Der Bürgermeister. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 256 Ehem. Schule Antfeld gem. 2 BauGB, Stadtteil Antfeld
|
|
- Nora Engel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Bürgermeister Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 256 Ehem. Schule Antfeld gem. 2 BauGB, Stadtteil Antfeld (Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. 2a BauGB einschl. Umweltbericht) Planungsstand: Öffentliche Auslegung 1. Allgemeine Planungsvorgaben Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 256 Ehemalige Schule Antfeld im Stadtteil Antfeld ist seit dem Jahr 2003 rechtskräftig. In dem Geltungsbereich sind als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. 4 BauNVO und Verkehrsflächen gem. 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt. Mit Ausnahme eines Grundstücks wurden zwischenzeitlich alle Grundstücke einer Bebauung zugeführt. Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004 stellt die Flächen im Bebauungsplangebiet (= Aufhebungsplan) als Wohnbaufläche dar. Landschaftsplan Der Landschaftsplan setzt die Flächen im Aufhebungsplan als weiße Fläche (= Gebiet ohne Festsetzung) fest. 2. Anlass zur Aufhebung; Derzeitige und zukünftige Rechtslage 2.1 Anlass zur Aufhebung des Bebauungsplanes und Durchführung Der Bebauungsplan setzt u. a. für die Grundstücke östlich und nördlich der Hambergstraße fest, dass Garagen und Carports ausschließlich in einem Abstand von mindestens 3,00 m und maximal 16,00 m zu Straßenbegrenzungslinie zulässig sind. Ein Grundstückseigentümer im Aufhebungsbereich hat, abweichend der o. g. Festsetzung, auf seinem Grundstück ein Carport tw. außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet, da auf Grund der extremen Hangsituation und des anstehenden Felsens im rückwärtigen Grundstücksbereich die Errichtung nur unter erhöhtem Aufwand möglich gewesen wäre. Da der Bebauungsplan weitestgehend vollzogen ist, hat der Ausschuss Planen und Bauen in seiner Sitzung am beschlossen, zur Legalisierung des Carports das Satzungs- 1
2 verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes einzuleiten und den o. g. Bebauungsplan ersatzlos aufzuheben. Die Art des Aufhebungsverfahren richtet sich nach 1 Abs. 8 BauGB, sodass das Aufhebungsverfahren in einem zweistufigen Verfahren analog den 2 ff. BauGB - und nicht in einem vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB durchgeführt wird. 2.2 Zukünftige planungsrechtliche Situation Die Rechtskraft der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes schafft hinsichtlich der Nutzung der Flächen keine wesentlich neuen Verhältnisse. Faktisch wird kein neues Baurecht geschaffen. Nach der Aufhebung der Satzung werden zukünftige Bauvorhaben, z. B. Neu-, An- oder Umbauten planungsrechtlich durch den Hochsauerlandkreis als Baugenehmigungsbehörde nach 34 BauGB, d. h. Bauen im unbeplanten Innenbereich beurteilt. Dies bedeutet im Einzelnen, dass ein Vorhaben nur dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, u. a. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Aufhebung der Satzung geht somit mit den im Rahmen der BauGB-Novelle 2013 formulierten Zielen erweiterten städtebaulichen Entwicklungszielen der Stärkung der Innenentwicklung ( 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB) konform. 2.3 Gestaltung baulicher Anlagen Für Neu- und Anbauten sowie bei Sanierungen im Aufhebungsbereich gilt die Gestaltungssatzung gem. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Olsberg vom Erschließung Es ergeben sich durch die Aufhebung des Bebauungsplanes keine Änderungen. 4. Ver- und Entsorgung Es ergeben sich durch die Aufhebung des Bebauungsplanes keine Änderungen in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie der Löschwasserversorgung (s. Begründung v. November 2003). 5. Natur und Landschaft 5.1 Eingriffsregelung 1a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen über die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der Land- 2
3 schaftspflege unter entsprechender Anwendung der 19 ff des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nach den Vorschriften des BauGB in der Abwägung zu entscheiden ist. Erhebliche Umweltauswirkungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft i. S. d. 18 ff. BNatSchG sind durch die Aufhebung des Bebauungsplanes voraussichtlich nicht zu erwarten, sodass über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach dem BauGB nicht zu entscheiden ist. Nachverdichtungen im Bestand dienen dem Schutz des Außenbereichs. Die Anwendung der Bilanzierung zur Bewertung von Ist- und Planungszustand wird nicht als notwendig angesehen. Die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen ist im Rahmen dieser Planung daher nicht erforderlich. 5.2 Artenschutz Durch die Aufhebung dieses Planes entstehen planungsrechtlich keine neuen Bauplätze. Geringfügige Nachverdichtungen im Bestand sind möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die Belange des Artenschutzes in diesem Gebiet nicht wesentlich bzw. erheblich auswirken wird und Auswirkungen auf die folgenden Vorschriften des 44 Abs. 1 BNatSchG für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (Zugriffsverbote) ausgeschlossen werden können: 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Nachstellen, fangen, verletzten oder töten wild lebender Tiere oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Erhebliche Störungen der besonders geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, sodass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: Beschädigung oder Zerstörung wild lebender Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen. Ebenfalls existieren keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter. Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten sind im Aufhebungsbereich nicht zu vermuten. Nähere Untersuchungen der überwiegend gärtnerisch genutzten nicht überbaubaren Grundstücksflächen haben nicht stattgefunden. 3
4 Sofern künftig Bau- oder Abrissmaßnahmen im Aufhebungsbereich durchgeführt werden, sind die Belange des Artenschutzes im Einzelfall im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu prüfen. Im Sinne des allgemeinen Artenschutzes sollte berücksichtigt werden, dass eine Gehölzrodung nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten, also zwischen dem eines Jahres, erfolgt. 5.3 FFH-Verträglichkeit Ca. 150 m westlich des Aufhebungsbereichs beginnt das FFH-Gebiet DE Dieses Gebiet umfasst Teilbereiche der Höhlen und Stollen im Ruhrtal bei Bestwig und Olsberg. Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie sind neben Buchenwaldformationen und Felsen mit bes. Vegetationsformen auch ein Komplex aus 10 Teilgebieten (Gruben und Stollen), das die wichtigsten Überwinterungsquartiere der Fledermäuse Großes Mausohr und Teichfledermaus am Nordrand des Sauerlandes an der Schwelle zum Mittelgebirgsraum in NRW umfasst. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes und der Beibehaltung der Nutzung sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet, die Lebensräume von Flora und Fauna und seine Schutz- und Entwicklungsziele erkennbar. Eine detaillierte FFH- Verträglichkeitsprognose ist daher nicht erforderlich. 5.4 Umweltbericht Nach 2a Satz 3 BauGB bildet der Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung. In diesem werden die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt. Die Durchführung der Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB, die Erarbeitung des Umweltberichtes gem. 2a BauGB und die Überwachung gem. 4c BauGB wird im Rahmen dieser Aufhebung des Bebauungsplanes nicht als notwendig erachtet, da erheblich nachteilige Auswirkungen auf alle in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter nicht zu erwarten sind. 6. Sonstige Belange 6.1 Überschwemmungsgebiet Der Aufhebungsbereich liegt nicht innerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungs- oder Überflutungsgebietes. 6.2 Belange der Nachbargemeinden Belange der Nachbargemeinden werden aus Sicht der Stadt Olsberg durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht berührt. 4
5 6.3 Immissionsschutz Beeinträchtigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, sind im Aufhebungsbereich nicht zu erwarten. Belange des Immissionsschutzes sind aus Sicht der Stadt Olsberg durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht betroffen. 7. Hinweise 7.1 Altlasten / Kampfmittel Altlasten Das Verzeichnis der Altstandorte und Altablagerungen des Hochsauerlandkreises (unterste Ebene) enthält zu den Flächen im Aufhebungsbereich keine Eintragungen. Kampfmittel Nach den vorliegenden Unterlagen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Arnsberg vom liegt der äußerste nördliche Aufhebungsbereich im Bereich einer ehem. Artilleriestellung. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt für diesen Bereich im Aufhebungsplan keine Kampfmittelgefährdung vor, noch sind Verunreinigungen / Kontaminationen bekannt. Sind jedoch bei der Durchführung von Bauvorhaben beim Erdbau außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Stadt Olsberg als örtliche Ordnungsbehörde und/oder die Bezirksregierung Arnsberg, Staatlicher Kampfmittelräumdienst (Tel / oder / ) sind zu verständigen. 7.2 Bergbau Der Aufhebungsbereich liegt über dem auf Blei- (Pb), Kupfer- (Cu), Zinkerz und Schwefelkies (Pyrit) verliehenem Bergwerksfeld Jupiter. Im Aufhebungsbereich ist kein Bergbau dokumentiert. 7.3 Denkmalpflege Baudenkmale sind im Aufhebungsbereich nicht in die Denkmalliste eingetragen. Bodendenkmalpflegerische Belange werden ebenfalls nicht berührt. Auf folgendes wird hingewiesen: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und / oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten sowie Zeugnisse tierischen und / oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Olsberg als Untere Denkmalbehörde (Tel /982-0; Telefax 02962/ ) und / oder dem Westfälischen Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel /93750; Telefax 02761/937520; 5
6 unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 15, 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von der Denkmalbehörde freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu sechs Monate in Besitz zu nehmen ( 16 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NW). 8. Entschädigungsansprüche Entschädigungsansprüche gem. 39 ff. BauGB und 42 ff. BauGB ergeben sich durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht. Olsberg, den 08. April 2014 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Vorderwülbecke 6
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
Mehr1. wie sie das Problem der Lichtverschmutzung in Baden-Württemberg aktuell bewertet und welche Entwicklung sie für die kommenden Jahre erwartet;
14. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Schutz der Umwelt vor Lichtverschmutzung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung
MehrAktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Baumschutz in Hamburg: Green vs. Capital Freitag, 30. Oktober 2009 1 Einleitung Kein
MehrSTADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
MehrAllgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher
MehrStadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen
Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1
MehrSpannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
MehrUmweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern
Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2
MehrÖFFENTLICHES BAURECHT
ÖFFENTLICHES BAURECHT 2007 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt in Münster Lehrbeauftragter an der FHöV ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001
MehrArten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)
Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de
Mehrf ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.
f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. A. Einleitung 1 1
Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI XV A. Einleitung 1 1 B. Bauleitplanung 37 23 I. Planungsgrundsätze 37 23 1. Bauleitplanung als kommunale Aufgabe 37 27 2. Leitsätze in der Bauleitplanung 58
Mehr- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos
- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt
MehrPlanung und Genehmigung von Windkraftanlagen
Christian Stenneken Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen Unter besonderer Beriicksichtigung Nordrhein-Westfalens PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften inhalt Teil I.: Einfiihrung 1
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 13 Ausgegeben in Lüdenscheid am 25.03.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 23.03.2015 Gutachterausschuss der Stadt Iserlohn 23.03.2015
MehrBebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der
MehrVorlesung Öffentliches Baurecht
Vorlesung Öffentliches Baurecht 1. Nachbarschutz im Baurecht Häufig genügen zivilrechtliche Regelungen nicht, um Störungen zwischen Bauherrn und Nachbarn zu verhindern. Vorschriften aus dem Öffentlichen
MehrJahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1
Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
MehrDie Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen
MehrBebauungsplan Biogasanlage Bückau
Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Stadt Dannenberg (Elbe) Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de
MehrÖffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren
MehrBauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n
Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf
MehrRegierungspräsidium Darmstadt Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB
Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund des 35 BauGB Abt. IV/F Dez. 43.1 Sabine Vogel-Wiedler 1 Genehmigungserfordernis Windkraftanlagen sind ab einer Gesamthöhe von mehr
MehrGenehmigungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW
Genehmigungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW _ Windkraft zur Eigenstromerzeugung in der Landwirtschaft Bildnachweis: Wolf Birke (2013) Vertikalachswindkraft, Fa. Eovent
MehrTextliche Festsetzungen
BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.
Mehr16. Überblick über die Zulassungstatbestände
16. Überblick über die Zulassungstatbestände 1. Vorhaben: - bauliche Anlage mit bodenrechtlicher Relevanz (= Objekt) [ s. Folie Nr. 17] - Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung (= dynamische Veränderung)
MehrSTADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk
MehrWMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte
Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)
MehrKurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen
Behörde für betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz und technischen Verbraucherschutz Kurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen 13.02.2012 Dipl.-Ing. Michael Alex 1 Genehmigung Jede Biogasanlage
MehrVon den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen
Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet
MehrAusgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008
Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über
MehrZulassungsverfahren bei Windkraftanlagen
Zulassungsverfahren bei Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. BImSchG-Pflicht: Ja oder nein? 2. Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung? 3. Das BImSchG-Verfahren Verfahren
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB
Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom
MehrWarum Windenergie im Wald? (4)
Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im
MehrTeilaufhebung Bebauungsplan Nr. 599 - Gebiet: Lenneper Straße, Mixsiepen
DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachbereich Städtebau und Stadtentwicklung BEGRÜNDUNG Gem. 9 (8) i. V. mit 2a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
MehrGenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 12 Mittwoch, 01.07.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage;
MehrStadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
MehrAmtsblatt für die Stadt Salzgitter
Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nummer 3 Salzgitter, den 06. Februar 2014 41. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 16 Festsetzung (hier: Änderung) der Ortsdurchfahrtsgrenze der Landesstraße L 636
MehrLBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister
LBO Novelle 2010 Hubert Baur Kreisbaumeister 1 Übersicht Die neue LBO ist gültig ab 1. März 2010 Wesentliche Änderungen sind: neues vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Abstandsflächenrecht Ersetzung
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 15. Jahrgang 26. März 2015 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 10/2015 Bekanntmachung der Satzung zur Festlegung von Fristen für
MehrBegründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.
F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der
MehrUMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB
Inhaltsverzeichnis TEIL 1 BEGRÜNDUNG 1. Anlass und Ziele der Planung 2. Lage 3. Begründung zur Standortwahl 4. Planänderung und Erläuterung 5. Baurechtliche Verhältnisse TEIL 2 UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS.
MehrAusgabe 11/2015 Amtsblatt der Stadt Rhede 17.09.2015. 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrÄnderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen. Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung
Anlage 2 Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
MehrAmtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes
Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
MehrDezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013
DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.
MehrHaushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007
für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de
MehrStadt Waren (Müritz) Heilbad
Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur
MehrÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 8. PUNKTUELLE ÄNDERUNG - WINDKRAFT Bekanntmachung über die Entwurfsbilligung und die öffentliche Auslegung für folgende Fläche auf Gemarkung Lauterbach:
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: LIN587 "Am Tonberg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung Drucksache
Mehr1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
MehrEinführung in die Planung
Einführung in die Planung Übung zur Vorlesung Einführung in die Planung bzw. Raum- und Infrastrukturplanung I (Prof. Monstadt) Dorferneuerung in Hessen nachhaltige, integrierte Dorfentwicklung [Richen
MehrAmtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 25. April 2014 Nummer 17 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
MehrÜbung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom 14.05.2009
Prof. Dr. Gerhard Robbers SS 2009 Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Besprechungsfall vom 14.05.2009 B ist Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der rheinland-pfälzischen Stadt X. Das
MehrErsthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung
Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung Mit der neuen bayerischen 10 H-Regelung, die am 21. November 2014 in Kraft getreten ist, soll entsprechend der Gesetzesbegründung (LT-Drs.
MehrSTFNP Windkraft Haar
1. Verfahrensstand: STFNP Windkraft Haar Gemeinderatssitzung am 03.02.2015 Tischvorlage - Sachstandsbericht Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
MehrSteuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011
Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse
MehrB. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz
MehrVerkauf eines ehemaligen Schulgebäudes der Stadt Marl
Verkauf eines ehemaligen Schulgebäudes der Stadt Marl Ehemaliges Schulgebäude mit Grundstück, im Stadtteil Marl-Sinsen auf dem Gelände der ehemaligen Haardschule an der Schulstraße Bebauungsplan Nr.222,
MehrAktuelles aus dem Verwaltungs- und Baurecht. RA Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht
Aktuelles aus dem Verwaltungs- und Baurecht RA Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht Gliederung. Elektronische Kommunikation elektronischer / elektronisch übermittelter
MehrAMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2015 HANNOVER, 17. SEPTEMBER 2015 NR. 36 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
MehrWindkraft und Artenschutz
RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer
MehrAuslegungsexemplar 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bordelum Aufstellung der Arten umweltbezogener Informationen
Auslegungsexemplar 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bordelum Aufstellung der Arten umweltbezogener Informationen Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten nach 3
MehrVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV
MehrWindenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts
Windenergie Grundlagen Natur- und Artenschutzrecht Windenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts Referat für das Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz im Rahmen der Veranstaltung
MehrBaunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf
Flur 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Bekanntmachungstafel Rathaus X Aushangdatum: 29.01.2014 Abnahmedatum: 10.02.2014 Hinweistafel
MehrStadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm
Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur
MehrWindkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth
Windkraftanlagen Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Informationsveranstaltung am 18.09.2014 in Falkenberg Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen
MehrHahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar. 4. Auflage 2007. Nachtrag (Stand 1. Juni 2011)
Hahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar 4. Auflage 2007 Nachtrag (Stand 1. Juni 2011) 1) Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 7. Juni 2007 (GVBI. S. 222) 9 Änderung der
MehrInformationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, 15.05.2013
Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, LL.M. Lehrbeauftragter an der Hochschule Kehl Gliederung I. Rechtlicher Rahmen II. III. Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen
MehrAMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF
AMTSBLATT PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 01.06.2010 JAHRGANG 21 NR. 7/2010 FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF Inhaltsverzeichnis Beschlüsse der Gemeindevertretung 19. Sitzung vom 20.05.2010, öffentlicher
MehrVerordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung AAV) Vom 3. Juni 2008 Quelle: Bayerisches
MehrWoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH
WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH Potenzialflächenanalyse Windenergie Differenzierung der Vorsorgeabstände von Naturschutzgebieten Der Schutzzweck der im Gemeindegebiet bzw. am Rande des Gemeindegebietes
MehrArtenschutz bei der Planung von Windenergie
Artenschutz bei der Planung von Windenergie Grundlagen, Rechtsprechung, Konflikte mit besonderer Berücksichtigung windkraftsensibler Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch Dr Claus Albrecht Lütticher
MehrSatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom 18.03.2005
Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom 18.03.2005 Präambel Aufgrund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein - Westfalen
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der
MehrFlächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg
Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Ziele und Zwecke der Planung Stand: 25.03.2013, frühzeitige Beteiligung
MehrJahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7
Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
Mehr1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund
Bewertungshilfe Auerhuhn und Windenergie im Schwarzwald" Basis: Karten- und Planungsgrundlagen der FVA Stand: September 2013 1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund Diese Bewertungshilfe dient dazu,
MehrJahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012
Amtsblatt Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr 2012 2 1. Nachtragssatzung
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE
Gemeinde Windeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Textliche Festsetzungen Stand: Entwurf 06.08.2012 ASS T:\0 Projekte\Windeck\03 Bauleitplanung\031 Bebauungspläne\BPL1-24-1b_REWE-neu\Texte\TeFe
MehrAmtsblatt für den Landkreis Diepholz
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2010 vom 01.10.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
MehrAmtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh
Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang 14.06.2006 Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am 21.06.2006,
MehrGroße Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach
Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Main-Tauber-Kreis BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet Untere Erle / Dürre Äcker Erweiterung um Flst. Nr. 874 Stand
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan Nr. 753 Südliche Innenstadt in der Fassung der 1. Änderung. (beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB)
Stadt Lüdenscheid Fachbereich 4 Planen und Bauen Fachdienst 61 Stadtplanung und Verkehr B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 753 Südliche Innenstadt in der Fassung der 1. Änderung (beschleunigtes
MehrWindenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen
Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Rolf Knebel Ref. 56 Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege des TMLFUN Fledermausschutz an Windkraftanlagen Informationsveranstaltung
Mehr7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister
Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister
MehrWindenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans
Windenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans Biologische Station Minden-Lübbecke 05. Mai 2014, Minden Heinz Kowalski, Stellv. NABU-Landesvorsitzender NRW und Sprecher des NABU-BFA Ornithologie
MehrAmt der Kärntner Landesregierung Verfassungsdienst Mießtalerstraße 1 9021 KLAGENFURT
Amt der Kärntner Landesregierung Verfassungsdienst Mießtalerstraße 1 9021 KLAGENFURT GZ BKA-KU28.701/0022-VI/3/2015 ABTEILUNGSMAIL KULTUR-VI3@BKA.GV.AT BEARBEITER FRAU MAG. EVELYN SCHMIDT PERS. E-MAIL
MehrEntwurfsbegründung zur
Entwurfsbegründung zur 1. sachlichen Teilflächennutzungsplanänderung Windkraft Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 4 Abs. 1 BauGB I. Städtebauliche Begründung 1. Planungsanlass
MehrN I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des Bau- Planungs-, Umwelt- und Energieausschusses vom 27. August 2012
11. Sitzung Leg.-Periode 2011/2016 N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Bau- Planungs-, Umwelt- und Energieausschusses vom 27. August 2012 Anwesend vom Ausschuss: Stadtverordneter Groß Stadtverordnete
MehrGenehmigung von Kleinanlagen zur dezentralen Energienutzung Thomas Wittekindt
Genehmigung von Kleinanlagen zur dezentralen Energienutzung Thomas Wittekindt Referent im Referat Baurecht, Denkmalschutz, Wohngeld in der Landesdirektion Sachsen 2 Baurechtliche Grundlagen - I - fast
Mehr