Insolvenz des Unternehmens A. S. e. K. und der drohende Arbeitsplatzabbau als landespolitisch gescheiterte Herausforderung?

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Insolvenz des Unternehmens A. S. e. K. und der drohende Arbeitsplatzabbau als landespolitisch gescheiterte Herausforderung? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob ihr bekannt ist, in welchen Fällen die Kreditanstalt für Wiederaufbau von Insolvenz bedrohten Unternehmen oder gar für Massekredite Überbrückungskredite zur Verfügung gestellt hat und was die Gründe für die Gewährung bzw. für die Ablehnung eines Überbrückungskredits waren; 2. zu welchem Zeitpunkt der Finanz- und Wirtschaftsminister dem Unternehmen S., dem Einzelkaufmann A. S. bzw. dem vorläufigen Insolvenzverwalter zum ersten Mal eine Bürgschaft für eine Auffanggesellschaft in Aussicht gestellt hat (mit Angabe, was der vertragliche Inhalt des Angebots war); 3. wann der Finanz- und Wirtschaftsminister erstmals Verhandlungen in der o. g. Bürgschaftsfrage mit den anderen Bundesländern geführt hat, wie er auf die Ablehnung der Regierungen in Niedersachsen und Sachsen reagierte und wie er diesen Sachverhalt den Bundesländern kommunizierte, die eine (nur) bedingte Rückbürgschaftszusage abgegeben haben; 4. welche Alternativen der Finanz- und Wirtschaftsminister zu den Verhandlungen zur Finanzierung der Auffanggesellschaft unter Beteiligung aller Bundesländer parallel erarbeitet hat; 5. zu welchem Zeitpunkt der Finanz- und Wirtschaftsminister die Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern erstmals davon unterrichtet hat, dass die Landesregierung eine sog. Dreierlösung für die S.-Bürgschaft anstrebt und mit welchen Argumenten ihnen diese Lösung nahegebracht wurde; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 6. welches die Gründe für die sehr späte Einbindung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses waren, Finanzierungsmodelle fraktionsübergreifend zu entwickeln; 7. welche Überlegungen sie anstellte, die nicht von der Insolvenz betroffenen ausländischen Unternehmen der S.-Gruppe in das Finanzierungspaket miteinzubinden; 8. welches ihre Gründe waren, trotz der recht kritischen Prognose des Pricewaterhouse Coopers (PWC)-Gutachtens an der vorgefertigten Lösung des Finanzund Wirtschaftsministeriums alternativlos festzuhalten; 9. was ihrer Auffassung nach dafür spricht, dass das Vertriebsmodell S. einen merkantilen Wert besitzt, wenn die Vorräte bzw. Waren verpfändet bzw. mit Eigentumsvorbehalten belastet sind, die Mietverträge mit Dritten geschlossen sind und das Unternehmen S. ansonsten über keine eigene Wertschöpfung verfügt; 10. welche Information ihr über die gutachterliche Stellungnahme von PWC vorliegen und dabei insbesondere den Grund für die Beauftragung, die Person des Auftraggebers und des Kostenträgers sowie die Höhe der Kosten des Gutachtens darzulegen Dr. Löffler, Gönner, Jägel, Paal, Raab, Wald, Hollenbach CDU Begründung Die Auffanglösung für S. ist gescheitert. Das mag ordnungspolitisch richtig sein, dennoch haben sich Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Landes Baden-Württemberg mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Unternehmens S. eine Perspektive zu bieten. Hierbei wären eine frühzeitige Einbindung aller Fraktionen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss und die Entwicklung möglicher Finanzierungskonzepte mit allen Bundesländern zielführend gewesen, denn dann hätten mehrere Alternativen allen Beteiligten zeitnah zur Verfügung gestanden. Es entsteht der Eindruck, dass trotz fehlender Einstimmigkeit unter allen Bundesländern hinsichtlich des vom Finanz- und Wirtschaftsminister gewünschten Finanzierungsvorschlags und gegen die Expertise von PWC unnötige Zeit vertan wurde, die neuen Lösungsmodellen im Wege stand. 2

3 Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 16. Mai 2012 Nr Schlecker nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu 1.: ob ihr bekannt ist, in welchen Fällen die Kreditanstalt für Wiederaufbau von Insolvenz bedrohten Unternehmen oder gar für Massekredite Überbrückungskredite zur Verfügung gestellt hat und was die Gründe für die Gewährung bzw. für die Ablehnung eines Überbrückungskredits waren; Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) darf im Rahmen ihrer regulären Förderprogramme grundsätzlich keine Unternehmen in Schwierigkeiten fördern. Im Zusammenhang mit dem Fall ist bekannt geworden, dass bei Opel während der Wirtschaftskrise 2009 trotzdem ein Überbrückungskredit gewährt worden sein soll. Ob es weitere Ausnahmen, d. h. Massekredite in der Vergangenheit gegeben hat, ist dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) nicht bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) und die KfW, bei denen nachgefragt wurde, geben hierzu aufgrund des Firmengeheimnisses keine Auskunft. Zu 2.: zu welchem Zeitpunkt der Finanz- und Wirtschaftsminister dem Unternehmen S., dem Einzelkaufmann A. S. bzw. dem vorläufigen Insolvenzverwalter zum ersten Mal eine Bürgschaft für eine Auffanggesellschaft in Aussicht gestellt hat (mit Angabe, was der vertragliche Inhalt des Angebots war); Nach Bekanntwerden der Insolvenz am 23. Januar 2012 wurde der Finanz- und Wirtschaftsminister von verschiedenen Seiten darauf angesprochen, wie Baden- Württemberg als Sitzland helfen könne. Herr Minister Dr. Schmid hat sich gegenüber der Wirtschaftswoche am 28. Januar 2012 dazu geäußert: Sollte das Insolvenzverfahren auf eine Investorenlösung hinauslaufen und ein Investor ein tragfähiges Konzept vorlegen, ist eine Bürgschaft des Landes Baden-Württemberg denkbar. Am 30. Januar 2012 äußerte sich Herr Abg. Hauk gegenüber der Süddeutschen Zeitung im gleichen Sinne. In der Folge gab es engen Kontakt mit anderen Bundesländern, der Arbeitnehmervertretung und der Arbeitsverwaltung. Allerdings kam es trotz vorheriger Bemühungen erst am 7. März 2012 zu einem direkten telefonischen Kontakt mit dem Insolvenzverwalter, mit dem dann bereits am 8. März 2012 ein persönliches Gespräch im MFW stattfand. Dabei erklärte er, dass es sehr schwierig und zeitaufwendig war, sich einen Überblick über die Situation des Unternehmens zu verschaffen und mit Hilfe der Unternehmensberatung McKinsey und anderen Fachleuten ein Restrukturierungskonzept zu entwickeln. Dieses mache den Abbau von mehr als Arbeitsplätzen notwendig, biete aber die Chance, die restlichen Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Hierfür sei jedoch die Gründung von bundesweit flächendeckenden Transfergesellschaften notwendig, um für die zu entlassenden Mitarbeiter Zukunftsperspektiven zu bieten und gleichzeitig viele tausend Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, die die Suche nach potenziellen Investoren wegen der dadurch drohenden Rechtsunsicherheit schwierig bis unmöglich machen würde. Für die Transfergesellschaften sei ein Kredit von 70 Mio. erforderlich, die der vorhandene Finanzrahmen nicht hergebe und die er auch auf dem Finanzmarkt nicht bekomme, vor allem deshalb, weil die Firma S. bisher keine Hausbank gehabt habe. Der Insolvenzverwalter äußerte bei diesem Gespräch erstmals die Absicht, bei der KfW einen Kredit in dieser Höhe zu beantragen. Er bat darum, dass der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister diesen Antrag unterstütze. Der Minister und die zwischenzeitlich eingerichtete Task Force haben in der Folge zahlreiche Gespräche u. a. mit dem BMWI, mit der Bundesarbeitsministerin von der Leyen und dem Bundesfinanzminister Schäuble mit dem Ziel geführt, dass *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3

4 dieser Kredit von der KfW gewährt wird. Trotzdem wurde über die Presse bereits am 9. März 2012 bekannt, dass der Antrag vom BMWI abgelehnt werden soll. Am 12. März 2012 wurde dies in einem Schreiben gegenüber dem MFW bestätigt und u. a. damit begründet, dass die Zuständigkeit für eine solche Bürgschaft bei den betroffenen Bundesländern liege und nach üblicher Praxis das Sitzland des Unternehmens, in diesem Fall Baden-Württemberg, zu übernehmen habe. Weitere Bemühungen des Ministers bezüglich der Zuständigkeit des Bundes blieben ohne Erfolg es wurde lediglich die Bereitschaft signalisiert, dass die KfW den Kredit ausreichen würde, wenn die Bundesländer das volle Obligo übernehmen würden. Zu 3.: wann der Finanz- und Wirtschaftsminister erstmals Verhandlungen in der o. g. Bürgschaftsfrage mit den anderen Bundesländern geführt hat, wie er auf die Ablehnung der Regierungen in Niedersachsen und Sachsen reagierte und wie er diesen Sachverhalt den Bundesländern kommunizierte, die eine (nur) bedingte Rückbürgschaftszusage abgegeben haben; Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Insolvenz wurden bilaterale Gespräche mit einigen Bundesländern geführt, wobei Einigkeit darüber bestand, dass aufgrund der Dimension des Falles und der Betroffenheit aller Bundesländer die Zuständigkeit des Bundes für evtl. Finanzhilfen gegeben ist. Sofort nach dessen endgültiger Ablehnung hat das MFW am 14. März 2012 alle Amtschefs der Landeswirtschaftsministerien zu einer Sitzung am 19. März 2012 in die Landesvertretung Baden-Württemberg nach Berlin eingeladen. Die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Unterlagen machten insbesondere hinsichtlich des mit der Bürgschaft verbundenen Risikos und der Werthaltigkeit der Sicherheiten die Einschaltung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich, wobei man sich auf PricewaterhouseCoopers (PWC) einigte. Mit PWC wurde am 20. März 2012 ein entsprechender Auftrag vorbesprochen, ein Vertrag wurde am 21. März 2012 unterzeichnet. Unter dem Vorbehalt, dass diese Prüfung zu einem vertretbaren Ergebnis kommt, haben alle Bundesländer ihre anteilige Mitwirkung und zwar nach einem Schlüssel der zu erhaltenden Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Man war sich jedoch einig, dass ausnahmslos alle Länder mitwirken müssten und das in der Wirtschaftskrise vereinbarte Agreement, dass nur Länder mit mehr 10 % Beschäftigtenanteil beteiligt werden sollen, hier wegen der einmalig breiten Streuung über das ganze Bundesgebiet nicht Anwendung finden kann. Bereits am 22. März 2012 fand unter Leitung des Finanz- und Wirtschaftsministers ein weiteres Gespräch mit hochrangigen Vertretern aller Bundesländer, dem BMWI, der KfW, der Arbeitsverwaltung, PWC und dem Insolvenzverwalter statt. Bei Risikoabwägung der Bürgschaft mit den Auswirkungen der Schlecker-Insolvenz ohne Transfergesellschaften zeigten bis auf Sachsen und Niedersachsen alle anderen Länder vorbehaltlich der Zustimmung ihrer jeweiligen Entscheidungsträger eine positive Tendenz. Baden-Württemberg machte jedoch deutlich, dass es nur dann gegenüber der KfW in Vorlage treten würde, wenn entsprechende verbindliche Erklärungen hinsichtlich der Rückbürgschaften vorliegen würden. Entsprechende Formulare wurden mit dem Protokoll am 25. März 2012 versandt und als Deadline der 28. März 2012 festgelegt, da der Insolvenzverwalter sonst die rund Kündigungen verschicken müsste. An Sachsen und Niedersachsen wurde nicht nur von Baden-Württemberg appelliert, die Konsequenzen zu berücksichtigen und die ablehnende Haltung nochmals zu überdenken. Eine ablehnende Haltung von Bayern war zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten. 4

5 Zu 4.: welche Alternativen der Finanz- und Wirtschaftsminister zu den Verhandlungen zur Finanzierung der Auffanggesellschaft unter Beteiligung aller Bundesländer parallel erarbeitet hat; Verschiedene alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie z. B. Hausbankkredit mit Teilverbürgung Verbürgung durch die drei hauptbetroffenen Bundesländer Teilverbürgung durch Bund oder KfW Kreditierung durch Fonds wurden in Erwägung gezogen, konnten sich aus unterschiedlichen Gründen aber nicht realisieren lassen. Mit zahlreichen Marktbanken wurde vom Insolvenzverwalter aber auch dem MFW gesprochen, die wegen dem engen Zeitfenster und mangelnder Transparenz ein Engagement strikt ablehnten. Bayern und Nordrhein-Westfalen waren zu keinem Zeitpunkt zu einer Dreierlösung bereit. Die Haltung des Bundes und der KfW wurde oben dargestellt. Und eine Fondslösung hätte bis zu 80 % Zinsen gekostet und wäre damit nicht finanzierbar gewesen. Zu 5.: zu welchem Zeitpunkt der Finanz- und Wirtschaftsminister die Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern erstmals davon unterrichtet hat, dass die Landesregierung eine sog. Dreierlösung für die S.-Bürgschaft anstrebt und mit welchen Argumenten ihnen diese Lösung nahegebracht wurde; Dieses Thema wurde erstmals in der Sitzung am 19. März 2012 in Berlin angesprochen, und von Bayern und Nordrhein-Westfalen kategorisch abgelehnt. Auch Baden-Württemberg hätte zu diesem Zeitpunkt diese Lösung nicht durchgebracht. Nach der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 28. März 2012 hat der Finanz- und Wirtschaftsminister dieses Thema in seinen zahlreichen Telefonkonferenzen nochmals angesprochen, jedoch ohne Erfolg. Wie aussichtslos dieser Lösungsansatz war, zeigt die Haltung Bayerns. Bayern beteiligte sich letztlich deswegen nicht mit, weil Sachsen und Niedersachsen sich einer Beteiligung verweigerten, obwohl sich der Anteil Bayerns gegenüber der ursprünglichen bereits zugesagten Quote nicht verändert hätte, weil Baden-Württemberg einseitig deren Anteil übernommen hätte. Zu 6.: welches die Gründe für die sehr späte Einbindung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses waren, Finanzierungsmodelle fraktionsübergreifend zu entwickeln; Nachdem das BMWI den Massekredit am 12. März 2012 endgültig abgelehnt hatte, hat das MFW die Koordination übernommen und die Bundesländer zu einer ersten Sitzung am 19. März 2012 und einer weiteren Sitzung am 22. März 2012 eingeladen. Das länderübergreifende Finanzierungsmodell und damit ein greifbarer Entscheidungsvorschlag für Baden-Württemberg kristallisierte sich ab dem 19. März 2012 heraus. Unmittelbar danach hat das MFW um eine Sondersitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses nachgefragt; diese wurde auf den 28. März 2012 festgelegt. Frau Vorsitzende Gönner hat sich zur Berichterstattung bereit erklärt. Mit ihr wurde umgehend Kontakt aufgenommen, Informationen ausgetauscht und alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ernsthafte Finanzierungsalternativen standen, wie unter Ziffer 4. dargestellt, nicht zur Debatte. Erst in den letzten Stunden der Finanzund Wirtschaftsausschusssitzung ergab sich die Bereitschaft Baden-Württembergs, die Anteile von Sachsen und Niedersachsen zu übernehmen und damit, quasi in 5

6 letzter Sekunde, die Transfergesellschaften zu ermöglichen. Eine weitergehende Risikoübernahme, z. B. auch noch durch die Übernahme des bayerischen Anteils, wäre nicht mehr vertretbar gewesen. Von dem Zeitpunkt eines konkreten Antrags beim Land Baden-Württemberg am 12. März 2012 bis zur Entscheidung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 28. März 2012 vergingen 16 Tage. Die Informationen, auch an die Fraktionen und den Finanz- und Wirtschaftsausschuss ergingen jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Zu 7.: welche Überlegungen sie anstellte, die nicht von der Insolvenz betroffenen ausländischen Unternehmen der S.-Gruppe in das Finanzierungspaket miteinzubinden; Diese waren insofern eingebunden, als z. B. die sehr werthaltige spanische Tochtergesellschaft und auch die französische Tochter als Sicherheit für die 70 Mio. Bürgschaft zur Verfügung gestanden hätten. Zu 8.: welches ihre Gründe waren, trotz der recht kritischen Prognose des Pricewaterhouse Coopers (PWC)-Gutachtens an der vorgefertigten Lösung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums alternativlos festzuhalten; PWC hat im Ergebnis die Bürgschaft unter dem Gesichtspunkt der Ausfallwahrscheinlichkeit für vertretbar gehalten, wobei es für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft üblich ist, hier einen kritischen Maßstab anzulegen. PWC hat unter drei Gesichtspunkten geprüft: Kann S. in Insolvenz nach dem vorgelegten Konzept den Kredit aus laufenden Mitteln nach der vorgesehenen Laufzeit innerhalb von sechs Monaten zurückbezahlen? Hier sah sich PWC in der Kürze der Zeit zu keiner belastbaren Beurteilung und Prognose in der Lage. Sicherheitshalber wurde die Werthaltigkeit daher mit Null angesetzt. Kann der Kredit nach einem im nächsten halben Jahr geplanten Verkauf der S.-Gruppe aus dem Verkaufserlös zurückbezahlt werden? PWC sah hier zwar durchaus Chancen für einen zeitnahen Verkauf und einen signifikanten Verkaufserlös. Aufgrund gegebener Unsicherheiten hierbei hat man aber auch hier keine Werthaltigkeit unterstellt. Sind die exklusiv für die Bürgschaft als Sicherheit zur Verfügung stehenden spanische und französische Tochtergesellschaften im Verwertungsfalle werthaltig? Dies wurde von PWC im Gutachten und später auch bei mündlichen Befragungen mit hoher Wahrscheinlichkeit bejaht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass PWC schon allein unter Berücksichtigung der Sicherheiten zu dem Ergebnis kam, dass sich die Ausfallwahrscheinlichkeit der Bürgschaft in einem vertretbaren Rahmen bewegt. Dies wurde bei der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom PWC-Vertreter auch mündlich bestätigt. Von einem alternativlosen Konzept des MFW kann nicht die Rede sein, denn es wurden in kürzester Zeit mit allen Bundesländern verschiedene Finanzierungsmodelle durchgespielt das letztlich zur Entscheidung vorgelegte Finanzierungsmodell hatte sich in dem dynamischen Prozess als Entscheidungsgrundlage für alle Bundesländer heraus kristallisiert. 6

7 Zu 9.: was ihrer Auffassung nach dafür spricht, dass das Vertriebsmodell S. einen merkantilen Wert besitzt, wenn die Vorräte bzw. Waren verpfändet bzw. mit Eigentumsvorbehalten belastet sind, die Mietverträge mit Dritten geschlossen sind und das Unternehmen S. ansonsten über keine eigene Wertschöpfung verfügt; Wie in Ziffer 8. dargestellt, hat die betriebswirtschaftliche Werthaltigkeit des Unternehmens bei der Bürgschaftsentscheidung unter Risiko Gesichtspunkten keine entscheidende Rolle gespielt. Das Konzept war natürlich eine wichtige Voraussetzung für eine positive Fortführungsprognose und Grundvoraussetzung für einen erfolgversprechenden Investorenprozess. Zu 10.: welche Information ihr über die gutachterliche Stellungnahme von PWC vorliegen und dabei insbesondere den Grund für die Beauftragung, die Person des Auftraggebers und des Kostenträgers sowie die Höhe der Kosten des Gutachtens darzulegen. In der ersten Sitzung aller Bundesländer am 19. März 2012 in Berlin hat sich gezeigt, dass die umfangreichen Unterlagen des Insolvenzverwalters hinsichtlich Plausibilisierung des Fortführungskonzepts, vor allem aber bezüglich der Werthaltigkeit der Sicherheiten für die gewünschte Bürgschaft für eine Entscheidungsgrundlage in den jeweiligen Ländergremien nicht ausreicht. Es wurde eine neutrale und fachlich qualifizierte Expertise für notwendig erachtet. Da diese in kürzester Zeit vorliegen musste, bestand sehr schnell Einigkeit darüber, dass dies nur von PWC geleistet werden kann, da diese seit vielen Jahren für das BMWI und zahlreiche Bundesländer als Mandatar tätig ist und dadurch über ein entsprechendes Netzwerk und die nötige Erfahrung und Akzeptanz verfügt. Am 20. März 2012 hat das MFW entsprechende Gespräche mit PWC geführt am 21. März 2012 wurde ein entsprechender Vertrag zwischen PWC und dem MFW geschlossen. PWC wurde unmittelbar tätig, da die Expertise bereits zum 22. März 2012 vorliegen musste. Im Vertrag ging man von 15 bis 25 Beratertagen zu je aus. Im weiteren Verfahren war ein höherer Einsatz von PWC unabdingbar, u. a. auch durch persönliche Präsenz bei Sitzungen in Berlin und im Finanz- und Wirtschaftsausschuss Stuttgart. Letztlich wurden 33 Beratertage erforderlich und ,43 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Dieser Betrag war sachlich und rechnerisch richtig, die Leistung von PWC qualifiziert und für den Entscheidungsprozess dringend notwenig. Die Übernahme der Kosten war angesichts der besonderen Rolle Baden-Württembergs als Sitzland des Unternehmens gerechtfertigt. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft 7

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