Verkauf der städtischen Baugrundstücke im Baugebiet Hoher Heckenweg"

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1 DER OBERBÜRGERMEISTER Postanschrift: Stadt Münster Münster AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT Stadthaus 3 Albersloher Weg 33 Auskunft erteilt: Herr Riedel Zimmer: 620 Telefon: 0251/ Telefax: 0251/ Riedel-Ralf@stadt-muenster.de Sprechzeiten: Mo. - Fr Uhr Do Uhr Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen: Münster, November S 762/100 Verkauf der städtischen Baugrundstücke im Baugebiet Hoher Heckenweg" Sehr geehrte Grundstücksbewerberin, sehr geehrter Grundstücksbewerber, die verbleibenden städtischen Baugrundstücke im Baugebiet Hoher Heckenweg für private Bauherren werden nunmehr unter Berücksichtigung der städt. Vergaberichtlinien sukzessive, d. h. ohne Festsetzung eines konkreten Stichtages, vergeben. Aus den Anlagen können Sie ersehen, welche Grundstücke angeboten oder noch frei sind. Bei dieser Art der Vergabe besteht jedoch die Möglichkeit, dass zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung das von Ihnen gewünschte Grundstück bereits nicht mehr verfügbar ist. 1. Allgemeine Informationen zu den städtischen Grundstücken im Baugebiet Hoher Heckenweg 1.1 Die zur Vergabe stehenden Grundstücke sind im beigefügten Ausschnitt aus dem Bebauungsplan mit fortlaufenden Grundstücksnummern versehen. Aus der tabellarischen Übersicht können Sie anhand der fortlaufenden Grundstücksnummern die Art der Bebauung (Reihen-, Doppel- oder Einfamilienhaus), die jeweiligen Größen sowie die Bruttobasiskaufpreise der einzelnen Grundstücke entnehmen. 1.2 Auskünfte zur möglichen Bebauung der Grundstücke können Sie im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Münster beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, Herrn Schafflik, Zimmer 124, Tel.: 0251/ , oder beim städtischen Bauordnungsamt, Herrn Wendler, Zimmer 012, Tel.: 0251/ , erhalten. 1.3 Die Doppelhaushälften und Reihenhäuser sind entsprechend den Textlichen Festsetzungen zum B-Plan Nr. 460 einheitlich in Material, Farbe, Traufhöhe, Dachform und Dachneigung zu errichten. Für untergeordnete Bauteile und energiesparende Maßnahmen können andere Materialien zugelassen werden. Vor der Realisierung des Bauvorhabens haben sich die jeweiligen Reihen- bzw. Doppelhauspartner diesbezüglich entsprechend abzustimmen. Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen Sparkasse Münster Kto.-Nr. 752 (BLZ ) Commerzbank Münster Kto.-Nr /00 (BLZ ) Φ Hauptvermittlung (0251) Landeszentralbank Münster Kto.-Nr (BLZ ) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr (BLZ ) Telefax (0251) Postbank Dortmund Kto.-Nr (BLZ ) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr (BLZ ) Datex-J * # Bank für Gemeinwirtschaft Kto.-Nr (BLZ ) Volksbank Münster eg Kto.-Nr (BLZ ) Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr (BLZ ) Westdeutsche Landesbank Münster Kto.-Nr (BLZ ) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de...

2 Im Übrigen erfolgt die Veräußerung der Grundstücke in dem Zustand, wie sie sich zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses in der Örtlichkeit darstellen. Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit der Grundstücke übernimmt die Stadt Münster keine Garantie. Die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben und Beschreibungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sind auch keine Eigenschaften in Sinne des 434 Abs. I BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 1.5 Der endgültige Ausbau der privaten Wegeflächen (im Übersichtsplan mit A bis I bezeichnet) ist durch die jeweiligen Miteigentümer der von diesen Wegeflächen erschlossenen Baugrundstücke vorzunehmen, sobald ein Miteigentümer den Ausbau des Privatweges fordert. Die Kosten für die Herrichtung der privaten Baustraßen sind bereits im Gesamtpreis enthalten. Die Kosten für den endgültigen Ausbau sowie der Unterhaltungsaufwand werden von den Miteigentümern übernommen. 1.6 Südlich der Grundstücke 28 und 29 ist ein Kinderspielplatz vorgesehen. Die Erwerber der Grundstücke 28, 29, 30, 36 und 42 werden vertraglich verpflichtet, den Kinderspielplatz zu dulden. Eine grundbuchliche Sicherung ist vorgesehen. 1.7 Die privaten Wegeflächen (im Übersichtsplan mit A bis I bezeichnet) werden mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (Wege- und Leitungsrecht) zugunsten der Versorgungsträger (Stadtwerke Münster GmbH: Fernwärme, Wasser, Strom sowie Stadt Münster: Schmutz- und Regenwasserkanal) belastet. Daneben erfolgt eine Belastung mit einer Erschließungsbaulast, um die baurechtliche Erschließung sicherzustellen. 1.8 Die Stadt Münster hat im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen im Bereich der Morthorststraße Bodengutachten erstellen lassen, die Sie beim städtischen Tiefbauamt, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Münster, Herrn Marx, Zimmer 344, Tel. 0251/ , einsehen können. Inwieweit diese Gutachten Rückschlüsse auf die tatsächlichen Bodenverhältnisse der Baugrundstücke zulassen, kann nicht beurteilt werden. 1.9 Das geplante Fahrbahnniveau der öffentlichen Verkehrsflächen liegt im Mittel ca. 0,20 m über der jetzigen Geländehöhe. Um den Höhenunterschied auszugleichen, sind auf den privaten Flächen Böschungen / Auffüllungen mit einer Breite von ca. 1,00 m zu gestatten Die Stadt Münster behält sich vor, die Grundstücke so zu vergeben, dass die Realisierung jeweils zusammengehöriger Reihenhäuser und Doppelhaushälften möglich ist Die Käufer werden aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Münster verpflichtet, das Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss zu bebauen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung hat die Stadt Münster das Recht vom Vertrag zurückzutreten bzw. den durch die Stadt Münster ggf. gewährten Förderbetrag anteilig zurückzufordern. 2. ökologische Maßnahmen 2.1 Im Baugebiet Hoher Heckenweg ist die vom Rat der Stadt Münster beschlossene Weiterführung der Festsetzung des Niedrigenergiehausstandards zu berücksichtigen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster, Frau Karner, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Münster, Zimmer D 510, Tel.: 0251/ Die Versorgung des Baugebietes Hoher Heckenweg mit Heizenergie erfolgt mittels Fernwärme. Die Käufer werden vertraglich verpflichtet, die errichteten Gebäude an das Fernheiznetz anzuschließen und mit Fernwärme (Raumheizung und Warmwasser) versorgen zu...

3 - 3 - lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anschluss mit Fernwärme zurzeit mit 2 Programmen gefördert wird: 1.) Die staatliche Fördermöglichkeit mit dem Förderprogramm des Landes NRW "progres.nrw". Danach besteht für die Möglichkeit neu zu errichtende Fernwärmestationen durch das Land NRW mit 1.500,- finanziell fördern zu lassen. Förderanträge für 2008 werden noch bis zum entgegengenommen. Ansprechpartner ist die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW, Ruhrallee 1 3, Dortmund, Tel.-Nr.: , Internet: 2.) Die Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH zahlt einen Zuschuss zu den Geräteund Montagekosten für die Installation einer Fernwärmestation (Kompaktstation bzw. Übergabestation) für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Zentralheizung in Höhe von 750,- (vgl. anliegende Broschüre Einfach Warm der Stadtwerke Münster GmbH). 2.3 Auskünfte zu technischen sowie finanziellen Fragen zu den Hausanschlüssen mit Fernwärme, Wasser und Strom erhalten Sie beim Hausanschlussteam der Stadtwerke Münster GmbH unter der Telefonnummer 0251/ Kaufpreis, Erschließungskosten, Nebenkosten, sonstige Verpflichtungen 3.1 Der Bruttobasiskaufpreis für die Grundstücke beträgt für Reihenhausgrundstücke für Doppelhaus- und Einfamilienhausgrundstücke 170,-- /m², 185,-- /m². Im Bruttokaufpreis sind die Erschließungsbeiträge nach 127 ff Baugesetzbuch (BauGB), die Entwässerungsbeiträge und die Kosten für die erstmalige Vermessung des Grundstücks inkl. Katasterübernahme enthalten. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die Absteckung des Schnurgerüstes, das Aufzeigen vorhandener Grenzen und die spätere Einmessung der Gebäude. Nach den derzeit geltenden Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (Stand ) erhalten Familien für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind (vor Vollendung des 18. Lebenshres sowie pflegebedürftige bzw. schwerbehinderte Kinder) eine Kaufpreisermäßigung von 3.000,00 je Kind, wenn das Familieneinkommen die Grenzen des sozialen Wohnungsbaus um nicht mehr als 30 % überschreitet Gemäß den Vergaberichtlinien werden bei Bewerbern/-innen, deren Familieneinkommen die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues ( 9 Wohnraumförderungsgesetz WoFG) um mehr als 30 % überschreitet (zur Einkommensgrenze vgl. Anlage Förderung von Eigentumsmaßnahmen ), je nach Überschreitung die nachfolgend aufgeführten Preisaufschläge vorgenommen: Überschreitung der Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus Reihenhäusern Zuschläge je m² bei Doppel- und Einfamilienhäusern von mehr als 30,00 % - 80,00 % 13,00 15,00 von mehr als 80,00 % - 120,00 % 19,50 22,00 von mehr als 120,00 % - 160,00 % 26,00 29,00 von mehr als 160 % 32,50 36,00 Der Kaufpreis für die ggf. zu erwerbenden privaten Wegeflächen (im Übersichtsplan mit A bis I bezeichnet) beträgt bei Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken 36,25 /m², bei den...

4 - 4 - Reihenhäusern 32,50 /m². Für den Pflanzstreifen (im Übersichtsplan mit J gekennzeichnet) ist ebenfalls ein Kaufpreis von 32,50 /m² zu bezahlen. Kaufpreiszuschläge werden für die privaten Wegeflächen und den Pflanzstreifen nicht erhoben. 3.2 Die für das Haus anfallenden Kanalhausanschlusskosten betragen für einen Schmutz- und Regenwasseranschluss lt. derzeit gültiger Satzung 1.259,75 inkl. Kontrollschacht. Um die Kosten zu senken, wurden die Hausanschlüsse so gelegt, dass sich -sofern möglich- jeweils zwei Grundstückseigentümer die Kosten für die Kanalhausanschlusskosten teilen. 3.3 Für eventuelle Rückfragen hinsichtlich der Erschließungsbeiträge steht Ihnen das Tiefbauamt, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Frau Mussenbrock, Zi. 346, Tel.: 0251/ , und bzgl. der Entwässerungsbeiträge sowie der Kanalhausanschlusskosten Frau Thal, Zi. 329, Tel.: 0251/ zur Verfügung. 3.4 Sämtliche Vertragsnebenkosten (Notargebühren und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer, weitere Vermessungskosten wie z.b. Aufzeigen des Grundstücks in der Örtlichkeit, Absteckung des Schnurgerüstes, Gebäudeeinmessung etc.) sind vom Erwerber zu tragen. 4. Erbbaurecht In besonderen Härtefällen kann auf Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein Erbbaurecht eingeräumt werden. Das Erbbaurecht kann grundsätzlich nur Bewerbern eingeräumt werden, deren Familieneinkommen innerhalb der Grenzen des sozialen Wohnungsbaus liegt. 5. Auswahlverfahren Bewerber, die in der Vergangenheit bereits ein städtisches Baugrundstück im Vergabeverfahren nach Förderrichtlinien erhalten haben, können nicht mehr an dieser Grundstücksvergabe teilnehmen. 5.1 Bewerbungsunterlagen a) Bewerbungsbogen (siehe Anlage) Sofern Sie eine Sozialwohnung aufgeben, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei, z. B. Bescheid zur Fehlbelegungsabgabe. Ohne Nachweis kann ich dieses Kriterium bei der Grundstücksvergabe nicht berücksichtigen. Eine generelle Veräußerung vorhandenen Grundeigentums wird nicht verlangt. Der Bewerber ist jedoch verpflichtet, genaue Auskünfte über vorhandenes Grundeigentum zu geben. Der Bruttomietwert bzw. der Pachtwert des Grundeigentums ist dem Familieneinkommen hinzuzurechnen. Die zu vergebenden städtischen Baugrundstücke sind in dem beigefügten Übersichtsplan mit Ziffern versehen. Tragen Sie bitte in den Bewerbungsbogen die Ziffern Ihrer Wunschgrundstücke der Priorität nach ein. Sofern Sie im Vergabeverfahren eines der von Ihnen genannten Wunschgrundstücke zugeteilt bekommen und anschließend auf den Erwerb dieses Grundstücks verzichten, ist eine Teilnahme an dieser Vergaberunde ausgeschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, als Nachbewerber im weiteren Vergabeverfahren teilzunehmen. Falls Sie beabsichtigen, für die Finanzierung Ihres Bauvorhabens öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, können Sie entsprechende Informationen im Amt für Wohnungswesen erhalten. Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem in Anlage beigefügten Merkblatt Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes....

5 - 5 - b) Einkommenserklärung/-en für den sozialen Wohnungsbau (vgl. Anlage) (Diese Erklärung wird für die Festsetzung des Grundstückskaufpreises benötigt.) Für die Feststellung des Kaufpreises ist eine Einkommensberechnung nach den WoFG vorzunehmen. Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem in Anlage beigefügten Merkblatt Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes. Öffnungszeiten: Montag Mittwoch und Freitag bis Uhr, Donnerstag bis Uhr. (Bitte beachten: donnerstags keine Sprechzeit am Vormittag). Grundsätzlich gilt: Für jede Person mit eigenen Einkünften ist eine eigene Einkommenserklärung auszufüllen. Es sind alle Einkünfte der letzten 12 Monate vor dem Stichtag ( ) nachzuweisen. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen einzureichen: die ausgefüllte(n) und vom Arbeitgeber unterschriebene(n) Einkommenserklärung(en) der Haushaltsbogen Bescheide über Arbeitslosengeld/-hilfe und/oder Bescheide/Nachweise über steuerfreie Einkünfte sowie Unterhaltsleistungen der letzte, aktuelle Einkommensteuerbescheid Ausnahmen bei: - Rentnern: der/die letzte(n) Rentenanpassungsmitteilung - Selbständigen und Gewerbetreibenden: Steuerbescheid des vorangegangenen Jahres - Einkünfte aus Kapitalvermögen: Nachweis über Zinsen des Vorhres - Studenten: Studiennachweis + BaföG-Bescheid oder Nachweis über Aushilfstätigkeiten Darüber hinaus sind folgende weitere Unterlagen vorzulegen bei: Schülern ab dem 16. Lebenshr: Schulbescheinigung Schwangeren: Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den Geburtstermin Unterhaltsverpflichtungen: Unterhaltstitel, -bescheid oder -vereinbarung und Kontoauszüge Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis Pflegebedürftigen: Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in eine Pflegestufe jungen Ehepaaren: Heiratsurkunde, soweit nicht länger als 5 Jahre verheiratet erhöhte Werbungskosten: Steuerbescheid oder Bestätigung des Finanzamtes Zur Feststellung von pauschalen Abzugsbeträgen sind, soweit sich aus der Einkommenserklärung keine Nachweise ergeben, folgende Unterlagen erforderlich bei: Entrichtung von Steuern: Bescheinigung des Arbeitgebers/Finanzamtes Entrichtung von Beiträgen zur Bescheinigung des Arbeitgebers oder gesetzlichen oder privaten Beitragsquittungen Kranken- / Rentenversicherung: Bei berufsbedingtem, stark schwankendem Einkommen kann zur Ermittlung des maßgeblichen Familieneinkommens das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre vor dem Stichtag zu Grunde gelegt werden. Sofern Sie auf Grund Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse bereit sind, den jeweiligen Höchstpreis von 202,50 /m² für die Reihenhaus- und 221,00 /m² für Doppel- bzw. Einfamilienhausgrundstücke zu zahlen und dies in Ihrer Bewerbung um ein städtisches Baugrundstück schriftlich zum Ausdruck bringen, kann auf die Prüfung der Einkommensverhältnisse verzichtet werden....

6 Rückgabefrist Sofern Sie an dem zuvor beschriebenen Vergabeverfahren (nach Förderrichtlinien) teilnehmen möchten, bitte ich Sie, die kompletten Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen; vom Amt für Wohnungswesen geprüfte Einkommenserklärung) kurzfristig einzureichen. Bei dieser Art der Vergabe besteht jedoch die Möglichkeit, dass zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung das von Ihnen gewünschte Grundstück bereits nicht mehr verfügbar ist. Bei Vorliegen von mehr als einer Bewerbung für ein Grundstück wird eine Vergabe nach den Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung der Stadt Münster durchgeführt. Die Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung sind im Amt für Immobilienmanagement (Herr Riedel, Tel.: 0251 / ) erhältlich oder können auf den Internetseiten des Amtes für Immobilienmanagement eingesehen bzw. ausgedruckt werden. Die Vergabe der Punkte nach den vg. Richtlinien erfolgt auf Grund der Beurteilung der eingereichten Unterlagen. Insofern bitte ich Sie, in Ihrem eigenen Interesse die Angaben im Bewerbungsbogen so konkret und ausführlich wie möglich vorzunehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Riedel Anlagen Übersichtsplan der zu veräußernden Grundstücke (Auszug aus dem B-Plan Nr. 460 Coerde westlich Hoher Heckenweg mit den textlichen Festsetzungen) tabellarische Übersicht der Grundstücke mit den Gesamtbruttokaufpreisen Bewerbungsbogen Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau mit Anlage Merkblatt Förderung von Eigentumsmaßnahmen mit Baudarlehen des Landes Broschüre Einfach Warm der Stadtwerke Münster GmbH

7 Baugebiet"Hoher Heckenweg"

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11 Anlage zur Einkommenserklärung - Angabenzum Haushalt - Mein Haushalt besteht aus folgenden Personen bzw. wird alsbald aus folgenden Personen bestehen: Name, Vorname Geburtsdatum Status *) Beruf Datum der Aufnahme in den Haushalt Datum der Eheschließung Grad der Behinderung häusliche Pflegebedürftigkeit *) Bitte geben Sie den Status der zum Haushalt gehörenden Person aus der Sicht der Antragstellerin/des Antragstellers wie folgt an: 1 = Ehegattin/Ehegatte 2 = Kind, 3 = Enkelkind, 4 = Pflegekind, 5 = Elternteil, 6 = Lebenspartnerin/Lebenspartner, 7 = sonstige familienangehörige Person, 8 = sonstige, nicht familienangehörige Person Angabe erforderlich Ich besttige ausdrücklich, dass die unter Nummer(n) angegebene(n) Person(en) keine eigenen Einkünfte in den vergangenen 12 Monaten hatte(n), noch in den 12 Monaten ab dem Stichtag haben wird/werden. Für die weitere(n) Personen ist/sind die notwendigen Einkommenserklärung(en) beigef gt. Vordruck Fassung Ort, Datum Innerhalb von 6 Monaten wird die Geburt eines Kindes erwartet (eine Best tigung des Arztes ist beigef gt). Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller

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14 Stadtwerke Münster: Förderprogramm Fernwärme Seite 1 von "Einfach. Warm." - mit unserem Fernwärme Förderprogramm Sichern Sie sich mindestens 750 Zuschuss - Entscheiden Sie sich für Fernwärme aus Münster. Haben Sie es schon bemerkt? Einige Häuser im Stadtgebiet haben keinen Schornstein - ein Hinweis auf eine besonders saubere Heizenergie, die in diesen Häusern verwendet wird: die Münsteraner Fernwärme. Die Stadtwerke Münster GmbH als Ihr Energieversorger vor Ort möchte Sie bei der sparsamen Energieverwendung nicht nur beratend, sondern auch finanziell unterstützen. Mit unserem Fernwärme-Förderprogramm erleichtern wir Ihnen die Installation der komfortablen und umweltfreundlichen Fernwärmestation. Alle Hauseigentümer und Bauträger, die den Förderantrag bis zum einreichen und deren Fernwärmebezug bis zum umgesetzt wurde, werden in Form eines Zuschusses unterstützt: Ein- und Zweifamilienhäuser mit Zentralheizung Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung 750 Euro 3-5 Wohneinheiten 850 Euro 6-11 Wohneinheiten Euro > 12 Wohneinheiten Euro Dieses Angebot gilt nur im Fernwärmeversorgungsgebiet der Stadtwerke Münster. Rechnungen der Installationsbetriebe müssen bis spätestens zum eingereicht sein. Wichtig: Der Antrag muss immer vor Beginn der Installationsmaßnahmen gestellt werden. Umfangreiches Servicepaket: Zusätzlich zu unserem Förderprogramm bieten wir eine umfangreiche Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Anlagenumstellung bzw. beim Anlageneinbau. Wenn Sie interessiert sind oder Fragen zum Thema Heizungsumstellung haben, informieren wir Sie gerne in unserem Service-Center am Hafenplatz 1. Oder rufen Sie uns doch einfach an: Kunden Hotline: * *(6 Ct./Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen) Zum Download Förderantrag Fernwärme

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