Gutachterliche Stellungnahme zur Aufstellung Des Bebauungsplanes Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn in Lautzenhausen
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- Jasmin Hase
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1 Gutachterliche Stellungnahme zur Aufstellung Des Bebauungsplanes Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn in Lautzenhausen AUFTRAGGEBER: Bachtler Böhme und artner Bruchstraße Kaiserslautern AUFTRAG VOM: AUFTRAG NR.: / 0213 FERTIGSTELLUNG: BEARBEITERIN: T. Nogalski-Rosenbach / pr SEITENZAHL: 77 ANHÄNGE: 9
2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung Grundlagen Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Derzeitige und vorgesehene Nutzung des langebietes Beschreibung der bestehenden Gewerbebetriebe Verbrauchermarkt Edeka Lidl-Markt Hotel Alexander Casino Spiel-alast Firma fenstars GmbH arkplatz 4b für die Besucher des Flughafens Schnellrestaurant Burger King Geschäft Ringeltaube Bar Buena Vista Baumarkt Hoch Bohrinsel Verkehrszahlen Verwendete Unterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen Richtlinien, Normen und Erlasse Literatur und Veröffentlichungen Eigene Unterlagen Anforderungen Berechnungsgrundlagen Ermittlung des Schallleistungspegels Berechnung der Fahrzeuggeräusche Seite 2 von 77
3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Berechnung der Geräuschemissionen von arkplätzen Berechnung der über die Bauteile abgestrahlten Geräuschemissionen Berechnung der Geräuschimmissionen Geräuschkontingentierung entsprechend DIN Rechnerische Ermittlung von Verkehrsgeräuschemissionen Verwendetes Rechenprogramm Beurteilungsgrundlagen Beurteilung im bauleitplanerischen Verfahren gemäß DIN Beurteilung im genehmigungsrechtlichen Verfahren und der Vorbelastung Ausgangsdaten für die Berechnung Geräuschemissionen von LKW und Transportern arkplatzgeräuschemissionen Verladegeräuschemissionen Geräuschimmissionen von Gartenlokalen und Biergärten Geräuschemissionen beim Einsatz von Hochdruckreinigern Geräuschemissionen von Waschanlagen Geräuschemissionen von Staubsaugern Geräuschemissionen von Tankstellen Emissionsdaten von Einkaufswagensammelboxen Halleninnenpegel bei Kfz-Werkstätten Emissionsdaten für gewerbliche Nutzflächen Verkehrsgeräuschemissionen gemäß RLS arkplatzgeräuschemissionen gemäß RLS Immissionsberechnung und Beurteilung Zuschläge gemäß TA Lärm Seite 3 von 77
4 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Impulshaltigkeit der Geräusche Ton- und Informationshaltigkeit Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Tieffrequente Geräusche Meteorologische Korrektur Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung Edeka-Markt Lidl-Markt Hotel Alexander Casino Spiel-alast fenstar GmbH arkplatz 4b Schnellrestaurant Burger King Duty-Free-Shop Ringeltaube Bar Buena Vista Baumarkt Hoch Bohrinsel Immissionsberechnung Geräuschkontingentierung gemäß DIN Festlegung der lanwerte Berechnung der Emissionskontingente L EK Berechnung und Beurteilung der Immissionskontingente Festsetzungsempfehlungen Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen Maßnahmen zum Schutz der Wohnungen und Außenwohnbereiche vor Verkehrslärm Qualität der rognose Zusammenfassung Seite 4 von 77
5 1. Aufgabenstellung Die VGV Kirchberg beabsichtigt, den Bebauungsplan Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn aufzustellen. Hierzu sollen Flächen für Gewerbebetriebe ausgewiesen werden. In einer Voruntersuchung aus dem Jahr 2012 mit der Auftragsnummer 15813/1012 wurde zum Bebauungsplan Stellung genommen. Aufgrund einer Ausweitung in südlicher Richtung ist eine Überarbeitung erforderlich. Die vorliegende Begutachtung ist für sich eigenständig und ersetzt das o.g. Vorgutachten. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung soll eine entsprechende Zonierung des langebietes anhand von Emissionskontingenten durchgeführt werden, um nach Umsetzung des Bebauungsplanes bei der Genehmigung und Realisierung von lanvorhaben die Einhaltung der Richtwerte an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnbebauung sicher zu stellen. Da neben den zukünftigen Betrieben im Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn eine Vielzahl bereits genehmigter Gewerbebetriebe in der Umgebung angesiedelt sind, soll eine schalltechnische Untersuchung für die vorhandenen Betriebe durchgeführt werden, um sicher zu stellen, dass unter Berücksichtigung dieser Vorbelastung die Immissionsrichtwerte durch die Gesamtbelastung (Vorbelastung + Kontingente langebiet) eingehalten werden können. Die Lärmkontingentierung wird nach der DIN , Ausgabe 2006 vorgenommen. Die Vorbelastungsuntersuchung wird unter Berücksichtigung der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien durchgeführt und die Immissionen gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt. Seite 5 von 77
6 Der Gewerbepark grenzt nordöstlich an die L 182 und im Süden bzw. Südosten an die B 50. Im südöstlichen langebiet soll auch eine WC- Anlage (arkplatz und WC) mit Stellplätzen für LKW und KW angelegt werden. Da im langebiet auch Betreiberwohnungen vorgesehen sind, werden die zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen unter Berücksichtigung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) für die Tages- und Nachtzeit ermittelt. Anschließend erfolgt eine Beurteilung der Immissionen nach der DIN Grundlagen 2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn befindet sich auf der Gemarkung der Gemeinde Lautzenhausen südwestlich der K 2, die im Südosten in die L 182 übergeht. Die nächstgelegene schutzbedürftige Wohnbebauung der Ortsgemeinde Lautzenhausen ist nordöstlich der Kreisstraße (K 2) in einem Abstand von ca. 150 m zu der Bebauungsplangrenze gelegen. Im Südosten wird das neue Gewerbegebiet von der Bundesstraße B 50 und im Südwesten von unbebauten Flächen begrenzt. Ein weiteres Wohnhaus ist westlich der L 182 in einem Abstand von ca. 250 zum neuen Gewerbepark vorhanden. Nordwestlich, östlich und südöstlich befinden sich Gewerbebetriebe, die im Zuge der Vorbelastungsuntersuchung berücksichtigt werden müssen. Nachfolgend sind diese detailliert beschrieben: Seite 6 von 77
7 Östlich der K 2 befindet sich das Gelände der Firma Bohr mit einer Tankstelle, zwei Waschhallen, Busstellplätzen, Lkw-Stellplätzen, einer Raststätte und einem Sportgeschäft. Südlich bzw. südwestlich dieser Betriebsstätten ist das Schnellrestaurant Burger King angesiedelt. Über das Gelände der Firma Bohr können die Besucher diese Gaststätte erreichen. Diese stellt Stellplätze sowie eine Außenbewirtschaftung für die Gäste zur Verfügung. Südlich der Bundesstraße B 50 sind Gewerbebetriebe der Ortsgemeinde Büchenbeuren angesiedelt. Besucher und Kunden erreichen diese, von der Landesstraße L 182 kommend, über die Straße Im Schiffels. Nördlich der Ortsstraße befinden sich ein Edeka- und ein Lidl-Markt mit Stellplätzen. Diese Verbrauchermärkte sind nordöstlich der Firma fenstar GmbH sowie dem Baumarkt Hoch benachbart. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite bietet das Hotel Alexander seinen Gästen mit 37 Betten Übernachtungsmöglichkeiten. In Richtung L 182 schließt eine derzeit ungenutzte Gewerbefläche sowie direkt an der Landesstraße der Casino Spiel-alast an. Nordwestlich des neuen Gewerbeparks befindet sich der Duty-Free- Shop Ringeltaube. Diesem nördlich vorgelagert stellt der Flughafen seinen Gästen und assagieren auf dem arkbereich 4b gebührenpflichtige Stellplätze zur Verfügung. Hieran schließen im Nordosten die Stellplätze sowie das Restaurantgebäude der Bar Buena Vista an. Einen Überblick über die örtlichen Verhältnisse vermittelt der Lageplan im Anhang 1 zu diesem Gutachten. Seite 7 von 77
8 2.2 Derzeitige und vorgesehene Nutzung des langebietes Derzeit besteht das zukünftige langebiet aus Grünflächen. Im Zuge der Erschließung sollen hier 4 unterschiedlich große Gewerbeflächen (siehe Anhang 1 GE1 bis GE4) und 8 Industrieflächen (s. Anhang 1 GI 1 bis GI 8) entstehen, die über die Landesstraße L 182 angefahren werden können. Die Verkehrsführung im langebiet ist bereits festgesetzt. Diese Straßen grenzen die einzelnen Gewerbeflächen voneinander ab. Einen Überblick über die lanung und Abgrenzung des Geltungsbereiches kann dem Anhang 2 zu diesem Gutachten entnommen werden. Es besteht die Möglichkeit durch eine Lärmschutzmaßnahme (Wall) entlang der nördlichen langebietsgrenze entlang der L 182 eine Abschirmung des Gewerbelärms zu erreichen, diese spielt jedoch bei der Kontingentermittlung keine Rolle. Im südöstlichen langebietsbereich soll eine WC-Anlage mit insgesamt 30 Lkw- und 14 kw-stellplätzen errichtet werden. Diese arkanlage kann von der B 50 bzw. L 182 kommend entweder im Osten unmittelbar über einen Kreisverkehr oder im Norden über den neuen Gewerbepark befahren werden. Nach Angaben des LBM Bad Kreuznach werden in der Zeit von bis Uhr die 30 LKW-Stellplätze einmal gewechselt. Während der verbleibenden 12 Stunden ist stündlich von einem 0,5-fachen Wechsel auszugehen. Die 14 KW-Stellplätze werden laut LBM Bad Kreuznach in der Zeit von bis Uhr von 36 Fahrzeugen befahren. In der Zeit von Uhr bis Uhr werden die KW-Stellplätze alle zwei Stunden einmal gewechselt (entspricht einem 0,5-fachen Wechsel / h). Seite 8 von 77
9 Eine Verteilung zur Tages- bzw. Nachtzeit ist dann folgendermaßen zu berücksichtigen: Tageszeit bis Uhr KW-Bewegungen LKW-Bewegungen Nachtzeit bis Uhr - 56 KW-Bewegungen - 60 LKW-Bewegungen Laut LBM Bad Kreuznach fahren 90 % der Fahrzeuge von bzw. zur B 50 und 10 % kommen bzw. fahren Richtung Flughafen. Der genaue Standort der WC-Anlage kann dem Anhang 1 zu diesem Gutachten entnommen werden. 2.3 Beschreibung der bestehenden Gewerbebetriebe Anhand eigener Erfahrungswerte und statistisch abgesicherter Studien wurden Annahmen für Nutzungsszenarien der vorhandenen Gewerbebetriebe zugrunde gelegt. Teilweise konnte auch auf Informationen der Betreiber zurückgegriffen werden. Die Lage der einzelnen Gewerbebetriebe sowie die Anordnung der Schallquellen können den Anhängen 3.1 bis 3.11 zu diesem Gutachten entnommen werden. Seite 9 von 77
10 2.3.1 Verbrauchermarkt Edeka Der Edeka-Markt ist östlich der K 2 nördlich der Straße Im Schiffels, angesiedelt. Dem Marktgebäude mit einer Nettoverkaufsfläche von ca m² ist im Westen ein Kundenstellplatz vorgelagert. Auf diesem Stellplatzbereich sind auch zwei Einkaufswagensammelboxen aufgestellt. Der Anlieferungsbereich befindet sich an der östlichen Gebäuderückseite. Da das Marktgebäude derart angeordnet ist, dass die LKW dieses umfahren können, entfallen Rangiervorgänge bei der Anlieferung von Waren. Der Edeka-Markt hat von bis Uhr geöffnet. Bei einer Nettoverkaufsfläche von ca m² und einer Frequentierung der arkflächen von 0,10 KW-Bewegungen/h und m 2 Nettoverkaufsfläche sind gemäß arkplatzlärmstudie täglich 1200 Kunden bzw KW- Bewegungen auf dem Marktgelände zu erwarten. In Bezug auf die Anlieferung sind pro Tag als Erfahrungswert bis zu 3 LKW zu erwarten. Die Verladezeit nimmt üblicherweise 30 bis 60 Minuten pro LKW in Anspruch. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.1 zu diesem Gutachten Lidl-Markt Der Lidl-Markt ist dem Edeka-Markt nördlich vorgelagert. Die Kunden erreichen das Gelände bzw. die arkflächen über den Edeka-Stellplatz. Das Marktgebäude mit einer Nettoverkaufsfläche von ca m² wird an der Gebäudenordseite mit Waren beliefert. Seite 10 von 77
11 Die anliefernden Fahrzeuge erreichen den Lidl-Markt ebenfalls über das Edeka-Gelände. Der Discounter hat von bis Uhr geöffnet. Bei einer Nettoverkaufsfläche von ca m² und einer Frequentierung der arkflächen von 0,17 KW-Bewegungen/h und m² Nettoverkaufsfläche sind gemäß arkplatzlärmstudie täglich Kunden bzw KW-Bewegungen auf dem Marktgelände zu erwarten. In Bezug auf die Anlieferung sind pro Tag als Erfahrungswert bis zu 3 LKW zu berücksichtigen. Die Verladezeit nimmt üblicherweise 30 bis 60 Minuten pro Fahrzeug in Anspruch. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.2 zu diesem Gutachten Hotel Alexander Das Hotel Alexander befindet sich im Bereich der Straße Im Schiffels 5. Nach Auskunft des Hotels verfügt das 2 ½-geschossige Gebäude über 37 Betten. Gemäß arkplatzlärmstudie, Tabelle 33 (0,11 KW- Bewegungen/Bett und Stunde tags; 0,09 KW-Bewegungen/Bett und Stunde nachts), sind somit täglich ca. 33 Gäste und zur ungünstigsten Nachtstunde ca. 2 Gäste, die das Gelände an- und wieder abfahren, zu erwarten. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.3 zu diesem Gutachten. Seite 11 von 77
12 2.3.4 Casino Spiel-alast Das Casino Spiel-alast ist südlich der Straße Im Schiffels östlich der L 182 angesiedelt. Dem Gebäude sind nördlich Stellflächen für KW vorgelagert. Bei dem Casino konnte auf keine Betreiberangaben zurückgegriffen werden, daher wurde bei einer 24-stündigen Öffnungszeit davon ausgegangen, dass stündlich 10 Besucher die Spielothek aufsuchen und wieder verlassen. Des Weiteren wurde eine Anlieferung von Speisen oder Getränken mit einem Transporter zur Tageszeit berücksichtigt, der ca. 30 Minuten in Anspruch nimmt. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.4 zu diesem Gutachten Firma fenstars GmbH Die Firma fenstars GmbH hat ihr Betriebsgelände im Bereich der Straße Im Schiffels 7. Die Stellplätze auf dem Gelände werden von den Mitarbeitern der Firma genutzt, teilweise aber auch verpachtet. Nach Aussage des Betreibers sind täglich 10 Mitarbeiter-KW sowie 5 betriebsfremde Fahrzeuge zu erwarten, die das Gelände befahren. Während der Woche wird die Firma von ca. 3 Lkw beliefert. Die reine Verladezeit nimmt hier pro LKW maximal 15 Minuten in Anspruch. Bei der Firma und der Stellplatznutzung handelt es sich um einen reinen Tagbetrieb. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.5 zu diesem Gutachten. Seite 12 von 77
13 2.3.6 arkplatz 4b für die Besucher des Flughafens Der Besucherstellplatz des Flughafens Frankfurt/Hahn befindet sich nordwestlich des neuen Gewerbeparks und kann von der Flughafenstraße im Nordwesten angefahren werden. Der Stellplatzbereich ist zwischen dem Duty-Free-Shop Ringeltaube und der Bar Buena Vista angesiedelt. Über die Stellplatzanzahl der arkfläche wurde seitens des Flughafens keine telefonische Auskunft erteilt. Daher wurde die Stellplatzanzahl mit Hilfe von Fotomaterial auf 447 KW-Stellflächen abgeschätzt. Für die Nutzung wird davon ausgegangen, dass täglich der gesamte arkplatzbereich einmal gewechselt wird und zur ungünstigsten Nachtstunde ein 0,5-facher Wechsel stattfindet. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.6 zu diesem Gutachten Schnellrestaurant Burger King Das Schnellrestaurant Burger King kann von den Besuchern über das Gelände der Firma Bohr an- und abgefahren werden. Das Restaurant hat montags bis donnerstags von bis Uhr, samstags von bis Uhr und sonntags von bis Uhr geöffnet. Die Stellplätze sind dem Gebäude nördlich vorgelagert. Im Westen steht den Kunden eine Außenterrasse zur Verfügung. Die Besucherzahl wurde anhand der arkplatzlärmstudie ermittelt. Diese gibt für eine Schnellgaststätte bezogen auf die Nettogastraumfläche 0,4 KW-Bewegungen/Stunden für die Tageszeit und 0,6 KW-Bewegungen/ Stunden für die ungünstigste Nachtstunde an. Somit sind täglich 941 Kunden und 88 Kunden zur lautesten Nachtstunde zu erwarten. Seite 13 von 77
14 Neben der Verköstigung im Gebäude können die Gäste auch an einem Drive-In -Schalter die Speisen abholen. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.7 zu diesem Gutachten Geschäft Ringeltaube Das Geschäftsgebäude befindet sich südlich des arkplatzes 4b und kann von der Flughafenstraße befahren werden. Dieser Markt verkauft Duty Free Artikel an Flugpersonal. Nach Auskunft des Betreibers stehen den Kunden 5 Stellplätze zur Verfügung. Das Geschäft hat von bis Uhr geöffnet. Die Warenannahme erfolgt in der Zeit von bis Uhr. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.8 zu diesem Gutachten Bar Buena Vista Die Bar befindet sich nördlich des Stellplatzes 4b. Den Gästen stehen arkmöglichkeiten auf dem Gelände südlich des Gebäudes zur Verfügung. Eine Außenbewirtschaftung ist ebenfalls vorhanden. Die Bar hat montags bis freitags von bis Uhr und an Sonntagen von bis Uhr geöffnet. Die Besucherzahl wurde anhand der Nettogastraumfläche (inkl. Außenbewirtschaftung) von ca. 445 m² mit Hilfe der arkplatzlärmstudie ermittelt. Die Studie gibt bei Restaurants im ländlichen Raum eine Bewegungsanzahl der kw von 0,12 Bewegungen/Stunde und m² zur Tageszeit und 0,12 Bewegungen/Stunde und m² für die lauteste Nachtstunde an. Seite 14 von 77
15 Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.9 zu diesem Gutachten Baumarkt Hoch Die Besucher des Baumarktes erreichen diesen über eine Auffahrt westlich der fenstar GmbH. Der Baumarkt hat von bis Uhr geöffnet. Laut arkplatzlärmstudie sind tagsüber 0,04 KW-Bewegungen/Stunde und Nettoverkaufsfläche bei einem Baumarkt zu erwarten. Bei einer Nettoverkaufsfläche von ca. 855 m² sind somit am Tag 274 Kunden zu erwarten. Anhand der Nettoverkaufsfläche kann bezüglich der Anlieferung als Erfahrungswert ebenfalls von bis zu 3 LKW mit einer Verladezeit zwischen 30 und 60 Minuten ausgegangen werden. Einen Überblick über den beschriebenen Betrieb vermittelt der Lageplan im Anhang 3.10 zu diesem Gutachten Bohrinsel Durch unser Büro wurde die Bohrinsel mit Tankstelle, Tankstellenshop, Raststätte, Werkstatt, Waschanlagen und Stellplätzen für kw, Busse und Lkw sowie das Busunternehmen Bohr bereits schalltechnisch untersucht (Auftragsnummer 21 / 870 / ). Nach Aussage des Betreibers entsprechen die Standorte der damals unter-suchten Betriebseinrichtungen zwar nicht der Ist-Situation, die Nutzung hat sich im Vergleich zur damaligen Begutachtung jedoch nicht geändert. Daher wurden bei der gegenwärtigen rognose die Daten aus der vorangegangenen Begutachtung vollständig übernommen und lagemäßig angepasst. Die Nutzung stellt sich wie folgt dar: Seite 15 von 77
16 Tankstelle Die Tankstelle mit Shop hat 24 Stunden geöffnet. Gemäß dem alten Gutachten aus dem Jahr 2000 fahren tagsüber 948 KW und zur lautesten Nachtstunde 125 KW die Zapfsäulen an. Zusätzlich kommen täglich 80 LKW und zur ungünstigsten Nachtstunde 50 LKW zum Tanken. Die Kraftstoffanlieferung erfolgt tagsüber. Eine nächtliche Anlieferung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Tankstellenshop wird einmal täglich mit Speisen und Getränken angeliefert. Die Verladezeit ist hier mit 30 Minuten angesetzt. Neben dem Tankstellenshop und den Zapfsäulen ist auch eine Luftstation installiert. KW-Waschanlage Die Waschanlage ist täglich von bis Uhr geöffnet und wird von 152 KW täglich aufgesucht. Den Kunden stehen Münzstaubsauger, Mattenklopfer und ein Hochdruckreiniger für die Vorwäsche zur Verfügung. Werkstatt mit Reifenservice und Lkw-Waschanlage In der Werkstatt und dem Reifenservice wird von bis Uhr gearbeitet. Die Anlieferung von Ersatzteilen etc. erfolgt maximal zweimal täglich. Eine Anlieferung zur Nachtzeit kann nicht ausgeschlossen werden. Stellplätze Insgesamt befinden sich auf dem Gelände der Firma Bohr 11 Busstellplätze, 34 LKW-Stellplätze und 80 KW-Stellplätze. Seite 16 von 77
17 Raststätte Die Raststätte ist, wie auch die Tankstelle 24 Stunden geöffnet, und wird ausschließlich zur Tageszeit in einem Zeitfenster von bis Uhr angedient (Verladezeit ca. 2 Stunden) Sportgeschäft Das Sportgeschäft war nicht Bestandteil der vorangegangenen Begutachtung aus dem Jahr Da hierzu keine Angaben vorliegen, wurde davon ausgegangen, dass das Geschäft einmal täglich angedient wird. Einen Überblick über die Bohrinsel vermittelt der Lageplan im Anhang 3.11 zu diesem Gutachten. 2.4 Verkehrszahlen Nach Rücksprache mit dem planenden Büro sollten bei der Ermittlung der Verkehrsgeräusche auf die Verkehrszahlen einer vorangegangenen schalltechnischen Untersuchung durch unser Büro über den teilweise vierspurigen Ausbau der L 182 mit neuen Kreisverkehrsanlagen zurückgegriffen werden (Auftragsnummer: / 0609). Die Verkehrsbelastung wurde damals durch die Ingenieurgesellschaft VERTEC untersucht. Diese stellte folgende Verkehrszahlen (Normalwerktage; Kfz/d) mit Schwerverkehrsanteil für das Jahr 2020 zur Verfügung (Querschnittsbezeichnung; s. Anhang 4): Seite 17 von 77
18 Bereich Anschluss Bohrinsel - Ast B 50 (Q01) Kfz/d, SV = 7 % - Kreisel (Q02) Kfz/d, SV = 7 % - Ast Lautzenhausen (Q04) Kfz/d, SV = 6 % - Ast Gewerbegebiet (Q03) Kfz/d, SV = 17 % - Ast Flughafen (Q05) Kfz/d, SV = 7 % Bereich Anschluss Campus) - Kreisel (Q06) Kfz/d, SV = 7 % - Ast Campus/olizeischule (Q07) Kfz/d, SV = 5 % - Ast Lautzenhausen (Q08) Kfz/d, SV = 3 % - Ast Flughafen (nach Kreisel; Q09) Kfz/d, SV = 7 % Von der Ingenieurgesellschaft VERTEC wurden folgende Faktoren zur Ermittlung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV), des stündlichen Verkehrs und der LKW-Anteile angegeben: DTV = 0,939 x Kfz/d M T = 0,049 x Kfz/d M N = 0,02 x Kfz/d p T = 0,86 x SV in % p N = 0,93 x SV in % Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen wurde ermittelt und auf das zurzeit aktuelle rognosejahr 2025 umgerechnet. Da der Gewerbepark aber im Südwesten auch an die B 50 grenzt, müssen die Verkehrsgeräusche der Bundesstraße und deren Zubringer ebenfalls berücksichtigt werden. Seite 18 von 77
19 Nach Rücksprache mit dem LBM Bad Kreuznach ist auf der B 50 mit bis Kfz/24 h und einem Schwerverkehrsanteil von 19 bis 25 % für das rognosejahr 2025 zu rechnen. Für die Beurteilung der Verkehrsgeräusche auf dem langebiet wurde der höhere Wert von Kfz/d mit einem SV-Anteil von 25 % berücksichtigt. Die Verkehrsbelastung der L 182 (Q01) wurde jeweils zur Hälfte auf den Zubringer bzw. die Ausfahrt der B 50 in Richtung Rheinböllen und auf den Zubringer bzw. die Ausfahrt in Richtung Morbach verteilt (Q11, Q13 bis Q15, Q17 bis Q19). Zusätzlich wurde auch der an- und abfahrende Verkehr im Zusammenhang mit der WC-Anlage auf dem arkplatzgelände in die Berechnung eingestellt (Q20 bis Q27). Hier wurde davon ausgegangen, dass 90 % der Fahrzeuge die arkplatzanlage von oder zur B 50 fahrend über den Querschnitt Q12 erreichen oder verlassen und 10 % die WC-Anlage über das neue Gewerbegebiet (Q10) erreichen bzw. verlassen. Den Querschnitten 01, 02, 05, 06 und 09 wurden infolgedessen die an- und abfahrenden Fahrzeuge der WC-Anlage (10 %) aufaddiert. Die übrigen 90 % wurden den Querschnitten Q12 bis Q15 und Q17 bis Q19 überlagert. Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen und Lkw-Anteile auf den Straßenquerschnitten Q01 bis Q15 und Q17 bis Q19 (siehe Anhang 4) wurden mit Hilfe der durch die Ingenieurgesellschaft VER- TEC angegebenen Umrechnungsfaktoren ermittelt. Die entsprechende Verkehrsbelastung auf dem Querschnitt Q16 (Anhang 4) wurden mit der BVZ 2000 berechnet. Seite 19 von 77
20 Die Querschnitte und deren Verkehrsverteilung sind der Tabelle im Anhang 5, die Zuordnung der jeweiligen Querschnitte ist dem Lageplan im Anhang 4 zu entnehmen. Es wurde gemäß STVO eine zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen vierspurigen Ausbau von 130 km/h für KW und 80 km/h für LKW auf der L 182 und der B 50 berücksichtigt. Für die K 2 sowie die Anbindungen an das Gewerbegebiet, an die Ortslage Lautzenhausen, den Campus sowie die Zubringer der B 50 wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für KW und 80 km/h für LKW in die Berechnung eingestellt. Für den Kreisverkehr wurde eine Geschwindigkeit von 50 km/h, für den Fahrverkehr auf der WC-Anlage eine Geschwindigkeit von 30 km/h sowohl für KW als auch für LKW in die Berechnung berücksichtigt. 2.5 Verwendete Unterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - Bebauungsplan, Maßstab 1 : rüfung einer provisorischen Anbindung für das Gewerbegebiet Lautzenhausen/WC-Anlage im Knotenpunktbereich L 182 / K 67 ; LBM Bad Kreuznach, November Verkehrsuntersuchung VERTEC Seite 20 von 77
21 2.5.2 Richtlinien, Normen und Erlasse - TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - DIN 18005, Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau ; Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen - DIN Geräuschkontingentierung - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Literatur und Veröffentlichungen [1] arkplatzlärmstudie (6. Auflage) Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg, Ausgabe 2007 [2] Technischer Bericht Zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weitere typische Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten Heft 3, herausgegeben 2005 durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie Seite 21 von 77
22 [3] Forschungsbericht Auswirkungen des technischen Wandels im Handwerk auf die planungsrechtliche Typisierung von Handwerksbetrieben Herausgeber: Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr sowie Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, 1993 [4] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Autowaschanlagen und deren Nebeneinrichtungen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 73, 1988 [5] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Selbstbedienungswaschanlagen ; Herausgeber: Hessisches Landesamt für Umwelt (Heft Nr. 136), [6] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Tankstellen ; Herausgeber: Hessisches Landesamt für Umwelt (Heft Nr. 116) Eigene Unterlagen - Schalltechnische Immissionsprognose zu einem geplanten Autohof in Lautzenhausen (Auftrag-Nr.: 21 / 870 / ) - Schalltechnische Untersuchung zum Ausbau der L182 in Lautzenhausen (Auftrag-Nr.: / 0609) Seite 22 von 77
23 2.6 Anforderungen Nach Rücksprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg existiert für die nächstgelegene schutzbedürftige Wohnbebauung der Gemeinde Lautzenhausen an der Straße Auf der Hut derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. In Anlehnung an die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche soll allerdings die Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zugrunde gelegt werden. Das nördliche Wohngebäude westlich der L 182 steht in einem Außenwohnbereich. Hier soll die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebietes (MI) in die Berechnung eingestellt werden. Die TA Lärm gibt in Bezug auf Betriebsgeräuschimmissionen folgende Immissionsrichtwerte an: Mischgebiet (MI): tags 60 db(a) nachts 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA): tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Diese sollen 0,5 m vor dem vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster eines schutzbedürftigen Raumes eingehalten werden. Ferner soll vermieden werden, dass einzelne egelspitzen den Tagesimmissionsrichtwert um mehr als 30 db und den Nachtimmissionsrichtwert um mehr als 20 db. Seite 23 von 77
24 Für die Beurteilung des Verkehrslärms im langebiet müssen die Immissionsorientierungswerte der DIN herangezogen werden. Diese gibt für Gewerbegebiete (GE) folgende Werte an: Gewerbegebiet (GE): tags 65 db(a) nachts 55 db(a) Die DIN macht keine Angaben zu Orientierungswerten in Industriegebieten. Bei der Beurteilung des Verkehrslärms wurden für das gesamte langebiet daher die Orientierungswerte für ein Gewerbegebiet herangezogen. 2.7 Berechnungsgrundlagen Ermittlung des Schallleistungspegels Nach der DIN kann man die Schallleistung einer Geräuschquelle wie folgt errechnen: L S = LS + 20 log + S 8 0 W + mit: L W - Schallleistungspegel der Quelle L S - Emissionspegel der Quelle in einem Abstand S S - Abstand der Quelle vom Messpunkt S o - Bezugsabstand: 1 m D - Dämpfungseffekte (Luftabsorption, Bodenabsorption, gemäß DIN ISO ) D Seite 24 von 77
25 2.7.2 Berechnung der Fahrzeuggeräusche Der Berechnung der Fahrzeuggeräusche liegt zugrunde, dass jedes Fahrzeug als Einzelschallquelle betrachtet wird, das sich mit einer bestimmten Geschwindigkeit dem Immissionsort nähert bzw. sich von diesem entfernt. Da sich bei einer in Bewegung befindlichen Schallquelle der Abstand zum Immissionsort verändert, muss folglich auch der Immissionspegel entsprechend variieren. Aus diesem Grund wird die gesamte Fahrstrecke in Teilstrecken i aufgeteilt. Für jede Teilstrecke, deren Abstand zum Aufpunkt bekannt ist, wird angenommen, dass die Geschwindigkeit des auf der Teilstrecke befindlichen Fahrzeuges konstant ist. Aus den Emissionspegeln der Fahrzeuge (Erfahrungswert) kann man den abgestrahlten Schallleistungspegel errechnen. Die Berechnung der egelabnahme des jeweiligen Streckenabschnittes i zum Immissionspunkt erfolgt nach dem Berechnungsverfahren in Abschnitt Der Mittelungspegel am Aufpunkt beim Durchfahren der Strecke ergibt sich nach: L S = 10 lg n i= 1 t t i g,1 L S i 10 0, Seite 25 von 77
26 mit: n - Anzahl der Streckenabschnitte Lsi - egel für das i-te Teilstück ti - Fahrzeit in Teilstück i in h (si/vi) si - Länge des Teilstückes i in km vi - Fahrgeschwindigkeit auf dem Teilstück si in km/h tg - 1 Stunde Durchfahren N Fahrzeuge die Fahrstrecke, dann erhöht sich der egel um 10. lg N Berechnung der Geräuschemissionen von arkplätzen Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz in Augsburg wurde die arkplatzlärmstudie Empfehlung zur Berechnung von Schallemissionen aus arkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von arkhäusern und Tiefgaragen erstellt. Die Ergebnisse der Studie beruhen auf umfangreichen Messungen und theoretischen Rechenansätzen, anhand derer die Berechnungsmethodik für Schallemissionen von arkplätzen nach DIN 18005, Teil 1 (Ausgabe Mai 1987) weiterentwickelt und modifiziert wurde. Gemäß der 6. vollständig überarbeiteten Auflage der arkplatzlärmstudie (2007) können die Schallleistungspegel für arkplätze nach den zwei folgenden Berechnungsverfahren ermittelt werden: Seite 26 von 77
27 a) Normalfall (zusammengefasstes Verfahren) (für arkplätze, bei denen die Verkehrsaufteilung auf die einzelnen Fahrgassen nicht ausreichend genau abzuschätzen ist): L W = L Wo + K A + K I + K D + K Stro lg (B * N) in db(a) mit: L W L Wo K A K I - Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem arkplatz (einschließlich Durchfahranteil) - Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde bezogen auf einen +R-arkplatz = 63 db(a) - Zuschlag für die arkplatzart - Zuschlag für die Impulshaltigkeit gilt nur für das zusammengefasste Berechnungsverfahren K D - 2,5 lg(f * B-9) db(a); f * B > 10 Stellplätze; K D = 0 für f * B 10 f - Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße f 0,50 Stellplätze/m² Netto-Gastraumfläche bei Diskotheken 0,25 Stellplätze/m² Netto-Gastraumfläche bei Gaststätten 0,07 Stellplätze/m² Netto-Verkaufsfläche bei Verbrauchermärkten und Warenhäusern 0,11 Stellplätze/m² Netto-Verkaufsfläche bei Discountmärkten 0,04 Stellplätze/m² Netto-Verkaufsfläche bei Elektrofachmärkten 0,03 Stellplätze/m² Netto-Verkaufsfläche bei Bau- und Möbelfachmärkten 0,50 Stellplätze/Bett bei Hotels 1,0 bei sonstigen arkplätzen (+R-lätze, Mitarbeiterparkplatz u.ä.) Seite 27 von 77
28 K Stro - Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen 0 db(a) für asphaltierte Fahrgassen 0,5 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fuge 3 mm 1,0 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fuge > 3 mm 2,5 db(a) bei wassergebundenen Decken (Kies) 3,0 db(a) bei Natursteinpflaster Die Netto-Gastraumfläche umfasst die Fläche der Gasträume ohne Berücksichtigung der Flächen von Nebenräumen wie Küchen, Toiletten, Flure, Lagerräume u. ä. Die Nettoverkaufsfläche umfasst analog die Flächen von Verkaufsräumen ohne Berücksichtigung der Flächen von Nebenräumen wie Toiletten, Lagerräumen, Büros, aber auch abzgl. der Flächen von Fluren und des Kassenbereichs. N - Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde) B - Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze; Netto-Verkaufs- bzw. Gastraumfläche oder Anzahl der Betten) B * N - alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der arkplatzfläche b) Sonderfall (getrenntes Berechnungsverfahren) Für arkplätze, bei denen sich das Verkehrsaufkommen auf den einzelnen Fahrgassen einigermaßen ausreichend genau abschätzen lässt) Der flächenbezogene Schallleistungspegel für das Ein- und Ausparken wird nach folgender Formel berechnet: L W = L Wo + K A + K I lg (B * N) Seite 28 von 77
29 Sie entspricht der im Abschnitt a) angegebenen Formel, jedoch ohne die Glieder K D und K Stro. K A und K I sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Bei Anwendung des o. g. getrennten Berechnungsverfahrens wird die Schallemission L m,e aus dem arksuch- bzw. Durchfahrverkehr nach RLS-90 ermittelt, wobei anstelle von D Stro in Formel (6) der RLS-90 bei der Ermittlung der Schallemissionen von arkplätzen folgende Werte K Stro * einzusetzen sind. K Stro * Zuschlag für Teilbeurteilungspegel Fahrgasse 0 db(a) für asphaltierte Fahrgassen 1,0 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fuge 3 mm 1,5 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fuge > 3 mm 4,0 db(a) bei wassergebundenen Decken (Kies) 5,0 db(a) bei Natursteinpflaster Die Zuschläge K A (für die arkplatzart) und K I (für die Impulshaltigkeit) sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: arkplatztyp Tabelle 1 Zuschläge in db(a) K A K I KW-arkplätze +R arkplätze, arkplätze an Wohnanlagen, Besucher- und Mitarbeiterparkplatz, arkplätze am Rand der Innenstadt arkplätze an Einkaufszentren Standard-Einkaufswagen auf Asphalt Standard-Einkaufswagen auf flaster arkplätze an Einkaufszentren Lärmarme Einkaufswagen auf Asphalt Lärmarme Einkaufswagen auf flaster Seite 29 von 77
30 arkplatztyp Zuschläge in db(a) K A K I arkplätze an Diskotheken (mit Nebengeräuschen von Gesprächen und Autoradios) 4 4 Gaststätten 3 4 Schnellgaststätten 4 4 Zentrale Omnibushaltestellen Omnibusse mit Dieselmotoren Omnibusse mit Erdgasantrieb Abstellplätze bzw. Autohöfe für LKW 14 3 Motorradparkplätze 3 4 Für die Ermittlung der zu erwartenden Spitzenpegel gibt die arkplatzlärmstudie folgende mittlere Maximalpegel in 7,5 m Entfernung für die einzelnen Fahrzeugtypen an (jeweils in db(a)): Fahrzeugtyp Beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt Tabelle 2 Türen schließen Heck- bzw. Kofferraumklappe schließen Druckluftgeräusch KW Motorrad Omnibus LKW Gemäß dem Spitzenwertkriterium der TA-Lärm gibt die Studie, bezogen auf die mittleren Maximalpegel der unterschiedlichen Fahrzeuge, für die verschiedenen Nutzgebiete folgende Mindestabstände zwischen dem kritischen Immissionsort und dem nächstgelegenen Stellplatz für die Nachtzeit an: Seite 30 von 77
31 Flächennutzung nach Abschn. 6.1 der TA- Lärm Maximal zulässiger Spitzenpegel in db(a) nachts Tabelle 3 Erforderlicher Abstand in m zwischen dem Rand des arkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionsort bei Stellplatznutzung in der Nacht durch... KW (ohne Einkaufsmarkt) KW (Einkaufsmarkt) Krafträder Omnibusse LKW Reines Wohngebiet (WR) Allg. Wohngebiet (WA) Kern-, Dorf- und Mischgebiet (MI) Gewerbegebiet (GE) Industriegebiet (GI) 90 <1 <1 <1 <1 < Berechnung der über die Bauteile abgestrahlten Geräuschemissionen Die Berechnung der Geräuschanteile, die über Bauteile von Gebäuden abgestrahlt werden, erfolgte nach der DIN EN Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4 Schallübertragung von Räumen ins Freie in Verbindung mit der VDI-Richtlinie 2571, die als Erkenntnisquelle herangezogen wird. Für einen Aufpunkt außerhalb des Gebäudes wird der Schalldruckpegel nach folgender Gleichung aus den Beiträgen der einzelnen punktförmigen Ersatzschallquellen bestimmt: L p = L W + D C - A tot Dabei ist L p L w der Schalldruckpegel am Aufpunkt außerhalb des Gebäudes infolge der Schallabstrahlung einer punktförmigen Ersatzschallquelle in Dezibel der Schallleistungspegel der punktförmigen Ersatzschallquelle in Dezibel Seite 31 von 77
32 D c A tot die Richtwirkungskorrektur der punktförmigen Ersatzschallquelle in Richtung des Aufpunktes in Dezibel die im Verlauf der Schallausbreitung von der punktförmigen Ersatzschallquelle zum Aufpunkt auftretende Gesamtausbreitungsdämpfung, in Dezibel (die Berechnung von A tot erfolgt nach der DIN ISO ; s. Abschnitt 2.6.5) Die Schallleistung der punktförmigen Ersatzschallquellen ist abhängig vom Innenpegel innerhalb des betrachteten Raumes im Abstand von ca. 1 bis 2 m vor der Bauteilinnenseite, der Raumgeometrie, den Bauteileigenschaften und der Bauteilgröße wie folgt: L W = p in L, + C d - R + 10 lg S S 0 Dabei ist L p, in C d der Schalldruckpegel im Abstand von 1 m bis 2 m von der Innenseite des Segmentes in Dezibel der Diffusitätsterm für das Innenschaltfeld am Segment in Dezibel R das Bauschalldämmmaß für das Segment in Dezibel S die Fläche des Segments in Quadratmeter S 0 die Bezugsfläche in Quadratmeter; S 0 = 1 m 2 Für ein Segment, das aus Öffnungen besteht, errechnet sich die Schallleistung wie folgt: L W = L p, in + C d lg S 10 D i / 10 i= 1 i S Seite 32 von 77
33 Dabei ist S i S D i die Fläche der Öffnung i in Quadratmeter die Fläche des Segments, d.h. die Gesamtfläche der Öffnungen in diesem Segment in Quadratmeter das Einfügungsdämpfungsmaß des Schalldämpfers in der Öffnung i in Dezibel 0 die Anzahl der Öffnungen im Segment In der folgenden Tabelle werden Werte zum Diffusitätsterm für verschiedene Räume auf der Grundlage einer allgemeinen Beschreibung der Räume und örtlicher Oberflächeneigenschaften der Innenseite der Gebäudeteile angegeben: Situation Tabelle 4 C d (db) relativ kleine, gleichförmige Räume (diffuses Feld) vor reflektierender Oberfläche relativ kleine, gleichförmige Räume (diffuses Feld) vor absorbierender Oberfläche große, flache oder lange Hallen, viele Schallquellen (durchschnittliches Industriegebäude) vor reflektierender Oberfläche Industriegebäude, wenige dominierende und gerichtet abstrahlende Schallquellen vor reflektierender Oberfläche Industriegebäude, wenige dominierende und gerichtet abstrahlende Schallquellen vor absorbierender Oberfläche Berechnung der Geräuschimmissionen Gemäß der DIN ISO berechnet sich der äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel bei Mitwind nach folgender Gleichung: L AT (DW) = L W + D c A div A atm A gr A bar - A misc Seite 33 von 77
34 Dabei ist: L W - Schallleistungspegel einer unktschallquelle in Dezibel (A) D c - Richtwirkungskorrektur in Dezibel A div - die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung (siehe 7.1 der DIN ISO ) A atm - die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption (siehe 7.2 der DIN ISO ) A gr - die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts (siehe 7.3 der DIN ISO ) A bar - die Dämpfung aufgrund von Abschirmung (siehe 7.4 der DIN ISO ) A misc - die Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte (siehe Anhang A der DIN ISO ) Die Berechnungen nach obiger Gleichung können zum einen in den 8 Oktavbändern mit Bandmittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 khz erfolgen. Zum anderen, insbesondere, wenn die Geräusche keine bestimmenden hoch- bzw. tieffrequenten Anteile aufweisen, kann die Berechnung auch für eine Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt werden. Sind mehrere unktschallquellen vorhanden, so wird der jeweilige äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel nach obiger Gleichung oktavmäßig bzw. mit einer Mittenfrequenz berechnet und dann die einzelnen Werte energetisch addiert. Aus dem äquivalenten A-bewerteten Dauerschalldruckpegel bei Mitwind L AT (DW) errechnet sich unter Berücksichtigung der nachstehenden Beziehung der A-bewertete Langzeitmittelungspegel L AT (LT): L AT (LT) = L AT (DW)-C met Seite 34 von 77
35 C met entspricht dem meteorologischen Korrekturmaß gemäß dem Abschnitt 8 der DIN ISO Geräuschkontingentierung entsprechend DIN Die DIN beschreibt Verfahren und eine einheitliche Terminologie als fachliche Grundlage zur Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen für Industrie- und Gewerbegebiete sowie auch für Sondergebiete und gibt rechtliche Hinweise für die Umsetzung. Der Hauptteil der Norm beschreibt die bisher vielfach übliche Emissionskontingentierung ohne Berücksichtigung der möglichen Richtwirkung von Anlagen. Auf dieses Verfahren wird nun näher eingegangen. Ziel ist es, dass in Überlagerung der Geräuschvorbelastung (L vorj ) und den aus dem langebiet abgestrahlten Geräuschen in den betroffenen Gebieten die jeweils geltenden Gesamtimmissionswerte (L GI ) eingehalten werden. Bei der Vorbelastung wird zwischen der vorhandenen Vorbelastung durch bereits bestehende Betriebe und Anlagen außerhalb des langebietes und der planerischen Vorbelastung durch noch nicht bestehende Betriebe und Anlagen außerhalb des Bebauungsplangebietes (z. B. durch bereits überplante Gewerbegebiete, die baulich noch nicht erschlossen etc.) unterschieden. Der an den Immissionsorten zulässige Beurteilungspegel durch die einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen innerhalb des langebietes wird als lanwert (L l, j ) bezeichnet. Dieser ergibt sich aus der energetischen Subtraktion der Vorbelastung vom Gesamtimmissionswert wie folgt: Seite 35 von 77
36 Liegt also ein Immissionsort in einem Gebiet ohne Vorbelastung, ist der lanwert gleich dem Gesamtimmissionswert, wobei dieser in der Regel den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm entspricht. Da in der Regel ein Industrie- oder Gewerbe- bzw. Sondergebiet zur Geräuschkontingentierung gegliedert werden muss, sind Teilflächen festzusetzen, für die dann die Geräuschkontingente bestimmt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (z. B. öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen etc.) keine Kontingente festgelegt werden. Zur Bestimmung der Emissionskontingente ist eine ausreichende Zahl von geeigneten Immissionsorten so zu wählen, dass bei Einhaltung der lanwerte an diesen Orten auch im übrigen Einwirkungsbereich keine Überschreitungen der lanwerte zu erwarten sind. Die Emissionskontingente für alle Teilflächen sind im ganzen Dezibel so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte der lanwert durch die energetische Summe der Emissionskontingente aller Teilflächen des langebietes überschritten wird. D.h. dass Die Differenz zwischen Emissionskontingent und Immissionskontingent ist unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung unter der Annahme, dass die größte Ausdehnung der Teilfläche nicht größer als das 0,5-fache des Abstandes zum Immissionsort ist, wie folgt zu berechnen: Seite 36 von 77
37 Dabei ist: L i,j - Differenz zwischen Immissionskontingent und Emissionskontingent s i, j - Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Teilfläche in Meter (m) und s i - Flächengröße der Teilfläche in Quadratmeter (m 2 ) Die sich so ergebenden Emissionskontingente sind in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan anzugeben. In der lanzeichnung sind die Grenzen der Teilflächen festzusetzen. Im baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens (Betrieb oder Anlage) geprüft. Ein Vorhaben, dem eine ganze Teilfläche zuzuordnen ist, ist schalltechnisch dann zulässig, wenn der unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel, der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche, an allen maßgeblichen Immissionsorten die folgende Bedingung erfüllt. Ist einem Vorhaben jedoch nur ein Teil einer Teilfläche zuzuordnen, ist die zuvor beschriebene Vorgehensweise nur auf diesen Teil anzuwenden. Seite 37 von 77
38 Sind einem Vorhaben mehrere Teilflächen oder Teile von Teilflächen zuzuordnen, gilt: wobei die Summation über die Immissionskontingente aller dieser Teilflächen und Teile von Teilflächen erfolgt. Ein Vorhaben ist auch dann schalltechnisch zulässig, wenn der Beurteilungspegel L r, j den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet (Relevanzgrenze) Rechnerische Ermittlung von Verkehrsgeräuschemissionen Nach der RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) kann man den Emissionspegel L m,e getrennt für den Tag (06.00 bis Uhr) und für die Nacht (22.00 bis Uhr) nach folgender Gleichung berechnen: L m,e = L m (25) + D V + D Stro + D Stg + D E mit: L m (25) - Mittelungspegel an einer langen, geraden Straße im Abstand von 25 m zur Mitte der nächstgelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau D V - Korrektur für unterschiedlich zulässige Höchstgeschwindigkeiten D Stro - Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen D Stg - Zuschlag für Steigungen Seite 38 von 77
39 D E - Korrektur nur bei Vorhandensein von Spiegelschallquellen Verwendetes Rechenprogramm Die für den Untersuchungsbereich durchzuführenden schalltechnischen Untersuchungen beruhen ausschließlich auf Schallausbreitungsberechnungen. Die anzuwendenden Berechnungsverfahren gelten für standardisierte Bedingungen und basieren auf zahlreichen Einzelmessungen. Dabei werden verschiedene Einflüsse wie beispielsweise die betrieblichen Randbedingungen, Emissionsquellen sowie Absorptions-, Beugungs- und Dämpfungseffekte in der Schallausbreitung berücksichtigt. Das Berechnungsverfahren erlaubt, rognosen der zukünftigen Geräuschsituation zu erstellen. Die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen erfolgt nach den Regeln der TA-Lärm und DIN ISO Die Berechnungen wurden mit dem rogramm SoundLAN, entwickelt vom Ing. Büro Braunstein und Bernd in Stuttgart durchgeführt. Das rogramm berücksichtigt dabei sowohl die Quellen-, als auch die Beugungs- und Reflexionseigenschaften in der Örtlichkeit. Über die Koordinaten und zusätzlicher arameter, wie z. B. Höhen, Beugungskanten etc. wird ein Abbild der topografischen Verhältnisse geschaffen. Dabei werden folgende arameter berücksichtigt. Seite 39 von 77
40 (1) - Reflexionen (2) - Beugungs- bzw. Abschirmeffekte (3) - Höheninformationen (1) Reflexionen Zur Ermittlung der Reflexionen ist sowohl die Geometrie als auch die Struktur (glatte oder strukturierte Flächen) des Objektes (meist Gebäude) für die Berechnung relevant. Über die Lage des Objektes anhand der Koordinaten und deren Höhenangabe können die Reflexionen räumlich auch über mehrere Hindernisse hinweg im Ausbreitungsweg erfasst werden. Für jede Reflexion, die auf ein Hindernis mit schallharten Oberflächen auftrifft (z. B. Gebäude), wird ein Reflexionsverlust von 1 db(a) angesetzt. (2) Beugung- bzw. Abschirmung Zur Berücksichtigung von Schallhindernissen im Ausbreitungsweg (z. B. Geländeerhebungen, Gebäude, Mauern etc.) sind diese lage- und höhenmäßig zu erfassen. Sie werden in einem separaten Datenteil für die Schallimmissionsberechnung eingestellt. (3) Höheninformationen Zur Abbildung des tatsächlichen Geländes (Topografie) dient die Eingabe von Höhenlinien. Aus diesen Daten wird ein digitales Geländemodell für die Ausbreitungsberechnung erstellt. Anhand der Informationen werden die topografischen Minderungseffekte ermittelt. Sind alle zuvor beschriebenen Datenelemente erstellt, liegt dem rogramm ein wirklichkeitsnahes Modell (digitales Berechnungsmodell) zugrunde. Seite 40 von 77
41 Das rogramm SoundLAN führt dann in einem Sektorverfahren die Berechnungen durch. Ausgehend von den jeweiligen Immissionsorten werden Suchstrahlen ausgesandt, wobei der Abstandswinkel der Suchstrahlen frei gewählt werden kann. Mittels Suchroutinen wird überprüft, ob sich in den jeweiligen Sektoren Flächen-, Linien-, bzw. unktschallquellen, Beugungskanten und Reflexionsflächen befinden. Die Schnittpunkte werden gespeichert, sodass anhand der Schnittgeometrie eine genaue Berechnung des zugehörigen Teilschallpegels erfolgen kann. Bei der Existenz reflektierender Flächen wird sowohl der Schallweg des reflektierenden Schalls als auch der Schallweg über das Hindernis hinweg berücksichtigt. 2.8 Beurteilungsgrundlagen Beurteilung im bauleitplanerischen Verfahren gemäß DIN Die Norm gibt allgemeine schalltechnische Grundlagen für die lanung und Aufstellung von Bauleitplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sowie andere raumbezogene Fachplanungen an. Sie verweist für spezielle Schallquellen aber auch ausdrücklich auf anzuwendende Verordnungen und Richtlinien. Nach dem Beiblatt zur DIN sind schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche lanung aufgeführt, die je nach Nutzung der langebiete wie folgt lauten: Seite 41 von 77
42 Gebietsnutzung Tabelle 5 Schalltechnische Orientierungswerte in db(a) tags nachts reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete bzw. 35 allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete bzw. 40 Friedhöfe, Kleingarten- und arkanlagen besondere Wohngebiete (WB) bzw. 40 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) bzw. 45 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) bzw. 50 sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Die niedrigeren Nachtrichtwerte gelten für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Die Werte zur Tageszeit sowie die niedrigeren Werte zur Nachtzeit entsprechen den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm. Die höheren Nachtrichtwerte gelten für Verkehrsgeräusche. Bei der Beurteilung ist in der Regel am Tag der Zeitraum von bis Uhr und in der Nacht der Zeitraum von bis Uhr zugrunde zu legen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengenlagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Seite 42 von 77
43 Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den länen gekennzeichnet werden Beurteilung im genehmigungsrechtlichen Verfahren und der Vorbelastung Nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998 erfolgt die Beurteilung eines Geräusches bei nicht genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsbedürftigen Anlagen anhand eines sog. Beurteilungspegels. Dieser berücksichtigt die auftretenden Schallpegel, die Einwirkzeit, die Tageszeit des Auftretens und besondere Geräuschmerkmale (z. B. Töne). Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels wird die tatsächliche Geräuscheinwirkung (Wirkpegel) während des Tages auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden (06.00 bis Uhr) und zur Nachtzeit (22.00 bis Uhr) auf eine volle Stunde ( lauteste Nachtstunde z. B bis Uhr) bezogen. Treten in einem Geräusch Einzeltöne und Informationshaltigkeit deutlich hörbar hervor, dann sind in den Zeitabschnitten, in denen die Einzeltöne bzw. Informationshaltigkeiten auftreten, dem maßgebenden Wirkpegel 3 db(a) bzw. 6 db(a) hinzuzurechnen. Seite 43 von 77
44 Die nach dem oben beschriebenen Verfahren ermittelten Beurteilungspegel sollen bestimmte Immissionsrichtwerte, die in der TA-Lärm, Abschnitt 6.1 festgelegt sind, nicht überschreiten. Zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung von Geräuschen wird ein Zuschlag von 6 db(a) für folgende Teilzeiten berücksichtigt: An Werktagen An Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Die Berücksichtigung des Zuschlages von 6 db(a) gilt nur für Wohn-, Kleinsiedlungs- und Kurgebiete; jedoch nicht für Kern-, Dorf-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebiete. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte, wie sie in Abschnitt 6.1 der TA-Lärm aufgeführt sind, am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. 2.9 Ausgangsdaten für die Berechnung Geräuschemissionen von LKW und Transportern Der Technische Bericht [2] differenziert LKW-Fahrgeräusche nach Leistung in LKW < 105 kw und LKW > 105 kw. Die Untersuchung gibt bezogen auf ein 1 m-wegelement und auf 1 Stunde folgende Schallleistungspegel für die LKW an: Seite 44 von 77
45 L WA`,1h = 62 db(a)/m bei Leistung < 105 kw L WA`,1h = 63 db(a)/m bei Leistung 105 kw Aufgrund dieser geringen Differenz kann im Regelfall auf eine Unterscheidung der verschiedenen Leistungsklassen verzichtet und vom Emissionsansatz für die leistungsstärkeren LKW ausgegangen werden: L WA`,1h = 63 db(a)/m Durch das Anlassen des Fahrzeugs, Türenschlagen und Geräusche der Betriebsbremse (Luftabblasen) können Schallleistungen bis zu L W = 108 db(a) auftreten. Für Rangiergeräusche von LKW auf Betriebsgeländen ist ein mittlerer Schallleistungspegel anzusetzen, der in Abhängigkeit von dem Umfang der erforderlichen Rangiertätigkeiten 3 db(a) bis 5 db(a) über dem, auf die Beurteilungszeit bezogenen Schallleistungspegel L WA,r eines Streckenabschnittes liegt. Für Kleintransporter und Lieferwagen kann aufgrund weiterer Untersuchungen von einem längenbezogenen Schallleistungspegel von L WA, 1h = 60 db(a)/m ausgegangen werden. Bei den oben beschriebenen Emissionsdaten handelt es sich um Werte, die spezifisch beim Fahrverkehr auf Betriebsgeländen zu erwarten sind. Sie sind demnach nicht ohne Weiteres zur Berechnung der Geräuschimmissionen von Erschließungsstraßen und klassifizierten Straßen anwendbar. Seite 45 von 77
46 Bei den Fahrgeräuschen der kw im Bereich der Waschanlage kann gemäß dem Bericht [5] bei Fahrzeugen innerhalb der Warteschlange von einem längenbezogenen Schallleistungspegel von L WA,1h = 68 db(a)/m und für KW außerhalb der Warteschlange von L WA,1h = 61 db(a)/m ausgegangen werden arkplatzgeräuschemissionen Entsprechend der arkplatzlärmstudie errechnet sich für einen 1-fachen Wechsel eines KW-Stellplatzes (2 Fahrbewegungen) während einer Stunde, unter Berücksichtigung eines Zuschlages für das Taktmaximalpegelverfahren von K I = 4 db(a) bei +R-arkplätzen eine Schallleistung von L W = 70 db(a)/stellplatz. Die Schallleistung für einen 1-fachen Wechsel aller Stellplätze eines arkplatzes mit einer Anzahl von n Stellplätzen errechnet sich wie folgt: L W,gesamt = lg n Beim zusammengefassten Verfahren (Normalfall) wird der Zuschlag für den Fahrverkehr bei arkplatzflächen mit mehr als 10 Stellplätzen wie folgt berechnet: K D = 2,5 x lg (n - 9) mit: n = Anzahl der Stellplätze Seite 46 von 77
47 2.9.3 Verladegeräuschemissionen Für Be- bzw. Entladungen wurde eine Schallleistung von L W = 100 db(a) in die Berechnung eingestellt. Dieser Emissionskennwert stellt einen Erfahrungswert dar, der sich anhand der Ergebnisse zahlreicher Geräuschmessungen unterschiedlichster Verladetätigkeiten ergibt. Hierbei spielt es keine entscheidende Rolle, wie verladen wird (z. B. per Hand, mittels Gabelstapler etc.), da letztendlich für die Geräuschsituation die Anschlaggeräusche der zu verladenden Teile an Fahrzeugaufbauten, Ladeeinrichtungen etc. bestimmend sind. Die Impulshaltigkeit der Geräusche ist in der o. g. Schallleistung enthalten. Bei Be- und Entladungen, bei denen Fahrzeuge eingesetzt werden (z. B. Gabelstapler etc.) kann es durch metallische Anschlaggeräusche zwischen Verladeeinrichtung (z. B. Gabelstaplergabeln) und metallischen Transportbehältern (z. B. Metallgitterboxen, Blechboxen, etc.) oder aber metallische Aufbauten des anliefernden Fahrzeuges zu Spitzenpegeln mit Schallleistungen von bis zu L W = 120 db(a) kommen Geräuschimmissionen von Gartenlokalen und Biergärten Die VDI-Richtlinie 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen von Sport- und Freizeitanlagen macht im Abschnitt 18 Aussagen zu Geräuschemissionen, die bei rognosen in Bezug auf Gartenlokale und andere Freisitzflächen zu berücksichtigen sind. Für den rognoseansatz wird dort zugrunde gelegt, dass üblicherweise 50 % der anwesenden ersonen gehoben Sprechen und somit ein Schallleistungspegel von L W = 70 db(a) je sprechender erson zu berücksichtigen ist. Für die verbleibenden 50 % wird davon ausgegangen, dass es sich um Zuhörer handelt. Seite 47 von 77
48 Die Richtlinie gibt auch Ausgangsdaten für lautes und normales Sprechen an. Hier ergibt sich ein Schallleistungspegel von L W = 75 db(a) für lautes Sprechen und L W = 65 db(a) für normales Sprechen. Die Gesamtschallleistung einer Freisitzfläche mit N Sitzplätzen errechnet sich wie folgt: L W = 65 db(a) + 10 log N/2 (normales Sprechen) L W = 70 db(a) + 10 log N/2 (gehobenes Sprechen) L W = 75 db(a) + 10 log N/2 (lautes Sprechen) Für Gartenlokale und Freisitzflächen, die nicht im Zusammenhang mit Sportanlagen zu sehen sind, ist zudem ein Impulszuschlag entsprechend folgendem Zusammenhang zu berücksichtigen: L i = 9,5 db(a) 4,5 log N/2 Für die Flächenschallquelle ist gemäß der Richtlinie eine Höhe von 1,2 m über Boden in Ansatz zu bringen Geräuschemissionen beim Einsatz von Hochdruckreinigern Nach dem Bericht [5] kann im Zusammenhang mit dem Vorreinigen von Fahrzeugen im Bereich einer Waschanlage mittels Hochdruckreiniger ein Schallleistungspegel von L W = 96 db(a) angesetzt werden. Seite 48 von 77
49 2.9.6 Geräuschemissionen von Waschanlagen Bei geöffneten Toren einer Waschanlage werden Schallleistungspegel von L W = 99 db(a) am Einfahrtsbereich und Schallleistungspegel von L W = 98 db(a) am Ausfahrtsbereich emittiert Geräuschemissionen von Staubsaugern Für einen Staubsaugerplatz gibt die Studie [6] einen Schallleistungspegel von L W = 72 db(a) an. Dieser Wert bezieht sich auf die Reinigung eines Fahrzeuges während eines Zeitraums von 16 Stunden. Bei der Untersuchung wurden 2 Staubsaugerplätze berücksichtigt Geräuschemissionen von Tankstellen Die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die Tankstelle werden unter Berücksichtigung der Emissionsansätze berechnet, die der Technische Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Tankstellen (Heft Nr. 275), [7] angibt. Der Kraftstoff wird üblicherweise zwei- bis dreimal wöchentlich angeliefert. Die Verweildauer eines Tanklastzuges beträgt ca. 1 Stunde. Sie umfasst sowohl die An- und Abfahrt als auch die Kraftstoffentladung über Schwerkraft (der Kraftstoff wird nicht gepumpt, sondern läuft über die Schwerkraft in die Erdtanks). Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen gibt der Bericht [7] für die verschiedenen Nutzungen (Lärmquellen) folgende, auf 1 Stunde bezogene Schallleistungsbeurteilungspegel an: Seite 49 von 77
50 rognosemodell werktags Lärmquelle Tabelle 6 Schallleistungsbeurteilungspegel L WAr,1h in db(a) gemittelt über eine Stunde ohne Ruhezeitenzuschlag mit Tonzuschlag Bereich Zapfsäule 76, lg N Bereich Luftstation 67, lg N Reifenservice 83, lg W Kavalierstart 83,0 Kraftstoffanlieferung durch Tankwagen 95,0 N bedeutet die Gesamtzahl der KW, welche die Tankstelle in einer Stunde anfahren Im Zusammenhang mit dem Kavalierstart gibt die Studie einen Anteil von 5 % aller Kunden ab Uhr an einem Wochenende an. Bezüglich des Reifenservice ist anzumerken, dass der o. g. egel im Wesentlichen durch die pneumatischen Geräusche bestimmt wird. rognosemodell nachts (Wochenende, lauteste Nachtstunde) Lärmquelle Tabelle 7 Schallleistungsbeurteilungspegel L WAr,1h in db(a) gemittelt über eine Stunde mit Tonzuschlag Bereich Zapfsäule Bereich Luftstation 77, lg N 66, lg N Durch das Schließen von Motorhauben nach einer Ölkontrolle gibt die Studie Spitzenschallleistungspegel im Zapfstellenbereich bis L W = 104 db(a) an. Seite 50 von 77
51 2.9.9 Emissionsdaten von Einkaufswagensammelboxen Entsprechend dem Technischen Bericht [2] errechnet sich der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel wie folgt: L WAr = L WA,1h + 10 lg. (n) 10. lg (Tr/1h) mit: L WAr - auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel L WA,1h - zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde n - Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungspegel T T r - Beurteilungszeit in h Im Rahmen von Immissionsprognosen sollen in Abhängigkeit von der Wagenart folgende Schallleistungspegel berücksichtigt werden: - Metallkorb L WAT,1h = 72 db(a) - Kunststoffkorb L WAT,1h = 66 db(a) Halleninnenpegel bei Kfz-Werkstätten Entsprechend Bericht [3] kann, bezogen auf eine 8-stündige Arbeitszeit in den geräuschrelevanten Betriebsräumen für Kfz-Betriebe von einem Mittelungspegel von L i = 80 db(a) ausgegangen werden. Dieser Schallpegel ist nahezu unabhängig von der Betriebsgröße, weil die Anzahl der eingesetzten Maschinen pro m 3 umbauten Raum konstant ist. Der Mittelungspegel berücksichtigt einen Arbeitstag mit guter Arbeitsauslastung. Seite 51 von 77
52 Da es sich, wie beschrieben, um einen Mittelungspegel handelt, sind im Laufe des Tages, durchaus lautere hasen (z. B. Einsatz von Schlagschrauber) mit Mittelungspegel bis zu 90 db(a), aber auch wesentlich leisere hasen (Mittelungspegel 70 db(a)) gegeben. Frequenzbezogen stellt sich der mittlere Innenpegel wie folgt dar: Tabelle 8 (Innenpegel) Nutzung Innenpegel in db(a) in den Oktavmittenfrequenzen in Hz Summen Kfz-Werkstatt Emissionsdaten für gewerbliche Nutzflächen Die DIN Schallschutz im Städtebau gibt für den Fall, dass noch nicht konkret feststeht, welche Betriebe in das geplante Industrie- bzw. Gewerbegebiet angesiedelt werden, folgende Emissionsdaten je Quadratmeter Grundfläche des langebietes an: L W = 60 db(a)/m 2 für Gewerbegebiete L W = 65 db(a)/m 2 für Industriegebiete Die genannten Emissionsdaten sind sowohl für die Tageszeit (06.00 bis Uhr) als auch für die Nachtzeit von bis Uhr bei der Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen zu berücksichtigen. Der Emissionswert von L W = 60 db(a)/m 2 wurde als erster Ansatz für die iterative Berechnung zur Tageszeit gewählt, um zu ermitteln, inwieweit die Einhaltung der lanwerte gegeben ist. Seite 52 von 77
53 Verkehrsgeräuschemissionen gemäß RLS-90 Der Berechnung der Emissionspegel gemäß Ziffer der RLS-90 wurden folgende arameter zugrunde gelegt: - Querschnittsbelastungen entsprechend Anhang 5 des Gutachtens - LKW-Anteile entsprechend Anhang 5 des Gutachtens - Zulässige Höchstgeschwindigkeit entsprechend der STVO gilt bei einem 4-spurigen Ausbau der L 182 ohne Beschilderung die Autobahnrichtgeschwindigkeit außerorts von v KW /v LKW = 130/80 km/h. Für die Kreisverkehrsanlagen wurde eine Geschwindigkeit von 50 km/h herangezogen. Für die Kreisstraßen und Zubringer der B 50 wurde eine Höchstgeschwindigkeit von v KW /v LKW = 100/80 km/h berücksichtigt. - Straßenoberfläche Entsprechend den BMV-Ergänzungen zu Tabelle 4 der RLS-90 wurde für Deckschicht Asphaltbeton oder Splittmastix 0/11 mm mit D Stro = -2 db(a) bei v 60 km/h angesetzt. - Steigungen D Stg für Steigungen > 5 % - Kreuzungszuschlag Der Zuschlag für erhöhte Störwirkungen an Signalanlagen entfällt, da keine Lichtsignalanlagen im Untersuchungsbereich vorhanden bzw. geplant sind. Die für den Tag (06.00 bis Uhr) und die Nacht (22.00 bis Uhr) getrennt berechneten Emissionspegel können dem Anhang 5 zu diesem Gutachten entnommen werden. Diese beziehen sich auf eine Entfernung von 25 m bei freier Schallausbreitung zur Achse der Fahrbahn. Seite 53 von 77
54 arkplatzgeräuschemissionen gemäß RLS-90 Für die Ermittlung der arkplatzgeräuschemissionen der WC-Anlage ist für eine Fahrzeugbewegung eine Schallleistung von L W = 37 db(a) nach Ziffer der RLS-90 anzusetzen. Für die LKW-Stellplätze wurde zusätzlich gemäß der Richtlinie ein Zuschlag für die arkplatzart von D = 10 db in die Berechnung eingestellt. 3. Immissionsberechnung und Beurteilung Für die detaillierte Immissionsberechnung wurden alle für die Schallausbreitung wichtigen baulichen und topografischen Gegebenheiten (z. B. haupt- und Nebengebäude, Höhenlinien, Höhenpunkte, Bruchkanten, bestehende Lärmschutzwände und wälle etc.) lage- und höhenmäßig in ein digitales Modell überführt. Lagemäßig sind die Eingabedaten in den lotdarstellungen 3.1 bis 3.11 wiedergegeben. Die Berechnung erfolgte für folgende Immissionsorte: IO.01: IO.02: IO.03: IO.04: IO.05: IO.06: Auf der Hut 26 (Westfassade, WA) Auf der Hut 26 (Südfassade, WA) Auf der Hut 15 (Südfassade, WA) Ahornweg 17 (Südfassade, WA) Im Schiffels 5 (Nordfassade, MI) Im Schiffels 6 (Westfassade, MI) Die Lage der Immissionsorte kann dem Anhang 1 zu diesem Gutachten entnommen werden. Seite 54 von 77
55 3.1 Zuschläge gemäß TA Lärm Impulshaltigkeit der Geräusche Sofern die Geräusche Impulse aufweisen, die einen Zuschlag K I gemäß TA Lärm erforderlich machen, ist dieser in den zuvor beschriebenen Emissionskennwerten bereits enthalten (s. Abschnitt 2.8) Ton- und Informationshaltigkeit Für Geräuschquellen, für die bei der Beurteilung ein Zuschlag für Ton- bzw. Informationshaltigkeit erforderlich ist, wurde ein entsprechender Zuschlag berücksichtigt (s. Abschnitt 2.8) Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Für Schallquellen, die während der Zeit mit erhöhter Empfindlichkeit einwirken, wurde bei Bildung des jeweiligen Teilbeurteilungspegels der Zuschlag von 6 db(a) berücksichtigt, wenn sich die Immissionsorte in einem allgemeinen Wohngebiet oder aber in Nutzungsgebieten mit noch höherer Schutzbedürftigkeit befinden Tieffrequente Geräusche Aufgrund der Art der zu erwartenden Geräuschimmissionen sind relevante tieffrequente Geräusche im Sinne der TA-Lärm nicht zu erwarten. Seite 55 von 77
56 3.1.5 Meteorologische Korrektur Gemäß TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien ist zur Ermittlung des Langzeitmittelungspegels eine meteorologische Korrektur C met in die Berechnung einzustellen. Im Rahmen der konservativen Vorgehensweise der vorliegenden Untersuchung sowie der gegebenen Abstandsverhältnisse wurde auf diesen Korrekturfaktor verzichtet. 3.2 Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung Die Beurteilung der Gewerbegeräuschimmissionen erfolgte gemäß den Kriterien der TA-Lärm. Die so ermittelten Beurteilungspegel werden anschließend bei der Ermittlung der lanwerte berücksichtigt. Bei der schalltechnischen Vorbelastungsuntersuchung wurden folgende Annahmen zur Nutzung und die im Abschnitt 2.8 zugrunde gelegten Schallleistungspegel in die Berechnung eingestellt Edeka-Markt - Öffnungszeiten von bis Uhr. - Nutzung der Stellflächen von Kunden-KW innerhalb der Öffnungszeiten. - Nutzung der Einkaufswagen durch die Kunden mit einer Schallleistung von L W = 72 db(a) je Vorgang. - Anlieferung des Marktes von 3 LKW in der Zeit von bis Uhr mit einer Schallleistung von L W = 63 db(a)/m. Seite 56 von 77
57 - Abladen der rodukte von insgesamt 3 Stunden in der Zeit von bis Uhr. - Kontinuierlicher Betrieb von Lüftungsanlagen mit einer Schallleistung von L W = 75 db(a) (Erfahrungswert bei vergleichbaren Märkten) Lidl-Markt - Öffnungszeiten von bis Uhr. - Nutzung der Stellflächen von Kunden-KW innerhalb der Öffnungszeiten. - Nutzung der Einkaufswagen durch die Kunden mit einer Schallleistung von L W = 72 db(a) je Vorgang. - Anlieferung des Marktes von 3 LKW in der Zeit von bis Uhr mit einer Schallleistung von L W = 63 db(a)/m. - Abladen der rodukte von insgesamt 3 Stunden in der Zeit von bis Uhr. - Kontinuierlicher betrieb von Lüftungsanlagen mit einer Schallleistung von L W = 75 db(a) (Erfahrungswert bei vergleichbaren Märkten) Hotel Alexander - 33 KW, die täglich das Gelände an- und wieder abfahren. - Anlieferung des Hotels mit Waren. - Anlieferung des Hotels von 1 Transporter in der Zeit von bis Uhr mit einer Schallleistung von L W = 63 db(a)/m. - Abladen der Ware (Einwirkzeit; 60 Minuten). - 2 KW, die das Gelände zur lautesten Nachtstunde an- und wieder abfahren. Seite 57 von 77
58 3.2.4 Casino Spiel-alast - 10 Besucher die das Gelände zur Tages- und Nachtzeit stündlich anund wieder abfahren. - Anlieferung von Speisen oder Getränken in der Zeit von bis Uhr mit einem Transporter und einer Schallleistung von L W = 63 db(a)/m. - Abladen der Ware (Einwirkzeit: 30 Minuten) fenstar GmbH - An- und Abfahrt von 10 Mitarbeiter-KW zur Tageszeit. - An- und Abfahrt von 5 betriebsfremden kw zur Tageszeit. - An- und Abfahrt von 3 Lkw mit einer Schallleistung von L W = 63 db(a)/m. - Verladung der Ware (Einwirkzeit insgesamt 45 Minuten) arkplatz 4b - Einfacher Wechsel der 447 Stellplätze zur Tageszeit. - 0,5-facher Wechsel der 447 Stellplätze zur lautesten Nachtstunde. Seite 58 von 77
59 3.2.7 Schnellrestaurant Burger King Kunden die täglich während der Öffnungszeit von bis Uhr die Stellplätze nutzten Kunden die stündlich während der Öffnungszeiten am Tag den Drive-In-Schalter mit ihren Fahrzeugen befahren (arkplatzlärmstudie) Kunden, die sich in der Zeit von bis Uhr auf der Außenterrasse aufhalten und mit einer personenbezogenen Schallleistung von 70 db(a) unterhalten. Zusätzlich wurde ein Impulszuschlag von K I = 2,6 db(a) berücksichtigt Kunden, die zur lautesten Nachtstunde die Stellplätze an- und wieder abfahren Kunden die zur lautesten Nachtstunde den Drive-In-Schalter mit ihren Fahrzeugen befahren (arkplatzlärmstudie) Duty-Free-Shop Ringeltaube - Öffnungszeit Uhr. - Anlieferung des Geschäfts mit 1 LKW in der Zeit von bis Uhr. - Abladen der Ware mit einer Dauer von 60 Minuten. - Nutzung der 5 Stellplätze während der Öffnungszeiten von insgesamt 230 Kunden (dies entspricht einer Verweildauer von 15 Minuten je Kunde). Seite 59 von 77
60 3.2.9 Bar Buena Vista - Öffnungszeiten: bis Uhr von Montag bis Samstag Besucher die zur Tageszeit die Bar aufsuchen und die Stellplätze nutzen Gäste, die sich stündlich auf der Außenterrasse mit einem personenbezogenen Schallleistungspegel von 75 db(a) unterhalten. Ebenfalls berücksichtigt wurde ein Impulszuschlag von KI = 6 db(a). - Anlieferung von Waren mit einem Transporter in der Zeit von bis Uhr. - Abladen der Ware in der Zeit von bis Uhr mit einer Dauer von 60 Minuten Gäste zur "lautesten" Nachtstunde die den arkbereich an- und wieder abfahren Gäste, die sich zur lautesten Nachtstunde mit einem personenbezogenen Schallleistungspegel von 75 db(a) unterhalten. Ebenfalls berücksichtigt wurde ein Impulszuschlag von K I = 1,5 db(a) Baumarkt Hoch - Öffnungszeit: bis Uhr Kunden die täglich während der Öffnungszeiten den Baumarkt an- und wieder abfahren. - Ab- und Anfahrt von 3 Lkw in der Zeit von bis Uhr. - Verladung von insgesamt 3 Stunden in der Zeit von bis Uhr. Seite 60 von 77
61 Bohrinsel Tankstelle Tagsüber bis Uhr - An- und Abfahrt von 52 KW und 10 LKW. - Betankung der 62 Fahrzeuge. - Nutzung der Luftstation durch 52 Kunden. Tagsüber bis Uhr - An- und Abfahrt von 676 KW und 50 LKW. - Betankung der 726 Fahrzeuge. - Nutzung der Luftstation durch 676 Kunden. - Kraftstoffanlieferung mit einer Einwirkzeit von 1 Stunde. - Anlieferung von Speisen und Getränken für den Tankstellenshop (30 Minuten). Tagsüber bis Uhr - An- und Abfahrt von 140 KW und 20 LKW. - Betankung der 160 Fahrzeuge. - Nutzung der Luftstation durch 140 Kunden. Ungünstigste Nachtstunde - An- und Abfahrt von 75 KW und 50 LKW. - Betankung der 125 Fahrzeuge. - Nutzung der Luftstation durch 75 Kunden. - Kraftstoffanlieferung mit einer Einwirkzeit von 1 Stunde. Seite 61 von 77
62 KW-Waschanlage Tagsüber bis Uhr - An- und Abfahrt sowie Nutzung der Waschanlage von 130 Kunden. - Nutzung des Staubsaugers durch 130 Kunden. - Nutzung des Hochdruckreinigers durch 130 Kunden. - Nutzung des Mattenklopfers durch 130 Kunden. Tagsüber bis Uhr - An- und Abfahrt sowie Nutzung der Waschanlage von 22 Kunden. - Nutzung des Staubsaugers durch 22 Kunden. - Nutzung des Hochdruckreinigers durch 22 Kunden. - Nutzung des Mattenklopfers durch 22 Kunden. Werkstatt mit Reifenservice und LKW-Waschanlage Tagsüber bis Uhr - Kompletter Reifenwechsel an 30 Fahrzeugen. - Anlieferung von Ersatzteilen etc. für den Reifenservice mit einer Einwirkzeit von 2 Stunden. - Arbeitszeit in der Werkstatt von bis Uhr mit einem Innenpegel von L i = 80 db(a). - Anlieferung von Ersatzteilen etc. für die Werkstatt mit einer Einwirkzeit von 30 Minuten und einer Schallleistung von L W = 100 db(a). - Nutzung der Waschhalle durch 10 Busse Seite 62 von 77
63 Ungünstigste Nachtstunde - Anlieferung von Ersatzteilen etc. für die Werkstatt mit einer Einwirkzeit von 15 Minuten und einer Schallleistung von L W = 100 db(a). Stellplätze Tagsüber bis Uhr - 0,5-facher Wechsel aller KW-Stellplätze. - 0,5-facher Wechsel aller Bus-Stellplätze. - 0,25-facher Wechsel aller LKW-Stellplätze. Tagsüber bis Uhr - 4-facher Wechsel aller KW-Stellplätze. - 2-facher Wechsel aller LKW-Stellplätze. Tagsüber bis Uhr - 1-facher Wechsel aller KW-Stellplätze. - 0,5-facher Wechsel aller Bus-Stellplätze. - 1-facher Wechsel aller LKW-Stellplätze. Ungünstigste Nachtstunde - 1-facher Wechsel aller KW-Stellplätze. - 0,25-facher Wechsel aller Bus-Stellplätze. - 0,5-facher Wechsel aller LKW-Stellplätze. Seite 63 von 77
64 Raststätte - Aufenthalt von stündlich 10 ersonen in der Zeit von bis Uhr auf der Außenterrasse, die sich mit einem personenbezogenen Schallleistungspegel von L W = 70 db(a) unterhalten. Ebenfalls berücksichtigt wurde ein Informationszuschlag von K T = 6,4 db(a). - Anlieferung von Speisen und Getränken zur Tageszeit mit einer Einwirkzeit von 2 Stunden und einer Schallleistung von L W = 100 db(a). Sportgeschäft - Anlieferung von Waren zur Tageszeit mit einer Einwirkzeit von 2 Stunden. 4. Immissionsberechnung Ausgehend von den zuvor beschriebenen Randbedingungen wurden, unter Berücksichtigung der Kriterien der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) folgende Beurteilungspegel an den Immissionsorten berechnet: Tabelle 9 (Vorbelastung) IO Bezeichnung IO Beurteilungspegel in db(a) Tag Nacht 1 Auf der Hut 26 (Westfassade, WA) Auf der Hut 26 (Südfassade, WA) Auf der Hut 15 (Südfassade, WA) Ahornweg 17 (Südfassade, WA) Im Schiffels 5 (Nordfassade, MI) Im Schiffels 5 (Westfassade, MI) Seite 64 von 77
65 Die detaillierte Berechnung kann dem Anhang 6 zu diesem Gutachten entnommen werden. Wie diese Berechnung zeigt wird der Immissionsrichtwert an Immissionsort 4 (Ahornweg 17) voll ausgeschöpft. Daher wurde der lanwert zur Nachtzeit für diesen Aufpunkt 10 db(a) unterhalb des dort geltenden Immissionsrichtwertes ausgelegt. Somit befindet sich dieser gemäß TA-Lärm nicht mehr im Einwirkungsbereich des lanvorhabens (Irrelevanzkriterium). 4.1 Geräuschkontingentierung gemäß DIN Für die Kontingentierung wurden alle für die Schallausbreitung wichtigen baulichen und topografischen Gegebenheiten in ein digitales Modell übertragen. Die Kontingentierung wurde ebenfalls für die bereits erwähnten nächstgelegenen Aufpunkte durchgeführt. 4.2 Festlegung der lanwerte Unter Berücksichtigung der Vorbelastung aus Abschnitt 4 ergeben sich nachfolgende lanwerte: Tabelle 10 (lanwerte) IO Bezeichnung IO lanwert unter Berücksichtigung der Vorbelastung in db(a) Tag Nacht 1 Auf der Hut 26 (Westfassade, WA) Auf der Hut 26 (Südfassade, WA) Auf der Hut 15 (Südfassade, WA) Ahornweg 17 (Südfassade, WA) Im Schiffels 5 (Nordfassade, MI) Seite 65 von 77
66 6 Im Schiffels 5 (Westfassade, MI) Berechnung der Emissionskontingente L EK Zur Ermittlung der Emissionskontingente wurde das gesamte langebiet in 12 Kontingentflächen aufgeteilt. Die Flächen können dem Lageplan im Anhang 1 zu diesem Gutachten entnommen werden. Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 3.3 aufgeführten Gewerbegeräuschvorbelastung und den sich daraus ergebenden lanwerten wurden die folgenden zulässigen Emissionskontingente (L EK ) berechnet: Teilfläche GE 1: L EK, tags = 60 db(a)/m 2 L EK, nachts = 35 db(a)/m 2 Teilfläche GE 2: L EK, tags = 60 db(a)/m 2 L EK, nachts = 35 db(a)/m 2 Teilfläche GE 3: L EK, tags = 60 db(a)/m 2 L EK, nachts = 35 db(a)/m 2 Teilfläche GE 4: L EK, tags = 60 db(a)/m 2 L EK, nachts = 35 db(a)/m 2 Teilfläche GI 1: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 2: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 3: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 4: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 5: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Seite 66 von 77
67 Teilfläche GI 6: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 7: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 8: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Die ermittelten Zusatzkontingente sowie die eingeteilten Richtungssektoren können dem Anhang 7 zu diesem Gutachten entnommen werden. 4.4 Berechnung und Beurteilung der Immissionskontingente Bei Ausschöpfung der zuvor aufgeführten Emissionskontingente errechnen sich an den jeweiligen Immissionsorten im Umfeld des langebietes, unter Berücksichtigung der Zusatzkontingente, folgende Immissionskontingente: Tabelle 11 (Immissionsanteile) IO Bezeichnung IO Immissionskontingente durch das langebiet in Tag db(a) Nacht 1 Auf der Hut 26 (Westfassade, WA) Auf der Hut 26 (Südfassade, WA) Auf der Hut 15 (Südfassade, WA) Ahornweg 17 (Südfassade, WA) Im Schiffels 5 (Nordfassade, MI) Im Schiffels 5 (Westfassade, MI) Seite 67 von 77
68 Wie die Berechnung zeigt, werden bei Einhaltung der errechneten Emissionskontingente für das langebiet an den nächstgelegenen Immissionsorten die lanwerte eingehalten. Auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch bestehende Betriebe sind daher keine Richtwertüberschreitungen zu erwarten. 4.5 Festsetzungsempfehlungen Als Festsetzungsvorschlag für den Bebauungsplan sind in der lanzeichnung Detailflächen zu kennzeichnen. Für die textlichen Festsetzungen empfiehlt sich folgende Formulierung: Zulässig sind im Gewerbe- und Industriegebiet Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche folgende Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (06.00 bis Uhr), noch nachts (22.00 bis Uhr) überschreiten: Teilfläche GE 1: L EK, tags = 60 db(a)/m 2 L EK, nachts = 35 db(a)/m 2 Teilfläche GE 2: L EK, tags = 60 db(a)/m 2 L EK, nachts = 35 db(a)/m 2 Teilfläche GE 3: L EK, tags = 60 db(a)/m 2 L EK, nachts = 35 db(a)/m 2 Teilfläche GE 4: L EK, tags = 60 db(a)/m 2 L EK, nachts = 35 db(a)/m 2 Teilfläche GI 1: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 2: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Seite 68 von 77
69 Teilfläche GI 3: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 4: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 5: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 6: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 7: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Teilfläche GI 8: L EK, tags = 65 db(a)/m 2 L EK, nachts = 41 db(a)/m 2 Für die im lan dargestellten Richtungssektoren A bis B liegenden Immissionsorte darf in den Gleichungen 6 und 7 der DIN das Emissionskontingent L EK der einzelnen Teilflächen durch L EK + L EK,zus. ersetzt werden: Tabelle 12 (Zusatzkontingente) Sektor Anfang Ende L EK,zus. in db(a) Tag Nacht A B Als Referenz für die o. a. Richtungssektoren wurde folgender Koordinatenpunkt im Gauß-Krüger-Format berücksichtigt: X Tabelle 13 (Referenzpunkt) Y , ,00 Seite 69 von 77
70 Sollte eine Überschreitung der zulässigen Kontingente aufgrund einer Detailuntersuchung für einen geplanten Betrieb ermittelt werden, sind durch den Betrieb Vorkehrungen dahin gehend zu treffen, dass die jeweiligen Kontingente eingehalten werden. Die angesprochenen Vorkehrungen können sich beispielsweise wie folgt darstellen: - Auswahl der Gebäudebauteile anhand der schalltechnischen Erfordernisse. - Nutzung der abschirmenden Effekte von Gebäuden durch vorteilhafte Hallenanordnung (z. B. zwischen dem nächstgelegenen Wohngebäude und geplanten betrieblichen Fahrstraßen oder aber Verladebereichen bzw. sonstigen ins Freie abstrahlenden Geräuschquellen). - Einhaltung der Regeln der Technik in Bezug auf erforderliche Aggregate, Maschinen und Geräte (z. B. Lüftungs- und Heizungsanlagen etc.). Auf diese Möglichkeiten sollte in allgemeiner Form in der Begründung zum Bebauungsplan hingewiesen werden. Im späteren Bebauungsplan ist in der Offenlage für eine mögliche Einsichtnahme eine Ausfertigung der DIN Geräuschkontingentierung beizulegen. 4.6 Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen Die Beurteilung der Verkehrsgeräusche auf das langebiet erfolgte für die Tages- und Nachtzeit. Betrachtet wurden die zu erwartenden Immissionen im Erdgeschoss bei einer Aufpunktshöhe von 2,8 m über Geländeniveau und für die Obergeschosse bei einer Aufpunktshöhe von 5,6 m über Geländeniveau. Seite 70 von 77
71 Wie der Anhang 8.1 dieses Gutachtens zeigt, wird zur Tageszeit im Erdgeschoss der Orientierungswert eines Gewerbegebietes von 65 db(a) in einem Abstand von 60 bis 80 m zur Straßenachse der L 182 und in einem Abstand von 80 m zur Straßenachse der B 50 eingehalten. Für die Obergeschosse vergrößert sich dieser Abstand auf 80 bis 100 m (L182) bzw. 100 m (B50) (Anhang 8.2). Der Orientierungswert eines Gewerbegebietes zur Nachtzeit von 55 db(a) wird teilweise erst in einem Schutzabstand von 300 m eingehalten. Im folgenden Abschnitt 4 werden Maßnahmen zum Schutz der Innenräume und der Außenwohnbereiche aufgezeigt. 5. Maßnahmen zum Schutz der Wohnungen und Außenwohnbereiche vor Verkehrslärm Entsprechend dem Baugesetzbuch müssen Bauleitpläne die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten. Das bedeutet, dass die zuständige Gemeinde durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan dafür Sorge tragen muss, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes das langebiet nicht beeinträchtigen. Die DIN Schallschutz im Städtebau ordnet Bauflächen, Baugebieten, Sondergebieten und sonstigen Flächen entsprechend dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung Orientierungswerte für die Beurteilungspegel zu, die eingehalten oder unterschritten werden sollen. Seite 71 von 77
72 Das heißt, die Orientierungswerte sollen nicht nur an möglichen Gebäuden auf diesen Flächen, sondern auf der gesamten Fläche eingehalten oder unterschritten werden. Insbesondere gilt dies für den Außenwohnbereich, da dieser den Anwohnern als Erholungsraum dienen soll. Auf den erforderlichen Schutz der Außenwohnbereiche geht auch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 16 / 1993 (Sachgebiet 14.86: Lärmbekämpfung) des Bundesministeriums für Verkehr vom 25. Mai 1993 ein. Dieses Schreiben befasst sich mit der Entschädigung für die Beeinträchtigung von Wohngrundstücken -insbesondere des Außenwohnbereiches- durch Straßenverkehrslärm durch Bundesfernstraßen aber auch durch Landesstraßen. Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen und nicht bebaute Flächen des Grundstückes soweit sie bewohnt werden (z. B. Garten, Sitzplatz, Spielplatz also Flächen die zum regelmäßigen Aufenthalt von ersonen dienen) sind demnach schutzbedürftig, wobei diese durch Lärmschutzanlagen zu schützen sind. Rechtsgrundlage für den erforderlichen Schutz des Außenwohnbereiches ist 42 BImSch-Gesetz in Verbindung mit der 16. BImSchV vom und 74, Absatz 2 VwVfG(L) dar. Das heißt, dass durch Lärmschutzmaßnahmen zumindestens die Erdgeschoss- und Außenwohnbereiche, wenn möglich aber auch höher liegende Geschosse zu schützen sind, solange die Kosten in vertretbarem Verhältnis zum erzielten Schutz stehen. Zum Schutz der Erdgeschosse und Außenwohnbereiche vor Verkehrslärm bietet sich an, einen Schutzabstand zur Straßenachse der L 182 von 60 bis 80 m und einen Schutzabstand zur Straßenachse der B 50 von 80 m einzuhalten (siehe Anhang 8.1; Bereiche ab Grenzwertlinie 65 db(a)). Seite 72 von 77
73 Loggien und Balkone, die zu den Verkehrswegen ausgerichtet sind, sind erst ab einem Schutzabstand zur Straßenachse der L 182 von 80 bis 100 m und einen Schutzabstand zur Straßenachse der B 50 von 100 m möglich (siehe Anhang 8.2; Bereich ab Grenzwertlinie 65 db(a)). Die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" befasst sich in Abschnitt 5 mit dem Schutz von Aufenthaltsräumen vor Außenlärm. Die Innenräume können durch entsprechende Bausubstanz geschützt werden. Die Anforderungen an die Außenbauteile ergeben sich entsprechend den Kriterien der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Der maßgebliche Außenlärmpegel, der für die Auslegung der Anforderungen zugrunde zu legen ist, ergibt sich aus dem Tagesbeurteilungspegel entsprechend der DIN 18005, wobei diesem 3 db(a) zu addieren sind. Die sich so nach der DIN 4109 ergebenden egelbereiche zeigt die Karte im Anhang 9 des Gutachtens. In der Tabelle zu dieser Karte sind auch die jeweils erforderlichen resultierenden Schalldämmmaße angegeben. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass für Büroräume im Lärmpegelbereich I keine Anforderungen bestehen und Anforderungen auch nur dann bestehen werden, wenn der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten einen maßgeblichen Beitrag zum Innenraumpegel leistet. Ausgehend von den ermittelten Lärmpegelbereichen ergeben sich bei üblichen Raumabmessungen (ca. 2,5 m Raumhöhe und ca. 4,5 m Raumtiefe) und einem Fensterflächenanteil 40 % folgende Anforderungen an die Außenbauteile (Korrektur von 2 db gemäß Tabelle 9 der DIN 4109 berücksichtigt): Seite 73 von 77
74 Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 erforderl. resultierendes Schalldämmmaß R`w,res in db Tabelle 14 erforderl. bewertetes Schalldämmmaß der Wand R w,w in db erforderl. bewertetes Schalldämmmaß der Fenster R w,f in db Fensterschallschutzklasse gemäß VDI 2719 I II III IV V Bei bewohnten Dachgeschossen sollte die Dachfläche das für Wände geforderte Schalldämmmaß erbringen; für Fenster gelten die Anforderungen, wie in den übrigen Geschosslagen auch. Bei der späteren Realisierung von Bauvorhaben ist gemäß DIN 4109 das Vorhaltemaß von 2 db für Fenster zu berücksichtigen. Somit müssen die rüfwerte R`w, 2 db über den geforderten Werten liegen. In Bezug auf Büroräume und ähnlich schützenswerte Räume gelten um 5 db niedrigere Anforderungen, als zuvor beschrieben. Bei Abweichung von den genannten Raumgrößen bzw. Fensterflächenanteilen sind die Schalldämmmaße der Bauteile unter Zugrundelegung der maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß Anhang 9 und den Kriterien der DIN 4109 detailliert zu ermitteln. Der Einbau von schallgedämmten Lüftern ist empfehlenswert. Seite 74 von 77
75 6. Qualität der rognose Eine Qualität der rognose wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: - Qualität der Schallleistungspegel der Geräuschquellen - Genauigkeit der Ausbreitungsberechnung des rognosemodelles - Aussagekraft der angesetzten Betriebsdaten zur Bildung des Beurteilungspegels Im Zusammenhang mit den Emissionsdaten wurden Schallleistungspegel aus Studien sowie eigenen Messungen angesetzt. Diese Emissionsdaten liegen erfahrungsgemäß auf der sicheren Seite, sodass Abweichungen nach oben nicht zu erwarten sind. Bezüglich der vom Betreiber angegebenen Einwirkzeiten wurde eine Betriebssituation dargestellt, die den oberen Erwartungsbereich kennzeichnet. Hinsichtlich der Genauigkeit des rognosemodells gibt die DIN ISO im Abschnitt 9 Hinweise. So kann der Tabelle 5 aus dem Abschnitt eine Genauigkeit je nach Abstand von ±1 bis ±3 db(a) entnommen werden, die sehr pauschalisiert ist. Des Weiteren stellt die DIN ISO einen meteorologischen Korrekturwert C met zur Berechnung der Geräuschimmissionen bereit. Dieser Korrekturwert wurde als konservativer Ansatz sowie unter Berücksichtigung der gegebenen Abstandsverhältnisse nicht in der Berechnung berücksichtigt. Daher kann die Genauigkeit der rognose mit ±1,5 db(a) abgeschätzt werden. Seite 75 von 77
76 7. Zusammenfassung Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg beabsichtigt, den Bebauungsplan Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn aufzustellen. Hierzu sollen mehrere Flächen für Gewerbebetriebe ausgewiesen werden. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurde eine entsprechende Zonierung des langebietes anhand von Emissionskontingenten durchgeführt. Da neben den zukünftigen Betrieben im Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn eine Vielzahl bereits genehmigter Gewerbebetriebe in der Umgebung angesiedelt sind, wurde eine Vorbelastungsuntersuchung vorgenommen. Unter Berücksichtigung der bestehenden Betriebe wurden lanwerte und daraus Emissionskontingente für die zukünftigen Gewerbeflächen ermittelt, die im Abschnitt bzw detailliert aufgeführt sind. Bei Einhaltung der Emissionskontingente sind an der umliegenden Wohnbebauung durch die Gesamtbelastung keine Überschreitungen zu erwarten. Neben der Kontingentierung wurden auch Berechnungen zu den zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen auf das langebiet durchgeführt. Grundlage hierfür waren die Verkehrszahlen einer vorangegangenen schalltechnischen Untersuchung über den vierspurigen Ausbau der L 182 durch unser Büro und die Verkehrszahlen der B 50 im betrachteten Bereich, die vom LBM Bad Kreuznach zur Verfügung gestellt wurden. Zusätzlich wurde auch eine geplante WC-Anlage im südöstlichen langebietsbereich in die Berechnung eingestellt. Die zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen wurden als Rasterlärmkarten dargestellt und den Orientierungswerten für ein Gewerbegebiet gegenübergestellt. Seite 76 von 77
77 Zum Schutz der Innenräume wurden Lärmpegelbereiche im langebiet ermittelt. Betreiberwohnungen mit Außenwohnbereichen sollten einen Schutzabstand zur Straßenachse der L 182 von 60 bis 80 m und einen Schutzabstand zur Straßenachse der B 50 von 80 m einhalten. Zu den Verkehrswegen ausgerichtete Balkone und Loggien sind erst ab Schutzabständen von 80 bis 100 m (L182) bzw. 100 m (B50) möglich. Die Innenräume sind durch entsprechende Anforderungen an die Bausubstanz zu schützen. Detailliert sind die Maßnahmen im Abschnitt 4 beschrieben. Boppard-Buchholz, Vereidigter Sachverständiger Dipl.-Ing. aul ies Seite 77 von 77
78 Büchenbeurener Straße K Anhang 1 Auf der Hurt Übersichtsplan Wasserweg GE 1 Bar "Buena Vista" Hanzhöh 09 Auf der Hurt IO 01 Auf der Hurt Ahornweg IO 02 IO 03 IO 04 "Gewerbepark am Oben in Litzelsohren Flughafen Frankfurt/Hahn" Abfall Unterm Wasserweg Oben in Litzelsohren Bürscht rwald GE 2 K 76 K 2 Kurzgewann 06 arkplatz "4b" Wassergall In der Grub Wassergall Duty-Free-Shop "Ringeltaube" 08 GI 1 Kurzgewann GI 2 GE 3 1 Bürscht Legende Flur 1 GI 5 Schutt Im Hötzrech Oberwald {Begrenzung 300-m-Korridor} GI 6 GE 4 2 Im Hötzrech Schutt Schutt arkplatz unktschallquelle {Begrenzung 180-m-Korridor} Schutt GI 3 GI 7 Dienstwies Hübrich Oberwald K 2 L 182 "Bohrinsel" In der Winterbach Schutt 3 "Burger King" B 50 Baumarkt "Hoch" Flur 1 10 Fahrverkehr Flächenschallquelle Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Erheid GI 8 GI 4 Flur 3 Auf Hübrich Flur 3 B 50 B 50 IO 06 Flur Flur 3 02 IO 05 Flur 4 Lidl 01 Edeka Im Schiffels "Spiel-alast" "FenStar GmbH" Im Schiffels Hotel 03 "Alexander" Maßstab 1: m Neben der Enkircher Straß Flur 14 L 182 B 50 Flur 4 Unter Hübrich
79 ohne Maßstab Anhang 2
80 Anhang 3.1 1/62 23/ / Flur 4 Technische Anlagen 1/55 Einkaufswagensammelbox 1/59 Verladung /48 1 1/13 Im Schiffels 23/20 Legende arkplatz unktschallquelle 1/5 Übersichtsplan Edeka 2 1/31 Maßstab 1: m 1/50 Lkw Hauptgebäude "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn"
81 Anhang 3.2 Verladung 1/62 23/21 Anlagen / Flur 4 Technische Einkaufswagensammelbox 1/55 1/ /48 1 1/13 Legende 23/20 Im Schiffels arkplatz unktschallquelle Lkw Übersichtsplan Lidl 1/5 Maßstab 1: m 1/31 5 Hauptgebäude "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" 2 1/
82 Anhang Im Schiff /3 Verladung Legende arkplatz unktschallquelle Lkw Hauptgebäude Übersichtsplan Hotel "Alexander" "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Maßstab 1: , m
83 Anhang Im Schiffels 1/5 2 Verladung Legende arkplatz unktschallquelle Lkw Hauptgebäude Übersichtsplan "Spiel-alast" "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Maßstab 1: , m
84 Anhang /17 1/ /27 7 Verladung 9 /59 1/ / Legende arkplatz unktschallquelle 4 1/14 Übersichtsplan "FenStar GmbH" Maßstab 1: m Lkw Hauptgebäude 1/13 "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" 1/ /
85 / Anhang /3 77/ / /5 5/ Legende arkplatz Hauptgebäude Übersichtsplan arkplatz "4b" Maßstab 1: /2 "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Oberwald
86 44/ Anhang / /4 103/4 44/1 2/3 45/1 103/7 /5 Legende arkplatz 23/15 Hauptgebäude Übersichtsplan "Burger King" Maßstab 1: , m 72/4 Außenbewirtschaftung kw Nebengebäude "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" 46/
87 Anhang ld Legende arkplatz Hauptgebäude Übersichtsplan "Ringeltaube" Maßstab 1: m Lkw Nebengebäude Verladung "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" 5/
88 Anhang / /3 5/7 77/3 77/4 5/ Legende arkplatz Hauptgebäude Lkw Nebengebäude Verladung Übersichtsplan Bar "Buena Vista" "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" 5/9 Maßstab 1: m /
89 Anhang /9 1/ / /21 1/ / Flur / I 1/55 1/59 1/ / / /13 Im Schiffels Legende arkplatz Hauptgebäude 1/5 Übersichtsplan 1/31 Baumarkt "Hoch" Maßstab 1: m 1/50 Lkw Nebengebäude Verladung 2 "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Flu 1/
90 Anhang Anhang /1 31 Werkstattbereich mit Reifenservice Graben und Waschhalle kw-waschanlage mit Staubsauger und Vorwascheinrichtung /1 Tankstelle mit Shop Außenbewirtschaftung 70/ /2 43/2 45/2 K 2 103/5 44/2 Restaurant und Sportgeschäft L /11 103/6 70/3 38/1 107/1 43/ /4 72/3 103/4 45/1 44/1 103/7 46/10 Legende arkplatz Fahrverkehr Hauptgebäude sl6v 42/35 46/4 Übersichtsplan 23/15 46/5 46/9 "Bohrinsel" 72/4 46/8 Maßstab 1: m unktschallquelle Nebengebäude Dachfläche 72/10 "Gewerbepark am 23/13 72/9 Flughafen Frankfurt/Hahn" 72/ /16 B 50 Industriehalle 23/10 23/12 23/
91 Anhang 4 Querschnittszuordnung Q09 "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Q08 Q06 Q Q05 Q04 Legende Q03 Q02 Q01.1 Emissionsbänder Q10 Q Q16 Q16 Maßstab 1: , m
92 Gewerbepark am Flughafen Frankfurt / Hahn Emissionsberechnung Straße Name Abschnittsname MT Kfz/h MN Kfz/h T % N % Lm25,T db(a) Lm25,N db(a) vkw km/h vlkw km/h D vt db(a) D vn db(a) D StrO db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) L 182 Q ,00 802,00 6,0 6,5 72,0 68,2 130,0 80,0 2,2 2,1-2,0 72,1 68,3 L 182 Q ,40 803,60 6,1 6,6 72,0 68,2 130,0 80,0 2,2 2,1-2,0 72,2 68,3 Kreisel - Anschluß Bohrinsel Q02 984,70 402,80 6,1 6,6 69,0 65,2 50,0 50,0-4,7-4,6 0,0 64,3 60,6 Ast 1 Gewerbegebiet Q03 590,00 241,00 14,6 15,8 68,4 64,7 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 66,4 62,7 Ast Lautzenhausen/Tankanlage Q04 393,00 160,00 5,2 5,6 64,8 61,0 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 62,7 58,9 L 182 Q ,40 562,60 6,1 6,6 70,5 66,7 130,0 80,0 2,2 2,1-2,0 70,6 66,8 Kreisel - Anschluß Campus Q06 689,20 281,80 6,1 6,6 67,4 63,7 50,0 50,0-4,7-4,6 0,0 62,8 59,1 Ast Campus Q07 197,00 80,00 4,3 4,7 61,6 57,7 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 59,5 55,7 Ast Lautzenhausen K67 Q08 74,00 30,00 2,6 2,8 56,8 53,0 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 54,8 50,9 L 182 Q ,40 552,60 6,1 6,6 70,4 66,6 130,0 80,0 2,2 2,1-2,0 70,5 66,7 Ast 2 Gewerbegebiet Q10 3,40 1,60 64,7 50,0 50,6 46,4 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 48,5 44,4 Kreisel 3 Q11 997,80 407,50 6,9 7,2 69,2 65,4 50,0 50,0-4,5-4,5 0,0 64,7 60,9 Ast WC Q12 30,60 13,05 66,2 51,7 60,2 55,7 50,0 50,0-2,8-2,9 0,0 57,5 52,8 L 182 Q13 997,80 407,50 6,9 7,2 69,2 65,4 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 67,2 63,4 Ast L182/B50 Q14 498,90 203,80 6,9 7,2 66,2 62,4 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 64,2 60,3 Ast B50/L182 Q15 498,90 203,80 6,9 7,2 66,2 62,4 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 64,2 60,3 B 50 Q ,00 233,00 18,8 46,4 73,2 67,8 130,0 80,0 1,2 0,4-2,0 72,4 66,2 Kreisel 4 Q17 498,90 203,75 6,9 7,2 66,2 62,4 50,0 50,0-4,5-4,5 0,0 61,7 57,9 Ast B50/L182 Q18 498,90 203,75 6,9 7,2 66,2 62,4 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 64,2 60,3 Ast L182/B50 Q19 498,90 203,75 6,9 7,2 66,2 62,4 100,0 80,0-0,1-0,1-2,0 64,2 60,3 kw WC Einfahrt B 50 Q20 15,30 6,53 66,2 51,7 57,2 52,6 30,0 30,0-5,5-5,6 0,0 51,7 47,0 kw WC Ausfahrt B 50 Q21 15,30 6,53 66,2 51,7 57,2 52,6 30,0 30,0-5,5-5,6 0,0 51,7 47,0 WC Umfahrt Q22 34,00 14,50 66,2 51,7 60,7 56,1 30,0 30,0-5,5-5,6 0,0 55,2 50,5 kw WC Ein-Abfahrt Stellplätze Q23 11,50 7,00 0,0 0,0 47,9 45,8 30,0 30,0-8,8-8,8 0,0 39,2 37,0 kw WC Ausfahrt Q24 1,70 0,73 66,2 51,7 47,7 43,1 30,0 30,0-5,5-5,6 0,0 42,2 37,5 kw WC Einfahrt Q25 1,70 0,73 66,2 51,7 47,7 43,1 30,0 30,0-5,5-5,6 0,0 42,2 37,5 Lkw WC Abfahrt 2 Q26 11,25 3,75 100,0 100,0 57,4 52,7 30,0 30,0-5,4-5,4 0,0 52,1 47,3 Lkw WC Abfahrt 1 Q27 11,25 3,75 100,0 100,0 57,4 52,7 30,0 30,0-5,4-5,4 0,0 52,1 47,3 Ing.-Büro aul ies Birkenstraße Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 5.1 SoundLAN 7.2
93 Gewerbepark am Flughafen Frankfurt / Hahn Emissionsberechnung Straße Legende Name Straßenname Abschnittsname MT Kfz/h Kfz pro Stunde, tags MN Kfz/h Kfz pro Stunde, nachts T % Lkw-Anteil, tags N % Lkw-Anteil, nachts Lm25,T db(a) egel in 25m Abstand, tags Lm25,N db(a) egel in 25m Abstand, nachts vkw km/h Geschwindigkeit kw vlkw km/h Geschwindigkeit Lkw D vt db(a) Zuschlag für Geschwindigkeit tags D vn db(a) Zuschlag für Geschwindigkeit nachts D StrO db(a) Zuschlag für Straßenoberfläche LmE Tag db(a) Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Ing.-Büro aul ies Birkenstraße Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 5.2 SoundLAN 7.2
94 Gewerbepark am Flughafen Frankfurt / Hahn Vorbelastung Ergebnistabelle Immissionsort Nutzung Geschos HR RW,T RW,N RW,T,max RW,N,max LrT LrN LT,max LN,max db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 01 Auf der Hut 26 WA 1.OG W ,7 35, IO 02 Auf der Hut 26 WA 1.OG S ,1 39, IO 03 Auf der Hut 15 WA 1.OG S ,4 39, IO 04 Ahornweg 17 WA 1.OG S ,9 39, IO 05 Im Schiffels 5 MI 1.OG N ,3 39, IO 06 Im Schiffels 5 MI 1.OG W ,5 33, Ing.-Büro aul ies Birkenstraße Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 6.1 SoundLAN 7.2
95 Gewerbepark am Flughafen Frankfurt / Hahn Vorbelastung Ergebnistabelle Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung Geschoss Geschoss HR Himmelsrichtung RW,T db(a) Richtwert Tag RW,N db(a) Richtwert Nacht RW,T,max db(a) Richtwert Maximalpegel Tag RW,N,max db(a) Richtwert Maximalpegel Nacht LrT db(a) Beurteilungspegel Tag LrN db(a) Beurteilungspegel Nacht LT,max db(a) Maximalpegel Tag LN,max db(a) Maximalpegel Nacht Ing.-Büro aul ies Birkenstraße Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 6.2 SoundLAN 7.2
96 Gewerbepark am Flughafen Frankfurt / Hahn Kontingentierung Kontingentierung für: Beurteilungspegel Tag Immissionsort IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 Gesamtimmissionswert L(GI) 55,0 55,0 55,0 55,0 60,0 60,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 34,7 39,1 39,4 39,9 48,3 40,5 lanwert L(I) 55,0 55,0 55,0 55,0 60,0 60,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 GE , ,9 37,7 36,8 35,0 26,6 26,6 GE , ,3 48,4 48,3 46,6 36,4 36,4 GE , ,8 35,9 36,7 37,3 31,1 31,1 GE , ,8 33,9 34,5 35,2 32,3 32,3 GI , ,7 41,7 41,3 39,7 33,0 33,0 GI , ,0 49,0 49,2 48,3 41,7 41,7 GI , ,8 40,9 41,3 41,6 41,8 41,8 GI , ,7 37,8 38,1 38,3 43,8 43,8 GI , ,0 41,0 40,8 39,7 35,1 35,1 GI , ,2 45,3 45,4 44,7 40,6 40,6 GI , ,8 45,9 46,1 45,6 45,0 45,0 GI , ,8 44,8 44,9 44,5 45,5 45,5 Immissionskontingent L(IK) 54,9 54,9 55,0 54,1 51,6 51,6 Unterschreitung 0,1 0,1 0,0 0,9 8,4 8,4 Ingenieurbüro ies GbR Birkenstraße Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 7.1 SoundLAN 7.2
97 Gewerbepark am Flughafen Frankfurt / Hahn Kontingentierung Kontingentierung für: Beurteilungspegel Nacht Immissionsort IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 Gesamtimmissionswert L(GI) 40,0 40,0 40,0 40,0 45,0 45,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 35,6 39,1 39,3-10,0 39,9 33,9 lanwert L(I) 38,0 33,0 32,0 30,0 43,0 45,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 GE , ,9 12,7 11,8 10,0 1,6 1,6 GE , ,3 23,4 23,3 21,6 11,4 11,4 GE , ,8 10,9 11,7 12,3 6,1 6,1 GE ,7 35 8,8 8,9 9,5 10,2 7,3 7,3 GI , ,7 17,7 17,3 15,7 9,0 9,0 GI , ,0 25,0 25,2 24,3 17,7 17,7 GI , ,8 16,9 17,3 17,6 17,8 17,8 GI , ,7 13,8 14,1 14,3 19,8 19,8 GI , ,0 17,0 16,8 15,7 11,1 11,1 GI , ,2 21,3 21,4 20,7 16,6 16,6 GI , ,8 21,9 22,1 21,6 21,0 21,0 GI , ,8 20,8 20,9 20,5 21,5 21,5 Immissionskontingent L(IK) 30,6 30,7 30,8 29,9 27,6 27,6 Unterschreitung 7,4 2,3 1,2 0,1 15,4 17,4 Ingenieurbüro ies GbR Birkenstraße Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 7.2 SoundLAN 7.2
98 Gewerbepark am Flughafen Frankfurt / Hahn Kontingentierung Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L{EK} nach DIN45691 weder tags (6:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00-6:00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente Teilfläche L(EK),T L(EK),N GE GE GE GE GI GI GI GI GI GI GI GI Die rüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt5. Ingenieurbüro ies GbR Birkenstraße Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 7.3 SoundLAN 7.2
99 Gewerbepark am Flughafen Frankfurt / Hahn Kontingentierung Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Für die im lan dargestellten Richtungssektoren A bis C liegende Immissionsorte darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN45691 das Emissionskontingent L{EK} der einzelnen Teilflächen durch L{EK}+L{EK,zus} ersetzt werden Referenzpunkt X Y , ,00 IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 Sektoren mit Zusatzkontingenten A Sektor Anfang Ende EK,zus,T EK,zus,N A 355,0 60,0 0 0 B 60,0 354, B IO 05 Ingenieurbüro ies GbR Birkenstraße Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 7.4 SoundLAN 7.2
100 Büchenbeurener Straße Anhang Hanzhöh Auf der Hurt Wasserweg Verkehrslärm Tag EG "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Oben in Litzelsohren Ahornweg Auf der Hurt Auf der Hurt Unterm Wasserweg Abfall Bürscht Legende Oben in Litzelsohren rwald K 76 Kurzgewann 75 K 2 Fahrverkehr Wassergall In der Grub Flächenschallquelle Hauptgebäude Wassergall Bürscht Nebengebäude Emission Straße Kurzgewann Mittelstreifen Flur K 2 Schutt Im Hötzrech Brücke Oberwald {Begrenzung 300-m-Korridor} 60 Im Hötzrech Grenzwertlinie Schutt Schutt 55 {Begrenzung 180-m-Korridor} Schutt Flur 3 Oberwald Auf Hübrich Hübrich Flur Dienstwies B 50 B 50 Flur Flur 3 K 2 L 182 B 50 In der Winterbach Im Schiffels Flur 4 Schutt Im Schiffels egelwerte in db(a) <= < <= < <= 45 Flur 1 45 < Erheid <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: m Neben der Enkircher Straß Flur 14 L 182 B 50 Flur 4 Unter Hübrich
101 55 Büchenbeurener Straße Anhang Hanzhöh Auf der Hurt Wasserweg Verkehrslärm Tag 1.OG "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Oben in Litzelsohren Ahornweg 65 Auf der Hurt Auf der Hurt Unterm Wasserweg Abfall Bürscht Legende Oben in Litzelsohren rwald Kurzgewann K 2 K 76 Fahrverkehr Wassergall Flächenschallquelle 75 In der Grub Hauptgebäude 65 Wassergall 70 Bürscht Nebengebäude 6060 Kurzgewann 70 K 2 Emission Straße Mittelstreifen Flur 1 {Begrenzung 300-m-Korridor} 65 Schutt Im Hötzrech Im Hötzrech Brücke Oberwald 60 Schutt Grenzwertlinie Schutt {Begrenzung 180-m-Korridor} Schutt Flur 3 Oberwald Auf Hübrich Hübrich Flur Dienstwies B 50 B Flur Flur 3 K 2 L 182 B 50 In der Winterbach Im Schiffels Flur 4 Schutt Im Schiffels egelwerte in db(a) <= < <= < <= 45 Flur 1 45 < Erheid <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: m Neben der Enkircher Straß Flur 14 L 182 B 50 Flur 4 Unter Hübrich
102 50 Büchenbeurener Straße Anhang 8.3 Auf der Hurt Verkehrslärm Nacht 1.OG 60 Hanzhöh Wasserweg "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Oben in Litzelsohren Ahornweg Auf der Hurt Auf der Hurt Unterm Wasserweg Abfall Bürscht Legende Oben in Litzelsohren rwald K 76 Kurzgewann K 2 Fahrverkehr Wassergall In der Grub Flächenschallquelle Hauptgebäude Wassergall Bürscht Nebengebäude Emission Straße Kurzgewann Mittelstreifen Flur 1 70 K 2 Schutt Im Hötzrech Brücke Oberwald {Begrenzung 300-m-Korridor} 60 Im Hötzrech Grenzwertlinie Schutt Schutt 55 {Begrenzung 180-m-Korridor} Schutt Flur 3 Oberwald Auf Hübrich Hübrich Flur Dienstwies B 50 B Flur Flur 3 K 2 L 182 B 50 In der Winterbach Im Schiffels Flur 4 Schutt Im Schiffels egelwerte in db(a) <= < <= < <= 45 Flur 1 45 < Erheid <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: m Neben der Enkircher Straß Flur 14 L 182 B 50 Flur 4 Unter Hübrich
103 K 76 Büchenbeurener Straße Flur Anhang 9 Borewiesen chillerweg Mühlenweg Schillerweg In den Kappesstücker Lärmpegelbereiche In den K 2 Auf farrersäcker Birkenweg Flur 6 In den Ellern Auf der Hurt 70 Wasserweg "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt/Hahn" Hanzhöh Ahornweg 70 Auf der Hurt Auf der Hurt Unterm Wasserweg Legende Abfall Bürscht Maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) Oberwald Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Flur 1 erforderliches bewertetes {Begrenzung 300-m-Korridor} Oberwald resultierendes Schalldämm-Maß der Außenbauteile in db <= 55 Lärmpegelbereich I < <= 60 Lärmpegelbereich II < <= 65 Lärmpegelbereich III < <= 70 Lärmpegelbereich IV < <= 75 Lärmpegelbereich V < <= 80 Lärmpegelbereich VI < Lärmpegelbereich VII Kurzgewann Kurzgewann Wassergall Wassergall In der Grub {Begrenzung 180-m-Korridor} Schutt K 2 K 76 K 2 Fahrverkehr Flächenschallquelle Hauptgebäude Nebengebäude Emission Straße Mittelstreifen Schutt Im Hötzrech Brücke Schutt Schutt Bürscht Im Hötzrech In der Winterbach K 2 Schutt L Dienstwies Oberwald Hübrich 65 B Flur 3 Auf Hübrich Flur B 50 B Flur 3 Flur 4 Maßstab 1: m Im Schiffels Im Schiffels Flur Neben der Enkircher Straß L 182 B
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