KR-Nr. 34/2011, Entgegennahme, Diskussion

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1 Adressberichtigungen melden, 8157 Dielsdorf AZA 8157 Dielsdorf Nr. 4 Freitag, 27. nuar hrgang Stellenausschreibungen Seite 103 Kantonsrat ER KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH Einladung zur Doppelsitzung auf Montag, 30. nuar 2012, 8.15 Uhr (Nr. 38) und Uhr (Nr. 39) sowie eventuell zu den Sitzungen auf Dienstag, 31. nuar 2012, Uhr (Nr. 40) und Uhr (Nr. 41) ins Rathaus in Zürich. Verhandlungsstände: 1. Mitteilungen 2. Begleitgruppe für den neuen Finanzausgleich Postulat von Martin Farner (FDP Oberstammheim), Martin Zuber (SVP Waltalingen) und Stefan Hunger (BDP Mönchaltorf) vom 23. nuar 2012 KR-Nr. 24/2012, Antrag auf Dringlicherklärung 3. Erklärungen zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF ) Zusammenstellung der Geschäftsleitung vom 13. nuar 2012 KR-Nr. 11/ Bürokratieabbau und Vereinfachung in der Besteuerung von natürlichen Personen und Unternehmungen im Kanton Zürich Postulat von Hans-Peter Portmann (FDP, Thalwil), Peter Roesler (FDP, Uster) und Antonie Berger (FDP, Kilchberg) vom 13. Dezember 2010 KR-Nr. 368/2010, Entnahme, Diskussion FD 5. Unabhängige Meldestelle für «Whistleblowing» Motion von Ruedi Lais (SP, Wallisellen), Renate Büchi (SP, Richterswil) und Rolf Steiner (SP, Dietikon) vom 28. Februar 2011 KR-Nr. 52/2011, Entnahme als Postulat, Diskussion FD 6. Mehr demokratische Mitsprache in Bildungsfragen Parlamentarische Initiative von Stefan Dollenmeier (EDU, Rüti), Claudio Zanetti (SVP, Zollikon) und Ruth Kleiber (EVP, Winterthur) vom 11. Juli 2011 KR-Nr. 208/ Transparenz in der Parteienfinanzierung Parlamentarische Initiative von Rosmarie Joss (SP, Dietikon), Hedi Strahm (SP, Winterthur) und Benedikt Gschwind (SP, Zürich) vom 29. August 2011 KR-Nr. 230/ Standesinitiative zur Wiedereinführung des kantonalen Mitbestimmungsrecht bei Atommüllendlagern Parlamentarische Initiative von Heidi Bucher-Steinegger (Grüne, Zürich), Markus Späth-Walter (SP, Feuerthalen) und Regula Kaeser-Stöckli (Grüne, Kloten) vom 19. September 2011 KR-Nr. 255/ Standesinitiative für den Gleichstand der Untersuchungen von potentiellen Standorten für hoch radioaktiven Atommüll Parlamentarische Initiative von Heidi Bucher-Steinegger (Grüne, Zürich), Michèle Bättig (GLP, Zürich) und Markus Späth-Walter (SP, Feuerthalen) vom 19. September 2011 KR-Nr. 256/ Internationale Schulen Parlamentarische Initiative von Leila Feit (FDP, Zürich), Linda Camenisch (FDP, Wallisellen) und Sabine Wettstein (FDP, Uster) vom 31. Oktober 2011 KR-Nr. 300/ Verantwortung der Universität für die Ausbildung der Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II (Änderung des UniZ und des PHG) Parlamentarische Initiative von Markus Späth-Walter (SP, Feuerthalen), Andreas Erdin (GLP, Wetzikon) und Corinne Thomet-Bürki (CVP, Kloten) vom 28. November 2011 KR-Nr. 328/ Änderung Lehrpersonalgesetz Parlamentarische Initiative von Johannes Zollinger (EVP, Wädenswil), Christoph Ziegler (GLP, Elgg) und Moritz Spillmann (SP, Ottenbach) vom 12. Dezember 2011 KR-Nr. 342/ Aufheben des gescheiterten Modells 100/0 (Teil 1) Parlamentarische Initiative von Kaspar Bütikofer (AL, Zürich), Esther Guyer (Grüne, Zürich) und Regula Kaeser- Stöckli (Grüne, Kloten) vom 9. nuar 2012 KR-Nr. 4/ Aufheben des gescheiterten Modells 100/0 (Teil 2) Parlamentarische Initiative von Kaspar Bütikofer (AL, Zürich), Esther Guyer (Grüne, Zürich) und Regula Kaeser- Stöckli (Grüne, Kloten) vom 9. nuar 2012 KR-Nr. 3/ Statistische Erfassung von eingebürgerten Personen Motion von Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf) vom 7. März 2011 KR-Nr. 70/2011, RRB-Nr. 512/ (Stellungnahme) JI 16. Gemeinsamer Versand von Wahlprospekten Postulat von Markus Schaaf (EVP, Zell), Kurt Leuch (EVP, Oberengstringen) und Walter Meier (EVP, Uster) vom 14. März 2011 KR-Nr. 87/2011, Entnahme, Diskussion JI 17. Verhalten der Zürcher Behörden zur Vermeidung absehbarer Gewalttaten Interpellation von Claudio Zanetti (SVP, Zollikon) und Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf) vom 22. August 2011 KR-Nr. 218/2011, RRB-Nr. 1187/ JI 18. Verbot von Kinderprostitution/Erlass von Jugendschutzmassnahmen Motion von Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil) und Silvia Steiner (CVP, Zürich) vom 26 April 2010 KR-Nr. 116/2010, RRB-Nr. 1199/ (Stellungnahme) DS 19. Missstände im Migrationsamt Interpellation von Ornella Ferro (Grüne, Uster) und Esther Guyer (Grüne, Zürich) und Mitunterzeichnende vom 10. Mai 2010 KR-Nr. 126/2010, RRB-Nr. 1045/ DS 20. Straftaten von Ausländern und Ausschaffungen Interpellation von Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf) vom 23. August 2010 KR-Nr. 232/2010, RRB-Nr. 1434/ DS 21. Änderung POG (LS 551.1) verkehrspolizeiliche Aufgaben Motion von Lorenz Habicher (SVP, Zürich) vom 25. Oktober 2010 KR-Nr. 311/2010, RRB-Nr. 143/ (Stellungnahme) DS 22. Verbesserung der Sichtbarkeit von Zebrastreifen durch den Einbau von Reflektoren Postulat von Renate Büchi-Wild (SP, Richterswil), Marcel Burlet (SP, Regensdorf) und Sabine Sieber Hirschi (SP, Sternenberg) vom 31. nuar 2011 KR-Nr. 34/2011, Entnahme, Diskussion DS 23. Transparenzgebot für Big Brother: Standortverzeichnis von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum Motion von Esther Guyer (Grüne, Zürich), Ralf Margreiter (Grüne, Zürich) und Markus Bischoff (AL, Zürich) vom 7. März 2011 KR-Nr. 83/2011, RRB-Nr. 795/ (Stellungnahme) DS 24. Aufhebung der Härtefallkommission Motion von Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf) und Claudio Zanetti (SVP, Zollikon) vom 4. April 2011 KR-Nr. 117/2011, RRB-Nr. 768/ (Stellungnahme) DS 25. Bekämpfung Hooliganismus Interpellation von Beni Schwarzenbach (GLP, Zürich) und René Gutknecht (GLP, Urdorf) vom 5. Dezember 2011 KR-Nr. 333/2011, RRB-Nr. 21/ DS 26. Wirksame Sicherheitsmassnahmen auf den Bahnhöfen des Kantons Zürich Postulat von Martin Geilinger (Grüne, Winterthur) und Patrick Hächler (CVP, Gossau) vom 22. September 2008 KR-Nr. 319/2008, RRB-Nr. 69/ (Stellungnahme) VD 27. Stärkung Standort Zürich dank Wirtschaftsraum Nordschweiz Interpellation von Thomas Vogel (FDP, Illnau-Effretikon), Beat Walti (FDP, Zollikon) und Peter Roesler (FDP, Greifensee) vom 10. November 2008 KR-Nr. 372/2008, RRB-Nr. 2051/ VD 28. Rückbau der Sihltalstrasse nach der Eröffnung der A4 (Uetlibergtunnel) Motion von Davide Loss (SP, Adliswil), Françoise Okopnik (Grüne, Zürich) und Michèle Bättig (GLP, Zürich) vom 24. November 2008 KR-Nr. 383/2008, RRB-Nr. 391/ (Stellungnahme) VD 29. Einführung eines «ZVV-Abo-light» Postulat von Monika Spring, (SP, Zürich), Josef Wiederkehr (CVP, Dietikon) und Peter Reinhard (EVP, Kloten) vom 15. Dezember 2008 KR-Nr. 399/2008, RRB-Nr. 494/ (Stellungnahme) VD 30. Vorsorgeverhalten und Risikomanagement des Kantons Zürich bezüglich des Ölbedarfs Postulat von Sabine Ziegler (SP, Zürich) vom 15. Dezember 2008 KR-Nr. 400/2008, RRB-Nr. 495/ (Stellungnahme) VD 31. Realisierung Umfahrung Eglisau Motion von Werner Scherrer (FDP, Bülach), Matthias Hauser (SVP, Hüntwangen) und Corinne Thomet-Bürki (CVP, Kloten) 23. Februar ) KR-Nr. 55/2009, Entnahme als Postulat, Diskussion, RRB-Nr. 1245/ (Stellungnahme) VD (gemeinsame Behandlung mit KR-Nr. 56/2009) 32. Projektierungs- und Vorbereitungsarbeiten für den Autobahnzusammenschluss Bülach Glattfelden Motion von Werner Scherrer (FDP, Bülach) und Josef Wiederkehr (CVP, Dietikon) 23. Februar ) KR-Nr. 56/2009, Entnahme als Postulat, Diskussion, RRB-Nr. 1245/ (Stellungnahme) VD (gemeinsame Behandlung mit KR-Nr. 55/2009) 33. Jugendarbeitslosigkeit: Droht erneut die Leere nach der Lehre? Interpellation von Ralf Margreiter (Grüne, Zürich) und Julia Gerber Rüegg (SP, Wädenswil) vom 23. Februar 2009 KR-Nr. 59/2009, RRB-Nr. 635/ VD 34. Poststellensterben: 20% des Poststellennetzes sind akut gefährdet Interpellation von Kaspar Bütikofer (AL, Zürich), Julia Gerber Rüegg (SP, Wädenswil) und Robert Brunner (Grüne, Steinmaur) vom 6. April 2009 KR-Nr. 113/2009, RRB-Nr. 776/ VD 1 ) gemeinsame Behandlung gemäss Beschluss vom 14. September 2009 Inhalt Inseratenteil: Kantonsrat Einladung zur 38. und 39. sowie evtl. 40. und 41. Sitzung (Doppelsitzungen) auf Montag, 30. sowie evtl. 31. nuar Verwaltungsbehörden Bundesbehörden 82 Kantonale Behörden 83 Gemeindebehörden 85 Rechtspflege Gerichte 95 Gemeindeammann- und Betreibungsämter 98 Notariate, Grundbuch- und Konkursämter 100 Stellenausschreibungen 103 Textteil: Kantonale Volksabstimmung (vom 11. März 2012) A. Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) 106 B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten 108 C. Stichfrage 109 Beschlüsse des Kantonsrates Beschluss über den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zum Spitalplanungsund -finanzierungsgesetz vom 2. Mai 2011 (Abstimmungsempfehlung) 110 Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsgerichts (50%) 110 Beschlüsse des Regierungsrates Kantonale Zivilschutzverordnung (Änderung) 110 Verfügungen von Direktionen Ersatzwahl eines Mitgliedes des Kantonsrates für die Amtsdauer im Wahlkreis XII, Uster 111 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (Änderung vom 31. Oktober 2011; Neue und gebundene Ausgaben) (Unbenutzter Ablauf der Referendumsfristen) 112 Volksschule (Sonderschulkonzept) 112 Zürich, 23. nuar 2012 Direktionsabkürzungen: JI Direktion der Justiz und des Innern DS Sicherheitsdirektion FD Finanzdirektion VD Volkswirtschaftsdirektion Der Präsident: Jürg Trachsel GD Gesundheitsdirektion BI Bildungsdirektion BD Baudirektion SK Staatskanzlei

2 Seite 82 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Verwaltungsbehörden Bundesbehörden Eisenbahnrechtliche Bekanntmachungen Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Lärmsanierung der Eisenbahnen, Gemeinde Greifensee Schallschutzmassnahmen an Gebäuden 004/ Greifensee. Die Plangenehmigungsverfügung des Lärmsanierungsprojekts Greifensee, BAV Nr , hat am 5. Oktober 2010 Rechtskraft erlangt. Die SBB AG hat auf dieser Grundlage die Projektunterlagen und insbesondere die Erleichterungen überarbeitet bzw. bereinigt. Diese Dokumente legen geschoss- und fassadenweise den Umfang von Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden fest und bilden die Basis für die Realisierung. Die Realisierung der Massnahmen erfolgt gemäss Art. 32 der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 14. November 2001 (SR ) im kantonalen Verfahren. Ab 3. nuar 2012 begann ein vom Kanton bestimmtes Ingenieurbüro mit der Projektierung (Vorprojekt und Information). Die Umsetzung der Massnahmen wird voraussichtlich per abgeschlossen sein. Innerhalb dieser Frist (d. h. zwischen dem 3. nuar 2012 und dem 30. Juni 2013) können Grundeigentümer entlang der Bahnlinie des betroffenen Gebietes begründete Ansprüche für Schallschutzmassnahmen an lärmempfindlichen Räumen geltend machen. Nach dem 30. Juni 2013 eingereichte Anfragen verlieren den Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schallschutzmassnahmen durch den Anlagenhalter. Anfragen sind begründet und schriftlich zu richten an: Tiefbauamt, Fachstelle Lärmschutz, Walcheplatz 2 / Postfach, 8090 Zürich. Vermerk: SBB, Gemeinde Greifensee Zürich, 23. nuar 2012 Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Kanton Zürich Gemeinden Illnau-Effretikon, Kloten, Lindau und Winterthur Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsgesuch mit UVP-Pflicht 004/ Planvorlage der erischen Bundesbahnen (SBB) betreffend zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur ZEB / S-Bahn Zürich, 4. Teilergänzungen: Kemptthal, Tössmühle: Spurwechsel, Effretikon Tössmühle: 2-Minuten-Zugfolge, Zürich Flughafen: Spurwechsel Betroffene Gemeinden: Illnau-Effretikon, Kloten, Lindau und Winterthur Gesuchstellerin: erische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur Grossprojekte, Mittelstrasse 43, 3000 Bern 65 Strecke: Zürich Flughafen Winterthur Tössmühle, Linien 750, 751 und 752, km sowie km 13.5 bis 24.5 Gegenstand: Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur ZEB/S-Bahn Zürich 4. Teilergänzungen: Effretikon-Tössmühle: 2-Minuten-Zugfolge (ZEB) Zürich Flughafen: Spurwechsel (ZEB) Kemptthal, Tössmühle Spurwechsel (4. TE) Das Projekt dient der Umsetzung ab Inbetriebnahme der Durchmesserlinie Altstetten Zürich HB Oerlikon. Es ermöglicht die Stabilisierung des Abschnittes Effretikon Winterthur im Störungsfall, wirtschaftliche Sperrintervalle auf dem Abschnitt Zürich Flughafen Bassersdorf und Effretikon Winterthur sowie Stabilität im Knoten Zürich Flughafen. Weitere Einzelheiten des Bauvorhabens können den öffentlich aufgelegten Unterlagen entnommen werden. Die baulichen Massnahmen werden profiliert. Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach den Art. 22 in Verbindung mit den Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR ), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR ) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 27. nuar bis zum 27. Februar in der Stadtverwaltung von Illnau-Effretikon, im Sekretariat der Baupolizei der Stadt Kloten (Stadthaus, Büro 710, 7. Stock), in der Gemeindeverwaltung von Lindau und in der Kanzlei des Baupolizeiamtes der Stadt Winterthur (Neumarkt 4) zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR ) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Poststempel) schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG). Einwände die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Aus Sicherheitsgründen werden die Profile nach Ablauf der Auflagefrist wieder rückgebaut. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG). Zürich, 26./27. nuar 2012 Kanton Zürich Gemeinden Illnau-Effretikon, Kloten, Lindau, Winterthur Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Lärmsanierung der Eisenbahnen, Gemeinde Uster Schallschutzmassnahmen an Gebäuden 004/ Uster. Die Plangenehmigungsverfügung des Lärmsanierungsprojekts Uster, BAV Nr , hat am 15. November 2010 Rechtskraft erlangt. Die SBB AG hat auf dieser Grundlage die Projektunterlagen und insbesondere die Erleichterungen überarbeitet bzw. bereinigt. Diese Dokumente legen geschoss- und fassadenweise den Umfang von Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden fest und bilden die Basis für die Realisierung. Die Realisierung der Massnahmen erfolgt gemäss Art. 32 der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 14. November 2001 (SR ) im kantonalen Verfahren. Ab dem 3. nuar 2012 begann ein vom Kanton bestimmtes Ingenieurbüro mit der Projektierung (Vorprojekt und Information). Die Umsetzung der Massnahmen wird voraussichtlich per 30. Juni 2013 abgeschlossen sein. Innerhalb dieser Frist (d. h. zwischen dem 3. nuar 2012 und dem 30. Juni 2013) können Grundeigentümer entlang der Bahnlinie des betroffenen Gebietes begründete Ansprüche für Schallschutzmassnahmen an lärmempfindlichen Räumen geltend machen. Nach dem 30. Juni 2013 eingereichte Anfragen verlieren den Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schallschutzmassnahmen durch den Anlagenhalter. Anfragen sind begründet und schriftlich zu richten an: Tiefbauamt, Fachstelle Lärmschutz, Walcheplatz 2 / Postfach, 8090 Zürich. Vermerk: SBB, Gemeinde Uster Zürich, 23. nuar 2012 Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Verschiedene Bekanntmachungen Gemeinde: 8124 Maur Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage für 004/ kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Schützenwies und Aschbach (L ) 0.4-kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Verteilkabine Berg (L ) 0.4-kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Aschbach (L ) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingegangen. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 27. nuar bis zum 28. Februar 2012 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Gemeinde: 8477 Oberstammheim Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage für 004/ kV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen Raffoltersee und Seehof (L ) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 10. Februar bis zum 12. März 2012 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Gemeinde: Schlatt Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage für 004/ kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Waltenstein und Rüteren (L ) 0.4-kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Rüteren (L ) Telekommunikationsleitung Waltenstein-Unterschlatt (T ) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingegangen. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 27. nuar bis zum 28. Februar 2012 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Gemeinde: Schönenberg Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage für Transformatorenstation Sagi (S ) 004/ kV-Leitung zur Transformatorenstation Sagi ab Mast Nr. 33 der Leitung L (L ) 0.4-kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Sagi (L ) 16 kv-kabel zwischen den Transformatorenstationen Aesch und Sagi (L ) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingegangen. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 27. nuar bis zum 28. Februar 2012 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Gemeinde: 8488 Turbenthal Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage für 004/ kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Zilacher und Ramsberg (L ) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 26. nuar bis zum 28. Februar 2012 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Gemeinden: 8488 Turbenthal/8492 Wila Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage für 004/ kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Talgarten und Berg (L ) 16-kV-Kabel zur Transformatorenstation Fräckmünd ab Abzweigmuffe der Leitung L (L ) 0.4-kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Vorder Auli (L ) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingegangen. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 27. nuar bis zum 28. Februar 2012 in den Gemeindeverwaltungen öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Gemeinden: 8195 Wasterkingen 8194 Hüntwangen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage für 004/ kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Wasenacker und Heinisol (L ) Amtsblatt des Kantons Zürich Bestehend aus Inseratenteil und Textteil, erscheint am Freitag Herausgeberin: Staatskanzlei des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich Auflage: 7190 Exemplare (WEMF-beglaubigt 2011) Inserateschluss: Dienstag um 8 Uhr Inseratenannahme, Druck und Spedition: Amtsblatt des Kantons Zürich, Zürcher Regionalzeitungen AG, Schulstrasse 12, 8157 Dielsdorf, Telefon , Fax , amtsblatt@zuonline.ch Internet-Adresse: Amtliche Inserate: Die gedruckte Zeile Fr inkl. 8% MwSt. Private Inserate: Einspaltige Millimeterzeile (69 mm breit) Fr zuzüglich 8% MwSt. Aboservice: Telefon , Fax empfang@zuonline.ch hresabonnement Fr inkl. 2,5 % MwSt. Einzelexemplare: KDMZ, Räffelstrasse 32, Postfach, 8090 Zürich, Telefon , Fax info@kdmz.zh.ch

3 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 83 Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 27. nuar bis zum 28. Februar 2012 in den Gemeindeverwaltungen öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Gemeinde: 8400 Winterthur Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage für Transformatorenstation Kältezentrale (S ) 004/ Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen liegen vom 27. nuar bis zum 28. Februar 2012 im Baupolizeiamt öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Kantonale Behörden Submissionen Stiftung Pigna Pigna Park Umgebungsgestaltung Wohnhaus Pigna, Neubau 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Pigna Oberfeldstrasse 12a, 8302 Kloten Beschaffungsstelle/Organisator: Rotzler Krebs Partner GmbH Landschaftsarchitekten BSLA, z. Hd. von Christian de Buhr, Lagerplatz 21, 8400 Winterthur, Telefon , Fax c.debuhr@rkp.ch Stiftung Pigna, Oberfeldstrasse 12a, 8302 Kloten, Datum: 21. Februar 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) 1.5 Datum der Offertöffnung: 21. Februar 2012, Uhrzeit: 16.00, Bemerkungen: nicht öffentlich Andere Träger kantonaler Aufgaben 2.1 Art des es: Pigna Park Umgebungsgestaltung Wohnhaus Pigna, Neubau CPV: Bauarbeiten BKP: 42 Gartenanlagen Umgebungsarbeiten. Erdarbeiten, Grünflächen, Wege, Umzäunung, Pflanzarbeiten. Inkl. Flächen in überdecktem Bereich (Kalthaus) 2.6 Ort der : 8302 Kloten 2.10 stermin: Beginn 2. April und Ende 31. Oktober 2012 Bemerkungen: Endtermin 1. Etappe Mitte Juli 2012 Endtermin 2. Etappe Ende Oktober Geforderte : Zu beziehen von folgender Adresse: Rotzler Krebs Partner GmbH Landschaftsarchitekten BSLA, z. Hd. von Christian de Buhr, Lagerplatz 21, 8400 Winterthur, Telefon , Fax c.debuhr@rkp.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 30. nuar Verhandlungen: Keine enthalten. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Hochbauamt Kanton Zürich Umnutzung und Sanierung Rechberg, Hauptgebäude BKP 230 Elektroanlagen 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Gebäudetechnik, z. Hd. von Gianni Ligi, Stampfenbachstrasse 110, Postfach, 8090 Zürich, Telefon Hochbauamt Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 110, Postfach, 8090 Zürich, 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 7. Februar 2012 Bemerkungen: Allfällige Fragen sind bis zum 7. Februar 2012 schriftlich an die nachfolgende Adresse zu richten: Schmidiger + Rosasco AG, Herr M. Bissig, Leutschenbachstrasse 55, 8050 Zürich. Datum: 17. Februar 2012, Formvorschriften: Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) Kanton 2.1 Art des es: Umnutzung und Sanierung Rechberg, Hauptgebäude CPV: Sanierungsarbeiten BKP 230 Elektroanlagen 2.6 Ort der : Verwaltungsgebäude Rechberg, Hirschengraben 40, 8001 Zürich 2.10 stermin: Bemerkungen: stermin Mai 2012 bis Dezember Geforderte : Unter Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar Verhandlungen: Keine enthalten. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Hochbauamt Kanton Zürich Umnutzung und Sanierung Rechberg, Hauptgebäude BKP 243 Wärmeverteilung BKP 244 Lüftungsanlagen 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Gebäudetechnik, z. Hd. von Gianni Ligi, Stampfenbachstrasse 110, Postfach, 8090 Zürich, Telefon Hochbauamt Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 110, Postfach, 8090 Zürich, 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 7. Februar 2012 Bemerkungen: Allfällige Fragen sind bis zum 7. Februar 2012 schriftlich an die nachfolgende Adresse zu richten: hps energieconsulting ag, Herr R. Peter, Seestrasse 17, 8703 Erlenbach. Datum: 17. Februar 2012, Formvorschriften: Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) Kanton 2.1 Art des es: Umnutzung und Sanierung Rechberg, Hauptgebäude CPV: Sanierungsarbeiten BKP 243 Wärmeverteilung BKP 244 Lüftungsanlagen 2.6 Ort der : Verwaltungsgebäude Rechberg, Hirschengraben 40, 8001 Zürich 2.10 stermin: Bemerkungen: stermin Mai 2012 bis Dezember Geforderte : Unter Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar Verhandlungen: Keine enthalten. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt/Strasseninspektorat Nationalstrasse A1/46, Brüttisellen Winterthur Töss; Sanierung SBB-Überführung Objekt , Markierungen 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt/Strasseninspektorat, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Telefon , Fax tba.strassen@bd.zh.ch Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt/ Strasseninspektorat, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Telefon , Fax tba.strassen@bd.zh.ch Datum: 16. Februar 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) Kanton Privates Inserat 2.1 Art des es: 004/ Nationalstrasse A1/46, Brüttisellen Winterthur Töss; Sanierung SBB-Überführung Objekt , Markierungen CPV: Strassenmarkierungsarbeiten m Vormarkierung, Markierung, Demarkierung; 15 St. VVS-Pfeile 800 cm gerade 2.6 Ort der : A1/46, SBB-Überführung Objekt

4 Seite 84 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil 2.10 stermin: Beginn 2. April und Ende 30. August Geforderte : 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote Unter Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar Verhandlungen: Keine enthalten. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt Strasseninspektorat Hütten, 692 Chneusstrasse, km Chneus bis Hütten 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Strasseninspektorat, Unterhaltsregion II Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich Strasseninspektorat Unterhaltsregion II, z. Hd. von Fritz Huber, Werkhof Neubüel, 8820 Wädenswil, Telefon , Fax fritz.huber@bd.zh.ch URL Adresse gemäss Kapitel Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 30. nuar 2012 Datum: 23. Februar 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift «Preisangabe Chneusstrasse Hütten» einzureichen. Datum des Poststempels ist nicht gültig. Kanton 2.1 Art des es: Hütten, 692 Chneusstrasse, km Chneus bis Hütten 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: 84U CPV: Strassenbauarbeiten Abschlüsse und Belagsarbeiten Fahrbahnlänge: 1300 m Trottoirlänge: 1400 m Fahrbahnbreite: 6,0 m Trottoirbreite: 1,0 m Randabschlüsse: 2500 m Fräsarbeiten: 8000 m 2 Kieslieferungen lose: 450 m 3 Bit. Mischgut: AC 8 N: 550 t Bit. Mischgut: AC 11 N: 150 t Bit. Mischgut: AC T 16 L: 300 t Bit. Mischgut: AC T 22 N: 1500 t Schächte und Sammler: 25 St. Schachtabdeckungen: 50 St. 2.6 Ort der : Hütten, 692 Chneusstrasse 2.10 stermin: Beginn 10. April Generelle Teilnahmebedingungen: Ausgewiesene Tiefbau- und Strassenbauunternehmung 3.8 Geforderte : 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote Unter Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 30. nuar 2012 Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Im Ausnahmefall können die Ausschreibungsunterlegen schriftlich bestellt werden. Frankiertes Rückantwortcouvert beilegen. (A-Post Fr. 5. ) 4.3 Verhandlungen: Keine 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kanton Zürich Publikation 27. nuar 2012 beim Verwaltungsgericht des Kanton Zürich, enthalten. Die angefochtene Verfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt Strasseninspektorat Thalwil, 682 Mühlebachstrasse km alte Landstrasse bis Seestrasse 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Strasseninspektorat, Unterhaltsregion II Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich Strasseninspektorat Unterhaltsregion II, z. Hd. von Fritz Huber, Werkhof Neubüel, 8820 Wädenswil, Telefon , Fax fritz.huber@bd.zh.ch URL Adresse gemäss Kapitel Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 30. nuar 2012 Datum: 23. Februar 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift «Preisangabe Mühlebachstrasse Thalwil» einzureichen. Datum des Poststempels ist nicht gültig. Kanton 2.1 Art des es: Thalwil, 682 Mühlebachstrasse, km alte Landstrasse bis Seestrasse 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: 84U CPV: Strassenbauarbeiten Abschlüsse und Belagsarbeiten Fahrbahnlänge: 750 m Randabschlüsse: 850 m Fräsarbeiten: 7500 m 2 Belagsaufbruch: 1000 m 2 Bit. Mischgut: AC 8 S: 500 t Bit. Mischgut: AC 8 N: 100 t Bit. Mischgut: AC T 22 N: 250 t Bit. Mischgut: AC B 22 S: 1500 t Schachtabdeckungen: 85 St. 2.6 Ort der : Thalwil, 682 Mühlebachstrasse 2.10 stermin: Beginn 10. April und Ende 16. November Generelle Teilnahmebedingungen: Ausgewiesene Tiefbau- und Strassenbauunternehmung 3.8 Geforderte : 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote Unter Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 30. nuar 2012 Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Im Ausnahmefall können die Ausschreibungsunterlagen schriftlich bestellt werden. Frankiertes Rückantwortcouvert beilegen. (A-Post Fr. 5. ) 4.3 Verhandlungen: Keine 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kanton Zürich Puplikation 27. nuar 2012 beim Verwaltungsgericht des Kanton Zürich, enthalten. Die angefochtene Verfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. UniversitätsSpital Zürich Navigationssystem für die Neurochirurgie 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitäts- Spital Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: UniversitätsSpital Zürich Direktion Betrieb Einkauf Medizintechnische Investitionen, z. Hd. von Thomas Koch, Rämistrasse 100, 8091 Zürich, Telefon , Fax thomas.koch@usz. ch Adresse gemäss Kapitel Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 17. Februar 2012 Bemerkungen: Kontaktdaten für Rückfragen (siehe Submissionsunterlagen) Datum: 7. März 2012, Uhrzeit: 15.00, Formvorschriften: siehe Information zur Submission Kanton Lieferauftrag 2.1 Art des Lieferauftrages: Kauf Navigationssystem für die Neurochirurgie 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: PAMTI 51/10 CPV: OP-Ausrüstung 2.5 Detaillierter Produktebeschrieb: Beschaffung eines Navigationssystems für die Neurochirurgie. Das System muss mit einem intraoperativ (Zweiraum-Konzept) eingesetzten MR Skyra 3.0T, Siemens, umfassend kommunizieren. 2.6 Ort der Lieferung: UniversitätsSpital Zürich Bemerkungen: Als separate Beilage(n) zum Hauptangebot Liefertermin: Bemerkungen: Mai Geforderte : 3.12 Gültigkeit des Angebotes: Bis 31. Dezember 2012 Zu beziehen von folgender Adresse: Institut für Beratungen im Gesundheitswesen (IBG), z. Hd. von Roland Müller, Distelbergstrasse 12, 5001 Aarau, Telefon info@ibg-ag.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar Verhandlungen: Keine enthalten. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Appel d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: UniversitätsSpital Zürich Service organisateur/entité organisatrice: UniversitätsSpital Zürich Direktion Betrieb Einkauf Medizintechnische Investitionen, à l attention de Thomas Koch, Rämistrasse 100, 8091 Zürich, Suisse Téléphone , Fax thomas.koch@usz.ch 1.2 Obtention du dossier d appel d offres: À l adresse suivante: Nom: Institut für Beratungen im Gesundheitswesen (IBG), à l attention de Roland Müller, Distelbergstrasse 12, 5001 Aarau, Suisse Téléphone info@ibg-ag.ch 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: Système de navigation pour la neurochirurgie 2.2 Description détaillée des produits: Achat d un système de navigation pour la neurochirurgie. Le système doit communiquer pleinement avec un système résonance magnétique, IRM Skyra 3.0T, Siemens, utilisé intraoperativ (neurochirurgie, concept avec deux salles). 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Équipement pour bloc opératoire

5 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite Délai de clôture pour le dépôt des offres: Date: 7 mars 2012, Heure: Remarques: Il peut être recouru par écrit contre la présente publication, auprès du Tribunal administratif du canton de Zurich, dans un délai de 10 jours comptés de la parution de la publication. Adresse pour le dépôt du recours: Tribunal administratif du canton de Zurich, Militärstrasse 36, case postale, 8090 Zurich. Le mémoire de recours doit être remis en double exemplaire; il doit comporter une requête dûment motivée. La décision contestée doit être jointe à l envoi. Les moyens de preuve seront indiqués avec précision et, si possible, également joints à l envoi. Submissionsergebnisse Kantonsspital Winterthur Beschaffung von 7 Anästhesiegeräten 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Winterthur Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Winterthur, z. Hd. von Florian Weinig, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, Telefon , Fax florian.weinig@ksw. ch URL Art des Auftraggebers: Kanton 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: Lieferauftrag 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Beschaffung von 7 Anästhesiegeräten 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke 3. Zuschlagsentscheid 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: Dräger Medical AG Waldeggstrasse Liebefeld, Preis: Fr Begründung des Zuschlagsentscheides: Wirtschaftlich bestes Angebot mit bester Erfüllung der Zuschlagskriterien und optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis. 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 30. September 2011 Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 25. nuar Anzahl eingegangene Angebote: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Flughafen Zürich AG H.P120.1 Erweiterung Parkhaus P6 Süd, Gerüste 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG, z. Hd. von Beat Burkhard, Postfach, 8058 Zürich-Flughafen, Telefon , Fax beat.burkhard@zurich-airport.com URL Art des Auftraggebers: Andere Träger kantonaler Aufgaben 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: H.P120.1 Erweiterung Parkhaus P6 Süd, Gerüste 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauarbeiten BKP: 2151 Gerüste 3. Zuschlagsentscheid 3.1 Vergabekriterien: Preis Gewichtung 70% Erfahrung/Referenzen Gewichtung 15% Auftragsverständnis/PQM Gewichtung 10% Termine Gewichtung 5% 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: X-Bau AG Schaffhauserstrasse Frauenfeld, Preis: Fr Begründung des Zuschlagsentscheides: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 14. Oktober 2011 Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 21. Dezember Anzahl eingegangene Angebote: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Baudirektion Kanton Zürich Kantonsschule Glattal Dübendorf Schulhausprovisorium in Uster bei Berufsschulstrasse 1, 8610 Uster Laboreinrichtungen für Naturwissenschaftsräume 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich 3, z. Hd. von Alexander Pauli, Stampfenbachstrasse 110, 8090 Zürich, Telefon , Fax alexander.pauli@bd.zh.ch 1.2 Art des Auftraggebers: Kanton 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Kantonsschule Glattal Dübendorf, Schulhausprovisorium in Uster, bei Berufsschulstrasse 1, 8610 Uster, Laboreinrichtungen für Naturwissenschaftsräume 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauarbeiten BKP: 379 Übriges 3. Zuschlagsentscheid 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: Waldner AG Tunnelstrasse Neuhaus, Preis: Fr Begründung des Zuschlagsentscheides: Begründung: Beste Erfüllung der Eignungsund Zuschlagskriterien 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 30. September 2011 Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 16. nuar Anzahl eingegangene Angebote: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Baudirektion Kanton Zürich Kantonsschule Glattal Dübendorf Schulhausprovisorium in Uster bei Berufsschulstrasse 1, 8610 Uster 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich 3, z. Hd. von Alexander Pauli, Stampfenbachstrasse 110, 8090 Zürich, Telefon , Fax alexander.pauli@bd. zh.ch 1.2 Art des Auftraggebers: Kanton 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Kantonsschule Glattal Dübendorf, Schulhausprovisorium in Uster, bei Berufsschulstrasse 1, 8610 Uster 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauarbeiten BKP: 421 Gärtnerarbeiten 3. Zuschlagsentscheid 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: W. Stehli AG Garten- und Strassenbau Rebhaldenstrasse Gossau, Preis: Fr Begründung des Zuschlagsentscheides: Beste Erfüllung der Eingangs- und Zuschlagskriterien 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 4. November 2011 Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 16. nuar Anzahl eingegangene Angebote: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Verschiedene Bekanntmachungen Schutzanordnungen 004/ Embrach. Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 12. nuar 2012 verfügt: I. Die reformierte Kirche Embrach, Vers.-Nr. 0721a auf dem Grundstück Kat.-Nr an der Pfarrhausstrasse und ihrer Umgebung in Embrach ist ein Schutzobjekt im Sinne von 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und wird gemäss 205 PBG unter Schutz gestellt. Das Gebäude darf nicht abgebrochen werden. Der jeweilige Eigentümer darf an dieser Liegenschaft und in ihrem Untergrund ohne vorgängige Zustimmung der Baudirektion Kanton Zürich keine baulichen Änderungen vornehmen und keine Unterhaltsarbeiten ausführen, welche die äussere oder innere Wirkung des Gebäudes und deren Umgebung berühren oder deren Zeugenwert beeinträchtigen könnten; er ist zum ordentlichen Unterhalt der vorhandenen historischen Bau- und Ausstattungssubstanz, der Raumdisposition und der Freiflächen verpflichtet. II. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu ( 211 Absatz 4 PBG). Die Schutzverfügung, der Situationsplan sowie die übrigen Aktenunterlagen stehen bei der Kantonalen Denkmalpflege, Stettbachstrasse 7, 8600 Dübendorf, 1. Stock, nach telefonischer Voranmeldung ( ), zur Einsichtnahme offen. Baudirektion Kanton Zürich Regionaler Richtplan Unterland (Teilrevision des regionalen Richtplans, Kapitel Verkehr, betreffend Parkierungsanlage P90, Oberglatt) 004/ Oberglatt. Der Regierungsrat hat am 23. November 2011 folgenden Beschluss Nr gefasst: I. Die Teilrevision des regionalen Richtplans Unterland, Kapitel Verkehr, betreffend Parkierungsanlage P90, Oberglatt, wird festgesetzt. II. Die Teilrevision steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen. Baudirektion Kanton Zürich Regionaler Richtplan Pfannenstil (Revision, Abfallanlage Chrüzlen Oetwil am See) 004/ Oetwil am See. Der Regierungsrat hat am 9. November 2011 folgenden Beschluss Nr gefasst: I. Die Revision des regionalen Richtplans Pfannenstil betreffend Abfallanlage Chrüzlen, Oetwil am See, wird festgesetzt. II. Der regionale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen. Baudirektion Kanton Zürich Schutzanordnungen 004/ Rüti. Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 12. nuar 2012 verfügt: I. Die reformierte Kirche Rüti, Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr. 266 am Pfauenplatz und ihrer Umgebung in Rüti ist ein Schutzobjekt im Sinne von 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und wird gemäss 205 PBG unter Schutz gestellt. Das Gebäude darf nicht abgebrochen werden. Der jeweilige Eigentümer darf an dieser Liegenschaft ohne vorgängige Zustimmung der Baudirektion Kanton Zürich keine baulichen Änderungen vornehmen und keine Unterhaltsarbeiten ausführen, welche die äussere oder innere Wirkung des Gebäudes sowie deren Umgebung berühren oder deren Zeugenwert beeinträchtigen könnten; er ist zum ordentlichen Unterhalt der vorhandenen historischen Bau- und Ausstattungssubstanz, der Raumdisposition und der Freiflächen verpflichtet. I. Das Gebäude Vers.-Nr auf Kat.-Nr. 266 in Rüti wird unter Denkmalschutz gestellt. II. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu ( 211 Absatz 4 PBG). Die Schutzverfügung, der Situationsplan sowie die übrigen Aktenunterlagen stehen bei der Kantonalen Denkmalpflege, Stettbachstrasse 7, 8600 Dübendorf, 1. Stock, nach telefonischer Voranmeldung ( ), zur Einsichtnahme offen. Baudirektion Kanton Zürich Regionaler Richtplan Pfannenstil (Revision des regionalen Richtplans betreffend Bootstrockenplatz Seestrasse, Stäfa) 004/ Stäfa. Der Regierungsrat hat am 21. September 2011 folgenden Beschluss Nr gefasst: I. Die Revision des regionalen Richtplans Pfannenstil betreffend Bootstrockenplatz Seestrasse, Stäfa, wird festgesetzt. II. Der regionale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen. Baudirektion Kanton Zürich Gemeindebehörden Neue Verordnungen Gebührenreglement zur Nachtparkierverordnung 004/ Dänikon. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 23. nuar 2012 das Gebührenreglement zur Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund einer Totalrevision unterzogen. Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Dänikon unter Politik/Amtliche Publikationen oder auf der Gemeindeverwaltung Dänikon bezogen werden. Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Gebührenreglement zur Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 23. nuar 2012 werden im Sinne von 68a des Gemeindegesetzes in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, Postfach 273, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Dänikon, 27. nuar 2012 Gemeinderat Dänikon sbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung 004/ Horgen. Die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) regelt die Abwasserentsorgung und die dazu erforderliche Finanzierung auf dem ganzen Gemeindegebiet. Die SEVO legt die Rechte und Pflichten der Gemeinde, der Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise

6 Seite 86 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil der Nutzerinnen und Nutzer der Anlagen sowie die Zuständigkeiten fest. Gemäss Ziffer 29 der SEVO erlässt der Gemeinderat sbestimmungen zur SEVO. An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2011 hat der Souverän die neue SEVO genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats vom 19. nuar 2012 wurden da keine Rechtsmittel eingelegt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 17 vom 16. nuar 2012 die sbestimmungen zur SEVO genehmigt. Die sbestimmungen zur SEVO müssen nach der Genehmigung durch den Gemeinderat mit Rechtsmitteln öffentlich publiziert werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Horgen, 27. nuar 2012 Gemeinderat Horgen Liegenschaftenabgaben / Langnau am Albis. Der Gemeinderat hat für das Rechnungsjahr 2012 folgende Gebühren festgesetzt: 1. Für das Wasser die Verbrauchsgebühr auf Fr. 1.50/m 3 exkl. 2,5% MwSt. (Vorjahr Fr. 1.50/m 3 ) 2. Für die Siedlungsentwässerung den Abwasser-Mengenpreis auf Fr. 1.40/m 3 Wasserverbrauch exkl. 8% MwSt. (Vorjahr Fr. 1.40/m 3 ), die Grundgebühr auf 0.020% exkl. 8% MwSt. pro Franken Gebäudeversicherungswert (Vorjahr 0.020%) und die Pauschalgebühr bei fehlenden Angaben auf Fr inkl. MwSt. (Vorjahr Fr ) Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag mit Begründung enthalten. Langnau am Albis, 10. nuar 2012 Gemeinderat Langnau am Albis 004/ Lindau. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23. nuar 2012 beschlossen, die Gebühren der Abfuhr für biogene Abfälle (Grüngut) per 1. März 2012 wie folgt festzusetzen: Einzelgebühr pro Container (inkl. MwSt.): 140-l-Container Fr l-Container Fr resp. 800 l-container Fr. 36. hresgebühr pro Container (inkl. MwSt.): 140-l-Container Fr l-Container Fr resp. 800 l-container Fr Grundgebühr Abfall (inkl. MwSt.): Grundgebühr pro Haushalt oder Gewerbe Fr. 79. Der detaillierte Beschluss liegt bei der Gemeindeverwaltung ab dem 27. nuar 2012 während 30 Tagen zur öffentlichen Einsicht auf oder kann auf der Homepage der Gemeinde ( ch) eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Urteile der Rekursinstanz können u.u. kostenpflichtig sein; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Lindau, 27. nuar 2012 Gemeinderat Lindau Revision Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 004/ Wiesendangen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 9. nuar 2012 das revidierte Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung gestützt auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 14. März 2011 genehmigt. Das Reglement bezieht sich nur noch auf Kinder im Vorschulalter im Zuständigkeitsbereich der Politischen Gemeinde. Das Reglement liegt während 30 Tagen zur Einsicht im Gemeindehaus auf und kann im Internet unter eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Wiesendangen, 27. nuar 2012 Gemeinderat Wiesendangen Einbürgerungen 004/ Eglisau. Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 9. nuar 2012 Ibraim Ljatifi, geb. 17. Juli 1990, von Mazedonien, wohnhaft Rheinsfelderstrasse 32, Eglisau Federica Recca, geb. 28. April 1993, von Italien, wohnhaft Roggenfarstrasse 25, Eglisau Serena Recca, geb. 17. August 1999, von Italien, wohnhaft Roggenfarstrasse 25, Eglisau in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau aufgenommen. 27. nuar 2012 Gemeinderat Eglisau Bürgerrechtsaufnahme 004/ Rorbas. Mit Beschluss vom 10. nuar 2012 hat der Gemeinderat Rorbas unter Vorbehalt der Erteilung des zürcherischen Kantonsbürgerrechts und des er Bürgerrechts ins Bürgerrecht der Gemeinde Rorbas aufgenommen: Michael Nickel, geb. 1960, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Haldenstrasse 9c, Rorbas Gegen die Erteilung dieses Gemeindebürgerrechts kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, mit schriftlich begründeter Eingabe beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Einsprache erhoben werden. Gemeinderat Rorbas Vormundschaftssachen 004/ Embrach. Für Jörg Ringger, geb. 5. nuar 1953, von Dürnten ZH, mit gesetzlichem Wohnsitz in Embrach, Blauenweg 8, wird die elterliche Sorge per 21. Dezember 2011 durch eine Vormundschaft ersetzt. Zur Vormundin ist ernannt worden: Olivia Stanka-Ringger, Schaffhausenstrasse 102, 8412 Aesch/Neftenbach. Embrach, 17. nuar 2012 Sozialbehörde Embrach Entmündigung und Unterstellung elterliche Sorge 004/ Aadorf/Wängi. Mit Entscheid des Bezirksgerichts Münchwilen vom 8. November 2011 wurde Deborah Schwarzenbach, geb. 28. nuar 1994, von Uetikon am See ZH und Thalwil ZH, mit Wirkung ab 28. nuar 2012 (Volljährigkeit) nach Art. 369 ZGB entmündigt und mit Beschluss Nr. 59/2011 der Vormundschaftsbehörde Wängi vom 14. Dezember 2011 auf dasselbe Datum hin gemäss Art. 385 Abs. 3 ZGB unter die elterliche Sorge der Eltern Daniel und Regula Schwarzenbach-Glätti, Bergwiesenstrasse 15, 9545 Wängi, gestellt. Wängi, 23. nuar 2012 Vormundschaftsbehörde Wängi Übernahme einer Vormundschaft 004/ Nebikon. Mit Entscheid vom 15. Dezember 2011 hat der Gemeinderat Nebikon als Vormundschaftsbehörde für Hermann Eugen Scheiwiller, geb. 3. Juli 1952, ledig, Rüti ZH, wohnhaft in 6244 Nebikon, Kirchstrasse 2, die Vormundschaft nach Art. 372 ZGB übernommen. Als Beiständin wurde Susanna Diemer, Geissfluhweg 6, 4600 Olten, gewählt. Gemeindekanzlei Nebikon Yvonne Bühler Oberamt Region Solothurn Entmündigung gemäss Artikel 369 ZGB und Wiedereinräumung der elterlichen Sorge (Artikel 385 Absatz 3 ZGB) 004/ Solothurn. Annina Pomaro, geboren am 9. November 1993, von Zürich ZH und Poschiavo GR, gesetzlicher Wohnsitz in Hersiwil SO. Inhaber der elterlichen Sorge: Tanja und Andreas Pomaro, Lindenacker 83, 4558 Hersiwil. Abtretung von Privatrechten Projekt: 7 Zürcherstrasse Lückenschliessung Radweg Auflage des sprojektes und des Landerwerbsplanes gemäss 16 in Verbindung mit 17 Abs. 2 Strassengesetz Abtretung von Privatrechten Leistung von Beiträgen 004/ Elgg. Das Projektdossier und der Landerwerbsplan liegen nebst einem Verzeichnis der sämtlichen für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche während 30 Tagen von heute an im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Das Projekt ist an Ort ausgesteckt. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, das Projekt bei der Gemeinderatskanzlei, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben. Einsprachen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Unterlässt ein Grundeigentümer diese Einsprachen, wird gemäss 23 Abtretungsgesetz angenommen, er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung einverstanden und anerkenne mit Bezug auf seine eigenen Ansprüche zum Voraus die Richtigkeit des Entscheids der Schätzungskommission. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes an darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung der Unternehmung an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die rechtlichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summarischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungsrechts hervorgegangenen Schaden Ersatz zu leisten. Nach Ablauf zweier hre vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden. Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vorschriften vorgenommen würden, sind bei der Ausmittlung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen und verpflichten zum Ersatz des dem Exproprianten hieraus entstehenden Schadens. Elgg, 27. nuar 2012 Der Gemeinderat Regionalplanungen Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) 004/ Sitzungstermine der Delegiertenversammlung ZPZ 2012 Donnerstag, 2. Februar 2012 Donnerstag, 5. April 2012 Donnerstag, 31. Mai 2012 Donnerstag, 12. Juli 2012 Donnerstag, 6. September 2012 Donnerstag, 15. November 2012 Jeweils ab 8.00 Uhr (Dauer nach Bedarf), Alterszentrum Serata, Saal Oeggisbüel, Tischenloostrasse 55, 8800 Thalwil Die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind öffentlich. Genauere Angaben erfolgen mit der Publikation der Traktandenliste. Diese wird auf der Webseite der ZPZ zwei Wochen vor dem Sitzungstermin bekannt gegeben. Für wichtige Traktanden, namentlich Beschlüsse zum Regionalen Richtplan Zimmerberg, erfolgt die Bekanntmachung der Traktanden zusätzlich in den offiziellen Publikationsorganen im Zimmerberg (Zürichsee-Zeitung) und im Amtsblatt. Präsident: Ruedi Hatt Sekretär: Marcel Trachsler Ortsplanungen Entlassung aus dem kommunalen Heimatschutzinventar 004/ Buchs. Der Gemeinderat Buchs ZH hat mit Beschluss Nr. 10 vom 23. nuar 2012 beschlossen, das Gebäude Vers.-Nr. 328, Kat.-Nr. 2839, bei Liegenschaft Bahnhofstrasse 9a, nicht unter Schutz zu stellen. Das Objekt, Inventar-Nr. 39, wird darum aus dem kommunalen Heimatschutzinventar entlassen. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Beschluss und die zugehörigen Unterlagen liegen während der 30-tägigen Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung, Badenerstrasse 1, Abteilung Bau + Werke, 1. Stock, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Buchs, 27. nuar 2012 Gemeinderat Buchs ZH Nutzungsplanung Revision privater Gestaltungsplan Zwicky-Areal, Wallisellen und Dübendorf Genehmigung 004/ Dübendorf. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. ARE/8/2012 vom 13. nuar 2012 die Revision des privaten Gestaltungsplans «Zwicky-Areal» genehmigt. Die Gemeindeversammlung Wallisellen und der Gemeinderat Dübendorf haben am 26. September bzw. am 3. Oktober 2011 der Revision des Gestaltungsplans zugestimmt. Wallisellen und Dübendorf, 27. nuar 2012 Der Gemeinderat Wallisellen Der Stadtrat Dübendorf Ausbau der Hard-/Neuwingertstrasse mit Neubau eines Fuss- und Wanderwegs sowie Neuerstellung einer Strassenbeleuchtung 004/ Glattfelden. Mitwirkung der Bevölkerung gemäss 13 des Strassengesetzes / Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen / Öffentliche Auflage. Das Strassenbauprojekt wurde der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Planauflage im Sinne von 13 Strassengesetz vom 13. Oktober bis 13. November 2011 zur Stellungnahme unterbreitet. Gegen das Projekt sind Einwendungen eingegangen. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen liegt während 60 Tagen, von Donnerstag, 26. nuar, bis Dienstag, 27. März 2012, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus Glattfelden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Glattfelden, 27. nuar 2012 Der Gemeinderat Öffentliche Auflage eines akustischen Sanierungsprojektes in der Gemeinde Hedingen 004/ Hedingen. Gemäss 16 des Strassengesetzes wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet: Gemeinde Hedingen Lärmschutz Staatsstrassen Akustisches Sanierungsprojekt Die Projektunterlagen liegen ab dem 27. nuar 2012 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, auf und können zu den üblichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Einwendungen und Anregungen bzw. Einsprachen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis am 27. Februar 2012 in schriftlicher Form der Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen. Bei dieser Auflage handelt es sich um die öffentliche Projektauflage gemäss 16 des Strassengesetzes (StrG), das nur direkt Betroffene einspracheberechtigt sind. Hedingen, 27. nuar 2012 Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt und Gemeinde Hedingen Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes in der Gemeinde Hinwil 004/ Hinwil. Gemäss 13 des Strassengesetzes wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet: Gemeinde Hinwil 784 Höhenstrasse, Egg- bis Girenbadstrasse Gehweg und Fahrbahninstandstellung Die Projektunterlagen können ab dem 27. nuar 2012 während 30 Tagen in der Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 1.Stock, eingesehen werden. Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis am 27. Februar 2012 in schriftlicher Form der Abteilung Bau und Planung zuhanden des Tiefbauamtes des Kantons Zürich einzureichen. Hinwil, 27. nuar 2012 Gemeinderat Hinwil Privater Gestaltungsplan Lärmschutz, Grundstuden, Hinwil 004/ Hinwil. Der Gemeinderat Hinwil hat am 18. Juni 2008 die Einleitung des Quartierplanverfahrens im Gebiet Grundstuden beschlossen. Mit dem Quartierplanverfahren wurden im erfassten Baugebiet die Erschliessung für die noch nicht oder erst teilüberbauten Grundstücke vervollständigt respektive verbessert. Für die bereits überbauten Parzellen bzw. Parzellenteile ist der Immissionsgrenzwert (IGW) massgebend. Für die noch nicht überbauten und noch nicht erschlossenen Parzellen(teile) gilt nach Art. 30 Lärmschutzverordnung (LSV) der Planungswert (PW). Mit dem privaten Gestaltungsplan Grundstuden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Einhaltung des Planungswertes geschaffen werden. Die Vorlage umfasst einen Situationsplan M. 1:1000, Bestimmungen und einen erläuternder Bericht gemäss 47 RPV. Die Akten liegen während der Schalteröffnungszeiten in der Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil, während 60 Tagen vom 27. nuar 2012 bis 27. März 2012 zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt der Vorlage äussern. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Hinwil, 8340 Hinwil, einzureichen. Hinwil, 27. nuar 2012 Gemeinderat Hinwil vertreten durch die Abteilung Bau und Planung Teilrevision der Nutzungsplanung (Zonenplan) Öffentliche Auflage 004/ Hüttikon. Der Gemeinderat Hüttikon hat mit Beschlüssen vom 14. November und 19. Dezember 2011 die Teilrevision des Zonenplans der

7 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 87 kommunalen Nutzungsplanung zuhanden der Anhörung und der öffentlichen Auflage gemäss 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet. Werdstrasse werden Radstreifen markiert sowie Grünstreifen erweitert zur Pflanzung von fünf neuen Bäumen. werden vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt ( 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes). erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Inhalt der Vorlage: Zuteilung der heutigen isolierten Landwirtschaftszone mit einer Fläche von 3993 m 2 auf einem Teil der Parzelle Kat.-Nr. 33 in die Kernzone und die Wohnzone W/1.9 Zuteilung der gesamten Gemeindehaus-Parzelle Kat.-Nr. 415 in die Kernzone Vergrösserung der Kernzone im Bereich des Grundstücks Kat.-Nr. 416 entlang der Zürcherstrasse auf eine sinnvolle Bautiefe von 30 m Vergrösserung der Wohnzone W/1.9 im Bereich der Parzellen Kat.-Nr. 33 und Kat.-Nr. 416 zu Lasten der Wohn- und Gewerbezone Die Auflage- und Anhörungsfrist von 60 Tagen beginnt am Freitag, 27. nuar, und endet am Dienstag, 27. März Während dieser Zeit liegen die massgebenden Akten bei der Gemeindekanzlei Hüttikon auf und können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann sich jedermann schriftlich zum Inhalt der Vorlage äussern. Einwendungen sind schriftlich bis zum 27. März 2012 beim Gemeinderat Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden. Hüttikon, 27. nuar 2012 Gemeinderat Hüttikon Öffentliche Auflage 004/ Küsnacht. Gemäss 13 des Strassengesetzes wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet: Bühlstrasse, Goldbacher- bis Alte Landstrasse Strassenneugestaltung Die Projektunterlagen für die oben erwähnte Strassenneugestaltung sind ab Freitag, 20. nuar 2012, während 30 Tagen auf der Gemeinde Küsnacht, Bauamtskanzlei, 2. Stock, einzusehen. Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind bis Montag, 20. Februar 2012, schriftlich der Gemeinde Küsnacht, Abteilung Tiefbau, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, einzureichen. Küsnacht, 20. nuar 2012 Gemeinderat Küsnacht Privater Gestaltungsplan Bandwies Auflage gemäss 7 PBG 004/ Rüti. Der zweite, geänderte Entwurf des privaten Gestaltungsplanes Bandwies für das in der Kernzone II und in der Zentrumszone liegende Areal an der Dorf- und Bandwiesstrasse, umfassend die Grundstücke Kat.-Nrn. 5982, 5983, 4277, 4626, 4808 und 4809 liegt im Sinne von 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) ab 27. nuar 2012 während 60 Tagen im Bauamt, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, während der ordentlichen Bürozeit zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann sich jedermann schriftlich zum Inhalt äussern. Allfällige Eingaben sind bis spätestens 27. März 2012 an den Gemeinderat Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, zu richten. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft entschieden. Rüti, 27. nuar 2012 Gemeinderat Rüti Nutzungsplanung Revision privater Gestaltungsplan Zwicky-Areal, Wallisellen und Dübendorf Genehnmigung 004/ Wallisellen. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. ARE/8/2012 vom 13. nuar 2012 die Revision des privaten Gestaltungsplans Zwicky-Areal genehmigt. Die Gemeindeversammlung Wallisellen und der Gemeinderat Dübendorf haben am 26. September 2011 bzw. 3. Oktober 2011 der Revision des Gestaltungsplans zugestimmt. Wallisellen, 26. nuar 2012 Der Gemeinderat Stadt Winterthur Öffentliche Planauflage gemäss 16 und 17 Strassengesetz des Kantons Zürich (StrG) Tösstalstrasse Seenerstrasse bis Heinrich-Bosshard-Strasse Strassenbau (Objekt-Nr ) 004/ Das Departement Bau, Tiefbauamt, führt für den Strassenbau in der Tösstalstrasse, Abschnitt Seenerstrasse bis Heinrich-Bosshard-Strasse, das öffentliche Planauflageverfahren gemäss 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich durch. Um auf der Tösstalstrasse einen besseren Verkehrsfluss zu erreichen, wird bei der Kreuzung Tösstalstrasse/Landvogt-Waser-Strasse/Heinrich-Bosshard-Strasse für die Linksabbieger in die Landvogt-Waser-Strasse eine separate Einspurstrecke und stadtauswärts ein Radstreifen markiert. Dazu muss die Fahrbahn örtlich verbreitert werden. Zwischen der Kreuzung und der Das Projekt wird, soweit darstellbar, ausgesteckt. Planauflage Von Freitag, 27. nuar, bis Dienstag, 28. Februar 2012, auf der Kanzlei des Baupolizeiamtes, Neumarkt 4, Parterre. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 12 und Uhr, Freitag von 8 12 und Uhr. Rechtsbehelf Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Tiefbauamt, Verkehrswege, Neumarkt 1, 8402 Winterthur, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt sind die betroffenen Grundeigentümer oder andere in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Winterthur, 27. nuar 2012 Departement Bau Tiefbauamt Öffentlich-rechtliche Verträge betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaften Assek.-Nr. 2691, Kat.-Nr. 1/3487, Museumstrasse 9 Assek.-Nrn. 997 und 1378, Kat.-Nr. 2/13617, Römerstrasse 212 Assek.-Nr. 2937, Kat.-Nr. 1/8870, Wylandstrasse 26, 8400 Winterthur 004/ Winterthur. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. nuar 2012 beschlossen, die öffentlichrechtlichen Verträge betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaften Assek.-Nr. 2691, Kat.-Nr. 1/3487, Museumstrasse 9; Assek.-Nrn. 997 und 1378, Kat.-Nr. 2/13617, Römerstrasse 212; Assek.-Nr. 2937, Kat.-Nr. 1/8870 Wylandstrasse 26, 8400 Winterthur, zu genehmigen. Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Die Akten können während der Rekursfrist in der Kanzlei des Baupolizeiamtes, Neumarkt 4, 8402 Winterthur, von Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 und bis 17 Uhr, Freitag, 8 bis 12 und bis 16 Uhr eingesehen werden. Winterthur, 27. nuar 2012 Baupolizeiamt Stadt Zürich Strassenbauprojekt: Bahnhofstrasse (Abschnitt Bahnhofplatz bis Uraniastrasse) öffentliche Planauflage gemäss 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich 004/ Folgendes Projekt wird gemäss 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt: Bahnhofstrasse (Abschnitt Bahnhofplatz bis Uraniastrasse); Gleisersatz, Belagserneuerung, Erneuerung der Tramhaltestelle Bahnhofstrasse/HB (behindertengerecht), teilweise Ersatz der bestehenden Bäume, Erneuerung der Beleuchtung und Baumscheiben sowie der Werkleitungen. Die Pläne liegen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, im Korridor des 4. Stocks, von Montag bis Donnerstag jeweils von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 17 Uhr während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Planauflage dauert von Freitag, 27. nuar, bis und mit Montag, 27. Februar Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Postfach, 8021 Zürich, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen ( 17 StrG; 21 ff. VRG). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen ( 17 StrG; 21 ff. VRG). Die Auflagedokumente finden Sie unter Zürich, 27. nuar 2012 Tiefbauamt Der Stadtingenieur Teilrevision der Nutzungsplanung Öffentliche Auflage Zonenplanänderung für das Gebiet Hardau I, Zürich-Aussersihl, Kreis 4 004/ Zürich. Die vorgesehenen Änderungen des Zonenplanes Hardau I für die Grundstücke Kat.- Nr. AU6432 und AU6358 in Zürich-Aussersihl Die Teilrevision der Nutzungsplanung Hardau I kann vom 25. nuar bis und mit 27. März 2012 im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, zu den Büro-Öffnungszeiten oder im Internet ( eingesehen werden. Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Die Eingaben sind bis zum 27. März 2012 dem Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 8021 Zürich, einzureichen. Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen. Zürich, 27. nuar 2012 Der Stadtrat von Zürich Bau- und Niveaulinien Verkehrsbau- und Niveaulinien 004/ Oetwil an der Limmat. Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit Verfügung Nr vom 13. September 2011 an der Mutschellenstrasse (Route 618) in der Gemeinde Oetwil an der Limmat, Abschnitt Grenze Dietikon bis Limmattalstrasse, Verkehrsbau- und Niveaulinien vollständig ersatzlos aufgehoben. Der Plan liegt vom Freitag, 27. nuar, bis Montag, 27. Februar 2012, in der Gemeinderatskanzlei Oetwil an der Limmat zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts die Verkehrsbaulinienvorlage beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss. Oetwil an der Limmat, 27. nuar 2012 Der Gemeinderat Verkehrsbau- und Niveaulinien 004/ Oetwil an der Limmat. Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit Verfügung Nr vom 19. September 2011 an der Limmattalstrasse (Route 295) in der Gemeinde Oetwil an der Limmat, Abschnitt Grenze Würenlos bis Grenze Geroldswil, Verkehrsbau- und Niveaulinien aufgehoben und Verkehrsbaulinien neu festgesetzt. Die Pläne liegen vom Freitag, 27. nuar, bis Montag, 27. Februar 2012, in der Gemeinderatskanzlei Oetwil an der Limmat zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts die Verkehrsbaulinienvorlage beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss. Oetwil an der Limmat, 27. nuar 2012 Der Gemeinderat Gemeinde Rifferswil Neufestsetzung von Verkehrsbaulinien Öffentliche Auflage der Pläne 004/ Die kantonale Volkswirtschaftsdirektion hat am 16. nuar 2012 an der Hauserstrasse (Route 676), Abschnitt Guggenbüel bis Im Mattler (mit Verfügung Nr. 5010), und an der Jonenbachstrasse (Route 672), Abschnitt Schulhaus (mit Verfügung Nr. 5011), Verkehrsbaulinien neu festgesetzt. Die Unterlagen liegen vom 27. nuar bis 27. Februar 2012 in der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der vorgenannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften und auch Anstalten des öffentlichen Rechts die Verkehrsbaulinienvorlage beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss. Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Neumühlequai 10, Postfach 8090 Zürich Ausschreibung von Bauprojekten Planauflage: Die Pläne liegen, wo nichts anderes angegeben ist, auf den betreffenden Gemeinderatskanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung in den Publikationsorganen der Gemeinde oder durch Anschlag später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften ( s) Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids ( PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben. 004/ Adliswil. Claudia Zingg Jia, Birkenstrasse 14, 8134 Adliswil: Erstellung einer Fotovoltaikanlage mit einer Bauhöhe von 70 cm auf Gebäude Vers.-Nr sowie energetische Sanierung des Flachdaches mit 20 cm Aufbaustärke, Birkenstrassse 14, Kat.-Nr (Zone W3). 004/ Affoltern am Albis. Planauflage: Gemeindezentrum, Marktplatz 1, Hochbauabteilung, 2. OG. Genossenschaft Migros Zürich, Immobilien, Pfingstweidstrasse 101, 8021 Zürich; Projektverfasser: Ghisleni Planen Bauen GmbH, Gutenbergstrasse 14, 8640 Rapperswil: Neubau Migros-Center und 31 Wohnungen sowie Tiefgaragenerweiterung, Kat.-Nrn. 5291, 4927, 4928, 4930, Alte Dorfstrasse/Oberdorfstrasse (Gestaltungsplan Oberdorf). Hanspeter Weiss-Aeppli, Weidstrasse 39, 8909 Zwillikon; Projektverfasser: Paul Schwarzenberger, Architektur und Planungsbüro, Eien, 6042 Dietwil: Abbruch und Neubau Remise mit Abkalbestall, unterkellert und Neubau uchesilo, Kat.-Nr. 6142, Weidstrasse 39 (Landwirtschaftszone). 004/ Bachenbülach. Baugenossenschaft SILU, Richterwis 17, 8303 Bassersdorf; Projektverfasser: L3P Architekten AG, Unterburg 33, 8158 Regensberg: Neubau Überdachung der bestehenden Tiefgaragenrampe auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1134, Bächliwis, zwischen 18 und 22 (QE). 004/ Bäretswil. Werner Bolt, Bussentalstrasse 5, 8344 Bäretswil: Umbau Dachlukarne zu Balkon, Gebäude Vers. 952, Kat.-Nr. 142, Baumastrasse 2, 8344 Bäretswil (Kernzone). 004/ Bauma. Marcel Reichmuth, Rösli 42, 8494 Bauma: Anbau Autounterstand an Wohnhaus Assek.-Nr. 42, Kat.-Nr. 4537, Rösli, Bauma (Landwirtschaftszone). 004/ Berg am Irchel. Romy Kistler, Süsswinkelstrasse 3, 8864 Reichenburg: Neubau Mehrfamilienhaus (6 Wohnungen, Unterniveaugarage, Schopf), Neunutzung Altbau (4 Hausteile, 4 Wohnungen) Vers.-Nr. 142 auf Kat.-Nr. 1164, Brunnenrain 22, 8415 Berg am Irchel (Kernzone 1). 004/ Buch am Irchel. Daniel und Nadine Hirsiger, Arinaweg 2, 8414 Buch am Irchel; Projektverfasser: PewiHAUS, Manz-Architektur AG, Eschlikerstrasse 20, 8474 Dinhard: Wohnraumerweiterung/Anbau mit Geräteraum und Terrasse am best. Einfamilienhaus Vers.-Nr. 660 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1646, Arinaweg 2, 8414 Buch am Irchel (Kernzone/ES III). 004/ Buchs. Planauflage: Gemeindeverwaltung, Badenerstrasse 1, Abteilung Bau + Werke, 1. Stock. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird pro Bauvorhaben eine Kanzleigebühr von Fr. 50. erhoben. Suisse Promotion Immobilien AG, Zürcherstrasse 135, 8102 Oberengstringen, vertreten durch Implenia Generalunternehmung AG, Neubau, Industriestrasse 24, 8305 Dietlikon; Projektverfasserin: Implenia Development, Roland Ebneter, Industriestrasse 24, 8305 Dietlikon: Neubau Wohnüberbauung «Sunset Plaza» mit 4 Mehrfamilienhäusern und Unterniveaugarage, Kat.-Nr. 2806, Mülibachstrasse 51 57; abgeändertes Projekt/Erstellung Balkonverglasungen (Wohn- und Gewerbezone A). 004/ Dällikon. Gemeindeverwaltung Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon: Abbruch Pergola und Neubau teilweise eingewandete Überdachung (bereits erstellt), Grundstück Kat.-Nr. 2403, östlich Brunnenwiesenstrasse (Schrebergartenanlage), 8108 Dällikon (Ea). 004/ Dietikon. Planauflage auf dem Bauamt der Stadt Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 35. verlangt (Planauflage bis 5. nuar 2012). Trudi Lüscher, Bergstrasse 10b, 8953 Dietikon, vertreten durch Sorg Bauberatung GmbH, Rigistrasse 8, 8712 Stäfa: Abbruch der Altliegenschaft und Neubau eines Mehrfamilienhauses, Kat.-Nr. 7758, Austrasse 30, 8953 Dietikon (Zone Inserate erreichen uns noch schneller mit ! Unsere Adresse: amtsblatt@zuonline.ch

8 Seite 88 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Anita Triaca und Fabian Brandenberger, Alte Kindhauserstrasse 3, 8953 Dietikon: Neubau Laufstall mit uchegrube, Kat.-Nr , Alte Kindhauserstrasse bei Nr. 4, 8953 Dietikon (Landwirtschaftszone). 004/ Dietlikon. Gietz Immobilien AG, Mooswiesstrasse 20, 9200 Gossau SG: Abbruch Unterstand, Krananlage und Aussentreppe, Erweiterung Fassadenisolation, Anbau Scherenhebebühne und Vordach sowie innere Umbauten mit Umnutzung des Erdgeschosses zu Ausstellungsfläche, Brüttisellerstrasse 8, Kat.-Nr. 3026, Vers.-Nr. 601 (dreigeschossige Wohnzone W3 2.3, privater Gestaltungsplan «Gietz & Co. AG», ES III). 004/ Egg. Gilbert Herren, Auf der Grueb 12 c, 8706 Meilen: Fassadenänderung, 1. OG Fenster in Tür umwandeln Nordfassade, 2. OG neues Fenster und Oblicht an Westfassade/Balkonanbau 1. OG Nordfassade als Zugang zur Terrasse Metallkonstruktion, Kat.-Nr. 1458, Vers.-Nr. 85, Alte Zürichstrasse 27, Esslingen (Landwirtschaftszone). 004/ Elgg. Karin Rickenmann-Weibel, Hertenstrasse 23, 8353 Elgg: Anbau Wohnraum Erdgeschoss auf Kat.-Nr. 3028, Hertenstrasse 23, 8353 Elgg (Wohnzone W2b). Jürg Schefer, Trottenstrasse 3, 8353 Elgg; Projektverfasser: Architektur + Bauberatung Peter Häfliger & Partner, Zürcherstrasse 305, 8500 Frauenfeld: Umbau Wohnhaus EG und OG auf Kat.-Nr. 2798, Trottenstrasse 3, 8353 Elgg (Wohnzone W2b). Schuhfabrik Elgg AG, Bahnhofstrasse 31, 8353 Elgg; Projektverfasser: Beglinger Jürg, Architekturbüro, Geissbühlstrasse 7, 8353 Elgg: Anbau Treppenhaus mit Warenlift; Sanierung Gebäudehülle und Fenster auf Kat.-Nr. 3726, Bahnhofstrasse 31, 8353 Elgg (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3). Stephan und Sandra Rusconi, Bühlwies 7, 8353 Elgg; Projektverfasser: Beglinger Jürg, Architekturbüro, Geissbühlstrasse 7, 8353 Elgg: Innenausbau auf Kat.-Nr. 135/136, Hintergasse 1/Äussere Hintergasse 8, 8353 Elgg (Kernzone K1). Hansueli Bosshard, Obergasse 23, 8353 Elgg; Projektverfasser: Beglinger Jürg, Architekturbüro, Geissbühlstrasse 7, 8353 Elgg: Innenausbau auf Kat.-Nr. 4195, Obergasse 23, 8353 Elgg (Kernzone K1). 004/ Ellikon an der Thur. Simon Hofer, Huebackerstrasse 16, 8548 Ellikon an der Thur: Erstellung einer Stützmauer zur Gartenvergrösserung und Erweiterung des bestehenden Balkons auf der Südseite, Grundstück Kat.-Nr. 1400, Huebackerstrasse 16 (Wohnzone W1). Jörg-Uwe Köhler, Dunaspistrasse 8, 8548 Ellikon an der Thur: Aufstellen eines Baucontainers (bereits erstellt), Grundstück Kat.-Nr. 648, Dunaspistrasse 8 (Wohnzone W1). 004/ Fischenthal. Heinz Rüegg, Alte Fistelstrasse 66, 8497 Fischenthal: Neubau Garage, Kat.- Nr. 860, Alte Fistelstrasse, 8497 Fischenthal (Kernzone). J. Eisenring AG, Höhenstrasse 15, 9500 Wil: Neubau Doppeleinfamilienhaus, Kat.-Nr. 4555, Rosenbergstrasse 111/113, 8498 Gibswil (zweigeschossige Wohnzone / 25 %). 004/ Flaach. Kurt und Beatrice Eigenheer, Andelfingerstrasse 2, 8416 Flaach: Neuer Satteldachaufbau auf bestehendem Flachdachanbau Gebäude Vers.-Nr. 172, Grundstück Kat.-Nr. 586, Andelfingerstrasse 2 (Kernzone). 004/ Freienstein. André Béchir, Im Freisten 1, 8427 Freienstein; Projektverfasserin: Winkler & Richard AG Naturgärten, Frauenfelderstrasse 27, 9545 Wängi: Abbruch eines gepflästerten Weges, Neubau einer Aussentreppe und Neuaufbau einer Natursteinmauer auf der Südseite von Wohnhaus 190 Im Freisten 1, Kat.-Nr. 1315, in Freienstein (eingeschossige Wohnzone W1) Gossau. (Planauflage Bauamt) 004/ Alfred Wild, Austrasse 40, 8625 Gossau ZH, vertreten durch Grimm + Schmid AG Erdbau, Industriestrasse 7B, 8627 Grüningen: Terrainaufschüttung, Grundstück Kat.-Nr. 5161, Austrasse 40, 8625 Gossau (Landwirtschaftszone). 004/ Grüningen. kob Bodmer, Niggenberg 10, 8627 Grüningen: Anbau für Holzschnitzel und Einbau einer Holzschnitzelheizung bei Gebäude Assek.-Nr. 392 auf Grundstück Kat.-Nr. 876, Niggenberg (L). 004/ Hedingen. Heinz Spillmann, Geissweid 1a, 8908 Hedingen; Projektverfasser: GLB Zürich Land, Wässeristrasse 31, 8340 Hinwil: Erweiterung Betriebsleiter- und Einliegerwohnung durch seitlichen Anbau, innere Umbauten, Geissweid 1a, Kat.-Nr. 2299, Vers.-Nr. 638 (Landwirtschaftszone kantonal). 004/ Henggart. Politische Gemeinde, Gemeindeverwaltung, Flaachtalstrasse 15, 8444 Henggart: Öffentliche Fussgängerbrücke (L 3,77 m x B 1,58 m) bei der Liegenschaft Rietstrasse 38 über den Dorfbach, Kat.-Nr (Nutzungszone: W2B; BMZ 1,8). 004/ Herrliberg. David Risch, Habüelstrasse 19, 8704 Herrliberg; Planer: Architektur GmbH, Th. Rietmann, Räffelstrasse 28, 8045 Zürich: Abbruch und Neubau Balkon, Wohnhaus Geb.-Nr. 883, Kat.-Nr. 3277, Habüelstrasse 19 (Zone W 2/30). Michel Lalive d Epinay, Habüelstrasse 16, 8704 Herrliberg; Planer: Weber Partner GmbH, Bergstrasse 62, 8706 Meilen: Abbruch Stützmauer aus Holzschwellen und Neubau Winkelstützmauer aus Beton und Terrainauffüllung bei Wohnhaus Geb.-Nr. 884, Kat.-Nr. 3282, Habüelstrasse 16 (Zone W 2/25). 004/ Hinwil. Planauflage im Bausekretariat (Gemeindehausstrasse 2, 1. Stock). Monika Zimmermann Knobel und Urs Knobel, Bergliweg 2, 8340 Hinwil: Um- und Anbau sowie Dachaufstockung an Gebäude Vers.-Nr. 861 auf Grundstück Kat.-Nr. 8061, Bergliweg 2, Hinwil (L). Dorle und Thomas Hösli-Mathes, Spilchbüel 11e, 8342 Wernetshausen, Anbau an Gebäude Vers.-Nr auf Grundstück Kat.-Nr. 6906, Spilchbüel 11e, Wernetshausen (W/1.8). 004/ Hirzel. André Palitzsch, Bächenmoosstrasse 15, 8816 Hirzel: Anbau Wintergarten, Gebäude Vers.-Nr. 871, Grundstück Kat.-Nr. 2925, Bächenmoosstrasse 15 (W2C - II). 004/ Hofstetten. Corinna und Stefano Sanna, Wenzikon 312, 8354 Hofstetten; Projektverfasser: HOMA Bau-Realisierung, Industriestrasse 5, 8620 Wetzikon: Umbau Ökonomiegebäude, Vers.-Nr. 25, Tiefenstein, für Pferdehaltung mit Erstellung eines Ganzjahresauslaufes (Landwirtschaftszone). 004/ Hombrechtikon. Ralf Risse, Sonnenbergstrasse 12, 8032 Zürich: Pergola neu verglasen, 2 neue Dachflächenfenster und diverse interne Umbauten, Gebäude Vers.-Nr 518 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4338, Buenstrasse 1 (KD). Walter und Katharina Paukner, Wisentalstrasse 3, 8634 Hombrechtikon: Lärm- und Sichtschutzmauer zur Lächlerstrasse sowie 2 Palisadenwände, alles beim Gebäude Vers.-Nr. 1762, auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4923, Wisentalstrasse 3 (W 1/20). Paul und Helene Riechsteiner-Keusch, Pappelstrasse 26, 8055 Zürich: Ausbau Estrich mit Einbau eines Fensters in der Westfassade, 2 Dachfenster, neue Ziegel und Unterdach, Gebäude Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.- Nr. 3940, Speerstrasse 10 (W2/35). 004/ Horgen. Silvio Cattini, Mühlebachstrasse 37, 8810 Horgen: Neubau Terrassenhaus mit UN-Garage beim Gebäude Assek.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr. 9050, Mühlebachstrasse 37 (Wohnzone W 1.2). Mihaly Haymoz und Hui Wang Haymoz, Waidlistrasse 21, 8810 Horgen: Abbruch Garage, Innenumbau sowie energetische Dachsanierung beim Gebäude Assek.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr. 252, Waidlistrasse 21 (Wohnzone W 1.9). Orange Communications SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens: Verschiebung der beiden Antennen A3 und A4 am bestehenden Mast um rund 6,00 m nach oben (neue Höhe 18,15 m) und deren Leistungserhöhung für die Tunnelversorgung des SBB-Tunnels Albis-Zimmerberg bei Gebäude Assek.Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr , Sihltalstrasse 21, Sihlbrugg Station (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 2.5). 004/ Illnau-Effretikon, 8307 Effretikon. Planauflage ist im Bauamt. Für die Zustellung von Baurechtsentscheiden wird eine Gebühr von Fr. 40. erhoben. Denise Tschamper/Gabriele Broggini, Guldibuckstrasse 8a/8b, 8307 Effretikon; Projektverfasser: Wigasol Wintergärten, Rikonerstrasse 21, 8307 Effretikon: Neubau Sitzplatzüberdachung an Einfamilienhaus Assek.-Nrn. 4618, 4617, Guldibuckstrasse 8a/8b, Effretikon, Grundstücke Kat.-Nrn. 7247/7146 (Wohnzone 1.7). 004/ Kilchberg. Stiftung Spital Zimmerberg, Asylstrasse 19, 8810 Horgen: Südöstlicher Ausbau (Aufenthalts- resp. Speiseraum) Terrasse, Grütstrasse 60, Gebäude Assek.-Nr. 464, Kat.- Nr. 640 (Zone öb). 004/ Kleinandelfingen. Christian Oberholzer, Im Rebberg 10, 8451 Kleinandelfingen; Projektverfasser: Michael Oberholzer, Dipl. Architekt HTL, Bratle 9, 8255 Schlattingen: Umbau, Teilaufstockung und Erweiterung mit Anbau, Im Rebberg 10, Kleinandelfingen, Kat.-Nr. 1724, Vers-Nr. 108 (W2/20). Angela Fries und Rudolf Seiler, Bahnstrasse 6, 8444 Henggart; Projektverfasser: Pewihaus, Manz Architektur AG, Eschlikerstrasse 20, 8453 Dinhard: Neubau EFH, Bodenackerstrasse 10, Alten, Kat.-Nr (Kernzone B). 004/ Küsnacht. Amélie und Emily GmbH, Oberseeweg 24, 8853 Lachen SZ; Projektverfasser: Wallimann Konzepte & Planungs GmbH, Theaterstrasse 10, 8001 Zürich: Umnutzung Restaurant in Café mit Kuchenbäckerei mit Reklame beim Gebäude Vers.-Nr. 708, auf dem Grundstück Kat.-Nr und neue Parkplätze beim Gebäude Vers.-Nr. 707 auf dem Grundstück Kat.-Nr , Seestrasse 55, 8700 Küsnacht (Wohnzone W3/2.75). 004/ Langnau am Albis. Die Pläne liegen im Gemeindehaus, Bausekretariat, zur Einsicht auf. Für die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden wird dem Empfänger eine Gebühr von Fr. 30. in Rechnung gestellt. Schule Langnau am Albis, vertreten durch Manuela Wolfensberger, Soodweg 3, 8135 Langnau am Albis: Barackenwagen für Spiel- und Freizeittreff im Schulhausareal Im Widmer auf Kat.- Nr. 4586, Widmerstrasse (Zone für öffentliche Bauten). 004/ Männedorf. Martin und Katrin Keck, Sonnenbergstrasse 14, 8708 Männedorf; Projektverfasser: Fontana & Partner AG, Gewerbestrasse 5b, 8708 Männedorf: Neubau EFH (Abbruch Assek.-Nr. 1160) am Biberhaldenweg 20, Kat.-Nr (W1.7). 004/ Neerach. Lerch & Partner Generalunternehmung AG, Zürcherstrasse 124, 8406 Winterthur, vertreten durch Architekturbüro Maurice Müller, Schneiterstrasse 9, 8523 Hagenbuch: Revisionseingabe Abbruch Bauernhaus und Schopf Vers.-Nrn. 121 und 278 und Neubau 2 MFH und Tiefgarage auf Kat.-Nr (Eigentümer Hans Altenberger), Kaiserstuhlstrasse 4, Neerach (Kernzone K1). 004/ Neftenbach. Willi Guggisberg, Zeughausstrasse 7, Aesch: Neugestaltung Umgebungsund Gartenanlage, Kat.-Nr. 2967, Zeughausstrasse 7, Aesch (Lw). Gisela Vögeli-Leuthard, Wartgutstrasse 2, Neftenbach; Projektverfasser: Immo-Connection GmbH, Neftenbach: Anbau Nasszellen und Garage mit gedeckter Terrasse und gemeinsamer Zufahrt, Assek.-Nr. 714, Kat.-Nr. 493; Rosenweg 4, Neftenbach (W2/30%). 004/ Niederhasli. Moor AG, Rümlangerstrasse 34, 8156 Oberhasli; Projektverfasserin: Moor AG, Rümlangerstrasse 34, 8156 Oberhasli; Grundeigentümer: E. Moor Verwaltungs AG, Rümlangerstrasse 34, 8156 Oberhasli: Abbruch der bestehenden Hallen, Vers.-Nr. 711, Neubau Halle mit Büro und Aussenlager, Rümlangerstrasse 34, Oberhasli, Vers.-Nr. 711, Kat.-Nr (G III). 004/ Oberrieden. Leo D. Vock, Atelier für Gestaltung, Aubrigstrasse 26, 8800 Thalwil: Einbau von Dach-Sonnenkollektoren beim Wohnhaus Püntstrasse 4, Vers.-Nr. 0930, Kat.-Nr (Kernzone A). 004/ Oetwil am See. Edouard und Daniela Appenzeller, Vogelsangstrasse 4, 8618 Oetwil am See: Anbau an Wohnhaus Vers.-Nr. 952 auf Kat.- Nr. 490, Vogelsangstrasse 4 (zweigeschossige Wohnzone). Karl Fassbind, Appisbergstrasse 20, 8708 Männedorf; Projektverfasser: Atelier Urs Tischhauser, Oberdorfgasse 1, 8708 Männedorf: Aufstockung sowie An- und Umbau Wohnhaus Vers.- Nr. 748 auf Kat.-Nr. 285, Zelglistrasse 5 (dreigeschossige Wohnzone). 004/ Opfikon. Orange Communications SA, Friesenbergstrasse 71, 8055 Zürich: Neubau Mobilfunk-Antennenanlage, Kat.-Nr. 3654, Dammstrasse 19 (Wohnzone viergeschossig, W4). Stadt Opfikon Liegenschaftenverwaltung, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg; Projektverfasser: Markus Schwaighofer Architekturbüro, Fabrikstrasse 30, 8152 Glattbrugg: Nutzungsänderung im OG (Erweiterung Kindergarten anstelle von zwei Wohnungen), Energetische Fassadensanierung, aussen Röhrenrutschbahn vom OG ins EG, Kat.-Nr. 7282, Dammstrasse 25 (Wohnzone dreigeschossig W3). 004/ Otelfingen. Gerold Andenmatten, Bergstrasse 4, 8112 Otelfingen; Projektverfasserin: Architekturbüro Schaub, Dammstrasse 9, 8112 Otelfingen: Anbau Kehrfirst an bestehender Liegenschaft Vers.-Nr. 741, Kat.-Nr. 1826, Bergstrasse 4, 8112 Otelfingen (Kernzone 1). 004/ Pfungen. René und Chris Schmies, Tannenstrasse 51d, 8424 Embrach; Projektverfasser: Architekturbüro, Urs Hostettler, Im Ackerhof 4, 8422 Pfungen: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Kat.-Nr an der Rebbergstrasse in 8422 Pfungen (Wohnzone W 1.1). 004/ Regensberg. Eugen Schäfer, Oberburg 25, 8158 Regensberg; Grundeigentümer: Eugen Schäfer, Oberburg 25, 8158 Regensberg; Projektverfasser: L3P Architekten ETH FH SIA AG, Unterburg 33, 8158 Regensberg: Wiederaufbau nach Totalschaden (Brand) mit teilweiser Nutzungsänderung zu Gasthaus mit fünf Gästezimmern und einer bestehenden Wohnung, Oberburg 25, 8158 Regensberg; Kat-Nrn. 38/66/67/68/69, Gebäudevers.-Nr. 12/13 (Kernzone I). 004/ Regensdorf. Die Pläne liegen bei der Bauabteilung auf; für die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden wird eine Pauschalgebühr von Fr. 40. erhoben. Matthias und nine Ochsner, Riedthofstrasse 37, 8105 Regensdorf; Projektverfasser: Architekturbüro Schaub, Dammstrasse 9, 8112 Otelfingen: Anbau und interner Umbau Gebäude-Nr. 745, Riedthofstrasse 37, Kat.-Nr (Wohnzone W2.5). Hans-Ulrich Gehrig, Im Pächterried 19, 8105 Watt; Projektverfasser: Wigasol Wintergarten, Rikonerstrasse 21, 8307 Effretikon: Anbau Wintergarten beim Gebäude Nr. 1830, Im Pächterried 19, Kat.-Nr (Wohnzone W1.8). Mobimo AG, Seestrasse 59, 8700 Küsnacht ZH, vertreten durch Fischer Architekten AG, Binzstrasse 23, 8045 Zürich: Neubau 9 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Schulstrasse 95 bis 111, Kat.-Nrn. 4613, 4614, 4618, 4619, 6193, 6194, 6195, 6196, 6197 (Wohnzone W2.5). 004/ Richterswil. Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden eine pauschale Gebühr von Fr. 50. sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baukommission schriftlich zu stellen. Corti-Felger Malergeschäft GmbH, Breitenstrasse 10, 8805 Richterswil; Projektverfasser: Knörr Architekten HTL/ETH/SIA, Limmattalstrasse 209, 8049 Zürich: Neubau Mehrfamilienhaus/revidiertes Projekt, Vers.-Nr. 132, Kat.-Nr. 228, Gartenstrasse 22, 24, 8805 Richterswil, mit 8 Kleinwohnungen (Kernzone). Ueli und Françoise Bachmann, Dorfstrasse 61, 8805 Richterswil; Projektverfasser: Fässler Architektur & Planung, Schwyzerstrasse 2a, 8805 Richterswil: Abbruch Scheune, Neubau Einfamilienhaus, Vers.-Nr. 384, Kat.-Nr. 455, Kirchweg 1, 8805 Richterswil (Kernzone). 004/ Rorbas. Theo Widmer, Weiacherstrasse 8, 8427 Rorbas: Vergrösserung Terrasse, Vergrösserung Fenster in Küche und Treppenhaus, Stützmauer, Assek.-Nr. 441 auf Kat.-Nr an der Weiacherstrasse 8 (Wohnzone A, 2 Geschosse; W2A). 004/ Rümlang. Planauflage: Die Pläne liegen im Gemeindehaus, Bauamt, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50. erhoben. Yves und Petra Riedo, Lindenstrasse 22, 8153 Rümlang: Neubau Einfamilienhaus auf Kat.-Nr. 5774, Fluestrasse 18a (W2 A, ES II). Christoph und Izabel Starck, Möslistrasse 2, 8155 Niederhasli: Neubau Einfamilienhaus auf Kat.-Nr. 5775, Fluestrasse 18b (W2 A, ES II). Maurizio und Cinzia Scarangella, Eichrainstrasse 12, 8052 Zürich: Neubau Einfamilienhaus auf Kat.-Nr. 5772, Fluestrasse 18c (W2 A, ES II). Maurizio und Lidia Gemma, Chämletenweg 15, 8153 Rümlang: Neubau Einfamilienhaus auf Kat.-Nr. 5771, Fluestrasse 18f (W2 A, ES II). José und Maria Carvalho, Rütschistrasse 32, 8037 Zürich: Neubau Einfamilienhaus auf Kat.- Nr. 5780, Fluestrasse 18e (W2 A, ES II). Marcel und Juliana Hinder, Chämletenweg 15, 8153 Rümlang: Neubau Einfamilienhaus auf Kat.-Nr. 5773, Fluestrasse 18d (W2 A, ES II). 004/ Rüschlikon. Karl E. Syfrig und Daniela Sommer-Syfrig, Bahnhofstrasse 98, 8803 Rüschlikon; Projektverfasser: Architekturbüro Chaschper Gachnang, Bellevuestrasse 10, 8800 Thalwil: Umbau/Sanierung best. Scheune Assek.-Nr. 357 in zwei Wohneinheiten, Grundstück Kat.-Nr. 5129, Alte Landstrasse/Hintergasse (Kernzone K3). 004/ Rüti. Planauflage auf dem Bauamt, Breitenhofstrasse 30. Hosberg AG, Neuhofstrasse 12, 8630 Rüti: Neubau Zufahrtsstrasse, Kat.-Nr. 6770, Neuhofstrasse 12 (Gewerbezone). Konsortium Ferrachstrasse, c/o Beat Ernst, Haltbergstrasse 25, 8630 Rüti: Neubau von 2 Wohn- und Geschäftshäusern, Kat.-Nr. 7173, Ferrachstrasse 15/Nauengüetli (geändertes Projekt; Kernzone II). Daniel und Andrea Hess, Rosenbergstrasse 6, 8630 Rüti: Wintergartenanbaute am Einfamilienhaus Vers.-Nr. 2889, Kat.-Nr. 6397, Rosenbergstrasse 6 (Wohnzone W2a). Genossenschaft Alterssiedlung Rüti, vertreten durch Georg Raguth, Rapperswilerstrasse 34a, 8630 Rüti: Liftanbaute am Wohnhaus Alterssiedlung Vers.-Nr. 2097, Kat.-Nr. 4139, Breitenhofstrasse 6 (Wohnzone W3). Kraftwerk Pilgersteg, Alois Rohrer, Längenstrasse 1, 8964 Rudolfstetten: Anbau Geräteraum und Hühnerstall mit Betonplatte und Gehege am Gebäude Vers.-Nr. 1165, Kat.-Nr. 6533, Pilgersteg/Walderstrasse (Landwirtschaftszone). Alain Bernhard, Alt-Ferrachstrasse 9, 8630 Rüti: Umbau Wohnhaus Vers.-Nr. 860 mit Dachaufbauten, Kat.-Nr. 5414, Alt-Ferrachstrasse 9 (Kernzone II). Hansjörg und Renate Krauer, Haltbergstrasse 3, 8630 Rüti: Projektänderung An-/Umbau Einfamilienhaus Vers.-Nr. 401, Kat.-Nr. 816, Haltbergstrasse 3 (Zone WG 3).

9 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite / Stadel. Marcel Meier, Endbergstrasse, 8175 Windlach, vertreten durch Hofer Holzbau, Alte Landstrasse 1, 8175 Windlach: Wohnhauserweiterung bei Assek.-Nr. 458 auf Kat.-Nr. 762, Endbergstrasse, 8175 Windlach. 004/ Stäfa. See-Immobilien Spitzer, Seestrasse 430, 8708 Männedorf: Abbruch Gebäude Vers.- Nrn. 210 und 1099, Neubau drei Mehrfamilienhäuser mit Gewerbefläche, Sanierung und Umlegung Grundbach, Kat.-Nrn. 8790, 11238, 8876, Goethestrasse, 8712 Stäfa, 2. Projektänderung: Dachausstieg und begehbare Dachterrassen auf Flachdächern sowie Erweiterung Balkone im Gewässerabstandsbereich, bereits erstellt (Kernzone KA/Privater Gestaltungsplan «Ober Haslenbach»). Manuela und Oskar Bernauer, Laubstenstrasse 31, 8712 Stäfa: Interne Umbauten Einfamilienhaus und Anbau Balkon, Kat.-Nr. 5972, Vers.- Nr. 158, Laubstenstrasse 31, 8712 Stäfa (Wohnzone W2/1.6). SBB AG, Immobilien, BW-ROT, Postfach, 8021 Zürich: Einbau drei Dachflächenfenster, Kat.-Nr , Vers.-Nr. 206, Stationsstrasse 5, 8713 Ürikon (ohne Aussteckung) (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/2.4). Heinz Kappeler, Schöpfbrunnenweg 1, 8634 Hombrechtikon; Projektverfasser: Architekturbüro Eigenmann + Hefti, Obere Geerenstrasse 2, 8044 Gockhausen: Abbruch der Liegenschaften Vers.-Nrn. 601 und 2806 und Neubau Mehrfamilienhaus mit Unterniveaugarage, Kat.-Nr , Im Freien 9, 8712 Stäfa (Wohnzone W2/1.9). 004/ Thalwil. Erbengemeinschaft von Dr. iur. Bernhard Recher, vertreten durch Björn Recher, Dörflistrasse 5, 8942 Oberrieden; Projektverfasser: Forster & Uhl Architekten GmbH, Hohlstrasse 169, 8004 Zürich: Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus auf Grundstück Kat.-Nr. 7648, Berghaldenstrasse 38 in Thalwil (Zone W2). 004/ Turbenthal. Mabag AG, Stationsstrasse 20, 8406 Winterthur; Projektverfasser: ARW Architekturbüro Rüegger + Wyser, Brauerstrasse 74, 8400 Winterthur: Neubau Doppel-Einfamilienhaus, Kat.-Nr. 1512, Risistrasse 13, Turbenthal (Wohnzone W2 A/ES II). 004/ Uitikon. Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 25. zuzüglich Einschreibegebühren verlangt. Peter Zollinger und Iris Lesmann, Schlierenstrasse 19, 8142 Uitikon; Projektverfasser: Ruedi A. Herger, Stationsstrasse 54, 8907 Wettswil: Umbau Einfamilienhaus Assek.-Nr. 231 mit Anhebung Dachgeschoss und Anbau, Kat.-Nr. 543, Mangoldwiese 6 (zweigeschossige Wohnzone E). 004/ Unterengstringen. Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Unterengstringen, Weiningerstrasse 50, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 40. erhoben. Martin Schumacher, Brunnmattstrasse 48, 8103 Unterengstringen; Projektverfasser: Andreas Hug, St.-Niklausstrasse 1, 8103 Unterengstringen: Projektänderung (Gebäudehöhe) bereits ausgeführt, Anbau gedeckter Sitzplatz mit Unterkellerung (Sauna) und Fertiggarage, Brunnmattstrasse 48, Unterengstringen, Kat.-Nr (zweigeschossige Wohnzone, locker W2L). 004/ Uster. Planauflage: Die Pläne liegen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, zur Einsicht auf. Regula und Marco Vedruccio, Agnesstrasse 6, 8406 Winterthur: Einbau Terrassentüre, Dachgaube und Carport, Brunnenwiesenstrasse 31, Assek.-Nr. 818, Kat.-Nr. B3845, Kirchuster (W2/40-II, Wohnzone zweigeschossig). 004/ Wädenswil. Die Baugesuchsunterlagen liegen im Bauamt, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), zur Einsicht auf. Andrea Brändli, Sandbüelstrasse 12, 8606 Greifensee, vertreten durch Peter Schärer, Dorfstrasse 50, 8816 Hirzel: Anbau/Einbau 2 Wohnungen (geändertes Projekt), Assek.-Nr. 920, Kat.-Nr , Meienburgstrasse 10 (Zone W2/40%). Daniel und Heidi Hausmann-Thürig, Schönenbergstrasse 80b, 8820 Wädenswil, vertreten durch Wigasol Wintergärten, Schürmattstrasse 5, 5643 Sins: Anbau Wintergarten, Assek.-Nr. 3934, Kat.-Nr , Schönenbergstrasse 80b (Zone W2/40%). Thomas Kellersberger, Glärnischstrasse 116, 8805 Richterswil, vertreten durch 2m architektur gmbh, Einsiedlerstrasse 6, 8820 Wädenswil: Umbau Wohnhaus/Neubau Gartenhaus, Assek.- Nr. 2877, Kat.-Nr. 7503, Neuguetstrasse 21 (Zone W2/40%). Paul Leuthold, Fluebrigstrasse 14, 8804 Au: Neubau Schafstall, Kat.-Nr. 9955, Appitalweg (Freihaltezone). 004/ Wasterkingen. Peter Spühler-Bossart, In der Chürzi 179, 8195 Wasterkingen; Projektverfasser: Martin Spühler, Architekt HTL, Dorfstrasse 106, 8192 Glattfelden, Grundeigentümer: Peter Spühler-Bossart, In der Chürzi 179, 8195 Wasterkingen: Installation einer Fotovoltaikanlage auf den Gebäuden Vers.-Nrn. 179, 180, 181 der landw. Siedlung in der Chürzi, Grundstück Kat.-Nr. 1420, 8195 Wasterkingen (Landwirtschaftszone). 004/ Weiningen. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr von Fr. 30. zuzüglich Porto verlangt. Walter Müller und Selene Müller-Sanvido, Hardwaldstrasse 12, 8951 Fahrweid-Weiningen; Vertreter/Architekt: Jean F. Weber AG, Architektur + Planung, Dorfstrasse 6, 8102 Oberengstringen; Grundeigentümer: Stockwerkeigentümergemeinschaft Hardwaldstrasse 12, 8951 Fahrweid-Weiningen: Balkonverglasung, Hardwaldstrasse 12, 8951 Fahrweid-Weiningen, Assek.-Nr. 1019, Kat.-Nr (Wohnzone W3/60%, BG-Nr. 11/037). 004/ Wettswil am Albis. Marcel Peter, Bäumlisächerstrasse 32, 8907 Wettswil am Albis: Aufbau Solaranlage beim Wohnhaus Vers.-Nr. 557 auf Kat.-Nr an der Bäumlisächerstrasse 32 (Wohnzone W2a). 004/ Wetzikon. Planauflage im Bauamt, Bahnhofstrasse 167. Anteprima Concept AG, Zürcherstrasse 91, 8620 Wetzikon; Projektverfasser: Zoom Room Das Raumcabrio GmbH, Robert-Bosch-Strasse 29a, Lindau: Anbau Wintergarten auf der Südostseite des Geschäftshauses Vers.-Nr. 3736, Kat.-Nr. 6533, Zürcherstrasse 91 (IA). Krankenheim Sonnweid AG, Bachtelstrasse 68, 8620 Wetzikon; Projektverfasser: Bernasconi + Partner, Architekten AG, Langensandstrasse 23, 6005 Luzern: Neubau Krankenheim (4. Erweiterungsetappe), Teilabbruch Haus A, Kat.- Nr. 7937, Bachtelstrasse 68 (Ö/Privater Gestaltungsplan Sonnweid). Elmar Weilenmann, Liegenschaftenverwaltung, Industriestrasse 5, 8620 Wetzikon; Projektverfasser: Storrer Gebäudetechnik GmbH, Industriestrasse 23, 8335 Hittnau: Sonnenkollektoren an der Südfassade des Wohnhauses Vers.-Nr. 3170, Kat.-Nr. 2289, Schulhausstrasse 9 (KC). 004/ Wildberg. Michael und Lara Leuenberger, Sonnentalweg 8, 8610 Uster; Projektverfasser: PewiHAUS Manz-Architektur AG, Eschlikerstrasse 20, 8474 Dinhard: Neubau Einfamilienhaus, Kat.-Nr. 280, Sunnhaldestrasse 15, Wildberg (W2/30) Winterthur. Kreis Stadt 004/ Charlotte Biedermann, Rue de la Dôle 4, 1203 Genève, und Georg Biedermann, Ruhtalstrasse 14, 8400 Winterthur: Vorentscheid mit Verbindlichkeit über Dritten, Abklärung Baureife für Parzelle Kat.-Nr. 1/4418, Wölfflinweg 9 (Wohnzone W 2/1.2). Kreis Oberwinterthur Stadt Winterthur, Departement Schule und Sport, c/o Departement Bau, Hochbauten, Technikumstrasse 81, 8402 Winterthur: Schulhausprovisorium mit 4 Schulzimmern für ca. 8 hre ( mit Miet-Containern in 2 Etappen), östlich Mettlenstrasse 6 (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung W3G). Corti Total Services AG, Roland Ghenzi, Klosterstrasse 19, 8406 Winterthur: Änderung zum mit BAB-Nr. A 2011/407 bewilligten Projekt: Erweiterung Liftanbau, diverse Grundriss- und Fassadenänderungen, Erweiterung Dachaufbau Südost, Verzicht auf Schutzraum, Umgebungsgestaltung und Bepflanzung, Rychenbergstrasse 222 (Wohnzone W 2/1.6). Kreis Seen Heinz Wuffli, Sennhofweg 56, 8405 Winterthur: Hofüberdachung für Rüstarbeiten unter Dach/ Schopfanbau für Schafhaltung und Lagerung mit Kellerraum und Zufahrtsrampe, Sennhofweg 56 (Landwirtschaftszone Lw). Kreis Töss Charlotte Biedermann, Rue de la Dôle 4, 1203 Genève: Vorentscheid mit Verbindlichkeit über Dritten; Abklärung Baureife für Parzelle Kat.-Nr. 4/3494, Brünnelihöhestrasse nordöstlich Nr. 14 (Wohnzone W 2/1.2). Kreis Veltheim Barbara Richner und Ulrich Stauffacher, Lindenstrasse 16, 8400 Winterthur: Geräteschopf, Velounterstand, Aufhebung Parkplatz, Lindenstrasse 16 (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung W3G). 004/ Zell, 8486 Rikon. Thomas Klotz, Am Bach 29, 8400 Winterthur: Aufstockung des Eingangsbereichs, Gebäude Vers.-Nr. 840, Grundstück Kat.- Nr. 7566, Fliederweg 8, 8483 Kollbrunn (Wohnzone 3 Geschosse W3). 004/ Zürich. Planauflage: Amt für Baubewilligungen, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, Büro 003 (8 9 Uhr; Planeinsicht zu anderen Zeiten nach telefonischer Absprache, /83) Interessenwahrung: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder genügen nicht) beim Amt für Baubewilligungen, Postfach, 8021 Zürich, gestellt werden ( 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht ( 316 PBG). Für den Bauentscheid wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Umfang abhängig ist. Die Zustellung erfolgt per Nachnahme. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entnahme anderweitig sicherzustellen (z.b. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person). Dauer der Planauflage: 27. nuar bis 16. Februar 2012 Kreis 1 Bahnhofstrasse 31, Bärengasse 4, Änderung der Fassadengestaltung (unter Denkmalschutz), K, Perosa AG, Roger Schärer, Grossmatte 12, 6014 Luzern Bellevueplatz hinter 2, Velostation, Provisorium befristet bis 2016, jeweils 1. April bis 31. Oktober, F K, AOZ Züri rollt, Robert-Maillart- Strasse 14 Florhofgasse 8, 10, Umbau Nebengebäude, Klimatisierung mit Rückkühler (im Inventar Denkmalpflege und Gartendenkmalpflege), K, Baudirektion Kanton Zürich; Vertreter: Hochbauamt des Kantons Zürich Baubereich 2, Stampfenbachstrasse 110; Projektverfasser: Tilla Theus und Partner AG, Architekturbüro, Bionstrasse 18 Stampfenbachstrasse 24, Umbau Dachgeschosse mit Dacherhöhung, Q I, Hansjürg Brumann, Vertreter: Roberto D'Agostino Architektur & Bauleitungen, Zugerstrasse 46, 8810 Horgen Kreis 2 Bellariastrasse 50, Energetische Aussenwandsanierung, abgestützte Balkonanbaute strassenseitig, W3, Klara Wyler-Maier, c/o Egon Wyler, Harry A. Licht, Samuel Dubno, Frida Licht- Landau, Marc und Isabelle Salomone-Serpagli; Projektverfasser: Atelier Buchzelg Architekten AG, Seebacherstrasse 4, Wiederholung Brandschenkestrasse 100, Kühl- und Lüftungsanlagen eingewandet auf Flachdach, W3, Google Switzerland GmbH, Brandschenkestrasse 110, Wiederholung Rieterstrasse 55, Umnutzung im Untergeschoss, Wohnen anstelle Verkaufs- und Lagerräumlichkeiten (im Inventar Denkmalpflege), W3, (erhöhte AZ), Erbengemeinschaft Luigi Casutt, Rieterstrasse 57 Kreis 3 Uetlibergstrasse 105, Mobilfunk-Antennenanlage für GSM (1800 MHz; 1 x 900 W ERP, 1 x 1000 W ERP, 1 x 1200 W ERP) und UMTS (2100 MHz; 1 x 1100 W ERP, 2 x 1400 W ERP) an einem Masten auf Schrägdach des Wohnhauses, W4, Orange Communications SA; Vertreter: Alcatel-Lucent AG, Hauptsitz, Friesenbergstrasse 75, Wiederholung Zurlindenstrasse 134, Nutzungsänderung (Bürogebäude) Erdgeschoss: Laden in Büro, QI5d, Barão-Hutter, Architecture and more, Räffelstrasse 30, Varese Corridor GmbH, Räffelstrasse 30 Kreis 5 Josefstrasse 158, Dachaufstockung, QI5c, Bauund Wohngenossenschaft Durchbruch, Tellstrasse 19 Pfingstweidstrasse neben 60b, Veloständer mit Überdachung, GP Escher-Wyss-Gebiet, Infra- Post AG, Region Ost, Peter Neumann, Pfingstweidstrasse 60b Kreis 6 Bucheggstrasse 150, 152, Umbau der Reihen- Einfamilienhäuser, Dachaufdoppelung zu Wärmedämmzwecken mit Einbau von Solarkollektoren, Dachgeschossweiterausbau bei Nr. 150 mit Aufbau Dachlukarne und Einbau von Dachflächenfenstern, Anbau abgestützter Balkon bei Nr. 152, W3, Andreas Aeschlimann-Dietzi und Isabelle Dietzi Aeschlimann, Bucheggstrasse 152, Fatma Hayatally Graf und Felix Graf-Hayatally, Bucheggstrasse 150 Freudenbergstrasse 112, Pergola im Garten (im Inventar Gartendenkmalpflege), W2bII, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ), Rämistrasse 101, Wiederholung Langmauerstrasse 44, Umbau des Reihen-Einfamilienhauses, Zimmer anstelle Keller und offener Loggia im Untergeschoss, Abstellplatz für Velos im Vorgarten, W2, Benedikt Germanier, Kathrin Seiler Germanier; Projektverfasser: Späh Architektur AG, Waidstrasse 11 Kreis 7 Zweiackerstrasse 2, 4, 6, Vorentscheidsgesuch betreffend der Realisierbarkeit des Attikageschossaufbaus, der möglichen Nutzung des Untergschosses und einer allfälligen Bezugsbewilligung, W2, Alfred Zogg; Projektverfasser: Beat Baumann, Dipl. Architekt FH/STV, Bachmattstrasse 10, 8966 Oberwil-Lieli, Wiederholung Kreis 8 Forchstrasse 4, Nutzungsänderung und Anbau eines Technikraumes im 1. Obergeschoss des Wohn- und Geschäftshauses, Arztpraxis mit Operationsräumen anstelle Büros, W5, (erhöhte AZ), Praxisgemeinschaft Neumünster; Projektverfasser: Woernhard Architektur Planung Bauleitung, Geenstrasse 1, 8308 Illnau, Wiederholung Kreis 9 Badenerstrasse 735, Kelchweg 1, 3, Umbau Wohn-/Geschäftshaus, Aufstockung Nr. 1 bzw. 735 mit einem Voll- und einem Dachgeschoss (total 6 Wohnungen) und Nr. 3 mit einem Dachgeschoss (3 Wohnungen), beide mit Dachzinne, Aussenwärmedämmung 15 cm stark, 34 Veloabstellplätze im Freien Seite Kelchweg, W4, (erhöhte AZ), R. und W. Eichenberger, c/o Heinzmann und Partner AG; Projektverfasser: Hemmi Fayet Architekten AG ETH SIA, Riedhofstrasse 29 Eulenweg 19, 21, 23, 25, 27, Umbau Mehrfamilienhäuser, diverse Anbauten mit Raumvergrösserungen und neue Balkonanbauten, Aufstockung um fünftes bzw. siebtes Vollgeschoss, Aussenwärmedämmung 16 cm, Photovoltaikanlage auf allen Gebäuden, Änderung der Umgebungsgestaltung, Verschiebung von 3 und Neuerstellung von 9 zusätzlichen Autoabstellplätzen im Freien, Teil einer Arealüberbauung, W3, Nachlass Robert Aeschbach sel., c/o Porter Treuhand AG; Projektverfasser: Kistler & Spehar GmbH, Büro für Architektur und Design, Schöneggstrasse 5 In den Rütenen 5, Sanierung und Aufstockung/Vollgeschoss eines Einfamilienhauses, W2bII, Andreas und Richie Münch-Jindal, Leimbachstrasse 223 In der Ey 6, Gebäudehüllensanierung und Aufstockung, W3, Verena Bodmer Wöhrle; Projektverfasser: Grüter Strässle Architekten, Siewerdtstrasse 8 Kreis 10 Wibichstrasse 35, südseitiger Anbau einer teilweise eingewandeteten Sitzplatzüberdachung beim Wohnhaus, W2, Jean-Luc Düring, Wibichstrasse 35 Kreis 11 Hürststrasse 63, 3 Autoabstellplätze im Freien bei Pflegeheim, W2bIII, Senioviva AG, Hürststrasse 63 Hürststrasse anstelle 56, 58, Neubau Pflegeheim mit 16 Zimmern, 2 Autoabstellplätze im Freien, W2, Senioviva AG; Projektverfasser: GLP PAN Architekten AG, Neptunstrasse 20 Regensbergstrasse hinter 209, Holunderweg hinter 27, Kunst am Bau, ca m hohe Skulptur im Hof der Wohnüberbauung sminweg, W3, Arealüberbauung, Allgemeine Baugenossenschaft Zürich ABZ, Gertrudstrasse 103 Kreis 12 Hüttenkopfstrasse anstelle 21, Ersatzneubau Wohnhaus, Unterniveaugarage für 5 Autos, W2, Max und Erika Lüdi; Projektverfasser: Melliger & Neugeboren Architekten GmbH, Schaffhauserstrasse 331 Kronwiesenstrasse 96, 2 Kleider-Sammelcontainer, W3, Texaid Textilverwertungs AG, Militärstrasse 1, 6467 Schattdorf Submissionen Politische Gemeinde Elsau Schottikerstrasse 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Elsau Beschaffungsstelle/Organisator: TBB Ingenieure AG Ingenieur- und Vermessungsbüro, Florastrasse 5a, 8353 Elgg, Auwiesenstrasse 1, 8353 Elsau, Adresse gemäss Kapitel 1.1 Datum: 24. Februar 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) 1.5 Datum der Offertöffnung: 27. Februar 2012, Uhrzeit: 16.00, Ort: Elsau Andere Träger kommunaler Aufgaben 2.1 Art des es: Schottikerstrasse CPV: Strassenbauarbeiten Hauptwasserleitungen Kanalisationsarbeiten Strassensanierung: Ausbau 3500 m 2, Belagsflächen 5200 m 2 Ersatz Wasserleitung, 470 m Mischwasserkanal: 380 m Regenwasserkanal: 80 m Erneuerung Bacheindolung: 50 m 2.6 Ort der : Elsau, Schotttikerstrasse

10 Seite 90 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil 2.10 stermin: Beginn 15. März 2012 und Ende 28. Juni Geforderte : Kosten: Fr Gültigkeit des Angebotes: Bis 29. Juni 2012 Unter oder zu beziehen von folgender Adresse: TBB Ingenieure AG, Florastrasse 5a, 8353 Elsau, Telefon , Fax maurus.jacomet@bluewin.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 30. nuar 2012 Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Unterlagen downloaden im Simap, abholen oder bestellen bei Bauleitung, TBB Ingenieure AG, oder auf Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Elsau 4.3 Verhandlungen: Keine enthalten. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Gemeinde Herrliberg Werkleitungssanierung und Sanierung Aussichtstrasse Herrliberg 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Herrliberg, Bauamt, Abt. Tiefbau/Werke, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg Beschaffungsstelle/Organisator: Ingenieurbüro Osterwalder, Geisser & Brugger AG, z. Hd. von Roman Ritter, Bergstrasse 72, 8706 Meilen,, Telefon , Fax ritter.ogbag@bluewin.ch wenn möglich unter: ansonsten: Gemeinde Herrliberg, Bauamt, Abt. Tiefbau/Werke, z. Hd. von Thomas Krauer, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg,, Telefon , Fax Datum: 23. Februar 2012, Uhrzeit: 14.00, Formvorschriften: Eingabe wenn möglich unter: Bei Abgabe in Papierform, Stichwort «Aussichtstrasse Herrliberg» Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel); bei Eingabe per Post ist genügend Zeit einzurechnen; Gemäss Submissionsverordnung bis Art des es: Werkleitungssanierung und Sanierung Aussichtstrasse Herrliberg 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: CPV: Bauarbeiten NPK: 102/111/112/116/117/151/161/211/ 222/223/237 Aushub total fest. ca m 3 (Aushub, Belag, Beton, Fels etc.), Transporte total lose ca m 3 (Aushub, Belag, Beton, Fels etc.), Materiallieferungen total lose ca m 3, Belag total ca t, Randabschlüsse liefern und versetzen total ca m, Kanalisationsrohre PP 200 liefern und verlegen total ca. 40 m, Kontrollschachtdeckel liefern und versetzen total ca. 11 St. Schlammsammlerdeckel liefern und versetzen total ca. 22 St 2.6 Ort der : Aussichtstrasse Herrliberg (Biswindstrasse bis Bergstrasse) Bemerkungen: unter der Bedingung, dass das Grundangebot eingereicht wird, die Variante als separate Beilage eingereicht wird und die Struktur der Variante den NPK-Pos Katalog entspricht. Mit allen Angeboten einzureichende Unterlagen: Technischer Bericht, Bauprogramm (eine kurze, straffe und eingehaltene Bauzeit ist erwünscht), Konzept der Baustelleneinrichtung, Firmenportrait, Referenzen, 2.10 stermin: Bemerkungen: Baubeginn: Anfang April 2012 Bauende: Dezember 2012 Deckbeläge: Frühling Generelle Teilnahmebedingungen: Ausgewiesene Tief- und Strassenbauunternehmung 3.2 Kautionen/Sicherheiten: Siehe Vorbedingungen der Submissionsunterlagen 3.3 Zahlungsbedingungen: Gemäss SIA 118, siehe auch Vorbedingungen der Submissionsunterlagen 3.4 Einzubeziehende Kosten: Siehe Vorbedingungen der Submissionsunterlagen 3.5 Bietergemeinschaft: Zugelassen 3.6 Subunternehmer: Siehe Vorbedingungen der Submissionsunterlagen 3.8 Geforderte : Zahlungsbedingungen:. Die Submissionsunterlagen sind unter herunterzuladen (inkl. Pläne im pdf-format) 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote Zu beziehen von folgender Adresse: Bezug der Ausschreibungsunterlagen wenn immer möglich unter: Ist dies nicht möglich, dann Bezug unter: Osterwalder, Geisser & Brugger AG, Bergstrasse 72, 8706 Meilen,, Telefon , Fax Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar bis 23. Februar 2012 Sprache der Ausschreibungsunterlagen : Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar bis 23. Februar 2012, Uhr 4.3 Verhandlungen:Keine 4.5 Sonstige Angaben: Siehe Vorbedingungen der Submissionsunterlagen 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Kantonales Amtsblatt des Kantons Zürich enthalten. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Stadt Winterthur, Amt für Städtebau Hallenbad Geiselweid Winterthur Gesamtsanierung, Gerüste 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@win.ch Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@win. ch 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 15. Februar 2012 Bemerkungen: Die Anfragen sind bis 15. Februar 2012, Uhr, schriftlich einzureichen (Briefpost oder ). Die Antworten sind ab 22. Februar 2012 im simap abrufbar. Datum: 14. März 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag und mit deutlicher Aufschrift von Objekt und Arbeitsgattung mit dem Vermerk «nicht öffnen» einzureichen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte, nicht handschriftlich rechtsgültig unterzeichnete Angebote oder solche, bei denen Unterlagen oder Beilagen fehlen, werden gestützt auf 28 lit. h SVO ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn Leistungsverzeichnisse abgeändert werden. 2.1 Art des es: Hallenbad Geiselweid Winterthur, Gesamtsanierung, Gerüste CPV: Bauinstallationsarbeiten BKP: 2111 Gerüste Hallenbad Geiselweid Winterthur, Gesamtsanierung. Gerüste Im Zuge der Gesamtsanierung werden für die Deckensanierung in den Schwimmhallen Flächengerüste sowie rundum laufende Arbeitsbühnen in die Bassinbecken gestellt. Im Weiteren wird auf die umfassenden Submissionsunterlagen verwiesen. 2.6 Ort der : Winterthur, Pflanzschulstrasse 6b Bemerkungen: Varianten (technische und finanzielle) sind zugelassen. Die Varianten werden so angemessen wie möglich analysiert, damit diese mit dem Amtsvorschlag verglichen werden können. Will die Vergabestelle eine Variante berücksichtigen, welche eine Reduktion oder Ausweitung des Leistungsinhalts in qualitativer oder quantitativer Hinsicht zum Gegenstand hat, wird diese Variante auch den Mitbewerbern zur Offertstellung angeboten. Weitere Bemerkungen finden sich in den Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge stermin: Beginn 14. Mai und Ende 13. Juli 2012 Bemerkungen: Einzelheiten zu den Fristen und Terminen finden sich in den Vertragsbestimmungen gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen». 3.2 Kautionen/Sicherheiten: Gemäss Ziffer 4 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 3.3 Zahlungsbedingungen: Gemäss Ziffer 3 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 3.4 Einzubeziehende Kosten: Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren und auf die Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» verwiesen. 3.5 Bietergemeinschaften: Zugelassen 3.6 Subunternehmer: Zugelassen Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge verwiesen. Aufgrund der nachstehenden : Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge verwiesen. 3.8 Geforderte : Aufgrund der nachstehenden : Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge verwiesen. Aufgrund der nachfolgenden Angaben: Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge verwiesen Gültigkeit des Angebotes: 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote Zu beziehen von folgender Adresse: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@win. ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar bis 14. März 2012 Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Alle relevanten Pläne sind im simap in den Ausschreibungsunterlagen abgelegt. Es findet keine Begehung vor Ort statt. 4.2 Geschäftsbedingungen: Gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 4.3 Verhandlungen: Es sind keine Verhandlungen vorgesehen 4.5 Sonstige Angaben: Vertraulichkeit: Die Auftraggeberin und die Anbietenden behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Der Anbieter hat von den örtlichen Verhältnissen Kenntnis genommen und ist mit allen Bedingungen der Submission einverstanden. 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Simap Kantonales Amtsblatt des Kantons Zürich Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, eine schriftlich begründete Beschwerde (mit Antrag und im Doppel) eingereicht werden. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Appel d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten 8402 Winterthur Service organisateur/entité organisatrice: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten 8402 Winterthur, à l attention de Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Suisse Téléphone ** peter.furrer@win.ch 1.2 Obtention du dossier d appel d offres: À l adresse suivante: Nom: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, à l attention de Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Suisse Téléphone peter.furrer@win.ch 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: Réhabilitation totale de la piscine couverte Geiselweid à Winterthur 2.2 Description détaillée du projet: Dans le cadre du projet de réhabilitation totale de la piscine couverte Geiselweid à Winterthur, des échafaudages ainsi que des plates-formes de travail seront posées dans les bassins pour procéder à la réhabilitation du plafond 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Travaux d équipement du bâtiment BKP: 2111 Echafaudages 2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres: Date: 14 mars 2012, Heure: 16.00

11 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 91 Stadt Winterthur, Amt für Städtebau Hallenbad Geiselweid Winterthur Gesamtsanierung, Trennwände 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@win.ch Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@win.ch 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 15. Februar 2012 Bemerkungen: Die Anfragen sind bis 15. Februar 2012, Uhr schriftlich einzureichen (Briefpost oder ). Die Antworten sind ab 22. Februar 2012 im simap abrufbar. Datum: 14. März 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag und mit deutlicher Aufschrift von Objekt und Arbeitsgattung mit dem Vermerk «nicht öffnen» einzureichen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte, nicht handschriftlich rechtsgültig unterzeichnete Angebote oder solche, bei denen Unterlagen oder Beilagen fehlen, werden gestützt auf 28 lit. h SVO ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn Leistungsverzeichnisse abgeändert werden. 2.1 Art des es: Hallenbad Geiselweid Winterthur, Gesamtsanierung, Trennwände CPV: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste und an Militärgebäuden BKP: 2772 Feststehende Elementwände Hallenbad Geiselweid Winterthur, Gesamtsanierung, Trennwände. Im Zuge der Gesamtsanierung werden sämtliche Garderobeneinrichtungen neu erstellt. Der Leistungsumfang beinhaltet Kabinentrennwände aus Vollkernplatten auf Stützbühnen in Nassräumen, inkl Türen, Sitzbänke und Zubehör. Im Weiteren wird auf die umfassenden Submissionsunterlagen verwiesen. 2.6 Ort der : Winterthur, Pflanzschulstrasse 6b Bemerkungen: Varianten (technische und finanzielle) sind zugelassen. Die Varianten werden so angemessen wie möglich analysiert, damit diese mit dem Amtsvorschlag verglichen werden können. Will die Vergabestelle eine Variante berücksichtigen, welche eine Reduktion oder Ausweitung des Leistungsinhalts in qualitativer oder quantitativer Hinsicht zum Gegenstand hat, wird diese Variante auch den Mitbewerbern zur Offertstellung angeboten. Weitere Bemerkungen finden sich in den Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge stermin: Beginn 14. Mai und Ende 13. Juli 2012 Bemerkungen: Einzelheiten zu den Fristen und Terminen finden sich in den Vertragsbestimmungen (gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 3.2 Kautionen/Sicherheiten: Gemäss Ziffer 4 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 3.3 Zahlungsbedingungen: Gemäss Ziffer 3 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 3.4 Einzubeziehende Kosten: Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren und auf die vorgesehene Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» verwiesen. 3.5 Bietergemeinschaft: Zugelassen 3.6 Subunternehmer: Zugelassen Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge verwiesen. 3.8 Geforderte : 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote Zu beziehen von folgender Adresse: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@ win.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar bis 14. März 2012 Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Alle relevanten Pläne sind im simap in den Ausschreibungsunterlagen abgelegt. Es findet keine Begehung vor Ort statt. 4.2 Geschäftsbedingungen: Gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 4.3 Verhandlungen: Es sind keine Verhandlungen vorgesehen. 4.5 Sonstige Angaben: Vertraulichkeit: die Auftraggeberin und die Anbietenden behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Der Anbieter hat von den örtlichen Verhältnissen Kenntnis genommen und ist mit allen Bedingungen der Submission einverstanden. 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Simap Kantonales Amtsblatt des Kantons Zürich Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, eine schriftlich begründete Beschwerde (mit Antrag und im Doppel) eingereicht werden. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Appel d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur Service organisateur/entité organisatrice: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, à l attention de Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Suisse Téléphone peter.furrer@win.ch 1.2 Obtention du dossier d appel d offres: À l adresse suivante: Nom: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, à l attention de Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Suisse Téléphone peter.furrer@win.ch 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: Réhabilitation totale de la piscine couverte Geiselweid à Winterthur 2.2 Description détaillée du projet: Dans le cadre du projet de réhabilitation totale de la piscine couverte Geiselweid à Winterthour, il sera procédé au remplacement de toutes les installations de vestiaires. Le cahier des charges comprend des cloisons de séparation de cabines en «Vollkernplatten» (panneaux avec noyau intégral?) sur supports pour salles d eau y compris les portes, les bancs et les accessoires. 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Travaux de construction de bâtiments destinés aux BKP: institutions d ordre public ou aux services de secours et de bâtiments militaires 2772 Cloisons fixes 2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres: Date: 14 mars 2012, Heure: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau Hallenbad Geiselweid Winterthur Gesamtsanierung, Unterlagsböden 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@win.ch Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@win. ch 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 15. Februar 2012 Bemerkungen: Die Anfragen sind bis 15. Februar 2012, Uhr schriftlich einzureichen (Briefpost oder ). Die Antworten sind ab 22. Februar 2012 im simap abrufbar. Datum: 14. März 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag und mit deutlicher Aufschrift von Objekt und Arbeitsgattung mit dem Vermerk «nicht öffnen» einzureichen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte, nicht handschriftlich rechtsgültig unterzeichnete Angebote oder solche, bei denen Unterlagen oder Beilagen fehlen, werden gestützt auf 28 lit. h SVO ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn Leistungsverzeichnisse abgeändert werden. 2.1 Art des es: Hallenbad Geiselweid Winterthur, Gesamtsanierung, Unterlagsböden CPV: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste und an Militärgebäuden BKP: 2810 Unterlagsböden Im Zuge der Gesamtsanierung des Hallenbads Geiselweid in Winterthur werden sämtliche Böden des Garderobengeschosses und weitere Räume bis auf den Rohbau zurückgebaut und neu erstellt. Der Leistungsumfang beinhaltet Dampfbremsen, Trittschall- und Wärme-Dämmplatten und schwimmende Zementstriche mit Bodenheizung inkl. Duschrinnen, Gefälle und Sockel für Garderobenschränke. 2.6 Ort der : Winterthur, Pflanzschulstrasse 6b Bemerkungen: Varianten (technische und finanzielle) sind zugelassen. Die Varianten werden so angemessen wie möglich analysiert, damit diese mit dem Amtsvorschlag verglichen werden können. Will die Vergabestelle eine Variante berücksichtigen, welche eine Reduktion oder Ausweitung des Leistungsinhalts in qualitativer oder quantitativer Hinsicht zum Gegenstand hat, wird diese Variante auch den Mitbewerbern zur Offertstellung angeboten. Weitere Bemerkungen finden sich in den Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge stermin: Beginn 14. Mai 2012 und Ende 13. Juli 2012 Bemerkungen: Einzelheiten zu den Fristen und Terminen finden sich in den Vertragsbestimmungen gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 3.2 Kautionen/Sicherheiten: Gemäss Ziffer 4 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 3.3 Zahlungsbedingungen: Gemäss Ziffer 3 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 3.4 Einzubeziehende Kosten: Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren und auf die vorgesehene Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» verwiesen. 3.5 Bietergemeinschaft: Zugelassen 3.6 Subunternehmer: Zugelassen Es wird auf die Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge verwiesen. 3.8 Geforderte : 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote Zu beziehen von folgender Adresse: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, z. Hd. von Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Telefon peter.furrer@win. ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar bis 14. März 2012 Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Alle relevanten Pläne sind im simap in den Ausschreibungsunterlagen abgelegt. Es findet keine Begehung vor Ort statt. 4.2 Geschäftsbedingungen: Gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag für Einzelleistungen» 4.3 Verhandlungen: Es sind keine Verhandlungen vorgesehen. 4.5 Sonstige Angaben: Vertraulichkeit: die Auftraggeberin und die Anbietenden behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Der Anbieter hat von den örtlichen Verhältnissen Kenntnis genommen und ist mit allen Bedingungen der Submission einverstanden. 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Simap Kantonales Amtsblatt des Kantons Zürich Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, eine schriftlich begründete Beschwerde (mit Antrag und im Doppel) eingereicht werden. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Appel d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur Service organisateur/entité organisatrice: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, à l attention de Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Suisse Téléphone peter.furrer@win.ch 1.2 Obtention du dossier d appel d offres: À l adresse suivante: Nom: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau, Abteilung Hochbauten, 8402 Winterthur, à l attention de Peter Furrer, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, Suisse Téléphone peter.furrer@win.ch 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: Réhabilitation totale de la piscine couverte Geiselweid à Winterthur 2.2 Description détaillée du projet: Dans le cadre du projet de réhabilitation totale de la piscine couverte Geiselweid à Win-

12 Seite 92 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil terthur, tous les sols des vestiaires ainsi que d autres pièces seront démontés (stade grosœuvre) et posés à neuf. Le cahier des charges comprend des freins-vapeur, des panneaux d isolations contre le bruit et la chaleur ainsi qu un plancher de ciment flottant avec chauffage au sol y compris des conduites de douches, des écoulements gravitaires et des socles pour les armoires des vestiaires. 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Travaux de construction de bâtiments destinés aux institutions d ordre public ou aux services de secours et de bâtiments militaires BKP: 2810 Chapes 2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres: Date: 14 mars 2012, Heure: Wettbewerb Gemeindeverwaltung Zumikon Submission (selektives Verfahren) Neugestaltung Dorfplatz Zumikon 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeverwaltung Zumikon Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Zumikon, z. Hd. von Sandra Alioui, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon, alioui@zumikon.ch 1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken: Gemeindeverwaltung Zumikon, z. Hd. von Sandra Alioui, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon, 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 9. April 2012 Bemerkungen: Die Fragen müssen anonym und schriftlich auf dem Postweg eingereicht werden. 1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge: Datum: 23. Mai 2012, Uhrzeit: Formvorschriften: Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) 1.5 Typ des Wettbewerbs: Projektwettbewerb Selektives Verfahren 1.8 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2. Wettbewerbsobjekt 2.1 Art der Wettbewerbsleistung: Andere 2.2 Projekttitel des Wettbewerbes: Neugestaltung Dorfplatz Zumikon CPV: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 2.5 Projektbeschrieb: Zur Evaluation eines überzeugenden Beitrags für die Neugestaltung des Dorfplatzes Zumikon führt die Gemeinde Zumikon einen Wettbewerb im selektiven Verfahren durch. 2.6 Realisierungsort: Gemeinde Zumikon 2.10 Realisierungstermin: Bemerkungen: Voraussichtlich im hr 2013, vorbehältlich der Kreditbewilligung durch die zuständigen Instanzen. 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind Fachleute aus dem Bereich Landschaftsarchitektur mit Wohn- oder Geschäftssitz in der. 3.8 Geforderte : 3.9 Entscheidkriterien: 3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen: 3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer: 23. März Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes: 23. Mai Sprachen für Teilnahmeanträge: 3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation: Unter Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab 27. nuar bis 27. Februar 2012 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen: ohne Angaben 4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten: Gemäss Wettbewerbsprogramm 4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich? 4.3 Gesamtpreissumme: Fr Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung? 4.5 Anonymität: Die an den Wettbewerb eingeladenen Teilnehmer haben für die Wahrung der Anonymität zu sorgen Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich 4.11 Rechtsmittelbelehrung: enthalten. Die angefochtene Ausschreibung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Stadt Zürich, Organisation und Informatik IT-Arbeitsplatz / Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Organisation und Informatik Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Organisation und Informatik, z. Hd. von Rolf Baumli, Wilhelmstrasse 10, 8022 Zürich, Telefon , Fax oiz-einkauf@zuerich. ch URL Stadt Zürich, Organisation und Informatik, z. Hd. von Rolf Baumli, Wilhelmstrasse 10, 8022 Zürich, Telefon , Fax oiz-einkauf@zuerich.ch 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 6. Februar 2012 Bemerkungen: bis Uhr Datum: 7. März 2012, Uhrzeit: 12.00, Formvorschriften: (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!) 1.5 Datum der Offertöffnung: 8. März 2012, Bemerkungen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Es wird ein Öffnungsprotokoll erstellt. Lieferauftrag 2.1 Art des Lieferauftrages: Kauf IT-Arbeitsplatz 2012 CPV: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 2.5 Detaillierter Produktebeschrieb: Aufgrund dieser Ausschreibung werden der/die Lieferant(en) und die Produkte bestimmt, welche für einen definierten Zeitraum zum Standard (Lieferant und Produkt) der Stadtverwaltung erklärt werden. Das Verfahren wird durch die Stadt Zürich, Organisation und Informatik (OIZ) durchgeführt. Die 2007 gewählte Beschaffungsstrategie (Single Source) kann aufgrund der heutigen Erfahrungen optimiert werden. Künftig soll auf zwei Lieferanten zurückgegriffen werden können (Dual-Source). Die OIZ schreibt 3 Lose aus zur Bestimmung von Lieferant(en) und Produkten, welche für einen definierten Zeitraum zum Standard der Stadt Zürich erklärt werden. Los 1: Client Los 2: Server Los 3: Dienstleistungen 2.6 Ort der Lieferung: Gem. Ausschreibungsunterlagen Angebote sind möglich für: mehrere Lose Los-Nr. 1 CPV: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) Kurze Beschreibung: Client (Desktop-PC, Notebook, TFT) Los-Nr. 2 CPV: Server Kurze Beschreibung: Server Los-Nr. 3 CPV: IT-Softwarepaket Kurze Beschreibung: Dienstleistungen (Logistik, Staging) Bemerkungen: gem. Ausschreibungsunterlagen 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen: Gem. Ausschreibungsunterlagen 3.2 Kautionen/Sicherheiten: Keine 3.3 Zahlungsbedingungen: Gem. Ausschreibungsunterlagen 3.4 Einzubeziehende Kosten: Keine 3.5 Bietergemeinschaft: Gem. Ausschreibungsunterlagen 3.6 Subunternehmer: Gem. Ausschreibungsunterlagen 3.8 Geforderte : 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote Zu beziehen von folgender Adresse: Stadt Zürich, Organisation und Informatik, z. Hd. von Rolf Baumli, Wilhelmstrasse 10, 8022 Zürich, Telefon , Fax oiz-einkauf@zuerich.ch URL Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 27. nuar 2012 Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Appel d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Stadt Zürich, Organisation und Informatik Service organisateur/entité organisatrice: Stadt Zürich, Organisation und Informatik, à l attention de Baumli Rolf, Wilhelmstrasse 10, 8022 Zürich, Suisse Téléphone , Fax , oiz-einkauf@zuerich.ch URL Obtention du dossier d appel d offres: À l adresse suivante: Nom: Stadt Zürich, Organisation und Informatik, à l attention de Baumli Rolf, Wilhelmstrasse 10, 8022 Zürich, Suisse, Téléphone , Fax , oiz-einkauf@zuerich.ch URL 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: IT-Arbeitsplatz Description détaillée des produits: Appel d offres pour la sélection d un ou de plusieurs four-nisseur(s) et produits qui constitueront le(s) fournisseur(s) et les produits standard de l administration municipale de Zurich pour une durée déterminée. La procédure est assurée par la Ville de Zurich, Organisation et Informatique (OIZ). La stratégie d acquisition (single source) choisie en 2007 pour l informatique dans les écoles peut être optimisée sur la base de nos expériences actuelles. A l avenir nous souhaitons pouvoir nous limiter à deux fournisseurs (dual-source). L appel d offres d OIZ comprend 3 lots pour la sélection de fournisseurs et de produits qui constitueront le(s) fournisseur(s) et les produits standard de l administration municipale de Zurich pour une durée déterminée. Lot 1: Client Lot 2: Serveurs Lot 3: Prestations de services 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Machines de traitement des données (matériel) 2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres: Date: 7 mars 2012, Heure: Remarques: (La date du timbre postal n est pas déterminante!) Stadt Zürich, Amt für Hochbauten 22326_ Wohnsiedlung Rautistrasse dec/scv 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Zürich, Adresse gemäss 1.4, Datum: 8. März 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), mit der Aufschrift «BAV 22326, BKP Nr. *, oder Abgabe vor Ort: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Fachstelle Beschaffungswesen, Büro 208 Lindenhofstrasse Zürich Paketpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse Zürich Briefpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Postfach 8021 Zürich 2.1 Art des es: 22326_ Wohnsiedlung Rautistrasse dec/scv 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: BAV CPV: Bauleistungen im Hochbau Ersatzneubau (unter Vorbehalt der Baufreigabe) 2.6 Ort der : Rautistrasse, Zürich-Altstetten 2.7 Aufteilung in mehrere Beschaffungen? Angebote sind möglich für: mehrere Beschaffungen Beschaffungs-Nr. 1 CPV: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten BKP: 112 Abbrüche Kurze Beschreibung: Abbrucharbeiten 112 (072) Bemerkungen: stermin Juli 2012 Beschaffungs-Nr. 2 CPV: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten BKP: 201 Baugrubenaushub Kurze Beschreibung: Erdarbeiten 201 (018/051/077/079/130/172/176.0/176.1/201.1 Bemerkungen: stermin ab Juli 2012 Bemerkungen: Allfällige Varianten nach Vorschlag der Unternehmung sind als besondere Beilage einzureichen. 3.8 Geforderte :

13 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 93 Unter oder zu beziehen von folgender Adresse: Emch + Berger AG GPH, z. Hd. von Bruno Dober, Birmensdorferstrasse 125, 8003 Zürich, Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Mit adressiertem und Fr. 5. frankiertem C4-Kuvert 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Appel d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Stadt Zürich Service organisateur/entité organisatrice: Stadt Zürich Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Zürich, Suisse 1.2 Obtention du dossier d appel d offres: Sous ou à l adresse suivante: Nom: Emch + Berger AG GPH, à l attention de Bruno Dober, Birmensdorferstasse 125, 8003 Zürich, Suisse 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: Wohnsiedlung Rautistrasse 2.2 Description détaillée du projet: Ersatzneubau (unter Vorbehalt der Baufreigabe) 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Travaux de construction de bâtiments 2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres: Date: 8 mars 2012, Heure: Remarques: (La date du timbre postal n est pas déterminante!) Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Wohnsiedlung Rautistrasse 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Zürich, Eingabeadresse gemäss Pkt. 1.4, Datum: 8. März 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!): Mit der Aufschrift «BAV 22326, BKP Nr. 215/228, oder Abgabe vor Ort: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Fachstelle Beschaffungswesen, Büro 208 Lindenhofstrasse Zürich Paketpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse Zürich Briefpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Postfach 8021 Zürich 2.1 Art des es: Wohnsiedlung Rautistrasse 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: BAV CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 215 Montagebau als Leichtkonstruktionen NPK: BKP 215/228 Fassadenbau und Sonnenschutzanlagen Ersatzneubau (unter Vorbehalt der Baufreigabe) 2.6 Ort der : Rautistrasse, Zürich-Altstetten Bemerkungen: Allfällige Varianten nach Vorschlag der Unternehmung sind als besondere Beilage einzureichen stermin: Bemerkungen: stermin: Fassadenmuster: Oktober 2012 Fassadenbau ab April Geforderte : Unter oder zu beziehen von folgender Adresse: Emmer Pfenninger Partner AG, z. Hd. von Andreas Emmer, Weidenstrasse 13, 4112 Münchenstein, Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Mit adressiertem und Fr. 5. frankiertem C4-Kuvert 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Appel d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Stadt Zürich Service organisateur/entité organisatrice: Stadt Zürich Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Zürich, Suisse 1.2 Obtention du dossier d appel d offres: Sous ou à l adresse suivante: Nom: Emmer Pfenninger Partner AG, à l attention de Andreas Emmer, Weidenstrasse 13, 4112 Münchenstein, Suisse 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: Wohnsiedlung Rautistrasse 2.2 Description détaillée du projet: Ersatzneubau (unter Vorbehalt der Baufreigabe) 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Travaux de construction de bâtiments BKP: 215 Construction légère préfabriquée NPK: BKP 215/228 Fassadenbau und Sonnenschutzanlagen 2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres: Date: 8 mars 2012, Heure: Remarques: (La date du timbre postal n est pas déterminante!) Stadt Zürich Schulhaus am Wettingertobel 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Zürich, Adresse gemäss Ziffer 1.4, Datum: 16. Februar 2012, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), mit der Aufschrift «BAV 80320, BKP Nr. 230, oder Abgabe vor Ort: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Fachstelle Beschaffungswesen, Büro 208 Lindenhofstrasse Zürich Paketpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse Zürich Briefpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Postfach 8021 Zürich 2.1 Art des es: Schulhaus am Wettingertobel 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: BAV CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 23 Elektroanlagen NPK: BKP 230 Elektroinstallationen Instandsetzung und Umnutzung 2.6 Ort der : Am Wettingertobel 36, 8049 Zürich Bemerkungen: Allfällige Varianten nach Vorschlag der Unternehmung sind als besondere Beilage einzureichen stermin: Bemerkungen: stermin: Beginn April 2012, Ende April Geforderte : Unter Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Stadt Zürich, Tiefbauamt Erismann-, Kanzlei- und Stauffacherstrasse 004/ Bauarbeiten: Werkleitungs-, Kanal- und Strassenbau, Bausumme: ca. 3,5 Mio. Franken; Details der Publikation: Unterlagenbezug ab 30. nuar 2012, Offerteneingabe bis 5. März 2012, Uhr: Auskünfte: Ralf Stäheli, Telefon Submissionsergebnisse Gemeindeverwaltung Männedorf Neubau Kunstrasenfeld Sportanlage Widenbad 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeverwaltung Männedorf, Liegenschaftenabteilung Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Männedorf Liegenschaftenabteilung, z. Hd. von Stephan Indermühle, Bahnhofstrasse 6, 8708 Männedorf,, Tel , Fax s.indermuehle@maennedorf.ch URL Art des Auftraggebers: 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Neubau Kunstrasenfeld Sportanlage Widenbad 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauarbeiten für Sportanlagen BKP: 11 Räumungen, Terrainvorbereitungen, 4010 Baustelleneinrichtung, 4112 Böschungs-, Uferverbauungen, 4114 Kanalisationen ausserhalb Gebäude, 421 Gärtnerarbeiten, 463 Oberbau, 472 Tragkonstruktion, 473 Oberbau 3. Zuschlagsentscheid 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: Walo Bertschinger AG Engelhölzlistrasse 7a 8645 Jona, Preis: Fr Ausschreibung: Publikation vom 16. September 2011 Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 9. November Anzahl eingegangene Angebote: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Spital Männedorf Spital Männedorf, Teilerneuerung 2. Etappe Behandlungstrakt BKP: 2810 Unterlagsböden 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Männedorf Beschaffungsstelle/Organisator: Spital Männedorf, Asylstrasse 10, 8708 Männedorf, 1.2 Art des Auftraggebers: 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Spital Männedorf, Teilerneuerung 2. Etappe Behandlungstrakt 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 2810 Unterlagsböden 3. Zuschlagsentscheid 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: Steinit AG Thurgauerstrasse Zürich, Preis: Fr Begründung des Zuschlagsentscheides: Preislich günstigstes Angebot 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 30. September 2011 Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 19. nuar Anzahl eingegangene Angebote: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

14 Seite 94 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Spital Männedorf, Teilerneuerung 2. Etappe Behandlungstrakt BKP: 277 Elementwände 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Männedorf Beschaffungsstelle/Organisator: Spital Männedorf, Asylstrasse 10, 8708 Männedorf, 1.2 Art des Auftraggebers: 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Spital Männedorf, Teilerneuerung 2. Etappe Behandlungstrakt 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 277 Elementwände 3. Zuschlagsentscheid 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: HT Labor + Hospitaltechnik AG Rambacher-Strasse Heideck, land Preis: Fr Begründung des Zuschlagsentscheides: Preislich günstigstes Angebot 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 30. September 2011 Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 19. nuar Anzahl eingegangene Angebote: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Gemeindewerke Pfäffikon Neue Wärmeerzeugungsanlage, Heizzentrale/Kesselhaus Huber+Suhner AG in Pfäffikon ZH 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindewerke Pfäffikon Herr F. Fuhrer Beschaffungsstelle/Organisator: Durena AG, z. Hd. von Iris Zimmermann, Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg, Telefon , Fax iris. zimmermann@durena.ch URL Art des Auftraggebers: Andere Träger kommunaler Aufgaben 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: Lieferauftrag 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Neue Wärmeerzeugungsanlage, Heizzentrale/Kesselhaus Huber+Suhner AG in Pfäffikon/ZH 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Warmwasser 3. Zuschlagsentscheid 3.1 Vergabekriterien: Aufgrund der nachfolgenden Angaben: Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: ID Inotechnik AG Lägernstrasse Dübendorf, Preisspanne der eingegangenen Angebote: von Fr bis Begründung des Zuschlagsentscheides: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 18. November 2011 im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 19. nuar Anzahl eingegangene Angebote: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Wohnhaus Kreuzstrasse 11/Dufourstrasse 36 Instandsetzung BKP: 244 Lüftungsanlagen 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Zürich, 1.2 Art des Auftraggebers: 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Wohnhaus Kreuzstrasse 11/Dufourstrasse 36, Instandsetzung Beschaffungs-Nr. 4 Kurze Beschreibung: Lüftungsanlagen 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser BKP: 244 Lüftungsanlagen 3. Zuschlagsentscheid 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: WRG AG Maienstrasse Zürich, Preis: Fr Bemerkung: Pauschal netto inkl. MwSt. 3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 4. November 2011 im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 17. nuar Sonstige Angaben: Gemäss Verfügung Nr des Vorstehers des Hochbaudepartements 4.5 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Wohnhaus Kreuzstrasse 11/Dufourstrasse 36 Instandsetzung BKP: 214 Montagebau in Holz 004/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Zürich, 1.2 Art des Auftraggebers: 1.3 Verfahrensart: 1.4 Auftragsart: 1.5 Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Projekttitel der Beschaffung: Wohnhaus Kreuzstrasse 11/Dufourstrasse 36 Instandsetzung 2.2 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 214 Montagebau in Holz 3. Zuschlagsentscheid 3.2 Berücksichtigte Anbieter: Liste der Anbieter Name: Baur Holzbau AG Friedgrabenstrasse Wettswil, Preis: Fr Bemerkung: inkl. MwSt. 3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien 4.1 Ausschreibung: Publikation vom 9. Dezember 2011 im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 17. nuar Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Verschiedene Bekanntmachungen Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung Brütten 004/ Brütten. Die Kirchenpflege Brütten lädt zu einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung ein auf Sonntag, 4. März 2012, im Anschluss an den Gottesdienst um Uhr, in der Kirche Brütten zur Behandlung der folgenden Geschäfte: 1. Genehmigung eines Kredits von Fr für die Aussenrenovation des Pfarrhauses. 2. Anfragen gemäss 51 Gemeindegesetz. (Anfragen, die an der Kirchgemeindeversammlung beantwortet werden sollen, sind der Kirchenpflege Brütten bis spätestens Freitag, 17. Februar 2012, schriftlich einzureichen.) Die Akten und Anträge sowie das Stimmregister liegen ab Freitag, 17. Februar 2012, bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Stimmberechtigt sind seit 1. nuar 2010 alle in der Gemeinde Brütten niedergelassenen, reformierten Personen, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben. Auflage Die Versammlungsprotokolle liegen während 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, während der Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Stimmrechtsrekurs die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich erhoben werden. Gemeinderekurs Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Protokollberichtigung Begehren und Berichtigung des Protokolls können in Form eines Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden. Rekurs und Beschwerden sind beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Brütten, 27. nuar 2012 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Brütten Wahlanordnung 004/ Brütten. Die reformierte Kirchpflege Brütten hat beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrer Leonhard Jost, geb. 11. August 1954, Pfarrgasse 3, 8311 Brütten, auf der ordentlichen Pfarrstelle, für die am 1. Juli 2012 beginnende Amtsdauer 2012 bis 2016 zu beantragen. Die reformierte Kirchenpflege Brütten hat davon Kenntnis genommen, dass sich der Pfarrer der Wahl stellen will. Gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, in Verbindung mit 118 des Gesetzes über die politischen Rechte, findet die Pfarrwahl an der Urne statt. Die Urnenwahl ist auf den 11. März 2012 angesetzt. Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen während der Amtsdauer. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Brütten, 27. nuar 2012 Gemeinderat Brütten Friedhof an der Riedenerstrasse Aufhebung von Gräbern 004/ Dietlikon. Gestützt auf die Artikel 16 und 19 der Dietliker Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofswesen (Friedhofsverordnung) vom 26. Oktober 1989 werden auf dem alten und dem neuen Teil des Friedhofs nach Ablauf der festgesetzten Ruhezeit von 20 hren folgende Gräber der Bestattungsjahre 1991 und 1992 aufgehoben: Abteilung A (Erdgräber) Nrn. 79 bis 91 Abteilung C (Urnengräber) Nrn. 23 bis 35 (alter Teil). Die Angehörigen werden gebeten, Grabschmuck und Grabmäler, auf die Anspruch erhoben wird, bis spätestens Mitte April 2012 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde darüber. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Dietlikon, Telefon , oder direkt an das Friedhofspersonal. Bestattungsamt Dietlikon Warteliste für Schiffliegeplätze Erneuerung der Bewerbung 004/ Eglisau. Gemäss Art. 4 der Verordnung über das Stationieren von Schiffen und über die Benützung der Stationierungsanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Eglisau vom 18. März 1987 ist die Bewerbung für die Warteliste jährlich auf den 1. März schriftlich zu erneuern, ansonsten wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen. Verspätete Erneuerungen werden am Schluss der Warteliste aufgeführt. Wir machen die Bewerber darauf aufmerksam, dass die Erneuerung der Bewerbung der Gemeindeverwaltung Eglisau, Einwohnerkontrolle, Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau, bis spätestens 1. März 2012 schriftlich oder auf info@eglisau.ch einzureichen ist. Die eingereichte Erneuerung für die Aufnahme auf der Warteliste wird bei Bekanntgabe der Mailadresse elektronisch oder am Schalter bestätigt. Eglisau, 27. nuar 2012 Gemeinderat Eglisau 004/ Hagenbuch. Der Gemeinderat Hagenbuch hat mit Beschluss vom 9. nuar 2012 das aktualisierte Inventar der Verordnung über den Naturund Landschaftsschutz abgenommen. Dieses liegt ab Freitag, 27. nuar, bis Montag, 27. Februar 2012, in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Zur gleichen Zeit können die Unterlagen unter abgerufen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Hagenbuch, 27. nuar 2012 Gemeinderat Hagenbuch Pfarrwahlen der reformierten Kirchgemeinde für die Amtsdauer 2012 bis 2016 am 11. März / Hirzel. 1. Die Kirchgemeindeversammlung hat am 22. nuar 2012 beschlossen, den Stimmberechtigten für die Amtsdauer 2012 bis 2016 zur Wahl vorzuschlagen Pfarrer Hossbach Ulrich, geboren am 31. Mai 1975, auf der ordentlichen Pfarrstelle (100%). 2. Es findet gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für den in Ziffer 1 erwähnten Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 11. März 2012 statt. 3. Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen während der Amtsdauer. 4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. 5. Mitteilung an den Bezirksrat sowie an den Kirchenrat. Hirzel, 27. nuar 2012 Ref. Kirchenpflege

15 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 95 Pachtland Ausschreibung Hüntwangen. 004/ Die Gemeinde Hüntwangen hat per 1. März 2012 folgende Parzelle zu verpachten: 95,79 Aren Wiese/Nr. 310, Im Berg (85,0 Aren Steillage/10,79 Aren Schutzzone). Schriftliche Anmeldungen sind bis am 17. Februar 2012 an den Gemeinderat Hüntwangen, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen, zu richten. Hüntwangen, 27. nuar 2012 Der Gemeinderat Ersatzwahl von je einem Mitglied des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission Hüntwangen Rest Amtsdauer / Hüntwangen. Für den Rest der Amtsdauer ist sowohl für den Gemeinderat sowie für die Rechnungsprüfungskommission je ein neues Mitglied zu wählen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hüntwangen hat. Der 1. Wahlgang wurde auf Sonntag, 15. April 2012, angeordnet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt gemäss 31 der Verordnung über die politischen Rechte beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens 9. März 2012 beim Gemeinderat schriftlich mit folgenden Angaben zu melden: Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Weiter ist anzugeben, für welches Amt sie kandidieren. Zusätzlich können Sie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angeben. Hüntwangen, 27. nuar 2012 Gemeinderat Hüntwangen Evngelisch-reformierte Kirchgemeinde Hütten Pfarrwahlen 2012 Publikation Wahlanordnung 004/ Hütten. Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 1. November 2011 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrer Werner Wagner, geboren am 30. März 1952 auf der ordentlichen für die am 1. Juli 2012 beginnende Amtsdauer zu beantragen. Es findet gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl des in Ziffer 1 erwähnten Pfarrers an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 11. März 2012 statt. Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen während der Amtsdauer. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Hütten, 27. nuar 2012 Ref. Kirchenpflege Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung 004/ Kloten. Mit Beschluss vom 20. Dezember 2011 genehmigte der Stadtrat den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer Hans- Peter Kasper, patentierter Ingenieur-Geometer neu in der Sennhauser, Werner und Rauch AG, 8302 Kloten, sowie zusätzlich Christian Kaul, patentierter Ingenieur-Geometer in der Sennhauser, Werner und Rauch AG, 8953 Dietikon. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Stadtratsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Stadtverwaltung Kloten, Kirchgasse 7, Baupolizei, Büro 710, 8302 Kloten, eingesehen werden. Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer Stille Wahl 004/ Lindau. Nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen kein weiterer Wahlvorschlag eingereicht wurde, wird in Anwendung von Art. 17 der Gemeindeordnung und 54 des Gesetzes über die politischen Rechte, in Stiller Wahl als gewählt erklärt: Markus Oehninger, geboren am 29. August 1966, Berufsschullehrer, Eichweid 37, 8312 Winterberg. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Lindau, 27. nuar 2012 Gemeinderat Lindau Teilrevisionen der kommunalen Nutzungsplanung sowie der kommunalen Sondernutzungsplanung Privater Gestaltungsplan Ziegeleiareal 004/ Lufingen. Die Gemeindeversammlung vom 23. nuar 2012 der Politischen Gemeinde Lufingen hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Kommunale Nutzungsplanung Annahme der Teilrevision, Umzonung Ziegeleiareal 2. Kommunale Nutzungsplanung Annahme der Teilrevision, Gewässerabstandslinie Aspbach, Abschnitt Ziegeleiareal 3. Privater Gestaltungsplan Ziegeleiareal Zustimmung 4. Kommunale Nutzungsplanung Annahme der Teilrevision, Umzonung Heerental Süd Die Beschlüsse samt Akten liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen, zur Einsicht auf. Gegen die gefassten Beschlüsse kann in materiellem Sinne innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Gemeinderat Lufingen Friedhof Sitzberg Aufhebung von Gräbern 004/ Turbenthal. Nachdem die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen ist, hat die Gesundheitsbehörde Turbenthal die Aufhebung der folgenden Gräber im Friedhof Sitzberg angeordnet: Erdbestattungsgräber, Grabfeld Ab, Nrn , Bestattungsjahre Die Angehörigen werden gebeten, Grabdenkmäler und Pflanzen, die sie behalten möchten, bis spätestens 30. April 2012 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Räumung durch den Friedhofgärtner. Über zurückgelassene Grabsteine usw. wird ohne weitere Mitteilung verfügt und jegliche Entschädigung abgelehnt. Turbenthal, 18. nuar 2012 Gemeindeverwaltung Turbenthal Die Friedhofvorsteherin Vertreter in Steuersachen 004/ Winterthur. Tibor Kovac, geb. 15. Mai 1965, wohnhaft gewesen Wingertlistrasse 32, 8405 Winterthur, sowie Buchwiesen 18, 8052 Zürich, derzeit unbekannten Aufenthalts, wird aufgefordert, innert 20 Tagen einen Vertreter in Steuersachen im Sinne von 128 Steuergesetz des Kantons Zürich zu bezeichnen. Für den Unterlassungsfall wird auf die in 3der Verordnung zum Steuergesetz bezeichneten Folgen hingewiesen. Winterthur, 19. nuar 2012 Steueramt der Stadt Winterthur Vertreter in Steuersachen 004/ Zürich. Oezdemir Ziya, geb. 5. April 1966, zurzeit wohnhaft im Ausland (Türkei), letztbekannte Adresse in der an der Schaffhauserstrasse 499, 8052 Zürich, wird aufgefordert, innert 20 Tagen einen Vertreter in Steuersachen im Sinne von 128 des Steuergesetzes zu bezeichnen. Für den Unterlassungsfall wird auf die in 3 der Verordnung zum Steuergesetz bezeichneten Folgen hingewiesen. Steueramt der Stadt Zürich Rechtsdienst lic. iur. Nina Heinimann Rechtspflege Gerichte Öffentliche Vorladungen, 4. Abteilung FE L 004/ Aytullah Yasak, geboren 19. Dezember 1975, von der Türkei, letzbekannte Adresse: 16. cad. 260 Ada, c/o 3 No: 3 Kat 2, Toplu Konut, Diyarbakir, Turkey, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird vorgeladen zur Einigungsverhandlung, freigestellter Klagebegründung, -antwort sowie Hauptverhandlung auf Montag, 12. März 2012, 8.30 Uhr, Zimmer 151, Badenerstrasse 90, 8004 Zürich. Er wird aufgefordert, zur Verhandlung persönlich (mit oder ohne Vertreter) zu erscheinen. Bleibt er der Verhandlung ohne genügende Entschuldigung fern, wird verfahren, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre. 4. Abteilung Der Weibel M. Meyer, 6. Abteilung Geschäft Nr. FV L 004/ Norbert Breiter, geboren 7. März 1964, von land, Breitfeldstrasse 61, 3014 Bern, wird aufgefordert, zur Hauptverhandlung am Montag, 19. März 2012, 14 Uhr in Sachen Walder Anwaltskanzlei AG Norbert Breiter, betreffend Forderung, vor, 6. Abteilung, Wengistrasse 30, 8004 Zürich, 3. Stock, Saal 1, zu erscheinen oder sich durch eine handlungsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Erscheint weder die Partei persönlich noch ein von ihr bestellter Vertreter zur Verhandlung, fällt das Gericht ohne weitere prozessuale Schritte einen Entscheid (Art. 153 ZPO vorbehalten). Es kann seinem Entscheid die Akten sowie die Vorbringen der anwesenden Partei zu Grunde legen (234 Abs. 1 ZPO). Bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben beider Parteien wird das Verfahren als standslos abgeschrieben und werden die Gerichtskosten den Parteien je zur Hälfte auferlegt (Art. 234 Abs. 2 ZPO; Art. 114 ZPO vorbehalten). 6. Abteilung Einzelgericht Kanzleisekretärin B. Youssef-Amrein Bezirksgericht Affoltern Referenz EK A 004/ In Sachen Pensionskasse Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Zweigstelle schweiz, Erlenring 2, Postfach 664, 6343 Rotkreuz, Gläubigerin, S & D GmbH, Reppischtalstrasse 57, 8143 Stallikon, Zustelladresse: Stanojevic Srbistav, Schönenwerderstrasse 6, 5036 Oberentfelden, Schuldnerin betreffend Konkurseröffnung ist gestützt auf die Betreibung Nr des Betreibungsamtes Bonstetten (Konkursandrohung vom 23. September 2011) das Begehren um Konkurseröffnung gestellt worden. Die Verhandlung über dieses Begehren findet statt am Donnerstag, 2. Februar 2012, 8.45 Uhr im Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern, Anmeldung Zimmer 201, 1. Stock, 3. Gerichtsaal. Den Parteien bzw. ihren Vertretern ist das Erscheinen zur Konkurseröffnungsverhandlung freigestellt. Bei ihrem Ausbleiben wird aufgrund der Akten entschieden. Die Konkurseröffnung wird ausgesprochen, wenn der Schuldner nicht spätestens bis zur Konkurseröffnungsverhandlung eine schriftliche Erklärung des Gläubigers beibringt, dass dieser sein Konkursbegehren zurückziehe oder ihm Stundung gewähre, oder wenn der Schuldner nicht spätestens bis zur Konkurseröffnungsverhandlung durch Urkunden (Quittungen) beweist, dass die Schuld samt Zinsen und Kosten (einschliesslich der durch das Konkursbegehren entstandenen Kosten des Gerichtes von Fr ) getilgt wurde oder wenn nicht andere konkurshindernde Gründe im Sinne der Art. 172, 173 und 173a des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs der Konkurseröffnung entstehen. Affoltern am Albis, 12. nuar 2012 Im Auftrag des Konkursrichters Kanzlei des Bezirksgerichtes Affoltern Bezirksgericht Bülach Einzelgericht Prozess Nr. ER / In Sachen Pensionskasse Allreal, Klägerin, Gerhard Füssinger, geboren 28. August 1965, von Zürich, im Langacker 11, 8304 Wallisellen, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, sowie Marliane Cristina Füssinger Durans, Im Langacker 11, 8304 Wallisellen, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, betreffend Ausweisung, wird vorgeladen zur Hauptverhandlung auf Mittwoch, 29. Februar 2012, 11 Uhr beim Bezirksgericht Bülach, Grenzstrasse 10, 8180 Bülach, Anmeldung 2. Stock, Büro 201. Die Beklagten werden hiermit aufgefordert, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen oder sich durch eine berechtigte Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Bei Säumnis entscheidet das Gericht aufgrund der gemachten Eingaben, der Vorbringen der anwesenden Partei und der übrigen Akten. Das ungenügend entschuldigte Fernbleiben einer Partei kann zu ihrem Nachteil gewürdigt werden (Art. 164 ZPO). Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass die Vorladung bei der Kanzlei des Bezirksgerichtes Bülach zu beziehen ist und sie die Akten einsehen können. Bülach, 17. nuar 2012 Bezirksgericht Bülach Der Gerichtsschreiber lic. iur. G. Navarini Bezirksgericht Bülach Geschäft Nr. ER / Ronny Furrer, geb. am 23. September 1967, von Turbenthal ZH, Dorfstrasse 85, 8424 Embrach, Zustelladresse: Firma Swiss Car People Ronny Furrer, Limmatstrasse 35, 8005 Zürich, wird aufgefordert, am Montag, 6. Februar 2012, Uhr vor dem Bezirksgericht Bülach, Grenzstrasse 10, 8180 Bülach, persönlich zu erscheinen oder sich durch eine berechtigte Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen, um ein Ausweisungsbegehren des Elektrizitätswerkes Embrach zu beantworten. Bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben der klagenden oder beklagten Partei wird aufgrund der Akten entschieden (Art. 147 ZPO). Bülach, 19. nuar 2012 Die Gerichtsschreiberin lic. iur. S. Kröger Bezirksgericht Bülach Schlichtungsbehörde in Mietsachen MK C 004/ Jisela Kostanzer, geb. 8. Mai 1983, von land, Uhlandstrasse 24, Eppelheim, land, wird aufgefordert, am Montag, 20. Februar 2012, 8.45 Uhr vor der Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirks Bülach, Grenzstrasse 10, 8180 Bülach, zur Schlichtungsverhandlung persönlich zu erscheinen, um sich zur Forderungsklage zu äussern. Bei Säumnis wird verfahren, wie wenn keine Einigung zustande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 ZPO). Bülach, 17. nuar 2012 Der Gerichtsschreiber lic. iur. S. Zwicky Bezirksgericht Horgen Einzelgericht in Familiensachen 004/ Das Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht in Familiensachen, hat am 19. nuar 2012 in Sachen Suoi Seam Un Adebena, geboren 6. April 1981, von Horgen, getraut am 9. März 2007 in Zürich, Talackerstrasse 8, 8810 Horgen, Klägerin, Olufemi Adeoye Adebena, geboren 30. März 1974, von Nigeria, letzte bekannte Wohnadresse: Katzerenstrasse 7, 8810 Horgen, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, Beklagter, betreffend Ehescheidung verfügt: 1. Die Parteien werden vorgeladen auf Freitag, 24. Februar 2012, 8.30 Uhr zur Hauptverhandlung in das Gerichtsgebäude Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen (Anmeldung Büro 232). Die Parteien werden aufgefordert, zur Verhandlung unabhängig des Beizugs eines Vertreters persönlich zu erscheinen. Ist eine Partei vertreten, so erfolgt die Vorladung nur an die Vertretung (Art. 137 ZPO). Es ist Sache der Vertretung, die Partei über den Verhandlungstermin zu informieren. In der Hauptverhandlung haben die Parteien ihre Anträge zu stellen und zu begründen sowie zu den Anträgen und en der Gegenpartei im Einzelnen Stellung zu nehmen. Neue Tatsachen und Beweismittel sind im Rahmen von Art. 229 ZPO zulässig. Erscheint eine Partei nicht, berücksichtigt das Gericht die bisher eingereichten Eingaben. Es kann seinem Entscheid in Bezug auf die güterrechtliche Auseinandersetzung und den nachehelichen Unterhalt die Akten sowie Vorbringen der anwesenden Partei zu Grunde legen (Art. 234 Abs. 1 ZPO und Art. 277 Abs. 1 ZPO). Bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben beider Parteien wird das Verfahren als standslos abgeschrieben und die Gerichtskosten den Parteien je zur Hälfte auferlegt (Art. 234 Abs. 2 ZPO). 2. Schriftliche Mitteilung an die Klägerin, Empfangsschein, den Beklagten, durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kantons Zürich. Bezirksgericht Horgen Gerichtsschreiberin lic. iur. S. Arnold Erlasse unbekannt Abwesende Obergericht des Kantons Zürich Geschäft Nr. SB O 004/ Nizar Mani, geboren 19. Oktober 1987, Staatsangehöriger von Tunesien, Koch, ohne festen Wohnsitz in der, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, Beschuldigter und Berufungskläger, Staatsanwaltschaft See/Oberland, Weiherallee 15, Postfach, 8610 Uster, Anklägerin und Berufungsbeklagte, betreffend Gewalt und Drohung Beamte und Widerruf. Berufung ein Urteil des Bezirksgerichts Uster, Einzelgericht, vom 22. Juni 2011 (GG110004)

16 Seite 96 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil beschlossen: 1. Auf die Berufung des Beschuldigten Nizar Mani das Urteil des Einzelgerichts Uster vom 22. Juni 2011 wird nicht eingetreten. 2. Die zweitinstanzliche Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf Fr Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt. 4. Schriftliche Mitteilung an den Beschuldigten (Publikation im Amtsblatt) die Staatsanwaltschaft See/Oberland den Privatkläger Thomas Reussner sowie nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an die Vorinstanz (unter Rücksendung der Akten). 5. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Zürich, 12. nuar 2012 Die Gerichtsschreiberin lic. iur. Grieder, 4. Abteilung FE L 004/ Der Einzelrichter am Bezirksgericht hat am 13. nuar 2012 in Sachen Aveen Tcharmaga Nayer Ezzat Osman Mostafa, geboren 12. Juli 1982, von Ägypten, Jeddah, Saudi-Arabien, Zustelladresse: c/o Ata Bawa, Saatlenstrasse 100, 8050 Zürich, betreffend Ehescheidung erkannt und verfügt. Das Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen von dieser Publikation an von einer Partei schriftlich beim, Postfach, 8026 Zürich, eine Begründung verlangt wird. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Erklärung der Berufung ab Zustellung des begründeten Entscheides. Der Gesuchsteller wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Familiensachenkanzlei des Bezirksgerichtes Zürich zu beziehen ist. 4. Abteilung Einzelgericht Kanzleisekretärin A. Diethelm-Vetterli, 4. Abteilung FE L 004/ Der Einzelrichter hat am 17. nuar 2012 in Sachen Ayse Sahin-Burunlu Aziz Sahin, geboren 25. März 1962, von der Türkei, unbekannten Aufenthaltes, betreffend Ehescheidung verfügt: Der beklagten Partei wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung bzw. Publikation dieser Verfügung angesetzt, um die schriftliche Klageantwort im Doppel einzureichen. Darin hat sie darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Sie hat ihre eigenen Anträge zu stellen und zu begründen, ihre Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die Beweismittel dazu (Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskünfte, Parteibefragungen oder Beweisaussage) genau zu bezeichnen und ein Verzeichnis sämtlicher Beweismittel beizulegen. Verfügbare Urkunden, welche als Beweismittel dienen sollen, sind zusammen mit der Klageantwort einzureichen. Die Beklagte Partei wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid sowie die Klagebegründung bei der Gerichtskanzlei bezogen werden kann. 4. Abteilung Einzelgericht Kanzleisekretärin A. Diethelm-Vetterli, 7. Abteilung FE L 004/ Das Bezirksgericht hat am 23. nuar 2012 in Sachen Beatrice Lichtsteiner Yilmaz, geboren 27. Juli 1955, von Schötz LU, getraut am 19. Februar 2001 in Zürich, Stettbachstrasse 43, 8051 Zürich, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Ruadi Thöni, ergasse 8, Postfach 1472, 8021 Zürich 1 Müslüm Yilmaz, geboren 5. Februar 1976, aus der Türkei, unbekannter Aufenthalt, Beklagter, verfügt: 1. Der beklagten Partei wird eine letzte Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um die schriftliche Klageantwort im Doppel einzureichen. Darin hat sie darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Sie hat ihre eigenen Anträge zu stellen und zu begründen, ihre Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die Beweismittel dazu (Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskünfte, Parteibefragungen oder Beweisaussage) genau zu bezeichnen und ein Verzeichnis sämtlicher Beweismittel beizulegen. Verfügbare Urkunden, welche als Beweismittel dienen sollen, sind zusammen mit der Klageantwort einzureichen. Bei Säumnis ist die beklagte Partei mit einer schriftlichen Klageantwort ausgeschlossen. Das Gericht kann zudem ohne weitere Vorbringen der Parteien einen Endentscheid treffen. 2. Schriftliche Mitteilung an die klagende Partei Empfangsschein die beklagte Partei durch einmalige Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich. Zürich, 23. nuar Abteilung, Einzelgericht Der Gerichtsschreiber lic. iur. D. Puskás, 8. Abteilung FP L 004/ Das Bezirksgericht hat am 9. nuar 2012 in Sachen Paul René Grau Mike Paul Thierry Grau, geboren 6. Mai 1975, von Dietikon ZH, 288 Huaihai West Road, Building 5, Room 2001, Shanghai , China, betreffend Anfechtung Vaterschaft das Urteil gefällt. Das Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen von dieser Publikation an von einer Partei schriftlich beim, Postfach, 8026 Zürich, eine Begründung verlangt wird. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Erklärung der Berufung ab Zustellung des begründeten Entscheides. Der Beklagte Mike Paul Thierry Grau wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Familiensachenkanzlei des Bezirksgerichtes Zürich zu beziehen ist. 8. Abteilung Die Gerichtsschreiberin lic. iur. B. Störi, 10. Abteilung GC L 004/ Das Bezirksgericht hat am 3. nuar 2012 in Sachen Stadtrichteramt Zürich Ahmad Morsel, geb. 26. Juli 1973, vom Libanon, Coiffeur, Werdstrasse 2, Rheinfelden, land, betreffend Übertretung von Verkehrsvorschriften verfügt. Dem Einsprecher wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung resp. Publikation angesetzt, um sich schriftlich zur Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache zu äussern. Bei Stillschweigen oder Säumnis wird aufgrund der Akten entschieden. Der Einsprecher wird darauf hingewiesen, dass die Verfügung bei der 10. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich zu beziehen ist. 10. Abteilung Einzelgericht T. Leone Einzelgericht Audienz Geschäft Nr. ER / Der Einzelrichter hat am 19. nuar 2012 im Geschäft Nr. ER ein Urteil erlassen in Sachen SGI, erische Gesellschaft für Immobilien AG, Puls 5 / Giessereistrasse 18, 8031 Zürich, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Urs Erne, Erne Meier Mongiovî, Stadelhoferstrasse 33, Postfach 5, 8024 Zürich, André Müller, geboren 22. Juni 1963, unbekannten Aufenthalts, Beklagter betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung). Eine Beschwerde diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach 2401, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist beginnt am Tag nach der Publikation zu laufen. Die Stellungnahme ist unter Nennung der Geschäftsnummer an das, Einzelgericht Audienz, Wengistrasse 30, Postfach, 8026 Zürich, zu richten. Die beklagte Partei kann den Entscheid bei der Gerichtskanzlei beziehen. Einzelgericht Audienz Die Gerichtsschreiberin lic. iur. M. Rickenbach Einzelgericht Audienz 004/ Das Einzelgericht Audienz hat am 25. November 2011 eine Verfügung erlassen in Sachen Ján Carnogurský JUDr. Mag., geboren 29. Mai 1971, Staatsangehöriger der Slowakei, Panská 13, Bratislava I, Slowakei, Kläger, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei ULC Carnogurský s.r.o., Herr JUDr. Mag. Ján Carnogurský, Tvaro žkova 5, P.O. Box 21, Bratislava 1, Slowakei, Pavol Rusko PhDr., geboren 20. August 1963, Nová 1694/161, Stupava, Slowakei, Beklagter, betreffend Vollstreckbarerklärung: 1. Auf das Vollstreckungsbegehren vom 1. Juni 2011 wird nicht eingetreten. 2. Die Entscheidgebühr von Fr nebst Fr angefallenen und den noch anfallenden Übersetzungs- sowie Publikationskosten werden der klagenden Partei auferlegt. 3. Der beklagten Partei wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 4. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die klagende Partei durch Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt und an die beklagte Partei auf dem Rechtshilfeweg unter Beilage des Klagedoppels und einer Kopie von act. 2/1. 5. Eine Beschwerde diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach 2401, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die klagende Partei kann den Entscheid bei der Gerichtskanzlei beziehen. Einzelgericht Audienz Der Gerichtsschreiber lic. iur. M. Brand Bezirksgericht Affoltern Schlichtungsbehörde MK A 004/ Die Schlichtungsbehörde Affoltern hat in Sachen Max Rüegg und Ursula Rüegg-Beyeler Reto Riesch, geb. 29. März 1964, von Zürich und Trin GR, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, einen Beschluss mit Urteilsvorschlag gefasst. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung bzw. Publikation ablehnt. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung. Die gesetzlichen und gerichtlichen Fristen stehen nicht still (Art. 145 ZPO). Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss mit Urteilsvorschlag bei der Schlichtungsbehörde des Bezirkes Affoltern (Bezirksgericht Affoltern), Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, abgeholt werden kann. Nach Eingang einer allfälligen Ablehnung stellt die Schlichtungsbehörde der ablehnenden Partei die Klagebewilligung zu. Wird die Klagebewilligung von der ablehnenden Partei nicht rechtzeitig innert 30 Tagen eingereicht, so gilt der Urteilsvorschlag als anerkannt und er hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids. Affoltern am Albis, 18. nuar 2012 Schlichtungsbehörde Affoltern Der Vorsitzende lic. iur. P. Steinmann Bezirksgericht Bülach Prozess Nr. ER / Das Einzelgericht hat am 17. nuar 2012 in Sachen Credit Suisse Real Anlagestiftung, Real Estate Switzerland Dynamic, Klägerin, Sinisa Grumic und Judith Vanessa Grumic, offizielle Adresse: Neuwiesenstrasse 5, 8304 Wallisellen, Beklagte 1 und 2, betreffend Ausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen) erkannt: 1. Die beklagte Partei wird verpflichtet, die Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss an der Neuwiesenstrasse 5 in 8304 Wallisellen inklusive Einstellplatz Nr. 50 im 1. Untergeschoss unverzüglich zu räumen und der klagenden Partei ordnungsgemäss zu übergeben, unter Androhung der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfall. 2. Das Gemeindeammannamt Wallisellen-Dietlikon wird angewiesen, auf Verlangen der klagenden Partei und Vorlage einer entsprechenden Vollstreckbarkeitsbescheinigung die Verpflichtung der beklagten Partei gemäss Ziffer 1 dieses Urteils zu vollstrecken. Die Kosten für die Vollstreckung sind von der klagenden Partei vorzuschiessen, sie sind ihr aber von der beklagten Partei zu ersetzen. 3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr Allfällige weitere Auslagen bleiben vorbehalten. 4. Die Entscheidgebühr wird der beklagten Partei auferlegt, jedoch mit dem von der klagenden Partei geleisteten Kostenvorschuss von Fr verrechnet. Die beklagte Partei wird verpflichtet, der klagenden Partei diesen Beitrag zu ersetzten. 5. Die beklagte Partei wird verpflichtet, der klagenden Partei eine Parteientschädigung von Fr. 50. zu bezahlen. 6. (Schriftliche Mitteilung) 7. (Rechtsmittel) Die Beklagten 1 und 2 werden darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Kanzlei des Bezirksgerichtes Bülach zu beziehen ist. Bülach, 17. nuar 2012 Die Gerichtsschreiberin lic. iur. S. Blumer Bezirksgericht Bülach FE / Das Einzelgericht hat am 11. nuar 2012 in Sachen Maria Celeste Camposilvan-Vieira Veloso de Oliveira, Klägerin, Arturo Camposilvan-Vieira Veloso de Oliveira, Beklagter, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, betreffend Ehescheidung verfügt: 1. Der beklagten Partei wird eine letzte Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um die schriftliche Klageantwort im Doppel einzureichen. Darin hat sie darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Sie hat ihre eigenen Anträge zu stellen und zu begründen, ihre Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die Beweismittel dazu (Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskünfte, Parteibefragungen oder Beweisaussage) genau zu bezeichnen und ein Verzeichnis sämtlicher Beweismittel beizulegen. Verfügbare Urkunden, welche als Beweismittel dienen sollen, sind zusammen mit der Klageantwort einzureichen. 2. Schriftliche Mitteilung an die klagende Partei die beklagte Partei durch einmalige Publikation im Amtsblatt. Bülach, 11. nuar 2012 Der Gerichtsschreiber lic. iur. M. Kehrli Bezirksgericht Bülach 004/ Der Einzelrichter hat am 6. nuar 2011 in Sachen Christine Ganne Bob Chukwudi, geboren 23. Oktober 1980, von Nigeria, unbekannter Aufenthalt, betreffend Feststellung des Kindsverhältnisses und Unterhalt die Verfügung erlassen. Dieser Entscheid erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen von der mündlichen Eröffnung an oder, wo eine solche nicht erfolgt, ab der schriftlichen Zustellung an von einer Partei schriftlich beim Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht, Postfach, 8180 Bülach, eine Begründung verlangt wird (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Erklärung eines Rechtsmittels ab Zustellung des begründeten Entscheides. Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Kanzlei des Bezirksgerichtes Bülach zu beziehen ist. Bülach, 6. nuar 2012 Die Gerichtsschreiberin lic. iur. Th. Pacheco Bezirksgericht Bülach FE C/K2 004/ Der Einzelrichter hat am 20. nuar 2012 in Sachen Oliver Nicolas Scherer, Kläger, Nataliya Scherer-Yavir, Beklagte, geb. 29. September 1980, von der Ukraine, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, betreffend Ehescheidung verfügt: 1. Der beklagten Partei wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um die schriftliche Klageantwort im Doppel einzureichen. Darin hat sie darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Sie hat ihre eigenen Anträge zu stellen und zu begründen, ihre Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die Beweismittel dazu (Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskünfte, Parteibefragungen oder Beweisaussage) genau zu bezeichnen und ein Verzeichnis sämtlicher Beweismittel beizulegen. Verfügbare Urkunden, welche als Beweismittel dienen sollen, sind zusammen mit der Klageantwort einzureichen. Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass die Akten und die Klagebegründung auf der Bezirksgerichtskanzlei zur Einsichtnahme aufliegen. Bülach, 20. nuar 2012 Die Gerichtsschreiberin lic. iur. C. Bonetti

17 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 97 Bezirksgericht Bülach EE / Der Einzelrichter hat am 3. nuar 2012 in Sachen Bianca Maria Almeida Pinto-Bärtschi, geboren 20. Februar 1978, von Lützelflüh BE, Mitteldorfstrasse 5, 8196 Wil ZH, Klägerin Nuno Miguel Almeida Pinto, geboren 14. nuar 1984, von Portugal, Zimmer 222, wohnhaft gewesen an der Rütistrasse 11, 8952 Schlieren, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, Beklagter, betreffend Eheschutz das Urteil und die Verfügung gefällt. Gegenpartei sowie unter Beilage des begründeten Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Postfach 2401, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Rolf Lechmann kann den Entscheid bei der Gerichtskanzlei beziehen. Bezirksgericht Dietikon Die Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Würsch Briefaufrufe und Amortisationen Bezirksgericht Hinwil Einzelgericht im summarischen Verfahren Prozess Nr. ES Es wird folgende Schuldurkunde vermisst: 004/ Inhaberschuldbrief, lautend auf die Liegenschaft Berenbach, Dürnten, Blatt 1338, Tagebuch 1970 Nr. 207, Beleg 1970 Nr. 287, Pfandtitelverzeichnis Nr. 327, Serie C , 3. Pfandstelle, Wert Fr Ingenieur, Chemin de Fleur de Lys 9, 1071 Chexbres und Brigitte Trüstedt, geb. Hinkeldey, geb. 18. Juli 1947, Im Dörfli 14, 8953 Dietikon, lastend an zweiter Pfandstelle auf der Liegenschaft Kat.-Nr. 9881, Grundbuch-Blatt 4471, Im Dörfli 14, 8953 Dietikon, (ES100020). Dietikon, 4. nuar 2012 Bezirksgericht Dietikon Einzelgericht im summarischen Verfahren Postfach 8953 Dietikon Die Gerichtsschreiberin lic. iur. D. Tagmann Es wird verfügt: 1. Der Klägerin wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und eine unentgeltliche Rechtsbeiständin bestellt. 2. Das Gesuch des Beklagten um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Schriftliche Mitteilung mit nachfolgender Erkenntnis. 4. Eine Beschwerde diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung/Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, Postfach 2401, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Es wird erkannt: 1. Es wird davon Vormerk genommen, dass die Parteien seit dem 30. Mai 2011 getrennt leben Eine Berufung diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung/Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, Postfach 2401, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Kanzlei des Bezirksgerichtes Bülach zu beziehen ist. Bülach, 23. nuar 2012 Der juristische Sekretär lic. iur. D. Egli Bezirksgericht Dielsdorf Einzelrichter o.v. FP D 004/ Der Einzelrichter im ordentlichen Verfahren des Bezirksgerichts Dielsdorf hat am 22. Dezember 2011 in Sachen David Amar Gjorgievska, geboren 9. September 2008, Staatsangehörigkeit ungeklärt, wohnhaft bei der Mutter, Gordana Gjorgievska, Althardstrasse 166, 8105 Regensdorf, vertreten durch Beiständin Silvia Müller, Jugend- und Familienberatung Regensdorf, Stationsstrasse 5, 8105 Regensdorf, substituiert durch Substitutin Rechtsanwältin lic. iur. Marie-Luise Graf-Greber, c/o Jugendsekretariat Bezirke Bülach und Dielsdorf, Spitalstrasse 11, 8157 Dielsdorf, Muntaga Bago (alias Flex Watara), geboren 1. nuar 1991, Staatsangehöriger der Côte d Ivoire, unbekannter Aufenthalt, betreffend Unterhalt ein Urteil erlassen. Der Entscheid erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen von der Zustellung bzw. der Publikation an von einer Partei schriftlich beim Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf, eine Begründung verlangt wird (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung eines Rechtsmittels ab Zustellung des begründeten Entscheides. Der Beklagte, Muntaga Bago (alias Flex Watara), wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Kanzlei des Bezirksgerichts Dielsdorf zu beziehen ist. Bezirksgericht Dielsdorf Die Gerichtsschreiberin MLaw S. Miller Bezirksgericht Dietikon Einzelrichter im summarischen Verfahren EB / Die Einzelrichterin hat am 9. November 2011 eine in Sachen Kanton Zürich (Gesuchsteller), vertreten durch Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Rolf Lechmann, Neumattstrasse 27, 8902 Urdorf (Gesuchsgegner), betreffend Rechtsöffnung eine Verfügung erlassen. Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Die Parteien können innert 10 Tagen von der Publikation dieses Entscheides an schriftlich beim Bezirksgericht Dietikon eine Begründung verlangen. Eine Beschwerde kann innert 10 Tagen von der Publikation des begründeten Entscheides an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Bezirksgericht Dietikon Einzelgericht o.v., FE M 004/ Das Einzelgericht im ordentlichen Verfahren des Bezirks Dietikon hat am 16. nuar 2012 in Sachen Thomas Bruggmann (Kläger), Masayo Okuhara (Beklagte), geboren 24. Juli 1971, von pan, Adresse unbekannt, betreffend Ehescheidung verfügt: 1. Der Beklagten wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um die schriftliche Klageantwort im Doppel einzureichen. Darin hat sie darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Sie hat ihre eigenen Anträge zu stellen und zu begründen, ihre Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die Beweismittel dazu (Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskünfte, Parteibefragungen oder Beweisaussage) genau zu bezeichnen und ein Verzeichnis sämtlicher Beweismittel beizulegen. Verfügbare Urkunden, welche als Beweismittel dienen sollen, sind zusammen mit der Klageantwort einzureichen. Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass sie die Klagebegründung sowie die Beilagen hierzu beim Bezirksgericht Dietikon einsehen kann. Bei Säumnis wird Verzicht auf Klageantwort angenommen. Wenn der Fall spruchreif ist, kann sofort ein Entscheid ergehen. 2. Schriftliche Mitteilung an die Beklagte durch Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt. Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid beim Bezirksgericht Dietikon zu beziehen ist. Bezirksgericht Dietikon Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Würsch Bezirksgericht Winterthur Einzelgericht im ordentlichen Verfahren Prozess Nr. FE / Die Bezirksrichterin im ordentlichen Verfahren des Bezirkes Winterthur hat am 22. Dezember 2011 in Sachen Sonnur Akgül Markaj, geboren 6. März 1975, von Winterthur ZH, Papeteristin, getraut am 28. Februar 2008 in Winterthur ZH, Hofstrasse 1, 8406 Winterthur, Klägerin, Marash Markaj, geboren 8. September 1978, Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro, Gipser, unbekannter Aufenthalt, Beklagter, betreffend Ehescheidung entschieden. Dieser Entscheid erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen von der schriftlichen Zustellung respektive der Publikation an von einer Partei schriftlich beim Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, eine Begründung verlangt wird (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Erklärung eines Rechtsmittels ab Zustellung des begründeten Entscheides. Marash Markaj wird darauf hingewiesen, dass das Urteil bei der Bezirksgerichtskanzlei Winterthur eingesehen und bezogen werden kann. Winterthur, 9. nuar 2012 Bezirksgerichtskanzlei Winterthur Die Gerichtsschreiberin Bezirksgericht Waldenburg Urteilsmitteilung 004/ Mit Urteil vom 17. nuar 2012 hat der Bezirkspräsident Waldenburg in Sachen Mustafa Tank, vertreten durch Stefan Galligani, Rechtsanwalt, Ruederstrasse 8, Postfach 423, 5040 Schöftland, Tuanaj Schäublin Tank-Bussayaphan, letzte Adresse 334, 8-Mu2, T. Sikhiu, A. Sikhiu, TH Sikhiu, betreffend Ehescheidungsklage folgendes entschieden: Ziff. 1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. Ziff Innert 30 Tagen ab Publikation kann die Berufung beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abt. Zivilrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, eingereicht werden. Das vollständige Urteil kann auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Bezirksgerichtskanzlei Waldenburg Der Besitzer dieses Inhaberschuldbriefes und jedermann, der über die Urkunde Auskunft geben kann, werden aufgefordert, sich binnen einer Frist von einem hr von der ersten Veröffentlichung im erischen Handelsamtsblatt an beim Bezirksgericht Hinwil zu melden und den Inhaberschuldbrief vorzulegen. Wird die Urkunde innert Frist nicht vorgelegt, wird der Titel kraftlos erklärt. Hinwil, 18. nuar 2012 Bezirksgericht Hinwil Kraftloserklärungen, 5. Abteilung/NR Kraftloserklärung (Art. 971, 977, 986 OR Art. 870 und 871 ZGB) 004/ Titel: Schuldverschreibung, lautend auf: Ausgegeben von: Deco - PE 4 Swiss AG, indossiert an e Bank AG, London Branch, Swiss Subordinated Emmen Note (Certificate No. 03) due October 2013 of Deco - PE 4 Swiss AG Saldo / Wert: Fr Bemerkungen: EO Abteilung/NR 8004 Zürich, 5. Abteilung/NR Kraftloserklärung (Art. 971, 977, 986 OR Art. 870 und 871 ZGB) 004/ Titel: Schuldverschreibung, lautend auf: Ausgegeben von: Deco - PE 1 Swiss AG, indossiert an e Bank AG, London Branch, Class B2 Notes of Deco - PE 1 SWISS AG due July 2014 Saldo / Wert: Fr Bemerkungen: EO Abteilung/NR 8004 Zürich Bezirksgericht Affoltern Einzelgericht im summarischen Verfahren ES / Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirkes Affoltern hat mit Urteil vom 22. November 2011 folgenden Titel als kraftlos erklärt: Inhaberschuldbrief von Fr , dat. 2. April 1979, Beleg Aussersihl 1979/246, lastend an 1. Pfandstelle auf dem Grundstück Zürich 4 - Aussersihl, Grundbuch-Blatt 2145, Kat.-Nr. AU6586, Badenerstrasse 47, 8004 Zürich. Affoltern am Albis, 22. November 2011/ 3. nuar 2012 Der Leitende Gerichtsschreiber Bezirksgericht Bülach Einzelgericht ES / Aktienzertifikat Nr. 1 über 1 Namenaktie (Aktie Nr. 1) der Sisley S.A., Opfikon, im Nennwert von Fr. 100., lautend auf Monsieur René Merkt (Pflichtaktie) Aktienzertifikat Nr. 2 über 1 Namenaktie (Aktie Nr. 2) der Sisley S.A., Opfikon, im Nennwert von Fr. 100., lautend auf Monsieur Alain Grobet (Pflichtaktie) Aktienzertifikat Nr. 3 über 498 Namenaktien (Aktien Nr. 3 bis 500) der Sisley S.A., Opfikon, im Nennwert von insgesamt Fr , lautend auf C.F.E.B. Sisley, Paris. Der Besitzer dieser Namenaktien und jedermann, der über die Urkunden Auskunft geben kann, werden aufgefordert, sich binnen einer Frist von 6 Monaten von der ersten Veröffentlichung im erischen Handelsamtsblatt an beim Bezirksgericht Bülach zu melden und die Namenaktien vorzulegen. Werden die Urkunden innert Frist nicht vorgelegt, werden die Titel kraftlos erklärt. Bülach, 23. nuar 2012 Der juristische Sekretär lic. iur. D. Egli Bezirksgericht Dietikon 004/ Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Dietikon hat mit Verfügung vom 4. nuar 2012 folgenden Titel als kraftlos erklärt: Inhaberschuldbrief über Fr , errichtet am 14. Juni 1984, lautend auf die Schuldner Hans Trüstedt, geb. 8. Juli 1944, von Dietikon, Bezirksgericht Dietikon 004/ Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Dietikon hat mit Verfügung vom 3. nuar 2012 folgende Titel als kraftlos erklärt: I. Titel: Namenschuldbrief Lastend auf der Liegenschaft Grundbuch Biberstein Nr. 220, Plan 10, Parzelle 1543 (Mitpfand GB 222, Plan 11, Parzelle 1869), an erster Pfandstelle Lautend auf den ursprünglichen Schuldner und Pfandeigentümer Walter Schneider, geb. 1906; heutiger Pfandeigentümer: Ulag AG, Oberdorfstrasse 1, 8953 Dietikon Nr. des Titels: - Saldo/Wert: Fr Ausgestellt am 3. März 1959 Auskündigungsfrist: 12 Monate Datum 1. Publikation: sofort Bemerkungen: Geschäft Nr. ES100017/Z03 II. Titel: Namenschuldbrief Lastend auf der Liegenschaft Grundbuch Biberstein Nr. 220, Plan 10, Parzelle 1543 (Mitpfand GB 222, Plan 11, Parzelle 1869), an zweiter Pfandstelle Lautend auf den ursprünglichen Schuldner und Pfandeigentümer Walter Schneider, geb. 1906; heutiger Pfandeigentümer: Ulag AG, Oberdorfstrasse 1, 8953 Dietikon Nr. des Titels: - Saldo/Wert: Fr Ausgestellt am 2. November 1964 Auskündigungsfrist: 12 Monate Datum 1. Publikation: sofort Bemerkungen: Geschäft Nr. ES100017/Z03 III. Titel: Inhaberschuldbrief Lastend auf der Liegenschaft Grundbuch Biberstein Nr. 220, Plan 10, Parzelle 1543 (Mitpfand GB 222, Plan 11, Parzelle 1869), an dritter Pfandstelle Lautend auf den ursprünglichen Schuldner und Pfandeigentümer Walter Schneider, geb. 1906; heutiger Pfandeigentümer: Ulag AG, Oberdorfstrasse 1, 8953 Dietikon Nr. des Titels: - Saldo/Wert: CHF Ausgestellt am 30. November 1965 Auskündigungsfrist: 12 Monate Datum 1. Publikation: sofort Bemerkungen: Geschäft Nr. ES100017/Z03 IV. Titel: Namenschuldbrief Lastend auf der Liegenschaft Grundbuch Biberstein Nr. 220, Plan 10 Parzelle 1543 (Mitpfand GB 222, Plan 11, Parzelle 1869), an vierter Pfandstelle Lautend auf die ursprüngliche Schuldnerin und Pfandeigentümerin Ulag AG; heutiger Pfandeigentümer: Ulag AG, Oberdorfstrasse 1, 8953 Dietikon Nr. des Titels: - Saldo/Wert: Fr Ausgestellt am 18. August 1972 Auskündigungsfrist: 12 Monate Datum 1. Publikation: sofort Bemerkungen: Geschäft Nr. ES100017/Z03 Dietikon, 3. nuar 2012 Bezirksgericht Dietikon Einzelgericht im summarischen Verfahren Postfach 8953 Dietikon Die Gerichtsschreiberin lic. iur. D. Tagmann Andere Bekanntmachungen Geschäft Nr. EN L Amtliche Liquidation Rechnungsruf Über den Nachlass von 004/ Irma Amadio, ledig, geboren 1. März 1927, Staatsangehörige von Italien, gestorben 15. Oktober 2011, wohnhaft gewesen Saatlenzelg 25, 8050 Zürich, ist vom Einzelgericht Erbschaftssachen am am 12. nuar 2012 die amtliche Liquidation gemäss Art. 593 ff. ZGB angeordnet worden. Die Gläubiger, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, und die Schuldner der Erblasserin werden aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden innerhalb eines Monats ab dieser Publikation bei der untenstehenden Amtsstelle schriftlich anzumelden. Wird die Anmeldung ei-

18 Seite 98 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil ner Forderung versäumt, so haften die Erben dafür weder persönlich noch mit der Erbschaft. Eigentums- oder andere Rechte, die an Sachen geltend gemacht werden, die sich in Gewahrsam der Erblasserin befanden, sind ebenfalls innerhalb eines Monats ab dieser Publikation anzumelden, sonst kann das entsprechende Recht bei der Liquidation nicht mehr berücksichtigt werden. Eine persönliche Haftbarkeit der Erben besteht auch für angemeldete Forderungen nicht (Art. 593 Abs. 3 ZGB). Wer Sachen der Erblasserin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzt, hat sie ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht innert einer Frist von einem Monat ab dieser Publikation der untenstehenden Amtsstelle zur Verfügung zu stellen. Zürich, 12. nuar 2012 Stadt Zürich Amt für Zusatzleistungen zur AHV/lV Amtshaus Helvetiaplatz Molkenstrasse 5/9 Postfach 8026 Zürich Telefon Einzelgericht Erbschaftssachen Geschäft Nr. EL L/UX Testamentseröffnung 004/ Am 31. Oktober 2011 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Marie Fröhlich-Brem, verwitwet, geboren am 26. November 1919 in Aarau, von Zürich, Tochter des Joseph Brem, geboren 16. Dezember 1889, und der Anna Maria geb. Wey, geboren 21. Juni Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen unter Ausschluss der gesetzlichen Erben vollständig über ihren Nachlass verfügt und eingesetzte Erbinnen zum Erbgang berufen. Gemäss Urteil der Einzelrichterin vom 5. nuar 2012 wird daher den eingesetzten Erbinnen zu ihren Gunsten der Erbschein ausgestellt, sofern da seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelgerichtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 5. nuar 2012 Einzelgericht Erbschaftssachen Postfach CH-8026 Zürich Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht, HE / Der Einzelrichter hat am 19. nuar 2012 in Sachen Kanton Zürich (Handelsregisteramt) Best Easy GmbH, Opfikonerstrasse 60, 8304 Wallisellen, betreffend Organisationsmangel verfügt. 1. Das Doppel der Klage vom 9. nuar 2012 (act. 1) wird der Beklagten zugestellt. Ein Exemplar bleibt zuhanden der Beklagten bei den Akten. 2. Der Beklagten wird eine einmalige Frist bis 29. Februar 2012 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche die Klage sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. ( ) Handelsgericht des Kantons Zürich Der Gerichtsschreiber lic. iur. A. Blattmann Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht, HE Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. (...) Handelsgericht des Kantons Zürich Der Gerichtsschreiber lic. iur. J. Widmer Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht, HE / Der Einzelrichter hat am 19. nuar 2012 in Sachen Kanton Zürich (Handelsregisteramt) HRH AirTel GmbH, Lavaterstrasse 73, 8002 Zürich, betreffend Organisationsmangel verfügt: 1. Das Doppel der Klage vom 13. nuar 2012 (act. 1) bleibt zuhanden der Beklagten bei den Akten. 2. Der Beklagten wird eine einmalige Frist bis 29. Februar 2012 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche die Klage sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731 b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. ( ) Handelsgericht des Kantons Zürich Der Gerichtsschreiber lic. iur. A. Blattmann Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht, HE / Der Einzelrichter hat am 19. nuar 2012 in Sachen Kanton Zürich (Handelsregisteramt) Oppenheimer Investments AG, Talstrasse 65, 8001 Zürich, betreffend Organisationsmangel verfügt: 1. Das Doppel der Klage vom 10. nuar 2012 (act. 1) wird der Beklagten zugestellt. Ein Exemplar bleibt zuhanden der Beklagten bei den Akten. 2. Der Beklagten wird eine einmalige Frist bis 29. Februar 2012 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche die Klage sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. ( ) Handelsgericht des Kantons Zürich Der Gerichtsschreiber lic. iur. A. Blattmann Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht, HE / Der Einzelrichter hat am 19. nuar 2012 in Sachen Kanton Zürich (Handelsregisteramt) Phönix Management GmbH, c/o Daniel Haubenschmid, Zwängiweg 9, 8038 Zürich, betreffend Organisationsmangel verfügt: 1. Das Doppel der Klage vom 14. Oktober 2011 (act. 1) wird der Beklagten zugestellt. 2. Der Beklagten wird eine letzte Frist bis 20. Februar 2012 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche die Klage sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. ( ) chende Gründe darzulegen, welche die Klage sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. (...) Handelsgericht des Kantons Zürich Der Gerichtsschreiber lic. iur. A. Blattmann Bezirksgericht Horgen Paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirkes Horgen 004/ Die Schlichtungsbehörde des Bezirkes Horgen setzt sich für die Amtsdauer 2008 bis 2014 wie folgt zusammen: 1. Vorsitzende: lic. iur. Eveline Gucker Iseli (Hauptverantwortliche) lic. iur. Nadine Anner MLaw Thomas Brüngger MLaw Simone Eberle lic. iur. Maja Huber Burkart lic. iur. Adrian Joss lic. iur. Kathrin Kriesi MLaw Andrea Mark lic. iur. Beatrice Rosenberger Christen lic. iur. Claudia Weber lic. iur. Stefanie Zobel (ab 1. Februar 2012) 2. Schlichter/innen vermieterseits: lic. iur. Barbara Hew-Clerici, Rainweg 5, 8810 Horgen Carin Stocker, Adlerwiese 8, 8862 Schübelbach Jörg Krummenacher, Stotzweidweg 6, 8810 Horgen Alfred Baumgartner, Reidholzstr. 9c, 8805 Richterswil Henry Lehnherr, Talwiesenstr. 22, 8309 Nürensdorf Sonja Osterwalder, Rotweg 47, 8820 Wädenswil René Vögeli, Karl-Stamm-Weg 4, 8820 Wädenswil 3. Schlichter/innen mieterseits: Heinz Horn, Allmendgütlistrasse 3, 8810 Horgen Hanspeter Knabenhans, Frohbergstrasse 3c, 8833 Samstagern Hanspeter Linder, Zugerstrasse 95, 8810 Horgen lic. iur. Claudia Meier-Stehlik, Luziaweg 9, 8807 Freienbach Hermann Vogel, Küngacker 1, 4952 Eriswil Sylvia Leimgruber, In der Bänklen 23, 8802 Kilchberg Erich Michel, Alte Landstrasse 135, 8800 Thalwil Sekretariat: Bezirksgerichtskanzlei Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen, Telefon 044/ Bezirksgericht Horgen Die Leitende Gerichtsschreiberin lic. iur. B. Rosenberger Christen Bezirksgericht Meilen Einzelgericht im summarischen Verfahren Anzeige 004/ Am 11. März 2011 verstarb in Zürich Evi Emma Diethelm-Winteler, geboren am 19. August 1931, von Küsnacht ZH und Zollikon ZH, wohnhaft gewesen in 8700 Küsnacht. Sie hat letztwillig zugunsten von Lili Yang, Adresse unbekannt, und Deng Pufang, Adresse unbekannt, ein Vermächtnis ausgesetzt. Die erwähnten Personen haben das Recht, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die vollständige Anzeige zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Bezirksgericht Meilen Bezirksgericht Uster Geschäft Nr. EL110215/UX Testamentseröffnung gen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des Bezirksgerichts Uster Einsicht in die Verfügung vom Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Uster, 27. nuar 2012 Bezirksgericht Uster Abteilung Erbschaften Gerichtsstrasse Uster ZH Gemeindeammannund Betreibungsämter Verbote Durch die richterlichen Behörden sind die nachfolgenden gerichtlichen Verbote in Anwendung von Artikeln 258 bis 260 der erischen Zivilprozessordnung (ZPO) verfügt worden. Für den Fristenlauf sind die nachstehenden Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich massgebend. Wer eines dieser Verbote nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot über der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO). Gemeindeammannamt Fällanden 004/ Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Uster hat am 7. November 2011 nach Einsicht in das Gesuch der Stockwerkeigentümergemeinschaft Kornstrasse 11 und 13, 8603 Schwerzenbach, als Gesuchstellerin, vertreten durch die Müller & Partner Immobilien AG, Ueberlandstrasse 107, 8600 Dübendorf, verfügt: Unberechtigten wird das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück Kat.-Nr an der Kornstrasse 11 und 13 in 8603 Schwerzenbach untersagt. Widerhandlungen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr bestraft. Fällanden, 27. nuar 2012 Gemeindeammannamt Fällanden Kim Blatter, Gemeindeammann Gemeindeammannamt Rüti 004/ Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Hinwil hat nach Einsicht in das Gesuch von Ralph Jürg Heitz, von St. Gallenkappel SG und Mollis GL, Postfach 107, 8753 Mollis, in Anwendung von Art. 258 der ZPO/Zivilprozessordnung am 5. nuar 2012 verfügt: Unberechtigten wird das Betreten und das Befahren der Grundstücke Kat.-Nrn und 2752, Seefeldstrasse 13 und 15, 8630 Rüti, sowie das Abstellen von Fahrzeugen und das Deponieren von Schnee auf diesen Grundstücken unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr verboten. Die Mieter und ihre Besucher sind zum Parkieren auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen berechtigt. Rüti, 27. nuar 2012 Gemeindeammannamt Rüti ZH P. Zollinger Stadtammannamt Wetzikon Gerichtliches Verbot ATB 6/12 004/ Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Hinwil hat auf Antrag der Gesuchstellerin Gemeinde Bäretswil, Schulhausstrasse 2, Postfach, 8344 Bäretswil, erkannt: Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen auf der Kirchstrasse ab Höhe Kirchenparkplatz bis Ende Liegenschaft Kirchstrasse 4 in Bäretswil, Kat.-Nr. 7861, unter Androhung von Polizeibusse bis Fr verboten. Ausgenommen bleiben Zufahrten für das blosse Ein- und Aussteigenlassen sowie den Güterumschlag zum Gebäude Kirchstrasse 4. Wetzikon, 27. nuar 2012 Stadtammannamt Wetzikon Der Stadtammann M. R. Homberger Der Stadtammann des Kreises Winterthur-Wülflingen 004/ Der Einzelrichter hat am 17. nuar 2012 in Sachen Kanton Zürich (Handelsregisteramt) Gold Creek AG, Rietliweg 5, 8704 Herrliberg, betreffend Organisationsmangel verfügt: 1. Das Doppel der Klage vom 10. nuar 2012 (act. 1) bleibt zuhanden der Beklagten bei den Akten. 2. Der Beklagten wird eine einmalige Frist bis 27. Februar 2012 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche die Klage sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Handelsgericht des Kantons Zürich Der Gerichtsschreiber lic. iur. A. Blattmann Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht, HE / Der Einzelrichter hat am 19. nuar 2012 in Sachen Kanton Zürich (Handelsregisteramt) Sirico S.A., Freudenbergstrasse 144, 8044 Zürich, betreffend Organisationsmangel verfügt: 1. Das Doppel der Klage vom 10. nuar 2012 (act. 1) wird der Beklagten zugestellt. 2. Der Beklagten wird eine einmalige Frist bis 29. Februar 2012 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zurei- 004/ Am 30. September 2011 ist, mit letztem Wohnsitz in Dübendorf ZH, gestorben: Harald Josef Friedrich Hanich, geboren am 15. Juni 1945, von Greifensee ZH, Sohn des Josef Hanich, weitere Angaben sind unbekannt, und der Margareta Hanichova, weitere Angaben sind unbekannt. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der elterlichen Verwandtschaft etc. in Betracht. Der Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über seinen Nachlass verfügt und eine eingesetzte Erbin zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren vom 17. nuar 2012, wird daher der eingesetzten Erbin zu ihren Gunsten die Erbenbescheinigung ausgestellt, sofern dage- 004/ Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Winterthur hat nach Einsicht in das Gesuch von Stadtgemeinde Winterthur, vertreten durch Departement Finanzen, Immobilien, Lindstrasse 6, Postfach, 8402 Winterthur, am 5. Dezember 2011 verfügt: Unberechtigten wird verboten, den am südwestlichen Ende des Püntenareals Rosenberg Kat.- Nr. 5/4861, ab März 2012 Kat.-Nr. 5/5297 gelegenen Parkplatz mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren oder darauf zu parkieren, unter Anordnung einer Busse bis Fr im Widerhandlungsfall. Berechtigt sind Püntenpächter/innen, die im Besitz einer gültigen Parkkarte sind. Winterthur, 27. nuar 2012 Der Stadtammann des Kreises Winterthur-Wülflingen P. Meier

19 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 99 Stadtammannamt Zürich 6 004/ Die Bezirksrichterin am Einzelgericht Audienz des Bezirksgerichtes Zürich hat am 23. Dezember 2011 nach Einsicht in das Begehren der gesuchstellenden Partei, Gemeinnützige Baugenossenschaft Röntgenhof Zürich, Ottostrasse 5, 8005 Zürich, Eigentümerin der beim Grundbuchamt Unterstrass-Zürich eingetragenen Liegenschaft Kat.-Nr. UN4577 (GB 2224, Plan UN26) an der Spitzackerstrasse 3 17 in Zürich 6 sowie in den Grundbuchauszug und den Katasterplan in Anwendung von Art. 258 ZPO erkannt: Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat.-Nr. UN4577 an der Spitzackerstrasse 3 17 in Zürich 6 verboten. Berechtigt sind nur die Dienstbarkeitsberechtigten im Rahmen ihrer Dienstbarkeit. Wer dieses Verbot verletzt, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr bestraft. Zürich 6, 27. nuar 2012 Der Stadtammann von Zürich 6 Marcel Kunz Stadtammannamt Zürich 7 004/ Das Einzelgericht Audienz des Bezirksgerichts Zürich hat am 7. Dezember 2011 nach Einsicht in das Gesuch der Immobiliengesellschaft Bergstrasse AG, c/o Guido Hager, Hauserstrasse 19, 8032 Zürich, Eigentümerin der beim Grundbuchamt Hottingen-Zürich eingetragenen Liegenschaft GBBl. 550, Kat.-Nr. HO1719, Bergstrasse 50 und 52, 8032 Zürich 7, sowie in den Grundbuchauszug und den Katasterplan, erkannt: Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat.-Nr. HO1719, Bergstrasse 50/52, 8032 Zürich, verboten. Berechtigt sind nur die Mieter sowie deren Besucher auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen. Wer dieses Verbot verletzt, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr bestraft. Zürich 7, 27. nuar 2012 Der Stadtammann von Zürich 7 Ch. Müller Stadtammannamt Zürich 9 004/ Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Zürich hat am 13. Dezember 2011 in Anwendung von Artikel 258 ZPO nach Einsicht in den Grundbuchauszug und den Katasterplan sowie in das Begehren der Gesuchstellerin Custodia Immobilien- und Vermögensverwaltungs AG, c/o Louis Neukom, Susenbergstrasse 77, 8044 Zürich, Eigentümerin der beim Grundbuchamt Altstetten-Zürich eingetragenen Liegenschaft Kat.-Nr. AR4760, an der Albisriederstrasse 188 und 190 im Stadtquartier Zürich- Albisrieden, erkannt: Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat.-Nr. AR4760, Albisriederstrasse 188 und 190, 8047 Zürich, verboten. Berechtigt sind nur die Mieter sowie deren Besucher auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen. Wer dieses Verbot verletzt, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Franken bestraft. Zürich 9, 27. nuar 2012 Der Stadtammann von Zürich 9 Peter Steiger Stadtammannamt Zürich / Der Bezirksrichter am Einzelgericht Audienz des Bezirksgerichts Zürich hat am 13. nuar 2012 nach Einsicht in das Gesuch von Hardturm AG, vertreten durch H&B Real Estate AG, Lagerstrasse 107, 8004 Zürich, als Eigentümerin der beim Grundbuchamt Unterstrass-Zürich eingetragenen Liegenschaft Kat.-Nr. WP5067, Breitensteinstrasse 82 98, 8037 Zürich 10, erkannt: Unberechtigten wird das Führen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat.-Nr. WP5067, Breitensteinstrasse 82 98, 8037 Zürich, verboten. Berechtigt sind nur die Mieter und die Besucher auf den ihnen reservierten Parkplätzen sowie die Dienstbarkeitsberechtigten im Rahmen ihrer Dienstbarkeit. Wer dieses Verbot verletzt, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Franken bestraft. Zürich, 27. uar 2012 Stadtammannamt Zürich 10 Heinz Brauchli, Stadtammann Zahlungsbefehle Betreibungsamt Regensdorf 004/ Schuldnerin: Autohandel ErSa GmbH CH , Pumpwerkstrasse 23, 8105 Regensdorf. Zahlungsbefehl Nr vom 6. Dezember 2011 Art der Schuldbetreibungen: Ordentliches Verfahren Gläubigerin: Coop Immobilien AG, Kasparstrasse 7, 3027 Bern Vertreter: Coop Genossenschaft, v.d. Coop Immobilien AG, Birgistrasse 4a, 8304 Wallisellen Forderungen: Fr nebst Zins zu 5% seit 1. August 2011 Zusätzliche Kosten: Fr. 73. Zahlungsbefehlskosten; zuzüglich: Publikationskosten Forderungsgrund: Nettomiete, Nebenkostenpauschale HK/BK, Werbebeitrag Mietvereinigung Juli bis August 2011 und Differenz Nettomiete Juni 2011 Hinweis: Die Schuldnerin wird aufgefordert, die Gläubigerin für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will die Schuldnerin die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat sie dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte die Schuldnerin dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann die Gläubigerin die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Betreibungsamt Regensdorf Urs Oehninger 8105 Regensdorf Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 1 004/ Schuldnerin: Alba Valéria Blöchliger De Souza Alves, von Uznach, geboren am 1. Februar 1963, wohnhaft gewesen: Dienerstrasse 7, 8004 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes. Zahlungsbefehl Nr vom 13. nuar 2012 Art der Schuldbetreibungen: Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes Gläubigerin: Agensa AG, Poststrasse 3, 9102 Herisau Vertreterin: Madeleine Kobelt Immobilien, Hegnaustrasse 29, 8602 Wangen ZH Forderungen: Fr Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten; zuzüglich: Publikationskosten Forderungsgrund: Mietzins Juni bis September 2011 und Nachzahlung Heiz- und Nebenkosten Hinweis: Die Schuldnerin wird aufgefordert, die Gläubigerin innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Wollen die Schuldnerin oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat sie dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte die Schuldnerin dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann die Gläubigerin die Verwertung des Pfandstandes verlangen. Bemerkungen: Pfandstand: Mieterkautionskonto Nr bei der Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 1 A. Ott, Stadtammann 8001 Zürich Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 1 004/ Schuldner: Artur Michael Klein, wohnhaft gewesen: Morgenrainstrasse 6, 8620 Wetzikon, zurzeit unbekannten Aufenthaltes. Zahlungsbefehl Nr vom 4. nuar 2012 Art der Schuldbetreibungen: Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes Gläubiger: Peter Knecht, Breitenwies 12, 8340 Hinwil Vertreter: Schaeppi Grundstücke Verwaltungen KG, Postfach, 8036 Zürich Forderungen: Fr nebst Zins zu 5% seit 15. April 2011 Fr nebst Zins zu 5% seit 10. Nobvember 2011 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten; zuzüglich: Publikationskosten Forderungsgrund: Solidarschuldner: Bernard Melissa, zurzeit unbekannten Aufenthaltes Mietvertrag vom 22. Juni 2010 für 2-Zimmer- Wohnung, Parterre, Morgenrainstrasse 6, 8620 Wetzikon. Ausstehende Mieten April und Mai à Fr /Ausstehende Instandstellungskosten Fr /Ausstehender Saldo aus Heiz-/Nebenkostenabrechnung 10/11 über Fr. 7.80/Diverse Betreibungskosten Fr Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandstandes verlangen. Bemerkungen: Pfandstand: Mieterkautionskonto Nr MKV, bei der UBS AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich Stadtammannamt und Betreibungsamt Zürich 1 A. Ott, Stadtammann 8001 Zürich Betreibungsamt Zürich 7 004/ Schuldner: John Raymond Botti, früher: Schanzengasse 10, 8001 Zürich, zurzeit Wohnort unbekannt. Zahlungsbefehl Nr vom 19. nuar 2012 Art der Schuldbetreibungen: Ordentliches Verfahren Gläubigerin: Falkenburg AG, Schanzengasse 14, 8001 Zürich Vertreter: H&B Real Estate AG, Lagerstrasse 107, 8004 Zürich Forderungen: Fr nebst Zins zu 5% seit 22. nuar 2011 Zusätzliche Kosten: zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten Forderungsgrund: Mietvertrag vom 21. Februar 2009 Schlussabrechnung vom 22. Dezember 2010 Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, die Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkom- Kantonale Drucksachen- Räffelstrasse 32, Postfach Telefon und Materialzentrale Zürich 8090 Zürich Telefax MwSt.-Nr.: info@kdmz.zh.ch Drucksachenbestellung Die Neudrucke berücksichtigen alle Änderungen bis zum genannten Druckdatum (Monat/hr) in textlich bereinigter Fassung. Ich/wir bestelle/n nachstehende Drucksachen: (Preisänderungen vorbehalten; inkl. MwSt., Porto und Verpackung werden zusätzlich verrechnet) Anzahl Titel Druckdatum Ordnungs- à Fr. Total Expl. Monat/hr nummer Fr. Register zur Zürcher Gesetzessammlung 1/ (jährliche Ausgabe) nachgeführt bis 1. nuar 2011 Staat Volk Behörden Verfassung (Bundes- und Kantonsverfassung) 1/ Gemeindegesetz und VO über den Gemeindehaushalt 1/ / Globalbudget der Gemeinden 7/ Kantonale Bürgerrechtsverordnung 4/ Gesetz politische Rechte 1/ Gesetz über die Information und den Datenschutz + VO 1/ / Gesetz Organisation Kantonsrat u. Geschäftsreglement 1/ Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1/ Personalgesetz, Personal-VO + VVO 1/ /11/ Zivilrecht Strafrecht Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) 1/ Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch 1/ Kantonales Straf- und Vollzugsgesetz 1/ Finanzen Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) und Rechnungslegungsverordnung (RLV) und Finanzcontrollingverordnung (FCV) 4/08 611/611.1/ Raumplanung Öffentliches Baurecht Strassen Planungs- und Baugesetz (PBG) 1/ Allgemeine Bauverordnung mit Anhang 5/ Besondere Bauverordnung I 7/ Besondere Bauverordnung II 1/ Bauverfahrensverordnung 7/ G. öffentl. Beschaffungswesen + Submissionsverordnung 7/ / Abfallgesetz + VO 1/ Energiegesetz 10/ Gesundheit Arbeit Soziale Sicherheit Gesetz über das Gesundheitswesen 1/ Patientinnen- und Patientengesetz 7/ Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln 7/ Gesetz Zusatzleistungen AHV/IV 1/ Einführungsverordnung zum KVG 1/ Einführungsverordnung zum eidg. Lebensmittelgesetz 1/ Einführungsgesetz zum BG über die Familienzulagen 7/ Gesetz über Leistungen an Arbeitslose und Verordnung 1/ / Sozialhilfe / Öffentliche Fürsorge 1/ Gesetz über die Jugendhilfe 1/ Ruhetagsgesetz und Verkaufszeiten im Detailhandel 7/ Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaus + VO 6/09 841/ Volkswirtschaft Gastgewerbegesetz 5/ / Unterhaltungsgewerbegesetz 1/ Leitfaden für Gastwirtschaftsbetriebe 1/ Diverses Steuergesetz + VO 1/ Weisung des RR betr. Eigenmietwert 7/ Erbschafts- und Schenkungssteuer 1/ Total Name/Firma (Bitte in Blockschrift) Genaue Adresse PLZ/Ort Datum Unterschrift Bitte ausschneiden und an obenstehende Adresse einsenden. Kunden-Nr.

20 Seite 100 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil men, so kann die Gläubigerin die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Betreibungsamt Zürich Zürich Betreibungsamt Zürich 7 004/ Schuldnerin: Donna Botti, früher: Schanzengasse 10, 8001 Zürich, zurzeit Wohnort unbekannt. Zahlungsbefehl Nr vom 19. nuar 2012 Art der Schuldbetreibungen: Ordentliches Verfahren Gläubigerin: Falkenburg AG, Schanzengasse 14, 8001 Zürich Vertreter: H&B Real Estate AG, Lagerstrasse 107, 8004 Zürich Forderungen: Fr nebst Zins zu 5% seit 22. nuar 2011 Zusätzliche Kosten: zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten Forderungsgrund: Mietvertrag vom 21. Februar 2009 Schlussabrechnung vom 22. Dezember 2010 Hinweis: Die Schuldnerin wird aufgefordert, die Gläubigerin für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will die Schuldnerin die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat sie dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte die Schuldnerin dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann die Gläubigerin die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Betreibungsamt Zürich Zürich Betreibungsamt Zürich 9 004/ Schuldner: cques Gilbert Marclay, geboren am 9. Februar 1938, Buckhauserstrasse 5, 8048 Zürich 9. Zahlungsbefehl Nr vom 30. Mai 2011 Art der Schuldbetreibungen: Ordentliches Verfahren Gläubiger: Staat Wallis, Sitten Vertreter: Inkassoamt für Betreibungs- und Konkursverfahren, 1950 Sion Forderungen: Fr Fr Zusätzliche Kosten: Fr Zahlungsbefehlsund Zustellkosten: zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Kantonssteuer, hr 2000, Konto: KST Fr Mahnspesen, Betreibungsgebühren Fr Zinsen bis 18. Mai 2011 Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Betreibungsamt Zürich 9 P. Steiger, Stadtammann 8048 Zürich Grundpfandverwertungen Betreibungsamt Horgen 004/ Schuldnerin: Forsthaus Restaurations AG in Liquidation, Sihltalstrasse 22, 8135 Sihlbrugg- Station Pfandeigentümerin: Forst Holding AG, Sihltalstrasse 22, 8135 Sihlbrugg-Station Datum der Steigerung: Dienstag, 27. März 2012, 14 Uhr Lokal: Foyer der Restaurationsbetriebe Schinzenhof, Alte Landstrasse 24, 8810 Horgen Eingabefrist: bis 16. Februar 2012 Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen auf vom 29. Februar bis 9. März 2012 im Amtslokal des Betreibungsamtes Horgen Geführte Besichtigungen: Mittwoch, 8. Februar 2012, Uhr bis Uhr und Mittwoch, 7. März 2012, bis Uhr Steigerungsobjekte: Grundstück: In der Gemeinde Horgen, laut Grundbuch-Blatt 3447, Kat.-Nr , Trugsteinchopf, 303 m 2, mit folgender Aufteilung: Gartenanlage 173 m 2, Strasse/Weg 25 m 2, befestigte Fläche 105 m 2, unterirdisches Gebäude, Nr. 0716, Grundbuchblatt 7959, Kat.-Nr. 6267, Sihltalstrasse 22 und 22a, 690 m 2 mit folgender Aufteilung: Gebäude Wohnen Nr. 1694, 225 m 2, Nebengebäude 10 m 2, Nebengebäude Nr. 2203, 26 m 2, Gartenanlage 395 m 2, Strasse/Weg 24 m 2, geschlossener Wald und befestigte Fläche 10 m 2 Ehemaliges Gasthaus mit Neben- und Garagengebäude, Keller- und Lagerraum, Restaurationsraum mit Küche, 8 kleinere Zimmer mit Dusche, Zustand der Liegenschaft schlecht/renovationsbedarf Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug, Grenzen laut Katasterplan Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. und 2. Pfandstelle. Die Erwerberin/der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Kaufsumme, Fr in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der an die Order des Betreibungsamtes Horgen ausgestellten Bankcheck (keine Privatchecks) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten (Wert: 27. März 2012/Steigerungstag) bis zum 16. Februar 2012 anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Auch Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln haben ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Betreibungsamt Horgen 8810 Horgen 004/ Konkursamt Höngg-Zürich. Schuldnerin: e-com data gmbh, c/o Efro AG, Grundstrasse 6, 6301 Zug, 6343 Risch. PLZ/Ort der Steigerung: 8104 Weiningen Datum der Steigerung: 24. Februar 2012 Zeit: Uhr Lokal: Tagungs- und Quartierzentrum Föhrewäldli, Brunaustrasse 194, 8951 Fahrweid (Gemeinde Weiningen ZH) Steigerungsbedingungen liegen auf vom 23. nuar bis 1. Februar 2012 Ort der Auflage: Konkursamt Höngg-Zürich Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich Steigerungsobjekte: In der Gemeinde Weiningen Grundregister-Blatt 2459, Stockwerkeigentum, Chübelackerstrasse 3 195/1000 Miteigentum an Grundregister-Blatt 2453, Kat.-Nr mit Sonderrecht an der 3- Zimmer-Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoss und am Wohnungskeller Nr. 1 im Untergeschoss, laut Begründungsakt und Aufteilungsplänen Beleg 1986 Nr. 154 Zugehör: Abgesehen von der gesetzlichen und ortsüblichen Zugehör besteht keine besondere Konkursamtliche Schätzung: Fr Beschrieb des gemeinschaftlichen Grundstückes, an dem das Stockwerkeigentum begründet ist: Grundregister-Blatt 2453, Liegenschaft, Kat.- Nr. 2138, Chübelackerstrasse 3 Angaben der amtlichen Vermessung: Kat.-Nr. 2138, Chübelackerstrasse 3, Plan Nr m 2, mit folgender Aufteilung: Bodenbedeckungsarten: Gebäude Wohnen, Nr. 761, 216 m 2 Gartenanlage, Hausumschwung 936 m 2 Teil Unterniveaugarage Vers.-Nr. 785 Angaben der Gebäudeversicherung: Wohnhaus, Gebäude Nr. 761, Basiswert 1939: Fr Schätzungswert: Fr , Schätzungsdatum: 8. September 2000 Chübelackerstrasse 3 Unterniveaugarage, Gebäude Nr. 785, Basiswert 1939: Fr , Schätzungswert: Fr , Schätzungsdatum: 5. Juli 2002 Chübelackerstrasse bei 1 Konkursamtliche Schätzung: Fr Bemerkungen: Besichtigung des Steigerungsobjektes: Besichtigungen erfolgen am Montag, 6. Februar 2012, von 11 bis 12 sowie am Freitag, 10. Februar 2012, von 16 bis 17 Uhr. Anzahlung: Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, für das Steigerungsobjekt den Betrag von Fr in bar oder mit Bankscheck, ausgestellt von einer Bank mit Sitz in der, an die Order des Konkursamtes Höngg-Zürich, zu bezahlen (keine Privatschecks). Hinweise: a.) Wir weisen auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983, auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) vom 1. Oktober 1984 (mit seitherigen Änderungen) sowie auf die entsprechenden Bestimmungen in den Steigerungsbedingungen hin. b.) Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. c.) Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. d.) Für Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Roman Winiger, Konkursamt Höngg-Zürich, Telefon Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich Notariate, Grundbuchund Konkursämter Auflage in öffentlichen Inventaren 004/ Notariat Niederglatt. Das öffentliche Inventar über den Nachlass von Karin Wasem-Dölle, geb. 3. Juni 1941, von Rümlang, Schwarzenburg BE und Zürich, gestorben am 26. September 2011, wohnhaft gewesen Chilestieg 15, 8153 Rümlang, liegt den Beteiligten bei uns vom 27. nuar bis 27. Februar 2012 zur Einsicht auf. Notariat Niederglatt Kaiserstuhlstrasse Niederglatt 004/ Notariat Oerlikon-Zürich. Das öffentliche Inventar über den Nachlass von Susanna Elisabeth Fischli, geb. 18. Oktober 1925, von Zürich und Diessenhofen TG, ledig, gestorben am 3. April 2011, letzte Wohnadresse: Schwamendingenstrasse 41, 8050 Zürich, liegt den Beteiligten bis 1. März 2012 bei uns zur Einsicht auf. Zürich, 20. nuar 2012 Notariat Oerlikon-Zürich Nansenstrasse 16 Postfach Zürich Telefon Konkurseröffnungen (SchKG 231, 232: VZG vom 23. April 1920, Art. 29 und 123). Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört über dem Schuldner der Zinsenlauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen, in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert eines Monats beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können über einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolge im Unterlassungsfall. Personen, welche Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung hingewiesen und darauf, dass das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiterverpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der bezeichnen. 004/ Konkursamt Affoltern. Vorläufige Konkursanzeige: Schuldner: Reto Hürlimann, von Walchwil, geboren am 26. Oktober 1973, Affolternstrasse 11, 8908 Hedingen. 22. Dezember 2011 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später. Bemerkungen: Nach der Konkurseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen des Schuldners über zur Konkursmasse gehörende Vermögensstücke sind den Konkursgläubigern über ungültig. Zur Konkursmasse gehörende Forderungen können nicht mehr durch Zahlung an den Schuldner getilgt werden. Konkursamt Affoltern 8910 Affoltern 004/ Konkursamt Affoltern. Schuldnerin: Marubo GmbH in Liquidation, Dorfplatz 4, 8913 Ottenbach. Datum des Auflösungsentscheids: 10. Dezember 2011 Eingabefrist: 30 Tage nach der Publikation Bemerkungen: Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). Das Konkurseröffnungsdatum entspricht demjenigen Datum, an welchem das Urteil betreffend Liquidation des Bezirksgerichts Affoltern vom 22. November 2011 in Rechtskraft erwachsen ist. Konkursamt Affoltern 8910 Affoltern 004/ Konkursamt Affoltern. Vorläufige Konkursanzeige: Schuldner: Ibrahim Ramadani, Staatsbürgerschaft Serbien und Montenegro, geboren am 21. Mai 1968, c/o Hotel Löwen, Bahnhofplatz, 8910 Affoltern am Albis. 16. Dezember 2011 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später. Bemerkungen: Nach der Konkurseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen des Schuldners über zur Konkursmasse gehörende Vermögensstücke sind den Konkursgläubigern über ungültig. Zur Konkursmasse gehörende Forderungen können nicht mehr durch Zahlung an den Schuldner getilgt werden. Konkursamt Affoltern 8910 Affoltern 004/ Konkursamt Andelfingen. Schuldner: Roman Dubach, von Lützelflüh BE, geboren am 7. Juni 1977, Landstrasse 28, 8450 Andelfingen. 8. Dezember 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Andelfingen 8450 Andelfingen 004/ Konkursamt Bassersdorf. Schuldnerin: Kinderkrippe Hakuna Matata GmbH, Lindenstrasse 47, 8302 Kloten. 22. November 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Bassersdorf 8303 Bassersdorf 004/ Konkursamt Bassersdorf. Schuldnerin: Swissprom GmbH, Klotenerstrasse 26, 8303 Bassersdorf. 24. November 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Bassersdorf 8303 Bassersdorf 004/ Konkursamt Grüningen. Schuldner: Sascha Kotoric, von Wald ZH, geboren am 31. August 1979, Glärnischstrasse 7, 8608 Bubikon. 13. Dezember 2011 Eingabefrist: 30 Tage nach der Publikation Konkursamt Grüningen 8627 Grüningen 004/ Konkursamt Horgen. Schuldner: Rudolf Bernhard, von Maienfeld GR, geboren am 22. Oktober 1966, Vorderi Höchi 13, 8816 Hirzel. 4. nuar 2012 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Bemerkungen: Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma «Absperrlatten Bernhard» mit Sitz in 7304 Maienfeld GR, Bovelgasse 10. Konkursamt Horgen 8810 Horgen

21 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite / Konkursamt Pfäffikon. Schuldner: Dragan Zec, von Volketswil, geboren am 5. März 1967, Hochstrasse 11, 8330 Pfäffikon ZH. 24. November 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Pfäffikon 8330 Pfäffikon 004/ Konkursamt Wallisellen. Schuldnerin: PL-Access AG, Rohrstrasse 36 38, 8152 Glattbrugg. 29. November 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Wallisellen 8304 Wallisellen 004/ Konkursamt Wallisellen. Schuldnerin: Markus Tribelhorn Treuhand- und Verwaltungs AG in Liquidation, Opfikonerstrasse 45, 8304 Wallisellen. 25. Oktober 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Wallisellen 8304 Wallisellen Konkursamtliche Nachlassliquidationen 004/ Konkursamt Dietikon. Schuldner: Ulrich Eggen, ausgeschlagene Erbschaft, von Oberwil im Simmental BE, geboren am 1. nuar 1936, gestorben am 30. Oktober 2011, Oberdorfstrasse 51, 8953 Dietikon. 7. Dezember 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Dietikon 8953 Dietikon 004/ Konkursamt Dübendorf. Schuldner: Josef Walter, von Grächen, geboren am 30. Juni 1961, gestorben am 22. September 2011, wohnhaft gewesen Chriesmattweg 26a, 8600 Dübendorf. 22. November 2011 Eingabefrist: 1. März 2012 Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf 2 004/ Konkursamt Grüningen. Schuldner: Werner Josef Rolf Merki, Nachlass, von Luzern und Würenlingen AG, geboren am 12. September 1942, gestorben am 8. September 2010, wohnhaft gewesen Hinwilerstrasse 22, 8626 Ottikon. 25. Juli 2011 Eingabefrist: 30 Tage nach der Publikation Bemerkungen: Wiederöffnung des am 3. Oktober 2011 mangels Aktiven eingestellten Verfahrens, da nachträglich neue Aktiven des Gemeinschuldners entdeckt wurden. Konkursamt Grüningen 8627 Grüningen 004/ Konkursamt Niederglatt. Schuldner: Rosario Antoniello, Erbschaft, Staatsbürgerschaft Italien, geboren am 9. Dezember 1936, gestorben am 17. September 2011, Tempelhofstrasse 16, 8153 Rümlang. 3. nuar 2012 Eingabefrist: 30 Tage nach der Publikation Konkursamt Niederglatt 8172 Niederglatt ZH 004/ Konkursamt Uster. Schuldner: Ernst Friedrich Nyffenegger, ausgeschlagene Erbschaft, von Oberhofen am Thunersee BE und Oberthal BE, geboren am 6. November 1936, gestorben am 28. August 2011, wohnhaft gewesen Steinmüristrasse 22b, 8123 Ebmatingen. 9. nuar 2012 Eingabefrist: 27. März 2012 Konkursamt Uster 8610 Uster 004/ Konkursamt Wald. Schuldner: Alfred Eicher, ausgeschlagene Erbschaft, von Eschenbach SG, geboren am 24. März 1948, gestorben am 20. August 2011, wohnhaft gewesen Rütistrasse 2, 8635 Dürnten. 4. November 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Wald 8636 Wald 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Heinz Stutz, von Sarmenstorf AG, geboren am 28. August 1961, gestorben am 10. August 2011, SZD QT Oerlikon vm, Schwamendingenstrasse 41, 8050 Zürich. 8. Dezember 2011 Eingabefrist: 27. Februar 2012 Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich Konkurseinstellungen 004/ Konkursamt Feuerthalen. Schuldnerin: Rheinhöfli GmbH, Zürichstrasse 7, 8245 Feuerthalen. Datum des Auflösungsentscheids: 23. September 2011 Datum der Einstellung: 20. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Bemerkungen: Der Auflösungsentscheid ist am 28. Oktober 2011 in Rechtskraft erwachsen. Konkursamt Feuerthalen 8245 Feuerthalen 004/ Konkursamt Schlieren. Schuldnerin: Palm Paradise GmbH, Junggrütstrasse 21, 8907 Wettswil am Albis. Datum des Auflösungsentscheids: 13. Oktober 2011 Datum der Einstellung: 16. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Schlieren 8952 Schlieren 004/ Konkursamt Uster. Schuldnerin: Reitech GmbH, Müllerwis 9, 8606 Greifensee. 10. nuar 2012 Datum der Einstellung: 19. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Uster 8610 Uster 004/ Konkursamt Uster. Schuldner/in: Shala Altherr Mergim, Staatsbürgerschaft Serbien und Montenegro, geboren am 14. nuar 1969, Hintere Bahnhofstrasse 6, 8610 Uster. 10. nuar 2012 Datum der Einstellung: 23. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Bemerkungen: Inhaber der im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmung «M. Shala Consulting». Konkursamt Uster 8610 Uster 004/ Konkursamt Wädenswil. Schuldnerin: Nova Beauty Handels und Vertriebs GmbH, Seestrasse 151, 8820 Wädenswil. 23. Juni 2011 Datum der Einstellung: 17. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Wädenswil 8820 Wädenswil 004/ Konkursamt Wallisellen. Schuldnerin: Bäckerei Baschak GmbH, 8152 Glattbrugg, Domizil eingebüsst. 24. Oktober 2011 Datum der Einstellung: 18. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Wallisellen 8304 Wallisellen 004/ Konkursamt Altstetten-Zürich. Schuldnerin: Royal Gourmet Express GmbH, Baslerstrasse 107, 8048 Zürich. 27. Oktober 2011 Datum der Einstellung: 17. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Altstetten-Zürich 8048 Zürich 004/ Konkursamt Aussersihl-Zürich. Schuldnerin: Pizzeria Knusi GmbH, Hohlstrasse 192, 8004 Zürich. 12. Dezember 2011 Datum der Einstellung: 18. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Aussersihl-Zürich 8026 Zürich 004/ Konkursamt Enge-Zürich. Schuldnerin: Spectrum Pharmaceuticals GmbH, Bleicherweg 39, 8002 Zürich. Datum des Auflösungsentscheids: 20. Oktober 2011 Datum der Einstellung: 16. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Enge-Zürich 8027 Zürich 004/ Konkursamt Höngg-Zürich. Schuldnerin: Camex GmbH, Talstrasse 2 c, 8102 Oberengstringen. Datum des Auflösungsentscheids: 28. September 2011 Datum der Einstellung: 13. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Bemerkungen: Auflösungsentscheid rechtskräftig seit 31. Oktober Liquidation der Gesellschaft gemäss Art. 731 b OR nach den Regeln des Konkurses. Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich 004/ Konkursamt Hottingen-Zürich. Schuldnerin: Klang GmbH, Schneckenmannstrasse 34, 8044 Zürich. Datum des Auflösungsentscheids: 16. November 2011 Datum der Einstellung: 6. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Hottingen-Zürich 8032 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldnerin: Savant AG, Siewerdtstrasse 69, 8050 Zürich. 4. nuar 2011 Datum der Einstellung: 16. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich 004/ Konkursamt Riesbach-Zürich. Schuldnerin: Andastra Holding AG in Liquidation, ehem. Seestrasse 121, 8702 Zollikon. 7. Dezember 2011 Datum der Einstellung: 18. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Riesbach-Zürich 8008 Zürich 004/ Konkursamt Wiedikon-Zürich. Schuldnerin: CarmOil GmbH in Liquidation, Binzallee 35, 8055 Zürich, CHE Datum des Auflösungsentscheids: 21. November 2011 Datum der Einstellung: 16. nuar 2012 Frist für Kostenvorschuss: 7. Februar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den er- Mit einem privaten Inserat in dieser Grösse* im «Amtsblatt des Kantons Zürich» erreichen Sie über Leser. Möchten Sie mehr über diese vorteilhaften Insertionsmöglichkeiten wissen, so rufen Sie uns einfach an. «Amtsblatt des Kantons Zürich» Zürcher Unterland Medien AG Schulstrasse 12, 8157 Dielsdorf Telefon (Rolf Utzinger) *141 x150 mm Fr zuzüglich MWST

22 Seite 102 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil wähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Bemerkungen: Liquidationsverfahren nach Art. 731b OR Konkursamt Wiedikon-Zürich 8036 Zürich Einstellungen konkursamtlicher Nachlassliquidationen 004/ / Konkursamt Bassersdorf. Schuldner: Mario Thamm, Nachlass, er Staatsangehöriger, geboren am 30. März 1975, gestorben am 12. April 2011, 8309 Nürensdorf. 1. November 2011 Datum der Einstellung: 17. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Bassersdorf 8303 Bassersdorf 004/ Konkursamt Dübendorf. Schuldner: Peter Xaver Fuchs, von Oberiberg SZ, geboren am 13. Mai 1971, gestorben am 19. August 2011, wohnhaft gewesen Stägenbuckstrasse 27, 8600 Dübendorf. 3. nuar 2012 Datum der Einstellung: 20. nuar 2012 Frist für Kostenvorschuss: 9. Februar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf 2 004/ Konkursamt Niederglatt. Schuldnerin: Anna- Maria Sinoimeri-Morea (Erbschaft), von Hergiswil b. Willisau LU und Siviriez FR, geboren am 22. Juli 1966, gestorben am 13. August 2011, Glattalstrasse 154, 8153 Rümlang. 3. nuar 2012 Datum der Einstellung: 17. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Niederglatt 8172 Niederglatt ZH 004/ Konkursamt Thalwil. Schuldner: Vladmir Hristic, geboren am 27. Mai 1945, gestorben am 28. April 2011, wohnhaft gewesen Tischenloostrasse 55, 8800 Thalwil. 5. September 2011 Datum der Einstellung: 31. Oktober 2011 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Thalwil 8800 Thalwil 004/ Konkursamt Thalwil. Schuldner/in: Kunnas Hannu Kalevi, Staatsbürgerschaft Finnland, geboren am 23. Mai 1939, gestorben am 4. November 2011, wohnhaft gewesen Feldblumenstrasse 2, 8134 Adliswil. 22. Dezember 2011 Datum der Einstellung: 19. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Thalwil 8800 Thalwil 004/ Konkursamt Wetzikon. Schuldnerin: Magdalena Meyer geb. Störchlin, Erbschaft, von Zürich, geboren am 20. Oktober 1947, gestorben am 28. nuar 2011, 8620 Wetzikon ZH. 16. Juni 2011 Datum der Einstellung: 3. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Wetzikon 8620 Wetzikon 004/ Konkursamt Aussersihl-Zürich. Schuldnerin: Verica Pantelic-Jevtic, Erbschaft, von Zürich, geboren am 3. Juli 1980, gestorben am 21. Oktober 2011, wohnhaft gewesen Badenerstrasse 300, 8004 Zürich. 15. Dezember 2011 Datum der Einstellung: 18. nuar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Aussersihl-Zürich 8026 Zürich 004/ Konkursamt Wiedikon-Zürich. Schuldnerin: Edith Seiz-Wilhelmi, Erbschaft, von Zürich und Rheineck SG, geboren am 5. August 1939, gestorben am 30. September 2011, wohnhaft gewesen Zweierstrasse 138, 8003 Zürich. 1. November 2011 Datum der Einstellung: 13. nuar 2012 Frist für Kostenvorschuss: 7. Februar 2012 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Konkursamt Wiedikon-Zürich 8036 Zürich Kollokationspläne (Lastenverzeichnisse) 004/ Konkursamt Bassersdorf. Schuldner: Marcel Schawalder, von Widnau, geboren am 1. Dezember 1966, Schaffhauserstrasse 139, 8302 Kloten. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht, 8180 Bülach, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Bülach als Aufsichtsbehörde: Beschwerden die Ausscheidung der Kompetenzstücke. Konkursamt Bassersdorf 8303 Bassersdorf 004/ Konkursamt Dübendorf. Schuldner: Gijon Antonio Perez, Staatsbürgerschaft Spanien, geboren am 6. November 1973, Zürcherstrasse 14b, 8604 Volketswil. 27. nuar bis 17. Februar nuar bis 6. Februar 2012 Bemerkungen: Klagen und Beschwerden müssen innert der Frist beim Bezirksgericht Uster eingereicht werden. Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf 2 004/ Konkursamt Männedorf. Schuldner: Daniel n Arni, Nachlass, von Biezwil SO, geboren am 31. nuar 1967, 8707 Uetikon am See. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht 8706 Meilen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt 8708 Männedorf: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Konkursamt Männedorf 8708 Männedorf 004/ Konkursamt Männedorf. Schuldnerin: Seadreams GmbH, Chrüzlen 515, 8618 Oetwil am See. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Konkursamt Männedorf 8708 Männedorf 004/ Konkursamt Thalwil. Schuldnerin: Vanecken AG, Bahnhofstrasse 69, 8803 Rüschlikon. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Konkursamt Thalwil 8800 Thalwil 004/ Konkursamt Wald. Schuldner: René Schwizer, von Niederhelfenschwil SG, geboren am 16. Mai 1967, Hinterdorfstrasse 5, 8635 Dürnten. 27. nuar bis 16. Februar nuar bis 6. Februar 2012 Konkursamt Wald 8636 Wald 004/ Konkursamt Wetzikon. Schuldnerin: Martha Schwyter, Erbschaft, von Galgenen SZ, geboren am 24. November 1919, gestorben am 12. April 2010, Altersheim, Dürntenstrasse 12, 8340 Hinwil. 27. nuar bis 16. Februar 2012 Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Hinwil rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Konkursamt Wetzikon 8622 Wetzikon ZH 004/ Konkursamt Aussersihl-Zürich. Schuldnerin: Forum Gastro AG, Badenerstrasse 120, 8004 Zürich. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Konkursamt Aussersihl-Zürich 8026 Zürich 004/ Konkursamt Fluntern-Zürich. Schuldnerin: Datashred 2003 AG, Oberglatterstrasse 35, 8153 Rümlang, CHE nuar bis 16. Februar nuar bis 6. Februar 2012 Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt vom 27. nuar 2012 beim Bezirksgericht Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Dielsdorf als Aufsichtsbehörde: Beschwerden die von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; b) beim Konkursamt Fluntern-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Konkursamt Fluntern-Zürich 8032 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Franklin Arismendy Cabrera Ventura, Staatsbürgerschaft Dominikanische Republik, geboren am 8. nuar 1978, Kügeliloostrasse 93, 8046 Zürich. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim als Aufsichtsbehörde: Beschwerden die Ausscheidung der Kompetenzstücke. Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Hans Kläusli, von Zürich, geboren am 8. naur 1930, gestorben am 10. Juni 2011, wohnhaft gewesen Auhofstrasse 8, 8051 Zürich. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Oerlikon-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Hans- Joachim Jürgen Schulz, Staatsbürgerschaft land, geboren am 10. Oktober 1960, Auhofstrasse 9, 8051 Zürich 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim als Aufsichtsbehörde: Beschwerden die Ausscheidung der Kompetenzstücke. Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldnerin: Waltraud Clementine Johanne von Allwörden, Staatsbürgerschaft land, geboren am 6. August 1949, gestorben am 4. nuar 2011, wohnhaft gewesen Neunbrunnenstrasse 255, 8046 Zürich. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.

23 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 103 Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Oerlikon-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich 004/ Konkursamt Unterstrass-Zürich. Schuldner/in: Kurt Hugo Vögtlin, ausgeschlagene Erbschaft, von Zürich, geboren am 18. August 1926, gestorben am 25. August 2011, wohnhaft gewesen Markusstrasse 5, 8006 Zürich. 27. nuar bis 16. Februar nuar bis 6. Februar 2012 Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Konkursamt Unterstrass-Zürich 8006 Zürich 004/ Konkursamt Wiedikon-Zürich. Schuldner/in: Rajakumar Suntharalingam, Staatsbürgerschaft Niederlande, geboren am 6. Dezember 1959, Saumstrasse 16, 8003 Zürich. 20 Tage nach erfolgter Publikation 10 Tage nach erfolgter Publikation Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtsblatt vom 27. nuar 2012 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im erischen Handelsamtblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim als Aufsichtsbehörde: Beschwerden die Ausscheidung der Kompetenzstücke b) beim Konkursamt Wiedikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Konkursamt Wiedikon-Zürich 8036 Zürich 004/ Konkursamt des Kantons Thurgau. Schuldner: Hansruedi Germann, von Hauptwil-Gottshaus, geboren am 27. März 1974, Wuhrstrasse 16 A, 8580 Amriswil. 30. nuar bis 20. Februar nuar bis 9. Februar 2012 Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Arbon, Rathausgasse 1, 9320 Arbon, gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden das Inventar, insbesondere die Zuteilung von Kompetenzständen, sind beim Obergericht des Kantons Thurgau in 8510 Frauenfeld einzureichen. Konkursamt des Kantons Thurgau 8510 Frauenfeld Konkurserledigungen 004/ Konkursamt Dübendorf. Schuldner: René Lampart, von Fischbach LU, geboren am 1. August 1951, gestorben am 17. April 2010, wohnhaft gewesen Wangenstrasse 14, 8600 Dübendorf. Datum des Schlusses: 13. nuar 2012 Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf 2 004/ Konkursamt Dübendorf. Schuldner: Bruno Schwarz, von Uesslingen, geboren am 9. Dezember 1942, gestorben am 16. Dezember 2010, wohnhaft gewesen Fällandenstrasse 22, 8600 Dübendorf. Datum des Schlusses: 13. nuar 2012 Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf 2 004/ Konkursamt Grüningen. Schuldnerin: Zellhof AG, Rütistrasse 46, 8608 Bubikon. Datum des Schlusses: 9. nuar 2012 Bemerkungen: ehemalige Betreiberin des Cabaret «Tabu» Konkursamt Grüningen 8627 Grüningen 004/ Konkursamt Niederglatt. Schuldnerin: Bethli Mörgeli-Mader, ausgeschlagene Erbschaft, von Rümlang ZH und Meilen ZH, geboren am 11. März 1921, gestorben am 25. nuar 2011, Lindenstrasse 18, 8153 Rümlang. Datum des Schlusses: 16. nuar 2012 Konkursamt Niederglatt 8172 Niederglatt 004/ Konkursamt Stäfa. Schuldner: Hans Peter Rohr, von Hunzenschwil AG, geboren am 13. August 1954, Sunneraistrasse 10, 8634 Hombrechtikon. Datum des Schlusses: 17. nuar 2012 Konkursamt Stäfa 8712 Stäfa 004/ Konkursamt Uster. Schuldner: Bernhard Jean Stauber, von Winterthur, geboren am 19. August 1931, gestorben am 21. Juni 2011, 8617 Mönchaltorf. Datum des Schlusses: 13. nuar 2012 Konkursamt Uster 8610 Uster 004/ Konkursamt Wädenswil. Schuldnerin: Kreaktiv Touristik + Events AG in Liquidation, Oberdorfstrasse 16, 8820 Wädenswil, CHE Datum des Schlusses: 16. nuar 2012 Konkursamt Wädenswil 8820 Wädenswil 004/ Konkursamt Wädenswil. Schuldnerin: Maria Anna Schön-Meier, Nachlass, von Wädenswil ZH und Schänis SG, geboren am 25. August 1919, gestorben am 10. Oktober 2010, wohnhaft gewesen Krankenheim Frohmatt, Bürgerheimstr. 8, 8820 Wädenswil. Datum des Schlusses: 16. nuar 2012 Konkursamt Wädenswil 8820 Wädenswil 004/ Konkursamt Wetzikon. Schuldner: Kurt Irminger, Erbschaft, von Zürich, geboren am 18. August 1945, gestorben am 24. November 2010, wohnhaft gewesen Bahnhofstrasse 269, 8623 Wetzikon ZH. Datum des Schlusses: 3. nuar 2012 Konkursamt Wetzikon 8620 Wetzikon 004/ Konkursamt Zürich (Altstadt). Schuldnerin: imaai ag, Bleicherweg 5, 8001 Zürich. Datum des Schlusses: 17. nuar 2012 Konkursamt Zürich (Altstadt) 8022 Zürich 004/ Konkursamt Zürich (Altstadt). Schuldnerin: Müller Architekten & Partner Verkaufs AG, Limmatquai 94, 8001 Zürich. Datum des Schlusses: 16. nuar 2012 Konkursamt Zürich (Altstadt) 8022 Zürich 004/ Konkursamt Hottingen-Zürich. Schuldner/in: Oriele Daehnel, von Lugano TI, geboren am 2. November 1923, Wehrenbachhalde 53, 8053 Zürich 7. Datum des Schlusses: 18. nuar 2012 Konkursamt Hottingen-Zürich 8032 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Claudio Cavallucci, Staatsbürgerschaft Italien, geboren am 12. Juli 1955, Im Holzerhurd 37, 8046 Zürich. Datum des Schlusses: 23. nuar 2012 Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Dario Daniel Finzi, von Genève, geboren am 14. März 1960, gestorben am 19. September 2010, Hirschgartnerweg 34, 8057 Zürich. Datum des Schlusses: 20. nuar 2012 Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Ernst Graf, Nachlass, von Speicher, geboren am 2. August 1942, gestorben am 29. April 2011, wohnhaft gewesen Ueberlandstrasse 465, 8051 Zürich. Datum des Schlusses: 17. nuar 2012 Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich 004/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Markus Maurer, von Schmiedrued AG, geboren am 3. nuar 1966, Altwiesenstrasse 86, 8051 Zürich. Datum des Schlusses: 20. nuar 2012 Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich Ergänzungsband Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz NEU! Seit dem Erscheinen der dritten Auflage des Kommentars zum Zürcher Gemeindegesetz (Grundkommentar) sind die total revidierte Kantonsverfassung und wichtige Änderungen des Gemeindegesetzes in Kraft getreten. Dies macht eine Aktualisierung des Kommentars notwendig.da inzwischen dietotalrevision des Gemeindegesetzeseingeleitet ist, haben sichdie Herausgeber anstelle einer Neuauflage des Kommentars für die Auflage eines Ergänzungsbandes entschieden. Das Ziel des Ergänzungsbands besteht darin, den Praktikerinnen und Praktikern in den Gemeinden sowie weiteren interessierten Personen einen raschen Überblick über die geänderte Rechtslage zu vermitteln. In erster Linie sind die seit Erscheinen der letzten Auflage des Grundkommentars bis und mit 1. nuar 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Gemeindegesetzes kommentiert worden. 1. Auflage ISBN Artikel-Nr Preis exkl. MWSt CHF 88. kdmz, Räffelstrasse 32, Postfach, 8090 Zürich, info@kdmz.ch, Telefon , Fax INFORMATIONS-TECHNIK Ausstellungsstrasse 70 Telefon CH-8090 Zürich Telefax Homepage admin.it@tbz.zh.ch An der TBZ Informations-Technik eine führende Berufsfachschule im dynamischen Umfeld der Informatik offerieren wir ab Beginn des Schuljahres 2012/13 die Positionals Berufsschullehrperson mba für den Informatik-Unterricht (100%) mit einem Teileinsatz an der TBZ Höheren Fachschule Anforderungen: AlsFachperson unterrichten Sie mit Freude und pädagogischem Geschick. Sie sind bereit, in einem innovativen Lehrerteam kollegial mitzuwirken. Ihre Ausbildung besteht in einer Berufslehre im Bereich Elektronik/Informatik, einem Diplom HTL/FH oder gleichwertiger Ausbildung und einem Diplom als Berufsschullehrperson. Sie verfügen über mehrjährige Berufspraxis im Bereich der Informatik (Hard- und Software), Unterrichtserfahrung in der beruflichen Grundbildung und möglichst auch in der Weiterbildung auf der Stufe Höhere Fachschule. Die laufende Weiterbildung ist bei uns selbstverständlich. Anstellung: Im Rahmen der kantonalen Mittel- und Berufsschullehrerverordnung. Auskunft: Technische Berufsschule Zürich, Herr Martin Plaschy, Leiter TBZ Informations-Technik, Telefon , martin.plaschy@tbz.zh.ch, wo Sie auch das Personalblatt für Ihre Bewerbung beziehen können. Bewerbungen mit TBZ-Personalblatt, Lebenslauf, Zeugniskopien über Bildungsgang und bisherige Tätigkeiten, Foto und handschriftlichem Begleitbrief sind zu richten an: Herr Dr.Ernst Pfister,Rektor der Technischen Berufsschule Zürich, Ausstellungsstrasse 70, 8090 Zürich. Einsendeschluss: 20. Februar / Interessieren Sie sich für Versicherungen von Gebäuden? Die GVZ ist eine selbstständige, öffentlich-rechtliche Unternehmung mit 90 internen und 120 externen Mitarbeitenden. Unsere drei Standbeine sind die Kantonale Gebäudeversicherung, Kantonale Feuerpolizei und Kantonale Feuerwehr. Wir versichern die Gebäude im Kanton Zürich Feuer-, Elementar- und Erdbebenschäden. Zum Schutz von Personen und Sachwerten legen wir die Präventions- und Sicherheitsstandards fest. Für die Versicherungsabteilung suchen wir zur Verstärkung unseres Teams per sofort oder nach Vereinbarung eine/n jüngere/n Abteilungssekretär/in (80 100%) Ihr Aufgabengebiet: Telefonische Auskunftserteilung zu Deckungs- und Versicherungsfragen Allgemeine Korrespondenz in Abwicklung von Regressen und Einsprachen Administrative Unterstützung im Bereich Naturgefahren Postverarbeitung, Terminkontrolle, Archivierung Ihr Profil: Kaufmännische Grundausbildung (KV) oder Handelsschule Stärke in administrativen und organisatorischen Belangen Sehr gute Ausdrucksfähigkeit in (mündlich und schriftlich) Gute Kenntnisse in MS-Office (Word, Excel) Selbstständige und genaue Arbeitsweise, Flexibilität, Teamfähigkeit Wenn Sie sich zudem in einem Umfeld mit wechselnder Arbeitsbelastung wohl fühlen, dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit Angabe Ihres gewünschten Pensums an Frau Fiona Stamm, HR, Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Postfach, 8050 Zürich. Direktwahl /241287

24 Seite 104 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil zürichstrasse 8 ch-8124 maur info@maur.ch gemeinde maur Für die neu geschaffene Kaderstelle als Stellvertreter/in Gemeindeschreiber (Substitut/in)/ Abteilungsleiter/in Sicherheit suchen wir auf den 1. April 2012 oder nach Vereinbarung eine innovationsfreudige Persönlichkeit. Sie führen die neu formierte Sicherheitsabteilung mit einer Führungsspanne von vier Mitarbeitenden (Einwohnerkontrolle, Gesundheit, Bestattungswesen, Zivilschutz, Feuerwehr, Polizei). Sie unterstützen und vertreten den Gemeindeschreiber. Für Wahlen und Abstimmung tragen Sie die Verantwortung. In verschiedenen interessanten Projekten (z.b. Neuausrichtung Zivilschutz, Umsetzung Pflegefinanzierungskonzept, IKS, Dokumentenmanagement, Entwicklungsplanung Looren, Erweiterung Gemeindehaus) können Sie massgeblich mitwirken. Unsere Erwartungen an Sie: Fachausweis als dipl. Verwaltungsmanager/in IVM oder gleichwertige Ausbildung Mehrjährige Erfahrung in einer Kommunalverwaltung Offenheit für Neues und Gestaltungswille Sozial- und Führungskompetenz Gute Kommunikationsfähigkeit Wir bieten Ihnen: Herausfordernde Stelle mit spannenden Fragestellungen Führungsposition mit viel Eigenverantwortung Mitwirken in einem aktiven, unterstützenden Kader Aktive Mitgestaltung des Arbeitsumfelds Motivierendes Arbeitsklima Fortschrittliche Arbeitsbedingungen mit Weiterbildungsmöglichkeiten Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Gemeindeschreiber Markus Gossweiler (Tel ) erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte. Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto erwarten wir gerne bis zum 28. nuar 2012 an die Gemeindeverwaltung Maur, Personalstelle, Zürichstrasse 8, 8124 Maur. 004/ Gemeinde Schönenberg Die Gemeinde Schönenberg ZH (knapp 1900 Einwohner) sucht nach Vereinbarung eine initiative Persönlichkeit als Gemeindeschreiber/in (100%) Ihre Aufgaben Sie beraten die Gemeindebehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und stellen sicher, dass die Aufträge wirksam und effizient umgesetzt werden. Sie sind als Chef/in der Gemeindeverwaltung für die organisatorische und personelle Führung unseres Dienstleistungsbetriebes verantwortlich und sorgen für reibungslose Abläufe. Sie bearbeiten die Bereiche Präsidiales und Hochbau und führen das Protokoll des Gemeinderates, der Gemeindeversammlung und der Baukommission. Sie sind für die interne und in Absprache mit dem Gemeinderat für die externe Kommunikation zuständig. Unsere Erwartungen an diese anspruchsvolle Kader-Position Sie sind bereits als Gemeindeschreiber/in tätig oder verfügen über langjährige Berufspraxis mit Führungserfahrung in einer Gemeindeverwaltung; Sie sind eine kommunikative Persönlichkeit, initiativ und flexibel; Sie sind es gewohnt, zuverlässig und speditiv zu arbeiten und schätzen Selbständigkeit und Verantwortung; Sie sind belastbar, sozial kompetent, entscheidungsfreudig; Sie drücken sich mündlich und schriftlich gewandt aus; Sie kennen das öffentliche Recht; Sie haben Freude am Umgang mit Kunden und Behörden. Wir bieten Ihnen eine vielseitige, interessante und selbständige Tätigkeit einen angenehmen, zeitgemässen Arbeitsplatz in einem kleinen Team fortschrittliche Anstellungsbedingungen in Anlehnung an die kantonalen Vorgaben Fühlen Sie sich angesprochen? Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind an den Gemeinderat Schönenberg, Kirchrain 2, 8824 Schönenberg, zu richten. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Vize-Gemeindepräsident Willi Schilling (Tel ) oder Gemeindeschreiber a.i. Ernst Bühler ( oder ) und unsere Homepage Gemeinderat Schönenberg 004/ zürichstrasse 8 ch-8124 maur info@maur.ch Inserate erreichen uns noch schneller mit ! Unsere Adresse: amtsblatt@zuonline.ch Pfungen ist eine derzeit stark wachsende Gemeinde mit aktuell 3300 Einwohnern. Infolge einer beruflichen Neuorientierung einer Mitarbeiterin suchen wir per 1. Juni 2012 oder nach Vereinbarung eine/n Leiter/in Einwohnerkontrolle (100%) Aufgabenbereich Leitung Einwohnerkontrolle und Fremdenpolizei Führen des Einwohner- und Stimmregisters Leitung des Bestattungsamtes Überprüfung Obligatorium Krankenkassenversicherungsgesetz (KVG) Telefonzentrale, Informationsschalter, Kassenführung Lehrlingsausbildung Anforderungen Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, vorzugsweise in einer öffentlichen Verwaltung mit Berufserfahrung im Bereich Einwohnerkontrolle Interesse an einer vielseitigen Tätigkeit mit Kundenkontakt Zuverlässige und exakte Arbeitsweise Gute Umgangsformen und Einsatzfreude Wir bieten Zeitgemässe Arbeits- und Anstellungsbedingungen Modernes Büro mit zweckmässig eingerichtetem Arbeitsplatz Weiterbildungsmöglichkeiten Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen und Foto bis Freitag, 10. Februar 2012, an: Gemeindeverwaltung Pfungen, z.hd. Rolf Oggier, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen. Online-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen R. Oggier, Gemeindeschreiber ( ; rolf.oggier@pfungen.ch) gerne zur Verfügung. Informationen über die Gemeinde finden Sie auch im Internet unter 004/ Amtliche Stelleninserate Grundschrift: Satzspiegel: Spaltenbreiten: Raster: gemeinde maur Maur, zwischen dem Pfannenstiel und dem Greifensee gelegen, umfasst eine Fläche von 15 km 2 und ein Strassennetz von 65 km. Auf einen guten Unterhalt der Infrastruktur legen wir grossen Wert. Unser Werkhofchef tritt auf Mitte 2012 in den Ruhestand. Deshalb suchen wir auf den 1. Mai 2012 oder nach Vereinbarung einen Bereichsleiter Unterhaltsdienst Sie leiten unsere Werkhofequipe mit 9 Mitarbeitenden und sind verantwortlich für den betrieblichen Unterhalt von Strassen, Grünanlagen, Gewässern und Abwasseranlagen. Mit Ihrem Team stellen Sie einen guten Kundenservice sicher. Als Angehöriger des Kaders arbeiten Sie eng mit anderen Verwaltungszweigen und Behördenmitgliedern zusammen. Unsere Erwartungen an Sie: Berufsabschluss als Bauführer oder gleichwertige Ausbildung Mehrjährige Führungserfahrung Sehr gute Organisationsfähigkeit EDV-Anwenderkenntnisse (MS Office) Kommunikations- und Teamfähigkeit Bereitschaft, Pikettdienste zu leisten Idealalter hre Wir bieten Ihnen: Herausfordernde Stelle mit spannenden Fragestellungen Führungsposition mit viel Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum Gut eingerichteter Werkhof mit zeitgemässer Fahrzeugflotte Fortschrittliche Arbeitsbedingungen mit Weiterbildungsmöglichkeiten Fühlen Sie sich angesprochen? Der bisherige Stelleninhaber Peter Handschin (Tel ) und Urs Andermatt, Abteilungsleiter Hoch- und Tiefbau (Tel ) beantworten gerne Ihre Fragen. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto bis zum 28. nuar 2012 an die Gemeindeverwaltung Maur, Personalstelle, Zürichstrasse 8, 8124 Maur. Elektronische Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Annahmeschluss: Zeilenpreis: Frutiger Light 10/11 Punkt 286 x 440 mm (inkl. Seitenkopf) 68, 141, 214 und 286 mm (1 bis 4 Spalten) 34 Linien/mm Dienstag, 8 Uhr Die gedruckte Zeile Fr inkl. 8% MwSt. 004/240710

25 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 105 zürichstrasse 8 ch-8124 maur info@maur.ch gemeinde maur Die bisherige Mitarbeiterin stellt sich nach Abschluss ihrer Weiterbildung einer neuen beruflichen Herausforderung. Deshalb suchen wir für das Steueramt unserer Gemeinde mit 9'300 Einwohnerinnen und Einwohnern (5'700 Steuerpflichtige) auf den 1. Juli 2012 oder nach Vereinbarung eine/n Sachbearbeiter/in (80%) Ihre Aufgaben: Durchführung des Steuerverfahrens inklusive Einschätzung Sämtliche Arbeiten im Rahmen des Steuerbezugs mit Inkassomassnahmen Bearbeiten von Steuerausscheidungen und Quellensteuern Auskunftserteilung über steuerliche Belange Publikumsverkehr am Schalter und am Telefon Unsere Erwartungen an Sie: Kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung, vorzugsweise bei einer Gemeindeverwaltung Nach Möglichkeit Kenntnisse des Steuer-Einschätzungs- und Bezugsverfahrens Teamfähigkeit, Beharrlichkeit und Verschwiegenheit Freude an regen Kundenkontakten Wir bieten Ihnen: Abwechslungsreiche Stelle Fortschrittliche Anstellungsbedingungen mit Weiterbildungsmöglichkeiten Modernen Arbeitsplatz mit zuverlässiger IT-Umgebung (VRSG-Lösungen) Kollegiales Arbeitsumfeld in einem motivierten Team von vier Mitarbeitenden Haben wir Ihr Interesse geweckt? Steuersekretärin Christine Kleisli Artner (Telefon ) beantwortet gerne Ihre Fragen. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto bis 15. Februar 2012 an die Gemeindeverwaltung Maur, Personalstelle, Zürichstrasse 8, 8124 Maur. 004/ Für unsere rund 4350 Einwohner zählende Gemeinde suchen wir per 1. April 2012 oder nach Vereinbarung einen/eine Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin Finanzen (70%) Wenn Sie Freude am Umgang mit Zahlen haben, eine abwechslungsreiche Tätigkeit schätzen und gerne selbständig arbeiten, könnten Sie schon bald zu unserem kleinen, aufgestellten Team gehören. Ihr Aufgabenbereich umfasst die gesamte Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung und die Gebührenfakturierung. Zusätzlich unterstützen Sie unsere Finanzverwalterin und übernehmen auch Arbeiten im Personalbereich, in der Budgetierung und beim hresabschluss. Haben Sie eine Verwaltungslehre absolviert oder eine kaufmännische Ausbildung sowie gute Buchhaltungs- (Abacus) und EDV-Kenntnisse und bereits praktische Erfahrung (vorzugsweise in einer Gemeindeverwaltung)? Nebst dieser interessanten, vielseitigen Stelle bieten wir Ihnen einen modern eingerichteten Arbeitsplatz, gleitende Arbeitszeiten sowie fortlaufende Aus- und Weiterbildung an. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen stellen Sie bitte der Gemeindeverwaltung, Erna Poltéra, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, zu. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen unsere Finanzverwalterin Erna Poltéra, Telefon , oder Gemeindeschreiber Edy Gamma, Telefon / Stadt Zürich Steueramt Das Steueramt der Stadt Zürich ist das grösste Gemeindesteueramt der. Es vollzieht die kantonale und eidgenössische Steuergesetzgebung auf kommunaler Ebene und betreut die Steuerverfahren für rund natürliche und juristische Personen. Für den Bereich Steuern I suchen wir eine/n Steuersachbearbeiter/in Stellenbeschreibung Als künftige/r Steuersachbearbeiter/in durchlaufen Sie eine Ausbildung «on the job», in der wir Sie mit unseren internen Arbeitsabläufen vertraut machen. Der Ausbildungsumfang orientiert sich an Ihren Vorkenntnissen und Erfahrungen. Dabei lernen Sie sämtliche Bereiche des Steuerbezuges kennen und nehmen auch die Steuereinschätzung von unselbständig Erwerbenden und Rentnern gemäss den Richtlinien des kantonalen Steueramtes vor. Verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung als Polizistin/Polizist und idealerweise über eine kaufmännische Grundausbildung oder aktuelle Erfahrung im kaufmännischen Bereich? Zur Ergänzung und Entlastung unseres Korps der Stadtpolizei Kloten suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/einen Schalterangestellte/n Stadtpolizei (100%) (2 Stellen im Jobsharing möglich) Detaillierte Angaben zur Stelle und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter / offene Stellen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! 004/ Anforderungsprofil Wir wenden uns an Personen mit einer Verwaltungs- oder kaufmännischen Berufslehre und mit Erfahrung im er Steuerwesen. Diese haben Sie sich vorzugsweise in einem Steueramt oder Treuhandbüro angeeignet. Sie schätzen eine selbständige Arbeitsweise und verfügen über eine rasche Auffassungsgabe. Zusätzlich zu Ihrem ausgeprägten Flair für Zahlen können Sie sich in der deutschen Sprache sowohl mündlich wie schriftlich gewandt ausdrücken. Sie arbeiten speditiv und dennoch exakt, können gut mit hohem Arbeitsdruck umgehen und zeichnen sich aus durch angenehme, teamorientierte Umgangsformen. Wir bieten Eine sorgfältige Ausbildung und Einarbeitung sowie ein kollegiales Arbeitsumfeld. Unsere Arbeitszeiten sind flexibel (hresarbeitszeit). Aus- und Weiterbildungen fördern wir aktiv. Die Anstellungsbedingungen entsprechen den städtischen Richtlinien und enthalten ausgezeichnete Sozialleistungen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre vollständigen Unterlagen (mit Foto). Gemeinde Grüningen Wir suchen per 1. April 2012 oder nach Vereinbarung eine/n Sachbearbeiter/in (60%) für die Finanzverwaltung. Ihre Aufgabe: Selbständige Bearbeitung der Kreditoren und Debitoren Mitarbeit bei der Führung der Finanzbuchhaltung und im Lohnwesen der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der Evang.-ref. Kirchgemeinde Grüningen sowie beim Erstellen des Voranschlages, und des Rechnungsabschlusses Mithilfe im zentralen Schalter- und Telefondienst der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) Wir erwarten: Abgeschlossene Verwaltungs- oder kaufmännische Lehre sowie Erfahrung im zürcherischen Gemeinderechnungswesen Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse (Abacus/NEST/Word/Excel) Selbständige, belastbare und exakte Arbeitsweise sowie vernetztes Denken Freude im Umgang mit Zahlen und am persönlichen Kontakt mit der Bevölkerung Wir bieten: Interessante und vielseitige Tätigkeit Gutes Arbeitsklima in einem kleinen Team Zeitgemässe Anstellungsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne der Finanzverwalter Albert Morf unter Tel Ihre vollständige schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis 13. Februar 2012 an den Gemeinderat Grüningen, Stedtligass 12, 8627 Grüningen. 004/ Ihre Online-Bewerbung, mit dem Vermerk «Steuersachbearbeiter/in Steuern I», senden Sie bitte an folgende -Adresse: bewerbung.steueramt@zuerich.ch oder per Post an: Steueramt der Stadt Zürich André Jäggli, Teamleiter HR Verwaltungszentrum Werd Postfach 8022 Zürich Auskunft erteilt: Katharina Conrad, Leiterin Aus- und Weiterbildung, / Das Betreibungsamt Uster ist zuständig für den Betreibungskreis der Gemeinden Uster, Egg, Greifensee und Mönchaltorf mit zirka Einwohnerinnen und Einwohnern. Per sofort oder nach Vereinbarung suchen wir für das Betreibungsamt eine/einen Pfändungsbeamtin/Pfändungsbeamten Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unter offene Stellen finden Sie die detaillierten Angaben zu dieser interessanten und herausfordernden Stelle. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. 004/241120

26 Seite 106 Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Niederhasli ist eine attraktive Gemeinde im Zürcher Unterland. Die Gemeindeverwaltung sorgt dafür, dass die rund 8500 Einwohnerinnen und Einwohner einen erstklassigen Service erhalten und sich hier wohl fühlen. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Gemeindeverwaltung wird eine Stelle bei der neu geschaffenen Abteilung Präsidiales und Gesellschaft frei. Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine engagierte Persönlichkeit als Sachbearbeiter/in Abteilung Präsidiales und Gesellschaft (50%) Ihre Hauptaufgaben Sekretariatsarbeiten mit Schwerpunkt im Bereich Gesundheitsversorgung Redaktion des Mitteilungsblatts, inkl. Ansprechperson für Dorfvereine Mithilfe bei der Organisation von diversen Anlässen Telefon- und Schalterdienst im Abteilungsbereich Unsere Erwartungen Kaufmännische Ausbildung Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung erwünscht Gewandtheit und Geschick im schriftlichen und mündlichen Ausdruck Gute PC-Anwenderkenntnisse (MS Office) Vernetztes Denken, Durchsetzungsfähigkeit und Organisationsgeschick Freude am Kontakt mit Bevölkerung und Behörden Wir bieten Ihnen dafür Vielseitige, abwechslungsreiche und selbstständige Tätigkeit Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur Fortschrittliche Anstellungsbedingungen mit attraktiven Weiterbildungsmöglichkeiten Wenn Sie zudem die Zusammenarbeit in einem kleinen, dienstleistungsorientierten Team schätzen, sollten wir uns kennenlernen. Gemeindeschreiber Patric Kubli, Telefon , gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte. Mehr über die Gemeinde erfahren Sie unter Ihre vollständige Bewerbung (elektronische Bewerbungen werden nicht berücksichtigt) senden Sie bitte bis am 3. Februar 2012 an die Gemeindeverwaltung Niederhasli, Gemeindeschreiber, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli. Wir freuen uns darauf! 004/ Weil unsere langjährige Stelleninhaberin ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, suchen wir per 1. Juli 2012 oder nach Vereinbarung eine/einen Sekretärin/Sekretär der Gemeindeschreiberin (60%) Zu Ihren Aufgaben gehören selbständige Führung des Sekretariats unserer Gemeindeschreiberin sowie der Kanzlei Unterstützung der Gemeindeschreiberin in der Geschäftsführung Mithilfe bei der Vorbereitung von Wahlen, Abstimmungen und Gemeindeversammlungen Organisation und Koordination von Anlässen selbständige Aktuariats- und Protokollführung von untergeordneten Kommissionen selbständige Führung des Bestattungsamtes Stellvertretung der Einwohnerkontrollleiterin Unsere Anforderungen sind abgeschlossene kaufmännische Lehre oder gleichwertige Ausbildung; Bewerberinnen und Bewerber mit Verwaltungslehre und/oder praktischer Berufstätigkeit im genannten Bereich bei einer anderen Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten den Vorzug selbständige, exakte Arbeitsweise sowie Stilsicherheit im schriftlichen Ausdruck sehr gute Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung und Grammatik saubere, ansprechende Gestaltung der Korrespondenzen gute EDV-Kenntnisse Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Verschwiegenheit Dafür bieten wir Ihnen eine vielseitige, abwechslungsreiche Tätigkeit ein kollegiales Arbeitsklima eine den Anforderungen entsprechende Besoldung Anstellungsbedingungen gemäss kantonalem Personalgesetz Weiterbildungsmöglichkeiten Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindeschreiberin Barbara Roulet, Telefon , barbara.roulet@rorbas.ch, gerne zur Verfügung. Ihre schriftliche Bewerbung, versehen mit den üblichen Unterlagen, richten Sie bitte an den Gemeinderat Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas. Wir freuen uns auf Sie! 004/ Nr. 4 Freitag, 27. nuar 2012 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1 Kantonale Volksabstimmung (vom 11. März 2012) Liebe Mitbürgerinnen undmitbürger An der Volksabstimmung vom 11. März 2012 wird über ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz abgestimmt. Gegen dieses Gesetz ist das Referendum ergriffen und ein ausformulierter Gegenvorschlag mit dem Titel «Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher» eingereicht worden. Auch darüber wird abgestimmt. Die Beleuchtenden Berichte zu den Vorlagen sowie die Meinungen des Regierungsrates, des Referendumskomitees und der Kantonsrats- Minderheiten erläutern Ihnen die Vorlagen näher. Zürich, 23.November 2011 Die Vorlagen inkürze Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: DerStaatsschreiber: Ursula Gut-Winterberger Beat Husi A. Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten Das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz übernimmt in vielen Bereichen geltendes Recht und geltende Praxis. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden jedoch teilweise verschärft. Neu sind die Bestimmungen, welche die Anforderungen an die kenntnisse sowie deren Nachweis kantonsweit einheitlich regeln. Nach Meinung des Regierungsrates istdas Gesetz vomkantonsrat zusätzlich in einer Weise verändert worden, die er nicht mehr mittragen kann. Gegendas Gesetz istdas Referendum ergriffen undein ausformulierter Gegenvorschlag mit dem Titel «Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher» eingereicht worden. Im Gesetz soll verankert werden, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht und die Anforderungen anden strafrechtlichen Leumund sollen verschärft werden. Der Kantonsrat empfiehlt: zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz und zumgegenvorschlag von Stimmberechtigten Der Regierungsrat empfiehlt: zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz und zum Gegenvorschlag vonstimmberechtigten A. KantonalesBürgerrechtsgesetz (KBüG) (Beleuchtender Bericht, verfasst vom Regierungsrat) Das neue Bürgerrechtsgesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts, ohne die es kein er Bürgerrecht gibt.von den Einbürgerungswilligen wird verlangt, dasssie mitden hiesigen Verhältnissenvertraut sind, über angemessene kenntnisse verfügen, für ihren Lebensunterhalt aufkommen und die Regeln respektieren, die für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft elementar sind. Das neue Bürgerrechtsgesetz übernimmtinvielenbereichendas geltenderecht und die geltende Praxis. Neu sind die Bestimmungen, welche die Anforderungen an die kenntnisse sowie deren Nachweis kantonsweiteinheitlich regeln. Im Vergleich zum geltendenrecht werden die Hürden für die Einbürgerung in einigenbereichen deutlich erhöht. NachMeinungdes Regierungsrates istdas Gesetz vomkantonsrat zusätzlich in einer Weise verändert worden, die er nicht mittragen kann. Warum ein neues Gesetz? Im Kanton Zürich ist die Erteilung des Bürgerrechts heute in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der kantonalen Bürgerrechtsverordnung geregelt. Das Schwergewicht der Regelung liegt auf Stufe Verordnung.Die Kantonsverfassungverlangt eineabschliessende kantonale Regelung der Einbürgerungsvoraussetzungen auf Stufe Gesetz.Dieser Auftrag wird mit dem vorliegenden Bürgerrechtsgesetz erfüllt. Leitplanken für dievorlage Die bedeutendste Neuerung imeinbürgerungsrecht der letzten hre besteht darin, dass das Bundesgericht Einbürgerungsentscheide seit 2003 alsrechtsanwendungsakte qualifiziert.nachauffassung des Bundesgerichts wird im Einbürgerungsverfahren über den rechtlichen Status von Einzelpersonen entschieden. Die Erteilung des Bürgerrechts ist somit keine politischefrage,die vonden Stimmberechtigten und den Behörden nach freiem Willen beantwortet werden kann, wie dies bei einer Sachabstimmung oder einer Wahl der Fall ist. Es geht beim Einbürgerungsentscheid umdie Beantwortung der Rechtsfrage, ob die gesuchstellende Person für die Aufnahme in den Verband der Bürgerinnen und Bürger geeignet ist. Dabei sind die Vorgaben der Bundesverfassung zu beachten: Der Einbürgerungsentscheid darf weder willkürlich noch diskriminierend sein, er muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren, er muss begründet werden und er muss vor einem Gericht angefochten werden können. Ausländerinnen und Ausländer, die viele hre in der gelebt haben und mit diesem Land verbunden sind, sollen die Sicherheit haben, dass ihre Einbürgerungsgesuche sorgfältig geprüft werden und dass ihnen bei Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen das Bürgerrecht erteilt wird.

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