NEU: Reisekostenrecht ab 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NEU: Reisekostenrecht ab 2014"

Transkript

1 NEU: Reisekostenrecht ab 2014 Rechtssichere Abrechnung unter Berücksichtigung der Reform 2014 und aktueller Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen

2 Am tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft und bringt gravierende Änderungen mit sich. Alle wesentlichen Bereiche der Reisekostenabrechnung sind betroffen: regelmäßige Arbeitsstätte Verpflegungsmehraufwand Fahrtkosten Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten Übernachtungskosten Doppelte Haushaltsführung Zusätzlich zur Reform gibt es noch viele weitere Änderungen durch aktuelle Urteile. Auch diese müssen Sie kennen und von Anfang an rechtssicher und für Ihr Unternehmen vorteilhaft umsetzen. Wie Ihnen das gelingt, erfahren Sie hier im Überblick. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Experten auf diesem Gebiet gern zur Verfügung.

3 1. regelmäßige Arbeitsstätte heißt nun erste Tätigkeitsstätte Der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte wird durch den der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt. Dieser wird nun definiert als die ortsfeste Einrichtung, welcher der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (vgl. neuer 9 Abs. 4 EStG). Die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig durch die arbeits- und dienstrechtlichen Festlegungen. Eine dauerhafte Zuordnung trifft in der Regel zu, wenn der Arbeitnehmer unbefristet angestellt ist oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Nur wenn eine solche Festlegung nicht getroffen wurde, werden hilfsweise quantitative Kriterien herangezogen: Ob der Arbeitnehmer typischerweise an einer bestimmten Einrichtung arbeitstäglich tätig ist oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dort tätig werden soll. Wenn mehrere Tätigkeitsstätten die Voraussetzung erfüllen, ist die Tätigkeitsstätte maßgebend, die am nächsten zur Wohnung liegt. Es gibt höchstens noch eine erste Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis. Beispiel: L. P. ist Filialleiter und betreut fünf Filialen. Sein Arbeitgeber hat arbeitsrechtlich keine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet. L. P. ist an jeder Filiale einen Tag tätig. Da weder eine Zuordnung erfolgt ist, noch eine Zuordnung nach quantitativen Kriterien möglich ist, hat der Filialleiter L. P. keine erste Tätigkeitsstätte.

4 2. Verpflegungsmehraufwendungen Das bisherige 3-stufige System der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen wird durch ein 2-stufiges System ersetzt. Der bisherige niedrigste Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden bis maximal 14 Stunden entfällt vollständig. Ab jetzt gilt folgendes: bei eintägigen Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden: 12 Euro An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten unabhängig von der Dauer der Abwesenheit: 12 Euro bei Auswärtstätigkeiten, die nicht Anund Abreisetag sind, von mehr als 24 Stunden: 24 Euro Beispiel: Arbeitnehmer L tritt am ersten Tag seine Inlandsreise um 18 Uhr an und kehrt am übernächsten Tag um 18 Uhr zurück. Steuerfrei ersetzt werden können: Am ersten Tag (Anreisetag): 12 Euro Am zweiten Tag: 24 Euro Am letzten Tag (Abreisetag): 12 Euro Der Anspruch auf die Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt, wenn der Arbeitnehmer mehr als 2 Tage pro Woche an dieser Tätigkeitsstätte tätig ist. Erst nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen erfolgt ein Neubeginn dieser Dreimonatsfrist. Der Anlass der Unterbrechung ist nicht relevant, auch wenn der Grund der Unterbrechung beim Arbeitnehmer liegt (z.b Krankheit, Urlaub).

5 3. Fahrtkosten Grundsätzlich wird für Fahrten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zu seiner ersten Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale angesetzt. Alle weiteren Fahrten werden nach den allgemeinen Reisekostengrundsätzen abgerechnet Keine erste Tätigkeitsstätte und dennoch keine steuerfreien Fahrtkosten ab ( 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG) Auch wenn mangels Zuordnung oder zeitlicher Kriterien keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, kann eine Begrenzung des steuerfreien Fahrtkostenersatzes auf die Entfernungspauschale erfolgen. Dies gilt immer dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitstäglich den selben Ort aufsucht, um von dort unterschiedliche eigentliche Einsatzorte aufzusuchen (neu: 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG). Als Beispiel ist hier der tägliche Übernahmeort eines Fahrzeugs (z. B. Betriebssitz oder Busdepot) zu beachten. Allein durch das Aufladen von Material oder Abholen von Unterlagen oder Werkzeug wird noch keine erste Tätigkeitsstätte begründet, da der Arbeitnehmer dort nicht tätig wird; dennoch kann hier ab nur noch die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte abgerechnet werden.

6 3. Fahrtkosten 3.2. Sonderfall: weiträumiges Arbeitsgebiet ab ( 9 Abs. 1 Satz 3 EStG) Arbeitnehmer mit einem weiträumigen Arbeitsgebiet (z. B. Zusteller, Schornsteinfeger, Forstarbeiter, Hafenarbeiter), die ihre Tätigkeit dauerhaft in einem festgelegten Tätigkeitsgebiet außerhalb von ortsfesten Tätigkeitsstätten ausüben, können ab für die Fahrten zu diesem Tätigkeitsgebiet nur noch die Entfernungspauschale geltend machen. Lediglich die Fahrten innerhalb dieses weiträumigen Arbeitsgebiets können nach den Reisekostengrundsätzen (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) abgerechnet werden. Beispiel: Arbeitnehmer L ist Anlagenbauer einer Fabrik. Er betritt das Fabrikgelände jeden Morgen durch den östlichen Eingang. Für die Fahrten von seiner Wohnung bis zu dem östlichen Eingang des Fabrikgeländes kann L die Entfernungspauschale ansetzen.

7 4. Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten Die vom Arbeitgeber während einer auswärtigen Tätigkeit im Inland gestellten Mahlzeiten werden wie bisher mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt. Dieser kann ab auch pauschal mit 25 % versteuert werden. Der Wert jeder gestellten Mahlzeit darf 60 Euro nicht übersteigen. Wichtige Neuerung: Wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zur Mahlzeitengestellung eine Verpflegungspauschale erhält, wird nicht mehr der Sachbezugswert angesetzt. Die Verpflegungspauschale wird dann um einen Pauschalsatz gekürzt. Und zwar um 20 % für ein Frühstück- entspricht 4,80 Euro Beispiel: Arbeitnehmer P ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat zwei Übernachtungen mit Frühstück gebucht und bezahlt. P erhält zusätzlich eine Verpflegungspauschale. Der Arbeitgeber muss keinen geldwerten Vorteil versteuern. P kann folgende Pauschalen geltend machen: Anreisetag: 12 Euro Abreisetag: 12 Euro Zwischentag: 24 Euro Gesamt: 48 Euro. Kürzung für zwei Frühstücke: 9,60 Euro (2 x 4,80 Euro). Auszahlung an Arbeitnehmer 38,40 Euro. und um je 40 % für Mittag- und Abendessen - entspricht 9,60 Euro (im Inland). Die Kürzung erfolgt immer vom vollen Verpflegungssatz für einen vollen Kalendertag. Es spielt keine Rolle, ob der Mitarbeiter an diesem Tag 12 oder 24 Euro erhalten könnte. Allerdings können die Verpflegungspauschalen bis max. 0 Euro gekürzt werden.

8 5. Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit und bei doppelter Haushaltsführung Beruflich veranlasste Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit von maximal 48 Monaten an ein- und derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte sind unbeschränkt steuerfrei ersetzbar bzw. als Werbungskosten abzugsfähig. Der Arbeitgeber kann Kosten von 20 Euro pauschal für jede Übernachtung ohne Beleg oder in der jeweiligen Höhe gemäß Beleg, ersetzen. Höchstbeträge für Übernachtungen mit Rechnung existieren nicht, allerdings müssen die Übernachtungskosten angemessen sein. Dauert die selbe Auswärtstätigkeit jedoch länger an als 48 Monate, werden sie nur noch bis zu einer Höhe der vergleichbaren Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können zukünftig die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden, maximal jedoch 1000 Euro im Monat. Durch diese pauschale Obergrenze soll die oft schwere und nicht nachvollziehbare Prüfung nach Lage, Ausstattung und Größe der durchschnittlichen Wohnung von 60 m² entfallen. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.

9 Erfolgreich ist, wer weiß, was er nicht kann. Wer nur nach Noten spielt, wird kaum einen berühren. Interpretation ist das Zauberwort. Unsere Noten bilden die 118 Gesetze, 87 Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und über Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Sie zu kennen und auch kreativ mit ihnen umzugehen, ist unsere Kunst. Görlitz Bautzen Radeberg Dresden Leipzig Neckarsulm Bad Wimpfen Fichtenberg Haßmersheim Heilbronn Stuttgart Mallorca

10

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Reisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen

Reisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen 1 Erste Tätigkeitsstätte... 3 1.1 Neudefinition Erste Tätigkeitsstätte... 3 2 Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand... 4 2.1 Eintägige Auswärtstätigkeit

Mehr

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers

Mehr

Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014. ( Überblick )

Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014. ( Überblick ) Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014 ( Überblick ) Einführung Grundlage im Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts - Veränderungen ergeben

Mehr

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht HLB Ratgeber I/2014 Wohin die Reise geht Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen und Steuern sparen. Zum 1. Januar 2014 ist ein neues Reisekostenrecht

Mehr

Reisekostenrecht 2014

Reisekostenrecht 2014 Reisekostenrecht 2014 Änderungen treten ab 1. Januar 2014 in Kraft BMF-Schreiben vom 30.09.2013 - IV C 5 - S 2353/13/10004 4. Oktober 2013 Reiskostenrecht 2014 2 BMF-Schreiben v. 30.09.2013 1. Erste Tätigkeitsstätte,

Mehr

Reisekosten ab 01.01.2014

Reisekosten ab 01.01.2014 Dr. Weirich & Istel1 W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G. S T E U E R B E R A T U N G SONDERRUNDSCHREIBEN ++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ Reisekosten ab 01.01.2014

Mehr

Mandanten- Informationsbrief

Mandanten- Informationsbrief Elfriede Schuster Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberaterin Rothenburger Str. 241 90439 Nürnberg Mandanten- Informationsbrief zum Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt 1. Allgemeines 2. Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Reisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG

Reisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014

Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Gerhard Heinz Winfried Ayl Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt: Folie: I. Historie 4 II. Gesetzliche

Mehr

Änderungen bei der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Änderungen bei der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Reisekostenreform zum 01. nuar 2014 Zum 01.01.2014 treten im Reisekostenrecht erhebliche Änderungen in Kraft. Insbesondere der neue Begriff der "ersten " aber auch Änderungen bei den Verpflegungspauschalen

Mehr

Reisekostenreform 2014. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Reisekostenreform 2014. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Merkblatt Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind

Mehr

Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind Änderungen

Mehr

Reisekostenrecht ab 01.01.2014

Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht 2 2 4 Neue Pauschalen beim Verpflegungsmehraufwand ( 9 Abs. 4a EStG) 5 Gestellung von Mahlzeiten ( 8 Abs. 2 S. 8 EStG) 5 Unterkunftskosten

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19.

Mehr

Seite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht...

Seite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... Seite 2 von 175 Inhaltsverzeichnis: Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8 Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... 13 Nachweis / Glaubhaftmachung von Reisekosten...

Mehr

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Reisekosten ab 2014

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Im Bereich der Reisekosten sind zum 1. Januar 2014 verschiedene Änderungen in Kraft getreten. Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über die Änderungen im Reisekostenrecht, dieser

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

Der Bereich der Übernachtungskosten wird zum ersten Mal gesetzlich geregelt.

Der Bereich der Übernachtungskosten wird zum ersten Mal gesetzlich geregelt. Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 1.1.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte

Mehr

Mandanten- Informationsblatt

Mandanten- Informationsblatt Mandanten- Informationsblatt Ausgabe Nr. 02/2014 Inhalt 1. Kredit-Gebühren rückforderbar... 2 2. Widerrufsrecht bei Bankdarlehen möglich... 2 3. Reisekosten... 2 3.1 Erste Tätigkeitsstätte anstatt regelmäßige

Mehr

Reisekostenreform zum 01.01.2014

Reisekostenreform zum 01.01.2014 Januar 2014 Reisekostenreform zum 01.01.2014 Die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht wurden mit einem neuen Gesetz grundlegend umgestaltet. Schwerpunkt der Änderung sind u. a. die

Mehr

Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht. 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1

Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht. 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1 Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1 Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht erste Tätigkeitsstätte im Sinne des steuerlichen Reisekostenrechts Verpflegungsmehraufwand

Mehr

Reisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014

Reisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014 9400029841218 00029841218 029841218 9841218 41218 218 8 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - 19048 Schwerin Referatsleiter Personal der obersten Landesbehörden Bearbeiter: Jana Seraphin Telefon:

Mehr

Reform des Reisekostenrechts

Reform des Reisekostenrechts Reform des Reisekostenrechts Mit Wirkung zum 01.01.2014 wird das Reisekostenrecht abgeändert. Die Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Abzugsfähigkeit

Mehr

ab dem 01.01.2014 tritt ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Dieses erläutern wir Ihnen wie folgt:

ab dem 01.01.2014 tritt ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Dieses erläutern wir Ihnen wie folgt: Andreas Borchardt Diplom-Kaufmann Rüdiger Borchardt * Diplom-Betriebswirt Klaus Suchsland Nicole Hänel in Matthias Borchardt Rechtsanwalt Lübeck, 24.02.2014 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Sehr geehrte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13

Inhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Ab 2014: Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern/ Gesellschafter-Geschäftsführern... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer/Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehr

Entfernungspauschale 2013/2014

Entfernungspauschale 2013/2014 13 Entfernungspauschale 2013/2014 Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 3.1.2013 (IV C 5 S 2351/ 09/10002; 2012/1170915) dazu Stellung genommen, was bei der Ermittlung der Entfernungspauschale

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 01.01.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Vereinfachung des Reisekostenrechts. ITB Business Travel Days, 8. März 2012 Dr. Monika Wünnemann

Vereinfachung des Reisekostenrechts. ITB Business Travel Days, 8. März 2012 Dr. Monika Wünnemann Vereinfachung des Reisekostenrechts, 8. März 2012 Agenda 1 Reform des Reisekostenrechts: Handlungsbedarf? 2 Fahrtkosten 3 Verpflegungsmehraufwendungen 4 Übernachtungskosten 5 Ausblick Seite 1 1. Reisekostenrecht

Mehr

Reisekostenreform 2014

Reisekostenreform 2014 Mandanten-Info Reisekostenreform 2014 E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einführung 2. Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 2.1 Übersicht: Regelmäßige Arbeitsstätte

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Das neue Reisekostenrecht 2014 Agenda 1. Neue gesetzliche Grundlage 2. Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet 3. Verpflegungsmehraufwendungen 4. Mahlzeiten bei auswärtiger

Mehr

2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?

2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen? ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte

Mehr

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform

Mehr

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Bisherige Unterscheidung (bis 31.12.2007) Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit

Mehr

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Mit dem am 20.02.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurden u.a.

Mehr

BDI The Voice of German Industry

BDI The Voice of German Industry BDI The Voice of German Industry Interessenvertretung der Industrie Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 1 Agenda Erste Tätigkeitsstätte (

Mehr

Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?

Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen? Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen

Mehr

Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014

Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014 Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014 A. Vorbemerkungen Zum 1. Januar 2014 tritt das neue Reisekostenrecht in Kraft. Klar ist:

Mehr

Passau, Tittling, Deggendorf, Dresden, Mühldorf am Inn, München. Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014

Passau, Tittling, Deggendorf, Dresden, Mühldorf am Inn, München. Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014 1 Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014 2 Reisekostenreform Überblick Erste Tätigkeitsstätte (ab 2014) bis 2013: Regelmäßige Arbeitsstätte Bedeutung: Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte sind

Mehr

Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014

Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014 Michael Benna Seite 1 Reisekostenrecht ab 2014 Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014 Mit den Neuregelungen bei den Reisekosten soll eine vereinfachte Ermittlung der abziehbaren

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts Deutscher Bundestag Drucksache 17/10774 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und

Mehr

Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung Reisekosten: Das sind die wichtigsten Neuregelungen 2014. 1. Erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung Reisekosten: Das sind die wichtigsten Neuregelungen 2014. 1. Erste Tätigkeitsstätte in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Sandra Petrowitz 04/14 Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung Reisekosten: Das sind die wichtigsten Neuregelungen 2014 Zum 1. Januar 2014

Mehr

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 wurden die bisherigen

Mehr

Fahrpersonal Stand: Januar 2015

Fahrpersonal Stand: Januar 2015 Merkblatt: Spesenzahlungen an das Fahrpersonal Stand: Januar 2015 Am 01. Februar 2013 hat der Bundesrat in seiner 906. Sitzung die Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinsichtlich des steuerlichen

Mehr

Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit

Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Juni 2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Erste Tätigkeitsstätte 1.1 Zuordnungskriterien 1.2 Tätigkeitsstätte bei Kunden 1.3 Bildungseinrichtungen

Mehr

Reisekosten Wie eingangs erwähnt, werden die Regelungen zum Reisekostenbegriff neu geordnet.

Reisekosten Wie eingangs erwähnt, werden die Regelungen zum Reisekostenbegriff neu geordnet. Steuerrundschreiben I / 2008 Lohnsteuerrichtlinien 2008 Die Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008) wurden analog zur Gliederung der Einkommensteuerrichtlinien erstmals an die Paragraphenfolge des Einkommensteuergesetzes

Mehr

Neues Reisekostenrecht 2008

Neues Reisekostenrecht 2008 Neues Reisekostenrecht 2008 Inhalt Neuregelung Reisekosten 1. Der neue Reisekostenbegriff 2. Was kann steuerfrei erstattet werden? 2 Reisearten? Bis 2007 einschließlich drei Reisearten: 1. Dienstreisen

Mehr

N e u es Reisekostenrecht

N e u es Reisekostenrecht N e u es Reisekostenrecht Ab 2008 ändert sich die Abrechnung Ihrer inländischen und ausländischen Geschäftsreisen. Als Arbeitgeber brauchen Sie Gewissheit darüber, ob Reisekosten, die Sie Ihrem Arbeitnehmer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

v g f vahlefeld grabowski friemann Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit

v g f vahlefeld grabowski friemann Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe Juni 2013: 1. Erste Tätigkeitsstätte 1.1 Zuordnungskriterien 1.2 Tätigkeitsstätte bei Kunden

Mehr

Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013

Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013 Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013 Ab 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie die Umsetzung der neuen Regelungen

Mehr

Bundesverwaltungsamt Travel Management

Bundesverwaltungsamt Travel Management Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder

Mehr

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und

Mehr

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten

Mehr

Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht

Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht Beilage zum Mandanten-Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2014/2015 Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 1. Gesetzliche Definition erste Tätigkeitsstätte 2.

Mehr

Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte

Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

20.09.2013. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

20.09.2013. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Ab 01.01.2014 werden wesentliche Punkte des steuerlichen Reisekostenrechts neu geregelt. Arbeitgeber sollten sich bereits jetzt mit den geänderten Vorschriften

Mehr

3. Sitzung. am 29. August 2002. der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

3. Sitzung. am 29. August 2002. der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts 3. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts am 29. August 2002 23 Die Beträge wurden mit Stand August 2003 aktualisiert. Anlage 4 Themenschwerpunkt:

Mehr

Steuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014

Steuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014 Beilage zum Mandanten-Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2013/2014 Steuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014 1. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen ab 1.1.2014 2. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

Mehr

Entwurf BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

Entwurf BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 IV C 5 - S 2353/13/10004 Oberste Finanzbehörden der Länder Entwurf eines Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014 - Stand 26.07.2013 - Entwurf BMF-Schreiben

Mehr

Reisekosten 2014. Steuer- und Gestaltungstipps für Arbeitnehmer

Reisekosten 2014. Steuer- und Gestaltungstipps für Arbeitnehmer Reisekosten 2014 Steuer- und Gestaltungstipps für Arbeitnehmer Das steuerliche Reisekostenrecht für Arbeitnehmer hat sich seit 1. Januar 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 grundlegend geändert. Arbeitgeber

Mehr

Reisekosten für ambulante Pflegedienste und Pflegekräfte

Reisekosten für ambulante Pflegedienste und Pflegekräfte Reisekosten für ambulante Pflegedienste und Pflegekräfte Auswirkungen der Reisekostenreform und der neuen BFH-Rechtsprechung Ivana Matković 1 2 Die Reisekostenreform sowie die neue BFH-Rechtsprechung bringen

Mehr

Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014

Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014 Mit dem endgültig vom Gesetzgeber verabschiedeten "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts"

Mehr

Information zur Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

Information zur Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Information zur Reisekostenreform 2014 Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten - 2 - Inhaltsübersicht I. Die erste Tätigkeitsstätte 3 1. Dauerhafte Zuordnung durch den Arbeitgeber 3 2. Quantitative

Mehr

# 3 21.07.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 3 21.07.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 01.01.2015 muss die Verpflegungspauschale auch dann gekürzt werden, wenn dem Mitarbeiter während einer Dienstreise im Flugzeug, im Zug oder

Mehr

Erfolg ist Organisation im Detail.

Erfolg ist Organisation im Detail. Erfolg ist Organisation im Detail. Herbsttagung 2013 Informationsveranstaltung am 12. November 2013 im Mercure Hotel Bielefeld City WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER

Mehr

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Betrieblich und privat genutzter PKW betriebliche Fahrten private Fahrten Kosten = betrieblich veranlasst Betriebsausgaben

Mehr

Zweifelsfragen zum neuen lohnsteuerlichen Reisekostenrecht

Zweifelsfragen zum neuen lohnsteuerlichen Reisekostenrecht Zweifelsfragen zum neuen lohnsteuerlichen Reisekostenrecht a) Rechtsgrundlagen Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013

Mehr

Aktuelles zur Ausstellung von Rechnungen - Gutschriften

Aktuelles zur Ausstellung von Rechnungen - Gutschriften Inhalt 1. Aktuelles zur Ausstellung von Rechnungen 2. Reisekostenreform (auszugsweise) 1. Bestimmung der 1.Tätigkeitsstätte 2. Steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten 3. Verpflegungsmehraufwendungen

Mehr

Newsletter zum neuen Reisekostenrecht

Newsletter zum neuen Reisekostenrecht Newsletter zum neuen Reisekostenrecht 2013/2014 Das neue Reisekostenrecht Ab dem 1. Januar 2014 tritt das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung

Mehr

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 30. September 2013 GZ IV C 5 - S 2353/13/10004 DOK 2013/0862915

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 30. September 2013 GZ IV C 5 - S 2353/13/10004 DOK 2013/0862915 BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 30. September 2013 GZ IV C 5 - S 2353/13/10004 DOK 2013/0862915 Inhalt Vorbemerkung II Anwendung der Regelungen bei den Einkünften

Mehr

REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN

REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN INHALTSANGABE 1 DIE ERSTE TÄTIGKEITSSTÄTTE... 1 2 FAHRTKOSTEN... 7 3 VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN... 9 4 MAHLZEITENGESTELLUNG...

Mehr

Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, zum 01.01.2014 hat der Gesetzgeber grundlegende Änderungen

Mehr

Steuerfreier Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber

Steuerfreier Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber Seite 1 Steuerfreier Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber Dieses gibt einen Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann. Diese Möglichkeit beinhaltet jedoch keinerlei

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 02/2014: Das neue Reisekostenrecht 2014 Der Bereich der Fahrt- und Reisekosten ist umfangreich geändert worden. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Bausteine des neuen Reisekostenrechts zusammengefasst.

Mehr

Merkblatt Reisekosten Inland

Merkblatt Reisekosten Inland Merkblatt Reisekosten Inland Neues steuerliches Reisekostenrecht 1. Begriff der Reisekosten Reisekosten im Sinne der neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 sind Kosten, die so gut wie ausschließlich durch die

Mehr

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014. Inhalt. Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014. Inhalt. Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

# 3 25.10.2013. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 3 25.10.2013. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Wir haben bereits im Infoletter #2/2013 über den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der neuen Regelungen des steuerlichen Reisekostenrechts

Mehr

KREMER HAMBÖKER BODDENBERG

KREMER HAMBÖKER BODDENBERG KREMER HAMBÖKER BODDENBERG WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER Mandanten RUNDSCHREIBEN Reisekostenrecht 2014 Steuertermine 2014 Breite Straße 161-167 50667 Köln Tel.: 0221 / 925 77 80 Fax: 0221 / 925 77 820

Mehr

97616 Bad Neustadt Meininger Straße 18 Fon 09771/6266-0 Fax 09771/6266-55 Mail info@ossig-online.de

97616 Bad Neustadt Meininger Straße 18 Fon 09771/6266-0 Fax 09771/6266-55 Mail info@ossig-online.de STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER www.ossig-online.de 97616 Bad Neustadt Meininger Straße 18 Fon 09771/6266-0 Fax 09771/6266-55 Mail info@ossig-online.de 97421 Schweinfurt Georg-Schäfer-Straße 7 Fon 09721/7290-0

Mehr

Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt

Mehr

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Bei Geschäftsreisen entstehen Kosten für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Schön wäre es, wenn man diese Reisekosten vollständig als Betriebsausgabe

Mehr

Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen

Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen Die Erstattung von Reisekosten seit 1. Januar 2010 Bei der Durchführung von dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeiten

Mehr

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014. Inhalt. Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014. Inhalt. Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT MR Peter Rennings Vertreter des Unterabteilungsleiters

Mehr

FAQ des Webinars Reisekostenrecht 2015

FAQ des Webinars Reisekostenrecht 2015 TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

MANDANTENINFORMATION. zu Tätigkeitsstätten und Reisekosten ab 01.01.2014. I. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern. Erste Tätigkeitsstätte

MANDANTENINFORMATION. zu Tätigkeitsstätten und Reisekosten ab 01.01.2014. I. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern. Erste Tätigkeitsstätte Brückner. Beier. Socher. Ritter. Steuerberater. 82402 Seeshaupt 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Stephan Brückner

Mehr

Vorbereiten und Durchführen der Umstellung auf das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014

Vorbereiten und Durchführen der Umstellung auf das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Vorbereiten und Durchführen der Umstellung auf das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Umzugskosten. Finanzamt Trier. Winfried Ayl. Finanzamt Trier, 19.01.2012

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Umzugskosten. Finanzamt Trier. Winfried Ayl. Finanzamt Trier, 19.01.2012 Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Umzugskosten Winfried Ayl Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Arbeitgeberleistung bei Umzugskosten 29. Dezember 2011 Folie 1 Umzugskosten Inhalt: I.

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.

Mehr

Seit dem 1.1.2010 gilt für Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Seit dem 1.1.2010 gilt für Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Hotelübernachtung mit Frühstück ab 2010 Seit dem 1.1.2010 gilt für Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Leider trifft dies auf die übrigen Leistungen

Mehr