Finanzentwicklung des Kantons Zürich

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1 des Kantons Zürich Es gilt eine Sperrfrist bis Dienstag, 25. September 2012, Uhr.

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3 des Kantons Zürich 9 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) legt fest, dass mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) jährlich für die folgenden vier Jahre die zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung ausgewiesen werden. Der KEF dient als Grundlage für die Festlegung von Budget und Steuerfuss. Der KEF wird vom Regierungsrat beschlossen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme zugeleitet ( 13 Abs. 1 CRG). Der Budgetentwurf entspricht dem ersten Planjahr des KEF ( 14 Abs. 2 CRG). Er wird vom Regierungsrat erstellt und dem Kantonsrat vorgelegt ( 17 CRG). Inhaltsverzeichnis: 1. Veränderungen gegenüber dem KEF des Vorjahres 1.1 Strukturelle Veränderungen 1.2 Änderungen in der Rechnungslegung 1.3 Wesentliche finanzielle Veränderungen zum KEF Vorjahr 2. Eckwerte des Staatshaushaltes 2.1 Saldo Erfolgsrechnung und Eigenkapital 2.2 Verschuldung 3. Erfolgsrechnung 3.1 Aufwand und Ertrag 3.2 Steuern 3.3 Saldo Erfolgsrechnung der Direktionen 4. Investitionsrechnung 5. Finanzielle Beziehungen zu Bund, Kantonen und Gemeinden 6. Besondere Berichterstattungen 6.1 Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich 6.2 KEF Erklärung Aufzeigen von verschiedenen Szenarien im Finanzplan 7. Finanzpolitische Beurteilung Anhänge: I. Planungsgrundlagen II. Finanzielle Entwicklung Staatshaushalt III. Erfolgsrechnung nach Sachgruppen IV. Investitionsrechnung nach Sachgruppen V. Finanzielle Entwicklung nach Direktionen VI. Finanzielle Beziehungen zu Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten VII. KEF Erklärung Aufzeigen von verschiedenen Szenarien im Finanzplan VIII. KEF Erklärung Transparenz bei den Ausgaben für Dienstleistungen Dritter IX. Kennzahlen der Finanzlage des Kantons Zürich 41

4 1. Veränderungen gegenüber dem KEF des Vorjahres 1.1 Strukturelle Veränderungen Direktion der Justiz und Inneres: Das neue Finanzausgleichsgesetz, das auf den 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, sieht keine Investitionsbeiträge an die Gemeinden mehr vor. Die Leistungsgruppe Nr. 2291, Investitionsfonds, wird jedoch noch solange geführt, bis die bestehenden Investitionsbeiträge an die Gemeinden abgeschrieben sind. Die Leistungsgruppe Nr. 2225, Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen, wird im KEF aufgehoben. Das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen ist auf Anfang 2012 verselbständigt worden (Vorlage 4779; Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht). Sicherheitsdirektion: Die Leistungsgruppe Nr. 3700, kantonales Sportamt, wird per 1. Januar 2013 neu eröffnet. Politische Bedeutung, Aufgabenvielfalt und -umfang, Ausmass der Aussenkontakte sowie der Quervergleich mit Bund und grösseren Gemeinden des Kantons Zürich sprechen für die Umwandlung der Fachstelle im Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion in ein kantonales Sportamt mit eigener Leistungsgruppe. Zudem wird die Leistungsgruppe Nr. 3930, Schutzraumfonds, neu eröffnet, weil ab 2012 Ersatzbeiträge für Schutzräume neu an die Kantone zu entrichten sind. Sie sind zweckgebunden zur Finanzierung öffentlicher Schutzräume der Gemeinden und zur Erneuerung privater Schutzräume zu verwenden. Der Fonds wird gemäss 15 Abs. 1 Rechnungslegungsverordnung (RLV) dem Fremdkapital zugerechnet und ist damit für den Staatshaushalt erfolgsneutral. Rechtspflege: Per Ende 2012 wird die Leistungsgruppe Nr. 9061, Kassationsgericht, aufgelöst. Allfällige spätere Abwicklungen von Fällen erfolgen - gemäss 212 in den Übergangsbestimmungen im Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) - über das Obergericht, weshalb es zweckmässig erscheint, dass ab 2013 auch allfällige finanzielle (Spät-)Folgen über die Leistungsgruppe Nr. 9030, Obergericht, abgewickelt werden. Weitere kleinere strukturelle Änderungen gegenüber dem KEF vom 14. September 2011 (KEF Vorjahr) werden in den einzelnen Direktionsplanungen im Kapitel C detaillierter beschrieben. 1.2 Änderungen in der Rechnungslegung Der KEF und das Budget 2013 werden nach der Rechnungslegung gemäss CRG und seinen Ausführungserlassen erstellt. Als Regelwerk bestimmt die Rechnungslegungsverordnung (RLV) die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Gegenüber dem KEF Vorjahr hat die Rechnungslegung keine wesentlichen Änderungen erfahren. 42

5 1.3 Wesentliche finanzielle Veränderungen zum KEF Vorjahr Rechnung 2011 Die Rechnung 2011 ist von der anstehenden Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich geprägt. Ohne die Rückstellungen für die BVK-Sanierung von 2,6 Mrd. Franken hätte die Zürcher Staatsrechnung zum siebten Mal in Folge mit einem Ertragsüberschuss abgeschlossen. Statt eines Defizits von 1,7 Mrd. Franken hätte sich ein Überschuss von 900 Mio. Franken ergeben. Das ist eine Verbesserung um rund 300 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr. Hauptverantwortlich dafür sind die Steuererträge, die um rund 400 Mio. Franken zugenommen haben. Rund die Hälfte davon ist allerdings einem Einmaleffekt bei den Staatssteuern der natürlichen Personen zu verdanken. Das Eigenkapital und die Verschuldung litten unter der Rückstellung für die BVK-Sanierung: Das Eigenkapital fiel von rekordhohen 10 Mrd. Franken im Vorjahr auf noch 8,3 Mrd. Franken. Umgekehrt stieg die Verschuldung wegen der Rückstellung für die BVK-Sanierung um beinahe 50% von 3,6 auf 5,3 Mrd. Franken. Im historischen Vergleich sind das aber immer noch vergleichsweise gute Werte. Die anstehende BVK- Sanierung hat also ein weiteres hervorragendes Rechnungsergebnis vereitelt. Der Kantonshaushalt steht aber unverändert auf einer soliden Grundlage, die es angesichts der gegenwärtig instabilen wirtschaftlichen Grosswetterlage zu verteidigen gilt. Budget 2012 Das Budget 2012 hat der Kantonsrat am 13. Dezember 2011 festgelegt. Dabei hat er die vom Regierungsrat beantragte Steuerfusserhöhung von sieben Steuerfussprozenten für die Jahre abgelehnt. Zur Kompensation der wegfallenden Steuermehrerträge hat er neben konkreten Einzelanträgen zu Leistungsgruppen von rund 60 Mio. Franken auch eine pauschale Verbesserung von 300 Mio. Franken beschlossen, die durch Aufwandkürzungen bzw. Saldoverbesserungen in den Direktionen und in der Staatskanzlei zu erzielen ist. Wo sie erreicht werden sollen, wurde nicht festgelegt. Die Verbesserung von 300 Mio. Franken ist gesamthaft in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelposition, eingestellt worden. Die Erfolgsrechnung 2012 des Kantons Zürich könnte mit einem Defizit von 190 Millionen oder einem Ertragsüberschuss von 154 Millionen Franken abschliessen. Diese Bandbreite zeigte der erste Zwischenbericht per Ende April

6 Planjahre Tabelle 1: Veränderung Saldo Erfolgsrechnung und Nettoinvestitionen zum KEF Vorjahr vom 14. September 2011 in Mio. Franken, + Verbesserung; - Verschlechterung Veränderungen KEF zu KEF Stand (KEF Vorjahr) Saldo Erfolgsrechnung (kum.) * Nettoinvestitionen (kum.) * Veränderung Total Regierungsrat und Staatskanzlei Justiz und Inneres Sicherheit Finanzen, ohne zentrale Korrektur Investitionen Finanzen, zentrale Korrektur Investitionen ** Volkswirtschaft Gesundheit Bildung Bauten Übrige (Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierende Anstalten) * Abweichungen der Jahre zusammengezählt. ** Die Finanzplanung geht wie in den vergangenen Jahren davon aus, dass nur 80 Prozent der ausgewiesenen Investitionsausgaben realisiert werden. Die entsprechenden Planungskorrekturen sind in der Finanzdirektion (Leistungsgruppe Nr. 4950) eingestellt. Die in der Tabelle aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen. Der Saldo der Erfolgsrechnung in den Jahren verschlechtert sich im Vergleich zum KEF Vorjahr um insgesamt 343 Mio. Franken. Die grössten Veränderungen fallen in folgenden Direktionen an (vgl. Begründungen in den Entwicklungs- und Finanzplänen der Direktionen): +156 Justiz und Inneres +167 Kantonaler Finanzausgleich (Leistungsgruppen Nr. 2216) -11 Übrige Leistungsgruppen Gesundheit +53 Beiträge an Krankenkassenprämien (Leistungsgruppe Nr. 6700). +40 Somatische Akutversorgung (Leistungsgruppe Nr. 6300). +28 Psychiatrische Versorgung (Leistungsgruppe Nr. 6400). -3 Übrige Leistungsgruppen Übrige (Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierende Anstalten) +44 Universität (Leistungsgruppe Nr. 9600). +34 Universitätsspital (Leistungsgruppe Nr. 9510). +26 Übrige Leistungsgruppen. 44

7 +46 Volkswirtschaft +55 Finanzierung öffentlicher Verkehr (Leistungsgruppe Nr. 5210). -9 Übrige Leistungsgruppen Finanzen +202 Kapital- und Zinsendienst (Leistungsgruppe Nr. 4930) Steuererträge (Leistungsgruppe Nr. 4910) Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen (Leistungsgruppe Nr. 4950) Interkantonaler Finanzausgleich (Leistungsgruppe Nr. 4960). +66 Übrige Abweichungen Die Nettoinvestitionen liegen um insgesamt 191 Mio. Franken über dem KEF Vorjahr. Die grössten Veränderungen fallen in folgenden Direktionen an (vgl. Begründungen in den Entwicklungs- und Finanzplänen der Direktionen): +88 Bauten +99 Immobilienamt (Leistungsgruppe Nr. 8700). -11 Übrige Leistungsgruppen Bildung -37 Berufsbildung (Leistungsgruppe Nr. 7306). -34 Mittelschulen (Leistungsgruppe Nr. 7301). -33 Zürcher Fachhochschulen (Leistungsgruppe Nr. 7406). -6 Übrige Leistungsgruppen. -98 Volkswirtschaft -100 Verkehrsfonds (Leistungsgruppe Nr. 5920). +2 Übrige Leistungsgruppen. -61 Gesundheit -36 Psychiatrische Versorgung (Leistungsgruppe Nr. 6400). -31 Somatische Akutversorgung (Leistungsgruppe Nr. 6300). +6 Übrige Leistungsgruppen. -10 Übrige Abweichungen 45

8 2. Eckwerte des Staatshaushaltes 2.1 Saldo Erfolgsrechnung und Eigenkapital Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des Saldos der Erfolgsrechnung sowie des Eigenkapitals in den acht Jahren Abbildung 1: Saldo Erfolgsrechnung und Eigenkapital '000 9'390 10'015 8'000 8'309 8'243 8'125 8'011 7'846 7'640 6'000 Mio. Franken 4'000 2' '000-1' B 2012 B 2013 KEF 2014 KEF 2015 KEF 2016 Eigenkapital Saldo Erfolgsrechnung Im 2011 ist eine Rückstellung von 2,6 Mrd. Franken wegen der Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich eingerechnet. Sie senkt das Eigenkapital per Ende Der Budgetentwurf 2013 rechnet mit einem Aufwandüberschuss von 150 Mio. Franken. Auch in den Planjahren wird mit jährlichen Aufwandüberschüssen zwischen 151 bis 221 Mio. Franken gerechnet. Das Eigenkapital leidet unter der Rückstellung für die BVK-Sanierung. Das Eigenkapital 2011 fällt von rekordhohen 10 Mrd. Franken im Vorjahr auf noch 8,3 Mrd. Franken. Mit der vorliegenden Planung wird das Eigenkapital in der Planperiode um weitere rund 0,6 Mrd. Franken vermindert. Es beträgt Ende 2016 noch 7,6 Mrd. Franken - nach einem geschätzten Bestand von 8,2 Mrd. Franken per Ende

9 Die Rückstellung im 2011 von 2,6 Mrd. Franken wegen der Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich führt dazu, dass der mittelfristige Ausgleich klar verfehlt würde. Der Regierungsrat hat mit Teil B der Vorlage 4851 folgende Massnahmen beantragt: Die Einmaleinlage wird in der Höhe des 2005 ausgeschütteten Anteils am Golderlös der Schweizerischen Nationalbank von 1,6 Mrd. Franken nicht in den mittelfristigen Ausgleich eingerechnet. Um diesen Betrag erhöht sich die langfristige Verschuldung des Kantons. Die restliche Einmaleinlage von 400 Mio. Franken wird jährlich mit einem Achtel dem mittelfristigen Haushaltsausgleich belastet. Die Rückstellung der jährlichen Sanierungsbeiträge von kumuliert rund 600 Mio. Franken gehen erst im Zeitpunkt der Zahlung an die BVK in die Berechnung des mittelfristigen Haushaltsausgleichs ein. Der Kantonsrat hat dieser Vorlage am 2. April 2012 zugestimmt. Gegen den Beschluss zur Anrechnung in den mittelfristigen Ausgleich wurde das Behörden-Referendum ergriffen, so dass das Volk darüber entscheidet, ob bei der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs eine Ausnahme gemacht werden soll oder nicht. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung in den Jahren berechnet sich damit wie folgt: Tabelle 2: Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs in Mio. Franken +Ertragsüberschuss/Verbesserung, -Aufwandüberschuss/Verschlechterung Saldo Erfolgsrechnung (ER) Nichtanrechnung Einmaleinlage Spätere Anrechnung Einmaleinlage Jährliche Sanierungsbeiträge Saldo ER im Haushaltsausgleich Die geplanten jährlichen Sanierungsbeiträge an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich belasten den Kanton mit je rund 124 Mio. Franken in den Jahren 2013 und 2014 sowie mit je rund 82 Mio. Franken in den Jahren 2015 und Der Aufwand dafür wurde im 2011 zurückgestellt und belastet die konsolidierte Erfolgsrechnung der Planjahre deshalb nicht. Er ist den einzelnen Leistungsgruppen aber entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitgeberbeiträge an die BVK verrechnet worden (saldoneutral, entsprechender Ertrag in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen). Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung wird mit einem kumulierten Ertragsüberschuss von 292 Mio. Franken erreicht, dies unter der Annahme, dass dem Teil B der Vorlage 4851 zur Sanierung BVK, gegen den das Referendum ergriffen wurde, in der Volksabstimmung zugestimmt wird. Andernfalls, d.h. wenn die Einmaleinlage und die Sanierungsbeiträge sofort angerechnet werden müssen, würde der mittelfristige Ausgleich um Mio. Franken verfehlt. 47

10 2.2 Verschuldung Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des Fremdkapitals, des Finanzvermögens und der Verschuldung in den Jahren 2009 bis Abbildung 2: Fremdkapital, Finanzvermögen und Verschuldung Mrd. Franken B 2012 B 2013 KEF 2014 KEF 2015 KEF 2016 Fremdkapital (ohne passiv. Beiträge) Finanzvermögen Verschuldung Im 2011 ist eine Rückstellung von 2,6 Mrd. Franken wegen der Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich eingerechnet. Sie erhöht die Verschuldung per Ende Annahmen: Finanzvermögen ab 2011 konstant. Für die Berechnung des Fremdkapitals wird mit einer Ausschöpfung der Investitionsausgaben von 80% gerechnet. Das Fremdkapital umfasst sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten. Zur Ermittlung der finanzpolitisch relevanten Verschuldung wird das Fremdkapital um die passivierten Investitionsbeiträge (in der Rechnung 2011 rund 0,7 Mrd. Franken) vermindert. Von diesem Wert wird das Finanzvermögen abgezogen, das aus jenen Vermögenswerten besteht, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Im 2011 sind das Fremdkapital und damit auch die Verschuldung sprunghaft angestiegen. Der Grund dafür ist die Rückstellung von 2,6 Mrd. Franken für Sanierungsbeiträge an die BVK. Der Anstieg der Verschuldung von 3,6 auf 5,3 Mrd. Franken im 2011 entspricht einer Erhöhung um 47%. In der Planperiode können die geplanten Nettoinvestitionen wegen der Aufwandüberschüsse nur zu rund 55% aus Mitteln der Erfolgsrechnung bezahlt werden. Zur Finanzierung der restlichen rund 45% muss sich der Kanton zusätzlich verschulden, weshalb die Verschuldung in der Planperiode um rund 1,5 auf 7,3 Mrd. Franken ansteigt. Dieser Entwicklung liegt die Annahme zugrunde, dass die Investiti- 48

11 onsausgaben nur zu 80% ausgeschöpft werden, was den Erfahrungen in den vergangenen Rechnungsjahren entspricht. Auch der Aufwand für Abschreibungen in der Erfolgsrechnung ist entsprechend korrigiert worden. Tabelle 3: Mittelbedarf und Finanzierung in Mio. Franken Planungsperiode (kumuliert) - Mittelbedarf, Mittelbedarf Mittelbedarf Mittelbedarf Finanzierung ungedeckter + Finanzierung Erfolgsrechnung* Investitionsrechnung Total Total Mittelbedarf** - Regierungsrat und Staatskanzlei - Justiz und Inneres Sicherheit Finanzen, ohne Steuern und zentrale Korrektur Investitionen - Finanzen, Steuern Finanzen, zentrale Korrektur Investitionen*** - Volkswirtschaft Gesundheit Bildung Bauten Übrige**** Total * Mittelbedarf Erfolgsrechnung = Saldo Erfolgsrechnung plus Abschreibungen des Verwaltungsvermögens und der Investitionsbeiträge, minus Auflösung passivierter Investitionsbeiträge, minus Aufwertung Verwaltungsvermögen, plus Fondseinlagen in Fonds im Eigenkapital, minus Fondsentnahmen aus Fonds im Eigenkapital. ** Zunahme der Verschuldung bis 2016 gegenüber Budget *** Die Finanzplanung geht wie in den vergangenen Jahren davon aus, dass nur 80 Prozent der ausgewiesenen Investitionsausgaben realisiert werden. Die entsprechenden Planungskorrekturen sind in der Finanzdirektion eingestellt (Leistungsgruppe Nr. 4950). **** Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierende Anstalten. Dem Mittelbedarf in der Planperiode von 29,2 Mrd. Franken steht eine Finanzierung aus Steuererträgen und Anteilen an Bundessteuern von 27,7 Mrd. Franken gegenüber. Zur Deckung der restlichen 1,5 Mrd. Franken muss sich der Kanton zusätzlich verschulden, d. h. entweder zusätzliches Fremdkapital aufnehmen oder Finanzvermögen veräussern. 49

12 3. Erfolgsrechnung Die folgenden Tabellen in diesem Kapitel vergleichen jeweils den Budgetentwurf 2013 mit dem Budget 2012 einerseits sowie das Planjahr 2016 mit dem Budget 2012 anderseits, sowohl in Mio. Franken als auch in Prozenten (+ Verbesserungen, - Verschlechterungen). Die Zahlen werden konsolidiert dargestellt. Dies bedeutet, dass die Positionen der Erfolgsrechnung der zu konsolidierenden Organisationen vollständig in die konsolidierte Rechnung integriert werden. 3.1 Aufwand und Ertrag Tabelle 4: Veränderung Aufwand und Ertrag gegenüber Budget 2012 Veränderung gegenüber Budget 2012 absolut (Mio. Franken) in % + Verbesserung, - Verschlechterung Budget 2013 KEF 2016 Budget 2013 KEF 2016 Aufwand % -11.6% - Personalaufwand % -10.4% - Sachaufwand und übriger Betriebsaufwand % -20.2% - Transferaufwand % -9.1% - Übriger Aufwand % -9.8% Ertrag % 10.7% - Fiskalertrag % 12.6% - Entgelte % 5.6% - Transferertrag % 15.5% - Übriger Ertrag % 1.9% Veränderungen Budget 2013 gegenüber Budget 2012 Der Aufwand steigt 2013 gegenüber dem Budget 2012 um 740 Mio. Franken oder 5,4% Personalaufwand Auf Anfang 2013 sind keine zusätzlichen Mittel für einen Teuerungsausgleich oder für individuelle Lohnerhöhungen eingestellt. Veränderungen sind somit auf neue oder wegfallende Stellen zurückzuführen. Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 2% und mindestens 10 Mio. Franken. -45 Universität Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9600) -19 Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (Leistungsgruppe Nr. 9710) -17 Universitätsspital Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9510) -15 Kantonspolizei (Leistungsgruppe Nr. 3100) -14 Volksschulen (Leistungsgruppe Nr. 7200) -11 Mittelschulen (Leistungsgruppe Nr. 7301) -11 Kantonsspital Winterthur (Leistungsgruppe Nr. 9520) -33 Übrige Leistungsgruppen 50

13 -374 Sachaufwand und übriger Betriebsaufwand Der Kantonsrat hat die vom Regierungsrat beantragte Steuerfusserhöhung von sieben Steuerfussprozenten für die Jahre abgelehnt. Zur Kompensation der wegfallenden Steuermehrerträge hat er im Budget 2012 neben konkreten Einzelanträgen zu Leistungsgruppen von rund 60 Mio. Franken auch eine pauschale Verbesserung von 300 Mio. Franken beschlossen, die durch Aufwandkürzungen bzw. Saldoverbesserungen in den Direktionen und in der Staatskanzlei zu erzielen ist. Die Verbesserung von 300 Mio. Franken ist gesamthaft in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelposition, im Sachaufwand eingestellt worden. Diese Verbesserung fällt im Budget 2013 weg. Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 2% und mindestens 10 Mio. Franken. +18 Universität Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9600) -300 Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen (Leistungsgruppe Nr. 4950) -16 Zürcher Hochschule der Künste (Leistungsgruppe Nr. 9720) -10 Berufsbildung (Leistungsgruppe Nr. 7306) -66 Übrige Leistungsgruppen -148 Transferaufwand (konsolidiert und deshalb ohne Staatsbeiträge an zu konsolidierende Anstalten) Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 2% und mindestens 10 Mio. Franken. +54 Interkantonaler Finanzausgleich (Leistungsgruppe Nr. 4960) +26 Volksschulen (Leistungsgruppe Nr. 7200) +24 Lotteriefonds des Kantons Zürich (Leistungsgruppe Nr. 4980) +17 Zürcher Verkehrsverbund (Leistungsgruppe Nr. 9300) -133 Kantonaler Finanzausgleich (Leistungsgruppe Nr. 2216) -58 Somatische Akutversorgung und Rehabilitation (Leistungsgruppe Nr. 6300) -49 Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500) -14 Universität Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9600) -15 Übrige Leistungsgruppen -53 Übriger Aufwand Der Ertrag steigt um 672 Mio. Franken oder 4,9% Fiskalertrag, vgl. Ziffer Steuererträge (Leistungsgruppe Nr. 4910) +8 Strassenverkehrsamt (Leistungsgruppe Nr. 3200) 51

14 +32 Entgelte Keine Leistungsgruppen weist eine Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 2% und mindestens 10 Mio. Franken aus Transferertrag (konsolidiert und deshalb ohne Staatsbeiträge in zu konsolidierenden Anstalten) Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 2% und mindestens 10 Mio. Franken. +74 Kantonaler Finanzausgleich (Leistungsgruppe Nr. 2216) +48 Steuererträge (Leistungsgruppe Nr. 4910) +29 Universität Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9600) +27 Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500) +14 Berufsbildung (Leistungsgruppe Nr. 7306) -10 Zürcher Verkehrsverbund (Leistungsgruppe Nr. 9300) -2 Übrige Leistungsgruppen +33 Übriger Ertrag Veränderung Planjahr 2016 gegenüber Budget 2012 Der Aufwand steigt 2016 gegenüber dem Budget 2012 um Mio. Franken oder 11,6% Personalaufwand Insgesamt beträgt die Lohnentwicklung gemäss den Vorgaben des Regierungsrates 2,8%, was einen Mehraufwand von 126 Mio. Franken erklärt (Annahme: Eine Lohnerhöhung um 1% führt zu einem Mehraufwand von 45 Mio. Franken). Zudem steigt der Personalaufwand ab 2015 um weitere rund 41 Mio. Franken wegen höherer Arbeitgeberbeiträge an die BVK im Rahmen der Sanierung. Weitere Veränderungen sind auf neue oder wegfallende Stellen zurückzuführen. Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 5% und mindestens 15 Mio. Franken Universität Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9600) -74 Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (Leistungsgruppe Nr. 9710) -44 Universitätsspital Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9510) -43 Kantonspolizei (Leistungsgruppe Nr. 3100) -43 Volksschulen (Leistungsgruppe Nr. 7200) -41 Kantonsspital Winterthur (Leistungsgruppe Nr. 9520) -23 Mittelschulen (Leistungsgruppe Nr. 7301) -20 Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen (Leistungsgruppe Nr. 4950) Psychiatrische Versorgung (Leistungsgruppe Nr. 6400)

15 -78 Übrige Leistungsgruppen -507 Sachaufwand und übriger Betriebsaufwand Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 5% und mindestens 15 Mio. Franken Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen (Leistungsgruppe Nr. 4950) -78 Zürcher Verkehrsverbund (Leistungsgruppe Nr. 9300) -21 Zürcher Hochschule der Künste (Leistungsgruppe Nr. 9720) -20 Universitätsspital Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9510) -88 Übrige Leistungsgruppen -478 Transferaufwand (konsolidiert und deshalb ohne Staatsbeiträge an zu konsolidierende Anstalten) Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 5% und mindestens 15 Mio. Franken. +86 Lotteriefonds des Kantons Zürich (Leistungsgruppe Nr. 4980) -182 Somatische Akutversorgung und Rehabilitation (Leistungsgruppe Nr. 6300) -166 Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500) -121 Beiträge an Krankenkassenprämien (Leistungsgruppe Nr. 6700) -29 Psychiatrische Versorgung (Leistungsgruppe Nr. 6400) -17 Fachstelle Kultur (Leistungsgruppe Nr. 2234) -17 Verkehrsfonds (Leistungsgruppe Nr. 5920) -32 Übrige Leistungsgruppen -124 Übriger Aufwand Der Ertrag steigt um Mio. Franken oder 10,7% Fiskalertrag, vgl. Ziffer Steuererträge (Leistungsgruppe Nr. 4910) +12 Strassenverkehrsamt (Leistungsgruppe Nr. 3200) +150 Entgelte Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 5% und mindestens 15 Mio. Franken. +77 Zürcher Verkehrsverbund (Leistungsgruppe Nr. 9300) +18 Kantonsspital Winterthur (Leistungsgruppe Nr. 9520) +55 Übrige Leistungsgruppen 53

16 +516 Transferertrag (konsolidiert und deshalb ohne Staatsbeiträge in zu konsolidierenden Anstalten) Einzeln aufgeführt sind nachfolgend Leistungsgruppen mit einer Veränderung gegenüber dem Budget 2012 von mehr als 5% und mindestens 15 Mio. Franken Kantonaler Finanzausgleich (Leistungsgruppe Nr. 2216) +75 Steuererträge (Leistungsgruppe Nr. 4910) +62 Beiträge an Krankenkassenprämien (Leistungsgruppe Nr. 6700) +61 Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500) +45 Universität Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9600) +38 Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (Leistungsgruppe Nr. 9710) +16 Berufsbildung (Leistungsgruppe Nr. 7306) -22 Tiefbauamt (Leistungsgruppe Nr. 8400) +36 Übrige Leistungsgruppen +30 Übriger Ertrag 3.2 Steuern Tabelle 5: Veränderung Steuern (netto) gegenüber Budget 2012 Veränderung gegenüber Budget 2012 absolut (Mio. Franken) in % + Verbesserung, - Verschlechterung Budget 2013 KEF 2016 Budget 2013 KEF 2016 Staatssteuern* % 13.0% Erbschafts- und Schenkungssteuer % 15.2% Direkte Bundessteuer % 7.9% Verrechnungssteuer % 39.8% Total Steuern (LG Nr. 4910; netto) % 12.9% Verkehrsabgaben % 4.0% Schiffsteuern % 0.4% Total Steuern % 12.5% * Nettostaatssteuerertrag (einschliesslich Quellensteuern) = Bruttostaatssteuerertrag einschliesslich Verzugszinsen und Rückerstattungen abzüglich Abschreibungen, Erlasse, Skonti, Zinsvergütungen und Bezugsentschädigungen Die Prognosen der Staatssteuererträge wurden an einem Hearing mit externen Fachleuten der BAK Basel Economics, der KOF Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich, der Credit Suisse und der Zürcher Kantonalbank unter Berücksichtigung der Erwartungen der Stadt Zürich diskutiert. 54

17 Staatssteuern: Kanton Zürich KEF Steuergesetzrevisionen: Wegen der Vorlage Nr. 4870/2012 (Erhöhung Kinderbetreuungskostenabzug) und der parlamentarische Initiative Nr. 142/2011 (Erhöhung des Kinderabzuges) sind in den Jahren Steuerausfälle bei den natürlichen Personen von je rund 35 Mio. Franken pro Jahr eingestellt. Der Ausgleich der kalten Progression schlägt wegen der erwarteten tiefen Teuerung erst 2016 mit Steuerausfällen von 37 Mio. Franken zu Buche. Die Änderung des Steuergesetzes (Anrechnung der Gewinnsteuern an die Kapitalsteuern, juristische Personen) wurde in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 abgelehnt. Dafür sind folglich in den Jahren keine Steuerausfälle mehr eingestellt. Steuerfuss: Die Steuererträge für sind mit einem Steuerfuss von 100% der einfachen Staatssteuer prognostiziert. Im KEF vom 14. September 2011 war für 2012/2013 ein Steuerfuss von 107% der einfachen Staatssteuer und für 2014/2015 ein Steuerfuss von 109% eingestellt. Der Kantonsrat hat die beantragte Steuerfusserhöhung am 13. Dezember 2011 jedoch abgelehnt und den Steuerfuss für die Periode 2012/2013 auf 100% der einfachen Staatssteuer festgelegt (Vorlage 4834). Staatssteuererträge: Die Staatssteuererträge für 2013 liegen 406 Mio. Franken oder 7,5%, jene für 2016 um 710 Mio. Franken oder 13,0% über dem Budget Der Mehrertrag ergibt sich insbesondere aus dem Wirtschaftswachstum und der Zunahme der Anzahl Steuerpflichtigen. Dadurch werden die Ertragsausfälle wegen der eingestellten Steuergesetzrevisionen mehr als kompensiert. Erbschafts- und Schenkungssteuer: Aufgrund der erwarteten Erholung der Vermögenswerte wird mit einer Ertragszunahme von 15% bis 2016 gegenüber dem Budget 2012 gerechnet. Direkte Bundessteuer: Der Ertrag aus der direkten Bundessteuer wächst zwischen 2012 und 2016 um 7,9% und damit etwas schwächer als der Staatssteuerertrag (+13,0%). Verrechnungssteuer: Wegen ihrer Volatilität sind die Erträge aus der Verrechnungssteuer schwer vorherzusagen. Sie fallen im Vergleich zu den Erträgen anderer Steuerarten aber nicht stark ins Gewicht. 55

18 3.3 Saldo Erfolgsrechnung der Direktionen Tabelle 6: Veränderung Saldo Erfolgsrechnung gegenüber Budget 2012 Veränderung gegenüber Budget 2012 absolut (Mio. Franken) in % + Verbesserung, - Verschlechterung Budget 2013 KEF 2016 Budget 2013 KEF 2016 Saldo Erfolgsrechnung Regierungsrat und Staatskanzlei % 2.9% - Justiz und Inneres % 12.0% - Sicherheit % -18.6% - Finanzen % 10.0% - Volkswirtschaft % 0.9% - Gesundheit % -22.9% - Bildung % -12.3% - Bauten % -4.7% - Übrige* % -18.6% * Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierende Anstalten. Veränderung Budget 2013 gegenüber Budget 2012 Der Saldo der Erfolgsrechnung verschlechtert sich um 68 Mio. Franken. Die Veränderungen fallen vor allem in folgenden Direktionen an (vgl. Begründungen in den Entwicklungs- und Finanzplänen der Direktionen): +394 Finanzen Justiz und Inneres Gesundheit Bildung. -62 Sicherheit. +21 Übrige Abweichungen. Veränderung Planjahr 2016 gegenüber Budget 2012 Der Saldo der Erfolgsrechnung verschlechtert sich 2016 gegenüber dem Budget 2012 um 139 Mio. Franken. Die Veränderungen fallen vor allem in folgenden Direktionen an (vgl. Begründungen in den Entwicklungs- und Finanzplänen der Direktionen): +650 Finanzen Justiz und Inneres Gesundheit Bildung Sicherheit. -40 Übrige Abweichungen. 56

19 4. Investitionsrechnung Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Investitionsausgaben und -einnahmen sowie der Nettoinvestitionen in den acht Jahren von 2009 bis Die Zahlen sind konsolidiert dargestellt. Dies bedeutet, dass die Investitionsrechnungen der zu konsolidierenden Einheiten vollständig in die konsolidierte Rechnung integriert werden. Abbildung 3: Investitionsrechnung '250 1'000 1' ' '000 1' ' Mio. Franken B 2012 B 2013 KEF 2014 KEF 2015 KEF 2016 Investitionsausgaben Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen Annahme: Die Finanzplanung geht wie in den vergangenen Jahren davon aus, dass nur 80 Prozent der budgetierten Investitionsausgaben realisiert werden. Die entsprechenden Planungskorrekturen sind in der Finanzdirektion (Leistungsgruppe Nr. 4950) eingestellt. Die geplanten Nettoinvestitionen in den Jahren liegen mit Ausgaben von durchschnittlich 850 Mio. Franken pro Jahr rund 100 Mio. Franken über dem durchschnittlichen Niveau der Rechnungen

20 Tabelle 7: Veränderung Nettoinvestitionen gegenüber Budget 2012 Veränderung gegenüber Budget 2012 absolut (Mio. Franken) in % + Verbesserung, - Verschlechterung Budget 2013 KEF 2016 Budget 2013 KEF 2016 Investitionsrechnung % -1.8% - Regierungsrat und Staatskanzlei % 100.0% - Justiz und Inneres % 56.0% - Sicherheit % -7.0% - Finanzen, ohne zentrale Korrektur % 66.2% Investitionen - Finanzen, zentrale Korrektur Investitionen * % 8.5% - Volkswirtschaft % 48.8% - Gesundheit % -74.7% - Bildung % -62.7% - Bauten % -3.5% - Übrige ** % 28.9% * Die Finanzplanung geht wie in den vergangenen Jahren davon aus, dass nur 80 Prozent der budgetierten Investitionsausgaben realisiert werden. Die entsprechenden Planungskorrekturen sind in der Finanzdirektion (Leistungsgruppe Nr. 4950) eingestellt. ** Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierende Anstalten. Veränderung Budget 2013 gegenüber Budget 2012 Die Nettoinvestitionen nehmen um 166 Mio. Franken oder 16,8% ab. Die Veränderungen fallen vor allem in folgenden Direktionen an (vgl. Begründungen in den Entwicklungs- und Finanzplänen der Direktionen): +123 Volkswirtschaft. +54 Bauten. -22 Bildung. +11 Übrige Abweichungen. Veränderung Planjahr 2016 gegenüber Budget 2012 Die Nettoinvestitionen nehmen um 17 Mio. Franken oder 1,8% zu. Die Veränderungen fallen vor allem in folgenden Direktionen an (vgl. Begründungen in den Entwicklungs- und Finanzplänen der Direktionen): +136 Volkswirtschaft Bildung Gesundheit +86 Übrige Abweichungen. 58

21 5. Finanzielle Beziehungen zu Bund, Kantonen und Gemeinden Tabelle 8: Veränderung finanzielle Beziehungen zu Bund, Kantonen und Gemeinden gegenüber Budget 2012 Veränderung gegenüber Budget 2012 absolut (Mio. Franken) in % + Verbesserung, - Verschlechterung Budget 2013 KEF 2016 Budget 2013 KEF 2016 Bund Aufwand % -3.4% Ertrag % 13.3% Saldo % 13.4% Ausgaben % 83.3% Einnahmen % -26.2% Nettoinvestitionen n.a. n.a. Kantone Aufwand % -0.6% Ertrag % 13.9% Saldo % 13.5% Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Gemeinden (ohne kantonaler Finanzausgleich) Aufwand % -12.7% Ertrag % 1.5% Saldo % -20.7% Ausgaben % -38.3% Einnahmen % -21.6% Nettoinvestitionen % -41.5% Die Ablieferung der Erträge der Direkten Bundessteuern ist in der Staatsrechnung nicht als Aufwand im Verhältnis zum Bund erfasst. Bund Veränderung Budget 2013 gegenüber Budget 2012 Der Saldo der finanziellen Beziehung zum Bund verbessert sich in der Erfolgsrechnung um 91 Mio. Franken oder 4,6% und in der Investitionsrechnung um 108 Mio. Franken. Erfolgsrechnung: +48 Steuererträge (Leistungsgruppe Nr. 4910). +27 Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500). +12 Berufsbildung (Leistungsgruppe Nr. 7306). +4 Übrige Leistungsgruppen. Investitionsrechnung: +109 Verkehrsfonds (Leistungsgruppe Nr. 5920). -1 Übrige Leistungsgruppen. 59

22 Veränderung Planjahr 2016 gegenüber Budget 2012 Der Saldo der finanziellen Beziehung zum Bund verbessert sich in der Erfolgsrechnung um 269 Mio. Franken oder 13,4% und in der Investitionsrechnung um 79 Mio. Franken. Erfolgsrechnung: +75 Steuererträge (Leistungsgruppe Nr. 4910). +62 Beiträge an Krankenkassenprämien (Leistungsgruppe Nr. 6700). +61 Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500). +71 Übrige Leistungsgruppen. Investitionsrechnung: +109 Verkehrsfonds (Leistungsgruppe Nr. 5920) -30 Übrige Leistungsgruppen Kantone Veränderung Budget 2013 gegenüber Budget 2012 Der Saldo der finanziellen Beziehung zu den Kantonen verbessert sich in der Erfolgsrechnung um 66 Mio. Franken oder 24,5%. Erfolgsrechnung: +54 Interkantonaler Finanzausgleich (Leistungsgruppe Nr. 4960). +12 Übrige Leistungsgruppen. Veränderung Planjahr 2016 gegenüber Budget 2012 Der Saldo der finanziellen Beziehung zu den Kantonen verbessert sich in der Erfolgsrechnung um 36 Mio. Franken oder 13,5%. Erfolgsrechnung: +16 Universität Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9600). +16 Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (Leistungsgruppe Nr. 9710) +4 Übrige Leistungsgruppen. 60

23 Gemeinden (ohne kantonaler Finanzausgleich) Veränderung Budget 2013 gegenüber Budget 2012 Der Saldo der finanziellen Beziehung zu den Gemeinden verschlechtert sich in der Erfolgsrechnung um 20 Mio. Franken oder 4,6% und in der Investitionsrechnung um 17 Mio. Franken oder 22,5%. Erfolgsrechnung: -27 Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500). -12 Zürcher Verkehrsverbund (Leistungsgruppe Nr. 9300). +17 Volksschulen (Leistungsgruppe Nr. 7200). +2 Übrige Leistungsgruppen Investitionsrechnung: -10 Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Leistungsgruppe Nr. 8500). -7 Übrige Leistungsgruppen. Veränderung Planjahr 2016 gegenüber Budget 2012 Der Saldo der finanziellen Beziehung zu den Gemeinden verschlechtert sich in der Erfolgsrechnung um 89 Mio. Franken oder 20,7% und in der Investitionsrechnung um 31 Mio. Franken oder 41,5%. Erfolgsrechnung: -95 Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500). +6 Übrige Leistungsgruppen Investitionsrechnung: -33 Verkehrsfonds (Leistungsgruppe Nr. 5920). +2 Übrige Leistungsgruppen. 61

24 6. Besondere Berichterstattungen 6.1 Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich Die finanziellen Auswirkungen der geplanten BVK-Sanierung sind im vorliegenden KEF eingestellt. Tabelle 9: Finanzielle Auswirkungen der geplanten BVK-Sanierung auf Erfolgsrechnung bis 2016 in Mio. Franken +Verbesserung, -Verschlechterung Rückstellung Einmaleinlage Rückstellung Sanierungsbeiträge -617 Erhöhung Sparbeiträge Zinsaufwand Total Mit der Vorlage 4851 hat der Kantonsrat am 2. April 2012 der Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich zugestimmt. Gegen die Einmaleinlage von zwei Mrd. Franken ist kein Referendum ergriffen worden. Der entsprechende Beschluss tritt auf Anfang 2013 in Kraft. Das gilt auch für die Statutenrevision der BVK, die der Kantonsrat mit der Einmaleinlage verbunden hat. Für die auf den 1. Januar 2013 geplante Einmaleinlage von 2 Mrd. Franken und die vorgesehenen Sanierungsbeiträge von insgesamt 617 Mio. Franken in den Jahren sind im 2011 entsprechende Rückstellungen vorgenommen worden. Das führte zu einer Belastung der Erfolgsrechnung 2011 von rund 2,6 Mrd. Franken und damit zu einem Defizit in der Rechnung Die dauerhafte Erhöhung der Sparbeiträge schlägt voraussichtlich ab 2015 mit je 41 Mio. Franken zu Buche. Zu berücksichtigen ist auch der Zinsaufwand wegen der notwendigen Kapitalbeschaffung für die Einmaleinlage von 2 Mrd. Franken. 1,6 Mrd. Franken werden langfristig aufgenommen, die restlichen 400 Mio. Franken über acht Jahre amortisiert. Unter der Annahme eines Zinssatzes von 3% ergibt sich eine jährliche Zinsbelastung von je rund 60 Mio. Franken. Für die Berechnung des mittelfristigen Haushaltsausgleichs sieht Teil B der Vorlage 4851 besondere Massnahmen vor (vgl. Ziffer 2.1 dieser ). 62

25 6.2 KEF Erklärung Aufzeigen von verschiedenen Szenarien im Finanzplan Der Kantonsrat hat am 29. Januar 2008 die KEF-Erklärung Aufzeigen von verschiedenen Szenarien im Finanzplan (KR-Nr. 25/2008) überwiesen, die verlangt, dass anhand von Szenarien mindestens drei mögliche Entwicklungen der Finanzlage des Kantons Zürich aufgezeigt werden (beste, schlechteste und mittlere Entwicklung). Die Direktionen und die Staatskanzlei haben aufgrund ihrer Erfahrungen in den letzten zehn Jahren eine Beurteilung vorgenommen, wie hoch sie die obere und untere Grenze des Saldos der Erfolgsrechnung und der Nettoinvestitionen pro Planjahr einschätzen. Im vorliegenden KEF ist die mittlere Variante eingestellt. Folgende Tabelle zeigt die Bandbreiten der eingereichten Szenarien. Tabelle 10: Szenarien im Finanzplan in Mio. Fr. Budget 2013 KEF 2014 KEF 2015 KEF 2016 Saldo Erfolgsrechnung: Untere Bandbreite ( schlechteste Entwicklung ) Eingaben KEF September 2012 ( mittlere Entwicklung ) Obere Bandbreite ( beste Entwicklung ) davon Steuern: Untere Bandbreite ( schlechteste Entwicklung ) Eingaben KEF September 2012 ( mittlere Entwicklung ) Obere Bandbreite ( beste Entwicklung ) davon Kapital- und Zinsendienst: Untere Bandbreite ( schlechteste Entwicklung ) Eingaben KEF September 2012 ( mittlere Entwicklung ) Obere Bandbreite ( beste Entwicklung ) davon NFA: Untere Bandbreite ( schlechteste Entwicklung ) Eingaben KEF September 2012 ( mittlere Entwicklung ) Obere Bandbreite ( beste Entwicklung ) Nettoinvestitionen: Untere Bandbreite ( schlechteste Entwicklung ) Eingaben KEF September 2012 ( mittlere Entwicklung ) Obere Bandbreite ( beste Entwicklung ) Insbesondere die Ertragsschätzungen sind mit grossen Unsicherheiten behaftet (Konjunktur- und Zinsentwicklung, Gewinn der Schweizerischen Nationalbank, Belastung durch Interkantonalen Finanzausgleich), weshalb die Bandbreite der Schätzungen in der Erfolgsrechnung sowohl nach unten als auch nach oben stark von der mittleren Entwicklung, nämlich der Finanzplanung im vorliegenden KEF , abweicht. Die Schätzungen über die schlechteste, mittlere und beste Entwicklung in der Investitionsrechnung liegen ebenfalls weit auseinander. Im Anhang VII sind die Schätzungen pro Direktion aufgelistet. 63

26 Untere Bandbreite in der Erfolgsrechnung ("schlechteste Entwicklung"): Wichtigsten Entwicklungen, die zur unteren Bandbreite führen: Kapital- und Zinsendienst (FD): o o o o Schweizerische Nationalbank schüttet dem Kanton ab 2013 keine Gewinnanteile mehr aus. Zürcher Kantonalbank schüttet dem Kanton geringere Gewinnanteile aus. Höhere Neuaufnahme von Darlehen mit entsprechenden Zinsbelastungen. Geringere Erträge aus Beteiligungen Steuererträge fallen leicht geringer aus (FD). Verbesserung Ressourcenindex (vor allem ab 2014): Zahlungen an Ressourcenausgleich fallen höher aus (FD). Höhere leistungsbezogene Pauschalen und eine überdurchschnittliche Mengenentwicklung in der Spitalfinanzierung sowie höhere Prämienverbilligung wegen höherer Prämienteuerung (GD). Höhere Belastung durch den innerkantonalen Finanzausgleich (JI): Für 2013 können die im kantonalen Finanzausgleich massgeblichen Faktoren relativ genau berechnet werden. Ab 2014 könnte jedoch eine höhere Belastung anfallen. Höhere Kostenunterdeckung des Zürcher Verkehrsverbundes wegen geringerer Kosteneinsparungen oder tieferer Verkehrserträgen (VD). Verschiedene Entwicklungen (DS, BI und BD). Obere Bandbreite in der Erfolgsrechnung ("beste Entwicklung"): Wichtigsten Entwicklungen, die zur oberen Bandbreite führen: Steuererträge fallen höher aus (FD). Kapital- und Zinsendienst (FD): o o o Höherer Gewinnanteil der ZKB. Geringere Neuaufnahme von Darlehen mit entsprechenden Zinsentlastungen. Höhere Erträge aus Beteiligungen Tiefere leistungsbezogene Pauschalen und eine unterdurchschnittliche Mengenentwicklung in der Spitalfinanzierung sowie tiefere Prämienverbilligung wegen tieferer Prämienteuerung (GD). Tiefere Belastung durch innerkantonalen Finanzausgleich (JI). Im besten Fall kann der Zürcher Verkehrsverbund seine Kostenunterdeckung trotz Angebotsausbau auf dem Niveau der Rechnung 2011 halten (VD). Verschiedene Entwicklungen (DS, BI und BD). 64

27 Untere Bandbreite in der Investitionsrechnung ("schlechteste Entwicklung"): Wichtigsten Entwicklungen, die zur unteren Bandbreite führen: Höherer Investitionsbedarf im Verkehrsfonds (VD): Je nach finanzieller Situation des Agglomerationsfonds des Bundes können sich die in den KEF-Planjahren einberechneten Vorfinanzierungsrückzahlungen für die Durchmesserlinie verzögern und damit die Nettoinvestitionen stark ansteigen. Sie würden ab 2016 wieder sinken, weil die Rückzahlungen des Bundes vor allem in den letzten beiden Realisierungsjahren (2016/2017) anfallen würden. Höhere Inanspruchnahme von kantonalen Darlehen sowie Mehrausgaben für kantonale Bauten im Gesundheitsbereich (GD). Obere Bandbreite in der Investitionsrechnung ("beste Entwicklung"): Wichtigsten Entwicklungen, die zur oberen Bandbreite führen: Erheblich tieferer Investitionsbedarf wegen Projektverzögerungen im Wasser- und Strassenbau sowie bei Grossprojekten im Hochbau (BD) Geringere Inanspruchnahme von kantonalen Darlehen im Gesundheitsbereich (GD). 65

28 7. Finanzpolitische Beurteilung Der vorliegende KEF rechnet in allen vier Planjahren mit Defiziten in der Erfolgsrechnung. Das ist nicht überraschend, nachdem der Kantonsrat eine Steuerfusserhöhung für 2012 und 2013 abgelehnt und der Regierungsrat in der Folge Steuermehrerträge von rund 370 Mio. Franken (2013) und rund 500 Mio. Franken (ab 2014) aus der Finanzplanung gestrichen hat. Die Zusatzbelastungen - insbesondere aus der Spitalfinanzierung, dem kantonalen Finanzausgleich und der Sanierung der BVK - konnten ohne Steuerfusserhöhungen also nicht vollständig kompensiert werden. Die Defizite in den Planjahren belaufen sich auf insgesamt rund 700 Mio. Franken oder 175 Mio. Franken pro Jahr. Das führt dazu, dass das Eigenkapital in der Planperiode um rund 600 Mio. Franken oder 7,3% abnimmt. Der Aufwand in der Erfolgsrechnung steigt in die Planperiode deutlich an. Wird der Anstieg um 300 Mio. Franken als Folge der pauschalen Verbesserung des Kantonsrats im 2012 ausgeklammert, so nimmt der Aufwand - jeweils gegenüber im 2013 um 3,1% und bis 2016 um 9,2% zu. Noch stärker steigt der Personalaufwand, nämlich um 3,5% im 2013 und um 10,4% bis 2016, und dies, obwohl der Regierungsrat für 2013 keine Entwicklung der Lohnsumme und bis Ende 2016 eine solche von lediglich 2,8% vorgegeben hat. Die Zunahme des Personalaufwandes ist also auf zusätzliche Stellen zurückzuführen. Sie sind vor allem in den selbstständigen Anstalten Universität, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHaW), Universitätsspital Zürich und Kantonsspital Winterthur sowie in den Volks- und Mittelschulen geplant. Bei der Volksschule und bei den Mittelschulen nimmt der Personalaufwand insbesondere aufgrund höherer Schülerzahlen zu. Bei der Universität und der Zürcher Fachhochschule (ZHAW) steigt der Personalaufwand ebenfalls an, doch belastet dies den Staatshaushalt nur teilweise, weil die Finanzierung der selbstständigen Anstalten - neben dem Staatsbeitrag, der mittlerweile weniger als 50% des Gesamtbudgets ausmacht - durch Beiträge des Bundes und anderer Kantone sowie durch Drittmittel erfolgt. Beim Universitätsspital Zürich und Kantonsspital Winterthur ist der Mehraufwand auf Mehrleistungen im ambulanten und stationären Bereich zurückzuführen. Die Mehrleistungen führen zu höheren Erträgen. In der Planperiode werden Nettoinvestitionen von rund 3,4 Mrd. Franken oder 850 Mio. Franken pro Jahr geplant. Damit liegen sie 100 Mio. Franken über dem Durchschnitt der Rechnungsjahre Wegen der Aufwandüberschüsse in der Erfolgsrechnung können die geplanten Nettoinvestitionen nur rund zur Hälfte aus Mitteln der Erfolgsrechnung finanziert werden; für die andere Hälfte muss sich der Kanton zusätzlich verschulden. Deshalb steigt die Verschuldung bis Ende Planperiode um 1,5 Mrd. Franken oder 25%. Mit dem vorliegenden KEF muss der gesetzlich vorgeschriebene mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung für die Jahre erreicht werden. Für diese Jahre errechnet sich wegen der Rückstellung für die Sanierung der BVK von 2,6 Mrd. Franken im 2011 jedoch ein kumulierter Aufwandüberschuss von 1,7 Mrd. Franken. Regierungsrat und Kantonsrat wären deshalb verpflichtet, ab 2013 ein Sanierungsprogramm im Umfang von jährlich rund 430 Mio. Franken umzusetzen. Um zu verhindern, dass der Kanton zu Massnahmen gezwungen wird, welche die Leistungen und die Standortqualitäten des Kantons spürbar beeinträchtigen würden, beschloss der Kantonsrat, einen Teil der Rückstellungen bei der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs auszuklammern (Vorlage 4851, Teil B, Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeberbeiträge zur BVK-Sanierung beim mittelfristigen Ausgleich). Mit dieser Ausnahmeregelung kann der mittelfristige Ausgleich mit einem kumulierten Ertragsüberschuss von rund 300 Mio. Franken 66

29 erreicht werden. Allerdings muss damit eine langfristige Verminderung des Eigenkapitals und eine langfristige Erhöhung der Verschuldung um je 1,6 Mrd. Franken in Kauf genommen werden. Gegen den Beschluss des Kantonsrats über die Ausnahmeregelung ist das Behördenreferendum ergriffen worden; die Volksabstimmung darüber soll im Frühjahr 2013 stattfinden. Die vorliegende Finanzplanung ist besser ausgefallen als erwartet. Das ist unter anderem der Steuerertragsentwicklung zu verdanken, die aus konjunkturellen Gründen höher als noch vor Jahresfrist prognostiziert wird. So werden die Staatssteuererträge für 2013 praktisch in gleicher Höhe erwartet wie im KEF Vorjahr, obwohl Mehrerträge aus der vom Kantonsrat abgelehnten Steuerfusserhöhung um 7% nun nicht mehr im KEF enthalten sind. Auch die im Vergleich zum KEF Vorjahr viel bescheidener geplante Lohnentwicklung des Staatspersonals hat zur Verbesserung der Finanzplanung beigetragen. Die Aufwandüberschüsse in der Erfolgsrechnung bewegen sich im Rahmen der Planungsunsicherheit. Als Folge dieser Aufwandüberschüsse ist auch die Selbstfinanzierung ungenügend. Das wiegt besonders schwer, weil bedeutende Investitionsvorhaben bevorstehen, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Bildung und im Verkehr. Bei den Risiken für die finanzielle Entwicklung ergibt sich gegenüber den Darstellungen in den vergangenen Jahren keine Entlastung. 67

30 Anhänge: Kanton Zürich KEF I. Planungsgrundlagen Planungsgrundlage für die Finanzplanung Tabelle 11: Planungsgrundlage für die Finanzplanung in % gegenüber Vorjahr (Werte KEF Vorjahr in Klammern) Wachstum Bruttoinlandprodukt CH 2,1 (1,5) 1,4 (1,9) 1,9 (2,0) 1,8 (1,8) 1,8 (1,5) 1,6 (BIP) real* Wachstum Bruttoinlandprodukt 1,3 (2,6) -0,2 (2,1) 1,5 (2,5) 2,2 2,0 2,0 Kanton Zürich (BIP) real** Jahresteuerung (Dez. - Dez.)*/*** 0,2 (0,7) -0,4 (0,8) 0,3 (1,0) 1,0 (1,5) 1,5 (1,5) 1,5 * Zur Entwicklung des Wirtschaftswachstums und der Teuerung stehen für den Kanton Zürich keine amtlichen Daten zur Verfügung. Deshalb wird für die Jahre auf die Vorgaben des Bundes für seinen Finanzplan abgestellt (Stand Dezember 2011) und 2012 entsprechen den aktuellen Prognosen vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Stand Juni 2012). **..Die Steuerertragsprognosen beruhen dagegen auf den Wirtschaftsprognosen des Regionenmodells der BAK Basel Economics für den Kanton Zürich (Stand April 2012). *** Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) Entwicklung der Lohnsumme Tabelle 12: Entwicklung der Lohnsumme* in % gegenüber dem Vorjahr (2013 gegenüber Ist-Basis 2012) Teuerungsausgleich 0,0 0,3 1,0 1,5 Individuelle Lohnerhöhungen* 0,0 0,0 0,0 0,0 Einmalzulagen 0,0 0,0 0,0 0,0 Veränderung der Lohnsumme in der Leistungsgruppe 0,0 0,3 1,0 1,5 gegenüber Vorjahr** Im KEF vom 14. September 2011 geplant 1,5 1,5 2,0 -- Veränderungen gegenüber KEF vom 14. September ,5-1,2-1,0 -- * Individuelle Lohnerhöhungen werden im Umfang von 0,4% der Lohnsumme über Rotationsgewinne finanziert. Die Quote für Individuelle Lohnerhöhungen ist somit 0,4% höher als die eingestellten finanziellen Mittel (vgl. Tabelle 13). ** Die Entwicklung im Budget 2013 wird auf der Basis der Lohnzahlungen vom März 2012 berechnet. In die Lohnsumme 2012 sind zu den Lohnzahlungen vom März 2012 Einmalzulagen im Umfang von 0,2% der Lohnsumme mit einzurechnen. In den Planjahren wird die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr berechnet. 68 Erläuterungen: Zum Teuerungsausgleich: Gestützt auf 42 Abs. 1 der Personalverordnung (PVO) setzt der Regierungsrat gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom September die Teuerungszulage auf den 1. Januar des folgenden Jahres fest. Er berücksichtigt dabei angemessen die Lohnentwicklung bei Arbeitgebern mit Bedeutung für den Wirtschaftsraum Zürich sowie den kantonalen Finanzhaushalt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und den Lohnrunden anderer kantonaler Verwaltungen wird im Budget 2013 und in den Planjahren mit dem vollen Teuerungsausgleich geplant. Für 2012 wird aktuell mit einer Negativteuerung von 0,4% gerechnet. Der entsprechende Teuerungsausgleich im 2013 käme also einer Lohnkürzung gleich, weshalb er mit 0,0% ins Budget 2013 eingestellt wird. Die reale Lohnerhöhung im 2013 als Folge der Negativteuerung soll in den Folgejahren nicht kompensiert werden. Über den Teuerungsausgleich auf Anfang 2013 beschliesst der Regierungsrat im Oktober/November 2012 aufgrund der tatsächlichen Teuerungsentwicklung.

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