Rudolf Koch. Leipzig
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1 IHK Leipzig, LVZ und IVD Mitte-Ost Immobilienwerbung und Wettbewerbsrecht EnEV 2014 und Widerrufsrecht Rudolf Koch Vizepräsident IVD Leipzig
2 Agenda Die klassischen Fehler in der Immobilienwerbung Fehlerhafte Preisangaben Das Impressum der Homepage Urheberrechtsverletzungen Die neuen Fehler in der Immobilienwerbung 2014 Pflichtangaben gemäß 16a EnEV 2014 Widerrufsbelehrung nach neuem Verbraucherrecht Was kann passieren und richtige Reaktion Informationen und Hilfen Rudolf Koch -IVD - Leipzig
3 Die klassischen Fehler in der Immobilienwerbung Miete und BK? Rudolf Koch -IVD - Leipzig
4 Die klassischen Fehler in der Immobilienwerbung PAngV Preisangabenverordnung 1 Grundvorschriften(Endpreis, VB, Hervorhebung Endpreis) Endpreis: Ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer, einschließlichaller Preisbestandteile, aber ohne Berücksichtigung von Rabatten 9 Ausnahmen(Angebote an Gewerbetreibende) Rudolf Koch -IVD - Leipzig
5 Die klassischen Fehler in der Immobilienwerbung Bei einem e.k. muss es im Handelsregister HRA sein und die Gewerbeerlaubnis erteilt nicht das Amtsgericht, es müsste auch Aufsichtsbehörde xxx heißen Rudolf Koch -IVD - Leipzig
6 Die klassischen Fehler in der Immobilienwerbung TMG 5 Telemediengesetz Diensteanbieterhaben für geschäftsmäßige Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsformund den Vertretungsberechtigten 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahmeund unmittelbare Kommunikationermöglichen, einschließlichder Adresse der elektronischen Post 3. Angabenzur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeitangeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (Aufsichts-/Erlaubnisbehörde nach 34c GewO: Stadt Köln, Ordnungsamt, PF 222, Köln) 4. Angabenzum Handelsregisterund die Registernummer (AG Köln, HRB 12345) 5. Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden) 6. Hinweis auf Abwicklung/Liquidation bei AG, KGaA und GmbH Rudolf Koch -IVD - Leipzig
7 Die klassischen Fehler in der Immobilienwerbung Nutzung fremder Fotos ohne Beachtung von Urheberrechten Rudolf Koch -IVD - Leipzig
8 Die klassischen Fehler in der Immobilienwerbung Urheberrecht Abschnitt 1 Allgemeines 1 Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. 2 Geschützte Werke (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunstund der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; 7. Darstellungenwissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. 13 Anerkennung der Urheberschaft Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Erkann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Rudolf Koch -IVD - Leipzig
9 Die neuen Fehler in der Immobilienwerbung 2014 Pflichtangaben ab dem 01. Mai 2014 gemäß 16a EnEV 2014, soweit ein Energieausweis vorliegt. 1. Die Art des Energieausweises: Energiebedarfs-oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 1, 2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, 3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, 4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und 5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte nergieeffizienzklasse Rudolf Koch -IVD - Leipzig
10 Die neuen Fehler in der Immobilienwerbung a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen EnEV 2014 (1) Wird in Fällen des 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: 1.die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des 17 Absatz 1 Satz 1, 2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, 3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, 4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und 5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse. (2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit. Rudolf Koch -IVD - Leipzig
11 Die neuen Fehler in der Immobilienwerbung 2014 Erfüllung von Informationspflichten vorabgabe der Verbrauchererklärung gemäß EGBGB Art. 246a 1 Abs. 1 und 2 n.f., u.a. Identität Handelsname Anschrift Telefonnummer -Adresse Preis / Provisionshöhe einschl. USt. Widerrufsrecht einschl. der Bedingungen des Maklervertrags Erfüllung von Informationspflichten nach Abschluss des Maklervertrags gemäß 312f Abs. 2 BGB n.f.: Bestätigung des Vertrags innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens bevor mit Ausführung der Dienstleistung begonnen wird unter Wiedergabe des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. ) Rudolf Koch -IVD - Leipzig
12 Die neuen Fehler in der Immobilienwerbung a UWG Irreführung durch Unterlassung (2) Unlauter handelt, werdie Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des 3 Abs. 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, dieim konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkung des Kommunikationsmittels wesentlich ist. Das kann z.b. die fehlende Erklärung für einen Steuervorteil sein, oder das Verschweigen einer fehlenden Baugenehmigung oder Altlast. (4) Als wesentlich im Sinne des Absatzes 2 gelten auch Informationen, die dem Verbraucher auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Verordnungen oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen. Das können z.b. die fehlenden Angaben gem. 16a EnEV 2014, oder demnächst die Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen zum Fernabsatzrecht sein. Rudolf Koch -IVD - Leipzig
13 Was kann passieren Wenn Sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen passiert im besten Fall nichts, Sie haben Glück gehabt! Möglich ist aber, dass Sie eine Abmahnung bekommen, d.h., ein Verein, oder Anwalt im Namen eines Mitbewerbers, fordert Sie auf 1. die Werbung in Zukunft zu unterlassen, 2. eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, 3. droht mit einem Gerichtsverfahren und 4. will Geld für die Abmahnung haben. Reagieren Sie nicht oder falsch, kann durchaus in vielen Fällen ein recht teures Gerichtsverfahren drohen! Rudolf Koch -IVD - Leipzig
14 und richtige Reaktion Sich sofort bei der IHK, dem Berufsverband IVD oder einem Fachanwalt beraten lassen. Im Einzelfall wird dann besprochen und festgelegt wie reagiert werden sollte. Es gibt keine Standardreaktion! Rudolf Koch -IVD - Leipzig
15 Weitere Informationen und Hilfen Weitergehende Information und Hilfen finden Sie bei der IHK Leipzig hier: IHK Leipzig Wettbewerbsrecht IVD-Mitglieder können hier weitere Informationen anfordern: Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Rudolf Koch -IVD - Leipzig
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