Evangelische Gesamtkirchengemeinde Esslingen am Neckar

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1 72 Evangelische Gesamtkirchengemeinde Esslingen am Neckar Niederschrift über die Sitzung des Gesamtkirchengemeinderates am Donnerstag, den 26. November 2015 im Evang. Gemeindehaus am Blarerplatz Beginn: Ende: 19:30 Uhr 22:35 Uhr Normalzahl: 40 Mitglieder Anwesend: 31 stimmberechtigte Mitglieder 6 beratende Mitglieder Sitzungsleitung: Dekan Bernd Weißenborn

2 73 Tagesordnung 1 Andacht (Pfr. Moser) 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und des Protokolls vom Verwaltungs- und Finanzfragen 3.1 Mittelfristige Finanzplanung Plan für die kirchliche Arbeit Esslinger Beitrag Investive Ausgaben im Bereich der Kirchenpflege Waldheim: Unterbringung von Flüchtlingen 4 Bauliche Angelegenheiten 4.1 Frauenkirche Muschelkalksanierung 4.2 Umbau Gesamtkirchenpflege - Finanzierungsplan 4.3 Bericht AG Immo 5 Änderung Ortssatzung 6 Kindergartenangelegenheiten 6.1 Info Kita Spatzennest 6.2 Aufgabe Beutauklinge und Betzgerstraße 6.3 QM: Freigabe von Prozessen und weiteres Vorgehen 7 Bericht Dekan 8 Sonstiges

3 74 1 Andacht (Pfr. Moser) Dekan Bernd Weißenborn begrüßt die Mitglieder des Gesamtkirchengemeinderats. Er berichtet, dass das im Urlaub verunglückte Pfarrehepaar Reusch zur Genesung wieder zu Hause ist. Eine Grußkarte des Gesamtkirchengemeinderats wird herumgereicht. Pfarrer Hans-Peter Moser hält die Andacht. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und des Protokolls vom Die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung werden festgestellt. Seite 69, in der Mitte Die in Mettingen und Weil untergebrachten Flüchtlingszahlen werden geändert. Zum Zeitpunkt der letzten Sitzung waren in Mettingen 22 Syrer untergebracht, in Weil 74 Gambier und Syrer. Mit dieser Korrektur wird das Protokoll festgestellt. 3 Verwaltungs- und Finanzfragen 3.1 Mittelfristige Finanzplanung Frau Katharina Marx stellt die mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 in Form der Nettoplanung vor. Die mittelfristige Finanzplanung ermächtigt nicht zu Einnahmen oder Ausgaben. Sie dient dazu, Trends in der Entwicklung der Bausteine und Kostenstellen aufzuzeigen, um so langfristige Entscheidungen zu ermöglichen. Frau Marx weist insbesondere auf folgende Bausteine und Kostenstellen hin: Im Bereich Dienst an der Jugend ist die weitere Entwicklung auch abhängig von den Ergebnissen der künftigen Kirchensteuerverteilung im Kirchenbezirk. Im Arbeitsbereich Hospiz teilt Dekan Bernd Weißenborn mit, dass die Eugenund-Irmgard-Hahn-Stiftung der Index Werke die Hospizarbeit über mehrere Jahre mit einem größeren Betrag fördern wird. Die gesamte Hospizarbeit wird in den kommenden Jahren damit haushaltsneutral möglich werden. Im Waldheim gibt es im Jahr 2016 einmalige Ausgaben für die Ablösesumme, die Frau Demuth für eigene Investitionen zu bezahlen ist. Zudem wurde noch keine Miete für das Waldheim eingerechnet. Sollten dort Flüchtlinge untergebracht werden, ist jedoch mit Einkünften zu rechnen. Im Bereich der Wohngebäude ist der Brunnenwiesenweg 5 wegen des Immobilienkonzeptes ab 2017 vorsichtshalber nicht mehr mit Mieteinnahmen geführt. Im Bereich der Erddeponie werden in den künftigen Jahren geringere Erträge erwartet, da nicht mehr so viel Füllmaterial auf die Deponie gebracht wird. Dafür ist jedoch eine längere Verfüllungszeit geplant, so dass die Einnahmen in geringerem Umfang über einen längeren Zeitraum fließen können.

4 75 Die Kirchensteuerzuweisung für die Gesamtkirchengemeinde wird abhängig sein von den neuen Budgetierungsrichtlinien, die im Jahr 2016 im Kirchenbezirk erarbeitet werden. Frau Marx weist darauf hin, dass im Jahr 2016 der Haushalt bis auf ein kleines Defizit ausgeglichen ist. Dies ist jedoch auf Einmaleffekte bei den Einnahmen und die Entnahme aus dem Vermögensgrundstock zurückzuführen. Ohne diese besonderen Effekte wäre der Haushalt auch im Jahr 2016 nicht ausgleichbar. Der Gesamtkirchengemeinderat n i m m t die mittelfristige Finanzplanung zur Kenntnis. 3.2 Plan für die kirchliche Arbeit 2016 Kirchenpfleger Eberhard Bantel weist in seiner Einführung darauf hin, dass sich der Kirchenbezirk Esslingen in einer akuten Finanzkrise befinde. Die im Jahr 2016 neu zu regelnde Budgetierung wird daher Veränderungen für die Gesamtkirchengemeinde mitbringen. Auch er verweist auf das sehr geringe Defizit von Euro im ordentlichen Haushalt, das jedoch nur durch außerordentliche Kirchensteuerzuweisungen und Entnahmen aus dem Vermögensgrundstock erzielt werden kann. Die Gesamtkirchengemeinde befindet sich damit weiterhin in einer akuten Haushaltsnotlage. Erste positive Schritte seien jedoch bereits gegangen worden. So wurde im Kindergartenbereich die Abgabe von acht Gruppen beschlossen und geplant. Auch die Immogruppe erarbeitet derzeit Vorschläge für ein Immobilienkonzept. Dies ist Voraussetzung für künftige Ausgleichsstockmittel durch den Oberkirchenrat. Noch ungelöst ist die künftige Finanzierung der Anwartschaften der Pensionen der aktiven und Ruhestandsbeamten. Abschließend verweist Herr Bantel auf den Rücklagenbestand der Gesamtkirchengemeinde, wo die freien Rücklagen derzeit nur noch Euro betragen. Frau Marx erläutert den Plan für die Kirchliche Arbeit 2016 im Detail und geht auf die Veränderungen in den einzelnen Bausteinen und Kostenstellen ein. Im Bereich des ambulanten Hospizes sind bislang noch keine Mittel aus der Eugenund-Irmgard-Hahn-Stiftung eingeplant. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, diesen Baustein haushaltsneutral abzuschließen, sofern dies durch die Stiftungsgelder möglich ist. Zum Waldheim gibt es einen Beschluss des Verwaltungsausschusses, der eine temporäre Nutzung des Waldheims als Erstunterkunft für Flüchtlinge ab Mitte Januar bis Ende Juni vorsieht. Die Vermietung erfolgt an den Landkreis. Gerechnet wird mit ca. 100 Flüchtlingen. Im Herbst 2016 könnte das Waldheim dann als Anschlussunterkunft zunächst bis zum Sommer 2017 dienen. Die Stadt Esslingen braucht das Waldheim als Puffer für anerkannte Flüchtlinge, für die noch kein anderer Wohnraum zur Verfügung steht. Gerechnet wird dann mit deutlich weniger Personen. Dekan Bernd Weißenborn bekräftigt, dass die Freizeiten durch die Vermietungen ungefährdet sind. Sie stehen in keinem Fall zur Disposition. Auch wolle die Kirche ihren Beitrag zur Betreuung der Flüchtlinge leisten und hierzu mit dem Kreisdiakonieverband kooperieren. Pfarrer Siegbert Ammann weist darauf hin, dass das Waldheim bereits die dritte Flüchtlingseinrichtung im Gemeindebereich Hegensberg-Liebersbronn wäre und es bislang keine Einbeziehung der Kirchengemeinde gebe. Er bittet um einen runden Tisch zu den Flüchtlingsfragen gemeinsam mit dem CVJM, der Stadt und der Gesamtkirchengemeinde. Der nächste Schritt im Waldheim wird eine nochmalige Besichtigung mit Vertretern von Stadt und Landkreis sein, wo vor allem die sanitäre Situation und die Essensversorgung mit in den Blick genommen werden. Die Öffentlichkeit ist

5 76 bislang über die Pläne im Waldheim nicht informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Suche nach Ehrenamtlichen eine mühsame und anspruchsvolle Aufgabe ist. Zu weiteren Bausteinen und Kostenstellen werden keine Fragen aus dem Gesamtkirchengemeinderat gestellt. Sollte das Ergebnis 2016 positiver ausfallen als geplant, hat der KBA in der Vergangenheit Auflagen erteilt, dass Überschüsse der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen sind. Betont wird, dass die Finanzzuweisungen der Gesamtkirchengemeinde an die Teilkirchenge- ümeinden nicht mehr auskömmlich seien. Dekan Bernd Weißenborn betont, dass man in diesen Fragen immer den Kompromiss zwischen den Notwendigkeiten der Teilkirchengemeinden und denen der Gesamtkirchengemeinde suchen müsse. Bei 2 Enthaltungen fasst der Gesamtkirchengemeinderat folgenden Haushaltsplanbeschluss: Der Gesamtkirchengemeinderat b e s c h l i e ß t den Plan für die kirchliche Arbeit für das Jahr 2016 mit einer Plansumme in Erträgen und Aufwendungen in Höhe von Euro, davon im Ordentlichen Haushalt Euro sowie im Vermögenshaushalt ohne Baubücher Euro. Zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Haushaltswirtschaft können kurzfristige Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1,5 Mio Euro aufgenommen werden. Zum Ausgleich des Haushalts wird beantragt, eine Kirchensteuerzuweisung von Euro zu bewilligen. Dekan Bernd Weißenborn dankt den Mitarbeitenden in der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltsplans. 3.3 Esslinger Beitrag 2016 Seit 2004 wird anstelle des Kirchgelds der sog. Esslinger Beitrag von den Gemeindegliedern als Spende erbeten und gezielt Projekte zur Förderung angeboten. In den seitherigen Bitten um einen Esslinger Beitrag wurden die Aufgaben in der Gesamtkirchengemeinde sehr gut unterstützt. Dieser Beitrag für die kirchliche Arbeit sollte unbedingt beibehalten werden. Für die Bitte um den Esslinger Beitrag 2016 werden vom VA folgende Projekte empfohlen: - Kirchenmusik Aufteilung: 50% für die Gesamtkirchengemeinde und 50% für die Teilkirchengemeinden, verteilt nach der Gemeindegliederzahl zum Waldheimfreizeiten - Flüchtlingsarbeit im Bereich der Gesamtkirchengemeinde - Aufgaben in der Gesamtkirchengemeinde Nicht aufgenommen in die Auswahlliste wurde ein Antrag des CVJM zur Unterstützung von Jugendaktionstagen. Dieses Projekt im Umfang von ca.

6 Euro stünde in Konkurrenz zu mehreren anderen Projekten von Kirchengemeinden mit ähnlichem Umfang. Auch beim CVJM soll zudem angestrebt werden, dessen Projekte im Wechsel mit anderen Projekten zu fördern. Der Gesamtkirchengemeinderat b e s c h l i e ß t einstimmig die vorgeschlagenen Projekte für den Esslinger Beitrag Investive Ausgaben im Bereich der Kirchenpflege 2014 In der Sitzung des Gesamtkirchengemeinderats im September wurde darum gebeten, die investiven Ausgaben im Bereich der Kirchenpflege im Jahr 2014 in Höhe von Euro genauer zu spezifizieren. Diese Investitionen wurden zum einen getätigt für den Umbau des Brenzzimmers im Gemeindehaus am Blarerplatz. Hier wurden 2 neue Arbeitsplätze für die Bauabteilung eingerichtet. Eine weitere Investition war notwendig für den Ersatz des Servers in der Gesamtkirchenpflege, der während des Umbaus stark verschmutzte und nicht weiterverwendet werden konnte. In der Investitionsliste sind zudem Leuchtmittel für das Gemeindehaus am Blarerplatz in Höhe von Euro enthalten, die eigentlich woanders hätten gebucht werden müssen. Kritisiert wird, dass insbesondere im Bereich der Ausstattung sehr teure Möbel beschafft wurden. So haben beispielsweise zwei Bürostühle über Euro gekostet. 3.5 Waldheim: Unterbringung von Flüchtlingen Dieser Punkt wurde bereits während der Haushaltsplanberatungen diskutiert. 4 Bauliche Angelegenheiten 4.1 Frauenkirche Muschelkalksanierung - Finanzierungsplan Der Oberkirchenrat hat die Muschelkalksanierung am Turmhelm der Frauenkirche Esslingen und die Finanzierung des Bauvorhabens vorbehaltlich des Beschlusses des Gesamtkirchengemeinderats genehmigt. Es ist mit Kosten in Höhe von Euro zu rechnen. Von den Eigenmitteln in Höhe von Euro sind bereits knapp Euro aus Spenden vorhanden. Herr Bessey informiert darüber, dass das Projekt im Zeitplan liege. Die letzten Maßwerke werden am 1. Dezember 2015 eingebaut, so dass die Abrechnung von Architektin Kindl noch im Jahr 2015 durchgeführt werden kann. Weitere Arbeiten an der Frauenkirche werden zunächst die Aufhängung der mittelalterlichen Glocken und weitere Ausbesserungsarbeiten sein. Diese müssen durchgeführt werden, so lange das Gerüst noch steht und voraussichtlich bis Mai 2016 dauern. Die Kosten für die Ausbesserungsarbeiten liegen bei ca Euro. Die Finanzierung wurde bereits in den Baubüchern 2009 bis 2011 beschlossen. Die Eigenmittel und Zuschüsse durch Landesdenkmalamt und Stadt sind vorhanden bzw. zugesagt. Die Innensanierung der Frauenkirche steht noch aus und ist derzeit noch nicht konkret planbar. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung eine Beschlussempfehlung zur Finanzierung des Muschelkalkprojektes abgegeben.

7 78 I. Gesamtkosten lt. Kostenanschlag davon Anschaffung beweglicher Sachen (GRP 942xx) - davon wertsteigernd: % somit werterhaltend: II. Finanzierung Geplant Davon vorhanden 1. Eigenmittel und Opfer/Spenden 1.1 Entnahme von Haushaltsmitteln aus Rücklagen - - Investitionsanteil OH Spenden, Sonderopfer, Bazarerlöse (Gebäude) , Spenden für Anschaffungen Eigenleistungen 0 Std Entn. Vermögensgrundst. (Erlös Paracelsusstr.) 1.5 Beitrag Förderverein - - Zwischensumme Eigenmittel und Opfer/Spenden ,74 50% der Eigenmittel müssen vorhanden sein für Architektenbeauftragung: /3% der Eigenmittel müssen vorhanden sein für Genehmigung: Zuschüsse Dritter Zuschuss bürgerliche Gemeinde ,00 Landesamt für Denkmalpflege ,00 Stiftung Denkmalschutz ,00 3. Zuweisung Ausgleichstock 35% aus zuschussfähigen Kosten davon d. Verrechnung mit Architektenhonorar Rest als Baubeitrag ,00 4. Energiesparfonds Sonderzuweisung Kirchenbezirk 3% der zuschussfähigen Kosten ,00 6. Darlehensaufnahme Der Gesamtkirchengemeinderat b e s c h l i e ß t bei 2 Enthaltungen den Finanzierungsplan für das Bauvorhaben Muschelkalksanierung am Turmhelm der Frauenkirche Esslingen. 4.2 Umbau Gesamtkirchenpflege - Finanzierungsplan Frau Marx erläutert den Finanzierungsplan für den Umbau der Gesamtkirchenpflege. Die Gesamtkosten betrugen ,13 Euro. Ursprünglich war das Bauvorhaben mit Euro geplant. In dieser ersten Kostenschätzung waren weder Kosten für Möbelneuanschaffung für die neu geschaffenen Arbeitsplätze noch Honorare für die Erstplanung der Architekten enthalten. Die Umbaumaßnahme hat sich zudem weiter verteuert, weil alle Maßnahmen während des laufenden Betriebs umgesetzt wurden. Dies erforderte die Ausführung in mehreren Bauabschnitten, wodurch etliche Gewerke mehrfach begonnen und unterbrochen werden mussten. Zudem sind während der

8 79 Umbauphase die Herstellungskosten für Fenster und Türen aufgrund der Flutkatastrophe in Bayern stark gestiegen. In vielen Gewerken war zudem kein echter Bieterwettbewerb möglich, da die Handwerksbetriebe komplett ausgelastet waren. Zusätzlich wurden Auflagen der Baubehörde zur brandschutz-technischen Ertüchtigung des Gebäudes gemacht. Das beauftragte Architekturbüro ist inzwischen insolvent. Es handelte sich dabei um eine Empfehlung des Oberkirchenrates. Die Gesamtkirchenpflege wird aufgefordert, dem Oberkirchenrat eine Rückmeldung zur Qualität seiner Architektenempfehlung zu geben. Dekan Bernd Weißenborn betont, dass der Umbau wichtig und überfällig war, auch wenn es in der Umsetzung zum Teil handwerkliche Fehler gegeben hat. Der Oberkirchenrat hat das Bauvorhaben genehmigt. Die Genehmigung der Finanzierung steht noch aus. A: Herr Bantel I. Gesamtkosten davon Anschaffung beweglicher Sachen (GRP 942xx) davon wertsteigernd: % somit werterhaltend: II. Finanzierung Geplant Davon vorhanden 1. Eigenmittel und Opfer/Spenden 1.1 Entnahme von Haushaltsmitteln aus Rücklagen - - Investitionsanteil OH Spenden, Sonderopfer, Bazarerlöse (Gebäude) Spenden für Anschaffungen Eigenleistungen 0 Std Erlös Verkauf Gebäude Küferstraße Rücklage Ausstattung Kirchenpflege ,00 Zwischensumme Eigenmittel und Opfer/Spenden ,00 50% der Eigenmittel müssen vorhanden sein für Architektenbeauftragung: /3% der Eigenmittel müssen vorhanden sein für Genehmigung: Zuschüsse Dritter Zuschuss bürgerliche Gemeinde - - Sonstige Zuschüsse Dritter (z.b. vom Land) Zuweisung Ausgleichstock 30% aus zuschussfähigen Kosten ,00 davon d. Verrechnung mit Architektenhonorar Rest als Baubeitrag Energiesparfonds Sonderzuweisung Kirchenbezirk 3% der zuschussfähigen Kosten ,00 6. Darlehensaufnahme Der Verwaltungsausschuss hat eine Beschlussempfehlung zum Finanzierungsplan gegeben.

9 80 Bei 14 Jastimmen, 5 Neinstimmen und 9 Enthaltungen b e s c h l i e ß t der Gesamtkirchengemeinderat mehrheitlich den abschließenden Finanzierungsplan des Umbaus der Gesamtkirchenpflege. 4.3 Bericht AG Immo Herr Bessey berichtet aus der Arbeitsgruppe zum Immobilienkonzept. Inzwischen hat ein Gespräch mit dem Oberkirchenrat stattgefunden, in dem die einzelnen Schritte des Immobilienkonzeptes erläutert wurden. In einem ersten Schritt hat sich die Gesamtkirchengemeinde eine bereits von kirchlich nicht genutzten Gebäuden getrennt. In einem zweiten Schritt wird nun mit allen Teilkirchengemeinden über die Abgabe bzw. Umnutzung von kirchlich genutzten Gebäuden beraten. Die Ergebnisse dieser Beratung münden dann in ein Immobilienkonzept. Ziel ist es, die künftigen noch verbleibenden Gebäude langfristig aus dem Ordentlichen Haushalt heraus unterhalten zu können. Herr Bessey weist darauf hin, dass eine Sondersitzung des Gesamtkirchengemeinderates zum Immobilienkonzept im Frühjahr 2016 nötig wird. Die Vorabinformationen an die Kirchengemeinden kommen rechtzeitig vorher. Das Immobilienkonzept muss rechtzeitig vor dem Jahresabschluss 2015 fertiggestellt sein, da mit dem Jahresabschluss bereits Deckungsvorschläge verknüpft sind, die der Oberkirchenrat nur unter dem Vorbehalt genehmigt hat, dass ein Immobilienkonzept vorliegt. Zuletzt weist Dekan Weißenborn auf den Verkauf des Grundstücks in Kirchheim aus dem Vermächtnis Hummel hin. Der Erlös soll nach dem Vermächtnis der Hospizarbeit zugutekommen. Das Grundstück ist im Bieterverfahren ausgeschrieben. 5 Änderung der Ortssatzung Aufgrund der anstehenden Fusionen im Bereich der Stadt-, Frauen- und Südkirchengemeinde sowie in Hohenkreuz / St. Bernhardt-Wäldenbronn, ist es notwendig die Ortssatzung anzupassen. Die Änderungen wurden dem Oberkirchenrat bereits vorgelegt. Am hat der Oberkirchenrat noch weitere Änderungen vorgeschlagen. Diese wurden in den Entwurf eingearbeitet. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2015 die Empfehlung ausgesprochen, die geänderte Ortssatzung zu beschließen. Herr Wintergerst erläutert die vorgesehenen Änderungen und antwortet auf Rückfragen. Zu der geplanten Änderung, dass der Kirchenpfleger der Gesamtkirchenpflege gleichzeitig Kirchenpfleger der Stadtkirchengemeinde sein kann aber nicht muss, wird die Frage gestellt, ob dies sinnvoll ist. Der Kirchenpfleger könne ja nicht mit 100 % plus X angestellt werden. Er würde also bei einer Tätigkeit für die Stadtkirchengemeinde gleichzeitig für die Aufgaben der Gesamtkirchengemeinde in diesem Umfang wegfallen. Zudem ist der Kirchenpfleger der Gesamtkirchengemeinde besser bezahlt als ein

10 81 Kirchenpfleger in einer Teilkirchengemeinde. Daher könne es sinnvoll sein, einen anderen Mitarbeiter zum Kirchenpfleger der Stadtkirchengemeinde zu wählen. Unklar ist auch wie der Umfang der Kirchenpflege Stadt- und Frauenkirche berechnet wird. In der Vergangenheit hat die Gesamtkirchenpflege dieses Geschäft einfach mitgemacht. Es stellt daher für die Gesamtkirchengemeinde die günstigere Variante dar. Ansonsten müsste eine zusätzliche Stelle für einen Teilkirchenpfleger geschaffen werden. Bei 2 Enthaltungen s t i m m t der Gesamtkirchengemeinderat der Ortssatzung mit den vorgelegten Änderungen zu und e r m ä c h t i g t die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Evangelischen Oberkirchenrat noch eventuell notwendige redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Dekan Bernd Weißenborn weist darauf hin, dass in Zukunft über weitere Änderungen der Ortssatzung beraten werden muss. Der Jugendausschuss wird den Antrag stellen, zu einem beschließenden Ausschuss der Gesamtkirchengemeinde zu werden. Auch muss über die Fortführung des Beirates für das Kloster für die Stadt neu beraten werden. 6 Kindergartenangelegenheiten 6.1 Info Kita Spatzennest Die pädagogische Leitung, Frau Maier, informiert darüber, dass der Kindergarten Spatzennest wie vorgesehen am der Stadt Esslingen übergeben wird. Sie berichtet von einem guten Diskussionsprozess mit Mitarbeiterinnen und Eltern. Im Ergebnis werden alle Mitarbeiterinnen am zur Stadt wechseln. Am folgt die Verabschiedung der Mitarbeiterinnen Aufgabe Beutauklinge und Betzgerstraße Die Gesamtkirchengemeinde ist Träger von 44 Kindergartengruppen im Stadtgebiet Esslingen. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation soll die Trägerschaft für 8 Kindergartengruppen abgegeben werden. Die Kindertageseinrichtung Spatzennest wird zum im Rahmen eines Betriebsübergangs in die Trägerschaft der Stadt Esslingen übergehen. Für die Kindertageseinrichtungen Arche Noah und Beutauklinge fanden Gespräche mit der Johanniter Unfallhilfe statt. Die Stadt Esslingen beabsichtigt, der Johanniter Unfallhilfe die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtungen zu übertragen, wenn die Gesamtkirchengemeinde diese aufgibt, so dass die Kooperationen mit den örtlichen Kirchengemeinden weiterhin stattfinden können und religionspädagogische Arbeit weiterhin möglich sein wird. Mit den Mitarbeiterinnen und der MAV wurden inzwischen Gespräche geführt, in den ihnen der Beschluss der Aufgabe erklärt wurde. Pfarrer Ammann erinnert daran, dass die Betriebsaufgabe zunächst kein Thema im Kita-Ausschuss war, weil sich Mitarbeitende schlechter stellen als bei einem Betriebsübergang. Auch

11 82 sei das Gartenstadthaus nicht mehr im Fokus, obwohl es auf der Prioritätenliste zur Abgabe mit oben stand. Herr Wintergerst erläutert, dass man zunächst von einer Abgabe der Kindergartengruppen an die Stadt ausgegangen sei. Dies wäre im Wege eines Betriebsüberganges möglich gewesen. Es kam dann zum gemeinsamen Wunsch von Mitarbeiterinnen, Eltern und Gesamtkirchengemeinde, einen christlichen Träger für diese Einrichtungen zu finden, damit die religiöse Erziehung der Kinder möglich bleibt und auch Kontakte zur Kirchengemeinde weiter bestehen können. Mit dem nun gefundenen neuen Träger Johanniter ist ein Betriebsübergang wegen der ZVK Problematik jedoch nicht möglich. Deshalb werden die Kindergärten aufgegeben, und die Stadt hat dann die Entscheidung darüber zu treffen, wen sie für diese Kindertageseinrichtung als neuen Träger haben möchte. Dies werden nach jetzigem Stand die Johanniter sein. Der Kindergartenausschuss hat in seiner Sitzung am dem Gesamtkirchengemeinderat die Betriebsaufgabe zum Beschluss empfohlen. Bei 1 Neinstimme und 1 Enthaltung f a s s t der Gesamtkirchengemeinderat folgenden Beschluss: 1. Der Gesamtkirchengemeinderat beschließt die Betriebsaufgabe der Kindertageseinrichtungen Arche Noah, Betzgerstraße 29 und Beutauklinge, Beutauklinge 6, zum Die Vorsitzenden und die Verantwortlichen in der Kirchenpflege werden beauftragt, in Abstimmung mit der MAV den weiteren Prozess im Sinne der Mitarbeiterinnen, Familien und der Kirchengemeinde zu begleiten und dafür Sorge zu tragen, dass die künftige Arbeit in guter Weise weiter getan werden kann. 6.3 QM Freigabe von Prozessen und weiteres Vorgehen Die Qualitätsmanagementbeauftragte für die Kindertageseinrichtungen, Frau Maier, teilt mit, dass es zum Qualitätsmanagementhandbuch inzwischen eine erste Ergänzungslieferung gibt. In dieser Ergänzungslieferung sind vor allem Fortschreibungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen sowie die neue Trägerstruktur abgebildet. Inhaltliche Änderungen gab es nicht. Beispielhaft wurden in einer Vorlage für den Gesamtkirchengemeinderat zwei Prozesse dargestellt. Der Gesamtkirchengemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: f a s s t 1. Der Gesamtkirchengemeinderat nimmt die Änderungen und Ergänzungen im QM Handbuch zustimmend zur Kenntnis und gibt die Änderungen frei. 2. Der Gesamtkirchengemeinderat beschließt durch Änderung der Ordnung der Kindergartenarbeit Änderungen im QM Handbuch zukünftig dem Kindergartenausschuss zur Freigabe vorlegen zu lassen.

12 83 7 Bericht Dekan Dekan Bernd Weißenborn berichtet über die Schwerpunkte im zu Ende gehenden Jahr Neben der Immobilienstruktur waren dies vor allem Finanzfragen, die Fusionen der Stadt- und Frauenkirche mit der Südkirche sowie der Kirchengemeinden St. Bernhardt-Wäldenbronn und Hohenkreuz zum Weiterer Schwerpunkt in der Gesamtkirchengemeinde war die Aufgabe von Kitagruppen. Dekan Bernd Weißenborn erinnert auch an die Aktivitäten zum Kirchentag in Stuttgart. Im Jahr 2016 stehen wieder einige Schwerpunkte an. Es wird Zwischenvisitationen in Hegensberg-Liebersbronn und Sulzgries geben sowie eine Visitation der Hochschulseelsorge. Auch das Immobilienkonzept und die Budgetierung der Kirchensteuerzuweisung werden inhaltliche Schwerpunkte im Jahr 2016 sein. Im kommenden Jahr wird sich der Gesamtkirchengemeinderat zudem inhaltlich mit dem Reformationsjubiläum 2017 befassen müssen. Zudem ist eine Sitzung bei der Süddeutschen Gemeinschaftsgemeinde geplant. In der Kirchenpflege wird zum Jahresende Frau Katharina Marx als Leiterin der Finanzabteilung ausscheiden. Sie wechselt auf eine Stelle in der Gemeinde Friesenheim in Baden. Frau Marx wurde bereits von der Bezirkssynode verabschiedet. Dekan Bernd Weißenborn würdigt nochmals ihren Einsatz und ihre Verdienste für die Gesamtkirchengemeinde Esslingen. Dekan Weißenborn dankt den Mitgliedern des Gesamtkirchengemeinderates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirchenpflege, den Mitgliedern der Immo AG und dem Vorsitzenden, Herrn Bessey, für ihre Zusammenarbeit im Jahr Zum Schluss weist er auf drei Termine hin: Am ist der kirchlich-diakonische Neujahrsempfang im Gemeindehaus am Blarerplatz. Am ist der Gemeindeentwicklungstag und am findet in der Stadtkirche das Konzert mit den sogenannten Letzten Liedern statt. Dort sollen insbesondere die Lieder in den Blick geraten, mit denen sterbende Menschen besondere Erfahrungen gemacht haben. 8 Sonstiges Pfarrer Peter Rohde erinnert an den Brief der evangelischen Bischöfe zur Situation der Flüchtlinge vom Herbst. Er weist darauf hin, dass die Arbeit zwar oft von Ehrenamtlichen erledigt wird, aber auch Pfarrerinnen und Pfarrer; Mesnerinnen und Hausmeister durch die Arbeiten belastet werden. Fraglich ist, ob man auch für diese Aufgaben Stellenanteile beantragen kann. Hingewiesen wird auf den Esslinger Beitrag, in dem auch die Arbeit mit Flüchtlingen gefördert werden kann. Ab dem wird es eine neue Diakoniestation in Esslingen geben. Nachdem die Diakonie- und Sozialstation Esslingen den Namen Diakonie aufgeben musste, wird dieser nun von der Diakoniestation auf dem Zollberg geführt. Träger sind Dienste für Menschen.

13 84 Der Vorsitzende Der Schriftführer Dekan Bernd Weißenborn Jürgen Wintergerst KGR - Mitglied

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