Es wurden keine nicht-öffentlichen Beschlüsse bekanntgegeben.
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- Stephanie Raske
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1 Protokoll Bürgerforum 1 Bericht des Bürgermeisters Entschuldigt: alle GRs anwesend 2 Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Es wurden keine nicht-öffentlichen Beschlüsse bekanntgegeben. 3 Konzessionsverfahren Gas und Strom; Auswertung der Verfahrensbriefe und Vergabe an einen Bieter In der Sitzung werden zunächst nicht öffentlich von PWC die eingegangenen Bewerbungen erläutert und eine Punktematrix vorgestellt. Aufgrund der vorgegebenen Kriterien (siehe Beschlüsse zu den Verfahrensbriefen) wird eine Empfehlung ausgesprochen. Die Entscheidung wird vom Gemeinderat dann im öffentlichen Teil der Sitzung getroffen. Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für die Konzessionsverträge Gas zum an den Bieter Stadtwerke München zu vergeben. Der erste Bürgermeister o.v.i.a. wird ermächtigt, die Verträge abzuschließen. Antrag wurde mit 14: 6 Stimmen angenommen (ein GR hatte kurzfristig den Raum verlassen). Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für die Konzessionsverträge Strom zum an den Bieter Bayernwerk zu vergeben. Der erste Bürgermeister o.v.i.a. wird ermächtigt, die Verträge abzuschließen. Antrag wurde mit 15:6 Stimmen angenommen. 4 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr für das Gewerbegebiet Hohenbrunn, Flurstücke 1177/113, 1177/114 (ehemals 1177/4) im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, gem. 13a Abs. 2 BauGB; Stellungnahmen zu den Einwendungen im Verfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn hat in seiner Sitzung am beschlossen, für die Teilfläche der Flurstücke 1177/113, 1177/114 (vorhergehend 1177/4) auf dem ehemaligen Katastrophenschutzgelände innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes Hohenbrunn, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. S. d 12 i.v. mit 30 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Das durch den Vorhabenträger (Anm: Fa. Berrang GmbH) beauftragte Planungsbüro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH, hat für das o.g.
2 Gebiet einen ersten Bebauungsplanentwurf mit integriertem Grünordnungsplan erstellt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keinerlei Anmerkungen oder Stellungnahmen zum Planvorhaben abgegeben. Die eingebrachten Anmerkungen und Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange (Anm.: LRA MUC) wurden von dem Planungsbüro in den Bebauungsplan eingearbeitet und in der GR Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen. Das durch den Vorhabenträger (Fa. Berrang) beauftragte Planungsbüro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen abzuändern. Im Anschluss daran ist der nächste Verfahrensschritt durch die Verwaltung durchzuführen. Die Anlage Abwägung Stellungnahmen TÖB 82.1 ist Bestandteil des Beschlusses. Antrag wurde mit 17: 4 Stimmen angenommen. 5 Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich östlich der Putzbrunner Straße Die SPD beantragte zu Beginn der öffentlichen Sitzung TOP5 abzusetzen, da in der nicht-öffentlichen Sitzung keine Einigung erreicht werden konnte, inwieweit die Aspekte für die Schaffung von bezahlbarem Wohnungsraum in dem Bebauungsplan berücksichtigt würden. Eine nachhaltige Gesamtplanung und Ortsentwicklung ist eines der wichtigen Ziele für die wir uns als Bürgerforum einsetzen. Dazu zählt - bei der Schaffung neuer Wohneinheiten - die Chance wahrzunehmen, die Wohnversorgung auch für die Bevölkerung mit unteren, niedrigen und mittleren Einkommen zuverlässig und langfristig zu sichern. Herr Fischer hatte dies bei seiner Präsentation ablehnend beantwortet. Wir sehen jedoch die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum als eine Pflichtaufgabe unserer Gemeinde an. Der Antrag der SPD, diesen TOP abzusetzen, da mehrere Punkte (s.o.) noch ungeklärt sind, wurde mehrheitlich im Gremium angenommen und beschlossen. Die Verwaltung hatte es im Vorfeld versäumt, die Schaffung von BEZAHLBAREM Wohnungsraum für die Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzuschreiben. Es ist nun zu hoffen, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer des Grundstücks neben der Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten auch diese Zielsetzung verfolgt und eine entsprechende Variante des Bebauungsplans für eine mögliche Beschlussfassung aufstellt. Antrag wurde mit 11:10 Stimmen angenommen 6 Vergaben 6.1 Jahresunterhalt an Gemeindestraßen, Verlängerung des Jahresvertrags um ein Jahr
3 Mitte 2015 wurden die Jahresunterhaltsarbeiten an Gemeindestraßen neu ausgeschrieben und ein Vertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2016 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet drei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis zu einer maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren. Mit Schreiben vom hat die ausführende Firma die Vertragsverlängerung für das Jahr 2017 zu den angebotenen Angebotspreisen ohne Aufschlag angeboten. Da diese Firma stets fach- und termingerecht gearbeitet hat, steht aus Sicht der Verwaltung einer Vertragsverlängerung nichts entgegen. Gemäß Haushaltsansatz können, entsprechende Beschlüsse vorausgesetzt, Unterhaltsarbeiten von bis zu ,00 brutto abgearbeitet werden. Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung des Jahresvertrags für Unterhaltsarbeiten an Gemeindestraßen bis Ende 2017 Antrag wurde einstimmig angenommen 6.2 Neubau eines Kunstrasenplatzes, Beauftragung der Nachtragsleistungen Erdbau Im Zuge der Neubaus des Kunstrasenplatzes mussten durch die ausführende Erdbaufirma verschiedene für die Leistungserbringung notwendige Arbeiten ausführen und hierfür Nachträge eingereicht. Durch das Landschaftsarchitekturbüro Umwelt und Planung wurden diese auf Plausibilität, unbedingter Notwendigkeit und gemäß der dem Hauptangebot zugrunde liegenden Preiszuschlägen geprüft sowie nachverhandelt. Die Nachträge waren bei der Kostenübersicht des letzten Sachstandsberichts im Gemeinderat noch nicht berücksichtigt (weil noch nicht bekannt) und stellen Mehrkosten dar. Es fehlt die formale Beauftragung gemäß Geschäftsordnung damit die einbehaltene Rechnungssumme ausgezahlt werden kann. Ein Vergütungsanspruch (vergaberechtlich) seitens des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Anm: Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung, dass die Mehrkosten in einem weiteren Haushaltsnachtrag 16 berücksichtigt werden könnten. Außerdem hätte man noch keine Kunstrasenpflegemaschine beschafft. Die Anschaffung einer solchen Maschine würde weitere k kosten. Die Verwaltung wurde aufgefordert ein entsprechendes Angebot einzuholen, da der Platz momentan nicht ordnungsgemäß gewartet/gepflegt werden könne. Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Nachträge 1 und 2 in Höhe von ,61 brutto an die ausführende Erdbaufirma und nimmt die abschließenden Gesamtkosten der Maßnahme zur Kenntnis. Antrag wurde mit 19: 2 Stimmen angenommen
4 6.3 Fernwärme Hohenbrunn, Vergabe Rohrleitungsarbeiten Fa. Berrang Gemäß Kaufvertrag vom wird die Firma Berrang an das gemeindliche Fernwärmenetz angeschlossen. Das Ingenieurbüro Dudek wurde daraufhin beauftragt, die für die Ausschreibung der Rohrleitungsarbeiten notwendigen Planungen durchzuführen und die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Seitens der Verwaltung wurden acht Firmen angeschrieben und gebeten ein Angebot abzugeben. Vier Firmen haben zu der am stattfindenden Submission ein Angebot für die Rohrleitungsarbeiten eingereicht. Für die Erdarbeiten liegt kein Angebot vor. Das Ingenieurbüro Dudek hat die Angebote geprüft und ausgewertet. Der Preisspiegel wird in der Sitzung nichtöffentlich ausgegeben. Der Vergabevorschlag geht an den wirtschaftlichsten Bieter, Bieter 1 des ausgegebenen Preisspiegels. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Rohrleitungsarbeiten für den Hausanschluss der Firma Berrang an den wirtschaftlichsten Bieter, den Bieter 1 des vorliegenden Preisspiegels. Antrag wurde einstimmig angenommen 7 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom , , und Frau Kreder-Strugalla bat darum zu prüfen, inwieweit dann Gemeinderatsbeschlüsse aus diesem Zeitraum überhaupt rechtsverbindlich seien, da seit Sept 15 keine Protokolle mehr genehmigt wurden. 8 Anfragen aus dem Gremium, Verschiedenes Pauline Miller bemängelte, dass die Einladungen zur Ehrung von Ehrenamtlichen nicht gemäß Absprache erfolgt seien. So hatte sich der Finanzausschuss im vergangenen Jahr geeinigt, dass die Richtlinien über die Ehrung von engagierten Ehrenamtlichen überarbeitet werden sollte. Dies ist leider nicht erfolgt, Bürgermeister Dr. Straßmaier ignorierte dieses Ansinnen und hat die Planung der Ehrungen wie bereits in den Vorjahren eingeleitet. Sehr bedauerlich, dass Absprachen zwischen den Gremien und dem Bürgermeister einfach ignoriert werden. Protokoll geschrieben von Andreas Franken
5 Im Übrigen ist anzumerken, dass die öffentliche Sitzung leider erst um 21 Uhr begonnen hat. Dies ist nach Meinung des Bürgerforums den interessierten Zuhörern nicht zuzumuten.
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