Basel III: Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten («SA-CCR»)
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1 Your partner to navigate the challenges in investment and risk management. ROSENWEG 3 BRANDSCHENKESTRASSE 41 CH6340 BAAR/ZUG CH8002 ZURICH SWITZERLAND SWITZERLAND Basel III: Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten («SACCR») Änderung ERV FINMARundschreiben 17/7 INFO@INCUBEGROUP.COM Februar 2017
2 Ausgangslage Schweizer Umsetzung der revidierten BaselIIIKreditrisikovorgaben bei der Bestimmung von Kreditäquivalenten von Derivaten (BCBS 279) Hintergrund Der Bundesrat und die FINMA haben die Eigenmittelverordnung (ERV) sowie das FINMARundschreiben «Kreditrisiken Banken» an die weiterentwickelten internationalen Normen nach dem BaselIIIRegelwerk angepasst. ERV (SR ): Geringfügige Anpassungen FINMARundschreiben: Erlass der Ausführungsbestimmungen im neuen Rundschreiben 17/7 «Kreditrisiken Banken» (Totalrevision des Rundschreibens FINMARS 08/19) Wesentliche Änderungen Im Vergleich zum FINMARundschreiben 08/19: Die Marktwertmethode sowie die bisherige Standardmethode zur Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten wurden durch den neuen Standardansatz «SACCR» abgelöst. Im Vergleich zum Entwurf FINMARS 17/xx «Kreditrisiken Banken»: Die Übergangsfrist von wurde von bisher 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert (bis 01. Januar 2018) Der vereinfachte Ansatz («VSACCR») steht neu auch Banken der Aufsichtskategorie 3 zur Verfügung, sofern deren Geschäftsumfang in diesen Bereichen unbedeutend ist (bisher nur für die Kategorien 4 und 5 vorgesehen) Der neue Standardansatz für Derivate kann optional auch bereits im Bereich der Risikoverteilung eingesetzt werden Revidierter Zeitplan Übergangsfrist Vernehmlassung/ Anhörung Inkrafttreten ERV sowie FINMARS 17/7 Inkrafttreten des FINMARS 17/7 «Kreditrisiken Banken» sowie der revidierten Eigenmittelregeln für Verbriefungen Spätester Anwendungszeitpunkt für Institute, die noch temporär den SACH für Kreditrisiken anwenden 2
3 Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten Ersatz der bisherigen Marktwertmethode (Current Exposure Method) und des bisherigen Standardansatzes Anwendung 1 Berechnung der Eigenmittelanforderungen für 2 Kreditrisiken: Ansatz zur Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten Der SACCR soll auch in weiteren Änderungen des Basel III Regelwerks zum Einsatz kommen (z.b. bei den Risikoverteilungsvorschriften oder im Exposure Measure des Leverage Ratio) Änderungen Änderung der ERV: Art. 56 Abs. 1, 57, 58 (aufgehoben), 62 Abs. 5, 107 Änderung des FINMARS: Rz komplett überarbeitet, vgl. Rz des FINMARS 17/7 «Kreditrisiken Banken» Vergleich zu FINMARS 08/19 Beibehaltung der grundlegenden Struktur: Wie bei der bisherigen Marktwertmethode (Current Exposure Method) besteht das Kreditäquivalent beim SACCR aus der Summe von Wiederbeschaffungswert und Sicherheitszuschlag (Addon) Deutliche Steigerung der Risikosensitivität durch: Unterscheidung zwischen Transaktionen mit und ohne Margenausgleich Vollständige Überarbeitung und Neukalibrierung der Berechnungsmethode der Addons sowie deren Verrechnung Deutlich gestiegene Datenanforderungen Wesentlich höhere Komplexität der Berechnung Von FINMA erwartete Auswirkungen Eigenmittelanforderungen: Reduzierte Eigenmittelanforderungen für besicherte Derivatgeschäfte Erhöhte Eigenmittelanforderungen für unbesicherte Derivatgeschäfte 1 Grob geschätzter durchschnittlicher Anstieg von 0.2 % der RWA für die betroffenen Schweizer Banken 1 Eine auf einer internationalen Stichprobe beruhende Wirkungsanalyse des Basler Ausschusses hat ergeben, dass mit dem neuen Ansatz die Mindesteigenmittel für besicherte Derivate abnehmen (37% durchschnittlich) und diejenigen für unbesicherte Derivate zunehmen (+58%). 3
4 Vereinfachter Standardansatz «VSACCR» Anwendung und Datenanforderungen Anwendung A Vereinfachung für Institute mit vergleichsweise wenig Derivateexposures B VSACCR für Banken der Aufsichtskategorie 3 Die FINMA hat für Banken in den Aufsichtskategorien 4 und 5 einen vereinfachten SACCR («VSACCR») entwickelt Zusammenfassung des VSACCR: Vereinfachte und konservative Alternative zum vollständigen Standardansatz (höhere Eigenmittelanforderungen) Kennzeichnend: Behandlung aller Transaktionen als Transaktionen ohne Margenausgleich Der VSACCR folgt grundsätzlich der Berechnung des Kreditäquivalents nach dem SACCR; die Vereinfachung findet rein auf der Seite der Dateninputs statt Bedingungen für die Verwendung des VSACCR: i. Die risikogewichteten Positionen (RWA) für Derivate (einschl. dem 12.5fachen der CVAEigenmittelanforderung) betragen weniger als 3% des Totals der RWA der Bank. ii. Die Bank hält Derivatepositionen ausschliesslich zur Absicherung eigener Zins und Währungsrisiken und/oder im Zusammenhang mit der Abwicklung von Kundengeschäften über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP). Steigt der Anteil der RWA für Derivate über 3% (aber nicht über 5%), darf die Bank den VSACCR weiterverwenden, wenn sie zeigen kann, dass keine relevante Abweichung in den Eigenmittelanforderungen im Vergleich zum SACCR die Folge ist. Banken, welche die Bedingungen für die Verwendung des VSA CCR nicht mehr erfüllen, haben ein Jahr Zeit, auf den vollständigen SACCR umzustellen. Datenanforderungen Der Mindestumfang notwendiger Dateninputs entspricht im Wesentlichen demjenigen, wie er heute bereits für die Anwendung der Marktwertmethode erforderlich ist. Für die fehlenden Dateninputs kann in der Regel auf Seite der FINMA definierte FallbackInputs zurückgegriffen werden: Sinnvolle Annahmen für Dateninputs, wenn die echten Dateninputs für die Derivatgeschäfte in den IT Systemen noch nicht verfügbar sind Viele FallbackInputs dürfen frei durch transaktionsspezifische Dateninputs ersetzt werden 4
5 Bestimmung der Mindesteigenmittel Gewichtung der Kreditäquivalente für Banken und Effektenhändler Gewichtung von Positionen für Banken und Effektenhändler Gewichtung der Kreditäquivalente von Derivaten zur Ermittlung der erforderlichen Mindesteigenmittel für Kreditrisiken: ERV Artikel 66 Positionen innerhalb von Positionsklassen nach Artikel 63 Absatz 2 sind für den SABIZ nach Anhang 2 zu gewichten. Unterscheidung für Banken und Effektenhändlern zwischen a) Positionen mit Ursprungslaufzeit der Forderung 3 Monate b) Positionen mit Ursprungslaufzeit der Forderung > 3 Monate Die Gewichtung von Kreditäquivalenten, die innerhalb desselben NettingSets Positionen mit Ursprungslaufzeit 3 Monate und > 3 Monate beinhalten, ist im SACCR nicht klar geregelt. Restlaufzeit eines Netting Sets Die Bestimmung der Restlaufzeit eines NettingSets wird unter dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) definiert: Basel II [1], Absatz 320, dritter Gliederungspunkt lautet: «Im Falle von Derivaten unter einer NettingRahmenvereinbarung sollte die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Transaktionen für die explizite Laufzeitanpassung verwendet werden. Darüber hinaus sollte der Nominalbetrag einer jeden Transaktion für die Gewichtung der Restlaufzeit herangezogen werden.» Auch der heutige SACVA verweist auf die Verwendung des gewichteten Durchschnitts für die Bestimmung der effektiven Laufzeit (siehe Basel III [2], Absatz 104, siebter Gliederungspunkt). Gemäss FINMA dürfen die Regeln zur Bestimmung der effektiven Restlaufzeit von NettingSets gemäss IRB (Basel II [1], Absatz 320) als zulässige Interpretation für die Bestimmung der Gewichtungsfaktoren für Kreditäquivalente verwendet werden, solange der Basler Ausschuss dies nicht in weiteren SACCF FAQ anders spezifiziert. [1] Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, «Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen Überarbeitete Rahmenvereinbarung Umfassende Version», Juni 2006 [2] Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, «Basel III: Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme», Dezember 2010 (rev. Juni 2011) 5
6 InCube SACCR Calculator (Excel) Bestimmung der Kreditäquivalente für Derivate gemäss FINMARS 17/7 «Kreditrisiken Banken» Dateneingabe Berechnung Aggregation Reporting Eingabe der InputDaten NettingSets Margenvereinbarungen Sicherheiten Informationen zur Berechnung der AddOns (auf Trade Level: Nominalwerte, Marktwerte etc. Visuelle Kennzeichnung von Fehleingaben und unzulässigen Kombinationen von Dateneingaben Erleichterte Eingabe über DropDownFelder (wo immer dies sinnvoll ist) Informative Beschreibung der Eingabedaten sowie Verweise auf alle relevanten Randziffern im FINMARS 17/7 Transparente Berechnungen der Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten (Exposure at Default) AddOns für Zinsderivate Währungsderivate Kreditderivate Aktienderivate Rohstoffderivate Berechnung der AddOns gemäss SACCR oder vereinfachtem SACCR Bestimmung der effektiven Restlaufzeiten aller Netting Sets für die Berechnung der Mindesteigenmittel gemäss ERV Bestimmung der Kreditäquivalente für jedes NettingSet durch Aggregation von aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten AddOns Aggregation der Kreditäquivalente aller NettingSets Erzeugung eines Reports der Kreditäquivalente Erzeugung individuell anpassbarer Reports aller Zwischenergebnisse BatchReporting 6
7 InCube SACCR Calculator (Excel) Bestimmung der Kreditäquivalente für Derivate gemäss FINMARS 17/7 «Kreditrisiken Banken» Transparenz Flexibilität Kompatibilität Darstellung aller Zwischenschritte Nachvollziehbarkeit (Audit) aller verwendeten Formeln und Berechnungsschritte Identifikation der grössten Risikotreiber durch Szenarioanalyse Leichte Archivierbarkeit aller Ergebnisse inkl. aller Berechnungen und Zwischenschritte Einfache Anpassung von Parametern durch zentrale Parameterverwaltung Einfache Zuteilung von Derivaten in relevante Gruppen: Option CDOTranche Basistransaktion Volatilitätstransaktion Einfache Anbindung an bestehende Datenlieferungen (Files und Datenbanken) und Tools Anpassung zur automatischen Befüllung mit InputDaten Erzeugung individueller Reports zur Einbindung in die bestehende Systemlandschaft Individuell anpassbare Reports zur Darstellung beliebiger Zwischenergebnisse Berechnung der Kreditäquivalente gemäss SACCR oder VSACCR Auswahl beliebiger Berechnungszeitpunkte (AsIf Zeitpunkte) Anwendung für regulatorisches Reporting und RisikoControlling 7
8 InCube SACCR Calculator (Excel) Dateneingabe und Berechnung der aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten (Replacement Costs; RC) Definition der Netting Sets Eingabe der Sicherheiten und Netto Marktwerte RC Netting Sets Randziffer (Rz) 39, , 109 ID Name Margenausgleich Schwellenwert der Margenvereinbarung (TH) 1 Netting Set A Ja 2 Netting Set B Ja 3 Netting Set C Nein 4 Netting Set D Nein 5 Netting Set E Nein 6 Netting Set F Ja 7 Netting Set G Ja 8 Netting Set H Ja Mindesttransferbetrag (MTA) 9 Netting Set I Nein 10 Netting Set J Ja Net Independent Collateral Nachschussmarge (variation Amount (NICA): margin; VM) Der Nettowert der marktpreisunabhängigen Sicherheiten: Die über die Nachschussmarge (variation margin) hinausgehenden Sicherheiten und/oder der in der Nachschussvereinbarung vereinbarte unabhängige Unterlegungsbetrag (independent amount) Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten Nettowert der gemäss Rz anrechenbaren von der Bank erhaltenen Sicherheiten abzüglich aller durch die Bank gestellten Sicherheiten unter Berücksichtigung von Ab oder Zuschlägen (Haircuts). Mit Ausnahme von Rz 197 und Rz 210 werden die gleichen Haircuts verwendet wie im umfassenden Ansatz für besicherte Transaktionen gemäss Rz Im SACCR braucht kein Haircut für Währungsinkongruenzen angewendet zu werden , 108 NICA Nachschnussmarge (VM) Nettowert der Sicherheiten (C) Aktueller positiver oder negativer Netto Marktwert (V) aller Derivatkontrakte im Netting Set Netto Marktwert (V) Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten (RC) Liste der NettingSets Informationen zu Margenvereinbarung der Netting Sets Berechnung der Nettowerte der Sicherheiten für alle NettingSets Netto Markt Werte Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten 8
9 Rohstoffe Aktien Kredite Währungen Zinsen InCube SACCR Calculator (Excel) AddOns für den potentiellen zukünftigen Wertanstieg Bestimmung der AddOns für den potentiellen zukünftigen Wertanstieg 9
10 Beschreibung InCube SACCR Calculator (Excel) Bestimmung der Kreditäquivalente Kreditäquivalente Aggregation von aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten und AddOns Datum Modell SACCR VSACCR Alle Transaktionen werden als Transaktionen ohne Margenausgleich behandelt, wodurch entsprechende transaktionsspezifische Dateninputs wie TH, MTA oder NICA (vgl. Rz 39) nicht erforderlich sind. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Transaktionen eines Netting Sets, unter dem VSA CCR. Allgemeine Informationen Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten Potentieller zukünftiger Wertanstieg (PFE) Kreditäquivalent Randziffer (Rz) ID Name Margenausgleich Nettowert der Netto Marktwert Aufsichtsrechtliche Addon für Addon für Addon für Addon für Exposure at Default Addon für Zinsderivate Aggregierter Addon Multiplikator Sicherheiten (C) (V) Wiederbeschaffungskosten (RC) Kreditderivate Währungsderivate Aktienderivate Rohstoffderivate (EAD) 1 Netting Set A Nein 2 Netting Set B Nein 3 Netting Set C Nein 4 Netting Set D Nein 5 Netting Set E Nein 6 Netting Set F Nein 7 Netting Set G Nein 8 Netting Set H Nein 9 Netting Set I Nein 10 Netting Set J Nein NettingSets Addons für den potentiellen zukünftigen Wertanstieg Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten Kreditäquivalente 10
11 Ihre Kontakte Erich Felder, CFA Partner Dr. Stefan Berger, CFA Manager
12 Anhang Wichtigste Zielsetzungen des SACCR Vergleich CEM vs. SACCR: Wesentliche Änderungen und Auswirkungen Vergleich CEM vs. SACCR: Berechnung der Kreditäquivalente 12
13 Wichtigste Zielsetzungen des SACCR Wichtigste Zielsetzungen des Basler Ausschusses bei der Ausarbeitung des SACCR: Anwendbarkeit auf ein breites Spektrum unterschiedlicher Derivatgeschäfte (mit und ohne Margenausgleich; zentral und bilateral abgewickelt) Angemessene Komplexität Behebung bekannter Unzulänglichkeiten der bestehenden Ansätze CEM und SM, beispielsweise: Keine Unterscheidung von Geschäften mit und ohne Margenausgleich Mangelnde Risikosensitivität Unangemessene Kalibrierung Zu starke Vereinfachung von Netting Vermeidung unnötiger Komplexität durch Nutzung bereits vorhandener, prudentieller Ansätze Reduktion des Ermessensspielraums für nationale Aufsichtsbehörden und Banken Verbesserung der Risikosensitivität 13
14 Vergleich CEM vs. SACCR Wesentliche Änderungen und Auswirkungen CEM als Grundlage des SACCR Der neue Standardansatz baut auf der Marktwertmethode (Current Exposure Method; CEM) auf und behält deren grundlegende Struktur aus zwei Hauptkomponenten: Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten («Replacement Costs») Aufschlag für die potentiellen zukünftigen Wiederbeschaffungskosten («Potential Future Exposure») Wesentliche Neuerungen Anwendung eines Faktors α = 1.4 bei der Bestimmung der Kreditäquivalente (Exposure at Default; EAD) zur Abbildung potentieller Modellschwächen Unterscheidung zwischen Transaktionen mit und ohne Margenausgleich («Variation Margin») Kalibrierung anhand vergangener Stressperioden Anrechenbarkeit von Sicherheiten nur noch auf die aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten (= aktuelles Exposure) Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung von Deckungsgeschäften durch Bildung von HedgingSets Überdeckung und negativen Exposures (OutoftheMoney Trades) Teilweise Berücksichtigung von aufsichtsrechtlichen Korrelationsfaktoren bei der Aggregation Differenziertere Kategorisierung und Behandlung der Derivate bei der Bestimmung des Aufschlags für die potentiellen zukünftigen Wiederbeschaffungskosten 14
15 Vergleich CEM vs. SACCR Bestimmung der Kreditäquivalente (1/4) Marktwertmethode EAD = (RC + A) C A SACCR EAD = α RC + PFE Dabei bezeichnen RC («Replacement Cost») Aktuelle Wiederbeschaffungskosten (zum Marktwert bewertet) C A Volatilitätsangepasster Betrag der Sicherheiten A (Addon) Aufschlag für das potentielle zukünftige Kreditrisiko Dabei bezeichnen α = 1.4 Vom internen Modellansatz übernommener Skalierungsfaktor zur Berücksichtigung von Modellrisiken RC («Replacement Cost») Aktueller positiver Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung der anrechenbaren Sicherheiten (aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten) PFE («Potential Future Exposure») Aufschlag für den potentiellen zukünftigen Wertanstieg 15
16 Vergleich CEM vs. SACCR Bestimmung der Kreditäquivalente (2/4) Marktwertmethode EAD = (RC + A) C A SACCR EAD = α RC + PFE Aktuelle Wiederbeschaffungskosten (RC) Die gesamten Wiederbeschaffungskosten (berechnet mittels Bewertung zum Marktwert) aller Kontrakte mit einem positiven Wert Volatilitätsangepasster Betrag der Sicherheiten (C A ) Der Betrag der vom Kontrahenten erhaltenen Sicherheiten wird durch Anwendung von Sicherheitsabschlägen (Haircuts) reduziert, um künftigen, durch Marktentwicklungen bedingten Veränderungen des Sicherheitswerts Rechnung tragen («Umfassender Ansatz») Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten (RC) Aktueller positiver Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung der anrechenbaren Sicherheiten Unterscheidung zwischen Geschäften mit und ohne Margenausgleich («Variation Margin») Geschäfte ohne Margenausgleich Geschäfte mit Margenausgleich RC = max V C; 0 RC = max V C; TH + MTA NICA; 0 V: Aktueller positiver oder negativer Netto Marktwert aller Derivatkontrakte des NettingSets C: NettoBetrag der Sicherheiten nach Anwendung der Haircuts TH + MTA NICA: Grösste Forderungshöhe, welche gerade noch keinen Margenausgleich («Margin Call») auslöst TH: Schwellwert der Nachschussvereinbarung («Threshold») MTA: Mindesttransferbetrag der Nachschussvereinbarung («Minimum Transfer Amount») NICA: Nettowert der marktpreisunabhängigen Sicherheiten 16
17 Vergleich CEM vs. SACCR Bestimmung der Kreditäquivalente (3/4) Marktwertmethode EAD = (RC + A) C A SACCR EAD = α RC + PFE Aufschlag für das potentielle zukünftige Kreditrisiko (A) Berechnet auf Basis der Nominalbeträge des gesamten Kontraktbestandes Einfache Multiplikation der Nominalbeträge mit aufsichtsrechtlichen Faktoren, aufgeteilt nach Restlaufzeit: Aufschlag für den potentiellen zukünftigen Wertanstieg (PFE) PFE = multiplier AddOn aggregate Multiplikator (multiplier) Reduziert den aggregierten Aufschlag bei Überbesicherung Negativen Marktwerten (z.b. Outofthemoney Trades) Einige zusätzlich benötigte Informationen beinhalten: Anzahl verbleibender Zahlungen im Kontrakt Zeitraum bis zur nächsten Neufestsetzung (z.b. bei Zinskontrakten) Informationen zu rechtlich durchsetzbaren, bilateralen Nettingvereinbarungen 17
18 Vergleich CEM vs. SACCR Bestimmung der Kreditäquivalente (4/4) Marktwertmethode EAD = (RC + A) C A SACCR EAD = α RC + PFE Aufschlag für das potentielle zukünftige Kreditrisiko (A) Berechnet auf Basis der Nominalbeträge des gesamten Kontraktbestandes Einfache Multiplikation der Nominalbeträge mit aufsichtsrechtlichen Faktoren, aufgeteilt nach Restlaufzeit: Einige zusätzlich benötigte Informationen beinhalten: Anzahl verbleibender Zahlungen im Kontrakt Zeitraum bis zur nächsten Neufestsetzung (z.b. bei Zinskontrakten) Informationen zu rechtlich durchsetzbaren, bilateralen Nettingvereinbarungen Aufschlag für den potentiellen zukünftigen Wertanstieg (PFE) PFE = multiplier AddOn aggregate Aggregierter Sicherheitszuschlag (AddOn aggregate ) Die Berechnung der Addons basiert auf einem skalierten effektiven Nominalwert (SEN) pro Derivatkontrakt: SEN i = AN i δ i MF i SF i Angepasster Nominalwert AN (adjusted notional) Aufsichtsrechtliches Delta δ zur Berücksichtigung der Sensitivität gegenüber dem primären Risikofaktor (positiv oder negativ) Maturitätsfaktor MF (maturity factor) Berücksichtigung des Zeithorizonts für die potentiellen zukünftigen Wertanstiege Unterscheidung zwischen Derivaten mit und ohne Margenausgleich Aufsichtsrechtlicher Skalierungsfaktor SF Aggregation der SEN innerhalb eines NettingSets über drei Stufen 1. Vollständige Verrechnung der SEN i durch einfache Addition (sofern zulässig) 2. Partielle Verrechnung anhand vorgegebener Formeln und unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Korrelationsparameter 3. Summe der Addons aus der partiellen Verrechnung ergibt den Addon des Netting Sets (Verrechnung über die Risikofaktorkategorien Zinsderivate, Kreditderivate, Fremdwährungsderivate, Aktienderivate und Rohstoffderivate ist nicht zulässig) 18
19 This publication has been written in general terms and therefore cannot be relied on to cover specific situations; application of the principles set out will depend upon the particular circumstances involved and we recommend that you obtain professional advice before acting or refraining from acting on any of the contents of this publication. InCube Group AG would be pleased to advise readers on how to apply the principles set out in this publication to their specific circumstances. InCube Group AG accepts no duty of care or liability for any loss occasioned to any person acting or refraining from action as a result of any material in this publication. February 17 InCube Group AG. All rights reserved. 19
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