Begründung. Zum Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße. der Stadt Esens Ortsteil Esens

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1 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße der Stadt Esens Ortsteil Esens Neuaufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Entwurf Stand: M 1:2000

2 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung Inhalt 1. Grundlagen der Planaufstellung Gesetzliche Grundlagen Anlass und Ziel der Planung Aufstellungsbeschluss Lage, Größe und Topographie des Plangebietes Öffentliche und private Belange Abfallentsorgung Abwasserbeseitigung Altstandorte / Altablagerungen Bau- und Bodendenkmale Gasversorgung Brandschutz Immissionen / Emissionen Oberflächenentwässerung Stromversorgung Trinkwasserversorgung Telekommunikation Verkehrssituation Planungsrechtliche Situation Raumordnung Flächennutzungsplan Planungsrecht Inhalt des Bebauungsplanes Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen Sonstige Planzeichen Verkehrslärm Sichtfelder Flächenbilanz Umweltbericht Hinweise Denkmalschutz Altlasten Baugrund Archäologische Bodenfunde Verfahrensvermerke

3 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 1. Grundlagen der Planaufstellung 1.1. Gesetzliche Grundlagen a) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBI. I S. 1057) geändert worden ist. b) Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetztes vom 4. Mai 2017 (BGBI. I S. 1057) geändert worden ist. c) Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBI I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetztes vom 4. Mai 2017 (BGBI. I S. 1057) geändert worden ist. d) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung e) Niedersächsische Bauordnung in der zurzeit gültigen Fassung f) Niedersächsisches Naturschutzgesetz in der zurzeit gültigen Fassung 1.2. Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet befindet sich im südlichen Teil der Stadt Esens, östlich der Auricher Straße im Birkenweg. Westlich, gegenüber der Auricher Straße, befindet sich ein Baustoffzentrum. Südlich des Plangebiets ist eine Einzelhaus- bzw. Mehrfamilienhausbebauung vorhanden. In der näheren Umgebung des Gebiets befindet sich der Esenser Bahnhof, sowie die Berufsbildende Schule als auch das Internatsgymnasium Esens (NIGE). Auch Verbrauchermärkte wie LIDL und Combi liegen in unmittelbarer Nähe und sind schnell zu Fuß erreichbar. Mit dem Fahrrad benötigt man außerdem circa 3-5 Minuten bis in die Innenstadt Esens. Die Grundschule Esens-Nord, sowie die Real- und Hauptschule sind ebenfalls innerhalb von 10 Minuten mit dem Fahrrad bzw. 5 Minuten mit dem Auto erreichbar. Nahegelegene Bus- und Zugstationen ermöglichen Verbindungen in die Umgebung und umliegenden Ortschaften. Eine Erschließung des Plangebietes ist südlich über den Birkenweg vorgesehen. Die Planung beabsichtigt Wohnräume für Familien zu schaffen sowie Gewerbeeinheiten zu ermöglichen. Die Gewerbeeinheiten befinden sich im forderen Bereich entlang der Auricher Straße, die Mehrfamilienhäuser dahinter. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Kohlenhandlung mit Neben- und Lagergebäuden sowie Lagerflächen. Das Gebiet war zu 100 % versiegelt. Diese Kohlenhandlung wurde Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgegeben. Der Verbrauch von Kohle wurde im Wohnbereich sowie im Gewerbebereich durch den Wandel der Heizung nicht mehr benötigt, wodurch das Gewerbe überflüssig wurde. Die Lager- und Nebengebäude standen ab den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts brach. Das Wohnhaus wurde zur 3

4 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung Vermietung genutzt. Im Laufe der Zeit wurden um das Plangebiet Wohnhäuser erbaut. Das rückwärtige Gebiet entlang des Birkenweges entwickelte sich zu einem Wohngebiet. Es fand eine Änderung der Nutzung statt. Die neue Planung sieht entlang der Auricher Straße Wohnund Gewerbehäuser vor. Im hinteren Bereich des Birkenweges sollen Wohnnutzungen als Ein- oder Mehrfamilienhäuser ihren Platz finden. Das Plangebiet passt sich der tatsächlichen Nutzung an. Im Bereich entlang der Auricher Straße soll ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung entstehen, im hinteren Bereich sind zwei Mehrfamilienhäusern geplant Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 Birkenweg / Auricher Straße als Bebauungsplan der Innenstadtentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen Lage, Größe und Topographie des Plangebietes Gemarkung: Esens Flur: 14 Flurstück/e: 48 / m² 48 / m² Verkehrsfläche 48 / m² 48 / m² 3056 m² 48 / m² 48 / m² Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3056 m² und liegt östlich der Auricher Straße. Die genaue Lage des Geltungsbereiches kann der Planzeichnung entnommen werden. Die Höhenentwicklung innerhalb des Plangebietes weist keine unterschiedliche Topographie auf. 4

5 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung LGLN, M 1: Öffentliche und private Belange 2.1. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt zentral über den Landkreis Wittmund Abwasserbeseitigung Für die zentrale Abwasserbeseitigung ist der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) zuständig. Das Plangebiet ist an das zentrale Abwassernetz anzuschließen und mit dem OOWV sowie der Stadt Esens abzustimmen. 5

6 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 2.3. Altstandorte / Altablagerungen Altstandorte bzw. Altablagerungen im Sinne des Abfallrechts sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten sich bei der Durchführung von Erd- und Bauarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte ergeben, ist unverzüglich die Untere Abfallbehörde zu benachrichtigen. Meldepflichtig sind der Leiter der Arbeiten oder die bauausführende Firma Bau- und Bodendenkmale Bau- und Bodendenkmale sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten bei den vorgesehenen Bau- und Erdarbeiten archäologische Kulturdenkmale (Bau- und Bodendenkmal) festgestellt werden, sind diese unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund oder der Ostfriesischen Landschaft, Aurich, zu melden. In diesem Zusammenhang wird auf das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) vom (Nds. GVBI. S. 517), 13 und 14 verwiesen, wonach der Finder und der Leiter von Erdarbeiten verpflichtet sind, Bodenfunde anzuzeigen Gasversorgung Das Erdgasnetz wird von der EWE AG vorgehalten. Das Plangebiet ist an das Erdgasnetz angeschlossen, dies ist mit der EWE AG abzustimmen Brandschutz Für den öffentlichen Brandschutz notwendige Maßnahmen werden, soweit erforderlich, mit dem Brandschutzprüfer des Landkreises Wittmund und der örtlichen Feuerwehr abgestimmt Immissionen / Emissionen Abwägungsrelevante Immissionen / Emissionen (z.b. Lärm, Staub, Gerüche) gehen von dem Plangebiet nicht aus, können jedoch auf das Plangebiet um die Auricher Straße (L8) einwirken. Die Anforderungen eines Lärmschutzgutachtens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden berücksichtigt. Bei dem Vorhaben wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt. Die Anforderungen des Lärmschutzgutachtens sind Bestandteil des Bebauungsplans. Siehe Anlage 1 und 2: Schalltechnische Stellungnahmen des Ingenieurbüros für Energietechnik und Lärmschutz (IEL). 6

7 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 2.8. Oberflächenentwässerung Für die Oberflächenentwässerung ist die Stadt Esens zuständig. Die Oberflächenentwässerung wird rechtzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wittmund abgestimmt. Anforderungen, Berechnungen, etc. der Unteren Wasserbehörde sowie der Stadt Esens sind in der Planung zu berücksichtigen und vor Baubeginn nachzuweisen Stromversorgung Das Stromnetz wird von der EWE Netz GmbH, Netzregion Ostfriesland, vorgehalten. Das Plangebiet ist an das Stromnetz angeschlossen Trinkwasserversorgung Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser erfolgt durch die Stadtwerke Esens Telekommunikation Über verschiedene Anbieter (EWE, Kabel Deutschland, Telekom) können Telekommunikationsnetze und -dienste in Anspruch genommen werden Verkehrssituation Straßenverkehr Das Plangebiet wird von der Auricher Straße über den Birkenweg erschlossen. Der Anschluss an das regionale bzw. überregionale Straßennetz erfolgt über die Auricher Straße. Zulässige Höchstgeschwindigkeit Das Plangebiet befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Rad- und Fußgängerverkehr Das Plangebiet ist an das örtliche und überörtliche Fuß- und Radwegenetz entlang der Auricher Straße angebunden. 7

8 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 3. Planungsrechtliche Situation 3.1. Raumordnung Hierfür gilt das Landes-Raumordnungsprogramm für das Land Niedersachsen in der letzten Fassung von Allerdings enthält diese keine Einzelheiten, die für die Planung konkret von Bedeutung sind. Außerdem ist im Sinne der Grundsätze und Ziele des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Wittmund von 2006 zu planen und zu bauen. Diese sind folgendermaßen: - Grundzentrum (Ziel) - Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten (Ziel) - Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten (Ziel) - Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung (Ziel) Beschreibend sind keine konkreten Festlegungen bedeutend. Unter Berücksichtigung der Ziele dieser Raumordnung ist die Planung somit raumverträglich Flächennutzungsplan Die für den Flächennutzungsplan zuständige Samtgemeinde Esens verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Dieser stellt für das gesamte Plangebiet gemischte Baufläche dar. Für den hinteren Planbereich ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB anzupassen, (Wohnbaufläche) Planungsrecht Der Bebauungsplan ist vom Rat der Stadt Esens als Satzung zu beschließen. Aufgrund der Lage im Innenbereich ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufzustellen. 8

9 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 4. Inhalt des Bebauungsplanes 4.1. Art der baulichen Nutzung Für den vorderen Bereich zur Auricher Straße wird ein Mischgebiet festgesetzt. Der hintere Bereich im östlichen Teil des Plangebietes wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Hiermit wird ein Nutzungszusammenhang mit der benachbarten Wohnbebauung gegeben. Von der im Mischgebiet allgemein zulässigen Nutzung gemäß 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten gemäß 1 Abs. 5 BauNVO ausgeschlossen. Mit dieser Herausnahme soll eine städtebauliche Fehlentwicklung durch Fremdverkehre zu Lasten der Wohnqualität vermieden werden. Die ausnahmsweise zulässige Nutzung von Vergnügungsstätten gemäß 6 Abs. 3 BauNVO sind gemäß 1 Abs. 6 BauN- VO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, um als Hauptnutzung das Wohnen ungestört zu ermöglichen. In dem Plangebiet sollen Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige Gewerbebetriebe gem. 6 Abs. 2 Nr. 1-4 zulässig sein Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen Mischgebiet (MI): Grundflächenzahl (GRZ): 0.60 Geschossflächenzahl (GFZ): 1.2 Zahl der Vollgeschosse: II Firsthöhe: max. 11,50 m Traufhöhe: max. 8,50 m Allgemeines Wohngebiet (WA1): Grundflächenzahl (GRZ): 0.40 Geschossflächenzahl (GFZ): 0.8 Zahl der Vollgeschosse: II Firsthöhe: max. 9,00 m Traufhöhe: max. 4,00 m Allgemeines Wohngebiet (WA2): Grundflächenzahl (GRZ): 0.40 Geschossflächenzahl (GFZ): 0.8 Zahl der Vollgeschosse: II Firsthöhe: max. 10,00 m Traufhöhe: max. 6,00 m 4.3. Sonstige Planzeichen Bauweise: Parkplatzflächen offen Versiegelung der Flächen 9

10 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 4.4. Verkehrslärm Die Schallimmissionsberechnungen für den Verkehrslärm führten zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Orientierungswerte für die Tages- und Nachtzeit innerhalb des Plangebietes MI überschritten werden. Innerhalb des MI-Gebietes ergibt sich an der westlichen, nördlichen und südlichen Gebäudefront sowie dem Dach Lärmpegelbereich IV. An der östlichen Gebäudefront ergibt sich Lärmpegel II. Innerhalb des WA-Gebietes werden die zulässigen Orientierungswerte eingehalten und es sind keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig. Die Anforderungen aus dem Schallschutzgutachten wurden im Bebauungsplan berücksichtigt. Siehe Anlage 1 und 2: Schalltechnische Stellungnahmen des Ingenieurbüros für Energietechnik und Lärmschutz (IEL) Sichtfelder Die von den Sichtfeldern überdeckten Flächen sind von jeglicher Bebauung und Bewuchs über 0,80 m Höhe, gemessen von der Fahrbahnoberkante, freizuhalten. 5. Flächenbilanz Mischgebiet (MI) m² Allgemeines Wohngebiet (WA I + II) m² 6. Umweltbericht Der Bebauungsplan enthält keinen Umweltbericht, da es sich um ein beschleunigtes Verfahren nach 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 handelt. Nach 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. 10

11 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 7. Hinweise 7.1. Denkmalschutz Gem. 14 Abs. 2 des NDSchG sind Bodenfunde und die Fundstelle bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen und vor Gefahren für die Erhaltung des Bodenfundes zu schützen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die zuständige staatliche Denkmalbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den Bodenfund zu bergen und die notwendigen Maßnahmen zur Klärung der Fundumstände sowie zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodenfunde durchzuführen, dies wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Denkmale sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten bei den geplanten Bau-und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet Altlasten Gemäß 4 Abs. 1 des BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Gemäß Abs. 2 sind der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Sollten Böden verunreinigt sein oder werden, sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die eine Ausbreitung der Gefährdung wie z.b. auf Grund- oder Oberflächenwasser verhindern. Die Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde des Landkreises Wittmund ist über den Tatbestand sofort zu informieren. Treten bei den Tiefbauarbeiten Abfälle, Müll, etc. zu Tage, sind die Arbeiten sofort einzustellen. Die Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde des Landkreises Wittmund ist umgehend darüber den Vorfall in Kenntnis zu setzen, diese entscheidet, welche Maßnahmen durchgeführt werden. 11

12 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 7.3. Baugrund Falls örtliche Gegebenheiten oder Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde es erfordern, ist eine Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 durchzuführen Archäologische Bodenfunde Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. 12

13 Stadt Esens Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg/Auricher Straße Begründung 8. Verfahrensvermerke Diese Begründung hat zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 93 Birkenweg / Auricher Straße in der Zeit vom bis zum gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat der Rat der Stadt Esens in seiner Sitzung am den Bebauungsplan als Satzung sowie die zugehörige Begründung beschlossen. Unterzeichnet: Esens, den (Stadtdirektor) (Bürgermeisterin) Entwurfs- und Verfahrensbetreuung: 13

14 Anlage 1

15 Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau uungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auriche er Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

16 Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: L1 Auftraggeber: Architekturbüro + Ingenieurbüro Eschen Hafenstraße Aurich Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich Tel: Fax: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Prüfer: Stefan Taesler, Dipl.-Ing. (FH) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Volker Gemmel, Dipl.-Ing. (FH) (Technischer Leiter Schallschutz) Textteil: Anhang: 10 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum: 17. Februar 2016 Messstelle nach 29b BImSchG

17 IEL GmbH Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung Zugrunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Örtliche Beschreibung Schalltechnische Anforderungen Schalltechnische Ausgangsdaten Berechnungsergebnisse und Beurteilung Vorschlag für die textlichen Festsetzungen (Verkehrslärm) Zusammenfassung Anhang Übersichtskarte (1 Seite) Schallimmissionsraster Tag / Nacht (2 Seiten) Konfliktpläne Tag / Nacht (2 Seiten) Lärmpegelbereiche (1 Seite) Datensatz (1 Seite) IEL-Bericht-Nr.: L1, Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 3 von 10

18 IEL GmbH 1. Einleitung und Aufgabenstellung Der Auftraggeber beabsichtigt in der Stadt Esens (Landkreis Wittmund) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße zur planungsrechtlichen Absicherung mehrerer Mehrparteienwohhäuser mit Gewerbeeinheiten. Westlich des Plangebietes verläuft die Auricher Straße (L8). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch eine Aussage zum Thema Schallimmissionsschutz getroffen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sind hierzu die Auswirkungen des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms zu bewerten. Aufgabe der vorliegenden Ausarbeitung ist es, für das Plangebiet die durch den Verkehrslärm der Landesstraße verbundenen Schallemissionen und -immissionen zu berechnen, damit im Rahmen der Bauleitplanung eine schalltechnische Beurteilung gemäß DIN Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 2002, möglich ist. 2. Zugrunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien Bei der Erstellung der Ausarbeitung wurden die allgemein anerkannten Regeln der technischen Lärmabwehr zugrunde gelegt, wobei die zur Zeit gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen wurden. Im Einzelnen wurden folgende Vorschriften und Regelwerke zugrunde gelegt bzw. sinngemäß angewandt: DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr Abteilung Straßenbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Als Grundlage für die Erstellung dieser Ausarbeitung dienten folgende Unterlagen: - Digitales Kartenmaterial (ALK) im dxf-format (über Auftraggeber) - Verkehrszählergebnisse für die Auricher Straße (L8) (Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr) - Lageplan, (über Auftraggeber, Stand ) Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber: Das Datum ist nicht korrekt, Planungsgrundlage aber aktuell IEL-Bericht-Nr.: L1, Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 4 von 10

19 IEL GmbH Weitere Informationen zum geplanten Vorhaben wurden in persönlichen Gesprächen mit dem Auftraggeber und bei einer Ortsbesichtigung in Erfahrung gebracht. 4. Örtliche Beschreibung Der hier zu untersuchende Bereich befindet sich in der Stadt Esens (Landkreis Wittmund). Das Plangebiet liegt westlich der Landesstraße Auricher Straße (L8), (Höhe Birkenweg / Auricher Straße ) die im Zuge der vorliegenden Stellungnahme untersucht werden soll. Auf der Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen mehrere Mehrparteienwohnhäuser mit Gewerbeeinheiten errichtet werden. Die Schutzbedürftigkeit soll einem Mischgebiet (MI) entsprechen. Die genaue Lage des Plangebietes kann der Übersichtskarte im Anhang entnommen werden. 5. Schalltechnische Anforderungen Es sind zur schalltechnischen Bewertung des B-Plangebietes die Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß DIN Schallschutz im Städtebau heranzuziehen. Für ein Mischgebiet (MI) sind folgende Orientierungswerte zulässig: Verkehrslärm: Tag (06.00 bis Uhr): Nacht (22.00 bis Uhr): 60 db(a) 50 db(a). Als Berechnungsvorschrift für den Verkehrslärm wird hierbei die RLS-90 herangezogen. 6. Schalltechnische Ausgangsdaten Basis der Berechnungen ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) als Mittelwert über alle Tage des Jahres, die sich daraus ergebende stündliche Verkehrsstärke M t (tags), M n (nachts) und der jeweilige LKW-Anteil p. Diese Werte werden auf der Basis von Verkehrszählungsergebnissen gewonnen. Zur Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Schallemissionen des Kfz-Verkehrs der Landesstraße liegen uns Verkehrszahlen für das Jahr 2010 (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Aurich) vor. Diese wurden auf das Jahr 2030 (Prognosehorizont) hochgerechnet (Kreis- und Landesstraßen: 2% Steigerung in fünf Jahren). DTV Auricher Straße (L8) Zählergebnisse (2010) 7189 Prognose (2030) 7764 Tabelle 1: Verkehrszählungsergebnisse (Prognose 2030) IEL-Bericht-Nr.: L1, Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 5 von 10

20 IEL GmbH Es wird auf dem Straßenabschnitt in Höhe des Plangebietes eine Geschwindigkeit v = 50 km/h (innerorts) zugrunde gelegt. Weiterhin wird nicht geriffelter Gußasphalt ** berücksichtigt. Für diese Straßenoberfläche wird gemäß RLS-90 kein zusätzlicher Zuschlag D Str vergeben. **Kategorisierung nach RLS-90 DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge m: Stündliche Verkehrsmenge p: SV-Anteil in % Index t: Tag und n: Nacht Hinweis: Für das Plangebiet liegt keine unmittelbare Zählstelle vor. Es wurden uns für die Auricher Straße (L8) die Ergebnisse zweier Zählstellen mitgeteilt. Im Sinne einer erhöhten Prognosesicherheit wurde die Zählstelle mit den höheren Verkehrszahlen gewählt. Bei dieser liegt jedoch kein differenzierter LKW-Anteil vor. Dieser wurde daher aus den Vorgaben der RLS-90 übernommen. 7. Berechnungsergebnisse und Beurteilung Auf Basis der Verkehrsdaten aus Abschnitt 6 wurde eine Schallausbreitungsberechnung durchgeführt. Da es sich im vorliegenden Fall um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wurden die Gebäude als Schallabschirmung mitberücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse sind in Schallimmissionsrastern und Konfliktplänen (Überschreitungsraster) dargestellt (siehe Anhang). Aus den Darstellungen wird ersichtlich, dass während der Tages- ( Uhr) und der Nachtzeit ( Uhr) innerhalb der geplanten Baugrenzen die zulässigen Orientierungswerte gemäß DIN Schallschutz im Städtebau um ca. 5 db bezogen auf die Schutzbedürftigkeit Mischgebiet (MI) überschritten werden. Dies entspricht einen Abstand zur Straßenmitte von ca. 34 m bis zur Einhaltung der zulässigen Orientierungswerte. Aufgrund der Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte müssen Schallschutzmaßnahmen definiert werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu realisieren. Deshalb müssen die maßgeblichen Außenlärmpegel ermittelt und darauf aufbauend Lärmpegelbereiche zur Bestimmung von baulichen Schallschutzmaßnahmen definiert werden. Der Anhang enthält eine Darstellung der Lärmpegelbereiche (gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau ). Es ergeben sich innerhalb des Planbereiches die Lärmpegelbereiche LPB VI - II gemäß DIN 4109, Tabelle 8. IEL-Bericht-Nr.: L1, Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 6 von 10

21 IEL GmbH 8. Vorschlag für die textlichen Festsetzungen (Verkehrslärm) Die aus dem Lärmpegelbereichen resultierenden Auswirkungen auf den baulichen Schallschutz ergeben sich wie folgt: Gebäude im MI 1 Gebiet Westliche, nördliche und südliche Gebäudefront / Dach An den Gebäudefronten inkl. Dach von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die den Anforderungen für den LPB IV gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Tabelle 8, Zeile 4 entsprechen. Östliche Gebäudefront An der der Auricher Straße (L8) abgewandten Gebäudefront (Ausnahme Bäder, Hausarbeitsräume, o.ä.) sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die den Anforderungen für den LPB II gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Tabelle 8, Zeile 2 entsprechen. Gebäude im MI 2 + MI 3 Gebiet Westliche, nördliche und südliche Gebäudefront / Dach Die zulässigen Orientierungswerte für die Gebäude im MI 2 + MI 3 - Gebiet werden eingehalten (siehe Konfliktpläne und Lärmpegelbereiche im Anhang). Hier sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit Mischgebiet (MI) keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen umzusetzen (siehe auch rote Isophonenlinie in der Darstellung mit den Lärmpegelbereichen). Da die Ermittlung der Lärmpegelbereiche für Wohnräume auf die Schutzbedürftigkeit Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgelegt sind (analog zur DIN 4109 Aufenthaltsräume in Wohnungen oder vergleichbar ) sind auch in Bereichen ohne Überschreitungen Lärmpegelbereiche dargestellt. Sollten höhere Anforderungen gewünscht sein, so ergibt sich aus der Lärmpegelbereich-Darstellung folgende Anforderung: An der der Auricher Straße (L8) zugewandten Gebäudefront von Wohn- und Aufenthaltsräumen in Wohnungen mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die den Anforderungen für den LPB II gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Tabelle 8, Zeile 2 entsprechen. An allen der Auricher Straße (L8) abgewandten Gebäudefronten von Wohn- und Aufenthaltsräumen sind keine zusätzlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Für den Lärmpegelbereich IV ergibt sich ein erforderliches bewertetes Schalldämmmaß R w,res = 40 db, für den Lärmpegelbereich III ein erforderliches bewertetes Schalldämmmaß R w,res = 35 db und für den Lärmpegelbereich II ein erforderliches bewertetes Schalldämmmaß R w,res = 30 db. Etwaige Korrekturen müssen u. U. entsprechend DIN 4109, Tabelle 9 vorgenommen werden. Die Anforderungen an die einzelnen Außenbauteile wie Außenmauerwerk, Dachhaut und Fenster sind vom jeweiligen Flächenverhältnis abhängig. Für gängige Fensterflächenanteile können die Angaben der DIN 4109, Tabelle 10, übernommen werden. IEL-Bericht-Nr.: L1, Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 7 von 10

22 IEL GmbH Sind in den beschriebenen Aufenthaltsräumen Schlafräume vorgesehen, kann es bei geöffneten Fenstern zu Schlafstörungen kommen. In diesem Fall ist durch den Einbau schallgedämpfter Lüftungseinrichtungen eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen. Freiräume : Die Freiräume zum Aufenthalt von Menschen (Terrassen, Balkone, Loggien) in den Bereichen mit Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte sind auf der der Auricher Straße (L8) abgewandten Gebäudefront anzuordnen oder durch massive bauliche Anlagen mit einer Mindesthöhe von h = 2 m gegen den Verkehrslärm zu schützen. Hinweis: Nach Informationen des Architekten sollen zur Auricher Straße (L8) gerichtet sog. Französische Balkone errichtet werden. Diese sind zum Aufenthalt von Menschen ungeeignet und dienen nur optischen Zwecken. Anmerkung zu LPB II: Auf Grund der Anforderungen an den Wärmeschutz kann davon ausgegangen werden, dass damit in aller Regel auch die Anforderungen an den baulichen Schallschutz im LPB II erfüllt werden. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sollten in die weitere Bauleitplanung eingearbeitet werden. Hinweis: Der Begriff bewertetes Schalldämm-Maß R w,res beschreibt die sich ergebende Luftschalldämmung unter Berücksichtigung aller an der Schallübertragung von Außen nach Innen beteiligten Bauteilen. IEL-Bericht-Nr.: L1, Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 8 von 10

23 IEL GmbH Zur weiteren Information werden nachfolgend auszugsweise die Tabellen 8, 9 und 10 der DIN 4109 aufgeführt: Raumart Aufenthaltsräume in Zeile Wohnungen, Bettenräume Büroräume Lärm- Maßgeblicher Übernachtungsräume in Beherber- in Krankenanstalten und und pegel- bereich in db(a) gungsstätten, Außenlärmpegel Sanatorien ähnliches Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis Auszug Tabelle 8 der DIN 4109 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / S G S (W+F) /S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 Korrektur S (W+F) : Gesamtfläche des Außenbereiches eines Aufenthaltsraumes in m² S (G) : Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m². Auszug Tabelle 9 der DIN 4109 erf. R`w,res in db nach Tabelle 8 Schalldämm-Maß für Wand/Fenster in db/ db bei folgenden Fensterflächenanteilen in % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 30 30/25 30/25 35/25 35/25 50/25 30/ /30 35/32 40/32 35/30 40/30 40/25 40/30 50/30 45/ /32 40/37 40/35 45/35 45/35 45/30 60/35 40/37 Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R`w, res des Außenbauteiles nach Tabelle 8 und der Korrektur von - 2 db nach Tabelle 9, Zeile 2. Auszug Tabelle 10 der DIN 4109 IEL-Bericht-Nr.: L1, Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 9 von 10

24 IEL GmbH 9. Zusammenfassung Der Auftraggeber beabsichtigt in der Stadt Esens (Landkreis Wittmund) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße zur planungsrechtlichen Absicherung mehrerer Mehrparteienwohnhäuser mit Gewerbeeinheiten. Westlich des Plangebietes verläuft die Auricher Straße (L8). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch eine Aussage zum Thema Schallimmissionsschutz getroffen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sind hierzu die Auswirkungen des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms zu bewerten. Aufgabe der vorliegenden Ausarbeitung war es, für das Plangebiet die durch den Verkehrslärm der Landesstraße verbundenen Schallemissionen und -immissionen zu berechnen, damit im Rahmen der Bauleitplanung eine schalltechnische Beurteilung gemäß DIN Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 2002, möglich ist. Die Schallimmissionsberechnungen für den Verkehrslärm führten zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Orientierungswerte für die Tages- und die Nachtzeit innerhalb des Plangebietes überschritten werden. In Abschnitt 8 dieser Ausarbeitung sind passive Schallschutzmaßnahmen beschrieben, die dem Belang des Schallimmissionsschutzes Rechnung tragen können. Innerhalb des MI 1 - Gebietes ergibt sich an der westlichen, nördlichen und südlichen Gebäudefront sowie dem Dach Lärmpegelbereich IV. An der östlichen Gebäudefront ergibt sich Lärmpegelbereich II. Innerhalb des MI 2 - und MI 3 - Gebietes werden die zulässigen Orientierungswerte eingehalten und es sind somit keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig. Die Berechnungsergebnisse und die Beurteilung gelten nur für die gewählte Konfiguration. Diese Stellungnahme (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit verwendet werden. Aurich, den 17. Februar 2016 Bericht verfasst durch Geprüft und freigegeben durch Stefan Taesler, Dipl.-Ing.(FH) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Volker Gemmel, Dipl.-Ing. (FH) (Technischer Leiter Schallschutz) IEL-Bericht-Nr.: L1, Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 10 von 10

25 Anhang Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

26 Übersichtskarte Verkehrslärm: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Lageplan [ Verkehr ] -- UTM (Streifenbreite 6 ), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch y/m A IMMI / M 1: m x/m \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1.IPR

27 15 Verkehrslärm: Schallimmissionsraster Tag ( Uhr) EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Tag 6-22 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m Tag (6h-22h) Pegel db(a) > M 1: m 1A >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1.IPR

28 15 Verkehrslärm: Schallimmissionsraster Nacht ( Uhr) EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Nacht 22-6 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m Nacht (22h-6h) Pegel db(a) > M 1: m 1A >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1.IPR

29 15 21 Konfliktplan Verkehrslärm: Überschreitungen Tag ( Uhr) EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Tag 6-22 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m Tag (6h-22h) Pegel db(a) > A > 0-5 > 5-10 > M 1: m x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1.IPR

30 15 21 Konfliktplan Verkehrslärm: Überschreitungen Nacht ( Uhr) EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Nacht 22-6 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m Nacht (22h-6h) Pegel db(a) > A > 0-5 > 5-10 > M 1: m x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1.IPR

31 15 21 Verkehrslärm: Lärmpegelbereiche EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Tag 6-22 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m Tag (6h-22h) DIN 4109 (+3dB) Lärmpegelbereiche I -55 db(a) A II db(a) III db(a) IV db(a) V db(a) VI db(a) 0 M 1: m VII >80 db(a) x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1.IPR

32 IEL GmbH Straße /RLS-90 (1) STRb001 Bezeichnung Auricher Straße L8 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Verkehr Mehrf. Refl. Drefl /db 0,00 Knotenzahl 4 Steigung max. % (aus z-koord.) 0,00 Länge /m 180,43 d/m(emissionslinie) 1,38 Länge /m (2D) 180,43 DTV in Kfz/Tag 7764,00 Fläche /m² --- Strassengattung Landes-/ Kreisstraße Straßenoberfläche Verkehr Nicht geriffelter Gußasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,00 465,84 20,00 50,00 50,00 68,20 64,71 Nacht 0,00 62,11 10,00 50,00 50,00 57,83 53,69 Ruhe 0,00 465,84 20,00 50,00 50,00 68,20 64,71 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Niederfrq. Zuschl. Extra-Zuschlag IEL GmbH DIN ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lm,E /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lm,Er /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Verkehr Tag ,00 Tag 64,7 1,00 16, ,00 64,7 Straße /RLS-90 (1) STRb001 Bezeichnung Auricher Straße L8 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Verkehr Mehrf. Refl. Drefl /db 0,00 Knotenzahl 4 Steigung max. % (aus z-koord.) 0,00 Länge /m 180,43 d/m(emissionslinie) 1,38 Länge /m (2D) 180,43 DTV in Kfz/Tag 7764,00 Fläche /m² --- Strassengattung Landes-/ Kreisstraße Straßenoberfläche Verkehr Nicht geriffelter Gußasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,00 465,84 20,00 50,00 50,00 68,20 64,71 Nacht 0,00 62,11 10,00 50,00 50,00 57,83 53,69 Ruhe 0,00 465,84 20,00 50,00 50,00 68,20 64,71 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Niederfrq. Zuschl. Extra-Zuschlag IEL GmbH DIN ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lm,E /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lm,Er /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Verkehr Nacht ,00 Nacht 53,7 1,00 8, ,00 53,7 Tabelle A1: Datensatz IEL-Bericht-Nr.: L1, Anhang: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 80 in Esens / Verkehrslärm Seite 1 von 1

33 Anlage 2

34 Architekturbüro Eschen Hafenstr Aurich Aurich, IEL-Bericht Nr L1_01_01 Schalltechnische Beratung Verkehrslärmberechnung im Rahmen der Bauleitplanung Mehrparteienwohnhäuser an der Auricher Straße (L8) in Esens Sehr geehrter Herr Eschen, wir beziehen uns auf Ihre Anfrage per zum o. g. Projekt. Wie Sie uns mitgeteilt haben, beabsichtigen Sie in der Ortschaft Esens die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung von Mehrparteienwohnhäusern mit teilweise gewerblicher Nutzung (Büros, Ladenlokal, o.ä.). Unmittelbar westlich verläuft die Auricher Straße (L8). Im Rahmen der Bauleitplanung müssen u.a. die Auswirkungen des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrs untersucht werden. Der Verkehrslärm wird auf der Basis von Verkehrszählungsergebnissen berechnet und mit den Vorgaben der DIN Schallschutz im Städtebau verglichen. Abhängig von diesem Vergleich müssen unter Umständen Schallschutzmaßnahmen ausgearbeitet werden. Im Zusammenhang mit dem Projekt wurde bereits die schalltechnische Stellungnahme Nr L1 vom 17. Februar 2016 erstellt. Der Inhalt der Stellungnahme wird als bekannt vorausgesetzt. Mittlerweile ist die Gebietseinstufung der beiden hinteren Wohnhäuser in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert worden. Die Lage der Gebäude und die Schutzbedürftigkeit des Gebäudes direkt an der Straße bleiben unverändert. Auf Basis der schalltechnischen Ausgangsdaten und dem aktuellen Planungsstand wurde eine ergänzende Berechnung für die veränderte Schutzbedürftigkeit der beiden hinteren Wohnhäuser durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse sind in Schallimmissionsrastern und Konfliktplänen (Überschreitungsraster) dargestellt (siehe Anhang). Informativ sind die Ergebnisse des ersten Gebäudes mit dargestellt und beschrieben. Diese sind auch der bestehenden Stellungnahme zu entnehmen.

35 IEL GmbH Aus den Darstellungen wird ersichtlich, dass während der Tages- ( Uhr) und der Nachtzeit ( Uhr) an dem Gebäude (MI) die zulässigen Orientierungswerte gemäß DIN Schallschutz im Städtebau (unverändert) um ca. 5 db bezogen auf die Schutzbedürftigkeit Mischgebiet (MI) überschritten werden. Die hieraus resultierenden Lärmschutzmaßnahmen sind in der schalltechnischen Stellungnahme Nr L1 vom 17. Februar 2016 beschrieben. An den Gebäuden mit der Schutzbedürftigkeit Allgemeines Wohngebiet (WA) ist ersichtlich, dass sie zulässigen Orientierungswerte eingehalten werden. Gleichwohl werden im Freien die zulässigen Orientierungswerte z.t. geringfügig überschritten. Da hier keine Balkone oder Terrassen errichtet werden, kann auf weiterführende Lärmschutzmaßnahmen verzichtet werden. Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen IEL GmbH i. A. Stefan Taesler (Dipl.-Ing. (FH)) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Anhang: Schallimmissionsraster Tag / Nacht (2 Seiten) Konfliktpläne / Überschreitungssraster Tag / Nacht (2 Seiten) IEL-Bericht Nr L1_01_01 Mehrparteienwohnhäuser in Esens / Verkehr Seite 2 von 2

36 Anhang Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

37 15 Verkehrslärm: Schallimmissionsraster Tag ( Uhr) EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Tag 6-22 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m WA MI WA Tag (6h-22h) Pegel db(a) > M 1: m 1A >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1_01_01\ L1_01_01.IPR

38 15 Verkehrslärm: Schallimmissionsraster Nacht ( Uhr) EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Nacht 22-6 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m WA MI WA Nacht (22h-6h) Pegel db(a) > M 1: m 1A >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1_01_01\ L1_01_01.IPR

39 15 21 Konfliktplan Verkehrslärm: Überschreitungen Tag ( Uhr) EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Tag 6-22 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m WA MI WA Tag (6h-22h) Pegel db(a) > A > 0-5 > 5-10 > M 1: m x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1_01_01\ L1_01_01.IPR

40 15 21 Konfliktplan Verkehrslärm: Überschreitungen Nacht ( Uhr) EG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auricher Straße in Esens (Verkehrslärmberechnung) Raster Verkehr Nacht 22-6 [ Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] y / m WA MI WA Nacht (22h-6h) Pegel db(a) > A > 0-5 > 5-10 > M 1: m x / m IMMI /2015 \\SERVER2008\server2\AUFTRÄGE\3785 Esens Mehrparteienwohnhäuser Auricher Straße B-Plan Nr. 80\ L1\ L1_01_01\ L1_01_01.IPR

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