Willensmängel und Anfechtung

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1 Willensmängel und Anfechtung (Beginn Wirksamkeitshindernisse) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 : Beispiele 1. Adam Apfel möchte ein Smartphone bei Ebay versteigern; der Startpreis soll bei 1 liegen. Versehentlich wählt Adam jedoch die Variante sofort kaufen. Bernd Birne klickt am schnellsten und verlangt von Apfel die Übereignung des Geräts. Apfel verweigert dies: Er habe sich geirrt. 2. Benno hebt versehentlich auf einer Weinversteigerung den Arm, um eine Bekannte zu grüßen. Er verweigert die Kaufpreiszahlung mit dem gleichen Argument: Auch er habe sich geirrt. 3. Karl hält seinem Vertragspartner eine Pistole an den Kopf, um die Unterschrift ein wenig zu beschleunigen: Es funktioniert! Willensmängel Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 : Worum geht es? Willensmängel: Bestimmte Irrtümer ( 119 BGB), Falschübermittlung ( 120 BGB) und unzulässige Einflussnahme durch Dritte (,, 123 BGB) Gestaltungsrecht der Anfechtung innerhalb einer bestimmten Frist ( 121, 124 BGB) => als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung Rechtsfolge: anfängliche ( ex tunc ) Unwirksamkeit der eigenen Willenserklärung, 142 BGB Allerdings gegebenenfalls Schadensersatzpflicht des Anfechtenden, 122 BGB (nur bei und Falschübermittlung) Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 Prüfungsschema zur Anfechtung Szenario: Jemand möchte sich wegen eines Willensmangels von einer eigenen Willenserklärung lösen Die erfolgreiche Anfechtung bildet ein Wirksamkeitshindernis für eine Willenserklärung Fallprüfung in vier Schritten: 1. Anfechtungsgrund: 119, 120, 123 BGB 2. : 143 BGB 3. : 121, 124 BGB 4. Rechtsfolge, 142 BGB: Nichtigkeit der eigenen Willenserklärung von Anfang an Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 : sechs Anfechtungsgründe Drei Irrtümer in 119 BGB: Erklärungs- und Inhaltsirrtum, 119 I BGB über verkehrswesentliche Eigenschaft, 119 II BGB Falschübermittlung, 120 BGB arglistige und, 123 BGB Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 Irrtümer I: Inhalts- und Erklärungsirrtum, 119 I BGB Das objektiv Erklärte entspricht nicht dem subjektiv Gewollten. Entweder: Nutzung des irrtümlich falschen Erklärungszeichens (Verschreiben, Kreuz an der falschen Stelle, verrutschter Mausklick) = Erklärungsirrtum Oder: Nutzung des richtigen Erklärungszeichens bei über dessen Inhalt ( Ster, halver Hahn, unverstandene Fachausdrücke) = Inhaltsirrtum Im Ergebnis besteht der Anfechtungsgrund nach 119 I BGB sowohl beim Erklärungs- als auch beim Inhaltsirrtum. Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 Klaus bekommt Sekt Klaus will bei Fritz 20 Flaschen Sekt bestellen. Er setzt in ein Bestellformular des Fritz die Zahl 20 ein und übersieht dabei, dass der Vordruck nur die Bestellung von Kisten vorsieht. Als Fritz 20 Kisten Sekt mit Rechnung sendet, entgegnet Klaus, er werde keinesfalls 20 Kisten abnehmen und bezahlen. Anspruch des Fritz auf Bezahlung von 20 Kisten Sekt? Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

8 Erklärungsirrtum auf Ebay (AG Kassel) Der Beklagte bot auf ebay zum Preis von 1 ein neuwertiges iphone mit Zubehör zum Kauf an. Anstatt der Biet-Variante hatte er jedoch die Sofortkauf-Option ausgewählt. Der Kläger erwarb das Telefon zu einem Preis von 1 und überwies den Kaufpreis umgehend. Der Verkäufer verweigerte die Auslieferung des iphone, da er den Vertrag wegen s wirksam angefochten habe. Dieser Ansicht folgte das AG Kassel. Bei verständiger Würdigung des Sachverhalts sei kein Zweifel daran zu hegen, dass der Verkäufer ein neuwertiges iphone nebst Zubehör, welches üblicherweise einen Wert von ca. 500,- EUR habe, nicht für 1,- EUR verkaufen wollte. Hierfür spreche auch die Tatsache, dass der Angebotstext die Worte Viel Spaß beim Bieten! enthalten habe. Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 8

9 Irrtümer II: über verkehrswesentliche Eigenschaften, 119 II BGB Eigenschaft: Ein der Sache oder Person dauerhaft anhaftendes wertbildendes Merkmal (insbesondere Material, Herkunft, Alter) Der Wert/Preis selbst ist keine Eigenschaft. (Warum eigentlich?) Verkehrswesentlich: objektiv-konkrete Relevanz für Rechtsgeschäft (regelmäßig unproblematisch) (Systematik: 119 II BGB ist eine Ausnahme von der Regel, dass Irrtümer, die nicht unter 119 I fallen - bei denen also objektiv Gesagtes und subjektiv Gewolltes nicht auseinanderfallen, bloße Motivirrtümer sind. Diese sind normalerweise unbeachtlich Nur eben nicht bei verkehrswesentlichen Eigenschaften.) Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 9

10 Frederike schenkt Frederike schenkt dem Germanistikstudenten Siegfried ein altes Büchlein, das bei ihr herumliegt. Siegfried erkennt darin sofort die sehr seltene Erstausgabe von Heinrich Heine, Buch der Lieder, erschienen 1827, Wert Kann Frederike ihre Willenserklärung anfechten, wenn sie geglaubt hat, es sei ein beliebiges altes Buch? Abwandlung: Wie ist die Rechtslage, wenn Frederike zwar weiß, dass es sich um eine Heine-Erstausgabe handelt, aber meint, das Buch sei trotzdem nur 30 wert? Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 10

11 Anfechtungsgrund Falschübermittlung 120: Anfechtbarkeit wegen wegen falscher falscher Übermittlung Übermittlung Eine Willenserklärung, welche welche durch durch die zur Übermittlung die zur Übermittlung verwendete verendete Person oder Einrichtung unchtig übermittelt gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach 119 eine woer gleichen Votzung angefochten werden wie nach irrtümlich abgegebene Willenserklärung. 11serklärung. Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der 1. zur Übermittlung verwendete Person : Bote 2. sonstige Einrichtung? in jedem Fall: Übermittlungsfehler (vorstellbar als Unterfall des Erklärungsirrtums, 119 I BGB) Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 11

12 Anfechtungsgrund arglistige, 123 BGB 1. shandlung Das Kleid steht Ihnen aber ganz hervorragend. ( nur über Tatsachen möglich) 2. durch Unterlassen - Unterlassen im Recht insgesamt: Unterlassen ist nur dann rechtlich relevant, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand. Ergo: Schweigen ist nur dann eine, wenn eine Pflicht zur Aufklärung bestand. 3. Auf Ergo: Aufklärungspflichten? Regel: Informationelle Selbstverantwortung (Markt) (Wer etwas wissen möchte, muss fragen.) Seltene Ausnahme: 242 BGB, Treu und Glauben Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 12

13 Auf dem Flohmarkt Pianist Peter kommt auf dem Flohmarkt am Stand von Gertrude vorbei, die alte Notenhefte und Bücher anbietet. Zu seinem Erstaunen findet er plötzlich ein Heft, das handschriftlich gezeichnete Noten von W. A. Mozart enthält. Der Wert dieses Heftes ist unschätzbar. Auf Peters Frage, zu welchem Preis Gertrude die Noten verkaufen würde, antwortet diese: Pro Heft ein Fünfer. Peter erkennt, dass Gertrude vom wahren Wert ihrer Ware keine Ahnung hat, und kauft auf der Stelle für insgesamt 15 drei Notenhefte: ein Buch mit Wanderliedern, eine Klavierschule für Kinder und ein Mozart-Original. Gertrude sieht Peter am Montag in der Zeitung wieder, wo dieser mit dem Manuskript in der Hand stolz lächelnd abgebildet ist. Unter dem Bild steht: Durch einen Zufallsfund zum reichen Mann geworden. Nachdem Gertrude sich hierüber einige Wochen geärgert hat, überlegt sie sich, ob sie den Vertrag rückgängig machen kann. Kann sie? Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 13

14 : Arglist Arglist subjektiver Tatbestand doppelter Vorsatz Wissen und Wollen von 1. eigener 2. Kausalität dieser für die Willenserklärung des Anderen Auch Behauptungen ins Blaue werden als arglistig angesehen: Diesel Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 14

15 Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 15

16 Arglistige : Widerrechtlichkeit? Im Gesetz steht nichts von Widerrechtlichkeit der (wohl aber von der Widerrechtlichkeit der ): 123 I BGB. Ist also jede rechtswidrig? So noch die Konzeption des BGB ( Ehrenmann ) Heute jedoch: 227 BGB bei unzulässigen Fragen Recht zur Lüge! Die Rechtswidrigkeit (oder Rechtmäßigkeit) der beurteilt sich nach der Zulässigkeit der gestellten Frage. Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 16

17 durch Dritte, 123 II BGB Eine komplizierte Vorschrift! Regelmäßiges Problem: Wer ist Dritter? Lagertheorie : Wer im Lager des Anfechtungsgegners steht, ist kein Dritter: Insbesondere Angestellte, Stellvertreter Nicht im Lager des Anfechtungsgegners hingegen (also Dritte ): unabhängige Gutachter, Makler, freie Versicherungsvermittler Falls ein Dritter getäuscht hat, ist nach der Kenntnis bzw. fahrlässigen Unkenntnis des Vertragspartners zu fragen (Wortlaut 123 II BGB) Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 17

18 Anfechtungsgrund In-Aussicht-Stellen eines Übels, auf das Einfluss zu haben der Drohende zumindest vorgibt (auch ein Bluff ist eine ) Drohen als grundsätzlich rechtmäßige Handlung Widerrechtlichkeit der - denkbar sind drei Fälle: 1. Rechtswidriger Zweck (kaum relevant) 2. Rechtswidriges Mittel: v.a. Gewalt 3. Rechtswidrige Zweck-Mittel-Relation, insbesondere: mit Kündigung, Versetzung, Strafanzeige o. ä. Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 18

19 (Gestaltungsrecht), 143 BGB anfechtbar (noch wirksam) vs. angefochten (unwirksam) Die ist, wie der Name schon sagt, eine (einseitige empfangsbedürftige) Willenserklärung. Das bedeutet, dass auch die ausgelegt wird: 133, 157 BGB (objektiver Empfängerhorizont): falsa demonstratio non nocet Gestaltungsrecht: Die Rechtsfolge (ex-tunc-nichtigkeit) tritt mit der Erklärung (Ausübung des Gestaltungsrechts) ein, es bedarf keiner Zustimmung/Annahme des anderen Teils. (Andere Gestaltungsrechte: Kündigung, Rücktritt, Widerruf etc.) Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 19

20 : LG Berlin, Urt. v Der Beklagte veräußerte über ebay an den Kläger mehrere Telefone, stellte dann aber nach Kaufvertragsschluss fest, dass er bei seinem Angebot einen fehlerhaften Preis genannt hatte. Daraufhin schrieb er an den Kläger: Hallo... sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99 für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren - hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? Das Gericht sah darin keine ausreichende, so dass der Kaufvertrag wirksam blieb: Der Hinweis, die Telefone trotzdem verkaufen zu wollen (... -hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? ) und die Anfrage, wie wollen wir jetzt verfahren? zeige die Bereitschaft dazu, am Verkauf der Telefone festzuhalten, wenn der Käufer auch Interesse habe. Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 20

21 Fristen: 121, 124 BGB Wer sich getäuscht hat, muss unverzüglich anfechten: 121 BGB (Erinnerung: bekannte Vorschrift, Legaldefinition) Wer getäuscht oder bedroht wurde, hat wesentlich länger Zeit hierfür (ein Jahr Minimum): 124 BGB und zwar ab Beendigung der Willensbeeinträchtigung Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 21

22 , 122 BGB 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden (1) Ist Ist eine eine Willenserklärung nach nach 118 nichtig 118 nichtig oder auf oder Grund auf der Grund 119, der , angefochten, 120 angefochten, so hat der Erklärende, so hat der wenn Erklärende, die Erklärung wenn einem die anderen gegenüber Erklärung abzugeben einem anderen war, diesem, gegenüber andernfalls abzugeben jedem Dritten war, diesem, den Schaden zu andernfalls ersetzen, den jedem der andere Dritten oder den der Schaden Dritte dadurch zu ersetzen, erleidet, den dass der andere auf die Gültigkeit oder der Dritte der Erklärung dadurch vertraut, erleidet, jedoch dass nicht er auf über die den Gültigkeit Betrag des der Interesses Erklärung hinaus, vertraut, welches jedoch der andere nicht über oder den der Dritte Betrag an des der Gültigkeit Interesses der Erklärung hinaus, welches hat. der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat. Nur bei Anfechtung nach 119, 120 BGB Wer arglistig getäuscht oder bedroht wurde ( 123), schuldet (natürlich!) keinen Schadensersatz. Positives vs. negatives Interesse (= vs. Erfüllungsschaden) Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 22

23 Schadensersatz und Differenzhypothese Schadensersatz: Vergleich zweier Vermögenslagen des Gläubigers: hypothetisches minus reales Vermögen (= Differenzhypothese) Ergebnis ist der Schaden Klausur: Der Gläubiger ist so zu stellen, als ob.. 1. Negatives Interesse (): hypothetische Vermögenslage, in der sich der Gläubiger befände, wenn es die angefochtene Willenserklärung niemals gegeben hätte. - Häufig Transportkosten, Lagerungskosten, sonstige Investitionen, aber auch Ansprüche von Dritten 2. Positives Interesse (Erfüllungsschaden, später auch: Schadensersatz statt der Leistung) hypothetische Vermögenslage, in der sich der Gläubiger befände, wenn das Geschäft ordnungsgemäß erfüllt worden wäre - zumeist Leistung abzgl. Gegenleistung (Wert minus Preis) Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 23

24 , 122 BGB Nach 122 BGB (Wortlaut) hat der Anfechtungsgegner Anspruch auf Ersatz des s (negatives Interesse), begrenzt durch den Erfüllungsschaden (positives Interesse) In der Fallprüfung sind darum immer beide Schadenstypen zu berechnen. Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 24

25 Ein entgangenes Geschäft Kunsthändler Valentin hat in seinem Geschäft eine antike chinesische Vase ausgestellt. Konrad, der sich für die Vase interessiert gezeigt hat, bietet Valentin per Mail dafür an. Valentin nimmt das Angebot des Konrad ebenfalls per Mail an. Noch bevor Konrad die Vase abholen kommt, erscheint der Dritte Dieter, der dem Valentin für die Vase bietet. Valentin lehnt den Antrag des Dieter mit großem Bedauern ab, da die Vase bereits verkauft sei. Konrad ficht seine Willenserklärung später erfolgreich wegen eines Eigenschaftsirrtums an. Valentin verlangt von Konrad Schadensersatz. Anspruch des Valentin, wenn die Vase einen Wert von hat? Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 25

26 Der getäuschte Bürge Heinz braucht Kredit bei der Bank Greif-AG, da sein Bekleidungsunternehmen in eine wirtschaftliche Flaute geraten ist. Die Greif-AG vergibt den Kredit nur, wenn Heinz einen Bürgen präsentiert. Heinz wendet sich an seinen Freund Bert, der jedoch von einer Bürgschaft nichts wissen will. Erst als Heinz ihm wahrheitswidrig erzählt, dass er einen lukrativen Auftrag der Fa. Sport-Schneck erhalten habe, willigt Bert ein, für den Kredit des Heinz zu bürgen, und unterschreibt ein Bürgschaftsformular, das Heinz von der Greif- AG zu diesem Zweck bekommen hat. Als Heinz endlich pleite ist, erfährt Bert vom Schwindel des Heinz. Kann er seine Bürgschaftserklärung gegenüber der Greif-AG anfechten? Zivilrecht 9 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 26

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