Der Gesetzgeber unterscheidet bei der doppelten Haushaltsführung zwischen verheirateten und ledigen Arbeitnehmern.

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1 oppelte Haushaltsführung oppelte Haushaltsführung 1 Grundlagen Neben den Reisekosten im eigentlichen Sinn kann der rbeitgeber auch die Mehraufwendungen für eine aus beruflichem nlass begründete doppelte Haushaltsführung steuerfrei erstatten (R 9.11 LStR). ine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der rbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Haustand unterhält, beschäftigt ist und auch dort am eschäftigungsort wohnt ( 9 bs. 1 Satz 3 Nr. 5 StG). as heißt, es ist erforderlich, dass der rbeitnehmer am eschäftigungsort einen zweiten Hausstand, beruflich bedingt, begründet. amit müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Unterhalt eines eigenen Hausstands am Wohnort (Lebensmittelpunkt) auswärtige eschäftigung und zweite, beruflich begründete Wohnung am eschäftigungsort ie drei Voraussetzungen müssen nebeneinander gegeben sein, damit eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. es Weiteren darf es sich bei der uswärtstätigkeit nicht um eine beruflich veranlasste uswärtstätigkeit handeln. Hinzu kommen muss, dass der rbeitnehmer wegen der weiten ntfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem eschäftigungsort nicht täglich nach Hause zurückkehren kann oder durch die inrichtung des zweiten Haushalts am eschäftigungsort erhebliche Fahrtkosten und Zeit eingespart werden. er berufliche nlass ist auch in folgenden Fällen gegeben: Wegen der weiten ntfernung zwischen der rbeitsstätte und der Familienwohnung wird eine Unterkunft am eschäftigungsort erst später gemietet, auch wenn dies Jahre nach ntritt der uswärtstätigkeit geschieht. Trotz geringer ntfernung zwischen Familienwohnung und eschäftigungsort hat der rbeitnehmer in der Nähe des eschäftigungsorts eine Wohnung, weil er aus gesundheitlichen Gründen tägliche Heimfahrten vermeiden muss. ls Zweitwohnung am eschäftigungsort kommt jede Unterkunft in etracht. er rbeitnehmer kann auch in einem Hotel, einer Pension, einem möbliertem Zimmer etc. übernachten. Mit Änderung von 9 bs. 1 Satz 3 Nr. 5 StG durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom ist die bisherige Zweijahresfrist weggefallen, damit können die ufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung zeitlich unbegrenzt steuerlich geltend gemacht werden. er Gesetzgeber unterscheidet bei der doppelten Haushaltsführung zwischen verheirateten und ledigen rbeitnehmern. FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 3

2 oppelte Haushaltsführung 2 bgrenzung: oppelte Haushaltsführung bei verheirateten ledigen rbeitnehmern Ist ein verheirateter rbeitnehmer außerhalb des Ortes beschäftigt, an dem seine Familie wohnt, und übernachtet er am eschäftigungsort, so liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. ei einem verheirateten rbeitnehmer befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. abei ist es nicht erforderlich, dass am Ort des eigenen Hausstands auch tatsächliches hauswirtschaftliches Leben herrscht (z.. wenn der rbeitnehmer seinen nicht berufstätigen hegatten an den auswärtigen eschäftigungsort mitnimmt) (R 9.11 bs. 3 Satz 3 LStR). ei einem unverheirateten rbeitnehmer ist die nerkennung der doppelten Haushaltsführung nicht mehr davon abhängig, dass im eigenen Hausstand des rbeitnehmers von ihm finanziell abhängige ngehörige leben. ei einem ledigen rbeitnehmer ist ein eigener Hausstand i. S. v. 9 bs. 1 Satz 3 Nr. 5 StG anzuerkennen, wenn er eine eingerichtete, seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung hat, die auch von einem Lebenspartner allein gemietet sein kann, wenn dauerhaft ein gemeinsamer Haushalt geführt wird. ei ledigen rbeitnehmern 3 Unterhalt eines eigenen Hausstands, FH-Urteil vom ine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der rbeitnehmer außerhalb des Ortes an seiner regelmäßigen rbeitsstätte beschäftigt ist, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält (= Lebensmittelpunkt) und auch am auswärtigen eschäftigungsort übernachtet. ie notwendigen Mehraufwendungen einer solchen, aus beruflichem nlass begründeten doppelten Haushaltsführung können vom rbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom rbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Nach uffassung des FH ist zwischen dem Unterhalten eines eigenen Haushalts am Lebensmittelpunkt und der Frage, wer die Kosten für diesen Haushalt trägt zu unterscheiden. inen eigenen Hausstand an seinem Lebensmittelpunkt kann daher nach uffassung des Gerichts auch derjenige unterhalten, der die Mittel dazu von einem ritten erhält. Wird der Haushalt in einer in sich abgeschlossenen Wohnung geführt, die auch nach Größe, inrichtung und usstattung ein eigenständiges Wohnen und Wirtschaften erlaubt, ist regelmäßig vom Unterhalten eines eigenen Hausstands auszugehen. esonders wenn, wie auch im Streitfall, unentgeltlich eine Wohnung im Haus der ltern bewohnt wird, stellt sich in der Praxis die Frage, ob ein eigener Hausstand unterhalten wird, in dem der rbeitnehmer die Haushaltsführung (mit-)bestimmt oder ob er nur in einen fremden Haushalt (z.. den der ltern) eingegliedert ist. Neben den Kriterien Größe, inrichtung und usstattung der Wohnung sind bei einem alleinstehenden rbeitnehmer auch die persönlichen Lebensumstände, lter und Personenstand zu berücksichtigen. So wird regelmäßig ein junger rbeitnehmer, der nach dem Schulabschluss gerade eine usbildung begonnen hat, noch eher in den Haushalt seiner ltern eingegliedert sein, wenn er im Haus seiner ltern FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 4

3 oppelte Haushaltsführung wohnt, selbst wenn er dort auch eigene Räume zur Verfügung hat. Hatte der rbeitnehmer hingegen schon etwa im Rahmen einer gefestigten eziehung oder he anderenorts einen eigenen Hausstand geführt, ist es regelmäßig nicht fernliegend, dass er einen solchen auch dann weiter unterhalten und fortführen wird, wenn er wieder eine Wohnung im Haus seiner ltern bezieht, (FH-Urteil vom VI R 87/10). 4 ine doppelte Haushaltsführung bei Wegverlegung der Wohnung LStÄR 2011 Nach den aktuellen Rechtsprechungen wurde dieser Sachverhalt nun auch in den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 veröffentlicht (R 9.11 bs. 2 Satz 5, 6 LStÄR 2011) und ist bereits aktuell durch diverse Urteile anzuwenden: ine doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein rbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom eschäftigungsort wegverlegt und darauf in einer Wohnung am eschäftigungsort einen Zweithaushalt neu begründet, um von dort der bisherigen eschäftigung weiter nachgehen zu können.! chtung ies gilt jedoch nicht, wenn bereits zum Zeitpunkt der Wegverlegung des Lebensmittelpunktes ein Rückumzug geplant ist! oppelte Haushaltsführung trotz privater Wegverlegung des Wohnsitzes Zu R 9.11 LStÄR: bsatz 2 Satz 5 und 6 neu wird wie folgt gefasst: 5 ine aus beruflichem nlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein rbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom eschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am eschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner eschäftigung weiter nachgehen zu können. 6In den Fällen, in denen bereits zum Zeitpunkt der Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom eschäftigungsort ein Rückumzug an den eschäftigungsort geplant ist oder feststeht, handelt es sich hingegen nicht um eine doppelte Haushaltsführung i. S. v. 9 bs. 1 Satz 3 Nr. 5 StG. 5 rstattungsmöglichkeiten bei der doppelten Haushaltsführung er rbeitgeber kann dem rbeitnehmer bei beruflicher Veranlassung des doppelten Haushalts die folgenden ufwendungen steuerfrei erstatten: ie Mehraufwendungen für Verpflegung (begrenzt auf die ersten drei Monate nach egründung der doppelten Haushaltsführung) abei ist zu beachten, dass eine vorangegangene, beruflich veranlasste uswärtstätigkeit an diesem eschäftigungsort, für die bereits für drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei erstattet worden sind, anzurechnen ist (R 9.11 bs. 7 LStR). FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 5

4 oppelte Haushaltsführung ie Kosten der Unterkunft am eschäftigungsort Sofern nicht die rstattung von tatsächlichen inzelkosten erfolgt, ist auch eine pauschale rstattung mit der Übernachtungspauschale von 20,00 uro pro Übernachtung für die ersten drei Monate denkbar. b dem vierten Monat dürfen nur noch 5,00 uro je Übernachtung steuerfrei ersetzt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die ufwendungen für die Zweitwohnung angemessen sein müssen. abei geht die Finanzverwaltung von einer Wohnungsgröße von 60 qm pro Person mit einem durchschnittlichen Wohnstandard aus. usnahmen werden regelmäßig nicht zugelassen (R 9.11 bs. 8 LStR). ie notwendigen Umzugskosten für die egründung der doppelten Haushaltsführung iese dürfen nicht pauschal erstattet werden, sondern müssen mit den tatsächlich entstandenen ufwendungen einzeln nachgewiesen werden (R bs. 9 LStR). ie ufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich in Höhe der ntfernungspauschale (R 9.11 bs. 6 Nr. 2 LStR) oder alternativ ie ufwendungen für die wöchentlichen Familientelefonate (R 9.11 bs. 5 Nr. 1 LStR) ie ufwendungen für die erste und letzte Fahrt zum bzw. vom eschäftigungsort zur egründung bzw. eendigung der doppelten Haushaltsführung in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (alternativ mit dem Pauschalsatz von 0,30 uro je gefahrenem Kilometer) (R 9.11 bs. 6 Nr. 1 LStR). ei einer doppelten Haushaltsführung im usland können die gleichen rstattungen vorgenommen werden, jedoch ist bei pauschal erstatteten Übernachtungskosten ohne inzelnachweis für die ersten drei Monate die jeweilige uslandsübernachtungspauschale anzusetzen. b dem vierten Monat dürfen dann hiervon nur noch 40 % steuerfrei erstattet werden. oppelte Haushaltsführung im usland Sofern der rbeitnehmer diese ufwendungen nicht steuerfrei vom rbeitgeber ersetzt bekommt, können diese als Werbungskosten im Rahmen der inkomme steuererklärung geltend gemacht werden (R 9.11 bs. 10 LStR). 6 ufzeichnungen für die doppelte Haushaltsführung bei rbeitnehmern er rbeitgeber hat sich vom rbeitnehmer mit den Steuerklassen I, II und VI schriftlich bestätigen zu lassen, dass dieser einen eigenen Hausstand neben der zweiten Wohnung am eschäftigungsort unterhält. ei rbeitnehmern mit der Steuerklasse III, IV und V wird dies im Regelfall unterstellt. Zu okumentationszwecken für eine spätere Lohnsteuerprüfung sollte eine Kopie des Mietvertrags der Zweitwohnung zu den Lohnunterlagen genommen werden. Sofern inzelkosten erstattet werden, sind hierzu entsprechende elege aufzubewahren. FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 6

5 oppelte Haushaltsführung 7 Keine Reisekosten bei umgekehrten Familienheimfahrten Nach dem eschluss des FH gilt Folgendes: Tritt der den doppelten Haushalt führende hegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die ufwendungen für die stattdessen durchgeführte esuchsfahrt des anderen hegatten zum eschäftigungsort keine Werbungskosten. amit kommt auch ein streuerfreier rbeitgeberersatz nicht in etracht. ntscheidend war, dass den esuchsreisen private Motive zugrunde lagen und daher die Reisen nicht beruflich veranlasst gewesen sind (FH, eschluss v , VI R 15/10). 8 rgänzungen zur doppelten Haushaltsführung LStÄR 2011 R 9.11, bsatz 8 Satz 1 wird wie folgt gefasst: 1 ls notwendige ufwendungen für die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung sind deren tatsächliche Kosten anzuerkennen, soweit sie notwendig und angemessen sind. R 9.11, bsatz 9 wird wie folgt gefasst: 1 er Nachweis der Umzugskosten i. S. d. 10 UKG ist notwendig bei einem Umzug anlässlich der egründung, eendigung oder des Wechsels einer doppelten Haushaltsführung, weil dafür die Pauschalierung nicht gilt. 2asselbe gilt für die sonstigen Umzugsauslagen i. S. d. 10 UV bei eendigung einer doppelten Haushaltsführung durch den Rückumzug eines rbeitnehmers in das usland. 1 Umzugskosten anlässlich der egründung, eendigung oder des Wechsels einer doppelten Haushaltsführung sind vorbehaltlich des Satzes 4 Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. 2 er Nachweis der Umzugskosten i. S. d. 10 UKG ist notwendig, weil dafür die Pauschalierung nicht gilt. 3 asselbe gilt für die sonstigen Umzugsauslagen i. S. d. 10 UV bei eendigung einer doppelten Haushaltsführung durch den Rückumzug eines rbeitnehmers in das usland. 4 Verlegt der rbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt i. S. d. bsatzes aus privaten Gründen (>bs. 2 Satz 5) vom eschäftigungsort weg und begründet in seiner bisherigen Wohnung am eschäftigungsort einen Zweithaushalt, um von dort seiner eschäftigung weiter nachgehen zu können, sind diese Umzugskosten keine Werbungskosten, sondern Kosten der privaten Lebensführung; entsprechendes gilt für Umzugskosten, die nach Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom eschäftigungsort durch die endgültige ufgabe der Zweitwohnung am eschäftigungsort entstehen; es sei denn, dass dieser Umzug wie z.. im Falle eines rbeitsplatzwechsels ausschließlich beruflich veranlasst ist. 5 Für Umzugskosten, die nach Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom eschäftigungsort für den Umzug in eine andere, ausschließlich aus beruflichen Gründen genutzte Zweitwohnung am eschäftigungsort entstehen, gilt Satz 1 bis 3 entsprechend. Keine pauschalen Umzugskosten möglich FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 7

6 oppelte Haushaltsführung R 9.11, bsatz 10 Nummer 3 und 4 wird wie folgt gefasst: 3. 1 ie notwendigen ufwendungen für die Zweitwohnung an einem eschäftigungsort im Inland dürfen ohne inzelnachweis für einen Zeitraum von drei Monaten mit einem Pauschbetrag bis zu von 20,00 uro und für die Folgezeit mit einem Pauschbetrag bis zu von 5,00 uro je Übernachtung steuerfrei erstattet werden, wenn dem rbeitnehmer die Zweitwohnung nicht unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung gestellt worden ist. 4. ei der rstattung der Mehraufwendungen durch den rbeitgeber dürfen unter eachtung von Nummer 1 und 3 die einzelnen ufwendungsarten zusammengefasst werden; in diesem Falle ist die rstattung steuerfrei, soweit sie die Summe der nach bsatz 5 Nr. 1 bis 4 zulässigen inzelerstattungen nicht übersteigt. 9 ntfernung zwischen Zweitwohnung und rbeitsstätte, FG üsseldorf vom ei einer doppelten Haushaltsführung unterhält der rbeitnehmer neben seiner Wohnung, in der er einen eigenen Hausstand führt bzw. seine Familie lebt, aufgrund beruflicher Veranlassung eine zweite Wohnung am eschäftigungsort. ufwendungen, die dem rbeitnehmer aufgrund einer derartigen doppelten Haushaltsführung entstehen, kann dieser als Werbungskosten bei seinen inkünften aus nichtselbstständiger rbeit geltend machen. lternativ kann der rbeitgeber den entstandenen Mehraufwand unter eachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen steuerfrei ersetzen. as Finanzgericht üsseldorf (FG) hat mit Urteil vom entschieden, dass auch eine Wohnung, die 141 km vom eschäftigungsort entfernt liegt, die Voraussetzungen einer Zweitwohnung am eschäftigungsort erfüllen kann, und die ufwendungen für die Zweitwohnung folglich als Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich abzugsfähig sind. Im entschiedenen Urteilsfall hatte eine rbeitnehmerin eine Zweitwohnung unmittelbar am Ort des Firmensitzes bezogen. ufgrund Verlegung des Firmensitzes durch den rbeitgeber hat sich die istanz zwischen Zweitwohnung und eschäftigungsort auf 141 km verlängert und die tägliche Fahrzeit (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) der rbeitnehmerin beträgt seitdem eine Stunde. ie rbeitnehmerin machte weiterhin Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend. as Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug. as FG entschied zugunsten der rbeitnehmerin, dass es sich weiterhin um eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung handelt. a der rbeitnehmerin das tägliche ufsuchen des eschäftigungsorts bei einer Fahrzeit von einer Stunde weiterhin möglich ist, und der rbeitsweg weiterhin kürzer als die ntfernung zwischen rstwohnung und eschäftigungsort ist, erfüllt die Zweitwohnung weiterhin die Voraussetzungen einer Wohnung am eschäftigungsort. egünstigend kam hinzu, dass sich die Zweitwohnung zunächst unmittelbar am eschäftigungsort befunden hat und sich die ntfernung ausschließlich durch die Sitzverlegung des rbeitgebers verlängert hat. ie Revision zum FH wurde zugelassen. FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 8

7 oppelte Haushaltsführung Übungsbeispiele ine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der rbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Haustand unterhält, beschäftigt ist und auch dort am eschäftigungsort wohnt ( 9 bs. 1 Satz 3 Nr. 5 StG). as heißt, es ist erforderlich, dass der rbeitnehmer am eschäftigungsort einen zweiten Hausstand, beruflich bedingt, begründet. amit müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Unterhalt eines eigenen Hausstands am Wohnort (Lebensmittelpunkt) auswärtige eschäftigung und zweite, beruflich begründete Wohnung am eschäftigungsort chtung: lle drei Voraussetzungen müssen nebeneinander gegeben sein. eispiel 1 Ihr rbeitnehmer, der mit seiner Familie in üsseldorf wohnt, arbeitet in Frankfurt und wohnt unter der Woche am eschäftigungsort in einer angemieteten Zweitwohnung. Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor und wenn ja, was kann von Ihnen erstattet werden? Ihre Lösung: eispiel 2 er rbeitnehmer mit Wohnsitz und regelmäßiger rbeitsstätte in Nürnberg wird am für acht Monate an eine Niederlassung des rbeitgebers in München abgeordnet. Liegt hier eine doppelte Haushaltsführung vor? Ihre Lösung: FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 9

8 oppelte Haushaltsführung eispiel 3 Ihr rbeitnehmer mit Wohnsitz und regelmäßiger rbeitsstätte in Nürnberg wird am von seinem rbeitgeber nach München versetzt, wo er sich eine Zweitwohnung nimmt. Liegt hier eine doppelte Haushaltsführung vor? Ihre Lösung: eispiel 4 lebt und arbeitet in üsseldorf, lebt und arbeitet in Frankfurt. Sie heiraten am und machen die Wohnung in Frankfurt zu ihrer Familienwohnung. arbeitet weiterhin in üsseldorf und übernachtet während der Woche in seiner bisherigen Wohnung. Liegt hier eine doppelte Haushaltsführung vor? Ihre Lösung: eispiel 5 und haben ihre Familienwohnung in Hamburg. ist angestellt in Kiel und hat dort eine Zweitwohnung am eschäftigungsort. m trennen sich und. zieht innerhalb von Hamburg in eine neue Wohnung. Hat weiterhin eine doppelte Haushaltsführung? Ihre Lösung: FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 10

9 F Lösung der Übungsbeispiele oppelte Haushaltsführung Vertiefung und Spezialfälle F Lösung 1: Lösungen der eispiele ie Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung sind erfüllt, und Sie können dem rbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerfrei folgende Kosten im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten erstatten: Mehraufwendungen für Verpflegung (begrenzt auf die ersten drei Monate nach egründung der doppelten Haushaltsführung) die Kosten der Unterkunft am eschäftigungsort die notwendigen Umzugskosten für die egründung der doppelten Haushaltsführung die ufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich in Höhe der ntfernungspauschale (R 9.11 bs. 6 Nr. 2 LStR) oder alternativ die ufwendungen für die wöchentlichen Familientelefonate (R 9.11 bs. 5 Nr. 1 LStR) die ufwendungen für die erste und letzte Fahrt zum bzw. vom eschäftigungsort zur egründung bzw. eendigung der doppelten Haushaltsführung in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (alternativ mit dem Pauschalsatz von 0,30 uro je gefahrenem Kilometer), (R 9.11 bs. 6 Nr. 1 LStR) F Lösung 2: s liegt für die gesamten acht Monate keine doppelte Haushaltsführung vor, da es sich um eine vorübergehende, beruflich veranlasste uswärtstätigkeit handelt.! chtung ine doppelte Haushaltsführung liegt seit 2008 nicht vor, solange die auswärtige eschäftigung noch als vorübergehende uswärtstätigkeit anzuerkennen ist. Sie wird vielmehr nur in folgenden Fällen begründet: anlässlich einer Versetzung anlässlich eines rbeitgeberwechsels anlässlich der erstmaligen egründung eines rbeitsverhältnisses Lösung 3: s liegt ab dem (also von eginn an) eine aus beruflichem nlass begründete doppelte Haushaltsführung vor, da die uswärtstätigkeit aufgrund der Versetzung nicht nur vorübergehend ist. Lösung 4: b dem liegt bei eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor. FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 11

10 F Lösung der Übungsbeispiele oppelte Haushaltsführung Vertiefung und Spezialfälle Lösung 5: Trotz der Verlegung seines Familienhausstands liegt bei weiterhin eine beruflich veranlasste, doppelte Haushaltsführung vor. ine andere Lösung hätte sich allerdings ergeben, wenn anlässlich der Trennung von seinen Lebensmittelpunkt nach Kiel verlegt hätte. Praxistipp ie berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung wird nicht dadurch beendet, dass der rbeitnehmer seinen Familienhausstand innerhalb desselben Ortes verlegt (FH-Urteil v , Stl. II S. 714). ies gilt gleichermaßen für verheiratete, in Trennung befindliche und ledige rbeitnehmer. s besteht also keine Verpflichtung seitens des rbeitnehmers, in solch einem Fall an den eschäftigungsort zu ziehen und die doppelte Haushaltsführung zu beenden. Lösung 6: ei Ihrem rbeitnehmer liegt trotz des privaten nlasses eine doppelte Haushaltsführung vor, und Sie können bei ihm, im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten, sämtliche rstattungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung vornehmen. F ung liegt auch dann vor, wenn ivaten Gründen vom eschäf am eschäftigungsort einen bisherigen eschäftigung weiter Lösung 7: In diesem Fall liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, da der rbeitnehmer bereits beim Wegverlegen des Lebensmittelpunkts seinen Rückumzug geplant hat. In den Fällen, in denen bereits zum Zeitpunkt der Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom eschäftigungsort ein Rückumzug an den eschäftigungsort geplant ist oder feststeht, handelt es sich hingegen nicht um eine doppelte Haushaltsführung i. S. v. 9 bs. 1 Satz 3 Nr. 5 StG. Lösung 8: Sie können die Kosten für die Fahrt der hefrau nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung erstatten, da der FH dies mit eschluss vom leider untersagt hat: FORUM FHSMINR Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung 12

11 Schriftlicher Zertifikats-Lehrgang Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung (FFS) Unser Wissen für Ihren rfolg! Ihr Leistungspaket im Überblick 9+1 Lektionen à Seiten mit zahlreichen Praxisbeispielen und kommentierten Lösungen Ihr Plus: Sonderlektion zur Reisekostenreform 2014 Selbstkontrolltests zur Überprüfung des eigenen Lernerfolgs und zur Prüfungsvorbereitung bschlussprüfung im Preis inbegriffen bschlusszertifikat mit genauer Listung der vermittelten Inhalte ie 10 Lektionen im praktischen Ordner dienen Ihnen jederzeit als perfektes Nachschlagewerk xperten laudia uernhammer, Steuerberaterin Syndikus-Steuerberaterin bei der Handelsberatung GmbH, München und eigene Kanzlei in Markt Indersdorf. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind: Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, uchführung und Jahresabschluss von Handels- und Handwerksbetrieben, ilanzierung von Kapitalgesellschaften, Vermögensübergabeplanung und rbschaftssteuerrecht hristian Ziesel, Lohn- Finanz- V-uchhalter bteilungsleiter Lohnbuchhaltung, Lehleiter & Partner Treuhand G, Neckarsulm. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind: nwendung und Umsetzung des aktuellen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts, Reisekostenabrechnungen, Optimierung blauf Lohn / Gehaltsabrechnungen, Qualitätsbeauftragter ereich Lohn IN ISO 9001 Fragen zum Lehrgang? ann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach! (08233) lea.itze@forum-verlag.com Überzeugen Sie sich von der Qualität des Lehrgangs mit einem uszug aus der Lektion oppelte Haushaltsführung! Hier klicken zum PF-ownload! Übungen, brechnungsbeispiele und kommentierter Lösungsweg in jeder Lektion! Teil I: Grundlagen und brechnungspraxis I Versand der Lektionen 1-3 per Post am 01. Oktober 2013 Lektion 1 Lektion 2 Lektion 3 Regelmäßige rbeitsstätte und erufliche Veranlassung Reisekosten des rbeitnehmers Rechtsentwicklung, uswärtstätigkeit, Regelmäßige rbeitsstätte Mehrere Tätigkeitsstätten Mitarbeiter mit ußendiensttätigkeit und Mitarbeiter mit Homeoffice eruflich veranlasste uswärtstätigkeit, efinition ienstreise Fahrtkosten, ntfernungspauschale, Übernachtungs- und Umzugskosten rten von Fahrtkosten und wie sie berechnet werden enutzung öffentlicher Verkehrsmittel Fuhrparkwagen igenes Fahrzeug des rbeitnehmers und ienstwagen des rbeitgebers Fahrten bei mehreren rbeitsstätten (seit ) Pauschalierung Lohnsteuer bei Zuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und rbeitsstätte Übernachtungskosten, Umzugskosten Reisenebenkosten, Verpflegungsmehraufwand, Steuerliche rfassung geldwerter Vorteile bei der Lohnabrechnung ie erechnung von Reisenebenkosten Verpflegungsmehraufwand: bwesenheit, reimonatsregel, Höhe der Pauschbeträge erechnung der Zeiten beim Verpflegungsmehraufwand Verpflegungsmehraufwand im usland Wie geldwerte Vorteile in Gehalt umgerechnet werden ewertung des geldwerten Vorteils

12 Teil II: Grundlagen und brechnungspraxis II Versand der Lektionen 4-6 per Post am 29. Oktober 2013 Lektion 4 Lektion 5 Lektion 6 ewirtungskosten, Geschäftlicher und etrieblicher nlass Wann eine ewertung vorliegt Geschäftlicher nlass: ufzeichnungs- und Nachweispflichten Unangemessenheit etrieblicher nlass: ewertung von rbeitnehmern zu unterschiedlichen nlässen Geschenke, Sachbezüge, geldwerte Vorteile von bis Z Geschenke: mpfänger und steuerliche ehandlung Sachbezüge geldwerter Vorteil. nnehmlichkeiten, ufmerksamkeiten Steuerpflicht und -freiheit eitragspflicht in der Sozialversicherung, Umsatzsteuerpflicht Unterschiedliche geldwerte Vorteile und steuerliche ehandlung Private Nutzung von Kommunikationsgeräten, Nachweis- und escheinigungspflichten, umsatzsteuerrechtliche ehandlung Private Nutzung von Telefon, Handy, Faxgeräten und omputern Nachweis- und escheinigungspflichten Umsatzsteuerliche ehandlung ein usflug ins Umsatzsteuerrecht usgewählte Sachbezüge und ihre umsatzsteuerliche ehandlung Teil III: Vertiefung und Spezialfälle Versand der Lektionen 7-10 per Post am 19. November 2013 Lektion 7 Lektion 9 Firmenwagenüberlassung an rbeitnehmer ehandlung als rbeitslohn und ruttolistenpreis enutzung einer verkehrsgünstigeren, aber längeren Strecke Fahrtenbuchmethode ehandlung von Zuzahlungen des rbeitnehmers, Umsatzsteuerliche ehandlung Sammelbeförderung von rbeitnehmern oppelte Haushaltsführung bgrenzung: verheiratete und ledige rbeitnehmer rstattungsmöglichkeiten ufzeichnungen für die doppelte Haushaltsführung bei rbeitnehmern ufteilung gemischter Reisekosten, Pauschalbesteuerung betrieblicher Sachzuwendungen, Lohnsteueraußenprüfung und Reisekosten ie Schwerpunkte der Lohnsteuerprüfungen im Jahr 2013 Untergeordnete private Mitveranlassung Mitnahme des hegatten, Incentive-Reisen Sonderlektion 10 uswirkungen der Reisekostenreform 2014 uswirkungen auf: regelmäßige rbeitsstätte, erste Tätigkeitsstätte Verpflegungsmehraufwendungen, Verpflegungspauschalen / Lohnsteuerpauschalierungen und Sachbezugswerte bgrenzung ntfernungspauschale / Fahrtkosten und Reisekosten Neue ufzeichnungspflichten, neue egrenzungen bei Übernachtungskosten Neue etragsgrenze bei rbeitsessen und doppelter Haushaltsführung Schriftliche bschlussprüfung im Multiple-hoice-Verfahren Versand der Prüfung am 10. ezember 2013 (Für die earbeitung haben Sie vier Wochen Zeit) Ihr Zertifikat: Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung (FFS) Unser Wissen für Ihren rfolg!

13 Unser Wissen für Ihren rfolg! Schriftlicher Zertifikats-Lehrgang Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung (FFS) 01. Oktober Januar 2014 Fax-nmeldung einfach an die Faxnummer: (08233) online anmelden oder unter n: FORUM FHSMINR, FORUM VRLG HRKRT GMH, Mandichostraße 18, Merching Fragen zum Lehrgang: (08233) Ihre Vorteile auf einen lick: Sie lernen zeitlich flexibel und bestimmen selbst, wo Sie am besten und effektivsten lernen. ie Lektionen sind durch Übungen, brechnungsbeispiele und kommentierte Lösungen perfekt auf den selbstständigen Wissenserwerb abgestimmt. lle relevanten Gebiete der Reisekostenabrechnung sind lern- und lesefreundlich in überschaubare Lerneinheiten aufgeteilt. nhand vieler eispiele werden ezüge zur täglichen Praxis hergestellt. ie Sonderlektion Reisekostenreform 2014 informiert Sie über alle wichtigen Änderungen zum Jahreswechsel. ie 10 Lektionen im praktischen Ordner dienen Ihnen auch nach dem Lehrgang als perfektes Nachschlagewerk. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat Geprüfte Fachkraft Reisekostenabrechnung (FFS), das Ihre neu erworbenen Kenntnisse detailliert dokumentiert. Ja, wir melden uns mit Person/en zum schriftlichen Zertifikatslehrgang an! Name/Vorname des estellers Funktion/Tätigkeit Teilnehmer -Mail-dresse Teilnehmer 1 10% rmäßigung Teilnehmer -Mail-dresse Teilnehmer 2 Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon -Mail-dresse bitte angeben. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer aten für Werbezwecke zu den ortsüblichen asistarifen widersprechen. atum, Unterschrift, Firmenstempel Lehrgangsinformationen Lehrgangsnummer: /02/268 Termin: 01. Oktober Januar 2014 nmeldeschluss: 17. September 2013 Gebühr pro Teilnehmer: 1.795, zzgl. MwSt. Sichern Sie sich Ihren Rabatt! ei nmeldung bis zum 22. Juli 2013 erhalten Sie 10% Frühbucher-Rabatt! Jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens erhält bei gemeinsamer nmeldung weitere 10% rmäßigung! Zielgruppe: Mitarbeiter in Personal- oder Lohnbüros, in uchhaltung oder Reisekostenabrechnungsstellen, die sich aktuelle Fachkenntnisse in der Reisekostenabrechnung aneignen oder ihre vorhandenen Grundlagen auffrischen möchten, um schnell, sicher und fehlerfrei abzurechnen. ine kaufmännische/buchhalterische usbildung oder praktische erufserfahrung sowie grundlegende V-Kenntnisse im Umgang mit Schreibprogrammen, dem Internet und -Mail-Programmen werden vorausgesetzt. Teilnahmebedingungen: er Rücktritt vom Vertrag ist bis 15 Tage vor Kursbeginn möglich, die Rücktrittsgebühr beträgt 30% der Kursgebühr. Meldet sich ein Teilnehmer später ab oder nimmt er nicht teil, wird der volle etrag fällig. uf finden Sie unsere vollständigen Teilnahmebedingungen, die der Teilnehmer mit seiner Unterschrift anerkennt. Hinweis: ieses ngebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Vielen ank für Ihre nmeldung! Wenn Sie zukünftig keine interessanten ngebote mehr erhalten wollen, können Sie der Nutzung Ihrer aten für Werbezwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. itte richten Sie Ihren Widerspruch an: FORUM VRLG HRKRT GMH, Fax (08233) oder Tel. (08233)

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