung der PatientInnen einhergehend mit der Debatte über den informed consent an Bedeutung 14. Nunmehr geht der Diskurs (vor allem in der Medizinethik) in Richtung shared decision making. Dies beinhaltet einen Dialog zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn, was eine hohe kommunikative Kompetenz des/der behandelnden Arztes/Ärztin voraussetzt. Ein Verständnis der kulturellen Rahmenbedingungen ist dafür unumgänglich. Einhergehend mit dem Bedeutungsgewinn der Patientenautonomie weist die österreichische Rechtsordnung seit einigen Jahrzehnten eine durch Judikatur und Lehre abgesicherte Rechtslage auf dem Gebiet der PatientInnenrechte vor 15. Damm sieht in dieser Rechtsentwicklung einen Kampf um PatientInnenrechte, der auf unterschiedlichen normativen Ebenen und gesellschaftlichen Feldern und um sehr unterschiedliche Rechte ausgetragen wird. Als mögliche Regelungsorte und Normgeber nennt er professionelle Selbstregulierung, richterliche Normbildung und gesetzliche Kodifizierung PatientInnenrechte und Kultursensibilität Der demographische Wandel und die stärker werdende PatientInnenautonomie erfordern nicht nur, dass die Angehörigen der Gesundheitsberufe sich verstärkt mit Themen der multikulturellen Behandlung und kulturell bedingten Wertvorstellungen auseinandersetzen, sondern werfen auch die Frage auf, inwieweit das Medizinrecht, allen voran die PatientInnenrechte es zulassen oder sogar verlangen, Kultursensibilität einfließen zu lassen. PatientInnenrechte gelten auch für Personen ausländischer Herkunft (mit österreichischer Staatsbürgerschaft) in gleichem Maße, es stellt sich aber dennoch die Frage, inwieweit das Element Kultursensibilität in den einzelnen PatientInnenrechten beinhaltet ist. Vorgeschlagenes Dissertationsvorhaben will sich daher damit beschäftigen, welche PatientInnenrechte einen kultursensiblen Umgang mit PatientInnen zulassen bzw. verlangen. Da ein unangemessener Gebrauch grundlegender Begriffe wie Kultur und Kultursensibilität Missverständnisse und Stereotypisierungen fördern 17, soll zunächst eine Annäherung an die beiden Begriffe stattfinden. Danach werden einzelne PatientInnenrechte 14 Mangold/Mascherbauer/Peintinger/Kopetzki, Behandlungsablehnung trotz vitaler Indikation, RdM 2010/4. 15 Aigner, Zur Situation der Patientenrechte in Österreich. Bestandsaufnahme und Perspektiven, RdM 2000/ Damm, Der Kampf um Patientenrechte. Soziale und rechtliche Determinanten des Patientenstatus in der modernen Medizin, in Estermann (Hrsg), Der Kampf ums Recht. Akteure und Interessen im Blick der interdisziplinären Rechtsforschung (2012) Peters et al, Ethik Med 2014/26, 65. 4

6 herausgegriffen, die im Detail analysiert werden. Zentral wird dabei die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht ausländischer PatientInnen bzw. von PatientInnen mit Migrationshintergrund sein. Kultur und Kultursensibilität Kultur gilt gemeinhin als undefinierbar, weil jede Begriffsbestimmung an sich schon kulturabhängig wäre 18. Nach herrschender Ansicht kann allerdings festgehalten werden, dass Kultur keine menschliche Eigenschaft darstellt, die man mit der Zugehörigkeit zu einer Kultur erwirbt, auch wenn dies im Alltagssprachgebrauch so nahe gelegt wird. Definitionen von bestimmten Kulturen sollen in der Regel ein Wir konstituieren, das von den Anderen abgegrenzt werden und so Identität herstellen soll 19. Vielen Kulturdefinitionen ist es allerdings gemein, dass Kultur als etwas Dynamisches, nicht Statisches verstanden wird, als etwas, das sich ständig im Wandel befindet. Kulturen werden nicht als isoliert betrachtet, sondern gelten als mit anderen durch gegenseitige Beeinflussung, Beziehungen, und Überschneidungen vernetzt 20. In vorgeschlagener Dissertation wird nicht von einem essentialistischem Kulturbegriff, der in der Regel mit einer Vorstellung von innerer Homogenität und klarer Abgrenzbarkeit von Gruppen nach außen (gegenüber anderen Kulturen), ausgegangen. Vielmehr wird ein konstruktivistisches Kulturverständnis herangezogen, welches die kulturelle Selbst- und Fremdwahrnehmung als eine konstruierte Größe versteht und Kultur selber als eine offene Aushandlung von Bedeutungen versteht, die ständigen Veränderungen unterliegt 21. Ebenso verhält es sich mit der Kultursensibilität. Auch hier wird von Flexibilität und von der Suche nach einer Verständnis- und Begegnungsmöglichkeit gesprochen. Kultursensibles Wissen weiß um die Kulturgebundenheit der eigenen Wahrnehmung und des eigenen Handelns, mit dem wir immer wieder unbewusst Normalität herstellen. Es weiß um mögliche kulturelle Differenzierungen in Selbstkonzept, Rollenverständnissen usw, legt das Gegenüber aber nicht auf das vorgebliche Wissen über seine Kultur fest Im Jahr 1952 erstellten Clyde Kluckhohn und Alfred Kroeber 161 verschiedene Definitionen von Kultur [Eriksen, Small Places, Large Issues. An Introduction to Social and Cultural Anthropology (2001) 5]. 19 Arbeitskreis Charta für eine kultursensible Altenpflege, Kultursensible Altenpflege Beer, Ethnos, Ethnie, Kultur, in Fischer/Beer (Hrsg), Ethnologie. Einführung und Überblick. (2003) Peters et al, Ethik Med 2014/26, Arbeitskreis Charta für eine kultursensible Altenpflege, Kultursensible Altenpflege 19. 5

7 Als Arbeitsdefinition für vorliegendes Dissertationsvorhaben wird der Begriff Kultursensibilität als eine Haltung verstanden, in der Platz für das Wertesystem und für kulturell bedingte Bedürfnisse des Gegenübers (in der Regel des/der PatientIn) ist. 3 Analyse einzelner PatientInnenrechte Rechte von PatientInnen finden sich sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht und leiten sich darüber hinaus auch indirekt aus den in zahlreichen Gesetzen geregelten Berufspflichten verschiedener Gesundheitsberufe und aus dem Strafrecht ab 23. Für vorliegendes Dissertationsvorhaben sollen folgende PatientInnenrechte im Hinblick auf Kultursensibilität analysiert werden. 3.1 Recht auf Aufklärung Das PatientInnenrecht auf Aufklärung ergibt sich einerseits aus dem Behandlungsvertrag, andererseits aus gesetzlichen Regelungen: in den Krankenanstaltengesetzen, der Patientencharta sowie in Materien- und berufsspezifischen Bestimmungen (ÄrzteG, ÄsthOpG, ZÄG, GuKG, HebG, MTD-G, SanG, PThG, PG, UbG, FMedG, OTPG usw). Jede/r PatientIn muss mündlich umfassend über die Behandlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt werden 24. Zwar kann er/sie ausnahmsweise darauf verzichten, grundsätzlich kann allerdings nur ein/e aufgeklärte/r PatientIn rechtswirksam in eine rechtmäßige Heilbehandlung einwilligen. Wie auch Art 16 Abs 2 Patientencharta festlegt, muss der notwendige Umfang der Aufklärung aufgrund gewissenhafter ärztlicher Überlegung und Erfahrung nach den individuellen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Da sich die Aufklärung nach einer Vielzahl von Faktoren (etwa Persönlichkeit und Verhalten des/der PatientIn, Art der Erkrankung, Art der Behandlung) richtet, erreicht sie eigentlich auch für Personen mit Migrationshintergrund ein zureichendes Maß an Flexibilität. Dennoch ergeben sich einerseits im Hinblick auf fremdsprachige PatientInnen und andererseits im Hinblick auf kulturell anders geprägte PatientInnen rechtliche Besonderheiten. Spricht der/die PatientIn etwa nicht Deutsch, so stellen sich Fragen nach der Erkundigungs- 23 Memmer, Rechte und Pflichten Patient und Behandler, in Aigner/Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer (Hrsg), Handbuch Medizinrecht für die Praxis (Loseblatt Grundlieferung 2003) Kap. I OGH 4 Ob 505/96 RdM 1996/3, 87; Memmer, Aufklärung, in Aigner/Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer (Hrsg), Handbuch Medizinrecht für die Praxis (Loseblatt Grundlieferung 2003) I/109. 6

8 und Kontrollpflicht nach dem Sprachverständnis des Arztes/der Ärztin 25, nach der Beiziehungspflicht eines Sprachmittlers 26 sowie nach der Übernahme der Kosten für diese/n etwaige/n DolmetscherIn 27. Auf kultureller Ebene ergeben sich Fragen nach dem Umfang der Aufklärung und ob diese kultursensibel zu erfolgen hat. So hat etwa der OGH 28 festgestellt, dass der/die PatientIn mit entsprechendem Ernst und Nachdruck auf gesundheitliche Risiken hinzuweisen ist und dies insbesondere dann gelte, wenn der Patient aus einem anderen Kulturkreis kommt. In Bezug auf die Angehörigen stellen sich ebenfalls Fragen nach der Aufklärung. Zwar ist rechtlich klar, dass der Angehörigenstatus nicht dazu ermächtigt, Informationen über den/die nicht mehr einsichts- und urteilsfähigen PatientIn zu erhalten, sofern diese/r dies nicht ausdrücklich gewünscht hat. Marzi sieht im Sinne eines menschlichen Umganges beispielsweise keine rechtlichen Bedenken, wenn ein Arzt, der einen schwer kranken und nicht mehr ansprechbaren Menschen intensivmedizinisch behandelt, dem am Krankenbett befindlichen Angehörigen grob umreißt, was er nun gerade tut, bzw. welche Wirkungen die von ihm gesetzten Maßnahmen haben 29. Es stellt sich daher die Frage, ob der/die Arzt/Ärztin aus rechtlicher Sicht dem Verständnishorizont eines/einer PatientIn mit Migrationshintergrund nach anderen Kriterien begegnen muss, als wir sie nach klassischen Kriterien der Aufklärung beurteilen würden. 3.2 Recht auf Einwilligung Die Einwilligung ist zentrales Element der rechtmäßige Heilbehandlung und Ausdruck des PatientInnerechts auf Selbstbestimmung. Gerade die Frage der Einwilligungsfähigkeit ist allerdings bei rechtsvergleichender Betrachtung durchaus uneinheitlich geregelt 30, was bei Personen mit nicht-österreichischem Rechtsverständnis zu Schwierigkeiten führen kann. 25 Dazu auch Leischner-Lenzhofer, Die ärztliche Aufklärung bei fremdsprachigen Patienten, RdM 2013/4; Memmer in Aigner/Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer Kap. I Dazu Leischner, Sprach- und kulturspezifische Anforderungen an die ärztliche Aufklärung, in Peintinger (Hrsg), Interkulturell kompetent. Ein Handbuch für Ärztinnen und Ärzte (2011) 203; Kletečka-Pulker, Patientenrecht auf muttersprachliche Aufklärung? Videodolmetschen neue Wege der Kommunikation mit MigrantInnen im Gesundheitswesen, in Kaelin/Kletečka-Pulker/Körtner (Hrsg), Wie viel Deutsch braucht man, um gesund zu sein? Migration, Übersetzung und Gesundheit (2013) Dazu Bergmann, Organisationsanforderungen bei der Behandlung ausländischer Patienten aus rechtlicher Sicht, in Ratajczak (Hrsg), Globalisierung in der Medizin. Der Einbruch der Kulturen in das deutsche Gesundheitswesen (2005) OGH 6 Ob 258/00k. 29 Marzi, Gibt es Angehörigenrechte im Krankenhaus, RdM 2005/ Spickhoff in Deutscher Ethikrat 59. 7

9 Rechtlich interessant ist vor allem die Betrachtung der Regeln zur Entscheidungsfindung bei PatientInnen, die nicht (mehr) einsichts- und urteilsfähig sind und somit nicht (mehr) selbst entscheiden können. In Österreich gibt es unterschiedliche Instrumente zur Selbstbestimmung, die PatientInnen die Möglichkeit zur Entscheidung über den Verlust der Einsichts- und Urteilsfähigkeit hinaus, ermöglichen sollen, allen voran die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Hinzu kommen die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger sowie die Sachwalterschaft als Instrumente zur Vertretung von einsichts- und urteilsunfähigen PatientInnen. Es stellt sich die Frage nach der Kultursensibilität dieser Instrumente zur Selbstbestimmung bzw. zur Vertretung. So fordert der deutsche Jurist Spickhoff die Beachtung der Kultursensibilität in der Patientenverfügung 31. Jungbecker behandelt das Problem, dass muslimische PatienInnen zum Inhalt einer Patientenverfügung oftmals die Einholung einer Rechtsauffassung eines Imam wünschen 32. Zudem wird in diesem Zusammenhang die Frage zu erörtern sein, inwieweit es auch ausländischen StaatsbürgerInnen möglich ist, diese Instrumente zu nutzen. Beispielsweise ist es fraglich, ob im Ausland abgeschlossene Patientenverfügungen auch in Österreich zu beachten sind bzw. verbindlich sein können. 3.3 Recht auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit Das Recht auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit wirft im Zusammenhang mit Personen mit Migrationshintergrund die Frage auf, inwieweit Familienhierarchien oder kulturell bedingte Wünsche nach Information beachtet werden müssen. Da dieses PatientInnenrecht als Grundlage für das Vertrauensverhältnis Arzt/Ärztin PatientIn gesehen werden kann 33, ist zu beleuchten inwieweit der/die ÄrztIn hier auf kulturelle Besonderheiten Rücksicht nehmen muss, indem er/sie beispielsweise seine Verschwiegenheit trotz Einwilligung des/der PatientIn aufrecht erhält, weil zu befürchten ist, dass der/die PatientIn aus Pflichtgefühl der Familie oder einer religiösen/kulturellen Gemeinschaft gegenüber den/die Arzt/ Ärztin von der Verschwiegenheit entbunden hat. 31 Spickhoff in Deutscher Ethikrat Jungbecker, Verständnishorizont, Aufklärung und Compliance von ausländischen Patienten, in Ratajczak (Hrsg), Globalisierung in der Medizin. Der Einbruch der Kulturen in das deutsche Gesundheitswesen (2005) Memmer in Aigner/Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer Kap. I

10 3.4 Recht auf ein würdevolles Sterben Art 15 der Patientencharta spricht von einem Sterben in Würde. Hier stellt sich die Frage, was unter dem Begriff Würde zu verstehen ist und ob dieser nach kulturellen Besonderheiten auszulegen ist. Zudem wird es zu erörtern sein, welche Ansprüche PatientInnen mit Migrationshintergrund gegenüber dem Gesundheitssystem hinsichtlich der Schaffung von Bedingungen, die ein Sterben in Würde und auf (religiöse) Sterbebegleitung erwachsen. 3.5 Recht auf seelsorgerische bzw. religiöse Betreuung Eng verknüpft mit dem Recht auf religiöse Sterbebegleitung ist auch das PatientInnenrecht auf seelsorgerische bzw. religiöse Betreuung. Diese Debatte ist auch dahingehend zu führen, inwieweit religiöse Symbole im Krankenzimmer erlaubt sind. Hier stellt sich die Frage, ob ein Kreuz im Krankenzimmer einen Grundrechtseingriff darstellt oder nicht. Parallelen zur Debatte um das Schulkreuz können hilfreich sein Recht auf sachgerechte medizinische Betreuung Das in 8 Abs 2 KAKuG formulierte PatientInnenrecht auf sachgerechte medizinische Betreuung soll ebenfalls auf Kultursensibilität untersucht werden. Art 4 Patientencharta (Bund-Wien) hält diesbezüglich fest, dass die zweckmäßigen und angemessenen Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens für Patienten und Patientinnen ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens, des Religionsbekenntnisses, der Art der Ursache der Erkrankung oder Ähnliches rechtzeitig sicherzustellen ist. 4 Forschungsfrage Die Forschungsfrage lautet daher: Welche in Österreich postulierten PatientInnenrechte lassen Kultursensibilität zu bzw. erfordern diese und was bedeutet dies für deren Auslegung und Durchsetzbarkeit? 5 Zielsetzung Ziel vorgeschlagenen Dissertationsvorhabens ist es, die Bedeutung der Kultursensibilität für die in Österreich geltenden PatientInnenrechte zu analysieren. Hierzu soll anhand von ausgewählten PatientInnenrechten den Stellenwert der Kultursensibilität in 34 Siehe dazu auch: Kalb, Kreuz und Halbmond im Krankenzimmer, in Kröll/Schaupp (Hrsg), Medizin im Konflikt der Kulturen (2011) 59. 9

11 Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung untersucht werden. Ein Schwerpunkt wird hier vor allem auf jene PatientInnenrechte gelegt, die die Selbstbestimmung des/der PatientIn zum Gegenstand haben. 6 Methode Vorgeschlagenes Dissertationsvorhaben versteht sich als rechtsdogmatische Untersuchung des geltenden österreichischen Rechts, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen im medizinischen Kontext für die Gruppe von Personen mit Migrationshintergrund in Österreich unter Anwendung der juristischen Interpretationsmethode analysiert werden. 7 Erforderliche Ressourcen Die erforderlichen Ressourcen beschränken sich auf die Nutzung des Literaturbestands diverser Bibliotheken, vorrangig der Universitätsbibliothek Wien sowie von Informationen aus diversen Rechtsdatenbanken und die Veröffentlichungen internationaler und nationaler Organisationen und Stellen. Finanzielle Aufwendungen sind keine erforderlich. 8 Vorläufiger Zeitplan WS 2013/14 SS 2014 WS 2014/15 WS 2015/16 SS 2016 Themenwahl Literatur- und Judikaturrecherche Verfassen eines ersten Exposés Betreuersuche Fertigstellung Exposé Einreichen des Antrags auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens Fakultätsöffentliche Präsentation Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen gem dem 165. Curriculums für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften - VO Juristische Methodenlehre gem 4 Abs 1 lit a - KU System und wissenschaftliche Methode gem 4 Abs 1 lit b - SE aus dem Dissertationsfach zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens gem 4 Abs 1 lit c Verfassen der Dissertation unter regelmäßiger Rücksprache mit Betreuer Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen gem 165. Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften: - 2 Seminare aus dem Dissertationsfach gem 4 Abs 1 lit d - Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Wahlfächer im Ausmaß von 6 SST gem 4 Abs 1 lit e Einreichen der Dissertation Absolvierung der öffentlichen Defensio 10

12 9 Vorläufiger Aufbau der Dissertation 1. Einleitung 1.1. Demographische Veränderung in Österreich 1.2. Herausforderungen im multikulturellen medizinischen Alltag 2. Begriffsklärung 2.1. PatientInnenrechte 2.2. Kultur/Kultursensibilität 3. Recht auf Aufklärung 3.1. Sprachliche Komponenten der Aufklärung 3.2. Kulturelle Komponenten der Aufklärung 4. Recht auf Einwilligung 4.1. Einsichts- und urteilsfähige PatientInnen 4.2. Einsichts- und urteilsunfähige PatientInnen Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger Sachwalter 5. Recht auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit 6. Recht auf ein würdevolles Sterben 7. Recht auf seelsorgerischer bzw. religiöse Betreuung 8. Recht auf sachgerechte medizinische Betreuung 9. Conclusio 10. Rechtsquellenverzeichnis 11. Judikaturverzeichnis 12. Literaturverzeichnis 11

13 10 Vorläufiges Literaturverzeichnis Aigner, Zur Situation der Patientenrechte in Österreich. Bestandsaufnahme und Perspektiven, RdM 2000/77. Aigner/Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer, Handbuch Medizinrecht für die Praxis (Loseblatt Grundlieferung 2003). Arbeitskreis Charta für eine kultursensible Altenpflege (Hrsg); Für eine kultursensible Altenpflege. Eine Handreichung (2002). Beer, Ethnos, Ethnie, Kultur, in Fischer/Beer (Hrsg), Ethnologie. Einführung und Überblick (2003) 53. Bergmann, Organisationsanforderungen bei der Behandlung ausländischer Patienten, in Ratajczak (Hrsg), Globalisierung in der Medizin. Der Einbruch der Kulturen in das deutsche Gesundheitswesen (2005) 109. Bernat, Über Sinn und Notwendigkeit einer sog Patientencharta ein österreichischer Diskussionsbeitrag, GesR 2003/4, 101. Binder-Fritz, Transkulturelle Kompetenz der Pflegepersonen im Krankenhaus als Fortbildungsziel, in Schnepp/Walte (Hrsg), Multikulturalität in Pflege und Gesellschaft. Zum 70. Geburtstag von Elisabeth Seidl (2010) 191. Brauer, Autonomie und Familie. Behandlungsentscheidungen bei geschäfts- und einwilligungsunfähigen Volljährigen, Schriftenreihe Medizinrecht (2013). Damm, Der Kampf um Patientenrechte. Soziale und rechtliche Determinanten des Patientenstatus in der modernen Medizin, in Estermann (Hrsg), Der Kampf ums Recht. Akteure und Interessen im Blick der interdisziplinären Rechtsforschung (2012) 312. Deloitte, Medical Tourism Consumers in Search of Value (2008). Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg), Das kultursensible Krankenhaus (2013). Eriksen, Small Places, Large Issues. An Introduction to Social and Cultural Anthropology (2001). Erlinger, Die Aufklärung nicht Deutsch sprechender Patienten. Drei neue Urteile zu einem alten Thema, Onkologe 2003/9, 865. Fuchs, Religionsfreiheit erlaubt nicht alles, in Die Presse 2012/31/01. Hadolt, Qualitative Datenanalyse mit ATLAS.ti (2009), online abrufbar unter: ( ). Ilkilic, Die kultursensible und kultursensitive Patientenverfügung in einer wertpluralen Gesellschaft am Beispiel muslimischer Patienten, Ethik Med 2008/20, 221. Ilkilic, Kulturelle Aspekte bei ethischen Entscheidungen am Lebensende und interkulturelle Kompetenz, Gesundheitsschutz 2008/51,

14 Jungbecker, Verständnishorizont, Aufklärung und Compliance von ausländischen Patienten aus rechtlicher Sicht, in Ratajczak (Hrsg), Globalisierung in der Medizin. Der Einbruch der Kulturen in das deutsche Gesundheitswesen (2005) 93. Kalb, Kreuz und Halbmond im Krankenzimmer, in Kröll/Schaupp (Hrsg), Medizin im Konflikt der Kulturen (2011) 59. Kletečka-Pulker, Patientenrecht auf muttersprachliche Aufklärung? Videodolmetschen neue Wege der Kommunikation mit MigrantInnen im Gesundheitswesen, in Kaelin/Kletečka- Pulker/Körtner (Hrsg), Wie viel Deutsch braucht man, um gesund zu sein? Migration, Übersetzung und Gesundheit (2013) 45. Kopetzki (Hrsg), Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit (2002). Kopetzki, Aufklärung über Behandlungsalternativen und ihre Grenzen, RdM 2013/76. Kopetzki, Patientenrechte in Österreich Entwicklungen und Fehlentwicklungen, in Kern/Kopetzki (Hrsg), Patientenrechte und ihre Handhabung (2006) 13. Kopetzki, Verfassungsfragen des Patientenschutzes, in Österreichische Juristenkommission (Hrsg), Patientenrechte in Österreich. Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat, Bd 17 (2001) 19. Kopetzki/Kern (Hrsg), Patientenrechte und ihre Handhabung (2006). Kreß, Medizinische Ethik. Kulturelle Grundlagen und ethische Wertkonflikte heutiger Medizin (2003). Kröll/Schaupp (Hrsg), Medizin im Konflikt der Kulturen (2011). Leischner, Sprach- und kulturspezifische Anforderungen an die ärztliche Aufklärung, in Peintinger (Hrsg), Interkulturell kompetent. Ein Handbuch für Ärztinnen und Ärzte (2011) 203. Leischner-Lenzhofer, Die ärztliche Aufklärung bei fremdsprachigen Patienten, RdM 2013/4. Mangold/Mascherbauer/Peintinger/Kopetzki, Behandlungsablehnung trotz vitaler Indikation, RdM 2010/4. Marzi, Gibt es Angehörigenrechte im Krankenhaus, RdM 2005/50. Mayring, Qualitative Inhaltsanalyse (2003). Memmer, Das Patientenverfügungs-Gesetz 2006, RdM 2006, 163. Memmer, Rechte und Pflichten Patient und Behandler, in Aigner/Kletečka/Kletečka- Pulker/Memmer (Hrsg), Handbuch Medizinrecht für die Praxis (Loseblatt Grundlieferung 2003) Kap. I Memmer, Patientenverfügungs-Gesetz am 1. Juni 2006 in Kraft getreten! Imago hominis 13/Heft 3 (2006) 179. Memmer/Kern, Patientenverfügungsgesetz Stärkung oder Schwächung der Patientenrechte? Schriftenreihe Colloquium Band 14 (2006). 13

15 Memmer/Willinger, Rechtliche Rahmenbedingungen der Palliativmedizin, in Werni- Kourik/Likar/Strohschweer/Zdrahal/Bernatzky (Hrsg), Palliativmedizin Lehrbuch für Ärzte, Psychosoziale Berufe und Pflegepersonen (2009) 167. Müller, Dann gehen die Russen halt woanders hin. Interview mit Jens Juszczak, Der Standard Printausgabe 3./4. September 2011; online abrufbar ( ). Muschner, Die haftungsrechtliche Stellung ausländischer Patienten und Medizinpersonen in Fällen sprachbedingter Missverständnisse (2002). Paar, Die religiös motivierte Beschneidung des Knaben und das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung, JRP 2013, 311. Peters et al, Grundsätze zum Umgang mit Interkulturalität in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Ethik Med 2014/26, 65. Ratajczak, Globalisierung in der Medizin. Der Einbruch der Kulturen in das deutsche Gesundheitswesen (2005). Saladin (Hrsg), Diversität und Chancengleichheit. Grundlagen für erfolgreiches Handeln im Mikrokosmos der Gesundheitsinstitutionen. Eine Publikation des Bundesamtes für Gesundheit BAG Schweiz (2009) 3. Schornböck/Iljic/Kavazovic, Kultursensibilität in der Kundenbeziehung im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung, Equal Projekt des Europäischen Sozialfonds (2007). Spickhoff, Spezielle Patientenrechte für Migranten?, in Deutscher Ethikrat, Migration und Gesundheit. Kulturelle Vielfalt als Herausforderung für die medizinische Versorgung (2010) 59. Statistik Austria, Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Überblick. Mikrozensus- Arbeitskräfteerhebung (Durchschnitt aller Wochen eines Jahres), Erstellt am Statistik Austria, Österreichische Gesundheitsbefragung 2006/2007. Statistik Austria, Statistik des Bevölkerungsstandes, revidierte Ergebnisse von 2002 bis Erstellt am Tipold, Ethik als gesetzlicher Begriff, in Felnhofer/Kothgasser/Kryspin-Exner (Hrsg), Ethik in der Psychologie, facultas wuv UTB (2011). Wallner, Die Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Knaben Eine rechtsethische Analyse vor dem Hintergrund der österreichischen Rechtsordnung, RdM 2012/144. Wallner, Health Care zwischen Ethik und Recht (2007). Zimmermann, Kulturelle Missverständnisse in der Medizin. Ausländische Patienten besser versorgen (2000). 14

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