Viele Grüße. Bezirksamt Bergedorf Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Bebauungsplanung Wentorfer Straße 38a Hamburg Tel.: HB Fax: -4050

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1 Von: Gesendet: Montag, 27. Juli :18 An: ELDORADO-Kopfstelle D4 (Bergedorf) Betreff: Gutachten_Schalltechnische Prognose Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 92 Absender: Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Urheber; Mh-0 Immissionsschutz Ingenieurgesellschaft für das Bauen mbh HmbTG-Stichwort; Gutachten ( 3 Abs. 1 Nr. 8) Viele Grüße Bezirksamt Bergedorf Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Bebauungsplanung Wentorfer Straße 38a Hamburg Tel.: HB Fax: Homepage: Stadtplanung in Bergedorf: Internet: Bebauungspläne online suchen:

2 B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade), Hamburg Schalltechnische Prognose für die Projektnummer: Stand: 19. Juni c M+O Immissionsschutz Seite 1 15-D09 Bericht (3) doc

3 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis 2 Abbildungsverzeichnis 2 Zusammenfassung 3 1. Anlass und Aufgabenstellung 6 2. Örtliche Situation B-Plan Entwurf Lohbrügge Schutzwürdige Nutzungen in der Nachbarschaft 8 3. Immissionsschutzrechtliche Grundlagen Allgemeines Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft Verkehrsprognose und Emissionen Immissionen Allgemeines zum Rechenmodell Ergebnisse Verkehrslärm auf das Vorhaben Empfehlungen zum Schallschutz/Festsetzungsvorschläge Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft Anmerkung zum Umbau des Straßenraums 19 Quellenverzeichnis 20 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Verkehrsprognose 13 Tabelle 2: Emissionspegel Prognose ohne B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade) 14 Tabelle 3: Emissionspegel Prognose mit B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade) 14 Tabelle 4: Verkehrslärmänderungen in der Nachbarschaft 18 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Auszug aus dem B-Plan Entwurf Lohbrügge 92 7 Abbildung 2: Auszug aus dem Baustufenplan Lohbrügge Teil I (im Umkreis: Plangebiet) 8 Abbildung 3: Verkehrslärm tags in 2,0 m Höhe über Gelände 15 Abbildung 4: Verkehrslärm nachts in 5,6 m Höhe über Gelände 16 Abbildung 5: Immissionsorte in der Nachbarschaft 18 WWW, moimmissionsschufz. de Seite 2

4 Zusammenfassung Am Reinbeker Redder im Hamburg-Bergedorf soll ein Vorhaben mit Wohnungsbau größeren Umfangs realisiert werden. Hierfür ist die Aufstellung eines B-Plans erforderlich. Auf das Vorhaben wirkt der Verkehrslärm des Reinbeker Redders, ein. Durch das Vorhaben ist jedoch auch eine Änderung der Schallsituation in der Nachbarschaft (durch Verkehrsmengensteigerungen und/ oder Reflexionen an den Gebäudekörpern) möglich. Es ist darüber hinaus ein Umbau des Straßenraums erforderlich, um das Gebiet an den Reinbeker Redder anzuschließen. Es sollen mögliche Konflikte aus den oben aufgeführten zu untersuchenden Themenkomplexen aufgezeigt und, soweit im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplanverfahren möglich, gelöst werden. Ggf. sind Lärmschutzmaßnahmen vorzuschlagen und entsprechende Textvorschläge für Festsetzungen zu erarbeiten. Zusammenfassend lassen sich folgende Aussagen treffen: Verkehrslärm auf das Planqebiet Die Pegel im Bereich der Baufelder liegen deutlich unter den Schwellen für die Gesundheitsgefährdung (70/ 60 db(a) Tag/ Nacht). Das Wohnen ist somit grundsätzlich möglich. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts ist auch bei freier Ausbreitung nur in den direkt an den Reinbeker Redder angrenzenden Baufeldern nicht eingehalten. Der an den südlichen Baulinien der direkt an den Reinbeker Redder angrenzenden Baufelder anliegende Pegel liegt bei db(a) tags, sodass sich unter Berücksichtigung von Fassadenreflexionen i.d.r. ein Pegel > 65 db(a) im Bereich von Terrassen und Baikonen einstellen kann. Zusammenfassend sind für die direkt an den Reinbeker Redder angrenzenden Baufelder Maßnahmen zum Schutz von Wohn- und Schlafräumen und für Außenbereiche zu ergreifen. Empfehlung für den Schallschutz/ Festsetzunqsvorschläae Da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV tags und nachts in den direkt an den Reinbeker Redder angrenzenden Baufeldern nicht eingehalten sind, sind nach dem Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Für alle anderen Baufelder ist allein der Schallschutz nach DIN 4109 [10] für die Außenbauteile zu beachten. Seite 3

5 Da gewünscht ist, dass die Grundrissgestaltung der zukünftigen Gebäude auch kleine Wohneinheiten zulässt, ist der Lärmstandard lärmabgewandte Seite nicht zielführend, weil die Schlafräume oft nicht an die lärmabgewandte Seite gelegt werden können. Wir schlagen folgende Festsetzungen vor: Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z,b, Doppelfassaden, ver- glaste Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkon- struktionen oder In ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen Ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz er- reicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilge- öffneten Fenster von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Er- folgt die bauliche Schallschutzmaßnahme In Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- /Schlafräume In Eln-Zimmer-Wohnungen und KIndersmmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Zusätzlich ist die Außenbereichsklausel des Hamburger Leitfadens Lärm in der Bau- leitplanung für diese Baufelder festzusetzen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärm- abgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Vorbauten (z.b. verglaste Loggien, Wintergärten) mit tellgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen Insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. Von den vorgenannten Festsetzungen kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn Im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den baulichen Schallschutz resultie- ren. Verkehrslärmänderunq in der Nachbarschaft Der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht erhöht sich an keinem Immissionsort um mehr als 3 db(a). Vielmehr ist die Steigerung an allen Immissionsorten geringer als 1 db(a). Auch die Gesundheitsschwellen von 70/ 60 db(a) Tag/ Nacht wird an keinem Immissionsort überschritten. Seite 4

6 Anmerkung zum Umbau des Straßenraums Durch die Anbindung des Plangebietes an den Reinbeker Redder ist ein Umbau des Straßenraums erforderlich. Es ist eine Aufweitung des Straßenquerschnittes geplant, um das Linksabbiegen in das Plangebiet zu ermögiich. Die Aufweitung des Straßenquerschnittes erfolgt jedoch in Richtung Plangebiet, sodass sich die Straßenachse nicht südlich in Richtung vorhandener Bebauung verschiebt. Es soli zudem nach bisheriger Kenntnis keine Lichtsignaianiage angeordnet werden. Der gepiante Umbau des Knotens ist kein erhebiicher bauiicher Eingriff. Eine Kausaiität zwischen Aniage und Erhöhung des Beurteiiungspegeis ist nicht gegeben. Eine wesentiiche Änderung im Sinne der 16. BimSchV iiegt somit nicht vor. Es bestehen daher keine Ansprüche auf Schaiischutz dem Grunde nach. Dieser Bericht LTU umfasst insgesamt 21 Seiten und wurde erstellt durch: Telefon Fax Internet 040/ Seite Bericlt (3) doc

7 1. Anlass und Aufgabenstellung Am Reinbeker Redder im Hamburg-Bergedorf soll ein Vorhaben mit Wohnungsbau größeren Umfangs realisiert werden. Hierfür ist die Aufstellung eines B-Plans erforderlich. Auf das Vorhaben wirkt der Verkehrslärm des Reinbeker Redders, ein. Durch das Vorhaben ist jedoch auch eine Änderung der Schallsituation in der Nachbarschaft (durch Verkehrsmengensteigerungen und/ oder Reflexionen an den Gebäudekörpern) möglich. Es ist darüber hinaus ein Umbau des Straßenraums erforderlich, um das Gebiet an den Reinbeker Redder anzuschließen. Es sollen mögliche Konflikte aus den oben aufgeführten zu untersuchenden Themenkomplexen aufgezeigt und, soweit im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplanverfahren möglich, gelöst werden. Ggf. sind Lärmschutzmaßnahmen vorzuschlagen und entsprechende Textvorschläge für Festsetzungen zu erarbeiten. Seite 6

8 2. Örtliche Situation 2.1 B-Plan Entwurf Lohbrügge 92 Die Fläche, auf der das Vorhaben realisiert werden soll, ist zurzeit unbebaut. Zukünftig sollen hier Wohnnutzungen mit bis 435 Wohneinheiten entstehen. Das gesamte Gebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Nachfolgende Abbildung zeigt einen Auszug aus dem B-Plan Entwurf Lohbrügge 92 [13]. Abbildung 1: Auszug aus dem B-Plan Entwurf Lohbrügge 92 WA- SPIELPLATZ^ -WA WAk 4- M+O Immissionsschutz Seite 7

9 2.2 Schutzwürdige Nutzungen in der Nachbarschaft Im Umfeld des Plangebietes sind überwiegend Wohnnutzungen und Kleingärten vorhanden. Nachfolgend ist ein Auszug aus dem geltenden Baustufenplan Lohbrügge Teil I der Stadt Hamburg dargestellt [14], Abbildung 2: Auszug aus dem Baustufenplan Lohbrügge Teil I (im Umkreis: Plangebiet) Höhe Slo»Hb >. rt Entgegen der Darstellung im Baustufenplan Lohbrügge Teil I sind nördlich und südlich des Reinbeker Redders bis auf wenige Ausnahmen Bebauungen vorhanden. Diese ist wahrscheinlich nach 34 BauGB genehmigt worden. Aufgrund der Örtlichkeit ist die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft im Bereich eines reinen (WR) oder allgemeinen Wohngebietes (WR)einzustufen. WWW. moimnissionsscbutz. de Seite 8

10 3. Immissionsschutzrechtliche Grundlagen 3.1 Allgemeines Grundlage für die Beurteilung von Verkehrslärm Im Rahmen eines B-Planverfahrens bildet In Hamburg der Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung und dessen Ergänzungen bzw. Fortführungen [7], [8] und [9], Nach 1 Absatz 6, Ziffer 1 BauGB [2] sind bei der Aufstellung eines Bauleitplanes Insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Dabei sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: Nach 1 Abs. 6 Ziffer 7 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächennutzung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen u.a. auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die o.g. Planungsgrundsätze können in der Abwägung zugunsten anderer Belange überwunden werden, soweit sie gerechtfertigt sind, denn nach 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Rechtmäßigkeit der konkreten planerischen Lösung beurteilt sich ausschließlich nach den Maßstäben des Abwägungsgebotes ( 1 (6) und (7) BauGB) sowie nach den zur Verfügung stehenden Festsetzungsmöglichkeiten ( 9 BauGB). Die Bauleitplanung hat demnach die Aufgabe, unterschiedliche Interessen im Sinne unterschiedlicher Bodennutzungen im Wege der Abwägung zu einem gerechten Ausgleich zu führen. Grenzen bestehen lediglich bei der Überschreitung anderer rechtlicher Regelungen (z.b. wenn die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet Ist.) Ansonsten sind vom Grundsatz her alle Belange - auch die des Immissionsschutzes - als gleich wichtig zu betrachten. 3.2 Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung In Hamburg werden zur Zeit zwei Lärmstandards verfolgt, die nachfolgend (kurz) erläutert werden. a) der Lärmstandard lärmabgewandte Seite Die Priorität der planerischen Schutzmaßnahmen wird auf die Nachtsituation (Schlafbedürfnis der Bevölkerung) gelegt. Es ist hierfür gemäß Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung [7] die Fragestellung zu untersuchen, ob der Immissionsgrenzwert nachts nach 16. BImSchV [5] für die jeweilige Gebietskategorie an der lärmabgewandten Seite eingehalten wird. Seite 9

11 Hier kommt es insbesondere auf das Vorhandensein einer qualifizierten lärmabge- wandten Seite nachts bei Wohn- und Mischgebieten sowie Kerngebieten mit Wohnnut- zungen an. Daraus folgt, dass die Aufenthaltsräume (Wohn- und Schlafräume) zur lärmabgewandten Seite zu legen sind (nach Leitfaden: Grundhssklausel bzw. allg. Lärmschutzklausel). Vorrangig sind die Schlafräume der lärmabgewandten Gebäu- deseite zuzuordnen; diese Räume müssen mindestens ein Fenster mit Öffnungsmög- lichkeit an dieser Seite haben. Für die lärmzugewandten Seiten wären abhängig vom Außenpegel unterschiedlich ausgeprägte Lärmschutzfestsetzungen (passive Maßnahmen) zu treffen. b) der Lärmstandard Innenraumpegel Bei begrenzten Flächenpotenzialen wird durch die bestehenden Lärmschutzinstrumen- te (z.b. Herstellung von ausreichendem Abstand oder Abstufungen der Nutzungen un- tereinander) vor dem Hintergrund von hohen bis sehr hohen Lärmvorbelastungen die planerische Gestaltungsfreiheit der Gemeinde immer stärker eingeschränkt. Um ein Mindestmaß an planerischem Gestaltungsspielraum zu erhalten, werden in Hamburg andere Wege begangen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Für die Bauleitplanung prinzipiell problematisch ist, dass die TA Lärm [4] grundsätzlich keine Anwendung von passiven Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden vorsieht, son- dern indirekt durch das Abstellen auf Außenpegel lediglich Abschirmungen, Abstände und Abstufungen der Nutzungen untereinander als aktive Schallschutzmaßnahmen (Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg) akzeptiert, n Hamburg kann daher auch auf Innenraumpegel anstelle von Außenpegeln abgestellt werden. Eine derartige Vorge- hensweise erscheint auch deshalb gerechtfertigt, weil das Nacht-Schutzziel der TA Lärm nicht der Schutz der Außenfassade sein kann. Vielmehr muss ein solches Schutzziel einen schlafgünstigen Innenraumpegel gewährleisten. Prioritäres Ziel Ist es, in den Schlafräumen durch geeignete bauliche Maßnahmen si- cherzustellen, dass ein Innraumpegel bei gekipptem (= teilgeöffnetem) Fenster von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Die Gestaltung der Außen- bauteile und damit die Ausprägung der Lärmschutzfestsetzungen sind abhängig vom Außenpegel. Der Lärmstandard Ist aufgrund des technischen Aufwandes nur für Neu- planungen anzuwenden. Der vorgenannte Lärmstandard konnte bisher bei anlagenbezogenen Emittenten (Ge- werbe, Sport und Freizeit) nur angewendet werden, wenn der Tag-Immissionsrichtwert eingehalten wurde und der Nachtpegel < 60 db(a) war. Lärmkonfllkte aufgrund von an- lagenbezogenen Emittenten (Gewerbe, Sport und Freizeit) treten jedoch auch während des Tagzeitraums (6-22 Uhr) auf. Bisher mussten daher die Wohngebäude so geplant werden, dass z.b. die maßgebli- chen Immissionsorte gemäß TA Lärm entweder durch konsequente Anordnung sämtli- cher Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Seite an der lärmzugewandten Seite Seite 10

12 entfielen oder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (z.b. Wintergärten, ver- glaste Loggien, Laubengänge) vorgesehen oder die Immissionsorte durch den Einsatz von Festverglasungen (nicht öffenbare Fenster) zur lärmzugewandten Seite gänzlich vermieden wurden. Ausschlaggebend hierfür ist, dass im Gegensatz zum Schutz der Nachtruhe (22-6 Uhr) - hier steht das ungestörte Schlafen im Vordergrund - am Tag keine Reduzierung auf den Wohninnenbereich möglich ist, da auch die Wohnaußenbereiche hinreichend ge- schützt werden müssen, um gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB [2] zu gewährleisten. Baikone, Loggien, Terrassen, wohnungsbezogene Klein- kinderspielflächen, Gemeinschaftsgärten etc. sind i.d.r. durch bauliche Maßnahmen nur eingeschränkt zu schützen. Nun ist es möglich, dass bauliche Schallschutzmaßnahmen auch bei Aufenthaltsräu- men, die überwiegend/ausschließlich am Tag genutzt werden und einen Taginnen- raumpegel für die ungestörte Kommunikation bei gekipptem Fenster gewährleisten, eingesetzt werden [9]. Für die ungestörte Kommunikation innerhalb von Wohnungen ist ein Wert von 40 db(a) (bei teilgeöffnetem Fenster) benannt, für die ungestörte Kom- munikation außerhalb der Wohnung hingegen Werte von db(a). Es soll also an- ders als in der Nacht nicht nur der Schutz der Menschen innerhalb von Gebäuden ge- währleistet werden, sondern auch der Lärmschutz außerhalb der Gebäude. Es müssen daher städtebauliche Voraussetzungen gegeben sein, die hiermit nicht im Widerspruch stehen. Dies ist gegeben, wenn die Bauleitplanung im Abstandsbereich zwischen der Wohnbebauung und z.b. der Gebietsgrenze einer gewerblichen Bauflä- che sämtliche Nutzungsmöglichkeiten für längere Aufenthaltsdauern (z.b. Baikone, Loggien, Terrassen, wohnungsnahe Spielflächen, Erholungsflächen, Freizeitaktivitäten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Nutzungen auf der Grundlage von 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [2] ausschließt. D.h. Baikone bzw. Loggien der Wohnungen und regelmäßig genutzte, wohnungsnahe Freiräume sind zur lärmabgewandten Seite zu orientieren (z.b. Kinderspielplätze, Grillplätze, Mietergärten). Der lärmzugewandten Seite dürfen nur Müllplätze, Stellplätze, Vorgärten ohne Aufenthaltsqualität oder Feuerwehrzu- und - umfahrten zuordnet werden. Die Wohnungen sind durchzustecken, d.h. Einraumwohnungen und z.b. die Mittel- wohnung im Dreispänner sind zur lärmabgewandten Seite zu orientieren. Hier sind die Form und die Tiefe der Baukörper besonders wichtig, damit später solche Grundrisslö- sungen auch unter Erschließungsgesichtspunkten möglich sind. Dies bewirkt, dass der der Wohnung zugehörige Außenwohnbereich auch an der lärmabgewandten Seite ori- entiert werden kann. Bezüglich der immissionsschutz-/ baurechtlichen Konfliktbewältigung ist die Anwen- dung von Innenraumpegeln für Aufenthaltsräume tags in der Bauleitplanung analog der Vorgehensweise für den Innenraumpegel nachts also möglich, allerdings müssen in diesem Fall zusätzlich Regelungen für wohnungsnahe Außenbereiche getroffen wer- Seite 11

13 den. Im Ergebnis ist der Schutz der Wohnbevölkerung im Sinne des BImSchG [1] vor unzumutbaren Lärm durch z.b. Gewerbegebiete auch am Tag gegeben. In einem B-Plan darf i.d.r. nur ein Lärmstandard (Innenraumpegel oder lärmabgewand- te Seite) zur Anwendung kommen. Dies ist notwendig, damit alle Gebäudekörper und damit auch alle betroffenen Bewohner bzw. Eigentümer gleichbehandelt werden. Die Außenpegel dürfen in der Regel 70 db(a) am Tag und 60 db(a) (Gesundheits- schwellen) in der Nacht nicht überschreiten. Ein Pegel > 65 db(a) am Tag (aufgrund von Verkehrslärmeinwirkung) in einem einer Wohnung zugeordneten Außenwohnbereich ist zu vermeiden. Ab diesem Pegel ist bei dauernder Einwirkung ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen gegeben. 3.3 Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft I.d.R. wird, auch eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung aufgestellt. Es wird dabei geprüft, ob die zu erwartenden Umweltauswirkungen erheblich sind. Was im Sinne des BauGB erheblich ist, kann in Anlehnung an die Nummer 7.4 TA Lärm [4] bestimmt werden. Danach wertet die TA Lärm Geräuschimmissionen aus dem anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen nur dann als erheblich, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen (und) die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [5]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Änderungen bis zu 3 db(a) sind zwar im Sinne des BauGB nicht erheblich, sollten In der (späteren) Abwägung jedoch auch berücksichtigt werden, da für die Betroffenen dennoch eine Änderung der Schallsituation eintritt. Änderungen über 3 db(ä) sind im Sinne des BauGB zwar erheblich, wenn aber die gebietsbezogenen Immissionsgrenzwerte (hier: 59/ 49 db(ä) tags/ nachts) nicht überschritten werden, sind diese Änderungen aus unserer Sicht vertretbar. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang insbesondere noch die Gesundheitsschwelle von 70/ 60 db(a) Tag/ Nacht aus grundgesetzlichen Erwägungen, wenn die Schwelle erstmals oder weitergehend überschritten wird. Seite 12

14 4. Verkehrsprognose und Emissionen Die nachfolgend aufgeführten Verkehrsmengen sind der Verkehrstechnischen Untersu- chung [17]entnommen worden. Tabelle 1: Verkehrsprognose Reinbeker Redcfer Querschnitt/ Lage DTV Krz,r2^h 5V % Analyse 6-22 Uhr Kiz,f16h ;v % 22-6 Uhr KfEi'ah sv% v^ieatl htaempten % % 994 5% Kveatl. Beenscoanedder % % 994 5% Rtg. Landesgrertze % % 930 4% Haempterii leo 1% 170 1% 10 1% Querschnitt/ Lage (FKSKKrEche Damen. verkehrstbclkieshe Rjndung nurafsf ID-erR Reinbeker Redder DTV 5V % Nuüpr&gnose 2Ü25/3Ü 6-22 Uhr Kfz,n6h % 22-6 Uhr Kfzl a h IV % weatl. Haenipten % % westl. BeensEDür&difcf % % % Rtg. Landesgnerrze % % 976 3% HaempterT 190 1% 179 1% 11 1% Querschritt/ Lage (rsdhrie^'tsche ahne verbeärslechite&he RjndLiq!)! Reinbeker Redder Verkehrserzeugungi B-Plan Hirtenland DTV KTz/Sih 77 % 6-22 Uhr Kfz.n6h 77 % 22-6 Uhr Kfz/ a h 77 %. weatl. haempt Bn % % 33 om vres-tl. Beensroaredcfer % % 16 o.ß% Rtg. Londesgriertze % % 16 o.ß% Haempten 885 1,2% % 54 o,fl% Querschnitt/ Lage (rechrejische- Datsri, ahne vefhe^tsfedhäisühe RjndLEi»g!)' VerkehrserzeuguFig B-Plan Tienrade DTV VJzf2ith jv % 6-22 Uhr Kfz/16 h SV % 22-6 Uhr Kfz/ah sv% westl. hcaemptan % % 70 1,{?% Reinbeker westl. Beenstoarieddef % % 70 1,{>% Redder Rtg. Landesgnerrze % % 35 O.Ö% Anbindung B-Pfan Tienrade % % 117 0,ß% Querschnitt/ Lage {rechnefische Datsn, ahne werfcötstechji'sche Rjndurg!} Gesamfpraginiose mit beiden Pbr^ebieten DTV 6-22 Uhr Kfz,neh 77 % 22-6 Uhr Kfz/ah 3V% weatl. htaempier ,3% ,4% ,4% Reinbeker wes-tl. BeensEoaredder ,4% ,5% ,4% Redder Rtg. Landesgnertze ,6% ,7% ,2% Haemplen % % 65 o,ß% Anbindung B-P[anTienrade % % 117 0,6% 4= M+O Immissionsschutz WWW. moimmtssionsschutz. de eiie 15-D09 Bencit (3) doc

15 Der Emissionspegel für den Fall allgemeine Verkehrsprognose (Nullprognose + Ver- kehrserzeugung B-Plan Hirtenland) berechnet sich nach den RLS-90 [6] zu: Tabelle 2: Emlsslonspegel Prognose ohne B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade) Straße Reinbeker Reüder Reinbeker Redder Abschnittsname westi. Beensroaredder Rtg Landesgrenze DTV Kfz/24h 185G P Tag % G P Nacht % vpkw km/h vlkw km/h 50,0 50,0 Dv Tag db -4,5-4,9 Dv Nacht db -4ß -5.4 DStrO db 0,0 0,0 LmE Tag db(a) G5,1 64,0 LmE Nacht db(a) 55,1 53,8 Der Emissionspegel für den Fall Verkehrsprognose mit B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade) (Nullprognose + Verkehrserzeugung B-Plan Hirtenland + Verkehrserzeugung B-Plan Tienrade) berechnet sich nach den RLS-90 [6] zu: Tabelle 3: Emlsslonspegel Prognose mit B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade) Reinbeker Redder Reinbeker Redder Abschnittsname westi. Beensroaredder Rtg Landesgrenze G P Tag % 6,5 4,7 P Nacht % ,0 50,0 vlkw 50,0 50,Q Dv Tag db -4,6-4,9 Dv Nacht db -5,0-5,3 0,0 0,0 LmE Tag db(a) 65,2 64,0 LmE Nacht ÖB(A) Weitere Randbedingungen: Die Steigung liegt im Allgemeinen unter 5 %. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Als Straßenbelag wird Splittmastixasphalt (oder gleichwertig) berücksichtigt. Vorhandene Lichtsignalanlagen werden mit einer Tag-/ Nachtschaltung in die Berechnung einbezogen. 4c IVH-O Immissionsschutz Seite 14

16 5. Immissionen 5.1 Allgemeines zum Rechenmodell Die Berechnung der Schallausbreitung in Rasterlärmkarten (freie Ausbreitung) erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms SoundPlan 7.3 [12] auf Grundlage des In den RLS-90 (Verkehrslärm) beschriebenen Verfahrens. Dem Rechenmodell wurden folgende Höhen zugrunde gelegt: Rasterlärmkarten Verkehr: 2,0 m über Gelände für das EG 5,6 m für das 1.OG Verkehrslärmquellen: 0,5 m über Gelände Reflexionen und Abschirmungen vorhandener Gebäude werden berücksichtigt. 5.2 Ergebnisse Verkehrslärm auf das Vorhaben Aus den Emissionen der Straßen in der Prognose mit dem Vorhaben ergeben sich fol- gende Immissionen im Bereich der geplanten Wohnnutzungen. Abbildung 3: Verkehrslärm tags in 2,0 m Höhe über Gelände 01(E I m k OfFElVT g (t Ar s: X 57\\: S P Ingenieurgesellschaft fclr da& Baiiwssen mbh Seite Berictt (3) doc

17 Abbildung 4: Verkehrslärm nachts in 5,6 m Höhe über Gelände 01(E I m OfFElVT S' g (t Ar S' ; 47 m P F\ Ingenieurgesellschaft fclr das Baiiwssen mbh Die Pegel im Bereich der Baufelder liegen deutlich unter den Schwellen für die Gesundheitsgefährdung (70/60dB(A) Tag/Nacht). Das Wohnen ist somit grundsätzlich möglich. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts ist auch bei freier Ausbreitung nur in den direkt an den Reinbeker Redder angrenzenden Baufeldern nicht eingehalten. Der an den südlichen Baulinien der direkt an den Reinbeker Redder angrenzenden Baufelder anliegende Pegel liegt bei db(a) tags, sodass sich unter Berücksichtigung von Fassadenreflexionen i.d.r. ein Pegel > 65 db(a) im Bereich von Terrassen und Baikonen einstellen wird. Zusammenfassend sind für die direkt an den Reinbeker Redder angrenzenden Baufelder Maßnahmen zum Schutz von Wohn- und Schlafräumen und für Außenbereiche zu ergreifen. 4^ M+O Immissionsschutz Seite 16

18 5.2.2 Empfehlungen zum Schallschutz/ FestsetzungsVorschläge Da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV tags und nachts in den direkt an den Reinbeker Redder angrenzenden Baufeldern nicht eingehalten sind, sind nach dem Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Für alle anderen Baufelder ist allein der Schallschutz nach DIN 4109 [10] für die Außenbauteile zu beachten. Da gewünscht ist, dass die Grundrissgestaltung der zukünftigen Gebäude auch kleine Wohneinheiten zulässt, ist der Lärmstandard lärmabgewandte Seite nicht zielführend, weil die Schlafräume oft nicht an die lärmabgewandte Seite gelegt werden können. Wir schlagen folgende Festsetzungen vor: Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z,b, Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder In ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenster von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- /Schlafräume In Ein-Zimmer-Wohnungen und KIndersmmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Zusätzlich ist die Außenbereichsklausel des Hamburger Leitfadens Lärm in der Bauleitplanung für diese Baufelder festzusetzen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Vorbauten (z.b. verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen Insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass In dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. Von den vorgenannten Festsetzungen kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den baulichen Schallschutz resultieren. Seite D09 Bencit (3) doc

19 5.2.3 Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft Die nachfolgende Abbildung zeigen die Immissionsorte in der Nachbarschaft für beide berechneten Verkehrssituationen. Abbildung 5: Immissionsorte in der Nachbarschaft I m I PI>KDrns BfOlt ' \. t tel.yj IO 01 [\0; f fo M+O Immissionsschutz InaenieLirge^dlschäft für da& ßgLwasen mbh Aus den Emissionen der Straßen in der Prognose ohne und mit B-Plan ergeben sich folgende Immissionsänderungen in der Nachbarschaft. Im Sinne der potentiell Be- troffenen wurde in der Prognose mit B-Plan mit dem Fall gerechnet, dass die erste Bau- reihe vollständig errichtet ist. Tabelle 4: Verkehrslärmänderungen in der Nachbarschaft fununamel HFront SN \ Nutz IGW Mullproqnoie IPIanproqnose Differenz 1+3 db u. IGW-Üb. Erh. i Taq I Taq Wacht I Taq Wacht Taq Wacht is09-07 SIO-OsI Taq Wacht I Taq I I I IndBrAf i indbfal I in cibfal i in dbfaf i I _ fl B EG WA 59 I ,0 0,4 1,OG WA ,0 ;T 0, JtJ- EG.WA. S9 49_.63_i_53 63_.53 O..S_ _0.7 N 1 OG WA L oa j-.0.1 N 2,OG WA I ,5 0,7 JL 3QG WA _sa_.as- 65 T 54 _es_. S_ JLS LZ_ EG 1 OG 2 OG 3QG, ü. N N _tl_ 6G 1,OG EG 1.0G EG WA WA WA J!NA_ WA. WA WA wa' EG, AS L M+O Immissionsschutz , , ~ , , SL..56, 0, ,4 0,7 b,4 0,7 0.5 I , I 0,3 JL2 T' 0.1 P-1-.., Ubl Wacht Seite D09 Berictt (3) doc

20 Der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht erhöht sich an keinem Immissionsort um mehr als 3 db(a). Vielmehr ist die Steigerung an allen Immissionsorten geringer als 1 db(a). Auch die Gesundheitsschwellen von 70/ 60 db(a) Tag/ Nacht wird an keinem Immissionsort überschritten Anmerkung zum Umbau des Straßenraums Durch die Anbindung des Plangebietes an den Reinbeker Redder ist ein Umbau des Straßenraums erforderlich. Es ist eine Aufweitung des Straßenquerschnittes geplant, um das Linksabbiegen in das Plangebiet zu ermöglich. Die Aufweitung des Straßenquerschnittes erfolgt jedoch in Richtung Plangebiet, sodass sich die Straßenachse nicht südlich in Richtung vorhandener Bebauung verschiebt. Es soll zudem nach bisheriger Kenntnis keine Lichtsignalanlage angeordnet werden. Der geplante Umbau des Knotens ist kein erheblicher baulicher Eingriff. Eine Kausalität zwischen Anlage und Erhöhung des Beurteilungspegels ist nicht gegeben. Eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV liegt somit nicht vor. Es bestehen daher keine Ansprüche auf Schallschutz dem Grunde nach. Oststeinbek, 19. Juni 2015 Seite 19

21 Quellenverzeichnis [1 ] Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I Nr. 25 vom S. 1274), zuletzt geändert am 7. Oktober 2013 durch Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrie- emissionen (BGBl. I Nr. 60 vom S. 3753) [2] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Septem- ber 2004 (BGBl. I Nr. 52 vom S. 2414), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BGBl. I Nr. 29 vom S. 1548) [3] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990; [4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), 26. August 1998 (GMBI 1998, Nr. 26, S. 503); [5] 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 12. Juni 1990 (BGBI.I Nr. 27 vom S. 1036), zuletzt geändert durch Art. 3 erstes G über die Be- reinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung vom 19. September 2006 (BGBI.I Nr. 27 S. 2146); [6] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; [7] Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung, FHH, BSU, LP, 2010; [8] Schallschutz bei teilgeöffneten Fenstern, HafenCity Hamburg GmbH + FHH, BSU, LP, 2011; [9] Innenpegellösung für den Tagzeitraum in Bezug auf anlagenbezogene Lärm- konflikte bei heranrückender Wohnbebauung (Ergänzung zum Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 ), BSU, LP, 2012; [10] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989; [11] DIN 4109, Beiblatt 1, Schallschutz im Hochbau, Ausführungsbeispiele und Re- chenverfahren, November 1989; [12] Braunstein + Berndt GmbH, SoundPlan Version 7.3, EDV-Programm zur Berech- nung der Schallausbreitung; [13] B-Plan Entwurf Lohbrügge 92 zur Verfügung gestellt durch das Büro Architektur und Stadtplanung am ; 4c M+O Immissionsschutz ingenieurgeselischaft für das Bauwesen mbh WWW, moimmissionsschufz. de Seite 20

22 [14] B-Pan Baustufenplan Lohbrügge Teil I von der Internetpräsenz am ; B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade), Hamburg [15] Alkis von der Intern et präsenz zur Verfügung ge- stellt durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, 2014; [16] Höhendaten von der Internetpräsenz zur Verfü- gung gestellt durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinfor- mation und Vermessung, 2014; [17] Verkehrstechnische Untersuchung zur Verfügung gestellt durch die Masuch+Olbrisch am ; ingenieurgeselischaft für das Bauwesen mbh Seite 21

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